1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 für die Jahre gem. 6 Stärkungspaktgesetz NRW

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1 1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 für die Jahre gem. 6 Stärkungspaktgesetz NRW

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3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 4 1. Gesetzliche Grundlagen Berichtspflichten des Stärkungspaktgesetzes Konsolidierungsziele des Stärkungspaktgesetzes Sanktionen des Stärkungspaktgesetzes 6 2. Haushaltsprojektion (Fortschreibung der Plandaten bis 2021) 7 3. Haushaltssanierungsmaßnahmen Schlussanmerkungen zum Stand des Haushaltssanierungsplanes Chancen und Risiken Aktuelle Entwicklungen im Haushaltsjahr 2012 und Ausblick 23 Personalbewirtschaftungskonzept (Anlage) 25 3

4 Vorwort Seit 2010 unterliegt die Stadt Korschenbroich den Einschränkungen eines Haushaltssicherungskonzeptes, wie zuvor schon in den Jahren Gemäß der bis Juni 2011 geltenden Rechtslage war ein Haushaltssicherungskonzept nur genehmigungsfähig, wenn spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden konnte. Da die mit den Haushaltsplänen 2010 und 2011 vorgelegten Haushaltssicherungskonzepte innerhalb des Finanzplanungszeitraumes keinen Haushaltsausgleich aufzeigen konnten, erteilte die Kommunalaufsicht hierzu in beiden Jahren keine Genehmigung. Die Haushalte 2010 und 2011 erlangten somit keine Rechtskraft. Die mit dem Haushalt 2012 erfolgte zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes war jedoch unter haushaltsrechtlichen Aspekten genehmigungsfähig. Zurückzuführen ist dies auf eine Gesetzesänderung im Mai Der Landtag beschloss in seiner Sitzung am das Gesetz zur Änderung des 76 GO NRW. Nach der Änderung des 76 Abs. 2 GO NRW ist die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten nunmehr zulässig, wenn spätestens im 10. auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Die Finanzplandaten des Haushaltssicherungskonzeptes zeigten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Haushaltssicherung, dass ein jahresbezogener Haushaltsausgleich bereits 2017 und somit im 5. auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr zu erwarten sein würde. Der für das Jahr 2017 erwartete Haushaltsausgleich war u.a. darauf zurückzuführen, dass die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres 2008, die auch auf die Steuereinnahmen der Stadt Korschenbroich erheblichen Einfluss nahmen, deutlich schneller überwunden werden konnten, als dies zunächst erwartet wurde. Es konnte festgestellt werden, dass die positive Entwicklung und die Fortsetzung der mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Einsparungen dazu führen würden, dass es nicht zu der noch in 2010 für das Jahr 2015 erwarteten bilanziellen Überschuldung kommen würde, sondern eine Aufstockung des bis dahin deutlich reduzierten Eigenkapitals ab 2017 auf dann wieder EUR erreichbar schien. Die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde daher durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss mit Verfügung vom genehmigt. Der Haushalt konnte daher erstmals seit 2009 wieder Rechtskraft erlangen. Aktuell ist gegenüber der vorgenannten Ausgangssituation eine Verschlechterung durch Gewerbesteuerrückgänge eingetreten. Betrugen die Gewerbesteuererträge in 2011 noch ca. 16 Mio. EUR, so wird ein deutlicher Rückgang in 2012 und 2013 erwartet. Aufgrund der konkreten Einnahmeentwicklung wurde der Ansatz der Gewerbesteuer im Finanzplan für 2013 von bislang 14,3 Mio. EUR auf 11 Mio. EUR reduziert. Weiter wurde eine Reduzierung im Nachtragshaushalt 2012 auf 5,55 Mio. EUR vorgenommen, da Gewerbesteuerabgänge zusätzlich auch das Jahr 2011 betrafen. Der jahresbezogene Haushaltsausgleich in 2017 konnte durch die Entwicklung nicht weiter gewährleistet werden. Mit den Konsolidierungshilfen des Landes kann und muss es nun gelingen, den jahresbezogenen Ausgleich in 2018 sicherzustellen. 4

5 Haushaltssanierungsplan der Stadt Korschenbroich im Rahmen der Umsetzung des Stärkungspaktgesetzes 1. Gesetzliche Grundlagen Das durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossene Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beinhaltet die Zielsetzung, den Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Das Gesetz sieht zwei Teilnahmestufen vor. An der ersten Stufe müssen gem. 3 Stärkungspaktgesetz die 34 Kommunen in NRW teilnehmen, die innerhalb der Jahre überschuldet sind bzw. waren. Der Zustand der bilanziellen Überschuldung ist dann gegeben, wenn eine Kommune sämtliches Eigenkapital aufgezehrt hat. Die Teilnahme an einer sogenannten zweiten Stufe der Konsolidierungshilfe konnte von den Gemeinden, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung in den Jahren erwarten lassen, gem. 4 Stärkungspaktgesetz beantragt werden. Da sich aus den Haushaltsdaten des Jahres 2010 für die Stadt Korschenbroich der Eintritt der Überschuldung in den Jahren ergab, wurde ein Teilnahmeantrag am gestellt. Daraufhin verfügte die Bezirksregierung mit Bescheid vom die Teilnahme der Stadt Korschenbroich an den Konsolidierungshilfen der zweiten Stufe. In diese Konsolidierungshilfe der zweiten Stufe wurden insgesamt 27 Kommunen aufgenommen. Die pflichtig am Stärkungspakt teilnehmenden 34 Kommunen erhalten Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren ( ). Finanziert werden diese Mittel durch den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen. Den auf Antrag freiwillig am Stärkungspakt teilnehmenden 27 Kommunen stehen Mio. Euro, in Mio. Euro und in den Jahren jährlich 310 Mio. Euro zur Verfügung. Im Gegensatz zur Stufe 1 werden die Hilfen der Stufe 2 ausschließlich durch die Gesamtheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen finanziert (Komplementärmittel). Dies geschieht in den Jahren 2012 und 2013 in Form eines Vorwegabzuges bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze. 1.1 Berichtspflichten des Stärkungspaktgesetzes Alle Kommunen, die pflichtig oder auf Antrag am Stärkungspaktgesetz teilnehmen, sind dazu verpflichtet, der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung einen vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungsplan vorzulegen. Die auf Antrag teilnehmenden Kommunen hatten diesen Haushaltssanierungsplan erstmalig bis zum einzureichen. Der Haushaltssanierungsplan ist jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens am 01. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Er ersetzt zugleich auch das Haushaltssicherungskonzept gem. 76 GO NRW, wobei diese und damit verbundene Vorschriften wenn das Stärkungspaktgesetz nichts anderes bestimmt auch weiterhin angewendet werden müssen. Insofern ist der vom Rat zu beschließende Haushaltssanierungsplan in der Fassung der 1. Fortschreibung mit dem Haushaltsplan 2013 der Bezirksregierung Düsseldorf spätestens am 01. Dezember 2012 zur Genehmigung vorzulegen. Bei der Erarbeitung des Haushaltssanierungsplanes kann auf die Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) zurückgegriffen werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Korschenbroich Gebrauch gemacht und mit der GPA NRW eine Vereinbarung über die Unterstützung und Beratung bei der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes abgeschlossen. Der vom Rat in seiner Sitzung am beschlossene Haushaltssanierungsplan wurde im Vorfeld der Beschlussfassung mit der GPA NRW abgestimmt. Die GPA NRW wird die Stadt Korschenbroich für die Zeit der Teilnahme am Stär- 5

6 kungspakt Stadtfinanzen weiter begleiten und gemeinsam mit der Verwaltung Sanierungsvorschläge erarbeiten. Das Stärkungspaktgesetz sieht vor, dass die Gemeinden ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen transparent und nachprüfbar im Haushaltssanierungsplan dokumentieren. Aus diesem Grunde wurden die von der Bezirksregierung vorgesehenen maßnahmenscharfen Darstellungen in speziellen Formblättern im Haushaltssanierungsplan für die Stadt Korschenbroich übernommen. Neben eigenen Konsolidierungsanstrengungen sind ausdrücklich auch kommunale Beteiligungen auf Einsparpotentiale zu überprüfen. Dies ist ausdrückliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungsplanes. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Haushaltssanierungsplanes keine weiteren Überprüfungen bezüglich der Beteiligungen vorgenommen werden, da entsprechende Untersuchungen bereits in der Vergangenheit im Zuge von Haushaltssicherungskonzepten durchgeführt wurden. Unter anderem wurde beispielsweise die Effizienz des Stadtpflegebetriebes durch ein externes Gutachten bestätigt. Darüber hinaus wurde der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitals für die städtischen Eigenbetriebe bereits mit dem Haushaltssicherungskonzept 2001 auf 6 % angehoben. Auch wurde bezüglich der Personalbewirtschaftung eine einjährige für die städtischen Eigenbetriebe festgeschrieben. Bezüglich der Rehabilitationsklinik Korschenbroich Bau GmbH, einer 100 %igen Tochter der Stadt Korschenbroich, können keine Einsparpotentiale generiert werden, da dieses Unternehmen betriebswirtschaftlich so ausgerichtet wurde, dass die vom Klinikbetreiber zu zahlenden Mieten am Bedarf zur Objektfinanzierung ausgerichtet sind. 1.2 Konsolidierungsziele des Stärkungspaktgesetzes Das erste Konsolidierungsziel des Haushaltssanierungsplanes ist es, die auf Antrag teilnehmende Gemeinde unter Einbeziehung der Zuweisungen aus dem Stärkungspaktgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Regel spätestens ab 2018 den Gesamtergebnisplan bzw. die Gesamtergebnisrechnung ohne einen negativen Saldo abschließen zu lassen. Das zweite Konsolidierungsziel ist, den Gesamtergebnisplan bzw. die Gesamtergebnisrechnung spätestens im Jahr 2021 ohne die Konsolidierungshilfe aus dem Stärkungspaktgesetz auszugleichen. 1.3 Sanktionen des Stärkungspaktgesetzes Der Haushaltssanierungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Gleichzeitig obliegt es der Bezirksregierung, die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes zu überwachen. Über den Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes ist der Bezirksregierung in regelmäßigen Abständen zu berichten. Kommt die Gemeinde entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Vorlage eines Haushaltssanierungsplanes nicht nach, weicht sie davon ab oder werden die Ziele des Haushaltssicherungsplanes aus anderen, von den Gemeinden nicht zu vertretenen Gründen nicht erreicht, so ist der Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die Abweichungen durch neu zu treffende Maßnahmen auszugleichen. Werden keine geeignete Maßnahmen ergriffen, ist vom Ministerium für Inneres und Kommunales ein Beauftragter gem. 124 GO NRW zu bestellen, der alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde auf ihre Kosten wahrnimmt und die Stellung eines Organs der Gemeinde einnimmt. 6

7 2. Haushaltsprojektion (Fortschreibung der Plandaten bis 2021) Die Haushaltsprojektion ist das Kernstück eines Haushaltssanierungsplanes. Hierin ist ersichtlich, wie die finanzielle Entwicklung der Stadt Korschenbroich prognostiziert wird und welche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen wurden und zukünftig werden. Als Vorlage für die Gliederung der Haushaltsprojektion dient das verbindliche Muster des Ergebnisplanes. Grundsätzlich werden in einem Ergebnisplan die Erträge und die Aufwendungen dargestellt, aus deren Differenz entweder ein Jahresüberschuss, oder ein Jahresfehlbetrag resultiert. Zudem werden die Erträge und Aufwendungen zu verschiedenen Positionen zugeordnet, beispielsweise Steuererträge oder Personalaufwendungen. Gemäß der Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes umfasst die Betrachtung den Zeitraum der Jahre 2012 bis Die Prognose erfolgt immer auf Basis des Haushaltsplanjahres, für welches dieser Haushaltssanierungsplan fortgeschrieben wurde. In diesem Fall sind die Ansätze für das Haushaltsjahr 2013 die Basis für die Betrachtung der späteren Jahre. Die aufgeführten Ergebnisse (Position 29) entsprechen insofern dem Haushaltsplan Die Fortschreibung der Plandaten des Haushaltsjahres 2013 erfolgte unter Berücksichtigung der mit Erlass des Innenministers vom bekannt gegebenen Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum bis Ab 2017 wurden die Daten des Finanzplanes unter Berücksichtigung der Vorgaben einer Rundverfügung des Innenministers zur Haushaltssicherung ermittelt. Gemäß dieser Rundverfügung sind für einzelne Planpositionen die jährlichen Wachstumsraten in Anlehnung an die Berechnung eines geometrischen Mittels festzustellen. Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwendungen über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Bei den fortgeschriebenen Plandaten wurden darüber hinaus die erwarteten Konsolidierungshilfen berücksichtigt. 7

8 Haushaltsprojektion für den Zeitraum 2012 bis 2021 Nr. Bezeichnung Ansatz Ansatz Plan Plan Plan HSP HSP HSP HSP HSP Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , , , , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , , , , , , , Sonstige Transfererträge 2.500, , , , , , , , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , , , , , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , , , , , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , , , , , , , Sonstige ordentliche Erträge , , , , , , , , , ,00 10 = Ordentliche Erträge , , , , , , , , , , Personalaufwendungen , , , , , , , , , , Versorgungsaufwendungen , , , , , , , , , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , , , , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , , , , , , , , Transferaufwendungen , , , , , , , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , , , , , ,00 17 = Ordentliche Aufwendungen , , , , , , , , , ,03 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , , , , , , , , , Finanzerträge , , , , , , , , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , , , , , , ,00 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) , , , , , , , , , ,00 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) , , , , , , , , , ,55 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) , , , , , , , , , , Erträge aus int. Leistungsbeziehungen , , , , , , , , , , Aufwendungen aus int. Leistungsbeziehungen , , , , , , , , , ,00 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) , , , , , , , , , ,55 Konsolidierungsbeiträge des Haushaltssanierungsplanes, die bereits in den Ansätzen enthalten sind: Konsolidierungshilfe des Landes Maßnahme 1 - Grundsteuer A und B Maßnahme 2 - Personal Maßnahme 3 - Baumaßnahmen/Instandh Maßnahme 4 - Energiemanagement Maßnahme 5 - Freiwillige Leistungen Konsolidierungsbeiträge des Haushaltssanierungsplanes, die nicht in den Ansätzen enthalten sind: Maßnahme 2 - Personal Jahresergebnis inklusive aller Konsolidierungsbeiträge 8

9 Erläuterungen zur Haushaltsprojektion In der Haushaltsprojektion (Fortschreibung der Plandaten bis 2021) wurden die vom Rat der Stadt Korschenbroich am mit der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 beschlossenen Haushaltsverbesserungen berücksichtigt. Im Übrigen wurden die Finanzierungshilfen gemäß dem Stärkungspaktgesetz zur Konsolidierung eingeplant. In der Regel werden alle Konsolidierungsmaßnahmen sofort bei der Bildung der Haushaltsansätze berücksichtigt und dort verarbeitet. Diese werden nachrichtlich unterhalb der Fortschreibung der Finanzdaten aufgeführt. Im Bereich Personal gibt es jedoch die Ausnahme, dass dort die im Personalbewirtschaftungskonzept ausgewiesenen Einsparpotenziale nur teilweise in den Haushaltsansätzen enthalten sind (Reduzierung des Ansatzes für Personalaufwendungen). Dies betrifft insbesondere Beträge, die erfahrungsgemäß jährlich durch Krankheitsfälle etc. eingespart werden. Der Großteil der Personaleinsparungen ergibt sich jedoch aus der Fluktuation von Personal bzw. der Planung von n- und Organisationsveränderungen. Hierbei können die Planungen unterjährig aufgrund aktueller Erkenntnisse stark variieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn zu Jahresanfang vorgesehen ist, in 2014 eine zu streichen und im Laufe des Jahres deutlich wird, dass zur Aufgabenerledigung doch eine 0,5- erforderlich ist. Deshalb werden diese Einsparungen nicht im Rahmen der Haushaltsveranschlagung verarbeitet, sondern in der Projektion als zusätzliche Konsolidierungsbeiträge ausgewiesen. Aus der Haushaltsprojektion auf Grundlage des Planjahres 2013 geht hervor, dass die gesetzlichen Zielsetzungen an eine Stärkungspaktkommune der Stufe 2 erreicht werden. Im Jahre 2018 kann der Haushaltsausgleich erstmalig mithilfe der Stärkungspakt-Hilfen dargestellt werden, in 2021 wird zudem der Haushaltsausgleich ohne die Konsolidierungshilfen des Landes abgebildet. Zum Verständnis der erheblichen Unterschiede bei den Jahresergebnissen 2012, 2013 und 2014 werden nachfolgend einige Besonderheiten dieser Haushaltsjahre dargestellt Kreisumlagen mit 3 Mio. Kreisumlagen wieder auf höher kalkuliert als 2012 dem Niveau von 2012 aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen (Gewerbesteuerausfall in für Kor wirkt sich erst in schenbroich in der Referenzperiode 2014 auf die Umlagekraft bei gleichblei- der Stadt aus) bendem Umlagesatz aus gleichem Grunde werden Gewerbesteuer wieder mit erstmalig Schlüssel- 11 Mio. kalkuliert zuweisungen i.h.v. 1,5 Konsolidierungshilfe Stärkungspakt Mio. eingeplant Gewerbesteuerkalkulation Erhöhung des Gemeindeanteils 11,5 Mio. an der Einkom- Erhöhung Gemeindeanteil mensteuer um rund 1,3 Einkommensteuer um rund Mio. 1 Mio. es wird von einem konstant erstmalig wird gemäß niedrigen Zinsniveau Stärkungspaktgesetz die erhebliche Gewerbesteuereinbrüche (Ansatz 5,55 Mio. ) Konsolidierungshilfe Stärkungspakt pessimistische Planung bei den Kassenkreditzinsen im Kassenkreditbereich ausgegangen volle Konsolidierungshilfe i.h.v. rund 1,8 Mio. eingeplant 9

10 Hinweis zur Entwicklung der Liquiditätskredite Aus Sicht der Verwaltung sollten nachrichtlich an dieser die aktuell hohen Liquiditätskredite der Stadt Korschenbroich nicht unerwähnt bleiben. Abweichend zu den Handlungsempfehlungen des Gutachtens der Professoren Junkernheinrich und Lenk, welche die nachhaltige Haushaltskonsolidierung und den Abbau von Liquiditätskrediten als gleichrangige Ziele herausstellen, beinhaltet der Stärkungspakt Stadtfinanzen lediglich die Anforderung, einen Haushaltsausgleich innerhalb der festgelegten Fristen zu erreichen. Kennzeichen der Haushaltsproblematik Korschenbroichs ist neben den jährlichen strukturellen Defiziten insbesondere der Stand der Liquiditätskredite. Diese betragen aktuell rd. 44,4 Mio. Euro ( ) und erhöhen sich bei vollständiger Rückzahlung der Eingangs erwähnten Gewerbesteuer um weitere 3,2 Mio. Euro auf rund 48 Mio. Euro. Die nachfolgende Grafik bildet die Entwicklung der Kredite zur kurzfristigen Liquiditätssicherung in den letzten Jahren ab. Entwicklung der Liquiditätskredite Betrag Jahr 3. Haushaltssanierungsmaßnahmen Im Zuge der Beschlussfassungen zum Haushaltssicherungskonzept wurde eine Reihe von Haushaltsverbesserungen ab dem Haushalt 2011 in der Veranschlagung berücksichtigt. Die mit dem Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Haushaltsverbesserungen wurden für den Haushaltsanierungsplan als Maßnahmen übernommen. Bei der nun vorgenommenen Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes wurden jedoch auch die Einsparpotentiale des bis 2021 aktuell fortgeschriebenen Personalbewirtschaftungskonzeptes berücksichtig. Mit Ausnahme der jährlich aktualisierten Anpassungen im Bereich Personal entsprechen die Konsolidierungsmaßnahmen dem Haushaltssicherungskonzept 2010 und somit der Beschlusslage Darüberhinaus wurden bisher keine neuen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgelegt. Konkret sind folgende Haushaltsverbesserungen im Haushaltssanierungsplan berücksichtigt: 10

11 Zusammenfassung der Konsolidierungsbeiträge A. Konsolidierungshilfen nach dem Stärkungspaktgesetz ( 5) Die Berechnung der jährlichen Bedarfszuweisung Ergebnis Ansatz Plan Plan Plan HSP HSP HSP HSP HSP Summe setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: a) Grundbetrag 25,89 je Einwohner b) anteiliger Ausgleich der sog. stukturellen Lücke, , ,75 die für Korschenbroich mit errechnet wurde B. Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung Nr. Maßnahme/Bezeichnung Beschlussjahr Konsolidierungsbeiträge in Euro Summe Ansatz Ansatz Plan Plan Plan HSP HSP HSP HSP HSP Grundsteuer A Grundsteuer B Personal (jährliche Anpassungen; Erläuterung siehe Maßnahmenkarte) 3 Baumaßnahmen und Instandhaltung Energiemanagement Freiwillige Leistungen 2010/ Summe der Haushaltsverbesserungen durch Maßnahmen 11

12 Auch die erste Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes zeigt, dass neben den vorstehenden Maßnahmen keine weiteren Maßnahmen der Haushaltssanierung erforderlich sind, um die mit dem Stärkungspakt verbundenen Auflagen und Ziele der Konsolidierung zu erreichen. Bei gleichzeitiger Gewährung von Konsolidierungshilfen des Landes, ist eine schrittweise Haushaltssanierung im Zeitraum bis 2021, mit dem Zwischenziel 2018, möglich. Sollten Änderungen der finanziellen Situation eintreten, die das Erreichen des Sanierungszieles gefährden, müssen zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation zwingend ergriffen werden. Wie bereits dargelegt, ist die Verwaltung momentan in Zusammenarbeit mit der GPA dabei, weitere Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Verwaltung wird dem Rat bzw. den Ratsgremien nach Abschluss der Beratungen mit der GPA die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sanierungsvorschläge vorstellen. Nur durch weitere Beschlüsse zur Haushaltssanierung kann ein Abbau der Liquiditätskredite eingeleitet werden. Entsprechend einer Vorgabe der Bezirksregierung, wurden zu jeder Konsolidierungsmaßnahme spezielle Vordrucke im Haushaltssanierungsplan berücksichtigt. Bei den 5 nachfolgenden Seiten handelt es sich um diese Maßnahmen-Vordrucke. 12

13 Maßnahme-Nr. Bezeichnung: 1 Grundsteuer A und B Produktbereich: Produkt: Organisationseinheit: 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft Amt 20 - Finanzen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Erhöhung der Hebesätze mit der Haushaltssatzung 2011: Grundsteuer A: von 220 v.h. auf 235 v.h. Grundsteuer B: von 400 v.h. auf 425 v.h. Durch den entsprechenden Beschluss des Rates zur Anhebung der Grundsteuerhebesätze ist die Stadt Korschenbroich der allgemeinen Tendenz der Kommunen in NRW gefolgt. Nach einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Hebesatz der StGB NRW-Mitgliedskommunen im Jahre 2012 für die Grundsteuer A bei 242 Prozentpunkten und für die Grundsteuer B bei 421 Prozentpunkten. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz beträgt 423 Prozentpunkte (Korschenbroich: 440). Jedoch liegt der Hebesatz der Stadt Korschenbroich im Vergleich zu den anderen Stärkungspakt-Kommunen laut GPA NRW weit unter dem Durchschnitt. In der Ergebnisplanung schlägt sich die in 2011 realisierte Maßnahme in Mehrertrag nieder. Konsolidierungseffekt: dauerhaft Zusammenhang mit Maßnahme-Nr. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan Grundsteuer A Grundsteuer B Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Summe der Jahre HSP HSP HSP HSP HSP Grundsteuer A Grundsteuer B Fortgeführte Maßnahme: Ja Wesentl. Abweichung zur Vorjahresplanung: Nein Die aufgeführten Mehrerträge werden voraussichtlich jedes Jahr erzielt und sind in den entsprechenden Haushaltsansätzen / Planungen enthalten. Erfolgte oder geplante Beschlussfassungen: Beschlussfassung des Rates vom

14 Maßnahme-Nr. Bezeichnung: 2 Personal Produktbereich: Produkt: Organisationseinheit: mehrere mehrere Amt 11 - Personal Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Den bezifferten Einsparungen bei den Personalaufwendungen liegt das Personalbewirtschaftungskonzept der Stadt Korschenbroich zugrunde, das dieser Maßnahmenkarte als Anlage beigefügt ist. Dort werden die einzelnen personalwirtschaftlichen Maßnahmen, die sich über vielfältige Bereiche der Stadtverwaltung erstrecken, detailliert erläutert. Das Personalbewirtschaftungskonzept wird jedes Jahr mit dem Haushaltssicherungskonzept bzw. ab 2012 Haushaltssanierungsplan fortgeschrieben und durch den Rat beschlossen. Insofern werden auch die ausgewiesenen Einsparungen jährlich aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Maßnahme wirkt sich ausschließlich auf die Position "Personalaufwendungen" des Ergebnisplanes aus. Die ab dem Jahr 2012 genannten Ansätze der Einsparungen beziehen sich auf das als Anlage beigefügte aktuelle Personalbewirtschaftungskonzept. Der Wert für das Jahr 2012 weicht von dem in der Haushaltsprojektion aufgeführten Betrag ab. Grund hierfür ist, dass die Haushaltsprojektion von Plan-Ansätzen für das noch nicht abgeschlossene Haushaltsjahr 2012 ausgeht und dort keine neuen unterjährigen Erkenntnisse mit einfließen. Konsolidierungseffekt: dauerhaft Zusammenhang mit Maßnahme-Nr. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan Personalaufwendungen Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Summe der Jahre HSP HSP HSP HSP HSP Personalaufwendungen Fortgeführte Maßnahme: Ja Wesentl. Abweichung zur Vorjahresplanung: Nein Aufgrund der jährlichen Aktualisierung des Personalbewirtschaftungskonzeptes entstehen jahresbezogene Abweichungen, die sich aber weitgehend in der Summe bis 2021 ausgleichen müssen. Erfolgte oder geplante Beschlussfassungen: Beschlussfassung des Rates im Juni 2010 und jährliche Fortschreibung mit dem Haushaltssicherungskonzept bzw. ab 2012 Haushaltssanierungsplan. Anlage: Personalbewirtschaftungskonzept 14

15 Maßnahme-Nr. Bezeichnung: 3 Baumaßnahmen und Instandhaltung Produktbereich: Produkt: Organisationseinheit: 01 - Innere Verwaltung Baumaßnahmen, Instandhaltung Amt 60 - Gebäudemanagement Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Gemäß Ratsbeschluss vom sollten insgesamt im Bereich der Gebäudeunterhaltung ab 2011 jährlich Euro eingespart werden. Diese Vorgabe konnte in 2011 nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden, da sich die Notwendigkeit ergab, nicht geplante Maßnahmen, wie z.b. die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden am Gebäude Unterstraße 7 in Lüttenglehn, zu beheben. Für das Haushaltsjahr 2012 wurden die durch den Rat festgelegten Einsparungen bei den Veranschlagungen entsprechend umgesetzt. Die Kürzungen im Bereich der allgemeinen Bauunterhaltung / Instandsetzung gestalten sich in der Realisierung als schwierig. Im Detail handelt es sich bei dieser Aufwandsart hauptsächlich um unvorhersehbare Reparaturen und Instandsetzungen, deren Kalkulation hauptsächlich auf Erfahrungswerten beruht. Dagegen umfasst die Besondere bauliche Unterhaltung beispielsweise Modernisierungen und größere Sanierungen an Gebäuden. Diesbezüglich wirkt sich der Haushaltssanierungsplan insofern aus, als dass die zur Verfügung stehenden Mittel klar begrenzt sind. Anhand einer Prioritätenliste wählt das Gebäudemanagement jedes Jahr einzelne dringliche Maßnahmen aus. Bau- oder Instandsetzungsvorhaben der besonderen baul. Unterhaltung, die gemäß dieser Liste die Sparvorgaben des Rates sprengen würden, müssen dann in einem späteren Haushaltsjahr umgesetzt werden. Konsolidierungseffekt: dauerhaft Zusammenhang mit Maßnahme-Nr. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan Bauunterhaltung Besondere bauliche Unterhaltung Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Summe der Jahre HSP HSP HSP HSP HSP Bauunterhaltung Besondere bauliche Unterhaltung Fortgeführte Maßnahme: Ja Wesentl. Abweichung zur Vorjahresplanung: Nein Die aufgeführten Beträge werden jedes Jahr eingespart und sind in den entsprechenden Haushaltsansätzen / Planungen enthalten. Erfolgte oder geplante Beschlussfassungen: Beschlussfassung des Rates vom

16 Maßnahme-Nr. Bezeichnung: 4 Energiemanagement Produktbereich: Produkt: Organisationseinheit: 01 - Innere Verwaltung Energiemanagement Amt 60 - Energiemanagement Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Die jährlichen Energieeinsparungen i.h.v Euro pro Jahr errechnen sich wie folgt. 1. Aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt wurden energetische Maßnahmen an Schulen und Sporthallen durchgeführt. Diese Mittel wurden unter der Prämisse gewährt, dass die Einsparung mindestens 50 % beträgt. Für die genehmigten Maßnahmen wurde ein jährliches Einsparpotenzial von Euro ermittelt. 2. Die komplette Glasfassade des Hallenbades wurde in 2010 für rund Euro saniert. Das jährliche Einsparvolumen beträgt Euro. 3. Aus Mitteln des Konjunkturprogrammes II wurde ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für den Bereich des Gymnasiums mit optionaler Wärmelieferung an das angrenzende Hallenbad eingebaut. Hieraus entsteht ein jährliches Einsparvolumen von Euro. 4. Durch die EU-weite Ausschreibung der Stromverträge wird ein Einsparvolumen i.h.v Euro pro Jahr erzielt. Konsolidierungseffekt: dauerhaft Zusammenhang mit Maßnahme-Nr. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan Energieaufwendungen Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Summe der Jahre HSP HSP HSP HSP HSP Energieaufwendungen Fortgeführte Maßnahme: Ja Wesentl. Abweichung zur Vorjahresplanung: Nein Die aufgeführten Beträge werden jedes Jahr eingespart und sind in den entsprechenden Haushaltsansätzen / Planungen enthalten. Erfolgte oder geplante Beschlussfassungen: Beschlussfassung des Rates vom

17 Maßnahme-Nr. Bezeichnung: 5 Freiwillige Leistungen Produktbereich: Produkt: Organisationseinheit: mehrere mehrere mehrere Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Die verschiedenen Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen wurden einzeln durch den Rat der Stadt Korschenbroich beschlossen. Grundlage für die Entscheidungen der Politik war eine durch die verwaltungsinterne Projektgruppe "Haushaltssicherung" erstellte Auflistung aller freiwilligen Ausgaben der Stadt Korschenbroich mit einem Gesamtvolumen von über 2,7 Mio.. Die Übersicht ist dieser Maßnahmenkarte als Anlage beigefügt. Die beschlossenen Einsparungen wurden erstmalig in den Ansätzen des Haushaltsplanes 2011 verarbeitet und sind in den Veranschlagungen der Folgejahre enthalten. Die Auswirkung der Maßnahmen auf den Ergebnisplan besteht in einer Reduzierung der Aufwendungen. Im Detail handelt es sich um die Positionen Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstige ordentliche Aufwendungen. Konsolidierungseffekt: dauerhaft Zusammenhang mit Maßnahme-Nr. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Ergebnis Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan Sach-/ Dienstleistungen, Transferaufw., sonst. ordentl. Aufw. Konsolidierungsbeiträge (jährlich, nicht kumulativ) in EUR Ertrags-/Aufwandsart Summe der Jahre HSP HSP HSP HSP HSP Sach-/ Dienstleistungen, Transferaufw., sonst. ordentl. Aufw. Fortgeführte Maßnahme: Ja Wesentl. Abweichung zur Vorjahresplanung: Nein Die aufgeführten Konsolidierungsbeiträge werden jedes Jahr eingespart und sind in den entsprechenden Haushaltsansätzen / Planungen enthalten. Erfolgte oder geplante Beschlussfassungen: Beschlussfassungen des Rates sind in 2010 und 2011 erfolgt. Anlage: Liste der freiwilligen Leistungen 17

18 Freiwillige Leistungen Nr.Sachkonto Bezeichnung der Leistung Betrag in EUR ggf. Bemerkungen seit 2011 im Haushalt Stand 2010 berücksichtigte Einsparungen in EUR auf der Grundlage von Ratsbeschlüssen und Haushaltsberatungen Geschäftsaufwendungen 2.730,00 davon 1.200,00 Miete Saal und ca ,00 Ehrungen, Nachrufe Geschäftsaufwendungen 3.900,00 Telefonbucheintragung 3.900,00 kann auf 1.950,00 1/2 Seite reduziert werden dann 2.500, Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Beiträge ,00 davon ,00 Vermögenseigenschadenver ,00 Beiträge Spitzenverbände, 500,00 sonstige Beiträge Repräsentationsangelegenheiten 7.800, , Verfügungsmittel Bürgermeister 2.500,00 500, Städtepartnerschaft Carbonne 1.440,00 440, Kooperation Finowfurt/Schorfheide 1.440,00 440, Feierstunde Tag der dt. Einheit 1.400,00 Wirtschaftsförderung ,00 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , Aus- und Fortbildung Frauenförderung 3.150,00 650, Kosten der Fortbildung ,00 freiwilliger Anteil Personalkosten 80,00 Reinigung Rathaus Glehn nach Schützenfest 80, Beitrag arbeitsrechtliche Vereinigung 1.860,00 Beitrag KAV Jahresbeitrag "Bundesvereinigung gegen Fluglärm" 400,00 Beschluss v , Zuschuss an die Kameradschaftskasse der Feuerwehr 9.000,00 30,- für jedes der ca. 300 Mitglieder 1.500, Mitgliedsbeiträge und Sozialunterstützungskasse Kreisfeuerwehrverband Neuss 4.000,00 18

19 Ehrengaben für verdiente Feuerwehrmitglieder anläßlich 500,00 des Kameradschaftsabends Endreinigung der Kirmesplätze durch die Stadtpflege , ,00 Alarmierungszentrale ,00 Personalabbau bis auf 2 Bedienstete für die Gerätepflege Sportförderung , , Jugendförderung , ,00 Sportplatz Neersbroich ,00 Sportplatz Liedberg ,00 Sportplatz Herrenshoff ,00 Gymnastikhalle Lüttenglehn 4.732,00 Gymnastikhalle Steinforth , Citylauf , Sportlerehrung 2.500, Stadtschulsportfest 1.000, Stadtschwimmfest 600, Olympische Gesellschaft 77,00 77, Beitrag zur Rettung Schiffsbrüch. 103,00 103,00 Sporthallen-Schulbedarf zwei Übungseinheiten zuviel z.b. Hallensportzentrum Das Schulraumprogramm gibt keine konkreten Aussagen über die Notwendigkeit von Sportfreianlagen und auch der Schwimmunterricht ist laut Richtlinien "noch" keine Pflicht in allen Schulen, da oft die Schwimmlehrer fehlen. Insofern gehören dann auch sie zu den freiwilligen Leistungen: ,00 Sportplatz Korschenbroich ,00 Sportplatz Kleinenbroich ,00 Sportplatz Glehn ,00 Hallenbad ,00 Ansatz Differenz: Die Einsparung ist im Haushaltssicherungskonzept unter "Einsparungen Energiemanagement" berücksichtigt Ausgaben kulturelle Veranstaltungen mit Personalkosten von , ,00 Deckelung Konzertzuschüsse auf 600 und Mehreinnahmen ,00

20 Kulturförderung , ,00 Archiv ,00 Ergebnis Miete,davon 15% Bürgerhäuser , Musikschule ,00 Deckelung auf , , Beförderungskosten Verein Sport Ältere Generationen 2.600,00 Beförderungskosten zur Altentagesstätte Kleinenbroich, die durch Mitglieder des Vereins ehrenamtlich geführt wird Erholungskuren für Ältere Menschen 600,00 s. Richtlinien Durchführung Seniorennachmittag ,00 Portokosten Seniorennachmittag 1.125,00 Personalkosten Seniorennachmittag 3.134,00 9,2 % einer 30 Stundenstelle Betreibung Altentagesstätte ,00 Der HH-Ansatz beträgt Es wurden Mieteinnahmen in Abzug gebracht. Enthalten sind für die AT Kleinenbroich. Der Mietvertrag für Korschenbroich läuft zum aus Allg. sächl. Ausgaben Altentagesstätte 1.965,00 Betreffen die AT KO und KL Kostenbeteiligung Drogenberatungsstelle ,00 Vertrag läuft bis zum Schuldnerberatungsstelle ,00 Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende Bewirtschaftung Kleiderstube 500,00 Grundbesitzabgaben 2.600, Zuschuss an Wohlfahrtsverbände 4.600,00 920, a) Sonstige Leistungen an Bedürftige aus besonderem 5.000,00 Anlass b) Familienförderrichtlinien c) Betreuungskosten für Asylsuchende Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit 480,00 Aufwandspauschale für den Behindertenbeauftragten der Stadt Korschenbroich Seniorenarbeit (Aufbau Gruppennetzwerk ZWAR) ,00 20 % einer Vollzeitstelle (bis ca. Ende 2012) Ehrenamtsbörse 3.300,00 5 % einer Vollzeitstelle Anteil der Stadt Grundwasserpumpmaßnahmen ,00 sonstige Kosten Grundwassermanagement , Maßnahmen des Naturschutzes ,00 Ansatz wurde auf Vorschlag des Fachamtes um 40% reduziert 4.000,00 20

21 Kosten im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung 2.650,00 3,5 % der Personalkosten Erwartete Einnahmen durch Erhebung v. Gebühren (durchschnittlich 70 Fälle* 50 ) 3.500, Radfahrprojekte 1.548, ,00 Park- u. Gartenanlagen, Kinderspiel- u. Bolzplätze ,00 Reinigung u. Unterhaltung 42 Spielplätze Summe: , , Fraktionszuwendungen lediglich die Höhe ist frei festlegbar 1.785, ,00 21

22 4. Schlussanmerkungen zum Stand des Haushaltssanierungsplanes 4.1 Chancen und Risiken Nach Umstellung der Finanzrechnung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum musste erstmals mit dem Haushalt für das Jahr 2010 ein Haushaltssicherungskonzept gem. 76 GO NRW erstellt werden. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010, die vom Rat in seiner Sitzung am beschlossen wurde, wurde durch den Haushaltssanierungsplan ersetzt. Auf der Grundlage der aktualisierten Finanzdaten und der Einbeziehung der Konsolidierungshilfen des Landes wird ein Haushaltsausgleich als Konsolidierungsziel in 2018 erreicht. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen, der in Korschenbroich durch den vorliegenden Haushaltssanierungsplan seinen Niederschlag findet, birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Chancen Die Konsolidierungshilfe, welche sich im Zeitraum von auf einen Gesamtbetrag von ca. 11,9 Mio. EUR belaufen wird, entlastet den Haushalt nachhaltig und unterstützt folgende Ziele: Erreichen eines dauerhaften Haushaltsausgleichs Abmilderung zusätzlicher Liquiditätskredite Mittelfristige Senkung der Liquiditätskredite Vermeidung der bislang drohenden Überschuldungen Die strikte Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes dient als Grundlage für eine dauerhafte Haushaltsstabilität. Risiken Verschiedene Risiken dürfen nicht aus dem Blick verloren gehen. Zum einen kann die Verschlechterung externer Rahmenbedingungen, wie z.b. die wirtschaftliche Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, Personalkostensteigerungen, Steuersenkungen auf Bundesebene etc., die Einhaltung des Konsolidierungsziels gefährden. Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich einzelne eigene Konsolidierungsmaßnahmen als nicht nachhaltig erweisen. Auch eine solche Entwicklung gefährdet die Einhaltung des Konsolidierungsziels. Bezüglich Haushaltsverschlechterungen, die das Konsolidierungsziel gefährden, sieht 8 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz eine Nachjustierung vor, die sicherstellt, dass die gesetzlichen Vorgaben und Ziele des Haushaltssanierungsplanes eingehalten werden. Eine eventuell erforderlich werdende Nachjustierung im vorstehenden Sinn muss durch folgende Maßnahmen erfolgen: Für kurz- und mittelfristig erforderliche Verbesserungen zum Erreichen der gesetzlichen Vorgaben sind die Mechanismen der Ertragssteigerung durch Erhöhung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer zu nutzen. mittel- und langfristige Verbesserungen, die die gesetzlichen Vorgaben und die auskömmliche Haushaltswirtschaft nachhaltig unterstützen, erfolgen über weitere Konsolidierungsmaßnahmen in Verbindung mit der hierzu erforderlichen Aufgabenkritik. Der Haushaltssanierungsplan soll zu einer dauerhaften nachhaltigen Haushaltswirtschaft führen. Voraussetzung hierfür ist, dass der mit dem Haushaltssanierungsplan eingeschlagene Weg während des gesamten Zeitrahmens von beschritten wird. 22

23 Auf der anderen Seite dürfen sich externe Rahmenbedingungen nicht dergestalt verändern, dass selbst eine zuvor beschriebe Nachjustierung keine Aussicht auf Erfolg mehr hat. Hier sind insbesondere die Bundes- und Landesebene gefordert. Entscheidend ist insbesondere, dass Belastungen für die Kommunen durch eine strikte Beachtung des Konnexitätsprinzipes vermieden werden. 4.2 Aktuelle Entwicklungen im Haushaltsjahr 2012 und Ausblick Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltssanierungplanes im Oktober 2012 kann prognostiziert werden, dass der geplante finanzielle Rahmen für 2012 nicht überschritten werden wird. Das geplante Defizit für 2012 beträgt Euro inklusive aller Sparmaßnahmen und der Konsolidierungshilfen des Landes. Voraussichtlich können die festgeschriebenen Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung in 2012 eingehalten werden. Das Erreichen der Zielsetzungen nach dem Stärkungspaktgesetz kann aufgrund der vorstehenden Betrachtungen und Erläuterungen auch auf Grundlage der Haushaltsplanung 2013 dargestellt werden. An dieser betont die Verwaltung nochmals ausdrücklich, dass es sich bei der Finanzprognose bis zum Jahre 2021 (siehe Seite 8) um eine Hochrechnung handelt, die auf bestimmten Faktoren und Erwartungen basiert. Insbesondere wurde auf die durch das Innenministerium NRW empfohlenen Orientierungsdaten und Wachstumsraten zurückgegriffen. Um zu verdeutlichen, wie anfällig eine Prognose über diesen langen Zeitraum 2012 bis 2021 ist, werden folgende Risikoszenarien dargestellt: Aktuelle Prognose: Ergebnis in Euro -1,2 Mio -1,3 Mio -0,5 Mio -0,5 Mio +0,1 Mio +0,1 Mio +0,1 Mio +0,1 Mio Risikoszenario 1: In der Prognose enthaltene Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer werden halbiert Ergebnis in Euro -1,4 Mio -1,7 Mio -1,1 Mio -1,3 Mio -1,0 Mio -1,3 Mio -1,7 Mio -2 Mio Risikoszenario 2: Personalkostensteigerungen um 2 %, statt 1 % jährlich Ergebnis in Euro -1,6 Mio -1,9 Mio -1,2 Mio -1,4 Mio -1,1 Mio -1,4 Mio -1,6 Mio -1,7 Mio Risikoszenario 3: Zinssätze für Kassenkredite und langfristige Kredite liegen ab 2017 um 4 % über den Sätzen Ergebnis in Euro -1,2 Mio -1,3 Mio -0,5 Mio -0,6 Mio - 0,1 Mio -0,2 Mio -0,3 Mio -0,5 Mio 23

24 Die drei beispielhaften Risikoszenarien zeigen, wie sensibel die aktuelle Planung dieses Haushaltssanierungsplanes bei nicht beeinflussbaren Risiken ist. In keinem der dargestellten Fälle würde die Zielsetzung des Haushaltsausgleiches ab 2018 erreicht werden. Zur Absicherung der Projektion der Jahre erscheint es trotz der bestehenden Genehmigungsfähigkeit dieses Haushaltssanierungsplanes sinnvoll, mithilfe der GPA weitere Konsolidierungspotenziale zu identifizieren. Die Höhe der Kassenkredite erfordert eine weitere Entlastung des Haushaltes. Falls Abweichungen zu den Prognosen gemäß den Risikoszenarien eintreten, sind zusätzliche Sanierungsmaßnahmen unvermeidbar. Anlage Personalbewirtschaftungskonzept 24

25 Personalbewirtschaftungskonzept zur 1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 der Stadt Korschenbroich Stand: 10. Oktober

26 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung/Zielvorgabe 2. Instrumente des Personalbewirtschaftungskonzeptes 3. Ausgangslage/Entwicklung der nanteile a) nplan Gesamtverwaltung b) Vollzeitverrechnete n Kernverwaltung 2008 bis 2013 c) Vollzeitver. n Kindertageseinrichtungen d) Bewertung durch die GPA NRW 4. Freiwerdende n 2012 bis 2021 a) Personalfluktuation b) Aufgabenkritische Analyse im Einzelfall 5. Organisatorische Maßnahmen a) Untersuchung der npotentiale aus der überörtlichen Prüfung 2009 b) Benchmarkorientierte Ansätze für zukünftige Betrachtungen (Beratung der GPA NRW Stärkungspakt 2012) c) Einstieg in prozessorientierte Verwaltungsabläufe 6. Personalwirtschaftliche Maßnahmen a) Aus- und Fortbildungen b) Beförderungen / Höhergruppierungen c) Befristete Arbeitsverhältnisse d) Betriebsbedingte Kündigungen e) Umsetzungen f) Beurlaubungen g) Altersteilzeit h) Entwicklung des Personals im Kindertagesstättenbereich 7. Personalkosten - Darstellung, getrennt nach Kernverwaltung und Kindertagesstättenbereich a) Ergebnisse der Jahre 2000 bis 2011 b) Planung der Jahre 2012 bis Darstellung der Personalkosten Einsparpotentiale 26

27 1. Einleitung/Zielvorgabe Die Personalaufwendungen stellen mit einem Anteil von 22,6 % der ordentlichen Aufwendungen eine wichtige Komponente zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes dar. Deshalb wurde bereits im Haushaltssicherungskonzept 2010 und den beiden Fortschreibungen bis zum Jahr 2012 dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dem Haushaltssicherungskonzept musste daher ein aufgabenkritisches Personalbewirtschaftungskonzept beigefügt werden, das den Konsolidierungsbeitrag im Planungszeitraum aufzeigt. Im Haushaltssicherungskonzept 2010, das der Rat in seiner Sitzung am beschlossen hat, wurde dieses Konzept erstmalig gefordert. Gemäß dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2010 bestand die Vorgabe, bei den Personalaufwendungen in den Jahren gegenüber dem Stand 2010 insgesamt ,00 EUR einzusparen. Mit dem vom Rat beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept aus Juni 2010 konnte aufgezeigt werden, dass insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von ,00 einzusparen sind. Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 mit dargestellten Personalkosteneinsparungen von ,00 EUR verteilten sich auf die Haushaltsjahre bis 2013 wie folgt: Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Das Haushaltsrecht erleichtert diese Vorgaben insoweit, dass z.b. Tariferhöhungen der kommenden Haushaltsjahre nicht noch zusätzlich eingespart werden müssen. Auf der Grundlage des Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) hat der Rat der Stadt Korschenbroich in seiner Sitzung vom die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag (freiwillige Teilnahme, 2. Stufe) zu stellen. Mit Schreiben vom hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Teilnahme beschieden. In 6 Abs. 4 des Stärkungspaktgesetzes ist geregelt, dass die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept auch für den neu zu erstellenden Haushaltssanierungsplan entsprechend gelten, so dass weiterhin ein Personalbewirtschaftungskonzept notwendig ist. Die für die Stadt Korschenbroich gebührenfreie Beratungsleistung der GPA NRW gemäß 9 Stärkungspaktgesetz wurde auch für den Bereich Personal und Organisation in Anspruch genommen. Erste Abstimmungsgespräche bei der Bezirksregierung als auch mit der beratenden GPA NRW zeigten, dass das bereits vorhandene Personalbewirtschaftungskonzept eine gute Grundlage darstellt. Es wurde vereinbart, das Personalbewirtschaftungskonzept auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2012 für den Zeitraum bis zum Haushaltsjahr 2021 fortzuschreiben, da nach Ablauf des Finanzplanungszeitraumes bis 2018 und dem Auslaufen der Konsolidierungshilfen des Landes NRW, der strukturelle Haushaltsausgleich bis 2021 auch ohne diese Hilfen nachzuweisen ist. Hierbei sollten neben der fluktuationsbedingten Aufgabenkritik stärker hiervon unabhängige, organisatorische Ansätze verfolgt werden. Im folgenden Bericht wird dargestellt, wie hoch das Einsparpotential in den Jahren 2012 bis 2021 sein kann. 2. Instrumente des Personalbewirtschaftungskonzeptes Aufgabenkritik und Aufgabenanalyse sind unerlässlich, um einen effektiven und bedarfsgerechten Personaleinsatz sicherzustellen. Neben der Frage, ob eine Aufgabe noch erforderlich ist (Quantität der Aufgaben), ist auch zu berücksichtigen, ob sie in dem derzeit vorgehaltenen Umfang oder mit den derzeit vorgehaltenen Standards (Qualität der Aufgaben) weiter erfüllt werden soll. 27

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