Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

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1 Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Executive Summary 4 Die CSR-Richtline im Überblick 6 Die Kernelemente der CSR-Richtlinie 9 Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten und zu Diversität bereits heute aus? Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf? Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus Korruption und Bestechung in Deutschland noch ein Thema? Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren Sozialbelange: Kandidat für die Unternehmensstrategie? Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen 23 6 Sind Sie auf die CSR-Richtlinie vorbereitet? 24 Über diese Studie Wie sind Unternehmen gegenüber der CSR-Richtlinie eingestellt und wie schätzen sie sich selbst ein? Diese Studie enthält die Ergebnisse verschiedener EY-Analysen sowie einer unabhängigen Unternehmensbefragung. Detaillierte Informationen zu den Analysen und zur Befragung finden Sie auf Seite 26. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht auf die geschlechtsspezifische Differenzierung. Unternehmensbefragung Unabhängige telefonische Befragung von 200 großen deutschen Unternehmen, die voraussichtlich von der CSR-Richtlinie betroffen sein werden Im Fokus: Erwartungen, Herausforderungen und Selbsteinschätzung in Bezug auf die geforderten Inhalte Wie sind Unternehmen schon heute im Hinblick auf die CSR-Richtlinie aufgestellt? Was hat sich generell in der Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen getan? MDAX- Analyse Analyse veröffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen der MDAX-Unternehmen im Hinblick auf die von der Richtlinie geforderten Inhalte Im Fokus: Berichterstattung zu Konzepten und deren Umsetzung, Risiken und Kennzahlen Analyse des Status quo in den vier DAX-Indizes Update der letztjährigen EY-Analyse: Auswertung der aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung in den Geschäftsberichten Im Fokus: Häufigkeit und Ausprägung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

3 1 Vorwort Nicole Richter Executive Director Climate Change and Sustainability Services (CCaSS), bei EY für Sustainability Assurance und Reporting verantwortlich Auch in diesem Jahr hat das EY Climate Change und Sustainability Services Team die vier DAX-Indizes DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle Berichterstattung analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass das Niveau im Vergleich zum Vorjahr gut geblieben ist. Doch in etwa einem Jahr wird sich das Bild verändern, denn die von der EU verabschiedete CSR-Richtlinie (CSR = Corporate Social Responsibility) 1 erweitert die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung: Demnach müssen ab 2017 bestimmte Unternehmen mehr als bisher über nichtfinanzielle Aspekte und Diversität berichten. In der vorliegenden Studie haben wir daher die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen vor allem im Hinblick auf die neuen Anforderungen untersucht. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild. Während Arbeitnehmer- und Umweltbelange schon recht weit etabliert sind, geraten auch neue Themen in den Fokus, die in der Berichterstattung bisher weniger Beachtung fanden. Hierzu gehört z. B. die Berichterstattung über die Einhaltung von Menschenrechten. Darüber hinaus ist die Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Risiken und Ergebnisse vielen Unternehmen noch nicht vertraut. Insbesondere soll zukünftig auch über solche Risiken berichtet werden, die von den Geschäftstätigkeiten des Unternehmens ausgehen und Gesellschaft und Umwelt beeinflussen. Wir empfehlen daher den betroffenen kapitalmarktorientierten Unternehmen, ihre derzeitige Position mit den Anforderungen der Richtlinie abzugleichen. Dabei sollte es vor allem darum gehen, die wesentlichen Risiken und Werttreiber zu identifizieren, um vor diesem Hintergrund geeignete Kennzahlen zu definieren und entsprechende Prozesse zu etablieren. Der Studie beigefügt finden Sie eine Checkliste mit Schlüsselfragen, die Ihnen helfen kann, Ihre individuelle Situation besser einzuschätzen. Gerne können wir diese Fragen gemeinsam diskutieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 3

4 2 Executive Summary Im Rahmen der CSR-Richtlinie sollen Unternehmen ab 2017 verstärkt über nichtfinanzielle Aspekte berichten. PIEs (Public Interest Entities) 2 mit mehr als 500 Mitarbeitern sind durch die CSR-Richtlinie verpflichtet, Konzepte und deren Umsetzung sowie wesentliche Risiken und Kennzahlen in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen nichtfinanziellen Belange in ihrem Lagebericht darzustellen. Die sogenannten Belange umfassen Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialthemen sowie die Themen Menschenrechte, Bestechung und Korruption. Darüber hinaus sollen bestimmte große Unternehmen zusätzlich über ihr Konzept und ihre Ziele im Bereich Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien berichten. Dabei bilden die Anforderungen der Richtlinie das Minimum für die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Folglich stehen die Mindestanforderungen, die auf die betroffenen Unternehmen ab 2017 zukommen, bereits fest und die Unternehmen können beginnen, sich auf die Neuerungen in ihrer Berichterstattung vorzubereiten. Dies ist aus unserer Sicht auch erforderlich, da die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen wird. Die neuen Themenbereiche und strukturellen Bestandteile müssen etabliert werden, beispielsweise das erweiterte Risikoverständnis. Aus unseren Analysen und der externen Unternehmensbefragung zur CSR-Richtlinie haben wir die nachfolgenden wesentlichen Ergebnisse abgeleitet: Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. 4 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

5 Was erwarten die befragten Unternehmen in Bezug auf die CSR-Richtlinie? DAX-Analyse zur nichtfinanziellen Berichterstattung zeigt: MDAX, SDAX und TecDAX sind im Zugzwang. Unternehmen begrüßen die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung von Nachhaltigkeitsaspekten und die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nichtfinanzielle Berichterstattung. Herausforderungen sehen die Unternehmen weiterhin vor allem bei der Auswahl geeigneter Kennzahlen. Der DAX 30 ist weiterhin führend: 90 % der Unternehmen veröffentlichen z. B. einen separaten Nachhaltigkeitsbericht. Dagegen berichten Unternehmen aus MDAX, SDAX und TecDAX in ihren Geschäftsberichten nur zu 28 %, 10 % und 20 % umfassend zu Nachhaltigkeit, einschließlich Umwelt- und Sozialkennzahlen. Handlungsbedarf zu den geforderten Aspekten der CSR-Richtlinie unterschiedlich groß Unternehmen sollten sich bereits heute vorbereiten, indem sie Umweltaspekte sind bereits weit verbreitet in der Berichterstattung und werden von den Unternehmen auch als sehr relevant eingestuft. Es besteht jedoch Nachholbedarf im Hinblick auf konkrete Kennzahlen und Ziele. Das Thema Menschenrechtsreporting wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben. Die derzeitige Berichterstattung der analysierten Unternehmen spiegelt diese Entwicklung noch nicht wider; vor allem Risiken und Kennzahlen werden erst von wenigen Unternehmen adressiert. Die Berichterstattung im Bereich Arbeitnehmer ist weit fortgeschritten, allerdings werden auch hier selten Ziele kommuniziert. Sozialbelange: Im Teilbereich Corporate Citizenship ist vor allem die Berichterstattung über Maßnahmen ausgeprägt. Über Richtlinien oder Managementansätze wird selten berichtet. Im Bereich Korruption und Bestechung sehen sich Unternehmen schon heute gut aufgestellt. Dies trifft aus unserer Perspektive für Leitlinien und Managementansätze zu. Konkrete Inhalte wie Ziele oder Kennzahlen werden aber eher selten dargestellt. Diversität haben viele Unternehmen bereits durch die neuerlich verabschiedete Geschlechterquote in ihre Berichterstattung intergiert, mit der Darstellung des Konzepts fordert die CSR-Richtlinie allerdings eine detailliertere Berichterstattung. die Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte einschätzen, nichtfinanzielle Aspekte in das Risikomanagement integrieren, nicht nur im Hinblick auf Risiken, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinflussen, sondern auch im Hinblick auf Risiken, die sich vom Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt auswirken, bestehende Leitlinien und Managementkonzepte bezogen auf die nichtfinanziellen Aspekte gegebenenfalls erweitern sowie bestehende Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte anpassen. Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 5

6 3 Die CSR-Richtlinie im Überblick Das gegenwärtig durch die Rechnungslegungsrichtlinien vorgegebene Ausmaß der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen 3 reicht aus Sicht der EU- Kommission nicht aus. Sie beruft sich dabei auf die Mehrheit der konsultierten Stakeholder. Die Kommission sieht daher eine Notwendigkeit, Anforderungen zu konkretisieren und sich stärker auf die wesentlichen Themen zu konzentrieren, die die nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens bedeutend mitbestimmen. Mit der am 6. Dezember 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen wurde daher die Richtlinie 2013/34/EU 4 geändert. CSR-Richtlinie: die nächsten Schritte Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen. Die von der Richtlinie Zahlreiche Gespräche mit unseren Mandanten zeigen deutlich, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich an Bedeutung gewinnt. Diese Entwicklung wird in Zukunft durch die landesspezifische Umsetzung der CSR-Richtlinie weiter vorangetrieben. Sowohl für die interne Steuerung als auch für die Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt kommt es darauf an, dass die Berichterstattung auf transparenten und verlässlichen Angaben und Kennzahlen beruht. Daniel Wüst, Managing Partner Assurance GSA betroffenen Unternehmen müssen die ersten Berichte nach der neuen Richtlinie für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 veröffentlichen. In Deutschland hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 27. April 2015 ein Konzept zur Umsetzung vorgestellt und beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu beziehen. Ende des Jahres 2015 soll ein Gesetzentwurf veröffentlicht werden. Im nächsten Schritt wird dieser Entwurf von der Bundesregierung als offizieller Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes müssen bis Ende Dezember 2016 erfolgen. 6 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

7 Entwicklung der CSR-Richtlinie vom ersten Vorschlag bis zur offiziellen Berichtspflicht April EU-Kommission bringt Vorschlag zur Richtlinie ein April bis Dezember EU-Parlament nimmt CSR-Richtlinie an (15.04.) Rat der EU nimmt CSR-Richtlinie an (29.09.) CSR-Richtlinie tritt am in Kraft 2014 Mai bis Ende des Jahres BMJV veröffentlicht Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (27.04.) Dänemark verabschiedet Umsetzung der CSR- Richtlinie (22.05.) als erstes Land der EU Bis Ende des Jahres wird der Entwurf zur Umsetzung der CSR- Richtlinie vom BMJV erwartet 2015 Im Laufe des Jahres EU-Mitgliedsländer verabschieden nationale Gesetze zur Umsetzung der CSR-Richtlinie Deutschland wird das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie verabschieden : Geschäftsjahre beginnend nach diesem Datum fallen unter die CSR-Berichtspflicht Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 7

8 Die CSR-Richtlinie im Überblick Inhaltliche und formelle Anforderungen Unternehmen sollen zukünftig im Lagebericht in einer sogenannten nichtfinanziellen Erklärung über nichtfinanzielle Aspekte berichten, die von Bedeutung Inhalt thematisch Inhalt strukturell Format für ihre Geschäftstätigkeit sind. Die folgende Übersicht stellt die formellen und inhaltlichen Anforderungen der CSR-Richtlinie dar: Wesentliche Informationen in Bezug auf folgende Belange: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien Darstellung des Geschäftsmodells In Bezug auf die einzelnen Belange: Konzept und Umsetzung, wesentliche Risiken und wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind In Bezug auf Diversität: Konzept und Ergebnisse Offenlegung der geforderten Informationen in einer nichtfinanziellen Erklärung im (Konzern-)Lagebericht Comply or explain -Ansatz Rechenschaftspflicht eines Unternehmens, wenn für einen Belang kein Konzept vorliegt Flexibles Format Hilfestellung bieten international verbreitete und akzeptierte Rahmenwerke (z. B. GRI) Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur Befreiung von einer nichtfinanziellen Erklärung, sofern ein gesonderter Bericht unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht wird Der gesonderte Bericht kann bis zu 6 Monate nach dem Bilanzstichtag veröffentlicht und auf der Internetseite bereitgestellt werden Was erwarten die Unternehmen? Im Rahmen der Umfrage haben wir die Unternehmen auch zu ihren Erwartungen an die CSR-Richtlinie befragt. Unternehmen befürchten einen erhöhten administrativen Aufwand und Kosten durch die CSR-Richtlinie. Positiv bewerten die Befragten, dass die öffentliche Wahrnehmung für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt und durch einheitliche Vorgaben mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Stakeholder geschaffen wird. Im Hinblick auf die formellen Anforderungen hat unsere Unternehmensbefragung vor allem gezeigt, dass Unternehmen ein Wahlrecht begrüßen würden, das ihnen erlaubt, die nichtfinanziellen Kennzahlen auch in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen. Darüber hinaus halten ca. 40 % der Unternehmen die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Kennzahlen für sinnvoll, obwohl die Richtlinie lediglich eine Prüfung der Existenz der nichtfinanziellen Erklärung vorsieht. Geltungsbereich Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) bei Belangen Kriterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter Große börsennotierte Unternehmen 5 hinsichtlich Diversitätsvorgaben Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Konzernklausel Innerhalb von Konzernen werden nichtfinanzielle Kennzahlen konsolidiert berichtet Tochterunternehmen sind von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit, wenn ihre Muttergesellschaften unter die Berichtspflicht fallen Rolle des Prüfers Überprüfung, ob eine Erklärung vorliegt 8 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

9 4 Die Kernelemente der CSR-Richtlinie Das Geschäftsmodell als Ausgangspunkt Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung sollen Unternehmen zunächst ihr Geschäftsmodell kurz darstellen. Diese Darstellung sollte bereits nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) im (Konzern-)Lagebericht enthalten sein, was sich auch in der aktuellen Berichterstattung im MDAX widerspiegelt. Thematisieren soll sie vor allem die Art und Weise der Erzeugung von Kundenmehrwert und Ertrag für das Unternehmen. Dazu zählen z. B. wichtige Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Neben dem DRS 20 bieten auch die Global Reporting Initiative (GRI) G4 und das Integrated Reporting Framework des International Integrated Reporting Council (IIRC) Orientierung für die Darstellung des Geschäftsmodells. Abbildung eines Konzepts bestehende Rahmenwerke Für jeden der Belange einschließlich Diversität verlangt die CSR-Richtlinie von den Unternehmen, dass sie ihre Konzepte und deren Umsetzung durch Maßnahmen darstellen. In der Praxis können darunter Richtlinien und Policies, Managementkonzepte (Zuständigkeit, Planung, Prozesse, Kontrolle) und Zielprogramme fallen. Auch die GRI-Leitlinien 6 fordern mit der Beschreibung des Managementansatzes gewissermaßen die Darstellung eines Konzepts in Bezug auf einzelne Aspekte. Stellt ein Unternehmen zu einem Belang kein Konzept dar, greift die Comply or explain -Regel. Darüber hinaus fordert die Richtlinie, auch die entsprechenden Due-Diligence- Prozesse für die Belange darzustellen. So soll die Berichterstattung Mechanismen aufzeigen, mit denen sich negative Auswirkungen, die von einem Unternehmen ausgehen, identifizieren und managen lassen. Das Prinzip der Wesentlichkeit als Rahmenbedingung Das Prinzip der Wesentlichkeit ist in der CSR-Richtlinie verankert; es wird die Berichterstattung über wesentliche Risiken und Kennzahlen gefordert. Die Anforderungen der CSR-Richtlinie gehen dabei über die Definition von Wesentlichkeit im DRS 20 hinaus. Der DRS 20 bezieht sich lediglich auf Aspekte, die für den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens wesentlich sind. Der Wesentlichkeitsbegriff der CSR-Richtlinie geht stärker in die Richtung des Prinzips der Wesentlichkeit nach den Leitlinien der GRI G4, wonach auch wesentliche Auswirkungen auf Dritte Berücksichtigung finden müssen. Die Leitlinien bieten eine Orientierung, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Im MDAX zeigt sich derzeit, dass Unternehmen, die sich an GRI orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der Bestimmung der wesentlichen Aspekte nach GRI werden die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Aspekts, aber auch der jeweilige potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder berücksichtigt. In die Ermittlung sollen sowohl die interne als auch die externe Unternehmenssicht auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse wesentlicher Aspekte können z. B. Interviews oder Umfragen unter internen und externen Stakeholdern sein. Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 9

10 Die Kernelemente der CSR-Richtlinie Risiken entlang der Wertschöpfungskette die CSR-Richtlinie erweitert den Risikobegriff Die CSR-Richtlinie fordert die Unternehmen auf, über wesentliche Risiken im Zusammenhang mit den einzelnen Belangen zu berichten, die mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten und Dienstleistungen sowie ihren Geschäftsbeziehungen verknüpft sind. Die CSR-Richtlinie definiert damit den Risikobegriff ein Stück weit neu: Bisher sehen die handelsrechtlichen Vorschriften für die (Konzern-)Lageberichterstattung vor, dass über bedeutsame Risiken berichtet werden muss. 7 Diese Vorgaben beziehen sich dabei auf Risiken, die von Bedeutung für die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sind. Die CSR-Richtlinie geht darüber hinaus und spricht nun bewusst auch solche Risiken an, die von dem Unternehmen selbst ausgehen und negative Effekte auf Dritte haben. Diese Erweiterung des Risikobegriffs soll Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt transparenter machen. Berichterstattung von wesentlichen Risiken nach Belangen Arbeitnehmer 92 % 8 % Umwelt Korruption Menschenrechte Soziales 32 % 40 % 68 % 100 % 60 % 68 % Angaben zu aspektspezifischen Risiken Keine Angaben zu aspektspezifischen Risiken Quelle: EY-Analyse des MDAX zum auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Webseiten 32 % In der aktuellen Berichterstattung im MDAX finden sich zahlreiche Angaben zu den Risiken in den Bereichen Umwelt und Arbeitnehmer. Diese Berichterstattung beinhaltet sowohl nichtfinanzielle Risiken, die vom Unternehmen ausgehen, als auch Risiken für das Unternehmen selbst. Beispielsweise werden für den Aspekt Arbeitnehmer Risiken für das Unternehmen, z. B. demografischer Wandel, sowie Risiken, die vom Unternehmen ausgehen, z. B. Arbeitssicherheit, genannt. Risiken zu Menschenrechten sowie zu Korruption und Bestechung werden in der Praxis weniger häufig kommuniziert. 10 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

11 Interview mit Nicole Richter, Executive Director bei EY im Bereich Climate Change and Sustainability, und Benjamin Lüders, Senior Manager bei EY im Bereich Advisory Services Risk Herr Lüders, in Ihrem Arbeitsalltag helfen Sie Unternehmen, konzernweite Risikomanagementsysteme aufzubauen. Sind die Risiken aus den sozialen und ökologischen Aspekten der Unternehmenstätigkeit inzwischen ein fester Bestandteil eines Risikomanagementsystems oder eher eine Seltenheit? Wir merken in der Praxis, dass Unternehmen ihren Fokus mehr und mehr auf einen in die Unternehmenssteuerung integrierten Risikomanagementansatz setzen. Dies zeigen auch die Ergebnisse unserer aktuellen Studie EY GRC Survey 2015: 90 % of organizations expect risk management to be more directly involved in business making decisions [ ]. 8 Konkret bedeutet das, dass Unternehmen immer stärker interne sowie externe Risiken adressieren, die sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Natur sind. Für den Aufbau von Überwachungssystemen nutzen viele Unternehmen international etablierte Standards und Rahmenwerke wie z. B. COSO 9 oder ISO Im Rahmen der Überarbeitung in den letzten Jahren rückte der Fokus von der reinen Finanzberichterstattung auf die gesamte Unternehmensberichterstattung. Damit wurde ein Zeichen für die Integration nichtfinanzieller Aspekte gesetzt und den Unternehmen Spielraum in der individuellen Auslegung gegeben. Einen weiteren Treiber für die Integration nichtfinanzieller Aspekte in das Risikomanagement und speziell in die Risikoberichterstattung von Unternehmen stellt der DRS 20 dar, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Demnach sollen Unternehmen Entwicklung und Prognosen für solche nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufzeigen, die zur internen Steuerung des Konzerns eingesetzt werden. Somit fordern die Standardgeber immer mehr, dass sich die Unternehmen frühzeitig mit der Integration nichtfinanzieller Aspekte in ihr Risikomanagement sowie mit der internen und externen Berichterstattung auseinandersetzen. Halten Sie die Integration dieser Aspekte in ein unternehmensweites Risikomanagementsystem für sinnvoll? Das Marktumfeld von Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, was auch Anpassungsbedarf bei den Überwachungssystemen wie Risikomanagement, IKS und Compliancesystem mit sich gebracht hat. So spielen heute externe, nichtfinanzielle Risiken z. B. in der Lieferkette eine zunehmende Rolle. In der Praxis beobachten wir den Trend, dass Unternehmen interne und externe Risiken ganzheitlich betrachten, indem sie die Schadenshöhe nicht mehr nur nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten wie Reputation, Arbeitssicherheit oder Verlust von Know-how bewerten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, solche Risiken zu kategorisieren und auf der Basis von Bewertungsmodellen mit quantifizierbaren Risiken vergleichbar zu machen. Und welche praktischen Hinweise würden Sie den Unternehmen geben, die erstmalig ihre Risikoanalyse auf die in der CSR-Richtlinie genannten Belange ausweiten wollen? Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unternehmen ihr Risikomanagement immer auf ihren Wertesystemen und Strategien aufbauen sollten. Daraus lässt sich wiederum die Risikotoleranz ableiten. Unternehmen sollen sich fragen, welche quantifizierbaren und welche nicht quantifizierbaren Risiken mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind. Frau Richter, ist Ihrer Meinung nach die Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement ausreichend, um die neuen Anforderungen der CSR- Richtlinie zu erfüllen? Die Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement ist auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der Anforderungen der CSR-Richtlinie. Allerdings beinhaltet die CSR-Richtlinie ein erweitertes Verständnis von Risiko im Vergleich zur bisherigen Unternehmensberichterstattung und auch zu den meisten Risikomanagementsystemen, die wir in der Praxis sehen. Es geht dabei nicht mehr nur um Risiken, die den Geschäftsverlauf und Unternehmenserfolg negativ beeinflussen könnten. Vielmehr stehen auch solche Risiken entlang der Wertschöpfungskette im Fokus, die sich negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken wobei auch solche Risiken die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens mittelbar beeinflussen können. Langfristig sollten sich Unternehmen diesem erweiterten Risikoverständnis öffnen, um adäquat auf diese Risiken reagieren zu können und der Richtlinie zu entsprechen. Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 11

12 Die Kernelemente der CSR-Richtlinie Auswahl wesentlicher Kennzahlen die größte Hürde? Die CSR-Richtlinie fordert von Unternehmen die Darstellung relevanter nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Hinblick auf das Geschäftsmodell. Aus den Ergebnissen der Unternehmensbefragung geht hervor, dass die Auswahl geeigneter Kennzahlen die größte Herausforderung für Unternehmen bei der Berichterstattung zu den geforderten CSR-Informationen darstellt. Bei der Frage nach dem geeignetsten Rahmenwerk zur Umsetzung der CSR- Richtlinie nannten die Unternehmen am häufigsten den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die GRI-Leitlinien. Die befragten Unternehmen sind zuversichtlich, durch die Anwendung dieser Rahmenwerke auch die Anforderungen der CSR-Richtlinie zu erfüllen. Auswahl geeigneter Kennzahlen am häufigsten genannte Herausforderung (48 % der befragten Unternehmen) Für die beiden Rahmenwerke existieren bereits öffentlich verfügbare Überleitungen zwischen den Anforderungen dieser Rahmenwerke und der CSR-Richtlinie Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

13 Update: Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland So viel ist sicher, die CSR-Richtlinie wird in Deutschland auf fruchtbaren Boden fallen. Schließlich ist die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen bereits in vielen Unternehmen ein Thema. Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen in den Geschäftsberichten in den vier DAX-Indizes DAX % 17 % Um einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben, haben wir wie bereits im letzten Jahr in unserer Studie Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland: Standortbestimmung 11 auch dieses Jahr die Berichterstattung der Unternehmen im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX untersucht. MDAX SDAX TecDAX 28 % 10 % 48 % 20 % 53 % 64 % 42 % 27 % 8 % Zunehmende Berichterstattung in SDAX und TecDAX Obwohl es im Vergleich zur Vorjahresanalyse insgesamt 19 Unternehmenswechsel in den vier DAX-Indizes gab, ist die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf gleichem Niveau geblieben. Umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht mit Umwelt- und Sozialkennzahlen Ausgewählte Informationen zu Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht Keine Informationen zu Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht Quelle: EY-Auswertung der zum vorliegenden Geschäftsberichte. Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten in den vier DAX-Indizes DAX % 3 % 7 % MDAX SDAX TecDAX 22 % 4 % 13 % 40 % 0 % 78 % 83 % 54 % Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI Nachhaltigkeitsbericht ohne Bezug zu GRI Kein Nachhaltigkeitsbericht Quelle: EY-Auswertung der Veröffentlichungen zum Integrierte Berichte und Onlineberichte wurden als Nachhaltigkeitsberichte gewertet. Mehr Veränderungen gab es in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Geschäftsberichten. Während die Darstellung der Unternehmen aus dem DAX 30 und MDAX gleich geblieben ist, berichten über 10 % mehr Unternehmen aus SDAX und TecDAX über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Geschäftsberichten. 6 % Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte mit Prüfbescheinigung bewegt sich auf Vorjahresniveau. Mit 71 % ist dieser im DAX 30 am höchsten, gefolgt von MDAX (43 %) und SDAX (37 %). Keines der Unternehmen aus dem TecDAX hat sich bis jetzt für eine externe Verifizierung entschieden. Die Berichterstattung in Form eines integrierten oder kombinierten Berichts hat 2015 einen leichten Anstieg erfahren. Zwei weitere Unternehmen aus MDAX und TecDAX adressieren finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einem kombinierten beziehungsweise integrierten Bericht. GRI G4 bereits verbreitet Erkennbar ist das Interesse der deutschen Unternehmen an den neuen Leitlinien G4 der GRI. Während im letzten Jahr über alle vier DAX-Indizes hinweg lediglich drei Unternehmen nach GRI G4 berichtet haben, sind es dieses Jahr 25. Damit orientieren sich bereits jetzt 37 % aller Nachhaltigkeitsberichte in unserer Auswertung an den neuesten GRI-Leitlinien, die ab dem 1. Januar 2016 von Unternehmen, die sich an GRI orientieren, angewendet werden müssen. Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 13

14 Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten 5 und zu Diversität bereits heute aus? 5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf? Betrieblicher Umweltschutz als Business Case Umweltmanagement und -berichterstattung haben in Deutschland eine lange Tradition. Wesentliche Gründe hierfür sind hohe Standards, rechtliche Anforderungen sowie Kostenaspekte und Kundenanforderungen. Nicht nur in der energieintensiven Industrie, sondern auch in der breiten Wirtschaft haben Unternehmen Energieeffizienz längst als wichtiges Thema erkannt. Gleichzeitig ist betrieblicher Umweltschutz laufend neuen Entwicklungen unterworfen, die weiter zu seiner Verankerung beitragen. So werden Umweltaspekte beispielsweise immer stärker aus der Perspektive der Lieferkette betrachtet. Bei Vertragsschluss verlangen heute viele Unternehmen von ihren Geschäftspartnern die Einhaltung bestimmter Umweltstandards. Aber auch regulatorische Maßnahmen spielen eine Rolle. So zeichnet sich bereits der Umbau des EU-Emissionshandels im Hinblick auf die Preisgestaltung der Zertifikate ab. Darüber hinaus sollen 20 bis 25 % der Treibhausgasreduktionen in der EU über erhöhte Energieeffizienz erreicht werden. Unter anderem verpflichtet die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU die Unternehmen aller Branchen dazu, Energieaudits durchzuführen oder ein systematisches Energie- oder Umweltmanagement zu etablieren. Wer sich mit dem Thema Energieverbrauch auseinandersetzt, betreibt keine einmalige Compliance-Übung. Vielmehr schafft er Transparenz hinsichtlich der wesentlichen KPIs, etabliert ein echtes Management- Tool und schafft die Voraussetzungen, um Ressourcen- und Kosteneinsparpotenziale aufzuzeigen. 12 Diese und viele andere Entwicklungen tragen dazu bei, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt systematisch erfassen und sich entsprechende Ziele setzen. Dies spiegelt sich in unserer Unternehmensbefragung wider: Von allen in der CSR-Richtlinie genannten Belangen werden Umweltthemen als am relevantesten für das Kerngeschäft eingestuft. Berichterstattung im MDAX-Segment auf einem hohen Niveau Gut aufgestellt sind die Unternehmen aus dem MDAX-Segment vor allem in puncto Berichterstattung über Risiken, Managementsysteme und Maßnahmen. 64 % der MDAX-Unternehmen zählen das Thema Umwelt zu den relevantesten Belangen für das Kerngeschäft Als potenzielle Risiken, die von ihrer Geschäftstätigkeit ausgehen, nennen die Unternehmen vor allem Störungen und Unfälle, die mit Umweltschäden einhergehen. Als potenzielle Risiken, die auf das Unternehmen wirken, nennen sie z. B. neue Gesetzgebungen im Bereich Umweltschutz und kontaminierte Industrieflächen. Auch Leitlinien sind bei den Unternehmen weit verbreitet. Dazu zählt z. B. die Unterzeichnung des UN Global Compact, der unter anderem Umweltprinzipien enthält. Darüber hinaus enthält der allgemeine Verhaltenskodex einiger Unternehmen ein Bekenntnis zu Umwelt- oder Ressourcenschutz. Einige Unternehmen verfügen auch über eigens ausformulierte Umweltleitlinien. Managementsysteme sind weit verbreitet, wobei auch die MDAX-Unternehmen die gängigsten Standards verwenden: ISO und EMAS als Umweltmanagementsysteme und ISO als Energiemanagementsystem. 14 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

15 Auch die Berichterstattung über Maßnahmen ist ausgeprägt: Knapp 80 % der MDAX-Unternehmen berichten über Maßnahmen im Umwelt- und Ressourcenschutz. Offenkundig tun sich die Unternehmen dagegen mit der Publikation quantifizierter Ziele schwer. Nur etwa die Hälfte der MDAX-Unternehmen benennt konkret messbare Ziele. Häufig beziehen sich diese auf die Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen. Gängig sind aber qualitative Ziele, die z. B. die Ausweitung des Umweltmanagements und der Umweltdatenerhebung beinhalten. Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung konkreter Kennzahlen darüber berichtet etwa nur die Hälfte der Unternehmen im MDAX, dafür jedoch umfassend. Die MDAX-Unternehmen haben also den Bereich Umwelt als Kernthema erkannt und größtenteils ein relevantes Umweltmanagementsystem implementiert. Es bleibt aber Nachholbedarf bezüglich konkreter Ziele und Kennzahlen. Hier bieten international anerkannte Richtlinien Hilfestellung. Kennzahlen definieren und Auswirkungen messen Ansätze und Initiativen In ihrer Berichterstattung greifen die Unternehmen hauptsächlich auf die in den GRI-Leitlinien definierten Kennzahlen zurück. Diese Leitlinien beinhalten ein umfassendes Kennzahlenset zu diversen Umweltaspekten wie etwa zu Energie, Emissionen oder Wasser sowie zu entsprechenden Bemessungsgrundlagen. Darüber hinaus liefern aber auch Methoden wie die des natural capital accounting Orientierung bei der Definition von Kennzahlen. Natural capital accounting befasst sich mit der Bewertung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf Ressourcen wie Luft, Land, Boden, Biodiversität und Wasser. 13 Dies kann dabei sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene stattfinden. Hierdurch lassen sich Hotspots identifizieren, die das Unternehmen dann aktiv managen kann. Wir sehen in der Praxis, dass Ansätze des so genannten natural capital accounting Unternehmen dabei helfen, Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen in ihrer Wertschöpfungskette zu entdecken. Damit können Unternehmen Risiken für sich und ihre Umwelt identifizieren und entsprechende KPIs definieren, die sich dann zur internen Steuerung und zur Kommunikation an die Stakeholder nutzen lassen. Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen. Eine gute Orientierung wird diesbezüglich in Zukunft das Natural Capital Protocol (NCP) bieten, das momentan von der Natural Capital Coalition (NCC) entwickelt wird. Die NCC bringt Stakeholder zusammen, die sich mit dem Thema natural capital accounting beschäftigen. Das Netzwerk evaluiert und standardisiert die Ansätze des natural capital accounting, um sie vergleichbarer und konsistenter zu machen. Zu diesem Zweck hat sich die NCC zum Ziel gesetzt, das NCP zu entwickeln. Das Protokoll soll Unternehmen eine Hilfestellung bei der Auswahl des individuell geeigneten Ansatzes geben. Darüber hinaus soll es aber auch ein umfassendes Rahmenwerk bieten, das von der Frage, wie natürliche Ressourcen das Unternehmen überhaupt beeinflussen, bis hin zu Angaben darüber reicht, wie sich Ergebnisse langfristig in Entscheidungsprozesse im Unternehmen einbinden lassen. Zurzeit befindet sich das NCP in einer Testphase. Im Juni 2016 soll die erste Version des Protokolls veröffentlicht werden. Für weitere Informationen siehe Sophia Schuster, EY Climate Change and Sustainability Services, über die Natural Capital Coalition Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 15

16 5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus Unternehmen in der Verantwortung Schon seit vielen Jahren bemühen sich verschiedene Initiativen um die Verbesserung von Menschenrechten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, die das Thema Menschenrechtsverletzungen in den Fokus der Öffentlichkeit, von Geschäftspartnern und Investoren rücken. Unternehmen stellen sich heute zunehmend ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten sei es um Risiken wie Bußgeldern, Reputationsschäden oder limitiertem Zugang zu Kapital entgegenzuwirken, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern oder schlichtweg um das Richtige zu tun. Die Bedeutung des Themas ist nicht nur auf global agierende Unternehmen beschränkt. So lässt sich beispielsweise der im Jahr 2014 beschlossene gesetzliche Mindestlohn in Deutschland als Bestandteil des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen ansehen. 14 UN-Leitprinzipien schaffen neue Impulse Im Juni 2011 verabschiedete der UN- Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 15 ( Guiding Principles on Business and Human Rights ). Diese fordern Unternehmen dazu auf, menschenrechtliche Verantwortung für ihre Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Die 31 Leitprinzipien verlangen von Unternehmen, Menschrechte zu respektieren und proaktiv Schritte einzuleiten, die Menschenrechtsverletzungen verhindern, mildern oder wiedergutmachen. Ein Rahmenwerk für die Berichterstattung zum Thema Menschenrechte stellt das im Frühjahr 2015 veröffentlichte UN Guiding Principles Reporting Framework 16 dar siehe weiterführende Informationen auf Seite 17. Viele Länder haben bereits nationale Aktionspläne entwickelt, um die UN- Leitprinzipien umzusetzen. Auch in 32 % 68 % Erwähnung von Leitlinien Keine Erwähnung von Leitlinien Deutschland wird das Thema Menschenrechte vermehrt in Politik und Wirtschaft diskutiert. So entwickelt das Auswärtige Amt derzeit federführend den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der die UN-Leitprinzipien auch in Deutschland umsetzen und den Rahmen für den Umgang mit Menschenrechten seitens des Staates und der Wirtschaft bilden soll % 32 % Risikoberichterstattung Keine Risikoberichterstattung Quelle: EY-Analyse des MDAX zum auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Websites Risikodarstellung im Bereich Menschenrechte ist im MDAX zurückhaltend Die zunehmende öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf das Thema spiegelt sich noch nicht in der deutschen Berichtslandschaft wider. Zu Menschenrechtsrisiken legen die MDAX-Unternehmen bisher wenig offen. Diese zurückhaltende Berichterstattung zeigt sich auch in den Aussagen 16 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

17 der von uns befragten Unternehmen, die welche der Einhaltung von Menschenrechten einen relativ geringen Einfluss auf das Kerngeschäft zuschreiben. Allerdings bekennen sich zwei Drittel der Unternehmen im MDAX in ihren Leitlinien zur Einhaltung von Menschenrechten. Leading-Practice-Beispiele für die Umsetzung solcher Leitlinien beinhalten viele Aspekte. Dazu gehören die Ausarbeitung von Managementkonzepten (z. B. für die Integration von Menschenrechtsaspekten in das Lieferantenmanagement), die Definition von Zielen (z. B. quantitative Ziele zu Self-Assessments, externe/ interne Audits oder Schulungen) sowie die Berichterstattung von Kennzahlen. Nur 16 % der MDAX-Unternehmen berichten Kennzahlen zum Thema Einige Unternehmen machen detaillierte Angaben zur Art von Menschenrechtsverletzungen oder nennen die Länder, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kam. Größtenteils findet man in der Berichtspraxis jedoch die Aussage, dass es keine Verstöße gegen Menschenrechte gegeben habe. Im Rahmen der Umsetzung der CSR- Richtlinie steht für Unternehmen, die sich bisher wenig mit dem Thema Menschenrechtsreporting auseinandergesetzt haben, im Vordergrund, entsprechende Konzepte inklusive Richtlinien und Managementsysteme aufzubauen und Risiko-Assessments durchzuführen. Für Unternehmen, die bereits über interne Managementansätze verfügen, geht es nun an die Weiterentwicklung der Prozesse für die externe Berichterstattung. Hierbei können sich Unternehmen beispielsweise auf das 2015 veröffentlichte UN Guiding Principles Reporting Framework stützen. Das Thema Menschenrechte in der Wirtschaft wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben. So veröffentlichte die Human Rights Reporting and Assurance Frameworks Initiative 2015 zum ersten Mal eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen, die über ihre Verantwortung im Bereich Menschenrechte berichten wollen: das UN Guiding Principles Reporting Framework. Das Rahmenwerk wurde in einem zwei Jahre andauernden Prozess entwickelt. Darin waren Vertreter verschiedenster Stakeholdergruppen wie Unternehmen, Investorengruppen, NGOs oder staatliche Organisationen vertreten. Das Framework bietet eine Liste von Fragen, die Unternehmen nutzen können, um ihre Risiken und Maßnahmen zum Thema Menschenrechte offenzulegen. Das Rahmenwerk setzt dabei den Fokus auf,salient human rights issues, welche die potenziell schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, die durch die Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens auftreten können, umfassen. Ausgewählte, international agierende Unternehmen haben bereits begonnen oder planen, das Framework in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Zu den Vorreitern zählen hier Unternehmen wie Unilever, Ericsson, H&M, Nestlé, Newmont und ABN AMRO. Die Veröffentlichung des Rahmenwerks macht deutlich, dass Unternehmen nun am Zug sind, das Thema Menschenrechte in ihre Managementprozesse zu integrieren. Im Fokus steht dabei, die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen zu verstehen, zu verbessern und sie intern und extern transparent zu machen. Michaela Proißl, EY Climate Change and Sustainability Services, über das UN Guiding Principles Reporting Framework Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 17

18 5.3 Korruption und Bestechung in Deutschland noch ein Thema? Korruption und Bestechung verursachen enorme Kosten für Unternehmen. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass weltweit jährlich eine Billion US-Dollar Bestechungsgelder gezahlt werden. Die globalen Kosten von Korruption werden sogar auf 2,6 Billionen US-Dollar geschätzt, was mehr als 5 % des globalen BIP entspricht. Heruntergebrochen bedeutet das, dass Korruption die Geschäftstätigkeit im Schnitt um 10 % erhöht. Davon sind deutsche Unternehmen nicht ausgenommen. 18 In der EY EMEIA Fraud Survey vom Mai 2015 wurden Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter in 38 Ländern über ihre Wahrnehmung von Betrug, Bestechung und Korruption befragt. Die Ergebnisse zeigen: In Deutschland sind Korruption und Bestechung nach wie vor Thema. So schätzen 23 % der befragten Unternehmen ihre eigenen Ethikstandards als sehr hoch ein. Nur 22 % gehen davon aus, dass ihren internationalen Geschäftstätigkeiten gleichartige Ethikstandards zugrunde liegen. Hier ist jedoch ein positiver Trend zu verzeichnen, da nur noch ein Viertel der befragten Unternehmen Korruption in Deutschland für weit verbreitet hält; 2011 lag dieser Anteil noch bei knapp der Hälfte. 19 Wie ist die Berichterstattung in deutschen Unternehmen? Die Selbsteinschätzungen der befragten Unternehmen zu ihrer Berichterstattung im Bereich Korruption und Bestechung fielen positiv aus. Zwei Drittel der befragten großen deutschen Unternehmen sind zuversichtlich, dass ihre Berichterstattung bereits die Anforderungen der CSR-Richtlinie erfüllt. Unsere MDAX-Analyse stützt diese Einschätzung dahin gehend, dass ein Großteil der Unternehmen (86 %) das Thema Korruption in ihren Leitlinien verankert hat. Zudem ist die Berichterstattung zu Anti-Korruption bei den meisten Unternehmen in das Compliance-Management integriert. In diesem Rahmen berichten mehr als drei Viertel der Unternehmen einen Managementansatz und fast zwei Drittel konkrete Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Bei der Offenlegung spezifischerer Inhalte zur Korruptionsvermeidung sieht die Lage etwas anders aus: Konkrete Zieldefinitionen sowie die Darstellung von Risiken und KPIs in der externen Berichterstattung finden eher selten statt. So berichten gut 10 % der MDAX- Unternehmen über Ziele für die Korruptionsbekämpfung (z. B. Verringerung der Beteiligungsgesellschaften in Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko oder Ausweitung der Compliance-Trainings auf 100 % der Mitarbeiter). Mehr als ein Drittel hebt Korruptionsrisiken hervor. Wo finden Unternehmen Informationen und Orientierung? Einen Leitfaden zum Thema Management und Berichterstattung, Korruption und Bestechung können Unternehmen bei einer Vielzahl verschiedener Institutionen finden. Beispielsweise hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption herausgegeben, die eine Hilfestellung zum Vorgehen gegen korruptes Handeln im Geschäftsverkehr bieten sollen. 20 Die Internationale Handelskammer (ICC) entwickelte freiwillige Regeln, Richtlinien und Kodizes (z. B. ICC Rules on Combating Corruption), die Rahmenbedingungen für die Ausübung von verantwortlicher Geschäftstätigkeit schaffen. Ergänzend dazu erarbeitete das ICC weitere Empfehlungen, die sich auf spezifische Aspekte wie die Annahme von Geschenken, Compliance-Trainings, Klauseln für Handelsverträge etc. beziehen Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

19 Die Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung von Bestechung von Transparency International (TI) beinhalten Leitlinien zur Kommunikation mit Stakeholdern. Dieses Rahmenwerk kann Organisationen dabei unterstützen, unternehmensspezifische Programme gegen Bestechung zu entwickeln, zu vergleichen und zu verbessern. 22 Zudem entwickelt TI einen Corruption Perceptions Index 23, den Unternehmen z. B. zur der Risikoeinschätzung von Lieferanten bezüglich Korruption heranziehen können. Auch das UN Global Compact (UNGC) unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung. So liefert es inhaltliche Aspekte zu unterschiedlichen Themenfeldern wie zu Korruptionsrisikobewertungen, Korruption in der Lieferkette oder zum Sportsponsoring. Zusammen mit Transparency International wurde darüber hinaus der Reporting Guidance zum zehnten Prinzip des UNGC entwickelt. Damit liegt ein neues, praxisnahes Instrument für die Anti-Korruptions-Berichterstattung vor. 24 Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25 oder die neuesten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI G4) Orientierungspunkte bei der KPI-Auswahl. Dort finden sich beispielsweise KPIs zur Summe politischer Spenden, zur Prüfung von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Ländern mit hohem Corruption Perceptions Index. Interview mit Daniela Koch, Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services Frau Koch, die Begriffe Korruption und Bestechung gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern kurz erklären, warum? Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Bestechung zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinandersetzen. Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt. Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die Themen Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren insgesamt stark gestiegen. Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber? Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft weit verbreitet sind. Die neue EU-Richtlinie beinhaltet einige Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risikobewertung, Managementansatz und Kennzahlen im Bereich Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit sind? Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen der Richtlinie bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu handeln. Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen. Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens zu erkennen und managen zu können. Jedes Unternehmen ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausgesetzt, da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vorstand kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt werden, wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. Die Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unabdinglich. Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. 19

20 5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren Arbeitsmarkt fordert die Unternehmer heraus Fachkräfteengpässe und der demografische Wandel stellen Unternehmen bereits jetzt vor große Herausforderungen und fordern aktives Handeln. 26 Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Arbeitnehmer zählen zu den größten Unternehmensrisiken. 27 Gleichzeitig verändern sich auch die Ansprüche der Arbeitnehmer: Flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie adäquate Förderung und Weiterbildung zählen zu den wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Arbeitsgebers. 28 Unternehmen sind gefordert, diese Aspekte zu berücksichtigen, wenn sie erfolgreich am Arbeitsmarkt agieren und Risiken wie Personalknappheit entgegenwirken wollen. Gleichzeitig gilt es für Unternehmen, negative Auswirkungen auf ihre Arbeitnehmer zu reduzieren. Die CSR-Richtlinie schlägt daher vor, diesbezügliche Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen. Dazu gehören etwa Arbeitsschutz und Gesundheit, Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften sowie grundlegende Übereinkommen mit der International Labour Organization (ILO). Wie sind die Unternehmen heute aufgestellt? Nicht zuletzt aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange ist die entsprechende Berichterstattung im MDAX stark ausgeprägt. Fast drei Viertel der Unternehmen dokumentieren die Konformität mit offiziellen Leitlinien (z. B. Kernarbeitsnormen der ILO) für den Umgang mit Mitarbeitern und berichten über Managementkonzepte, z. B. im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz. Gleichermaßen ausgeprägt ist die Berichterstattung über Maßnahmen. Darüber hinaus dokumentieren die Unternehmen umfangreiche quantitative Sozialkennzahlen. Dazu gehören etwa Krankheitsquoten, Unfall- und Fluktuationsraten. Auch die Berichterstattung in Bezug auf Risiken ist hinsichtlich der Arbeitnehmer sehr ausgeprägt. Genannt werden z. B. Fachkräfteengpässe, demografischer Wandel, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. 90 % der MDAX-Unternehmen berichten über Risiken im Bereich Arbeitnehmer Ungeachtet ihrer fortgeschrittenen Berichterstattung zu Arbeitnehmerthemen berichtet nur rund ein Viertel der Unternehmen im MDAX über diesbezügliche Ziele. Dies kann auch als Erklärung dafür dienen, warum 30 % der 200 befragten Unternehmen einen Nachholbedarf in ihrer Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange sehen. Ziele setzen sich die Unternehmen häufig im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit. Dazu gehört z. B. die Reduktion der Unfallraten und Krankheitsquoten. Typische Ziele sind aber auch die Reduktion der Fluktuation und die Erhöhung der Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung. Welche Orientierung nutzen die Unternehmen? Im Bereich der Leitlinien beziehen sich Unternehmen häufig auf die Kernarbeitsnormen der ILO, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen mit dem Paragrafen Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern sowie auf die Labour Principles des UN Global Compact. 29 Im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz bietet die ILO einen nützlichen Leitfaden zur Erfassung und Anzeige von Unfällen und Erkrankungen. 30 Das am häufigsten eingesetzte Managementsystem in diesem Bereich ist OHSAS (Occupational Health and Safety Assessement Series). Zu spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen liefern die GRI- Leitlinien eine umfassende Auswahl in der Unterkategorie Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschäftigung. 20 Die CSR-Richtlinie setzt neue Maßstäbe. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.

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