Behördenkommunikation und -aufgaben
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- Pia Heintze
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1 Behördenkommunikation und -aufgaben Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung
2 Inhalt Aufgaben und Aufbau der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) Aufgaben der Mitgliedstaaten, zuständige Behörden Nationale Auskunftsstelle: Aufbau, Aufgaben, Arbeitsabläufe, Statistiken EU-Vernetzung: HelpNet und HELPEX Datenflüsse und -sicherheit
3 REACH beteiligte Behörden Key players ECHA Europäische Kommission (COM) Mitgliedstaaten Behörden (MS, ECHA, COM) spezifische Rollen und Aufgaben, die in REACH definiert sind Rolle der MS bei der REACH-Umsetzung: eingebunden in REACH Verfahren auf ECHA-Ebene eingebunden in COM Entscheidungsbildung (Komitologieverfahren) BMU Vollzug Länder
4 Aufgaben der ECHA Durchführung der Vorregistrierung und Registrierungen Durchführung der Dossierbewertung Koordinierung der Stoffbewertung Durchführung von Beschränkungen Durchführung von Zulassungsverfahren Aufbau einer öffentlichen Datenbank zu allen registrierten Stoffen Bereitstellung technischer und wissenschaftlicher Leitlinien
5 Aufgaben der Mitgliedstaaten Benennung der zuständigen Behörde/n Zusammenarbeit mit der Agentur Benennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats Benennung von Mitgliedern für MSC, RAC, SEAC und Forum Unterstützung der Ausschussmitglieder Aufbau von nationalen Auskunftsstellen (Helpdesk) Unterhaltung eines Systems amtlicher Kontrollen Festlegung von Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung Durchführung der Stoffbewertung
6 Mitgliedstaaten zuständige Behörden Bundesstelle für Chemikalien Nationale Auskunftsstelle BAUA FB5 BAUA FB4 BfR UBA Länderbehörden Koordinierungsstelle für alle Verfahren Unterstützung der Industrie Bewertungsstelle Arbeitsschutz Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz Bewertungsstelle Umwelt Vollzug
7 Einrichtung einer nationalen Auskunftsstelle Artikel 124 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006..richten die Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen ein, die die Hersteller, Importeure, nachgeschalteten Anwender und sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten,. Artikel 44 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Mitgliedstaaten richten nationale Auskunftsstellen ein, die die Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschalteten Anwender und sonstige interessierte Kreise hinsichtlich ihrer jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten. Wahrnehmung der Funktion als nationale Auskunftsstelle (REACH und CLP) durch die Bundesstelle für Chemikalien 5 Absatz 2 Nummer 7 und 8 ChemG
8 REACH Verfahren in Deutschland Industrie REACH IT ECHA Europäische Chemikalienagentur Stoffbewertung Einstufung & Kennzeichnung Zulassung Beschränkung Bundesstelle für Chemikalien Helpdesk Länderbehörden BfR UBA BAuA/ FB4
9 Was bietet die nationale Auskunftsstelle? Internetportal Beantwortung direkter Fragen per Telefon, , (FAX und Post) Informationsbroschüren Fachgespräche Seminare/Workshops
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15 Informationsmaterialien, Beispiele Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH Juni 2007 August 2008 Leitfaden für die Umsetzung von REACH
16 Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle zu Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis Erfüllung der Melde- und Informationspflichten zu Kandidatenstoffen in Erzeugnissen Stand: August 2011 Diese Kurzinfo soll eine konkrete Hilfestellung für Erzeugnisimporteure und -produzenten sein, den von Deutschland unterstützten Ansatz Einmal ein Erzeugnis - immer ein Erzeugnis in der Praxis umzusetzen. Sie befasst sich vor allem mit den Informations- und Meldepflichten von besonders besorgniserregenden Stoffen im Fall von zusammengesetzten (komplexen) Erzeugnissen, die aus einzelnen Erzeugnissen bestehen.
17 Informationssystem Helpdesk BAuA Anfrage Dialog Antwort Hersteller, Importeure Nachgeschaltete Anwender Expertennetzwerk UBA, BfR, FB4, BAM Länder EU-Netzwerk Information Informationsbedarf Informationsangebot Internet HD-Angebot FAQs Kurzinfos
18 Helpdesk-Antwort Logo Maßgeschneiderte Antwort Adresse Kontakt Tel.nr. Referenznummer Haftungsausschluss
19 REACH-CLP Helpdesk in Zahlen REACH-Anfragen an den REACH-CLP Helpdesk Inkrafttreten der REACH-Verordnung Beginn der Vorregistrierungsfrist Ende der Vorregistrierungsfrist von Phase-in-Stoffen
20 REACH-CLP Helpdesk in Zahlen ( ) 400 Helpdesk Anfragen Anfragen pro Jahr: erste Registrierungsfrist
21 REACH-CLP Helpdesk in Zahlen ( ) Inform/Supply chain/du 12% REACH IT 3% SDS 8% others 2% CLP 24% Class/Lab 9% Application 5% Auth/Restr 6% Pre-reg 5% Registration 26%
22 Registrierungsstatistiken Anzahl der Registrierungen: (veröffentlicht in ECHA News N 5, Okt 2011) Registrierungen (phase-in, Art. 23, Abs.1) plus transportierte isolierte Zwischenprodukte Registrierte Stoffe, davon 5147 phase-in non phase-in mind. nach Art. 6 nur als Zwischenprodukt
23 Was ist das REACH-CLP HelpNet? Mitglieder 27 MS Helpdesk REACH-CLP Helpdesk Team ECHA Kommunikation HELPEX (IT-Exchange Platform) HelpNet Steering group (Helpdesk Correspondents Network) Observer : CEFIC, CONCAWE, etc. associated member : EU COM
24 Wie kann das REACH-CLP HelpNet Unternehmen unterstützen? Harmonisierung Ziel alle Helpdesks plus ECHA, COM und IND gemeinsames IT-Tool (HELPEX), Zugriff der HD und ECHA Arbeitsgruppe (HelpNet) für schwierige Fragen gleichlautende Antworten zu ähnlichen Fragestellungen in der EU gleiche Qualität der Antworten der HDs und ECHA Konsistenz der Antworten der HDs und ECHA
25 Unterstützung durch die ECHA Agentur bietet auf ihrer Webseite REACH and CLP Information an: Gesamtpaket an Leitfäden mit Navigator, tlw. in deutsch spezifische Leitfäden FAQs Link zu allen nationalen Helpdesks Web-Formular für die Übermittlung von Anfragen an das ECHA Helpdesk Team
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27 System REACH-IT: Overview Übersicht (1.0) Industry Agency / MSCAs Public Company homepage Agency / MSCA homepage Dissemination homepage Company sign-up Pre-registration Pre-SIEF participation Dossier submission Invoice download Dossier status CSR submission (DU) Submit dossier Consultation Workflow for: Authorization Evaluation Restriction Dossier management Invoice management Search & View Reporting Administrative functions REACH-IT Dissemination Comments Dissemination data: Search View Print Download Public consultation
28 REACH-IT tool zur Dateneinreichung Member States Competent Authorities (MSCAs) mit REACH-IT Anschluss: - Bundesstelle Chemikalien (BfC) ohne REACH-IT Anschluss: - BMAS - BMU Mandated National Institutions (MIs): mit REACH-IT Anschluss: - UBA - BfR - BAuA
29 ECHA RIPE: REACH Information Portal for Enforcement REACH-IT IUCLID ECHA CHEM III.Q./ /2010 IUCLID, Excel, PDF Standardabfragen Standardberichte 9, 22 ChemG BfC PDF 12/2011 Überwachungsbehörden Gewerbeaufsicht Bezirksregierung
30 Artikel 119 Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit u.a. IUPAC Bezeichnung für gefährliche Stoffe Einstufung und Kennzeichnung physikalisch-chemische Angaben Ergebnisse der toxikologischen und ökotoxikologischen Studien DNEL-Werte und PNEC-Werte Leitlinien über die sichere Verwendung
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32 REACH 2013
33 Wie ist die Nationale Auskunftsstelle zu erreichen? Telefon: Fax (Montag bis Freitag von :30 Uhr) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Inhaltsangabe. Inhaltsangabe
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