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1 Jahrgang 26, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3, vom Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil für die Stadt Königs Wusterhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr OBV Ausnahme Nachtruhe Seite 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr Seite 14 Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen... Seite 14 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr Seite 15 Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Geschäftsjahr Sei7e 16 Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof... Seite 16 Öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG): - Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbh & Co. Wohnungsvertriebs KG... Seite 16 - Frau Andrea Schüler... Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung zur Bodenrichtwertkarte für den Landkreis Dahme- Spreewald... Seite 17 Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Seite 17 Beschlüsse der nichtöffentlichen öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Seite 18 Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlehme... Seite 18 Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf... Seite 19 Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung... Seite 19 Sitzung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf... Seite 19 Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten März und April... Seite 20 Impressum Herausgeber: Herstellung: Verantwortlich: Erscheinungsweise: Stadt Königs Wusterhausen, Der ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen, Tel.: / , kw.presse@stadt-kw.de Katrin Dewart-Weschke nach Bedarf Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Druck: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl- Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWeKurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Berliner Zeitungsdruck 13

2 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr OBV Ausnahme Nachtruhe Aufgrund des 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG) vom 21. August 1996 (GVBl. I [Nr. 21], S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I [Nr. 47]) und des 10 Abs. 4 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) vom 22. Juli 1999 (GVBl. I, [Nr. 17], S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2010 (GVBl. I, [Nr. 32]), in den derzeit gültigen Fassungen, erlässt der der Stadt Königs Wusterhausen als örtliche Ordnungsbehörde auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung: 1 Ausnahmen vom Nachtruheschutz Von dem Betätigungsverbot des 10 Absatz 1 LImschG und vom Benutzungsverbot des 11 Absatz 1 LImschG werden gemäß 10 Absatz 4 und gemäß 11 Absatz 4 LImschG für die folgenden Veranstaltungen jeweils bis 02:00 Uhr Ausnahmen zugelassen: 1. für den Ortsteil Zernsdorf anlässlich des Wiesenhofcups vom zum bis 02:00 Uhr 2. für den Ortsteil Senzig anlässlich des Pfingstfestes vom zum bis 02:00 Uhr 3. für den Ortsteil Wernsdorf anlässlich des Dorffestes vom zum bis 02:00 Uhr 4. für den Ortsteil Diepensee anlässlich des Dorffestes vom zum bis 02:00 Uhr 5. für den Ortsteil Niederlehme anlässlich der 700-Jahr-Feier vom zum bis 02:00 Uhr 6. für den Ortsteil Kablow anlässlich des Dorffestes vom zum bis 02:00 Uhr 7. für den Ortsteil Zeesen anlässlich des Strandfestes vom zum bis 02:00 Uhr 8. für den Ortsteil Königs Wusterhausen anlässlich der Veranstaltung Bergfunk vom zum bis 02:00 Uhr Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015 Aufgrund des 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG) und des 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I/10, S. 158), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 46] wird folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Aus besonderem Anlass ist es den in der Stadt Königs Wusterhausen ansässigen Verkaufseinrichtungen gestattet, am Sonntag, dem 26. April 2015 und am Sonntag, dem 13. Dezember 2015 in der Zeit von Uhr bis Uhr zu öffnen. 2 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung sind 10 BbgLöG, der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im 1 genehmigten Ladenöffnungszeit. Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015,öffentlich bekannt gemacht. Der jeweilige Veranstalter erhält von der Stadt Königs Wusterhausen einen Bescheid mit den Nebenbestimmungen und Auflagen gemäß 10 Absatz 4 und 11 Absatz 4 LImschG. 2 Inkrafttreten Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im 1 genehmigten Zeiten. Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr OBV Ausnahme Nachtruhe - öffentlich bekannt gemacht. Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen Auf Grundlage des 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom (GVBl. I S. 286) BbgKVerf und des 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 174) KAG in den jeweils gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Entgeltordnung beschlossen: 1 Allgemeines Für die auf den Friedhöfen der Stadt Königs Wusterhausen vorhandenen Gemeinschaftsgrabstätten (Baumurnengrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten und Erdgemeinschaftsgrabstätten) ist aufgrund der Gestaltung eine einheitliche Grabpflege erforderlich. Die Stadt Königs Wusterhausen übernimmt deshalb auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Königs Wusterhausen die Pflege dieser Grabstätten gegen entsprechende Kostenerstattung durch den Nutzungsberechtigten. Der Leistungsumfang beinhaltet neben der jährlichen Unterhaltungspflege, je nach Grabart beispielsweise einen Heckenschnitt, eine saisonale Bepflanzung, den Ersatz von Pflanzen oder die sogenannte Wintereindeckung. 14

3 Jahrgang 26, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen 2 Entgeltordnung Das Entgelt beträgt für die Pflege je Jahr und Stelle für ein Baumurnengrab: Urnengemeinschaftsgrab: Erdgemeinschaftsgrab: 120,00 Euro 84,00 Euro 43,00 Euro Die Dauer der Pflege richtet sich nach der gesetzlichen Ruhezeit gemäß Friedhofsordnung. Nach Ablauf dieser gilt die Dauer der Nutzungszeitverlängerung. 3 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt zum 01. April 2015 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen, öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf: ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf ,00 EUR festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 250 v. H. Grundsteuer B 375 v. H. Gewerbesteuer 350 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 1,00 EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungen (gerechnet über den gesamten maßnahmebezogenen Zeitraum) der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf ,00 EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung, b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen zahlungswirksamen Einzelaufwendungen von 1 v. H. der ordentlichen Aufwendungen gemäß 1 Punkt 1 der Haushaltssatzung und c) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauszahlungen von 1 v. H. der Gesamtauszahlungen gemäß 1 Punkt 2 der Haushaltssatzung festgesetzt. Nicht zahlungswirksam werdende Aufwendungen, insbesondere die bilanziellen Abschreibungen und Abschlussbuchungen, sind im Sinne des 70 BbgKVerf grundsätzlich nicht als erheblich anzusehen. 6 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 EUR festgesetzt. 7 Auszahlungsermächtigungen für Baumaßnahmen (Kontenart 785) dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine belastbare Kostenschätzung (Leistungsphase 3 Objektplanung) vorliegt. Königs Wusterhausen, den 02. März 2015 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Doppische Haushaltssatzung 2015 öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, den 02. März

4 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Geschäftsjahr 2013 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, gemäß der 7 und 27 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung EigV), Vorlage beschlossen und die Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 (Vorlage ) entlastet. Der komplette Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme vom bis in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes, Hafenstraße 18 in Königs Wusterhausen aus. Königs Wusterhausen, den Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof Auf Grundlage des 7 Nummer 3 und des 15 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung EigV) vom hat die Stadtverordnetenversammlung am den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, beschlossen. Die Festsetzungen nach 15 Abs. 2 EigV werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Festsetzungen nach 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2015 Aufgrund des 7 Nummer 3 und des 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt: 1. Es betragen 2. Es werden festgesetzt 1.1 im Erfolgsplan die Erträge ,80 Euro die Aufwendungen ,00 Euro der Jahresgewinn/ Euro - verlust 9,80 Euro 1.2 im Finanzplan Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit Mittelzufluss/ Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit ,00 Euro ,00 Euro 0,00 Euro 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite 0,00 Euro 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf Königs Wusterhausen, den ,00 Euro Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Stadt Königs Wusterhausen, Städtischer Betriebshof, für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Städtischen Betriebshofes, Hafenstraße 18 in Königs Wusterhausen aus. Königs Wusterhausen, den Stadt Königs Wusterhausen Der Öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt: Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbh & Co. Wohnungsvertriebs KG zuletzt ansässig Alte Schönhauser Straße Berlin Kassenzeichen: Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Grundsteuerbescheid 2015 vom Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B 2.27, Schlossstraße 3 in Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten einsehen. Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gem. 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. (im Original unterschrieben) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Zustellungsanordnung: Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom an Firma Treuwert Immobiliengesellschaft mbh & Co. Wohnungsvertriebs KG, zuletzt ansässig in Alte Schönhauser Straße 44, Berlin, Kassenzeichen öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin 16

5 Jahrgang 26, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Die Anschrift des nachstehenden Steuerpflichtigen ist unbekannt: Frau Andrea Schüler zuletzt ansässig: Dortmunder Straße Nürnberg Kassenzeichen: Versuche, Schriftstücke bekannt zu geben und Ermittlungen über den Aufenthalt sind ergebnislos geblieben. Es wird daher hiermit öffentlich zugestellt: Grundsteuerbescheid 2015 vom Die Betroffene oder ihr Bevollmächtigter kann den Originalbescheid bei der Stadt Königs Wusterhausen, Sachgebiet Steuern/Liegenschaften, Zimmer B 2.27, Schlossstraße 3 in Königs Wusterhausen während der Sprechzeiten einsehen. in der Zeit vom 01. April bis 07. Mai 2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme- Spreewald, Reutergasse 12 in Lübben, Telefon: ( ) , Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Königs Wusterhausen, den 26. Februar 2015 Hinweis: Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald liegt bei allen Amts-, Gemeinde - und Stadtverwaltungen des Landkreises Dahme-Spreewald aus. Es wird gebeten, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen und ihrer Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. bei den betreffenden Verwaltungen eingeholt werden. Der Grundsteuerbescheid gilt zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wirksamer Zustellung die Rechtsbehelfsfrist gem. 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu laufen beginnt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. (im Original unterschrieben) im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Zustellungsanordnung: Hiermit wird der Grundsteuerbescheid 2015 vom an Frau Andrea Schüler, zuletzt ansässig in Nürnberg, Dortmunder Straße 19, Kassenzeichen öffentlich zugestellt. Königs Wusterhausen, den im Auftrag Kerstin Lempke Sachgebietsleiterin Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Doppische Haushaltssatzung 2015 Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen Entgeltordnung für Pflegeverträge von Gemeinschaftsgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen Ja-Stimmen 25, Stimmenthaltungen: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2015 Ja-Stimmen: Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen vom Nachtruheschutz aus Anlass vom Stadtfest und von Ortsteilfesten in der Stadt Königs Wusterhausen für das Jahr OBV Ausnahme Nachtruhe - Ja-Stimmen: 31 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemäß 193 und 196 Baugesetzbuch sowie 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Dahme- Spreewald per 31. Dezember 2014 ermittelt und beschlossen worden. Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes. Die Bodenrichtwerte wurden in der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald zusammengefasst. Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme-Spreewald kann bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften/Steuern Hausanschrift Schlossstr. 3 in Königs Wusterhausen Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Niederlehmer Straße 31 im OT Wernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich Niederlehmer Straße 31 und 31b die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 282/1(teilweise), 282/2 282/3 und 282/4 der Flur 5 in der Gemarkung Wernsdorf. Ja-Stimmen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 02/15 Neue Ortsumgehung Niederlehme im OT Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bereich nördlich der Autobahn, westlich des Industriegebietes Liepnitzenberg die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 17

6 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 120/2, 123, 124, 127, , 247, 300, 301/1, 301/2, 301/3, 397, 415, und teilweise die Flurstücke 120/1, 175, 235, 236, 248, 299, 305, 306/1, 308, 309, 342, 343, 345, 346, 347, 395, 416 der Flur 2 sowie die Flurstücke 377, 410, 418 und teilweise die Flurstücke 202/2, 203/3, 643 der Flur 4 in der Gemarkung Niederlehme. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 02/15 Neue Ortsumgehung Niederlehme im Ortsteil Niederlehme. Ja-Stimmen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 03/15 Bindowbrück 1 im OT Senzig Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für die Flächen im Bereich der Bootswerkstatt Bindowbrück im OT Senzig die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 2 hervor. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 25 (teilweise), 26/1, 26/2, 26/3, 28, 29, 30(teilweise) 34 und 36(teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Senzig. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 03/15 Bindowbrück 1. Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen Wiedereinführung des KW-Kennzeichens Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der wird beauftragt, auf die Wiedereinführung des auslaufenden KFZ-Kennzeichens KW beim Landkreis hinzuwirken und der SVV darüber zu berichten. Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung Prüfauftrag: Spielstätte Netzhoppers auf dem Funkerberg Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der wird beauftragt, den künftigen Projektplaner des Technologieparks Funkerberg dahingehend zu instruieren, die Möglichkeiten zur Errichtung einer Mehrzweckhalle als Erstligafähige Spielstätte für die Netzhoppers Königs Wusterhausen zu prüfen. Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen 5, Stimmenthaltung Anbindung der B179 an den Schütte-Lanz-Gewerbepark Der wird beauftragt, mit dem Eigentümer (Telekom) des Gewerbeparks Zeesen III und dem Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg Kontakt aufzunehmen, um Einvernehmen zum zeitlichen Rahmen der Umsetzung des Bauabschnitts Gewerbepark Zeesen III mit dem Ziel herzustellen, zeitgleich die Anbindung des Gewerbeparks an die B179 zu realisieren., Stimmenthaltung Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Entwicklungs- und Betreibungsgesellschaft mbh - Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds und gleichzeitige Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Stadtverordnetenversammlung bestellte für den Aufsichtsrat der Entwicklungsund Betreibungsgesellschaft mbh am , mit Wirkung zum , für die Dauer der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung Herrn Schmuck als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat. Für Herrn Schmuck wird Herr Hans-Heinz Müller (Geschäftsführer ELDAT GmbH) bestellt. Ja-Stimmen 30, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltung Abberufung eines sachkundigen Einwohners des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundiger Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle wird Herr Manfred Jauert (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE) abberufen. Ja-Stimmen 32 Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Vergabe nach VOL (Teil B des Anhangs I) - Stadt Königs Wusterhausen, Trägerschaft der Kita Knirpsenstadt mit Hort Ja-Stimmen 26, Nein-Stimmen 1, Stimmenthaltungen Übertragung des Grundstückes Bebauungsplangebiet Funkerberg Nordwest Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Übertragung des Grundstückes Potsdamer Ring Nord, Königs Wusterhausen Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen OT Wernsdorf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen Zweite Änderung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr vom Einladung zur Jahresvollversammlung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlehme am um Uhr im Vereinshaus der SG(N) Triftstraße 11 Eingeladen sind die Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ausgeübt wird bzw. deren Vertreter mit Vollmacht. Die Versammlung ist nicht öffentlich! Einlass: ab Uhr, Beginn: Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher; Bekanntgabe der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit; der Versammlungsleitung und der Protokollführung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Erfüllung des Haushaltsplanes 2014/15; Kassenstand 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Bericht des Jagdpächters und Erfüllung des Abschussplanes 2014/15 6. Entwurf des Haushaltsplanes 2015/16 7. Festlegungen zur Auszahlung des Reinertrages des Pachtzinses2014/15 8. Vorschläge zu Änderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft Niederlehme 8. Diskussion 9. Beschlussfassungen 10. Vorstandswahlen 11. Schlusswort des Jagdvorstehers Gallasch Jagdvorsteher 18

7 Jahrgang 26, Nr. 3 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf Am 20. März 2015 findet eine außerordentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Wernsdorf statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Feststellung der Anzahl der teilnehmenden Genossenschaftsmitglieder 3. Vorlage des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom Vorlage der Ergebnisse der Sondersitzung des Vorstandes und interessierter Mitglieder der Jagdgenossenschaft vom Diskussion und Aussprache bezüglich der Verlängerung der Jagdpachtverträge 6. Beschluss über die Weiterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers Sitzungsort: Gaststätte Einsame Pappel Uhrzeit. 19:00 Uhr Wernsdorf, den Udo Wundschok Jagdvorstand Einladung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen zur Jagdgenossenschaftsversammlung Hiermit werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen am Montag, dem um Uhr in die Gaststätte Hoenckes Altes Wirtshaus, Kirchplatz 4, Königs Wusterhausen, eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung, Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Jagdgenossenschaftsversammlung vom Finanzbericht Jagdjahr 2014 / 2015 einschließlich Kassenprüfung 5. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2014 / Beschluss zur Festsetzung / Verwendung des Reinertrages Jagdjahr 2014 / Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2014 / Informationen der Jagdpächter 9. Anfragen Jagdgenossen / Sonstiges Einladung der Jagdgenossenschaft Zernsdorf zur Jagdgenossenschaftsversammlung Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zernsdorf am Freitag, dem um Uhr im Vereinshaus des SV Merkur Kablow Ziegelei 1916 e.v., Dannenreicher Weg 6 in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf. Alle Eigentümer von Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zernsdorf, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, werden hierzu herzlich eingeladen. Gemäß Satzung kann sich ein Grundeigentümer mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen vertreten lassen. Eigentümergemeinschaften benennen mittels schriftlicher Vollmacht einen Bevollmächtigten aus der Gemeinschaft. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Anwesenden, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Genossenschaftsversammlung 2. Bericht des Jagdvorstehers über das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/ Beschluss: Vorlage und Bestätigung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 20014/2015 und des Berichtes des Rechnungsprüfers 4. Beschluss: Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/ Beschluss: Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Zernsdorf für das Pachtjahr 2014/ Beschluss: Änderung bzw. Neufassung der Satzung 7. Neuwahl des Vorstandes 7.1 Wahl des Vorstehers 7.2 Wahl des 1. Beisitzers 7.3 Wahl des 2. Beisitzers 7.4 Wahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers 8. Wahl des Kassenführers 9. Bestimmung des Rechnungsprüfers für das kommende Geschäftsjahr 10. Beschluss: Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015/ Verschiedenes Anmerkung: Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Zur Vervollständigung des Jagdkatasters legen die Mitglieder bitte vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, Erbschein etc.) vor, soweit dies noch nicht erfolgt sein sollte. Zernsdorf, den Fricke Jagdvorsteher Ende des amtlichen Teils Zur Überarbeitung des Jagdkatasters legen die Jagdgenossen bitte vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte der Jagdvorsteherin alle zur Vervollständigung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen wie z.b. aktuellen Grundbuchauszug, Erbschein etc. vor, soweit dieses bisher nicht erfolgt ist. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Jagdgenossenschaftsversammlung durch eine andere Person (unter Vorlage einer Vollmacht) vertreten zu lassen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung wird zu einem gemeinsamen Essen eingeladen. Königs Wusterhausen, den M. Tyralla Jagdvorsteherin der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen 19

8 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 26, Nr. 3 vom Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten März und April Wir gratulieren zu den Geburtstagen am... in Königs Wusterhausen Ingeborg Schumann Doris Dänschel Elsa Maier Erika Scheithauer Rosemarie Richter Manfred Liebig Lieselotte Picht Ingrid Müller Margarete Müller Garbi Dörfler Herbert Erdmann Dieter Stachowiak Christa Geißler Irma Gieske Marie Heller Ute Weimann Ingeborg Quade Helga Wermke Jürgen Gaul Irmgard Hinz Karl Heinz Lampke Siegward Bialas Erika Nawrazala Ruth Struck Helga Kalle Klaus Kaminski Ruth Meyer Kurt Riesler Helga Koch Lotte Scholz Hannelore Schroeder Wolfgang Ketelhut Christa Pohla Wolfgang Geipel Dora Schulz Manfred Heyde Wolfgang Melzer Ursula Schmidt Dora Bergmann Ernestine Süßmilch Erika Raick Jürgen Weitz Brigitte Zabel Gisela Kläge Dorothea Seebald Elisabeth Kuberczyk Brunhilde Ohlemann Willfred Ringk Manfred Stark Sieglinde Plate Waltraud Knese Karin Loskand Hanni Petrulat Jürgen Barteck Günter Fritze Herta Misch Peter Zilling Horst-Günter Langa Karin Steputat Hannelore Waszinski Ingeborg Kuhlke Helga Mallwitz Gisela Christen Annemarie Uliarczyk Renate Fischer Anna Schroeder Christa Wegner Günter Kaspar Edelgard Frenzel Margot Hartmann Inge Matthes Ingeborg Meier Edith Kasper Walter Paschke Viktor Rau Lieselotte Riesler Oda Czapanski Werner Herzog Wolfram Walter Käthe Jahns Ingrid Lindner Waltraut Schache Ingrid Bensch Ellinore Kalina Herta Neuendorf Else Noack Brigitte Stecher Adalbert Bernhardt Wally Friedrich Helmut Gärtner Horst Petrack Monika Vaskovits Walter Glettner Leni Müller Josef Raymund Renate Roßa Joachim Bobbe Elli Hoffmann Josef Weckesser Marianne Wilde Ingrid Krassa Harry Maas Lothar Beutel Manfred Richert Ella Lingott Monika Petzold Ruth Lebe Rita Ehrecke Manfred Soyke Günter Wildner Ewald Thäle Margot Wersche Horst Jahn Helga Linke Gerda Lerche Günter Nowatzki Ursula Ender Hermann Stanowsky Hans Walther Brigitte Loesener Gerhard Mihliß Renate Herrmann 85 in Diepensee Monika Steinberg 75 in Kablow Edith Bienert Hans Zech Brigitte Naumann Horst Tilgner Rita Führer Erhard Plunz 90 in Niederlehme Charlotte Reder Gerhard Klauke Wolfgang Janusch Margot Hamann Ingrid Schulze Margarete Lüdtke Gerda Puhahn Christel Wilhelm Berthold Nestler Gisa Nestler Walter Ristau Käthe Sewohl Kurt Müller Rosemarie Mattern Irmgard Buße Erna Schulze Walter Nehmer Gisela Pawlik Isolde Scholz Brigitte Meinert Leokadia Koralewski Adolf Lembke 80 in Senzig Claus Weidauer Edelgard Dewitz Dieter Bednarek Heinz Schulze Hans-Rainer Elsner Ilse Kühnel Walter Fenske Rudolf Grätz Brigitte Wagenknecht Hildegard Walz Fritz Purann Bernhard Kühnert Ilse Scheffner Jutta Schmidt Manfred Schurr Gertrud Jerwan Günter Gottschlag Wilma Sedlak Hildegard Schimke Ragnar Immerschied Karin Netack 75 in Wernsdorf Erika Radunsky Johanna Zschiesche Hannelore Janzen Horst Schrader Peter Diehr Anna Höltz Edith Rietdorf Gertraud Behr Liddy Tomacka Manfred Maihak Helga Walther Fritz Hoede Hildegard Milius Richard Engel Peter Heimann Charlotte Prodöhl 96 in Zeesen Erika Hampel Hansjürgen Meyer Traute Erler Helmut Krebel Renate Felgenträger Elke Brenneisen Christa Steindl Annegret Boden Wilfried Lambrecht Hannelore Bär Lieselotte Schmohl Rudolf Kowalewski Irmgard Jansen Helga Roland Edeltraud Kültz Horst Schneider Gottfried Rudolf Konrad Kristen Bärbel Franzky Klaus Schulze 75 in Zernsdorf Gudrun Kalisch Dora Blank Alfred Stephan Peter Bienge Werner Grunzke Lothar Diekmann Manfred Fensky Reinfrid Ananda Fischer Erhard Walter Renate Fischer Helmut Hentze Gabriele Winter Karl Sittig Ingeborg Czylwik Manfred Lenz Edith Zimmermann Werner Haesner Ingeborg Bleck Horst Schütz Ursula Schönberner 75 und zum 50. Hochzeitstag am Ulrike und Knut Salle in Senzig Jeannine und Josef Bauer in Kablow Ingrid und Rolf Beccard in Königs Wusterhausen Brigitte und Peter Schulze in Königs Wusterhausen Ingeborg und Herbert Hidalgo in Senzig Edeltraud und Udo Lehmann in Königs Wusterhausen Walentina und Günter Klamet in Königs Wusterhausen Gerlinde und Karl Barthel in Königs Wusterhausen Doris und Winfried Godenschweger in Zernsdorf Helga und Dietrich Ochainski in Königs Wusterhausen Erika und Horst Kliefoth in Senzig Renate und Wolfgang Stenz in Wernsdorf Helga und Werner Voigt in Zeesen Barbara und Norbert Hatt in Zeesen Heidemarie und Horst Kutschke in Königs Wusterhausen und zum 60. Hochzeitstag am Giesela und Franz Müller in Zeesen Ursula und Walter Schneider in Königs Wusterhausen Marita und Helmut Thürk in Königs Wusterhausen Lisbeth und Werner Sumpf in Königs Wusterhausen Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33 Abs. 4 BbgMeldeG zulässig. Nach 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung. 20

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