Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N. hilft ein Gesetz? Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin

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1 Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Patientenrechte und Sicherheit hilft ein Gesetz? 47. Berliner Krankenhaus Seminar (BKS) 20. Juni 2012 Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin

2 Die bestehenden Rechte von Patienten in Deutschland sind sehr gut! Das Anliegen, die Rechte von Patienten in einem Gesetz zusammen zu führen ist grundsätzlich zu begrüßen! Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 2

3 Patienten UND Ärzte (+die anderen Gesundheitsberufe) wollen bestmögliche Medizin und bestmögliche Patientenbehandlung. Kein Arzt will einen Patienten schädigen oder schlechte Behandlungsergebnisse erzielen. Kein Patient will (vermeidbare) Schäden durch medizinische Behandlungerleiden erleiden. Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 3

4 Januar Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Anspruch: Leitbild mündiger Patient Transparenz Rechtssicherheit Durchsetzung von Patientenrechten verbessern Patienten zu schützen Patienten bei Behandlungsfehlern stärker zu unterstützen Themen und Regelungen zu : Einwilligung Dokumentation Aufklärung Einsichtnahme in die Patientenakte Beweislast Ausbau der Fehler Kultur Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 4

5 Auszug aus dem Referentenentwurf (+ Kabinettsbeschluss 05/2012): Thema CIRS 47. Berliner Krankenhausseminar, , Berlin G BA legt Mindeststandards für Risiko und Fehlermanagementsysteme fest Vergütungszuschläge für einrichtungsübergreifende CIRS Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 5

6 Auszug aus der Stellungnahme der ÄKB zum Referentenentwurf (03/2012): 47. Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Einzelne verpflichtend eingeführte Instrumente und Maßnahmen ( ) bleiben wirkungslos, wenn im Organisationskontext insgesamt die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen unzureichend sind (ausreichende Zahl und entsprechend qualifiziertes Personal etc.). ( ) Die Erteilung von Zuschlägen für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen wird als geeignet erachtet, die Etablierung von solchen Systemen weiter zu befördern ( ). Fehlermeldesysteme sind auch einrichtungsintern, einrichtungs und standortübergreifend ein hilfreiches Instrument zur Fehlerprävention und sollten über die Erstattung von administrativen Kosten hinaus gefördert werden. Die grundsätzliche Frage nach dem Schutz der Daten, die in CIRS gesammelt und ausgewertet werden, etwa im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen, ist ungeklärt. Hier besteht dringender Regelungsbedarf. Zentral für eine wirksame, d.h. fehlerpräventive Sicherheitskultur ist die Freiwilligkeit von CIRS. Diese ist ein Kernkriterium im Zusammenhang mit CIRS und sollte im Gesetz auch Erwähnung finden. Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 6

7 Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 7

8 Kabinettsbeschluss Mai Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 8

9 Kommentar Spiegel online, Gestern 14:08 von Deep Thought KEIN EINZIGER PATIENT ist verpflichtet, dem Arzt einen Behandlungsfehler nachzuweisen! ( )Von daher ist der Vorstoß der "Grünen" in dieser Sache doppelt absurd: Erstens EXISTIERT bereits seit langer Zeit die ständige Praxis der BEWEISLASTUMKEHR bei mangelnder Dokumentation, mangelnder Zusammenarbeit des Arztes oder bei unvollständigen Unterlagen - was praktisch IMMER seine Niederlage bedeutet! - und zweitens ist es absurd und verfassungswidrig, einen Beschuldigten dazu zu verdonnern, seine Unschuld zu beweisen. ( ) Übrigens ist die Wartezeit nicht nur für Patienten schlimm, sondern auch für die Ärzte: Immerhin werden sie ja nachweislich in 2/3 der Streitfälle unberechtigt beschuldigt. Und für sie, die Ärzte, ist das nervenaufreibend, zeitintensiv und - je nach Beschuldigung - sehr belastend. Solche Fälle sind nämlich nicht selten auch Fälle, wo schlicht ht gestrickte Patienten t oder Angehörige tatsächlich t h bspw. behaupten, sie würden den schlechten Ausgang einer (schriftlich zuvor als Höchstrisiko-Herz-OP fixierte) nicht verstehen, der Patient sei bis zur OP "doch immer top-gesund gewesen" - dabei hat der Patient bereits mit Saufen und Rauchen auch noch seine Lungen und anderen Organe fast völlig zerstört und bereits 3 Infarkte gehabt und konnte nicht einmal zur Toilette gehen, ohne schwere Atemnot zu haben... nur mal, um auch mal die andere Seite der Medaille zu schildern... Kurz: JEDER seriöse Patientenanwalt rät dazu, einfach die Gutachterstellen kostenlos in Anspruch zu nehmen. Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 9

10 Subtile Tagesspiegel-Polemik. Auch bei den Kassen und vor Gericht ist das Verhältnis 2 : 1 Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 10

11 Gesetze sind wichtig. Wir haben jedoch ein Umsetzungsproblem! GJ Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 11

12 Die Qualität der Patientenversorgung stirbt zentimeterweise GJ (Quelle: MB Ärztliche Nachrichten 1994) Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 12

13 Berliner Patientenbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor Montag, 25. August 2008 Die Patienten, die sich im Erhebungszeitraum an das Berliner Büro wendeten, beklagten sich außerdem über den spürbaren Kostendruck und die Verdichtung der Arbeit in Krankenhäusern. Das ärztliche Personal und die Pflegekräfte hätten keine Zeit mehr, weil überall Personal abgebaut worden sei. Das führe zu übermäßiger Belastung und Fehlern. ( asp?id=33451) Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 13

14 Versorgungsrealität? 47. Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie Mai 2011 Folie 14

15 Führungsqualität und Patientensicherheit Urteil des Amtsgerichtes Köln, Ärztin wegen fahrlässiger Tötung schuldig bleibt aber straffrei Richter sieht erhebliche Mitschuld bei dem Krankenhaus 47. Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Köln (mhe). Das Amtsgericht Köln hat in dieser Woche eine 27jährige Ärztin aus Köln wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Ein Einzelfall, der aufhorchen lässt. Die Ärztin hatte offenbar Mitte vorigen Jahres einem an Leberzirrhose leidenden Patienten in einem Kölner Krankenhaus eine falsche Blutkonserve verabreicht. Diese Unachtsamkeit hatte tödliche Konsequenzen. Der Richter sah allerdings von einer Bestrafung ab, denn "ungewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Lösungen", sagte er. Das persönliche Verschulden der Ärztin sei sehr gering, denn die betroffene Klinik habe eine erhebliche Mitschuld an dem Todesfall zu tragen, weil dort ein "erhebliches Maß an Organisationsverschulden geherrscht" habe. Obwohl die junge Ärztin Berufsanfängerin war, musste sie wegen des Personalmangels in der Klinik nach einer eh schon arbeitsintensiven 62stündigen Arbeitswoche noch einen 24 stündigen Wochenenddienst als einzige Ärztin auf der Station absolvieren, in dessen Verlauf der tödliche Fehler geschah. Auch sei die unerfahrene Ärztin nicht richtig eingewiesen worden, hieß es weiter. "Wir haben das eigene Verschulden der Ärztin daher in das rechte Licht rücken müssen", meinte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro gefordert. In der Kölner Klinik habe es mittlerweile eine Reihe von Veränderungen gegeben, hieß es Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin bund.de/nrw rlp/beitraege/2012/mai/urteilkoeln.php Folie 15

16 Warum entdeckt der Gesetzgeber Patientenrechte und verweigert die Themen, mit denen Ärzte und Patienten in der tagtäglichen Praxis als Letztverantwortliche konfrontiert sind, wie z.b. Rationierung und Priorisierung? Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 16

17 , weil die jungen Ärzte flexible Arbeitszeitmodelle fordern und einen anderen Führungsstil, Feedback und partizipatives p Coaching. Für die Patienten aber ist dieser Wandel in den Einstellungen nur positiv. Die nächste Generation der Mediziner nämlich stellt sowohl gute Medizin als auch Menschlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Visionen. Das betrifft den Umgang mit Patienten genauso wie die Beziehungen in einem multiprofessionellen ll Team, das nicht nur aus Ärzten besteht, sondern auch aus Pflegekräften, Sozialarbeitern und Therapeuten. "Achtung und Respekt", "Kommunikation und Beziehung", "Ressourcen und Zeit" werden deshalb am häufigsten genannt ( ). Nicht die Fähigkeit zur Selbstaufgabe macht einen guten Arzt aus, sondern die Fähigkeit zur verantwortlichen Fürsorge, die auch die Selbstfürsorge und das Wissen um die eigenen Grenzen beinhaltet das lehren alle großen Medizinsysteme. ( ) Es ist die Sehnsucht nach einer anderen Medizin. Stress trägt nicht zur "Persönlichkeitsformung" bei, ( ) sondern zur Deformation von Menschen, und zwar auf eine Weise, die viele von ihnen krank macht. Wer aber selbst unter krank machenden Umständen arbeiten muss, kann keine anderen heilen. Das haben die Angehörigen der kommenden Ärztegeneration glücklicherweise erkannt. Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 17

18 Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 18

19 Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 19

20 Erfüllung üugder Sehnsucht nach einer anderen Medizin* durch Gesetze? * de/ Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 20

21 Stellungnahme 47. Berliner der Krankenhausseminar, Ärztekammer , Berlin Das Patientenrechtegesetz kann nur der Beginn einer politischen Debatte sein. Die grundlegenden Patientenrechte wie bspw. die Versorgung auf dem Niveau eines erfahrenen Facharztes, mit ausgeruhtem Krankenhauspersonal, in der Umgangssprache Deutsch, und vieles andere mehr, werden derzeit tagtäglich unterlaufen. Der fast durchgängig im Patientenrechtegesetzentwurf adressierte Arzt ist individuell nur sehr bedingt in der Lage, eine solche schleichende Aushöhlung von Qualitätsstandards und Patientenrechten aufzuhalten. Die systembedingten Ursachen werden im Patientenrechtegesetz kaum adressiert. Dies müsste in der politischen Diskussion i aufgefangen werden. Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 21

22 Quelle: Berliner Krankenhausseminar, , Berlin Was wäre den Passagieren wichtiger gewesen? Ein Passagierrechtegesetz oder ein besserer Kurs? Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin Folie 22

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