Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte
|
|
- Annika Schmitz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TK Lexikon Sozialversicherung Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte HI Zusammenfassung LI Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 EUR pro Entfernungskilometer) angesetzt werden können. Während zuvor Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte unter den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale gefallen sind, gilt dies seit für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Durch die gesetzlichen Reisekostenvorschriften wird der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte sowohl formal als auch inhaltlich durch den Arbeitsort "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Die bisherige Rechtsprechung und die Verwaltungsregelungen zur Anwendung und Berechnung der Entfernungspauschale gelten uneingeschränkt fort, sofern sie sich nicht auf die Auslegung und Bestimmung des Arbeitsstättenbegriffs beziehen. So ist für den Ansatz der Entfernungspauschale weiterhin nicht entscheidend, mit welchem Transportmittel der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückgelegt wird. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel über der Entfernungspauschale, kann auch der übersteigende Betrag angesetzt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Rechtsgrundlage für die Entfernungspauschale ist 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom , BStBl 2013 I S Verwaltungsanweisungen hierzu enthalten R 9.10 LStR und H 9.10 LStH. Allgemeine Grundsätze regelt das BMF-Schreiben v , IV C 5 - S 2353/14/10002, BStBl 2014 I S Es berücksichtigt die durch die gesetzliche Neuregelung der steuerlichen Reisekostenvorschriften erforderlichen Änderungen, insbesondere die formelle und inhaltliche Anpassung an die neue Arbeitsortbestimmung "erste Tätigkeitsstätte". Sozialversicherung: Die Zurechnung des vom Arbeitgeber im Rahmen des
2 Arbeitsverhältnisses geleisteten Fahrtkostenersatzes zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung ergibt sich aus 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Ausnahmeregelung für pauschal versteuerten Fahrtkostenersatz ist in 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 SvEV geregelt. Kurzübersicht Entgelt LSt SV Arbeitgeberzuschüsse oder Firmenwagen *soweit keine Pauschalbesteuerung mit 15 % Arbeitgeberzuschüsse oder Firmenwagen bei Pauschalbesteuerung mit 15 % pflichtig frei pflichtig* frei Arbeitsrecht HI Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte trägt der Arbeitnehmer selbst, wenn nicht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes vereinbart ist. Letzteres ist insbesondere anzunehmen bei häufig wechselnden und weit von der Wohnung entfernt liegenden Arbeitsstätten. Da die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers gehört, rechnet sie nicht zur Arbeitszeit. Erleidet der Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem Kraftfahrzeug einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Sachschaden zu ersetzen. Der Weg ist allerdings durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Entgelt 1 Anwendungsbereich der Entfernungspauschale HI HI Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Seit berechnet sich die Entfernungspauschale nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen in diesem Fall der begrenzten Abzugsfähigkeit der Entfernungspauschale.
3 Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigt. [ 1 ] Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer solche Fahrten kostenfrei mit Verkehrsmitteln des Arbeitgebers durchführen könnte, aber seinen eigenen Pkw nutzt; für diese Fahrten einen Dienstwagen seines Arbeitgebers nutzt und er hierfür einen geldwerten Vorteil versteuert; nicht sein eigenes Fahrzeug, sondern z. B. das eines Familienmitglieds nutzt; die Strecke als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurücklegt, das gilt auch für die Fahrgemeinschaft von Ehe-/Lebenspartnern. Beitragsrechtliche Bewertung Die vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlten lohnsteuerpflichtigen Fahrkostenzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und damit beitragspflichtig. Die Beitragspflicht des Ersatzes der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Sozialversicherung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs Kilometergeld zahlt oder ein Firmenfahrzeug für derartige Fahrten unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Keine Entfernungspauschale bei steuerfreier Sammelbeförderung Nutzt der Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine steuerfreie Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber [ 2 ], können für diese Fahrten keine Werbungskosten (Entfernungspauschale) mehr angesetzt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer leistet einen Zuschuss für die Beförderung. Dieser Zuschuss kann als Werbungskosten angesetzt werden. 2 Berechnung der Entfernungspauschale HI Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt 0,30 EUR für jeden Entfernungskilometer der Wegstrecke zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Sie ist durch die folgende Berechnungsformel festgelegt, nach der die abzugsfähige Entfernungspauschale zu ermitteln ist: Entfernungspauschale = Zahl der Arbeitstage 0,30 EUR Entfernungskilometer Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
4 Die Entfernungspauschale gilt ebenfalls für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. [ 3 ] Allerdings darf der Arbeitnehmer 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem auswärtigen Beschäftigungsort ansetzen. 2.1 Kürzeste Straßenverbindung maßgebend HI Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Anzusetzen sind nur volle Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Die Entfernungsbestimmung richtet sich immer nach der kürzesten Straßenverbindung, die von einem Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h benutzt werden darf [ 4 ] ; sie ist unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel. Entsprechend den vorstehenden Ausführungen dürfen dabei Teilstrecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nicht in die Entfernungsermittlung einbezogen werden. [ 5 ] Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem tatsächlich verwendeten Verkehrsmittel aufgrund dessen Geschwindigkeitsbegrenzung verkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf. [ 6 ] Die kürzeste Straßenverbindung ist für alle Fahrzeuge einheitlich zu bestimmen, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel des Arbeitnehmers. Praxis-Beispiel Kürzeste Straßenverbindung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Ein Arbeitnehmer fährt mit der U-Bahn zu seiner ersten Tätigkeitsstätte. Die Kosten für die Monatstickets belaufen sich auf 840 EUR im Jahr. Einschließlich der Fußwege und der U- Bahnfahrt beträgt die zurückgelegte Entfernung 30 Kilometer. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 25 Kilometer. Ergebnis: Für die Ermittlung der Entfernungspauschale ist eine Entfernung von 25 Kilometern anzusetzen. Bei 220 Arbeitstagen berechnet sich die abzugsfähige Entfernungspauschale mit EUR (220 Tage 0,30 EUR 25 km). Anzusetzen ist die Entfernungspauschale, da sie höher ist als die tatsächlichen Kosten für die Fahrscheine. 2.2 Verkehrsgünstigere Strecke bei Zeitersparnis HI Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. [ 7 ] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung über
5 die verkehrsgünstigere Straßenverbindung geführt wird. Eine von der kürzesten Straßenverbindung abweichende (längere) Strecke ist verkehrsgünstiger, wenn der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen i. d. R. schneller und pünktlicher erreicht. Für die Prüfung, ob eine weitere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist, darf ausschließlich die vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzte Streckenführung mit der kürzesten Straßenverbindung verglichen werden. [ 8 ] Unerheblich ist, ob die vom Arbeitnehmer gewählte Strecke verkehrsgünstiger als jede andere Verbindung ist. Das Gesetz verlangt für den Werbungskostenabzug nicht, dass es sich hierbei um die verkehrsgünstigste Strecke überhaupt handelt. Praxis-Beispiel Höhere Entfernungspauschale bei Nutzung eines verkehrsgünstigen Umwegs Arbeitnehmer A fährt im Kalenderjahr 2017 an 220 Arbeitstagen mit seinem Pkw in den Betrieb. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 45 km. Dasselbe gilt für die Arbeitnehmer B und C. Arbeitnehmer B benutzt für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte das eigene Motorrad und wählt die unstreitig verkehrsgünstigere Straßenverbindung, die 50 km beträgt. Arbeitnehmer C fährt dagegen ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch die Benutzung der Bahn erhöht sich die arbeitstägliche Wegstrecke um 10 km auf 55 km (monatlicher Ticketpreis 200 EUR). Ergebnis: Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist - unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel - grundsätzlich auf die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abzustellen. Die Arbeitnehmer A und C erhalten deshalb im Kalenderjahr 2017 den Werbungskostenabzug in gleicher Höhe. Entfernungspauschale Arbeitnehmer A und C 220 Tage 45 km 0,30 EUR = EUR Entfernungspauschale Arbeitnehmer B Arbeitnehmer B kann die Umwegstrecke für den Werbungskostenabzug ansetzen, weil sie verkehrsgünstiger ist. 220 Tage 50 km 0,30 EUR = EUR
6 Die Entfernungspauschale bewirkt, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer unabhängig davon, wie sie ihren Weg zur Arbeit zurücklegen bei gleicher Entfernung denselben Werbungskostenabzug erhalten. Der Fahrpreis für öffentliche Verkehrsmittel ist in diesem Fall ohne Bedeutung, da er niedriger ist als die Entfernungspauschale. Wichtig Keine absolute Fahrzeitverkürzung erforderlich Konkrete zeitliche Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um eine Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" als die kürzeste Fahrtroute anzusehen, ergeben sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zwar ist die zu erwartende Zeitersparnis ein gewichtiges Indiz dafür, dass die längere Umwegstrecke "offensichtlich verkehrsgünstiger" und damit für die Entfernungspauschale maßgebend ist. Eine Straßenverbindung kann ungeachtet einer Zeitersparnis aber auch dann "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus anderen Umständen, wie beispielsweise der Streckenführung (Verkehrsaufkommen, Landstraße, Autobahn u. a.), ergibt. [ 9 ] 2.3 Werbungskostenabzug nur für eine Fahrt täglich HI Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Ein weiterer Kostenabzug für zusätzliche Fahrten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch an Arbeitstagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, z. B. wegen einer längeren Arbeitszeitunterbrechung oder eines zusätzlichen Arbeitseinsatzes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Nachteile für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch, wenn der Arbeitnehmer wegen atypischer Arbeitszeiten täglich 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durchführt. Auch hier kann die Entfernungspauschale arbeitstäglich nur einmal angesetzt werden. [ 10 ] 2.4 Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln HI Die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ist für den Ansatz der Pauschale und damit für die Höhe des Werbungskostenabzugs unbeachtlich. [ 11 ] Sie gilt unabhängig davon, ob der Weg
7 zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, mit einem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Die gesetzliche Pauschale von 0,30 EUR gilt deshalb auch für Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein weitergehender Kostenabzug i. H. d. nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrausweise ist zulässig, wenn diese über dem Betrag liegen, der nach den Regeln der Entfernungspauschale als Werbungskosten abzugsfähig ist. Der Werbungskostenabzug höherer tatsächlicher Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wird ausdrücklich zugelassen. [ 12 ] 3 Abzug der tatsächlichen Aufwendungen HI Unabhängig von der Entfernungspauschale kann der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abziehen. [ 13 ] Folgende 4 Fallgruppen sind zu unterscheiden, auf die sich der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beschränkt: Öffentliche Verkehrsmittel Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Flugstrecken Vom Ansatz der Entfernungspauschale ausgenommen sind ausdrücklich Flugstrecken. Insoweit berechnen sich die abzugsfähigen Werbungskosten in Höhe der durch das Ticket nachgewiesenen Flugkosten. Steuerfreie Sammelbeförderung Entgeltzahlungen des Arbeitnehmers bei steuerfreier Sammelbeförderung sind als Werbungskosten abzugsfähig. Arbeitnehmer mit einer Behinderung Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. 4 Deckelung der Entfernungspauschale HI
8 4.1 Höchstbetrag von EUR pro Kalenderjahr HI Die Entfernungspauschale ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf einen Höchstbetrag von EUR pro Jahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Preis einer Jahresnetzkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn AG. Bei der EUR-Grenze handelt es sich um einen arbeitnehmerbezogenen Jahresbetrag, der auch dann nicht zu kürzen ist, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres nur zeitweise beschäftigt ist. Ebenfalls ist bei einem Arbeitgeberwechsel keine Aufteilung erforderlich. Die Beschränkung auf EUR gilt nicht uneingeschränkt für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von EUR pro Jahr gilt, wenn der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Motorrad, Motorroller, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird, bei Benutzung eines Pkw, für die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft, und zwar für die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw nicht einsetzt, bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Praxis-Beispiel Deckelung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Freiburg ist bei einem Versicherungsunternehmen in Karlsruhe mit erster Tätigkeitsstätte beschäftigt. Die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 110 km. Der Arbeitnehmer fährt arbeitstäglich ausschließlich mit der Bahn zu seinem Arbeitgeber. Für das Jahresabo hat er EUR bezahlt. Ergebnis: Der Arbeitnehmer kann folgende Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Anspruch nehmen: 230 Arbeitstage x 110 km x 0,30 EUR = EUR; maximal jedoch EUR. Da der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist die EUR-Grenze als Höchstbetrag für den Werbungskostenabzug zu beachten. Hätte der Arbeitnehmer nachweislich für die Fahrten nach Karlsruhe einen Pkw benutzt, hätte er die Entfernungspauschale in voller Höhe als Werbungskosten abziehen können (= EUR).
9 4.2 Keine Deckelung für Fahrten mit dem Pkw HI Eine Ausnahme von der Abzugsbeschränkung auf EUR besteht, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw nutzt. Ergeben sich aufgrund der Entfernungspauschale Werbungskosten von mehr als EUR, kann auch der übersteigende Betrag berücksichtigt werden, soweit der Arbeitnehmer hierfür nachweislich einen Pkw benutzt. Wichtig Nachweise für die Jahresfahrleistung aufbewahren Der Werbungskostenabzug über die Grenze von EUR hinaus ist an den Nachweis der tatsächlichen Pkw-Nutzung geknüpft. Der Arbeitnehmer hat deshalb im Einzelfall die gesamte Jahresfahrleistung mit dem Pkw durch geeignete Belege zu dokumentieren. Es empfiehlt sich, durch entsprechende Nachweisführung der Tachometerstände in TÜV- oder Inspektionsrechnungen Vorsorge zu treffen. Der Nachweis der für das Fahrzeug tatsächlich angefallenen Kosten ist dagegen für den Ansatz eines höheren Betrags als EUR nicht erforderlich. 4.3 Keine Vervielfachung des Höchstbetrags bei mehreren Arbeitsverhältnissen HI Bei mehreren Dienstverhältnissen ist die EUR-Grenze nicht mehrfach zu gewähren. Für die Prüfung der Freigrenze müssen zunächst die Entfernungspauschalen aus den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden und anschließend ist die sich ergebende Summe auf den Jahresbetrag von EUR anzurechnen. 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen HI Auf die Entfernungspauschale sind steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen anzurechnen. [ 14 ] Anzurechnen sind steuerfreie Preisvorteile durch ein vom Arbeitgeber verbilligt oder unentgeltlich überlassenes Jobticket für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem wird die Entfernungspauschale gekürzt um die mit 15 % pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers sowie um den pauschal besteuerten geldwerten Vorteil für die Benutzung von Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Praxis-Beispiel Anrechnung pauschal besteuerter Fahrtkostenzuschüsse Ein Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche benutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und
10 erster Tätigkeitsstätte (kürzeste Straßenverbindung 30 km) ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel. Das Jahresabo hierfür kostet EUR. Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss i. H. v. 500 EUR, den er mit 15 % pauschal versteuert. Für die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale ergibt sich folgende Berechnung: 220 Tage 30 km x 0,30 EUR EUR - Pauschalbesteuerter Arbeitgeberzuschuss EUR = Abziehbare Werbungskosten EUR Fahrtkostenzuschüsse mindern die auf EUR gedeckelte Entfernungspauschale Ist der Höchstbetrag von EUR zu beachten, muss die Anrechnung der Arbeitgeberleistungen bei Jobtickets von dem auf EUR gedeckelten Abzugsbetrag vorgenommen werden. In gleicher Weise anzurechnen sind auch die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen bei Benutzung eines Dienstwagens oder eigenen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. [ 17 ] Dasselbe gilt für die Sachbezüge, die im Rahmen des Rabattfreibetrags steuerfrei bleiben, wenn ein Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlose oder verbilligte Jobtickets gewährt. Fahrtkostenzuschüsse müssen in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden Damit das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung die steuerfreien und pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale zutreffend anrechnen kann, wurde eine betragsmäßige Bescheinigungspflicht eingeführt. Der Arbeitgeber muss den Betrag der steuerfreien Bezüge in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung 2016 ausweisen, den Betrag der pauschal besteuerten Bezüge in Zeile 18. [ 18 ] Beitragsrechtliche Folgen der Pauschalbesteuerung Werden die vom Arbeitgeber gewährten Fahrtkostenzuschüsse nach 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal besteuert, führt dies zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. [ 19 ] Entscheidend für die Beitragsfreiheit ist allerdings, dass der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich lohnsteuerfrei belassen oder pauschal besteuert wird. [ 20 ] Mit dieser zum wirksam gewordenen Ergänzung in der SvEV wird klargestellt, dass es für die Beitragsfreiheit auf die tatsächliche Erhebung der Pauschalsteuer ankommt. Eine nachträglich geltend gemachte Steuerfreiheit bzw. eine nachträglich durchgeführte Pauschalbesteuerung führt nicht dazu, dass für steuer- und beitragspflichtig abgerechnete Arbeitsentgeltbestandteile die
11 Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten sind, wenn der Arbeitgeber die vorgenommene steuerpflichtige Erhebung nicht mehr ändern kann. Die steuerliche Erhebung kann grundsätzlich dann nicht mehr korrigiert werden, wenn die elektronische Lohnsteuerbescheinigung abgegeben worden ist. Achtung Nachträgliche steuerrechtliche Bewertung Die Regelung des 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV enthält seit einen Katalog von Fällen, für die es zu der Bewertung kein Arbeitsentgelt also beitragsfrei kommt. Es handelt sich bei den in Satz 2 genannten Zuwendungen um zu Recht in der jeweiligen Lohnabrechnung steuerfrei belassene oder pauschal besteuerte Zuwendungen. Eine falsche steuerrechtliche Behandlung kann vermutlich noch so lange korrigiert werden, bis die Jahreslohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr an das Finanzamt abgeschickt wurde. Das muss bis zum des Folgejahres erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch die beitragsrechtliche Bewertung möglicherweise geändert werden. Diese nachträgliche Möglichkeit der Korrektur ist aber noch nicht festgelegt worden. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Regelbesteuerung nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell durchführt. In diesem Fall ist der vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkostenzuschuss beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. 6 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale 6.1 Fahrtkosten Wohnung erste Tätigkeitsstätte HI HI Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten; hierzu gehören neben den laufenden Kosten z. B.: Parkgebühren für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit, Straßenbenutzungsgebühren (Maut), Aufwendungen für einen Motorschaden infolge einer Falschbetankung [ 21 ], Aufwendungen für einen vorzeitig benötigten Austauschmotor, Aufwendungen für andere Fahrzeugteile und Zinsen für einen Kredit zur Anschaffung des Fahrzeugs. Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale abgegolten Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch die anteilige Leasingsonderzahlung. Das gilt auch dann, wenn im Jahr des Abflusses der
12 Leasingsonderzahlung noch keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, der Pkw aber in der Zukunft (ab dem folgenden Jahr) für diese Nutzung bestimmt ist. Für die Qualifizierung von Aufwendungen ist die zukünftige Nutzung maßgeblich. [ 22 ] 6.2 Unfallkosten neben Entfernungspauschale abzugsfähig HI Aufwendungen für Unfallschäden während beruflich bedingter Fahrten können als außergewöhnliche Aufwendungen neben der Entfernungspauschale als allgemeine Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt auch bei Unfällen auf Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Sämtliche laufenden Aufwendungen für die täglichen Wege zur Firma, ins Büro u. a. werden durch die Entfernungspauschale erfasst, nicht dagegen außergewöhnliche Kosten. Unfallkosten sind außergewöhnliche Aufwendungen und deshalb nicht durch die Entfernungspauschale abgegolten. [ 23 ] Hinweis Nur Unfallkosten anlässlich beruflich bedingter Fahrt Unfallkosten werden nur berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat. Dazu gehören auch Umwege zum Betanken des Fahrzeugs oder zum Abholen der Mitglieder einer Fahrgemeinschaft. [ 24 ] Unerheblich ist grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat. Die Kosten sind nur dann nicht abziehbar, wenn der Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss stand und dieser Umstand für den Unfall maßgeblich war. [ 25 ] Unfallbedingter Verlust privater Kleidung kann Werbungskosten sein Zu den Unfallkosten gehören selbstverständlich die Reparaturrechnung der Werkstatt, daneben Aufwendungen wegen der Beschädigung der privaten Kleidung und eventuell anderer privater Gegenstände, die in dem Pkw mitgeführt wurden. [ 26 ] Wird der Pkw nicht repariert, ist der Wertverlust als Werbungskosten anzusetzen. Der fiktive Restwert des Pkw wird als Werbungskosten anerkannt. Die früheren Anschaffungskosten sind um fiktive Abschreibungen zu mindern. Ggf. ist der Restwert mit 0 EUR anzusetzen. Nicht zulässig ist es, die Abschreibung aufgrund der Differenz der Zeitwerte vor bzw. nach dem Unfall zu berechnen. [ 27 ] 6.3 Unfallversicherung HI
13 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen dem Versicherungsschutz in der Unfallversicherung. [ 1 ] 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. [ 2 ] 3 Nr. 32 EStG. [ 3 ] 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. [ 4 ] BFH, Urteil v , VI R 20/13, BStBl 2014 II S [ 5 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S 2351/09/10002:002, BStBl 2013 I S. 1376, Tz [ 6 ] BFH, Urteil v , VI R 20/13, BStBl 2014 II S [ 7 ] 9 Abs. 2 Satz 4 EStG. [ 8 ] BFH, Urteil v , VI R 46/10, BStBl 2012 II S [ 9 ] BFH, Urteil v , VI R 19/11, BStBl 2012 II S [ 10 ] BVerfG, Urteil v , 2 BvR 2085/03. [ 11 ] Niedersächsisches FG, Urteil v , 8 K 345/14, EFG 2016 S. 570, Rev. eingelegt, Az. beim BFH, VI R 48/15. [ 12 ] 9 Abs. 2 Satz 2 EStG. [ 13 ] 9 Abs. 2 EStG. [ 14 ] 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 5 EStG. [ 15 ] [ 16 ] [ 17 ] 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. [ 18 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S 2378/15/10001, BStBl 2015 I S [ 19 ] 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV. [ 20 ] 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV. [ 21 ] BFH, Urteil v , VI R 29/13, BStBl 2014 II S [ 22 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S 2351/09/10002, BStBl 2009 I S. 891, Tz. 4; BFH, Urteil v , VI R 20/08, BStBl 2010 II S [ 23 ] BMF, Schreiben v , IV C 5 S 2351/09/10002, BStBl 2009 I S. 891, Tz [ 24 ] BFH, Urteil v , VI R 48/81, BStBl 1985 II S. 10. [ 25 ] BFH, Urteil v , VI R 103/79, BStBl 1984 II S [ 26 ] BFH, Urteil v , VI 10/61 U, BStBl 1962 III S [ 27 ] BFH, Urteil v , VI R 25/94, BStBl 1995 II S. 318.
Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
MehrEntfernungspauschale
Entfernungspauschale 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und Absatz 2 EStG (Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 3.01.2013) Allgemeines I - Fahrten Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrSteuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131)
Dok.-Nr.: 5234286 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2351 / 09 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 03.01.2013 Entfernungspauschalen; Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November
MehrENTFERNUNGSPAUSCHALE. für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
ENTFERNUNGSPAUSCHALE für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die das Bundesfinanzministerium
MehrEntfernungspauschalen BMF-Schreiben zu den Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
o Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main o ofix: EStG/9/77 Rundvfg. vom 15.01.2013 - S 2351 A - 15 - St 211 BMF-Schreiben vom 03.01.2013, BStBl I 2013, 215 o Entfernungspauschalen BMF-Schreiben zu den Änderungen
MehrNur per Oberste Finanzbehörden der Länder. Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl Teil I Seite 2131)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
Mehr1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2001 - IV C 5 - S 2351-300/01 - Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2001 Nach dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21. Dezember 2000
MehrGesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (BGBl. I Seite 774, BStBl I Seite 536)
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder
MehrFahrtkostenzuschüsse. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI521055 LI1929259
Fahrtkostenzuschüsse Norbert Minn, Rainer Hartmann TK Lexikon Steuern 8. Dezember 2015 Fahrtkostenzuschüsse HI521055 Zusammenfassung LI1929259 Begriff Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale HI2762035 HI4725774 Steht
MehrBezug: BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2001 (BStBl I S. 994)
Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2351-60/06 Schreiben (krdinierter Ländererlass) vm 01.12.2006 5230434 Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007 Bezug: BMF-Schreiben vm 11. Dezember
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
Mehr2 Notwendige Mehraufwendungen
TK Lexikon Steuern Doppelte Haushaltsführung 2 Notwendige Mehraufwendungen 2.1 Fahrtkosten HI2330536 HI2761960 Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind,
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrInhaltsübersicht. Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
Mehra) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich
a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens
MehrSteueränderungsgesetz 2007
2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
Mehr1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte
Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,
MehrEntfernungspauschale 2013/2014
13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT
REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,
Mehr1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises HI2762030 HI2762031 Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
MehrFlotte 2017 Der Branchentreff
Flotte 2017 Der Branchentreff Gerhard Nolle Themenübersicht Werkstatt-/Monteurfahrzeuge 2 1 Viele Firmen unterhalten einen Fahrzeugpool, um den Mitarbeitern für dienstliche Fahrten ein Firmenfahrzeug zu
MehrInhaltsübersicht. Fahrkostenzuschüsse
Fahrkostenzuschüsse Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Steuerrecht 2.1 Individuelle oder pauschale Versteuerung 2.2 Entferungspauschale 2.3 Einzelfälle 2.4 Umfang der Pauschalversteuerung 2.5 Jobtickets
MehrErstattung von Fahrtkosten und Reisekosten
Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum
Mehra) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014
a) Ansatz der Verpflegungspauschalen ab 2014 Die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand beim Werbungskostenabzug und bei der steuerfreien Arbeitgebererstattung mittels Pauschalen verändert sich ab dem
MehrI. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten
I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff
MehrFinanzgericht Münster, 11 K 2574/12 E
1 von 5 26.04.2015 17:01 Finanzgericht Münster, 11 K 2574/12 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 02.04.2014 Finanzgericht Münster 11. Senat Urteil 11 K 2574/12 E Sachgebiet:
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrBad Homburg v.d.h, im März 2014
Bad Homburg v.d.h, im März 2014 Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
Mehr5 Prüfung der 110-EUR-Freibetragsgrenze
TK Lexikon Sozialversicherung Betriebsveranstaltung 5 Prüfung der 110--Freibetragsgrenze 5.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage HI2761932 HI7634887 Für Betriebsveranstaltungen wurde die steuerfreie Obergrenze
MehrReisekosten 2014 und Bewirtungskosten
Reisekosten 2014 und Bewirtungskosten Parallele und praxisnahe Darstellung des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 4., überarbeitete Auflage 2013. Buch. 198 S. Inkl. BMF-Schreiben
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
Mehr1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrFahrtkostenzuschuss: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg
: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der
MehrLohnsteuer. 1 Leistungen des Arbeitgebers HI HI664021
TK Lexikon Sozialversicherung Schadensersatz Lohnsteuer 1 Leistungen des Arbeitgebers HI727278 HI664021 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer gehören nicht zum Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrEntwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.
TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in
Mehr"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988)
Information BMF - VI/7 (VI/7) 5. Juni 2013 BMF-010222/0059-VI/7/2013 "Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln ( 26 Z 5 EStG 1988) Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor,
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrEntschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass)
1 von 8 10.03.2014 14:09 Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Rechtsgrundlagen / Verwaltungsanweisungen / Entschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass) 06.11.13
MehrAbgrenzung der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit und damit verbundenen Werbungskostenabzug
Bis zum Jahr 2007 wurde hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten unterschieden zwischen einer Dienstreise, einer Fahrtätigkeit und einer Einsatzwechseltätigkeit. Diese Unterscheidung
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrFolge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung.
Jobtickets als Mittel zur Mitarbeiterbindung Steigender Fachkräftemangel erhöht den Druck für Arbeitgeber, durch Beschäftigungsanreize sowohl bei Neueinstellungen als auch zur Mitarbeiterbindung, erfolgreich
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
MehrA.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014
A.1.1. Fragen an die Mitglieder ab Veranlagungszeitraum 2014 Aufgrund der Neuregelungen zu den Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Bewertung von Sachbezügen bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
MehrReisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen
Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten
Mehr400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen
Zusatzleistungen für Minijobber 400-Euro-Grenze ohne schädliche Nebenwirkungen ausdehnen Für die seit 1. April 2003 geltenden ist allein die 400-Euro- Grenze maßgebend. Nur solange das regelmäßige Arbeitsentgelt
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung
Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen
MehrSchichtarbeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Schichtarbeit Schichtarbeit HI522097 Zusammenfassung LI1931240 Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die
MehrFinanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6
Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6 Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Datum: 22.10.2009 Gericht: Finanzgericht Köln Spruchkörper: 10. Senat Entscheidungsart: Gerichtsbescheid Aktenzeichen: 10 K
MehrZusätzliche Steuerfreie Leistungen
Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten
Neuregelung der Auswärtstätigkeiten 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten Die Reisekosten sind mit Wirkung vom 1.1.2014 zwar neu geregelt worden. Aber nicht alles hat sich geändert. Es kommt nach wie vor
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrÄnderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015
Änderungen im Lohnsteuerrecht Lohnsteuerrichtlinien 2015 Jahressteuergesetz 2015 Roland Theis Finanzamt Trier Januar 2015 Folie 1 Änderungen im Lohnsteuerrecht 2015 Inhalt: Folie I. Lohnsteueränderungsrichtlinien
MehrMandantenrundschreiben
Mandantenrundschreiben III. 2005 Dipl-Kfm. Axel Schmitt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Martina Wetzler Steuerberaterin Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit 2 Für Unternehmer
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
Mehr3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem
Mehr2 Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit
Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit A. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber I. Die verschiedenen Reisekostenarten Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses
MehrDienstreisen. Zu berücksichtigen. Kostenarten. Bis 3 Monate: Fahrtkosten. Nach 3 Monaten: Bis 3 Monate: Verpflegung. Bis 3 Monate: Übernachtungskosten
Dienstreisen Kostenarten Zu berücksichtigen Aufwendungen Km-Pauschale (0,30 /km bei Pkw) Entfernungspauschale 0,30 /Entfernungs-Km abzüglich der ersten 20 Km ab 2007 (d.h. einfache Fahrt ab dem 21. km
MehrSteuerfreiheit von SFN-Zuschlägen
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge
Mehr(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die
MehrFührerschein. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht. Lohnsteuer
Führerschein Julia Schanko, Stefan Seitz TK Lexikon Steuern 12. Dezember 2014 Führerschein HI1418790 Zusammenfassung LI1927990 Begriff Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder LSt@finmail.de HAUSANSCHRIFT
MehrReisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
MehrMandanteninformation September/Oktober 2013
Mandanteninformation September/Oktober 2013 Themen dieser Ausgabe *** SEPA kommt *** Entfernungspauschale für Familienheimfahrten *** Neues zur Anwendung der 1%-Regelung *** Reparaturkosten für Falschbetankung
MehrBeihilfen. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Beihilfen Beihilfen HI520530 Zusammenfassung LI1924448 Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des
Mehr2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte
MehrInformationsdienst. Sachbezüge
Sachbezüge Gültig ab: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Freie Verpflegung 2.1 Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten 3 Unterkunft und Wohnung 3.1 Freie Unterkunft 3.2 Erläuterungen
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrKOMPENDIEN
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) 1 Dem
MehrREISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse
REISEKOSTENSTEUERRECHT GUT VORBEREITET AUF 2014? Klaus-Peter Gürtler, Techniker Krankenkasse Agenda (Die Änderungen im Überblick) Neuer gesetzlicher Begriff: "erste Tätigkeitsstätte" Fahrkosten bei Auswärtstätigkeit
MehrInhaltsverzeichnis V o r w o r t Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern...
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 5 1 Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... 13 2 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 16 2.2 Tätigkeitsstätte
MehrBFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom 25.10.2016, Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer:
MehrAktuelle steuerliche Entwicklungen
1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus
MehrNach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn
TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität
MehrAnwendungserlass. zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung. Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110)
Anwendungserlass zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung Vom 15. April 2014 (ABl. 2014 S. A 110) Vorbemerkung: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
MehrMerkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
MehrDarüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn,
Pendlerpauschale Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven ArbeitnehmerInnen (nicht den Pensionisten) unabhängig von den
Mehr