Donnerstag, 20. August 2009 Nummer Jahrgang

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1 Nummer Jahrgang

2 2 Nummer 34 Mitteilungsblatt WER WAS WIE WO WANN Notdienste Ärztlicher Sonntagsdienst Nur für dringende Fälle Arztbezirk / Dettenhausen 22./ Notfallpraxis Filder (im Gebäude der Filderklinik), Im Haberschlai 7, Filderstadt-Bonlanden, Tel ) Wegbeschreibung ab Ausschilderung Waldenbuch folgen, dort Richtung Stuttgart links, bei der Tankstelle rechts nach Nürtingen, Ausschilderung Burkhardtsmühle folgen. Dort links nach Filderstadt; Ortseingangsschild Filderstadt gerade aus, Klinik rechterhand. Arztbezirk Holzgerlingen / Altdorf / Hildrizhausen / Schönaich Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr Sondersprechstunde ohne Anmeldung von bis Uhr und bis Uhr Dres. Moritz, Schulstr. 14, Schönaich, Tel Dres. Schebek / Gerstl, Böblinger Str. 34, Holzgerlingen, Tel Zahnärztlicher Sonntagsdienst Der zahnärztliche Notdienst ist unter der Rufnummer zu erfragen. Kinderärztlicher Notdienst In der Kinderklinik des Krankenhauses Böblingen, Bunsenstr. 120, Mo. - Fr. ab Uhr Am Wochenende ab Samstag um 9.00 Uhr Keine Voranmeldung Apothekenbereitschaft Apothekenbereitschaft 24 Stunden Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um 8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag. Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten beträgt die Notdienstgebühr 2,50 E Linden-Apotheke, Hauptstr. 53, Weil im Schönbuch, Tel Löwen-Apotheke, Hirsauer Str. 8 (bei Domo) Sindelfingen, Tel Apotheke Dr. Beranek, Bahnhofstr. 12, Schönaich, Tel Goldberg-Apotheke, Berliner Platz 6, Sindelfingen, Tel Uhland-Apotheke, Gartenstr. 1, Waldenbuch, Tel : Internationale Apotheke, Böblinger Str. 1, Sindelfingen, Tel Paracelsus-Apotheke, Berliner Str. 28, Böblingen, Tel Sophien-Apotheke, Dagersheimer Str. 17, Sifi-Darmsheim, Tel Waldburg-Apotheke, Postplatz 14, Böblingen, Tel Europa-Apotheke, Sindelfinger Allee 25 (BusBhf), Böblingen, Tel Brunnen-Apotheke, Stuttgarter Str. 14, Steinenbronn, Tel Apotheke im Forum, Nikolaus-Lenau-Platz 21, Sifi-Hinterweil, Tel Wertstoffhof Carl-Zeiss-Str. 12 Öffnungszeiten: Mittwoch / Freitag Uhr Samstag Uhr Mülltelefon / Beratung Sprechzeiten Bürgermeister Lahl, nach Vereinbarung Telefon Ortsvorsteher Breitenstein Nach Vereinbarung Ortsvorsteherin Schick Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung Montag: Uhr (durchgehend) Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Ortschaftsverwaltung Breitenstein Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Telefon Ortschaftsverwaltung Neuweiler Dienstag, Mittwoch Uhr Freitag Uhr Telefon Bürgertelefon Internet bettina.feth@weil-im-schoenbuch.de Forstrevier Do Uhr Pforte Rathaus In dieser Ausgabe: Seite Amtliche Bekanntmachungen Standesamt/Jubilare... 5 Feuerwehr Fundsachen... 5 Gemeindeverwaltung informiert... 5 Kindergärten Kirchen... 9 Ortsbücherei Parteien/Gruppierungen Schulen... 8 Soziale Dienste... 9 SWA/Begegnungsstätte... 5 Vereine Verkehr... 6 Verschenkbörse Was ist los in der Schönbuchlichtung... 5 NOT- RU- FE Feuer 112 Wasser ENBW Polizei 110 Strom ENBW Polizeiposten Schönaich zuständig für Gas ENBW TV-Breitbandkabel KabelBW

3 Mitteilungsblatt Nummer 34 3

4 4 Nummer 34 Mitteilungsblatt

5 6 Nummer 34 Mitteilungsblatt Verkehr Verkehrsüberwachung Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Die vorgenommenen Lichtschrankenmessungen brachten folgendes Ergebnis: jugendschutz aktuell - jugendschutz aktuell Unser Thema heute: Essstörungen Die Aufnahme von Nahrung ist ein elementares menschliches Bedürfnis, das neben Sättigung auch Zuwendung, Geborgenheit, Gemeinschaft und Sicherheit vermittelt. Essen kann als Trost, Belohnung oder Strafe eingesetzt werden und nicht selten werden mittels Essen Machtkämpfe ausgetragen. Essen wird von vielen Menschen als Ersatz für unbefriedigte Bedürfnisse, als Ausweichen vor Frust, Langeweile oder Stress benutzt. Essstörungen sind schwere psychosomatische Erkrankungen. Man unterscheidet Anorexie (Magersucht), Bulimie (Fress-"Kotz"-Sucht) und "Binge-Eating-Disorder (Fressattacken). Schon früh (ab 9 Jahre) können sich Vorboten der Essstörungen entwickeln. Falsche Körperbilder sind Auslöser für verschiedene Formen von Manipulationen wie Diäten, exzessiven Sport oder die Einnahmen von Entwässerungsmitteln, Appetitzüglern und Abführmittel. Verstärkt durch falsche Vorbilder von Modells und Stars wird den Kindern "vorgegaukelt", dass diese extremen Körperideale die Maßstäbe sind. Betroffen sind vor allem Mädchen im Jugendalter, jedoch ist ein steigender Anteil von Jungen zu erkennen. Also auf gar keinen Fall eine reine "Mädchen-Sache"! Tipps für die Eltern: Das Thema "Essstörungen" ist mit starkem Schamgefühl besetzt und sollte in keiner Form unter Druck mit den Jugendlichen besprochen werden. Pubertät und Adoleszenz, Mädchen-und Junge-sein, sind zwar nicht immer einfach, aber deshalb nicht immer schon unbedingt problematisch! Wenn wir Mädchen und Jungen in Bezug auf Körper- und Geschlechterbilder, Selbstwert und Essverhalten erreichen wollen, dürfen wir sie nicht pauschal zum Problem machen, indem wir vor allem die Risikofaktoren hervorheben. Es gilt vielmehr, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen und Bewältigungsstrategien zu erkennen, die Jugendlichen in ihren Sichtweisen und Problemen ernst zu nehmen und die Thematik unter einem "positiven Stern" gemeinsam mit den Jugendlichen zu besprechen. Am Besten sollte die Thematik ein begleitender und kontinuierlicher Prozess sein, der natürlich gegenseitiges Vertrauen und Respekt voraussetzt (gute Beziehung zum Kind). Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Kind betroffen ist? Suchen Sie Hilfe? Natürlich können Sie sich an alle Beratungsstellen im Kreis wenden. Erst einmal aber ist es wichtig, Mädchen und Jungen zu stärken und ihnen ein Gefühl für ihre eigenen Fähigkeiten und Talente zu geben. Ebenso wichtig ist es, ihnen ein positives Gefühl für ihren Körper zu vermitteln. Zudem sollen Mädchen und Jungs lernen, das jeweils herrschende Schönheitsideal, vor allem die oftmals überzogenen und einseitigen Infos aus den Medien, kritisch zu hinterfragen! Hier ein paar nützliche Adressen im Internet: (Gemüse u. Obst "nimm 5"...) (Aufklärung durch BZgA) (Chat Erfahrungen anderer Betroffener...) (Verzeichnisse von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Telefon- und Online-Beratung...) jugendschutz aktuell ist eine gemeinsame Informationsreihe der Waldhaus-Jugendreferate der Schönbuchgemeinden. Für Anregungen und Themenvorschläge wenden Sie sich bitte an das Jugendreferat in Ihrer Gemeinde. jugendschutz aktuell - jugendschutz aktuell - jugendschutz aktuell Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern Der ideale Zeitpunkt für einen Heckenrückschnitt ist in der Regel während des Winterhalbjahres. In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen Hecken und Gebüsche nicht mehr gerodet oder zerstört werden, da gerade in dieser Zeit Vögel in den Hecken nisten, bzw. brüten. Anders verhält es sich bei Büschen, Bäumen und Anpflanzungen an öffentlichen Straßen. Hier sind Bäume, Hecken und Sträucher an Grundstücken so anzupflanzen und zu pflegen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Sofern es Gründe der Verkehrssicherheit erfordern, dann ist ein Heckenrückschnitt auch in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September durchzuführen. Auch im Gemeindegebiet wachsen Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Straßenraum und behindern Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge. Wenn Bäume und Sträucher in den Verkehrsraum hineinragen, zum Teil auch Verkehrsschilder verdecken, liegt die Pflicht für das Zurückschneiden der Hecke beim Grundstücksbesitzer bzw. -pächter. Werden die Hecken und Sträucher nicht zurückgeschnitten, kann dies zu Behinderungen oder gar Verletzungen von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass es durch verdeckte Verkehrszeichen zu vermehrten Unfällen kommt. Die Gemeinde möchte daher an dieser Stelle alle Grundstückseigentümer und -pächter auffordern, die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Geh- und Radwegen zu überprüfen und diese zurückzuschneiden. Dabei ist zu beachten, dass bei Straßen die Hecken und Bäume bis zu einer Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden sind. Entlang eines Geh- oder Radwegs ist der Bewuchs bis zur Geh- bzw. Radwegkante zurückzuschneiden. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Abstand zur Fahrbahnkante von 0,75 m eingehalten werden. "Etwas Ruhe nach dem Sturm" Neues Kurskonzept von Hebammen des Krankenhauses Herrenberg Im Rahmen des Storchennestes, der "Elternschule" des Krankenhauses Leonberg, veranstalten Erna Lischke, Hebamme und systemische Familienberaterin, und Ingrid Erhard-Förschler, Hebamme und Kunsttherapeutin, einen neuen Workshop für Mütter. Nach der ereignisreichen Zeit von Schwangerschaft, Geburt und Muttersein haben die Frauen hier Zeit und Gelegenheit, diese intensive Phase noch einmal Revue passieren zu lassen, die momentane familiäre Situation zu reflektieren und nicht zuletzt in den kreativen Arbeitsphasen gemalte und collagierte Bilder entstehen zu lassen.

6 Mitteilungsblatt Nummer 34 7 In den einzelnen Kursabschnitten werden zudem verschiedenste Themenbereiche angesprochen und bearbeitet: Zeitmanagement, Veränderung der Rolle als Frau, Gefühle und Erlebnisse in der Schwangerschaft und rund um die Geburt und das Rollenverständnis als Mutter. Abgerundet wird das Angebot mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten und nicht zuletzt mit den Pausen, in denen ein lebhafter Austausch der jungen Frauen untereinander erwünscht ist. Die Frauen haben hier Gelegenheit, den stressigen Alltag für ein paar Stunden hinter sich zu lassen und wieder Kraft zu tanken für ihre neuen Herausforderungen als Mutter. Der Kurs setzt sich aus vier Einheiten à drei Stunden zusammen und kostet inklusive Material 65 Euro. Termine: Freitag, und jeweils Uhr Samstag, und jeweils Uhr Nähere Informationen und Anmeldung bitte über das Sekretariat der Frauenklinik unter Telefon Europäischer Sozialfonds 2010 fördert "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" Projektanträge bitte bis 30. September 2009 einreichen! Unter dem Motto "Chancen fördern" unterstützt das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auch im kommenden Jahr im Rahmen der Förderperiode Projekte, mit deren Hilfe Langzeitarbeitslose, Jugendliche, Frauen und ältere Menschen eine zusätzliche Chance erhalten, um sich in Zeiten wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen und so den (Wieder-)Einstieg in die Berufswelt zu finden. Für den Landkreis Böblingen steht in 2010 ein Förderkontingent von Euro zur Verfügung. Gefördert werden können innovative Projekte aus dem Kreis, die sich im Rahmen des Programms für Baden-Württemberg auf die Förderschwerpunkte "Verbesserung des Humankapitals" oder "Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung benachteiligter Personen" beziehen. Der Europäische Sozialfonds fördert pro Projekt bis zu 45 % der Gesamtkosten. Der Regionale Arbeitskreis ESF im Landkreis Böblingen, der mit einem "positiven Votum" eine Vorauswahl unter den eingereichten Projektanträgen trifft, wünscht sich in dieser Förderperiode vor allem Projekte, die sich mit folgenden Themen befassen: Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülerinnen und Schülern, Verbesserung der Berufswahlkompetenz, Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, Projekte zur Stabilisierung von Lebensverhält- nissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Als Querschnittsziel: Projekte zur Arbeitsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Projektanträge, die vom Regionalen Arbeitskreis als "besonders innovativ" bewertet werden, können in besonderen Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren gefördert werden. Eher wenig Chancen auf ein positivesvotum haben dagegen Förderanträge, die sich ausschließlich auf den Förderbereich "Übergang von der Schule in den Beruf" beziehen. Hier hält der Landkreis Böblingen mit Unterstützung der Agentur für Arbeit bereits eine Reihe von Angeboten vor. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung 2010 gibt es im Internet unter (Rubrik Bürgerinfo / Soziales / Europäischer Sozialfonds / Arbeitskreisstrategie). Die allgemeine Internetseite zum Europäischen Sozialfonds findet man unter Ansprechpartner zum ESF im Landkreis Böblingen ist Frank Nothacker, Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises Landkreis Böblingen, Tel , frank.nothacker@arge-sgb2.de Projektförderanträge für 2010 müssen bis spätestens 30. September 2009 (Posteingang) bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfe, Europäischer Sozialfonds, Schlossplatz 10, Karlsruhe, eingereicht werden. Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat sie unter dem Stichwort "Die häufigsten Rentenirrtümer" zusammengestellt: "Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente" - hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer dann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der Ehegatte bereits Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Beitragsjahre rentenversichert war und der Rentenantrag innerhalb eines Jahres nach dem Tod der Versicherten gestellt wird. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod wird jedoch eigenes Einkommen angerechnet. "Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!" wird oft in Betrieben behauptet, ist aber falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. "Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre geklebt habe!" - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. "Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!" - diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann auch künftig mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Zu dieser im Rahmen der "Rente mit 67" eingeführten neuen Wartezeit zählen neben Pflichtbeiträgen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (früher Arbeitslosenhilfe) zählen aber nicht dazu. Auch die Wartezeitmonate, die man nach einer Ehescheidung hinzugewonnen hat, fallen unter den Tisch. "Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten" wird zurzeit häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird behutsam von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer bis einschließlich 1946 geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen gar nicht betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die man am besten mit den Beratern in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg bespricht. "Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe", heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten meist lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten. "Zu meiner Rente darf ich unbegrenzt hinzuverdienen, ich bin ja schließlich Rentner" - das ist nicht richtig. Wenn ich eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch nehme oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe, darf ich 400 Euro hinzuverdienen, ohne dassxmeine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, so kann ich meinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren. Wenn ich die

7 8 Nummer 34 Mitteilungsblatt Regelaltersgrenze erreicht habe, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. "Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet." Auch das ist ein Irrtum, denn auf die eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet. Ausnahme: Bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (in der Regel Deutsche aus Osteuropa) gibt es eine Begrenzung der gemeinsamen Rentenansprüche. "Die Rente kommt automatisch!" Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen. "Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen!" Dies gilt nur für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Sie können frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Allerdings müssen sie mit einem Abschlag von maximal 18 Prozent rechnen. "Der Versorgungsausgleich ist endgültig." Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch "Hintertürchen", mit denen der Versorgungsausgleich überprüft werden kann. Eine Möglichkeit für eine Rücknahme der Rentenminderung wegen eines Versorgungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehegatte verstorben ist und selbst höchstens 36 Monate Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. "Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!" Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. "Ich muss meine gesetzliche Rente voll versteuern" wird häufig behauptet. Da irren viele Rentnerinnen und Rentner. Wer seit 2005 oder früher eine Rente bekommt, für den beläuft sich der steuerfreie Anteil der Rente auf 50 Prozent. Dieser Betrag bleibt für immer gleich. Das führt dazu, dass der Großteil der heutigen Rentnerinnen und Rentner weiterhin keine Steuern zahlen muss. Dies gilt jedoch nicht für Rentner, die weitere Einkünfte haben, etwa Betriebsrenten, Zinserträge sowie Miet- oder Pachteinnahmen. Hier können Steuern fällig werden. Von der Rente wird jedoch keine "Lohnsteuer" abgezogen, deshalb gibt es auch keine Lohnsteuerkarten für Rentner. Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden, im Gegensatz zu den Einkünften von Arbeitnehmern aus nichtselbständiger Arbeit, als "sonstige Einkünfte" versteuert und müssen dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mitgeteilt werden. "Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert" meinen viele Eltern von Schulabgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Gesetzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag und bei allen anderen Gründen ab dem zweiten Beitragsjahr gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. "Selbstständige können keine volle Erwerbsminderungsrente erhalten". Einen derartigen Ausschluss für Selbständige gab es bis zum 31. Dezember Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der Prüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im Regionalzentrum Nordschwarzwald und dessen Außenstellen, im Internet unter oder am kostenlosen Servicetelefon unter Aus den Schulen VHS BB-Sifi Außenstelle Hauptstr. 62, (Seniorenwohnanlage), Sprechzeiten: Di und Do Uhr Tel , Fax: Unsere -Adresse: Seit dem 20. Juli liegen die neuen Programmzeitschriften zum Mitnehmen im Selbstbedienungsbereich der Kreissparkasse und der Genoba (Hauptstraße/Im Troppel / Breitenstein) sowie der Volksbank in Neuweiler, im Rathaus, der Bücherei und im Volkshochschulbüro in der Seniorenwohnanlage bereit. Das Büro bleibt während der Sommerferien geschlossen. Persönliche Anmeldung ist während der gesamten Ferien in der Hauptstelle Böblingen vormittags von 10 bis Uhr unter der Tel möglich. Aktuelle Informationen sowie Neues aus Bildung, Weiterbildung und Forschung erhalten Sie auch über unser Internetportal Für folgende Exkursion freuen wir uns noch über Teilnehmer: WALA Heilmittel und Stadtführung Kirchheim/Teck Am Vormittag lernen Sie Kirchheim unter Teck bei einer Stadtführung kennen. Auf kurzen, ebenen Wegen führt der Spaziergang in die Vergangenheit zu den Sehenswürdigkeiten der historischen Innenstadt. Nach einer individuellen Mittagspause in Kirchheim geht die Fahrt weiter nach Bad Boll. Dort ist die Firma WA- LA Heilmittel ansässig, bekannt als Hersteller anthroposophisch-homöopathischer Heilmittel. Unter anderem erleben Sie eine Führung durch den großen biodynamisch geführten Heilpflanzengarten, wo die natürlichen Inhaltsstoffe der WALA Präparate und Dr. Hauschka Kosmetik "heranwachsen". Es besteht Einkaufsmöglichkeit Tagesfahrt: Mittwoch, 16. September Busabfahrt: 7.00 Uhr, Rathaus/Backhaus 7.10 Uhr Holzgerlingen, Stadthalle, Berkenstr Uhr Böblingen, Kongresshalle, Ida-Ehre-Platz (Wandelhalle) 7.35 Uhr Sindelfingen, vhs im Stiftsgymnasium, Böblinger Str. 24 Rückkehr: ca Uhr Eckwälden - Bad-Boll-Kirchheim 27,00 Anmeldeschluss: 1. September Theatergemeinschaft Holzgerlingen Für die neue Spielzeit sind noch Plätze frei. Wenn Sie Interesse an einem "Theaterabonnement" in Stuttgart haben und mit dem Theaterbus mitfahren möchten, dann melden Sie sich bitte bei mir. Die Spielzeit beginnt im Herbst Informationen: Frau Klemke Mobil Eveline Klemke@nexgo.de Die Polizei informiert Polizeiposten Schönaich - zuständig für Weil im Schönbuch - Holzgerlinger Str. 4, Schönaich, Tel

8 Mitteilungsblatt Nummer 34 9 Soziale Dienste IAV-Beratungsstelle für ältere und Hilfe suchende Menschen Beratungsbüro Frau Till oder Frau Maurer, Tel Sprechstunde in, Seniorenanlage Hauptstraße 62, mittwochs Uhr bis Uhr Hausbesuche und Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung. Seniorenwohnanlage "Seegärten" Heimleitung Frau Wieland Telefon Telefonische Sprechzeiten Montag bis Mittwoch sowie Freitag Uhr, Donnerstag, Uhr. Haus Martinus Altenpflegeheim 58 Pflegeplätze 2 Kurzzeitpflegeplätze 9 heimgebundene Wohnungen Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr Dienstag Uhr Tel Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung Pflegebereich Pflegedienstleitung Notdienst an Wochenenden und Feiertagen Anrufbeantworter Nachbarschaftshilfe Frau Andrea Kopp, Tel oder Frau Inge Ulmer, Tel Hospiz Gruppe Begleitung und Beistand für Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige Hospiztelefon: Frau Charlotte Hollinger BfB Bürger für Bürger Ökumenische Initiative für soziale Einzelfallhilfe Kontakt: Gerhard Frech, Tel Hebammen Wendy Sinclair, Tel Susanne Rupp, Tel Uta Leipoldt, Tel Psychologische Beratungsstelle Böblingen Jugend-, Ehe-, Lebensfragen Waldburgstr. 19, Böblingen, Tel Tel. Anmeldung: Mo. - Fr Uhr Uhr Donnerstag bis Uhr Beratungsstelle für Schwangere (anerkannt nach 219 StGB) Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen, Parkstr. 4, Böblingen Termine nach telefonischer Vereinbarung unter THAMAR Anlauf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Tel Montag, Dienstag und Donnerstag Uhr Mittwoch Uhr sowie nachts, an Wochenenden und Feiertagen Beratung und praktische Hilfe bei finanziellen, persönlichen und familiären Schwierigkeiten für Familien und Einzelpersonen ab 18 Jahren Ansprechpartnerin: Frau Solga Dworaczyk, Kreissozialamt Böblingen, Tel Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel Infotelefon zum Thema Essstörungen Tel donnerstags Uhr. Anfragen per an info-essstoerungen@irabb.de Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt Tel Krisentelefon - ich schaff es nicht mehr "Gewaltig überfordert - wenn Pflege an Grenzen stößt" Mo. bis Do. von Uhr bis Uhr

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