Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR-III/11

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1 Seite 1 Telefon: Telefax: waltraud.gassner@muenchen.de Frau Gassner Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR-III/11 Parkraummanagement in München- Au/Haidhausen, Mittleres und Nördliches Lehel Voraussetzungen für die Umsetzung Zeitplan Bereitstellung zusätzlicher Verpflichtungsermächtigungen von ,- bei Haushaltsstelle Parkplätze, Parkuhren, Parkraummanagement Au/Haidhausen, Lehel Beschluss des gemeinsamen Kreisverwaltungs- und Bauausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin und der Referenten 2 1.Ausgangslage 2 2. Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung beim Kreisverwaltungsreferat 2 3. Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung beim Baureferat 8 4. Zeitplan für die Umsetzung der neuen Gebiete Vergabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen 11 II. Antrag der Referentin und der Referenten 14 III. Beschluss 15

2 Seite 2 I. Vortrag der Referentin und der Referenten 1. Ausgangssituation Mit dem vom Planungsreferat erarbeiteten Beschluss Parkraummanagement in Au/Haidhausen und im Mittleren und Nördlichen Lehel der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde die Grundsatzentscheidung des Stadtrates für die Einführung des Parkraummanagements in den genannten Gebieten getroffen, sowie die weitere schrittweise Umsetzung des Parkraummanagements innerhalb des Mittleren Rings nach einer Prioritätenreihung festgelegt. Danach ist vorgesehen, baldmöglichst die im Rahmen von MOBINET in den 3 Pilotprojekten Altschwabing, Schwabing-Mitte und Südliches Lehel erprobten Parkraummanagementmaßnahmen Bewohnerparken, Mischparken, Kurzzeitparken und Ladezonen auch in Au/Haidhausen sowie dem Mittleren und Nördlichen Lehel einzuführen. Das Baureferat und das Kreisverwaltungsreferat wurden mit diesem Beschluss gebeten, die vom Planungsreferat mit dem Kreisverwaltungsreferat erarbeiteten und mit den zuständigen Bezirksausschüssen abgestimmten Maßnahmen in Au-Haidhausen und im Lehel umzusetzen und die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse herbeizuführen. Mit dieser Beschlussvorlage werden die für die Umsetzung zwingend notwendigen Voraussetzungen getrennt für das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat zur Entscheidung vorgelegt und ein Zeitplan für die Realisierung dargestellt. 2. Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung beim Kreisverwaltungsreferat 2.1 Zusammenfassende Darstellung der Arbeiten des Kreisverwaltungsreferates bei der Umsetzung der drei MOBINET-Versuchsgebiete Für die Umsetzung und Einführung des Parkraummanagements in Schwabing Mitte, Altschwabing und Südlichem Lehel waren allein insgesamt über 90 Besprechungen, Veranstaltungen, Informationsabende, Öffentlichkeitsmaßnahmen mit den Projektbeteiligten (TU München, BMW Group, Planungsreferat), den Bezirksausschüssen, den betroffenen Bürgern in Einwohnerversammlungen und Bürgerversammlungen, der IHK, den Gewerbetreibenden, der Polizei, der Presse und anderen Institutionen notwendig. Zusätzlich war umfangreichster Schriftverkehr mit Bezirksausschüssen, Bürgern, Verbänden, Gewerbetreibenden, Stadtratsanfragen usw. zu führen. Die Verkehrsabteilung des Kreisverwaltungsreferat konnte diese Tätigkeiten nur über den besonderen Einsatz des Personals und über eine hohe Zahl an Überstunden bewältigen und letztlich zu einem erfolgreichen Gelingen führen. Bei dieser Tätigkeit wurde das Kreisverwaltungsreferat von den Projektbeteiligten der Technischen Universität München mit zwei Mitarbeitern, der BMW-Group mit zwei Mitarbeitern und dem Planungsreferat mit zwei Mitarbeitern unterstützt. Ohne diese Mitarbeit wäre die Umsetzung der MOBINET-Versuchsgebiete nicht möglich gewesen. 2.2 Umfang der weiteren Parkraummanagementgebiete Der Beschluss der Vollversammlung vom bedeutet den Einstieg in eine weiträumige Parklizenzierung, die mittelfristig große Teile des Stadtgebietes innerhalb des Mittleren Rings betreffen und die Verwaltung in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang beschäftigen wird.

3 Seite 3 Die mit diesem Beschluss beschlossenen 10 neuen Gebiete übersteigen an Auftragsvolumen und Bindung von Arbeitskapazität ein Vielfaches dessen, was bei den heutigen Versuchsgebieten umzusetzen war. So ist allein die flächenmäßige Ausdehnung der künftigen Parkraummanagementgebiete rund vier mal so groß wie die bisherigen Gebiete in Schwabing und im südlichen Teil des Lehel zusammen. Die Zahl der zu erteilenden Parklizenzen und Ausnahmegenehmigungen wird nach den bisherigen Erkenntnissen bei zusammen liegen. Im Vergleich dazu sind in den bisherigen Gebieten zusammen lediglich rd Parklizenzen und Ausnahmegenehmigungen ausgegeben. 2.3 Fazit für die Umsetzung der Parkraummanagementgebiete in Haidhausen-Au und im Mittleren und Nördlichen Lehel Zu dem unter Ziffer 2.2 dargestellten wesentlich größeren Umfang der neuen Parkraummanagementgebiete kommt hinzu, dass die unter Ziffer 2.1 zusammenfassend dargestellte Unterstützung der Projektbeteiligten in MOBINET mit insgesamt 6 Mitarbeitern dem Kreisverwaltungsreferat für die 10 neuen Gebiete nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Umsetzung der 10 neuen Gebiete kann deshalb nur durch die Zuschaltung des nachfolgend genannten Personals begonnen werden und ist auch dann nur Zug um Zug möglich. 2.4 Notwendige Personelle Maßnahmen Eine Stelle im gehobenen Verwaltungsdienst im Sachgebiet KVR HA III/111 Grundsatzfragen und Mobilität Im Sachgebiet Grundsatzfragen und Mobilität bei der Hauptabteilung III/11, das verantwortlich und Koordinator für die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Kreisverwaltungsreferat ist, sind nach intensiver Aufgabenkritik bei der letzten Umstrukturierung, bei der die personellen Ressourcen sehr knapp kalkuliert worden sind, und den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen noch 7 Stellen übrig geblieben. Wichtige Arbeiten, wie z.b. die Schulweg- und Verkehrssicherheit, der Radverkehr und die Lufteinhaltung, wurden bereits auf ein eigentlich nicht mehr vertretbares Maß zurückgefahren. Zusätzliche Aufgaben, wie z.b. die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Parkraummanagement in dem unter Ziffer. 2.2 genannten Umfang, können nicht bewältigt werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen in Au/Haidhausen und Lehel ist es zudem nicht getan. Ab dem Jahr 2004 wird es notwendig werden, neben der Umsetzung der 8 Gebiete in Au/Haidhausen und der 2 Gebiete im Lehel die Maßnahmenentwicklung für die in Priorität 1 vom Stadtrat beschlossenen Gebiete für eine weitere Ausdehnung des Parkraummanagements (z.b. Schwabing, Maxvorstadt) zu begleiten. Das Kreisverwaltungsreferat muß z.b. neben dem Planungsreferat bei diversen Einwohnerund Bürgerversammlungen und weiteren Terminen vertreten sein. Erhebliche Arbeitskapazität in dieser Vorbereitungsphase bindet insbesondere die Kontaktpflege mit den Verbänden, z.b. IHK, und die Betreuung des Gewerbes, um die Maßnahmen auch gezielt auf den jeweiligen örtlichen Bedarf abstimmen zu können. Wie die Erfahrungen mit den heutigen Pilotbereichen gezeigt haben, fällt nach Einführen der Maßnahmen vor Ort erheblicher Schriftverkehr (u.a. Schriftwechsel mit Verbänden, Schreiben an die Stadtspitze, Stadtratsanfragen) an, der sich zum großen Teil nicht auf die rein technischen Fragen zur Lizenzausgabe und zur Gebührenhöhe beschränkt. Der

4 Seite 4 große Erfolg und die hohe Akzeptanz der heutigen Lizenzgebiete ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass neben der telefonischen Beratung auch auf schriftlichem Weg qualifizierte Auskunft und Beratung geleistet wurde. Zusammenfassend wird diese Stelle mit folgenden Aufgaben betraut: 1. Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Lehel und in Haidhausen/Au Detaillierte Verortung der verkehrsordnenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksausschüssen und den Gewerbetreibenden Schriftverkehr (Anfragen, Stadtratsanfragen, Schriftwechsel mit Bürgern und Verbänden, Bearbeitung von Widersprüche, etc.) Ansprechpartner für die Verbände, die Polizei und städtische Fachdienststellen (Planungsreferat, Baureferat) Teilnahme an Einwohnerversammlungen und Bürgerversammlungen in den Gebieten Ständige Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen und ggf. Umsetzung von Abhilfemaßnahmen in allen Gebieten Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit 2. Maßnahmeentwicklung für die weiteren Gebiete entsprechend der Prioritätenfestsetzung durch den Stadtrat Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem Planungsreferat Vertretung des Kreisverwaltungsreferat in Besprechungen mit den Bezirksausschüssen, der IHK und weiteren Verbänden Teilnahme an Einwohner- und Bürgerversammlungen sowie an Informationsveranstaltungen Fertigung notwendiger Beschlussvorlagen und Bearbeitung von Anfragen aller Art Kontaktpflege zu den Verbänden, Betreuung der Gewerbetreibenden Eine Stelle im mittleren Technischen Dienst bei KVR HA III/1 Der Technische Dienst hat neben den eigentlichen Aufgaben bei der Umsetzung der verkehrlichen Anordnungen für Beschilderungen und sonstige Maßnahmen im Straßenraum, den Baustellenabsicherungen (einschließlich Tunnelbaustellen) zusätzlich über 200 Veranstaltungen im Stadtgebiet, davon zahlreiche Großveranstaltungen (z.b. Marathon, Blade-Night, Car-free-Day, Open-air am Königsplatz, Schwabinger-Wirte- Fest, Oktoberfest) zu betreuen. In den letzten Jahren haben derartige Veranstaltungen ständig zugenommen. Die Veranstaltungen binden sowohl vor als auch während der Veranstaltung erhebliche Arbeitskapazitäten. Das Aufgabenspektrum reicht vom Prüfen der Örtlichkeit, dem Festlegen der Maßnahmen, Auftragserteilen und der Organisation der Umleitungsverkehre über Prüfen und Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen bis zum Begleiten der gesamten Veranstaltung vor Ort. Dazu ist mit den bereits eingerichteten Parkraummanagementgebieten und der Blauen Zone Altstadt ein nicht zu vernachlässigender Pflegeaufwand verbunden. Trotz der kontinuierlich gestiegenen Aufgaben sind Personalzuschaltungen in den letzten Jahren nicht erfolgt. Die notwendigen Arbeiten konnten daher nur unter erheblicher Belastung der Mitarbeiter und unter Inkaufnahme von einer Vielzahl von Überstunden geleistet werden. Arbeitskapazitäten für die Umsetzung und die kontinuierliche Betreuung der 10 neuen Parkraummanagementgebiete sind deshalb nicht vorhanden.

5 Seite 5 Aufgabenbereich dieser neuen Stelle: Erarbeitung eines Beschilderungs- und Markierungsplanes für jedes einzelne Gebiet Detailverortung der einzelnen Schilderstandorte Festlegung der technisch notwendigen Maßnahmen für Umsetzung der Beschilderung in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Baureferat Festlegung der einzelnen Liefer- und Ladebereiche Beauftragung des Baureferates-Verkehrszeichendienst mit der Umsetzung der Maßnahmen Kontrolle der ausgeführten Maßnahmen und der Beschilderung Ständige Pflege der Beschilderung in den Gebieten 10 Stellen im Außendienst der Kommunalen Verkehrsüberwachung Ein wesentliches Ergebnis des MOBINET-Versuchsprojektes ist, dass ohne eine ständige und intensive Überwachung der einzelnen Parkraummanagementgebiete das Gesamtsystem nicht funktioniert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung betreut zwar heute bereits Teile der vom Stadtrat beschlossenen neuen Parkraummanagementgebiete. Nach Einführen der Lizenzierungsmaßnahmen weitet sich nicht nur das Überwachungsgebiet deutlich aus; es muss zudem der Überwachungsaufwand in den bestehenden Überwachungsgebieten intensiviert werden, da mit Einführen der Bewirtschaftung wesentlich mehr Regelungen überwacht werden müssen. Die Erfahrung in den heutigen Pilotgebieten hat zudem gezeigt, dass eine wirksame Parkraumbewirtschaftung steht und fällt mit einer konsequenten, ständigen und intensiven Überwachung. Diese konsequente und intensive Überwachung ist mit dem heute eingesetzten Personalstand nicht zu leisten. Als vorerst notwendiger Bedarf für die neuen Parkraummanagementgebiete im Lehel und in Au/Haidhausen werden 10 Stellen im Außendienst (VerGr. VIII/VII BAT) für notwendig erachtet. Die Personalkosten werden in vollem Umfange durch die Einnahmen aus der Überwachungstätigkeit (Verwarnungen und Bußgelder) abgedeckt, wobei neben den reinen Personalkosten auch die Sachkosten und der Mehraufwand im Innendienst (Porto-, EDV-Kosten etc.) durch die vermehrten Verwarnungs- und Bußgelder abgegolten werden. Zwei Stellen im mittleren Verwaltungsdienst beim Innendienstpersonal der Kommunalen Verkehrsüberwachung (1 Stelle vorerst befristet bis zum ) Für die Gebiete Au/Haidhausen und Lehel ist mit der Ausgabe von ca Lizenzen und Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Anlieger zu rechnen. Diese Tätigkeit ist mit dem derzeitigen Personal nicht mehr zu bewältigen. Für die Ausgabe und auch die Pflege (Verluste, Änderungen, Nachfordern von fehlenden Unterlagen, Fertigen von Ablehnungsschreiben etc.) werden zwei Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im mittleren Dienst benötigt. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist nicht auszuschließen, dass gerade zu Beginn der Ausgabe der Parklizenzen und der Ausnahmegenehmigungen der Arbeitsanfall mit den Stammkräften nicht zu bewältigen ist. Nachdem die Antragstellerinnen und Antragsteller zurecht eine zeitnahe Lizenzerteilung erwarten können, ist nicht auszuschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum Aushilfskräfte

6 Seite 6 benötigt werden. Mit dem Personal- und Organisationsreferat wurde hierzu vereinbart, dass versucht wird, stadtintern Personal abzustellen. Sollte jedoch kein geeignetes Personal gewonnen werden können, müsste für einen begrenzten Zeitraum auf externes Aushilfspersonal, z. B. Studenten, zurückgegriffen werden. Das Kreisverwaltungsreferat hat jedoch aufgrund der knappen Finanzmittel keine Möglichkeiten, dies aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Es ist daher erforderlich, die evt. notwendigen Finanzmittel auf dem Wege der Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei für Beschäftigungsentgelte einzustellen. Zwei Stellen im mittleren Verwaltungsdienst für das Servicetelefon bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung ( 1 Stelle vorerst befristet bis zum ) Bei den bestehenden MOBINET-Versuchsgebieten konnte durch die Zuschaltung von Personal im Rahmen des MOBINET-Projektes ein umfangreicher und in die Tiefe gehender telefonischer Beratungsdienst geboten werden, der auch von der Technischen Universität München, der BMW Group und dem Planungsreferat tatkräftig unterstützt und von der Öffentlichkeit in einem erheblichen Maß, beansprucht wurde. Für die neuen Lizenzgebiete, die den Umfang der bisherigen Gebiete um ein Vielfaches übersteigen, fällt sowohl die Zuschaltung von Projektmitarbeitern als auch die Unterstützung der MOBINET-Partner weg. Hauptaufgabe der Mitarbeiter für das Servicetelefon ist die Beantwortung von Fragen zu den Ausgabemodalitäten der Lizenzen und Ausnahmegenehmigungen und zu den Gebühren etc. Die Erfahrungen aus den Versuchsgebieten haben gezeigt, dass mit mehr als 150 Anrufen/Tag gerechnet werden muss. Da die Parklizenzierung in den kommenden Jahren innerhalb des Mittleren Rings flächendeckend eingeführt werden sollen, ist davon auszugehen, dass das Servicetelefon nicht nur während der 8 10-monatigen Ausgabezeit der Lizenzen für das restliche Lehel und Haidhausen/Au zur Verfügung stehen muss. Das Servicetelefon wird vielmehr bis auf Weiteres Daueraufgabe werden. Ein Abdecken dieser für eine reibungslose Abwicklung des Parkraummanagements notwendigen Aufgabe durch vorhandenes Personal ist nicht möglich. 2.5 Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Neben zeitnahen Presseveröffentlichungen beabsichtigt das Kreisverwaltungsreferat, für die jeweiligen Gebiete Faltblätter aufzulegen, die über die einzelnen Parkregelungen informieren, bereits ein vorgedrucktes Antragsformular enthalten und die nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat an die Haushalte und Gewerbetreibenden versandt werden sollen. Zusätzlich ist geplant, durch Dienstkräfte der Kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei die Faltblätter vor Ort verteilen zu lassen. Sie sollen außerdem in der Stadtinformation im Rathaus, im PlanTreff (Blumenstraße 31) und im Kreisverwaltungsreferat ausgelegt werden. Die entsprechenden Finanzmittel für die Erstellung der Faltblätter sind im Haushalt des Kreisverwaltungsreferates noch nicht bereitgestellt. Der zum Haushalt 2004 angemeldete Finanzbedarf für die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Rahmen der Haushaltsgespräche von der Kämmerei mit dem Hinweis auf die fehlende Beschlusslage gestrichen. Benötigt wird ein Betrag in Höhe von ca ,-.

7 Seite Kosten und Finanzierung für das zusätzliche Personal und die Öffentlichkeitsarbeit Die Mittel für das zusätzliche Personal einschließlich der Sachkosten stehen dem Kreisverwaltungsreferat derzeit nicht zur Verfügung. Dazu gehören auch die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit. Sie müssen gesondert bereitgestellt werden. Im Einzelnen sind folgende Beträge notwendig: im Sachgebiet Grundsatzfragen und Mobilität der Hauptabteilung III/11 Personalkosten für 1 Stelle gvd, Jahresmittelwert jährlich EDV-Arbeitsplatz (einmalig) Büroausstattung einmalig beim Technischer Dienst der Hauptabteilung III/11 Personalkosten für 1 Stelle mittl.techn. Dienst, Jahresmittelwert jährl EDV-Arbeitsplatz (einmalig) Büroausstattung einmalig beim Außendienst der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) Personalkosten für 10 Stellen á , Jahresmittelwert jährl Mobile Datenerfassungsgeräte Büroausstattung Bekleidung Schulung Summe einmalig beim Innendienst der KVÜ Lizenzausgabe/Schriftverkehr Personalkosten für 2 Stellen mittl. Verw.Dst. á , Jahresmittelwert jährl EDV-Arbeitsplätze einmalig Büroausstattung einmalig beim Innendienst der KVÜ Servicetelefon Personalkosten für 2 Stellen mittl. Verw.Dst. á , Jahresmittelwert jährl EDV-Arbeitsplätze einmalig Büroausstattung einmalig Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit einmalig

8 Seite 8 geschätzte Gesamtkosten für zusätzliches Personal ab 2004 jährlich (gerundet): einmalige Sachkosten insgesamt:

9 Seite 9 Hieraus ergibt sich folgende haushaltsstellenscharfe Aufstellung: 1: Personalkosten a) Personalkosten ab 2004 (fortlaufend) HhStelle b) Personalkosten ab 2004 (fortlaufend) HhStelle Sachkosten EDV-Ausstattung bei HA III/11 HhStelle Einrichtung, Ausstattung bei HA III/11 HhStelle Einrichtung, Ausstattung bei HA III/13 HhStelle Bekleidung für HA III/13 HhStelle Schulung für HA III/13 HhStelle EDV-Ausstattung bei HA III/13 und Mobile Datenerfassungsgeräte HhStelle Einrichtung, Ausstattung bei HA III/13 HhStelle Öffentlichkeitsarbeit bei HA III/11 HhStelle Sämtliche Kosten werden über die Einnahmen gedeckt. Allein für die ca Parklizenzen und Ausnahmegenehmigungen ist jährlich ein Betrag in Höhe von ca zu erwarten. 3. Notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung beim Baureferat Nach überschlägiger Ermittlung durch das Kreisverwaltungsreferat werden für die 8 Lizenzgebiete in Au/Haidhausen und für die 2 Gebiete im Lehel ca. 800 Parkscheinautomaten benötigt. Des weiteren müssen in den betroffenen Straßenzügen ca. 400 Zonenschilder aufgestellt werden. Der Unterhalt und Betrieb der Automaten ist mit dem vorhandenen Personal des Baureferates-Straßenunterhalt/Verkehrszeichenbetrieb nicht mehr zu bewerkstelligen. Bei Durchführung der notwendigen Tätigkeiten mit eigenem Personal müssten für die zusätzlichen 10 Gebiete 5 Stellen für Dienstkräfte im Arbeiter- und Angestellten-

10 Seite 10 verhältnis geschaffen werden. Zusätzlich müssen 2 Transportfahrzeuge beschafft werden. Als Alternative zur Bedarfsdeckung mit eigenem Personal wird der Unterhalt und Betrieb der Parkscheinautomaten bei der Ausschreibung der Automaten als eigenes Los mit ausgeschrieben. Ob die externe Vergabe der Leistungen Kostenvorteile gegenüber der Bedarfsdeckung mit eigenem Personal erbringen wird, muss das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zeigen. Zur Zeit läuft beim Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, Abteilung Straßenunterhalt und betrieb, Verkehrszeichenbetrieb eine Organisationsuntersuchung durch das Personalund Organisationsreferat, die zur Entscheidungsfindung über Eigenleistung, Fremdvergabe oder Teilvergabe beitragen soll. Aussagen für den Bereich der Parkraumbewirtschaftung werden frühestens Ende dieses Jahres erwartet. Die Entscheidung, ob die Leistung vergeben wird oder in Eigenleistung erbracht wird, hängt deshalb auch vom Ergebnis dieser Organisationsuntersuchung ab. Die nachfolgende Kostenzusammenstellung geht zur Abschätzung der benötigten jährlichen Haushaltsmittel zunächst von einer Durchführung der notwendigen Unterhaltsund Betriebstätigkeiten mit eigenem Personal (das noch eingestellt werden müsste) aus. Für die Beschaffung und die Aufstellung der Automaten sowie der gesamten Beschilderung sind einmalig folgende Haushaltsmittel bereit zu stellen: Für die Beschaffung: Parkscheinautomaten ,- Fundamente+Stromverteiler ,- Datenfernübertragung ,- Zonenbeschilderung ,- Verkehrsbeschilderung , ,- Für die Aufstellung Parkscheinautomaten ,- Stromanschlüsse ,- Zonenbeschilderung ,- Verkehrsbeschilderung , ,- Unvorhergesehenes ,- Als einmaliger Ansatz im Vermögenshaushalt ,- Für den Unterhalt und Betrieb der Automaten sowie für die Entleerung und das Zählen der Einnahmen sind jährlich folgende Haushaltsmittel bereit zu stellen: Wartung und Reparatur ,- (Ersatzteile+Parktickets) Stromkosten ,- Personalkosten ,- Fuhrpark ,- Geldzähldienst , ,- Als jährlicher Ansatz im Verwaltungshaushalt ,-

11 Seite 11 Entsprechend den vorliegenden Erfahrungen des Baureferates haben sich die beim Baureferat anfallenden Kosten für die Parkraumbewirtschaftung durch die erzielten Einnahmen im südlichen Lehel und in Altschwabing innerhalb eines Jahres amortisiert. Für Schwabing-Mitte (halber Tarif) werden knapp 2 Jahre benötigt. Als Modellrechnung zur Amortisation eines Parkscheinautomaten wird dabei nachfolgend dargestellte Berechnungsmethode angewandt: Bewirtschaftungszeitraum 14 Std/Tag 300 Tage/Jahr Gebühren 1 /h mittlere Anzahl der Parkplätze je 8 Parkplätze Parkscheinautomat angenommene Auslastung 60 % angenommene zahlende Parker 50 % Einnahmen je Parkscheinautomat und Jahr: 14 h/d x 1 /h x 300d/a x 8 x 0,6 x 0,5 = /a Investition je Parkscheinautomat einmalig = ca Kosten für Unterhalt und Betrieb je Parkscheinautomat und Jahr = ca. 925 /a Summe = ca Hieraus folgt: die Investition amortisiert sich bei Parkgebühren von 1 /h in weniger als einem Jahr. Die Maßnahme ist dringlich. Mit Beschluss vom hat die Vollversammlung des Stadtrates die Maßnahmen für die Gebiete Au/Haidhausen und mittleres und nördliches Lehel beschlossen. Mit Ziffer 1 des Referentinnenantrages wurde das Baureferat zusammen mit dem Kreisverwaltungsreferat mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Vor Ort besteht seit langem eine hohe Erwartungshaltung, nicht zuletzt begründet durch den massiven Parkdruck in den Gebieten. Die im Haushaltsjahr 2003 benötigte zusätzliche Verpflichtungsermächtigung 2003 zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von ,- kann bei der Haushaltsstelle Parkplätze, Parkuhren, Parkraummanagement Au/Haidhausen, Lehel bereitgestellt werden. Zum Ausgleich für die Aufnahme der Verpflichtungsermächtigung kann die bei Haushaltsstelle Bundes- und Staatsstraße Ortsdurchfahrten, Mittlerer Ring Ost veranschlagte Verpflichtungsermächtigung 2003 zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 um ,- gekürzt werden. Damit bleibt der Gesamtbetrag der im Haushaltsplan 2003 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen unverändert. Die Anordnungsbefugnis wird dem Baureferat (AD 6021) übertragen.

12 Seite Zeitplan für die Umsetzung der neuen Gebiete Unter der Voraussetzung der Besetzung der unter Ziffer 2 genannten Stellen beim Kreisverwaltungsreferat und der nach Ziffer 3 beim Baureferat notwendigen Maßnahmen kann zum Zeitplan für die Umsetzung Folgendes ausgeführt werden: Bei Beschlussfassung der Umsetzungsmaßnahmen und deren haushaltsrechtliche Deckung im Dezember 2003 kann die zwingend vorgeschriebene europaweite Ausschreibung für die Parkscheinautomaten frühestens im Januar 2004 erfolgen. Die Vorlaufzeit für eine europaweite Ausschreibung beträgt mindestens 2 Monate. Die endgültige Vergabe wird demzufolge nicht vor Ende April 2004 möglich sein. Hinzu kommen ca. 2 Monate Liefer- und Installationszeit für die ersten Parkscheinautomaten. Das bedeutet, dass die Maßnahmen in keinem Gebiet vor Juli 2004 umgesetzt werden können. Die Maßnahmen können nur Zug um Zug umgesetzt werden. Es wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: Die bekannten Verdrängungseffekte aus den Pilotbereichen legen aus verkehrsplanerischer Sicht nahe, die Lizenzierung im Stadtgebiet von innen nach außen aufzubauen. Für die erste Priorität in der Umsetzung der beiden Gebiete im Lehel spricht die hier bereits seit Jahren bestehende zusätzliche Belastung durch den Verdrängungsverkehr aus dem Pilotbereich Südliches Lehel. Das Lizenzgebiet Haidhausen/Au besteht aus 8 Einzelabschnitten, ist aber als Komplettmaßnahme zu sehen und nicht trennbar. Die Umsetzung sollte deshalb in allen Abschnitten in einem nahen zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Eine nur teilweise Umsetzung der Maßnahmen führt, unabhängig davon, mit welchen Teilen begonnen wird, über Monate hinweg zu Verdrängungsverkehr in angrenzende Gebiete und zu unzumutbaren und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbaren Belastungen. Es wird deshalb vorgeschlagen, zuerst die Gebiete Mittleres und Nördliches Lehel umzusetzen, anschließend dann Zug um Zug das Lizenzgebiet Au/Haidhausen als Gesamtmaßnahme. Alle Gebiete können vorbehaltlich heute noch nicht absehbarer Hinderungsgründe im Jahr 2004 ausgestattet, beschildert und in Betrieb genommen werden. 5. Vergabe von Bewohnerparkausweisen/Ausnahmegenehmigungen, Parkgebühren, Gebühren, Bewirtschaftungszeitraum 5.1 Bewohnerparkausweis (Parklizenz) Einen sog. besonderen Parkausweis zum Parken in dafür besonders gekennzeichneten Bereichen (Parklizenz nach 45 StVO) erhalten Bewohner in den Lizenzgebieten. Es ist beabsichtigt, die Vergabe der Lizenzen wie in den Pilotgebieten Südliches Lehel, Altschwabing und Schwabing-Mitte zu gestalten. Anspruchsberechtigt sind Bewohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz im Lizenzgebiet, auf die ein Kfz zugelassen ist bzw. die ein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommen haben (z.b. Dienstwagen oder ein auf ein anderes

13 Seite 13 Familienmitglied zugelassenes Fahrzeug) und die keinen eigenen Stellplatz auf Privatgrund besitzen. 5.2 Ausnahmegenehmigung Gewerbetreibende und Selbständige in den Lizenzgebieten erhalten auf Antrag ebenfalls einen Parkausweis. Dieser ist rechtlich als Ausnahmegenehmigung nach 46 StVO anzusehen. Anspruchsberechtigt sind Gewerbetreibende und Selbständige, die keinen eigenen Stellplatz auf Privatgrund besitzen. Grundsätzlich wird 1 Ausnahmegenehmigung pro Betrieb ausgestellt. Beherbergungsbetriebe erhalten Ausnahmegenehmigungen für 30 % ihrer Bettenanzahl. Ausnahmen von dieser Handhabung sind in begründeten Einzelfällen möglich. Die Ausnahmegenehmigungen sind mit formlosen Schreiben beim Kreisverwaltungsreferat, Verkehrsüberwachung, München zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe wird im Gegensatz zur Parklizenz für Bewohner nicht auf ein bestimmtes Kennzeichen, sondern lediglich auf die Anschrift des Gewerbebetriebes ausgestellt. Damit ist die Ausnahmegenehmigung übertragbar. Dies ist im Interesse der Gewerbebetriebe grundsätzlich so gewollt. 5.3 Gebühren Parkgebühr Die Parkgebühren richten sich nach den im Gebiet Altschwabing und Südliches Lehel geltenden Parkgebühren (Parkgebühr je Stunde 1, Tagesgebühr: 6 ) Parklizenz Für die Parklizenz wird in Anlehnung an die Praxis in den Pilotgebieten eine Gebühr von 30.- /Jahr erhoben. Es handelt sich dabei um eine reine Verwaltungsgebühr für den Verwaltungsakt, bei der eine prozentuale Reduzierung z.b. bei persönlicher Vorsprache nicht möglich ist. Ausnahmegenehmigung Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 60,- /Jahr erhoben. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus 30.- für den Verwaltungsaufwand und 30.- für den wirtschaftlichen Nutzen. 5.4 Bewirtschaftungszeitraum Der Bewirtschaftungszeitraum für die neuen Parklizenzgebiete beginnt um Uhr und endet um Uhr.

14 Seite 14 Das Personal- und Organisationsreferat und die Stadtkämmerei haben die Beschlussvorlage mitgezeichnet. Der Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Straßenverkehr, Herr Stadtrat Altmann, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Reissl, sowie der Verwaltungsbeirätin der HA Tiefbau, Frau Stadträtin Köstler, und dem Korreferenten des Planungsreferates, Herrn Stadtrat Zöller sowie dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Altmann wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet.

15 Seite 15 II. Antrag der Referentin und der Referenten: 1. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei die Einrichtung der zur Einführung des Parkraummanagements in den Gebieten Au/Haidhausen sowie Mittleres und Nördliches Lehel notwendigen Stellen gemäß Ziffer 2.4 des Vortrages zu veranlassen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von sind entsprechend der in Ziffer 2.6 des Vortrages dargestellten Aufteilung im Wege des 1. Nachtragshaushalts 2004 dauerhaft in das Budget des Kreisverwaltungsreferates einzustellen. Für die einmalig anfallenden Sachkosten werden dem Kreisverwaltungsreferat (vgl. Ziffer 2.6) ebenfalls im Wege des 1. Nachtragshaushalts 2004 Ausgabemittel i. H. v zur Verfügung gestellt. Im 1. NHPL 2004 sind die vollen Einnahmen aus Parklizenzen, Ausnahmegenehmigungen in Höhe von 0,9 Mio. bei der Haushaltsstelle zu veranschlagen. Für Parkgebühren fallen in 2004 anteilige Einnahmen abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlagen - bei der Haushaltsstelle an, die gleichfalls im 1. NHPL 2004 aufzunehmen sind. Der volle Betrag von ca. 8,0 Mio. für die Parkgebühren wird erstmalig im Haushalt 2005 eingestellt. 2. Nach Besetzung der im Beschlusstext genannten Stellen wird das Kreisverwaltungsreferat gebeten, gemeinsam mit dem Baureferat die Maßnahmen im Lehel und in Au/Haidhausen wie in Ziffer 4 des Vortrages vorgeschlagen (zuerst das Mittlere und das Nördliche Lehel, anschließend Zug um Zug die Gebiete in Au/Haidhausen) umzusetzen. 3. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die für 2004 notwendigen Ansätze bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 6,3 Mio. für die Investition im Büroweg nach Genehmigung des Haushalts 2004 durch die Regierung von Oberbayern bereitzustellen. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittelbereitstellungsanträge für das Haushaltsjahr 2004 an die Kämmerei zu übermitteln, im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat die Einrichtung der notwendigen 5 Stellen zu veranlassen, soweit der Unterhalt und Betrieb in Eigenregie erfolgt, für die Jahre 2005 ff. die entsprechenden Mittel für die laufenden Folgekosten zur Modellrechnung anzumelden, die Parkscheinautomaten und die Beschilderungseinrichtungen nach Sicherstellung der dauerhaften Finanzierung der erforderlichen Betriebs-, Unterhalts- und Personalkosten aufzustellen und zu betreiben. 5. Im Haushaltsjahr 2003 wird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung 2003 zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von ,- bei der Haushaltsstelle Parkplätze, Parkuhren, Parkraummanagement Au/Haidhausen, Lehel bereitgestellt. Die Anordnungsbefugnis wird dem Baureferat (AD 6021) übertragen. Zum Ausgleich für die Aufnahme der Verpflichtungsermächtigung wird die bei Haushaltsstelle Bundes- und Staatsstraßen Ortsdurchfahrten, Mittlerer Ring Ost veranschlagte Verpflichtungsermächtigung 2003 zu Lasten des Haushaltsjahres 2004 um ,- gekürzt.

16 Seite 16 III. Beschluss nach Antrag Über den Antrag der Referentin und der Referenten wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Die Referenten Prof. Thalgott Horst Haffner Dr. Blume-Beyerle Ober-/Bürgermeister Stadtbaurätin Berufsm. Stadtrat Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - HA II - V (3 x) an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtwerke München GmbH - Unternehmensbereich Verkehr an das Baureferat an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Polizeipräsidium München V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 11 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem beglaubigten Original wird bestätigt. An die Bezirksausschüsse 1, 5 und 13 An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Direktorium - HA II/V 2 An das Polizeipräsidium München An das Baureferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Zur Kenntnis Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA III zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL 11 I.A.

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