Direktversicherung in der täglichen Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Direktversicherung in der täglichen Praxis"

Transkript

1 Direktversicherung in der täglichen Praxis Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte der Stuttgarter Lebensversicherung a.g. aba-jahrestagung Berlin, den

2 Agenda 1) Zielrichtung der politischen Diskussion 2) Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht 3) Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht 4) Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht 5) Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

3 Zielrichtung der politischen Diskussion mehr bav mehr bav insbesondere in KMU mehr bav insbesondere bei Geringverdienern Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

4 Wo es noch an bav fehlt... Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

5 Wo es noch an bav fehlt... bav nach Lohngruppen Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

6 Wo es noch an bav fehlt...niedriglohnbezieher 50 %Anteil der DV in kleineren Unternehmen (10-49 Mitarbeiter) Hoher Anteil an KMUs Quelle: Statistisches Bundesamt Pressekonferenz Niedriglohn und Beschäftigung 2010 vom Berlin, Seite 9 Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

7 Die Direktversicherung ist bei KMU die Nr. 1 Entgeltumwandlung und Direktversicherung sind die Zugpferde der bav. Die Ergebnisse der Erhebung im Rahmen der Arbeitskostenerhebung des Statistischen Bundesamtes 2011 sprechen eine eindeutige Sprache. 50 %Anteil der DV in kleineren Unternehmen (10-49 Mitarbeiter) Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

8 Warum die Direktversicherung wichtig ist Die Rolle als Zugpferd kommt nicht von ungefähr. Die Direktversicherung ist haftungsarm und einfach, könnte aber noch einfacher gemacht werden. Einer weiteren Verbreitung der bav in KMU stehen demzufolge sehr wahrscheinlich Hemmnisse gegenuber, die grundsatzlich schon bekannt sind, aber in KMU starker wirken beziehungsweise ausgepragter sind. (Quelle Forschungsbericht 444 des BMAS, Juli 2014, Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen). Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

9 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

10 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Kollusion mit staatlichen Transferleistungen, z.b. Ist 1. Grundsicherung Leistungen der DV gehören zum anrechenbaren Einkommen; 82 Abs. 1 SGB XII 2. Elterngeld Im Schnitt wird das Elterngeld um 40% des umgewandelten Entgeltes reduziert 3. Mutterschaftsgeld Kürzung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, da das Arbeitsentgelt i.s.v. 14 SGB IV Berechnungsgrundlage ist. Soll bav muss sich lohnen 1. Keine Anrechnung auf die Grundsicherung 2. Keine Reduzierung des Elterngeldes 3. Keine Reduzierung des Mutterschaftsgeldes u.v.a.m. Siehe Prof. Dr. Dommermuth, Praxishandbuch betriebliche Altersversorgung, Gruppe 6, Seite 251 ff, 2012 Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

11 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Kollusion mit staatlichen Transferleistungen, z.b. Ist Soll bav muss sich lohnen 4. Arbeitslosengeld II Führt der ehemalige AN eine DV mit eigenen Beiträgen fort, gehört der Anspruch auf den Rückkaufswert zum anrechenbaren Vermögen nach 12 Abs.1 SGB II. 4. Keine Berücksichtigung als anrechenbares Vermögen Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

12 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Kollusion mit staatlichen Transferleistungen: Steuer und Verbeitragung ZDF frontal und : +++ Direktversicherung - Zäher Kampf mit Krankenkassen Kampf wegen Direktversicherungen - Krankenkassen oft im Unrecht +++ Steuern und Beiträge schrumpfen die Rente immer stärker. Jetzt warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt): Auch die sogenannte kalte Progression trifft Senioren immer häufiger. Frontal21-Interview: +++"Kassen handeln rechtswidrig"+++ Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

13 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Verbeitragung Ist Soll Voller Beitragssatz auf alle Leistungen. Hälftiger Beitragssatz auf die Leistungen. (Ausnahme: private Fortführung nach VN-Wechsel) Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

14 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Steuerliche Belastung der Leistungen Ist Soweit die Leistungen auf geförderten Beiträgen beruhen, sind diese in vollem Umfang steuerpflichtig, 22 Nr. 5 EStG. Soll Vermeidung der kalten Progression durch Kumulationseffekte GRV + bav + andere Einkünfte. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

15 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Niedrigzinsphase & Förderrahmen Ist Soll 4 % der BBG sind nicht mehr angemessen, um die Lücken aufgrund der Rentenreform zu schließen. Nicht die lebenslange Rente, sondern die Rendite wird bei der bav thematisiert. 8 % der BBG als Förderrahmen Lebenslange Altersrente muss in den Vordergrund gerückt werden. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

16 Hohe Hürden zur Direktversicherung aus Arbeitnehmersicht Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung Verbeitragung der Leistung Versteuerung der Leistung Kürzung staatlicher Transferleistungen Auswirkungen der Niedrigzinsphase Lohnt sich bav überhaupt? Lohnt sich bav für Niedrigverdiener? Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

17 Was tut der Gesetzgeber? Solidarische Lebensleistungsrente - bav muss sich lohnen Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

18 Solidarische Lebensleistungsrente zu wenig? Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll ab 2017 eine solidarische Lebensleistungsrente (Koalitionsvertrag Seite 52) für langjährig Versicherte (40 Beitragsjahre) mit weniger als 30 Entgeltpunkten. Voraussetzung: zusätzliche Altersvorsorge für langjährig Versicherte in den neuen Ländern (35 Beitragsjahre, Übergangsregelung bis 2023) mit weniger als 30 Entgeltpunkten Wer trotz Erfüllung der Anforderungen nicht auf 30 Entgeltpunkte kommt und bedürftig ist, erhält eine Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte. Voraussetzung: zusätzliche Altersvorsorge eingeführt werden. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

19 Solidarische Lebensleistungsrente zu wenig? Was sind 30 Entgeltpunkte wert? Vergleich Niederlande: Einkommensunabhängige Grundrente Hartz IV (Focus ): 886,62 Euro im Durchschnitt (704 Euro bis 1015 Euro) Ca Euro Grundrente für Alleinstehende (Stand Mindestlohn NL 2014) Quelle: BT-Drucksache 18/4558 Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

20 Solidarische Lebensleistungsrente zu wenig? Deutschland: 763 Euro vs. Niederlande: Solidarische Lebensleistungsrente Einkommensunabhängige Grundrente 1123 Euro Um auf die Grundrente der Niederlande zu kommen, ist folgender Aufwand für eine Direktversicherung nötig: 30-jähriger Single 124 Euro* pro Monat 45-jähriger Single 285 Euro* pro Monat Die bav kommt aber in den Niederlanden zur Grundrente hinzu! *Wert enthält Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert werden können. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

21 Hürden zur kollektiven Umsetzung der DV Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

22 Hürden zur kollektiven Umsetzung der DV Automatische Teilnahme (Opting-Out) Ist Hindernisse für die Einführung eines Opting-Outs Teilnahmeklausel muss den Anforderungen des AGB- Rechts genügen; 305 ff BGB Ungeklärt ist, ob Opting-Out durch eine Betriebsvereinbarung für bestehende Arbeitsverhältnisse umsetzbar ist. Auch beim Opting-Out muss von jedem Arbeitnehmer eine gesonderte SEE eingeholt werden. Soll Keine strengeren Anforderungen als bei einem Opting-In im Bereich von Betriebsvereinbarungen und Informationspflichten. Klarstellung, dass Opting- Out auch durch Betriebsvereinbarung für den Bestand umsetzbar ist. Erleichterte kollektive Einholung der SEE. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

23 Hürden zur Umsetzung der DV im digitalen Zeitalter Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

24 Hürden zur Umsetzung der DV im digitalen Zeitalter Digitalisierung Ist Das Schriftformerfordernis ( 126 BGB) setzt eine Urkunde voraus, die vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet ist. (z.b. 7 Abs. 1 S. 3 letzter Hs., 4a BetrAVG) Urkunde erfordert, dass Erklärungen ohne technische Hilfsmittel lesbar sind. Verstoß gegen das Schriftformerfordernis bei einer Unterschrift auf dem Tablet. Soll Einsicht in Portale Änderungen per Tablet Stärkere Fokusierung auf die im Umgang mit Tablet und Internet gewohnte Generation. Gesetzliche Flankierung der Digitalisierung Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

25 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

26 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Der Ausscheidefall: Schutz der Anwartschaft Ist LZ/BOLZ Keine Verwertungsmöglichkeit durch den AN 2 Nr. 2 Satz 4-7 BetrAVG: Soll BZML Expliziter Verweis in 2 Abs. 5b BetrAVG auf 2 Abs. 2 Satz 4-7 BetrAVG (Klarstellung) Schutz bei Privatinsolvenz (BGH , IX ZR 165/13) VN-Wechsel als Verwaltungsvereinfachung Schutz im Hartz-IV-Fall Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

27 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Singles in Deutschland Der Anteil der Singlehaushalte in Deutschland liegt bei 37,2 %; 17,1 % der Bevölkerung lebt allein. Insgesamt gibt es 13,4 Millionen Singles.* Der Singlehaushalt ist der häufigste Haushaltstyp in Deutschland. * (Quelle: Pressemitteilung Nr. 185 vom des statistisches Bundesamtes) Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

28 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Enge Hinterbliebene hemmen bei Singles die Entscheidung für eine bav Ist Soll Steuerlich enger Hinterbliebenenbegriff. Hinterbliebenenleistung an einen beliebigen Dritten ist nur sehr eingeschränkt möglich (Sterbegeld). Freie Weitergabe durch DK-Übertragung auf eine bav-dv. Jeder Dritte kann Hinterbliebener sein, sofern die Mittel zweckgebunden zur Altersversorgung verwendet werden. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

29 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Gleichlauf Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Aufstockungsbetrag Ist Aufgabe des Gleichlaufs zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Soll Wiederherstellung des Gleichlaufs Der Aufstockungsbetrag ist zwar steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

30 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Nutzung des Aufstockungsbetrags in Höhe von Ist Soll Komplexe Abgrenzungsfragen Alt/Neuzusagen behindern die Nutzung der BMF , Rz Einzige Voraussetzung zur Nutzung sollte die Nichtnutzung des 40b EStG im Veranlagungszeitraum sein. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

31 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitnehmersicht Anhebung der Regelaltersgrenze Ist Zusage: Anhebung der Untergrenze um max. 2 Jahre bis auf 67. Lj. keine Neuzusage (2 Jahres-Korridor). Keine Verlängerung der Beitragszahlung nötig; BMF , Rz. 351 Soll Steuerliche, volle Flankierung jeder Vertrags- bzw. Zusagenverlängerung Gleichlauf Alt/Neuzusage mit Novation Vertrag: Novation/Besteuerung der Leistung; BMF , Rz. 376 Keine Novation, wenn max. 2 Jahre Verschiebung: Untergrenze auf 62 Altersrentenbezug auf 67 Nicht, z.b. Anhebung des Altersrentenbezugs auf 64 Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

32 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

33 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Der Ausscheidefall: Anspruchsbegrenzung Ist BOLZ/LZ Anspruchsbegrenzung Arbeitgeber muss rechtzeitig aktiv werden. Die Regelung ist seit 1974 im BetrAVG verankert. Soll BOLZ/LZ Automatismus: Wenn die sozialen Auflagen erfüllt sind, dann immer Anspruchsbegrenzung. BZML Klarstellung, dass die Mindestleistung erst mit Eintritt des vereinbarten Vertragsdatums vorhanden sein muss. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

34 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Datenschutz Ist Soll BDSG ist Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt. Explizite Nennung der bav im BDSG Die Erhebung von Daten ist somit grundsätzlich verboten (Regel) es sei denn, diese ist durch Gesetz erlaubt (Ausnahme). Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

35 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Mitnahme der Versicherungsvertrags zu neuem Arbeitgeber Ist Durch Unisex-Urteil muss darauf geachtet werden, dass auf der arbeitsrechtlichen Ebene auch eine Übernahme der Zusage erfolgt. 4 Abs. 2 BetrAVG erfordert das Einvernehmen auch des alten Arbeitgebers. Problematisch, wenn dieser nicht mehr existiert. Soll Möglichkeit auf das Einvernehmen des alten Arbeitgebers zu verzichten, wenn dieses aufgrund von Insolvenz oder sonstiger vergleichbarer Tatbestände nicht mehr zu erlangen ist. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

36 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Übernahme des Versicherungsvertrags und der Zusage durch neuen Arbeitgeber Ist Soll Neuer Arbeitgeber steht durch die Übernahme für den gesamten Versicherungsvertrag bzw. Zusage ein. Begrenzung der Einstandspflicht für den Teil, der den neuen Arbeitgeber betrifft. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

37 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Abfindung Ist Abfindungen im laufenden Arbeitsverhältnis sind in unbegrenzter Höhe möglich. Arbeitnehmer gehen dazu über bei finanziellen Engpässen das Deckungskapital ihrer bav einzuklagen. Soll Rechtssicherheit für KMUs. Vorzeitige Verwertung sollte generell gesetzlich ausgeschlossen werden. (LAG Bremen, , 2 Sa 76/10; LAG Hamm, , 4 Sa 1384/13; AG Eberswalde , 3 CA 1005/13) Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

38 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Gleichlauf LV-Vertrag und Arbeitsrecht Ist Soll Grundsätzlich kein Gleichlauf zwischen LV-Vertrag nach VVG mit dem Arbeitsrecht. Wenn der Versicherungsvertrag nach geltendem Recht als Direktversicherung gestaltet ist, dann muss dies auch arbeitsrechtlich zulässig sein. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

39 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Arbeitgebersicht Informationspflichten Ist Mindeststandards, wenn der Arbeitnehmer eine bav verlangt (Stand BAG , 3 AZR 807/11). Nennung des vom Unternehmen gewählten Durchführungsweg Soll Definition der Informationspflichten der KMU Nennung des konkreten externen Versorgungsträgers Nennung der konkreten Zusage VVG konforme Informationen zu den Versorgungs- und Versicherungsbedingungen des Versorgungsträgers Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

40 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

41 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Tarifvielfalt Ist Niedrigzinsphase erfordert neue Produkte, die arbeitsrechtlich neu sind. Soll Rechtssicherheit für Versorgungsträger und Arbeitgeber, dass die Tarife bav-konform sind. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

42 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Ist Haftung des Versorgungsträgers als Drittschuldner für Falschberechnungen. Hoher interner Prüfaufwand 1. Prüfen, ob die Angaben im Pfüb korrekt sind. 2. Prüfen des Versicherungsstatus des VN. 3. Prüfen der Angaben für die Drittschuldnererklärung. 4. Kein Kostenersatz für Verwaltungsaufwand (BAG ; 1 AZR 578/05) Soll Haftungserleichterung für den Versorgungsträger für den Fall der Falschberechnung der Leistungsansprüche Kostenersatz für den Verwaltungsaufwand. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

43 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Versorgungsausgleich Ist Hoher Aufwand für Versorgungsträger im Schriftverkehr mit den Gerichten. Flüchtigkeitsfehler bei Tenorierung sorgen für deutlichen Verwaltungsaufwand. Soll Angemessene standardisierte Abwicklung durch die Gerichte. Vergütung des Mehraufwands der Versorgungsträger. Klärung von Rechtsfragen über die Instanzen ohne Kostenausgleich für den Versorgungsträger. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

44 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Notleidende Direktversicherung Ist Versicherer muss den Arbeitnehmer über die eingetretene Umwandlung der Versicherung informieren 166 Abs. 4 VVG. Keine Verpflichtung des Arbeitnehmers die aktuelle Adresse mitzuteilen. Soll Verpflichtung des Arbeitnehmers dem Versorgungsträger die aktuelle Meldeadresse unaufgefordert zu nennen. Mitteilung an letzte bekannte Anschrift ist ausreichend. Versicherer muss notfalls Anfrage beim Meldeamt stellen. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

45 Einfache Direktversicherung. Wunsch und Wirklichkeit aus Sicht des Versorgungsträgers Wechsel des Versicherungsnehmers Ist Nach Unisex -Urteil zwingend: Wechsel der Zusage von alten auf neuen Arbeitgeber (drei Beteiligte). Bis jetzt nicht geklärt: Belehrung über Widerspruchsrecht erforderlich? Bei privater Fortführung besteht grundsätzlich keine Frist innerhalb derer die Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beiträgen erfolgen muss. Soll Für den Fall, dass der alte Arbeitgeber nicht mehr existiert, kann die Zustimmung fingiert werden. Keine Belehrung über das Widerspruchsrecht erforderlich. Angemessene Frist innerhalb derer die Fortsetzung mit eigenen Beiträgen erfolgen muss. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

46 Einfache Direktversicherung- Wunsch und Wirklichkeit Fazit: Um die Direktversicherung noch einfacher zu machen, müssen Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung immer den Blick auf alle betroffenen Bereiche haben. Die gesamte Wertschöpfungskette und die Wirkung von anderen Rechtsgebieten (z.b. Versorgungsausgleich) sollten abgeklopft und deutlich vereinfacht werden. Systemisch und prozessorientiert gibt es noch viel Verbesserungspotential in der bav. Zudem wird deutlich, dass eine Vielzahl von Hemmnissen einzeln oder in der Summe dazu führen, dass KMU keine BAV anbieten bzw. deren Arbeitnehmer das BAV-Angebot nicht annehmen. (Quelle Forschungsbericht 444 des BMAS, Juli 2014, Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen, Seite 93). Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

47 Hinweise Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Dr. Henriette Meissner aba-jahrestagung

48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Aktuelles aus der bav

Aktuelles aus der bav Aktuelles aus der bav Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Generalbevollmächtigte für die bav der Stuttgarter Lebensversicherung a.g. 12. Alumnitagung der bav-betriebswirte,

Mehr

Vom Gesetzgeber in Stein gemeißelt - von uns für Sie freigelegt.

Vom Gesetzgeber in Stein gemeißelt - von uns für Sie freigelegt. Vom Gesetzgeber in Stein gemeißelt - von uns für Sie freigelegt. Doppelte Förderung für die bav: Arbeitgeberfinanzierte bav richtig gemacht! Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav)

Betriebliche Altersversorgung (bav) Präsentation für Arbeitgeber Platz für Logo Vermittler Betriebliche Altersversorgung (bav) Ein Muss für Arbeitgeber? Ein Plus für Arbeitgeber! Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in allen

Mehr

Individuelles Versorgungskonzept

Individuelles Versorgungskonzept Präsentation für Arbeitgeber Individuelles Versorgungskonzept Empfehlungen und Berechnungen zur betrieblichen Altersversorgung in Ihrer Arztpraxis. Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in

Mehr

Förderung für Niedrigverdiener: Ja, aber richtig!

Förderung für Niedrigverdiener: Ja, aber richtig! Förderung für Niedrigverdiener: Ja, aber richtig! Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH 31. August 2018 31.8.2018 1 Die wichtigsten Neuerungen für Ihre Firmenkunden

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach wie vor unverzichtbar Herzlich Willkommen Frankfurt 2016

Betriebliche Altersversorgung nach wie vor unverzichtbar Herzlich Willkommen Frankfurt 2016 Betriebliche Altersversorgung nach wie vor unverzichtbar Herzlich Willkommen Frankfurt 2016 Prof. Dr. Thomas Dommermuth Steuerberater Traurige Zahlen Zahlrente Männer 2015 1 im Schnitt: Zahlrente Frauen

Mehr

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte

Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz - wesentliche Inhalte HDI Fachcenter bav; September 2017 Versprechen der Regierung Auszug Koalitionsvertrag: Die Alterssicherung steht im demografischen

Mehr

Wer schreibt, der bleibt!

Wer schreibt, der bleibt! Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter

Mehr

Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Pensionszusagen im Blickpunkt. Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen

Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Pensionszusagen im Blickpunkt. Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Pensionszusagen im Blickpunkt Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen Bad Homburg, 31. Mai 2011 Ihr Referent: Markus Paschke Deckungsmittel

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav)

Betriebliche Altersversorgung (bav) Präsentation für Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung (bav) Ein Muss für Arbeitgeber? Ein Plus für Arbeitgeber! Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber in allen Fragen zur betrieblichen

Mehr

BCA OnLive 5. Juni Neuerungen in der bav. Markus Paschke Versicherungsfachwirt (IHK) Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Oberursel,

BCA OnLive 5. Juni Neuerungen in der bav. Markus Paschke Versicherungsfachwirt (IHK) Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Oberursel, BCA OnLive 5. Juni 2013 Markus Paschke Versicherungsfachwirt (IHK) Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Oberursel, 05.06.2013 Stuttgarter Vorsorge-Management Die Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH; das

Mehr

Senior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz

Senior Round Table. Pensions- Akademie. Frankfurt, Andreas Fritz Pensions- Akademie Senior Round Table Frankfurt, 17.03.2016 Andreas Fritz 5 Durchführungswege Deckungsmittel in der Betrieblichen Altersversorgung 2013 28,5 Mrd. 58,9 Mrd. Pensionsfonds 279,0 Mrd. 135,1

Mehr

Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v.

Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.v. BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ Falk Schuster Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft Überblick Marktentwicklungen und Gesetzgebungsverfahren

Mehr

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.

Mehr

Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin

Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung. Postfach Berlin Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. Gemeinnützige Verbraucherberatung Postfach 82 02 35 12504 Berlin Tel. 030 76 77 1291 Fax 030 13 88 2972 service@bgbav.de www.bgbav.de Christian

Mehr

Frank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht

Frank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht Frank Wörner, Jurist Grundsatzfragen Recht 21.12.2016 Gesetzentwurf Kabinett 10.2.2017 Erster Durchgang Bundesrat 9./10.3.2017 Erste Lesung Bundesrat 27.3.2017 Anhörung Bundesrat 1.6.2017 zweite und dritte

Mehr

DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG

DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG DIE BETRIEBLICHE DIREKTVERSICHERUNG Warum zusätzliche Altersvorsorge? Warum zusätzliche Altersvorsorge? 3 Wie funktioniert die Direktversicherung speziell? Meyer GmbH Versicherung 4 Und wie wird die Direktversicherung

Mehr

Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen.

Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen. Die (fast) abgabenfreie Rente Ab sofort lohnt sich Altersvorsorge auch für Personen mit geringen Einkommen. Ein Mehr zur Grundsicherung ist nun möglich. Der Ansatz: Das BRSG bietet neue Chancen für Arbeitnehmer

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018

Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Mehr

1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3

1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 BAV UND PORTABILITÄT AUSWIRKUNGEN DES BRSG INHALTSVERZEICHNIS 1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 1.1. Übernahme der Zusage ( 4 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG)... 3 1.2. Übertragung der bisher erworbenen

Mehr

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mehr

Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung

Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung Einführungsworkshop für Geschäftspartner Teil 1: Marktchancen, Vorteile für AG und AN Inhalt 1. Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung

Mehr

VPK. Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter

VPK. Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden VPK Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches

Mehr

Rheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Rheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am 01.01.2018 II. III. IV. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am 01.01.2018 Sehr vorsichtige

Mehr

Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner

Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Versorgungsordnung. Ein Vortrag von. Markus Kirner Die Auswirkung des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Versorgungsordnung Ein Vortrag von Markus Kirner Betriebsrentenstärkungsgesetz Auswirkungen der Neuregelungen auf Versorgungsordnungen Warum

Mehr

Verkaufsansatz Aus 4 mach 8 Anhebung Förderrahmen und Umsetzungskonzept interne Verrechnung Bestandsverträge. Stand

Verkaufsansatz Aus 4 mach 8 Anhebung Förderrahmen und Umsetzungskonzept interne Verrechnung Bestandsverträge. Stand Verkaufsansatz Aus 4 mach 8 Anhebung Förderrahmen und Umsetzungskonzept interne Verrechnung Bestandsverträge Stand 28.02.2019 Inhalt Ziel und Regelung des Gesetzgebers Rahmenbedingungen Zielgruppen Anwendungsbeispiele

Mehr

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberinformation Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. HDI hilft. www.hdi.de/brsg Dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Mehr

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell

Mehr

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 2 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer... 3 2.3. Sozialversicherungsrechtliche

Mehr

Münsterische Sozialrechtstagung 23. Oktober Hans Ludwig Flecken

Münsterische Sozialrechtstagung 23. Oktober Hans Ludwig Flecken 21. Münsterische Sozialrechtstagung 23. Oktober 2015 Hans Ludwig Flecken Die aktuelle Reformdiskussion in der betrieblichen Altersversorgung" Die Herausforderungen Der demografische Wandel: Die Verschiebung

Mehr

Wunsch und Wirklichkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Wunsch und Wirklichkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Wunsch und Wirklichkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bei ASSCompact-Forum bav 26.6.2018 Herzlich Willkommen Neuss 2018 Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater 1. Attraktivitätsprobleme der bav

Mehr

Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung?

Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung? Die automatische Einbeziehung in die Entgeltumwandlung (neue) Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung? Treffen der BVAU-Regionalgruppe Südwest in Stuttgart am 10. März 2014 Referentin: Rechtsanwältin

Mehr

Das Einmaleins der bav-praxis

Das Einmaleins der bav-praxis Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Erhöhte Sozialleistungen zur Alters- und Zukunftssicherung im. Versorgungssystem. Wichtige Mitarbeiterinformation zur betrieblichen Altersversorgung

Erhöhte Sozialleistungen zur Alters- und Zukunftssicherung im. Versorgungssystem. Wichtige Mitarbeiterinformation zur betrieblichen Altersversorgung Erhöhte Sozialleistungen zur Alters- und Zukunftssicherung im Versorgungssystem Wichtige Mitarbeiterinformation zur betrieblichen Altersversorgung Warum Sie PETRONIK gerne hierbei unterstützt... Deutschland

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v. Rückgedeckte U-Kasse durch Entgeltumwandlung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW G bh P t d B d V W k d Wi t h ft d d BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Erklärung des bisherigen Arbeitgebers

Erklärung des bisherigen Arbeitgebers Erklärung des bisherigen Arbeitgebers Wichtig: Innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an Name des bisherigen Arbeitgebers: Name / Anschrift des Arbeitnehmers:

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung

Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterstadt Telefon: 030 / 123 45 67-8 Fax: 030 / 123 45 67-9 Platz für Logo Vermittler Muster zur Änderungsmitteilung zur Direktversicherung Bitte per FAX an: Firma:

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz Dok.-Nr.: 1000710 DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: 11.01.2018 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und

Mehr

Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung

Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung Betriebliche Altersversorgung: Die Stuttgarter bav-lösung Einführungsworkshop für Geschäftspartner Teil 1: Marktchancen, Vorteile für AG und AN Inhalt 1. Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung

Mehr

Vervielfältigungsregel (Merkblatt, Checkliste und FAQ)

Vervielfältigungsregel (Merkblatt, Checkliste und FAQ) Stuttgarter Info-Service Vervielfältigungsregel (Merkblatt, Checkliste und FAQ) Ausgangslage Seit dem 1.1.2005 ist es nicht mehr möglich, Zusagen zu erteilen, die nach 40b Einkommensteuergesetz (EStG)

Mehr

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!

DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge

Mehr

Was Ihnen Buch und CD bieten 10. Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12. Teil 1 Von der Einstellung bis zur Kündigung die bav durchführen 41

Was Ihnen Buch und CD bieten 10. Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12. Teil 1 Von der Einstellung bis zur Kündigung die bav durchführen 41 Was Ihnen Buch und CD bieten 10 Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen 12 Frage 1: Was ist betriebliche Altersversorgung, was sichert sie ab? 12 Frage 2: Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber? 16

Mehr

Herbert. Meyer. GmbH

Herbert. Meyer. GmbH bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung

Mehr

Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden

Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Seit 1. Januar 2018 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen. Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner.

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen. Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Betriebliche Altersversorgung (bav) für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Inhalt 1. Zielgruppe Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen

Mehr

Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je.

Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Für Mitarbeiter sorgen: jetzt einfacher denn je. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 1. Januar 2018 Was ist die Absicht des Gesetzgebers? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft neue Anreize,

Mehr

BCA OnLive. Stuttgarter index-safe. index-safe aus bav-sicht. Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

BCA OnLive. Stuttgarter index-safe. index-safe aus bav-sicht. Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH BCA OnLive Stuttgarter index-safe. index-safe aus bav-sicht. Markus Paschke Vertriebsunterstützung bav Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH 28.04.2016 25. April 2016 / 1 Überblick der bav-tarife der Stuttgarter

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

bav neu gedacht Betriebliche Vorsorge: zeitgemäß innovativ - modern

bav neu gedacht Betriebliche Vorsorge: zeitgemäß innovativ - modern bav neu gedacht Betriebliche Vorsorge: zeitgemäß innovativ - modern Die Menschen leben immer länger! Die Rente reicht nicht für ein längeres Leben! Gesundheit und geistige Frische kann man sich nicht kaufen,

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II)

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II) Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich traditionelle bav (bav I) und Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells Einführung eines

Mehr

In där Schwiz schaffe. in Deutschland rofitieren.

In där Schwiz schaffe. in Deutschland rofitieren. Allianz Firmendirektversicherung für Grenzgänger In där Schwiz schaffe Vermittlerinformation. In där Schwyz schaffe in Deutschland rofitieren. in Deutschland profitieren. Allianz Firmendirektversicherung

Mehr

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen

Was ist zu tun bei. Gut zu wissen Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung in der Personalpraxis bei der Abwicklung Ihrer betrieblichen Altersversorgung (bav) geben. So kommt es während der Vertragslaufzeit

Mehr

Neues aus Rechtsprechung und Politik zur bav - Betriebsrentenstärkung und die Realität

Neues aus Rechtsprechung und Politik zur bav - Betriebsrentenstärkung und die Realität Neues aus Rechtsprechung und Politik zur bav - Betriebsrentenstärkung und die Realität Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato Köln 16. April 2010 Seite 1 Die aktuelle Situation der bav in Deutschland ist auch

Mehr

DER NEUE ARBEITGEBERZUSCHUSS BAV MIT SV-ERSPARNIS STÄRKEN INFORMATION ZUR UMSETZUNG IM GRUPPENVERTRAG

DER NEUE ARBEITGEBERZUSCHUSS BAV MIT SV-ERSPARNIS STÄRKEN INFORMATION ZUR UMSETZUNG IM GRUPPENVERTRAG DER NEUE ARBEITGEBERZUSCHUSS BAV MIT SV-ERSPARNIS STÄRKEN INFORMATION ZUR UMSETZUNG IM GRUPPENVERTRAG ALLIANZ LEBENSVERSICHERUNGS-AG MAKLERVERTRIEB ZENTRALBEREICH STUTTGART, JULI 208 Copyright Allianz

Mehr

PORTABILITÄT IN DER BAV- AUSWIRKUNGEN DES BRSG PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3

PORTABILITÄT IN DER BAV- AUSWIRKUNGEN DES BRSG PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 FACHINFORMATION PORTABILITÄT IN DER BAV AUSWIRKUNGEN DES BRSG INHALTSVERZEICHNIS PORTABILITÄT IN DER BAV- AUSWIRKUNGEN DES BRSG... 3 1. PORTABILITÄT IN DER ALTEN BAV-WELT... 3 1.1. Übernahme der Zusage

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse

Mehr

BRSG Auswirkungen im Arbeitsrecht

BRSG Auswirkungen im Arbeitsrecht BRSG Auswirkungen im Arbeitsrecht IPV-Akademie Berlin, 06. November 2018 Ulrich Beeger BRSG seit 1.1.2018 in Kraft Koalitionsvertrag 2013 Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. Säule) ZIEL Verbreitung

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet!

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Juli 2017 Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung der betrieblichen

Mehr

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber Staatliche Unterstützung nutzen Mitarbeiter motivieren Der Staat fördert die Direktversicherung

Mehr

3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung.

3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung. Seite 1 3-Säulen-Theorie Alters- Einkünfte private Vorsorge Basis- Vorsorge 3-Schichten-Modell Zusatzvorsorge Privatvorsorge staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung Seite 2 Die betriebliche

Mehr

Herzlich willkommen. Tobias Müller Vertriebsleiter. zum Thema: betriebliche Altersvorsorge. Lutz Ellner Direktionsbevollmächtigter

Herzlich willkommen. Tobias Müller Vertriebsleiter. zum Thema: betriebliche Altersvorsorge. Lutz Ellner Direktionsbevollmächtigter Herzlich willkommen zum Thema: betriebliche Altersvorsorge Tobias Müller Vertriebsleiter Lutz Ellner Direktionsbevollmächtigter Ein aktuelles Thema Die Rente in der Presse Einzahlung in die gesetzliche

Mehr

Herbert. Meyer. GmbH

Herbert. Meyer. GmbH bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung

Mehr

Für eine starke Betriebsrente

Für eine starke Betriebsrente Für eine starke Betriebsrente Attraktive Chancen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz nutzen und klare Regelungen mit einer Versorgungsordnung schaffen Neuer Schwung für die Betriebsrente Ihre Mitarbeiter

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells

Mehr

Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung

Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung Die neue Betriebsrente Poker statt Alterssicherung Positionspapier, 24. Juli 2017 Positionspapier als PDF herunterladen Positionspapier des Arbeitskreises Soziales, Gesundheit und Rente Verantwortlich:

Mehr

Kooperationspartner. Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken

Kooperationspartner. Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken Bilanzen eines Unternehmen und Ihre Außenwirkung seit BilMoG - BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZES Kerngedanken und Zielsetzung

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge mehr als verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge mehr als verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge mehr als verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Spätfolgen vermeiden

Spätfolgen vermeiden Spätfolgen vermeiden Wirksame Mittel gegen Haftungsrisiken des Arbeitgebers AssCompact Forum bav, Neuss, 13.09.2016 Sascha Holstein, bav Betriebswirt (FH) Leiter Vertriebsunterstützung bav Was ist eigentlich

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung

Mehr

Bundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten

Bundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten Bundesregierung plant Ausbau der Betriebsrenten von Rechtsanwalt Ringo Grenz, Kanzlei TO44, Paderborn Der Referentenentwurf für das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt nun seit einem Monat vor. Dabei

Mehr

Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017

Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017 Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes AVW Wohnwirtschaftliche Versicherungstagung 2017 Altersversorgung in Deutschland die Ausgangssituation Lebenserwartung und Altersvorsorgebedarf in Deutschland

Mehr

1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2

1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG? WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 FACHINFORMATION DIREKTVERSICHERUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. WARUM EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2. WAS IST EINE DIREKTVERSICHERUNG?... 2 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber:... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer:...

Mehr

Mehr Rente durch bav für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr Rente durch bav für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) Mehr Rente durch bav für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) Information zur betrieblichen Altersversorgung. Ich informiere und unterstütze Ihren Arbeitgeber in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.

Mehr

Das BRSG aus arbeitsrechtlicher Prespektive: Möglichkeiten und Grenzen

Das BRSG aus arbeitsrechtlicher Prespektive: Möglichkeiten und Grenzen AXA bav-symposium 2017 Das BRSG aus arbeitsrechtlicher Prespektive: Möglichkeiten und Grenzen Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. Köln, 16.03.2017 Inhalt 1 Das Ziel und der lange Weg 2 Kernpunkte

Mehr

Betriebsrente für Apotheken

Betriebsrente für Apotheken Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitgeber-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition

Mehr

Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener

Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener Verkaufsansatz ZuschussRente Förderbeitrag des AG`s für Geringverdiener Inhalt Ziel und Regelung des Gesetzgebers Rahmenbedingungen Zielgruppen Anwendungsbeispiele Verkaufsargumente und Umsetzung 2 Eins

Mehr

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen.

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Betriebliche Altersversorgung Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital verzinsen

Mehr

Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Wichtig zu wissen Arbeitslosigkeit Ihre bereits angesparten Beiträge für die Altersversorgung sind sicher. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen. Ein großer Vorteil: Auf Arbeitslosengeld II

Mehr

Stand und Perspektiven der BVV-Versorgung. Franziska Höfer

Stand und Perspektiven der BVV-Versorgung. Franziska Höfer Franziska Höfer Agenda Der BVV BVV-Rahmenbedingungen Betriebliche Altersversorgung in Deutschland Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Wahrnehmung der Altersversorgung Unser Angebot

Mehr

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? Immer mehr Arbeitnehmern droht Altersarmut! Auf die Gesetzliche Rentenversicherung ist kein Verlass mehr! Die gesetzliche

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen

Betriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen Betriebsrentenstärkungsgesetz Die steuerrechtlich relevanten Änderungen Allgemeines zum BRSG Hintergrund o Im Koalitionsvertrag wurde die Stärkung der bav vereinbart o Beseitigung von Hemmnisse für eine

Mehr

Alterssicherungskonferenz NRW. FRAUEN IM FOKUS

Alterssicherungskonferenz NRW. FRAUEN IM FOKUS Alterssicherungskonferenz NRW. FRAUEN IM FOKUS Soziale Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen Essen, 1. Dezember 2014 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik

Mehr

Betriebsrente für Apotheken

Betriebsrente für Apotheken Betriebsrente für Apotheken Der Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter/-innen Arbeitnehmer-Information Die Helvetia Gruppe ein starker Partner mit Tradition Ein führender europäischer Versicherer Tradition

Mehr

Betriebliche Altersversorgung. Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente

Betriebliche Altersversorgung. Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente Betriebliche Altersversorgung Leistung verdient Anerkennung: Mitarbeiter stärken mit der LVM-Förder-Rente Ihre Mitarbeiter sind es wert: Die LVM-Förder-Rente Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben im

Mehr

Herbert. Meyer. GmbH

Herbert. Meyer. GmbH bav Check Up Konzeptmappe Jan Meyer GGF-Versorgung GGF Ludwig Meyer bav-quick Check Herbert Meyer GmbH Unterstützungskasse Versorgungsordnung Mercedes Meyer Ehegattenversorgung Belegschaft Direktversicherung

Mehr

Auswirkungen der Rente mit 67 auf betriebliche Versorgungssysteme. Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten

Auswirkungen der Rente mit 67 auf betriebliche Versorgungssysteme. Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten auf betriebliche Versorgungssysteme Anpassungsbedarf Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsschwierigkeiten RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Stufenweise Anhebung der von 65 auf 67 ab 2012 Anhebung auch aller

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH Bewertung und Versorgungsmanagement Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Fax: 06171 66-4510 (Name und Anschrift des Auftraggebers)

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Apotheken-Angestellte. Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner.

Betriebliche Altersversorgung (bav) für Apotheken-Angestellte. Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Betriebliche Altersversorgung (bav) für Apotheken-Angestellte Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner. Inhalt 1. Zielgruppe Apotheken-Angestellte 2. Tarifvertragliche Regelungen für Apotheken- Angestellte

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

HDI hilft. Wenn unser Chef und der Staat mehr aus unserer Rente machen. Informationen für Arbeitnehmer

HDI hilft. Wenn unser Chef und der Staat mehr aus unserer Rente machen. Informationen für Arbeitnehmer Informationen für Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Wenn unser Chef und der Staat mehr aus unserer Rente machen. HDI hilft. www.hdi.de/bav Besser geht s nicht: Mit einer Direktversicherung

Mehr