ÖWÖP Impulsreferat Biodiversitätserhaltung in Wäldern

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1 ÖWÖP Impulsreferat Biodiversitätserhaltung in Wäldern WALD ist ein komplexes Ökosystem er besteht nicht nur aus Bäumen er beherbergt nicht nur vom Menschen nutzbare Organismen er benötigt das gesamte Lebensinventar seines Standortes zur langfristigen Existenz Prof. Dipl.-Ing. Hermann Hinterstoisser 2012 chtenporling Kreuzotter Komplexes Ökosystem Organismenvielfalt Waldpflanzen Zeitliche Dimension/Sukzession Waldtiere braucht Strukturdiversität Texturdiversität Höhenlage/Klima WALD Wasserhaushalt Phasendiversität Grundgestein Boden Unterschiedlicher Lebensraumbedarf von Tieren Beispiel Vogelwelt Eichenbockkäfer (ca m², anbrüchige alte Eichen), Osterluzeifalter (ca m², Vorkommen der Osterluzeipflanze), schotter (ca. 3 km², mehrere Kilometer naturbelassener und fischreicher Flusslauf pro Pärchen), Steinadler (100 bis 300 km², Revier mit drei bis vier Horstmöglichkeiten je Pärchen und ausreichendes Beuteangebot). Spechte Tannenhäher Schwarzstorch Auerwild Rauhfußkauz Sperlingskauz Zwergschnäpper N. Pühringer H. Hinterstoisser Weißrückenspecht Schwarzstorch 1

2 G. Nowotny Alpenbock Beispiel Insekten Recyclingspezialisten Totholzbewohner (Bockkäfer, Scharlachkäfer) Mulmbewohner (Hirschkäfer, Eremit) Antagonisten Ameisenbuntkäfer Laufkäfer Schlupfwespen Probefläche Subalpinstufe/Wald NWR Vorderweißtürchlwald/ Seidlwinkltal (MORITZ 1992 und 2004) NWR Roßwald/Saalachtal (STADLER & WINDING 1990, MORITZ 2008) Hochberg, Berner Oberland (LUDER 1981) Montanwälder (oberhalb 800 m) NWR Gaisberg, Salzburg (WINDING 1990 und HOCHRATHNER 1999) Biodiversität Naturwald - Wirtschaftswald Fläche in ha 6,3 5,0 19,7 18 Hauptbaumarten ,7-90,0 Hasenkopf, Salzburg (STADLER 1991) ,1 Vergleich von Artenzahlen und Gesamtabundanzen von Vogelgemeinschaften in verschiedenen Probeflächen der montanen, subalpinen und alpinen Stufe der Alpen. Lä Zi Lä Zi Ta Bu Artenzahl Abundanz PT/10 ha 62,3-63, ,0 24,2 Wald-Umland-Vernetzung (Beispiel Amphibien) Hecken und Waldränder Ihre Eigenschaft als Ökotone verleiht Hecken und (intakten) Waldrändern einen besonders hohen Siedlungsanreiz für tierische Organismen. Grafik: Kirnstätter n. Kyek 2010 Biodiversität Biodiversitätserhaltung in Wäldern Biodiversität oder biologische Vielfalt bezeichnet gemäß Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. Es bedarf einer breiten Palette an Maßnahmen, z. B.: herkömmliche Bewirtschaftung (eingeschränkte Diversität in überschaubarer Zeit) aktive Maßnahmen (z. B. Erhaltung von Lärchweidewäldern) - statisch Außernutzungstellung (voller Phasendurchlauf über lange Zeiträume) - dynamisch Biodiversität umfasst folglich Artenvielfalt genetische Vielfalt Vielfalt von Ökosystemen Risikostreuung durch Biodiversität 2

3 Waldbau Waldbewirtschaftung Ein entscheidender Faktor zur Biodiversitätserhaltung ist der Waldbau. Er ist zielorientierte Waldgestaltung ökologisch (Lebensraumgestaltung, BA- Zusammensetzung ) ökonomisch (Wertschöpfung) ästhetisch (Landschaftsbild) kann eine breite aber nicht vollständige Palette an Biodiversitätserhaltungsmaßnahmen abdecken ist per se nicht unbedingt notwendig zur Biodiversitätserhaltung Wald existiert seit rund 350 Millionen Jahren ist erforderlich zur Erhaltung bestimmter Waldfunktionen Naturnaher Waldbau widerspiegelt die natürliche Waldgesellschaft bildet widerstandsfähige Wälder optimiert waldbauliche Maßnahmen (HF, NV) Neuere Gefahren für Biodiversität im Wald Klassische Gefahren für den Wald standortwidrige Bestände (anfällig f. Schädlinge, Wind ) Ernte-/ Rückeschäden (246 Mio Stämme lt BFW/ÖWI) Flächenverluste Neobiota Wildeinfluss (302 Mio Stämme geschält; Verbissdruck latent) Tertiäre Nutzungen (Immissionen ) Schablonenhafte (undifferenzierte) Waldnutzung (Mangel an qualifiziertem Personal, Zeitdruck ) Strukturverluste durch Monotonisierung Verkürzung der Umtriebszeiten Nutzung bislang unerschlossener (sehr naturnaher) Wälder Tendenz zu exploitativer Waldnutzung Biomasseentzug (Nährstoffverluste) Standortdegradation (Zuwachsverluste) Baumartenentmischung (Zer)Störung von Lebensräumen Klimawandel Klimastress abiotische Schäden (Stürme ) vermehrte biotische Schäden (Insektenkalamitäten ) Holzmangel bis 2020? Wie naturnahe ist der Wald? EU-weites Defizit von Mio fm/jahr 2020? Aktuelle ÖWI-Daten: Nutzungsprozent Forstbetriebe : 104 %; ÖBF 108 %! > Trotz nomineller Waldflächenzunahme Zuwachs leicht rückläufig Vermehrte Nachfrage nach Holz (konstruktive, industrielle, thermische Verwertung) > Druck auf den Wald wächst Naturnähe der Baumarten-Kombination in Österreichs Wälder auf 31 % der Fläche: Zielbaumarten vorhanden auf 44 % der Fläche: Zielbaumarten fehlen Stehendes Totholz: 8,42 fm/ha Liegendes Totholz: 11,83 fm/ha Nur sehr geringer Anteil Totholz über 80 cm BHD (Ta/Bu/Weichlaub) > 0,11 % Auf 60 % der Waldfläche keine oder nur sehr geringe Totholzausstattung (< 10cm) Artenreiche Waldränder nur marginal vorhanden Zahlenwerte nach BFW-Praxisinfo (ÖWI 2007/09) 3

4 Unterschiedliche Schutzstrategien Naturschutzkonforme Waldbehandlung segregativ: einzelne (streng) geschützte Bereiche, keine Einschränkungen auf Großflächen integrativ: Berücksichtigung von Biodiversitätszielen bei nachhaltiger Forstwirtschaft (SFM) statisch: Bewahrung von Sukzessionsstadien durch laufende/wiederkehrende Maßnahmen Schutzwaldpflege, Dauerwald dynamisch: Prozessschutz Ermöglichung langfristig natürlicher Entwicklung unter Inkaufnahme (temporärer) instabiler Phasen Nachhaltigkeit im weiteren Sinne erfordert eine Kombination segregativer (inkl. Flächen mit Prozessschutz) und integrativer Strategien unter Wahrung von Eigentümerinteressen und Biodiversitätszielen sowie gesellschaftlichen Ansprüchen (Schutz und Wohlfahrtswirkungen). Baumartenwahl gemäß natürlicher Waldgesellschaften und Standortsverhältnissen Naturverjüngung vor künstlicher Verjüngung Rückführung nicht standortgemäßer Bestockungen in standortgemäße, gestufte Wälder Förderung vielfältiger Waldstrukturen Belassung von Totholzstrukturen Rücksichtnahme auf Tierlebensräume (zb: Erhaltung von Balzbäumen, Schonung von Ameisenbauten, usw.) Bei Aufforstung: Genaue Berücksichtigung der Herkunft (Genetik; Höhenlage) Entwicklung artenreicher, intakter Waldrandbiotope Nachhaltige Forstwirtschaft (SFM) ist umfassend zu betrachten. Waldbau und Natura 2000 Die Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) legt als Hauptziel fest, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Auf Grund der konstatierten Verschlechterung natürlicher Lebensräume und der ernstlichen Bedrohung wild lebender Tier- und Pflanzenarten werden Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene als erforderlich angesehen. Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen. Alle ausgewiesenen Gebiete sind in das zusammenhängende europäische ökologische Netz (Natura 2000) einzugliedern, und zwar einschließlich der nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 (Vogelschutzrichtlinie) derzeit oder künftig als besondere Schutzgebiete ausgewiesenen Gebiete. In jedem ausgewiesenen Gebiet sind entsprechend den einschlägigen Erhaltungszielen die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Pläne und Projekte, die sich auf die mit der Ausweisung eines Gebietes verfolgten Erhaltungsziele wesentlich auswirken könnten, sind einer angemessenen Prüfung zu unterziehen. Als besonderes Schutzgebiet im Sinne des Art. 1 der FFH-Richtlinie ist ein von den Mitgliedstaaten durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und/oder vertragliche Vereinbarung als ein von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesenes Gebiet anzusehen, in dem die Maßnahmen, die zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Populationen der Arten, für die das Gebiet bestimmt ist, erforderlich sind, durchgeführt werden. Günstiger Erhaltungszustand Waldbauliche Maßnahmen, einschließlich Nutzungen, können und werden vielfach mit den Schutzzielen übereinstimmen. Die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern, welche in Baumartenzusammensetzung und Struktur weitgehend den jeweiligen natürlichen Waldgesellschaften entsprechen, steht in der Regel nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen. Wesentlich ist, die Waldbewirtschaftung am günstigen Erhaltungszustand (GEZ) des (Wald) LRT zu orientieren. Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes : die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können. Der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums wird als günstig erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist. 4

5 Natura 2000 relevante Waldgesellschaften in Österreich 9110 Hainsimsen Buchwald 9130 Waldmeister Buchenwald 9140 Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalkbuchenwald 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9180* Schlucht- und Hangmischwälder 91E0* Auenwälder mit Esche und Grauerle 91F0 Hartholzauenwälder mit Stieleiche, Feld- und Flatterulme 91D0* Moorwälder 91D1* Birken-Moorwälder 91D2* Rotföhren-Moorwälder 91D3* Bergkiefern-Moorwälder 91D4* chten-moorwälder 91G0* Pannonische Wälder mit Traubeneiche 91H0* Pannonische Flaumeichenwälder 9110* Euro-sibirische Eichen-Steppenwälder 9260 Kastanienwälder 9410 Montane bis alpine bodensaure chtenwälder 9411 Hochmontan-subalpine chtenwälder 9412 Montane chtenwälder 9413 herzynische chtenwälder 9420 Alpiner Lärchen- oder Lärchen-Zirbenwald 9421 Hochsubalpiner Silikat-Lärchen-Zirbenwald 9422 Subalpiner Karbonat Lärchen-Zirbenwald 9530* Submediterrane Kiefernwälder mit endemischen Schwarzkiefern 9531* Alpino-apenninische Schwarzföhrenwälder Vogelschutzrichtlinie Bewährte Fördermaßnahmen WU Die Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) dient der Erhaltung der im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wild lebenden Vogelarten. Die zu treffenden Maßnahmen müssen sich auf die verschiedenen auf die Vogelbestände einwirkenden Faktoren erstrecken und zwar auf die nachteiligen Folgen der menschlichen Tätigkeiten, insbesondere Zerstörung und Verschmutzung der Lebensräume der Vögel, Fang und Ausrottung der Vögel durch den Menschen sowie den durch diese Praktiken bewirkten Handel. Für bestimmte Vogelarten müssen besondere Maßnahmen zur Erhaltung ihres Lebensraumes getroffen werden, um Fortbestand und Fortpflanzung dieser Arten in ihrem Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. So sind u.a. besondere Schutzgebiete (SPA) auszuweisen. Für Waldvogelarten kommt der Waldbewirtschaftung (oder dem Verzicht auf diese) wegen ihrer unmittelbar habitatgestaltender Wirkung entscheidende Bedeutung zu. Altholzinseln Flächige Außernutzungstellungen Biberlebensräume Höhlenbäume/Horstbäume Horstschutzzonen Lärchweide/Lärchwiesenwälder Niederwaldbewirtschaftung Nebenbestandsentwicklung 5

6 Bewährte Fördermaßnahmen WU Seltene Baumarten Totholz (Biotopholz) Waldbauliche Maßnahmen (ök. Bestandesumwandlung, Einbringen Mischbaumarten) Waldlichtungen Waldränder Optional: Naturschutzplan Wald/WAF H. Hinterstoisser DANKE für Ihre Aufmerksamkeit 6

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