Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard
|
|
- Leonard Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinden Workshop Gemeindekooperationen Chancen nutzen Potenziale erschließen Innsbruck, 17. April 2012 Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard
2 Art 116b B-VG als Stärkung der Rechte der Gemeinden BGBl I 2011/60: Änderung des B-VG zur Stärkung der Rechte der Gemeinden Beseitigung von Begrenzungen der Gemeindekooperationsmöglichkeiten Erweiterung der Dispositionsoptionen der Gemeinden Ausbau des Gemeindekooperationsverfassungsrechts Verwaltungsreformdiskussion Verwaltungswissenschaftliche Perspektive SEITE 2
3 Art 116b B-VG als Stärkung der Rechte der Gemeinden Art 116b B-VG: Gemeinden eines Landes können untereinander Vereinbarungen über ihren jeweiligen Wirkungsbereich abschließen, wenn die Landesgesetzgebung dies vorsieht. Die Landesgesetzgebung hat dabei auch Regelungen über die Kundmachung derartiger Vereinbarungen sowie über die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zu treffen. Für Vereinbarungen von Gemeinden verschiedener Länder gilt Art. 116a Abs. 6 sinngemäß. SEITE 3
4 Entwicklung der vertraglichen Kooperationsinstrumente im Bundesstaat 1974: Art 15a B-VG Gliedstaatsverträge 1988: Art 16 B-VG Länderstaatsverträge Stellung der Gemeinden im Bundesstaat Abschnitt A des Fünften Hauptstückes des B-VG ( Selbstverwaltung ) Art 116b B-VG Gemeinden als Vertragssubjekte in öffentlichrechtlichen Verträgen gesetzliche Ermächtigung erforderlich nur Gemeinden untereinander SEITE 4
5 Entwicklung der vertraglichen Kooperationsinstrumente im Bundesstaat Diskussion im Österreich-Konvent Erweiterung des Art 15a B-VG um die Gemeinden Einführung des verwaltungsrechtlichen Vertrages als neue Handlungsform der Verwaltung Subordinationsrechtlicher Vertrag Koordinationsrechtlicher Vertrag Art 116b B-VG Teilumsetzung der Vorschläge Kooperationsaspekt SEITE 5
6 Einordnung in das Gemeindekooperationsrecht Privatrechtliche Verträge keine Disposition über Hoheitsrechte Gemeindeverbände (Art 116a B-VG) Juristische Personen des öffentlichen Rechts Organisatorische Dimension Demokratische Legitimation Verwaltungsgemeinschaften Besondere Form der Verwaltungszusammenarbeit idr keine Rechtspersönlichkeit SEITE 6
7 Einordnung in das Gemeindekooperationsrecht Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Art 116b B-VG) Disposition auch im Bereich der Hoheitsverwaltung Keine Genehmigung erforderlich Gemeindeaufsicht Alternativinstrument zum Gemeindeverband und zum privatrechtlichen Vertrag Wahlmöglichkeit der Gemeinden? Mittelposition SEITE 7
8 Einzelfragen Rückgriff auf die Dogmatik verwaltungsrechtlicher Verträge? VfSlg 9226/1981 Gesetzliche Grundlage Entscheidung durch Bescheid im Streitfall Rechtsschutzsystem Art 116b B-VG Gesetzliche Ermächtigung Entscheidung im Fall von Meinungsverschiedenheiten SEITE 8
9 Einzelfragen Bindungswirkung auch für Dritte? Self executing? Rückgriff auf Art 15a B-VG Transformation erforderlich Kundmachungsregelungen Regelung nur des Binnenverhältnisses zwischen Gemeinden Vorgaben für den Rechtsschutz Entscheidung im Streitfall Materialien: Gemeindeaufsichtsbehörde oder UVS Keine unmittelbare Anknüpfung des Rechtsschutzsystems an öffentlich-rechtliche Verträge Perspektive Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz SEITE 9
10 Einzelfragen Mögliche Anwendungsgebiete Kooperationsgedanke Grenzüberschreitende Projekte Hoheitsverwaltung Raumordnung andere Felder der Verwaltungspolizei Sonderfall örtliche Sicherheitspolizei Keine explizite Einschränkung auf bestimmte Angelegenheiten innerhalb der Wirkungsbereiche SEITE 10
11 Ausblick Umsetzung des Art 116b B-VG im Landesrecht Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Vertragsdogmatik Unklarheit über Reichweite der Anwendungsgebiete Mehrwert gegenüber den anderen Instrumenten der Gemeindekooperation SEITE 11
12 Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinden Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard Wirtschaftsuniversität Wien Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Praxisfragen der neuen und alten Gemeindezusammenarbeit
Gemeindekooperationen Chancen nutzen Potenziale erschließen Praxisfragen der neuen und alten Gemeindezusammenarbeit Dr. Walter Leiss Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes Gemeindekooperationen
MehrDer verwaltungsrechtliche Vertrag
Der verwaltungsrechtliche Vertrag Ein Beitrag zur Handlungsformenlehre Harald Eberhard SpringerWienNewYork Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII IX XIII I. Problemstellung und Überblick 1 1. Problemstellung
MehrDr. Harald Eberhard Universität Wien Institut für Staats- und Verwaltungsrecht. Rechtsetzungstechniken der. Selbstverwaltung
Dr. Harald Eberhard Universität Wien Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Selbstverwaltung 3. Klagenfurter Legistik-Gespräche Arbeitsgruppe Legistik 17. November 2005 Rechtsetzung der Selbstverwaltung
Mehr4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN
4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder
MehrDie Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit
Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit Was ändert sich, was bleibt, wen (be)trifft sie und warum am 1.1.2014 die Welt trotzdem nicht untergehen wird Bundesfachtagung FLGÖ am 12.9.2012
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer 3. Einheit: Organisationsformen 1 Systematisierung: Unternehmensträgerschaft Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund Länder Gemeinden
MehrGemeindekooperationen in NÖ. Bürgermeisterkonferenz
Bürgermeisterkonferenz Gemeindekooperationen in NÖ Information der Abteilung Gemeinden (Stand 21.3.2012) Nach 1 NÖ GO sind Gemeinden Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller
MehrDie UVS als neue Landesverwaltungsgerichte
Die UVS als neue Landesverwaltungsgerichte Neue Strukturen Erwartungen von Ist-Situation 9 Verwaltungssenate ~ 120 Sonderbehörden 2 Änderung der Rechtsschutzlandschaft Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit
MehrVorlesung STAATS- UND VERWALTUNGSHANDELN Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer WS 2009/2010
Vorlesung STAATS- UND VERWALTUNGSHANDELN Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer WS 2009/2010 1. Teil STAATS- UND VERWALTUNGSHANDELN 1. Staat und Staatsgewalten 2. Staatshandeln Verwaltungshandeln Gerichtshandeln
MehrDas Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte aus gemeindespezifischer Sicht
Univ.-Prof. Dr. David Leeb Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte aus gemeindespezifischer Sicht Beitrag zum Symposium Verwaltungsreform Verwaltungsgerichtsbarkeit Wien, 6. November 2013 1 Verfassungsrechtliche
MehrI. Grundfragen und Rahmenbedingungen der Interessenvertretung durch Kammern
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Autorenverzeichnis... XV Herwig Höllinger Einführung ins Thema... XIX I. Grundfragen und Rahmenbedingungen der Interessenvertretung durch Kammern Winfried Kluth Marktparadigma
MehrEin Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer
Ein Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer Eine Stadtbibliothek halte ich für ein Menschenrecht Josef Winkler, Josef Winkler, Präsident
MehrAbkürzungsverzeichnis... XV Abgekürzt zitierte Literatur... XIX
Abkürzungsverzeichnis... XV Abgekürzt zitierte Literatur... XIX I. Teil I. Einleitung... 3 A. Die Verwaltung... 3 1. Staatliche Verwaltung... 3 2. Verwaltung im organisatorischen Sinn... 5 3. Verwaltung
MehrVorlesung Staatsrecht I
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Bundesstaatsprinzip(Lb Rn. 566 ff.) Vertikale Gewaltenteilung:
MehrPrivate in der Privatwirtschaftsverwaltung. Cornelia Köchle
Private in der Privatwirtschaftsverwaltung Cornelia Köchle 1 I. Einleitung und Überblick 2 Private in der Privatwirtschaftsverwaltung? Kein gängiges Konzept Privatrechtsförmiges Handeln Privater Verwaltung
MehrBerufliche Selbstverwaltung und autonomes Satzungsrecht
Berufliche Selbstverwaltung und autonomes Satzungsrecht Georg Stillfried Springer-Verlag Wien-New York 1994 I nhaltsver zeichnis Vorwort V Erster Teil: Die Institutionen der beruflichen Selbstverwaltung
MehrMehr Zusammenarbeit und Kooperation der Gemeinden
GOTTFRIED KNEIFEL Freitag, 3. Juni 2011 Pressekonferenz Gesetzesantrag des Bundesrates: Mehr Zusammenarbeit und Kooperation der Gemeinden Als Gesprächspartner stehen zur Verfügung: Gottfried Kneifel, Präsident
MehrKammern und Pflichtmitgliedschaft in Osterreich
Kammern und Pflichtmitgliedschaft in Osterreich Eine Untersuchung aus der Sicht des öffentlichen Rechts sowie aus politikwissenschaftlicher, ökonomischer, demoskopischer und soziologischer Sicht Mit Beiträgen
MehrVorwort... VII. Abkürzungsverzeichnis... XV
Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Einleitung... 1 I. Die Staatsgewalten im österreichischen Recht... 3 A. Die Staatsgewalten als Rechtsbegriffe... 3 B. Der Inhalt des Staatsgewaltenbegriffs...
MehrPrivatwirts cnaftsverwalti ;ung
Karl Korinek - Michael Holoubek Grundlasen Grundlagen staatlicher Privatwirts cnaftsverwalti ;ung Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rahmenbedingungen nicht hoheitlicher Verwaltung LEYKAM-VERLAG
MehrKooperation in der Regionalplanung
Kooperation in der Regionalplanung Das Überschreiten der Grenze stellt eine Grundproblematik in der dar. Örtliche Ebene Regionale Ebene Landes Ebene Staats Ebene Europäische Ebene Zwischenstaatliche Regionalplanung
MehrAbkürzungsverzeichnis... XV Abgekürzt zitierte Literatur... XXI
Abkürzungsverzeichnis... XV Abgekürzt zitierte Literatur... XXI I. Teil I. Einleitung... 3 A. Die Verwaltung... 3 1. Staatliche Verwaltung... 3 2. Verwaltung im organisatorischen Sinn... 5 3. Verwaltung
MehrVertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken
Rechtswissenschaftliches Institut Vertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken Kristin Hoffmann, Dipl.-Volksw., MLaw Doktorandin und Assistentin von Prof. Dr. iur. Alain Griffel
MehrVerwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 12. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Der Verwaltungsvertrag Zustandekommen
MehrU M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T
U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T WS 2009/2010 Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Bundesstaat Art 10 B-VG: GG Bund V Bund Art 11 B-VG: GG Bund V Land Art 12 B-VG:
MehrJohannes Voggenhuber Das Phantom der Republik Parlamentarismus in Österreich
Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... V Gerhart Holzinger Begrüßung und Eröffnung... 1 Johannes Voggenhuber Das Phantom der Republik Parlamentarismus in Österreich I. Parlamentarismus und Gewaltenteilung in
MehrTypische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO
Typische Klausurprobleme zur öffentlichrechtlichen Streitigkeit i. R. d. 40 I 1 VwGO Bei den im Folgenden dargestellten Sonderfällen ist problematisch, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit anzunehmen
MehrInterkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz
Integrierte Ländliche Entwicklung in der Oberpfalz Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Steinwald-Allianz Bürgermeister Hans Donko ILE-Manager Martin Schmid Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
MehrDie Gemeinde in Österreich. Status quo, Probleme, Ausblick
INSTITUT FÜR STAATS- UND VERWALTUNGSRECHT Die Gemeinde in Österreich Status quo, Probleme, Ausblick Ein Beitrag zum Gemeinderecht Mag. Anton-Alexander Havlik 0701061 Exposé zur Dissertation Angestrebter
Mehr(Verfassungs-)Rechtliche Rahmenbedingungen der direkten Demokratie in Graz
42. Forumssitzung, 27.1.2015 (Verfassungs-)Rechtliche Rahmenbedingungen der direkten Demokratie in Graz Ass.Prof. Dr. Klaus POIER Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre
MehrDie Organisation des Landesverwaltungsgerichts
14. FLGÖ Bundesfachtagung Tulln, 12. September 2012 Die Organisation des Landesverwaltungsgerichts Dr. Christian Ranacher, MAS Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Verfassungsdienst FLGÖ Tulln, 7. September
MehrVerkehrsstrafen im Ausland und ihre Vollstreckbarkeit in Österreich ZVR-Verkehrsrechtstag Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard
Verkehrsstrafen im Ausland und ihre Vollstreckbarkeit in Österreich ZVR-Verkehrsrechtstag 2017 Univ.-Prof. Dr. Harald Eberhard I. Einleitung I. Einleitung Urlaubsreisen in Europa Mord, Terrorismus, Korruption
MehrMuster einer Klausurarbeit
1 Muster einer Klausurarbeit NAME: Punkte (50) 1. Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Der Begriff Staat wird durch die drei Staatselemente, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt
MehrTechnisches Risiko und Gewaltenteilung
Dr. Heike Mrasek-Robor Technisches Risiko und Gewaltenteilung Ist Risikobewältigung politisch und juristisch machbar? Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen 11 B. Technisches
MehrPUBLIKATIONSVERZEICHNIS
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Kleewein Stand: Jänner 2016 PUBLIKATIONSVERZEICHNIS 2015 Kommentierung des NÖ ROG 2014, in Pallitsch/Pallitsch/Kleewein, Niederösterreichisches Baurecht. Kommentar, 9. aktualisierte
MehrVorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III
Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger
MehrBundes- und Landeskompetenzen im Bereich der Exekutive (Art. 30, 83 GG)
es- und eskompetenzen im Bereich der Exekutive (Art. 30, 83 GG) Grundsatz: eskompetenz. Siehe näher: Art. 83 ff. GG (aber nicht für Kompetenzen des espräsidenten und der esregierung, diese folgen aus Art.
MehrVon der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen
Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache
MehrRechtliche Grundlagen einer EU-weiten Kooperation (BMB-EUCOOP)
Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung Biomaterialbanken 14. September 2009, Berlin Rechtliche Grundlagen einer EU-weiten Kooperation (BMB-EUCOOP) RA Prof. Dr. Jürgen W. Goebel, Bad Homburg v.
MehrDas föderale politische System in Österreich
Das föderale politische System in Österreich Agenda Das bundesstaatliche Prinzip Die Kompetenzen der Bundesländer Die Gesetzgebung von Bund und Land Gesamtstruktur (inkl. Gemeinden) Gemeindeverbände und
MehrDie Wahl der optimalen Rechtsform bei einer Gemeindekooperation am Beispiel einer gemeinsamen Bauverwaltung und eines gemeinsamen Gewerbeparks
Die Wahl der optimalen Rechtsform bei einer Gemeindekooperation am Beispiel einer gemeinsamen Bauverwaltung und eines gemeinsamen Gewerbeparks 4. Juli 2011 St. Johann im Pongau Prof. Dietmar Pilz Inhalt
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I 122. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes,
MehrKommentar zum Grundgesetz
Kommentar zum Grundgesetz begründet von Dr. Hermann v. Mangoldt weiland o. Professor der Rechte an der Universität Kiel fortgeführt von Dr. Friedrich Klein weiland o. Professor der Rechte an der Universität
MehrStaatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch
Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch Von Albrecht Fiedler Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 1. Problemaufriss 17 2. Ziele der Untersuchung
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Privatisierung, Ausgliederung, Beleihung Thomas Trentinaglia 1 Privatisierung (I) Verstaatlichung Motive für Privatisierungen öffentlicher erwerbswirtschaftlicher
Mehr5 Handlungsformen des Kommunalrechts. I. Die Handlungsformen kommunaler Aufgabenwahrnehmung. Das Satzungsrecht und seine Rechtsschutzaspekte
Prof. Dr. März Kommunalrecht 5 1 5 Handlungsformen des Kommunalrechts I. Die Handlungsformen kommunaler Aufgabenwahrnehmung im Überblick II. Das Satzungsrecht und seine Rechtsschutzaspekte III. Besonderheiten
MehrBruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN!
ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 16. KAPITEL: DIE GEMEINDEVERWALTUNG 1. KREUZEN SIE AN! GEMEINDEVERWALTUNG 1) Österreich ist
MehrDie Umsetzung der Industrie-Emissionen-Richtlinie im deutschen Wasserrecht
Die Umsetzung der Industrie-Emissionen-Richtlinie im deutschen Wasserrecht 20. Wasserwirtschaftlicher Gesprächskreis Mainz, 7. Mai 2012 Prof. Dr. Ekkehard Hofmann Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
MehrÄnderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes
Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes Montag, 27. Oktober 2014 1 Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK Festlegung von Siedlungsschwerpunkten
MehrBernhard Raschauer. Allgemeines Verwaltungsrecht. Zweite, aktualisierte Auflage. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft
Bernhard Raschauer Allgemeines Verwaltungsrecht Zweite, aktualisierte Auflage Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Abkürzungen Abgekürzt zitierte Literatur XIII XV I. TeÜ
MehrNeugliederung des Bundesgebiets und europäische Regionalisierung
Andreas Hinsch Neugliederung des Bundesgebiets und europäische Regionalisierung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 19 Erster Teil:
MehrOptionen zur Stärkung der Abgabenautonomie der österreichischen Gemeinden
Optionen zur Stärkung der Abgabenautonomie der österreichischen Gemeinden Pressegespräch am 23. August 2012 Helfried Bauer, Peter Biwald, Anita Haindl (KDZ) Hans Pitlik, Margit Schratzenstaller (WIFO)
MehrStellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes:
228/AVORL-K - Ausschussvorlage 1 von 13 Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes: Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich, im Folgenden seine Position zu dieser Arbeitsgruppe zu übermitteln.
MehrRecht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 29. Februar 2008
Errichtung, Aufbau und Finanzierung Vorlesung vom 29. Februar 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele der Vorlesung Wesen der Mitgliedschaft in einer IO verstehen Überblick über Kompetenzen
MehrKommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -
Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Referent: Sebastian Berwig MIK, Referat 33 Tel. 0331/866-2337 email: sebastian.berwig@mik.brandenburg.de 1 2 Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit
MehrStellungnahme des BKK Bundesverbandes. vom 21. Juni zur. 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
BKK Bundesverband Büro Berlin Albrechtstr. 10c 10117 Berlin 030-22312-124 030-22312-119 politik@bkk-bv.de Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 21. Juni 2012 zur 8. Novellierung des Gesetzes gegen
MehrGrundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004
Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04 Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004 Zusatz zu den "Handlungsformen der Verwaltung": Schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln
MehrINSTRUMENTENREFORM 2012
INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten zum 01. April 2012 Sicht des Jobcenter Salzlandkreis: 10.02.2012 Intention des Gesetzgebers Neuordnung
Mehr8. März und 9. März 2017 Markus Notter. Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich
Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich 8. März 2018 2. und 9. März 2017 Markus Notter A. Kantonsverfassung Funktionen einer Kantonsverfassung Ausdruck kantonaler Staatlichkeit Rechtliche Grundordnung
MehrRechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
Anders Leopold Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 17 I. Problemstellung
MehrRechtliche Grundlagen
Bundesverfassung Kompetenzen Bund / Bundesländer / Gemeinden Hoheitsverwaltung (Staat als Träger öffentlicher Gewalt) Gesetze Verordnungen Bescheide Privatwirtschaftsverwaltung (Staat als Träger privatrechtlicher
MehrHaushaltsrecht und Vergaberecht
Haushaltsrecht und Vergaberecht Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel auf dem Workshop Neues Vergaberecht am 26./27. November 2015 an der Technischen Universität Berlin I. Einführung 1. Begrifflichkeit
Mehr5. Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F. Verwaltungsinformationsrecht
5 Teil: Der Ablauf von Verwaltungsverfahren F Verwaltungsinformationsrecht I Verfassungsrechtliche Grundlagen Informationsfreiheit (Art 5 Abs 1 Satz 1 GG) Recht auf informat Selbstbestimmung (Art 2 Abs
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Erster Abschnitt: Grundbegriffe... 1 A. Definition des Begriffs Verwaltung...1 I. Begriff der Verwaltung im materiellen Sinn... 1 II. Begriff der Verwaltung
MehrBESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)
BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2
MehrBESCHLUSS. Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER,
VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 110/2015-4 18. September 2015 BESCHLUSS Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrVerknüpfung von funktionaler und nomineller Raumordnung im Grünland. DI Thomas Knoll Knoll Planung & Beratung Ziviltechniker GmbH
Verknüpfung von funktionaler und nomineller Raumordnung im Grünland DI Thomas Knoll Knoll Planung & Beratung Ziviltechniker GmbH 1 Definitionen Nominelle Raumordnung Funktionelle Raumordnung Raumordnungs-
MehrRasterbasierte amtliche Statistik und der Föderalismus vereinbar?
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth Rasterbasierte amtliche Statistik und der Föderalismus vereinbar? Workshop Rasterdaten Stuttgart 25./26. Februar 2014 Änderung BStatG 10 10 Erhebungs-
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zum Verkehrsflughafen Berlin-Tegel Deutscher Bundestag WD /17
Fragen zum Verkehrsflughafen Berlin-Tegel 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zum Verkehrsflughafen Berlin-Tegel Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. April 2017 Fachbereich: WD VII: Zivil-, Straf-
MehrReformen des Europäischen Gerichts- und Rechtsschutzsystems
Irene Karper Reformen des Europäischen Gerichts- und Rechtsschutzsystems 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsübersicht 9 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17 Kapitel 1: Einführung
MehrArtikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten
Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen
MehrDer Verwaltungsvertrag im EU-Recht
JURISTISCHE FAKULTÄT UNIVERSITÄT HEIDELBERG ZUKUNFT SEIT 1386 Zusammenfassung der Dissertation mit dem Titel Der Verwaltungsvertrag im EU-Recht Dissertation vorgelegt von Natasa Athanasiadou Erstgutachter:
MehrVergütungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen nach SGB XI
Frank Brünner Vergütungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen nach SGB XI Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis A bkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 /. Vergütungsvereinbarungen in
MehrVerfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S :
Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. K o r i n e k, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.
MehrFachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006
Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Allgemeines > Definition Unter interkommunaler Zusammenarbeit versteht man die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben durch
MehrDie Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen
Uwe Lieschke A2005/ 918 Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Ein Beitrag zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Auslegung des Gesellschafts-, des Kommunal-
MehrGerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer VfGH: Rechnungshofkompetenzen und Kausalgerichtsbarkeit 1 Gegenstand: - Art 126a B-VG - Der VfGH entscheidet über Meinungsverschiedenheiten
MehrGerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer 1 Gegenstand - Art 126a B-VG - VfGH entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rechnungshof und einem Rechtsträger, welcher
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 11. Mai 2000 Teil II 135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne
MehrUmsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder
Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsetzung durch den Bund abgeschlossener völkerrechtlicher Verträge durch die Länder
MehrFreizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht
Freizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht Inhaltsverzeichnis Einführung 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Grundlagen
MehrSportschiedsgerichtsbarkeit in Österreich
Sportschiedsgerichtsbarkeit in Österreich von Karin Buzanich-Sommeregger 2009 Sportschiedsgerichtsbarkeit in Österreich Buzanich-Sommeregger schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrKarteikarten Verwaltungsrecht AT 1
Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5
MehrThema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam
DAAD-ALUMNI-WORKSHOP ZUR VERFASSUNGSREFORM AUS DER PERSPEKTIVE DER RECHTSWISSENSCHAFT am 11. Mai 2013 Thema: Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz ein Vorbild für Vietnam Dr. iur. Nguyễn Minh Tuấn Juristische
MehrUG 1 Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der
Keine zweite Instanz Verwaltungsjuristische Betrachtungen zu den neuen Verfahren bei hoheitlich zu behandelnden Anliegen an öffentlichen Universitäten Arbeitstagung Universitäten vor dem Kadi Ao. Univ.-Prof.
MehrEvakuierung. 8. Workshop Assistenzeinsätze und Unterstützungsleistungen, Wissenschaft & Forschung, Oktober 2015 Wien
Evakuierung 8. Workshop Assistenzeinsätze und Unterstützungsleistungen, Wissenschaft & Forschung, 14. - 15. Oktober 2015 Wien Workshop 10: Grenzüberschreitende großräumige Evakuierungsplanung am Beispiel
MehrAMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Innere Verwaltung Abteilung Veranstaltungsangelegenheiten Kennzeichen IVW7-VeranG-2/011-2013 Bezug BearbeiterIn (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum Dr.
MehrGeschichte der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
Geschichte der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts Teil B/2: Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 1918 Ao.Univ.Prof.. Dr. Thomas Olechowski Der Verwaltungsgerichtshof 1918 Palais Epstein, Amtssitz des VwGH
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14
Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel A: Einführung 17 I. Vollstreckungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 17 II. Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 18 Die Bedeutung des
MehrWasserrecht aktuelle Entwicklungen Heide Müller-Rechberger, BMLFUW VII/4
Seite 1 / 11. September 2013/ KAN-Sprechertagung / Müller-Rechberger Wasserrecht aktuelle Entwicklungen Heide Müller-Rechberger, BMLFUW VII/4 Seite 2 / 11. September 2013/ KAN-Sprechertagung / Müller-Rechberger
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 2 Das deutsche Hochschulsystem im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit und staatlicher Einflussnahme 15
INHALTSVERZEICHNIS ERSTES KAPITEL: EINFÜHRUNG 1 1 Bedeutung und Entwicklung der Akkreditierung 1 I. Einführung in den Diskussionsstand 1 II. Zielrichtungen der Akkreditierung 7 1. Akkreditierung als Mittel
MehrDer öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert
MehrDer Europäische Betriebsrat kraft Vereinbarung
Der Europäische Betriebsrat kraft Vereinbarung Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der zu Kiel vorgelegt von Katrin aus Osnabrück Inhaltsverzeichnis
Mehr4. Haupteil: Verwaltungshandeln durch Vertrag
1 4. Haupteil: Verwaltungshandeln durch Vertrag 23 Der öffentlich-rechtliche Vertrag A. BEGRIFF UND FUNKTION I. Allgemeine Bedeutung II. Anwendungsbereich des verwaltungsrechtlichen Vertrages III. Abgrenzung
Mehr