Innovationstransfer im Gesundheitswesen im Spannungsfeld unterschiedlicher Akteure

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Innovationstransfer im Gesundheitswesen im Spannungsfeld unterschiedlicher Akteure"

Transkript

1 Innovationstransfer im Gesundheitswesen im Spannungsfeld unterschiedlicher Akteure Hamburger Krankenhaustag 24. Juni 2010 Dr. med. Dipl.-Betriebswirt (FH) Udo Janßen, MBA Vorstand, Deutsches Krankenhausinstitut e.v., Düsseldorf

2 Agenda Innovation und Innovationstransfer Akteure bei der Bewertung und Finanzierung Prozess des Innovationstransfers Ergebnisse DKI-Gutachten Fazit Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 2

3 Innovation Innovationsdimensionen in der Medizin Echte Innovationen: liefern einen Mehrwert oder Zusatznutzen für den Patienten sind bereits etablierten Verfahren oder Produkten medizinisch und wirtschaftlich überlegen weisen einen Fortschritt auf können Vorteile / Nutzen / Risiken nach anerkannten Maßstäben nachweisen Quelle: MAU 2001, S. S. 12 Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 3

4 Innovationstransfer Stakeholder am Innovationstransfer Innovationsklima GKV Hochschulmedizin Wissensproduzent, Prioritärer Absatzmarkt Pharmaindustrie, Medizinprodukte- Hersteller Zugang / Zulassung, Preisbildung, Budgetierung / Finanzierung Exzellenzförderung, Karrierestrukturen, Entbürokratisierung Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 4

5 Innovationstransfer Zugangswege von Innovation in die Regelversorgung Quelle: DGBMT, Medizintechnik-Innovationen in Deutschland, Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 5

6 Innovationstransfer Zugangswege von Innovation in die Regelversorgung innovative Medikamente Verfahrensdauer: 3-5 Jahre Verfahrensdauer: 1 Jahr Quelle: Konvent für Technikwissenschaften der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e.v., Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 6

7 Akteure bei der Bewertung & Finanzierung Bundesministerium für Gesundheit MDS Med. Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Gründung zusammen mit PKV InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Vertrags-)Arzt Krankenkasse Krankenhaus Gründung 17 Kassenärztliche Vereinigungen Kassenärztliche Bundesvereinigung Krankenkassen Landesverbände GKV Spitzenverband 10 Landes- Krankenhaus- Gesellschaften Deutsche Krankenhaus- Gesellschaft DIMDI Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information DAHTA Deutsche Agentur für Health Technology Assessment Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 2 Mitglieder 5 Mitglieder 2 Mitglieder Auftraggeber Gemeinsamer Bundesausschuss 10 Vertreter der Leistungserbringer und Kostenträger, 1 unparteiischer Vorsitzender, 2 unparteiische Mitglieder, max. 5 Patientenvertreter ohne Stimmrecht Träger & 1 Mitglied Auftraggeber IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 7

8 Akteur: GBA Normsetzungskompetenz des Gemeinsamen Bewertungsausschusses (G-BA) (nach 82 Abs. 1 SGB V): Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung Einschränkung / Ausschluss der Erbringung und Verordnung von Leistungen oder Maßnahmen (einschließlich Arzneimittel), wenn nach anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind Insbesondere ein Arzneimittel unzweckmäßig ist Eine andere wirtschaftliche Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem Nutzen verfügbar ist. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 8

9 Akteur: GBA Arbeitsweise: Einheitliche Anwendung methodischer Grundsätze der evidenzbasierten Medizin Ausrichtung an patientenrelevanten Endpunkten (v.a. Morbidität, Mortalität, Lebensqualität) Bewertung nach bestverfügbarer Evidenz unter Berücksichtigung von - im Vergleich zur Bewertung entsprechend bestmöglicher Evidenz - möglichen Risiken der Fehlentscheidung Grundsätzlich Durchführung klinischer (i.d.r. vergleichender) Studien sowie Einholung von Expertenmeinungen Durchführung nach internationalen Standards Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 9

10 Akteur: GBA Probleme / Herausforderungen Sektorbezogen unterschiedliche Zugangsregelungen mit getrennter Bewertung ambulant und stationär anwendbarer medizinischer Neuentwicklungen Mangel an evidenzbasierten deutschen Studien trotz hoher Marktdurchdringung von Neuentwicklungen Finanzierung evidenzbasierter Studien? Bewertung medizinischer Neuentwicklungen durch den G-BA läuft dem Markt hinterher Auswirkungen des Urteils des BVerfG vom 06. Dezember 2005 (Problem der Einzelfallgerechtigkeit) Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 10

11 Akteur: IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (nach 139 a + b SGB V): Gründer und Träger des IQWiG: G-BA fachlich unabhängig, wissenschaftlich Beantwortung von Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen Einzelbeauftragung durch G-BA oder BMG sowie Aufgreifen von Themen in eigener Verantwortung (Generalauftrag) Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 11

12 Akteur: IQWiG Aufgaben Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten Erstellung wissenschaftlicher Aussagen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit von GKV-Leistungen Bewertung evidenzbasierter Leitlinien Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen (DMP) Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 12

13 Akteur InEK Ablauf des NUB-Verfahrens Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 13

14 Akteur InEK Ablauf des Verfahrens für Zusatzentgelte Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 14

15 time-lag des Innovationstransfers Zeitdauer: Innovationstransfer in die stationäre Regelversorgung Anpassung des DRG-Katalogs (Zuständigkeit: InEK) Inhalt Einreichung der Vorschläge bis eines Jahres (Zeitraum für Erfahrungen mit dem neuen DRG- Katalog) Analyse der formal zugelassenen Vorschläge (Priorisierung) Anpassung zum für das Folgejahr, Berücksichtigung im DRG-Katalog des Folgejahres Analyse der übrigen formal zugelassenen Vorschläge Berücksichtigung im DRG-Katalog des übernächsten Jahres Ermittlung der Kosten (Kalkulationsdifferenz) Dauer 3 Monate 3 Monate 18 Monate 12 Monate = Monate Individuelle Zusatzentgelte: additive Komponente im DRG-System (Zuständigkeit: InEK) Bedingungen nicht transparent Auflistung in der Fallpauschalenvereinbarung Verhandlung mit den Kostenträgern (lokal) Zusatzentgelte für neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUB) (Zuständigkeit: InEK) Krankenhausindividuell und zeitlich befristet (1 Jahr) Antrag beim InEK bis zum Vertragspartner: Krankenhäuser, Kostenträger - lokal Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 15

16 time-lag des Innovationstransfers Zeitdauer: Innovationstransfer in die ambulante Regelversorgung 1) Typische Dauer, 2) Schätzung, 3) aus Neumann et al. (2007), 4) Frist für das BMG: 2 Monate, 5) Der Bewertungsausschuss trifft sich quartalsweise Quelle: DGBMT, Medizintechnik-Innovationen in Deutschland, Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 16

17 GBA-Bewertungsverfahren Warum dauert es so lange? Beispielhaftes G-BA-Bewertungsverfahren Antragsberechtigte Antrag der Innovation DIMDI IQWiG Anfertigung HTA-Bericht GBA-Beschlussgrem. Priorisierung Auswahl Aufruf Stellungnahme Recherche int./ext. Entscheidung GBA-Unterausschuss Vorarbeiten Beratung der Unterlagen Beschlussempfehlung Wiss. Institutionen Evidenz: Unt./ Beurt. BMG x Anhörungsberechtigte Anfertigung Stellungn. Quelle: DGBMT, Medizintechnik-Innovationen in Deutschland, Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 17

18 GBA-Bewertungsverfahren Warum dauert es so lange? Beispielhaftes G-BA-Bewertungsverfahren DIMDI IQWiG Anfertigung HTA-Bericht Antragsberechtigte GBA-Beschlussgrem. Beratung u. Änderung GBA-Unterausschuss Wiss. Institutionen BMG Erhalt der Empfehlung BMG 2 Monate Einspruch Kein Einspr. Ersatzvornahme x Anhörungsberechtigte Richtlinie rechtskräftig Quelle: DGBMT, Medizintechnik-Innovationen in Deutschland, Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 18

19 DKI-Gutachten Fragestellung: Anspruch und Realität von Budgetverhandlungen zur Umsetzung medizintechnischer Innovationen Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) Methode: Krankenhausbefragung im Juli 2009: - Vollerhebung bei Krankenhäusern > 600 Betten, - Zufallsstichprobe von 606 Krankenhäusern zwischen 100 und 600 Betten - Rücklaufquote: ca. 25 % (154 Krankenhäuser) Telefoninterviews; Experteninterviews Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 19

20 DKI-Gutachten Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB): Ergebnisse InEK-Anerkennungsquoten (Status 1-Anträge): unterproportional in Universitätskliniken überproportional in den übrigen Bettengrößenklassen Entgeltverhandlungen vor Ort: Erfolgreich sind Status 1-Anträge zu 90% bei Universitätskliniken 50% in den übrigen Bettengrößenklassen Häufig NUB-Anträge von Krankenhäusern unterschiedlicher Größe für identische NUB Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 20

21 DKI-Gutachten Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB): Bewertung: Hohe Relevanz der NUB für Universitätskliniken und Großkrankenhäuser (hohe Priorität der Forschung / hohe Spezialisierung). größenklassenabhängigen Erfolgsquoten spiegeln Besonderheiten eines abgestuften Versorgungssystems wider. Kostenträger bevorzugen in Bezug auf die Vereinbarung von NUB gezielt bestimmte Krankenhäuser oder Krankenhaustypen und nehmen damit aktiv Einfluss auf die Leistungssteuerung und Versorgungsplanung, ohne hierfür krankenhausplanerisch autorisiert zu sein. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 21

22 DKI-Gutachten Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) Vergütungsfrage Ergebnisse Überragende Rolle von MDK-/MDS-Gutachten in Entgeltverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern (einzige bzw. maßgebliche Informationsquelle zur Einordnung und Bewertung von NUB): MDK-/MDS- Gutachten als wichtigste Ablehnungsgründe Hohe Intransparenz und große Informationsdefizite bei Entgeltverhandlungen durch mangelnde Informationen über MDK-/MDS-Gutachten (i.d.r. nur mündliche Wiedergabe) Wahrscheinlichkeit einer NUB-Vereinbarung erhöht sich deutlich, wenn die Kostenträger die Evidenzbasierung für die jeweiligen NUB gegeben sehen und die Kosten über Fallzahl- oder Erlösvorgaben steuern können. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 22

23 DKI-Gutachten Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) Vergütungsfrage Bewertung: Mangelnde Zugänglichkeit verstößt gegen elementare Regeln des wissenschaftlichen Diskurses bzw. einer evidenzbasierten Medizin Evidenzbewertung von NUB unterliegt rechtlich nicht dem MDK/MDS, sondern dem GBA (Verbotsvorbehalt) NUB-Verfahren zu bürokratisch, zu aufwändig, in Teilen intransparent Innovationshemmnis Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 23

24 DKI-Gutachten Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) Besonderheiten medizintechnischer NUB Bei Beschränkung auf Status-1-Anträge bzw. medizintechnische Status-1- Anträge, fällt der Anteil medizintechnischer NUB-Entgelte und damit die Erfolgsquote für medizintechnische NUB überdurchschnittlich aus. Sofern medizintechnische Innovationen überhaupt den Status 1 erhalten, erhöht sich v.a. im Vergleich zu pharmazeutischen Innovationen die Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Entgeltvereinbarung Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 24

25 DKI-Gutachten Zusatzentgelte Ergebnisse hohe / sehr hohe Relevanz der Vereinbarung von Zusatzentgelten für über 50% der Häuser. Je größer das Krankenhaus, desto höher der Stellenwert von Zusatzentgelten. Bewertung: Zusatzentgelte zählen neben Fallpauschalen zur standardmäßigen Finanzierungsform von stationären Leistungen (aber Anzahl und Erlösvolumen überschaubar). Chancen, innovative Verfahren über NUB zu einem Zusatzentgelt zu entwickeln eher gering. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 25

26 Was müsste geändert werden? Grundlegende Überarbeitung des NUB-Verfahrens Antragsverfahren: Eliminierung von separaten Anträgen bzw. Wiederholungsanträgen bei identischen NUB. Möglichkeit der Vereinbarung von NUB-Entgelten unabhängig von einem Antrag des Krankenhauses Rückwirkende Erstattungsfähigkeit vereinbarter NUB-Entgelte ab Jahresbeginn Verpflichtung des InEK zur sachgerechten Begründung positiver / negativer NUB- Bescheide. Entgeltverhandlungen: Veröffentlichung der MDK-/MDS-Gutachten (Möglichkeit eines wissenschaftlichen peer reviews der Gutachten durch Verbände, Fachgesellschaften, Wissenschaftler etc.) Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 26

27 Was müsste geändert werden? Grundlegende Überarbeitung des NUB-Verfahrens Reduktion des Verhandlungsaufwandes durch Wegfall von parallelen Verhandlungen in zahlreichen Krankenhäusern einheitliches und vergleichbares Preisniveau bei identischen NUB schnellere Verbreitung des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 27

28 Was müsste geändert werden? Zusatzentgelte offenere Vorgehensweise zur adäquaten Einbindung des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts in den Entgeltkatalog, z.b. in Form eines Vorschlagsverfahrens für Zusatzentgelte. zügigere und umfassendere Einführung von Zusatzentgelten in die Entgeltkataloge. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 28

29 Fazit Die Erstattung innovativer Technik und Verfahren in der Medizin ist in Deutschland langwierigen und bürokratischen Hürden ausgesetzt Quelle: KHEntG / SGB V / InEK / BVMed / CEPTON Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 29

30 Fazit Durch gezielten Einsatz von Innovation sind Kosteneinsparungen möglich Auch existieren grundsätzlich für den Innovationstransfer im Gesundheitswesen förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Es existieren aber eine Reihe von Hürden, die - mit dem Ziel der Budgetkontrolle - auch die Einführung nützlicher Innovationen verhindern - Komplizierte und nur auf den stationären Bereich zugeschnittene Finanzierungssysteme verhindern den breiten Einsatz von Innovationen und eine mögliche Zuzahlung der Patienten - Die Vielfalt der Prüf- und Genehmigungsinstanzen, umfangreiche und komplexe Verfahrensabläufen und eine häufig intransparente und uneinheitliche Datenbasis erschweren die erfolgreiche Verhandlung dieser Entgelte NUB-Verfahren reicht in der derzeitigen Form nicht aus, um die Einführung des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts in die Versorgung hinreichend zu sichern. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 30

31 Fazit Innovationstransfer könnte grundsätzlich schneller erfolgen, als er derzeit durchgeführt wird So könnten in einem ersten Ansatz z.b. - die Daten und wissenschaftlichen Bewertungen von Medikamenten, Medizinprodukten, Prozeduren, Organisationssystemen allen Beteiligten zugänglich gemacht, - redundante und wiederholte Antrags- und Genehmigungsverfahren systematisch gebündelt und - Planungssicherheit in Bezug auf Leistungs- bzw. Vergütungsansprüche gewährleistet werden. Zukünftig sind die Mechanismen und Steuerungen für eine verbesserte Innovationsdynamik systematisch zu analysieren und weiterzuentwickeln. Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DKI Deutsches Krankenhausinstitut e.v. Hansaallee 201 D Düsseldorf fon: / fax: / Forschung DKI Beratung Qualifikation Service Udo.Janssen@dki.de Internet: Think - Tank Deutsches Krankenhausinstitut, Düsseldorf Juni 10 Folie 32

Anspruch und Realität in der Umsetzung von Innovationen im Krankenhaus

Anspruch und Realität in der Umsetzung von Innovationen im Krankenhaus Pixelio.de Anspruch und Realität in der Umsetzung von Innovationen im Krankenhaus 54. Berliner Krankenhausseminar am 11.11.2015 - Dr. Karl Blum, Leiter DKI-Forschung - Agenda Grundlagen Fakten Diskussion

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr

Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen- Bewertungen?

Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen- Bewertungen? Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen-Bewertungen? Nutzen-Kosten oder Kosten-Nutzen- Bewertungen? Vortrag anlässlich des Lilly-Jahressymposiums zur Therapiefreiheit in der, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer

Mehr

G-BA und Versorgung von Krebspatienten

G-BA und Versorgung von Krebspatienten Nach der Gesundheitsreform Versorgung von Krebspatienten, Qualität quo vadis? Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Qualität Kosten Ausgaben Das magische Dreieck Zielkonflikt der Sozialversicherung Kosten

Mehr

Die Nutzenbewertung der NUB

Die Nutzenbewertung der NUB Die Nutzenbewertung der NUB https://reimbursement.institute 1 NUB - Kriterien 1. CE Kennzeichnung 2. Erstattung 3. Innovation Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt Abverkauf in stationären Sektor möglich Rückvergütung

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Nutzenbewertungen des IQWiG im Bereich Medizinprodukte

Nutzenbewertungen des IQWiG im Bereich Medizinprodukte Verfahren zur Aufnahme einer Leistung in den Leistungskatalog Themenreihe Telemedizin und Medizintechnik in der Zukunft MFC - Multifunktionscenter, Lübeck, 28.10.2014 Nutzenbewertungen des IQWiG im Bereich

Mehr

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium

Mehr

Die neue Arzneimittel-Richtlinie und das Modul Arzneimittel der Verfahrensordnung des G-BA

Die neue Arzneimittel-Richtlinie und das Modul Arzneimittel der Verfahrensordnung des G-BA Informationsveranstaltung zur neuen Arzneimittel-Richtlinie Die neue Arzneimittel-Richtlinie und das Modul Arzneimittel der Verfahrensordnung des G-BA Vortrag von Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland

Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland Gregor Däubler Kompetenzzentrum Medizin Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Berlin PROTONENTHERAPIE: ENTWICKLUNG EINES TRINATIONALEN WISSENSCHAFTSNETZWERKS

Mehr

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung 5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen

Mehr

Finanzierung von Innovationen im Krankenhaus. 30. Juni 2010 Innovationsfinanzierung

Finanzierung von Innovationen im Krankenhaus. 30. Juni 2010 Innovationsfinanzierung Finanzierung von Innovationen im Krankenhaus Bedeutung medizinischer Innovationen Medizinische Innovationen sind entscheidende Impulsgeber für den diagnostischen und therapeutischen Fortschritt der Kliniken

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung eines Verfahrens zur Änderung der -Richtlinie (AM-RL): Anlage III Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse

Mehr

III. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Promotor für fortschrittliche Methoden

III. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Promotor für fortschrittliche Methoden Der Gemeinsame Nadelöhr oder Motor für Innovationen? Beitrag zur Sitzung Der Weg für Innovationen in die GKV-Versorgung beim Kongress Evaluation 2006 am 08.03.2006 von Dr. Dominik Roters, Justiziar des

Mehr

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende

Mehr

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Kindernetzwerk 19. November 2010, Berlin Ł Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ł gesetzliche Regelungen Ł off

Mehr

Genereller Verfahrensablauf

Genereller Verfahrensablauf Genereller Verfahrensablauf - Antrag auf Erprobung gem. 137e Abs. 7 SGB V - Antrag auf Beratung gem. 137e Abs. 8 SGB V Informationsveranstaltung G-BA 15. April 2013 Dr. Edith Pfenning Abteilungsleiterin

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

Erstattung für Medizinprodukte - Kostenübernahme im stationären Bereich -

Erstattung für Medizinprodukte - Kostenübernahme im stationären Bereich - Erstattung für Medizinprodukte - Kostenübernahme im stationären Bereich - Rechtsanwältin Dr. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht Gliederung I. Allgemeine Grundprinzipien

Mehr

Problematiken in Bezug auf die Innovationseinführung medizinischer Produkte ein Lösungsansatz

Problematiken in Bezug auf die Innovationseinführung medizinischer Produkte ein Lösungsansatz Problematiken in Bezug auf die Innovationseinführung medizinischer Produkte ein Lösungsansatz Nadine Giebeler 1 Agenda 1. Probleme / Hürden bei der Innovationseinführung medizinischer Produkte 1.1 Problem:

Mehr

Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice

Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice Welche Kriterien verwendet der KBV-Innovationsservice, um zu entscheiden, ob eine medizinische Innovation für einen Antrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss

Mehr

Delegiertenkonferenz der AWMF. Frankfurt/Main,

Delegiertenkonferenz der AWMF. Frankfurt/Main, Delegiertenkonferenz der AWMF Frankfurt/Main, 05.11.2016 Die Medizinproduktemethoden-Bewertung nach 137h SGB V - Wie kommt das Wissen in den Prozess? RA Andreas Propp Justiziar Gliederung I. Rechtsgrundlage

Mehr

Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG

Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG AMNOG Fachtagung des G-BA, Berlin, 30. April 2014 Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen

Mehr

Arzneimittelbewertung am Beispiel des AMNOG Bewertung im Gesundheitswesen Fluch oder Segen?

Arzneimittelbewertung am Beispiel des AMNOG Bewertung im Gesundheitswesen Fluch oder Segen? Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement Arzneimittelbewertung am Beispiel des AMNOG Bewertung im Gesundheitswesen Fluch oder Segen? Julian

Mehr

IQWiG. Stefan Lange Stellvertretender Institutsleiter Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

IQWiG. Stefan Lange Stellvertretender Institutsleiter Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG Stefan Lange Stellvertretender Institutsleiter Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Es war einmal der Aderlass oder was wäre, wenn Wikipedia-Konferenz 2014, IQWiG. 04.10.2014,

Mehr

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Pitavastatin Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Berlin (18. August 2011) Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss, Fachberatung Medizin 8. Jahrestagung

Mehr

Auf dem Weg zu einem evidenzbasierten. auch in der Onkologie

Auf dem Weg zu einem evidenzbasierten. auch in der Onkologie Auf dem Weg zu einem evidenzbasierten Gesundheitssystem auch in der Onkologie Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen

Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen 8. Rheinischer Kongress für Gesundheitswirtschaft 22. September 2010 Universitätsklinikum Köln Referentin: Dr. Dorothea Bronner, G-BA Seite 1 22. September

Mehr

Experteninterview: Wie werden Preise für Innovationen im Diagnostik- und Medizintechnikmarkt ermittelt?

Experteninterview: Wie werden Preise für Innovationen im Diagnostik- und Medizintechnikmarkt ermittelt? Powered by Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustriebw.de/de/fachbeitrag/aktuell/experteninterview-wiewerden-preise-fuer-innovationen-im-diagnostik-undmedizintechnikmarkt-ermittel/ Experteninterview:

Mehr

Wie Sie wissen, ob eine neue Medizin für Sie geeignet ist

Wie Sie wissen, ob eine neue Medizin für Sie geeignet ist EbM-Kongress 2009 Evidenz für Innovationen - was wann auf wessen Kosten? Dr. P. Rheinberger Kassenärztliche Bundesvereinigung 6. März 2009 Kassenärztliche Bundesvereinigung EbM-Kongress 2009 06.03.2009

Mehr

Medizintechnikprodukte aus Sicht der Krankenkassen

Medizintechnikprodukte aus Sicht der Krankenkassen Medizintechnikprodukte aus Sicht der Krankenkassen Vortrag am 9. Februar 2005 anlässlich der Fachtagung Integrierte Produktpolitik Günter Ploß Leiter VdAK/AEV Landesvertretung Hamburg Mittelweg 144 20148

Mehr

Off label use Umgang in der Klinik

Off label use Umgang in der Klinik Off label use Umgang in der Klinik Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 Agenda Definition und Themeneingrenzung Rahmenbedingungen im Krankenhaus Praktisches Vorgehen

Mehr

Die systematische Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG das Verfahren im Detail. Anforderungen an das Dossier zur Nutzenbewertung

Die systematische Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG das Verfahren im Detail. Anforderungen an das Dossier zur Nutzenbewertung Die systematische Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG das Verfahren im Detail Anforderungen an das Dossier zur Nutzenbewertung Dr. Beate Wieseler 02.03.2011 Agenda Anforderungen aus 35a SGB V und AM-NutzenV

Mehr

Kostenerstattung molekularer Testverfahren Erst der Nutzen und dann das Geld?

Kostenerstattung molekularer Testverfahren Erst der Nutzen und dann das Geld? Kostenerstattung molekularer Testverfahren Erst der Nutzen und dann das Geld? Dr. Martin Kluxen Leiter Kompetenzzentrum Medizin Verband der Ersatzkassen COMBATing Breast Cancer 2015 vdek: Verband der sechs

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen

Mehr

Ökonomische Aspekte der

Ökonomische Aspekte der Ökonomische Aspekte der Telemedizin Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management,

Mehr

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie Dr. Jutta Wendel-Schrief Direktor Market Access MSD SHARP & DOHME GMBH Was sind Innovationen? Neue

Mehr

Die rechtlichen Grenzen wirtschaftlichen Entscheidens nach 35a SGB V (idf AMNOG) Berlin, 16. November 2010

Die rechtlichen Grenzen wirtschaftlichen Entscheidens nach 35a SGB V (idf AMNOG) Berlin, 16. November 2010 Die rechtlichen Grenzen wirtschaftlichen Entscheidens nach 35a SGB V (idf AMNOG) Berlin, 16. November 2010 Veränderungen durch das AMNOG - vom Höchstbetrag zum Erstattungsbetrag - von der Preisfestsetzung

Mehr

Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie

Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie Kosten-Nutzen Nutzen-Bewertung und Zweitmeinung Neue Instrumente für f r eine wirtschaftliche und sichere Arzneimitteltherapie 24. Oktober 2007 Presseseminar des Gemeinsamen Bundesausschuss Thomas Müller

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Verschiedene Evidenzanforderungen in den Gesundheitssektoren

Verschiedene Evidenzanforderungen in den Gesundheitssektoren IQWiG-Herbst-Symposium 2008 Verschiedene Evidenzanforderungen in den Gesundheitssektoren Georg Baum Hauptgeschäftsführer der DKG 29.11.2008 DEUTSCHE e.v. Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik

Mehr

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen?

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? Dr. Christopher h Hermann Vorstandsvorsitzender Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? IX. Innovationskongress der Deutschen Hochschulmedizin

Mehr

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014

Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014 Thomas Ballast, stellv. Vorsitzender des Vorstands, Berlin, 2. Oktober 2014 Agenda Der gesetzliche Rahmen steht 3 Innovationen: der Prozess im stationären Sektor 5 Probleme der heutigen Krankenhausfinanzierung

Mehr

Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System

Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System Dr. Corinna ten Thoren

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Aktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation

Aktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen

Mehr

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung

Mehr

Die Gesundheitsversorgung von morgen Chancen und Risiken aus Sicht der Krankenversicherung

Die Gesundheitsversorgung von morgen Chancen und Risiken aus Sicht der Krankenversicherung Die Gesundheitsversorgung von morgen Chancen und Risiken aus Sicht der Krankenversicherung Boris von Maydell Abteilungsleiter Ambulante Versorgung Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Symposium des Wissenschaftlichen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien

Mehr

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Abrechnung nach G-DRG 22.10.2008 Dr. Lemminger 2 Abrechnung nach EBM 22.10.2008

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent Hilfsmittelversorgung, Fachgebiet

Mehr

DMP-Realität nach 10 Jahren

DMP-Realität nach 10 Jahren DMP-Realität nach 10 Jahren Dr. Maximilian Gaßner Präsident des Bundesversicherungsamtes Übersicht 1. Einführung der DMP 2. DMP in der Praxis Kritik und Würdigung 3. Ausblick in die Zukunft von DMP 4.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Einstellung der Methodenbewertung gemäß 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu acht Methoden der Stammzelltransplantation

Mehr

Innovative Medizintechnik: Transfer in die Versorgung. Stellungnahme der GKV. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Köln,

Innovative Medizintechnik: Transfer in die Versorgung. Stellungnahme der GKV. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Köln, Innovative Medizintechnik: Transfer in die Versorgung Stellungnahme der GKV Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Köln, 17.10.2008 Peter Mager Leiter des Vertragsgebietes NRW der DAK Unternehmen

Mehr

Was wir über Innovationen wissen müssen Nutzenbewertung und GKV-Leistungskatalog

Was wir über Innovationen wissen müssen Nutzenbewertung und GKV-Leistungskatalog Was wir über Innovationen wissen müssen Nutzenbewertung und GKV-Leistungskatalog Matthias Dettloff 15. September 2010 Dr. Matthias Dettloff, GKV-Spitzenverband Der GKV-Spitzenverband erfüllt seit 1. Juli

Mehr

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Fachkongress Gesundheit & Versorgung am 16. und 17. Juni 2015 in Leipzig Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Referent:

Mehr

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

Transparenz, Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit das IQWiG im Spannungsfeld zwischen Patienten- und Wirtschaftsinteressen.

Transparenz, Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit das IQWiG im Spannungsfeld zwischen Patienten- und Wirtschaftsinteressen. Transparenz, Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit das IQWiG im Spannungsfeld zwischen Patienten- und Wirtschaftsinteressen Jürgen Windeler Das Institut Grundlage und Einbindung 2 139a SGB V (1) Der

Mehr

Innovative Gesundheitsversorgung

Innovative Gesundheitsversorgung Innovative Gesundheitsversorgung Was ist machbar und bezahlbar? Baxter Gesundheitsforum 22.09.2016 Rainer Blasutto Betriebswirt im Sozial und Gesundheitswesen (BSG) stellv. Leiter Vertragsgebiet Bayern

Mehr

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV?

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 26. Januar 2007 Arzneimittelversorgung

Mehr

Bewertungskriterien und -methoden nach dem SGB V

Bewertungskriterien und -methoden nach dem SGB V Prof. Dr. Robert Francke Prof. Dr. Dieter Hart Bewertungskriterien und -methoden nach dem SGB V Vortrag auf der gemeinsamen Tagung von G-BA, IQWiG und IGMR am 26.4.2007 in Berlin Übersicht A. Vorwort B.

Mehr

Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung

Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung GQMG-Jahrestagung am 11. und 12. April 2013 in Düsseldorf 12.04.2013 Session/Workshop 09:00-10:30 Uhr Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung Autoren: Peter Follert*; Klaus Döbler +

Mehr

Vereinbarung. gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung (G-BA-Mehrkostenzuschlagsvereinbarung) zwischen

Mehr

Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG Informationsveranstaltung des G-BA Berlin, 2. März 2011

Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG Informationsveranstaltung des G-BA Berlin, 2. März 2011 Die Verfahrensordnung zur Arzneimittelbewertung gemäß AMNOG Informationsveranstaltung des G-BA Berlin, 2. März 2011 Referent: Maximilian Grüne, Justiziar, Gemeinsamer Bundesausschuss 1. 35a SGB V. Rechtliche

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß 137 c SGB V

Bekanntmachung der Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß 137 c SGB V Bekanntmachung der Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß 137 c SGB V Der Ausschuss Krankenhaus nach 137c SGB V hat in seiner Sitzung vom 28.01.2002

Mehr

ONKOLOGIE C. Düsseldorf

ONKOLOGIE C. Düsseldorf MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf Wiesbaden 09. April 2013 Relevanz klinischer Studien für die Versorgung onkologischer Patienten Sicht des MDK Prof. Dr. med. Axel Heyll Kompetenz Centrum Onkologie der

Mehr

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess Bewertung von Arzneimitteln Überblick über den AMNOG Prozess Was erwartet Sie? Ablauf und Prinzip der frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V (Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen)

Mehr

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen ambulanter palliativer Versorgungsbedarfe Hamburg 20.Mai 2015 Dr. Joan Elisabeth Panke Seniorberaterin

Mehr

Budgetverhandlungen 2005, Erfahrungen und Empfehlungen. Verhandlungspartner Klinik

Budgetverhandlungen 2005, Erfahrungen und Empfehlungen. Verhandlungspartner Klinik Budgetverhandlungen 2005, Erfahrungen und Empfehlungen Verhandlungspartner Klinik DRG und So geht es 2006! 03. Februar 2006, Berlin DRG--, versitätsklinikum Agenda Was ist ab 2005 anders? DRG-Leistungen

Mehr

Frühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Frühe Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss im Gemeinsamen Bundesausschuss Vortrag im Rahmen des 13. DGRA-Jahreskongresses in Bonn Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 3. Mai 2011 13. DGRA-Jahreskongress in Bonn 2011, Dr. jur. Rainer Hess

Mehr

Ist die Nutzenbewertung von NUBs mit Medizinprodukten hoher Klassen evidenzbasiert?

Ist die Nutzenbewertung von NUBs mit Medizinprodukten hoher Klassen evidenzbasiert? 1 Ist die Nutzenbewertung von NUBs mit Medizinprodukten hoher Klassen evidenzbasiert? Experten sehen Klärungsbedarf bei Abwägung von Sicherheit, Patientennutzen und Marktzugang Neue Untersuchungs- und

Mehr

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen

Mehr

V I N VerordnungsInfo Nordrhein

V I N VerordnungsInfo Nordrhein V I N VerordnungsInfo Nordrhein Off-Label Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer Zulassung Für die Verordnung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Präparate in der

Mehr

Institutionen, Gesellschaften usw.

Institutionen, Gesellschaften usw. Institutionen, Gesellschaften usw. Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden INEK DIMDI DRG Research Group Münster Gesellschaft für Medizincontrolling

Mehr

Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse

Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse Hamburg, 2017 Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse Eckpunkte der Methodenbewertung nach Impressum Diese Präsentation wurde durch die GmbH erstellt. Weitergabe, Zitierung

Mehr

Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG

Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstandes der KBV Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG

Mehr

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Workshop am 21. September 2012 Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen

Mehr

Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Einbettung in die Methodenbewertung

Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Einbettung in die Methodenbewertung Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse Informationsveranstaltung am 20. Mai 2016 Einbettung in die Methodenbewertung Dr. Dietrich Sonntag

Mehr

AMNOG: Mehr Mitspracherechte für Experten und Patienten

AMNOG: Mehr Mitspracherechte für Experten und Patienten DGHO AMNOG: Mehr Mitspracherechte für Experten und Patienten Berlin (21. August 2013) Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.v. fordert eine weitreichende und frühzeitige

Mehr

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Mehr

ZWEI-KLASSEN-MEDIZIN IN DEUTSCHLAND: GEFÜHLTES ODER REALES PROBLEM?

ZWEI-KLASSEN-MEDIZIN IN DEUTSCHLAND: GEFÜHLTES ODER REALES PROBLEM? ZWEI-KLASSEN-MEDIZIN IN DEUTSCHLAND: GEFÜHLTES ODER REALES PROBLEM? Gesundheitsforum Das deutsche Gesundheitswesen - Eine Zwei-Klassen-Medizin? Veranstaltung am FOM Hochschulzentrum Frankfurt a. M. Verena

Mehr

Bewertung von neuen Medizintechnologien in Deutschland

Bewertung von neuen Medizintechnologien in Deutschland Beratung für Hersteller von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten Dr. Thomas Ecker Dr. Dr. Marie-Geneviève Plaud Hamburg, März 2018 Bewertung von neuen Medizintechnologien in Deutschland Innovationshemmend

Mehr

Relative Effectiveness Assessment in Deutschland: Rahmenbedingungen für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Relative Effectiveness Assessment in Deutschland: Rahmenbedingungen für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten Relative Effectiveness Assessment in Deutschland: Rahmenbedingungen für die Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten Matthias Perleth G-BA DGSMP, Essen, 13.9.2012 35a, 137c und 137e SGB V eine

Mehr

Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG

Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG Systematische Arzneimittelbewertung nach AMNOG Vereinbarung eines Erstattungsbetrages und das Schiedsstellenverfahren G-BA - Informationsveranstaltung 2. März 2011, Berlin Wolfgang Kaesbach Abteilung Arznei-

Mehr

Auswirkungen europäischer Vorgaben auf die Nutzenbewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen im G-BA

Auswirkungen europäischer Vorgaben auf die Nutzenbewertung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen im G-BA Symposium der AWMF Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung Sektion Medizinprodukte MDR - Umsetzung Europäischer Regelungen Herausforderungen und Lösungswege Auswirkungen europäischer Vorgaben auf die Nutzenbewertung

Mehr

Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus

Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus Aktuelle Regelungen der Arzneimittel- Richtlinie des G-BA zu Wirkstoffen in der Indikation Diabetes mellitus IGES 01. Dezember 2009, Berlin Thomas Müller Arzt und Apotheker, Leiter Abteilung Arzneimittel

Mehr