versicherungspflichtigen Beschäftigung, wie viele von ihnen haben sich selbständig ge-
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- Eva Brinkerhoff
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1 Anlage Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schlussfolgerungen aus der Schlecker- Insolvenz, BT-Drs. 17/12293 Frage Nr. 1: Wie viele der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten sind inzwischen wieder in einer sozialmacht (bitte nach Bundesländer versicherungspflichtigen Beschäftigung, wie viele von ihnen haben sich selbständig ge- aufschlüsseln)? Mit Stand 23. Januar 2013 haben von bislang insgesamt arbeitsuchend und arbeitslos gemeldeten ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Schlecker (im folgenden auch Schlecker-Beschäftigte) und damit die Mehrheit die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wieder verlassen Personen sind wieder in den Ar- beitsmarkt eingemündet, 131 Personen haben sich selbständig gemacht, Personen haben sich aus sonstigen Gründen (Rente, Mutterschutz, Krankheit etc.) abgemeldet. Die Aufschlüsselung nach den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit ist der fol- genden Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Monitoring Schlecker Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Monitoring (MI31). *) Die Kundenmeldungen sind um die Kunden bereinigt, die sich sowohl zur 1. als auch zur 2. Welle arbeitsuchend/arbeitslos gemeldet haben (Weiterbeschäftigungsfälle), um Doppelzählungen zu vermeiden. Die Abgänge sind um die Weiterbeschäftigungen bei Schlecker während der 1. Welle bereinigt. Die Anzahl "Kunden aktuell" ergibt sich dadurch nicht mehr aus "Kundenmeldungen gesamt" abzüglich "Abgänge"
2 - 2 - Frage Nr. 2: Wie viele der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten beziehen aktuell Arbeitslosengeld (ALG) I und wann ist mit ihrem Übergang ins ALG II zu rechnen? Welche Auswirkungen hätte der Bezug von Transferkurzarbeitergeld auf den Zeitpunkt des Übergangs ins ALG I und ins ALG II gehabt? (Bitte nach Bundesländer aufschlüsseln)? Mit Stand 23. Januar 2013 sind insgesamt noch ehemalige Schlecker-Beschäftigte arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet. Die Aufschlüsselung nach den Regionaldirektio- nen der Bundesagentur für Arbeit kann der Tabelle 1 in der Antwort zu Frage Nr. 1 entnommen werden. Eine differenzierte Datenauswertung zur Anzahl der Arbeitslosengeld- Empfänger und zum möglichen Übergang der Betroffenen in den Arbeitslosengeld-II- Bezug liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Frage, welche Auswirkungen der Bezug von Transferkurzarbeitergeld auf den Zeit- punkt des Übergangs in den Arbeitslosengeldbezug gehabt hätte, lässt sich nicht beant- worten. In jedem Einzelfall bedingen unterschiedliche Faktoren den Eintritt von Arbeitslo- sigkeit und auch den Zeitpunkt des Übergangs in den Arbeitslosengeldbezug. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Dauer der Zuweisung in eine betriebsdurch einen Sozialplan festgelegten Konditionen, die regionalen Arbeitsmarktbedingun- organisatorisch eigenständige Einheit, der Zeitpunkt des Eintritts in diese Einheit, die gen, Art und Umfang der Vermittlungsbemühungen sowie in der Person liegende Um- stände. Frage Nr. 3: Wie viele der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten werden aus Gründen von Mutterschaft, Rente oder sonstigen Gründen nicht mehr in der Arbeitsstatistik erfasst (bitte nach Bun- desländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 1 verwiesen. Frage Nr. 4 In welchem Umfang sind ehemalige Schlecker-Beschäftigte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingetreten (bitte aufschlüsseln nach Aktivierung und beruflicher Eingliederung, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Förderung einer Selbständig- keit, Beschäftigung schaffende Maßnahme)? - 3 -
3 - 3 - Bis zum 23. Januar 2013 sind insgesamt Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maß- nahmen erfolgt. Neben Eintritten in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung be- gannen insgesamt ehemalige Schlecker-Beschäftigte eine Maßnahme der Aktivie- rung und beruflichen Eingliederung nach 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bei einem Träger oder einem Arbeitgeber. Die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber strebte Tätigkeit. Bei den restlichen Maßnahmen handelt es sich um individuelle dienten insbesondere der Feststellung der Eignung für den Zielberuf bzw. für die ange- und bedarfsgerechte Unterstützung im Rahmen einer Maßnahme bei einem Bildungsträ- ger. Weiterbildungen erfolgen beispielsweise in den Bereichen EDV, kaufmännische Kenntnisse oder Kenntnisse im Verkauf/Einzelhandel (z. B. Kassenwesen, Kommunikati- onsgrundlagen, rechtliche Grundlagen, Vertrieb) und auch im Gesundheitsbereich, in der Personenbeförderung oder im Lagerbereich. Frage Nr. 5: Wie viele der ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich derzeit in einer geförderten Umschulung zur Altenpflegekraft bzw. zur Erzieherin/zum Erzieher oder in einer Umschulung in einen anderen Zukunftsberuf? Die Bundesagentur für Arbeit qualifiziert nach individuellem Bedarf, um den Wiedereingilt auch für die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Schlecker. Bis stieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und die Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. Dies zum 23. Januar 2013 sind insgesamt Eintritte in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgt. Die Weiterbildungsmaßnahmen können sowohl Teilquadarüber vor, in welchen konkreten Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen ehe- lifizierungen als auch abschlussorientierte Maßnahmen umfassen. Es liegen keine Daten maliger Mitarbeiter der Firma Schlecker gefördert wurden bzw. werden. Frage Nr. 6: Wenn keine Daten zur Beantwortung der Frage 5 vorliegen: Wie will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales sicher stellen, dass das von ihr ge- gebene Versprechen, alles zu tun, damit arbeitslos gewordene Schlecker-Beschäftigte rasch wieder in Arbeit gebracht oder aber in Zukunftsberufe umgeschult werden, auch gehalten wird? - 4 -
4 - 4 - Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit unterstützen das Ziel, durch verstärkte und bedarfsgerechte Umschulungen in der Altenpflege und im Erzieherbereich einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten und berufliche Perspektiven in diesen Bereichen aufzuzeigen. Daher sind die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Qualifizie- rungsmöglichkeiten in am Arbeitsmarkt besonders nachgefragten Berufen aufmerksam gemacht worden. Es ist auch weiterhin vorgesehen, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen und landesrechtlichen Ausbildungsvoraussetzungen Qualifizierungsförderungen in diesem Bereich anbieten. Frage Nr. 7: Welche weiteren konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit ehemalige Schlecker-Beschäftigte wieder eine Arbeit finden? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit haben sich seit dem Insolvenzantrag der Firmen Schlecker und Ihr Platz unmittelbar und sehr intensiv mit der Situation auseinandergesetzt, um gemeinsam für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anfang an die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Dazu wurden mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, gemeinsam die Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit besprochen. Die Bundesagentur für Arbeit hat nach 35 SGB III Arbeitsuchenden Arbeitsvermittlung anzubieten. Dabei stehen grundsätzlich alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Unterstützung zur Verfügung. Die Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitsuchenden durch die Bundesagentur für Arbeit sind sehr umfassend und er- möglichen eine gezielte Förderung. Frage Nr. 8: Vor dem Hintergrund, dass Arbeitsagenturen nur maximal zweijährige Ausbildungen fördern dürfen, plant die Bundesregierung eine Änderung im Sozialgesetzbuch, um eine vollständige Förderung von Zukunftsberufen über die Altenpflege hinaus künftig zu er- möglichen? Wenn ja, bis wann soll diese Änderung erfolgen? Wenn nein, wieso nicht? - 5 -
5 - 5 - Das Arbeitsförderungsrecht geht grundsätzlich davon aus, dass Weiterbildungsförderun- gen mit dem Ziel Berufsabschluss nur dann erfolgen dürfen, wenn die Weiterbildung im Vergleich zur Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt durchgeführt wird. Eine Verkürzung der Weiterbildung auf zwei Jahre ist für die meisten Berufe unproblematisch. Allerdings können auch Weiterbildungen in nicht verkürzbaren Ausbildungsberufen geförfördern dürfen, ist daher nicht dert werden. Die Annahme, dass die Arbeitsagenturen nur zweijährige Weiterbildungen zutreffend. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass die Finanzierung des dritten Weiterbildungsjahres durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen sichergestellt ist. Eine generelle dreijährige Förderung durch Bildungsgutscheine ist daher weder erforder- lich noch beabsichtigt. Frage Nr. 9: Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage die Wahrscheinlichkeit ein, die arbeitslosen ehemaligen Schlecker-Mitarbeiter in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu führen und welche Aufnahmefähigkeit weisen Ihrer Meinung nach der Handel bzw. verwandte Dienstleistungsbranchen aktuell auf? Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist auch im vergangenen Jahr gestiegen und betrug gemäß den zuletzt verfügbaren Daten der Bundesagentur für Arbeit im November ,4 Mio., 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Handel waren im November 4,23 Mio. Menschen beschäftigt, 0,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Beschäftigungsim zweiten Quartal 2012 aktuellster vorliegender Wert weniger neue Beschäftigungs- wachstum im Handel hat sich im Jahresverlauf allerdings abgeschwächt, und es wurden verhältnisse begonnen. Vor diesem Hintergrund liegen laut Bundesagentur für Arbeit die Chancen, die Arbeitslosigkeit durch eine Beschäftigungsaufnahme zu beenden, für Arbeitslose, die wie die Mehrzahl der ehemaligen Schlecker-Mitarbeiter auf Fachkraftebene auf der Suche nach einem Verkaufsberuf sind, erkennbar über dem Niveau der Arbeitslosen insgesamt. Neörtlichen Arbeitsmarktes Einfluss darauf, wie schnell eine Arbeitsaufnahme ben dem individuellen Qualifikationsniveau haben zudem auch die Gegebenheiten des erfolgt
6 - 6 - Frage Nr. 10: Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung von Transfergeten zu sellschaften, um z. B. die Übernahme eines insolventen Betriebes durch seine Beschäftig- ermöglichen? Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Regelungen zu den Transferleistungen ( 110, 111 SGB III) mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) bereits weiterentwickelt. Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle Anbieter von Transferleistungen zwingend eine Trägerzulassung nach dem SGB III vorweisen. Außerdem wurde eine erfolgsabhängige Pauschale bei Transfermaß- nahmen befristet bis Ende 2014 eingeführt. Die Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Qualität bei den Transferleistungen und zur Verstärkung des Job-to-Job-Ansatzes bei. Die Auswirkungen der Änderungen müssen zunächst abgewartet und beobachtet werden. Frage Nr. 11: Wie viele Schlecker-Filialete übernommen und wie wurden diese bisher wurden von ehemaligen Beschäftigten der Drogeriemarktketgefördert? Über die Weiterführung der im Rahmen des Insolvenzverfahrens geschlossenen Schle- cker-filialen liegen der Bundesregierung außer entsprechenden Presseberichten und einer Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit keine Informationen vor. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind rund zehn Filialen durch ehemalige Schlecker- Beschäftigte übernommen worden. Ehemalige Beschäftigte, die sich mit der Übernahme einer Schlecker-Filiale selbständig machen wollen, können u. a. finanzielle Unterstützung des Bundes zur Unternehmensgründung erhalten. Da nicht statistisch erfasst wird, bei welchem Arbeitgeber Gründer vorher beschäftigt waren, liegen der Bundesregierung keine Informationen zur Inanspruchnahme einer Gründungsförderung durch ehemalige Schlecker-Beschäftigte vor. Darüber hinaus gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den Ländern Programme zur Unterstützung von Gründern. Diese unterliegen aber keiner bundesein- heitlichen Statistik, so dass auch hierüber nicht nachvollzogen werden kann, ob es sich bei den geförderten Personen um ehemalige Schlecker-Mitarbeiter handelt. Frage Nr. 12: Welche Fördermöglichkeiten gibt es grundsätzlich für Beschäftigte, die ihren insolventen Betrieb übernehmen wollen und welche Initiativen plant die Bundesregierung noch diesbezüglich? - 7 -
7 - 7 - Hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten von Unternehmensgründungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage Nr. 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Schlussfolgerungen der Politik aus der Schlecker-Insolvenz (Bundestagsdrucksache 17/10267) verwiesen. Frage Nr. 13: Sind die Rechte von Betriebsräten im Insolvenzverfahren aus Sicht der Bundesregierung ausreichend? Wenn ja, warum, wenn nein, welchen Nachholungsbedarf sieht die Bundes- regierung? Aus Sicht der Bundesregierung sind die Rechte von Betriebsräten im Insolvenzverfahren ausreichend. Der Betriebsrat hat nach der Insolvenzordnung verschiedene Möglichkeiten, die Belange der Belegschaft im Insolvenzverfahren geltend zu machen. So kann er im Berichtstermin zum Bericht des Insolvenzverwalters Stellung nehmen ( 156 Absatz 2 Satz 1 Insolvenzordnung - InsO), wirkt nach 218 Absatz 3 InsO bei der Aufstellung des Insolvenzplans mit und kann gegenüber dem Insolvenzgericht eine eigene Stellungnahme zum Insolvenzplan abgeben.
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Leistungsempfänger ger in absoluten Zahlen, 1994 bis bis 2011 2011 in Tsd. 2.000 1.989 2.068 1.987 1.899 1.845 1.800 1.802 1.860 1.789 1.695 1.728 1.600 1.400 1.519 1.669 1.534 1.428 1.445 1.200 1.000
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