Landwirtschaftskammer Niedersachen Bezirksstelle Osnabrück Am Schölerberg Osnabrück Tel: (05 41)

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1 Landwirtschaftlicher Fachbeitrag Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Planverfasser: Landwirtschaftskammer Niedersachen Bezirksstelle Osnabrück Am Schölerberg Osnabrück Tel: (05 41) Bearbeitungsstand: 2008

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3 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 3 Inhaltsangabe 1 Einleitung Veranlassung und Zielsetzung Lage und Funktion der Gemeinde Bad Essen 6 2 Strukturanalyse Landwirtschaft Erwerbsformen und Betriebsgrößen Arbeitskräfte Bodennutzung Betriebsformen und Viehhaltung Entwicklungstendenzen 12 3 Verkehrslage 14 4 Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Wohngebäude Wirtschaftsgebäude Hofstellensituation 17 5 Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Lage der Hofstellen Immissionsschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Aktuelle Konfliktsituation 24 6 Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht Siedlungsentwicklung Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich 29 7 Abschließende Betrachtung 32 8 Anhang I 8.1 Adressenverzeichnis der erhobenen landwirtschaftlichen Betriebe I 8.2. Übersichtskarte I

4 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 4 Tabellen- und Kartenverzeichnis Tabelle 1: Betriebsgrößenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe 9 Tabelle 2: Bestandsgrößen in der Schweinehaltung 11 Tabelle 3: Bestandsgrößen in der Rindviehhaltung 12 Tabelle 4: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofnachfolgesituation 12 Tabelle 5: Einschätzung der Betriebsleiter zur Verkehrslage 14 Tabelle 6: Spezielle Hinweise der Betriebsleiter zur Verkehrslage in Brockhausen 15 Tabelle 7: Spezielle Hinweise der Betriebsleiter zur Verkehrslage in Rabber 15 Tabelle 8: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofstellensituation 17 Tabelle 9: Lage der Hofstellen im Planungsraum 19 Tabelle 10: Bewertung des Konfliktpotentials zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und der Wohnbebauung in der Ortslage 25 Tabelle 11: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen an bestehenden Gebäuden 30 Tabelle 12: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen auf den Hofstellen 31 Karte 1: Immissionsradien in der Ortslage Brockhausen 26 Karte 2: Immissionsradien in der Ortslage Rabber 27

5 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 5 1 Einleitung Ziel der Dorferneuerung ist es gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)" 1, die Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum umfassend zu bewahren und zu entwickeln sowie das innerörtliche Gemeinschaftsleben zu stärken. Aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen kommt der Landwirtschaft bei der Planung und Umsetzung der Dorferneuerungsmaßnahmen eine zentrale Bedeutung zu, da sie u.a. das Ortsbild durch die vorhandene Bausubstanz prägt, maßgeblich zur Erhaltung und Pflege der umgebenden Kulturlandschaft beiträgt und in ländlichen Räumen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt. Entsprechend fordert die ZILE-Richtlinie unter Ziffer 1.1 eine Verbesserung der Agrarstruktur bei Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des ländlichen Raums. 1.1 Veranlassung und Zielsetzung Wesentlicher Bestandteil der Dorferneuerung ist der Dorferneuerungsplan, die in Text und Karten die Entwicklungsziele für den jeweiligen Planungsraum darstellt. Planungsbeauftragter für die Dorferneuerung Brockhausen-Rabber ist die Planungsgemeinschaft SUDAU + Partner, Osnabrück. Um die Belange der Landwirtschaft - entsprechend ihrer Funktionen - in die Dorferneuerungsplanung Brockhausen-Rabber einfließen zu lassen, wurde die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, mit der Erstellung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages beauftragt. In der Ortschaft Brockhausen wirtschaften derzeit 5 in Rabber 13 landwirtschaftliche Betriebe, die über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 850 ha verfügen. Die Betriebsstandorte befinden sich überwiegend in Orts- bzw. Ortsrandlage. Zielsetzung dieses Gutachtens ist es, die Struktur und die Entwicklungstendenzen, 1 ZILE-Richtlinie: RdErl. d. ML v

6 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 6 die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung sowie die Ansprüche der landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich der Ortsentwicklung aufzuzeigen. Grundlage der Auswertungen bilden einzelbetriebliche Erhebungen, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben im Oktober 2008 durchgeführt wurden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen erfolgten zudem Berechnungen zu den Immissionsradien der viehhaltenden Betriebe. 1.2 Lage und Funktion der Gemeinde Bad Essen Die Gemeinde Bad Essen liegt im östlichen Teil des Landkreises Osnabrück. Sie grenzt im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an folgende Städte und Gemeinden: Stemwede, Preußisch Oldendorf (beide Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen), Melle, Bissendorf, Ostercappeln und Bohmte. Die Gemeinde Bad Essen besteht aus 17 Ortschaften: Bad Essen, Barkhausen, Brockhausen, Büscherheide, Dahlinghausen, Eielstädt, Harpenfeld, Heithöfen, Hördinghausen, Hüsede, Linne, Lintorf, Lockhausen, Rabber, Wehrendorf, Wimmer und Wittlage. Mit einer Fläche von 103,33 km 2 und einer Einwohnerzahl von weist die Gemeinde Bad Essen eine Bevölkerungsdichte von 153 Einwohnern/km 2 auf (Landkreis Osnabrück 169 Einwohner/km 2 ) 1. Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen von nimmt keine Funktionszuweisung für die Gemeinde Bad Essen vor. 1 Landkreis Osnabrück, Der Datenspiegel LROP 2008, Nds. GVBI. Nr. 10 vom 22. Mai 2008

7 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 7 Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück von ist die Gemeinde Bad Essen als Grundzentrum und als Ordnungsraum mit den Schwerpunktaufgaben Qualitative Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, und Umweltbedingungen, Siedlungsentwicklung an Siedlungsachsen, Freihalten von Räumen für die Erholung der Bevölkerung, Naturschutz, Landschaftspflege, Land- und Forstwirtschaft, Ausgleich von Umweltbelastungen sowie Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs dargestellt. Den Ortslagen Brockhausen und Rabber ist die Funktion Vorsorgegebiet für Landwirtschaft, zugeordnet, wodurch der ländlich geprägte Charakter deutlich wird. Zielformulierungen aus dem RROP sind: Erhaltung und Entwicklung von Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Landwirtschaft Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten für Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb Förderung von wirtschaftlichen, landespflegerischen, ökologischen und sozialen Funktionen der Landwirtschaft und Berücksichtigung bei außerlandwirtschaftlichen Planungen 1 RROP 2004, Landkreis Osnabrück

8 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 8 2 Strukturanalyse Landwirtschaft Zur Kennzeichnung der Landwirtschaft und ihrer Strukturen wurden im Rahmen einer Erhebung die wesentlichen Daten der landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsraum erfasst. Neben den Betriebsstrukturen (Erwerbsformen, Viehhaltung u.a.) wurden Angaben zur Hofstellensituation sowie zu den Gebäudeverhältnissen erhoben. Insgesamt wurden zunächst 24 Betrieben in die Erhebung aufgenommen, von denen allerdings zwei Betriebe nicht mehr aktiv sind. Vier weitere Betriebsleiter sahen keinen Nutzen für sich in der Verbunddorferneuerung bzw. bewirtschafteten lediglich einen Pachtstall im Untersuchungsraum. Somit konnten die Daten von 18 landwirtschaftlichen Betrieben bei der folgenden Beschreibung der landwirtschaftlichen Strukturen berücksichtigt werden (s. Adressverzeichnis und Übersichtskarte im Anhang). Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt aus Gründen des Datenschutzes (bei einzelnen Strukturmerkmalen kann aufgrund der geringen Grundgesamtheit auf die Daten von Einzelbetrieben rück geschlossen werden) überwiegend zusammenfassend über die Ortsteile Brockhausen und Rabber. 2.1 Erwerbsformen und Betriebsgrößen Die Entwicklung der Landwirtschaft war in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Kennzeichen dieser Entwicklung sind die zahlenmäßige Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe und das Wachstum der verbleibenden Betriebe hinsichtlich der bewirtschafteten Flächen und der Produktionseinheiten im Bereich der Tierhaltung. Diese Entwicklung hat in der Vergangenheit auch in Brockhausen-Rabber, wie oben bereits angedeutet, zu einem Rückgang der Betriebe geführt. Allgemein ist dies auf die Aufgabe kleiner Betriebseinheiten oder auf das Fehlen eines geeigneten Hofnachfolgers zurückzuführen. Die im Planungsraum erfassten 18 landwirtschaftlichen Betriebe betreiben die Landwirtschaft zu 50% im Nebenerwerb (zum Vergleich: Landkreis Osnabrück 49,7% 1 ). Das bedeutet, dass in diesen Betrieben das Familieneinkommen überwiegend aus außerlandwirtschaftlichen Einnahmen stammt. 1 Niedersächsiches Landesamt für Statistik, 2008

9 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 9 Die von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche 1 liegt bei 850 ha, woraus eine durchschnittliche Betriebsgröße von 47,2 ha resultiert. Die Betriebsgrößen in Brockhausen-Rabber liegen somit über den Vergleichswerten für den Landkreis Osnabrück (41,1 ha/betrieb) 2. Die Betriebsgrößenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe ist Tabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1: Betriebsgrößenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe Größenklasse von... bis... ha LF Bereich 0, > 100 Brockhausen- Rabber ,5% 28% 5,5% 11,1% 44,4% 5,5% Landkreis Osnabrück 31% 17% 9% 17% 20% 6% Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008; Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebung, 2008 Wie die Tabelle belegt, liegt die Hälfte der Betriebe in Brockhausen-Rabber mit 50,1% in den Betriebsgrößenklassen unter 50 ha LF. Die Nebenerwerbsbetriebe bewirtschaften dabei rund 29% (240 ha) der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Planungsraum. Die 9 Haupterwerbsbetriebe in Brockhausen-Rabber weisen eine durchschnittliche Betriebsgröße von 68 ha auf. Bis auf zwei sind alle Betriebe in den Betriebsgrößenklassen über 50 ha zu finden. Der Pachtflächenanteil liegt im Ortsteil Brockhausen-Rabber bei durchschnittlich 57%, wobei sich 60% der gesamten Pachtflächen in Bewirtschaftung der Haupterwerbsbetriebe befinden. Der durchschnittliche Haupterwerbsbetrieb verfügt über einen Eigenflächenanteil von 40% (27 ha) und einen Pachtflächenanteil von 60% (42 ha). 1 Unter landwirtschaftlich genutzter Fläche werden hier Ackerland und Dauergrünland zusammengefasst. Hausund Nutzgärten, die in der Agrarstatistik der landwirtschaftlichen Nutzfläche zugerechnet werden, finden hier keine Berücksichtigung. 2 Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008

10 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Arbeitskräfte Die Bewirtschaftung der Betriebe erfolgt überwiegend durch die Betriebsleiterehepaare sowie mithelfende Familienangehörige. In den Haupterwerbsbetrieben sind dies insgesamt 14,4 Arbeitskräfte (mit einer Fremd-Arbeitskraft), in den Nebenerwerbsbetrieben 8,8 Arbeitskräfte. Der durchschnittliche Arbeitskräftebesatz der Haupterwerbsbetriebe liegt somit bei 1,6. Insgesamt bietet die Landwirtschaft in Brockhausen-Rabber - ohne Berücksichtigung der vorund nachgelagerten Wirtschaftsbereiche - somit Arbeit für 23,2 Arbeitskräfte. 2.3 Bodennutzung Neben den Ackerflächen und den Grünländereien verfügen 14 der erhobenen Betriebe über Forstflächen. Insgesamt handelt es sich hierbei um eine Fläche von 42 ha Wald. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Brockhausen-Rabber bewirtschaften somit zusammen mit den Ackerflächen und dem Grünland eine Fläche von rund 892 ha. Die Ackerfläche besitzt mit 88,3% der von den landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschafteten Fläche die größte Bedeutung und liegt damit auch über den Vergleichswerten des Landkreises Osnabrück (74%) 1. Den geringsten Stellenwert - ohne Berücksichtigung von Sonderkulturen wie z.b. Gemüse - hat mit lediglich 4,7% (42 ha) der Wald (Landkreis:28% 1 ). Auch das Grünland mit lediglich 6,3% (Landkreis Osnabrück 14% 1 ) besitzt in der Region Brockhausen-Rabber nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung. 1 Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008

11 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Betriebsformen und Viehhaltung Die wichtigste Einkommensgrundlage für die landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsraum bildet die Viehhaltung. Bei den Betrieben handelt es sich um Futterbau-, Veredlungs- bzw. Gemischt- und Marktfruchtbetriebe 1. Die Schwerpunkte der Viehhaltung liegen in der Rindvieh- und Schweinehaltung. In 2 Betrieben werden nur Rindvieh, in 7 Betrieben nur Schweine gehalten. Geflügel (Legehennen) wird in insgesamt 3 Betrieben gehalten. Hervorzuheben ist der unterdurchschnittliche Spezialisierungsgrad, da lediglich 10 Betriebe ausschließlich auf eine Tierart (Schweine- oder Rindviehhaltung) ausgerichtet sind. Tab. 2: Bereich Bestandsgrößen in der Schweinehaltung Schweine insgesamt Struktur der Schweinehaltung Halter Durchschnittl. Bestand Brockhausen-Rabber Landkreis Osnabrück Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008; Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen, 2008 Wie aus der Tabelle hervorgeht, liegt die Anzahl der durchschnittlich pro Betrieb in Brockhausen-Rabber gehaltenen Schweine deutlich unter den Vergleichswerten des Landkreises Osnabrück. 1 Die Agrarstatistik unterscheidet ausgehend von den Standarddeckungsbeiträgen die Betriebsformen Marktfruchtbetrieb (Marktfrucht > 50 %), Futterbaubetrieb (Futterbau > 50 %), Veredlungsbetrieb (Veredlung > 50 %), Dauerkulturbetrieb (Dauerkulturen > 50 %) und landwirtschaftliche Gemischtbetriebe (jeweils < 50 %).

12 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 12 Einen Eindruck über die Struktur im Bereich der Rindviehhaltung gibt Tabelle 3. Tab. 3: Bereich Bestandsgrößen in der Rindviehhaltung Rindvieh insgesamt Struktur der Rindviehhaltung Halter Durchschnittl. Bestand Brockhausen-Rabber Landkreis Osnabrück Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik, 2008; Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen, 2008 Tabelle 3 verdeutlicht, dass in der Rindviehhaltung die Tierzahlen pro Betrieb ebenfalls niedriger liegen als auf Landkreisebene. Eine differenziertere Betrachtung der strukturellen Verhältnisse im Bereich der Viehhaltung, bspw. untergliedert nach Mastschweinen und Sauen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen (zu geringe Anzahl an Betrieben) im Rahmen dieses Gutachtens nicht möglich. 2.5 Entwicklungstendenzen Die zukünftige Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe hängt maßgeblich von den betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten und der Hofnachfolgesituation ab. Die Einschätzung der Betriebsleiter zu diesen Punkten liefert einen Eindruck darüber, wie sich die Betriebszahlen in absehbarer Zeit voraussichtlich entwickeln werden (Tabelle 4). Tab. 4: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofnachfolgesituation Hofnachfolge gesichert ja ungewiss Haupterwerbsbetriebe 6 3 Nebenerwerbsbetriebe 9 0 Summe 15 3 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008

13 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 13 Wie Tabelle 4 verdeutlicht, stuften drei Betriebsleiter (Haupterwerber) die Hofnachfolge als ungewiss ein. Die Einschätzung der Betriebsleiter unter 50 Jahren (insgesamt 3) fand in der vorstehenden Tabelle keine Berücksichtigung. Aussagen zur Hofnachfolgesituation, die ein Ereignis betreffen, das erst in den nächsten 15 Jahren relevant ist, führen u. E. nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass keiner der befragten Betriebe konkret die Aufgabe der Landwirtschaft bzw. einen Übergang vom Haupt- zum Nebenerwerb plant. Insofern ist - unter den hier betrachteten Aspekten - nicht mit einem kurzfristigen Wandel der Agrarstruktur in Brockhausen-Rabber zu rechnen.

14 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 14 3 Verkehrslage Die arbeitswirtschaftlichen Abläufe in den landwirtschaftlichen Betrieben werden maßgeblich durch die äußere und innere Verkehrslage beeinflusst, da sowohl der Anschluss an das innerörtliche Verkehrsnetz als auch die Entfernungen zu den Betriebsflächen einen bedeutenden Einfluss auf den Arbeitszeitbedarf der Betriebe besitzen. Die Einschätzung der Landwirte zur Verkehrslage in Brockhausen-Rabber ist Tabelle 5 zu entnehmen. Tab. 5: Einschätzung der Betriebsleiter zur Verkehrslage verbesserungsbedürftig ausreichend Anschluss an das innerörtliche Wegenetz 18 0 Verkehrssicherheit der Ein- und Ausfahrten 14 4 Innere Verkehrslage 18 0 Trennung von Verkehrsströmen 16 2 Breite der Verkehrswege 14 4 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Der Anschluss an das innerörtliche Wegenetz sowie die innere Verkehrslage (durchschnittliche Entfernung zwischen Hofstelle und den Betriebsflächen) ist nach Einschätzung der Landwirte im gesamten Planungsraum überwiegend ausreichend und bedarf somit keiner Verbesserung. Dies trifft mit Abstrichen auch auf die Breite der Verkehrswege und die Verkehrssicherheit der Ein- und Ausfahrten zu (allgemeine Betrachtung). Die Notwendigkeit zur Trennung von Verkehrsströmen wurde in 2 Fällen gesehen (Nebenstrecken zwischen Rabber und Wimmer). Weitere Punkte, die durch die Landwirte angesprochen wurden, waren der notwendige Rückschnitt von Bäumen und Hecken entlang der Verkehrswege (Vermeidung von Behinderungen), die mögliche Einengung der Verkehrswege durch neue Anpflanzungen und Auffahrten zur B 65 als Gefahrenpunkte. Des Weiteren wurden spezielle Verbesserungspunkte für die Ortschaften Brockenhausen bzw. Rabber aufgezeigt, die in den Tabellen 6 bzw. 7 zu finden sind.

15 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 15 Tab. 6: Spezielle Hinweise der Betriebsleiter zur Verkehrlage in Brockhausen Rabber Kirchweg zu schmal (Verkehrssicherheit); Wasserführung und Ausbauzustand mangelhaft Betriebe 4 Brockhausen Weg zu schmal, Ausbauzustand mangelhaft 3 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Tab: 7: Spezielle Hinweise der Betriebsleiter zur Verkehrslage in Rabber Angelbecker Str. mit hohem Verkehrsaufkommen (Abkürzung Richtung Wimmer) Betriebe 2 Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Angelbecker Str. Buerscher Str./B 65 wünschenswert 5 Westenseite sanierungsbedürftig 1 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008

16 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 16 4 Gebäudeverhältnisse und Hofstellensituation Im folgenden Abschnitt wird die Situation auf den Betrieben in Bezug auf die Wohn- und Wirtschaftsgebäude beleuchtet. 4.1 Wohngebäude Die Wohngebäude der landwirtschaftlichen Betriebe in den Ortsteilen Brockhausen-Rabber weisen fast ausnahmslos eine massive Bauweise auf. Das Alter der Gebäude - 41% der Wohnhäuser wurden vor 1950, 59% vor bzw. um 1900 erbaut deutet darauf hin, dass es sich hierbei überwiegend um ortsbildprägende Bausubstanz handelt. 67% der Betriebe verfügen über eine und 33% über zwei Wohneinheiten. Der Wohnraum und der Hauswirtschaftsbereich werden von 83% der Betriebsleiter derzeit als ausreichend bezeichnet. Rund 22% der befragten Betriebe planen allerdings mittelfristig einen Ausbau des Wohnbereiches. 4.2 Wirtschaftsgebäude Die auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorhandenen Wirtschaftsgebäude umfassen Viehställe (Rindvieh-, Schweine-, Hühner- und Pferdeställe), Maschinenhallen, Getreidelager und in geringem Umfang Verkaufsräume. Die Qualität der Wirtschaftsgebäudesubstanz läßt sich am anschaulichsten an den Instandsetzungsmaßnahmen beschreiben, die die Betriebsleiter für notwendig erachten. Rund 61% der Betriebsleiter halten mehr oder weniger umfangreiche Maßnahmen an den Gebäuden für erforderlich, die von der Instandsetzung der Gebäudesockel bis hin zur Erneuerung einzelner Türen/Tore reichen. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt unter Kapitel 6.2.

17 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Hofstellensituation Die Beschreibung der Hofstellensituation erfolgt an dieser Stelle zunächst im Hinblick auf das Erscheinungsbild der Hofräume und die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten auf den Hofstellen. Eine Bewertung der Immissionssituation wird unter Punkt 5.2 vorgenommen. Die Bewertung der Hofstellensituation durch die Betriebsleiter ist Tabelle 8 zu entnehmen. Tab. 8: Einschätzung der Betriebsleiter zur Hofstellensituation ausreichend nicht ausreichend Größe des Hofraumes 15 3 Möglichkeiten zur Errichtung von Neu- bzw. Erweiterungsbauten 12 6 Raum für Siloanlagen und Dunglagerstätten 16 2 Rangierraum 16 2 Entwässerung des Hofraumes 18 0 Hofbefestigung 15 3 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wird die Größe des Hofraumes überwiegend als ausreichend bewertet. Mangelnder Rangierraum bzw. zu wenig Platz für Siloanlagen und Dunglagerstätten sind lediglich auf einem bzw. zwei Betrieben gegeben. Keine Möglichkeiten für die Errichtung von Neu- bzw. Erweiterungsbauten bestehen auf sechs landwirtschaftlichen Betrieben. Ausgehend von den Aussagen im vorstehenden Absatz ist davon auszugehen, dass neben der reinen Größe der Hofstelle ebenfalls die Immissionssituation in die Bewertung der Landwirte eingeflossen ist. Als gravierend ist zu bewerten, dass es sich bei den genannten Betrieben fast ausschließlich um Haupterwerbsbetriebe handelt. Fast alle befragten Betriebe (15) verfügen über eine mehr oder weniger vollständige Hofbefestigung. Bei den verwendeten Materialien handelt es sich um Pflaster, Beton- oder Teerdecken sowie Schotter. Keiner der Betriebe verfügt über eine eigene Wasserversorgung, alle Betriebe sind an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.

18 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 18 Die Abwasserentsorgung erfolgt zu 28% (5 Betriebe) über eigene Kleinkläranlagen und zu 72% (13 Betriebe) über die zentrale Abwasserentsorgung. Abschließend sei auf die Gehöfteinfriedung hingewiesen. Sechs Betriebe verfügen über eine vollständige Gehöfteinfriedung und gaben an, dass keine Maßnahmen notwenig wären. Zwölf Betriebe verfügen über keine oder unvollständige Einfriedungen, halten diesen Zustand allerdings auch nicht für verbesserungsbedürftig.

19 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 19 5 Landwirtschaftliche Betriebe und Siedlungsentwicklung Das Konfliktpotential zwischen viehhaltenden, landwirtschaftlichen Betrieben und der vorhandenen bzw. geplanten Wohnbebauung wird maßgeblich durch die Abstände zueinander bestimmt. Zur Bewertung der derzeitigen Situation in Brockhausen-Rabber, im Hinblick auf eine geordnete Ortsentwicklung, wurden im Rahmen der Erhebungen Daten zur Lage der Hofstellen und zur Viehhaltung erfasst und ausgewertet. 5.1 Lage der Hofstellen Bezüglich der Lage der Hofstellen wurde im Rahmen der Erhebungen differenziert nach Ortslage, Ortsrandlage und Außenbereichslage. Die Bewertung, ob es sich dabei um eine beengte bzw. nicht beengte Lage handelt, erfolgt an dieser Stelle ausschließlich im Hinblick auf die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten auf den Hofstellen. Die entsprechenden Ergebnisse hierzu sind in Tabelle 9 zusammengefasst. Die Betrachtung der Immissionssituation erfolgt unter Punkt 5.2. Tab. 9: Lage der Hofstellen im Planungsraum beengte Hofstellen nicht beengte Hofstellen Summe Ortslage Ortsrandlage Außenbereich Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Wie die Tabelle verdeutlicht, sind 39% der Betriebe in Brockhausen-Rabber dem Außenbereich zuzuordnen. Die räumlichen Gegebenheiten können bei diesen Betrieben jedoch nicht per se als ausreichend angesehen werden, wie die Untergliederung in beengte (1 Betriebe) und nicht beengte (6 Betriebe) Hofstellen verdeutlicht. Mit 61% liegt ein Großteil der Betriebe in Orts- bzw. Ortsrandlage, diese Tatsache birgt grundsätzlich ein hohes Konfliktpotential. Hinsichtlich der Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe in Orts- bzw. Ortsrandlage ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung der Hofstellensituation nicht ausschließlich die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt, sondern auch die betriebliche Entwicklungsplanung mit einbezieht. Ist eine Erweiterung der Viehhaltung nicht geplant, so werden selbst unmittelbar an die Hofstelle angrenzende Wohnhäuser als nicht störend eingestuft.

20 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Immissionsschutz Die zielgerichtete bauliche Entwicklung der Dörfer setzt Kenntnisse über die von den landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Immissionen voraus. Die Festlegung sogenannter Immissionsradien für landwirtschaftliche Betriebe ermöglicht es, die Bereiche in einer Ortslage zu bestimmen, in denen die Erweiterung von Wohnbauflächen den Bestand bzw. die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet bzw. in denen mit erheblichen Geruchsbelästigungen für die zukünftige Wohnbevölkerung zu rechnen ist. Umgekehrt lassen sich durch diese Vorgehensweise auch Areale festlegen, die für eine Ortsentwicklung geeignet sind Rechtliche Rahmenbedingungen In der Abluft von Stallanlagen sind diverse geruchsbildende Substanzen enthalten, die von Personen, die sich in der näheren Umgebung solcher Anlagen aufhalten oder dort wohnen, wahrgenommen werden können und dann u. U. als erhebliche Störung oder Belästigung empfunden werden. Die Umweltministerkonferenz hat eine Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL) verabschiedet und den Ländern empfohlen, auf dieser Grundlage Hinweise für den Vollzug herauszugeben. Die Landesregierung von Niedersachsen hat mit Runderlass vom angeordnet, dass die GIRL bei der Erteilung von Genehmigungen nach den 4 ff des BImSchG zugrunde zulegen ist. In dem Runderlass heißt es u.a.: Für den Bereich der Landwirtschaft sind zunächst die TA-Luft sowie die VDI-Richtlinien 3471 Emissionsminderung Tierhaltung Schweine und 3472 Emissionsminderung Tierhaltung Hühner im Rahmen ihres Geltungsbereichs anzuwenden. Falls sich damit in der Praxis auftretende Problemkonstellationen nicht lösen lassen, kommen die weiteren Verfahrensschritte der GIRL zu Anwendung (Rasterbegehung bei vorhandenen Anlagen bzw. Ausbreitungsrechnung bei geplanten Anlagen). Die Anwendungen der erwähnten Regelwerke führen zu einer abgestuften Geruchsbeurteilung in folgenden Schritten:

21 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 21 Beurteilung nach TA-Luft Beurteilung nach VDI-Richtlinie (soweit erforderlich) Beurteilung nach Ausbreitungsrechnung gemäß GIRL (soweit erforderlich). Ermittlung des erforderlichen Mindestabstandes nach TA-Luft Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG 1 ) findet die Abstandsregelung der novellierten und ab dem gültigen technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) gemäß Ziffer , die als allgemeine Verwaltungsvorschrift dieses Gesetzes formuliert ist, Anwendung. Im Einzelnen ist für nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel oder zum Halten von Schweinen entsprechend der Tierplatzgrößenordnung ein Mindestabstand gegenüber Wohnbebauungen aus dem Abstandsdiagramm der TA-Luft abzuleiten, den es aus Gründen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu unterschreiten gilt. Darüber hinaus werden verwaltungsrechtliche Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel und zum Halten von Schweinen genannt. Die Abstandsforderung nach TA-Luft leitet den Mindestabstand von der Tierlebendmasse, ausgedrückt in Großvieheinheiten (GV), ab. Dabei entspricht eine GV 500 kg Lebendgewicht. Die Tierlebendmasse (Anzahl GV) errechnet sich dann durch Multiplikation der Tierplatzzahlen mit einem festgelegten - für jede Tierart spezifischen - GV-Faktor. Unterhalb eines Besatzes von 50 GV ist die TA-Luft nicht anwendbar. Nach Ziffer der TA Luft dürfen die sich aus dem Abstandsdiagramm ergebenden Abstände zur nächsten vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung jeweils nicht unterschritten werden. Bezüglich der Abstandsregelung zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Begriff Wohnbebauung in Nr der TA-Luft den Außenbereich nicht umfasst. Der Außenbereich dient vorwiegend der Unterbringung der Wirtschafts- 1 Siehe hierzu: "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)" Stand: Neugefasst durch Bek. v I 504; zuletzt geändert durch Art. 3 G v I 2470

22 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 22 stellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und dem dazugehörigen Wohnen. Auf solche Bereiche finden die Anforderungen zum Mindestabstand in Nr der TA-Luft u. E. keine Anwendung. An das Wohnen in Dorfgebieten und im Außenbereich kann nicht der Schutzanspruch gestellt werden, wie an das Wohnen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten. Im Außenbereich ist es daher möglich und zulässig, die Abstandsbeurteilung der betrachteten Tierhaltungsanlage auf der Grundlage der VDI-Richtlinien vorzunehmen. Diese Beurteilung ermöglicht eine Differenzierung nach Wohngebiet und Außenbereich. Beurteilung der Immissionssituation auf Grundlage der VDI-Richtlinien Die VDI-Richtlinien 3471 (Schweine), 3472 (Hühner) und 3473 (Rinder - Entwurf) stellen ein normiertes und auf Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen basierendes Bewertungsverfahren dar, mit dem sich die bei den o.g. Tierarten zur Vermeidung erheblicher Geruchsimmissionen einzuhaltenden Mindestabstände gegenüber einzelnen Wohnhäusern und Wohnbebauungen ermitteln lassen. Grundlage der Abstandsermittlung nach dieser Richtlinien ist ein Abstandsdiagramm, in dem der Einfluss der Tierbestandsgröße und der technischen Ausstattung von landwirtschaftlichen Betrieben und Stallanlagen auf die gegenüber Wohnbebauungen einzuhaltenden Mindestentfernungen dargestellt wird. Die Abstandsregeln der VDI-Richtlinien stellen bei der Immissionsbeurteilung ein von der Rechtsprechung weitgehend anerkanntes Instrumentarium zur Beurteilung der zur Vermeidung erheblicher Geruchsimmissionen zwischen Wohnhäusern und Wohnbebauungen einerseits und Tierhaltungsanlagen andererseits einzuhaltenden Abstände dar. Das Ausmaß der Geruchsfreisetzung aus Tierhaltungsanlagen wächst, unter sonst gleichen Bedingungen, proportional mit der Stallplatzkapazität. Die VDI-Richtlinien berücksichtigen diesen Zusammenhang durch Bestimmung der Tierlebendmasse. Hierbei werden die anzurechnenden Stallplätze einer Anlage mit Hilfe eines definierten Bewertungsschlüssels auf Großvieheinheiten (GV) umgerechnet, wobei auch hier 1 GV einer Tierlebendmasse von 500 kg entspricht. Die haltungs-, entmistungs- und lüftungstechnischen Einflussfaktoren auf die Freisetzung und Transmission von Gerüchen werden in den VDI-Richtlinien anhand eines Punktekataloges bewertet. Das nach diesem Bewertungsverfahren optimale Stallsystem, welches auch für neu zu errichtende Anlagen gefordert wird, ist durch die Maximalpunktzahl 100 definiert. In diesem Fall ergibt sich für eine Tierhaltungsanlage mit vorgegebener Bestandsgröße die geringstmögliche Abstandsforderung.

23 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 23 Durch die Übertragung der so ermittelten Ausgangswerte (Tierlebendmasse, Bewertung Stallsystem) in die Abstandsdiagramme der VDI-Richtlinien lassen sich die erforderlichen Richtlinienabstände berechnen. Diese sogenannten vollen Richtlinienabstände gelten nach Punkt der VDI-Richtlinie für festgesetzte Wohnbauflächen, reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Mischgebieten sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinne von 34 BauGB, deren Eigenart einem der vorgenannten Baugebiete entspricht. Im Außenbereich und zu Dorfgebieten kann dieser Abstand nach Punkt der VDI- Richtlinie 3471 bis auf die Hälfte reduziert werden. Nicht anzuwenden sind die VDI-Richtlinien gemäß Punkt im Nahbereich, bei Unterschreitung gewisser Viehbestände (15 GV Rind, berechnet über Geruchsäquivalenzfaktoren, 10 GV Schwein, 40 GV Hühner) sowie bei Einbau technischer Zusatzmaßnahmen (bspw. zur Abluftreinigung). In diesen Fällen ist die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben i. R. gesonderter Betrachtungen (Sonderbeurteilung) zu prüfen. Anwendung der TA-Luft und der VDI-Richtlinien Hinsichtlich der Anwendung der genannten Regelwerke ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen: Bei der Berechnung der einzuhaltenden Immissionsabstände kam grundsätzlich zunächst die TA-Luft zur Anwendung. Bei gemischten Tierbeständen (die TA-Luft liefert keine Berechnungsmethode für Rindvieh bzw. bei Unterschreitung der 50 GV-Grenze) wurden die VDI-Richtlinien als Berechnungsmethode angewandt, um entsprechende Aussagen zu erhalten. In den Karten 1 und 2 wurde die jeweils höchste Abstandsforderung - TA-Luft oder VDI (voller Richtlinienabstand) - dargestellt, um das Konfliktpotential zu verdeutlichen. Im Gegensatz zu den VDI-Richtlinien 3471 und 3472 ist der Entwurf der VDI 3473-Rind gemäß GIRL nicht anzuwenden. Zur Beurteilung der Immissionssituation in der Rinderhaltung wurde daher auf Korrekturfaktoren (basierend auf olfaktometrischen Messungen) zurückgegriffen, die die Geruchsintensität in der Rinderhaltung berücksichtigen. Der um diese Faktoren korrigierte GV-Besatz deckt sich weitgehend mit den sogenannten Ge-

24 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 24 ruchsäquivalenzfaktoren aus der VDI 3473, so dass diese Vorgehensweise zu verlässlichen Ergebnissen führt. Im Nahbereich von unter 100 m bzw. 200 m sind die VDI-Richtlinien, wie oben bereits dargelegt, nicht anzuwenden. Um dennoch einen Orientierungswert über das Emissionspotential zu erhalten, wurden entsprechende Berechnungen durchgeführt und die Immissionsradien dargestellt. Für konkrete Festlegungen im weiteren Planungsverlauf sind diese Darstellungen durch Sonderbeurteilungen zu verifizieren. Soweit im Einzelfall vorhandene Immissionsradien die bereits vorhandene Wohnbebauung überlagern, kann dies auf mehrere Gründe zurückgeführt werden (Änderung des Immissionsschutzrechtes u.a.m.), die die baurechtliche Zulässigkeit dieser Stallungen nicht in Frage stellen. Kumulative Effekte bei der Entstehung von Geruchsimmissionen, wie sie bei räumlich nah beieinander liegenden Tierhaltungsanlagen bzw. bei Überlagerung der berechneten Immissionsradien zu vermuten sind, wurden im Rahmen dieser Fachplanung nicht berücksichtigt. Nach der GIRL sind die VDI-Richtlinien und die TA-Luft in diesen Fällen nicht mehr ohne weiteres anwendbar. Als weitere Schritte der Beurteilung sind dann Ausbreitungsrechnungen und/oder Begehungen vorzunehmen. Bedingt durch den hohen Zeit- und Kostenaufwand, den diese Bewertungsmethoden mit sich bringen, um eine quantitative Beurteilung von Geruchstoffkumulationen zu ermöglichen, ist diese Vorgehensweise ausschließlich im Rahmen von Bauleitverfahren vertretbar. In Fällen einer Geruchstoffkumulation sind die in diesen Gutachten dargestellten Abstandsradien daher nicht mehr maßgeblich für die immissionsschutzrechtliche Bewertung, sondern allenfalls hinweisgebend für die Notwendigkeit einer weitergehenderen fachgutachtlichen Beurteilung gemäß GIRL. Die im Rahmen dieses Gutachtens durchgeführten Berechnungen erfolgten unter Anwendung der TA-Luft und der VDI-Richtlinien nach derzeitigem Stand des Immissionsschutzrechtes. Sie ersetzen in kommenden Bauleitverfahren nicht die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Träger öffentlicher Belange. Da sich im Immissionsschutzrecht aber auch auf Seiten der Betriebe kurzfristig relevante Änderungen (Abstockung der Tierbestände, Ersatz veralteter Lüftungstechnik u.a.m.) ergeben können, sind die getroffenen Aussagen nach aktuellem Stand neu zu bewerten Aktuelle Konfliktsituation Die Berechnung der Immissionsradien wurde im Rahmen dieses Gutachtens für alle landwirtschaftlichen Betriebe im Brockhausen-Rabber vorgenommen, bei denen Emissionen aus

25 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 25 der Viehhaltung entstehen und die sich innerhalb bzw. im Randbereich der Ortslagen befinden. Abgeleitet von der kartenmäßigen Darstellung lassen sich die landwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich ihrer Abstände zur Wohnbebauung in zwei Kategorien einteilen (Tabelle 10). Tab 10: Bewertung des Konfliktpotentials zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und der Wohnbebauung in den Ortslagen Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe Charakterisierung der Betriebe in den Ortslagen Kategorie I: geringes Konfliktpotential ausreichender Abstand zur Wohnbebauung bzw. 1 geringe oder keine Viehhaltung 14 Kategorie II: erhebliches Konfliktpotential Überlagerung der Immissionsradien mit vorhandener Bebauung Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Während für einen Betrieb aufgrund nicht vorhandener Viehhaltung keine immissionsbedingten Konflikte auftreten, befinden sich 14 Betriebe innerhalb bzw. in Randlage zur vorhandenen Wohnbebauung. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Konfliktpotential sowohl im Hinblick auf die weitere Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Viehhaltung als auch auf die Ortsentwicklung von Brockhausen und Rabber.

26 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 26 Karte 1: Immissionsradien in der Ortslage Brockhausen

27 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 27 Karte 2: Immissionsradien in der Ortslage Rabber

28 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 28 6 Hinweise und Maßnahmen aus landwirtschaftlicher Sicht In den folgenden Ausführungen werden Hinweise zur Ortsentwicklung gegeben, die zusammen mit den aus landwirtschaftlicher Sicht wünschenswerten Maßnahmen im Rahmen der Verbunddorferneuerung Berücksichtigung finden sollten. 6.1 Siedlungsentwicklung Als Resultat der historischen Ortsentwicklung in Brockhausen-Rabber ergibt sich, dass der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Orts- bzw. Ortsrandlage und somit im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Wohnbebauung liegt. Ermöglicht wurde diese Entwicklung u.a. dadurch, dass Abstandsbeurteilungen und entsprechende Berechnungsmethoden zur Immissionsausbreitung erst seit Ende der 70er Jahre zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Bauleitplanung als auch bei der Erteilung von Baugenehmigungen konnten bis zu diesem Zeitpunkt keine Immissionsbeurteilungen in der Abwägung berücksichtigt werden. Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet die Ortslage/Ortsrandlage im Hinblick auf die weitere Entwicklung massive Nachteile, da Erweiterungen des Tierbestandes (soweit dies überhaupt möglich ist) bzw. die Umstellung auf andere, geruchsintensivere Tierarten mit erheblichen Kosten für emissionsmindernde Maßnahmen technischer Art verbunden sind. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Strukturwandels zu sehen, der landwirtschaftliche Betriebe zur Ausweitung der Produktionskapazitäten bzw. zur Umstellung/Spezialisierung in der Tierhaltung zwingt. Von den in Brockhausen-Rabber ansässigen Landwirten plant - als Ergebnis der durchgeführten Erhebung - in absehbarer Zeit niemand die Aufgabe der Landwirtschaft bzw. den Übergang zum Nebenerwerb. Im Gegenteil: 3 Betriebe planen eine mehr oder weniger umfangreiche Ausweitung der Viehbestände und 5 Betriebe eine Ausweitung der bewirtschafteten Flächen. Im Hinblick auf die weitere bauliche Entwicklung im den Ortsteilen Brockhausen-Rabber ist strikt darauf zu achten, dass das bestehende Konfliktpotential nicht weiter erhöht wird bzw. neue Konflikte durch die Ausweisung von Bauflächen oder Lückenbebauungen im Nahbereich zu viehhaltenden Betrieben vermieden werden. Die diesbezüglich als sensibel einzustufenden Bereiche ergeben sich aus den Immissionsradien der landwirtschaftlichen Betriebe, umfassen letztlich allerdings nahezu die gesamten Ortslagen. Abschließende Aussagen

29 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 29 zu bebaubaren Flächen lassen sich aus immissionsschutzrechtlicher Sicht auf Grundlage dieses Gutachtens nicht treffen (siehe hierzu Kapitel 5.2.). Eine Möglichkeit zur Entflechtung bestehender Konflikte besteht darin, landwirtschaftliche Betriebe bzw. einzelne, geruchsintensive Betriebszweige auszusiedeln. Zwei landwirtschaftliche Betriebe in der Ortslage Brockhausen-Rabber wären zu einer derartigen Maßnahme grundsätzlich bereit. Als problematisch stellen sich in diesem Zusammenhang die hohen Finanzierungskosten sowie ggf. die weitere Nutzung der Stallgebäude in Ortslage dar. Da dieses allerdings mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist, der die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Betriebe häufig übersteigt, genießt die Vermeidung von Konflikten durch eine entsprechende Planung oberste Priorität. Weiterhin ist im Rahmen der weiteren Siedlungsentwicklung darauf zu achten, dass die Nutzung des Verkehrsnetzes (beispielsweise durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Anpflanzungen) für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nicht eingeschränkt wird. Die Breite der von den landwirtschaftlichen Betrieben genutzten Straßen und Wege sollte ausreichend dimensioniert sein und die Abmessungen heutiger Arbeitsgeräte berücksichtigen. 6.2 Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich Um den Umfang der von den landwirtschaftlichen Betrieben als wünschenswert bzw. notwendig erachteten Dorferneuerungsmaßnahmen zu erfassen, wurden entsprechende Anregungen im Rahmen der Erhebungen aufgenommen. Die Ergebnisse hierzu sind in Tabelle 11 zusammengefasst.

30 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 30 Tab. 11: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen an bestehenden Gebäuden Wohnteil Hauptwirtschaftsgebäude Nebengebäude Erneuerung der tragenden Dachkonstruktion Instandsetzung des Fachwerks Instandsetzung der Außenwand (Ziegel) Erneuerung der Dachhaut Erneuerung der tragenden Dachkonstruktion Erneuerung der Rinnen Instandsetzung/Erneuerung der Fenster Instandsetzung/Erneuerung der Türen und Tore Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Weitere Maßnahmenwünsche, die sich auf die Gestaltung bzw. Instandsetzung der Hofräume beziehen, sind Tabelle 12 zu entnehmen.

31 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 31 Tab. 12: Von den landwirtschaftlichen Betrieben gewünschte Maßnahmen auf den Hofstellen Maßnahme Anzahl Pflanzung von Laubbäumen 2 Pflanzung von Hecken 2 Erneuerung der Einfriedung 0 Hofpflasterung 3 Verbesserung der Hofentwässerung 0 Erweiterung Güllelager 2 Verbesserung der Hofzufahrt 1 Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, eigene Erhebungen 2008 Wie die Tabellen belegen, besteht seitens der landwirtschaftlichen Betriebe durchaus Interesse an den verschiedenen Maßnahmen zur Instandsetzung der Gebäude und zur Gestaltung der Hofstellen. Dieses sollte im weiteren Plannungsablauf aufgenommen und konkretisiert werden.

32 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 32 7 Abschließende Betrachtung Wesentliche Aufgabe der Dorferneuerung ist es, ländliche Räume als Standort land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu erhalten und zu entwickeln. Um den Bestand als auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe in Brockhausen-Rabber langfristig zu sichern, sind im Rahmen der Dorferneuerungsplanung die folgenden raum- und funktionsstrukturellen Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe vorrangig zu berücksichtigen: Einhaltung angemessener Abstände zwischen den Hofstellen viehhaltender Betriebe und immissionsempfindlichen Wohn-/Gewerbebereichen bei der Ortsentwicklungsplanung. Erhaltung bzw. Schaffung einer Verkehrswegestruktur, die ein ungehindertes Befahren der Verbindungswege zwischen den Hofstellen und den Wirtschaftsflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen heutiger Arbeitsbreiten ermöglicht. Instandsetzung landwirtschaftlicher Bausubstanz einschließlich der Hofstellen und Nebengebäude. Wie die Ausführungen dieses Fachbeitrages verdeutlicht haben, sind diese Voraussetzungen nicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsraum erfüllt, woraus in Teilbereichen ein erheblicher Handlungsbedarf resultiert. Hohe Anforderungen an die Dorferneuerungsplanung ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Immissionsproblematik und die sich hieraus ergebenden potentiellen Konflikte zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und der angrenzenden Wohnbebauung. Empfehlungen zur weiteren Ortsentwicklung sollten ausgehend von den landwirtschaftlichen Betriebsstandorten erfolgen und soweit dies aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur überhaupt noch möglich ist - einen Spielraum für notwendige Anpassungen der Betriebe berücksichtigen. Grundsätzlich gilt, dass mit der unvermehrbaren Produktionsgrundlage Boden sparsam umzugehen ist. Weitere Ansätze für die Dorferneuerung ergeben sich aus dem baulichen Zustand einzelner landwirtschaftlicher Gebäude. Die Bereitschaft zur Erhaltung und Instandsetzung ortsbildprägender Bausubstanz seitens der landwirtschaftlichen Betriebe hängt wesentlich von den weiteren Verwendungsmöglichkeiten der Gebäude ab. Einen weiteren Punkt stellt die Finanzierung dar, die die finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nicht übersteigen darf. Diese Aspekte sind in der

33 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber 33 Durchführungsphase der Dorferneuerung unbedingt zu berücksichtigen, wenn es um die Festlegung erhaltenswerter Bausubstanz geht. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Punkte kann die Dorferneuerung maßgeblich dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie Impulse für eine nachhaltige Gesamtentwicklung in den Ortsteilen Brockhausen-Rabber zu liefern.

34 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber I 8 Anhang 8.1 Adressenverzeichnis der erhobenen landwirtschaftlichen Betriebe 8.2. Übersichtskarte zur Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber

35 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber II Nr. Namen und Anschrift 1. Behrends, Heidrun Westenseite Bad Essen-Rabber 2. Genz, Jörn Brockhauser Str Bad Essen-Brockhausen 3. Gerkepott, Jürgen Rabber Kirchweg Bad Essen-Brockhausen 4. Hake, Günter Im Bruch Bad Essen-Rabber 5. Holtkamp, Friedrich Hauptstr Bad Essen-Rabber 6. Klostermann, Gerhard Rabber Kirchweg Bad Essen-Brockhausen 7. Knippenberg, Friedrich Im Bruch Bad Essen-Rabber 8. Kroll, Andreas Hauptstr Bad Essen-Rabber 9. Martinpott, Bert Zur Friedenseiche Bad Essen-Brockhausen 10. Meyer, Hans-Werner Brockhauser Weg Bad Essen-Brockhausen 11. Potting, Hinrich Zur Fienige Bad Essen-Rabber 12. Schmieding, Rolf Schlömannstr Bad Essen-Rabber 13. Schoster, Uwe Mindener Str Bad Essen-Rabber 14. Schröder, Helmut Westenseite Bad Essen-Rabber

36 Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber III 15. Uhlmannsiek, Insa Angelbecker Str Bad Essen-Rabber 16. Ussler, Andreas Angelbecker Str Bad Essen-Rabber 17. Vogelpohl, Heiner Am Tonschacht Bad Essen-Rabber 18. Woltmann, Gerd Angelbecker Str Bad Essen-Rabber

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