Recht der Personengesellschaften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Recht der Personengesellschaften"

Transkript

1 Recht der Personengesellschaften - Publikumskommanditgesellschaft - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, , Phil B

2 A. Grundlagen I. Bedeutung Sonderform der Personengesellschaften kapitalistische oder massenorientierte Gesellschaft meist auf unbestimmte Zahl von angelegt verbunden mit öffentlichem Angebot des Beteiligungserwerbs (Vermeidung der Zulassung an geregelten Kapitalmärkten) größere Gestaltungsfreiheit als bei der Aktiengesellschaft ( 23 V AktG) meist steuerliche Gründe Verlust- und Gewinnzuweisung keine ausdrückliche Regelung im HGB ursprünglich Kommanditgesellschaft als überschaubar Personengesellschaft konzipiert weit gehende Behandlung als Kapitalgesellschaft durch die Rechtsprechung insbesondere im Hinblick auf die bzw. Kapitalanleger häufiger als Abschreibungsgesellschaften (z.bsp. Filmfonds, Entwicklungshilfe, Förderungen in den neuen Bundesländern) Entwicklung eines eigenen Typus der PublikumsKG

3 A. Grundlagen II. Modelle Einfache KG Treuhandmodell KG KG Komplementär Komplementär Kommanditist A Kommanditist B Kommanditist C Treuhänder als Kommanditist Anleger A Anleger B Anleger C

4 B. Gründung Gründung durch so genannte Initiatoren meist zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH zur Sicherung des Einflusses auf die Gesellschaft keine Abwahlmöglichkeit wie bei einer Kapitalgesellschaft umfassende Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrags nach 242 BGB (keine Anwendung der 305 ff. BGB aufgrund von 310 IV 1 BGB) o unangemessene kurze Verjährung von Ansprüchen gegen Verwaltungsmitglieder o Optionsrecht der Übernahme der Kommanditbeteiligung durch Komplementär-GmbH nach freiem Ermessen körperschaftsrechtliche Grundsätze als Kontrollmaßstab Auslegung des Gesellschaftsvertrags objektiver Maßstab aufgrund der Ausrichtung der Gesellschaft an eine Vielzahl von Gesellschaftern interne Gründung durch Initiatoren ohne Beteiligung der als spätere Anleger

5 C. Organisationsverfassung Notwendigkeit der Koordination der omissverhältnis von Aufwand und Ertrag für den einzelnen osicherstellung der geordneten Ausübung der Rechte der Ausnutzung der Gestaltungsfreiheit durch Schaffung zusätzlicher Gesellschaftsorgane oversammlung Koordinierung der Rechte der overwaltungs- oder Aufsichtsrat, Beirat Ausübung der Rechte der o Nachahmung des Aktienrechts Geltung der 93, 116 AktG analog okeine Haftungserleichterung nach 708 BGB Fehlen der persönlichen Bindungen bei der PublikumsKG Gesellschafterbeschlüsse meist auf Mehrheitsbasis (inkl. Vertragsänderungen) durch Gesellschaftsvertrag vorgesehen onotwendigkeit aufgrund faktischer Unmöglichkeit einer Vollversammlung okeine Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes Fehlen der persönlichen Bindungen bei der PublikumsKG aber nicht für Nachschusspflicht

6 D. Mitgliedschaft Beitritt neuer Gesellschafter grundsätzlich nur bei Änderung des Gesellschaftsvertrags Ermächtigung des Komplementärs zur Aufnahme neuer fehlerhafter Beitritt zur PublikumsKG o Fehlerhaftigkeit meist aufgrund von Verbraucherschutzvorschriften oder arglistiger Täuschung o Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft Wirksamkeit des Beitritts mit bloßer außerordentlichen fristlosen Kündigungsfrist o Anwendung für die Haustürgeschäfte strittig Vorlagebeschluss des BGH v II ZR 292/06 Übertragung des Kommanditanteils o durch Gesellschaftsvertrag meist frei übertragbar gestellt o meist fehlender Markt für Beteiligungen Informations- und Kontrollrechte ( 166 HGB) o abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses und Prüfung der Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere ( 166 I HGB) o keine fortlaufende Unterrichtung nach 118 HGB ( 166 II HGB) o Möglichkeit einer jederzeitigen gerichtlichen Anordnung ( 166 III HGB) meist Überlagerung durch Regelungen der kollektiven Rechtsausübung in der versammlung Gewinn- und Verlustanspruch meist ausdrückliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag

7 E. Anlegerschutz Schutz der beim Beitritt in die Gesellschaft durch die so genannte Prospekthaftung o Sonderfall der Haftung aus culpa in contrahendo für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben beim Vertrieb von Beteiligungen von der Rechtsprechung zunehmend ausgeweitet o Kodifizierung durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz 2004 Regelung im Verkaufsprospektgesetz o Weitergeltung der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung bei schuldhafter Irreführung der Schadener-satzanspruch aus 280, 311 II, III BGB Prospekthaftpflichtige: o Initiatoren, Gründer und selbständige gewerbliche Vermittler und ggf. auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bei Mitwirkung beim Abfassen des Prospekts o nicht aber die KG selbst oder die Anspruchsinhalt: o Rückübertragung der Beteiligung gegen Erstattung des Erwerbspreises und der Kosten ( 44 I 1 BörsG) o Erstattung der Differenz zwischen Erwerbspreis und Veräußerungspreis bei bereits erfolgter Weiterveräußerung ( 44 II BörsG) teilweise auch Erfassung der PublikumsKG durch das KWG und das InvestG Kontrollbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

8 E. Anlegerschutz 13 Haftung bei fehlerhaftem Prospekt (1) Sind für die Beurteilung der Wertpapiere, die nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, oder der Vermögensanlagen im Sinne des 8f Abs. 1 wesentliche Angaben in einem Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes oder in einem Verkaufsprospekt unrichtig oder unvollständig, so sind die Vorschriften der 44 bis 47 des Börsengesetzes mit folgender Maßgabe entsprechend anzuwenden: 44 Unrichtiger Börsenprospekt (1) Der Erwerber von Wertpapieren, die auf Grund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann 1.von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben und 2.von denjenigen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht, als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere abgeschlossen wurde. Ist ein Ausgabepreis nicht festgelegt, gilt als Ausgabepreis der erste nach Ein-führung der Wertpapiere festgestellte oder gebildete Börsenpreis, im Falle gleichzeitiger Feststellung oder Bildung an mehreren inländischen Börsen der höchste erste Börsenpreis. Auf den Erwerb von Wertpapieren desselben Emittenten, die von den in Satz 1 genannten Wertpapieren nicht nach Ausstattungsmerkmalen oder in sonstiger Weise unterschieden werden können, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten

Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten VIII. Sonstiges Publizitäts- und Verhaltenspflichten Überblick Systematischer Überblick über Publizitäts- und Verhaltenspflichten Anlegerschutz Publizitätspflichten Verhaltenspflichten Publizitätspflichten

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung

Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B I. Gegenstand Recht der privaten Zweckverbände = Abgrenzung von: Recht der privatrechtlichen

Mehr

Schuldrecht Besonderer Teil II

Schuldrecht Besonderer Teil II Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick Verträge

Mehr

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Bekanntmachung Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Gemäß des 12 Abs. 2 Nr. 1 des Börsengesetzes hat der Börsenrat der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse am 15. September

Mehr

Rückabwicklungsmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds aufgrund Schadensersatzes wegen Falschberatung

Rückabwicklungsmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds aufgrund Schadensersatzes wegen Falschberatung Rückabwicklungsmöglichkeiten bei geschlossenen Fonds aufgrund Schadensersatzes wegen Falschberatung - Rechte und Möglichkeiten der Anleger - 1. Problem Werden Verbraucher bei der Zeichnung von Fonds von

Mehr

Minderjährigenschutz durch das Vormundschaftsgericht bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen

Minderjährigenschutz durch das Vormundschaftsgericht bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen Minderjährigenschutz durch das Vormundschaftsgericht bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen Von Susanne Hilsmann Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einführung \ 1 Der Minderjährige im

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: Einleitung 17

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil: Einleitung 17 Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 17 1 Einführung und Gang der Darstellung 17 2 Die gesetzlichen Folgen des Eintritts eines gesellschafterbezogenen Umstands in der Person des einzigen Komplementärs

Mehr

Gesellschaftsrecht. von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen. 6.,überarbeitete Auflage

Gesellschaftsrecht. von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen. 6.,überarbeitete Auflage Gesellschaftsrecht von DR. IUR. ULRICH EISENHARDT o. Professor der Rechte an der Fernuniversität Hagen 6.,überarbeitete Auflage C. H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1994 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Marc Simon Wetzig. Die Regulierung des. Grauen Kapitalmarkts. durch die Novellierung des. Finanzanlagenvermittler- und. Vermögensanlagenrechts sowie

Marc Simon Wetzig. Die Regulierung des. Grauen Kapitalmarkts. durch die Novellierung des. Finanzanlagenvermittler- und. Vermögensanlagenrechts sowie Marc Simon Wetzig Die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts durch die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie durch das Kapitalanlagegesetzbuch Verlag Dr. Kovac Hamburg

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2. Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,

Mehr

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG

Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die

Mehr

Kurt Peter Dittrich PETER LANG. Europäischer Verlag der Wissenschaften

Kurt Peter Dittrich PETER LANG. Europäischer Verlag der Wissenschaften Kurt Peter Dittrich Die Privatplazierung im deutschen Kapitalmarktrecht Eine Untersuchung der Vorschriften des Auslandinvestmentgesetzes, des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes und des Gesetzes über Kapitalanlage-Gesellschaften

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2 09.0017 Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

Wie man die Kapitalerhöhung in der Gmbh versteht

Wie man die Kapitalerhöhung in der Gmbh versteht Sabine Kadel Die fehlerhafte Kapitalerhöhung im Recht der GmbH PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Vorwort Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 15 I. Problemstellung 15 II. Weitere Vorgehensweise

Mehr

Komplementär und Kommanditist in der verbandsrechtlich verselbständigten Kommanditgesellschaft. Heiko Jander

Komplementär und Kommanditist in der verbandsrechtlich verselbständigten Kommanditgesellschaft. Heiko Jander Komplementär und Kommanditist in der verbandsrechtlich verselbständigten Kommanditgesellschaft Zur Rollenverteilung zwischen Komplementär und Kommanditist nach der verbandsrechtlichen Verselbständigung

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - Kommanditgesellschaft Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen 161 HGB (1)Eine Gesellschaft, deren Zweck

Mehr

Barbara Grunewald. Gesellschaftsrecht. 6., vollständig überarbeitete Auflage. Mohr Siebeck

Barbara Grunewald. Gesellschaftsrecht. 6., vollständig überarbeitete Auflage. Mohr Siebeck Barbara Grunewald Gesellschaftsrecht 6., vollständig überarbeitete Auflage Mohr Siebeck Vorwort Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis III XVII Einführung 1. Das Gesellschaftsrecht als

Mehr

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille Gesellschaft

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2. Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT. Gliederung (WS 2010/2011)

Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT. Gliederung (WS 2010/2011) Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Peter-Christian Müller-Graff GESELLSCHAFTSRECHT Gliederung (WS 2010/2011) Teil 1: Grundlagen des Gesellschaftsrechts 1 Die rechtstatsächliche Dimension des Gesellschaftsrechts

Mehr

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung

Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,

Mehr

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.

Abt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr. Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.

Mehr

Die Freistellung der Banken von der Prospekthaftung bei Aktienemissionen

Die Freistellung der Banken von der Prospekthaftung bei Aktienemissionen Anja Schneider Die Freistellung der Banken von der Prospekthaftung bei Aktienemissionen Eine aktien- und kapitalmarktrechtliche Studie Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 A.

Mehr

Der Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. Dr. Dietrich HofFmann. Rechtsanwalt in Düsseldorf

Der Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. Dr. Dietrich HofFmann. Rechtsanwalt in Düsseldorf Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte Dr. Dietrich HofFmann Rechtsanwalt in Düsseldorf und Dr. habil. Peter Preu Rechtsanwalt in Düsseldorf 4., neubearbeitete und ergänzte Auflage C. H. BECK'SCHE

Mehr

Kommunales Bürgerbeteiligungsmodell

Kommunales Bürgerbeteiligungsmodell 08. Mai 2012 Regionale Bürgerbeteiligungsmodelle zum Ausbau Erneuerbarer Energien für Kommunen und Bürger Kommunales Bürgerbeteiligungsmodell Bayerngrund eine Gesellschaft mit Hintergrund Gesellschafter

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Schuldrecht Besonderer Teil II

Schuldrecht Besonderer Teil II Schuldrecht Besonderer Teil II - vertragliche Schuldverhältnisse - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 10.15 11.45, ESA A freitags, 10.15 11.45, Phil B A. Überblick Regelung

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

Die Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften

Die Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften Die Generalvollmacht im Recht der Kapital- und Personengesellschaften Zulässigkeit, Grenzen und Haftung, unter besonderer Berücksichtigung der organschaftlichen Verantwortlichkeit eines Generalbevollmächtigten

Mehr

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h. Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)

Mehr

Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Vorlage des Prüfungsberichts gemäß 273 Abs 4 UGB

Verpflichtung des Abschlussprüfers zur Vorlage des Prüfungsberichts gemäß 273 Abs 4 UGB Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Verpflichtung des Abschlussprüfers

Mehr

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.

Mehr

Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am Personen. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am Personen. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 5.11.2007 Personen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fall A und B erscheinen bei Rechtsanwalt

Mehr

PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE

PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE PROSPEKT ODER KEIN PROSPEKT, DAS IST DIE FRAGE ETAGE 15 22. MÄRZ 2018 DR. ROBERT OPPENHEIM, LINDENPARTNERS AGENDA (1) BEDEUTUNG DER FRAGE NACH DER PROSPEKTPFLICHT (2) AUFSICHTSRECHTLICHE EINORDNUNG DER

Mehr

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche

Mehr

Erwerb von Personen- und. Kapitalgesellschaftsanteilen. durch Minderjährige

Erwerb von Personen- und. Kapitalgesellschaftsanteilen. durch Minderjährige Moritz Merkenich Erwerb von Personen- und Kapitalgesellschaftsanteilen durch Minderjährige PL ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX Erster Teil: Einleitung 1 A. Motive für einen

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2zr249_08 letzte Aktualisierung: BGH, II ZR 249/08 HGB 171, 230; BGB 195

DNotI. Dokumentnummer: 2zr249_08 letzte Aktualisierung: BGH, II ZR 249/08 HGB 171, 230; BGB 195 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr249_08 letzte Aktualisierung: 20.8.2010 BGH, 1.3.2010 - II ZR 249/08 HGB 171, 230; BGB 195 Atypischer stiller Gesellschafter haftet nicht automatisch für

Mehr

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,

Mehr

Kapitalkonten von Personengesellschaften

Kapitalkonten von Personengesellschaften Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,

Mehr

KG - Charakteristika

KG - Charakteristika KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter

Mehr

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt. ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt. ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen Gesellschaftsrecht Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen 13., ergänzte und überarbeitete Auflage,-A B Verlag C. H. Beck München 2007 ! Inhaltsverzeichnis

Mehr

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DES ÄNDERUNGSVERTRAGS ZUM BEHERRSCHUNG- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Kulmbach, und der Sternquell-Brauerei GmbH, Plauen, gemäß

Mehr

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach 1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft

Mehr

Checkliste für das Wertpapier-Informationsblatt

Checkliste für das Wertpapier-Informationsblatt Checkliste für das Wertpapier-Informationsblatt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vom 22. Juni 2005 (BGBI. I S. 1698), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S.

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht II

Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalgesellschaftsrecht II Kapitalmarktrecht Literatur Textsammlung Kümpel / Hammen / Ekkenga, Kapitalmarktrecht (Loseblatt) Kommentare Schwark (Hrsg.), Kapitalmarktrechts-Kom. 3. A. 2005 Groß, Kapitalmarktrecht,

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland

Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland DPR FREP Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland Dr. h.c. Axel Berger, Vizepräsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.v., Berlin Wien, 31. Jänner

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten I

Wiederholungsfragen und Antworten I Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche

Mehr

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick

Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis

Mehr

Durch die Änderung des 28 WPO im Rahmen der 7. WPO-Novelle wird die Rechtsform

Durch die Änderung des 28 WPO im Rahmen der 7. WPO-Novelle wird die Rechtsform www.wpk.de/stellungnahmen/ 2. August 2007 Gemeinsame Stellungnahme von BStBK und WPK zur steuerlichen Qualifikation der Einkünfte einer Berufsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als Einkünfte

Mehr

C Ansätze gegen eine ungeschriebene Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung

C Ansätze gegen eine ungeschriebene Haftung wegen materieller Unterkapitalisierung INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis 15 Zeitschriften und Schriftensamnüungen 17 I Einleitung 19 A Ziel der Arbeit 19 B Gang der Untersuchung 19 1) Aufriss der Problematik 20 2) Wirtschaftliche Implikationen

Mehr

2 Die Errichtung der Personengesellschaften

2 Die Errichtung der Personengesellschaften 2 Die Errichtung der Personengesellschaften I. Abschluss des Gesellschaftsvertrags 1. Allgemeines Privatrechtlicher (schuldrechtlicher, denn die 705 bis 740 BGB stehen im Schuldrecht BT = 241 bis 853 BGB!)

Mehr

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht

HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht HEX HGR SoSe 2016 Teil 16: Binnenrecht Fall 21: Gesellschaftsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Wandel Fall 22: Unterm Schwert wie Damokles 1 Ansprüche/Rechte der Gesellschaft* GbR OHG KG Beitrag 705

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft und SWS Spannwerkzeuge GmbH Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Pittler Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, mit Sitz in Langen

Mehr

Informationsanspruch hinsichtlich Namen und Anschrift der Mitgesellschafter

Informationsanspruch hinsichtlich Namen und Anschrift der Mitgesellschafter DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr264_08 letzte Aktualisierung: 22.12.2009 BGH, 21.9.2009 - II ZR 264/08 ZPO 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; BGB 242, 716 Abs. 1 Informationsanspruch hinsichtlich

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Gesetze und Verordnungen... XI XIV XVII XIX A. Rechtliche Rahmenbedingungen und Formen der Wirtschaftstätigkeit I. Systematisierung der Gesetzesnormen

Mehr

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Überblick......................................... 5 1.1. Struktur der stillen Gesellschaft.....................

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

Recht der Personengesellschaften

Recht der Personengesellschaften Recht der Personengesellschaften - GmbH & Co. KG - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) dienstags, 12.15 13.45, Phil B A. Grundlagen I. Anerkennung und Zulässigkeit gesetzlich nicht

Mehr

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung

Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Einführung und steuerliche Aspekte zur Beteiligung Weimar eg Inhalt 1. Die Genossenschaft im Rechtssystem 2. Status der Genossenschaftsanteile (Chancen / Risiken) 3. Beteiligung im Betriebsvermögen 4.

Mehr

Fremdkapitalaufnahme für mittelständische Unternehmen über die Börse aus rechtlicher Sicht so vermeiden Sie Fehler

Fremdkapitalaufnahme für mittelständische Unternehmen über die Börse aus rechtlicher Sicht so vermeiden Sie Fehler Fremdkapitalaufnahme für mittelständische Unternehmen über die Börse aus rechtlicher Sicht so vermeiden Sie Fehler Dr. Tobias Gressinger, CMS Hasche Sigle Düsseldorf Agenda I. Aktuelle Entwicklung II.

Mehr

Funktion und Haftung von Wirtschaftsprüfern bei der Erstellung von Kapitalanlageprospekten

Funktion und Haftung von Wirtschaftsprüfern bei der Erstellung von Kapitalanlageprospekten Funktion und Haftung von Wirtschaftsprüfern bei der Erstellung von Kapitalanlageprospekten Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche

Mehr

Fungibilität von Anteilen an Publikumskommanditgesellschaften

Fungibilität von Anteilen an Publikumskommanditgesellschaften NikoOertel Fungibilität von Anteilen an Publikumskommanditgesellschaften Der Entscheidungsspielraum unter Vinkulierungs- und Erwerbsvorrechtsklauseln PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften

Mehr

Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017

Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Familiengesellschaft: Lösung zur sicheren Regelung der Vermögensnachfolge und Minimierung der Steuerbelastung Kanzlei Dr. Metschkoll

Mehr

von Laura, Marie und Doreen

von Laura, Marie und Doreen von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung

Mehr

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Ulrich Eisenhardt. Verlag C. H. Beck München em. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Ulrich Eisenhardt. Verlag C. H. Beck München em. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen Gesellschaftsrecht Dr. iur. Ulrich Eisenhardt em. o. Professor der Rechte an der Femuniversität Hagen 11., ergänzte und überarbeitete Auflage ß Verlag C. H. Beck München 2003 Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise

Mehr