Michael Claaßen MC-Bankrevision Stand

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1 Erwartungshaltung der BaFin an eine Interne Revision Auf der Internetseite der BaFin wurde am 04. März 2014 ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der Erwartungshaltung der BaFin an die Interne Revision in Kreditinstituten beschäftigt. Die Interne Revision wird als wichtiger Baustein des Risikomanagements von Banken angesehen. Die Erwartungen, die die Bankenaufsicht an sie richtet, sind von daher hoch. Danach hat jeder Vorstand die Pflicht, die Interne Revision so auszugestalten, dass sie den sich wandelnden Anforderungen der Aufsicht genügt. Voraussetzung ist, dass die Revision kompetent, souverän, selbstbewusst und unabhängig agieren kann. Im folgenden Text werden einzelne Aspekte des Artikels von MC-Bankrevision aufgegriffen und interpretiert. Auf den Originaltext wird ausdrücklich verwiesen, da diese Unterlage nur einzelne Punkte aufgreift und von daher die Erwartungshaltung der Aufsicht nur unvollständig wiedergibt. 1. Interne Modelle Die kompetente Prüfung der genutzten internen Modelle in der Bank erfordert mathematische Kompetenz durch die Interne Revision. Dies wird als wichtige Aufgabe und Kompetenz der IR angesehen. In diesem Zusammenhang werden auch weitere Aussagen zu Internen Modellen getroffen, die auch von allgemeiner Wichtigkeit sind (z.b. Zugleich eignen sich die Modelle umso besser zur internen Steuerung einer Bank, je zuverlässiger und valider ihre Ergebnisse sind. ). 2. Flexibilität Die Aufnahme und Verarbeitung neuer Themen aufzunehmen stellt für die Interne Revision eine notwendige intellektuelle Anpassungsleistung dar. So müssen relevante Veränderungen erkannt und erfasst werden, deren Bedeutung analysiert und angemessen darauf reagiert wird. Hier kommt der dynamisch risikoorientierte Ansatz zum Tragen; es wird weiter ausgeführt, dass einmal getroffene Wertungen beispielsweise die Einstufung eines Prüfungsgebiets turnusmäßig, aber vor allem auch im Lichte neuer Entwicklungen und Ereignisse, immer wieder kritisch zu hinterfragen und zu revidieren sind. Auch Probleme, die in anderen Häusern auftreten, können Anlass geben, bestimmten Themen im eigenen Institut nachzugehen. Hier wird nach Einschätzung von MC- Bankrevision auch die kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen von 44 KWG Prüfungen in anderen Banken gesehen. Revisoren dürfen nicht betriebsblind werden. Sie sollten ihr Haus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und etablierte Herangehensweisen immer wieder hinterfragen. 1

2 so heißt es in dem Artikel. Ein permanentes Hinterfragen gängiger Vorgehensweisen unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen ist hier als wichtiger Auftrag an die Interne Revision zu sehen. Hier kommen aus unserer Sicht die Informationstransferprozesse und Researchprozesse der IR zum Tragen. Kritisch sind eigene Prozesse vor dem Hintergrund sich ändernder Bedingungen zu hinterfragen. Anlassbezogene Prozesse der Bank (z.b. neue RTF Berechnung, veränderte Strategien oder Anpassungsprozesse nach AT 8.2 der MaRisk) müssen Obliegenheit für die Interne Revision sein, eigene Prozesse zu hinterfragen und ggfls. zu ändern. 3. Informationen und Fachkenntnisse Unter diesem Punkt heißt es in der Unterlage: Die MaRisk verpflichten den Vorstand deshalb, der Internen Revision relevante Weisungen und Beschlüsse bekanntzugeben und sie rechtzeitig über wichtige Änderungen im Risikomanagement zu informieren. Sie muss aber auch das externe Umfeld vorausschauend beobachten und analysieren, um entsprechend reagieren zu können. Die Ergebnisse dieser Analysen sollten sich in einer zukunftsorientierten Prüfungsplanung niederschlagen. Ex Ante Prozesse spielen hier somit eine wichtige Rolle. Eine risikoorientierte Prüfungsplanung ist ohne zukunftsorientierte Betrachtungen nicht möglich. Es ist zu untersuchen, welche künftigen Änderungen, z.b. im Aufsichtsrecht, zu Risiken führen können und damit auf Revisionsprozesse Einfluss haben. So umfasst die Tätigkeit der IR auch die Auseinandersetzung mit der Berechnungslogik der schon erwähnten Modelle zur Risikoquantifizierung. Die Revision muss nachvollziehen können, wie Risikowerte aus den einfließenden Daten generiert werden, welche Annahmen dem zugrunde liegen und welche Grenzen der Modellierung gesetzt sind. Hier wird klar ausgeführt, dass auch Modellschwächen (BTR Tz 2) der IR bekannt sein müssen und diese zu werten hat. Auch die Bedeutung der IT-technischen Aspekte der Risikomessung und -steuerung sind wichtiger Betrachtungsgegenstand der IR. Sie muss die Risikowerte, die mit den Modellen des Risikocontrollings ermittelt werden, unabhängig beurteilen können. Weiterhin wird ausgeführt, dass die IR, um als Sparringspartner wahr- und auch ernst genommen zu werden, einer gewissen Seniorität auf Seiten der Revision bedarf. 4. Projektbegleitung Die MaRisk legen fest, dass die Interne Revision wesentliche Projekte zu begleiten hat. Hierfür sind Kapazitäten in der Jahresplanung zur Verfügung zu stellen. Es wird ausgeführt, dass die Revision ihrerseits die Projekte in einem frühen Stadium beeinflussen kann, anstatt sie nachträglich stoppen zu müssen. Sie gewinnt zudem frühzeitig wertvolle Einblicke in geplante Strukturen und Abläufe. Hier sieht MC-Bankrevision die Bestätigung für die Wichtigkeit der Informationstransferprozesse der IR. Über Ex ante Prozesse werden wichtige 2

3 Erkenntnisse erzielt und ggfls. Hinweise zu möglichen Fehlentwicklungen in einem frühen Stadium gegeben. Weiter heißt es Projektbegleitung ist für die Revision jedoch immer ein Spagat. Sie darf ihre Unabhängigkeit dabei keinesfalls aufs Spiel setzen. Die Verantwortung liegt bei den Einheiten, die das Projekt initiieren beziehungsweise umsetzen. Da die Interne Revision diese Einheiten nach der Projektrealisierung prüfen muss, darf sie in den Projekten keine leitenden oder entscheidungsrelevanten Funktionen übernehmen. 5. Rolle der Revision und interne Kommunikation An dieser Stelle werden wichtige Aussagen zur Mängelverfolgung durch die IR dargestellt. So heißt es Stellt die Interne Revision Mängel fest, so hat sie mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese beseitigt werden. Revisoren brauchen somit den Mut zu klaren Worten. Ein konsequentes und nachdrückliches Handeln wird von der IR gefordert. Weiter heißt es Die interne Kommunikation, also die Vermittlung der Revisionsergebnisse, ist fast ebenso wichtig wie die eigentliche Prüfungsarbeit. Die Revision muss die Beteiligten davon überzeugen, dass ihre Erkenntnisse und Feststellungen das Institut voranbringen. 6. Aufsichts- und Verwaltungsräte An dieser Stelle werden Aussagen zur Zusammenarbeit zwischen IR und dem Aufsichtsorgan dargestellt. Auf rechtliche Grundlagen wird verwiesen und darauf hingewiesen, dass die Aufsicht davon ausgeht, dass die Aufsichtsräte zukünftig den Informationskanal zur Internen Revision zunehmend nutzen werden. 7. Verhältnis zu Vorstand und Aufsichtsrat Hier wird ausgeführt, dass die Interne Revision ein kompetenter Sparringspartner für Vorstand und Aufsichtsorgan sein soll. Es wird dargestellt, dass das Dreieck Vorstand Aufsichtsrat Interne Revision nur funktioniert, wenn in allen drei Einheiten gestandene Persönlichkeiten agieren, die ihre jeweilige Rolle in diesem Gefüge kennen und annehmen. 3

4 In einer Fußnote werden die 3 Verteidigungslinien nochmals dargestellt: 1. Verteidigungslinie: die (Selbst-)Kontrolle der Geschäftsbereiche angesehen 2. Verteidigungslinie die prozessbegleitenden Kontrollen durch nicht-operative Unternehmenseinheiten, insbesondere das Risikocontrolling und die Compliance- Funktion. 3. Verteidigungslinie ist die Interne Revision Zusammenfassende Kernaussagen Die Interne Revision muss eine mathematische Kompetenz besitzen, um z.b. verwendete Modelle im Risikocontrolling prüfen zu können. Die IR muss relevante Veränderungen erkennen und erfassen, deren Bedeutung analysieren und angemessen darauf reagieren Revisoren dürfen nicht betriebsblind werden. Sie sollten ihr Haus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und etablierte Herangehensweisen immer wieder hinterfragen. Auch Probleme, die in anderen Häusern auftreten, können Anlass geben, bestimmten Themen im eigenen Institut nachzugehen. So umfasst die Tätigkeit der IR auch die Auseinandersetzung mit der Berechnungslogik der Modelle zur Risikoquantifizierung. Projektbegleitung ist für die Revision immer ein Spagat. Sie darf ihre Unabhängigkeit dabei keinesfalls aufs Spiel setzen. Stellt die Interne Revision Mängel fest, so hat sie mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese beseitigt werden. Revisoren brauchen somit den Mut zu klaren Worten. Die interne Kommunikation, also die Vermittlung der Revisionsergebnisse ist fast ebenso wichtig wie die eigentliche Prüfungsarbeit. Es wird ausgeführt, dass die Interne Revision ein kompetenter Sparringspartner für Vorstand und Aufsichtsorgan sein soll. Es wird dargestellt, dass die IR, um als Sparringspartner wahr- und auch ernst genommen zu werden, einer gewissen Seniorität auf Seiten der Revision bedarf. 4

5 Fazit Ex ante und ex post Prozesse der Internen Revision und somit nicht nur die vergangenheitsorientierten Prozesse der IR, sondern den zukunftsorientierten Betrachtungen kommen eine wesentliche Bedeutung für die Tätigkeit der IR zu. Eine dynamisch orientierte Vorgehensweise muss zukünftige Änderungen mit berücksichtigen. Die eingesetzten Modelle und deren Modellschwächen müssen der IR bekannt sein. Sie muss somit auch eine mathematische Kompetenz wie das Controlling besitzen. Konsequentes Agieren wird von der IR gefordert; dies ist im Rahmen der Qualitätssicherung (Mängelverfolgung) besonders wichtig. Insofern müssen die Mitarbeiter der Internen Revision konfliktfähig sein. Dies unterstützt die Geschäftsleitung in der Umsetzung ihrer Unternehmensziele. Insofern muss die IR ein kompetenter und verlässlicher Sparringspartner für Vorstand und Aufsichtsrat sein. Der Artikel ist aus Sicht von MC-Bankrevision eine Bestätigung der Vorgehensweise in der Prozessgestaltung, wie Sie unter MC-Bankrevision bzw. MC-Banksoftware dargestellt wir. Quellenhinweis: Der Artikel ist mit Datum auf der Internetseite der BaFin erschienen. Auf den Originaltext wird verwiesen. Titel Interne Revision: Erwartungen der Bankenaufsicht Bernd Wiesemann, BaFin 4. März

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