Jugendhilfe und Gesundheitswesen als Partner in den Frühen Hilfen

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1 Jugendhilfe und Gesundheitswesen als Partner in den Frühen Hilfen Ute Ziegenhain Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm Fachkongress Frühe Hilfen, Mainz, 13. Februar 2014

2 Gliederung Kinderschutz in Deutschland nach der Jahrtausendwende Kooperation und Vernetzung Königsweg zur verbesserten Unterstützung und Förderung von Kindern und ihren Familien? Was steckt drin in den Frühen Hilfen? Jana Notwendigkeit früher und interdisziplinärer Unterstützung Gelingende Entwicklung der Kinder zentrales Erfolgskriterium der Initiativen Früher Hilfen und der Verbesserungen im Kinderschutz Wege in die Nachhaltigkeit koordinierte Vermittlung in interdisziplinäre Frühe Hilfen und Betreuung ab der Geburt Fazit

3 Kinderschutz in Deutschland nach der Jahrtausendwende - in den letzten Jahren vermehrte Aufmerksamkeit auf das Thema Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern - Ziel zahlreicher Initiativen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene ist die Verbesserung des Kinderschutzsystems in Deutschland Novellierung des SGB VIII mit der Einführung des 8a: Konkretisierung des Schutzauftrages in der Kinder- und Jugendhilfe - Auf- und Ausbau präventiver Ansätze, den sogenannten Frühen Hilfen (multiprofessioneller Ansatz zur Prävention von Kindeswohlgefährdung) - Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch Bundeskinderschutzgesetz

4 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Änderungen in Vorschriften des SGB VIII, SGB IX, Schwangerschaftskonfliktgesetz Stärkung präventiver Ansätze / Kooperation in lokalen Netzwerken Früher Hilfen Weiterqualifizierung der Einschätzung und Abwendung von Kindeswohlgefährdung

5 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Änderungen in Vorschriften des SGB VIII, SGB IX, Schwangerschaftskonfliktgesetz Stärkung präventiver Ansätze / Kooperation in lokalen Netzwerken Früher Hilfen zum damaligen Zeitpunkt: Blockade durch das BMG! Weiterqualifizierung der Einschätzung und Abwendung von Kindeswohlgefährdung Verabschiedung / Verwaltungsvereinbarung Juli 2012

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7 Aktionsprogramm Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme (BMFSFJ)

8 Bundeskinderschutzgesetz interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kinderschutz ( 3 KKG) interdisziplinäre und verbindliche Kooperations- und Vernetzungsstrukturen vor Ort Vorläufer und Initiativen zahlreiche kommunale Initiativen lokaler Netzwerke im Kontext Früher Hilfen systematische Entwicklung und Erprobung im Modellprojekt Guter Start ins Kinderleben (Erlangen, Gera, Kyffhäuserkreis, Ludwigshafen, Ostalbbkreis, Pforzheim, Traunstein, Trier) landesweite Umsetzung: finanzielle Förderung und Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus verbindlicher lokaler Netzwerkstrukturen LKiSchG Rheinland-Pfalz Modell für Regelung im Bundeskinderschutzgesetz

9 Guter Start ins Kinderleben Nachhaltige Etablierung interdisziplinärer Kooperations- und Vernetzungsstrukturen systematische verbindliche Regelung der interdisziplinären Zusammenarbeit Etablierung von Strukturen One-Face-to-the-Customer (Fachstelle/Clearingstelle, Information, anonymisierte Beratung, Vermittlung, etc.) geregelte Zuständigkeitsklärung, standardisierte und empirisch abgesicherte Risikodiagnostik, gemeinsame Sprache aktive Beteiligung der professionellen Akteure vor Ort (z. B. Runde Tische, themenbezogene interdisziplinäre AGs) administrative Verankerung und Steuerung durch die fachlichen und politischen Entscheidungsträger Aushandeln und Abstimmen in ruhigen Zeiten, damit Kooperation im Einzelfall funktioniert Finanzierung von Vernetzungsarbeit/Dokumentation in Stellenbeschreibungen als zentrale Aufgabe

10 Kooperation und Vernetzung Königsweg zur verbesserten Unterstützung und Förderung von Kindern und ihren Familien?

11 Kindeswohlgefährdung Lange bevor familiäre Situationen entgleisen und Kinder massiv gefährdet sind, haben viele Familien Kontakte mit Helfern aus unterschiedlichen institutionellen Zusammenhängen. Viele der tragischen Fälle, über die als Spitze des Eisberges in der Presse berichtet wird, beginnen mit früher Vernachlässigung. Hier wird die Notwendigkeit früher und rechtzeitiger Hilfen und Angebote deutlich.

12 Ausgangssituation: Frühe Hilfen und Kinderschutz Frühe Hilfen sind interdisziplinär und können nicht mit den fachlichen Voraussetzungen einer isolierten sozialen oder medizinischen Profession abgedeckt werden interdisziplinäre Wissensgrundlage und Handlungskompetenzen Frühe Hilfen setzen systematische interdisziplinäre Strukturen und geregelte Kooperationswege voraus

13 Kooperation und Vernetzung zentrale Voraussetzung für Frühe Hilfen und Kinderschutz? Was wissen wir? zunehmende (fach-) politische Überzeugung, dass funktionierende interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung unabdingbar für erfolgreichen Schutz von Kindern vereinzelte empirische Belege durch die retrospektive Aufarbeitung von tödlich verlaufenden Misshandlungs- / Vernachlässigungsfällen von Kindern (Fehleranalysen, z.b. Bullock & Sinclair 2002)

14 Jörg M. Fegert & Ute Ziegenhain (Hrsg.). Studien und Praxishilfen zum Kinderschutz

15 Netzwerke im Gesundheitsbereich - Was wissen wir? Informationsaustausch (+) versus tatsächliche systematische Zusammenarbeit (-) - offenbar leichter über ein Problem zu reden und sich auszutauschen als zusammenzuarbeiten; Provan et al., 2005; Barnes et al., 2010) - Akteure schienen sich eher in Netzwerken zu engagieren, die ihren eigenen organisatorischen Bedürfnissen dienten als übergreifenden Präventions- und Gesundheitszielen (Hoeijmakers et al, 2007) aber: regelmäßiger Informationsaustausch im Kontext reger Netzwerkaktivitäten gutes Potential für weitergehende Zusammenarbeit (Provan et al., 2004)

16 Netzwerke im Gesundheitsbereich - Was wissen wir? Cliquen im Netzwerk (-) implizite Tendenz andere Akteure/Institutionen auszuschließen eingeschränkte Kommunikation/unvollständiger Informationsaustausch (Rowley, 1997)

17 Was steckt drin in den Frühen Hilfen? Kinderschutz und Frühe Hilfen

18 Frühe Hilfen nach wie vor uneindeutig definiert - frühe Entwicklungs- und Gesundheitsförderung für alle Säuglinge und ihre Familien - niedrigschwellige und breit angelegte universell präventive Angebote (Elternkurse, Familienhebamme, Willkommensbesuche, etc.) - eher kontrollierende Aspekte der Risikoabklärung / Standards zur Umsetzung von Gefahrenabwehr (z.b. verpflichtender Hausbesuch im Verdachtsfall) Frühwarnsysteme (insbesondere zu Beginn der Debatte) - spezifische und selektiv präventive Angebote für psychosozial belastete Familien (risikospezifische Interventionen, Programme zur Bindungsförderung)

19 und unterschiedlich umgesetzt - Verknüpfung und aufeinander abgestimmte Frühe Hilfen vor Ort - multiprofessionelle Zusammenarbeit - Etablierung einer fallübergreifenden und nachhaltigen Vernetzungsstruktur - eher einzelne Angebote und Frühe Hilfen vor Ort (z.b. Einsatz von Familienhebemmen) - eher Zusammenarbeit in der JH - eher fallweise und nicht systematische Zusammenarbeit

20 Was sollte drin sein in den Frühen Hilfen? lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten (0- bis 3) Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern enge interdisziplinäre Kooperation und Vernetzung von Institutionen und Angeboten (Schwangerschaftsberatung, Gesundheitswesen, interdisziplinäre Frühförderung, Kinder- und Jugendhilfe sowie weitere soziale Dienste) Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern richten - im Sinne der Gesundheitsförderung (universelle Prävention) - sowie an Familien in Problemlagen (selektive Prävention) nach der Definition des wissenschaftlichen Beirats des NZFH: Walper, Franzkowiak, Meysen & Papoušek, 2009

21 Jana Notwendigkeit früher und interdisziplinärer Unterstützung

22 Jana sechs Wochen Der Hebamme fällt auf, dass die Mutter nach ca. 6 Wochen noch unsicher im Handling des Säuglings ist, außerdem gibt es Schwierigkeiten mit dem Füttern des Babys. Der Säugling ist sehr dünn. Zudem berichtet die Mutter von finanziellen Schwierigkeiten (Schulden). Die Hebamme wünscht sich noch weiterführende Betreuung der Familie und wendet sich mit Einverständnis der Mutter an die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen. Mit Erlaubnis der Mutter hat die Hebamme ein Video mit 6 Wochen von der Mutter-Kind- Interaktion aufgenommen:

23 Interaktionseinschätzung mit 6 Wochen Skala elterlicher Feinfühligkeit X X X X

24 Einschätzung von Belastungsfaktoren und Ressourcen: 6 Wochen Schwangerschaft und Geburt Schwangerschaftkomplikationen: Bluthochdruck, vorzeitige Wehentätigkeit, leichte Schwangerschaftsvergiftung - Dauermedikation mit Valproinsäure- Präparat/ Neuroleptikum) Kind Geburtsgewicht 1815g, Sondenernährung

25 Einschätzung von Belastungsfaktoren und Ressourcen: 6 Wochen Merkmale der Bezugsperson Die Eltern zeigen kognitive Einschränkungen: Beide Eltern haben eine Lernbehinderung Lebensumstände - finanzielle Schwierigkeiten - schwieriges Verhältnis zur Herkunftsfamilie - wenig soziale Unterstützung Qualität der Zusammenarbeit Mutter sehr interessiert an Unterstützung

26 Interaktion / Befunde / Unterstützung und Hilfen 6 Wochen: Kinderarzt (Gewicht) Krankengymnastik 4 Monate: Hörgeräte beidseitig, Familienzentrum SPZ (auffällige Kopfform, keine Reaktion auf laute Geräusche) Bindungsförderung, SPFH / Familienhebamme, Frühförderung (schlaffer Tonus, keine Kopfkontrolle, kein reaktives Lächeln, kein Fixieren, keine Blickverfolgung) 5 Monate: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) 6 Monate: Vorstellung SPZ Frühförderung Bindungsförderung (Mutter zunehmend gereizt, aggressiv), K. zunehmend entwicklungsverzögert) 12 Monate: Mobile Frühförderung erhöhtes Risiko für Kindeswohlgefährdung (!) / Kind zunehmend entwicklungsverzögert 4 Jahre: kognitiver Entwicklungsstand von 2 Jahren, Brille, Epilepsie

27 Frühe und rechtzeitige interdisziplinäre Förderung gerade im Kleinkind- und Vorschulalter sind massive Entwicklungsrückstände bisweilen nicht eindeutig auf eine z.b. genetisch bedingte geistige Behinderung oder auf Umweltursachen wie mangelnde Förderung zurückzuführen häufig zeigt sich erst im Verlauf wie viel Entwicklungsfortschritte unter früher Förderung gemacht werden ob ursächlich stärker endogene biologische Faktoren die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigten ob eine ungenügende Förderung zum massiven Entwicklungsrückstand beigetragen hatte Behinderungsdiagnosen sind im frühen Alter ehr vage und unzuverlässig, inklusiver Förderbedarf aber offensichtlich (Ausnahme frühkindlicher Autismus oder einige genetisch determinierte Behinderungsdiagnosen) (Fegert & Besier, 2010)

28 Gelingende Entwicklung der Kinder zentrales Erfolgskriterium der Initiativen Früher Hilfen und der Verbesserungen im Kinderschutz

29 Interdisziplinär abgestimmte Gewährung unterschiedlicher Hilfen - spezifische Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen hoch belastete Familien mit Säuglingen und Kleinkindern + aufsuchende Interventionsprogramme (reduzieren Misshandlung/Vernachlässigung; Guterman, 1997) - Pro Kind (Nurse Family Partnership, Olds et al., 1999) - Keiner fällt durchs Netz (Cierpka et al.) + gezielte Förderung elterlicher Feinfühligkeit und aufsuchend (Bakermans-Kranenburg et al.,2003; Juffer et al., 2008) - STEEP ( Wiege ; Ludwig-Körner, Suess; Erickson & Egeland, 2006) - Entwicklungspsychologische Beratung ( Guter Start ins Kinderleben ; Ziegenhain et al., 2004)

30 Projekt Nachhaltige Wirkung Früher Hilfen Studie 1 Guter Start ins Kinderleben Studie 2 Nachhaltigkeit Früher Hilfen Entwicklungsstand Kind gut beschriebene Hochrisikostichprobe hohe Heterogenität von Hilfen und Fallverläufen Interventions- und Kontrollgruppe Erfassen der erfolgten Hilfen jeweils über die Periode eines Jahres N = 113 retrospektive Aktenanalyse, Elternbefragung Erfassen der angefangen und beendeten Hilfen bis zum aktuellen Zeitpunkt Erfassen des langfristigen Entwicklungsoutcome des Kindes N = 63

31 Entwicklungspsychologische Beratung im Bundesmodellprojekt Guter Start ins Kinderleben Intervention selektiv Video-Sequenzen gelungener Interaktion Video-Sequenzen nicht gelungener Interaktion Anwesenheit des Kindes Videoaufnahme gemeinsamer Interaktion gefördert durch :

32 high risk intervention Entwicklungspsychologische Beratung und mütterliche Feinfühligkeit (CARE-Index; N=83) Feinfühligkeit * * Interaktionseffekt Gruppe x Zeit x Risiko F (4,316)=2.2 p< Hochrisikogruppe Intervention: Verbesserung Feinfühligkeit signifikant - Hochrisikogruppe Kontrolle: hoch-kritisches Verhalten Post-Messung (Effekte verschwinden im Follow-Up)

33 Nachhaltige Wirkung Früher Hilfen : Ergebnisse zentrale Kriterien für Erfolg bzw. Wirksamkeit Früher Hilfen Entwicklung des Kindes bzw. Fehlen von kritischen Erfahrungen ( Prevention of Harm ) Nachuntersuchung (1 ½ - 5 Jahre) - 2/3 der Kinder : Entwicklungsquotient im Normalbereich - überwiegend sozial-emotional bezogene Interaktion mit der Mutter - Mütter zeigten jetzt überwiegend adäquates bis feinfühliges Verhalten versus Säuglingsalter hochkritisches mütterliches Verhalten (insbesondere in der Kontrollgruppe!) aber: - kleinerer Teil der Kinder stark belastet (ein oder mehr Aspekte) - niedriger kognitiver Entwicklungsstand - reduzierte sozial-emotionale Bezogenheit - erhöhtes Misshandlungsrisiko

34 Nachhaltige Wirkung Früher Hilfen : Ergebnisse Frühe Hilfen sind mittlerweile fest in der Kinder- und Jugendhilfelandschaft implementiert - Kinder und ihre Familien erhielten Unterstützung und Versorgungsleistungen im Rahmen der Frühe Hilfen - auch über die frühe Säuglingszeit hinaus - Hilfen wurden nachhaltig vorgehalten - Familien mit hohem Risiko erhielten mehr und höherschwellige Hilfen / häufiger beim Jugendamt angebunden (versus Familien mit niedrigem bzw. ohne Risiko; Zusammenhang mit Misshandlungsrisiko)

35 allerdings Nachhaltige Wirkung Früher Hilfen : Ergebnisse - kaum interdisziplinär zusammengestellte Hilfegebinde - kein systematischer Zusammenhang zwischen Art und/oder Umfang der Hilfen aus unterschiedlichsten Leistungssystemen und den jeweiligen spezifischen Belastungen der Familien (Passgenauigkeit ) - kein Zusammenhang mit den jeweiligen Hilfen und positiver Entwicklung beim Kind bzw. reduziertem Misshandlungsrisiko Hilfen eher reaktiv auf zunehmend beobachtete Probleme? - z.b. keine häufigere Frühförderung / Ergotherapie für Kinder mit unterdurchschnittlichem Entwicklungsstand - z.b. keine häufigere psychiatrische/psychotherapeutische Versorgung für psychisch und klinisch relevant auffällige Mütter - Analyse von Jugendamtsakten: nur vereinzelt nachvollziehbar, dass relevante Informationen vollständig bzw. kohärent, fachlich adäquat zusammengeführt und in Hilfeplan umgesetzt (Kindperspektive) versus Hilfen proaktiv - frühe, kontinuierliche Hilfeplanung?

36 Wege in die Nachhaltigkeit koordinierte Vermittlung in interdisziplinäre Frühe Hilfen und Betreuung ab der Geburt

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39 Geburtsklinik: Früher und breiter Zugang zu jungen Familien koordinierende (Familien-) Hebamme in Geburtskliniken in Rheinland-Pfalz - Familien erkennen und ansprechen, bei denen mehrfache Belastungen / Risiken vorliegen (z.b. LupE-Screeningbogen) - um weitergehende präventive und interdisziplinäre Angebote und Unterstützung werben - Vermittlung in weitergehende interdisziplinäre Hilfen und Versorgungsangebote

40 Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch (Kindler, 2007)

41 LupE Screeningbogen Kindler, Filsinger, Gehrmann, Bechtold et al., 2007; in Meysen, Schönecker, Kindler, 2009 im Rahmen des Bundesmodellprojekts Guter Start ins Kinderleben

42 Jörg M. Fegert & Ute Ziegenhain (Hrsg.). Studien und Praxishilfen zum Kinderschutz

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46 Interdisziplinär abgestimmte Gewährung unterschiedlicher Hilfen Passgenaue, lückenlose und interdisziplinäre Ausgestaltung Früher Hilfen vor dem Hintergrund entwicklungspsycho(patho)logischen / medizinischen Wissens / des Wissens um Risikomechanismen und Ressourcen der familiären Lebenslagen (gemeinsame Sprache) aufbauend auf bestehenden Versorgungsstrukturen bzw. Einbindung in bestehende Regelstrukturen (Guter Start ins Kinderleben ) auf der Basis von / mit Wissen um sozialrechtliche(n) Grundlagen, Leistungsansprüche und vorhandener Angebote vor Ort Optimierung und ggf. Ergänzung der vorhandenen Angebotsstruktur Regelung der Fallführung /-steuerung (auch außerhalb des ASD bzw. unterhalb der Schwelle 27 ff. SGB VIII)

47 Steuerung und verbindliche Fallführung in der interdisziplinären Zusammenarbeit Was uns fehlt sind gemeinsame Standards und eine gemeinsamen Sprache;. Es braucht verschiedene fachliche Blickrichtungen, um dann eine gemeinsame Sicht auf die Situation der Familie zu bekommen; uns fehlt auch eine klare Aufgabenteilung mit klaren Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und Absprachen; bessere Rückmeldungen können Lücken oder Überschneidungen in der Wahrnehmung oder auch im Angebot für die Familie verhindern. Das braucht gute Kommunikation und Vorabsprachen, wenn der Handlungsdruck hoch ist, muss das funktionieren, was in ruhigen Zeiten abgesprochen wird.

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49 E-Learning-Kurs Frühe Hilfen und frühe Interventionen im Kinderschutz : Basisfinanzierung und kostenfreie Nutzung gesichert 87 CME-Punkte Entwicklung gefördert durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden- Württemberg, bundesweiter, kostenfreier Betrieb und weitere Evaluation gefördert von Optimus Foundation

50 Insoweit erfahrene Fachkraft als Chance? Rechtsanspruch auf Fachberatung auch für den Gesundheitsbereich im BKiSchG einzelfallbezogene Zusammenarbeit im Kinderschutz Schwelle und Befugnis der Informationsweitergabe von Berufsgeheimnisträgern ( 4 KKG) Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft ( 4 Abs. 2 KKG, 8b Abs. 1 SGB VIII) verbindliche Erweiterung der Fachberatung durch die insoweit erfahrene Fachkraft auf die Berufsgeheimnisträger sowie alle anderen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen Anspruch auf Fachberatung durch das Jugendamt (spezialisierte Fachkräfte, nicht ASD!)

51 Insoweit erfahrene Fachkräfte (ISEF) als Chance? Beratung von Institutionen in der Medizin, Krankenhäuser, Praxen - würde gerne in Anspruch genommen werden (?) - findet nicht statt - Mangel an Konzepten - Mangel an Beratern (Ärztinnen und Ärzte und/oder medizinerfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter?) - interdisziplinäres Team? Rechtsanspruch So What? oder Handlungsverpflichtung ein effektives Beratungsangebot aufzubauen?

52 Insoweit erfahrene Fachkräfte (ISEF) als Chance? Insoweit erfahrene Fachkräfte sind derzeit insoweit nicht erfahren. Sie kennen die Abläufe im Krankenhaus nicht. Das bislang in der Jugendhilfe erfolgreich praktizierte Beratungsprozedere: Vor-Ort-Gespräche in der Einrichtung, z.b. Kita, braucht längere Vorbereitungszeit und setzt ein stabiles Betreuungsverhältnis voraus. Patientinnen bleiben oft nicht lang genug, um ein solches Gespräch zu planen. Akute Fragen in Bezug auf Schweigepflicht, Inobhutnahme etc Lösung: Telefonberatung?

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54 Fazit

55 Fazit: Kooperation zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe als Schlüssel Frühe Hilfen sind mittlerweile fest in der Kinder- und Jugendhilfelandschaft implementiert das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) bietet einen Rahmen für die Etablierung nachhaltiger Kooperations- und Vernetzungsstrukturen in den Kommunen - in Rheinland-Pfalz bereits vor dem BKiSchG flächendeckende und verbindliche Vernetzungsstrukturen (LKiSchG) aber: Desiderate nach wie vor - müssen interdisziplinäre Vernetzungsstrukturen optimiert werden - sind Frühe Hilfen zu wenig spezifisch und zu wenig passgenau - ist die fallbezogene Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem nicht hinreichend systematisch geregelt - bestehen spezifische Qualifizierungsanforderungen (großes Kompetenzgefälle in der Praxis)

56 Fazit: Kooperation zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe als Schlüssel Eltern früh und rechtzeitig erreichen und für Hilfe gewinnen prekäre Lebenssituationen erkennen gemeinsame Sprache und Fachlichkeit entwickeln gemeinsam helfen und schützen mit vergleichbaren Standards dokumentieren Verantwortungsgemeinschaft - geteilte Verantwortung aller am Kinderschutz beteiligten Akteure und Institutionen (Discher & Schimke, 2012)

57 Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. Albert Einstein * 1889 Ulm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

58 Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Steinhövelstraße Ulm Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. Jörg M. Fegert

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