Stuttgarter Immobilien Talk 13. Mai 2014
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- Siegfried Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Alternative Finanzierungsmodelle für Immobilienprojekte - Mezzanine-Kapital und Anleiheemission -
2 Gliederung I. Wozu alternative Finanzierungsformen? II. Mezzanine-Finanzierungen Genussrechte/Genussscheine Stille Beteiligungen Nachrangdarlehen III. Emission einer Mittelstandsanleihe IV. Fazit 2
3 I. Wozu alternative Finanzierungsformen? Problemstellung Bauträgerprojekte und Projektentwicklungen haben ein ausgeprägtes Risikopotential: Großes Investitionsvolumen (Grundstückserwerb, bei Bauträgern zusätzlich Baukosten) Hoher Fremdkapitalbedarf Durchführung von Projekten mittels Projektgesellschaften o geringes Eigenkapital o Mit Ausnahme der Projektimmobilie und künftigen Kaufpreisansprüchen in der Regel keine weiteren Sicherheiten verfügbar o Risikokonzentration auf Einzelprojekt ( Lost Asset ) 3
4 I. Wozu alternative Finanzierungsformen? Basel III/CRD IV für Banken Reaktion auf Finanzmarktkrise 2007/2008 Banken müssen künftige Kreditvergaben mit mehr und besserem Eigenkapital unterlegen höhere Eigenkapitalkosten Fähigkeit zur Kreditvergabe weiter eingeschränkt durch Mindestliquiditätsquote feste Verschuldungsgrenze für Banken schränkt Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken ein Prognose: Finanzierung von Immobilienprojekten allein durch Bankkredite dürfte schwieriger werden Diversifikation durch Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente empfehlenswert 4
5 II. Mezzanine-Finanzierungen Eigenkapital Börsengang (IPO) Kapitalerhöhung (z.b. Aufnahme PE- Investor) Hybride Finanzierungsformen Genussrechte atypische stille Beteiligungen Nachrangdarlehen Unternehmensanleihe (z.b. Bondm) Schuldscheindarlehen Bankdarlehen Fremdkapital Wertpapier (prospektpflichtig) Bilaterale Vertragsbeziehung 5
6 II. Mezzanine-Finanzierungen 1. Was ist mezzanines Kapital? Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital (das Wort mezzanine ist ein Begriff aus der Architektur und bedeutet Zwischengeschoss; von italienisch mezzo : halb) wird nicht von Gesellschafterseite zur Verfügung gestellt, ist jedoch eigenkapitalähnlich ausgestaltet Vorteil: wirtschaftliches Eigenkapital verbessert Kredit-Rating Vielzahl von Gestaltungen möglich, da gesetzlich nicht oder nur dispositiv geregelt 6
7 II. Mezzanine-Finanzierungen 2. Handelsbilanzielle Behandlung von Mezzanine-Kapital Nachrangdarlehen Genussrechte Stille Gesellschaft Fremdkapital (auch bei Nachrangigkeit und gewinnabhängiger Verzinsung, da keine Verlustbeteiligung) Eigenkapitalcharakter nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Nachrangigkeit (im Insolvenz- und Liquidationsfall gegenüber allen Gläubigern) Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung (mindestens fünf Jahre) Verlustbeteiligung Anspruch des Anlegers auf gewinnabhängige Vergütung Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, handelsbilanzielles Fremdkapital (langfristige Verbindlichkeit) 7
8 II. Mezzanine-Finanzierungen Kurzfristige mezzanine Finanzierungen (insbesondere Zwischenfinanzierung für Bauphase) können daher nicht als bilanzielles Eigenkapital abgebildet werden Einordnung als bilanzielles Eigenkapital für Kompatibilität mit paralleler Bankenfinanzierung aber auch nicht erforderlich Wirtschaftliche Betrachtungsweise ausschlaggebend 8
9 II. Mezzanine-Finanzierungen 3. Wirtschaftliche Anforderungen bei ergänzenden Mezzanine-Finanzierungen Eine mezzanine Finanzierung ist mit einer parallelen Bankfinanzierung nur unter den folgenden Prämissen kompatibel: Laufzeit mezzanine Finanzierung Bankenfinanzierung Auch in der Insolvenz Nachrangigkeit der mezzaninen Finanzierung gegenüber Bankkredit Zinszahlungen auf mezzanines Kapital erfordern Ausnahme von einem strengen Zwei-Konten- Modell, die für die Bank unter folgenden Voraussetzungen akzeptabel sein müsste: o betragsmäßig begrenzt o Ausschluss/Stundung, soweit Zinszahlungen an Bank gefährdet wären keine oder nur nachrangige Besicherung des Mezzanine-Kapitals 9
10 II. Mezzanine-Finanzierungen aber: Mezzanine-Investor wird höhere (risikoadäquate) Verzinsung verlangen wesentliche Teile der Verzinsung müssen bis zum Laufzeitende gestundet oder erfolgsabhängig ausgestaltet werden 10
11 II. Mezzanine-Finanzierungen 4. Was ist ein Genussrecht/Genussschein? Genussrechte sind vertragliche Ansprüche, die den Vermögensrechten eines Gesellschafters mehr oder weniger stark nachgebildet sind variable Verzinsung üblich, Höhe in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen daneben zusätzliche Festzinskomponente möglich, aber z.b. Wegfall oder Stundung bei Unternehmenskrise Inhaber von Genussrechten haben dagegen keine den Verwaltungsrechten eines Gesellschafters (insbesondere Stimmrechte) entsprechende Position Genussrechte können bei Unternehmen jeder Rechtsform verwendet werden kaum gesetzliche Vorgaben für den Inhalt von Genussrechten bedarfsgerechte Gestaltung möglich Genussscheine sind verbriefte Genussrechte 11
12 II. Mezzanine-Finanzierungen Verbriefung ja oder nein? Wertpapiermäßig verbriefte Genussrechte ( Genussscheine ) Vorteil: erhöhte Verkehrsfähigkeit (leichtere Übertragbarkeit das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier, gutgläubiger Erwerb möglich), dadurch ggf. bessere Vermarktung Unverbriefte Genussrechte können zwar übertragen werden, für Erwerber aber geringe Transaktionssicherheit, da kein gutgläubiger Erwerb möglich Vorteil aus Unternehmenssicht: Gläubigerwechsel sind seltener; in der Regel buy and hold - Instrumente Nachteile: ggf. schwierigere Vermarktbarkeit wegen eingeschränkter Fungibilität der Anlage 12
13 II. Mezzanine-Finanzierungen 5. Regulierung von Genussrechten Bei den regulatorischen Anforderungen ist ebenfalls zwischen Genussscheinen und unverbrieften Genussrechten zu unterscheiden: Bei wertpapiermäßiger Verbriefung (Genussschein) muss grundsätzlich ein Wertpapierprospekt nach dem WpPG erstellt werden, wenn die Genussrechte öffentlich angeboten werden. o Ein öffentliches Angebot liegt laut BaFin vor, wenn mehr als 100 Personen angesprochen werden. Dies gilt auch bei Ansprache persönlich bekannter Interessenten o Privilegierung in 3 Abs. 2 Nr. 2 WpPG: Werden nicht mehr als 150 nicht-institutionelle Anleger angesprochen, muss kein Wertpapierprospekt erstellt werden o Auch bei Mindeststückelung von EUR ,- oder bei ausschließlicher Ansprache institutioneller Investoren keine Prospektpflicht 13
14 II. Mezzanine-Finanzierungen Bei unverbrieften Genussrechten muss grundsätzlich ein Prospekt nach 6 VermAnlG erstellt werden, wenn die Genussrechte öffentlich angeboten werden. Ein öffentliches Angebot i.s.d. VermAnlG liegt schon dann vor, wenn auch Personen angesprochen werden, die einer Aufklärung durch einen Prospekt bedürfen oder dem Unternehmen nicht im Einzelnen bekannt sind Privilegierung ausschließlich bei Ansprache institutioneller Anleger Mindeststückelung von EUR ,- Angebot von nur bis zu 20 Genussrechten 14
15 II. Mezzanine-Finanzierungen Ziel: Vermeidung einer Prospektpflicht, da aufwendig Empfehlung: Wertpapiermäßige Verbriefung zur Sicherung bestmöglicher Vermarktungschancen Dabei Ansprache vorwiegend institutioneller Investoren und daneben maximal 150 Privatpersonen, zu denen bereits eine Geschäfts- oder persönliche Beziehung besteht Prospektfreiheit 15
16 II. Mezzanine-Finanzierungen Vorsicht bei der Ansprache von Mitarbeitern: Besondere Verbotstatbestände nach dem KWG (Verbot von Werksparkassen); qualifizierter Rangrücktritt oder Verlustbeteiligung erforderlich Stolperstein: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) seit 2013 in Kraft, BaFin-Erlaubnis für Verwalter von Investmentvermögen erforderlich Sollen die Immobilien nicht zum Abverkauf, sondern zu Vermietungszwecken errichtet werden, besteht bei Einsatz von Genussrechten erhöhte Gefahr einer KAGB-Erlaubnispflicht Auch beim Einsatz von Genussrechten für Projektentwicklungen genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich, da Rechtslage insoweit noch nicht geklärt ist 16
17 II. Mezzanine-Finanzierungen Fazit: Genussscheine bieten sich an, wenn neben einer Bankenfinanzierung weitere, insbesondere institutionelle Investoren gesucht werden, die anhand einheitlicher Bedingungen mezzanines Kapital zur Verfügung stellen Beachte bei paralleler Bankenfinanzierung: Rückzahlungsanspruch mit Nachrangklausel erfolgsabhängige Verzinsung steht unter Vorbehalt ausreichender Liquidität für Bankzinsen Frühzeitige Strukturierung unter Einbindung der finanzierenden Bank erforderlich 17
18 II. Mezzanine-Finanzierungen 6. Stille Beteiligung Geregelt in 230 ff. HGB Innengesellschaft bei der der stille Gesellschafter eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen erbringt und dafür am Gewinn der Gesellschaft beteiligt wird in Abgrenzung zu Genussrechten: stärkere Bindung zwischen stillem Gesellschafter und Projektgesellschaft (Treuepflicht und Zustimmungserfordernis bei Grundlagengeschäften) i.d.r. Anspruch des stillen Gesellschafters auf bestimmten %-Satz vom Bilanzgewinn, sofern gewünscht kombinierbar mit fester Mindestverzinsung Verlustbeteiligung ist auf Betrag der Einlage beschränkt und kann vertraglich ausgeschlossen werden 18
19 II. Mezzanine-Finanzierungen Marginale gesetzliche Informations- und Kontrollrechte (Vorlage Jahresabschluss, Recht auf Einsichtnahme in Papiere und Bücher) Typischerweise individueller und kleiner Gesellschafterkreis Daher in der Regel keine Prospektpflicht nach VermAnlG (kein öffentliches Angebot) In der Praxis häufig als Vehikel zur Beteiligung von Immobilienfonds an Projektgesellschaften Fazit: Stille Beteiligungen bieten sich an, wenn neben einer Bankenfinanzierung ein Risikokapitalgeber (z.b. Fondsgesellschaft) gesucht wird und die Bereitschaft besteht, Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte zu akzeptieren Kann kompatibel zu bestehender Bankenfinanzierung ausgestaltet werden 19
20 II. Mezzanine-Finanzierungen Stolperstein: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) seit 2013 in Kraft, BaFin-Erlaubnis für Verwalter von Investmentvermögen erforderlich Sollen die Immobilien nicht zum Abverkauf, sondern zu Vermietungszwecken errichtet werden, besteht bei stiller Gesellschaft erhöhte Gefahr einer KAGB-Erlaubnispflicht Auch bei stiller Beteiligung an Projektentwicklungen genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich, da Rechtslage insoweit noch nicht geklärt ist 20
21 II. Mezzanine-Finanzierungen 7. Was ist ein Nachrangdarlehen? Nachrangdarlehen sind klassische Darlehen mit der Besonderheit, dass die Besicherung und ggf. auch die Rückzahlung nur nachrangig gegenüber anderen Gläubigern erfolgt verschiedene Ausgestaltungen mit unterschiedlicher Risikostruktur marktgängig: Risikograd nachrangig besichertes Darlehen rechtliche Anforderung: o Abschluss eines Sicherheitenpoolvertrags (Poolung der Sicherheiten beim vorrangigen Kreditgeber) o Abschluss einer Gläubigervereinbarung (sog. Intercreditor-Agreement ): Kündigungsrechte des Nachrangdarlehensgebers dürfen nur nach Vorabstimmung mit Senior- Banken ausgeübt werden jeweils zwischen vorrangigen und nachrangigen Kreditgebern und dem Kreditnehmer 21
22 II. Mezzanine-Finanzierungen Risikograd unbesichertes Darlehen mit relativer Nachrangklausel o rechtliche Anforderung: Rangrücktritt gegenüber den Senior-Kreditgebern o rechtliche Wirkung: Nicht ausreichend um Überschuldung zu vermeiden (Passivierungsgebot in Überschuldungsbilanz) unbesichertes Darlehen mit sog. qualifizierten Rangrücktritt im Insolvenzverfahren o rechtliche Anforderung: Rangrücktritt im Insolvenzverfahren gegenüber sämtlichen weiteren Gläubigern des Unternehmens ( 39 Abs. 2 InsO) o rechtliche Wirkung: Darlehen wird in Überschuldungsbilanz nicht passiviert keine Insolvenzantragspflicht 22
23 II. Mezzanine-Finanzierungen Fazit: Nachrangdarlehen bieten sich an, wenn neben einer vorrangigen Bankenfinanzierung ein weiterer Darlehensgeber gesucht wird, der zu höherem Zinssatz Risikokapital zur Verfügung stellt Wirtschaftliche Anforderung bei Beteiligung von Banken als Senior-Kreditgebern: Nachrangige Tilgungsstruktur des Nachrangdarlehens Verzinsung steht unter Vorbehalt ausreichender Liquidität für Bankzinsen Frühzeitige Strukturierung unter Einbindung der finanzierenden Bank erforderlich 23
24 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 1. Was ist eine Mittelstandsanleihe? als Wertpapier (Inhaberschuldverschreibung) verbrieftes festverzinsliches nicht nachrangiges Darlehen Verbriefung in der Regel durch Globalurkunde, die durch Depotbank verwahrt wird an eine Vielzahl institutioneller und privater Darlehensgeber ausgegeben Nach Emission sind die verbrieften Darlehensansprüche (auf Zins und Rückzahlung) an der Börse handelbar Vorteil für die Anleger: Investment kann jederzeit liquide gemacht werden durch börslichen Verkauf 24
25 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 2. Möglichkeit zur Emission von Mittelstandsanleihen recht neu Vor 2010 keine Möglichkeit von Mittelständlern, Fremdkapital an Kapitalmarkt aufzunehmen nur sog. Blue-Chip -Anleihesegment für Anleihevolumina größer EUR 150 Mio. für Mittelständler uninteressant Verbleibende Möglichkeit, nicht börslich handelbare Anleihe privat zu platzieren (Zeitungsannoncen, etc.), scheidet für Mittelständler ohne großen Markennamen/Bekanntheitsgrad ( Klett ) aus 25
26 III. Emission einer Mittelstandsanleihe seit 2010 spezielle Segmente für Mittelstandsanleihen an 5 deutsche Börsengesellschaften: Börse Stuttgart (Bondm) (Start Mai 2010) Börse Frankfurt (Entry Standard) Börse München (m:access) Börse Düsseldorf (Der Mittelstandsmarkt) Börse Hamburg/Hannover (Mittelstandsbörse Deutschland) Unterschiede der Börsenordnungen zwar im Detail, aber grundsätzlich ähnliche Ausgestaltung 26
27 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 3. Folgen für das Unternehmen (Emittent) (Überblick) + - Starke Erweiterung des Kreises der Fremdkapitalgeber (Diversifizierung) stärkere Unabhängigkeit von Banken als Kreditgebern o Bsp.: Cloud No. 7 in Stuttgart nicht unerhebliche Kosten Öffnung gegenüber dem Kapitalmarkt Prospektpflicht bei Emission an allen Börsenplätzen Rating erforderlich (außer Hamburg und Hannover) Ständige Verpflichtung zur Veröffentlichung von Abschlüssen und Quasi-Ad-Hoc- Mitteilungen i.d.r. erst bei mittleren bis hohen Finanzierungsvolumina und längerer Laufzeit sinnvoll 27
28 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 4. Eigen- oder Fremdemission? Eigenplatzierung - Platzierung in Eigenregie an bekannte institutionelle Investoren an Geschäftspartner mittels Zeitungsannoncen an Privatanleger Fremdemission - mit Unterstützung durch Emissionsbank(en) (verfügen über gute Investorenkontakte) Vorteil: Kostenersparnis Nachteil: Platzierungserfolg weniger sichergestellt Nachteil: Zusätzl. Kosten für Mandatierung Emissionsbank Vorteil: Optimierung der Platzierungschancen für Unternehmen mit geringer Marktbekanntheit schwierig - kann sich allenfalls bei sehr publikumswirksamen Projekten anbieten kann sich für Bauträger mit geringerem allgemeinen Bekanntheitsgrad anbieten 28
29 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 5. Verfahren und zeitlicher Ablauf einer Anleiheemission 5 Monate 1. Monat: Entscheidung über Art der Emission Auswahl der Vertragspartner/des Projektteams (ggf. Emissionsbank, Bondm-Coach, etc. 2. und 3. Monat: Legal Due Diligence evtl. Financial Due Diligence Erstellung Wertpapierprospekt Vorbereitung und Erstellung Emittentenrating 4. Monat: Prospekteinreichung BaFin Billigungsverfahren BaFin Prospektveröffentlichung Ansprache von Ankerinvestoren 5. Monat: Antrag auf Aufnahme der Anleihe in Freiverkehr und Mittelstandsseg ment Zeichnungsfrist Notierungs aufnahme Start Börsenhan del 29
30 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 6. Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten einer Bondm-Transaktion Zulassungsvoraussetzungen Antrag des Emittenten auf Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr Antrag auf Aufnahme ins Handelssegment Bondm Mandatierung eines Bondm-Coaches Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes (durch BaFin gebilligt) Stückelung maximal EUR 1.000,- Factsheet mit Kurzbeschreibung der Anleihe und des Unternehmens Emittentenrating mit Veröffentlichung des Ratingberichts und Bestätigungsschreiben der Ratingagentur Zustimmung des QLP (Quality Liquidity Provider) für das Handelssegment Bondm Folgepflichten Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses (Einzelabschluss und Konzernabschluss, einschließlich Lagebericht) innerhalb von neun Monaten nach Stichtag (HGB ausreichend) Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses (verkürzter Abschluss mit Zwischenlagebericht, für Emittent und Konzern) innerhalb von drei Monaten nach Stichtag (Testat nicht notwendig) Auf das Instrument Anleihe bezogene Quasi-Ad-hoc -Mitteilungen bei Eintritt von Umständen mit möglicher Auswirkung auf Börsenpreis der Anleihe Jährliches Folgeemittentenrating Aktueller Finanzkalender und Emittenten-Factsheet Obligatorische Bondm-Coach-Betreuung für die Erfüllung der Folgepflichten 30
31 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 7. Rechtliche Voraussetzungen der Anleiheemission (1) Anleihebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Emittent und Anleiheinhabern empfehlenswerter Inhalt: Anleihevolumen und Stückelung Verzinsung (Cloud No 7: 6 % p.a., Euroboden: 7,375 % p.a.) und Zinszahlungstermine Laufzeit (Cloud No 7: 4 Jahre, Euroboden: 5 Jahre) und Rückzahlungstag vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten o ganz oder in Teilbeträgen o zu bestimmten Terminen 31
32 III. Emission einer Mittelstandsanleihe (möglichst wenig) Beschränkungen hinsichtlich weiterer Kreditaufnahmen Markt verlangt aber i.d.r. Negativerklärung wegen weiterer Sicherheitengewährungen an Dritte (beachte: bei Grundstücken 1136 BGB) Ausnahmekatalog für bereits geplante Parallelfinanzierungen (bei Projektfinanzierungen i.d.r. nicht erforderlich) Besicherung der Anleihe Opt-In-Klausel nach Schuldverschreibungsgesetz Vorteil für Emittent: Restrukturierung der Anleihe durch Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger möglich 32
33 III. Emission einer Mittelstandsanleihe (2) Wertpapierprospekt Natur des Prospekts Haftungsdokument kein Vermarktungs- oder Werbeinstrument gesetzlich festgelegter Mindestinhalt (WpPG, EU-ProspektVO) Haftung des Emittenten und sonstiger Prospektverantwortlicher bei fehlerhaftem (unrichtigem oder unvollständigem Prospekt ( 21 WpPG)) daneben: allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung 33
34 III. Emission einer Mittelstandsanleihe Inhalt des Prospekts Mindestinhalt gesetzlich geregelt in 7 WpPG i.v.m. Artt. 7, 8 EU-ProspektVO und Anlagen IV und V zur EU-ProspektVO o Risikofaktoren bzgl. der zuzulassenden Wertpapiere (Anhang V Nr. 2 EU-ProspektVO): Risiken der Asset Klasse Schuldtitel bzgl. dem Emittenten (Anhang IV Nr. 4 EU- ProspektVO): Risikofaktoren, die die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen können, seinen Verpflichtungen ggü. den Anlegern nachzukommen Hier spielt die Musik 34
35 III. Emission einer Mittelstandsanleihe o Risikofaktoren (Fortsetzung) Bei Immobilienprojekten/Bauträgerfinanzierungen insbesondere: Risiken aufgrund besonderer Komplexität des Vorhabens (z.b. Schnittstellenrisiken zu beauftragten Dienstleistern, Subunternehmern, etc.) Gewährleistungsrisiko ggü. Erwerbern Risiken aufgrund unvorhersehbarer Mehrkosten des Bauvorhabens (Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko) Risiko schleppender/nicht prognosegerechter Abverkäufe Risiken einer Bauzeitverlängerung (Liquiditätsplanung; mgl. Schadensersatzansprüche von Erwerbern) Projektgesellschaft als SPV Klumpenrisiko 35
36 III. Emission einer Mittelstandsanleihe o Verwendung des Emissionserlöses Rückführung von abzulösenden Vorfinanzierungen im Übrigen Errichtung des Bauvorhabens einschließlich Zahlungen an Projektpartner, Auftragnehmer, etc. o Angaben in Bezug auf den Emittenten (Projektgesellschaft) Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung Unternehmenshistorie Anteilseignerstruktur Satzung, Stammkapital, Geschäftsjahr, Unternehmensgegenstand Investitionen 36
37 III. Emission einer Mittelstandsanleihe o Geschäftsüberblick Geschäftstätigkeit des Emittenten Projektbeschreibung Stand der Entwicklung geplante weitere Umsetzung Finanzierungs- und Sicherheitenstruktur 37
38 III. Emission einer Mittelstandsanleihe (3) Exkurs: Besicherung der Anleihe Anleihen können besichert oder unbesichert begeben werden unbesicherte Anleihen sind der Regelfall bei Emittenten ohne begrenzten Geschäftszweck bei SPVs wie z.b. Projektgesellschaften verlangt der Markt aber i.d.r. Besicherung Besicherung durch Garantien der Obergesellschaft i.d.r. seitens des Bauträgers nicht erwünscht (Risikoabschottung des SPV) daher alternative Sicherheitenstruktur erforderlich aufgrund der Vielzahl der Anleihegläubiger nur über einen Sicherheitentreuhänder möglich 38
39 III. Emission einer Mittelstandsanleihe Sicherheitenstruktur Emittent Sicherheitentreuhänder Sicherheitenverwaltung im Interesse der (Treuhandvertrag als Vertrag zugunsten Dritter) Anleihegläubiger 39
40 III. Emission einer Mittelstandsanleihe typische Sicherheiten bei Immobilienprojekten Grundschuld auf Projektimmobilie o bei abzulösender Vorfinanzierung ggf. nachrangig zu Grundschuld der Bank o automatisches Nachrücken bei Vollablösung der Vorfinanzierung o Abtretung der Rückgewähransprüche an Sicherheitentreuhänder empfehlenswert ggf. Abtretung von Ansprüchen aus Vermietung und Verpachtung der Projektimmobilie 40
41 III. Emission einer Mittelstandsanleihe Kontenpfandrecht auf Konten, auf die Erlöse aus der Emission der Anleihe eingezahlt werden Kontenpfandrecht auf Konten, auf denen Kaufpreiszahlungen aus dem Abverkauf von Immobilien eingehen o Einschränkungen aufgrund 3,4 und 6 MaBV erforderlich (Mittelverwendungsbeschränkung zugunsten Projektdurchführung) Abverkaufserlöse müssen vor Projektfertigstellung vorrangig für das Bauvorhaben verwendet werden und dürfen daher grundsätzlich nicht auf das verpfändete Konto eingezahlt werden Zinszahlungen müssen bis zur Baufertigstellung aus dem Emissionserlös beglichen werden 41
42 III. Emission einer Mittelstandsanleihe o Freigabeverpflichtung des Treuhänders zur Ablösung vorrangiger Darlehen, Zinszahlungen, Baukosten des Objekts, Steuern, etc. o Mittelverwendungskontrolle durch Treuhänder, aber nur formale Prüfung der Freigabevoraussetzungen 42
43 III. Emission einer Mittelstandsanleihe (4) Wertpapierprospekt (Fortsetzung) o historische Finanzinformationen grundsätzlich für die letzten zwei Geschäftsjahre geprüfter Jahresabschluss bei neu gegründeten Projektgesellschaften mindestens ein geprüfter Abschluss für die Zeit der tatsächlichen Geschäftstätigkeit Bilanzierung nach HGB ausreichend bei Mittelstandsanleihen 43
44 III. Emission einer Mittelstandsanleihe 8. Ergebnis Eine Mittelstandsanleihe bietet sich an, um großvolumige und öffentlichkeitswirksame Immobilienprojekte mit langer Laufzeit bankenunabhängig zu finanzieren dadurch können für Bankenfinanzierungen übliche Auszahlungsvoraussetzungen (z.b. Erfüllung bestimmter Vorverkaufsquoten) eingeschränkt oder vermieden werden ggf. Grundstückskauf über vorherige Bankenfinanzierung wegen schnellerer Verfügbarkeit der Bankenfinanzierung und spätere Ablösung durch Anleihe Bereitschaft zur Öffnung gegenüber dem Kapitalmarkt sowie zur Tragung der nicht unerheblichen Kosten für Emission und Erfüllung der Folgepflichten erforderlich 44
45 IV. Fazit Genussscheine Stille Beteiligung Nachrangdarlehen Mittelstandsanleihe Ergänzung zu einer bestehenden Bankfinanzierung, die durch eine größere Zahl v.a. institutioneller Investoren zu einheitlichen Bedingungen gewährt wird Ergänzung einer bestehenden Bankfinanzierung durch einen gesellschafterähnlichen Risikokapitalgeber (häufig: Fondsgesellschaft) Ergänzung zu einer vorrangigen Bankenfinanzierung durch einen weiteren Darlehensgeber mit höherer Risikoverzinsung Bankenunabhängige Gesamtfinanzierung für großvolumige Prestigeobjekte mit langer Laufzeit über den Kapitalmarkt zur Verbesserung des Kreditratings 45
46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 46
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