Quartierplan Rechenzentrum SAK
|
|
- Hanna Martin
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 11. Oktober 2016 Quartierplan Rechenzentrum SAK
2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Lage im Ort Anlass 3 2 Grundlagen Zonenordnung Projekt 5 3 Erläuterungen Allgemeines Erschliessung Bebauung Umgebung Weiteres 11 4 Nachweise Allgemeines Nutzung Schutz Siedlung und Verkehr Ergänzungen 13 Anhang 15 A1 Checkliste Nachweise 16 Beilage 17 Impressum 18 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 2
3 1 Ausgangslage Gemeinde Gais 1.1 Lage im Ort Abb. 1 Das Planungsgebiet umfasst die südlichen Zweidrittel der Parzelle Nr. 114 in Gais und ist Eigentum der SAK (St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG). Die Parzelle liegt am südlichen Siedlungsrand von Gais an der Bahnlinie Appenzell Gais und wird im Osten und Westen von Gewerbegebäuden gerahmt. Südlich grenzt Landwirtschaftsfläche an. Heute ist die Parzelle im nördlichen Drittel mit zwei Gebäuden überbaut. Im mittleren Drittel besteht ein Freiluft-Unterwerk. Das südliche Drittel ist heute unbebaut. Luftbild mit rot markiertem Planungsgebiet, geoportal.ch, Anlass Die SAK plant auf Ihrem Grundstück den Neubau eines Rechenzentrums. Gemäss Art. 4 des Baureglements (BauR) dürfen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Neubauten nur auf Basis eines Sondernutzungsplanes erstellt werden. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 3
4 2 Grundlagen 2.1 Zonenordnung Das Planungsgebiet liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE), welcher abweichend die Empfindlichkeitsstufe III (anstelle von II) zugeordnet ist. Gesäumt wird das Planungsgebiet von Gewerbezonen. Abb. 2 Kommunaler Zonenplan geoportal.ch, Das kommunale Baureglement schreibt für Neubauten in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einen Sondernutzungsplan vor. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 4
5 2.2 Projekt Ziel und Zweck Das Rechenzentrum bietet für die Unternehmen der Region eine Serverdienstleistung mit der zugehörigen technischen Infrastruktur an. Das Angebot trägt zur Zukunftssicherung der Region bei, indem es ansässige Unternehmen befähigt, mit einem Optimum an Datensicherheit modernste IT-Lösungen ganz in der Nähe zu realisieren. Die Unternehmen wissen, wo ihre Daten liegen und können jederzeit darauf zugreifen. Durch die Zentralisierung der Rechenleistung können die Unternehmen von einer Kostenoptimierung aufgrund von Synergieeffekten profitieren. Die klimatischen Gegebenheiten in Gais ermöglichen einen effizienten Energiehaushalt hinsichtlich Wärme. Architektur Das Rechenzentrum tritt als geschlossener, kompakter Kubus auf dem südlichen, noch unbebauten Parzellendrittel in Erscheinung. Das Bauvolumen übernimmt die Geometrie der umliegenden Gewerbebauten. Die zurückhaltende Architektur und Materialisierung passt sich in die bestehende Struktur ein. Die Fassaden sind mehrheitlich geschlossen und haben teilweise Lüftungsöffnungen. Dies wiederspiegelt die digitale Nutzung ohne festen Arbeitsplatz. Über dem Eingang gibt es eine Auskragung im Obergeschoss. Das einzige Fenster wird so hervorgehoben und zeigt den Lounge-Bereich. Das Gebäude hat drei Geschosse. Im Untergeschoss werden die technischen Anlageteile für die Energieversorgung wie die Trafo- und USV-Systeme platziert. Ebenso werden hier die Netzersatz-Anlagen (NEA) sowie Tankanlagen und Schaltgerätekombinationen untergebracht. Im Erdgeschoss wird der Eingangsbereich für Kunden und Waren angeordnet. Das eine der beiden Data-Centers, mit einer Fläche von rund 450 m 2 und die dazugehörige Kühlanlage, ist im Erdgeschoss vorgesehen. Das Obergeschoss beinhaltet die zweite Data-Center-Fläche von rund 450 m 2. Weiter wird im OG ein spezieller Stagingraum zur Erstinstallation von angelieferter IT-Hardware vorgesehen. Ein kleiner Lounge-Bereich ermöglicht den Kunden eine beschränkte und temporäre Arbeitsplatzumgebung für Unterhalts- und Installationsarbeiten an deren IT-Systemen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 5
6 Abb. 3 Grundriss Erdgeschoss, Domenig Architekten, Chur, Abb. 4 Schnitt SO-NW, Domenig Architekten, Chur, Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 6
7 Abb. 5 Fassade Nordost, Domenig Architekten, Chur, Abb. 6 Fassade Südost, Domenig Architekten, Chur, Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 7
8 3 Erläuterungen 3.1 Allgemeines Karteneinträge Wo keine Bemassungen angegeben sind, gilt die Messgenauigkeit des Situationsplans im Massstab 1: Geltungsbereich / Verbindlichkeit Der Geltungsbereich geht vom Projektperimeter aus und schliesst eine allfällige spätere Erweiterung auf der Fläche des heutigen Unterwerks ein. Die Abgrenzungen sind östlich, südlich und westlich zweckmässig durch die Grundstücksgrenze definiert. Die nördliche Abgrenzung erlaubt zu einem späteren Zeitpunkt einen Erweiterungsbau in der gleichen Grössenordnung wie das vorliegende Projekt. Ausserhalb des Geltungsbereichs besteht kein Regelungsbedarf von quartierplanrelevanten Themen. Soweit für das Planungsgebiet im vorliegenden Quartierplan nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die übrigen Vorschriften des BauR und der kantonalen sowie eidgenössischen Rechtsgrundlagen Zweck Mit dem Quartierplan wird der Sondernutzungsplanpflicht gemäss Art. 4 BauR Rechnung getragen Nutzung Die Nutzungsvielfalt sowie die entsprechenden Anforderungen an die Bauweise, Erschliessung und Umgebungsgestaltung sind bei öffentlichen Bauten und Anlagen sehr unterschiedlich. Entsprechend wird die zulässige Nutzung definiert. In Zusammenhang mit dem Rechnungszentrum stehende Nutzungen sind Nutzungen, die insbesondere dem Betrieb und Unterhalt des Rechnungszentrums dienen. 3.2 Erschliessung Bereich interne Verkehrsfläche Das Rechenzentrum wird über die Ostseite des Gebäudes erschlossen mit Ausnahme der fussläufigen Zugänge der Untergeschosse über die Zugangsschächte (vgl ). Entsprechende Erschliessungs- und Umschlagsflächen etc. sind entlang der östlichen Gebäudefassaden anzuordnen. Im Planungsgebiet sind aus Sicherheitsgründen keine Parkplätze vorgesehen, jedoch möglich (vgl ). Kunden können nur zu Fuss in das Gelände gelangen. Einzig bei grösseren Unterhaltsarbeiten kann sich der Betreiber mit Fahrzeugen Zugang verschaffen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 8
9 3.3 Bebauung Baubereich Rechenzentrum Allgemeines Der Baubereich Rechenzentrum geht den Abstandsvorschriften gemäss Regelbauweise vor und legt somit die Lage respektive die abweichenden Abstände der zulässigen Hauptbauten, An- und Vorbauten zu den Grundstücksgrenzen der benachbarten Grundstücke (ausserhalb Planungsgebiet) fest. Weiter werden folgende Details mit den Baubereichen definiert: Vertikale und horizontale Ausdehnung Dachform Vertikale und horizontale Ausdehnung und Lage Als Basis für die Lage und die horizontale Ausdehnung des Rechenzentrums gilt das Projekt (vgl. 2.2) und eine vergleichbare Erweiterung (vgl ). Für das Freiluft-Unterwerk gilt die Bestandesgarantie nach Art. 94 BauG. Nach Süden und grundsätzlich auch nach Osten wird der kleine Grenzabstand gemäss BauR bzw. der Strassenabstand für Erschliessungsstrassen gemäss StrG gewahrt. Nach Westen wird der Grenzabstand auf der gesamten Gebäudelänge reduziert. Dieser Abstand wurde mit dem Grundeigentümer der Parzelle Nr vereinbart. Die maximal zulässige Höhe der Bauten wird von den zulässigen Gebäudehöhen auf den umliegenden Parzellen (Gewerbezone) abgeleitet. Es wird ein Handlungsspielraum von rund 1.00 m bezüglich dem vorliegenden Projekt gewährt. Die max. zulässige Anzahl an Vollgeschossen wird ebenfalls von der Gewerbezone abgeleitet und entsprechend offen gelassen. Dachform Die Dachform wird auf Flachdächer beschränkt. Dies entspricht der gestalterischen Forderung nach einem geschlossenen Kubus und der Nutzung des Gebäudes. Ein Attika würde einem Gewerbebau ohne ständige Arbeitsplätze (Büros) nicht entsprechen Baubereich Zugangsschächte Die Betriebsanlagen in den Untergeschossen bedürfen Fluchtwege, die möglichst direkt ins Freie führen. Dafür sollen die Untergeschosse auf der Südfassade teilweise freigelegt werden. Diese Freilegung darf jedoch nicht die gesamte Gebäudelänge betragen, damit kein «Graben» vor dem Gebäude entsteht Gestaltung Das bestehende Gewerbegebiet ist geprägt von rechteckigen Grundrissen und klaren Bauvolumen. Das Rechenzentrum soll sich architektonisch den Gewer- Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 9
10 bebauten anpassen. Eine Staffelung der Volumen (siehe Abb. 7) ist aufbauend auf rechteckigen Grundrissen möglich. Damit die Material- und Farbwahl zweckmässig beurteilt werden kann, werden ein Konzept und allenfalls Bemusterungen vor Ort verlangt. Abb. 7 Skizze Staffelung der Hauptbaute 3.4 Umgebung Umgebungsfläche Das Planungsgebiet definiert den Siedlungsrand und den Übergang von der Landwirtschaftsfläche zum bebauten Gebiet. Das extensive Wiesenland ist ortstypisch und garantiert eine gute Integration vom Planungsgebiet in die umliegende Landschaft Einfriedungen Das Rechenzentrum soll mit einem Hochsicherheitszaum umzäunt werden. Der einzuhaltende Grenzabstand ist so gewählt, dass eine sinnvolle Bebaubarkeit der Parzelle gewährleistet werden kann. Gemäss Art. 21 BauR haben Zäune bis 1.00 m Höhe einen Grenzabstand von 0.20 m einzuhalten, darüber zusätzlich die Mehrhöhe. Mit Zustimmung des Nachbarn und mit einer guten Gesamtwirkung sind kleinere Abstände möglich. Der vorgesehene Hochsicherheitszaun bedarf eines reduzierten Grenzabstands für Zäune ab 1.30 m Höhe (gemäss BauR müssen Zäune ab einer Höhe von 1.30 m mind m Grenzabstand einhalten). Gemäss Art. 146 des Einführungsgesetzes zum ZGB (EG ZGB) dürfen Zäune, wenn sie nicht höher sind als 1.20 m, an die Grenze gestellt werden. Sind sie höher, ist ein Abstand von der Grenze einzuhalten, welcher das Mass der Mehrhöhe über 1.20 m hat, jedoch höchstens das Mass des für Hochbauten vorgeschriebenen Abstandes. Mit den Eigentümern der Parzellen Nrn. 58, 115 und 1522 werden die einzuhaltenden Grenzabstände für Einfriedungen parallel zum Quartierplanverfahren vereinbart, entsprechend der Quartierplanfestlegung. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 10
11 3.5 Weiteres Umgang mit Energie Das Rechenzentrum produziert viel Abwärme. Gemäss Art. 16 der kantonalen Energieverordnung ist die im Gebäude anfallende Abwärme, insbesondere jene aus Kälteerzeugung sowie aus gewerblichen und industriellen Prozessen zu nutzen, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Diese Abwärme soll, sofern sie nicht durch das Rechenzentrum selber genutzt wird, von Dritten genutzt werden dürfen Umgang mit Meteorwasser Das Oberflächenwasser soll möglichst vor Ort zurückgehalten werden, damit die Abwasser-Infrastrukturen nicht unnötig belastet bzw. bei hohen Wassermengen nicht überlastet werden. Das Betriebskonzept sieht vor, dass das Regenwasser für die Kühlung bzw. das Lüftungssystem des Datacenters genutzt und dafür zurückgehalten wird Umgang mit Grundwasser Das Planungsgebiet liegt gemäss Gewässerschutzkarte im Gewässerschutzbereich A u (vgl. weitere Ausführungen unter 4.5.1). Entsprechend bestehen erhöhte bauliche Anforderungen. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 11
12 4 Nachweise 4.1 Allgemeines Nachfolgend sind lediglich für die vorliegende Planung relevante Nachweise erläutert. Ein gesamthafter Überblick über allgemeine planungsrelevante Nachweise ist im Anhang dokumentiert. 4.2 Nutzung Abweichungen gegenüber der Regelbauweise Der Quartierplan reduziert den Grenzabstand gegen Westen auf 2.00 m auf der gesamten Gebäudelänge, anstatt die im BauR definierten 5.00 m. Der reduzierte Grenzabstand nach Westen ist privatrechtlich geregelt (vgl ) Haushälterische Bodennutzung Die betroffene Parzelle Nr. 114 ist zu zwei Dritteln bebaut und gesamthaft der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeschrieben. Das Planungsgebiet ist heute teilweise unbebaut und bildet eine Lücke im Siedlungsgebiet. Die Parzellenfläche wird aufgrund der reduzierten Grenzabstände effizient genutzt. Die neue Nutzung des Planungsgebiets generiert keinen zusätzlichen Verkehr (keine Arbeitsplätze, kaum Kundenbesuche). Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist somit der zukünftigen Nutzung entsprechend und wird nicht zusätzlich belastet Etappierung Der Quartierplan berücksichtigt das vorgesehene Projekt und eine mögliche Erweiterung (zweite Etappe) in der gleichen Grössenordnung. 4.3 Schutz Ortsbauliche und landschaftliche Einpassung Das zulässige Gebäudevolumen passt sich hinsichtlich Höhen, Gebäudelänge, Positionierung und Gestaltung in die Umgebung ein. Das Volumen baut auf Rechtecken auf Immissionsschutz Das bestehende Freiluft-Unterwerk (Hochspannungsschaltanlage) bleibt vorerst bestehen und grenzt unmittelbar an den geplanten Bau. Gemäss Art. 13 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) müssen die Immissionsgrenzwerte überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können. Gemäss der beiliegenden Überprüfung auf NISV (vgl. B2) sind die Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 12
13 Immissionsgrenzwerte im Gebäudebereich des vorliegenden Projekts eingehalten. 4.4 Siedlung und Verkehr motorisierter Verkehr Erschliessung Die Zu- und Wegfahrt zum Baubereich erfolgt ab der Strasse «Forren» über die bestehende Zufahrtsstrasse. Diese Privatstrasse führt über die Parzelle Nr. 114 (Parzelle des Planungsgebiets) und die Nachbarsparzelle Nr Die Zu- und Wegfahrt ist zwischen den Grundeigentümern der Parzellen Nr. 114 und Nr. 115 über zwei gegenseitige Fahr- und Fusswegrechte gesichert. Gemäss dem provisorischen Strassenverzeichnis der Gemeinde Gais ist die Strasse «Forren» (Nr. 128) als Quartiererschliessungsstrasse bezeichnet. Die Gemeinde wird allfällig eine Verlängerung der Klassierung prüfen. Der zulässige Ausbaustandard (Fahrbahnbreite von 4.00 m) entspricht den Ansprüchen für das Rechenzentrum. Parkierung Das Rechenzentrum wird mit einem Hochsicherheitszaun eingezäunt. Der Zutritt für Kunden ist grundsätzlich nur zu Fuss möglich. Zugefahren werden soll insbesondere nur für den Unterhalt. Die Parkplätze für Kunden können nördlich des Freiluft-Unterwerks, in rund 60 m Fussdistanz angeboten werden. Gemäss BauR ist der Parkplatzbedarf aufgrund der VSS-Normen nachzuweisen. Das Rechenzentrum wird der Nutzungskategorie «Lagerräume, Lagerplätze» (gemäss VSS SN ) zugeordnet. Entsprechend sind pro 100 m 2 BGF 0.01 Parkplätze für Besucher anzubieten. Arbeitsplätze sind keine vor Ort. Die BGF für das Projekt beträgt rund m 2. Bei einem Vollausbau ist mit rund m 2 zu rechnen. Für das Projekt ist vorerst ein Parkplatz für Kunden nachzuweisen. Dieser genügt auch für den Vollausbau. 4.5 Ergänzungen Gewässerschutz Das Planungsgebiet liegt gemäss Gewässerschutzkarte im Gewässerschutzbereich A u. Der mittlere Grundwasserspiegel liegt im Planungsgebiet rund 3 m unter dem gewachsenen Terrain. Untergeschosse unter dem mittleren Grundwasserspiegel sind aufgrund der Gewässerschutzverordnung (GSchV) nur über eine Ausnahmebewilligung, verbunden mit baulichen Mehranforderungen und einem Durchströmungsnachweis, zulässig. Die Voraussetzung dazu ist, dass die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 13
14 Zustand um höchstens 10 % vermindert werden darf. Vorliegend ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Zurzeit wird im Rahmen der Projektierung ein detaillierter Umströmungsnachweis erarbeitet. Vorabklärungen sind bereits mit dem Amt für Umwelt des Kantons gemacht worden. Eine Ausnahmebewilligung wird aufgrund des heutigen Kenntnisstandes in Aussicht gestellt. Abb. 8 Grundwasserschutzkarte, geoportal.ch, Brandschutz Vgl. B1 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 14
15 Anhang A1 Checkliste Nachweise Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 15
16 A1 Checkliste Nachweise Sondernutzungsplanung Nutzung nicht relevant relevant Abweichungen gegenüber der Regelbauweise Haushälterische Bodennutzung Etappierung Schutz nicht relevant relevant Berücksichtigung von Schutzobjekten und Schutz- x zonen Ortsbauliche und landschaftliche Einpassung Immissionsschutz Störfallvorsorge x Gestaltung nicht relevant relevant Wohnlichkeit und architektonische Qualität x Siedlung und Verkehr nicht relevant relevant Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr x motorisierter Verkehr Langsamverkehr x Infrastruktur und Ausstattung nicht relevant relevant Erreichbarkeit der Versorgung und Ausstattung x Ergänzungen nicht relevant relevant Gewässerschutz Brandschutz Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 16
17 Beilage B1 B2 Brandschutznachweis, HHM, 9000 St. Gallen ( ) Überprüfung auf NISV, ECOWATT, 8575 Bürglen ( ) Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 17
18 Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse St. Gallen T: F: Mandatsleitung Armin Meier dipl. Ing. FH SIA in Raumplanung FSU dipl. Wirtschaftsingenieur FH NDS REG A Projektleitung Rolf Fitzi BSc FH in Raumplanung FSU Seraina Schwizer MSc ETH in Architektur 498/019/400/410/02/Ber_ docx Strittmatter Partner AG St. Gallen, 11. Oktober 2016 Seite 18
Teilzonenplan Riesern
22. Dezember 2017 Teilzonenplan Riesern Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 4 2 Erläuterungen 6 2.1 Zonenplanänderung 6 3 Vorprüfung 9 4 Nachweise
WALZENHAUSEN. Änderung Quartierplan «Im Grund» Planungsbericht. 14. Mai 2019
G E M E I N D E WALZENHAUSEN 14. Mai 2019 Änderung Quartierplan Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung
Quartierplan Talstation Kronbergbahn
AI 30. März 2010 Quartierplan Talstation Kronbergbahn SP:4_5_Gemeinden:451_Gonten:004 Qpl Kronbergbahn:Bericht:Bericht_100330.doc Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Vorhaben 3 1.2 Planerische Vorgaben
Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am
Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt
Quartierplan Seeblick II
5. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Vorgehen 3 1.3 Projektorganisation 4 2 Analyse und Strategie 5 2.1 Grundlagen 5 3 Erläuterungen 9 3.1 Aufhebung Quartierplan Seeblick
Überbauungsplan St. Gallerstrasse
Hochbauamt Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 41 11 Fax 071 229 13 30 info@stadtgossau.ch www.stadtgossau.ch Überbauungsplan St. Gallerstrasse 91-101 Erläuterungsbericht St. Gallen, 11. August
Quartierplan Erweiterung Klinik Gais
26. August 2015 Quartierplan Erweiterung Klinik Gais Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Erweiterung Klinik 3 1.2 Quartierplanpflicht 4 2 Grundlagen 5 2.1 Übergeordnete Planung 5 2.2 Kommunale Planung
Zonenplanänderung Modular
18. Dezember 2012 Auflage Zonenplanänderung Modular Inhaltsverzeichnis 1! Ausgangslage 3! 1.1! Situation 3! 1.2! Planungsrechtliche Grundlagen 4! 2! Erläuterungen 5! 2.1! Rechtliches 5! 2.2! Zonenplanänderung
Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:
Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002
Teilzonenplan Wilerstrasse Moosburgweg. Planungsbericht. 10. August öffentliche Auflage
Stadtrat Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Teilzonenplan Wilerstrasse Moosburgweg 10. August 2017 Stadtpräsident Stadtschreiber Stadtpräsident Stadtschreiber öffentliche Auflage vom Baudepartement des Kantons
Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel , Fax , Mail:
Architekturbüro CITY-HAUS GmbH, Churerstrasse 43, 8808 Pfäffikon/SZ Tel. 0554101791, Fax 055 410 20 83, Mail: city-haus@bluewin.ch Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach Gestaltungsplan "Summelen" Weidstrasse,
Überbauungsplan "Meienhalde"
Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona 24. Februar 2015 Überbauungsplan "Meienhalde" Besondere Vorschriften Vom Stadtrat erlassen: Rapperswil-Jona, den... Der Stadtpräsident:... Der Stadtschreiber...
Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat
Revision privater Gestaltungsplan Brandriet Vom Grundeigentümer Kat. Nr. 6914 festgesetzt am Für den Grundeigentümer Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Illnau-Effretikon am Für den Grossen Gemeinderat
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014
SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014 A U S G A B E 2 6. J U N I 2 0 1 4 N R. 686 INHALT Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Geltungsbereich 3 Art. 3 Bestandteile und Verbindlichkeiten
ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG
Einwohnergemeinde Gondiswil ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG mit geringfügiger Änderung von Art. 33 GBR Zone mit Planungspflicht ZPP Bifang im Verfahren gemäss Art. BauV ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung
3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13
Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian
Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft
Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell
Bezirk Rüte Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 23. Mai 2018 Projekt Nr. 2017.480 Reglement Quartierplan Blumenrainstrasse 15 - Eggerstandenstrasse, Appenzell Vorprüfung durch die Standeskommission am:
Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof
Öffentliche Auflage 13. Mai 2015 Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Besondere Vorschriften Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Mai 2009 Teiländerung vom Gemeinderat erlassen am:... Der Gemeindepräsident:...
Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften
Gemeinde Horw Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften Öffentliche Auflage vom 3. März bis 1. April 014 Vom Gemeinderat beschlossen am... Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:...... Markus
Teilzonenplan Sagu AG
Gemeinde G E M E I Walzenhausen N D E WALZENHAUSEN 21. Januar 2015 Teilzonenplan Sagu AG Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 2 Grundlagen 4 2.1 Kantonaler Richtplan 4 2.2 Nutzungsplanung
Quartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell
Bezirk Schwende Kanton Appenzell I. Rh. Appenzell, 2. Oktober 2018 Projekt Nr. 2009.482 Planungsbericht Quartierplanänderung Rothus II", Weissbadstrasse, Appenzell 1 Ausgangslage und Ziele 1.1 Ausgangslage
Überbauungsplan Rietbergstrasse
Planungsbericht Überbauungsplan Rietbergstrasse St.Gallen, 05. November 2015 Proj.-Nr. 1.015.21.026 Goldach Überbauungsplan Rietbergstrasse Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird
Kanton Zürich Stadt Dübendorf. Bestimmungen. Von den Grundeigentümern aufgestellt am. Kat. Nr Kat. Nr Stadtgemeinde Zürich Jörg Kohler
Kanton Zürich Stadt Dübendorf Privater Gestaltungsplan Hochbord Kat. Nr. 16939 und Kat. Nr. 16938 Stand: Anhörung, öffentliche Auflage und kantonale Vorprüfung Aufstellung Von den Grundeigentümern aufgestellt
Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein. MFH Scala. bpa. Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein
Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein 01504 MFH Scala Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein Inhaltsverzeichnis Ort - Lage - Luftbild 3 Projektbeschrieb 4 Kataster
Erschliessungsanlagen, Gewässern, Wäldern und Schutzzonen. 2 Es können rückwärtige Baulinien, die das von Bauten und Anlagen freizuhaltende
Anhang 3 1) (Stand 1. Januar 2015) (zu 64 Abs. 1) In Gemeinden, die ihre allgemeinen Nutzungspläne noch nicht an die neuen Baubegriffe und Messweisen der IVHB angepasst haben, gelten anstelle der Bestimmungen
Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797. Parzelle Nr. 797
Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797 Parzelle Nr. 797 Die Gemeinde Fahrwangen begrüsst Sie! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an Bauland in der Gemeinde Fahrwangen. Unsere Gemeinde liegt auf der
zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr... vom......
BEZIRK EINSIEDELN Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan Nr. 3 GRIENHORGENBERG, EINSIEDELN 10. Juni 1997, Rev. 12. November 1998 Genehmigungsvermerke: 30 Tage öffentlich aufgelegt vom... bis... Vom
Merkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet
Seite von 7 Merkblatt Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet Für Pflanzungen sowie für tote Anlagen, die keinen baurechtlichen Vorschriften
Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer
Gemeinde Ermatingen Masse und Messweisen gemäss PBG und PBV IVHB Abstände Strassen Wald Gewässer Anhang zum Baureglement s Anhang zum Baureglement Seite 2 Inhalt A. Begriffe IVHB und Massvorgaben PBV 1.
Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen
Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche
ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017 Christof Mahr, Fachspezialist Grundwasser, BVU, Kanton Aargau 1
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement Quartierplan Spiss 2007 / 2009 / 2010 Die Einwohnergemeinde von Zermatt - eingesehen den Art. 12 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes
ORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
4-b/103. Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften. Gemeinde Deitingen. Kanton Solothurn. vom 11.
Gemeinde Deitingen 4-b/0 Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften vom. September 00 Öffentliche Auflage vom. März 009 bis. April 009 Beschlossen vom Gemeinderat am.
Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch
Privater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse»
Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse» Mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss 85 und 86 PBG Vorschriften 2. September 2014 GRUNDEIGENTÜMER: Unterzeichnet am...... (Lark Hill AG) STADTRAT
Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn
Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn. 84+85 Sonderbauvorschriften - Änderungen 2017 Öffentliche Auflage vom 10.06.2016 bis 29.06.2016 / vom 13.04.2018 bis 02.05.2018 Untersteht dem fakultativen Referendum
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»
701.760 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen» Gemeinderatsbeschluss vom 8. März 2006 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieser Gestaltungsplan bezweckt die quartierverträgliche
Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (vom 22. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2012) Artikel 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
Kanton Glarus. Gemeinde Glarus Süd. Überbauungsplan Heulosen
Kanton Glarus Gemeinde Glarus Süd Überbauungsplan Heulosen Schwanden (Parz. 90) Sonderbauvorschriften Öffentliche Auflage vom: Von der Gemeindeversammlung angenommen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften
Gemeinde Egg Kanton Zürich Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West Vorschriften Entwurf für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom 31. März 2014: Der
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. Änderung vom 0. Oktober 004 zum Baureglement vom 5. April 1994 Kanton St. Gallen Gemeinde Flums Auflageexemplar UBERBAUUNGSPLAN RUFISTRASSE Vom Gemeinderat erlassen am, Der Gemeindepräsident
Baubegriffe und Messweisen Anhang 1
Baubegriffe und Messweisen Anhang 1 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen
Beurteilung der Aussenlärmbelastung
Beurteilung der Aussenlärmbelastung Vorlage Gemeinderat Orientierendes Dokument INHALTSVERZEICHNIS 1. Ausgangslage...1 2. Grundlagen...2 3. Anforderungen...2 4. Lärmquelle und Emissionspegel...3 5. Beurteilung
AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Der beauftragte Techniker Meran, im November 1997 Dr.Ing.Siegfried Unterberger
Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd
Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:
Überbauungsplan Gubel. Planungsbericht
Überbauungsplan Gubel Planungsbericht Rapperswil-Jona, 30. Januar 2014 1 1. Ausgangslage Mit der Zonenplanrevision der Gemeinde Jona 1996 sind das Grundstück Nr. 35J der Erbengemeinschaft Dr. L. Burgerstein
Gestaltungsplan 'Wasserfurri'
Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident:
KURZDOKUMENTATION LAGUNA Bauland am Zürichsee ( Parzelle Ost)
KURZDOKUMENTATION LAGUNA Bauland am Zürichsee ( Parzelle Ost) Einmaliges Bauland direkt am Zürichsee Ca. 3'800 m2 Bauland direkt am Zürichsee Vollerschlossen Ausnutzung 0.3 (optional Zukauf ab West BGF
MEHRFAMILIENHAUS BLUMENRAIN KONZEPTSTUDIE
KONZEPTSTUDIE ZOLLIKON SCHWEIZ FEBRUAR 2011 K A L F O P O U L O S A R C H I T E K T E N S W I T Z E R L A N D Kataster/Luftbild Mst. 1:1000 Ist-Situation Einführung MFH Blumenrain Zollikon In Anlehnung
.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis
Architektur. Planung Ausführung' PQM URS WETTSTEIN GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz Sonderbauvorschriften 26.03.12 Öffentliche Auflage vom: ' : O-e bis... r'~ 8,!
Beurteilung der Aussenlärmbelastung
Kanton Basel-Landschaft Beurteilung der Aussenlärmbelastung 21. JULI 2015 Impressum Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch J. Vogel 55008_Ber02_20150721_Laermberechnung.docx
BEBAUUNGSPLAN FELMIS VOM 26. JANUAR 2006
EAUUNGSPLAN FELMIS VOM 6. JANUAR 006 AUSGAE 9. AUGUST 006 NR. 60 INHALT I. ZWECK UND GELTUNGSEREICH 3 Art. 1 Zweck 3 Art. Geltungsbereich 3 Art. 3 Verhältnis zu Zonenplan und kommunalen Reglementen 3 II.
Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert. Vom Gemeinderat aufgestellt am 12. Juli 2016
Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert Vorschriften Vom Gemeinderat aufgestellt am. Juli 06 Für die Grundstücke Kat. Nrn. 48, 49, 50, 5, 5, 53, 54, 55, 84, 86, 87, 00, 0, 03, 04, 05, 06, 08, 09,
Richtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen)
Richtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen) I. Geltungsbereich, Begriffe Art. 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Reklameeinrichtungen auf dem Brugger Stadtgebiet,
Überbauungsplan Langrüti Mitte
Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona Überbauungsplan Langrüti Mitte Planungsbericht Inhalt 1 Ausgangslage 2 2 Zielsetzung 4 3 Richtprojekt 5 4 Kennwerte / Nachweise 7 Anhang 9 Ziegler+Partner Architekten
Sprengmitteldepot Chrüzimoos Sevelen / SG. Liegenschaft Gemeinde Sevelen SG, Parzell-Nr. 734 VERKAUFSDOKUMENTATION
Sprengmitteldepot Chrüzimoos Sevelen / SG Liegenschaft Gemeinde Sevelen SG, Parzell-Nr. 734 VERKAUFSDOKUMENTATION Inhaltsverzeichnis Informationen zur Standortgemeinde... 3 Kennzahlen... 3 Verkehrsanbindung...
Begriffe und Messweisen
Anhang 1 Begriffe und Messweisen 1. Terrain 1.1 Massgebendes Terrain Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht
MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern
MACHBARKEITSSTUDIE AR3 ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern www.ar3.ch info@ar3.ch Datum 30.03.2017 MACHBARKEITSSTUDIE ORTHOFOTO Situation Geschichte Wahlackerstrasse Schulhausstrasse ZOLLIKOFEN
Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»
701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,
Legende Zonenplan Siedlung und Landschaft
Legende Zonenplan Siedlung und Landschaft Legende Perimeter Baugebiet gemäss Gebietsausscheidungsplan vom 7.12.71 Perimeter Zonenplan "Landschaft" Teilzonenplan "Bruderholz" Perimeter Baugebiet 2. Etappe
Kennziffer. Tiefgarage mit 36 Stellplätzen
Anlage 2 zu DS 2014 Nr. P 9 ö 76 38 51 Kennziffer Vorgaben Ergebnis Gebäudetypik 2 freistehende Wohngebäude Geschosse / Gebäudehöhe 3 Vollgeschosse 9,5 m = 399,5 m ü. NN Gebäudehöhe = 399,0 m ü NN Kubatur
Gestaltungsplan Rosenau
St.Gallen, 06. Mai 05.007..050.00 Gestaltungsplan Rosenau Sonderbauvorschriften Auflage Vom Gemeinderat erlassen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Öffentliche Planauflage: Vom Departement
Teilzonenplan Wehrstrasse
30. März 2012 Auflage Teilzonenplan Wehrstrasse 430:011:12:PB_120330.doc Inhaltsverzeichnis 1! Planungsgegenstand 3! 1.1! Ausgangslage 3! 1.2! Lage Geltungsbereich 3! 1.3! Zonenplanänderung 4! 1.4! Bauprojekt
Sonderbauvorschriften Gestaltungsplan "Central"
Einwohnergemeinde Breitenbach Kanton Solothurn Sonderbauvorschriften Gestaltungsplan "Central" Öffentliche Auflage vom 05. Mai bis 03. Juni 2006 c Vom Gemeinderat Breitenbach genehmigt mit Beschluss Nr...
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen
701.450 Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 1 Art. 1 Geltungsbereich Bestandteile des Gestaltungsplans 1 Für den Bahneinschnitt
GEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
Mehrzweckhalle Kirchberg sowie Erweiterung Schulanlage Sonnenhof
Politische Gemeinde 9533 Kirchberg Schulgemeinde 9533 Kirchberg Mehrzweckhalle Kirchberg sowie Erweiterung Schulanlage Sonnenhof Machbarkeitsstudie gemäss Raumprogramm der Schulgemeinde Kirchberg vom 17.09.2013
GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
Vorschriften, Stand Öffentliche Mitwirkung
Privater ergänzender Gestaltungsplan Teilgebiet D Zwicky Areal Vorschriften, Stand.06.05 Öffentliche Mitwirkung Für die Grundeigentümer: Zwicky & Co. AG, mit Sitz in Wallisellen, Zwicky-Strasse, 80 Wallisellen
Gemeindesaal Kirchberg Erweiterung Schulanlage
Politische Gemeinde 9533 Kirchberg Schulgemeinde 9533 Kirchberg Gemeindesaal Kirchberg Erweiterung Schulanlage sowie Sonnenhof Machbarkeitsstudie gemäss Raumprogramm der Schulgemeinde Kirchberg vom 17.09.2013
Änderung der Bauordnung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Änderung der Bauordnung Wiesendangen,. Oktober 08 Antrag an Gemeindeversammlung (Festsetzung) Erste Spalte: rechtsgültige Bauordnung Wiesendangen, Fassung vom 4. Juli
Beurteilung der Aussenlärmbelastung und Lärmbelastung Garagierung
Kanton Basel-Landschaft Beurteilung der Aussenlärmbelastung und Lärmbelastung Garagierung Stand: 20. November 2012 / 31. Oktober 2014 Inhalt: 1. AUSGANGSLAGE... 1 2. GRUNDLAGEN... 2 3. ANFORDERUNGEN...
Kanton Zürich. Stadt Dübendorf. Privater Gestaltungsplan CC Prodega Neugutstrasse 90, Parzelle Kat.-Nr Bericht gemäss Art.
Kanton Zürich Stadt Dübendorf Privater Gestaltungsplan CC Prodega Neugutstrasse 90, Parzelle Kat.-Nr. 14196 Bericht gemäss Art. 47 RPV Olten, 11.10.2011 8097gp/su Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2 2.
Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II Inkl. Teilaufhebung des bestehenden Gestaltungsplanes vom 04. August 997 mit Änderungen vom 08. April 998 und vom 08. November 004 gemäss Art.
Bestimmungen. BDV-Nr. 4^^~ ^^^fe. wetzikon ^^ Privater Gestaltungsplan Zil. Exemplar der Gemeinde. Der Schreiber/.'/f
Exemplar der Gemeinde wetzikon ^^ Von den Grundeigentümern festgesetzt am 1. ^^. ss.f";" 1 l i--u"! J Baugenossenschaft im Zil: Politische Gemeinde Wetzikon: J Vom Gemeinderat zugestimmt am '^ ^. Jan.
Machbarkeitsstudie 'Sunnegg' Alpnach Dorf
13.12.2013 Machbarkeitsstudie Schoriederstrasse 29 6055 Alpnach Dorf Ausgangslage > Bauzone > Gesetzesgrundlagen Plangrundlagen > Siedlungsstruktur > Volumen im Kontext > Besonnung > Aussicht > Situation
Öffentlicher Gestaltungsplan Mühlehalde
Öffentlicher Gestaltungsplan Mühlehalde Vom Gemeinderat erlassen am: Im Amtsblatt ausgeschrieben am: Namens des Gemeinderates, Der Präsident: Der Sekretär: Von der Baudirektion genehmigt am: BDV Nr. /.
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
Fassung Mitwirkung / Vorprüfung vom 12. November Von der Baudirektion genehmigt am: ARE Nr... /...
Kanton Zürich Gemeinde Pfäffikon Privater Gestaltungsplan Zentrum Gestaltungsplan-Vorschriften (GPV) Fassung Mitwirkung / Vorprüfung vom. November 08 Vom Gemeinderat als verbindlich erklärt am: der Präsident
Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017
Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes
Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...
1 Kanton Zürich Gemeinde Richterswil PRIVATER GESTALTUNGSPLAN "Mülenen" VORSCHRIFTEN mit öffentlich-rechtlicher Wirkung Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:...
Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften
Gemeinde Möriken-Wildegg Kanton Aargau Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften gemäss 21 BauG weiterer Bestandteil des Gestaltungsplanes: Situationsplan 1:500 Vorprüfungsbericht vom... Mitwirkungsbericht
Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren
STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
V O R S C H R I F T E N
KANTON ZÜRICH GEMEINDE THALWIL P R I V AT E R G E S T AL T U N G S P L AN AL T E R S GERECHTES WOHNEN - GAT T I K ON V O R S C H R I F T E N Öffentliche Auflage vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ Von den Grundeigentümern
Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...
Gemeinde Fischenthal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Stegweid Vorschriften Stand 0. Januar 09, Entwurf für Mitwirkung / Vorprüfung Von der Grundeigentümerin festgesetzt am: AL Immobilien AG Von
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.
Quartierplan «Rheingold»
Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im
Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG. Sondernutzungsvorschriften (SNV)
Gemeinde Beinwil am See Kanton Aargau Gestaltungsplan Seehalde gemäss 21 BauG Sondernutzungsvorschriften (SNV) Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes; - verbindlicher Gestaltungsplan Seehalde, Situationsplan
Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
WOHNÜBERBAUUNG PROLUNG EINFAMILIENHÄUSER
WOHNÜBERBAUUNG PROLUNG EINFAMILIENHÄUSER HAUS A 5.5 mit ausbaubarem Untergeschoss und zwei überdachten Abstellplätzen Parzelle: Nettofläche: Verkaufspreis: 344 m2 Landfläche 130 m2 Wohnfläche + 68 m2 Hobbyraum,
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 3. Änderung vom 19. August 2013
POLITISCHE GEMEINDE FLUMS 3. Änderung vom 19. August 2013 zum Baureglement vom 5. April 1994 3. Änderung vom 19. August 2013 zum Baureglement vom 5. April 1994 Der Gemeinderat erlässt gemäss Art. 2, Art.
PROJEKTWETTBEWERB WOHNSIEDLUNG LAURIEDHOFWEG 1. BAUETAPPE
WOHNBAUGENOSSENSCHAFT HEIMAT IN ZUG PROJEKTWETTBEWERB WOHNSIEDLUNG LAURIEDHOFWEG 1. BAUETAPPE SCHLUSSBERICHT MÄRZ 2016 Marianne Dutli Derron Architektin ETH SIA MREM Immobilien- und Bauprozessberatung