Er ist s (von Eduard Mörike)

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1 39. Jahrgang Donnerstag, den 8. März 27 Nr. 1/27 Er ist s (von Eduard Mörike) Frühling lässt sein blaues Band Wieder flattern durch die Lüfte; Süße, wohlbekannte Düfte Streifen ahnungsvoll das Land. Veilchen träumen schon, Wollen balde kommen. Horch, von fern ein leiser Harfenton! Frühling, ja du bist s! Dich hab ich vernommen.

2 2 Ausgabe 1/27 Gemeinde: Landkreis: Merzig Wadern Anlage 15 zur KWO (zu 51 Abs. 2 KWO und 52 Abs. 3 KWO) Endgültiges Ergebnis Laut Wählerverzeichnis Wahlberechtigte Wählerinnen / Wähler Abgegebene Stimmen Wahlbezirke Wahlvorschlag Wahlvorschlag ohne Sperr- mit Sperr- nach 21 insgesamt Nr. 1 Nr. 2 Gemeinden vermerk vermerk Abs. 3 KWG (A1 + A2 + A3) insgesamt darunter mit Willkomm Schmitt ungültig gültig Wahlschein (Partei / Wählergr.) (Partei / Wählergr.) 39,53% 6,47% von Spalte 1 von Spalte 1 A1 A2 A3 A B B 1 C D Besch Borg Büschdorf Eft-Hellendorf Nennig Oberleuken Keßlingen / Münzingen Oberperl I II Sehndorf Sinz Tettingen-Butzdorf Wochern Briefwahl Summe Zu übertragen: Wahlbeteiligung: 71,44% Lfd. Nummer Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 4. März 27

3 Ausgabe 1/27 3

4 4 Ausgabe 1/27

5 Ausgabe 1/27 5 Wichtige Telefonnummern - Notdienste - Allgemeine Hinweise Gemeindeverwaltung 6867 / / 66-1 Anschrift: Rathaus, Trierer Straße 28, 6676 Sprechzeiten: montags bis freitags: Uhr Internet: dienstags: Uhr für Mosella-Beiträge: mosella@perl-mosel.de donnerstags: Uhr Annahmeschluss für Mosella Beiträge: Montag, 1. Uhr sowie Freitag, 1. Uhr, wenn in der Erscheinungswoche ein Feiertag ist. Bürgermeister der Gemeinde : Anton Hoffmann, Rathaus, Tel.: 6867 / ; privat: Büschdorf, im Brühl 12, Tel.: 6868 / 137. Termine zur persönlichen Vorsprache bei Bürgermeister Hoffmann bitte mit dem Vorzimmer, Frau Fortner, abstimmen; Tel.: 6867 / Ortspolizeibehörde/Ordnungs-/Meldeamt mittwochs ganztägig geschlossen! Die Büros der Gemeindeverwaltung sind freitags nachmittags nicht besetzt! Außerhalb dieser Zeiten kann nur in wirklich dringenden Fällen durch mündliche oder telefonische Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ein Termin vereinbart werden. Wasserversorgung Bei Versorgungsstörungen: während der allgemeinen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung : Gemeindewasserwerk im Rathaus, Zimmer 1.9, Tel.: 6867 / Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten: Bereitschaftsdienst - Telefon-Nr.: 17 / Härtebereich des Trinkwassers : 24 dh (deutsche Härtegrade), entspricht Härtebereich 4 für Waschmittel. Forstrevier Der Revierförster ist zu folgenden Zeiten im Rathaus, Zimmer 2.1, 2. OG, Tel.: 6867 / zu erreichen: dienstags von 13.3 Uhr bis 18. Uhr und donnerstags von 8.3 Uhr bis 12. Uhr Forstrevier Merzig In der Neuwild 13, Mettlach, Tel.: 175 / 2289 Herr Thielmann, 175 / Herr Dincher Sprechstunden: montags von 14. Uhr bis 16. Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiten Sprechstunden im Rathaus Amt für soziale Angelegenheiten des Landkreises Merzig-Wadern Sprechzeiten betr. Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und Asylbewerberleistungen: Einmal pro Monat am dritten Mittwoch von 1.3 bis 12. Uhr, Zi. 2.9 (2. OG) im Rathaus, Tel.: 6867 / Kreisagentur für Arbeit und Soziales, Merzig Beratungsgespräche nur nach Vereinbarung: (Tel.: 6861 / ). Alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen, jeweils dienstags, 8.3o bis 12.oo Uhr, Zimmer 2.8 (2. Obergeschoss) im Rathaus, Tel.: 6867 / Agentur für Arbeit, Merzig Individuelle Einzelberatung; Terminvereinbarung notwendig unter Tel.: 6861/ Sprechtag jeden ersten Donnerstag im Monat von 8.3 bis 12. Uhr in Zimmer 2.8 (2. OG) im Rathaus, Tel.: 6867/ Sozialwerk Saar-Mosel e.v. Beratungsstelle für ältere Menschen Sprechzeiten Dipl.-Pädagogin Eva Joris: jeden Montag von 8.3 bis 12. Uhr, Zimmer 2.9 (2. Obergeschoss) im Rathaus, Tel.: 6867/ AOK-Sprechtage im Rathaus Jeweils dienstags von Uhr, Zimmer 2.9 (2. Obergeschoss) im Rathaus ; Tel.: 6867 / Barmer-Sprechtag im Rathaus Alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen, jeweils dienstags in der Zeit von Uhr, Zimmer 2.9 (2. Obergeschoß) im Rathaus, nach Terminvereinbarung bei Herrn O. Marquardt, Tel.: 185 / 5265 Schulen Grundschule Dreiländereck, Stammschule, Tel.: 6867 / 5622, (Fax: 6867 / 5623) Grundschule Dreiländereck, Dependance Besch, Tel.: 6867 / oder 758, (Fax: 6867 / 56628) Konrad-Adenauer-Schule, Tel.: 6867 / 9111-, (Fax: 6867 / ) Sonderschule Merchingen, Tel.: 6861 / 2668, (Fax: 6861 / ) Anmeldung für das 5. Schuljahr: März 27 Schulanfang: 27. August 27 Schengen-Lyzeum, Auf dem Sabel 2, 6676 Bürozeiten: donnerstags und freitags, durchgehend von Uhr Tel.: 6867/ oder ; Fax: 6867/ info@schngenlyzeum.eu Internet:

6 6 Ausgabe 1/27 Bezirksschornsteinfeger Hans-Peter Pickard, Bildstockstr. 139, Merchweiler, Tel.: 178 / Behördenvermittlung Merzig Unter der zentralen Rufnummer 6861 / 73- erreichen Sie folgende Behörden in Merzig: Amtsgericht; Finanzamt; Gesundheitsamt; Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, Außenstelle Merzig Strom- und Erdgasversorgung Energis Merzig: Störungsdienst Erdgas Tel.: 6861/ Störungsdienst Strom Tel.: 6861/799- Öffnungszeiten des TÜV-Saarland Zweigstelle Orscholz, Voranmeldung möglich an den Prüftagen, Tel.: Mittwoch von 7.3 Uhr bis 11.3 Uhr und von 12.3 Uhr bis 15.3 Uhr (Annahmeschluss) Freitag von 7.3 Uhr bis 11.3 Uhr und von 12.3 Uhr bis 14. Uhr (Annahmeschluss) Anmeldungen bitte unter TÜV Losheim, Tel.: oder 318 Ärzte im Raum -Nennig-Orscholz Allgemeinärzte: Thomas Dehnen, Orscholz, Am Gerstengarten 3, 6865/426 Dr. h. c. Peter Drisch, Weiten, Waitzenrücken 1, 6865/1568 Drs. Rinneberg, Orscholz, Saarlandplatz 8, 6865/711 Dr. med. Thomas Röder,, Kirschenstr. 28, 6867/254 Roland Woll,, Trierer Str. 16, 6867/32 Joachim Zahn, Nennig, Im Hof 8, 6866/229 Bereitschaftsdienst der Apotheken für den Raum -Nennig-Orscholz In der Woche vom : St. Nikolaus-Apotheke, Orscholz, Tel.: 6865/1317 Der Apotheken-Bereitschaftsdienst erstreckt sich auf den Zeitraum von einer Woche und beginnt und endet jeweils freitags um 18. Uhr. Der Notdienst an Wochenenden beginnt samstags um 12. Uhr und endet montags um 7. Uhr. An Feiertagen beginnt er am Abend vor dem Feiertag um 18. Uhr und endet am Morgen nach diesem um 7. Uhr. Rettungsdienste / Krankenhäuser Rettungsleitstelle Saarland (aus dem dt. Festnetz: ohne Vorwahl): 19222; bei Handy mit Vorwahl (681) Krankenwagen-Rettungswache 6867 / 863 Rettungswache Mettlach 6864 / 1633 Rettungswache Merzig 6861 / Polizei Notruf Polizei 11 Feuerwehr Zahnärzte: Thomas Huhnd, Quirinusstr. 1,, 6867 / 93737, Priv.: 6866/1226 Gilbert Krupp, Bahnhofstr. 21,, 6867 / 5512, Privat: 6867/5198 Drs. Nies u. Kaltenberg-Nies, Brunnenstr. 2, Orscholz, 6865/824 Michaela Brück, Moselstr. 6, Orscholz, 6865/276 Tierärzte: Dr. Felix Nebauer, Kirschenstr. 51,, 6867/5834 Franz Stanik, Moselstr. 25, Orscholz, 6865/8177 Not-/Bereitschaftsdienst für den Raum -Nennig-Orscholz Notfalldienstzentrale Merzig: 6861 / 7888 Der allgemein ärztliche Notfalldienst beginnt in der Regel am Freitag um 19. Uhr und endet am Montag um 8. Uhr. Der jeweilige Arzt ist samstags und sonntags in dringenden Fällen nach telefonischer Absprache um 11. Uhr bzw. um 18. Uhr in seiner Praxis aufzusuchen. Der zahnärztliche Notfalldienst beginnt in der Regel am Freitag um 24. Uhr und endet am Sonntag um 24. Uhr. Allgemeinärztlicher Notfalldienst: am 1./11.3.7: Dres. Rinneberg, Orscholz, Tel.: 6865/711 Zahnärztlicher Notfalldienst: am 1./11.3.7: Dr. C. Nies, Orscholz, Tel.: 6865/824 Augenärztlicher Notfalldienst: am 1./11.3.7: Dres. Grimm/Gloxhuber, Ensdorf, Tel.: 6831/76878 Kinderärztlicher Notfalldienst: am 1.3.7: Dr P. Meyer, Merzig, Tel.: 6861/7115 am : Dr. S. Aliani, Saarlouis, Tel.: 6831/3589 HNO Notfalldienst: am 1./11.3.7: J. Rübsteck, Merzig, Tel.: 6861/5777 Tierärztlicher Notfalldienst: am 1./11.3.7: H. Bieg, Losheim am See, Tel.: 6872/6311 Krankenhaus SHG Kliniken Merzig 6861 / 75- Kreiskrankenhaus Saarburg 6581 / 82 Polizeiposten, 6867 / 9339, Fax: Polizeiposten Mettlach, 6864 / 93333, Fax: Polizeibezirksinspektion Merzig, 6861 / 74 Notruf Feuerwehr 112 Gemeindewehrführer; Manfred Gelz, 6867/93344 u. 171/332728

7 Ausgabe 1/27 Feuerwehr-Löschbezirke mit Löschbezirksführer in der Gemeinde 7 Besch: Rhein Christoph 6867 / Borg: Wehr Alwin 6867 /733 Büschdorf: Hoffmann Georg 6868 / Eft-Hellendorf: Leuk Klaus 6868 / 87 Nennig: Cramme Thomas 6866 / 1548 Oberl./Ke./Mü.: Nittler Willibrord 6865 / 777 THW-/Obermosel Ortsbeauftragter: Hans Schmitt, Talweg 12,6676 -Besch, Tel.: 6867/5111; dienstlich: 6581/2781. Zugführer: Michael Schmitt, Thornerstr. 8, Palzem-Kreuzweiler, Tel.: 6583/991166, dienstl.: 171/ , Unterkunft: 6867/91295 Ortsvorsteher der Gemeinde Besch: Weber, Jutta, Ruhbrück Borg: Biewer, Rudolf, Auf dem Waas Büschdorf: Ollinger, Joachim, Im Brühl Eft-Hellendorf: Fixemer, Karl-Josef, Zum Schneeberg Nennig: Fuchs, Karl, Wieser Str. 14, od Oberleuken/Keßlingen/Münzingen: Gottdang, Ralf, Oberleuken, Forststr Oberperl: Willkomm, Cilli, Im Gewännchen : Hein, Gerhard, Bergstraße Sehndorf: Petgen, Gerd, Marienstraße Sinz: Weber, Hermann, Hauptstraße Tettingen-Butzdorf/Wochern: Becker, Alois, Lindenstraße Schiedspersonen der Gemeinde Oberperl Mohr Martin 6867 / 568 Lamberti Peter 6867/5478 Sehndorf Foetz Erwin 6867 /286 Sinz Willkomm Kurt 6866 / 1348 Tett.-Butzd. Palz Daniel 6866 / Wochern Schröder Harald 6866 / Bezirk 1 Nennig: Vertreter: Karl Colling, Martinusstr. 12 b, Nennig, Tel.: 6866/1279 Schiedsmann des Bezirkes 2 Bezirk 2 Besch: Vertreter: Emil Strupp, Zu den Mühlen 1, Besch, Tel.: 6867/5456 Johann Schmitt, Talweg 12, Besch, Tel.:6867/5111 Bezirk 3 Oberperl,, Sehndorf Vertreter: Irene Keren, Kirschenstr. 15, 6676, Tel.: 6867/93377 Schiedsmann des Bezirkes 4 Bezirk 4 Sinz, Tettingen-Butzdorf, Wochern Vertreter: Manfred Stegmann, Zerwasstr. 16, Tettingen-Butzdorf, Tel.: 6866/479 Schiedsmann des Bezirkes 5 Bezirk 5 Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Oberleuken, Keßl., Münz. Vertreter: Werner CLEMENS, Efter Str. 28, Eft-Hellendorf, Tel.: 6868/328 Schiedsmann des Bezirkes 4 Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Besch, Nennig: Hans Altenhofen, Bischof-Walo-Str. 19, Besch, Tel:6867/416 Oberl., Keßl., Münz., Sinz: Jakob Backes, Büschdorf, Am Schwarzbruch 1, Büschdorf, Tel.: 6868/596 Büschdorf, Eft-Hellendorf: Karl-Heinz Neisius, Am Schwarzbruch 2, Büschdorf, Tel.: 6868/42 Borg: Barthel Krupp, Schlossgut Pillingerhof, Borg, Tel.:6867/216, Oberperl, Sehndorf, Tettingen-Butzdorf, Wochern Konrad Jackl, Im Kemmer 27, 6676, Tel.: 6867/526 Allgemeine Entsorgungshinweise Abfallsäcke sind zum Preis von 3,7 Euro im Rathaus, Zimmer E.1 erhältlich. Altbatterien Sammelstellen in der Grundschule Dreiländereck, in der Konrad-Adenauer-Schule während der Schulöffnungszeiten sowie im Rathaus während der Öffnungszeiten. Fahrzeugbatterien müssen beim Ökomobil abgegeben werden. Druckerpatronen und Tonerkartuschen Sammelstelle in der Grundschule Dreiländereck ; Abgabe während der Schulöffnungszeiten. Entsorgung von Haushaltskühlgeräten und Wärmepumpen Die Geräte sind vom Entsorger selbst kostenlos bei der Deponie in Fitten abzugeben. Öffnungszeiten: Mi.-Do.-Sa Uhr, Fr Uhr, Tel.: 6869/1498. Erdmassendeponie Besch Für Erdmassen, die auf dem Gebiet der Gemeinde anfallen, steht die Erdmassendeponie Auf Honecker im Ortsteil Besch zur Verfügung. Für die Anlieferung reiner Erdmassen wird eine Gebühr von 4,5 Euro/cbm erhoben. Termine für die Anlieferung von Erdmassen sind mindestens einen Tag vor dem Anlieferungszeitpunkt mit dem Deponiewart Hermann Beverath, Birkenstr. 3, Tettingen-Butzdorf, Tel.: 6866/247, oder mit der Gemeindeverwaltung unter der Tel.Nr. 6867/ bzw zu vereinbaren. Die Zufahrt zur Deponie ist an der B 419 zwischen und Besch gesondert ausgeschildert. Grünschnitt Private Grünschnittanlieferungen werden von der Firma Terratec, In der Flußhuf, Besch, Tel.:6867/934, entgegengenommen. Öffnungszeiten: Mo.- Fr Uhr und 14. bis 17. Uhr.

8 8 Ausgabe 1/27 Bauschutt Kleinmengen an Bauschutt bis 3 cbm aus privaten Haushalten können bei der Firma Terratec, In der Flußhuf, Besch, Tel.:6867/934, entsorgt werden. Die Preise richten sich nach der Beschaffenheit des Bauschuttes und können bei der Firma telefonisch erfragt werden. Öffnungszeiten: Mo.- Fr Uhr und 14. bis 17. Uhr. Hausmülldeponie Fitten: Tel.: 6869 / 141 oder 1498 Kommunale Wertstoffberatung: Gemeinde, Herr Schade, Tel.: 6867 / o. Hotline EVS 8/5714 (frei). PCB-haltige Kleinkondensatoren: Sammelbehälter im Rathaus (während der Öffnungszeiten) Tierkörperbeseitigung: Tierkörperbeseitigungsgesellschaft, Trier-Rivenich, Tel.: 658 / Wertstoffcontainer für Altglas (farbgetrennt) und Altpapier befinden sich an folgenden Standplätzen: Besch Parkplatz Schule, Franziskusstraße und Parkplatz Friedhof, Metzer Straße Borg Parkplatz Sieder Büschdorf Trafostation, Steinbachstraße Eft-Hellendorf Am Bürgerhaus, Kirchenstraße Keßlingen Am Ende der Straße Zum Jakobsbrunnen Nennig Parkplatz Römerstraße und Maatesplatz Wieser Straße Oberleuken Neue Kläranlage Parkplatz Vereinshaus, Quirinusstr. und gegenüber dem Hallenbad, Auf dem Sabel Sinz Stellplatz am neuen Friedhof Tettingen-B. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus, Butzdorfer Str. Wochern Parkplatz neben dem Friedhof Wertstoffsäcke des Dualen Systems sind im Rathaus, Zimmer E.1, im Lebensmittelgeschäft Becker, Oberleuken, und beim Verkehrsverein Nennig am Bahnhof kostenlos erhältlich. Bei Fragen zum Dualen System wenden Sie sich bitte an die kommunale Wertstoffberatung im Rathaus, Zimmer 2.5, 2. Obergeschoss, Tel.: 6867 / IMPRESSUM - MOSELLA - Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Herausgeber: Gemeinde Verantwortlich für den Anzeigenteil: Michael Schäfer, Tel. 6825/2793 Verantwortlich für den Amtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Druck und Verlag: St. Josefsverlag und Offsetdruckerei H. Schäfer & Co., Peterstr. 53, Merchweiler-Wemmetsweiler, Tel. 6825/2793, Fax: 6825/ Erscheinungsweise wöchentlich donnerstags. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeine Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages z.b. infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 15. März 27, findet um 18.oo Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in die 21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates in der 7. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Wirtschaftsplan 27 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) Vorstellung und Erläuterung durch den Geschäftsführer, Herrn Dr. Gisch 2. Bauleitplanung für den Ortsteil Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Auf der Erdkaul" (Erweiterungsbau Schengen Lyzeum, Rettungswache, Sportzentrum) / Aufstellungsbeschluss 3. Bauleitplanung für den Ortsteil Münzingen Beschluss einer Innenbereichssatzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Gliederbachstraße/Glückfeld" 4. Bauleitplanung für den Ortsteil Nennig Bebauungsplan zur Änderung der Bebauungspläne "Oberwies" und "Oberwies-Erweiterung" (Satzungsbeschluss) 5. Informationen Nichtöffentliche Sitzung 6. Anträge auf Erlass von Steuern, Gebühren und Abgaben 7. Auftragsvergaben 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Bauanträge/Bauanfragen Amtliches H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde für das Haushaltsjahr 27 Aufgrund der 82 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 6. September 26 ( Amtsbl. S. 1694), hat der Gemeinderat am 14. Dezember 26 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 27 werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen auf 9.5.,-- die Ausgaben auf 9.5.,-- im Vermögenshaushalt die Einnahmen auf 6.3.,-- die Ausgaben auf 6.3.,-- festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 44.,-- festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt., den 5. März 27 Der Bürgermeister Hoffmann Fraktionssitzungen: CDU-Fraktion:14. März 27, 19. Uhr, Sitzungssaal Rathaus SPD-Fraktion: 13. März 27, 19.3 Uhr, Gemeindehaus Sinz FDP-Fraktion: 15. März 27, 17.oo Uhr, Wohnung Irene Keren 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3..,-- festgesetzt. 5 Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für das Haushaltsjahr 27

9 Ausgabe 1/27 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe -Grundsteuer A- 22 v.h. b) für die Grundstücke -Grundsteuer B- 25 v.h. 2. Gewerbesteuer - nach Gewerbeertrag und -kapital v.h. 6 Es gilt der vom Gemeinderat am 14. Dezember 26 beschlossene Stellenplan. P E R L, den 14. Dezember 26 Der Bürgermeister gez. Hoffmann Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 27 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 27 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 3 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: 9 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr Wirtschaftsplan Aufgrund der 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVo) in der Fassung vom 22. Dezember 1999 ( Amtsblatt 2, S.138) zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 8 der Verordnung vom 24. Januar 26 ( Amtsbl. S. 174 und der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerkes vom 3. Dezember zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Januar 199, hat der Gemeinderat der Gemeinde am 14. Dezember 26 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen. 1 Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf 725.6, in den Aufwendungen auf 721.3, Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 73., in den Ausgaben auf 73., 2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 25., 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 12., Genehmigung Den durch den Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung am 21. Dezember 25 zu 2 der Haushaltssatzung 26 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 44., (i.w.: Vierhundertvierzigtausend EURO ) genehmige ich nach 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 ( Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 6. September 26 ( Amtsbl. S. 1694, ber. S. 173). Den zu 4 der Haushaltssatzung 27 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.. (i.w.: Dreimillionen Euro) genehmige ich nach 94 Abs. 2 KSVG. Merzig, 26. Februar 27 ( Siegel ) Die Landrätin in Merzig Daniela Schlegel-Friedrich Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Freitag, 9. März 27 bis einschließlich Dienstag, 2. März 27 während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in, Zimmer 1.9 (1. OG) öffentlich aus. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8,3 Uhr 12, Uhr Dienstag 13,3 Uhr 18, Uhr Donnerstag 13,3 Uhr 15,3 Uhr, 2. März 27 Der Bürgermeister (Hoffmann) 5 Es gilt die vom Gemeinderat am 14. Dezember 26 beschlossene Stellenübersicht., den 14. Dezember 26 Der Werkleiter gez. Hoffmann 2. Vorstehender Wirtschaftsplan wird hiermit auf Grund des 86 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes Nr vom 13. Dezember 25 (Amtsbl. S. 21) öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 3 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung der Kreditaufnahme in 2 des Wirtschaftsplanes ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Genehmigung Die vom Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung am 14. Dezember 26 zu 2 des Wirtschaftsplanes 27 des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde beschlossene Festsetzung der Kredite auf 25., (i.w.: Zweihundertfünfzigtausend EURO) genehmige ich nach 92 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 3 - KSVG. Merzig, 26. Februar 27 ( Siegel ) Die Landrätin in Merzig gez. Daniela Schlegel- Friedrich 3. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Freitag, 9. März 27 bis einschließlich Dienstag, 2. März 27 während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in, Zimmer 1.9 ( 1.OG) öffentlich aus. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.3 bis 12. Uhr Dienstag 13.3 bis 18. Uhr Donnerstag 13.3 bis 15.3 Uhr, den 2. März 27 Der Werkleiter Hoffmann

10 1 Ausgabe 1/27 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr Wirtschaftsplan Aufgrund der 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVo) in der Fassung vom 22. Dezember 1999 ( Amtsblatt 2, S.138) zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 8 der Verordnung vom 24. Januar 26 ( Amtsbl. S. 174 und der Betriebssatzung des Abwasserbetriebes vom 16. November 1999 hat der Gemeinderat der Gemeinde am 14. Dezember 26 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen. 3. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Freitag, 9. März 27 bis einschließlich Dienstag, 2. März 27 während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in, Zimmer 1.9 (1.OG) öffentlich aus. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.3 bis 12. Uhr Dienstag 13.3 bis 18. Uhr Donnerstag 13.3 bis 15.3 Uhr, den 2. März 27 Der Werkleiter Hoffmann 1 Der Erfolgsplan wird festgesetzt in den Erträgen auf , in den Aufwendungen auf , Der Vermögensplan wird festgesetzt in den Einnahmen auf 2.74., in den Ausgaben auf 2.74., 2 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.9., festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.,, den 14. Dezember 26 Der Werkleiter gez. Hoffmann 2. Vorstehender Wirtschaftsplan wird hiermit auf Grund des 86 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes Nr vom 13. Dezember 25 (Amtsbl. S. 21) öffentlich bekannt gemacht. Die nach 92 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 3 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung der Kreditaufnahme in 2 des Wirtschaftsplanes ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Genehmigung Die vom Gemeinderat der Gemeinde in seiner Sitzung am 14. Dezember 26 zu 2 des Wirtschaftsplanes 27 des Abwasserbetriebes der Gemeinde beschlossene Festsetzung der Kredite auf 1.9.,-- (i.w.: Einemillionneunzigtausend EUR) genehmige ich nach 92 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 3 KSVG. Den zu 4 des Wirtschaftsplanes 27 des Abwasserbetriebes festegesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 5.,-- EUR (i.w.:fünfhunderttausend EURO) genehmige ich nach 94 Abs. 2 KSVG in Verbindung mit 12 Abs. 3 KSVG. B E K A N N T M A C H U N G des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan DÖRRWIESE/MÜHLENKLOPP" im Ortsteil der Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 26 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Dörrwiese/Mühlenklopp" im Ortsteil der Gemeinde, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Dörrwiese/Mühlenklopp" in Kraft. Beigefügt ist - neben der Begründung - eine zusammenfassende Erklärung gem. 1 Abs. 4 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung an allen Arbeitstagen während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus in, Zimmer 1.7/1.8 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen ( 215 Abs. 2 BauGB) wird hingewiesen. Danach werden gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird., den 5. März 27 Der Bürgermeister Hoffmann Merzig, 26. Februar 27 ( Siegel ) Die Landrätin in Merzig gez. Daniela Schlegel Friedrich

11 Ausgabe 1/27 Hinweise zur Meldepflicht Aus gegebenem Anlaß gibt das Einwohnermeldeamt folgende Hinweise zur allgemeinen Meldepflicht nach den 13 ff. Meldegesetz: 11 Treffpunkt: Büschdorf, Auf der Heide, gegenüber Haus Nr. 2., den Der Bürgermeister Hoffmann Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Bewohnen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung festzulegen. Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Dann genügt die Anmeldung bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland oder einem Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung im Bundesgebiet. In diesem Falle sind Sie ebenfalls verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach dem Wegzug bei der für die aufgegebene Wohnung zuständigen Meldebehörde abzumelden. Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls anzuzeigen. Volljährige Personen müssen die An- bzw. Abmeldung persönlich bei der Meldebehörde vornehmen. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Pflicht zur An- oder Abmeldung dem gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. Notwendige Unterlagen: Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller umziehenden Personen, Name und Anschrift des Wohnungsgebers Wohnungen im Ausland sind nach den melderechtlichen Vorschriften nicht meldepflichtig. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben. Ordnungswidrigkeiten können nach dem Meldegesetz mit einer Geldbuße bis fünfhundert Euro geahndet werden., den 5. März 27 Gemeinde Einwohnermeldeamt Standesamt nicht besetzt Wegen Teilnahme der Standesbeamten an einer Fortbildungsveranstaltung ist das Standesamt am Dienstag, dem 2. März 27, nicht besetzt. Ersatzweise ist das Standesamt am Mittwoch, dem 21. März 27, vormittags, geöffnet., den Hoffmann Bürgermeister Brennholzversteigerung in Büschdorf Aufgrund der großen Nachfrage nach Brennholz werden die Brennholzlose für Selbstwerber künftig versteigert. Am Samstag, dem findet um 13. Uhr in Büschdorf im Weichenförstchen eine Brennholzversteigerung statt. Es kommen 11 Flächenlose mit insgesamt ca. 29 Rm zur Versteigerung. Die Lose werden meistbietend versteigert. Die Mindestgebote betragen 15 je Rm. Die Bezahlung erfolgt in bar. Saarland Picobello Frühjahrsputzaktion 27 Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Kampagne zur Säuberung unserer Umwelt durchgeführt und auch diesmal zeichnet sich eine rege Beteiligung ab. Sehr viele Bürger, ob groß, ob klein, wollen sich beteiligen, weil es sich in einer sauberen Gemeinde schöner leben lässt. Ziel ist es auch, die Bevölkerung zu mehr Umweltbewusstsein zu bewegen, denn immer noch gibt es einige Schmutzfinken, die durch Unachtsamkeit oder Vorsatz unsere schöne Landschaft verschmutzen. Einige Gruppen und Organisationen haben bereits ihre Teilnahme angemeldet, und die meisten davon engagieren sich bereits in den vergangenen Jahren bei Saarland Picobello. Wer sich gern noch an der Aktion beteiligen möchte, kann sich bei dem/der entsprechenden Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin oder bei der Gemeinde, Herrn Leuk, Tel.: 6867/66-142, informieren., den Der Bürgermeister Hoffmann Fundhund Am Samstag, den wurde gegen 16. Uhr ein Golden Retriever in (bei Norma) gefunden. Personen, die einen Hund vermissen, auf den die Beschreibung zutrifft, können sich telefonisch unter der Nummer melden., den Der Bürgermeister HOFFMANN Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Bundespersonalausweise, die bis zum sowie Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, sind eingetroffen und können auf Zimmer E 1 abgeholt werden. Die abgelaufenen Personalausweise und Reisepässe müssen beim Empfang der neuen Ausweispapiere abgegeben werden. Die Lieferzeit für Personalausweise liegt zur Zeit bei ca. 3-4 Wochen, für Reisepässe bei ca. 5-6 Wochen. Bitte beantragen Sie die Ausweispapiere rechtzeitig. Die Lieferzeiten können sich evtl. auch verlängern. Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, dem 12. März 27, 17. Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Kreisverwaltungsgebäudes in Merzig, Bahnhofstraße 44, die 18. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Merzig-Wadern in der Amtszeit 24/29 statt. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung: 1. Information über die Vergabe von Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an kreiseigenen Gebäuden 2. Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe von Arbeiten an verschiedenen kreiseigenen Gebäuden 3. Information über ausgezahlte Beihilfen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer im Jahr 26 an die Städte und Gemeinden 4. Gewährung eines Zuschusses an die Volkshochschule im Landkreis Merzig-Wadern e. V. zum Ausbau des Kellers im Hintergebäude des Radegundisheimes

12 12 Ausgabe 1/27 5. Nutzung des Gebäudes Villa Fuchs 6. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung: 7. Information über eine Dringlichkeitsentscheidung der Landrätin gemäß 18 Abs. 1 KSVG betr. Erhöhung der Arbeitszeit einer Mitarbeiterin beim Kreisjugendamt 8. Einstellung eines Dipl.-Ingenieurs / einer Dipl. Ingenieurin beim Amt für Bauverwaltung 9. Einstellung einer Krankenschwester bzw. Altenpflegerin beim Amt für soziale Angelegenheiten Merzig, 5. März 27 Landkreis Merzig-Wadern Die Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Achtung Fahrzeughalter und Autofahrer! Seit 1. März gilt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung Die am in Kraft tretende neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV ersetzt große Teile der bisherigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier die wichtigsten Änderungen: Wohnortprinzip Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich bei Privatpersonen künftig nach dem Wohnsitz des Fahrzeughalters und nicht mehr nach dem Standort des Fahrzeuges. Als Wohnsitz gilt grundsätzlich der Hauptwohnsitz. Nachweis ist der Personalsausweis oder eine Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde. Für die Zulassung auf juristischen Personen, Unternehmen und sonstige Einrichtungen ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig. Zur Zulassung muss der Firmensitz oder gegebenenfalls eine Niederlassung im Handelsregister eingetragen oder beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet sein. Einen vom Wohnsitz oder Betriebssitz abweichenden Standort muss der Fahrzeughalter aus Überwachungsgründen mit angeben. Vorübergehende und endgültige Stilllegungen fallen weg Die vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) eines Fahrzeuges entfällt und wird durch die Außerbetriebsetzung ersetzt. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bleibt nach der Außerbetriebsetzung über den nach der StVZO bisher gegoltenen 18-Monats-Zeitraum hinaus weiterhin zeitlich unbegrenzt bis zur Wiederzulassung erhalten. Fahrzeuge können nach der Außerbetriebsetzung maximal 7 Jahre lang (so lange bleiben die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes maximal gespeichert) ohne Neuabnahme wieder zugelassen werden. Es genügt dabei die Vorlage der Betriebserlaubnis, eines Nachweises über die Halterdaten, einer Versicherungsbestätigung und einer Bescheinigung über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung. Die Fahrzeughalter sparen damit die Kosten für eine Neuabnahme Müllabfuhr Durch Veränderungen des Abfuhrrythmus bei der 12-l-Restmülltonne mit 4-wöchentlicher Entleerung kam es in einigen Ortsteilen zu Unstimmigkeiten bei der Entleerung der Gefäße. Hier nochmals die Termine für 27 mit der Bitte um Beachtung. Abfuhrplan 27 Restmüllgefäße mit 4-wöchentlicher Entleerung

13 Ausgabe 1/27 bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen. Fahrzeuge die seit dem außer Betrieb gesetzt werden, behalten ihr Kennzeichen nicht mehr automatisch so wie das früher der Fall war. Bei der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen freigestellt, wenn nicht sofort zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Reservierung beantragt wird. Bei Fahrzeugen, die am noch nicht länger als 18 Monate stillgelegt sind, ist eine separate Kennzeichenreservierung nicht erforderlich. Die Kennzeichen dieser Fahrzeuge werden automatisch bis zu einem Halterwechsel, längstens für 18 Monate ab Stilllegung reserviert. Kennzeichen für Oldtimer Rote Kennzeichen als Wechselkennzeichen für Oldtimer (sogenannte 7er Kennzeichen) werden nur noch für Fahrzeuge zugeteilt, die mindestens 3 Jahre alt sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Maßgeblich ist der Tag der ersten Zulassung, nicht das Baujahr. Die Abnahme der Fahrzeuge als Oldtimer kann wie bisher durch den amtlich anerkannten Sachverständigen (z.b. TÜV) als auch durch die Überwachungsorganisationen (DEKRA, KÜS, usw.) bescheinigt werden. Die bisher für die sogenannten Youngtimer (Mindestalter 2 Jahre) zugeteilten 7er Kennzeichen bleiben weiterhin gültig; neue 7er-Kennzeichen werden für Youngtimer Fahrzeuge aber nicht mehr zugeteilt. Ausfuhrkennzeichen Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens gilt nach der neuen FZV als Zulassung und hat den Charakter einer Umschreibung. Deshalb stellt die Zulassungsbehörde bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens immer eine Zulassungsbescheinigung (ZB I/ ZB II) aus. In der Zulassungsbescheinigung I wird das Fristende der Zulassung eingetragen. Auf Antrag kann zusätzlich ein Internationaler Fahrzeugschein ausgegeben werden. Die Ausfuhrfahrzeuge müssen eine bis zur Ausfuhr gültige Hauptuntersuchung haben und müssen der Zulassungsbehörde zur Indentifizierung vorgeführt werden. Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) Es wird darauf hingewiesen, dass die Zulassungsbehörde aus Gründen der Fälschungssicherheit keine per Telebrief (Telefax) übermittelten Deckungskarten oder Kopien davon anerkennen darf. Internetausdrucke bzw. im Anhang einer übersandte Deckungskarten werden aktzeptiert wenn diese als PDF-Datei von der Kfz.-Versicherung direkt an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Deckungskarten, auf denen Eintragungen gestrichen sind, muss die Zulassungsbehörde zurückweisen. Kennzeichengrößen bei Leichtkrafträdern Nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung bekommt jedes Leichtkraftrad künftig ein verkleinertes Kennzeichen (Leichkraftradschild) unabhängig von der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit. Agentur für Arbeit Saarlouis Seminar: Durchstarten mit Fünfzig Veranstaltung der Arbeitsagentur thematisiert erfolgreiches Bewerben und berufliche Perspektiven für erfahrene Frauen Speziell für Frauen um die 5 bietet das Saarlouiser Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit ein Seminar unter dem Titel 5 plus - Frauen, fit für den Arbeitsmarkt an. Eingeladen von den Beauftragten für Chancengleichheit wird Referentin Beate Gores, hauptberuflich für eine Saarburger Unternehmensberatung tätig, die Teilnehmerinnen am 13. März ab 14. Uhr dazu anleiten, die Qualitäten der eigenen Berufs- und Lebenserfahrung zu erkennen und selbstbewusst zu vertreten. Individuelle Bewerbungsstrategien und Tipps zur Stellensuche werden besprochen. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Frauen, die erneut in Bewerbungsverfahren einsteigen müssen, weil sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind, als auch an Frauen, die sich länger nicht mehr konkret mit dem Thema Berufstätigkeit befasst haben. 13 Weitere Informationen, auch zu den anderen Themen der Seminarreihe BIZ & DONNA gibt es im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Saarlouis, Am Kleinbahnhof 8 - Tel.: oder per Mail: saarlouis.biz@arbeitsagentur.de Die Informationsreihe BIZ & DONNA, veranstaltet von den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit, richtet sich sowohl an Frauen, die bereits im Berufsleben stehen, als auch an solche, die erstmals oder wieder in den Beruf zurückkehren wollen. Die Veranstaltungen finden jeweils um 14. Uhr statt und dauern ca. 2 Stunden. Psychologen helfen bei der Mitarbeiterauswahl Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern neuen Service Die Agentur für Arbeit Saarlouis stellt Unternehmen Psychologen zur Verfügung, wenn es darum geht, neue Stellen zufriedenstellend zu besetzen. Arbeitgeber, die ihre freie Stellen dem Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und ARGEn gemeldet haben, können durch die Auswahlbegutachtung besonders sicher gehen, dass vorgeschlagene Bewerber den gestellten Anforderungen entsprechen. Auf Wunsch trifft der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur aus der oft großen Zahl an Bewerbern eine Vorauswahl. Dabei werden sowohl Fähigkeiten, wie sprachliche Kompetenz oder Konzentrationsfähigkeit, als auch Verhaltensweisen, beispielsweise Serviceorientierung, berücksichtigt. Auch Eigenschaften, die sich nicht aus den Bewerbungsunterlagen ablesen lassen, können so erfasst werden. Wird ein Betrieb gegründet oder erweitert, werden oft mehrere Arbeitnehmer auf einmal gebraucht, berichtet Stephan Erb, Psychologe bei der Saarlouiser Arbeitsagentur, von seinen Kontakten zu Arbeitsgebern. Unser Service hilft, passgenauer und damit erfolgreicher einzustellen. Interessierte Arbeitgeber wenden sich an den Saarlouiser Arbeitgeberservice, per Tel.: 6831/ oder Mail: saarlouiser.stellen@arbeitsagentur.de Ende des amtlichen Teils Mitteilungen aus der Gemeinde Wir gratulieren Besch Am vollendete Frau Anne Schockmel, Franziskusstraße 1, das 1. Lebensjahr. Borg Am vollendete Herr Josef Thiel, Kapellenstraße 7, das 83. Lebensjahr. Nennig Am vollendete Frau Edeltrud Gehl, Berger Weg 21, das 87. Lebensjahr. Am vollendete Frau Anna Kökeny, Felsstraße 2, das 81. Lebensjahr. Oberleuken/Keßlingen/Münzingen Am vollendete Frau Maria Berens, Mühlenstraße 1, das 81. Lebensjahr. Am vollendete Herr Josef Maas, Saarburger Straße 8, das 82. Lebensjahr. Sehndorf Am vollendete Herr Albert Marx, Marienstraße 16, das 87. Lebensjahr.

14 14 Ausgabe 1/27 Besuch im Rathaus Am Donnerstag, dem , besuchte unsere Klasse, die 4a der Grundschule Dreiländereck, das Rathaus der Gemeinde. Dort wurden wir von Herrn Bastian empfangen, der uns auch durch das Rathaus führte. Zuerst besichtigten wir die Information. Herr Bastian beantwortete unsere Fragen und erklärte uns z. B., wie ankommende Telefongespräche umgeleitet werden. Anschließend gingen wir ins Einwohnermeldeamt. Dort wurden unsere Namen in den Computer eingegeben und wir staunten nicht schlecht, als nach einigen Mausklicks Geburtsdatum und Geburtsort erschienen. Dann führte uns Herr Bastian zur Gemeindekasse. Hier erklärte uns Herr Kerpen, welche Steuern unsere Eltern bezahlen müssen und warum. Danach besuchten wir den Trauraum. Hier schlüpften einige Mitschüler in die Rolle einer Hochzeitsgesellschaft. Das war sehr lustig! Als nächstes gingen wir in den größten Raum des Rathauses, den Sitzungssaal. Dort finden die Gemeindesitzungen statt. Herr Bastian erklärte uns viele Dinge zur Gemeinde und wir stellten viele Fragen. Später kam auch noch unser Bürgermeister Toni Hoffmann zu uns. Er begrüßte uns freundlich und stellte uns einige Fragen, z. B. wie unsere Ortsvorsteher heißen, aus wie vielen Ortsteilen die Großgemeinde besteht, usw. Anschließend besichtigten wir noch das Büro des Bürgermeisters und jeder durfte sich auf seinen Stuhl setzen. Zum Abschluss gingen wir in das Büro von Herrn Bastian, wo letzte Fragen zur Gemeindeverwaltung geklärt wurden. Vor dem Rathaus machten wir noch ein Klassenfoto und verabschiedeten uns von Herrn Bastian. Vielen Dank für den netten Empfang und die interessante Führung! Moritz Leg, 4a Anmeldung bei der VHS Obermosel Tel.6867/273 oder VHS Merzig 6867/64 Französisch-Anfänger Beginn: Do , 19. Uhr 1 Termine zu je 2 UStd. Dozentin: Fr. Clemente Kursgebühr: 59,-- ( bei ( Teilnehmern) Grundschule Dieser Kurs wurde auf mehrfachen Wunsch neu ins Programm aufgenommen. Anmeldung bei Kursbeginn oder bei Verhinderung am 1. Abend bei der VHS Obermosel, Tel. 6867/273 Luxemburgisch für Fortgeschrittene Beginn: Mi , 19. Uhr 1 Termine zu je 2 UStd. Dozentin: Fr. Joachim Kursgebühr: 2-- ( Mindestteilnehmerzahl 15) Grundschule Anmeldung bei Kursbeginn oder bei Verhinderung am 1. Abend bei der VHS Obermosel, Tel. 6867/273 Chor Cantate unter neuer Leitung Liebe Chormitglieder, unser neuer Dirigent Frank Kockelmann hat sich in eindrucksvoller Weise zuerst mit besinnlichen, dann feierlichen und schließlich schwungvollen Probenliedern vorgestellt. Nun wird er ab dem 1. März 27 die musikalische Leitung des Chores übernehmen. Wir wünschen ihm eine glückliche Hand bei der Auswahl der musikalischen Stücke und viel Erfolg bei unserer zukünftigen Zusammenarbeit. Unsere nächste Probe ist am im Proberaum um 19.3 Uhr im Vereinshaus. Wir gestalten am um 18. Uhr in Saarhölzbach eine Messe für unseren Freund Hans Kohn. Einsingen um 17. Uhr in der Pfarrkirche. Bitte dafür kirchliches Repertoire mitbringen. Weitere Infos in der Probe. Bis dahin eine gute Zeit. Der Vorstand Comteße, Vorsitzender Musikfreunde /Besch Hallo Musikfreunde, die nächste Probe des Hauptorchesters findet gemäß Probenplan am Samstag, dem 1.3.7, um 18 Uhr statt. Musikalische Grüße Bernd VHS Obermosel Progressive Muskelentspannung nach Jakobsen In diesem Kurs können Sie lernen, wie Sie sich selbst entspannen. Es wird Ihnen eine Entspannungstechnik vermittelt, die ohne Hilfsmittel und ohne unerwünschte Nebenwirkungen auskommt. Ziel ist es, körperliche und seelische Anspannung und Nervosität zu verringern und alltägliche Stresssituationen gelassener zu bewältigen. Dozent: P. Draschan Beginn Mi , 19.3 Uhr, 6 x 2 Ustd, Unkostenbeitrag: 59,-- Neuer Vorstand beim RuFV Dreiländereck In der Mitgliederversammlung des Reit- und Fahrvereins Dreiländereck am vergangenen Freitag wurde ein neuer Vorstand für die kommenden beiden Jahre gewählt. Da acht Mitglieder des bisherigen Vorstandes nicht mehr für ihre Ämter kandidieren, hat der neue Vorstand ein neues Gesicht ; nur der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Geschäftführer und der Beisitzer wurden in ihren Ämtern bestätigt, da sie erneut kandidierten. Dem neuen Vorstand gehören an: 1. Vorsitzender Gerd Zeigan Stellvertr. Vorsitzender Daniel van Dyck Geschäftsführer: Thorsten Zeigan Schriftführer sowie Presseund Medienvertreter: Dr. Manfred Kraff Kassenwart: Suzanne van Dyck Sport- und Jugendwart: Sabine Schill-Brablé Freizeitwart: Kerstin Felenz Gerätewart: Karin Kohl Jugendvertreter: Vera Goepel, Jenny und Janina Kraff Tierschutzbeauftragte: Birgit Kraff Beisitzer: Norber Koster Über die Mitgliederversammlung werden wir in der kommende Ausgabe ausführlich berichten.

15 Ausgabe 1/27 SG /Besch Die Ergebnisse vom Wochenende: FC Reimsbach - SG /Besch I 1: SV Erbringen I - SG /Besch II 2:3 SV Erbringen II - SG /Besch III : Die nächsten Spiele: Samstag, 1. März 27 SG /Besch I - SV Röchlingen Völklingen (16. Uhr in ) Sonntag, 11. März 27 SG /Besch II - NewrozSpor Merzig I (15. Uhr in Besch) die Mannschaft der SG /Besch III ist spielfrei! Jugendabteilung SG /Besch Ergebnisse vom Wochenende: F1 FC Besseringen - SG /Besch ausgefallen verlegt auf Mittwoch, 28. März, 18. Uhr E1 SSV Oppen 2 - SG /Besch 1:4 Tore: Paulus P. (3x), Engeldinger A. D11 SG /Besch - SG Noswendel/Wadern 14:1 Tore: Reiter R. (4x), Eckert L. (3x), Lackas Y (2x), Scherer D., Follmann M (2x), Eisenbeiß K. (2x), Heisel Tob. C-Jgd. SG /Besch - SG Schwemlingen 2:1 Tore: Carl Chr. (2x) B-Jgd. SG /Besch - SG Losheim 4:1 Tore: Domas M., Rock T., Kirchen K., Hoffmann D. A-Jgd. SG Hülzweiler - SG /Besch 1:1 Tor: Wallerich J. Spiele am kommenden Wochenende: Samstag, 1. März 27 F1 spielfrei E1 SG Schmelz - SG /Besch Uhr 15 D11 SG Primsweiler - SG /Besch Uhr C-Jgd. SG Wahlen - SG /Besch Uhr in Losheim A-Jgd. SG /Besch - SG Siersburg 16.3 Uhr in Besch Sonntag, 11. März 27 B-Jgd. SV Konfeld - SG /Besch 1.3 Uhr Für unsere F2 und E2 beginnt die Runde erst ab 17. März 27. SG Obermosel Spiel vom Samstag, E-Jgd. SG Obermosel FSV Hilbringen 4: Tore: Guckeisen F. 3, Berens J. Spiele vom Sonntag, Mannschaft SG Obermosel SCV Orscholz :2 2. Mannschaft SG Obermosel SCV Orscholz 3:5 B-Jgd. SG Obermosel SG Hemmersdorf 1:9 Spiel am Samstag, E-Jgd. SpVgg Faha/Weiten SG Obermosel Anstoß: Uhr Spiele am Sonntag, Mannschaft FSV Hilbringen SG Obermosel Anstoß: 15. Uhr, in Hilbringen 2. Mannschaft FSV Hilbringen SG Obermosel Anstoß: 13:15 Uhr, in Hilbringen B-Jgd. spielfrei Konzertkartenservice Verkehrsverein Nennig PUR Open Air Amphitheater Trier VVK-Preis: 43,6 Montag, 12. März 27, 17. bis 2.3 Uhr Konrad-Adenauer-Schule Auf dem Sabel

16 16 Ausgabe 1/27 Dieter Thomas Kuhn & Band , Amphitheater Trier VVK-Preis: 26, Vorbestellungen unter Telefon-Nr oder Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: Uhr Mittwoch bis Freitag: Uhr Mitgliederversammlung mit Fachvortrag Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Futtermittel-Prüfringes Saar referiert der Grünlandexperte des DLR Eifel, Raimund Fisch, zum Thema: Sie wollen höhere Grundfutterleistungen? - Optimieren Sie Ihre Gründlandbestände!. Termin: Dienstag, , 1. Uhr, Parkhotel Finkenrech, in Eppelborn-Dirmingen Alle Mitglieder und Interessierten sind zu der Veranstaltung recht herzlich eingeladen. Weitere Informationen bei Anton Schmitt, Landwirtschaftskammer für das Saarland, Tel.: 6881/ Anton Schmitt, Landwirtschaftskammer 4 Jahre Zeltlager beim Turnverein Orscholz Bist du im Jahr 2 oder früher geboren und willst Deine Sommerferien nicht zu Hause verbringen? Dann melde dich gleich zum Zeltlager beim Turnverein an. Beginn: Sonntag, 12. August 27, 11 Uhr Ende: Freitag, 17. August 27, 11 Uhr Kosten: 5 (Übernachtung, Verpflegung, bei Anmeldung zu zahlen). Anmeldungen (bis 1.8.7) an: Maria Ostermann, Moselstr. 56, Orscholz, Tel: Zu unserem Jubiläum gibt s auch eine kleine Feier. Diese findet für alle Kinder, Eltern, Freunde und Gönner des Vereins, ehemalige Zeltlagerkinder und Betreuer am 12. Aug. statt. Wir bieten für alle Besucher Mittagessen (4,5 pro Person), eine Zeltlagerolympiade an. Für Speis und Trank wird bis 18 Uhr bestens gesorgt sein. Um Anmeldung zum Mittagessen wird gebeten. Hiermit melde ich meinen Sohn/ meine Tochter zum diesjährigen Zeltlager beim TV Orscholz an. Name: Vorname: Straße: Ort: Geburtsdatum: Telefonnummer, unter der die Erziehungsber. während des Lagers erreichbar sind. Allergien & Sonstige Informationen für die Lagerleitung: Unterschrift Erziehungsber.: Mitteilungen aus den Gemeindebezirken Besch Musikverein Besch 1912 e.v. Mitgliederversammlung Am Sonntag, dem 1. April 27, findet die Mitgliederhauptversammlung des Musikvereines Besch im Clubheim am Sportplatz um 18. Uhr statt. Hierzu laden wir alle unsere aktiven und inaktiven Mitglieder schon heute recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache zu den Berichten 7. Wahl eines Versammlungsleiters 8. Entlastung des Vorstandes 9. Neuwahl des Vorstandes 1. Wahl der Kassenprüfer 11. Allgemeine Aussprache Wir würden uns freuen, Sie möglichst zahlreich begrüßen zu dürfen. Der Vorstand Seniorenclub Zum nächsten Seniorenclub lade ich herzlich ein. Er wird am Mittwoch, dem 14. März 27, um 14.3 Uhr sein. Bis dahin bleibt mir gesund und munter und kommt dann in den Keller runter. Es grüßt Euch herzlich Eure Marianne Meinig und Team Borg JI-Borg Wir bereits die Jahre zuvor beteiligen wir uns JugendInitiatvie Borg auch 27 wieder an der Saarland Picobello Putzaktion. Wir treffen uns hierzu am Samstag, dem 1.3.7, um 9: Uhr im Jugendraum. Der Vorstand Büschdorf VdK - OV Tünsdorf - Büschdorf Am Mittwoch, dem , findet im Gasthaus Diedrich - Eck unser diesjähriges "Heringsessen" statt. Wir treffen uns um 14:3 Uhr. Alle Mitglieder unseres Ortsvereins sind mit Partnern herzlich eingeladen. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine verbindliche Anmeldung bis zum unter den Telefonnumern: 6868 / 855: Herr Ollinger 6868 / 527: Frau Christ Ursula Christ; Vorsitzende

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