von Maschinen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden kann. Somit ist

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "von Maschinen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden kann. Somit ist"

Transkript

1 von In diesem Merkblatt sollen die geltenden Verantwortungsbereiche und Pflichten f sowie Absender verdeutlicht werden. Drei unterschiedliche Verantwortungs-Sichtweisen sollen im weiteren Verlauf genauer betrachtet werden: Nicht selten kommt es vor, dass ein Ladegut, z.b. eine Planierraupe, zum einen als neues Produkt in den Verkehr gebracht wird und zum anderen von A nach B, beispielsweise von einer Baustelle zu Anderen, befrt werden soll. Dabei muss sichergestellt werden, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. PrinzipielltreffenjeweilszweiParteienaufeinander.BeiderErstbefstehenderHerstellerals AbsenderundderTransporteur,beiallensp der Transporteur, in einer Beziehung zueinander. Produzenten bzw. Hersteller haben Ma Maschinen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden kann. Somit ist bereitsbeiderkonstruktionundderanschlie-)g mitgeeigneteneinrichtungenzurladungssicherungauszur EinAuftraggeberbzw.Absenderhatgrundstzlich-rechtlichePflichtenundzivilrechtliche Pflichten,dieausdemBefzurbefolgen. 1von10

2 Ften eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. FVerlader/Absender gesetzlich verpflichtet ist, sind die Vorgaben der StVO von Bedeutung. DerregeltunteranderemdieVerantwortungenderLadungssicherungfrechtlichen Bereich und gilt nicht nur f, sondern auch f jedermannderf-) GchdieAbsender/VersenderinderVerantwortung: NachderRechtssprechungd-Richtlinienreihe2700ssicherung aufstraalsanerkanntenregelndertechnikgelten. InderUnfallverh(BGVD29)sindspeziellindem-undEntladen) Wersichdera zur Ladungssicherung nicht nachkommt, kann mit Bu VerkehrszentralregisterundGewerbezentralregisterbestraftwerden.GesetzdemFalle,dasfahrl gehandelt wird oder vorslich Regeln missachtet werden, k werden.dasgiltf Absender. 2von10

3 DasBefrukturenundanwendungsspezifischeRegelungen(z.B.: CMR, HGB, CIM, CMNI) auf. Jedoch spielt es hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Beteiligten keine Rolle ob die Bef Deutschem (z.b.: Frachtrecht nach Speditionsrechtnach,nachInternationalem(z.B.:InternationaleBef aufderstraund/odernachverkehrstrausgef. Denn die grunds im Bef, wie z.b. Informations- und Verpackungspflicht als die auch Ladungssicherungspflicht, sind generell vom Absender bzw. Versenderzuerf Der Beteiligten der Verladung. So auch wenn es um Schadensersatzforderungen geht. In Absatz 1 wird beschrieben, auf welche Art und Weise das Ladegut beladen und befestigt werden muss: DerVerlader/Absenderhatnach,Satz1HGBsomitnichtnurdieAufgabe,dasGutauf dieladefl KeilenoderanderengeeignetenHilfsmitteln)undzuverstauen,dassesdurchdynamischeEinfl w Bremsungen) gesichert ist (= bef Verladung). Dar ableiten: Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Auch die ADSp(Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - falls vereinbart) und das CMR ( BefinternationalenStra)kenntdiesePflichten. Ein Hersteller eines Ladegutes (z.b.: Raupenbagger) hat mindestens bei der Erstverladung diese Pflichten ebenfalls zu befolgen. DerFrachtf auf dem Transportfahrzeug zu sorgen, also Achslasten, Gesamtgewicht, Abmessungen usw. Die betriebssichereverladungistmeistidentischmitderverkehrssicherenverladungimsinnevon Abs.1StVO. 3von10

4 Wer ein Produkt, z.b. eine Maschine, in Umlauf bzw. in den Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden (Herstellerverantwortung). Wie oben bereits erwverantwortlich (Absenderverantwortung). Wie diese genau auszusehen hat, wird in den ntlichen bzw. zivilrechtlichen Normen nicht beschrieben. Die Rechtssprechung verweist hier auf Handlungshilfen zur Ladungssicherung, welche regelmfortgeschrieben und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Nachfolgend sollen die Verantwortungen f) sowie Hersteller(=),welchesichausdeneinschl konkretisiert werden: 3.1. Herstellerverantwortungen aus(eu-) Normen& Regelwerke: DieEUMaschinenrichtlinie(2006/42/EG)giltf AusrBasierend auf dieser Richtlinie haben Produzenten bzw. Hersteller Maen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden k. Somit ist bereits bei der Konstruktionundderanschlie-)G EinrichtungenzurLadungssicherungauszurind. Nach Artikel 5(Inverkehrbringen und Inbetriebnahme) der Richtlinie 2006/42/EG hat ein Hersteller folgendesicherheits-undgesundheitsschutzanforderungenzuerf von10

5 Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus der EU Maschinenrichtlinie beziehen sich somitnichtnuraufdenreinenbetriebeinermaschineodereinesgersiespielenauchf die Handhabung bei logistischen Aktivit explizit f die Transportsicherungeinegro. NebenderEUMaschinenrichtliniegibtesdieENISO12100,welcheAllgemeineGestaltungsleits fdurchrisikobeurteilungensowiedieidentifizierung von Gefie Sicherheit von Maschinen erhrisiken Lebensphase einer Maschine minimiert werden. DieIdentifizierungderGeferRisikobeurteilungeinerMaschineundwird imabschnitt5.4dereniso12100:2010pr von10

6 Im Anhang B der EN ISO 12100:2010 werden die Phasen der Lebensdauer der Maschine ein Aufgabenteile unterteilt: Somit z, die Montage und der Transport mit seinen dazugeh Beladen und Verpacken zu den Lebensphasen einer Maschine. Folglich sind auch diese LebensphasenbeiderKonstruktionzuber DieEU-MaschinenrichtliniewurdemitdemGer-undProduktsicherheitsgesetz(GPSG)undder NeuntenVerordnungzumGer-undProduktsicherheitsgesetz(9.GPSV)ininnerdeutschesRecht umgesetzt. Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat in seinen Regelwerken Empfehlungen f Ladungssicherungplatziert.InderVDI2700Blatt13,geltendf-undSchwertransporte (siehe unten), wird auf eine transportgerechte Gestaltung der Ladung hingewiesen. UmqualitativhochwertigeundverkehrssichereLadungssicherungsma hat der VDI in seiner Richtlinienreihe 2700 das Blatt 5 mit dem Titel Stra Qualit-Systeme ver. Kapitel vier beschreibt die Bestandteile der Ladungssicherung und geht dabei unter anderem auf die Eigenschaften der Ladung ein. So fordert das Blatt 5 zum einen Angaben zur Schwerpunktlage und zum anderen geeignete Zurrpunkte mit entsprechender Kennzeichnung an der Ladung. Beide Forderungen sind fundamental f Da der Versender bzw. Hersteller das Ladegut am Besten kennt, unter umst konstruiert und gefertigt hat, sollte dieser auch die Schwerpunktlage ermitteln. Bei der Kennzeichnung desladungsschwerpunktsistdaraufzuachten,dassdaszeichenvonau ImZugederauftretendenKrandenZurrpunkten,welcheausdynamischenBelastungenausder Fortbewegung resultieren, ist es wichtig, dass Zurrpunkte an geeigneter Stelle (Wandungsdicke) angebrachtsind,umeineordnungsgem 6von10

7 Der Hersteller hat somit im Rahmen der Konstruktion und hinsichtlich des Inverkehrbringen sowie der Sicherheit seines Produktes entsprechend zu handeln bzw. reagieren: Esm gesamtenlebensdauereinermaschinezuvermeiden.zudiesemzeitraumgeh s und auspacken diein-betriebnahme dereigentlichebetrieb/verwendung dieau-betriebnahme DemontageundEntsorgung DieMaschineoderjedesihrerBestandteilemsokonstruiertsein,dassdiese sichergehandhabtundtransportiertwerdenk ohnebesch ausreichendstandsichersind,umeinumst,herabfallenodereine unkontrolliertelagever/demontage auszuschlie(kannaufgrundderformoderdervorgeseheneninstallationder MaschinekeineausreichendeStandsicherheitgew Befestigungsmittel vorgesehen und in der Betriebsanleitung angegeben werden) keinerisikenvonherabfallendenoderherausschleuderndengegenstdarstellen keinescharfenecken,kantenundrauenoberflezuverletzungen f DerMaschinemusseineBetriebsanleitung/BegleitpapiermitentsprechendenAngaben beigef: AnforderungenandieStandsicherheitbeiBetrieb,Transport,Montage,Demontage sowiebeiproderwennsieau SicherheitshinweisezumTransport,zurHandhabungundzurLagerung AngabenzumGewichtsderMaschineundihrereinzelnenBauteile(fallssie regelmnnttransportiertwerdenmuss) Handhabungenf-)Zust DieMaschineoderjedesihrerBestandteilemussLastaufnahmemittelbzw. Befestigungseinrichtungen aufweisenodermiteinersolchenbefestigungseinrichtungausgestattetwerdenk odersogeformtsein,dassdie k munterberer Erm-undAlterungserscheinungen dervorgesehenenlebensdauerentsprechendenanzahlvonbetriebszyklen f dimensionieren werden EinHerstellerhatmindestensbeidererstenVerladungeines(Lade-)Gutes(z.B.Stra die Verantwortungen eines Absenders(siehe 3.2) zu beachten und wenn er seinen Kunden, als auch den Logistikdienstleister des Kunden, auf lstellen m Hersteller darauf achten, praktikable Einrichtungen zur Ladungssicherung mit ausreichender Belastbarkeit und Menge, an seinem Produkt zu implementieren. 7von10

8 3.2 Absenderverantwortung aus(eu-) Normen& Richtlinien: Nachdem der Hersteller sein Produkt transportgerecht konstruiert bzw. ausger Absender zu einer verkehrssicheren Ladungssicherung unter Ber RegelnderTechnik Die einschl-richtlinienreihe 2700, Ladungssicherungauf Stra, mit dendetailliertenundprlastverteilungsplan)sowiediedin EN12195,LadungssicherungseinrichtungenaufStra,mitihrenTeilen14,sinddie BasisfAnwendungenundBerechnungenfLadungssicherung. AufeineAuflistungderzuber bzw. bekannt sein sollten. Vielmehr soll auf eine Besonderheit hinsichtlich Ladungssicherung von grobaumaschinen,anlagenteile)hingewiesenwerden: F Unteilbare oder Teile von Maschinen / Anlagen sowie (Bau-) Konstruktionen / (Bau-) KonstruktionselementeoderGro,dienichtmehraufkonventionellenFahrzeugentransportiert werdenk,giltspezielldasblatt13(ladungssicherungaufstragro-und Schwertransporte)ausderVDI-Richtlinienreihe2700.DieseRichtlinieistdannzuber wenn ein Verbund von Fahrzeug und Ladegut - nichtdenallgemeinzulenund/odergesamtmassenentspricht (Schwertransport) und/oder - nichtdenallgemeinzul Ladungsabmessungenentspricht(Gro WennnuneinLadegutinVerbindungmitseinemFahrzeugindenBereichderVDI2700Blatt13 f Transportprozessplanungdurchf 8von10

9 Wes Transportes wirken immense Kr Transportfahrzeug zu belassen und demzufolge nur verkehrssichere Transporteinheiten auf die Reise zuschicken,isteinausreichenddimensioniertesladungssicherungskonzeptvonnen. Herstellerbzw.AbsendersindzurbefLadungssicherungundzurMitwirkung(z.B. Informationspflicht)verpflichtetobsieallerdingsaufihrePflichtenvomFrachtf werden sollten, ist aus Sicht der Kundebindung fraglich. W selbstst Transportfahrzeugs befragen. Im Gegenzug ist es ratsam, dass der Frachtf,dennBeidesinddaraninteressiertdasLadegutohneBesch Zeitplan von A nach B zu befs Ziel erreichen zu k untereinander die ben tionen fr, um ggf. Anpassungen vornehmenzuk. Die ausgetauschten Informationen sollten dann, m Transportprozesses kommuniziert werden, damit die Transporteinheit, bestehend aus Ladegut und Transportfahrzeug, optimal aufeinander abgestimmt werden kann. ZudenbeteiligtePersonenz - Hersteller oder Besitzer des Transportgutes - Verantwortlicher Disponent des Transportunternehmens - Fuhrparkverantwortlicher des Transportunternehmens - Verlader, Lademeister Durch eine fr Kommunikation zwischen dem Frachtf (Absender oder bei der ersten Verladung eines Produktes der Hersteller) k Modifikationen beim Ladegut (transportgerechte Konstruktion) und/oder der Fahrzeugauswahldurchgef Diese vorbildliche Initiative ft bei ordnungsgem Transportdienstleistung mit hoher Qualit tie was alle Beteiligte,alsauchunbeteiligteDritte,erfreuend NachfolgendeFragestellungenundInformationensolltenzwischenFrachtf Hersteller ausgetauscht respektive diskutiert werden: - Eigenschaften des Ladegut - Dimensionierung der transportsicheren Verpackung - Eigenschaften des Transportfahrzeug - Ladungssicherung EineausfderFragestellungen finden Sie auf der Nachfolgenden Seite welche man ggf. auch als Checkliste verwenden kann! 9von10

10 - Eigenschaften des Ladegut AbmessungenundGewichte BeisperrigenG hatdiegenundgewichteneinen besonderen Stellenwert, da ggf. Ausnahmegenehmigungen nach StVO und StVZO erforderlich sind SchwerpunkteundAufstandsfl BelastbarkeitenderBefestigungspunkte spezielletransportstellungdermaschine/anlage HandhabungundSicherheitshinweisezuTransport - Dimensionierung der transportsicheren Verpackung Relationen/Faktoren: LadegutundTransportfahrzeug(e) StreckeundTransportdauer WitterungundJahreszeit SowiederenKombinationen m VerkehrstrtypischeErsch Fliehkr HitzeundK Handhabungvonbesondersdruckempfindlichen,sensibleMaschinenoder Anlagenteile DerAbsenderkannnichtverlangen,dassderFrachtf diedlichkeitdesgutesbesondersvorsichtigoderlangsam f Ladegutggf.instabileHolzkistenverpacken UmladensowieBe-undEntladung(ggf.sindLadehilfsmittelvonn - Eigenschaften des Transportfahrzeug Krafteinleitungs-undBelastungszonen zul-undseitenwand Zurrpunkte AnzahlundPositionen Zug - Ladungssicherung ArtderLadungssicherung Kraftschlherung (z.b.niederzurren) Formschl (z.b.direktzurren,blockieren) KombinierteLadungssicherung Zurrkr m Zurrwinkel ZurrmittelundHilfsmittelzurLadungssicherung Transportgestelle,Adapter KonstruktionenzurLadegut-Aufnahme Gleitreibbeiwerte/Reibpaarungen 10von10

Ladungssicherung von Baumaschinen

Ladungssicherung von Baumaschinen Ladungssicherung von Baumaschinen Informationspapier Dipl.-Ing. Helmut Bramann Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v., Berlin www.bauindustrie.de Ungenügende oder gar fehlende Ladungssicherung ist

Mehr

1 Rechtliche Grundlagen

1 Rechtliche Grundlagen 1 Rechtliche Grundlagen Die Notwendigkeit zur Verwendung einer transportgüterbezogenen Ladungssicherung ergibt sich aus diversen gesetzlichen und normativen Regelungen. In diesem Kapitel wird auf die wichtigsten

Mehr

Ladungssicherung. Arbeitsanweisung. 1. Zweck und Geltungsbereich

Ladungssicherung. Arbeitsanweisung. 1. Zweck und Geltungsbereich 1. Zweck und Geltungsbereich Diese gibt Aufschluss über das Thema "Ladungssicherung" allgemein. Im Teil A dieser werden Punkte aus der Praxis und Tipps angesprochen. Im Teil B geht es Insbesondere auch

Mehr

Bei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel.

Bei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel. Auftrags Nr. Sonstige Dokumentation Ladungssicherung! Einverständniserklärung Beim Verladen von Gütern sind alle am Verladeprozess Beteiligten Personen für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Mehr

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/

Herstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/ Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik

Mehr

Ladungssicherung - aber richtig!

Ladungssicherung - aber richtig! Ladungssicherung - aber richtig! Teilnehmerunterlagen (Broschüre) Bearbeitet von Wolfgang Schlobohm 10. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 240 S. Paperback ISBN 978 3 609 68567 0 Format (B x L): 14,8 x 21

Mehr

Illlllllllllllllllll

Illlllllllllllllllll Martin Lang U E Gü O CD U C/) in mit zusätzlichem Teil Großraum- und Schwertransporte Best.-Nr. 33101 ULB Darmstadt Illlllllllllllllllll 16311588 VERKEHRSVERLAG FISCHER Inhaltsverzeichnis Einleitung 7

Mehr

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Anwendbarkeit der technischen Regelwerke 22 Abs. 1 StVO Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR VDI 2700 DIN EN 12195-1:2011-06 1 EINLEITUNG

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

Transportsichere Verpackung und Ladungssicherung

Transportsichere Verpackung und Ladungssicherung Transportsichere Verpackung und Ladungssicherung Ratgeber für Verpacker, Verlader und Transporteure Prof. Dr.-Ing. Gerhard Großmann Dr. Monika Kaßmann Mit 109 Bildern und 13 Tabellen Kontakt & Studium

Mehr

Ladungssicherung durch rutschhemmende Zwischenlagen

Ladungssicherung durch rutschhemmende Zwischenlagen Ladungssicherung durch rutschhemmende Zwischenlagen MATERIAL AntiRutsch besteht aus offenzelligem PU-Schaum, der beidseitig auf ein Trägermaterial aufkaschiert ist. LADUNGSSICHERUNG Ladeflächen Palettenauflagen

Mehr

Ladungssicherheit Transport von Drucklufttauchgeräten. Leitfaden für Mitglieder der TSG Grevenbroich e.v.

Ladungssicherheit Transport von Drucklufttauchgeräten. Leitfaden für Mitglieder der TSG Grevenbroich e.v. Ladungssicherheit Transport von Drucklufttauchgeräten Leitfaden für Mitglieder der TSG Grevenbroich e.v. Warum Ladungssicherung? Nach 20 und 23 der StVO ist der Frachtführer, also der Fahrer eines Fahrzeugs

Mehr

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen

Ladungssicherung. Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen Ladungssicherung Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen 22 StVO neu - (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,

Mehr

Ladungssicherung. Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Alfred Lampen, A.L.S. Seminare α. Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen

Ladungssicherung. Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Alfred Lampen, A.L.S. Seminare α. Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen Ladungssicherung Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Stolperstein oder Qualitätsmerkmal? Für das 9. Forum protect am 27. November 2007 in Bad Wildungen Alfred Lampen Alfred Lampen, A.L.S. Seminare Sachkundiger

Mehr

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen

Mehr

Klenk Holz AG Verladeanweisungen

Klenk Holz AG Verladeanweisungen Klenk Holz AG Verladeanweisungen 2013 Klenk Holz AG, Oberrot 1 Inhalt Seite 1. Verlademethoden... 2. Formschlüssige Ladung zur Stirnwand... 3. Nicht formschlüssige Ladung zur Stirnwand... 3 5 6 4. Geteilte

Mehr

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität

Mehr

Sichern. und PRAXISHANDBUCH. Beladung und Ladungssicherung auf dem Nutzfahrzeug. Band 7: Ladungssicherung von Absetzbehältern und Schüttgütern

Sichern. und PRAXISHANDBUCH. Beladung und Ladungssicherung auf dem Nutzfahrzeug. Band 7: Ladungssicherung von Absetzbehältern und Schüttgütern Laden PRAXISHANDBUCH und Sichern Beladung und Ladungssicherung auf dem Nutzfahrzeug Band 7: Ladungssicherung von Absetzbehältern und Schüttgütern Unterwegs nach morgen III Inhaltsverzeichnis BGL/BG Verkehr

Mehr

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen

Mehr

VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik. Richtlinienarbeit des VDI. Ladungssicherung Transporter (VDI 2700 Blatt 16)

VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik. Richtlinienarbeit des VDI. Ladungssicherung Transporter (VDI 2700 Blatt 16) Richtlinienarbeit des VDI Ladungssicherung Transporter (VDI 2700 Blatt 16) Seite 1 / Ralf Ober / Mai 2006 VDI-Gliederung Technik und Wissenschaft Max-Eyth-Gesellschaft Agrartechnik im VDI VDI-Gesellschaft

Mehr

Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund

Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz

Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der

Mehr

Ladungssicherung Wolfgang Neumann Neumann / EUROSAFE GmbH 1

Ladungssicherung Wolfgang Neumann Neumann / EUROSAFE GmbH 1 Ladungssicherung 10.03.2016 Wolfgang Neumann Öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger für Ladungssicherung (einschl. GG), Verpackung EUMOS Präsident des Europäischen Sachverständigen- Verbands

Mehr

Eine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.

Eine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Ladungssicherung Regeln und Normen Eine Ladung ist grundsätzlich so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dabei sind unter verkehrsüblichen

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

durch: GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D Günzburg

durch: GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D Günzburg Seite 1 von 5 DEKRA Automobil GmbH, Organisationseinheit Augsburg Am Mittleren Moos 45, D-86167 Augsburg GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D-89312 Günzburg DEKRA Automobil GmbH Organisationseinheit

Mehr

Allgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung

Allgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung Emser Straße 19 65195 Wiesbaden Dipl.-Ing. Christoph Spreuer Verfahrens- und Sicherheitsingenieur Tel.: 0611 / 59 99 33 Fax.: 0611 / 59 01 17 E-Mail: info@spreuer.com Web: www.spreuer.com Allgemeiner Leitfaden

Mehr

Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier

Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG Fachgruppe Ladungssicherung Am TÜV 1 30519 Hannover Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier 8108841427-V1 Auftraggeber: ROWE Gesellschaft

Mehr

Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier

Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG Fachgruppe Ladungssicherung Am TÜV 1 30519 Hannover Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von gepresstem Altpapier 8108841427-V5 Auftraggeber: Straub &

Mehr

Breitenbachstraße 1, Haus des Straßenverkehrs, Frankfurt/Main, Tel.: , Fax: , Volker P.

Breitenbachstraße 1, Haus des Straßenverkehrs, Frankfurt/Main, Tel.: , Fax: , Volker P. Denny Rettkowski Bildungsbeauftragter VDI 2700 Blatt 13 Transportprozessplanung Seminarinhalte 1. Tag: Transportfahrzeuge o Aufbaufestigkeit für formschlüssige Ladungssicherung o Ausrüstung von Fahrzeugen

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Merkblatt zur Ladungssicherung

Merkblatt zur Ladungssicherung Merkblatt zur Ladungssicherung Quelle: Johann Ridder Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen sowie Empfehlungen und Richtlinien 2. Verantwortlichkeiten 3. Gewinnabschöpfung statt Bußgeld 4. Ansprechpartner Anlage

Mehr

Anforderungen an die Ladungssicherung von Streumaschinen auf Kipperfahrzeugen

Anforderungen an die Ladungssicherung von Streumaschinen auf Kipperfahrzeugen Anforderungen an die Ladungssicherung von Streumaschinen auf Kipperfahrzeugen Checkliste Kipperbrücke Beschaffung Erläuterung/Details Ja Nein Sind die Abmessungen Trägerfahrzeug/Kipper/Streumaschine kompatibel?

Mehr

Verfahrensanweisung. zur Ladungssicherung. im Straßenverkehr

Verfahrensanweisung. zur Ladungssicherung. im Straßenverkehr Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr Stand: 10/2004 Erstellt: DEKRA Automobil GmbH Am Mittleren Moos 45 86167 Augsburg Dipl.-Ing. Rudolf Sander Tel.: 0821 / 74 89 2 46 Fax.:0821 /74

Mehr

Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München

Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten

Mehr

ANTIRUTSCHMATTEN ZUR LADUNGSSICHERUNG

ANTIRUTSCHMATTEN ZUR LADUNGSSICHERUNG ANTIRUTSCHMATTEN ZUR LADUNGSSICHERUNG beim Gütertransport auf der Straße, der Schiene, zur See und in der Luft. >>> Perfekter Schutz für Ladung und Fahrer. Hebetechnik, Ladungssicherung, Prüfservice, Arbeitsschutz,

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

Verladeanweisung. Ilim Timber

Verladeanweisung. Ilim Timber Verladeanweisung Ilim Timber 1 Verlademethoden Bemerkung: Bei allen Berechnungen und Angaben der z.b. erforderlichen Zurrmittel wird davon ausgegangen, dass die Ladungsmasse 25.000 kg nicht übersteigt.

Mehr

zum Vortrag Neuausrichtung der Ladungssicherung? Bedeutung der europäischen Sicherungskräftenorm für Anwender und Kontrolleure

zum Vortrag Neuausrichtung der Ladungssicherung? Bedeutung der europäischen Sicherungskräftenorm für Anwender und Kontrolleure zum Vortrag Neuausrichtung der Ladungssicherung? Bedeutung der europäischen Sicherungskräftenorm für Anwender und Kontrolleure Die rechtliche Basis einer Kontrolle Die Bewertung der DIN EN 12195-1 und

Mehr

Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach

Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach MR Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Überblick der Vortragsinhalte Maschinen im Europäische

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

Flexibel durch eigene Fertigung!

Flexibel durch eigene Fertigung! Trenngitter Trenngitter Flexibel durch eigene Fertigung! FES Innovations GmbH Schwarze Breite 9b 34260 Kaufungen Tel. +49 (0) 561 506 087 50 Fax +49 (0) 561 506 087 60 info@fahrzeug-systeme.de Fahrzeug-Systeme.de

Mehr

VerkehrsRundschau Snaps. Stephan Bode. Die Kontrollklassiker. Wie Sie typische Verstöße vermeiden

VerkehrsRundschau Snaps. Stephan Bode. Die Kontrollklassiker. Wie Sie typische Verstöße vermeiden VerkehrsRundschau Snaps Stephan Bode Die Kontrollklassiker Wie Sie typische Verstöße vermeiden Inhalt Inhalt Editorial... 3 Einführung... 9 In der Kontrolle miteinander, nicht gegeneinander..... 10 ganzheitliche

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Europas Neuordnung der Ladungssicherung Einfach beachten Sicher Unterwegs

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Europas Neuordnung der Ladungssicherung Einfach beachten Sicher Unterwegs Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Europas Neuordnung der Ladungssicherung Einfach beachten Sicher Unterwegs Umsetzung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen

Mehr

Mit voller Ladung unterwegs! LADUNGSSICHERUNG Folie 1

Mit voller Ladung unterwegs! LADUNGSSICHERUNG Folie 1 Mit voller Ladung unterwegs! LADUNGSSICHERUNG Folie 1 Ausreichende Ladungssicherung ist eine wichtige Vorraussetzung für die Sicherheit aller Teilnehmer am Straßenverkehr die Unversehrtheit von Ladegut,

Mehr

8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung.

8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung. 8 Schritte zur Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung. 8 Schritte zur CE-Kennzeichnung Durch die CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer einer Maschine, dass alle erforderlichen

Mehr

Risikomanagement bei einem Gießereimaschinenbauer. Tobias Zientek

Risikomanagement bei einem Gießereimaschinenbauer. Tobias Zientek Risikomanagement bei einem Gießereimaschinenbauer Tobias Zientek Tobias Zientek Geschäftsführer Staatlich geprüfter Techniker Seit 2006 im Unternehmen Seit 2014 Geschäftsführer Leistungsangebot Kernherstellungsmaschinen

Mehr

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Vom 29. August 2002 GSG - Gerätesicherheitsgesetz Fassung vom 11. Mai 2001 CE

Mehr

Ladungssicherung auch im PKW

Ladungssicherung auch im PKW Ladungssicherung auch im PKW LVW / TÜV Thüringen 22 (1) StVO (Ladung) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladungseinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst

Mehr

Ladungssicherung für Nutzfahrzeuge: Alles sicher verstaut?

Ladungssicherung für Nutzfahrzeuge: Alles sicher verstaut? Ladungssicherung für Nutzfahrzeuge: Alles sicher verstaut? Auto Service Mehr Sicherheit. Mehr Wert. TÜV SÜD Auto Service GmbH Alles sicher verstaut? Bei 40 Prozent aller Lkw ist die Ladung so schlecht

Mehr

Ladungssicherung. Schuld haben immer nur die anderen. oder doch nicht? Christoph Mebesius. GUVU-Frühjahrsseminar 17. Juni Dipl. Wirtsch.-Ing.

Ladungssicherung. Schuld haben immer nur die anderen. oder doch nicht? Christoph Mebesius. GUVU-Frühjahrsseminar 17. Juni Dipl. Wirtsch.-Ing. GUVU-Frühjahrsseminar 17. Juni 2016 Ladungssicherung Schuld haben immer nur die anderen oder doch nicht? Christoph Mebesius Dipl. Wirtsch.-Ing. loadconsult Sachverständigenbüro 65558 Heistenbach 1 loadconsult

Mehr

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration

Agenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische

Mehr

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen. Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen

Mehr

LADUNGSSICHERUNG. Innerbetrieblicher Transport

LADUNGSSICHERUNG. Innerbetrieblicher Transport LADUNGSSICHERUNG Innerbetrieblicher Transport Verfasser: ÖAMTC Fahrerakademie Datum: 06/2012 Alltag in Österreich 300 Kisten Cola kaputt 1 beschädigter Cayenne 1 beschädigter LKW 4 Stunden Sperre Abfahrt

Mehr

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG

Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in

Mehr

Verlade- und Transportbedingungen für Frachtgüter der Gipsindustrie

Verlade- und Transportbedingungen für Frachtgüter der Gipsindustrie Verlade- und Transportbedingungen für Frachtgüter der Gipsindustrie Die nachstehend abgedruckten Verlade- und Transportbedingungen sind ihrem Charakter nach Allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit in

Mehr

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»

Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit» Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»! Markus Schnyder ERFA 2010 Sie beschaffen eine Maschine (kaufen, leasen, etc.) Investition planen Pflichtenheft erstellen: Einsatzzweck, Arbeitssicherheit,

Mehr

INFORMATIONEN LADUNGSSICHERUNG

INFORMATIONEN LADUNGSSICHERUNG INFORMATIONEN LADUNGSSICHERUNG LADUNGSSICHERUNG EIN THEMA, DAS ALLE BETRIFFT, DIE ETWAS TRANSPORTIEREN, PRIVATPERSONEN GENAUSO WIE UNTERNEHMEN. DIE RECHTSSPRECHUNG MACHT KEINEN UNTERSCHIED, DIE RECHTLICHEN

Mehr

CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT

CE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet

Mehr

BRUNO BOCK THIOCHEMICALS. Wichtige Hinweise zur Beladung im Stückgutverkehr. Sehr geehrter Partner,

BRUNO BOCK THIOCHEMICALS. Wichtige Hinweise zur Beladung im Stückgutverkehr. Sehr geehrter Partner, Wichtige Hinweise zur Beladung im Stückgutverkehr Sehr geehrter Partner, Sie befördern unsere Produkte, teilweise seit vielen Jahren. Bei den Produkten handelt es sich ausschließlich um Gefahrgüter unterschiedlicher

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen

Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen Anwendungsbereich Diese Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen die nach 32 StVZO zulässigen Werte,

Mehr

4. Praktische Umsetzung auf dem Fahrzeug

4. Praktische Umsetzung auf dem Fahrzeug 4. Dieses Kapitel teilt sich in zwei Teile auf: Der erste Teil bezieht sich auf die Verladung der Güter auf Fahrzeugen mit einem festen Aufbau (Möbelkoffer). Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Verladung

Mehr

Ladungssicherung Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen bis 7,5 t zgm

Ladungssicherung Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen bis 7,5 t zgm Ladungssicherung Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen bis 7,5 t zgm Zurrpunkte sind Befestigungseinrichtungen am Fahrzeug, an denen Zurrmittel (Gurte oder Ketten) angeschlagen werden können. Anforderungen Zurrpunkte

Mehr

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?

Mehr

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten BEM-ING Teil 3 Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte

Mehr

Bedienungsanleitung. Motorpositioniertisch

Bedienungsanleitung. Motorpositioniertisch Anzinger Straße 4 D 85614 Kirchseeon-Eglharting Telefon: 08091 / 562 98 67 Fax: 08091 / 562 98 66 E-mail: info@mm-engineering.com web: www.mm-engineering.com Bedienungsanleitung Motorpositioniertisch Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Richtlinie 2006/42/EG Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden

Richtlinie 2006/42/EG Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden 1(11) Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit

Mehr

S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2

S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2 Prinzipien des Marktzugangs in der Welt ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Abteilung Dr. Markus Winzenick S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2

Mehr

Seminar Ladungssicherung nach VDI 2700a und CTU-Packrichtlinie / CoP Schulung zur Ladungssicherung im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr

Seminar Ladungssicherung nach VDI 2700a und CTU-Packrichtlinie / CoP Schulung zur Ladungssicherung im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr Seminar Ladungssicherung nach VDI 2700a und CTU-Packrichtlinie / CoP Schulung zur Ladungssicherung im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr Termin: 19. - 20.September 2017 Ort: 97239 Aub Industriestraße 8-10

Mehr

DEKRA Automobil GmbH 1 von 6

DEKRA Automobil GmbH 1 von 6 DEKRA Automobil GmbH 1 von 6 Niederlassung Bielefeld FB: Fahrzeugtechnik / Verkehrsunfallanalyse / Ladegutsicherung Otto - Brenner - Str. 168 D-33604 Bielefeld Tel.: 00 49 / 521 / 2 99 05-28 Fax: - 70

Mehr

Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Mit der am 29.12.2009 in Kraft getretenen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG haben sich für viele Unternehmen Änderungen ergeben. Neben der Erweiterung der

Mehr

2008 Schwerlastgruppe der Autobahnpolizei M nster

2008 Schwerlastgruppe der Autobahnpolizei M nster PHK Bode Verkehrsdienst Polizeiprsidium MÅnster Direktion Verkehr Verkehrsinspektion 3 (Autobahnpolizei) Hammer StraÇe 234 48153 MÅnster Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Fahrpersonalrecht (Lenk- und

Mehr

(Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr

(Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Stephan Burgmann I Josef Eickholt I Ludwig Jungwirth I Martin Strehl (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw Inhalt Inhalt Vorwort 4 1 Aktuelle Verkehrsvorschriften

Mehr

Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr

Verfahrensanweisung zur Ladungssicherung im Straßenverkehr : 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Geltungsbereich 3. Rechtsvorschriften 4. Richtlinien und Normen: 4.1 Mitgeltende Unterlagen 5. Anforderung Transportaufbauten 6. Verladung und Sicherung 6.1.

Mehr

Stand der Gesetzgebung bei Massen und Abmessungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge VDI Köln, 22.01.2013

Stand der Gesetzgebung bei Massen und Abmessungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge VDI Köln, 22.01.2013 Stand der Gesetzgebung bei Massen und Abmessungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge VDI Köln, 22.01.2013 Dipl.-Ing. Andreas Schauer, VDMA Referat Verkehr Gliederung Zulässige Abmessungen und Massen gemäß

Mehr

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Die Ladungssicherung hat für den Transport von Gefahrgut einen hohen Stellenwert. Unterscheiden sich die Ladungssicherungsmaßnahmen für Gefahrgut von denen für

Mehr

10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns

10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns 10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik

Mehr

US-(Re-)Exportkontrollrecht

US-(Re-)Exportkontrollrecht www.zoll-export.de Oktober 2015 4. Jahrgang Die Zeitschrift für Verantwortliche in der Zoll- und Exportabwicklung Export- und Zollpraxis kompakt Exportkontrolle in mittelständischen Unternehmen Was Sie

Mehr

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN Folie 1 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Mehr

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:

Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil: Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel

Mehr

Abkürzungsverzeichnis...XII Literatur- und Quellenverzeichnis... XVI Stichwortverzeichnis... 211

Abkürzungsverzeichnis...XII Literatur- und Quellenverzeichnis... XVI Stichwortverzeichnis... 211 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XII Literatur- und Quellenverzeichnis... XVI Stichwortverzeichnis... 211 1. Transportschäden... 1 1.1 Typische Sachverhalte, fast alltägliche Schadenereignisse...

Mehr

Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen

Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG. Erweiterte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen DIPL.-ING. HANS-J. OSTERMANN Auf dem Senkel 40 53859 Niederkassel www.maschinenrichtlinie.de Tel.: 02208/911001 Mobil: 0179/2972679 email: ostermann@maschinenrichtlinie.de Neue Maschinenrichtlinie2006/42/EG

Mehr

Physikalische Grundlagen

Physikalische Grundlagen Physikalische Grundlagen Gesucht wird F M : Masse m = 1000 kg Beschleunigung a = 7,9 m/s 2 2. 3. Gewichtskraft Eine spezielle Kraft ist die Gewichtskraft (F G ), diese bezeichnet die Kraft, mit der ein

Mehr

Maschinensicherheit in der EU

Maschinensicherheit in der EU Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Karlsruhe, April 2015 Fritz Zoermer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Folie 1 Inhalt 1 Die Richtlinie

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Maschinenrichtlinie Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de

Mehr

Umsetzung im Arbeitsalltag

Umsetzung im Arbeitsalltag Umsetzung im Arbeitsalltag Guter Fahrer -verantwortungsbewusst -gute Kenntnisse -motiviert Ladung beurteilen -Fahrer muss Ladung beurteilen -Gewichte, Abmessungen -transportgerechte Verpackung -verschiedene

Mehr

Handhabungsrichtlinien für Transport und Lagerung

Handhabungsrichtlinien für Transport und Lagerung Handhabungsrichtlinien für Transport und Lagerung Richtlinien für Lagern und Transport 1. Fahrzeugausstattung Rittal Produkte sind grundsätzlich sorgsam, entsprechend diesen Richtlinien zu lagern und zu

Mehr

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Mehr

Wohnmobile im Straßenverkehr

Wohnmobile im Straßenverkehr Wohnmobile im Straßenverkehr Siegfried Brockmann Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) Presseveranstaltung Münster, 08. Juni 2016 2 Wohnmobile im Straßenverkehr Inhalte des Projekts Unfallgeschehen

Mehr

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit

Mehr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Februar 2017

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Februar 2017 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Februar 2017 Erstes Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig

Mehr

Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH

Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH Standard Paletten MRD Produkte Euro Paletten zur LKW Beladung CP 9 Paletten zur Container Beladung Angegeben sind Packmengen, Maße, Gewichte und Stapelbarkeit bzw.

Mehr

Handlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung.

Handlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung. Handlungshilfe zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 Ausgangssituation

Mehr

ISO/TR Wegweiser für die effektive Nutzung von Normen zur Maschinensicherheit VDMA

ISO/TR Wegweiser für die effektive Nutzung von Normen zur Maschinensicherheit VDMA ISO/TR 22100-1 Wegweiser für die effektive Nutzung von Normen zur Maschinensicherheit VDMA Willkommen Willkommen VDMA Hilmar Schmieding Seite 2 5. 11. 2015 Struktur der Normen zur Maschinensicherheit Typ-A-Normen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr