Die sozialpädagogische Arbeit in Zwangskontexten

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1 Die sozialpädagogische Arbeit in Begrüßung Wer bin ich? Wie komme ich hier her? 1 Die sozialpädagogische Arbeit in Wieso dieses Thema? Wieso dieses Thema jetzt? 2 1

2 Wieso dieses Thema? Der Hintergrund für das Thema ist nicht neu; es geht um die Frage: Was kann man tun, um Menschen dazu zu bewegen, etwas zu tun, was sie sonst nicht tun würden oder sie dazu zu bringen, etwas zu lassen, was sie sonst tun würden Das Thema ist hochrelevant, wenn es um die Sicherheit und das Wohl von Menschen, ganz besonders von Kindern geht 3 Wieso dieses Thema jetzt? Vorfälle von Kindeswohlgefährdungen in den letzten Jahr mit großem medialen Echo Eine Welle von neuen Gesetzen und VorschriQen, die sozialpädagogisches Handeln massiv betreffen und auch verändert haben Intensive Diskussion über Qualität und Standards in der sozialen Arbeit und in der Jugendhilfe Analyse von Problemen beim Kinderschutz Hervorhebung der Rolle des Staates und seiner Aufgabe als Wächter 4 2

3 Wieso dieses Thema jetzt? Es hat sich etwas in der Diskussion geändert: Es werden grundsätzliche Maßstäbe von Beratung, Unterstützung, Fürsorge, Therapie, Kontrolle und Eingriffen hinterfragt und in Frage gestellt Fragen Sie sich einmal, welches Grundsatzreferat Sie vor 10, 20, 30, 50, 70 oder 100 Jahren gehört hä`en Welchen Vortrag werden Sie in 10 Jahren hören? 5 Prinzipien des helfenden Handelns Grundgesetz Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar Art. 2: Jeder hat das Recht auf freie Encaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt... Art. 6 (2): 1 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2 Über ihre Betäigung wacht die staatliche GemeinschaQ. 6 3

4 Prinzipien des helfenden Handelns Kinder und Jugendhilfegesetz 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaqsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betäigung wacht die staatliche GemeinschaQ. 7 Prinzipien des helfenden Handelns Kinder und Jugendhilfegesetz (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, posiive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 8 4

5 Prinzipien des helfenden Handelns Menschenbild und Beratungsverständnis Das Menschenbild ist opimisisch und unterscheidet sich deutlich von dem vorhergehender Generaionen. Es ist geprägt von Überzeugungen wie: Der Mensch als mündiges, eigenverantwortlich handelndes, selbstständiges Wesen, das seine eigenen Belange und Bedürfnisse souverän vor dem Hintergrund eines eigenen Expertentums vertrig und mit DriGen partnerschahlich und respektvoll umgeht. 9 Prinzipien des helfenden Handelns Menschenbild und Beratungsverständnis Das Beratungsverständnis ist folglich auch opimisisch und unterscheidet sich deutlich von dem vorhergehender Generaionen. Es ist geprägt von Überzeugungen und Prinzipien wie: Freiwilligkeit, PartnerschaQlichkeit, Transparenz, Ergebnisoffenheit, Ganzheitlichkeit, Respekt Das Handeln des Kunden bleibt selbstbesimmt Beratung ist subsidiär, sie ist Hilfe zur Selbsthilfe Es werden keine Entscheidungen für den Kunden getroffen Beratung hat Vorschlagscharakter 10 5

6 Prinzipien des helfenden Handelns Menschenbild und Beratungsverständnis Der Beratungsprozess wird gefährdet, wenn Macht und Kontrolle eingeführt werden 11 Prinzipien des helfenden Handelns Das Recht Auch der rechtliche Rahmen (BGB) räumt(e) den Eltern einen großen Handlungs und Entscheidungsspielraum auch gegenüber ihren Kindern ein 12 6

7 Prinzipien des helfenden Handelns Konsequenzen I Die Bewertung dieser Prinzipien fällt aus meiner Sicht weiterhin posiiv aus. Der größte Teil von Eltern und Kindern profiiert von diesem professionellen Verständnis der helfenden Insituionen und Berufe Das KJHG ist aus meiner Sicht eine Erfolgsgeschichte 13 Prinzipien des helfenden Handelns Konsequenzen II Es gibt aber auch die andere Seite Es sind Fälle von Kindeswohlgefährdungen bekannt und dokumeniert, in denen Profis täig waren Es stellt sich daher die Frage, wie konnte das sein? 14 7

8 Prinzipien des helfenden Handelns Konsequenzen III Es fanden sich letztlich mehrere Ebenen: Strukturelle Mängel, wie mangelndes Personal etc. Mängel in der Verfahrenssicherheit und in der Regelung der Verantwortungszuständigkeit (siehe Änderungen des 8a SGB VIII) Unflexibles Recht (siehe Änderungen des BGB, Beschleunigungsgebot) Mangelnde MitarbeitsbereitschaQ der Eltern oder Gefährder 15 Prinzipien des helfenden Handelns Konsequenzen IV Das Arbeiten mit gefährdenden Systemen setzt jetzt deutlicher die Auseinandersetzung voraus mit Grenzen der Beeinflussbarkeit Machtlosigkeit Eigener Verantwortung Einleitung nicht freiwilliger Schri`e Ggf. Anzeige etc. 16 8

9 Wie geht man mit Systemen um, die Wie arbeitet man mit Systemen, die sich nicht ändern wollen oder können? Muss man dazu etwas ändern? Wenn ja, was? Wen braucht man dazu? Welche Bedingungen müssen gegeben sein? 17 Exkurs: Ein Beispiel für Zwang Der Fall Daschner 2002 encührte ein Jurastudent einen Bankierssohn, ersickte ihn und versteckte die Leiche. Er gestand die Encührung, verriet aber nicht, wo er das Kind gefangen hielt, von dem die Polizei noch annahm, dass es lebte. Der stellv. Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ließ dem Täter durch Beamte Folter androhen Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt 18 9

10 Exkurs: Ein Beispiel für Zwang Der Fall Daschner II Die Diskussion um diesen Fall war sehr kontrovers: Der Zweck heiligt die Mi`el und hier ging es um das Leben eines Kindes; das Verhalten war richig oder zumindest nachvollziehbar, da gute Absicht Wir leben in einem Rechtsstaat und Folter ist verboten; es droht ein Dammbruch, wenn dies zugelassen wird Das Urteil war salomonisch : Verurteilung und Berücksichigung der Ausnahmesituaion 19 Wie geht man mit Systemen um, die Es gibt wenige im großen Umfang prakizierte Modelle mit nicht kooperaiven Systemen oder Gruppen: Forensik, Psychiatrie, Gefängnis Hochschwellige Einrichtungen Es gibt aber durchaus Erfahrungen 20 10

11 Wie geht man mit Systemen um, die 21 Wie geht man mit Systemen um, die Braucht es einen Zwangskontext, um mit Systemen zu arbeiten, die? Antwort Nein. Aber: Wenn die für einen reinen Beratungsprozess notwendige Mündigkeit nicht vorhanden ist, gerät die Beratung in eine Schieflage, weil sie dem Subsidiaritätsprinzip nicht mehr folgen kann

12 Wie geht man mit Systemen um, die Wie macht man das? 1. Nicht in Verantwortungske`en sondern in Verantwortungsnetzen arbeiten oder bei der Ke`e besimmt das schwächste Glied die Stabilität, bei Netzen kommen bei einem Riss nur die kleinen Fische durch. Alleine ist der Druck am stärksten. Es werden mehrere Helfer gebraucht. 2. In einem gemeinsamen Klärungsprozess werden die unterschiedlichen Rollen geklärt und vereinbart (siehe Hilfeplanprozess) 23 Wie geht man mit Systemen um, die 3. Es werden klare (Zwischen ) Ziele und Zeiträume vereinbart, welche Schri`e bis wann von wem mit welchem Ergebnis und welchen Methoden angestrebt werden und welche Konsequenzen das Erreichen oder Nichterreichen dieses (Zwischen ) Zieles hat. 4. Die Eltern/Personensorgeberechigten werden hierbei akiv einbezogen. Mitwirkung und Nichtmitwirkung hat vorher vereinbarte Konsequenzen. 5. Sie, die Eltern, besimmen die Konsequenzen

13 Wie geht man mit Systemen um, die These: Das Ausmaß der Verantwortung in einem System ist konstant. Wenn sie nicht wahrgenommen wird, stellt sich die Frage, wer diese übernimmt und steuert Häufig wird sie dann entweder gar nicht wahrgenommen oder von dem, der es am wenigstens aushält, dass sie nicht wahrgenommen wird. Das ist nicht immer der geeignete. Daher sollte die Verteilung der Verantwortung immer geklärt werden 25 Wie geht man mit Systemen um, die Beratung/Therapie Kontrolle Fürsorge 26 13

14 Wie geht man mit Systemen um, die Wenn alle Seiten des Dreiecks besetzt sind, kann jede Ecke auch in seinem professionellen Rahmen bleiben Beratung kann sich dann auf die Erforschung von Moiven, Hintergründen etc. konzentrieren und da für Vertrauen und Zuversicht sorgen, weil die Kontrolle, dass es Kindern gut geht, von einer anderen Seite des Netzes sicher gestellt wird. Das Helfersystem tauscht sich aus und wird dann auch immer wieder neu gemeinsam mit den Eltern entscheiden, ob der Hilfsprozess erfolgversprechend ist. W. Schreck - Die sozialpädagogische Arbeit in 27 Wie geht man mit Systemen um, die Wer handelt, der handelt. Zu handeln oder nicht zu handeln hat Konsequenzen. Diese sind vorher bekannt. Unterstützungsleistungen im Sinne der Fürsorge können von den Eltern abgefragt werden, sind aber auch abhängig von der Kooperaion. Der Beratungskontext basiert nicht auf Zwang sondern Lernprinzipien (Lernen am Erfolg mit vereinbarten Konsequenzen) W. Schreck - Die sozialpädagogische Arbeit in 28 14

15 Was braucht man? Veränderungsprozesse brauchen Zeit, Geduld und Misserfolgsrobustheit Lernen ist am erfolgreichsten, wenn Grundbedürfnisse nach Bindung, Erfolg, Orienierung/Kontrolle und Lustgewinn befriedigt werden. Dies sind Personal intensive Leistungen. Dafür sind gute Bedingungen und Qualifikaionen erforderlich. Notwendig ist auch die Fähigkeit, das Scheitern zu sehen. Das eröffnet ja auch wiederum neue Lösungen für die Kinder. W. Schreck - Die sozialpädagogische Arbeit in 29 Was bleibt? Wenn man sich dem Ideal der Menschenrechte verpflichtet fühlt, dann muss sich das auch in den Methoden der sozialen Arbeit widerspiegeln Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fürsorge und Kontrolle ausgeblendet werden dürfen. Sie müssen immer dabei sein, wenn sie von den Eltern nicht gesichert werden können, dann durch das Helfernetz. Beratung kann nur funkionieren, wenn auch diese Seite sicher gestellt ist. Professionelle soziale Arbeit kann das leisten. W. Schreck - Die sozialpädagogische Arbeit in 30 15

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