A) Öffentliche Sitzung

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1 SH A) Öffentliche Sitzung 1. Bauanträge, Bauvoranfragen a) Ranzinger Max, Taubenholzweg 20, St. Oswald Neubau eines Nebengebäudes Der Bauherr beabsichtigt anstelle des bestehenden Nebengebäudes eine Garage an die Grundstücksgrenze mit einer Größe von 42 qm zu errichten. Das beabsichtigte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes St. Oswald- Vorstatt, jedoch außerhalb des vorgegebenen Baufensters. Demnach wurde schriftlich die Ausnahme und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die Zufahrt zum geplanten Bauvorhaben soll über den nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 507/1, Gmkg. St. Oswald, erfolgen. Da dieser Weg in den Wintermonaten nicht geräumt wird, ist mit dem Bauwerber ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Beschluss: 13 : 0 Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 505/13, Gmkg. St. Oswald, zu. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie soll Ausnahme und Befreiung erteilt werden. Ein Erschließungsvertrag hinsichtlich der Schneeräumung ist abzuschließen. GR Strohmeier erscheint gegen Uhr zur Sitzung. Außerordentlicher TOP: Nach Sitzungsladung ist noch ein zusätzlicher Antrag auf Verlängerung einer Bauvoranfrage eingegangen. Der Gemeinderat ist mit der Aufnahme und Behandlung des zusätzlichen Antrages einverstanden. b) Sigmund Katharina, Herzogstr. 21, Riedlhütte Verlängerung des Vorbescheides vom zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1512, Gmkg. St. Oswald Mit Schreiben vom beantragt Frau Sigmund die erneute Verlängerung ihrer Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1512, Gmkg. St. Oswald, mit zwei Wohngebäuden. Die erstmalige Überprüfung der Bebaubarkeit dieses Grundstückes liegt schon Jahrzehnte zurück. Der erste Antrag wurde bereits im Jahr 1979 gestellt. Hier stellt sich die Frage, ob noch ein berechtigtes Interesse an der Bebaubarkeit des 1

2 Grundstückes vorhanden ist. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat bereits mit genehmigten Vorbescheid vom den wichtigen Hinweis angefügt, dass jene Verlängerung vor allem deshalb gewährt wurde, da durch die bisherigen Entscheidungen des Landratsamtes eine Art Vertrauensschutz erlangt wurde. Mit einer weiteren Verlängerung könne die Bauwerberin nicht mehr rechnen. Sollte innerhalb des verlängerten Geltungszeitraumes von dem festgestellten Baurecht kein Gebrauch gemacht werden, d.h. nicht rechtzeitig ein ordnungsgemäßer Bauantrag eingereicht werden, verfällt der Anspruch darauf! Trotz allem wurde die Bauvoranfrage immer wieder verlängert! Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des genehmigten Vorbescheides vom für das Grundstück Fl.Nr. 1512, Gmkg. St. Oswald, letztmalig zu. 2. Haushalt und Fortschreibung des Haushaltkonsolidierungskonzeptes 2013 a) Haushalt 2013 Der Gemeinderat hat sich bereits in der 66. GR-Sitzung vom ausführlich mit dem Haushalt 2013 befasst. In den Fraktionssitzungen vom 12. bis wurde der Haushaltsplan detailliert beraten. Zwischenzeitlich wurden noch notwendige Anpassungen vorgenommen. Den Gemeinderäten bzw. den Fraktionen wurde die endgültige Fassung des Haushaltsplanes übergeben. Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 gemäß 3 KommHV siehe Anlage. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2013 samt Anlagen. b) Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Im Bewilligungsbescheid vom über die Gewährung einer Stabilisierungshilfe für das Jahr 2012 wurde die Gemeinde aufgefordert, die gewährte Stabilisierungshilfe vorrangig Schulden mindernd einzusetzen. Mit GR-Beschluss vom hat der Gemeinderat beschlossen, im Haushalt 2013 den Betrag in Höhe von 1 Million Euro für die Schuldentilgung bereit zu stellen. Neben der noch im HHJ 2012 durchgeführten Sondertilgung in Höhe von ,78 werden im Haushalt 2013 insgesamt ,-- und im Haushalt 2014 nochmals Sondertilgungen in Höhe von ,-- geleistet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde letztmals im Haushaltsplan 2012 fortgeschrieben. Die nunmehr vorgenomme Fortschreibung aktualisiert das Haushaltskonsolidierungskonzept aus dem Vorjahr und geht in einigen Punkten auf aktuelle Konsolidierungsmaßnahmen ein. Den Gemeinderäten wurde ein Entwurf des Haushaltskonsolidierungskonzepts bereits per zugesandt. 2

3 Von Bürgermeister und Verwaltung werden noch folgende Ergänzungen vorgeschlagen: Photovoltaikanlagen Die Photovoltaikanlagen der Gemeinde wurden über einen KFW-Kredit in Höhe von finanziert. Dieser Kredit war bis 2013 zinsfrei und bis 2015 auch tilgungsfrei. Die Gemeinde nimmt die jährlichen Einspeisevergütungen in Höhe von ca nicht zur laufenden Haushaltsfinanzierung in Anspruch sondern führt die Einspeisevergütung einem Bausparvertrag zu, der nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit zur Tilgung des KFW-Kredits verwendet wird. Mit Ablauf dieses Haushaltsjahres sind bereits über Rücklagen (Bausparvertrag) vorhanden, spätestens nach 10 Jahren ist damit die Anlage finanziert, so dass die dann prognostizierte Einspeisevergütung in Höhe von zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden kann. Interkommunale Zusammenarbeit Die Gemeinde St.Oswald-Riedlhütte liegt geografisch betrachtet zwischen den Gemeinden Spiegelau und Neuschönau. So lag es auch schon in der Vergangenheit nahe, kommunale Pflichtaufgaben gemeinsam zu bewältigen, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll war. So wurden zusammen mit den Nachbargemeinden in den 60 iger Jahren gemeinsame Kläranlagen gebaut und zwar in Spiegelau für unsere Gemeindeteile Riedlhütte und Reichenberg und in Neuschönau für die Gemeindeteile St.Oswald, Höhenbrunn und Haslach. Das in den Kläranlagen beschäftigte Personal ist seit kurzer Zeit auch für die Überwachung und Wartung des Kanalnetzes in der Gemeinde St.Oswald-Riedlhütte verantwortlich, so dass hier kein zusätzliches Personal bei der Gemeinde beschäftigt werden muss, wodurch wieder Personalkosten eingespart werden können. Im Zuge der Verwaltungsreform in den 80 iger Jahren wurde sogar mit der Gemeinde Neuschönau eine Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in St. Oswald gegründet, die aber nur kurze Zeit bestand, die Zeit hierfür war noch nicht reif! Zwischenzeitlich wurde das gut nachbarschaftliche Verhältnis weiter ausgebaut. Neben dem Zweckverband der Nationalparkgemeinden, dem alle 3 Gemeinden angehören, wurden auch Schulverbände gegründet und zwar je ein Grundschulverband in Spiegelau, den auch die Kinder aus unseren Ortsteilen Riedlhütte und Reichenberg besuchen und Neuschönau, in dem auch die Grundschüler aus St.Oswald, Höhenbrunn, Guglöd und Haslach untergebracht sind. Im Gegenzug werden die Hauptschüler, jetzt Mittelschüler, aus Spiegelau und Neuschönau in der Paul-Friedl-Mittelschule in Riedlhütte unterrichtet. Damit konnte erreicht werden, dass die Kinder aus den 3 Gemeinden weiterhin ortsnah beschult werden können und durch einen zeitversetzten Unterrichtsbeginn die Schülerbeförderung der Haupt- und Grundschüler mit jeweils einem Schulbus durchgeführt werden kann, wodurch erhebliche Kosteneinsparungen erreicht werden konnten. Auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften sind bereits interkommunale Beziehungen entstanden. So wurde mit der Nachbargemeinde Neuschönau ein Schmalspurfahrzeug zur Pflege der Wanderwege angeschafft. Zusammen mit Spiegelau wurde ein Kanalschachthebegerät gekauft. Aufgrund der ohnehin schon seit vielen Jahren bestehenden interkommunalen Beziehungen und dem Bewusstsein für die Notwendigkeit der Interkommunalen Zu- 3

4 sammenarbeit ist es naheliegend, sich auch für die Zukunft gemeinsam zu positionieren. Hier bietet die Integrierte Ländlich Entwicklung (ILE) eine gute Plattform. Die ersten Vorgespräche über mögliche Zusammenschlüsse haben unter Einbeziehung der Direktion für ländliche Entwicklung Landau bereits stattgefunden. Ziel muss es sein, vorhandene Ressourcen gemeinsam zu nutzen und nach Synergieeffekten zu suchen um das Versorgungsangebot in den beteiligten Gemeinden zu verbessern und nachhaltig zu sichern. Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung 2013 des Haushaltskonsolidierungskonzepts zu. Ein Abdruck ist der Niederschrift als Anlage beizufügen. 3. Neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab Die Frist zum Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung endet mit Ablauf des März. Eine Anpassung war insbesondere im Hinblick auf die Grundgebühren, die Herstellungsbeiträge und die Wasserbezugsgebühren auf Grundlage der Kalkulationsergebnisse des Büro Schneider & Zajontz notwendig. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen: In 2 Beitragstatbestand der Satzung wurde der Beitragstatbestand aufgrund einer Sondervereinbarung nach WAS gestrichen. Der Fall der Sondervereinbarung fällt nunmehr unter 2 Nr. 2. Damit wird der Beschluss des Bayer. VGH vom umgesetzt, in welchem nur der tatsächliche Anschluss als maßgeblich angesehen wird. 3 der Satzung wurde 2 angepasst, insbesondere wurde der alte 3 Abs. 1 Nr. 3 gestrichen. 3 Abs. 2 wurde angefügt, da die Entstehung der Beitragspflicht eine wirksame Abgabesatzung voraussetzt. Im 5 Beitragsmaßstab der Satzung wurden vorwiegend redaktionelle Änderungen vorgenommen. Gestrichen wurde 5 Abs. 7 letzter Satz Die Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Das Bayer. Staatsministerium des Innern empfiehlt nicht mehr eine Verzinsung von Erstattungsbeträgen in der Satzung vorzusehen. Diese ist gesetzlich nach 238 AO geregelt und bedarf keiner nochmaligen Erläuterung in der Satzung. 6 Anpassung der Herstellungsbeiträge - Die Beitragssätze der Herstellungsbeiträge wurden wie folgt geändert: a) pro qm Grundstücksfläche von 0,60 auf 0,85 erhöht b) pro qm Geschoßfläche von bisher 5,00 auf 2,55 gesenkt In 7 Fälligkeit wurde Zustellung durch Bekanntgabe ersetzt. In 8 und 9 wurden nur redaktionelle Änderungen vorgenommen. 4

5 In 9a wurden die Grundgebühren gemäß dem GR-Beschluss vom angepasst: bis Qn 2,5 50,00 bis Qn ,00 bis Qn ,00 über Qn ,000 / pro Jahr In 10 wurden redaktionelle Änderungen getätigt sowie die Wasserbezugsgebühren auf 0,96 /m³ angepasst. Die bisherige Gebühr betrug pro m³ 1,25. Eine wesentliche Änderung wurde noch in 11 Abs. 2 vorgenommen. Nach der alten Fassung entstand die Gebührengrundschuld erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Die neue Fassung stellt diesbezüglich auf den ersten Tag des Folgemonats, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt, ab. Die Änderung begründet sich dadurch, dass eine taggenaue Abrechnung mit dem Software-Programm der Gemeinde nicht möglich ist. Die weiteren Änderungen sind nur redaktioneller Art. Beschluss: 13 : 1 Der Gemeinderat beschließt die der Niederschrift beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab E-Wald-Projekt: Standort der Ladestationen Die E-Wald GmbH plant die Aufstellung aller Ladestationen bis zur Jahresmitte Die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte erhält beim Projekt E-Wald einen Standort mit 2 Ladestationen. Die Örtlichkeit des Ladestandorts muss jetzt noch verbindlich festgelegt werden. Als mögliche Standorte kommen der Parkplatz Ost im Ortszentrum Riedlhütte (ehemaliger Nachtmann-Parkplatz) und der Parkplatz im Ortszentrum St. Oswald in Betracht. Entscheidend bei der Standortwahl ist zum einen, dass die Benutzer der Ladestation entsprechende Möglichkeiten haben, die lange Ladezeit von mehreren Stunden überbrücken zu können. Zum anderen sollte der Standort auch Anschlussmöglichkeit für Internet und Strom aufweisen, damit diese Anschlüsse nicht erst durch die Gemeinde geschaffen werden müssen. Der Standort im Ortszentrum St. Oswald beim Waldgeschichtlichen Museum weist gegenüber dem Standort in Riedlhütte beide Komponenten auf. Die Anschlüsse für Internet und Strom sind direkt beim Standort vorhanden, so dass lediglich die Betonfundamente mit den 2 Ladesäulen aufgestellt werden müssten. Die Touristen hätten die Möglichkeit, während der Ladezeit das Waldgeschichtliche Museum zu besichtigen. Durch die direkt angrenzende Bushaltestelle besteht auch eine günstige Ver- 5

6 kehrsanbindung. Bei einer Entscheidung für den Standort Riedlhütte müssten die Anschlussleitungen für Strom und Internet erst kostenpflichtig gelegt werden. Beschluss: 11 : 3 Der Gemeinderat beschließt die Ladesäulen des E-Wald-Projekts auf dem Parkplatz im Ortszentrum von St. Oswald aufzustellen. 6

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