im kleinen Sitzungssaal des Hauptgebäudes (Bahnhofstraße 2-4, 5. OG) Emmendingen. Öffentliche Sitzung

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1 Öffentliche Sitzung des Sozial- und Krankenhausausschusses am Montag, 01. Februar 2016 ab 15:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Hauptgebäudes (Bahnhofstraße 2-4, 5. OG) Emmendingen. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Gewährung eines Zuschusses für das Projekt Integration - durch Ausbildung Perspektiven für Flüchtlinge - mündlicher Ausführungen erfolgen in der Sitzung 2. Kosten der Flüchtlingsunterbringung/-betreuung Drucksache Nr Beitritt des Kreiskrankenhauses Emmendingen/Landkreises Emmendingen zur Einkaufsgemeinschaft LEC Einkaufskooperation/Süd für den Lebensmitteleinkauf Drucksache Nr Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 04. Mai Bekanntgaben und Anfragen Hanno Hurth Landrat

2 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: I / Amt für Finanzen THH / Produktgruppe: THH 1-6 Zur Beratung an: Sozial- und Krankenhausausschuss ( , ö) Anlage: 1 I. Separate Darstellung der Kosten des Teilbereichs Asyl/Flüchtlinge II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Kenntnisnahme III. Sachverhalt: Im Rahmen der Sitzungen der AG Investitionen und Finanzierung sowie während der Haushaltsplanberatungen 2016 kam der Wunsch auf, den Bereich Asyl/ Flüchtlinge separat darzustellen, um die finanziellen Auswirkungen der steigenden Anzahl an Flüchtlingen auf den Landkreis Emmendingen aufzuzeigen. Anlage 1 stellt anhand der Planansätze aus dem Haushalt 2016 eine Übersicht über diesen Bereich dar. Der originäre Bereich der Flüchtlingsunterbringung (Hilfen für Flüchtlinge sowie die Kosten der Unterbringung) wurde aufgrund der zugesagten sog. nachlaufenden Spitzabrechnung durch das Land weitestgehend neutral geplant. Bei den zusätzlich geschaffenen Stellen ist darauf hinzuweisen, dass neben den Personalaufwendungen noch ein Sachkostenzuschlag von bis zu 40 % berücksichtig werden müsste (lt. Vergleichsring Kommunales Rechnungswesen), z.b. für Leitung, Steuerung und Querschnittsverwaltung. Außerhalb des originären Bereichs sind noch viele weitere Bereiche der Kreisverwaltung in diese Thematik unmittelbar oder mittelbar eingebunden. Beginnend beim Landrat und den Dezernenten über sämtliche Querschnittsbereiche (Hauptamt, IUK, Finanzen und Versicherungen, Kreiskasse, Hochbau und Liegenschaften, Gesundheitsamt, Amt für Bauen und Naturschutz etc.) und auch im Sozialund Jugendamt bewältigen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bislang neben ihren eigentlichen Aufgabengebieten, was teilweise zu Lasten der eigentlichen Arbeit geht oder sich in verlängerten Bearbeitungszeiten oder Überstunden zeigt. Der hier anfallende Aufwand für den Bereich Flüchtlinge/Asyl kann nicht detailliert beziffert werden, da er sehr unterschiedlich ist und zudem situationsabhängig stark schwankt; nach einer überschlägigen Ermittlung dürfte es sich dabei jedoch um deutlich mehr als 10 Vollzeitstellen handeln.

3 - 2 - In der vorgelegten Übersicht sind neben den Hilfen für Flüchtlinge und den Kosten für die Unterbringung nur die Bereiche berücksichtigt, bei denen zur Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl/ Flüchtlinge zusätzliches Personal im sog. mittelbaren Bereich eingestellt wurde. Wie die Anlage 1 zeigt, entstehen dem Landkreis durch die mittelbaren Aufwendungen in den Produktbereichen 36 Jugendamt und 1222 Ordnungsamt ungedeckte Aufwendungen in Höhe von Dabei sind die internen Verrechnungen in den originären Bereichen noch nicht berücksichtigt. Auf Landesebene befinden sich die kommunalen Spitzenverbände derzeit in Verhandlungen mit dem Land, um möglichst zu erreichen, dass auch die mittelbaren Kosten bei der Spitzabrechnung berücksichtigt werden.

4 Anlage 1 Teilbereich Asyl/Flüchtlingsunterbringung Nr. Ergebnishaushalt * 1222 * Soziale Hilfen für Aufwendungen Jugendamt Ordnungsamt Summen Ertrags- und Aufwandsarten Einrichtungen Flüchtlinge für GU's EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 9 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen 16 - Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren 21 = Veranschlagter Aufwands-/Ertragsüberschuss Erträge aus internen Leistungen Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss * = mittelbare Kosten Investitionen und deren Finanzierung Plan 2016 Kreditfinanzierung Erwerb/Neubau Gemeinschaftsunterkünfte (100 %)

5 Landkreis Emmendingen Drucksache Nr S I T Z U N G S V O R L A G E Emmendingen, den Dezernat/Amt: Landrat / Kreiskrankenhaus Emmendingen Zur Entscheidung an: Sozial- u. Krankenhausausschuss ( , ö) I. Beitritt des Kreiskrankenhauses Emmendingen/Landkreises Emmendingen zur LEC-Einkaufskooperation/Süd für den Lebensmitteleinkauf II. Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: Der Beitritt des Kreiskrankenhauses Emmendingen/Landkreises Emmendingen zur Einkaufsgemeinschaft LEC Einkaufskooperation/Süd für den Lebensmitteleinkauf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. III. Sachverhalt: Der Landkreis Emmendingen/Kreiskrankenhaus Emmendingen hatte mit der Firma Dussmann Service Deutschland GmbH einen Vertrag für Management und beratende Dienstleistungen für den Zeitraum vom bis zum abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war das Management der Krankenhausküche, dieser umfasste insbesondere auch den Wareneinkauf. Somit hatte das Kreiskrankenhaus seit dem Jahre 2010 Lebensmittel über die Firma Dussmann und deren Einkaufskonditionen bezogen. Mit Beendigung des Vertrages hat das Kreiskrankenhaus durch Verhandlungen mit verschiedenen (neuen) Zulieferern im Zuge der Vertragsverhandlungen gute preisliche Konditionen erreichen können. Weitere Preisvorteile können nunmehr nur noch durch einen Beitritt in eine Einkaufsgemeinschaft erzielt werden. Eine Überprüfung ergab, dass durch den Einkauf über die AGKAMED keine Preisvorteile im Vergleich zu den jetzigen Konditionen erwirtschaftet werden können. Inzwischen wurde der Kontakt mit der LEC-Einkaufskooperation/Süd (LEC) unter der Koordination von Herrn Michael Eichhorst aufgenommen, welcher auch Geschäftsführer des ZfP ist, dies verbunden mit dem Ziel, noch bessere Einkaufskonditionen zu erzielen. Bei der LEC handelt es sich um eine Einkaufsplattform für Krankenhäuser, Betriebsgastronomie, Klink- und Care Catering, Hotels und Restaurants sowie weitere Produktionsbetriebe. Kooperationspartner sind im Wesentlichen freigemeinnützige und öffentlich-rechtliche Krankenhausträger oder Einrichtungen, z. B. auch die Justizvollzugsanstalten Baden Württemberg, das ZfP und weitere angeschlossene Kliniken / psychiatrische Kliniken in Baden Württemberg sowie verschiedene Hotels und Gastronomien. Insgesamt beziehen zurzeit ca. 58 Mitglieder/Betriebsstätten mit einem Einkaufsvolumen von mehr als 7 Mio ihre Lebensmittel über die LEC- Einkaufskooperation Süd. Der Warenbezug der Mitglieder erfolgt auf der Grundlage der Bezugskonditionen, die durch die LEC verhandelt werden. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, durch die Bündelung von Beschaffungsvolumina, die Qualität

6 - 2 - der Versorgung in der Speisenversorgung zu verbessern und gleichzeitig eine wirtschaftliche Versorgung sicher zu stellen. Die Verhandlung der Preise erfolgt auf Produktbasis pro Warengruppe, Saison und Markt individuell. Dabei werden die Vorgabevorschriften eingehalten. Ein Mitgliedsbetrag ist nicht zu leisten. Eine Kündigung ist durch ordentliche Kündigung möglich. IV. Bewertung: Der Beitritt zur LEC bietet dem Kreiskrankenhaus Emmendingen die Chance von den sehr guten Konditionen des Verbundes im Bereich des Lebensmittelseinkaufs zu profitieren und somit Einsparungen im Lebensmittelbereich von mindestens 5 % bei rd zu erzielen. Durch die hohe Anzahl von Mitgliedern und dem damit verbundenen hohen Einkaufsvolumen kann kurz- und mittelfristig ein Preisniveau erreicht und gehalten werden, welches ein einzelnes Krankenhaus für sich nicht erreichen könnte; gleichzeitig kann dem Anspruch auf hohe Qualität der Produkte Rechnung getragen werden. Mit der Neuorganisation des Beschaffungsprozesses in der Küche insbesondere durch Standardisierung bleibt dem Küchenmanagement wieder mehr Zeit sich um die zentralen Aufgaben zu kümmern. Auch im Hinblick auf die angedachte engere Zusammenarbeit mit dem ZfP wäre der Beitritt zur LEC ein sinnvoller und wichtiger Schritt.

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