Ausschuss für Energie und Stadtentwicklung

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1 Stadt Zwiesel Seite 1 Beschlussvorlage öffentlich Vorberatung Information nichtöffentlich Beschluss Amt Aktenzeichen Sachbearbeiter Datum Änderungsdatum Bauamt Hr. Mader Dateiablage 09_ö_StraßenbeleuchtungUmrüstungLEDSachstandsbericht.docx Gremium / Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Energie und Stadtentwicklung Sitzungsgegenstand Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf LED, Grundlagenermittlung, Information Beteiligte / Beteiligter Büro Bartenbach GmbH, Aldrans (Österreich) Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Energie und Stadtentwicklung hat vom aktuellen Planungsstand zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, Kenntnis genommen. Problembeschreibung / Begründung Allgemeines Die Projektierung Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED-Technik hat der Stadtrat in seiner Sitzung am an das Büro Bartenbach, Aldrans (bei Innsbruck), Österreich vergeben. Das Büro hat am notwendige Grundlagen im Stadtgebiet erhoben und lichttechnische Messungen durchgeführt. Von den Ergebnissen wurde der Ausschuss für Energie und Stadtentwicklung am informiert. 50 % der Leuchten im Stadtgebiet sind nicht nachrüstbar, außerdem sind diese verschlissen (Abdeckhauben vergilbt) und haben das Lebensalter erreicht (i.d.r. nach Jahren), es ist nur noch eine Lichtleistung von ca. 20 % vorhanden. Im Herbst letzten Jahres wurde noch eine Bestandsvermessung durchgeführt und ein Bestandsplan der Straßenbeleuchtung angefertigt. Dieser Plan war Grundlage für die weiteren Berechnungen des Lichtplanungsbüros. Masterplan Ordnungsamt: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (Art. 51 Abs. 1 BayStrWG). Eine generelle Beleuchtungspflicht ist nur dann gegeben, wenn für die Verkehrsteilnehmer auch bei Aufwendung aller Sorgfalt ohne Beleuchtung eine ernsthafte Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Sachgütern besteht, die sie nicht beherrschen können. Darüber hinaus liegt es weitgehend im gemeindlichen Ermessen, wie und in welchem Umfang die Straßen beleuchtet werden.

2 Seite 2 Dieses Ermessen muss sich an den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen orientieren, insbesondere an der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr. Aus Sicht des Planungsbüros ist das gesamte Stadtgebiet nach neuester Lichtplanungsnorm zu planen, wenn eine Umrüstung auf LED-Technik erfolgt. Weicht die Stadt davon ab, ist dem Büro eine Haftungsfreistellung zu bescheinigen. Das heißt eigentlich, dass die Stadt es sich nicht leisten kann von der Norm abzuweichen. Zunächst erfolgt die Einstufung in Beleuchtungsklassen nach Norm: EN für Straßen, Geh- und Radwege, usw. Die Definition von Hauptverkehrs- und Nebenstraßen erfolgte von unserem Verkehrplanungsbüro, die hierfür notwendigen Verkehrszahlen in den Nachtstunden wurden ebenfalls ermittelt: Hauptverkehrsstraßen - Regener Straße - Langdorfer Straße - Frauenauer Straße - Theresienthaler Straße - Alfons-Maria-Daiminger-Straße - Rabensteiner Straße - Waldbahnstraße (neue Westtangente) Sammelstraßen - Bahnhofstraße - Fürhaupten - Badstraße/Waldesruhweg/Röckkellerstraße/Innenrieder Str. (Westteil) - Sonnenhügel/Hochstraße/Franz-Betz-Straße/Kutschenreutherstraße - Oberzwieselauer Straße/Dr.-Georg-Prießhäußer-Straße - Lichtenthaler Straße - Schlachthofstraße (Ostteil)/Dr.-Schott-Straße/Fachschulstraße Angerstraße und Stadtplatz sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch als Hauptverkehrsstraßen anzusehen, können aber aufgrund der aktuellen Planungen zur Verkehrsberuhigung künftig als Sammelstraßen eingestuft werden. Der Lohmannmühlweg wie auch die Böhmerwaldstraße haben keine nennenswerte Sammelfunktion und werden deshalb lediglich als Anliegerstraßen betrachtet. Ergebnisse, Einsparungen, Amortisation Vergleich Bestand 2014 Vollast (82 W/Leuchte, 5 Lux) LED-Vollast (65 W/Leuchte, 10 Lux), ergibt eine Stromeinsparung von /a Vergleich Bestand 2014 Vollast (82 W/Leuchte, 5 Lux) LED-Vollast mit Nachtabsenkung (49 W/Leuchte, 5 Lux), ergibt eine Stromeinsparung von /a Amortisationsbetrachtung: Leuchten = 2151 Leuchten x 600 /Leuchte = ca. 1,3 Mio. Invest, Förderung scheidet aus, d.h. 1,3 Mio. Invest / /a = ca. 74 Jahre Amortisation (bei einer Lebensdauer einer LED von 25 Jahren), berücksichtigt man einen geringeren Unterhalt bei LED-Leuchten kann von einer Amortisation von 50 Jahren ausgegangen werden. (bei 600 /Leuchte handelt es sich um einen Mittelwert)

3 Konzept Kunstlichtsystem Seite 3 Die optimal bedarfsgerechte Ausführung erfolgt durch eine LED-Modulbauweise, es ergeben sich dadurch vielseitige Anwendungsmöglichkeiten Folgende Maßnahmenpakete sind geplant: Paket 1: neuer Leuchtenkopf, Bestandsmast und Bestandsfundament Paket 2: neuer Leuchtenkopf, neue Mastverlängerung, Bestandsmast und Bestandsfundament; unter der Voraussetzung, der statische Nachweis für Bestandsmast und Bestandsfundament kann erbracht werden, Mastverlängerung zwischen 1,00 m und 1,50 m Paket 3: neuer Leuchtenkopf, neuer (längerer) Mast, Bestandsfundament; unter der Voraussetzung, der statische Nachweis für das Bestandsfundament kann erbracht werden Pakete 4: alles neu, neuer Leuchtenkopf, neuer Mast, neues Fundament Die Ergebnisse des aktuellen Planungsstandes werden in der Sitzung vorgestellt. Das Büro Bartenbach stellt hierzu auch eine Kostenmatrix vor. Montagekosten, Kosten des elektrischen Anschlusses wurden von den Stadtwerken ermittelt. Von den Stadtwerken kam auch der Hinweis, dass alte Kabeltrassen durch neue ersetzt werden müssen. Die Fundamentkosten wurden vom Stadtbauamt aufgestellt. Eine stichprobenartige Überprüfung der Bestandsfundamente wird vom Stadtbauamt vorgenommen, ist aber witterungsbedingt derzeit nicht möglich. Ein statischer Nachweis für Bestandsfundament bei Mastverlängerung (zwischen 1,00 m und 1,50 m) ist zu führen. Lichtsteuerung Eine Lichtsteuerung über das vorhandene Stromnetz oder über ein Funknetz ist nicht vorgesehen. Jede Leuchte kann einzeln programmiert werden. Blitzschutz/Überspannung Die neuen LED-Leuchten sind auf alle Fälle empfindlicher im Hinblick auf Überspannung als die bestehenden Leuchten. Erfahrungswerte liegen dem Büro Bartenbach nicht vor. Der Überspannungsschutz der Leuchten reicht aber lt. unseren Stadtwerken nicht aus. Versicherung für Überspannung/Blitzschutz (Anm. des Unterz.) Hier wurde gleich am mit Herrn Berger von der Versicherungskammer gesprochen. Laut dessen Aussage ist in seinen Versicherungslandkreisen noch keine LED-Beleuchtung versichert. Neue LED-Beleuchtung können straßenweise- oder Gebietsweise versichert werden, hier wird nach Neuanschaffungswert entsprechend versichert, um eine Zahl zu nennen, bei 2000 Leuchten wird sich eine Jahresprämie von ergeben zuzüglich einer hohen Selbstbeteiligung. Es sollte daher vorerst ein gewisser Beobachtungszeitraum erfolgen.

4 Seite 4 Aussenbereiche (Bayernwerk AG) In den Aussenbereichen betreibt die Bayernwerk AG die Straßenbeleuchtung. Erste Gespräche mit dem Bayernwerk haben stattgefunden. Entsprechende LED-Leuchtentypen haben die Bayernwerke im Programm. Den Stadtwerken wird angeboten, sowohl die Installation als auch die Wartung zu übernehmen. Möglich wäre auch die Übernahme der Straßenbeleuchtung (oberirdisch, ohne Netz) durch die Stadt. Eine Förderung scheidet auch hier aus, wegen zu hoher Lampenabstände. Versicherungstechnische Beurteilung Von unserem Sachversicherer, der Versicherungskammer Bayern, haben wir die Auskunft erhalten, dass sämtliche Regelungen der neuen Norm bei der Sanierung eingehalten werden müssen. Soweit eine umfassende Sanierung durchgeführt wird besteht auch kein Bestandsschutz. Erfahrungen anderer Kommunen Stadt Regen - Betreiber Bayernwerk - keine Licht-Berechnungen vorhanden - es werden in Abschnitten die Lampen ausgetauscht - der Ausbau wurde in kritischen Bereichen (Wohngebieten) gestoppt, da momentan keiner weiß ob nicht doch Anliegerbeiträge (ALB) anfallen. - die Stadt Regen will damit vermeiden, dass es jetzt heißt dass keine ALB anfallen und dann doch veranlagt werden müssen - Prüfung der Veranlagung dauert noch an Stadt Vilshofen - Betreiber Stadtwerke Vilshofen, Eigentümer Stadt Vilshofen - Beleuchtung nicht DIN-gerecht, leben mit dem Haftungsrisiko - keine Lichtberechnung vorhanden - Reduzieren die Helligkeit nach Mitternacht - Bei 4,00 4,50m hoher Beleuchtung > Leuchtmitteltausch - Bei 7,00 7,50m hoher Beleuchtung > Leuchtentausch - Erhalten Förderung, von Jahr zu Jahr unterschiedlich, haben mal 50%, mal 25%, mal nichts gefördert bekommen - Anliegerbeiträge müssen keine erhoben werden Beitragsrechtliche Beurteilung Hier wurde von der Kämmerei eine umfangreiche Beurteilung vorgenommen. Zusammenfassung Bei der anstehenden Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sollte zunächst geprüft werden, ob der Tatbestand der Verbesserung der Ortsstraße erfüllt ist. Regelmäßig wird dies bei einer Erhöhung der Anzahl der Beleuchtungsanlagen der Fall sein. Wird die Zahl nicht erhöht, muss eine Verbesserung nachgewiesen werden. Der Tatbestand der Erneuerung kann bei alten Anlagen unter den Voraussetzungen des Ablaufs der üblichen Nutzungsdauer u

5 und tatsächlicher Verschlissenheit mit geringerem Aufwand begründet werden, sofern die gesamte Beleuchtungsanlage (Mast und Leuchtkopf) ausgetauscht wird. Werden wie in aller Regel nur Teile der Beleuchtungsanlage ausgetauscht, ist die Rechtslage bislang nicht abschließend geklärt. Seite 5 Unterstellt, es würde eine Beitragspflicht entstehen, wurde von der Kämmerei eine Kostenschätzung der Ausbaubeiträge exemplarisch für 1000 m² pro Grundstück bei verschiedenen Straßentypen aufgestellt: - bei Kosten pro Leuchtenkopf von 600,00 fallen Beiträge von 120 bis 260 an - bei Kosten pro Leuchtenkopf von 1.000,00 fallen Beiträge von 200 bis 440 an Staatliche Förderung Voraussetzung bzw. Vorgabe ist hier eine CO2-Minderung von > 50 %. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik unter Einhaltung der aktuellen Lichtplanungsnorm ergibt eine Strom-Einsparung von ca. 35 %, eine staatl. Förderung ist nicht möglich. Eine Fördermöglichkeit aus Städtebaufördermittel besteht ebenfalls nicht. Weitere Vorgehensweise bei der Umrüstung Bei der zukünftigen Erneuerung der Straßenbeleuchtung kann nach dem Masterplan vorgegangen werden. Es wird vorgeschlagen bei der Umsetzung mit den Hauptverkehrsstraßen zu beginnen und sich zu den Neben- bzw. Anliegerstraßen vorzuarbeiten. Ausschreibung Die Art der Ausschreibung richtet sich nach den entsprechenden Wertgrenzen bzw. nach dem Umfang der Maßnahmen. Hier ist auch eine Abstimmung mit der VOB-Stelle notwendig. Zeitplan Ein entsprechender Zeitplan kann erst erstellt werden, je nachdem, ob national oder EU-weit ausgeschrieben werden muss. Finanzierung im Haushalt Im städtischen Haushalt sind an Restmitteln enthalten werden berücksichtigt, so dass insgesamt von ausgegangen werden kann. Vorschlag der Verwaltung Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik aus Gründen der Stromersparnis ist derzeit nicht darstellbar. Die Straßenbeleuchtung soll in 2-4 Bauabschnitten nach Masterplan auf LED-Technik ausgetauscht werden. Die gesamte Teilabschaltung der bestehenden Straßenbeleuchtung soll längstens nach 3 Jahren aufgehoben werden. Referent: Herr Guggenbichler, Fa. Bartenbach

6 Finanzielle Auswirkungen ja nein Veranschlagung im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt Buchungsstelle im Erfolgsplan im Vermögensplan mit Euro Haushaltsreste Haushaltsreste keine Veranschlagung außerplanmäßige Ausgaben überplanmäßige Ausgaben bei Buchungsstelle mit Euro mit Euro Deckungsvorschlag Seite 6 Einsparung Mehreinnahmen bei Buchungsstelle Nachtragshaushalt erforderlich Erläuterung Bekanntgabe: Dieser Beschluss ist der Öffentlichkeit bekanntzugeben, da die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO). Unterschrift Sachbearbeiter Sichtvermerk Amtsleiter Sichtvermerk Kämmerer *) *) nur bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und vorläufiger Haushaltsführung erforderlich

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