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1 HILFE & ERLÄUTERUNG Vorteilsrechner BasisRente (Vers. 7.1) Der Steuervorteil, der sich durch den Beitrag zur BasisRente ergibt, kann sehr einfach mit dem vorliegenden Tool Vorteilsrechner berechnet werden. Die Beiträge zur BasisRente können seit 2005 als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenhöchstbetrag ist in 2017 begrenzt auf maximal 84 Prozent von EUR (Single) bzw EUR (Zusammenveranlagung). Die "zu berücksichtigenden Aufwendungen" bzw. der abzugsfähige "Höchstbetrag" wird gemindert durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), durch Beiträge zu Versorgungswerken, sowie zu landwirtschaftliche Alterskassen. Der prozentuale Anteil von 84% (2017) steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an. Ab 2025 dürfen die Vorsorgeaufwendungen dann im Rahmen der vorstehenden Höchstgrenzen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Durch die gesetzliche Regelung wurde sichergestellt, dass sich jeder Euro Beitrag zur BasisRente jeweils in Höhe des entsprechenden Beitragssatzes (in 2017 z.b. 84 %, in 2018 zu 86 %, usw.) als Sonderausgaben Steuer mindernd auswirkt. Dies gilt, sofern die Höchstbeträge von maximal EUR für Ledige und von bis zu EUR für Verheiratete (Zusammenveranlagte) noch nicht durch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausgeschöpft wurden. Die Günstigerprüfung wird aus o.g. Gründen bei dem Vorteilsrechner BasisRente nicht berücksichtigt. Anwendungsbereich Angestellte bzw. Arbeiter sowie nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Selbstständige mit einem jährlichen Einkommen von mehr als Euro. Ferner Gesellschafter Geschäftsführer und Vorstände, Beamte sowie nicht Erwerbstätige. Nicht aber beispielsweise Bergleute und Personen in der Altersteilzeit. Damit ist die überwiegende Mehrheit der für die BasisRente infrage kommenden Personen erfasst. Beschreibung des Tools Tragen Sie in der ersten Zeile den Namen des Kundenberaters bzw. des persönlichen Ansprechpartners ein. In der ersten Spalte tragen Sie die persönlichen Daten für die erste steuerpflichtige Person ein. In den meisten Feldern steht Ihnen jeweils eine Listbox zur Verfügung. Wenn Sie sich bspw. im oberen Eingabefeld befinden, können Sie die Anrede Herr bzw. Frau aus der Listbox auswählen. 1) Rentenbeginn/Ende der Beitragszahlungsweise am: Das Datum des Rentenbeginns wird automatisch berechnet. Sobald Sie jedoch eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer vorgeben, weist das Tool das Datum für das Ende der Beitragszahlung aus. Stand:

2 2) Beitragszahlungsdauer, abgekürzt (Jahre): Geben Sie hier die Anzahl der Jahre für eine abgekürzte Beitragszahlung ein. Wenn in diesem Feld eine Zahl eingegeben wird, passt das Tool das darüber liegende Feld Rentenbeginn/Ende Beitragszahlung am entsprechend an. 3) Zahlungsweise: Wählen Sie aus der Listbox zwischen monatlich, jährlich oder Einmalbeitrag die entsprechende Zahlungsweise aus. 4) Wohnsitz: Aus der Listbox wählen Sie das entsprechende Bundesgebiet (alte Bundesländer/neue Bundesländer) aus. 5) Familienstand: Als letzte Eingabe der persönlichen Daten wählen Sie noch den Familienstand aus. 6) Eingaben für Ehepartner Die Eingabe der Daten für den Ehepartner geben Sie in der zweiten Spalte analog der Eingaben für die erste steuerpflichtige Person ein. 7) Bruttoverdienst Geben Sie hier das steuerpflichtige Brutto-Jahreseinkommen für jeden Ehepartner ein. Tipp: Sobald Sie die entsprechende Anrede ausgewählt haben, wird der Name des Ehepartners automatisch übernommen. Sie können den Namen jedoch selbstverständlich abändern. Mit dem Tool haben Sie die Möglichkeit, für jeden Ehepartner jeweils einen BasisRenten-Vertrag zu berechnen. Dabei können auch unterschiedliche Laufzeiten, Zahlungsweisen oder auch Rentenbeginne eingegeben werden. 8) Berufsstatus Wählen Sie aus der Listbox den entsprechenden Berufsstatus aus: Angestellter: Alle Angestellten und Arbeiter, die in der GRV pflichtversichert sind. Selbstständiger: Alle Selbstständigen, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. GGF/Vorstand mit VZ: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Versorgungszusage (VZ) sowie Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Hier wird ein fiktiver Rentenanteil zum Abzug gebracht, max. jedoch EUR. GGF/Vorstand ohne VZ: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ohne eine Versorgungszusage (VZ). Beamte: Bei dieser Personengruppe wird ebenfalls ein fiktiver Rentenanteil zum Abzug gebracht, max. jedoch EUR. Nicht erwerbstätig: Personen, wie z.b. Rentner oder Privatiers, die nicht in der GRV pflichtversichert sind.

3 9) AG/AN-Anteil GRV bzw. fiktiver Rentenanteil: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die fiktive Rentenkürzung (z.b. GGF, Beamte) werden automatisch berechnet. 10) Weitere Versorgungseinrichtungen Beiträge zu Versorgungseinrichtungen für freie Berufe, wie z.b. zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Ingenieure, Ärzte oder Psychotherapeuten, tragen Sie hier ein. 11) Maximal geförderter Beitrag je Person / insgesamt Für jeden Ehepartner wird der jeweilige Beitrag ausgewiesen, der aufgrund des individuellen Einkommens maximal staatlich gefördert wird. Für die gemeinsame Einkommensteuererklärung wird in der nächsten Zeile auch der gesamte maximal geförderte Beitrag für beide Ehepartner ausgewiesen. 12) Beitrag BasisRente (gem. Zahlungsweise) Tragen Sie hier den entsprechenden Beitrag für jeden Ehepartner zur BasisRente ein, der aufgrund der Zahlungsweise gezahlt wird. Der gesamte Jahresbeitrag für beide Ehepartner wird in der nächsten Zeile automatisch berechnet. Dieser darf nicht größer als der maximal geförderte Beitrag sein. 13) Steuerersparnis Im unteren Teil werden anhand des auszuwählenden Grenzsteuersatzes, den Sie zwischen 25, 30, 35, 40, 42 und 45 % auswählen können, der Steuervorteil für das erste Versicherungsjahr sowie für die gesamte Beitragszahlungsdauer dargestellt. Außerdem erhalten Sie die Brutto- und Nettobeträge für die gesamte Laufzeit, den Durchschnittsbeitrag sowie die entsprechende Erstattungsquote. (s.u.) Jahresübersicht Über den Button "zur Jahresübersicht" gelangen Sie zum tabellarischen Ergebnisbild. Hier wird für jedes Beitragsjahr und für jeden der fünf möglichen Grenzsteuersätze der Bruttobeitrag, der bei der Einkommensteuererklärung anzusetzende Betrag (Sonderausgaben), die mögliche Steuerersparnis, die sich durch den Abschluss der vorgegebenen BasisRente ergibt sowie der Nettoaufwand dargestellt. Am Ende der Tabelle wird die Erstattungsquote ausgewiesen. Grafik Über den Button "Grafik1" gelangen Sie zur grafischen Darstellung, die den Nettobeitrag und die Steuererstattung anhand eines Tortendiagramms gegenüberstellt. Die Grafik2 zeigt ein Säulendiagramm der Steuerersparnis für jedes Jahr.

4 Strategie1 In der Version 7.1 befindet sich wie schon zuvor ein Vertriebsansatz, der folgenden Hintergrund hat: Der Kunde erhält jedes Jahr aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge entsprechende Steuerrückerstattungen. Würde er diese Steuervorteile aus der BasisRente nun jedes Jahr in eine Kapitalanlage verzinslich anlegen, könnten je nach Laufzeit - zum Rentenbeginn auf diese Weise die eingezahlten Beiträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Beispiel: Ein 34-jähriger selbstständiger Single zahlt bis zu seinem Rentenbeginn, der mit Alter 65 im Jahr 2048 erfolgen soll, jedes Jahr in eine BasisRente ein. Diesen Betrag setzt er in 2017 zu 84 % (4.200 ) von seiner Steuer ab und erhält hierfür in 2018 aufgrund seines Bruttoeinkommens von p.a. (Grenzsteuersatz 42 %) eine Steuerrückerstattung i.h.v *. Den Steuervorteil legt der Single nun in eine Kapitalanlage, bspw. in einen Fonds, an. Da sich die Absetzbarkeit der Beiträge jedes Jahr um 2 Prozentpunkte erhöht (in 2018: 86%, 2019: 88 %, usw.), steigen auch die Steuerrückerstattungen entsprechend an. So kann er ein Jahr später schon * in den Fonds anlegen. Sobald ab dem Jahr 2025 die Beiträge zu 100 % abzugsfähig sind, kann er ab 2026 sogar * jährlich in den Fonds anlegen. *Incl. SolZ, excl. KiSt Geben Sie hier einen angenommenen Zinssatz (bzw. Netto- Rendite, also ohne Ausgabeaufschlag, Depotgebühren, o.ä.) für die Kapitalanlage vor. Am Ende der Laufzeit hat der Selbstständige einen Bruttobeitrag i.h.v. insgesamt aufgewendet. Nimmt man nun eine durchschnittliche Zinsentwicklung des Fonds von 8,0 % an (der Prozentsatz muss im Vorteilsrechner auf dem Blatt Strategie1 individuell vorgegeben werden), erhält der Selbstständige zum Rentenbeginn in 2048 unter Berücksichtigung der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer (25 %) sogar ein Kapital, welches um höher ist, als sein Gesamt- Bruttobeitrag. Somit erhält er mehr als die kompletten Bruttobeiträge der BasisRente zum Rentenbeginn auf einen Schlag zurück. Darüber hinaus erhält er zusätzlich noch eine monatliche Rentenleistung, die er quasi zum Nulltarif erlangt hat. Der Anteil des Nettoaufwands, bezogen auf den Bruttoaufwand, beträgt somit zum Rentenbeginn nahezu 0 %. Die Beiträge zur BasisRente werden also Dank der Anlage der Steuerrückerstattungen am Ende der Laufzeit zurückbezahlt.

5 Bruttoaufwand vs. Ersparnis (kumuliert) Grafik3 stellt den gesamten Bruttoaufwand mit dem gesamten Ertrag, der in der Aufschubzeit erwirtschaftet wurde, gegenüber. Da dem Kunden in diesem Beispiel die letzte Steuerrückerstattung ein Jahr nach seinem Rentenbeginn, also in 2049, durch die Einkommensteuererklärung überwiesen wird, berücksichtigt das Säulendiagramm neben dem Steuervorteil auch die Zinsen für 2049 So steht dem Kunden in 2049 ein Kapital i.h.v. gut zur Verfügung. Bruttoaufwand Ertrag kumuliert Steuertabellen Um auf der Eingabeseite den für das entsprechende Bruttojahreseinkommen nächstliegenden Grenzsteuersatz auswählen zu können, steht Ihnen im Vorteilsrechner die entsprechende Grundtabelle (2017) sowie die Splittingtabelle (2017) mit den jeweiligen Grenzsteuersätzen zur Verfügung. Hinweis: Die in dem Tool dargestellten Berechnungen und Ergebnisse sind eine Orientierungshilfe zum Abschluss einer BasisRente und ersetzen nicht die im Einzelfall erforderliche steuerliche Beratung. Sie beruhen auf den zurzeit geltenden Rechtsvorschriften.

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