Agglomerationsprogramm

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1 Agglomerationsprogramm Limmattal 3. Generation Teil 2: Massnahmenband Abteilung Raumentwicklung Abteilung Verkehr

2 2/148 Beschlüsse Im Zeitraum August bis September 2016 stimmten die Exekutiven aller beteiligten Gemeinden und Regionen der Endfassung des Agglomerationsprogramms zu. Mit RRB Nr. 1158/2016 vom 30. November 2016 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich und mit RRB Nr vom 9. November 2016 beschloss der Regierungsrat des Kantons Aargau das Agglomerationsprogramm Limmattal dem Bund einzureichen und die Trägerschaft dafür zu übernehmen. Mit der Eingabe des Agglomerationsprogramms verpflichten sich die Körperschaften als Massnahmenträger, die in ihrer Verantwortung liegenden Massnahmen (siehe Massnahmenblätter) bis Auftraggeber zur Bau- und Finanzierungsreife voranzutreiben. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt auf Kanton Grundlage Zürich des jeweils anwendbaren Rechts, namentlich der Strassen- und Eisenbahngesetzgebung. Vorbehalten bleiben die dort vorgesehenen Kanton Entscheide Aargau der zuständigen Entscheidungsträger (Exekutive, Parlament, AFV Stimmvolk) auf Gemeinde-, Kantons- Bau, Verkehr und Bundesebene und Umwelt sowie allfällige Gerichtsentscheide. Gesamtverkehr Abteilung Raumentwicklung / Abteilung Verkehr Dr. Michael Löchl Lukas Lauper Neumühlequai 10 Entfelderstrasse 22 Postfach Auftraggeber Buchenhof 8090 Regierungsrat Zürich des Kantons Zürich 5001 Aarau Regierungsrat des Kantons Aargau Verfasser Gesamtverantwortung des Kantons Zürich Kanton Aargau AFV Abt. Gesamtverkehr Abt. Raumentwicklung / Abt. Verkehr Michael Löchl, Wilfried Anreiter Lukas Lauper Neumühlequai 10 Entfelderstrasse Zürich Buchenhof SNZ Ingenieure und Planer AG Planpartner 5001 AG Aarau Dörflistrasse 112, 8050 Zürich Obere Zäune 12, 8001 Zürich Beteiligte info@snz.ch Martin Buck des Kantons Zürich, Amt Heinz für Beiner Verkehr Deborah Zürcher Verkehrsverbund von Wartburg Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumentwicklung Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau, Abteilung Verkehr Zürcher Planungsgruppe Limmattal Baden Regio Projektbearbeitung SNZ Ingenieure und Planer AG, Dörflistrasse 112, 8050 Zürich, Planpartner AG, Obere Zäune 12, 8001 Zürich, Zürich / Aarau, 30. November 2016

3 3/148 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 5 2 Massnahmenübersicht 6 3 Massnahmenkarten 11 4 Massnahmenblätter 21 L1 - Spreitenbach/Würenlos/Dietikon/Oetwil a.d.l. Landschaftsspange I2; Räumliches Freiraumkonzept 22 S1 - Schlieren Stadtentwicklungskonzept 26 S2 - Dietikon Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung des Masterplans Niderfeld 20 S3 - Spreitenbach Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan) 33 S4 - Spreitenbach Zentrumsentwicklung («Shoppi») 37 GV1 - Würenlos Vernetzung Bahnhof Grosszelg / Im Grund 41 GV2a - Spreitenbach Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität A 46 GV2b - Spreitenbach Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität B 40 GV3 - Spreitenbach Interventionsgebiet Stadtzentrum, Ausbau Baumgartenstrasse 54 GV4 - Spreitenbach Interventionsgebiet Stadtzentrum, Neubau Zentrumsplatz 50 GV5 - Dietikon Aufwertung Ortsdurchfahrt (Badener-/Zürcherstrasse) 64 GV6 - Urdorf Aufwertung Strassenraum Bachstrasse / Muulaffeplatz 60 ÖV1 - Kantone Zürich und Aargau Limmattalbahn 2. Etappe (Schlieren Killwangen) 72 ÖV2 - Urdorf / Birmensdorf Neue Buserschliessungsstrasse Bergermoos-Ristet 78 MIV1 - Schlieren Ausbau Engstringerkreuzung 82 MIV2 - Dietikon Optimierung Leistungsfähigkeit und Verkehrsmanagement 80 LV1a - Kanton Zürich - Veloschnellroute, Abschnitt Altstetten Schlieren 91 LV1b - Kanton Zürich - Veloschnellroute, Abschnitt Schlieren Dietikon 90 LV1c - Kantone Zürich/Aargau Veloschnellroute, Abschnitt Dietikon Killwangen 101 LV2 - Schlieren Schliessung Velonetzlücke, Gleisfeldquerung Höhe Wagistrasse 100 LV3 - Schlieren Gleisquerung Reitmenweg für Langsamverkehr 110 LV4 - Dietikon Ausbau Fuss- und Velounterführung unter Bahngleisen zwischen Post- und Bahnstrasse 115 LV5 - Geroldswil / Dietikon Velozubringer Moosmatt 119 LV6 - Oberengstringen/Schlieren Schliessung Velonetzlücke Oberengstringen Schlieren 123

4 4/148 LV8 - Killwangen Neue Erschliessung Bahnhof 127 LV9 - Würenlos / Neuenhof Talquerender Erholungsweg Sulperg-Rüsler 131 LV10 - Würenlos / Neuenhof Limmatsteg 135 LV11 - Spreitenbach Zentrumsachse mit Langsamverkehr Sandäckerstrasse 139 LV12 - Spreitenbach Zentrumsachse mit Langsamverkehr Zentrumsstrasse 144

5 5/148 1 Vorwort Der Massnahmenband stellt die Massnahmen des Agglomerationsprogrammes Winterthur und Umgebung im Detail dar. Da das Agglomerationsprogramm der 3. Generation (AP3) eine Fortschreibung der Programme AP1 und AP2 ist, sind auch die Massnahmen der beiden vorangegangenen Generationen enthalten. Alle Massnahmen (AP1, AP2 und AP3) sind zunächst in einer tabellarischen Übersicht und in Karten dargestellt. Die Massnahmen des AP3 in der Kategorie A und B (vgl. Kapitel 7.2 und 7.3 im Bericht) sind detailliert in Massnahmenblättern beschrieben. Für Massnahmen der Kategorie C sind ebenfalls Massnahmenblätter vorhanden, sofern die Massnahme einen genügenden Konkretisierungsgrad aufweist. In den Massnahmenblättern wird, wo vorhanden, der Bezug zu Massnahmen aus AP1 und AP2 sowie zu den übergeordneten Massnahmen hergestellt. Die übergeordneten Massnahmen sind im Dachkonzept behandelt. Die vom Bund vorgegebenen Umsetzungstabellen fassen den in Kapitel 2 des Berichts beschriebenen Planungs- und Umsetzungstand der Massnahmen aus AP1 und AP2 zusammen.

6 6/148 2 Massnahmenübersicht

7 7/148 ID AP3 L1 ID AP2 L_1 L_2 L_3 S_1 S_2 ARE-Code (1) Massnahmenkategorie Landschaft Landschaft Landschaft Landschaft Massnahme / Teilmassnahme / Massnahmenpaket Limmattal (ZH) - Gesamtüberprüfung Regionaler Richtplan (Kapitel Landschaft) Limmattal - Gesamtkonzept Limmattraum (Leitprojekt Agglopark Limmattal) Würenlos/Killwangen - Umsetzung Regionaler Sachplan Landschaft "Landschaftsspange Sulperg-Rüsler" Spreitenbach/Würenlos/Dietikon/Oetwil a.d.l - Landschaftsspange I2, Räumliches Freiraumkonzept Priorität / Mitfinanzierbarkeit (2) AP1 AP2 AP3 Kosten (3) in Mio. CHF As - ZPL Massnahmenträger (4) Weitere Beteiligte (5) As - Kanton Zürich, Kanton Aargau As - BadenRegio Siedlung Ausschöpfung der Potentiale der Siedlungsentwicklung nach innen und Steigerung der städtebaulichen Qualität: Sulzerareal Winterthur, Bahnhof Grüze Winterthur, Schlieren, SLS Dietikon, Zwicky Areal Wallisellen, As - Kanton Zürich Industrie Dietlikon Süd Siedlung Ausschöpfung der Potentiale der Siedlungsentwicklung nach innen und Steigerung der städtebaulichen Qualität: Sulzerareal Winterthur, Bahnhof Grüze Winterthur, Schlieren, SLS Dietikon, Zwicky Areal Wallisellen, As - Kanton Zürich Industrie Dietlikon Süd Siedlung Konkretisierung der erwünschten räumlichen Entwicklung durch neue regionale Raumordnungskonzepte (Regio-ROKs): Regio-ROK Winterthur/Umgebung, As - Kanton Zürich Glattal, Stadt Zürich, Limmattal Siedlung Neugestaltung Ortsdurchfahrten: Bergdietikon, Arni Ae Siedlung Siedlung Limmattal - Umsetzung kantonale und regionale Raumordnungs- /Raumentwicklungskonzepte in der Richtplanung Limmattal - Überprüfung und Anpassung kommunale Richt- und Nutzungsplanungen As - As - As - Gemeinden S_ Siedlung Limmattal - Masterplanung LTB As - LTB S_ Siedlung Dietikon - Entwicklungsplanung Gebiet Silbern - Lerzen - Stierenmatt As - Dietikon S_ Siedlung Dietikon - Masterplanung Niderfeld As - Dietikon S_ Siedlung Schlieren - Masterplanung Zentrum Schlieren As - Schlieren S_ Siedlung Schlieren - Entwicklungsplanung Schlieren West und Rietpark As - Schlieren S_ Siedlung Spreitenbach - Entwicklungsplanung Handels- und Gewerbezone Ost As - Spreitenbach S1 Siedlung Schlieren - Stadtentwicklungskonzept As - Schlieren S2 S3 Siedlung Siedlung Dietikon - Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung des Masterplans Niderfeld Spreitenbach - Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan) As - Dietikon As - Spreitenbach S4 Siedlung Spreitenbach - Zentrumsentwicklung («Shoppi») As - Spreitenbach GV1 GV_1 GV_2 GV_3 GV_4 GV_ Sonstige - Mobilitätsmanagement Sonstige - Allgemein Sonstige - Allgemein Sonstige - Mobilitätsmanagement Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Sonstige - Allgemein Multimodale Drehscheiben Mobilitätsmanagement Limmattal Av - Kanton Zürich Limmattal - Entwicklung agglomerationsspezifisches P+R-Konzept Av - Kanton Zürich Limmattal - Entwicklung Gesamtkonzept Parkierung Av - Kanton Zürich Kanton Zürich, Kanton Aargau, ZPL, Baden Regio, Spreitenbach, Würenlos, Dietikon, Oetwil a.d.l. Kanton Zürich, Kanton Aargau, ZPL, BadenRegio Limmattal - Pflege und Weiterentwicklung Mobilitätsmanagement Av - Dietikon, Schlieren, Urdorf Limmattal - Konzepte und Strategien zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innerorts insbesondere für Langsamverkehr Limmattal - Konzept zur Reduktion der akustischen Hintergrundbelastung Av - Kanton Zürich Av - Kanton Zürich, Kanton Aargau Würenlos - Vernetzung Bahnhof - Grosszelg / Im Grund A 3.35 Würenlos Hochschule Rapperswil, IRAP Kanton Zürich, Limmattalbahn AG, Dritte Baden Regio, Kanton Aargau Baden Regio, Kanton Aargau GV2a Kapazität Strasse Spreitenbach - Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität A A 4.30 Spreitenbach Limmattalbahn, Dritte GV2b Kapazität Strasse Spreitenbach - Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität B B 7.00 Spreitenbach Dritte, SBB, Kanton Aargau GV2c Kapazität Strasse Spreitenbach - Erschliessungsspange Müsli Priorität C C Spreitenbach GV3 GV4 GV5 GV6 ÖV1 ÖV1a Langsamverkehr - Fuss/Velo Langsamverkehr - Fuss/Velo MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Spreitenbach - Interventionsgebiet Stadtzentrum, Ausbau Baumgartenstrasse Spreitenbach - Interventionsgebiet Stadtzentrum, Neubau Zentrumsplatz A 1.50 Spreitenbach, Kanton Aargau Limattalbahn, Dritte B 7.00 Spreitenbach Shoppi Dietikon - Aufwertung Ortsdurchfahrt Zürcherstrasse B A 2.50 Kanton Zürich Dietikon Urdorf - Aufwertung Strassenraum Bachstrasse / Muulaffeplatz A 3.40 Urdorf RVS Limmattal: Busschleusen und -spuren Ae - Kanton Zürich, VBZ Dietikon (Oberdorfstrasse und Bremgartenstrasse) Ae - Kanton Zürich Urdorf (in der Luberzen und Birmensdorferstrasse) Ae - Kanton Zürich Dietikon (Niederholz und Überlandstrasse) Ae - Kanton Zürich Dietikon (Überlandstrasse-Mutschellenstr.) Ae - Kanton Zürich Bus/Strasse Busverbindung Dietikon Schlieren Industrie/Nord Ae - VBZ Bus/Strasse Neue Buslinie Würenlos Geroldswil Dietikon (oder Frankental) Ae - VBZ ÖV_ Tram/Strasse Limmattalbahn - Etappe 1/3 B A LTB ÖV_1 ÖV_ / /062 Tram/Strasse Kantone Zürich und Aargau - Limmattalbahn 2. Etappe (Schlieren - Killwangen) B A Tram/Strasse Limmattalbahn Etappe 2 B A LTB AG Standortgemeinden ÖV1b Tram/Strasse Strassenanpassungen zugunsten Limmattalbahn A LTB AG, Kanton AG, Kanton ZH ÖV_ Eisenbahn Dietikon - Doppelspur-Ausbau BDWM A BDWM ÖV_ Verkehrsmanagement Limmattal - Busbeschleunigung/Umsteigeoptimierung - Dietikon A 1.52 Kanton Zürich ÖV_3 ÖV_ Verkehrsmanagement Bus/Strasse Limmattal - Busbeschleunigung/Umsteigeoptimierung - Schlieren/Dietikon Limmattal - Busbeschleunigung/Umsteigeoptimierung - Unterengstringen A 1.70 Kanton Zürich A 1.70 Kanton Zürich ÖV_6 Eisenbahn Dietikon - Ausbau Schnellzugshalt Av - SBB ÖV_ Bus/Strasse Limmattal - Optimierung Busliniennetz und -angebot Av - Kanton Zürich Standortgemeinden

8 8/148 ID AP3 ÖV2 ID AP2 ARE-Code (1) Massnahmenkategorie ÖV_ Langsamverkehr - Velo Bus/Strasse Urdorf/Birmensdorf - Neue Buserschliessungsstrasse Bergermoos-Ristet Aufwertung von Ortszentren, Verbesserung Aufenthaltsqualität für Fussgänger und Zugänge zum OeV Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Massnahme / Teilmassnahme / Massnahmenpaket Priorität / Mitfinanzierbarkeit (2) AP1 AP2 AP3 Kosten (3) in Mio. CHF Limmattal - Entwicklung und Umsetzung kantonales B&R-Konzept Av - Kanton Zürich A Massnahmenträger (4) Weitere Beteiligte (5) B 1.10 Urdorf, Birmensdorf Schlieren - Stadtplatzgestaltung A 8.60 Schlieren RVS Limmattal: Dosierstellen Ae - Kanton Zürich Urdorf (Bernstrasse und Anschluss LSA anpassen) Ae - Kanton Zürich Dietikon (Bernstrasse und Bremgartenstrasse LSA anpassen) Ae - Kanton Zürich Dietikon (Zürcherstrasse - Bremgartenstrasse - Umlaufzeit LSA ändern) Ae - Kanton Zürich Dietikon (Badenerstrasse (Bunker) - Überlandstrasse) Ae - Kanton Zürich Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Urdorf (Bernstrasse - Autobahnanschluss) Ae - Kanton Zürich Kapazität Strasse Optimierung örtliche Erschliessung Oetwil, Geroldswil, Unterengstringen Ae - Kanton Zürich Kapazität Strasse Oetwil Limmattalstrasse Ae - Kanton Zürich Kapazität Strasse Geroldswil Limmattalstrasse Ae - Kanton Zürich Kapazität Strasse Unter- und Oberengstringen Bushaltestellen Ae - Kanton Zürich Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement MIV_ Verkehrsmanagement MIV_ Verkehrsmanagement MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum MIV_ Aufwertung/Sicherheit Strassenraum RVS Limmattal: Prioritätverschiebungen (LSA Programme) Av - Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Schlieren (Bernstrasse und Gasometerstrasse) Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Schlieren (Zürcherstrasse und Gasometerstrasse) Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Schlieren (Badenerstrasse - Hermettschloo) Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Schlieren (Bernstrasse - Hermetschloo) Prioritätenverlagerung + Stauraumüberwachung Dietikon (Bernstrasse und Zürcherstrasse) Limmattal - Optimierung Verkehrssteuerung und -management - Limmattal - Ausfahrtssteuerung Limmattal - Optimierung Verkehrssteuerung und -management - Limmattal - RVS Dietikon-Spreitenbach Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Dietikon, Überlandstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Schlieren - Engstringerstrasse-Süd Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Weiningen, Dietikoner-Badener- Regensdorferstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Weiningen, Zürcherstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Weiningen, Alte Niederholz-Fahrweidstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Oetwil bis Unterengstringen, Limmattalstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Urdorf, Birmensdorferstrasse Nord und Feldstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Oberengstringen, Zürcherstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Würenlos, Landstrasse Limmattal - Aufwertung Ortsdurchfahrten Priorität A - Würenlos, Schulstrasse Av - Kanton Zürich Av - LTB Av - Stadt Zürich Av - Stadt Zürich Av - Kanton Zürich Kanton Zürich, LTB, Stadt Zürich A 1.65 Kanton Zürich, Kanton Aargau A 7.04 Kanton Zürich, Kanton Aargau A 1.50 Kanton Zürich A 3.00 Schlieren Ae - Kanton Zürich Ae - Kanton Zürich Ae - Kanton Zürich A 3.39 Kanton Zürich A 5.16 Kanton Zürich A 1.35 Kanton Zürich A 1.86 Kanton Aargau A 2.64 Kanton Aargau MIV1 MIV_ Kapazität Strasse Schlieren Ausbau Engstringerkreuzung B A Kanton Zürich Schlieren MIV Kapazität Strasse/ Bus/Strasse Dietikon Optimierung Leistungsfähigkeit und Verkehrsmanagement A Kanton Zürich MIV2a MIV_ Kapazität Strasse Dietikon Optimierung der Leistungsfähigkeit Mutschellenstrasse, zusätzliche Fahrspur Silbern B A 7.10 Kanton Zürich MIV2b MIV_ Kapazität Strasse Dietikon Optimierung der Leistungsfähigkeit Mutschellenstrasse, Knotenausbau Überlandstrasse B A 6.70 Kanton Zürich MIV2c Bus/Strasse Dietikon - Busspur Weiningerstrasse A 5.00 Kanton Zürich MIV2d MIV_ Kapazität Strasse Dietikon Ausbau Überlandstrasse (Knoten Güterstrasse, Limmatfeldstr-Brücke, Heimstrasse) C A Kanton Zürich Langsamverkehr - Fuss/Velo Fuss- und Veloverkehr Limmattal A 9.05 Kanton Zürich Langsamverkehr - Velo C6 Weiningen, S 4 A - Kanton Zürich Langsamverkehr - Velo C 7 Weiningen, S 3 A - Kanton Zürich Langsamverkehr - Velo C 12 Oberengstringen, S 1 A - Kanton Zürich Langsamverkehr - Velo C 3 Oetwil a.l, S 1 A - Kanton Zürich Langsamverkehr - Velo C 17 Schlieren, S4 A - Kanton Zürich Langsamverkehr - Fuss/Velo Limmatuferweg A - Kanton Zürich LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV_ Langsamverkehr - Fuss LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV_ Langsamverkehr - Fuss LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo Limmattal - Schliessung Netzlücken Langsamverkehr Priorität A - Dietikon Dietikon - Verlängerung Personenunterführung S-Bahn-Station Glanzenberg (Anbindung Naherholungsraum Limmat) Dietikon - Langsamverkehrsbrücke EKZ-Areal/Dornau (Limmatquerung) A - Dietikon A 0.76 Dietikon A 0.59 Dietikon Dietikon - Fusswegverbindung Russacker-SLS via RBL A 0.42 Dietikon Limmattal - Schliessung Netzlücken Langsamverkehr Priorität A - Schlieren A 5.09 Schlieren Kanton Zürich, ZVV, VBZ, Dritte ASTRA, Dietikon, Kanton Aargau

9 9/148 ID AP3 LV1a LV1b ID AP2 ARE-Code (1) Massnahmenkategorie LV_ Langsamverkehr - Fuss LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo Langsamverkehr - Velo Langsamverkehr - Velo LV1c Langsamverkehr - Velo LV2 Langsamverkehr - Velo LV3 LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV4 Langsamverkehr - Fuss/Velo LV5 Langsamverkehr - Velo LV6 Langsamverkehr - Velo LV7 LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV8 LV_ Langsamverkehr - Fuss LV9 LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV10 LV_ Langsamverkehr - Fuss/Velo LV11 LV12 Langsamverkehr - Fuss/Velo Langsamverkehr - Fuss/Velo Massnahme / Teilmassnahme / Massnahmenpaket Priorität / Mitfinanzierbarkeit (2) AP1 AP2 AP3 Kosten (3) in Mio. CHF Limmattal - Verbesserung Sicherheit Fussgängerquerungen A 2.54 Kanton Zürich/Aargau Limmattal - Umsetzung kantonale Langsamverkehrsstrategien/-konzepte Av - Kanton Zürich/Aargau Kanton Zürich - Veloschnellroute, Abschnitt Altstetten - Schlieren A Kanton Zürich Kanton Zürich - Veloschnellroute, Abschnitt Schlieren - Dietikon B Kanton Zürich Kantone Zürich/Aargau - Veloschnellroute, Abschnitt Dietikon - Killwangen Schlieren - Schliessung Velonetzlücke, Gleisfeldquerung Höhe Wagistrasse Massnahmenträger (4) Weitere Beteiligte (5) C - Kanton Zürich, Kanton Aargau A Kanton Zürich Schlieren Schlieren - Gleisquerung Reitmenweg für Langsamverkehr B A Schlieren SBB Dietikon - Ausbau Fuss- und Velounterführung unter Bahngleisen zwischen Post- und Bahnstrasse A Dietikon Stadt Zürich, Schlieren, SBB Schlieren, Dietikon, Unterengstringen, SBB, AGIR, Kloster Fahr Dietikon, Spreitenbach, Killwangen, SBB, LTB SBB, LTB, Kanton Zürich Geroldswil/Dietikon - Velozubringer Moosmatt B 5.50 Kanton Zürich Geroldswil, Dietikon Oberengstringen/Schlieren, Schliessung Velonetzlücke Oberengstringen - Schlieren Dietikon - Fuss- und Veloverbindung über Gleisfeld, Höhe Mutschellenstrasse B 8.00 Kanton Zürich C C Kanton Zürich Dietikon Killwangen - Neue Erschliessung Bahnhof B A 4.00 Killwangen LTB Würenlos/Neuenhof - Talquerender Erholungsweg Sulperg-Rüsler B A 4.00 Würenlos, Neuenhof Würenlos/Neuenhof - Limmatsteg B A 6.00 Würenlos, Neuenhof Spreitenbach - Zentrumsachse mit Langsamverkehr - Sandäckerstrasse A 0.50 Spreitenbach Spreitenbach - Zentrumsachse mit Langsamverkehr - Zentrumsstrasse B 0.40 Spreitenbach Dritte Oberengstringen, Schlieren HGO, Zentrumsplanung, Kanton Aargau, Dritte Legende Massnahmenliste AP1-3: (1) ARE-Code Code gemäss Prüfbericht bzw. Leistungsvereinbarungen AP1/2 (2) Priorität A: Massnahme in AP1 (AP2, AP3) mit Realisierungsbeginn ab 2011 (2015, 2019) B: Massname in AP1 (AP2, AP3) mit Realisierungsbeginn ab 2015 (2019, 2023) C: Massname AP1 (AP2, AP3) mit Realisierungsbeginn ab 2019 (2023, 2027) C*: Massnahme AP2 mit vom Bund anerkanntem Handlungsbedarf (gemäss Prüfbericht AP2 des Bundes) mit Realisierungsbeginn 2023 (2) Mitfinanzierbarkeit A,B,C: Massnahme Verkehr, mitfinanziertbar über Infrastrukturfonds (AP1, AP2) oder zur Mitfinanzierung beantragt / vorgemerkt (AP3) Ae, Be: Massnahme Verkehr als Eigenleistung, d.h. nicht durch Infrastrukturfonds mitfinanziert (AP1, AP2) Av, Bv: Massnahme Verkehr, nicht durch den Infrastrukturfonds mitfinanzierbar As, Bs: Massnahme Siedlung/Landschaft, nicht durch den Infrastrukturfonds mitfinanzierbar (3) Kosten Kosten A-Massnahmen AP1/AP2 mit Stand Okt exkl. MWSt Kosten A- und B-Massnahmen AP3 mit Stand 2016 Kosten Be-, Ae-, As-, Av-Massnahmen und nicht weitergeführte B-Massnahmen AP2: Keine Angaben (4) Massnahmenträger Hauptverantwortung für Massnahme (Massnahmen AP1/AP2: gemäss Umsetzungsvereinbarung, Umsetzungsbestätigung) (5) Weitere Beteiligte Beteiligung an Planung und/oder Finanzierung der Massnahme

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11 11/148 3 Massnahmenkarten

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22 22/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach/Würenlos/ Dietikon/Oetwil a.d.l. Landschaftsspange I2, Räumliches Freiraumkonzept ID L1 ARE-Code Priorität As Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Landschaft Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Zukunftsbild zeigt verschiedene siedlungs- und landschaftsorientierte Freiräume, die als Landschafts- und Freiraumspangen Querbezüge zwischen den beiden Talflanken schaffen und so die Siedlung des Limmattals strukturieren. Diese Querspangen, die nebst der Raumgliederung auch der Orientierung und Identitätsbildung dienen, gründen auf dem Freiraumkonzept «Agglomerationspark Limmattal». Handlungsbedarf: Die meisten Landschafts-Querverbindungen im Limmattal sind durch Infrastrukturen und Bebauungen unterbrochen. Das kantonsübergreifende Freiraumkonzept «Agglomerationspark Limmattal» und die darauf abgestützten regionalen Planungen sehen deshalb die Verbesserung der Durchgängigkeit und die Inwertsetzung der Landschaftsund Freiraumspangen vor. Siehe Handlungsbedarfe HB_LN1, HB_LN2 und HB_LN4. Teilstrategien: Gemäss der Teilstrategie TS_LN2 sind die im Zukunftsbild dargestellten Landschafts- und Freiraumspangen planerisch zu sichern, mit Konzepten zu konkretisieren und schrittweise umzusetzen. Darüber hinaus ist für das kantonsübergreifende Freiraumkonzept «Agglomerationspark Limmattal» gemäss der TS_LN1 eine Trägerschaft zu bilden, welche die Umsetzung der verschiedenen Projektideen und Initialprojekte des Freiraumkonzepts basierend auf einem verbindlichen Umsetzungsplan sicherstellt. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Das Konzept «Agglomerationspark Limmattal» war als Eigenleistung im AP2 enthalten ( ). Die Landschaftsspange I2 ist Teil dieses Konzeptes (Initialprojekt). Relevanz Begründung: Die Landschaftsspange Hüttikerberg Niderfeld ist ein zentrales Element des Zukunftsbildes Sie wirkt nicht nur struktur-/raumbildend, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Naherholung der Limmattaler Bevölkerung. Machbarkeit Die Arbeiten sind im Gange; die Leitidee/Vision liegt vor. Die weiteren Arbeitsschritte und Zuständigkeiten sind skizziert. bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Beginn Vorbereitung/Umsetzung Verantwortung Massnahmenträger: Kantone Zürich und Aargau (Phase 1); Zürcher Planungsgruppe Limmattal, ZPL und Baden Regio (Phase 2); Gemeinden Spreitenbach, Würenlos, Dietikon und Oetwil a.d.l. (Phasen 3 und 4). Weitere Beteiligte:

23 23/148 Allgemeine Beschreibung Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Bezug zu anderen AP- Massnahmen und Akteuren Die meisten Landschafts-Querverbindungen im Limmattal sind durch Infrastrukturen und Bebauungen unterbrochen. Das kantonsübergreifende Freiraumkonzept «Agglomerationspark Limmattal» und die darauf abgestützten regionalen Planungen sehen deshalb die Verbesserung der Durchgängigkeit und die Inwertsetzung der Landschafts- und Freiraumspangen vor. Dazu zählt auch die Freiraumspange Hüttikerberg Niderfeld. Gemäss der Projektskizze wurde für die Freiraumspange Hüttikerberg Niderfeld in einem kooperativen Prozess eine Leitidee/Vision unter den Prämissen der geltenden Richtpläne ausgearbeitet, die bildhaft aufzeigt, wohin sich das Gebiet entwickeln soll. Darauf aufbauend wird der Handlungsbedarf ermittelt und es werden in Koordination mit den Freiraumresp. Vernetzungsprojekten der Gemeinden Projekte konkretisiert und umgesetzt. Karte Perimeter und Richtplangrundlagen

24 24/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Projektskizze der Zürcher Planungsgruppe Limmattal (ZPL) Januar 2015 mit Vorgehensvorschlag Erarbeitung einer Leitidee /Vision, Studio Vulkan, «RUS IN URBE», November 2015 Konkretisierung Vision und Ermittlung Handlungsbedarf bis April 2016 Vorgesehen: Erarbeitung und Koordination von Projekten sowie Umsetzung, ab 2017 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Die Landschaftsspange "Hüttikerberg Niderfeld" ist Bestandteil des kantonsübergreifenden Freiraumkonzepts «Agglomerationspark Limmattal» (Initialprojekt I2), das dem revidierten regionalen Richtplan Limmattal/ZH als Detailstrategie für die Entwicklung des Limmatraums im Sinne eines durchgängigen und vielfältigen Freiraumnetzes dient. Im kantonalen Richtplan Aargau ist der Teilraum zwischen Dietikon und Spreitenbach, südlich des Rangierbahnhofs Limmattal, als Siedlungstrenngürtel und teilweise als Landschaft von kantonaler Bedeutung festgelegt. Im kantonalen Richtplan Zürich sind diverse Teilflächen als Freihaltegebiet und einzelne Abschnitte entlang der Limmat als Vernetzungskorridor bezeichnet. Nötige Einzonungen, Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Flächenverlust von Schutzgebieten nationaler Bedeutung Weitere Bemerkungen, Hinweise Nein Keine

25 25/148 Quellen 1 Projektskizze «Landschaftsspange Hüttikerberg Niderfeld»; Zürcher Planungsgruppe Limmattal (ZPL), Januar «RUS in URBE», Leitidee/Vision, Studio Vulkan, November Vorschlag Umsetzung und Arbeitsprogramm, Baden Regio und ZPL, Dezember 2015

26 26/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Schlieren Stadtentwicklungskonzept Lfd. Nr. S1 ARE-Code Priorität As Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Siedlung Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahme trägt dazu bei, Schlieren als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung weiter zu entwickeln. Damit kann die Stadt ihre Funktion als Subzentrum im Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon (Hauptzentrum) Spreitenbach gemäss Zukunftsbild wahrnehmen. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1-S6) Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1-S6/SL1) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Machbarkeit Begründung: Die Massnahme weist eine hohe Relevanz auf, leistet sie doch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Stadt Schlieren als Subzentrum im Spannungsbogen Schlieren Dietikon Spreitenbach und zur Konzentration der baulichen und nutzungsmässigen Verdichtung und Umstrukturierung auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete. Der Stadtrat Schlieren hat den notwendigen Kredit für die Neufassung des Stadtentwicklungskonzepts beschlossen. Der Auftrag wurde an ein fachkompetentes Planungsbüro vergeben. bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) Beginn Vorbereitung/Umsetzung Verantwortung Massnahmenträger: Stadt Schlieren Weitere Beteiligte: Hochschule Rapperswil, IRAP nach 2026 (langfristig)

27 27/148 Allgemeine Beschreibung Ausgangslage, Problem, Ziele 2005 verabschiedete der Stadtrat von Schlieren sein erstes, von Metron erarbeitetes Stadtentwicklungskonzept als verwaltungsanweisendes Planungsinstrument. Heute sind die meisten Massnahmen umgesetzt wurde eine Erfolgskontrolle zur Stadtentwicklung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden 2014 publiziert. (1,2,3,4,5,6,7) Aufbauend auf der Erfolgskontrolle können für die nächsten Jahre die Handlungsfelder, die Ziele und das Vorgehen in der Stadtentwicklung mit Fokus auf die noch nicht erfassten Herausforderungen aktualisiert werden. Mit dem Stadtentwicklungskonzept 2 sollen die Grundlagen für die Revision der Bau- und Zonenordnung erarbeitet werden. Das Frankfurter Planungsbüro Albert Speer & Partner wurde mit der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts 2 beauftragt. Sowohl Schlieren als auch AS&P waren 2013 an der Ideenkonkurrenz Perspektive Raumentwicklung Limmattal (PerL) unter der Federführung der ETH Zürich beteiligt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse bilden den übergeordneten Bezugsrahmen für das Stadtentwicklungskonzept 2. Massnahme Inhalte und Aufbau des Stadtentwicklungskonzepts von 2005 sind zu überprüfen und anzupassen. Weitere Teilkonzepte, z.b. eine Verdichtungsstrategie, müssen dazukommen. Die Vertiefung zu den Hochhäusern muss grundsätzlich überarbeitet werden. Allfällige weitere Vertiefungen sind zu erkennen und zu integrieren. Schlieren legt besonderen Wert auf die Gestaltung des öffentlichen Raums, die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, die Vernetzung der Quartiere untereinander und mit den Naherholungsgebieten und eine besonders gute Wohnumfeld- und Freiraumqualität bei baulicher Verdichtung. Das Vorgehen basiert auf einem starken Einbezug der Bevölkerung. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Das Stadtentwicklungskonzept dient auf kommunaler Ebene seit 2005 als Mutter aller Massnahmen. Der Stadtplatzgestaltung Schlieren (AP1, ), der Bahnhofplatz (AP2, ), die Ortsdurchfahrt Engstringerstrasse Süd (AP2, ), die Gleisquerung Reitmen (siehe AP3-Massnahme LV3), aber auch die AP2-Eigenleistungen im Bereich Siedlung (Masterplanung Zentrum Schlieren, , Entwicklungsgebiete Schlieren West und am Rietpark, ) sind im Stadtentwicklungskonzept verankert. Karte Stadtentwicklungskonzept 2005 Neuauflage Stadtentwicklungskonzept: Qualitätsvolles Wachstum nach innen und Vernetzung sind die Herausforderungen.

28 28/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: : Die Erfolgskontrolle Stadtentwicklungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen : Vergabe Stadtentwicklungskonzept 2 an Albert Speer & Partner, Frankfurt : erster partizipativer Anlass : zweiter partizipativer Anlass 2. Quartal 2016: Fertigstellung Stadtentwicklungskonzept 2 Vorgesehen: ab 3. Quartal 2016 Umsetzung Massnahmenkatalog Stadtentwicklungskonzept 2, u.a. BZO-Revision, Gebietsentwicklung Gaswerkareal, Gebietsentwicklung Schlieren Südost Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Der kommunale Verkehrsplan wurde im Mai 2015 vom Stadtparlament festgesetzt. Der Teilplan Verkehr im Stadtentwicklungskonzept wird daher durch den (vom Kanton noch zu genehmigenden) kommunalen Verkehrsplan ersetzt. Bezug zum Richtplan Nötige Einzonungen, Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Flächenverlust von Schutzgebieten nationaler Bedeutung Weitere Bemerkungen, Hinweise kein kantonaler/regionaler Richtplaneintrag erforderlich keine Einzonungen und kein Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Schutzgebieten Quellen 1 Stadt Schlieren, Evaluation des Stadtentwicklungsprozesses , 2014, Planpartner AG, Zürich 2 Statistische Auswertung, 2013, Dr. Michael Stauffacher, Timo von Wirth, Franziska Herrmann, ETH Zürich, Institut für Umweltentscheidungen 3 Raumbeobachtung, 2014, Barbara Meyer, Nathalie Stumm, Stadtentwicklung, Stadt Schlieren 4 Lebensqualität und Ortsverbundenheit aus Sicht der Schlieremer Bevölkerung, 2014, Dr. Michael Stauffacher, Timo von Wirth, Franziska Herrmann, ETH Zürich, Institut für Umweltentscheidungen 5 Stakeholder Befragung, 2014, Nathalie Stumm, Stadtentwicklung, Stadt Schlieren 6 Zwischenauswertung der fotografischen und auditiven Langzeitbeobachtung , 2014, Barbara Meyer, Nathalie Stumm, Stadtentwicklung, Stadt Schlieren

29 29/148 7 Schlierens Wandel in sozialgeographischer Perspektive, 2014, Michael Hermann, Mario Nowak, Forschungsstelle sotomo, Geographisches Institut, Universität Zürich 8 Ideenkonkurrenz Perspektive Raumentwicklung Limmattal, Abschlussbericht, 2014, ETH Zürich, Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung 9 Stadtentwicklungskonzept Stadt Schlieren,

30 30/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Dietikon Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung des Masterplans Niderfeld ID S2 ARE-Code - Priorität As Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Siedlung Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Niderfeld ist mit rund 40 ha eines der grössten Entwicklungsgebiete im Kanton Zürich. Es ist im kantonalen Richtplan als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Die Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung Dietikon und Schlieren sowie Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bilden im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung in sich stark verändernden Gebieten und fördert die Konzentration an gut erschlossenen Lagen sowie die Zentrenbildung. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1-S5) Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1/2/5/6) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der Massnahme "Masterplanung Niderfeld" aus dem AP2 (ARE-Code ). Relevanz Begründung: Das Niderfeld ist im kantonalen Richtplan als Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Die notwendigen Schritte zur Entwicklung dieses Gebiets sind deshalb ohne Unterbruch fortzuführen. Machbarkeit Der Masterplan liegt vor. Die notwendigen Schritte zur planungsrechtlichen Umsetzung und Sicherstellung des Masterplans sind eingeleitet. bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) Beginn Vorbereitung/Umsetzung Verantwortung Massnahmenträger: Stadt Dietikon Weitere Beteiligte: Kanton Zürich; Limmattalbahn AG, Dritte nach 2026 (langfristig)

31 31/148 Allgemeine Beschreibung Ausgangslage, Problem, Ziele Als Grundlage für die Gebietsentwicklung wurde in einem kooperativen Studienverfahren ein Masterplan erarbeitet, den der Stadtrat Dietikon im März 2015 beschloss und der Öffentlichkeit präsentierte. Der Masterplan zeigt auf, wie sich das Niderfeld als Quartier mit Vorbildcharakter entwickeln soll und bestimmt die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich Qualitäten, Quantitäten sowie die weiteren Vorgehensschritte. Mit dem Masterplan liegen die Grundlagen für die Ausarbeitung der für die Umsetzung des Masterplans notwendigen Planungsinstrumente vor. Der laufende Planungsprozess soll nahtlos weitergeführt werden, damit das Areal vor der Inbetriebnahme der geplanten Limmattalbahn die planungsrechtliche Baureife erlangt hat. Massnahme Gestützt auf den Masterplan werden folgende Planungsinstrumente erarbeitet: Öffentlicher Gestaltungsplan; Teilrevision Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung); Teilrevision Kommunaler Richtplan; Quartierplan. Die von der Baudirektion am 4. Oktober 2010 genehmigte Richt- und Nutzungsplanung für das Niderfeld wird teilrevidiert und an die Vorgaben des Masterplans angepasst. Die notwendigen Planungsprozesse laufen parallel ab und sind aufeinander abgestimmt. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die Massnahme ist eine Weiterentwicklung der Massnahme S_5 des AP2 (ARE-Code ). Im Rahmen des Gestaltungsplans Niderfeld soll die Linienführung der Limmattalbahn im Bereich Niderfeld (Massnahme ÖV1) definitiv festgelegt werden, damit sie für den Landerwerb in den Quartierplan überführt werden kann. Karte Abbildung: Städtebauliches Konzept Niderfeld (Auszug aus Masterplan)

32 32/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Beschluss Stadtrat Dietikon zum Masterplan (Synthesebericht): 23. März 2015 Start des Gestaltungsplanverfahrens mit den dafür notwendigen fachlichen Vertiefungen: August 2015 Ausschreibung Quartierplan (öffentliche Submission): 9. Oktober 2015 Ausarbeitung Gestaltungsplan, Teilrevision Nutzungsplanung, Teilrevision kommunaler Richtplan: ab Dezember 2015 Vorgesehen: Vorprüfung der Planungsdokumente: ab April 2017 Inhaltliche und verfahrensmässige Koordination mit: Einleitung des Quartierplanverfahrens: ab Februar 2016 Ausarbeitung Entwurf Quartierplan: ab Juni 2016 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Kantonaler Richtplan Zürich Regionaler Richtplan Limmattal/ZH Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) Spreitenbach Limmattalbahn, Abschnitt Schlieren Killwangen (Linienführung; Landerwerb) Ausbau der SBB-Containerumschlagsanlage bei der Ortsgüteranlage (Erschliessung; Landerwerb) Ausbauten an der Überland- und der Mutschellenstrasse (Zentrumsentlastung; Erschliessung; Landerwerb) Bezug zum Richtplan Das Niderfeld ist im rechtskräftigen Richtplan Zürich als Zentrumsgebiet festgesetzt. Im Entwurf des regionalen Richtplans Limmattal ist das Niderfeld als Mischgebiet und als Arbeitsplatzgebiet ausgeschieden. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Nötige Einzonungen, Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Flächenverlust von Schutzgebieten nationaler Bedeutung keine Neueinzonung nötig keine Fruchtfolgeflächen betroffen kein Flächenverlust von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung Weitere Bemerkungen, Hinweise Im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung soll auch der Teischlibach aufgewertet werden, und im Park sind ökologisch wertvolle Flächen vorgesehen. Quellen 1 Gebietsentwicklung Niderfeld, Masterplan Niderfeld; Synthesebericht Studienverfahren; Präsidialabteilung, Stadtplanungsamt Dietikon; 23. März Gebietsentwicklung Niderfeld, Ausschreibung Quartierplan; Präsidialabteilung, Stadtplanungsamt Dietikon; 9. Oktober 2015

33 33/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan) ID S3 ARE-Code Priorität As Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Siedlung Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung, sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung auf der Seite des Kanton Zürich Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Im regionalen Entwicklungskonzept von Baden Regio ist Spreitenbach zudem ein Zentrumsgebiet, das vielfältig genutzt und städtisch geprägt ist. Dazu gehören auch unterschiedliche Wohn- und Siedlungsformen, sowie ein Arbeitsplatzangebot in einer hohen Dichte. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild und im regionalen Entwicklungskonzept angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden und die Bevölkerung informiert und miteinbezogen werden. (HB_S6, HB_S7)

34 34/148 Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung, sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1) Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Bevölkerung wird verstärkt informiert und in die Planung miteinbezogen. (TS_S6) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Die räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan) liegt vor. Die notwendigen Schritte zur planungsrechtlichen Umsetzung und Sicherstellung sind eingeleitet. bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Beginn Vorbereitung/Umsetzung Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach Weitere Beteiligte: Baden Regio; Kanton Aargau Allgemeine Beschreibung Ausgangslage, Problem, Ziele Die dynamische Entwicklung des Limmattals und die, mit der geplanten Limmattalbahn einhergehenden Veränderungen und Herausforderungen haben die Gemeinde Spreitenbach bewogen, eine räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES) zu erarbeiten und behördenverbindlich zu verankern. Als Grundlage für die RES wurde im Sinne einer Ideenkonkurrenz ein Studienauftragsverfahren mit drei Planungsteams durchgeführt. Zentrale Aufgabe war es, den Fächer von Möglichkeiten für die räumliche Entwicklung von Spreitenbach zu öffnen und Lösungsvorschläge auf der Grundlage des «Zukunftsbild Spreitenbach 2030» zu erkunden. Darauf aufbauend waren diese in den Bereichen Siedlungsentwicklung und Städtebau, Freiraum und Landschaftsentwicklung sowie Verkehrsentwicklung und Mobilität zu präzisieren und zu vertiefen. Das Begleitgremium nahm eine Synthese der drei Arbeiten vor und formulierte zuhanden des Gemeinderats Empfehlungen für die räumliche Entwicklungsstrategie und deren Umsetzung. Die RES verschafft der Gemeinde eine gesamtheitliche Betrachtung über das ganze Gemeindegebiet und dient den Behörden als Rahmen für die Beurteilung raumrelevanter Entscheide. Massnahme Die planungsrechtliche Umsetzung der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) soll mit den bekannten Instrumenten erfolgen, insbesondere: Revision der Bau- und Nutzungsordnung; Sondernutzungsplanungen für Teilgebiete; Kommunaler Gesamtplan Verkehr; Betriebs- und Gestaltungskonzepte für Strassen. Damit kann die lediglich behördenverbindliche räumliche Entwicklungsstrategie auch grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden.

35 35/148 Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. Karte Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Teilplan "Siedlungsentwicklung und Städtebau"; Stand Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Beschlussfassung Planungskredit durch Gemeindeversammlung: Dezember 2012 Studienauftrag Entwicklungskonzept: Mai November 2014 Infoveranstaltung für die Bevölkerung: 28. März 2015 Mitwirkungsmöglichkeit für die Bevölkerung: April Mai 2015 Fertigstellung räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES): 2. Mai 2016 Beschlussfassung Gemeinderat über das weitere Vorgehen für die Umsetzung: 2016 Vorgesehen: Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Weitere Schritte / Meilensteine, insbesondere Revision Bau- und Nutzungsordnung: noch nicht definiert Kantonaler Richtplan Aargau Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Limmattalbahn, 3. Etappe (Linienführung; Landerwerb) Regionaler Richtplan Limmattal/ZH Entwicklungsplanung Niderfeld in Dietikon/ZH Entwicklungsplanung privater Akteure

36 36/148 Bezug zum Richtplan Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Innerhalb der Baden Regio bildet es gemäss dem regionalen Entwicklungskonzept (REK) ein Nebenzentrum zum Regionalzentrum Baden-Wettingen mit den regional bedeutsamen Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Versorgung und Arbeiten. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Nötige Einzonungen, Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Flächenverlust von Schutzgebieten nationaler Bedeutung keine Neueinzonung nötig keine Fruchtfolgeflächen betroffen kein Flächenverlust von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung Weitere Bemerkungen, Hinweise Quellen 1 Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; 2. Mai Kantonaler Richtplan Aargau

37 37/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Zentrumsentwicklung («Shoppi») ID ARE-Code S4 Priorität As Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Siedlung Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung mit den Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung auf der Seite des Kanton Zürich Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Im regionalen Entwicklungskonzept von Baden Regio ist Spreitenbach zudem ein Zentrumsgebiet, das vielfältig genutzt und städtisch geprägt ist. Dazu gehören auch unterschiedliche Wohn- und Siedlungsformen, sowie ein Arbeitsplatzangebot in einer hohen Dichte. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild und im regionalen Entwicklungskonzept angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden. (HB_S6) Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1)

38 38/148 Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Siedlungsentwicklung wird auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und auf autoreduzierte Nutzweisen ausgerichtet, um die Luft- und Lärmbelastung zu senken. Dies betrifft vor allem die Gebiete des Spannungsbogens, die entlang der stark befahrenen Verkehrsinfrastrukturen konzentriert sind und eine übermässige Verkehrsbelastung aufweisen. (TS_S5) Für die gemäss Zukunftsbild in unterschiedlicher Intensität zu verändernden Gebiete werden die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und Siedlungsränder verbessert, das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen erhöht und die Strassenräume von im regionalen Richtplan Limmattal bezeichneten Verbindungsstrassen aufgewertet. (TS_S5) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Der kommunale Richtplan für das Zentrum («Shoppi») ist in Bearbeitung. Anschliessend werden die notwendigen Schritte zur grundeigentümerverbindlichen Sicherstellung der Richtplaninhalte eingeleitet. bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Beginn Vorbereitung/Umsetzung Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach Weitere Beteiligte: Baden Regio; Kanton Aargau Allgemeine Beschreibung Ausgangslage, Problem, Ziele Spreitenbach soll gestützt auf die räumliche Entwicklungsstrategie 2030 des Gemeinderats (RES) gezielt weiter entwickelt werden. Das "Stadtzentrum" von Spreitenbach, das «Shoppi», ist zugleich Lokalzentrum und ein wichtiges regionales Zentrum im Limmattal. Es nimmt damit sowohl für die Gemeinde als auch für die Region einen wichtigen Stellenwert ein. Der Gebäudekomplex des «Shoppi» ist aus städtebaulicher Sicht allerdings zu introvertiert, als dass es die Funktion des Stadtzentrums in befriedigender Weise ausüben kann. Das «Shoppi» soll deshalb räumlich und funktional besser in die unmittelbare Umgebung integriert werden. Zudem soll das grosse, vorhandene Innenverdichtungspotenzial genutzt werden. Massnahme Der kommunale Entwicklungsrichtplan für das Zentrum ist in Erarbeitung. Nach Vorliegen des behördenverbindlichen Richtplans werden die Richtplaninhalte grundeigentümerverbindlich gesichert, und zwar mit einer Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung oder als integraler Bestandteil der Gesamtrevision und einem Sondernutzungsplan (Gestaltungsplan).

39 39/148 In baulicher Hinsicht sind insbesondere folgende Massnahmen vorgesehen: Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Karte Ein Teilbereich des bestehenden Shoppi-Parkhauses wird rückgebaut und die Parkflächen werden verlegt. Damit wird eine aus städtebaulicher und freiräumlicher Sicht wichtige Fläche freigespielt, die als Zentrumsplatz ausgestaltet und genutzt werden kann. Der Platz soll im Rahmen eines Projektwettbewerbs entwickelt werden. Der Zentrumsplatz soll ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt des öffentlichen Verkehrs und des Fussverkehrs werden. Vgl. Massnahme GV4. Die Mobilität auf dem Shoppi-Areal soll so organisiert werden, dass der MIV (Suchverkehr) reduziert und der Langsamverkehr gefördert wird. Die Baumgartenstrasse spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie soll zu einer wichtigen Fuss- und Veloverbindung zwischen der Bahnhofstrasse und der Landstrasse werden und einen höheren Öffentlichkeitsgrad erhalten. Zudem soll der Bus in der Baumgartenstrasse geführt werden. Die Strasse soll deshalb ausgebaut und gestalterisch aufgewertet werden (vgl. Massnahme GV3). Massnahme GV3 (Spreitenbach - Interventionsgebiet Stadtzentrum, Ausbau Baumgartnerstrasse) Massnahme GV4 (Spreitenbach - Interventionsgebiet Stadtzentrum, Neubau Zentrumsplatz) Massnahme S3 (Spreitenbach Planungsrechtliche Umsetzung und Sicherstellung der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (Masterplan) Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES) des Gemeinderats (Masterplanung): liegt vor (2. Mai 2016) Kommunaler Entwicklungsrichtplan Zentrum liegt im Entwurf vor Vorgesehen: Fertigstellung des kommunalen Entwicklungsrichtplans Zentrum und Beschlussfassung: ca. Sommer 2016 Ausarbeitung Gestaltungsplan: frühestens ab 2016 Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung oder in Revision: ab 2016

40 40/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Kantonaler Richtplan Aargau Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Limmattalbahn, 3. Etappe (Linienführung) Entwicklungsplanung privater Akteure (Shopping Center / Tivoli) Bezug zum Richtplan Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Innerhalb der Baden Regio bildet es gemäss dem regionalen Entwicklungskonzept (REK) ein Nebenzentrum zum Regionalzentrum Baden-Wettingen mit den regional bedeutsamen Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Versorgung und Arbeiten. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Nötige Einzonungen, Verlust von Fruchtfolgeflächen oder Flächenverlust von Schutzgebieten nationaler Bedeutung keine Neueinzonung nötig keine Fruchtfolgeflächen betroffen kein Flächenverlust von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung Weitere Bemerkungen, Hinweise Quellen 1 Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderats Spreitenbach vom 27. April Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; November Kantonaler Richtplan Aargau

41 41/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Würenlos Vernetzung Bahnhof Grosszelg / Im Grund ID ARE-Code Priorität GV1 A Massnahmen typ Massnahmen- kategorie Zweckmässigkeit Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft/ Natur Multimodale Drehscheiben Zukunftsbild: Infrastruktur keine Infrastruktur Gemäss Zukunftsbild verfügt das Limmattal über ein dichtes Fuss- und Veloverkehrsnetz mit attraktiven Fuss- und Velowegen, welches insbesondere die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und die Zentrumsgebiete erschliesst. An den Bahnhöfen soll ein umfassendes Angebot an Verkehrsdienstleistungen angeboten werden. Handlungsbedarf: HB_V2: Verbesserung der intermodalen Umsteigebeziehungen bei zentralen ÖV- Knoten HB_V3: Verbesserung der Siedlungsverträglichkeit des Verkehrs in Ortszentren sowie Schaffung attraktiver Fussgänger- und Velobereiche Teilstrategien: Die Massnahme kann den Teilstrategien TS_GV1, TS_GV2, TS_GV3, TS_LV1 und TS_LV2 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Begründung: Das Bahnhofsgebiet ist aufgrund der zentralen Lage und im ÖV Netz zwischen Zürich und Baden nicht nur für Würenlos, sondern auch für die Region und die umliegenden wachsenden Gemeinden (u.a. Wettingen und Killwangen (vorgesehene Station Limmattalbahn)) bedeutsam. Mit der Bahnhofsumgestaltung und -vernetzung können die zentralen Orte des täglichen Einkaufs, die Schulen, die Landschaft und auch das Tägerhard (Naherholungsund Freizeitgebiet) aus allen Quartieren und Ortsteilen sicherer und direkter erreicht werden. Die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr, auch für benachteiligte Personengruppen und bei Dunkelheit, spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Umgestaltung wird zudem zur Belebung mit passenden Nutzungen beitragen. Mit den Massnahmen sollen die Wegebeziehungen optimiert und die Durchlässigkeit der SBB-Bahngleise mit zusätzlichen Querungsmöglichkeiten für Fussgänger und Velofahrer erhöht werden. Mit einer Umgestaltung, zeitgemässer Ausstattung, dem Neubau und der Aufwertung von Fuss- und Radwegen von und zum Bahnhof und dem Bahnhofsplatz trägt die Massnahme zur Vernetzung des Fuss- und Veloverkehrs mit Anbindung an die ÖV Haltestellen inkl. Ortsbus und einer öffentlichkeitswirksamen Bedeutung im Sinne des ÖV bei.

42 42/148 Machbarkeit Auf Ergebnisse der bereits durchgeführten Entwicklungsstudie (Netzschliessung, Gestaltungselemente Vorplatz) kann aufgebaut werden. Diverse Umsetzungsgrundlagen liegen als Konzeptionsentwurf vor. Zudem kann auf die von der SBB durchgeführten Umgestaltungsmassnahmen der Gleisanlagen aufgebaut werden. Die Massnahmen können funktional zusammenhängend und gebündelt projektiert und umgesetzt werden. Die Umsetzung wird kommunal, regional und kantonal unterstützt. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme fördert den Fuss- und Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr und trägt zur kommunalen und zur übergeordneten Vernetzung bei. Die positive Wirkung der Massnahme ist u.a. mit der Testplanung 2010, der Entwicklungsstudie 2013 und der Beurteilung von Attraktorengebieten 2015 bestätigt worden. Eine Kostenschätzung wurde durchgeführt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde Würenlos Weitere Beteiligte: Dritte Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 3.35 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 25 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Der Bahnhofsvorplatz inkl. seiner Anbindungen für den Fuss- und Veloverkehr wird der heutigen und auch der zukünftigen Bedeutung nicht gerecht. Auf der hoch frequentierten ÖV-Achsenverbindung zwischen Baden und Zürich soll das Gebiet mit neuer Adresse und entsprechend der Bedeutung funktional und gestalterisch attraktiv um- und neugestaltet werden. Der neue Bahnhofsvorplatz soll künftig wirksamer mit den umliegenden Gemeindegebieten erschlossen sein. Für die Ortsrandlage der benachbarten Gemeinde Wettingen ist u.a. ein kantonaler Wohnungsschwerpunkt ausgewiesen. Die Lücken im öffentlichen Wegenetz vom und zum Bahnhof sollen ergänzt und geschlossen werden. Der Bahnhofsplatz soll eine neue Bushaltestelle bekommen, welche die Vernetzung der beiden Bahnhöfe Würenlos und Killwangen gewährleistet. Neue Wegeverbindungen für den Fuss- und Veloverkehr sollen dabei auch die Entwicklungsgebiete des Grosszelg, Im Grund (aus einem ehemaligen Gewerbegebiet soll sich ein Wohngebiet entwickeln), des Steinhofs (ein neues Wohngebiet wird entwickelt) und der neuen Wohngebiete im Gatterächer einbeziehen und bis in das historische Dorfzentrum reichen. Mit der baulichen Entwicklung der umliegenden Gebiete wird zusätzlicher Wohnund Gewerberaum geschaffen, welcher weitere Nutzungen im Bahnhofsareal generiert. Die Defizitanalysen und die Wirkung der Massnahmen ist diversen vorhandenen Studien zu entnehmen.

43 43/148 Massnahme Die Lücken im öffentlichen Wegenetz vom und zum Bahnhof sollen ergänzt und geschlossen werden. Der Busbahnhof wird neu geplant und für Normalbusse (Entsprechend dem Regionalen Verkehrsverbund gemäss Konzept RVBW) ausgelegt. Veloabstellplätze sind neu und zeitgemäss, auch nördlich der Bahngleise, anzuordnen. Der Bahnhof soll mit Nebennutzungen (P+R, Mobility-Standort, Entsorgungsstelle und öffentlicher Toilette) ausgestaltet werden. Weiter soll die Zugänglichkeit der Perronanlage verbessert und die Personenunterführung aufgewertet werden. Am westlichen Siedlungsrand in Richtung Tägerhard und Gemeinde Wettingen ist eine Bahnüberführung für den Fuss- und Veloverkehr zu erstellen. Die Massnahme besteht aus folgenden Elementen: Bahnhofsvorplatz / Infrastrukturanalgen, Anlagen des Busverkehrs Ergänzung und Aufwertung Fussgängerverbindungen Überführung Fuss- und Veloverkehr Tägerhard Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Der rein technische Umbau inkl. Entwässerung der Gleisanlagen erfolgte durch die SBB. (AP1, 2.11 ÖV) Die Massnahmen werden auch die Vernetzung zur Landstrasse (AP2, ARE-Code ) verbessern. Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: 2010: Ergebnisse Testplanung, Konkretisierung Transformation Bahnhofsareal/ Im Grund 2013: Entwicklungsstudie inkl. Entwurfskonzeptionen Städtebau, Bahnhofsplatz 2014: Verkehrsstudie 2015: Mitwirkung Entwicklungsrichtplan Vorgesehen: 2016: Beschluss Entwicklungsrichtplan 2017: Teilzonenplanänderung Areal Landi 2017: Vorprojekt Gesamtmassnahme Areal Bahnhof und Umgebung 2018: Ausführungsprojekt für die drei Elemente der Massnahme

44 44/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Siehe oben Für die eigentliche Massnahme ist kein Richtplaneintrag erforderlich. Im Richtplan wurde die Transformation im Sinne eines Wohngebietes bereits eingetragen, da die Flächen ÖV nah gelegen sind (Der Richtplan wurde jedoch noch nicht nachgeführt). Das Projekt muss mit verschiedenen angrenzenden Neubauvorhaben und Massnahmenträgern koordiniert werden. (Landi, Areal SBB, Wohnüberbauung Im Grund/Steihof) Diverse Fusswegverbindungen von und zum Bahnhof. Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr 2 Öffentliches Verkehrssystem Verbesserungen im Busverkehr durch Umgestaltung Busbahnhof 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Bessere Vernetzung der umliegenden Quartiere und Ortsteile mit dem Bahnhof 5 Intermodalität Förderung der Intermodalität durch Anbieten von attraktiven Veloabstellplätzen am Bahnhof (B+R) 6 Nachfrageseitige Massnahmen Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Verkürzung der Wege in das Naherholungsgebiet Tägerhard WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Steigerung der Attraktivität des Bahnhofumfelds durch Umgestaltung und Belebung WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Erhöhung der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr durch Behebung der Schwachstellen im Netz 2 Subjektive Sicherheit Erhöhung der subjektiven Sicherheit durch Aufwertung der Personenunterführung

45 45/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Reduktion der Emissionen durch Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs 2 Lärmimmissionen Reduktion der Immissionen durch Förderung des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Quellen Die Projekte können generell mit wenig Aufwand gegenüber einer hohen Effektivität realisiert werden. Viele Studien und Vorbereitungsarbeiten sind bereits vorhanden. Die Projekte rund um das Bahnhofareal schliessen einen grossen Teil der Bevölkerung direkt ein. Das Einzugsgebiet im Umkreis von 500 m Durchmesser entspricht ca % der Siedlungsfläche. 1 Testplanung Würenlos, 2010, Gemeinde Würenlos 2 Verkehrs-, Betriebs- und Gestaltungskonzept VBGK Landstrasse, ,BVU Kanton Aargau und Gemeinde Würenlos 3 Entwicklungsstudie im Grund, , Gemeinde Würenlos 4 Synthesebericht zu Entwicklungsstudie im Grund, , Matthias Rufer im Auftrag Gemeinde Würenlos 5 Technischer Bericht Dichtediskussion, , Minikus Vogt und Partner im Auftrag Gemeinde Würenlos 6 Verkehrstechnische Studie, Entwurf vom , Minikus Vogt und Partner im Auftrag Gemeinde Würenlos

46 46/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität A ID GV2a ARE-Code --- Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Kapazität Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild sollen die Haupt- und Verbindungsstrassen im Innerortsbereich sicher und siedlungsverträglich gestaltet werden. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V5: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems HB_V10: Betriebliche Optimierung mittels Verkehrssteuerung und -dosierung zur Entlastung der siedlungsempfindlichen Zentren HB_S1: Fokussieren der baulichen Verdichtung und Umstrukturierung auf die sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gebiete Teilstrategien: Die Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_GV1. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Das Gebiet Kreuzäcker wird aufgrund seiner Lage im direkten Umfeld der Haltestelle Kreuzäcker der Limmattalbahn entwickelt. Relevanz Machbarkeit Begründung: Die Erschliessungsspange Müsli wird benötigt, damit der notwendige Spielraum für verkehrssteuernde und verkehrslenkende Massnahmen entsteht und die Landsowie Industriestrasse in Spreitenbach entlastet und zentrumsverträglich umgestaltet werden können. Die zusammen mit dem Kanton Aargau und den involvierten Grundeigentümern des Bauschildes durchgeführte Arealentwicklung für die Arbeitsplatzzone 1 Kreuzäcker (A1K) ist abgeschlossen und der entsprechende Schlussbericht liegt vor. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde Spreitenbach Weitere Beteiligte: Limmattalbahn, Dritte (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2020

47 47/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 4.3 Mio. Fr. Kostengenauigkeit: +/- 20 % Mitfinanzierbarkeit NAF: ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Infolge der weiter zunehmenden Einwohner- und Beschäftigtenzahl in Spreitenbach wird mit Mehrverkehr zu rechnen sein. Ein grosser Teil dieses Zuwachses soll über die Verstärkung des öffentlichen Verkehrs, namentlich die Limmattalbahn und Verbesserungen für den Langsamverkehr aufgenommen werden. Grundgerüst des Strassensystems sind die Längsachsen, insbesondere die Industriestrasse als zentrale verkehrsorientierte Achse. Die heute bestehenden Längsachsen Landstrasse und Industriestrasse sind aufgrund der angestrebten städtebaulichen Aufwertung (Landstrasse als Stadtstrasse, Boulevard), der weiteren Entwicklung im Zentrum sowie der Linienführung der Limmattalbahn, welche ebenfalls eine entsprechende Verkehrsleistung beansprucht, soweit möglich zu entlasten. Die dadurch notwendige Kapazität des Strassensystems soll durch den etappierten Ausbau der Müslistrasse zu einer 3. Verkehrsachse erreicht werden. Die Müslistrasse soll etappiert ausgebaut werden. Die erste Etappe umfasst eine neue Spangenverbindung von der Industriestrasse an die Müslistrasse zur Erschliessung der Arbeitsplatzzone Kreuzäcker. Die Spange wird mit einem Kreisel an die Industriestrasse angeschlossen. In einer späteren zweiten und dritten Etappe soll die Müslistrasse zu einer durchgehenden 3. Verkehrsachse ausgebaut werden. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Karte Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. 3. Etappe 2. Etappe 1. Etappe Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Arealentwicklungsprozess Kreuzäcker, Sommer 2015 Vorgesehen: Kantonale Vorprüfung, 2. Halbjahr 2016 Genehmigung Sondernutzungsplan 3. Quartal 2017

48 48/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Kantonaler Richtplan Aargau Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Limmattalbahn, 3. Etappe (Linienführung und Depot) Entwicklungsplanung privater Akteure Bezug zum Richtplan Die Arbeitsplatzzone Kreuzäcker, deren Erschliessung die Erschliessungsspange Müsli (1. Etappe) unter anderem dient, ist im regionalen Entwicklungskonzept Baden Regio enthalten. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Parallel zur Strasse wird ein einseitiger Velo- / Gehweg realisiert. Dieser fungiert gleichzeitig auch als Zubringer zur Veloschnellroute. 2 Öffentliches Verkehrssystem Der Kreisel, mit welchem die Spange an die Industriestrasse angeschlossen wird, dient dem künftigen Ortsbus, welcher die Verbindung von der Limmattalbahn ins Ortszentrum sicherstellt, als Wendeplatz. Der Ortsbus endet an der Station Kreuzäcker der Limmattalbahn. 3 Strassennetz Der Kreisel Wille- / Industriestrasse wird durch die Spange entlastet. 4 Erreichbarkeit Durch die Spange verkürzen sich die Wege vom Autobahnanschluss Dietikon zum Arbeitsplatzgebiet Kreuzäcker. 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Im Gebiet Kreuzäcker wird an einer Lage mit bester ÖV-Erschliessung dicht gebaut. Die Spange Müsli dient der Erschliessung dieses Gebietes. 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Die Spange Müslistrasse wird als attraktiver, prägnant mit Bäumen ausgestatteter Strassenraum gestaltet, so dass das Areal entlang des Siedlungsrands gefasst wird.

49 49/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Keine Relevanz 2 Subjektive Sicherheit Keine Relevanz WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Die kürzeren Wege von der Autobahn zum Arbeitsplatzgebiet führen zu einer Reduktion der Luftschadstoffe. 2 Lärmimmissionen Die Gebäude, welche in der Arbeitsplatzzone Kreuzäcker erstellt werden, dienen den Gebieten südlich der Industriestrasse, in welchen primär Wohnnutzungen realisiert werden, als Lärmriegel. 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Die Massnahme liegt im entsprechenden Detaillierungsgrad vor. Quellen 1 Arbeitsplatzzone Kreuzäcker A1K, Gemeinde Spreitenbach, Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; d. 2. Mai 2016

50 50/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Ausbau Erschliessungsspange Müsli Priorität B ID GV2b ARE-Code --- Priorität B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Kapazität Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild sollen die Haupt- und Verbindungsstrassen im Innerortsbereich sicher und siedlungsverträglich gestaltet werden. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V05: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems HB_V10: Betriebliche Optimierung mittels Verkehrssteuerung und -dosierung zur Entlastung der siedlungsempfindlichen Zentren HBS1: Fokussieren der baulichen Verdichtung und Umstrukturierung auf die sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gebiete Teilstrategien: Die Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_GV1. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Das Gebiet Kreuzäcker wird aufgrund seiner Lage im direkten Umfeld der Haltestelle Kreuzäcker der Limmattalbahn entwickelt. Relevanz Machbarkeit Begründung: Die Erschliessungsspange Müsli wird benötigt, damit der notwendige Spielraum für verkehrssteuernde und verkehrslenkende Massnahmen entsteht und die Landsowie Industriestrasse in Spreitenbach entlastet und zentrumsverträglich umgestaltet werden können. Die Machbarkeit wurde noch nicht geprüft. Dazu ist vorgesehen einen kommunalen Gesamtplan Verkehr zu erstellen. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde Spreitenbach (kurzfristig) (mittelfristig) Weitere Beteiligte: Grundeigentümer, SBB und Kanton Aargau nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2025

51 51/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 7.0 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 20 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Karte Infolge der weiter zunehmenden Einwohner- und Beschäftigtenzahl in Spreitenbach wird mit Mehrverkehr zu rechnen sein. Ein grosser Teil dieses Zuwachses soll über die Verstärkung des öffentlichen Verkehrs, namentlich die Limmattalbahn und Verbesserungen für den Langsamverkehr aufgenommen werden. Grundgerüst des Strassensystems sind die Längsachsen, insbesondere die Industriestrasse als zentrale verkehrsorientierte Achse. Die heute bestehenden Längsachsen Landstrasse und Industriestrasse sind aufgrund der angestrebten städtebaulichen Aufwertung (Landstrasse als Stadtstrasse, Boulevard), der weiteren Entwicklung im Zentrum sowie der Linienführung der Limmattalbahn, welche ebenfalls eine entsprechende Verkehrsleistung beansprucht, soweit möglich zu entlasten. Die dadurch notwendige Kapazität des Strassensystems soll durch den Ausbau der Müslistrasse zu einer 3. Verkehrsachse erreicht werden. Die Müslistrasse soll etappiert ausgebaut werden. Die zweite Etappe umfasst den Ausbau der bestehenden Müslistrasse ab Höhe Sandäckerstrasse bis zur Pfadackerstrasse. In einer späteren dritten Etappe soll die Müslistrasse noch weiter in Richtung Nordwesten verlängert und wiederum an die Industriestrasse angeschlossen werden. Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. 3. Etappe 2. Etappe 1. Etappe Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Arealentwicklungsprozess Kreuzäcker, Sommer 2015 Vorgesehen: Kommunaler Gesamtplan Verkehr im Jahr 2016 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Kantonaler Richtplan Aargau Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Entwicklungsplanung privater Akteure

52 52/148 Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Erhöhung Qualität durch evtl. Einbindung Veloschnellroute. Attraktivierung des Fussgängertrottoirs. 2 Öffentliches Verkehrssystem Entlastung der Industrie- und Landstrasse von MIV durch Ausbau Müslistrasse, dadurch Erhöhung der Sicherheit und Stabilisierung des Taktfahrplans der Limmattalbahn. 3 Strassennetz Optimierte Verkehrsführung des MIV und Stabilisierung des kommunalen Verkehrsnetzes. 4 Erreichbarkeit Keine Relevanz 5 Intermodalität Bessere Abstimmung LV und MIV 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Durch Ausbau der Müslistrasse ist eine Aufwertung der Langsamverkehrsübergänge im Entwicklungsgebiet Zentrum (z.b. Landstrasse bei Zentrumsplatz) möglich. 2 Zersiedelung Fördert die Innenentwicklung im Entwicklungsgebiet Zentrum 3 Qualität öffentliche Räume Attraktivierung des Strassenraumes Müslistrasse WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Keine Relevanz 2 Subjektive Sicherheit Keine Relevanz

53 53/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Unterstützt Minimierung des Suchverkehrs bei Grossparkierungsanlagen der Einkaufsnutzung. 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität B Begründung: Quellen Ist als Zielsetzung Bestandteil der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 [2]. Verkehrsmodellierung wurde durchgeführt, Koordination mit eventueller Veloschnellroute ist noch ausstehend. 1 Arbeitsplatzzone Kreuzäcker A1K, Gemeinde Spreitenbach, Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; 2. Mai 2016

54 54/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Interventionsgebiet Stadtzentrum, Ausbau Baumgartenstrasse ID ARE-Code Priorität GV3 A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung auf Seite des Kanton Zürich Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Im regionalen Entwicklungskonzept von Baden Regio ist Spreitenbach zudem ein Zentrumsgebiet, das vielfältig genutzt und städtisch geprägt ist. Dazu gehören auch unterschiedliche Wohn- und Siedlungsformen, sowie ein Arbeitsplatzangebot in einer hohen Dichte. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild und im regionalen Entwicklungskonzept angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden. (HB_S6)

55 55/148 Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1) Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Siedlungsentwicklung wird auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und auf autoreduzierte Nutzweisen ausgerichtet, um die Luft- und Lärmbelastung zu senken. Dies betrifft vor allem die Gebiete des Spannungsbogens, die entlang der stark befahrenen Verkehrsinfrastrukturen konzentriert sind und eine übermässige Verkehrsbelastung aufweisen. (TS_S5) Für die gemäss Zukunftsbild in unterschiedlicher Intensität zu verändernden Gebiete werden die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und Siedlungsränder verbessert, das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen erhöht und die Strassenräume von im regionalen Richtplan Limmattal bezeichneten Verbindungsstrassen aufgewertet. (TS_S5) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Der kommunale Richtplan für das Zentrum (Shoppi) ist in Bearbeitung. Anschliessend wird in Abstimmung mit dem Projekt der Limmattalbahn die notwendige grundeigentümerverbindliche Sicherstellung der Richtplaninhalte eingeleitet. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2022 Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach, Kanton Aargau Weitere Beteiligte: Limmattalbahn, Dritte Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 1.5 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 20 % Betriebskosten/Jahr: - Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

56 56/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Ein Grundpfeiler der räumlichen Entwicklungsstrategie (Leitbild aus Masterplanungsprozess) bildet das Transformationsgebiet Stadtzentrum. Der Perimeter des Stadtzentrums beinhaltet das Areal Shoppi und die südlich gelegene Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Dieses Areal bietet sich aufgrund seiner zentralen Lage und der sehr guten vorhandenen verkehrstechnischen Infrastrukturen zur Nachverdichtung mit Wohnnutzungen gerade zu an. Zudem wird durch die Nachverdichtung die nähere Einbindung der Grossstruktur des Einkaufszentrums in den Siedlungskörper ermöglicht. Dadurch wird auch Platz für öffentliche Räume geschaffen, die zwischen den verschiedenen Bauvolumen und Kontrasten vermitteln sollen und auch Zentrumsfunktionen übernehmen sollen. Die Baumgartenstrasse wird eine wichtige Fuss- und Veloverbindung zwischen Bahnhofund Landstrasse mit einem grösseren Öffentlichkeitsgrad und muss daher ausgebaut werden. Weiter muss sie so ausgestaltet werden, dass die Buslinienführung möglich ist. Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die Baumgartenstrasse ist eine wichtige Erschliessungsachse für die Quartiervernetzung und eine wichtige Transitachse für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr. Es ist ein grosszügiges Strassenprofil, barrierefrei begeh- und befahrbar auf der gesamten Breite, mit Strassenbäumen zur räumlichen Gliederung und Fassung vorgesehen. Dazu soll ein abwechslungsreiches Erscheinungsbild durch unregelmässige Abstände und unterschiedliche Baumarten entstehen. Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. Karte

57 57/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES) des Gemeinderats (Masterplanung): liegt vor (2. Mai 2016) Kommunaler Entwicklungsrichtplan Zentrum liegt im Entwurf vor Vorgesehen: Fertigstellung des kommunalen Entwicklungsrichtplans Zentrum und Beschlussfassung: 2016 Ausarbeitung Gestaltungsplan: frühestens ab 2016 Ausbau Baumgartenstrasse Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Entwicklungsplanung privater Akteure (Shopping Center / Tivoli) Bezug zum Richtplan Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Innerhalb der Baden Regio bildet es gemäss dem regionalen Entwicklungskonzept (REK) ein Nebenzentrum zum Regionalzentrum Baden-Wettingen mit den regional bedeutsamen Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Versorgung und Arbeiten. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Entkoppelung möglich vom MIV durch eigenes Trottoir. Sehr wichtige Langsamverkehrs-Querverbindung zwischen Bahnhofstrasse und Landstrasse wird aufgewertet. 2 Öffentliches Verkehrssystem Ermöglicht Busführung über Baumgartenstrasse und somit adäquate Anbindung an die Haltestelle Shoppi/Tivoli. 3 Strassennetz Tangiert Landstrasse durch neue Knotenausbildung. 4 Erreichbarkeit Quartier an der Baumgartenstrasse ist besser erreichbar. Kundenverkehr kann konsequenter von Bewohnerverkehr entkoppelt werden. 5 Intermodalität Wird so ermöglicht. 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Anlieferung Güterverkehr für Einkaufszentren wird entkoppelt und somit die Sicherheit erhöht. 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz

58 58/148 WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Ermöglicht Verdichtung des Zentrumsgebietes. 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Erhöht Qualität und Vernetzung des öffentlich zugänglichen Raumes. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch Entflechtung Langsamverkehr und MIV wird Sicherheit erhöht durch separate Trottoirflächen. 2 Subjektive Sicherheit Durch Verkehrsberuhigung wird Sicherheit subjektiv erhöht. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Keine Relevanz 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Für Trottoirbereich wird marginal zusätzliches privates Land beansprucht. 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Quellen Die Massnahme erhöht die Attraktivität der Langsamverkehrsanbindung an das Trassee der Limmattalbahn. Daher ist eine Umsetzung gekoppelt an die Erstellung der Limmattalbahn. 1 Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; 2. Mai Kantonaler Richtplan Aargau

59 59/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Interventionsgebiet Stadtzentrum, Neubau Zentrumsplatz ID ARE-Code Priorität GV4 B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung auf Seite des Kanton Zürich Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden. (HB_S6) Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1)

60 60/148 Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Siedlungsentwicklung wird auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und auf autoreduzierte Nutzweisen ausgerichtet, um die Luft- und Lärmbelastung zu senken. Dies betrifft vor allem die Gebiete des Spannungsbogens, die entlang der stark befahrenen Verkehrsinfrastrukturen konzentriert sind und eine übermässige Verkehrsbelastung aufweisen. (TS_S5) Für die gemäss Zukunftsbild in unterschiedlicher Intensität zu verändernden Gebiete werden die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und Siedlungsränder verbessert, das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen erhöht und die Strassenräume von im regionalen Richtplan Limmattal bezeichneten Verbindungsstrassen aufgewertet. (TS_S5) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Der kommunale Richtplan für das Zentrum («Shoppi») ist in Bearbeitung. Anschliessend werden die notwendigen Schritte zur grundeigentümerverbindlichen Sicherstellung der Richtplaninhalte eingeleitet. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach Weitere Beteiligte: Shoppi, Dritte (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2026 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 7.0 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 20 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

61 61/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Ein Grundpfeiler der räumlichen Entwicklungsstrategie (Leitbild aus Masterplanungsprozess) bildet das Transformationsgebiet Stadtzentrum. Der Perimeter des Stadtzentrums beinhaltet das Areal Shoppi und die südlich gelegene Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Dieses Areal bietet sich aufgrund seiner zentralen Lage und der sehr guten vorhandenen verkehrstechnischen Infrastrukturen zur Nachverdichtung mit Wohnnutzungen gerade zu an. Zudem wird durch die Nachverdichtung die nähere Einbindung der Grossstruktur des Einkaufszentrums in den Siedlungskörper ermöglicht. Dadurch wird auch Platz für öffentliche Räume geschaffen, die zwischen den verschiedenen Bauvolumen und Kontrasten vermitteln sollen und auch Zentrumsfunktionen übernehmen sollen. Die attraktive Weiterführung der Querachse vom Waldrand kommend über das Dorf und das Shoppi bis über das Gleisfeld und hin zur ehemaligen Badi an der Limmat ist für die städtebauliche Integration des Zentrums von grosser Bedeutung. Massnahme Ein Teilbereich des bestehenden Parkhauses Shoppi wird abgebrochen und die Parkflächen werden verschoben. Dadurch wird eine städtebau- und freiraumtechnisch wichtige Fläche für einen Platz geschaffen. Mittels eines Projektwettbewerbs werden die Anforderungen an diesen Platz bestmöglich planerisch umgesetzt. Der Ausbau hängt vom Realisierungshorizont der Innenverdichtung auf dem Shoppi-Areal ab. Zur Stärkung des Langsamverkehrs gelangt das Prinzip Stadt der kurzen Wege zur Anwendung. Dafür soll mittels dichtem Fuss- und Radwegenetz die Distanz zwischen Wohnund Arbeitsort, Nahversorgung und Freizeitorten sowie den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs reduziert werden. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. Karte

62 62/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) des Gemeinderats (Masterplanung): liegt vor (2. Mai 2016) Kommunaler Entwicklungsrichtplan Zentrum liegt im Entwurf vor Vorgesehen: Fertigstellung des kommunalen Entwicklungsrichtplans Zentrum und Beschlussfassung: 2016 Ausarbeitung Gestaltungsplan: frühestens ab 2016 Projektwettbewerb 2018 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Entwicklungsplanung privater Akteure (Shopping Center / Tivoli) Bezug zum Richtplan Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Innerhalb der Baden Regio bildet es gemäss dem regionalen Entwicklungskonzept (REK) ein Nebenzentrum zum Regionalzentrum Baden-Wettingen mit den regional bedeutsamen Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Versorgung und Arbeiten. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Wichtiger Bestandteil der Aufwertung der Zentrumsachse (siehe LV12) für den Langsamverkehr. 2 Öffentliches Verkehrssystem Die unmittelbar angrenzende Haltestelle der Limmattalbahn erhält notwendige Relevanz. 3 Strassennetz Es werden adäquate Übergänge vom Zentrumsplatz über die Landstrasse zur Haltestelle benötigt. 4 Erreichbarkeit Zugang zur Haltestelle Shoppi/Tivoli für südlich gelegenes Dorf wird verbessert. 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Durch ein abgestimmtes Gesamtverkehrssystem wird die Nachfrage beeinflusst. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz

63 63/148 WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Eine solche öffentlich zugängliche und wertige Freifläche ermöglicht erst eine Verdichtung an diesem Standort. 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume nicht relevant, da kein Präjudiz für andere öffentliche Räume in Kommune WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Keine Relevanz 2 Subjektive Sicherheit Keine Relevanz WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Keine Relevanz 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Eine solche öffentlich zugängliche und wertige Freifläche ermöglicht erst eine Verdichtung an diesem Standort. 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität B Begründung: Zentrumsplatz ist Bestandteil der Zentrumsachse und diese ist in der räumlichen Entwicklungsstrategie 2030 behördenverbindlich verankert. Daher ist momentan der Reifegrad 1 erreicht. Da der Platz aber ein wichtiger Bestandteil der Zentrumsentwicklung ist, werden eine vertiefte Weiterführung der Planung und die baldmöglichste Umsetzung angestrebt. Quellen 1 Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; 2. Mai Kantonaler Richtplan Aargau

64 64/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Dietikon Aufwertung Ortsdurchfahrt Zürcherstrasse ID GV5 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Aufwertungen von Ortsdurchfahrten dienen der Umsetzung der einleitend aufgeführten Elemente der Teilstrategie Verkehr. Insbesondere tragen sie dazu bei, das Element "Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen" umzusetzen. Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen verbinden die Gemeinden innerhalb des Tals miteinander, sind im Innerortsbereich sicher und siedlungsverträglich gestaltet, räumen dem strassengebundenen ÖV ausreichend Kapazitäten ein und verknüpfen, das Limmattal gleichzeitig in Nord-Süd und West- Ost-Richtung mit den umliegenden Regionen. Handlungsbedarf: HB_V3: Verbesserung der Siedlungsverträglichkeit des Verkehrs in Ortszentren sowie Schaffung attraktiver Fussgänger- und Velobereiche Teilstrategien: TS_GV3: Umgestaltung Strassenraum Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: AP2 B-Massnahme ( , Dietikon - Aufwertung Ortsdurchfahrt Priorität B, Badener-/Zürcherstrasse (Zentrumsbereich)); Namensanpassung im AP3, da die Badenerstrasse nicht betroffen ist Relevanz Begründung: Der Strassenabschnitt liegt im Zentrum von Dietikon mit entsprechend starkem Aufkommen auch im Fuss- und Veloverkehr. Die Attraktivitätssteigerung und Erhöhung der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr bietet gute Voraussetzungen zur erwünschten Modalsplit- Veränderung. Der städtische Kontext und die Stärkung von Erdgeschoss-Nutzungen mit Dienstleistungen und Gastronomie, erhöhen die Anforderungen an eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Machbarkeit Die Machbarkeit ist gegeben. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt.

65 65/148 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Stadt Dietikon (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 2.5 Mio. CHF (Kosten gem. AP2: 1.0 Mio. CHF) Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Der Strassenabschnitt im Zentrum von Dietikon gehört zur heutigen zentralen Durchfahrtsachse von Dietikon und wird zukünftig nicht von der Limmattalbahn befahren (siehe Karte). Die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten auf dem Strassenabschnitt entsprechen derzeit nicht den Anforderungen an das Ortsbild und die Zentrumsfunktion. Der Busverkehr wird behindert, es liegt im Bereich der Einmündung der Bahnhofsstrasse in die Zürcherstrasse eine Problemstelle vor [1]. Des Weiteren liegen mehrere Schwachstellen gemäss Massnahmenplan Fussverkehr [2] auf den enthaltenen Abschnitten der Zürcher- und der Bahnhofstrasse. Schliesslich ist gemäss Velonetzplan [3] eine lineare Schwachstelle auf dem gesamten Abschnitt der Zürcherstrasse gegeben. Mit der Massnahme soll der Strassenraum auf die zukünftige, städtebauliche Entwicklung abgestimmt und die Durchlässigkeit für Fuss- und Veloverkehr sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Busbevorzugung wird sichergestellt. Zugleich kann auch durch die Schaffung von Begegnungs- und Aufenthaltsraum eine Aufwertung des Zentrums von Dietikon erzielt werden. Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Karte Die Ortsdurchfahrt wird aufgewertet, indem sie dem Siedlungsumfeld entsprechend gestaltet wird. Die Aufwertung gemäss Gestaltungskonzept sieht einen Mehrzweckstreifen vor. Der Verkehrsfluss wird dem Siedlungsumfeld angepasst. Die Massnahme steht im Zusammenhang mit dem Bau der Etappe 2 der LTB (ÖV1). Gestaltungskonzept Zürcherstrasse

66 66/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Erarbeitung BGK-Studie, Vorgesehen: Realisierung 2020 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Massnahme ÖV1 Limmattalbahn 2. Etappe Kein Richtplaneintrag erforderlich Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Optimierte Verkehrsführung und allg. Aufwertung für den LV, Potenzial für erwünschte Modalsplit-Verbesserung 2 Öffentliches Verkehrssystem Optimierte Verkehrsführung und höhere Zuverlässigkeit für den ÖV 3 Strassennetz Optimierte Verkehrsführung MIV 4 Erreichbarkeit lokal erhöhte Erreichbarkeit 5 Intermodalität Bessere Abstimmung ÖV mit dem Fuss- und Veloverkehr 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Aufwertung des Ortszentrums und somit Attraktivitätserhöhung im Siedlungszentrum 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Aufwertung des öffentlichen Raums ist wichtiger Bestandteil der Massnahme WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Querungshilfen für Fussgänger und Velomassnahmen, Behebung von mehreren Schwachstellen im Fussverkehr in der Züricher- und der Bahnhofstrasse 2 Subjektive Sicherheit Tiefere Geschwindigkeiten im MIV aufgrund der Gestaltung sind vorgesehen.

67 67/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Keine Relevanz 2 Lärmimmissionen Reduktion und gleichmässiger Verkehrsfluss im MIV 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Quellen Mitfinanzierbarkeit gegeben; agglomerationsrelevant; Bau- und Finanzreife wird innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft erreicht. Die Massnahme weist den nötigen Reifegrad aus und es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Umsetzung soll zugleich mit dem Bau der Limmattalbahn 2. Etappe (ÖV1) erfolgen. 1 ZVV Analyse Busbevorzugung im Kanton Zürich, Stand Schwachstellenanalyse im Rahmen des Massnahmenplan Fussverkehr,, Stand Juni Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich,

68 68/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Urdorf Aufwertung Strassenraum Bachstrasse / Muulaffeplatz ID GV6 ARE-Code --- Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Aufwertung/Sicherheit Strassenraum Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild 2040 sind die historischen Ortskerne sorgfältig aufgewertet. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_S4: Verbessern der städtebaulichen und architektonischen Qualität von Siedlungen und Siedlungsrändern HB_V3: Verbesserung der Siedlungsverträglichkeit in Ortszentren sowie Schaffung attraktiver Fussgängerbereiche- und Veloverbindungen HB_V6: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Strassenraum Teilstrategien: Die Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_GV3. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit der Massnahme wird der historische Ortskern von Urdorf aufgewertet und für den Fussverkehr attraktiv und sicher gestaltet. Machbarkeit gegeben gemäss Hochwasserschutz Schäflibach, Ingenieurbüro Holinger AG, November 2010 und Gestaltungskonzept Bachstrasse, Ingenieurbüro SWR, Juli 2012 Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen sind grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Urdorf Weitere Beteiligte: (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 3.40 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 20 % Betriebskosten/Jahr: - Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

69 69/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Durch den Neubau von Alterswohnungen und verschiedene private Bauvorhaben hat sich die bauliche Umgebung im Bereich der Bachstrasse im historischen Ortskern von Urdorf verändert. Mit dem Ausbau des Schäflibaches (Hochwasserschutz) ist ein grosses Infrastrukturprojekt pendent. Die Platzverhältnisse im öffentlichen Raum für Fussgänger sind äusserst knapp, zudem ist die Aufenthaltsqualität durch die Dominanz des motorisierten Individualverkehrs bescheiden. Die Massnahme besteht aus der Reorganisation des Verkehrs im Abschnitts Muulaffeplatz bis zur ehemaligen Mühle, Mühlegasse und der Ankengasse für den MIV. Dabei soll ein Abschnitt zwischen dem Muulaffeplatz und der ehemaligen Mühle für den MIV nur im Einbahnverkehr vom Muulaffeplatz her befahrbar sein. Der Strassenraum wird für den Fussverkehr aufgewertet und durch Treppen wird ein Bezug zum Schäflibach hergestellt. Ausserdem ist die Neugestaltung und Neumöblierung des Strassenraums und die bessere Integration des Schäflibachs in den Raum vorgesehen. - Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Vorprojekt Hochwasserschutz Schäflibach 2010 Gestaltungskonzept Bachstrasse 2012 GR-Beschluss, Vergabe Ingenieurleistungen Bauprojekt 2016 Vorgesehen: Planung, Bauprojekt, Auflage und Bewilligung Baustart 2019

70 70/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Die Massnahme wurde abgestützt auf das Vorprojekt zum Hochwasserschutz Schäflibach entworfen. Die Umsetzung des Hochwasserschutzes am Schäflibach ist aber nicht Bestandteil der angemeldeten AP-Massnahme. Kein Richtplaneintrag vorhanden oder notwendig. Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Der gestaltete Strassenraum stellt einen Gewinn für den Fuss- und Veloverkehr dar. Dadurch, dass die Bachstrasse künftig nicht mehr durchgängig für den MIV befahrbar ist, erhält der Fuss- und Veloverkehr deutlich mehr Raum. 2 Öffentliches Verkehrssystem Keine Relevanz 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Keine Relevanz 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Der Muulaffeplatz hat als Chilbi- und Märtplatz eine wichtige Bedeutung. Durch die grosszügige Gestaltung wird er für den Freizeitverkehr attraktiver. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Die Bachstrasse und der Muulaffeplatz liegen im historischen Zentrum von Urdorf. Mit der Umgestaltung des Strassenraums und der Integration des Schäflibachs in den Aufenthaltsraum wird die Qualität des öffentlichen Raumes erheblich verbessert. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Heute sind entlang der Bachstrasse grösstenteils aufgrund der engen Platzverhältnisse keine separaten Flächen für den Fussverkehr ausgeschieden; die Bachstrasse ist eine Mischverkehrsfläche. Künftig ist die Bachstrasse nicht mehr durchgängig für den MIV befahrbar. Dadurch wird die objektive Sicherheit für den Fussgänger erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Aufgrund der Verkehrsberuhigung wird das Sicherheitsgefühl der Fussgänger erhöht.

71 71/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Keine Relevanz 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Ein entsprechendes Bauprojekt liegt bereits vor. Die Realisierung der Gestaltungs- und Aufwertungsmassnahmen soll gekoppelt an die zeitnah erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen erfolgen. Quellen 1 Hochwasserschutz Schäflibach, Ingenieurbüro Holinger AG, November Gestaltungskonzept Bachstrasse, Ingenieurbüro SWR, Juli GR - Beschluss, Vergabe Ingenieurleistungen Bauprojekt, 2016

72 72/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahmenpaket Kantone Zürich und Aargau Limmattalbahn 2. Etappe (Schlieren Killwangen) ID ÖV1 ARE-Code /062 Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Tram/Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Ausgeprägte Wirkung in Bezug auf das Zukunftsbild und auf die Wirksamkeitskriterien: Die Limmattalbahn ist ein bedeutender Teil des Zukunftsbildes und der politischen Stossrichtung, das Limmattal in eine Stadtlandschaft mit hoher Lebensqualität zu verwandeln. Eine aufstrebende und dynamische Region wie das Limmattal braucht ein modernes Transportmittel, das nachhaltig einen Grossteil des Mehrverkehrs übernehmen kann. Sie unterstützt massgeblich das richtplanerische Ziel, den zukünftigen Mehrverkehr zu mindestens 50 Prozent über den ÖV abzuwickeln. Die Limmattalbahn wird zudem Auslöser umfangreicher Investitionen im Limmattal und nicht zuletzt ein verbindendes Element der Kantone Aargau und Zürich sein. Mit der Limmattalbahn können die erforderlichen ÖV-Kapazitäten entlang der dicht bebauten Siedlungsgebiete geschaffen und stark belastete Strassen entlastet werden. Die Limmattalbahn unterstützt eine gezielte Siedlungsentwicklung. Handlungsbedarf: HB_V1: Optimierte Erschliessung von kantonalen Zentrumsgebieten HB_V2: Verbesserung der intermodalen Umsteigebeziehungen bei zentralen ÖV- Knoten HB_V7: Verbesserung der ÖV-Anbindung und inneren ÖV-Erschliessung der urbanen Räume entlang der Talachse Teilstrategien: TS_ÖV2: Ausbau schienengebundener Feinverteiler Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Die 2. Etappe der Limmattalbahn war eine B-Massnahme im AP2 ( /062). Relevanz Begründung: Die Limmattalbahn stellt die zentrale Massnahme des Agglomerationsprogrammes Limmattal dar. Sie dient der künftigen verkehrlichen Bewältigung des erwarteten und erwünschten Wachstums des Limmattals und stellt gleichzeitig eine städtebauliche Achse für eine gezielte Entwicklung dar.

73 73/148 Machbarkeit Die technische Machbarkeit wurde im Rahmen des Vorprojekts aufgezeigt und nachgewiesen. Um eine möglichst grosse Akzeptanz und Projektqualität zu erreichen wurden die massgeblichen Vertreter von Kantonen, Standortgemeinden, Verkehrsunternehmungen, Langsamverkehrsorganisationen, Behindertenverbänden etc. in die Projektierung und die Vernehmlassung der Zwischenergebnisse einbezogen Das Projekt hat über die gesamte Länge (1. und 2. Etappe) einen hohen Planungsstand. Der Bundesrat hat der LTB AG am 9. Oktober 2013 die Infrastrukturkonzession für die Limmattalbahn erteilt. Das Bauprojekt wurde im Juni 2013 abgeschlossen. Das Plangenehmigungsverfahren wurde im September 2013 gestartet mit dem Ziel einer PGV-Verfügung bis spätestens Ende Die kantonalen Baukredite (AG/ZH) wurden 2015 gesprochen (Kant. Volksabstimmung vom mit Ja-Anteil von 64.5%). Die Planungen sollen im Hinblick auf den geplanten Baubeginn im Jahr 2019 und die Inbetriebnahme Ende 2022 fortgesetzt werden. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: PGV fast abgeschlossen (Verfügung voraussichtlich Ende 2016) Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: Ende 2022 Verantwortung Massnahmenträger: Limmattalbahn AG, Kanton Aargau, Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Standortgemeinden Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: Mio. (Teilmassnahme a Mio. CHF, Preisbasis: KV ) Kostengenauigkeit: +/- 10 % Betriebskosten/Jahr: 13 Mio. CHF (gesamte LTB) Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Das Limmattal gehört zu den Regionen mit dem grössten Entwicklungspotenzial im Raum Zürich. Die Ziele, welche im AP2 in Bezug auf die Bevölkerung und die Anzahl Beschäftigter im Limmattal für das Jahr 2030 erarbeitet wurden, wurden bis ins Jahr 2013 bereits fast erreicht respektive bereits übertroffen. Von 2015 bis 2030 wird gemäss AP3 Zukunftsbild bzw. den quantitativen Entwicklungszielen ein weiteres Bevölkerungswachstum von rund 22% auf rund 120'000 Einwohner erwartet. Bei den Beschäftigten wird im selben Zeitraum ein weiterer Zuwachs von 14 Prozent erwartet. Die Verkehrsnachfrage steigt gemäss Prognose von 2013 bis 2030 um gesamthaft 27 Prozent an. Dies entspricht einer Zunahme von 102'000 Fahrten täglich. Die bestehenden Strassen und ÖV-Systeme sind jedoch nicht in der Lage, diesen Mehrverkehr abzuwickeln.

74 74/148 Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Ein Grossteil dieses Mehrverkehrs soll ab 2022 mit einer leistungsfähigen Stadtbahn bewältigt werden. Die Limmattalbahn fährt als schneller Feinverteiler von Zürich-Altstetten nach Killwangen. Mit insgesamt 27 Haltestellen auf der 13.4 km langen Strecke werden die Gemeinden Zürich (Altstetten), Schlieren, Urdorf, Dietikon, Spreitenbach und Killwangen optimal erschlossen und verbunden. Die Gebiete entlang der Linienführung zeichnen sich durch ein starkes Verdichtungspotenzial aus; u.a. die Entwicklungsgebiete Niderfeld in Dietikon (vgl. AP2, ARE-Code ) und HG-Ost in Spreitenbach (vgl. AP2, ARE- Code ) erfordern eine Erschliessung mit einem effizienten ÖV. Sämtlichen vorhandenen Abhängigkeiten und Koordinationsbedürfnissen wird im Rahmen der ordentlichen Projektentwicklung Rechnung getragen. Insbesondere bestehen Abhängigkeiten zu den folgenden Massnahmen der Agglomerationsprogramme: Limmattalbahn 1. Etappe (AP2, ) Umgestaltung Stadtplatz Schlieren (AP1, ) Doppelspurausbau BDWM in Dietikon (AP2, ) Neubau HG-Ost und Shoppi-Tivoli, Spreitenbach (vgl. AP2, ) Strassenseitige Massnahmen gemäss MIV-Studie Limmattal aus AP2 - Optimierung Verkehrssteuerung und -management ( u..043) - Aufwertung Ortsdurchfahrten Prio A ( ,.050,.051,.052,.053,.054) - (vgl. Massnahme MIV1 unten) sowie Optimierung Leistungsfähigkeit und Verkehrsmanagement (vgl. Massnahme MIV2 unten) Strassenseitige Massnahmen AP3 - Ausbau Engstringerkreuzung (MIV1) - Optimierung Leistungsfähigkeit Mutschellenstr., Knotenausbau Überlandstr. (MIV2b) - Ausbau Überlandstr. (Knoten Güterstr., Limmatfeldstr.-Brücke, Heimstrasse) (MIV2d) Karte

75 75/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Vorgesehen: 2006: Richtplaneintrag Kanton Aargau / 2007: Richtplaneintrag Kanton Zürich 2007: Letter of intent der Gemeinden im Limmattal 2010: Gründung Limmattalbahn AG, Start Vorprojekt 2011: Abschluss Vorprojekt 2013: Abschluss Bauprojekt, Einreichung Plangenehmigungsgesuch 2013: Infrastrukturkonzession erteilt 2015: Kantonale Volksabstimmung über kant. Baukredit (Volksabstimmung Kt. ZH vom mit Ja-Anteil von 64.5.%) 2016: Vorliegen Plangenehmigungsverfügung : Realisierung (Realisierung 2. Etappe, TP3 TP6) Ende 2022: Inbetriebnahme Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Sämtlichen vorhandenen Abhängigkeiten und Koordinationsbedürfnissen wird im Rahmen der ordentlichen Projektentwicklung Rechnung getragen. Insbesondere bestehen Abhängigkeiten zu den folgenden Projekten/Massnahmen, die nicht Bestandteil eines der Agglomerationsprogramme sind: Umbau Kantonsschule Limmattal, Urdorf inkl. Verbesserung Verkehrsanbindung Behindertengerechter Ausbau Bahnhof Killwangen-Spreitenbach (Projekt SBB) Masterplanung zur frühzeitigen, gemeinsamen Koordination der städtebaulichen Entwicklung mit den Standortgemeinden, über den Projektperimeter der Limmattalbahn hinaus. Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Die Massnahme ist Bestandteil der kantonalen Richtpläne (Kantone AG und ZH) sowie des Regionalen Richtplan Limmattal und des ROK Baden Regio. Die Limmattalbahn fügt sich in eine gesamtverkehrliche Konzeption ein. Es werden sowohl der MIV, wie auch der Velo- und Fussverkehr bei der Planung mit einbezogen. Für ein funktionierendes Verkehrsnetz ist sicher zu stellen, dass die Leistungsfähigkeit des MIV an den Knotenpunkten unter Berücksichtigung des Einflusses der prioritär geführten Limmattalbahn auch zukünftig gewährleistet bleibt. Zu diesem Zweck sind punktuelle Investitionen in den Strassenbau vorgesehen, welche zu einer optimalen Wirkung des Gesamtverkehrssystems führen. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die strassenseitigen Anpassungen im Nah- und Wirkungsbereich der Limmattalbahn, welche Bestandteil des LTB-Projekts sind.

76 76/148 Beim Bau der Limmattalbahn sind auch städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. Geplante und zu erwartende Entwicklungen durch Verdichtung und Umnutzung, Überbauung vorhandener Bauzonen sowie Einzonungen werden das Fahrgastpotenzial für die Limmattalbahn erhöhen und die Chance für eine Aufwertung des Stadtbilds bieten. Die gestalterischen Elemente der Linienarchitektur wie Bäume, das Trassee, die Fahrleitung und die Beleuchtung sollen den städtischen Raum entlang der Talachse definieren. Die Haltestellen sind Kristallisationspunkte entlang des Limmattalbahn-Trassees. Beschreibung der Teilmassnahmen Titel und Beschreibung Massnahmenträger Meilensteine Kosten (Mio. CHF. exkl. MwSt.) a Limmattalbahn Etappe 2 Limmattalbahn AG Plangenehmigungsverf.: 2016 Baubeginn: 2019 Inbetriebnahme: b Strassenanpassungen zugunsten Limmattalbahn Limmattalbahn AG, Kanton ZH, Kanton AG Plangenehmigungsverf.: 2016 Baubeginn: 2019 Inbetriebnahme: Gesamtkosten (+/- 10 %) Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Aufwertung des Strassenraumes mit markanten Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr 2 Öffentliches Verkehrssystem Starker Ausbau und Attraktivitätssteigerung des Angebots

77 77/148 3 Strassennetz Gleichzeitige Realisierung von Sanierungs- und Verbesserungsmassnahmen 4 Erreichbarkeit Bessere Erreichbarkeiten innerhalb des Limmattals sowie bessere Vernetzung an die umliegenden Gemeinden und Regionen sowie die Stadt Zürich 5 Intermodalität Bessere Umsteigemöglichkeiten im gesamten Abschnitt 6 Nachfrageseitige Massnahmen Steigerung Attraktivität ÖV sowie des LV 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Steigerung Attraktivität ÖV und LV für Freizeitverkehr WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Konzentration der Siedlungsentwicklung durch qualitativ hochstehende ÖV-Erschliessung 2 Zersiedelung Eindämmung der Zersiedelung durch Verdichtung und Umnutzung 3 Qualität öffentliche Räume Attraktivitätssteigerung durch Erneuerung von Strassen und Plätzen im gesamten Projekt WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Hoher Anteil an Eigentrassee - mit Berücksichtigung der aktuellsten Projektierungsstandards - und damit Sicherheitssteigerung 2 Subjektive Sicherheit Eigentrassee erhöht das Sicherheitsgefühl aller Verkehrsteilnehmer WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Verringerung der Emissionen aufgrund der Erhöhung des ÖV-Anteils. 2 Lärmimmissionen Verringerung der Emissionen aufgrund der Erhöhung des ÖV-Anteils und damit auch der Immissionen. 3a Flächenbeanspruchung Geringe Flächenbeanspruchung, da die Limmattalbahn hauptsächlich innerhalb des bestehenden Strassenraums realisiert wird. 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, relevant für Gesamtwirkung AP, hohe Akzeptanz, Bau- und Finanzierungsreife gegeben Quellen 1 LTB AG, Bauprojekt, Kanton Zürich, Abstimmungszeitung für die Volksabstimmung vom , 2015

78 78/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Urdorf / Birmensdorf Neue Buserschliessungsstrasse Bergermoos-Ristet ID ÖV2 ARE-Code --- Priorität B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Bus/Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild 2040 verfügt das Limmattal über ein dichtes, leistungsfähiges und zuverlässiges Busangebot, welches die öffentliche Verkehrserschliessung ergänzt und auf die S-Bahn-Stationen ausgerichtet ist. Die Erschliessung der Arbeitsplatzgebiete soll bis 2040 deutlich verbessert werden (MOCA-Indikator Beschäftigte nach ÖV- Güteklassen ). Handlungsbedarf: Die vorliegende Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V5: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems oder zur Reduktion von Belastungen und Ressourcenverbrauch HB_V8: Sicherstellung der Fahrplanstabilität des ÖV und Beschleunigung des Busverkehrs Teilstrategien: Die Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_ÖV4. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Begründung: Verbesserung der ÖV-Erschliessung (Takt) des regional bedeutenden Arbeitsplatzgebietes samt Verbesserung der ÖV-Fahrplanstabilität mit Verkürzung der Reisezeit durch die Linienführung des Busses abseits der überlasteten Hauptstrassen. Impulsgeber für die weitere Entwicklung des regionalen Arbeitsplatzgebietes. Machbarkeit Eine Studie zeigt die grundsätzliche Machbarkeit der neuen, gemeindeübergreifenden Strasse samt neuer ÖV-Haltestelle sowie der entsprechend nötigen Fusswege. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Erschliessungsstudie vorliegend (Ende 2016) Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde Urdorf, Gemeinde Birmensdorf (kurzfristig) (mittelfristig) Weitere Beteiligte: Kanton, ZVV, VBZ, Dritte nach 2026 (langfristig) Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 1.1 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

79 79/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Das Gebiet Bergermoos ist ein wichtiges Arbeitsplatzgebiet mit knapp Beschäftigten. Das Gebiet verfügt noch über Baureserven, bei einer Vollüberbauung ist mit ca Arbeitsplätzen zu rechnen. Eine ÖV-Erschliessung durch die Buslinie 314 ist heute in den Spitzenzeiten (6-9 Uhr und Uhr) bereits vorhanden. Die Buslinienführung ist jedoch unattraktiv, da der Bus zweimal eine Stichstrasse befahren und anschliessend wieder wenden muss. Das umliegende Strassennetz ist während der Verkehrsspitzenzeiten bereits an der Leistungsgrenze. Entsprechend besteht am Knoten Heinrich-Stutz-Str./Schützenstrasse eine Problemstelle für den Busverkehr [3]. Eine gute Erschliessung des Arbeitsplatzgebietes mit dem öffentlichen Verkehr ist anzustreben. Die Buserschliessungsstrasse Bergermoos verfolgt die folgenden Ziele: Bessere Erschliessung des Arbeitsplatzgebiets mit dem öffentlichen Verkehr Ermöglichen einer attraktiveren Buslinienführung Behebung einer Problemstelle für den Busverkehr Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die Bergermoosstrasse in Urdorf soll mit der Industriestrasse in Birmensdorf durch eine neue, als Busverbindung dienende Strasse von 3.5 m Breite entlang den Industriegeleisen verbunden werden. Die Strasse soll im Regelfall nicht für den MIV geöffnet werden. Die Verbindungsstrasse ist ca. 600 m lang und weist zwei Kreuzungsstellen auf. - Karte Gemeinde Urdorf Gemeinde Birmensdorf Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Entwicklungsstudie Industriegebiet Bergermoos, 2004 Nachführung Entwicklungsstudie Industriegebiet Bergermoos, 2014 Zustimmung des GR Urdorf ( ) und des GR Birmensdorf ( ) bzgl. Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts und eines Vorprojekts Vorgesehen: Erstellung Entwicklungskonzept und Vorprojekt noch im Jahr 2016 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Der Bau von Urdorf kennt eine Gestaltungsplanverpflichtung. Ein Gestaltungsplan ist noch pendent.

80 80/148 Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Das Gebiet Bergermoos ist im regionalen Richtplan Limmattal als Arbeitsplatzgebiet enthalten. Für die Busstrasse ist kein Richtplaneintrag vorhanden. - Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Keine Relevanz 2 Öffentliches Verkehrssystem Mit dem Bau der Busstrasse Bergermoos kann die Direktheit der Buslinienführung verbessert werden. Dadurch wird die Fahrzeit leicht verkürzt. 3 Strassennetz Die Busstrasse Bergermoos soll im Regelfall nicht für den MIV befahrbar sein. Im Falle eines Ereignisses auf der Birmensdorferstrasse (Baustelle etc.) könnte die Strasse jedoch im Einrichtungsbetrieb vom MIV befahren werden (Rückfallebene) 4 Erreichbarkeit Keine Relevanz 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Eine Optimierung der Attraktivität des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs trägt zur positiven Beeinflussung der Mobilitätsnachfrage im Bereich ÖV bei. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Keine Relevanz WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Keine Relevanz 2 Subjektive Sicherheit Keine Relevanz

81 81/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Durch die potentielle Änderung des Modalsplits zugunsten des ÖV können Emissionen reduziert werden. 2 Lärmimmissionen Durch die potentielle Änderung des Modalsplits zugunsten des ÖV können Emissionen reduziert werden. 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität B Begründung: Machbarkeit ist zwar geklärt, doch ist die Koordination mit der Güterverkehrserschliessung (Industriegleise) ausstehend. Quellen 1 Industriegebiet Ristet /Bergermoos, Studie zu Erschliessung, Nutzung / Bebauung / Freiraum, SWR Infra AG, 2004 mit Nachführung Privater Gestaltungsplan Heinrich Stutz Strasse, Urdorf, Jahr ZVV Analyse Busbevorzugung im Kanton Zürich, Stand 2015

82 82/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Schlieren Ausbau Engstringerkreuzung ID MIV1 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Kapazität Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahmen tragen dazu bei, dass das Strassennetz den Verkehr entsprechend aufnehmen kann und unter anderem auch die Kapazitäten für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr wie auch die geplante Limmattalbahn zur Verfügung stehen. Ein funktionierendes Strassenverkehrssystem ist ausserdem die Voraussetzung für eine Entwicklung insbesondere in den im Zukunftsbild als stark veränderte Gebiete bezeichneten Gebieten. Handlungsbedarf: HB_V9: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Strassennetzes im Raum Schlieren/Dietikon HB_V10: Betriebliche Optimierung mittels Verkehrssteuerung und -dosierung zur Entlastung der siedlungsempfindlichen Zentren, namentlich in Schlieren und Dietikon Teilstrategien: TS_MIV1: Netzhierarchie und Funktionalität TS_MIV2: Steuerung und Lenkung (RVS) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Die Massnahme war Bestandteil des Massnahmenpakets MIV_1 des AP2 Relevanz Begründung: Die Massnahme ist von hoher Bedeutung für die Agglomeration, da eine gute Erreichbarkeit für die Entwicklung des Standorts wichtig ist. Machbarkeit Die Machbarkeit wurde im Rahmen eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts nachgewiesen und das Projekt befindet sich nun in der Projektierungsphase Reifegrad Reifegrad 1 Begründung: Vorprojekt liegt im Entwurf vor Reifegrad 2 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Stadt Schlieren (mittelfristig) nach 2026 (langfristig)

83 83/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 45.0 Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Im Zusammenhang mit der geplanten Limmattalbahn soll der Durchgangsverkehr in Ost- West-Richtung zukünftig vermehrt über die Bernstrasse abgewickelt werden. Um die längerfristig entlang dieser Achse erwarteten Verkehrsmengen leistungsfähig aufnehmen zu können, ist ein Ausbau des Engstringerknotens vorgesehen. Es wurden für diesen Knoten mögliche Ausbauvarianten entwickelt und anschliessend punkto Machbarkeit und Leistungsfähigkeit geprüft. Dabei zeigte sich, dass die untersuchten, niveaugleichen Lösungsansätze für die leistungsfähige Abwicklung der prognostizierten Verkehrsbelastungen nicht ausreichen. Um ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, wurden als Bestvariante eine niveaufreie Führung der MIV-Ströme auf der Bernstrasse (Unterführung in Ost-West- Richtung) festgelegt. Ebenerdig verbleibt ein LSA-Knoten mit je einem Fahrstreifen je Fahrbeziehung. Eine ebenerdige Querung des Knotens in Ost-West-Richtung soll dabei trotz der Unterführung gewährleistet werden (auch als Rückfallebene bei Sperrung der Unterführung). Aus Kapazitätsgründen wird auf eine LV-Querung in der nördlichen Zufahrt verzichtet. Die Massnahme ist mit der Massnahme ÖV1 Limmattalbahn 2. Etappe und den Massnahmen im MIV2-Paket abgestimmt. Karte

84 84/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Konzeptstudien 2006 RVS Limmattal (Massnahmen im Agglomerationsprogramm 1. Generation 2011 MIV-Studie Limmattal (Astra, Kanton Zürich, Kanton Aargau) 2014: Vorstudie (BGK) seit 2015: Projektierung Vorgesehen: bis 2018: Projektierung 2019: Baubeginn 2020: Inbetriebnahme Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Kein Eintrag im Richtplan notwendig. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Keine Relevanz 2 Öffentliches Verkehrssystem Massnahmen, die zur Bewältigung des Verkehrs auf der Strasse dienen, unterstützen auch die Zuverlässigkeit des strassengebundenen ÖV sowie insbesondere die Realisierbarkeit der Limmattalbahn (Massnahme ÖV1) 3 Strassennetz Die Massnahme trägt dazu bei, dass das Verkehrssystem im Limmattal den künftigen Verkehrszuwachs bewältigen kann. 4 Erreichbarkeit Die Bewältigung des künftigen Verkehrszuwachses ist die Voraussetzung für die Sicherstellung der Erreichbarkeit mit dem MIV 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Durch ein abgestimmtes Gesamtverkehrssystem wird die Nachfrage beeinflusst. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz

85 85/148 WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Verbesserte Umfahrungsmöglichkeiten erlauben eine Entwicklung in den Ortszentren von Schlieren und Dietikon 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Verbesserte Umfahrungsmöglichkeiten erlauben eine Entwicklung in den Ortszentren von Schlieren und Dietikon WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch die Massnahmen kann der Verkehrsfluss gleichmässiger gestaltet werden, was die objektive Sicherheit fördert. 2 Subjektive Sicherheit Subjektive Sicherheit wird verbessert, da der Verkehrsfluss gleichmässiger bewältigt werden kann. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Weniger Stau und gleichmässiger Verkehrsfluss tragen zu geringeren Emissionen bei. 2 Lärmimmissionen Weniger Stau und gleichmässiger Verkehrsfluss tragen zu geringeren Emissionen bei. 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Quellen 1 Diverse Studien Reifegrad 2 bei der Einreichung des Agglomerationsprogrammes erfüllt, Mitfinanzierbarkeit gegeben, relevant für die ganze Agglomeration, sehr gutes Kosten-Nutzen- Verhältnis, Bau- und Finanzreife voraussichtlich innerhalb von vier Jahren erreicht.

86 86/148 Agglomerationsprogramm Limmattal Massnahmenpaket Dietikon Optimierung Leistungsfähigkeit und Verkehrsmanagement ID MIV2 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Kapazität Strasse / Bus / Strasse Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahmen tragen dazu bei, dass das Strassennetz den Verkehr entsprechend aufnehmen kann und unter anderem auch die Kapazitäten für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr wie auch die geplante Limmattalbahn zur Verfügung stehen. Ein funktionierendes Strassenverkehrssystem ist ausserdem die Voraussetzung für eine Entwicklung insbesondere in den im Zukunftsbild als stark veränderte Gebiete bezeichneten Gebieten. Handlungsbedarf: HB_V9: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Strassennetzes im Raum Schlieren/Dietikon HB_V10: Betriebliche Optimierung mittels Verkehrssteuerung und -dosierung zur Entlastung der siedlungsempfindlichen Zentren, namentlich in Schlieren und Dietikon Teilstrategien: TS_MIV1: Netzhierarchie und Funktionalität TS_MIV2: Steuerung und Lenkung (RVS) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Die Teilmassnahmen a und d waren Bestandteil des Massnahmenpakets MIV_1 des AP2 ( und.041) Relevanz Begründung: Die Massnahme ist von hoher Bedeutung für die Agglomeration, da eine gute Erreichbarkeit für die Entwicklung des Standorts wichtig ist. Machbarkeit Die Machbarkeit wurde im Rahmen von Vertiefungsstudien nachgewiesen. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Vorstudien liegen vor, Erarbeitung der Vorprojekte ist gestartet Realisierungs- horizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: ASTRA, Stadt Dietikon, Kanton Aargau (mittelfristig) nach 2026 (langfristig)

87 87/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 28.8 Mio. Fr. Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Im Limmattal bestehen eine Vielzahl von Anforderungen an die bestehende Verkehrsinfrastruktur, bei gleichzeitig limitierten räumlichen und finanziellen Ressourcen zur Erweiterung der verkehrlichen Infrastruktur bzw. des Angebotes. Die Lösung der MIV-Problematik kann im Limmattal nicht in einem starken Ausbau des Angebotes liegen. Hierzu sind weder die Platzverhältnisse vorhanden, noch sind entsprechende Finanzmittel verfügbar. Es gilt daher, das Strassennetz zur Bewältigung des Verkehrswachstums zu ertüchtigen, das nicht über den öffentlichen Verkehr (inklusive der geplanten Limmattalbahn) abgewickelt werden kann. Massnahme Mit Hilfe der Teilmassnahmen, werden die Kapazitäten der Verkehrsträger Hochleistungsstrassen (Autobahn), Hauptverkehrsstrassen (Kantonsstrassen) und Lokalstrassen aufeinander abgestimmt. Ausserdem wird die Nachfrage so reguliert, dass die optimierte, aber limitierte Kapazität des Strassensystems nicht überschritten wird. Für die Weiningerstrasse ist die Errichtung eines vorgelagerten LSA-Knotens mit einem separaten Busstreifen vorgesehen, wodurch die Busse störungsfrei bis zur Überlandstrasse vorrücken und dort bevorzugt gesteuert werden können. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die Massnahmen sind mit der Massnahme ÖV1 Limmattalbahn 2. Etappe und der Massnahme MIV1 Ausbau Engstringerkreuzung abgestimmt. Karte

88 88/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: 2006 RVS Limmattal (Massnahmen im Agglomerationsprogramm 1. Generation 2011 MIV-Studie Limmattal (Astra, Kanton Zürich, Kanton Aargau) Vorgesehen: Regionales Verkehrsmanagement, Realisierung Ausbau Mutschellenstrasse ca Anpassung A1 (Verantwortung ASTRA, ausserhalb des Agglomerationsprogrammes) Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Die Kantone Zürich und Aargau treiben die Projekte in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden bis zur Bau- und Finanzreife voran. Keine Einträge im Richtplan notwendig. Weitere Bemerkungen, Hinweise Beschreibung der Teilmassnahmen Titel und Beschreibung Massnahmenträger Meilensteine Kosten (Mio. CHF. exkl. MwSt.) a Dietikon Optimierung der Leistungsfähigkeit Mutschellenstrasse, zusätzliche Fahrspur Silbern Kanton Zürich Konzeptstudien Vorprojekt ab 2016 Realisierung: ab Übergeordnete Massnahme Autobahnausfahrt Dietikon b Dietikon Optimierung der Leistungsfähigkeit Mutschellenstrasse, Knotenausbau Überlandstrasse Kanton Zürich Studie liegt vor Vorprojekt ab 2016 Realisierung ab Kostenanteil Kt. AG 1.7 Mio. CHF c Dietikon Busspur Weiningerstrasse Kanton Zürich sgvk Dietikon liegt vor 5.0 d Dietikon Ausbau Überlandstrasse (Knoten Güterstrasse, Limmatfeldstr- Brücke, Heimstrasse) Kanton Zürich sgvk Dietikon liegt vor Studien liegen vor Vorprojekte ab Realisierung ab 2019 Gesamtkosten (+/- 30 %) 28.8

89 89/148 Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Keine Relevanz 2 Öffentliches Verkehrssystem Massnahmen, die zur Bewältigung des Verkehrs auf der Strasse dienen, unterstützen auch die Zuverlässigkeit des strassengebundenen ÖV sowie insbesondere die Realisierbarkeit der Limmattalbahn (Massnahme ÖV_1). Insb. die Busspur verbessert direkt das ÖV-Angebot durch die Verbesserung der Fahrplanstabilität im direkten Umfeld des Bahnhof Dietikon. 3 Strassennetz Die Massnahmen tragen dazu bei, dass das Verkehrssystem im Limmattal den künftigen Verkehrszuwachs bewältigen kann. 4 Erreichbarkeit Die Bewältigung des künftigen Verkehrszuwachses ist die Voraussetzung für die Sicherstellung der Erreichbarkeit mit dem MIV 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Durch ein abgestimmtes Gesamtverkehrssystem wird die Nachfrage beeinflusst. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Verbesserte Umfahrungsmöglichkeiten erlauben eine Entwicklung in den Ortszentren von Schlieren und Dietikon 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Verbesserte Umfahrungsmöglichkeiten erlauben eine Entwicklung in den Ortszentren von Schlieren und Dietikon WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch die Massnahmen kann der Verkehrsfluss gleichmässiger gestaltet werden, was die objektive Sicherheit fördert. 2 Subjektive Sicherheit Subjektive Sicherheit wird verbessert, da der Verkehrsfluss gleichmässiger bewältigt werden kann.

90 90/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Weniger Stau und gleichmässiger Verkehrsfluss tragen zu geringeren Emissionen bei. 2 Lärmimmissionen Weniger Stau und gleichmässiger Verkehrsfluss tragen zu geringeren Emissionen bei. 3a Flächenbeanspruchung nicht relevant 3b Natur- und Landschaftsräume nicht relevant Priorität Priorität A Begründung: Quellen Reifegrad 2 bei der Einreichung des Agglomerationsprogrammes erfüllt, Mitfinanzierbarkeit gegeben, relevant für die ganze Agglomeration, sehr gutes Kosten-Nutzen- Verhältnis, Bau- und Finanzreife wird voraussichtlich innerhalb von vier Jahren erreicht 1 Städtisches Gesamtverkehrskonzept (sgvk), Stadt Dietikon Stadtplanungsamt, Gruner AG, Oktober Diverse Konzepte und Vorstudien

91 91/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Kanton Zürich Veloschnellroute, Abschnitt Altstetten Schlieren ID LV1a ARE-Code --- Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild verfügt das Limmattal zukünftig über eine Veloschnellroute, welche abseits der stark belasteten MIV-Achsen entlang der Talachse verläuft und eine stetige, zügige und sichere Befahrung ermöglicht. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch folgende Handlungsbedarfe begründen: HB_V5: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems oder zur Reduktion von Belastungen und Ressourcenverbrauch HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V12: Schaffung einer hochwertigen Veloverbindung entlang der Talachse zwischen Baden und Altstetten HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen Teilstrategien: Die Massnahme kann der Teilstrategie TS_LV1 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit dem erwarteten Siedlungs- und Bevölkerungswachstum im Limmattal kommt dem Fuss- und Veloverkehr bei einem ausgelasteten Strassennetz eine wichtige Bedeutung zu. Mit der Veloschnellroute wird eine attraktive Infrastruktur bereitgestellt, welche dazu beitragen soll, dass kurze und auch mittlere Wege künftig vermehrt mit dem Velo zurückgelegt werden. Das Limmattal bietet ideale topographische Voraussetzungen für den Veloverkehr. Die Linienführung wurde innerhalb eines Variantenstudiums evaluiert und ist weitgehend konkretisiert (4 und 5). Zudem ist der empfohlene Korridor im regionalen Richtplan eingetragen (2). Im kantonalen Velonetzplan ist diese Verbindung mit mehreren Schwachstellen vermerkt (3). Fragen des Grundeigentums müssen noch geklärt werden. Die Umsetzung soll etappiert werden (siehe Massnahmenblätter LV1b Abschnitt Schlieren Dietikon und LV1c, Abschnitt Dietikon - Killwangen). Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Verschiedene Studien wurden bereits durchgeführt (siehe Zeitplan/Meilensteine/Beschlüsse)

92 92/148 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Stadt Zürich, Stadt Schlieren, SBB (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2022 Kosten Investitionskosten: 10.6 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 30% Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahmen Ausgangslage, Problem, Ziele Für das Limmattal wurde eine Potential- und Nachfrageanalyse (4) bezüglich des Veloverkehrs durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass im Talgrund (im Raum zwischen Altstetten und Schlieren) zukünftig eine hohe Nachfrage zu erwarten ist. Zudem soll aufgrund der Schwachstellenbehebung des Velonetzplans (3) diese Verbindung ausgebaut werden. Die Merkmale einer Veloschnellroute sind unter anderen: Mindestlänge von ca. 5 Kilometer Maximal 2 Störungen pro Kilometer Möglichst homogene Führungsprinzipien des Verkehrsregimes Gefälle < 6% bei Rampen, Radien > 30m, Vp = 35 km/h Eigentrassee von min. 4.80m Breite (2 + 2 Velofahrende) Weiter gilt es, wichtige Zubringerachsen, welche für die Veloschnellroute von zentraler Bedeutung sind, entsprechend auszubauen. Es lassen sich folgende Ziele ableiten: Umsetzung einer Veloschnellroute zwischen Altstetten und Schlieren Grosszügige Zubringerrouten zur Veloschnellroute Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Radverkehrs Steigerung der Attraktivität für den Radverkehr Massnahmen Die Ziele werden über folgende Massnahme (zugleich Pilotstrecke) umgesetzt: Bezug zu anderen AP- Massnahmen und Akteuren Ausbau des bestehenden Fuss- und Radwegs zwischen Altstetten und Schlieren auf min. 4.80m Trasseebreite AP3: LV1b, LV2, LV6

93 93/148 Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Agglomerationsprogramm Limmattal der zweiten Generation (1) Regionaler Richtplan Limmattal des Kantons Zürich (2) Velonetzplan Kanton Zürich (3) Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal (4) Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal (5) Vorgesehen: Vorgehenskonzept und Trassee Sicherung (Baulinieneinträge) 2016 Sofortmassnahmen, Zwischenlösungen und Standortevaluation für Velostationen 2017 Vorprojekt inkl. Beschlüsse 2018 Bauprojekt inkl. Beschlüsse 2019 Start Umsetzung 2020 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren 2009: Öffentlicher Gestaltungsplan Schlieren West, Stadt Schlieren 2010: Bauprojekt A1/36 (Grünau) Anschluss Schlieren, ASTRA 2010: Bauprojekt Bernstrasse Nord/Süd, Kanton Zürich 2010: Privater Gestaltungsplan Geistlich Areal, Stadt Schlieren 2012: Masterplan Velo, Stadt Zürich 2013: Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau (6) 2013: BGK Engstringerstrasse, Kanton Zürich 2015: Vorstudie PU Schlieren Süd, Kanton Zürich 2015: Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich 2015: Veloschnellroute Limmattal, Abschnitte B (Schlieren Dietikon) und C (Dietikon Killwangen)

94 94/148 Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Eintrag im Regionalen Richtplan Limmattal (Karte Verkehr) vorgesehen (2) Als längerfristiges Ziel soll die Veloschnellroute Limmattal bis nach Baden erweitert werden und die beiden Bahnhöfe Zürich-HB und Bahnhof Baden miteinander verbinden. Absichten der SBB sind in die Planung miteinzubeziehen und entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den Bauprozess welcher für die Kosten-schätzung entscheidend ist (Langsamfahrstellen, Bauvorgang, etc.). Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die regionale und überkommunale Vernetzung wird für den Radverkehr erhöht und die Attraktivität entsprechend gesteigert. 2 Öffentliches Verkehrssystem Durch den Ausbau von Zubringerrouten zur Veloschnellroute werden teilweise auch die Zubringerrouten zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbessert (Bike + Ride). 3 Strassennetz Der Korridor der Veloschnellroute verläuft grösstenteils in Eigentrassee. Durch die Entflechtung der Verkehrsträger werden Konflikte minimiert. 4 Erreichbarkeit Die Vernetzung und Erschliessung innerhalb des Limmattals werden durch diese Netzlückenschliessung verbessert. 5 Intermodalität Die Zubringer zum öffentlichen Verkehr werden für den Radverkehr ausgebaut und gestärkt (Bike + Ride). 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Veloverbindungen infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz/Wirkung 8 Freizeitverkehr Durch den Aus- bzw. Neubau dieser Achse wird der Anteil Freizeitverkehr am Modalsplit zugunsten des Veloverkehrs gesteigert. Die Verbindungsachse stärkt unter anderem diverse Zugänge zu Naherholungsräumen. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz/Wirkung 2 Zersiedelung Keine Relevanz/Wirkung 3 Qualität öffentliche Räume Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. Die Qualität des heute bestehenden Fussund Veloverkehrsnetzes im Limmattal wird zusätzlich verbessert.

95 95/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Inner- und ausserorts wird der Veloverkehr konsequent vom MIV getrennt bzw. bevorzugt. Die Verkehrsströme werden entflochten, was die Verkehrssicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Durch die angestrebte Eigentrassierung ist die Verbindung gut einsehbar und übersichtlich. Ängste im Verkehrssystem können abgebaut werden. Eine angemessene Beleuchtung erhöht die subjektive Sicherheit zusätzlich. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Aufgrund der Eigentrassierung sind Verlagerungen möglich. Priorität Priorität A Begründung: Die Vernetzung der stetig wachsenden Agglomeration von Zürich ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrsnetzplanung. Aufgrund des heute grösstenteils bereits bestehenden Trassees kann in dem Abschnitt zwischen Altstetten und Schlieren mittels kleinen Eingriffen kurzfristig ein grosses Ziel erreicht werden. Quellen Zudem soll die erste Etappe zur Realisierung der Veloschnellroute als Visitenkarte für das Limmattal gelten und die weitere Veloschnellroutenplanung mit einem guten Beispiel vorantreiben. 1 Agglomerationsprogramm 2. Generation, Teilstrategie Langsamverkehr, Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage, Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich, Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal, Kanton Zürich, Vorstudie Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal, Kanton Zürich, Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau,

96 96/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Kanton Zürich Veloschnellroute, Abschnitt Schlieren Dietikon ID LV1b ARE-Code --- Priorität B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild verfügt das Limmattal 2040 über eine Veloschnellroute, welche abseits der stark belasteten MIV-Achsen entlang der Talachse verläuft und eine stetige, zügige und sichere Befahrung ermöglicht. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch folgende Handlungsbedarfe begründen: HB_V5: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems oder zur Reduktion von Belastungen und Ressourcenverbrauch HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V12: Schaffung einer hochwertigen Veloverbindung entlang der Talachse zwischen Baden und Altstetten HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen Teilstrategien: Die Massnahme kann der Teilstrategie TS_LV1 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit dem erwarteten Siedlungs- und Bevölkerungswachstum im Limmattal kommt dem Fuss- und Veloverkehr bei einem ausgelasteten Strassennetz eine wichtige Bedeutung zu. Mit der Veloschnellroute wird eine attraktive Infrastruktur bereitgestellt, welche dazu beitragen soll, dass kurze und auch mittlere Wege künftig vermehrt mit dem Velo zurückgelegt werden. Das Limmattal bietet ideale topographische Voraussetzungen für den Veloverkehr. Die Linienführung wurde innerhalb eines Variantenstudiums evaluiert und ist weitgehend konkretisiert (4 und 5). Zudem ist der empfohlene Korridor im regionalen Richtplan eingetragen (2). Im kantonalen Velonetzplan ist diese Verbindung mit mehreren Schwachstellen vermerkt (3). Fragen des Grundeigentums müssen noch geklärt werden. Die Umsetzung soll etappiert werden (siehe Massnahmenblätter LV1a Abschnitt Altstetten Schlieren und LV1c, Abschnitt Dietikon - Killwangen). Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Verschiedene Studien wurden bereits durchgeführt (siehe Zeitplan/Meilensteine/Beschlüsse)

97 97/148 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Stadt Schlieren, Stadt Dietikon, Gemeinde Unterengstringen, SBB, AGIR, Kloster Fahr nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2026 Kosten Investitionskosten: 15.6 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 30% Betriebskosten/Jahr: - Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahmen Ausgangslage, Problem, Ziele Für das Limmattal wurde eine Potential- und Nachfrageanalyse (4) bezüglich des Veloverkehrs durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass im Talgrund (im Raum zwischen Altstetten und Schlieren) zukünftig eine hohe Nachfrage zu erwarten ist. Zudem soll aufgrund der Schwachstellenbehebung des Velonetzplans (3) diese Verbindung ausgebaut werden. Die Merkmale einer Veloschnellroute sind unter anderen: Mindestlänge von ca. 5 Kilometer Maximal 2 Störungen pro Kilometer Möglichst homogene Führungsprinzipien des Verkehrsregimes Gefälle < 6% bei Rampen, Radien > 30m, Vp = 35 km/h Eigentrassee von min. 4.80m Breite (2 + 2 Velofahrende) Weiter gilt es, wichtige Zubringerachsen, welche für die Veloschnellroute von zentraler Bedeutung sind, entsprechend auszubauen. Es lassen sich folgende Ziele ableiten: Umsetzung einer Veloschnellroute zwischen Schlieren und Dietikon Grosszügige Zubringerrouten zur Veloschnellroute Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Radverkehrs Steigerung der Attraktivität für den Radverkehr Massnahmen Die Ziele werden über folgende Massnahmen umgesetzt: Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Ausbau des bestehenden Fuss- und Radwegs zwischen Schlieren und Dietikon auf min. 4.80m Trasseebreite AP3: LV1a und c, LV3, LV4, LV6

98 98/148 Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Agglomerationsprogramm Limmattal der zweiten Generation (1) Regionaler Richtplan Limmattal des Kantons Zürich (2) Velonetzplan Kanton Zürich (3) Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal (4) Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal (5) Vorgesehen: Vorgehenskonzept und Trasseesicherung (Baulinieneinträge) 2018 Standortevaluation für Velostationen 2019 Vorprojekt inkl. Beschlüsse 2020 Bauprojekt inkl. Beschlüsse 2022 Start Umsetzung 2023 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren 2009: Öffentlicher Gestaltungsplan SLS, Stadt Dietikon 2009: Öffentlicher Gestaltungsplan Schlieren West, Stadt Schlieren 2010: Privater Gestaltungsplan Geistlich Areal, Stadt Schlieren 2012: Vorprojekt Limmatbrücke, AGIR 2013: Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau (6) 2014: Submission Verbindungsroute Velo Neue Niderholzstrasse, Kanton Zürich 2015: Vorstudie PU Schlieren Süd, Kanton Zürich 2015: Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich 2015: Gleisquerung Reitmenweg für LV, Stadt Schlieren 2015: Veloschnellroute Limmattal, Abschnitte A (Altstetten - Schlieren) und C (Dietikon Killwangen)

99 99/148 Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Eintrag im Regionalen Richtplan Limmattal (Karte Verkehr) vorgesehen (2) Als längerfristiges Ziel soll die Veloschnellroute Limmattal bis nach Baden erweitert werden und die beiden Bahnhöfe Zürich-HB und Bahnhof Baden miteinander verbinden. Absichten der SBB sind in die Planung miteinzubeziehen und entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den Bauprozess welcher für die Kosten-schätzung entscheidend ist (Langsamfahrstellen, Bauvorgang, etc.). Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die regionale und überkommunale Vernetzung wird für den Radverkehr erhöht und die Attraktivität entsprechend gesteigert. 2 Öffentliches Verkehrssystem Durch den Ausbau von Zubringerrouten zur Veloschnellroute werden teilweise auch die Zubringerrouten zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbessert (Bike + Ride). 3 Strassennetz Der Korridor der Veloschnellroute verläuft grösstenteils in Eigentrassee. Durch die Entflechtung der Verkehrsträger werden Konflikte minimiert. 4 Erreichbarkeit Die Vernetzung und Erschliessung innerhalb des Limmattals werden durch diese Netzlückenschliessung verbessert. 5 Intermodalität Die Zubringer zum öffentlichen Verkehr werden für den Radverkehr ausgebaut und gestärkt (Bike + Ride). 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Veloverbindungen infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz/Wirkung 8 Freizeitverkehr Durch den Aus- bzw. Neubau dieser Achse wird der Anteil Freizeitverkehr am Modalsplit zugunsten des Veloverkehrs gesteigert. Die Verbindungsachse stärkt unter anderem diverse Zugänge zu Naherholungsräumen. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz/Wirkung 2 Zersiedelung Keine Relevanz/Wirkung 3 Qualität öffentliche Räume Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. Die Qualität des heute bestehenden Fussund Veloverkehrsnetzes im Limmattal wird zusätzlich verbessert.

100 100/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Inner- und ausserorts wird der Veloverkehr konsequent vom MIV getrennt bzw. bevorzugt. Die Verkehrsströme werden entflochten, was die Verkehrssicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Durch die angestrebte Eigentrassierung ist die Verbindung gut einsehbar und übersichtlich. Ängste im Verkehrssystem können abgebaut werden. Eine angemessene Beleuchtung erhöht die subjektive Sicherheit zusätzlich. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Aufgrund der Eigentrassierung sind Verlagerungen möglich. Priorität Priorität B Begründung: Der Abschnitt zwischen Schlieren und Dietikon gilt als der komplexeste innerhalb der Veloschnellroute. Aufwändige Bauwerke über Limmat und Bahn sowie alternative Linienführungen gelten auf dem Abschnitt als Herausforderungen. Die gewissenhafte und konsolidierte Planung benötigt daher noch etwas mehr Zeit. Quellen Grundsätzlich besteht entlang des geplanten Korridors bereits ein zusammenhängender Radweg (Überlandstrasse), welcher eine Schnellverbindung von Altstetten nach Dietikon sicherstellt, aber mittelfristig auszubauen ist. 1 Agglomerationsprogramm 2. Generation, Teilstrategie Langsamverkehr, Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage, Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich, Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal, Kanton Zürich, Vorstudie Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal, Kanton Zürich, Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau,

101 101/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Kantone Zürich/Aargau Veloschnellroute, Abschnitt Dietikon Killwangen ID LV1c ARE-Code --- Priorität C Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild verfügt das Limmattal 2040 über eine Veloschnellroute, welche abseits der stark belasteten MIV-Achsen entlang der Talachse verläuft und eine stetige, zügige und sichere Befahrung ermöglicht. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch folgende Handlungsbedarfe begründen: HB_V5: Beeinflussung des Verkehrsverhaltens zwecks Optimierung des Gesamtverkehrssystems oder zur Reduktion von Belastungen und Ressourcenverbrauch HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V12: Schaffung einer hochwertigen Veloverbindung entlang der Talachse zwischen Baden und Altstetten HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen Teilstrategien: Die Massnahme kann der Teilstrategie LS_LV1 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit dem erwarteten Siedlungs- und Bevölkerungswachstum im Limmattal kommt dem Fuss- und Veloverkehr bei einem ausgelasteten Strassennetz eine wichtige Bedeutung zu. Mit der Veloschnellroute wird eine attraktive Infrastruktur bereitgestellt, welche dazu beitragen soll, dass kurze und auch mittlere Wege künftig vermehrt mit dem Velo zurückgelegt werden. Das Limmattal bietet ideale topographische Voraussetzungen für den Veloverkehr. Eine mögliche Linienführung wurde innerhalb eines Variantenstudiums evaluiert. Die Umsetzung soll etappiert werden (siehe Massnahmenblätter LV1a Abschnitt Altstetten Schlieren und LV1b, Abschnitt Schlieren - Dietikon). Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Verschiedene Studien wurden bereits durchgeführt (siehe Zeitplan/Meilensteine/Beschlüsse) Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich, Kanton Aargau (kurzfristig) (mittelfristig) Weitere Beteiligte: Stadt Dietikon, Spreitenbach, Killwangen, SBB, LTB nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: ca. 2030

102 102/148 Kosten keine Angaben, da Eingabe als C-Massnahme Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahmen Ausgangslage, Problem, Ziele Für das Limmattal wurde eine Potential- und Nachfrageanalyse (4) bezüglich des Veloverkehrs durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass im Talgrund (im Raum zwischen Altstetten und Schlieren) zukünftig eine hohe Nachfrage zu erwarten ist. Auch die Potentialanalyse Veloschnellroute des Kanton Aargaus (7) weist ein hohes Potential auf. Zudem soll aufgrund der Schwachstellenbehebung des Velonetzplans Kanton Zürich (3) diese Verbindung ausgebaut werden. Auf Aargauer Seite wird die Massnahme Veloschnellroute durch das verkehrliches Gesamtkonzept OASE (8) ergänzt. Hauptziele der "OASE" sind die Entlastung Baden/Wettingen und Brugg/Windisch vom hohen Verkehrsaufkommen auf der Strasse. Der Fuss- und Radverkehr soll zum leistungsfähigen Verkehrsträger in den städtischen Zentren und den Agglomerationsgebieten ausgebaut werden. Im urbanen Raum plant die "OASE" auf regionaler Ebene das Erstellen einer schnellen Veloverbindung, welche vom Limmattal her über Baden nach Brugg führt. Es lassen sich folgende Ziele ableiten: Umsetzung einer Veloschnellroute zwischen Dietikon und Killwangen Grosszügige Zubringerrouten zur Veloschnellroute Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Radverkehrs Steigerung der Attraktivität für den Radverkehr Massnahmen Die Ziele werden über die folgende Massnahme umgesetzt: Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Realisierung einer Veloschnellroute zwischen Dietikon und Killwangen AP3: LV1a und b, LV5

103 103/148 Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Agglomerationsprogramm Limmattal der zweiten Generation (1) Regionaler Richtplan Limmattal des Kantons Zürich (2) Velonetzplan Kanton Zürich (3) Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal (4) Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal (5) Vorgesehen: Vorprojekt inkl. Beschlüsse ca Bauprojekt inkl. Beschlüsse ca Start Umsetzung ca Bezug zu anderen Planungen und Akteuren 2009: Öffentlicher Gestaltungsplan SLS, Stadt Dietikon 2012: Auflageprojekt Containerumschlagsanlage Limmattal, SBB 2013: Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau (6) 2013: Regionales Velokonzept, Baden Regio 2014: Masterplanung Niderfeld, Stadt Dietikon 2015: Bauprojekt Limmattalbahn TP Depot, ZVV und Kanton Aargau (6) 2015: Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich 2015: Masterplanung, Gemeinde Spreitenbach 2015: Veloschnellroute Limmattal, Abschnitt A (Altstetten - Schlieren) und Abschnitt B (Schlieren Dietikon) 2016: Ostaargauer Strassenentwicklung OASE

104 104/148 Bezug zum Richtplan Eintrag im Regionalen Richtplan Limmattal (Karte Verkehr) vorhanden (2) Weitere Bemerkungen, Hinweise Als längerfristiges Ziel soll die Veloschnellroute Limmattal bis nach Baden erweitert werden und die beiden Bahnhöfe Zürich HB und Bahnhof Baden miteinander verbinden. Im Agglomerationsprogramm Aargau-Ost ist die Weiterführung der Veloschnellroute von Baden nach Brugg enthalten. Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die regionale und überkommunale Vernetzung wird für den Radverkehr erhöht und die Attraktivität entsprechend gesteigert. 2 Öffentliches Verkehrssystem Durch den Ausbau von Zubringerrouten zur Veloschnellroute werden teilweise auch die Zubringerrouten zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verbessert (Bike + Ride). 3 Strassennetz Der Korridor der Veloschnellroute verläuft grösstenteils in Eigentrassee. Durch die Entflechtung der Verkehrsträger werden Konflikte minimiert. 4 Erreichbarkeit Die Vernetzung und Erschliessung innerhalb des Limmattals werden durch diese Netzlückenschliessung verbessert. 5 Intermodalität Die Zubringer zum öffentlichen Verkehr werden für den Radverkehr ausgebaut und gestärkt (Bike + Ride). 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Veloverbindungen infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz/Wirkung 8 Freizeitverkehr Durch den Aus- bzw. Neubau dieser Achse wird der Anteil Freizeitverkehr am Modalsplit zugunsten des Veloverkehrs gesteigert. Die Verbindungsachse stärkt unter anderem diverse Zugänge zu Naherholungsräumen. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz/Wirkung 2 Zersiedelung Keine Relevanz/Wirkung 3 Qualität öffentliche Räume Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. Die Qualität des heute bestehenden Fussund Veloverkehrsnetzes im Limmattal wird zusätzlich verbessert.

105 105/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Inner- und ausserorts wird der Veloverkehr konsequent vom MIV getrennt bzw. bevorzugt. Die Verkehrsströme werden entflochten, was die Verkehrssicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Durch die angestrebte Eigentrassierung ist die Verbindung gut einsehbar und übersichtlich. Ängste im Verkehrssystem können abgebaut werden. Eine angemessene Beleuchtung erhöht die subjektive Sicherheit zusätzlich. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Radverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Aufgrund der Eigentrassierung sind Verlagerungen möglich. Priorität Priorität C Begründung: Der Lebensraum zwischen Dietikon und Killwangen wird im Rahmen der Realisierung der LTB und den damit verbundenen Massnahmen und Projektauslöser neu geformt. Die Planungen für die Veloschnellroute müssen auf dem Abschnitt noch konkretisiert werden. Quellen 1 Agglomerationsprogramm 2. Generation, Teilstrategie Langsamverkehr, Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage, Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich, Potential- und Nachfrageanalyse Veloverkehr Limmattal, Kanton Zürich, Vorstudie Korridorevaluation Veloschnellroute Limmattal, Kanton Zürich und Kanton Aargau, Bauprojekt Limmattalbahn, ZVV und Kanton Aargau, Potenzialanalyse Veloschnellroute Kanton Aargau, Kanton Aargau, Ostaargauer Strassenentwicklung "OASE" Synthesebericht, Kanton Aargau,

106 106/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Schlieren Schliessung Velonetzlücke, Gleisfeldquerung Höhe Wagistrasse ID LV2 ARE-Code --- Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Gemäss Zukunftsbild verfügt das Limmattal 2040 über ein dichtes und attraktives Langsamverkehrsnetz. Das Langsamverkehrsnetz erschliesst insbesondere die Zentrumsgebiete, die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und die siedlungsorientierten Freiräume. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V03: Verbesserung der Siedlungsverträglichkeit des Verkehrs in Ortszentren sowie Schaffung attraktiver Fussgänger- und Velobereiche HB_V11: Vervollständigung des Velonetzes Teilstrategien: Die Massnahme kann der Teilstrategie TS_LV1 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit der Massnahme werden die Ortszentren von Ober- und Unterengstringen sowie das Gaswerkareal an das Stadtzentrum von Schlieren angebunden. Die Gleisfeldquerung ist zudem eine wichtige Zubringerachse zur Veloschnellroute. In der Radwegstudie [1] wurde die Machbarkeit der Verlängerung der Wagistrasse mittels einer Velounterführung untersucht. Reifegrad Reifegrad 1 Begründung: Planungsstudie vorliegend Reifegrad 2 Realisierungs- horizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Stadt Schlieren (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 15 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

107 107/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Die Radwegrouten 1466 und 1490 (u.a. aus Richtung Oberengstringen) enden nördlich der Bahngleise und das Zentrum von Schlieren kann mit dem Velo nur mit Umwegen via Unterführung Goldschlägistrasse und/oder Engstringerbrücke erreicht werden. Künftig sollen die beiden Stadtteile von Schlieren nördlich und südlich der Gleise für den Velo- und Fussverkehr verbunden werden. Zudem fehlt ein adäquater Zubringer aus dem Schlieremer Stadtzentrum an die künftige Veloschnellroute, welche nördlich der Bahngleise in Schlieren verläuft. In Schlieren werden derzeit diverse Areale (Färbi, Geistlich, Gaswerk, Sony, Zelgli etc.) neu entwickelt. Diese gilt es miteinander zu verknüpfen und eine sichere wie auch attraktive Velo- und Fussverbindung über das Gleisfeld sicherzustellen. Im kantonalen Velonetzplan ist diese Verbindung als Schwachstelle vermerkt [2] (als Ersatz für Schwachstelle Gleisunterquerung auf Höhe Grabenstrasse). Die Massnahme besteht aus der Realisation der Unterführung Wagistrasse, welche im Norden direkt an die Veloschnellroute und an die Rütistrasse anschliesst. Die Länge der Unterführung beträgt rund 60 m. Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Veloschnellroute, Abschnitt Altstetten Schlieren (LV1a) Oberengstringen/Schlieren, Schliessung Velonetzlücke (LV6) Karte Begleitende Massnahme Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Regionaler Richtplan Limmattal (Vorprüfung und öffentliche Auflage) 2015/16 Radwegstudie Schlieren Süd 2016 Vorgesehen: Regionaler Richtplan Limmattal (Festsetzung) Vorprojekt / Bauprojekt inkl. Beschlüsse Ausführungsprojekt inkl. Beschlüsse Realisierung 2021

108 108/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Die Massnahme ist abgestimmt mit dem kantonalen Velonetzplan [2] und dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Schlieren [4]. Eintrag im Regionalen und Kommunalen Richtplan (Karte Verkehr) vorgesehen [3]. Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die Vernetzung des Veloverkehrs wird erhöht und die Attraktivität damit gesteigert. Die geplante Verbindung stellt einen Zubringer zur Veloschnellroute dar. 2 Öffentliches Verkehrssystem Keine Relevanz 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Die Unterführung Wagistrasse erhöht die Erreichbarkeit des Stadtzentrums von Schlieren für den Veloverkehr für die Gebiete nördlich der SBB-Gleise. 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Grundlage für ein wirksames Mobilitätsmanagement ist das Vorhandensein von Verkehrsmittelalternativen, wozu auch eine durchgängige und attraktive Veloinfrastruktur notwendig ist. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Durch die Unterführung Wagistrasse wird das Stadtzentrum von Schlieren mit dem Schlieremer Stadtteil nördlich der Gleise sowie mit den Gemeinden Ober- und Unterengstringen verbunden. Diese Verbindung wird den Langsamverkehrsanteil am Freizeitverkehr innerhalb der Schlieremer Ortsteile sowie zwischen Schlieren und Ober- / Unterengstringen erhöhen. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Keine Relevanz WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch das zusätzliche Netzelement für den Veloverkehr wird die objektive Sicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Das subjektive Sicherheitsgefühl beim Benützen eines separaten Trassees im Vergleich zum Fahren im Mischverkehr ist höher einzustufen.

109 109/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Durch eine mögliche Veränderung des Modalsplits zugunsten eines höheren Veloanteils können Emissionen reduziert werden. 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Durch die Velounterführung werden keine Flächen beansprucht, welche anderweitig verwendet werden könnten. Für den Langsamverkehr stellt das geplante Bauwerk ein Flächengewinn dar. 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Mitfinanzierbarkeit gegeben; agglomerationsrelevant; eine Studie liegt vor [1]. Bau- und Finanzreife innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft voraussichtlich erreicht. Die Massnahme weist den nötigen Reifegrad aus und es besteht dringender Handlungsbedarf. Quellen 1 Radwegstudie Schlieren Süd,, Kanton Zürich, Kantonaler Velonetzplan Region Limmattal, Koordinationsstelle Veloverkehr, Kanton Zürich, Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage, Stadtentwicklungskonzept Stadt Schlieren,

110 110/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Schlieren Gleisquerung Reitmenweg für Langsamverkehr ID LV3 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Zukunftsbild 2040 sieht ein dichtes Fuss- und Veloverkehrsnetz mit attraktiven und sicheren Fuss- und Velowegen vor, welches insbesondere die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und die siedlungsorientierten Freiräume erschliesst. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V3: Schaffung attraktiver Fussgänger- und Velobereiche in Ortszentren HB_V6: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Strassenraum HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen HB_VL1: Naturnahe Erholungsgebiete und Freiräume prioritär mit Angeboten des Velo- und Fussverkehrs und des ÖV anschliessen Teilstrategien: Diese Massnahme kann den Teilstrategien TS_LV1 und TS_LV2 zugeordnet werden. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit der Gleisquerung Reitmenweg wird eine wichtige Netzlücke im Fuss- und Velonetz geschlossen. Das Gebiet südlich der Bahnlinie wird besser an den Naherholungsraum entlang der Limmat und das Gebiet nördlich der Bahnlinie besser an die Limmattalbahn angeschlossen. Die Gleisquerung ist sowohl im Teilplan Fussverkehr als auch im Teilplan Veloverkehr des kommunalen Verkehrsplans enthalten (1). Dieser wurde im Juni 2015 vom Parlament festgesetzt, jedoch noch nicht zur Genehmigung beim Kanton Zürich eingereicht. Zusätzlich ist sie im Gestaltungsplan Schlieren West enthalten. Nördlich der Gleise ist Raum mit Baulinien gesichert und die Parzelle Kat.Nr ist im Eigentum der Stadt Schlieren. Südlich der Gleise wurden die Baulinien den Grundeigentümern angezeigt. Die bauliche Machbarkeit wurde im Rahmen zweier Studien nachgewiesen (4, 5). Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Verschiedene Studien wurden bereits durchgeführt (siehe Zeitplan/Meilensteine/Beschlüsse)

111 111/148 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Stadt Schlieren Weitere Beteiligte: SBB (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2026 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 15 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 30% Betriebskosten/Jahr: - Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahmen Ausgangslage, Problem, Ziele Das Siedlungsgebiet Schlierens ist durch die Bahnlinie Zürich-Baden empfindlich zerschnitten. Während zwischen Engstringerbrücke und Goldschlägistrasse die Querungsmöglichkeiten engmaschig vorhanden sind, fehlen diese zwischen den MIV-dominierten Querungen Goldschlägistrasse und Kreuzung Schönenwerd vollständig. Die historischen Stadtpläne von Schlieren sowie Luftaufnahmen belegen, dass an dieser Lage bis mind eine Gleisquerung bestanden hat. Diese wurde möglicherweise in den 1970er Jahren geschlossen. Die verkehrsintensive Einrichtung Bauhaus im Gebiet Rietbach nördlich der Bahnlinie ist heute nicht optimal durch den ÖV erschlossen. Weiter liegt das geplante Schulhaus südlich der Bahnlinie in Baubereichen des Gestaltungsplans Schlieren West (3). Im weiteren haben die dicht bevölkerten Quartiere Spitalstrasse und Schlieren West südlich der Bahnlinie heute keinen direkten Zugang zum Naherholungsgebiet der Limmat. Innerhalb der Schwachstellenanalyse Fussverkehr (6) ist diese Netzlücke im Fussverkehrsnetz westlich des Stadtzentrums (Badenerstrasse, Querung SBB-Trassee, Reitmenstrasse, Bernstrasse, Limmatufer) ebenfalls festgestellt worden. Die Netzlückenschliessung korrespondiert mit diversen kommunalen Planungsinstrumenten (1, 2 und 3). Es lassen sich folgende Ziele ableiten: Allgemeine Verminderung der Trennwirkung des Bahntrassees durch Vernetzung Zubringer zur Veloschnellroute Anbindung des nördlichen Siedlungsgebietes an die LTB Bessere Erschliessung des Naherholungsraumes für den Fussverkehr (Limmat) Steigerung der Attraktivität des Siedlungsraums Massnahmen Die Ziele werden über folgende Massnahmen umgesetzt: Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Sichere und attraktive Unterquerung des SBB-Trassees (PU) Die zu überwindende Höhendifferenz zwischen Reitmenstrasse und PU beträgt ca. H = 4.34m Nördlich des SBB-Trassees kann die PU von dem bestehenden Gehweg mittels einer Rampe (i < 8%) befahren werden Südlich des SBB-Trassees ist ebenfalls eine Rampe (i < 8%) erforderlich Eine sichere Querung der Badener- und Bernstrasse ist bereits vorhanden (LSA) AP3: LV1b, ÖV1

112 112/148 Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Kommunale Verkehrsrichtpläne der Stadt Schlieren (1) Öffentlicher Gestaltungsplan der Stadt Schlieren (3) Machbarkeitsstudie Gleisquerung Reitmen (4) Machbarkeitsstudie Personenunterführung Reitmenweg (5) zur Raumsicherung südlich der Bahngeleise Vorgesehen: Vorprojekt inkl. Beschlüsse 2018 Bauprojekt inkl. Beschlüsse 2019 Umsetzung ab 2020 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren 2012: Studienauftrag für eine Wohnüberbauung östlich angrenzend an die PU, AXA Winterthur, Baubereiche B1, B2, B3 des Gestaltungsplans 2012: Wettbewerb Schulhaus Schlieren West östlich der PU, Stadt Schlieren (im Bau), Baubereiche B1, B2, B3, C1, C2, C3 des Gestaltungsplans 2013: Bauprojekt Limmattalbahn mit Haltestelle Reitmen 2014 Studienauftrag für eine Wohnüberbauung westlich angrenzend an die PU, Anlagestiftung Turidomus, Baubereich A2 des Gestaltungsplans. Zurzeit besteht die Chance, mit der Bauherrin des Baubereichs A2 (Baugesuch ca. 01/2016 erwartet) die Raumsicherung für das südseitige Rampenbauwerk auszuhandeln. Dieses muss aufgrund eines bestehenden Regenrückhaltebeckens und Leitungen, auf dem Baubereich A2 zu liegen kommen. Die Raumsicherung sollte möglichst rasch erfolgen. 2015: Veloschnellroute Limmattal, Abschnitt A: Stadt Zürich bis Schlieren Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Keine Notwendigkeit eines kantonalen/regionalen Richtplaneintrags Absichten der SBB sind in die Planung miteinzubeziehen und entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den Bauprozess welcher für die Kostenschätzung entscheidend ist (Hilfsbrücken, Langsamfahrstellen, Bauweise, etc.). Weiter ist das AWEL in der nächsten Projektstufe betreffend Grundwassereingriffe zu konsultieren.

113 113/148 Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die Vernetzung wird für den Fuss- und Radverkehr erhöht und die Attraktivität entsprechend gesteigert. Die Massnahme ist zugleich Zubringer zur Veloschnellroute. 2 Öffentliches Verkehrssystem Der Zugang zur Haltestelle Reitmen der LTB wird aus Richtung Norden gestärkt. 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Das Zentrum wird für den Fuss- und Radverkehr nördlich des Bahntrassees besser erreichbar gemacht. Umgekehrt wird der Stadtteil südlich des Bahntrassees besser an den Naherholungsraum angebunden. 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Ein feinmaschiges Fuss- und Veloverkehrsnetz ist eine Grundvoraussetzung für wirksame nachfrageseitige Massnahmen. 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Durch die Realisierung einer Querung wird der Anteil Freizeitverkehr am Modalsplit zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs gesteigert. Weiter stellt die geplante Verbindung einen südlichen Zubringer zur Veloschnellroute und zum Naherholungsraum dar. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Die Zentrumsattraktivität wird für die Bevölkerung aufgewertet. 2 Zersiedelung Die Vernetzung der geplanten inneren Verdichtung wird sichergestellt. 3 Qualität öffentliche Räume Die innerstädtische Qualität von Schlieren wird verbessert. Öffentliche Räume werden aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch die Trennung des Veloverkehrs vom MIV wird die Verkehrssicherheit entsprechend verbessert. 2 Subjektive Sicherheit Durch eine belebte Umgebung und eine angemessene Beleuchtung kann das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht werden.

114 114/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Durch die potentielle Änderung des Modalsplits zugunsten des Fussund Radverkehrs können Emissionen reduziert werden. 2 Lärmimmissionen Durch die potentielle Änderung des Modalsplits zugunsten des Fussund Radverkehrs können Emissionen reduziert werden. 3a Flächenbeanspruchung Für den Fuss- und Veloverkehr stellt das geplante Bauwerk ein Flächengewinn dar 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Die Bauvorhaben im Gebiet Schlieren West weisen einen fortgeschrittenen Stand auf. Die Realisierung des geplanten Vorhabens sollte daher möglichst rasch erfolgen. Entsprechend notwendige Bau- und Finanzierungsreife wird erreicht. Quellen 1 Kommunaler Richtplan Fuss- und Radverkehr, Stadt Schlieren, (Festsetzung Stadt Schlieren) 2 Stadtentwicklungskonzept Stadt Schlieren, Öffentlicher Gestaltungsplan Schlieren West, Stadt Schlieren, Machbarkeitsstudie Gleisquerung Reitmen, Zwicker+Schmid, Machbarkeitsstudie Personenunterführung Reitmenweg, Stadt Schlieren, Dezember Schwachstellenanalyse im Rahmen des Massnahmenplan Fussverkehr,, Stand Juni 2015

115 115/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Dietikon Ausbau Fuss- und Velounterführung unter Bahngleisen zwischen Postund Bahnstrasse ID LV4 ARE-Code - Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Zukunftsbild 2040 sieht ein dichtes Fuss- und Veloverkehrsnetz mit attraktiven und sicheren Fuss- und Velowegen vor, welches insbesondere die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und die Zentrumsgebiete erschliesst. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V2: Verbesserung der intermodalen Umsteigebeziehungen bei zentralen ÖV- Knoten HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen HB_VL1: Naturnahe Erholungsgebiete und Freiräume prioritär mit Angeboten des Velo- und Fussverkehrs und des ÖV erschliessen Teilstrategien: Die Massnahme lässt sich den Teilstrategien TS_GV2, TS_LV1 und TS_LV2 zuordnen. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit dieser Massnahme wird eine wichtige Lücke im Rad- und Fusswegnetz geschlossen. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Dietikon wird verbessert und das Zentrum von Dietikon besser an den Naherholungsraum an der Limmat angebunden. Die Machbarkeit ist grundsätzlich gegeben. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Stadt Dietikon Weitere Beteiligte: Kanton Zürich, SBB, LTB (mittelfristig) nach 2026 (langfristig)

116 116/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 15.0 Mio. Kostengenauigkeit: +/- 30% (Kostenschätzung exklusiv neue Perronzugänge der SBB) Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahmen Ausgangslage, Problem, Ziele Mit der Schwachstellenanalyse Fussverkehr (4) ist eine lineare Schwachstelle im Fussverkehrsnetz südöstlich des Stadtzentrums (Poststrasse und Personenunterführung Ost des Bahnhofs Dietikon) festgestellt worden. Ebenso ist eine entsprechende Schwachstelle im Velonetzplan (5) verzeichnet. Zudem liegt die Verbindung auf einer regionalen Veloroute gemäss Entwurf regionaler Richtplan Limmattal (1). Die Bahnhofsumgebung wird im Rahmen der LTB umgestaltet und aufgewertet. Weiter gilt die Personenunterführung bei der Poststrasse in Zukunft als wichtige Querungsmöglichkeit auch zur Anbindung der Siedlungen östlich der Gleise. Die Schwachstellenbehebung korrespondiert ebenso mit dem städtischen Gesamtverkehrskonzept (2), das eine Aufwertung dieser Verbindung vorsieht. Es lassen sich folgende Ziele ableiten: Verbesserung der Erreichbarkeit des Bahnhofs Aufwertung des Zugangs zum Naherholungsraum Limmat Verbesserung des Modalsplits zugunsten des Fuss- und Radverkehrs Steigerung der Attraktivität für den Fuss- und Radverkehr Massnahmen Die Ziele werden über folgende Massnahmen umgesetzt: Eingliederung des südlichen Rampenbauwerks der geplanten PU in die Strassenraumgestaltung der Poststrasse Verbreiterung der bestehenden Personenunterführung des Fuss- und Radverkehrs (inkl. Prüfung zusätzlicher Perronzugänge) Nördliche Anbindung an bestehendes Wegnetz des Fuss- und Radverkehrs Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Umsetzung soll zeitgleich mit der Anpassung PU Mitte am Bf. Dietikon im Zusammenhang mit der Umsetzung der 2. Etappe der LTB (ÖV1) erfolgen, damit die Kosten für die Langsamfahrstelle SBB nur einmal anfallen. Karte

117 117/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Regionaler Richtplan Limmattal des Kantons Zürich (1) Städtisches Gesamtverkehrskonzept der Stadt Dietikon (2) Vorgesehen: Machbarkeitsstudie 2016 (inkl. Abklärungen zu neuen Perronzugängen mit SBB) Vorprojekt inkl. Beschlüsse 2018 Bauprojekt inkl. Beschlüsse 2019 Start Umsetzung 2020 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise 2013: Limmattalbahn (3) 2015: Veloschnellroute Limmattal, Abschnitt B: Schlieren bis Kantonsgrenze ZH/AG 2015: Velonetzplan Kanton Zürich Eintrag im Regionalen Richtplan Limmattal (Karte Verkehr) vorgesehen (1). Absichten der SBB sind in die Planung miteinzubeziehen und entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den Bauprozess welcher für die Kostenschätzung entscheidend ist (Hilfsbrücken, Langsamfahrstellen, Bauweise, etc.). Weiter ist das AWEL Kt. ZH in der nächsten Projektstufe betreffend Grundwassereingriffe zu konsultieren. Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Die Vernetzung wird für den Fuss- und Radverkehr erhöht und die Attraktivität entsprechend gesteigert. Weiter stellt die geplante Verbindung einen südlichen Zubringer zur Veloschnellroute dar. 2 Öffentliches Verkehrssystem Die Zubringer zum Bahnhof Dietikon werden gestärkt. 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Der Naherholungsraum Limmat und die Veloschnellroute bzw. das Zentrum von Dietikon werden für den Fuss- und Radverkehr besser untereinander vernetzt und erreichbar gemacht. 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Fuss- und Veloverbindung infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Durch den Ausbau dieser Querungsachse wird der Anteil Freizeitverkehr am Modalsplit zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs gesteigert. Die Verbindungsachse stärkt den Zugang zum Naherholungsraum (Limmatpark).

118 118/148 WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Die Zentrumsattraktivität wird für die Bevölkerung innerhalb einer Stadt der kurzen Wege aufgewertet. 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Die Qualität von Dietikon wird durch ein feinmaschiges und attraktives Fuss- und Veloverkehrsnetz verbessert. Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch die Verbreiterung kann die PU dem Verkehrsaufkommen entsprechend angepasst werden. Die Verkehrsströme in der PU und auf den Rampen werden entflochten, was die Verkehrssicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Durch die angestrebte Verbreiterung und bessere Beleuchtung der PU kann das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht werden. WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Fuss- und Radverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Fuss- und Radverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Fuss- und Radverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Mitfinanzierbarkeit gegeben; agglomerationsrelevant; Bau- und Finanzreife wird innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft voraussichtlich erreicht. Die Massnahme weist den nötigen Reifegrad aus und es besteht dringender Handlungsbedarf. Quellen 1 Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage, Städtisches Gesamtverkehrskonzept (sgvk), Stadt Dietikon, Februar Bauprojekt Limmattalbahn, Kanton Zürich, Schwachstellenanalyse Fussverkehr - Massnahmenplan Fussverkehr, Kanton Zürich, Stand Sept Velonetzplan Kanton Zürich, Kanton Zürich, 2015

119 119/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Geroldswil / Dietikon Velozubringer Moosmatt ID LV5 ARE-Code --- Priorität B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Zukunftsbild für 2040 sieht für das Limmattal ein dichtes Fuss- und Veloverkehrsnetz vor, welches die Region für die eher kurzen Wegdistanzen erschliesst. Insbesondere sollen die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, die Zentrumsgebiete und die siedlungsorientierten Freiräume mit dem Fuss- und Veloverkehr optimal erschlossen werden. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V06: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Strassenraum HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen Teilstrategien: Diese Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_LV1. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit der Realisierung der Massnahme wird eine Lücke im Velonetz geschlossen und ein Zubringer zur Veloschnellroute und zu Naherholungsgebieten realisiert. Die vorgesehene Netzlückenschliessung trägt dazu bei, dass ein möglichst grosser Teil des künftigen Verkehrswachstums auf den Langsamverkehr entfällt. Machbarkeit auf Planungsstufe Vorstudie ist gegeben. Reifegrad Reifegrad 1 Begründung: Studie zur Massnahme in Erarbeitung Reifegrad 2 Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Geroldswil, Dietikon (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: ab 2023 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 5.5 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 50 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

120 120/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Fuss- und Veloverkehrsverbindungen haben als eine wichtige Aufgabe die Zugänglichkeit zu Naherholungsgebieten und Knoten des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen. Eine besondere Wichtigkeit kommt künftig der Veloschnellbahn im Limmattal zu. Damit diese Veloachse genutzt wird, sind attraktive Zubringerachsen auszugestalten. Zwischen Geroldswil und Oetwil a.d.l. und dem Industrie- und Einkaufsgebiet Silbern fehlt eine Fuss-/ Veloverbindung, welche gleichzeitig auch Zubringer zur Veloschnellroute ist. Der kantonale Velonetzplan [1] weist für die Massnahme verschiedene Schwachstellen aus (rot in Karte unten). Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Um eine Veloverbindung zwischen Geroldswil / Oetwil a.d.l. und dem Industrie- und Einkaufsgebiet zu ermöglichen, ist der Bau einer Brücke über die Limmat sowie eines Fussund Velowegs entlang der Autobahn notwendig. Zudem müssen im Gebiet Silbern diverse Knoten mit einer Veloinfrastruktur (Velofurten, Velostreifen) ergänzt werden. AP3: LV1a und b Karte Quelle: Velonetzplan 2015 (blaue Linie ist Velozubringer Moosmatt bzw. Abschnitt 04_044) Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Velonetzplan 2015 Umsetzungskonzept Velonetzplan 2016 Vorstudie 2016/17 Vorgesehen: Vorprojekt ab 2018/19 Realisierung ab 2023 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren AP3: LV1a-c, LV7 Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Der entsprechende regionale Richtplaneintrag ist noch vorzunehmen. Bei Neu- / Ausbauten von Velowegen entlang von Gewässern ist eine Interessenabwägung zwischen Uferschutz und Velo erforderlich (öffentliches Interesse).

121 121/148 Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Verbesserung der Direktheit und Stetigkeit des Fuss- und Veloverkehrs durch Lückenschliessung. Gewährleistung der Wirksamkeit der Veloschnellroute durch Sicherstellung der Zubringer. 2 Öffentliches Verkehrssystem Verbesserung der Zubringer zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. 3 Strassennetz Minimierung von Konflikten durch die Entflechtung von Veloverkehr und MIV. 4 Erreichbarkeit Die Vernetzung und Erschliessung innerhalb des Limmattals werden durch die Netzlückenschliessungen verbessert. 5 Intermodalität Durch die Verbesserung der Zubringer zu den S-Bahn-Haltestellen wird der intermodale Verkehr (Bike+Ride) gefördert. 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Veloverbindungen infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Durch das dichtere und sichere Netz wird der Veloanteil am Freizeitverkehr erhöht. Die Zugänglichkeit zu Naherholungsgebiete mit dem Velo wird verbessert. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. Die Qualität des heute bestehenden Velonetzes im Limmattal wird zusätzlich verbessert. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch eine Entflechtung der Verkehrsströme wird die objektive Sicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Die stellenweise Eigentrassierung erhöht die subjektive Sicherheit.

122 122/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Veloverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Veloverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modalsplit zugunsten Veloverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität B Begründung: Mitfinanzierbarkeit gegeben; agglomerationsrelevant; Bau- und Finanzreife wird innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft aber voraussichtlich noch nicht erreicht. Quellen 1 Velonetzplan, Kanton Zürich, 2015

123 123/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Oberengstringen/Schlieren Schliessung Velonetzlücke Oberengstringen Schlieren ID LV6 ARE-Code --- Priorität B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Das Zukunftsbild für 2040 sieht für das Limmattal ein dichtes Fuss- und Veloverkehrsnetz vor, welches die Region für die eher kurzen Wegdistanzen erschliesst. Insbesondere sollen die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, die Zentrumsgebiete und die siedlungsorientierten Freiräume mit dem Fuss- und Veloverkehr optimal erschlossen werden. Handlungsbedarf: Die Massnahme lässt sich durch die folgenden Handlungsbedarfe begründen: HB_V06: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Strassenraum HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes HB_V13: Überkommunal bedeutende Einrichtungen optimal an die Fuss- und Veloverkehrsnetze anschliessen Teilstrategien: Diese Massnahme beruht auf der Teilstrategie TS_LV1. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Machbarkeit Begründung: Mit der Realisierung der Massnahme wird eine Lücken im Velonetz geschlossen und ein Zubringer zur Veloschnellroute, zum Bahnhof Schlieren und Richtung Schlieren Zentrum realisiert. Machbarkeit ist grundsätzlich gegeben. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Kanton Zürich Weitere Beteiligte: Oberengstringen, Schlieren (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: ab 2022

124 124/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 8 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 50 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Fuss- und Veloverkehrsverbindungen haben als eine wichtige Aufgabe die Zugänglichkeit zu Naherholungsgebieten und Knoten des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen. Eine besondere Wichtigkeit kommt künftig der Veloschnellbahn im Limmattal zu. Damit diese Veloachse genutzt wird, sind attraktive Zubringerachsen auszugestalten. Die Verbindung zwischen Oberengstringen und dem Bahnhof in Schlieren ist nicht ideal, die Ausbaustandards der Infrastrukturelemente werden vielerorts nicht erfüllt (zu schmale Strassen, Wege, Velostreifen, Brücken). Der kantonale Velonetzplan [1] weist für den Abschnitt verschiedene Schwachstelle aus (rote Markierungen in Karte unten). Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die Verbindung von Oberengstringen nach Schlieren ist eine wichtige Pendlerverbindung und zudem künftig Zubringer zur Veloschnellroute von Oberengstringen her. Im Rahmen des Ausbaus muss der Limmatsteg verbreitert werden, die markierten Velostreifen auf der Gaswerkstrasse müssen verbreitert werden und die Signalisation muss verbessert werden. AP3: LV1a-c, LV2 Karte Quelle: Velonetzplan 2015 (grüne Linie ist Velonetzlücke bzw. Abschnitt 04_020) Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Velonetzplan 2015 Umsetzungskonzept Velonetzplan 2016 Vorgesehen: Vorstudie 2019 Vorprojekt 2021 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren -

125 125/148 Bezug zum Richtplan Der entsprechende Richtplaneintrag ist im Entwurf zum regionalen Richtplan (3) enthalten. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Verbesserung der Direktheit und Stetigkeit des Fuss- und Veloverkehrs durch Lückenschliessung. Gewährleistung der Wirksamkeit der Veloschnellroute durch Erstellung des Zubringers. 2 Öffentliches Verkehrssystem Verbesserung der Zubringer zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. 3 Strassennetz Minimierung von Konflikten durch die Entflechtung von Veloverkehr und MIV. 4 Erreichbarkeit Die Vernetzung und Erschliessung innerhalb des Limmattals werden durch die Netzlückenschliessung verbessert. 5 Intermodalität Durch die Verbesserung der Zubringer zu den S-Bahn-Haltestellen wird der intermodale Verkehr (Bike+Ride) gefördert. 6 Nachfrageseitige Massnahmen Stärkere Nutzung der Veloverbindungen infolge gesteigerter Attraktivität und Sicherheit 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Durch das dichtere und sichere Netz wird der Veloanteil am Freizeitverkehr erhöht. Die Zugänglichkeit zu Naherholungsgebiete mit dem Velo wird verbessert. WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Öffentliche Räume werden gleichermassen aufgewertet und konsequent miteinander vernetzt. Die Qualität des heute bestehenden Velonetzes im Limmattal wird zusätzlich verbessert. WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Durch eine Entflechtung der Verkehrsströme wird die objektive Sicherheit erhöht. 2 Subjektive Sicherheit Die stellenweise Eigentrassierung erhöht die subjektive Sicherheit.

126 126/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Potentielle Änderung Modal Split zugunsten Veloverkehr 2 Lärmimmissionen Potentielle Änderung Modal Split zugunsten Veloverkehr 3a Flächenbeanspruchung Potentielle Änderung Modal Split zugunsten Veloverkehr 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität B Begründung: Mitfinanzierbarkeit gegeben; agglomerationsrelevant; Bau- und Finanzreife wird innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft aber voraussichtlich noch nicht erreicht. Quellen 1 Velonetzplan, Kanton Zürich, Entwurf Regionaler Richtplan Limmattal, öffentliche Auflage,

127 127/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Killwangen Neue Erschliessung Bahnhof ID LV8 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr - Fuss Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahme trägt dazu bei, die Erreichung der Ziele des Zukunftsbildes im Bereich der Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs für Alltag und Freizeit durch Bereitstellen von attraktiver Infrastruktur zu stärken. Handlungsbedarf: Diese Massnahme lässt sich durch den folgenden Handlungsbedarf begründen: HB_V2 : Verbesserung der intermodalen Umsteigebeziehungen bei zentralen ÖV-Knoten Teilstrategien: Diese Massnahme bezieht sich auf die Teilstrategien TS_LV1 und TS_LV2. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: AP2 B Massnahmen Relevanz Begründung: Gering, aber dennoch wichtig für ein funktionsfähiges und attraktives LV-/ÖV-Netz. Machbarkeit Machbarkeit ist auf Grund des vorliegenden Bauprojekts nachgewiesen, Realisierung vertraglich zwischen LTB AG und Gemeinde Killwangen gesichert. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Bauprojekt liegt vor Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Killwangen Weitere Beteiligte: LTB AG (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 4 Mio. Fr. (AP2: 4.0 Mio. Fr.) Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

128 128/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Fuss- und Veloverkehrsverbindungen haben als eine wichtige Aufgabe die Zugänglichkeit zu Naherholungsräumen und Knoten des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen. Querungen von zentralen Verkehrsinfrastrukturen sind dabei sicherzustellen. Die Zugänglichkeit aus dem Dorf Killwangen zum Bahnhof soll für Fussgänger verbessert werden. Insbesondere soll der Durchgang durch das Ankegässli auch für Behinderte und Kinderwagen möglich werden. Dazu wird eine Liftanlage erstellt um den Höhenunterschied zwischen der Bahnhofstrasse und dem oberen Teil des Ankegässli zu überwinden. Einbezogen werden muss aber neu auch die Querung der Zürcherstrasse beim Knoten Fadacker. Die Massnahme besteht aus folgenden Elementen: Passarelle und Lift Anpassung Ankengässli Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Direkter Zusammenhang mit ÖV1 (LTB) Karte

129 129/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: 2014/2015 Bauprojekt 2015 Auflage/PGV (zusammen mit LTB) Vorgesehen: 2022 Realisierung Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Direkter Zusammenhang mit ÖV1 (LTB) Indirekt mit vorhandenen Eintrag der Limmattalbahn Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Wesentliche Verbesserung durch komfortablen, schnellen und direkten Zugang zum ausgebauten ÖV-Knoten Killwangen 2 Öffentliches Verkehrssystem Keine Relevanz 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Verbesserung der Erreichbarkeit mit dem Fuss- und Veloverkehr 5 Intermodalität Verbesserung der Anbindung des Fuss- und Veloverkehrs an den öffentlichen Verkehr 6 Nachfrageseitige Massnahmen Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten fördern die Nachfrage 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten werden auch für den Freizeitverkehr genutzt WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Fuss- und Veloverkehrsverbindungen tragen zur Qualität der öffentlichen Räume bei

130 130/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Verbesserung, da v.a. mobilitätsbeeinträchtigte Personen Höhenunterschied komfortabel überwinden können. 2 Subjektive Sicherheit Deutliche Verbesserung, da gut einsehbare FG-Bereiche mit entsprechender Beleuchtung WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen indirekte Verminderung der Schadstoffbelastung durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 2 Lärmimmissionen indirekte Verminderung der Lärmimmissionen durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Gezielte Lückenschliessung trägt auch zur Entlastung der Natur- und Landschaftsräume bei Priorität Priorität A Begründung: Bauprojekt liegt vor Quellen 1 Bauprojekt LTB, LTB AG, 2014

131 131/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Würenlos / Neuenhof Talquerender Erholungsweg Sulperg-Rüsler ID LV9 ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahme trägt dazu bei, die Erreichung der Ziele des Zukunftsbildes im Bereich der Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs für Alltag und Freizeit durch Bereitstellen von attraktiver Infrastruktur zu stärken. Handlungsbedarf: Diese Massnahme stützt sich auf den folgenden Handlungsbedarf: HB_V11: Vervollständigung des Veloverkehrsnetzes Teilstrategien: Diese Massnahme lässt sich mit den Teilstrategien TS_LV1 und TS_LV2 begründen. Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Begründung: Die Massnahme trägt dazu bei, den Anteil des Fuss- und Veloverkehrs am Gesamtverkehr zu steigern und umweltschonende Mobilitätsangebote für die Freizeit bereitzustellen. Machbarkeit Regionaler Sachplan Sulperg-Rüsler (2012) und Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler (2014) liegen vor. Die Machbarkeit der Wege ist gegeben. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahmen liegen in entsprechendem Detaillierungsgrad vor. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde. Neuenhof, Gemeinde Würenlos (kurzfristig) Weitere Beteiligte: (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2023 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 4.0 Kostengenauigkeit: +/- 25 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

132 132/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Die Landschaftsspange Sulperg-Rüsler ist eines von zwei Initialprojekten des kantonsübergreifenden Agglomerationsparks Limmattal. Das Gebiet zwischen Büel, Neuwise, Flühfeld und Tägerhard soll als siedlungsnaher Naherholungs- und Naturraum und landwirtschaftlicher Produktionsraum erhalten, gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig soll angrenzend an das heutige Siedlungsgebiet ein attraktives, gemeindeübergreifendes und gut zugängliches Naherholungsgebiet entstehen, das den Bedürfnissen der Erholungssuchenden, der Landwirtschaft und der Natur gleichermassen Rechnung trägt. Mit dem regionalen Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler wurde die Umsetzung des Entwicklungskonzepts behördenverbindlich festgelegt. Dieses wurde mit dem Arbeitsprogramm im Jahr 2014 konkretisiert. Eines der Leuchtturmprojekte der Landschaftsspange bildet gemäss Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler die vorliegende Massnahme talquerender Erholungsweg Sulperg-Rüsler als gemeindeübergreifendes Projekt. Ziel dieser Massnahme ist es, fehlende Elemente im Fuss- und Veloverkehrsnetz zu ergänzen und so eine regionale Querbeziehung über die Limmat zu schaffen. Eine wichtige Voraussetzung zur Realisierung des talquerenden Limmatwegs ist entsprechend die Massnahme Limmatstegs (vgl. LV10). Massnahme Bewegungsraum zu den Landschaftsräumen, Aufwertung des Naherholungsraumes, Freiraum- und Erholungsachse, Bewegungsraum Möglichkeit einer talquerenden Hauptverbindung errichten Unterquerungen Bahnlinie und Autobahn Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Koordination mit den Landschaftsmassnahmen und aus AP2 Koordination mit LV10 aus AP3 Karte

133 133/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Regionaler Sachplan Sulperg-Rüsler 2012 Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, 2014 Umsetzung M1 Limmatbrücke- Machbarkeitsstudie, 2015 Vorgesehen, vorbehältlich der Kreditbewilligung: Vorprojekt, 2018 Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Baubeginn ab 2021 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Der talquerende Erholungsweg ist auch als Teil des Initialprojekts Landschaftsspange Sulperg-Rüsler des Agglomerationsparks Limmattal von grosser Bedeutung. Der talquerende Erholungsweg ist Teil des regionalen Sachplanes Landschaftsspange Sulperg-Rüsler. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Verbesserung im Bereich Fuss- und Veloverkehr durch Lückenschliessung 2 Öffentliches Verkehrssystem Keine Relevanz 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Verbesserung der Erreichbarkeit mit dem Fuss- und Veloverkehr 5 Intermodalität Verbesserung der Anbindung des Fuss- und Veloverkehrs an den öffentlichen Verkehr 6 Nachfrageseitige Massnahmen Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten fördern die Nachfrage 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten werden auch für den Freizeitverkehr genutzt WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Fuss- und Veloverkehrsverbindungen tragen zur Qualität der öffentlichen Räume bei

134 134/148 WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit gute Fuss- und Veloverkehrsanbindungen fördern die Sicherheit 2 Subjektive Sicherheit Subjektive Sicherheit wird durch attraktive Routen unterstützt WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen indirekte Verminderung der Schadstoffbelastung durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 2 Lärmimmissionen indirekte Verminderung der Lärmimissionen durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Gezielte Lückenschliessung führt zu einer Bündelung der Verkehrswege und trägt damit auch zur Entlastung der empfindlichen Naturund Landschaftsräume bei Priorität Priorität A Begründung: Vorarbeiten bis Projektierung liegen vor. Umsetzung gemäss Arbeitsprogramm im Zeithorizont Priorität A. Quellen 1 Regionaler Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, Umsetzung M1 Limmatbrücke- Machbarkeitsstudie, 2015

135 135/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Würenlos / Neuenhof ID LV10 Limmatsteg ARE-Code Priorität A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Massnahme trägt dazu bei, die Erreichung der Ziele des Zukunftsbildes im Bereich der Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs für Alltag und Freizeit durch Bereitstellen von attraktiver Infrastruktur zu stärken. Handlungsbedarf: HB_V11: Vervollständigung des Fuss- und Veloverkehrsnetzes Teilstrategien: TS_LV1: Veloverkehr TS_LV2: Fussverkehr Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Begründung: Die Massnahme trägt dazu bei, den Anteil des Fuss- und Veloverkehrs am Gesamtverkehr zu steigern und umweltschonende Mobilitätsangebote für die Freizeit bereitzustellen. Machbarkeit Die Machbarkeit des Limmatstegs wurde im Jahr 2015 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Aufgrund unerwarteter Ablagerungen in den Sedimentschichten sind zusätzlich vertiefte Abklärungen notwendig. Aus diesem Grund wurde das Projekt im Dezember 2015 zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit beim Kanton Aargau zur Stellungnahme eingereicht. Aus Sicht des Kantons ist die technische Machbarkeit des Limmatstegs nachgewiesen. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Grundlagen liegen im nötigen Detailierungsgrad vor. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) Verantwortung Massnahmenträger: Gemeinde Würenlos, Gemeinde Neuenhof (kurzfristig) Weitere Beteiligte: (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2023

136 136/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 6.0 Mio. CHF (Kosten gem. AP2) Kostengenauigkeit: +/- 30 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Die Landschaftsspange Sulperg-Rüsler ist eines von zwei Initialprojekten des kantonsübergreifenden Agglomerationsparks Limmattal. Das Gebiet zwischen Büel, Neuwise, Flühfeld und Tägerhard soll als siedlungsnaher Naherholungs- und Naturraum und landwirtschaftlicher Produktionsraum erhalten, gestärkt und weiterentwickelt werden. Langfristig soll angrenzend an das heutige Siedlungsgebiet ein attraktives, gemeindeübergreifendes und gut zugängliches Naherholungsgebiet entstehen, das den Bedürfnissen der Erholungssuchenden, der Landwirtschaft und der Natur gleichermassen Rechnung trägt. Mit dem regionalen Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler wurde die Umsetzung des Entwicklungskonzepts behördenverbindlich festgelegt. Dieses wurde mit dem Arbeitsprogramm im Jahr 2014 konkretisiert. Eines der Leuchtturmprojekte der Landschaftsspange bildet gemäss Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler der talquerende Erholungsweg (vgl. Massnahme LV9) als gemeindeübergreifendes Projekt. Ziel dieser Massnahme ist es, fehlende Elemente im Fuss- und Veloverkehrsnetz zu ergänzen und so eine regionale Querbeziehung über die Limmat zu schaffen. Zentrale Voraussetzung dafür ist die Querung der Limmat im Bereich der Landschaftsspange Sulper-Rüsler. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde hierfür der Standort Unterführung SBB, Neuenhof/Familiengarten Würenlos als bestmöglicher Standort mit sehr guten Anbindungspunkten (Bahnhof Neuenhof, Limmatweg etc.) eruiert. Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Es wird ein Limmatsteg erstellt und damit eine talquerende Hauptverbindung, die die Erholungswege beidseits der Limmat verbindet. Um den neuen Limmatsteg an das bestehende Langsamverkehrsnetz anzuschliessen, ist zusätzlich der Bau eines Wegstückes von ca. 250m Länge entlang den Familiengärten notwendig. Dieser Weg ist für den Fuss- und Veloverkehr auszubauen. Auf Neuenhofer Seite sind Terrainanpassungen notwendig. Auf der gegenüberliegenden Uferseite kann der Weg von der Brücke mit minimalen Anpassungen an den Uferweg in Würenlos angeschlossen werden. Koordination mit den Landschaftsmassnahmen und aus AP2 Karte

137 137/148 Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Regionaler Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, 2012 Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg Rüsler, 2014 Umsetzung M1 Limmatbrücke- Machbarkeitsstudie, 2015 Tiefenfundationskonzept, 2015 Vorgesehen, vorbehältlich der Kreditbewilligung: Wettbewerbsverfahren, 2017 Vorprojekt, 2018 Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Baubeginn ab 2021 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Bezug zum Richtplan Weitere Bemerkungen, Hinweise Der Limmatsteg ist auch als Teil des Initialprojekts Landschaftsspange Sulperg Rüsler des Agglomerationsparks Limmattal von übergeordneter Bedeutung. Der Limmatsteg ist Teil des regionalen Sachplanes Landschaftsspange Sulperg-Rüsler. - Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Verbesserung im Bereich Fuss- und Veloverkehr durch Lückenschliessung 2 Öffentliches Verkehrssystem Keine Relevanz 3 Strassennetz Keine Relevanz 4 Erreichbarkeit Verbesserung der Erreichbarkeit mit dem Fuss- und Veloverkehr 5 Intermodalität Verbesserung der Anbindung des Fuss- und Veloverkehrs an den öffentlichen Verkehr 6 Nachfrageseitige Massnahmen Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten fördern die Nachfrage

138 138/148 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Attraktive Fuss- und Veloverkehrsrouten werden auch für den Freizeitverkehr genutzt WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Fuss- und Veloverkehrsverbindungen tragen zur Qualität der öffentlichen Räume bei WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit gute Fuss- und Veloverkehrsverbindungen fördern die Sicherheit 2 Subjektive Sicherheit Subjektive Sicherheit wird durch attraktive Routen unterstützt WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen indirekte Verminderung der Schadstoffbelastung durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 2 Lärmimmissionen indirekte Verminderung der Lärmimmissionen durch erhöhte Attraktivität und damit Nutzung des Fuss- und Veloverkehrs 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Gezielte Lückenschliessung führt zu einer Bündelung der Verkehrswege und trägt damit auch zur Entlastung der Natur- und Landschaftsräume bei Priorität Priorität A Begründung: Bau- und Finanzreife wird innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Programmbotschaft voraussichtlich erreicht. Quellen 1 Regionaler Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, Arbeitsprogramm Landschaftsspange Sulperg-Rüsler, Umsetzung M1 Limmatbrücke- Machbarkeitsstudie, 2015

139 139/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Zentrumsachse mit Langsamverkehr Sandäckerstrasse ID ARE-Code Priorität LV11 A Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den kantonalzürcherischen Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Im regionalen Entwicklungskonzept von Baden Regio ist Spreitenbach zudem ein Zentrumsgebiet, das vielfältig genutzt und städtisch geprägt ist. Dazu gehören auch unterschiedliche Wohn- und Siedlungsformen, sowie ein Arbeitsplatzangebot in einer hohen Dichte. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild und im regionalen Entwicklungskonzept angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden. (HB_S6)

140 140/148 Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1) Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Siedlungsentwicklung wird auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und auf autoreduzierte Nutzweisen ausgerichtet, um die Luft- und Lärmbelastung zu senken. Dies betrifft vor allem die Gebiete des Spannungsbogens, die entlang der stark befahrenen Verkehrsinfrastrukturen konzentriert sind und eine übermässige Verkehrsbelastung aufweisen. (TS_S5) Für die gemäss Zukunftsbild in unterschiedlicher Intensität zu verändernden Gebiete werden die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und Siedlungsränder verbessert, das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen erhöht und die Strassenräume von im regionalen Richtplan Limmattal bezeichneten Verbindungsstrassen aufgewertet. (TS_S5) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: - Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Zusammen mit dem Kanton Aargau und der Limmattalbahn wurde im Jahr 2015 ein Vorprojekt dazu erarbeitet. Der Abschluss des Vorprojektes erfolgte Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Vorprojekt liegt vor. Realisierungshorizont Baubeginn: (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach Weitere Beteiligte: Kanton Aargau, Grundeigentümer HGO und Zentrumsplanung Inbetriebnahme: 2022 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 0.5 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 20 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte

141 141/148 Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Zur Stärkung des Langsamverkehrs gelangt das Prinzip Stadt der kurzen Wege zur Anwendung. Dafür soll mittels dichtem Fuss- und Radwegenetz die Distanz zwischen Wohnund Arbeitsort, Nahversorgung und Freizeitorten sowie den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs reduziert werden. Die attraktive Weiterführung der Querverbindung vom Waldrand kommend über das Dorf und das Shoppi bis über das Geleisfeld und hin zur ehemaligen Badi an der Limmat ist für die städtebauliche Integration des Zentrums von grosser Bedeutung. Es unterstützt die Grundkonzeption Stadt der kurzen Wege. Mit der angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Müslistrasse und Entlastung der Längsachsen und Aufwertung der Zentrumsachse (Querachse) kann Potential zu Gunsten des Fuss- und Radverkehrs freigespielt werden. Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Mit dem Vollausbau der Sandäckerstrasse soll die Lücke im Fuss- und Veloverkehrsnetz adäquat geschlossen werden. Weiter wird entlang des Trassees der Limmattalbahn von der Sandäckerstrasse bis zur Haltestelle Grabäcker der Zugang für den Langsamverkehr mittels Weg im Zusammenhangt mit dem Projekt von Mettler 2 Invest (Pathé) erstellt. Die geplante Limmattalbahn 2 Etappe (Massnahme ÖV1) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Räumliche Entwicklungsstrategie (RES) des Gemeinderats (Masterplanung): liegt vor (Stand November 2015; Details siehe Massnahmenblatt Nr. 63) Erarbeitung Vorprojekt abgeschlossen Vorgesehen: Fertigstellung des kommunalen Entwicklungsrichtplans Zentrum und Beschlussfassung: 2016 Bewilligung Bauprojekt Mettler 2 Invest Erarbeitung Projekt ab 2016 Ausarbeitung Bauprojekt Etappe I im Sommer 2016 Ausbau Vollausbau Sandäckerstrasse zusammen mit Limmattalbahn 2019

142 142/148 Bezug zu anderen Planungen und Akteuren Kantonaler Richtplan Aargau Raumentwicklungskonzept (REK) Baden Regio Limmattalbahn, 3. Etappe (Linienführung) Entwicklungsplanung privater Akteure (HGO/Zentrumsplanung) Bezug zum Richtplan Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet. Innerhalb der Baden Regio bildet es gemäss dem regionalen Entwicklungskonzept (REK) ein Nebenzentrum zum Regionalzentrum Baden-Wettingen mit den regional bedeutsamen Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Versorgung und Arbeiten. Weitere Festlegungen sind nicht nötig. Weitere Bemerkungen, Hinweise Nutzen WK1: Qualität Verkehrssystem verbessern 1 Fuss- und Veloverkehr Langsamverkehrslücke wird geschlossen in der Zentrumsachse und Zugang zur Haltestelle der Limmattalbahn geschaffen 2 Öffentliches Verkehrssystem Unterstützt durch optimale Zugänglichkeit die Attraktivität der Limmattalbahn 3 Strassennetz Erhöht Sicherheit durch Entkoppelung der Verkehrsteilnehmer 4 Erreichbarkeit Erhöht Erreichbarkeit der Limmattalbahn und der angrenzenden Naherholungsräume und der Sportanlage Mittlerzelg durch Langsamverkehr 5 Intermodalität Keine Relevanz 6 Nachfrageseitige Massnahmen Keine Relevanz 7 Güterverkehr Keine Relevanz 8 Freizeitverkehr Keine Relevanz WK2: Siedlungsentwicklung nach innen fördern 1 Konzentration Keine Relevanz 2 Zersiedelung Keine Relevanz 3 Qualität öffentliche Räume Keine Relevanz WK3: Verkehrssicherheit erhöhen 1 Objektive Sicherheit Keine Relevanz 2 Subjektive Sicherheit Keine Relevanz

143 143/148 WK4: Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindern 1 Luftschadstoff- und CO2-Emissionen Keine Relevanz 2 Lärmimmissionen Keine Relevanz 3a Flächenbeanspruchung Keine Relevanz 3b Natur- und Landschaftsräume Keine Relevanz Priorität Priorität A Begründung: Quellen Vorprojekt und Bauprojekt Mettler 2 Invest liegt vor. Jetzt kann die grundeigentümerverbindliche Umsetzung angegangen werden. 1 Beschluss Gemeindeversammlung zu Baukredit Etappe I Sandäckerstrasse 2 Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Gemeinderat Spreitenbach; 2. Mai Kantonaler Richtplan Aargau

144 144/148 Agglomerationsprogramm Limmattal, 3. Generation Massnahme Massnahmenpaket Spreitenbach Zentrumsachse mit Langsamverkehr Zentrumsstrasse ID ARE-Code Priorität LV12 B Massnahmentyp Massnahmenkategorie Gesamtverkehr ÖV MIV LV Siedlung Landschaft / Natur Langsamverkehr Fuss/Velo Infrastruktur keine Infrastruktur Zweckmässigkeit Zukunftsbild: Die Gemeinde Spreitenbach ist im kantonalen Richtplan Aargau als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bezeichnet, der für arbeitsplatzintensive Nutzungen sowie für produzierende und verarbeitende Nutzungen vorgesehen ist. Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Auftrag regional abgestimmt für die planerische, organisatorische und infrastrukturelle Entwicklung sowie für die Qualitätsanforderung für Arbeitszonen in der Nutzungsplanung zu sorgen. Spreitenbach als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung bildet zusammen mit den kantonalzürcherischen Zentrumsgebieten von kantonaler Bedeutung Dietikon und Schlieren im Zukunftsbild gemeinsam den Spannungsbogen. Im regionalen Entwicklungskonzept von Baden Regio ist Spreitenbach zudem ein Zentrumsgebiet, das vielfältig genutzt und städtisch geprägt ist. Dazu gehören auch unterschiedliche Wohn- und Siedlungsformen, sowie ein Arbeitsplatzangebot in einer hohen Dichte. Mit der Massnahme wird die im Zukunftsbild und im regionalen Entwicklungskonzept angestrebte Entwicklung gefördert. Sie leistet einen Beitrag zur Innenentwicklung und unterstützt die Zielsetzung im kantonalen Richtplan Aargau. Handlungsbedarf: Die bauliche Verdichtung und Umstrukturierung soll auf die mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossenen Gebiete links der Limmat, insbesondere auf den Spannungsbogen Schlieren (unter Einbezug eines Teils der Gemeinde Urdorf) Dietikon Spreitenbach fokussiert werden. (HB_S1) Die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und damit auch des Zentrums von Spreitenbach («Shoppi») soll verbessert werden. (HB_S2) Das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen und Infrastrukturen soll verbessert werden. (HB_S3) Die Siedlungsentwicklung soll auf den öffentlichen Verkehr und auf den Langsamverkehr ausgerichtet werden. (HB_S4) Die planerische Zusammenarbeit der Gemeinde mit den privaten Akteuren soll intensiviert werden. (HB_S6)

145 145/148 Teilstrategien: Die bauliche und nutzungsmässige Verdichtung und Umstrukturierung wird schwerpunktmässig auf Schlieren und Dietikon als Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung sowie auf Spreitenbach als wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ausgerichtet. Diese Orte bilden zusammen mit einem Teil der Gemeinde Urdorf gemeinsam den Spannungsbogen im Limmattal. (TS_S1) Die Nutzungsschwerpunkte gemäss Zukunftsbild werden entwickelt und aufgewertet, damit die Zentrumsbildung forciert und der Spannungsbogen gestärkt wird. (TS_S2) Die Siedlungsentwicklung wird auf den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr und auf autoreduzierte Nutzweisen ausgerichtet, um die Luft- und Lärmbelastung zu senken. Dies betrifft vor allem die Gebiete des Spannungsbogens, die entlang der stark befahrenen Verkehrsinfrastrukturen konzentriert sind und eine übermässige Verkehrsbelastung aufweisen. (TS_S5) Für die gemäss Zukunftsbild in unterschiedlicher Intensität zu verändernden Gebiete werden die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlungen und Siedlungsränder verbessert, das Angebot an qualitativ hochstehenden siedlungsorientierten Freiräumen erhöht und die Strassenräume von im regionalen Richtplan Limmattal bezeichneten Verbindungsstrassen aufgewertet. (TS_S5) Bezug zu Massnahmen AP1, AP2, nationalen Massnahmen: Relevanz Begründung: Spreitenbach weist als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung nicht nur einen hohen Stellenwert für die Region Baden Regio und den gesamten Kanton Aargau aus, sondern darüber hinaus nimmt die Gemeinde mit dieser Funktion eine wichtige Rolle innerhalb des Spannungsbogens und damit für das gesamte Limmattal ein. Machbarkeit Im Rahmen der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) wurde festgehalten, dass zur Stärkung des Langsamverkehrs das Prinzip Stadt der kurzen Wege zur Anwendung kommen soll. Dafür soll mittels dichtem Fuss- und Radwegenetz die Distanz zwischen Wohnund Arbeitsort, Nahversorgung und Freizeitorten sowie den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs reduziert werden. Weiter wurde im Rahmen des kommunalen Richtplan für das Zentrum («Shoppi») die Schnittstelle zur Zentrumsstrasse konkretisiert. Anschliessend werden die notwendigen Schritte zur grundeigentümerverbindlichen Sicherstellung der Richtplaninhalte eingeleitet. Reifegrad Reifegrad 1 Reifegrad 2 Begründung: Die Massnahme folgt aus der Problemanalyse und entspricht dem Zukunftsbild und den Teilstrategien des Agglomerationsprogramms. Finanzielle Auswirkungen der Lösungsstrategien sind aufgrund von Erfahrungswerten grob abgeschätzt. Die Wirkungen sind grob beurteilt. Realisierungshorizont Baubeginn: bis 2018 (Sofortmassnahme) (kurzfristig) (mittelfristig) nach 2026 (langfristig) Inbetriebnahme: 2025 Verantwortung Massnahmenträger: Spreitenbach Weitere Beteiligte: Grundeigentümer

146 146/148 Kosten (exkl. MwSt.) Investitionskosten: 0.4 Mio. CHF Kostengenauigkeit: +/- 20 % Mitfinanzierbarkeit NAF ja nein, Eigenleistung Agglomeration nein, Finanzierung Dritte Beschreibung der Massnahme Ausgangslage, Problem, Ziele Massnahme Bezug zu anderen AP-Massnahmen und Akteuren Die attraktive Weiterführung der Querverbindung vom Waldrand kommend über das Dorf und das Shoppi bis über das Gleisfeld und hin zur ehemaligen Badi an der Limmat ist für die städtebauliche Integration des Zentrums von grosser Bedeutung. Es unterstützt die Grundkonzeption Stadt der kurzen Wege. Mit der angestrebten Verkehrsverlagerung auf die Müslistrasse und Entlastung der Längsachsen und Aufwertung der Zentrumsachse (Querachse) kann Potential zu Gunsten des Fuss- und Radverkehrs freigespielt werden. Entlang der Zentrumsstrasse ist die Lücke im Fuss- und Veloverkehrsnetz adäquat zu schliessen. Die geplante Limmattalbahn (Massnahme ÖV2) verbindet die wichtigen Entwicklungsgebiete in Spreitenbach. Mit der räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) und der grundeigentümerverbindlichen Umsetzung der Strategieinhalte kann diese, für das Limmattal zentrale ÖV-Massnahme wesentlich unterstützt werden. Karte Zeitplan, Meilensteine, Beschlüsse Bisher: Räumliche Entwicklungsstrategie 2030 (RES) des Gemeinderats (Masterplanung): liegt vor (siehe S3) Kommunaler Entwicklungsrichtplan Zentrum liegt im Entwurf vor Vorgesehen: Fertigstellung des kommunalen Entwicklungsrichtplans Zentrum und Beschlussfassung: ca. Sommer 2016 Ausarbeitung Gestaltungsplan: frühestens ab 2016

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