Jahrgang 27, Nr. 5, vom

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1 Jahrgang 27, Nr. 5 vom Amtsblatt für die Jahrgang 27, Nr. 5, vom Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2014 der gem. 82 BbgKVerf...Seite 30 Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über die Entlastung des s für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gem. 82 BbgKVerf...Seite Änderungssatzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung...Seite Änderung der Satzung der über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und die Höhe der Abführung nach 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf...Seite 31 Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 01/99 Umsiedlung Diepensee im OT Diepensee...Seite 32 Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 03/97 Luckenwalder Straße im OT Königs Wusterhausen...Seite 32 Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln der...seite 33 Beschlüsse der Sitzung des Ortsbeirates Diepensee am Seite 33 Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses am Seite 33 Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses am Seite 34 Beschlüsse der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Seite 34 Bodenrichtwerte zum Stichtag Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für das Gebiet der...seite 35 Beschlüsse der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Niederlehme vom Seite 35 Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung über einen Grenztermin...Seite 35 Nichtamtlicher Teil für die Jubiläums-Glückwünsche...Seite 36 Impressum Herausgeber:, Der Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, Königs Wusterhausen, Tel.: / , kw.presse@stadt-kw.de Verantwortlich: Ursula Schlecht Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die erscheint nach Bedarf und wird im Verwaltungsgebäude der, Schlossstraße 3 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der einzeln oder mit der städtischen Publikation rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWeKurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht Druck: Berliner Zeitungsdruck 29

2 Amtsblatt für die Jahrgang 27, Nr. 5 vom Öffentliche Bekanntmachung Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2014 der gem. 82 BbgKVerf Der Es wird folgender Beschluss bekannt gemacht: Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in ihrer Sitzung am auf der Grundlage des 82 (4) BbgKVerf den vom festgestellten Jahresabschluss zum in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von ,90 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen an Zahlungsmitteln von ,85 aus. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum (Anlage 2 - auf die nochmalige Anfügung der Anlagen zum Prüfbericht wird an dieser Stelle verzichtet) zur Kenntnis. Bekanntmachungsanordnung/Ersatzbekanntmachung Hiermit wird die Bekanntmachung des vorstehenden Beschlusses Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2014 der gem. 82 BbgKVerf, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossen, angeordnet. Jedermann kann in den Jahresabschluss/Gesamtabschluss und seine Anlage(n) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht nehmen. Die genannten Unterlagen liegen zu diesem Zweck im Verwaltungsgebäude Schlossstraße 3, Raum B 2.12 in Königs Wusterhausen zur Einsicht aus. Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über die Entlastung des s für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gem. 82 BbgKVerf Der Es wird folgender Beschluss bekannt gemacht: Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Entlastung des s für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gem. 82 (4) BbgKVerf. Bekanntmachungsanordnung/Ersatzbekanntmachung Hiermit wird die Bekanntmachung des vorstehenden Beschlusses Beschluss über die Entlastung des s für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gem. 82 BbgKVerf, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossen, angeordnet. 1. Änderungssatzung der über die Straßenreinigung Der Straßenreinigungssatzung Auf der Grundlage der 3 Absatz 1 und 28 Absatz 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), vom (GVBl. I, S. 286) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2004 (GVBl. I/04 S.174), des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr. 15, S. 358) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. Mai 2016 folgende 1. Änderungssatzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung beschlossen: Durch die 1. Änderungssatzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung wird die in der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Satzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung, veröffentlicht im Amtsblatt der Jahrgang 26, Nr. 10 vom , wie folgt geändert: 30

3 Jahrgang 27, Nr. 5 vom Amtsblatt für die I. Änderung 3 Absatz 1 wird geändert und erhält folgende Fassung: Die Fahrbahnen und Gehwege sind, soweit die Reinigungspflicht den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern obliegt, sauber zu halten. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat (wie z.b. Papier, Glas, Metall, Holz und Äste) sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. Eine Zwischenlagerung von Kehricht im Verkehrsraum und auf anderen öffentlichen Straßen oder Flächen ist nicht zulässig. Das Laub der Straßenbäume ist vom Grundstückseigentümer zusammenzukehren und am Rand zwischen Fahrbahn und Gehweg zu lagern. In der Zeit vom bis wird dieses Laub durch die Stadt entsorgt. Ein Verzeichnis der Straßen, die in die Laubentsorgung einbezogen werden sowie die entsprechenden Entsorgungstermine, werden rechtzeitig vorher im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen veröffentlicht. Zu den vom Grundstückseigentümer zu reinigenden Flächen gehören im straßenreinigungsrechtlichen Sinne nicht nur der Gehweg, sondern auch alle unbefestigten Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken und der Straße. Insbesondere ist Laub aus dem für die Benutzung durch den Fußgänger vorgesehen Teil der Verkehrsfläche unverzüglich zu entfernen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. II. In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung der über die Straßenreinigung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Königs Wusterhausen, den Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird die Bekanntmachung angeordnet für die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung Königs Wusterhausen, den Änderung der Satzung der über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und die Höhe der Abführung nach 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Der I. Änderung 3 wird wie folgt geändert und erhält folgende Fassung: (1) Durch die Beteiligungsverwaltung wird für alle Vertreter der Stadt nach 1 der Satzung die Höhe der Aufwandsentschädigung bis zum des darauf folgenden Jahres geprüft. Zu diesem Zweck übergeben die Gesellschaften der Beteiligungsverwaltung einen Nachweis über die gewährte Aufwandsentschädigung. (2) Vertreter der Stadt, die einer Abführungspflicht nach dieser Satzung unterliegen, erhalten, nach schriftlicher Anhörung, eine entsprechende Zahlungsaufforderung vom Fachbereichsleiter Finanzen. Der Abführungsbetrag ist nach Erhalt der Zahlungsaufforderung innerhalb eines Monats bei der Stadtkasse bar oder auf eines der Konten der Stadt Königs Wusterhausen unter Benennung des Zahlungsgrundes Abführung nach 97 BbgKVerf einzuzahlen. II. In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der Satzung der über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und die Höhe der Abführung nach 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird die Bekanntmachung angeordnet für die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene 1. Änderung der Satzung über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und die Höhe der Abführung nach 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) 31

4 Amtsblatt für die Jahrgang 27, Nr. 5 vom Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 01/99 Umsiedlung Diepensee im OT Diepensee Der Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 01/99 Umsiedlung Diepensee im OT Diepensee im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Hoherlehmer Straße. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit in der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus B in der Zeit vom 13. Juni 2016 bis einschließlich 27. Juni 2016 während folgender Dienststunden unterrichten: Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 03/97 Luckenwalder Straße im OT Königs Wusterhausen Der Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 03/97 Luckenwalder Straße im OT Königs Wusterhausen im beschleunigten Verfahren gem. 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB gefasst. Das Planänderungsgebiet liegt südöstlich der Rosa-Luxemburg-Straße, nordwestlich des LIDL-Marktes Luckenwalder Straße. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan gekennzeichnet. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit in der Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus B in der Zeit vom 13. Juni 2016 bis einschließlich 27. Juni 2016 während folgender Dienststunden unterrichten: Montag Dienstag Donnerstag Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 17:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. Montag Dienstag Donnerstag Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 17:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Königs Wusterhausen, den 12. Mai 2016 In Vertretung Innerhalb dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern. Königs Wusterhausen, den 12. Mai 2016 In Vertretung Jörn Perlick 1. Beigeordneter (Siegel) Jörn Perlick 1. Beigeordneter (Siegel) 1. Änderung B- Plan 01/99 "Umsiedlung Diepensee" W K Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 01/99 Umsiedlung Diepensee im OT Diepensee 32

5 Jahrgang 27, Nr. 5 vom Amtsblatt für die Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln der Der Nachfolgend aufgeführtes Dienstsiegel mit dem Wappen der und der Umschrift * Landkreis Dahme- Spreewald mit einem Durchmesser von 20 mm wird für ungültig erklärt: - das Dienstsiegel mit der Nummer 7 mit Wirkung vom Königs Wusterhausen, den Änderung 03/97 "Luckenwalder Straße" Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird die Bekanntmachung der vorstehenden Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln vom im Amtsblatt der angeordnet. Königs Wusterhausen, den Beschlüsse der Sitzung des Ortsbeirates Diepensee am Übersichtsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 03/97 Luckenwalder Straße im OT Entnahme von Haushaltsmitteln für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Gelände des Dorfgemeinschaftshauses aus der Sonderrücklage Ja-Stimmen Entnahme von Haushaltsmitteln für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses aus der Sonderrücklage Ja-Stimmen 3 Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses am Öffentliche Sitzung Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses Nr. 02/2016 zum Jahresabschluss 2015 der Lager, Umschlag Transport Mittelbrandenburgischen Hafengesellschaft mbh Ja-Stimmen Bauprogramm S e n z i g e r S t r a ß e [Bindower Straße bis Ortsausgang einschließlich der Flurstücke 11 bzw. 19 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Zeesen] im OT Zeesen der Ja-Stimmen Bauprogramm I m W i n k e l (Erschließungsstraße I, Flurstück 991, Flur 8, Gemarkung Zeesen) im OT Zeesen der Ja-Stimmen 9 33

6 Amtsblatt für die Jahrgang 27, Nr. 5 vom Freigabe der Planungsfortsetzung zum Ausbau des Jugendsportparks mit Calisthenicsanlage Ja-Stimmen 9 Nicht öffentliche Sitzung Vergabe nach VOL Grundschulen in Trägerschaft der, Beschaffung von Tischen und Stühlen für die Klassenräume Ja-Stimmen Vergabe nach VOL, Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des 7 Abs. 3 BuchPrG Ja-Stimmen Abschluss eines Grundstückstauschvertrages in Königs Wusterhausen, OT Zernsdorf Ja-Stimmen 9 Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses am Nicht öffentliche Sitzung Vergabe nach VOB, Mittelinsel Eichenallee Ja-Stimmen 6 Beschlüsse der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Öffentliche Sitzung Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2014 der gem. 82 BbgKVerf Ja-Stimmen 24, Stimmenthaltung Beschluss über die Entlastung des s für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 gem. 82 BbgKVerf Ja-Stimmen 23, Stimmenthaltung Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses 01 / 2016 der Lager, Umschlag und Transport Mittelbrandenburgischen Hafengesellschaft mbh Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates Ja-Stimmen 25, Nein-Stimmen Änderungssatzung zur Satzung der über die Straßenreinigung Straßenreinigungssatzung 2016 Ja-Stimmen Änderung der Satzung über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und die Höhe der Abführung nach 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Ja-Stimmen Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Niederlehmer Straße 31 im OT Wernsdorf Ja-Stimmen Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01/16 Schulstraße 1 im Ortsteil Wernsdorf Ja-Stimmen Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 01/99 Umsiedlung Diepensee im OT Diepensee Ja-Stimmen Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 03/97 Luckenwalder Straße im OT Königs Wusterhausen Ja-Stimmen Straßenumbenennung eines Teilabschnittes der Wiesenstraße im OT Königs Wusterhausen Ja-Stimmen Straßenumbenennung eines Teilabschnittes der Schorfheider Straße im OT Königs Wusterhausen Ja-Stimmen Einführung eines Bürgerbeteiligungsverfahren in Königs Wusterhausen Ja-Stimmen Änderung der Förderrichtlinie zur Erfüllung freiwilliger sozialer Aufgaben Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen in der Sozialförderrichtlinie Ja-Stimmen Prüfung der Errichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort einer Oberschule in Königs Wusterhausen Ja-Stimmen 23, Stimmenthaltung Abberufung/Berufung von sachkundigen Einwohnern des Ausschusses für Soziales, Familie, Bildung, Jugend und Sport Ja-Stimmen 23, Stimmenthaltung Abberufung/Berufung von sachkundigen Einwohnern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Ja-Stimmen 23, Stimmenthaltung 2 Nichtöffentliche Sitzung Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages in Königs Wusterhausen, OT Kablow Ja-Stimmen Zweite Änderung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr vom Ja-Stimmen Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 Dorfanger 17/18 im OT Niederlehme Ja-Stimmen 25, Stimmenthaltung 1 34

7 Jahrgang 27, Nr. 5 vom Amtsblatt für die Bodenrichtwerte zum Stichtag Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für das Gebiet der Der Gemäß 193 und 196 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss im Landkreis Dahme- Spreewald am 27. Januar 2016 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2015 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes. Gemäß 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung sind die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt über das Bodenrichtwertportal Boris Land Brandenburg im Internet unter Die Bürger haben auch die Möglichkeit, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme- Spreewald, Reutergasse 12 in Lübben, Telefon: ( ) , Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung über einen Grenztermin Ralf Ortloff Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Fichtestraße Wildau Unser Zeichen: GB-Nr Sehr geehrte Frau Krause (oder Rechtsnachfolger), ich habe die öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung an Sie verfügt. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen. Mit freundlichen Grüßen Ralph Ortloff Königs Wusterhausen, Beschlüsse der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Niederlehme vom Anwesende Jagdgenossen: 8 vertretende Fläche: 80,97 ha Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jagdjahr wurde einstimmig bestätigt. Der Finanzbericht des Vorstandes für das Jagdjahr wurde einstimmig bestätigt. Die Kassenprüfung und die Entlastung der Kassenprüfer für das Jagdjahr wurde einstimmig bestätigt. Die Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2015/2016 erfolgte einstimmig. Der Entwurf des Finanzplanes 2016/2017 wurde einstimmig bestätigt. Die Festlegungen zur Auszahlung des Jagdpachtreinertrages für das Jagdjahr 2015/2016 wurden einstimmig bestätigt. Ulf Gallasch Jagdvorsteher 35

8 Amtsblatt für die Jahrgang 27, Nr. 5 vom Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren im Monat Juni Wir gratulieren zu den Geburtstagen am Königs Wusterhausen Jürgen Heller Dietmar Schaefer Lilli Laak Klaus Schöllner Else Andres Helmuth Woitke Edelfriede Peters Michael Pohl Günther Schneider Hildegard Friedel Peter Klimaszewski Ruth Krocke Anna-Maria Starke Susanne During Klaus Grabert Günther Hübner Hildegard Wendt Gerda Neumann Peter Dittmann Margot Wagner Rosemarie Kunze Gerhard Städter Karl-Heinz Kelch Renate Küster Ilse Ruhbaum Karl Schögel Annemarie Alicke Bärbel Bredow Jürgen Kummetz Helga Spinola Hans-Rüdiger Parant Elfriede Popp Ruth Friedrich Irma Neuendorf Joachim Haarmann Sonja Leichsenring Manfred Ziesak Hans-Jörg Fischer Volker Mittenzwei Siegfried Vahlpahl Lucie Daumann Klaus Witte Ewald Lepinat Hans-Joachim Fliege Elvira Schindler 85 Diepensee Adolf Sommerfeld 75 Kablow Lissi Becker 90 Niederlehme Johanna Walz Heinz Fuhrmann Ruth Sauder Eberhard Fränkel Edith Suter Anni Lingsch Gerhard Schmidt Heinz Ganzschow Waltraud Gluttig 80 Senzig Ingrid Strauch Renate Beer Reiner Dix Kurt Netack Monika Tippel Joachim Schuster Rainer Wolf Dieter Mann Dieter Raue Ingeborg Hönow 75 Wernsdorf Ilse Richter Christine Bielefeld Manuela Stenzel Marianne Wolf Heinz Krahn Erika Schwarz 80 Zeesen Manfred Klunker Reinhold Loewe Frithjof von Rottkay Jürgen Strempel Rosemarie Sinacki Helga Franik Eberhardt Wittge 80 Zernsdorf Annette Graf Günter Mattern Ruth Krüger Marlit Eppinger Rainer Balke Gisela Fuchs Waltraut Bornowski Eckart Reblin Lieselotte Mühmel Hartmut Raußeck Lothar Benda Helmut Purrucker Edith Hettwer 75 und zum 50. Hochzeitstag Christa und Siegfried Rahn aus Königs Wusterhausen am Barbara und Herbert Majewski aus Königs Wusterhausen am Ursula und Uwe Thinius aus Königs Wusterhausen am Dagmar und Günter Kuschel aus Königs Wusterhausen am Lieselotte und Kurt Schernus aus Senzig am Gesa und Dieter Ebelt aus Senzig am Inge und Wilfried Heitmann aus Zeesen am Ulrike und Werner Hilger aus Zernsdorf am und zum 60. Hochzeitstag Christel und Ulrich Radecke aus Königs Wusterhausen am Brigitte und Otto Wiesner aus Niederlehme am Die gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstagen sowie ab dem 100. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33 Abs. 4 BbgMeldeG zulässig. Nach 33 Bbg- MeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung. 36

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