Die Unionsbürgerfreizügigkeit als Schlüssel zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen?

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1 Exposé des Dissertationsvorhabens Vorläufiger Arbeitstitel: Die Unionsbürgerfreizügigkeit als Schlüssel zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen? Verfasserin: Mag. iur. Ljubica Mrvošević Angestrebter akademischer Grad: Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Betreuerin: Ao. Univ. Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz Studienrichtung: Rechtswissenschaften Studienkennzahl: A Dissertationsgebiet: Europäisches Sozialrecht Matrikelnummer: Wien, im Juni 2016

2 Einleitung Die Frage, unter welchen Bedingungen wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen dürfen und inwieweit dieser Anspruch durch die nationalen Rechtsordnungen unionsrechtskonform eingeschränkt werden kann, ist heutzutage eine höchst brisante politische Frage. Dieses Thema und damit zusammenhängend das Thema Migration beschäftigt wie sich auch an der Flüchtlingskrise des letzten Jahres zeigt die europäische Politik und Öffentlichkeit wie kaum ein anderes. Viele Mitgliedstaaten sehen sich angesichts der immer stärker ausgebildeten Freizügigkeit auch ökonomisch nicht aktiver Unionsbürger in ihren öffentlichen Finanzen bedroht und versuchen daher, den Zugang zu den nationalen Sozialhilfesystemen von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig zu machen. Diese Sorgen der Mitgliedstaaten so nachvollziehbar sie vor dem Gesichtspunkt einer Solidargemeinschaft auch sein mögen scheinen teilweise unbegründet zu sein. Interessanterweise ergibt sich nämlich aus hierzu spärlich vorhandenen statistischen Daten, dass zb in Österreich EU Migranten einen relativ geringen Anteil an den Gesamtbeziehern der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ausmachen. 1 Nichtsdestotrotz werden jedoch gerade diese Sorgen der Mitgliedstaaten wohl über das weitere Schicksal der Europäischen Union (mit- )bestimmen. Das zeigt sich nicht zuletzt an den intensiven Brexit -Verhandlungen, bei denen vor allem die sozialen Rechte von Unionsbürgern im Fokus standen und letztlich zu weitläufigen Eingeständnissen der Union gegenüber Großbritannien geführt haben. 2 Nicht zuletzt aufgrund der Brisanz dieses Themas möchte ich mich daher in meiner Arbeit einer systematischen und abschließenden Aufarbeitung der Frage widmen, ob und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Unionsbürgerschaft tatsächlich Schlüssel zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen ist. Problemaufriss Die Freizügigkeit ökonomisch nicht aktiver Unionsbürger ergibt sich zunächst unmittelbar aus dem Primärrecht, in concreto aus den Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft (Art 20 ff AEUV). Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden bereits mit dem Vertrag von Maastricht in den damaligen EG-Vertrag (EGV) eingefügt. 3 Während die Unionsbürgerschaft ursprünglich lediglich Ausdruck von mehr Bürgernähe sein sollte, hat sie sich mittlerweile zu einem Kernstück der Europäischen Union entwickelt; 4 so formuliert auch der EuGH in strsp, dass die Unionsbürgerschaft dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der 1 Vgl hierzu zb den Wiener Sozialbericht 2015 Wiener Sozialpolitische Schriften, Band 8, S 140 f, vgl hierzu auch Heindlmaier/Blauberger, Wie sozial soll die EU noch sein? Freizügigkeit und Sozialleistungen nach dem Brexit- Deal, ÖGfE Policy Brief v , 2 Vgl hierzu aus der medialen Berichterstattung zb oder auch Entscheidung. 3 Vgl hierzu statt aller Kolonovits in Mayer/Stöger (Hrsg) EUV/AEUV, Art 20 AEUV, Rz 1 ff mwn (rdb.at). 4 Vgl hierzu bloß Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union 6 (Brüssel 2015) Rz 238 oder auch Schrammel/Winkler, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (Wien 2010) 28 f.

3 Mitgliedstaaten zu sein [ ]. 5 Das Konzept der Unionsbürgerschaft verleiht dem Einzelnen darüber hinaus auch gewisse Rechte: Art 20 Abs 2 AEUV knüpft an den Status der Unionsbürgerschaft die in den Verträgen vorgesehenen Rechte [ ], darunter auch das in Art 18 AEUV eingeräumte Diskriminierungsverbot, welches der EuGH unter Heranziehung der Art 20 und 21 AEUV seit der Rs Martínez Sala 6 immer wieder herangezogen hat, um eine Inländergleichbehandlung auch bei der Inanspruchnahme von sozialen Leistungen durch wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger zu begründen und auszubauen ( Normentrias aus Art 18, 20 und 21 AEUV). 7 Dies war anfänglich insofern überraschend, als in der Europäischen Union davon ausgegangen wurde, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger von den allgemeinen Sozialsystemen gerade nicht erfasst sind. 8 Diese Rsp des EuGH wurde in der Literatur teilweise scharf kritisiert. Das Aufenthaltsrecht und der Gleichbehandlungsanspruch von Unionsbürgern gem Art 18 und Art 21 AEUV standen nämlich seit jeher unter dem Vorbehalt sekundärrechtlicher Bedingungen und Beschränkungen. Derartige Durchführungsvorschriften sind die Unionsbürgerrichtlinie (Unionsbürger-RL) 9 bzw deren Vorgängerrichtlinien. Bereits die ersten drei Aufenthaltsrichtlinien aus den Jahren 1990/ enthielten insofern Beschränkungen, als ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht nur jenen Unionsbürgern zukommen sollte, die sich auch selbst versorgen konnten. 11 Diese sekundärrechtlichen Vorgaben wurden vom EuGH im Zuge des Ausbaus seiner Judikatur auf Basis von Art 18, 20 und 21 AEUV jedoch weitestgehend unbeachtet gelassen. 12 Stattdessen zog der EuGH in einer Reihe von progressiven Entscheidungen das Primärrecht heran, um wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern den Zugang zu bestimmten Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedstaates weiterhin zu ermöglichen. 13 Teilweise ließ er zwar auch Beschränkungen zu, so durfte der Bezug von gewissen Sozialleistungen von einer ausreichenden Integration des Antragstellers in die Aufnahmegesellschaft abhängig gemacht werden. 14 Mit der Erlassung der Unionsbürger-RL wurde dann zwar versucht, diese Rsp des EuGH in das Sekundärrecht zu übernehmen, gleichzeitig wurde jedoch die vom EuGH weitgehend ignorierte Voraussetzung der ausreichenden Existenzmittel für die Begründung 5 Vgl hierzu statt aller Kolonovits in Mayer/Stöger (Hrsg) EUV/AEUV, Art 20 AEUV, Rz 7 mwn (rdb.at). 6 EuGH , C-85/96, Martínez Sala, EU:C:1998: Vgl hierzu bloß Kolonovits in Mayer/Stöger (Hrsg) EUV/AEUV, Art 20 AEUV, Rz 18 ff mwn (rdb.at) oder auch Kolonovits in Mayer/Stöger (Hrsg) EUV/AEUV, Art 21 AEUV, Rz 20 ff mwn (rdb.at). 8 Vgl hierzu Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu den Sozialsystemen, JZ 23/2005, 1138 (1139 f) mwn. 9 RL 2004/38/EG des EP und des Rates v über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl L 2004/158, RL 90/364/EWG des Rates v über das Aufenthaltsrecht, ABl L 1990/180, 26; RL 90/365/EWG des Rates v über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen, ABl L 1990/180, 28; RL 93/96/EWG des Rates v über das Aufenthaltsrecht der Studenten, ABl L 1993/317, Vgl zb Art 1 Abs 1 RL 1990/364/EWG. 12 Vgl hierzu Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu den Sozialsystemen, JZ 23/2005, 1138 (1139 f) mwn. 13 Vgl zb EuGH , C-85/96, Martínez Sala, EU:C:1998:217; EuGH , C-184/99, Grzelczyk, EU:C:2001:458; EuGH , C-456/02, Trojani, EU:C:2004:488 oder auch EuGH , C-209/03, Bidar, EU:C:2005: Vgl hierzu bloß Windisch-Graetz, Zugang zu Sozialleistungen unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus, DRdA 2015, 444 (445) mwn.

4 eines rechtmäßigen Aufenthalts beibehalten. 15 In der Rs Brey 16 versuchte der EuGH, sich mit eben dieser Voraussetzung näher zu beschäftigen, warf aber mit seiner dort verlangten Einzelfallprüfung mehr Fragen auf, als er schlussendlich beantwortete. Mit der Rs Dano 17 kam es dann schließlich zu einer schlagartigen Akzentverschiebung vom Gleichbehandlungsanspruch der Unionsbürgerschaft zu den primärrechtlich begründeten Beschränkungen und Bedingungen. 18 Diese Kehrtwende im Sinne einer Verrechtlichung der Unionsbürgerschaft setzte sich auch in den auf die Rs Dano folgenden Judikaten des EuGH fort. 19 Diese Vielzahl an Judikaten, insbesondere jedoch die jüngste Judikatur des EuGH, werfen eine Reihe von Fragen und Widersprüchen auf, die es zu analysieren und kritisch zu beleuchten gilt, um zu versuchen, dieses Thema gesamthaft und systematisch darzustellen. Forschungsfragen Wie sich aus dieser ersten Einführung ergibt, stellt die Frage, inwiefern die Unionsbürgerschaft einen Zugang zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen eröffnet, ein äußerst zerstreutes und durchaus komplexes Thema dar. Es existiert reichhaltig Judikatur des EuGH, der zufolge Unionsbürger auf Basis des Primärrechts, genauer gesagt Art 18 ivm Art 20 und 21 AEUV, Gleichbehandlung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedstaates genießen. 20 In letzter Zeit lässt sich jedoch eine vollkommen entgegengesetzte Tendenz des EuGH beobachten. Unter Berufung auf die Unionsbürger-RL und deren Beschränkungen erlaubt der EuGH spätestens seit der Rs Dano den Mitgliedstaaten vermehrt Spielraum bei der Beschränkung bzw Verwehrung von sozialen Leistungen gegenüber wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern. 21 Die Dissertation soll sich also primär der Frage widmen, ob sich aus der extensiven zum Teil durchaus widersprüchlichen Judikatur des EuGH und den jeweils relevanten europäischen Rechtsgrundlagen ein status quo in Bezug auf den Anspruch auf Sozialleistungen durch wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger eruieren lässt. Insbesondere soll dabei untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen nun wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger einen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können, inwiefern dieser Anspruch beschränkt werden kann und welche Handlungsmöglichkeiten den Mitgliedstaaten insgesamt offen stehen. Diese Analyse soll auch kontextorientiert gestaltet sein: Daher wird vor dem Hintergrund der jeweiligen politischen bzw gesellschaftlichen Entwicklungen zu den jeweils relevanten 15 Vgl hierzu Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu den Sozialsystemen, JZ 23/2005, 1138 (1142) mwn. 16 EuGH , C-140/12, Brey, EU:C:2013: EuGH , C-333/13, Dano, EU:2014: Vgl hierzu bloß Thym, Daniel: EU-Freizügigkeit als rechtliche Konstruktion nicht als soziale Imagination, VerfBlog 2014/11/12, 19 EuGH , C-67/14, Alimanovic, EU:C:2015:597 und EuGH , C-299/14, García-Nieto, EU:C:2016: Vgl hierzu statt aller Kolonovits in Mayer/Stöger (Hrsg) EUV/AEUV, Art 20 AEUV, Rz 18 ff mwn (rdb.at). 21 Vgl hierzu bloß Thym, Daniel: EU-Freizügigkeit als rechtliche Konstruktion nicht als soziale Imagination, VerfBlog 2014/11/12,

5 Zeitpunkten dargestellt werden, wieso der EuGH zunächst derart progressiv entschieden hat und welche Beweggründe bzw Geschehnisse dazu geführt haben, dass seine Urteile zu dieser Frage bei grundsätzlich gleicher Rechtslage 22 nun immer restriktiver werden. Dies ist insofern zu untersuchen, als das hier relevante Themengebiet wie das Unionsrecht schlechthin in ein dynamisches Umfeld eingebettet ist, das sehr stark durch politische und soziale Kontexte geprägt ist. Daher ist es jedenfalls von Interesse, diese Aspekte bei der Analyse der Unionsbürgerfreizügigkeit und ihrer Anwendung mit zu berücksichtigen. Im Laufe dieser Analyse sollen zudem einzelne sich ergebende Problempunkte und Fragen untersucht werden, die nachstehend beispielhaft grob umrissen werden. Zu untersuchen wäre, insbesondere vor dem Hintergrund kompetenzrechtlicher Überlegungen und der mitgliedsstaatlichen Autonomie 23 wie der EuGH aus methodischer Sicht mit dem relevanten Sekundärrecht umgeht. Interessant ist nämlich, dass er dies zunächst weitgehend unbeachtet gelassen hat 24, während nun der Fokus seiner Urteile auf einer rechtlichen Argumentation auf Basis des Sekundärrechts zu scheinen liegt. Weiters soll das Spannungsfeld zwischen europäischem Aufenthaltsrecht und europäischem Sozialrecht dargestellt und analysiert werden. Dabei ist va interessant, dass der EuGH nach (alter?) strsp einen Gleichbehandlungsanspruch wirtschaftlich inaktiver Unionsbürger beim Zugang zu Sozialleistungen statuiert und andererseits die (teilweise widersprüchliche) Unionsbürger-RL (und nun jüngste Rsp des EuGH) die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wiederum davon abhängig macht, ob und in welchem Umfang Unionsbürger soziale Leistungen beanspruchen. 25 Dabei ist insbesondere auf die Bedeutung des rechtmäßigen Aufenthalts einzugehen und in weiterer Folge auch das Verhältnis von Unionsbürger-RL und Koordinierungsverordnung 26 zu analysieren. 27 Des Weiteren wird im Laufe der Analyse detailliert untersucht werden, wie die Rechtslage für Arbeitsuchende gestaltet ist. Nach Art 45 AEUV haben Unionsbürger das Recht, sich zur Arbeitssuche in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Wenn diese bereits im Mitgliedstaat beschäftigt waren, bleibt ihnen die Eigenschaft als Arbeitnehmer je nachdem wie lange sie gearbeitet haben grundsätzlich erhalten (Art 7 Abs 3 Unionsbürger-RL). Dagegen gilt für die erstmalige Einreise zur Arbeitssuche, dass der Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, dem arbeitsuchenden Unionsbürger Sozialleistungen zu gewähren, es sei denn, die finanzielle Leistung soll den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. 28 In der Rs Alimanovic urteilte der EuGH jedoch, dass einer Unionsbürgerin, die bereits in Deutschland gearbeitet hatte und daraufhin nochmals als Arbeitsuchende einen rechtmäßigen Aufenthalt begründen konnte, gem 22 Vgl bereits zur früheren Judikatur des EuGH die methodischen Einwände von Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu den Sozialsystemen, JZ 23/2005, 1138 (1139 f) mwn. 23 Vgl hierzu bloß Kanitz/Steinberg, Grenzenloses Gemeinschaftsrecht? Die Rechtsprechung des EuGH zu Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft und Grundrechten als Kompetenzproblem, EuR 2003, 1013 (1014) mwn. 24 Vgl hierzu Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu den Sozialsystemen, JZ 23/2005, 1138 (1139 f) mwn. 25 Raschke, Freizügigkeit von Unionsbürgern und Zugang zu sozialen Leistungen, EuR 2013, 116 mwn. 26 VO (EG) 2004/883 des EP und des Rates v zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl L 2004/166, Vgl hierzu bloß Windisch-Graetz, Zugang zu Sozialleistungen unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus, DRdA 2015, 444 (448 ff) mwn. 28 EuGH , C-138/02, Collins, EU:C:2004:172; vgl dazu auch EuGH , verb Rs C-22/08 und C- 23/08, Vatsouras und Koupatantze, EU:C:2009:344.

6 Art 24 Abs 2 Unionsbürger-RL ohne individuelle Überprüfung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verwehrt werden dürfen. Art 24 Abs 2 Unionsbürger-RL verweist jedoch bzgl des Ausschlusses von Arbeitssuchenden von Sozialleistungen auf Art 14 Abs 4 lit b Unionsbürger-RL, der wiederum zumindest dem Wortlaut nach nur die (erstmalige?) Einreise zur Arbeitssuche betrifft. Daher soll untersucht werden, wie weit Art 24 Abs 2 Unionsbürger-RL tatsächlich reicht und wie sich die Entscheidung in der Rs Alimanovic mit Art 45 Abs 2 AEUV bzw der früheren Rsp des EuGH insbesondere in der Rs Collins 29 oder auch in der Rs Vatsouras und Koupatantze 30 in Einklang bringen lässt. Insgesamt soll daher ua ergründet werden, wie sich die teilweise sehr unterschiedlichen Judikate des EuGH zueinander verhalten und ob bzw wie diese miteinander zu vereinen sind. So ist ua auch auf das Verhältnis der Rs Trojani 31 und der Rs Dano zueinander einzugehen. Weiters wäre zb auch zu untersuchen, ob und welchen Anwendungsbereich die in der Rs Brey geforderte Einzelfallprüfung (noch) hat und wodurch eine unangemessene Inanspruchnahme von Sozialleistungen tatsächlich begründet werden kann. Forschungsstand Es gibt zu der Unionsbürgerschaft und der Reichweite des durch sie vermittelten Zugangs zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen selbstverständlich eine Vielzahl an Fachbeiträgen und Aufsätzen, die einzelne Problempunkte und Fragestellungen in diesem Zusammenhang anreißen. Ziel meiner Arbeit wäre daher auch, mich mit dieser Literatur auseinanderzusetzen und zu versuchen, all diese Fragen und jene, die noch nicht viel Beachtung gefunden haben, abschließend und systematisch aufzuarbeiten. Soweit ersichtlich, gibt es für den österreichischen Raum nämlich kein selbständiges Werk, das einer gänzlichen Aufarbeitung dieses durchaus komplexen und zerstreuten Themas gewidmet wäre. Methoden und Zielsetzung Ziel der Untersuchung ist, die Probleme und Fragestellungen izm diesem Thema abschließend und systematisch darzustellen und festzustellen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern den Zugang zu seinem Sozialsystem tatsächlich gestatten muss. Dabei sollen ganz allgemein auch die Handlungsoptionen der Mitgliedstaaten dargestellt werden, insbesondere auch, wann eine Aufenthaltsbeendigung und Ausweisung eines Unionsbürgers stattfinden darf. Die Systematisierung und Beantwortung der zentralen Fragestellungen soll dabei aus methodischer Sicht auf drei Ebenen erfolgen: Zunächst wird eine fundierte rechtsdogmatische Analyse der relevanten europäischen Rechtsakte erfolgen, um zu untersuchen, was izm der Unionsbürgerfreizügigkeit und dem Zugang zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen rechtlich tatsächlich gesollt ist. Ein großer Teil der Arbeit wird sich daher selbstverständlich einer eingehenden Analyse des dogmatischen Geflechts der Unionsbürger-RL und ihrer (teils widersprüchlichen) Vorgaben widmen. 29 EuGH , C-138/02, Collins, EU:C:2004: EuGH , verb Rs C-22/08 und C-23/08, Vatsouras und Koupatantze, EU:C:2009: EuGH , C-456/02, Trojani, EU:C:2004:488.

7 In weiterer Folge wird die hierzu ergangene EuGH Judikatur genau untersucht werden. Die zur Unionsbürgerschaft vorhandenen Urteile des EuGH sollen dargelegt, näher ausgeführt und miteinander verglichen werden, um letztlich zu analysieren, wie der EuGH mit den entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben umgeht und, ob er diese richtig umsetzt. Fokus der Arbeit wird daher eine Darstellung der relevanten Judikatur des EuGH in Phasen und Gruppen mit dem Ziel sein, diese zu systematisieren. Diese Judikatur soll vor allem auch kritisch gewürdigt werden, wobei insbesondere auf jüngste Judikate und die damit eingeleitete Verrechtlichung der Unionsbürgerschaft einzugehen sein wird. 32 Die Arbeit soll sich letztlich jedoch nicht nur auf die rechtsdogmatische Analyse im engeren Sinn beschränken. Im Sinn einer kontextorientierten juristischen Methode wird daher die Analyse der EuGH Judikatur auch in ihrem sozialen, geschichtlichen und wirtschaftlichen Kontext erfolgen. Es soll daher im Sinne eines umfassenden Verständnisses dieses äußerst komplexen Themengebiets untersucht werden, welche politischen Reaktionen oder auch Geschehnisse auf mitgliedsstaatlicher bzw europäischer Ebene den EuGH zu welcher Art von Entscheidungslinie verleitet haben. Um dies zu eruieren, wird vor allem auf mediale Berichterstattung zur jeweils relevanten Zeit aber auch auf Entwürfe der jeweils relevanten Rechtsgrundlagen zurückgegriffen werden. 32 Vgl hierzu bloß Thym, Daniel: EU-Freizügigkeit als rechtliche Konstruktion nicht als soziale Imagination, VerfBlog 2014/11/12,

8 Vorläufiger Zeitplan WS 2014/15 SS 2015 WS 2015 SS 2016 SS 2016 Themensuche Absolvierung der VO Juristische Methodenlehre Absolvierung des SE Europäisches Arbeits- und Sozialrecht als SE in Judikatur- und Textanalyse Absolvierung von Wahlfachkursen im Europäischen Sozialrecht sowie im Europarecht Erste Recherchen zum Dissertationsthema Absolvierung des SE im Dissertationsfach sowie eines weiteren SE für Dissertanten (anerkannt) Weitere Recherchen zum Dissertationsthema Verfassen des Exposés Besuch des SE zu Vorstellung und Diskussion des Dissertationsthemas Abfassen und Überarbeitung der Dissertation geplant im Juli 2016 Oktober/November 2017 Öffentliche Defensio: angestrebt Ende 2017/Anfang 2018

9 Einleitung Darstellung des Themas/Problemaufriss Aufbau und Gang der Untersuchung Vorläufige Gliederung Art 20 AEUV: Das Konzept der Unionsbürgerschaft Darstellung der Entwicklung Ursprünge der Unionsbürgerschaft Politischer Kontext Regelungszusammenhang Zweck und Bedeutung Begriff und Bedeutung Erwerb und Verlust Träger und Adressaten Rechte und Pflichten der Unionsbürger Zusammenfassung Art 21 AEUV: Das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger Darstellung der Entwicklung Zweck und Bedeutung Inhalt und Adressaten Reglungszusammenhang Vorbehalt sekundärrechtlicher Beschränkungen Entstehungsgeschichte und politischer Kontext der drei Richtlinien aus 1990/1993 Die Unionsbürgerrichtlinie Entstehungsgeschichte und Kontext Aufbau und Regelungsgehalt Begriff der Sozialhilfeleistung : Bestimmung und Abgrenzung Darstellung des abgestuften Aufenthaltsrechts Arbeitsuchende, wirtschaftlich inaktive Unionsbürger und Studenten Schranken Umsetzung in Österreich Zusammenfassung Judikatur des EuGH Einleitung: die Trias von Art 18, 20 und 21 AEUV 1. Phase: Türöffner zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen? Darstellung ausgewählter Judikate Politischer Kontext Würdigung der Rechtsprechung Bedeutung des Sekundärrechts? Kompetenzprobleme 2. Phase: Der Erlass der Unionsbürgerrichtlinie Umsetzung der bisherigen Rechtsprechung? Darstellung ausgewählter Judikate Reaktion des EuGH?

10 Politischer Kontext Würdigung der Rechtsprechung 3. Phase: Die Verrechtlichung der Unionsbürgerschaft Die Judikaturwende Politischer Kontext Das Sekundärrecht im Fokus Die Bedeutung des rechtmäßigen Aufenthalts Das Verhältnis von Unionsbürgerrichtlinie und VO 883/2004 Die Rechtssache Brey Darstellung der Rechtsprechung Würdigung Die Rechtssache Dano Darstellung der Rechtsprechung Würdigung Die Rechtssache Alimanovic Darstellung der Rechtsprechung Würdigung Die Rechtssache García-Nieto Darstellung der Rechtsprechung Würdigung Die Rechtssache Kommission/Großbritannien Darstellung der Rechtsprechung Würdigung Zusammenfassung Zusammenfassung Zugang zu Sozialleistungen für wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger Darstellung des status quo Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten Rechtslage in Österreich Weiterführende Überlegungen

11 Vorläufiges Literaturverzeichnis Kommentare: Calliess/Ruffert (Hrsg), Kommentar zu EUV/AEUV 5 (C.H. Beck Verlag, München 2016); Fuchs (Hrsg), Europäisches Sozialrecht² (Nomos Verlag, Baden-Baden 2012); Lenz/Borchardt (Hrsg), EU-Verträge Kommentar 6 (Bundesanzeiger Verlag, Köln 2012); Schwarze (Hrsg), EU-Kommentar³ (Nomos Verlag, Baden-Baden 2012); Streinz (Hrsg), Kommentar zu AEUV/EUV² (C.H. Beck Verlag, München 2012); Mayer/Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV/AEUV (rdb.at, Stand ). Monographien/selbständige Werke: C. Albers, Ausschluss trotz Einschluss?: Arbeitssuchende Unionsbürger und die Grundsicherung nach SGB II aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive (Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2012); Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union 6 (Facultas Verlag, Brüssel 2015); Calliess/Hartmann, Zur Demokratie in Europa: Unionsbürgerschaft und europäische Öffentlichkeit (Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2014); Eichenhofer, Sozialrecht der Europäischen Union 4 (Erich Schmidt Verlag, Berlin 2010); M. Finkemeier, EU-Bürgerschaft (Unionsbürgerschaft) und soziale Leistungen (GRIN Verlag, Heidelberg 2007); Haltern, Europarecht: Dogmatik im Kontext³, Band I und II (Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2016); Hatje/Huber (Hrsg), Unionsbürgerschaft und soziale Rechte (Nomos Verlag, Baden-Baden 2007); Haverkate/Huster, Europäisches Sozialrecht: eine Einführung (Nomos Verlag, Baden-Baden 1999); Kahil, Europäisches Sozialrecht und Subsidiarität (Nomos Verlag, Baden-Baden 1996); Obwexer/Schroeder (Hrsg), 20 Jahre Unionsbürgerschaft Konzept, Inhalt und Weiterentwicklung des grundlegenden Status der Unionsbürger (Nomos Verlag, Baden-Baden 2015); Obwexer, Grundfreiheit Freizügigkeit: das Recht der Unionsbürger, sich frei zu bewegen und aufzuhalten, als fünfte Grundfreiheit (Verlag Manz, Wien 2009); Rabenschlag, Leitbilder der Unionsbürgerschaft (Nomos Verlag, Baden-Baden 2009); Reddig, Bürger jenseits des Staates?: Unionsbürgerschaft als Mittel europäischer Integration (Nomos Verlag, Baden-Baden 2005); Riesenhuber (Hrsg), Europäische Methodenlehre: Handbuch für Ausbildung und Praxis³ (C.H. Beck Verlag, Berlin/New York 2015); Sauerwald, Die Unionsbürgerschaft und das Staatsangehörigkeitsrecht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 1996); N. Schmied, Aufenthalt und soziale Rechte von Angehörigen im Spannungsfeld zwischen Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit (Diss, Wien 2013); U. Schneider, Die Rechte- und Pflichtenstellung des Unionsbürgers: der Beginn einer europäischen Staatsangehörigkeit? (Münster/Hamburg/London 2000);

12 M. Schulyok, Der soziale Gehalt der Unionsbürgerschaft: die Unionsbürgerschaft als Türöffner zu den mitgliedsstaatlichen Sozialsystemen? (Diss, Wien 2008); F. Schütz, Das Konkurrenzverhältnis der Unionsbürgerschaft zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH (Wien 2009); Schrammel/Winkler, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (Facultas Verlag, Wien 2010); Stahlberg, Europäisches Sozialrecht (Anwaltverlag, Bonn 1997); Stewen, Die Entwicklung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und seiner sozialen Begleitrechte (Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2011); J. Strunz, Die Freizügigkeit der Personen in der Europäischen Union (Münster 2004); Wollenschläger, Grundfreiheit ohne Markt: die Herausbildung der Unionsbürgerschaft im unionsrechtlichen Freizügigkeitsregime (Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2007); Artikel/Beiträge in Zeitschriften/Jahrbüchern/Sammelwerken: Beck, Unionsbürgerschaft und Ausgleichzulage, SozSi 2010, 262; Beck, Ausgleichzulage im Spannungsfeld zwischen Sozialhilfe- und Versicherungsleistung, SozSi 2010, 546; Berger/Pelzl, Anm zu EuGH , C-333/13, ÖJZ 2014, 1109; Bernsdorff, Sozialhilfe für nichterwerbstätige Unionsbürger Kassel locuta, causa finita?, NVwZ 2016, 633; Bode, Von der Freizügigkeit zur sozialen Gleichstellung aller Unionsbürger? Zur Wirkung und Reichweite von Art 18 EG in der Rechtsprechung des EuGH, EuZW 2003, 553; Borchardt, Der sozialrechtliche Gehalt der Unionsbürgerschaft, NJW 2000, 2057; Domröse/Kubicki, Das unionsbürgerliche Freizügigkeitsrecht und der Zugang zu sozialen Leistungen des Herkunftsstaats, EuR 2008, 873; Düsterhaus, Nationalität-Mobilität-Territorialität, EuZW 2008, 103; Devetzi, Die Verbindung zu einem (Sozial-)Staat: Wann ist der Bund stark genug?, EuR 2014, 638; Eichenhofer, Soziale Sicherung nicht erwerbstätiger Unionsbürger, ZESAR 2012, 357; Eichenhofer, Armutswanderung und Europäisches Sozialrecht, Jahrbuch Sozialversicherungsrecht 2015, 55; Eichenhofer, Vorlagen an den EuGH: Anmerkungen zur Grundsicherung, ZESAR 10/2014, 428; Everling, Auf dem Weg zu einem europäischen Bürger? Aspekte aus rechtswissenschaftlicher Sicht in Hrbek (Hrsg), Bürger und Europa, 1994, 49; Farahat, Kollisionsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Perspektiven beim Leistungsausschluss von Unionsbürgern nach 7 Abs 1 S. 2 Nr. 2 SGB II, NZS 2014, 490; Felten, Sozialtourismus in der EU, DRdA 2012, 461; Felten, Zugang zu Sozialleistungen für Unionsbürger und Auswirkungen auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status, FABL 2014, 1; Felten, Arbeit und Soziales, Jahrbuch Europarecht 2015, 245; H.G. Fischer, Die Unionsbürgerschaft, EuZW 1992, 566; Fuchs, Freizügiger Sozialtourismus? ZESAR 2014, 103; Fuchs, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Sozialleistungen Zugleich eine Besprechung von EuGH, Rs C-333/13 (Dano), ZESAR 2015, 95;

13 Greiser, Europarechtliche Spielräume des Gesetzgebers bei der Verhinderung sozialleistungsmotivierter Wanderungsbewegungen, ZESAR 2014, 18; Hilpold, Unterhaltsstipendien für Unionsbürger die Rechtssache Förster und die Grenzen mitgliedsstaatlicher Solidarität, EuZW 2009, 40; Kanitz/Steinberg, Grenzenloses Gemeinschaftsrecht? Die Rechtsprechung des EuGH zu Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft und Grundrechten als Kompetenzproblem, EuR 2003, 1013; Kaelble, Die Krise der Europäischen Union aus historischer Sicht, ZSE 2005, 522; Hailbronner, Unionsbürgerschaft und Zugang zu Sozialsystemen, JZ 2005, 1138; Hailbronner, Die Freizügigkeit der Unionsbürger in der neueren Rechtsprechung, JZ 2010, 398; Hailbronner, Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft und gleicher Zugang zu Sozialleistungen, ZaöRV 2004, 603; Hailbronner, Die Unionsbürgerschaft und das Ende rationaler Jurisprudenz durch den EuGH, NJW 2004, 2185; Hantel, Unionsrechtliche Voraussetzungen und Grenzen für den Ausschluss von EU- Ausländern von Sozialhilfeansprüchen, NJ 2016, 133; Hesse, Unionsbürgerschaft und Ansprüche auf Sozialleistungen, DRdA 2005, 564; Hoch, Ausgleichszulage für alle Unionsbürger mit rechtmäßigem Aufenthalt im Inland (nach EuGH-Vorabentscheidung zur FreizügigkeitsRL), EvBl 2014/73; Kapuy, Der Zugang zu Sozialleistungen innerhalb der EU, ZAS 2014, 196; Karl, Neues vom EuGH zum Recht auf Zugang zu den nationalen Sozialsystemen, Jahrbuch Sozialversicherungsrecht 2015, 75; Kaupa/Gökceli, Aktuelle Rechtsprechung zur Regulation des Hochschulzugangs zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Bressol, ZfRV 2010, 244; Kingreen, In love with the single market? Die EuGH-Entscheidung Alimanovic zum Ausschluss von Unionsbürgern von sozialen Grundsicherungsleistungen, NVwZ 2015, 1503; Krisper, EU-rechtswidrige Ausgleichszulage? ASoK 2013, 479; Krisper, Bindung der Ausgleichzulage an das Vorliegen eines Aufenthaltstitels, ASoK 2014, 138; Kohlbacher, Ausgleichszulagenanspruch von Unionsbürgern, ZAS 2013, 39; Koprivnikar, Sozialhilfe und Europarecht Leistungsbezug durch EU-Bürger, UVSaktuell 2009, 101; Kötter, Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Alimanovic das Ende der europäischen Sozialbürgerschaft?, infoalso 2016, 3; Kubicki, Die subjektivrechtliche Komponente der Unionsbürgerschaft, EuR 2006, 489; Lenz, EuGH , C-67/14, Ausschluss arbeitsuchender EU-Ausländer von Grundsicherungsleistungen, NJW 2016, 555; Mahrhold, Voraussetzungen des Ausschlusses von Ausländern von Sozialleistungen, DRdA 2015, 228; Obwexer, Diskriminierungsverbot und Unionsbürgerschaft, Jahrbuch Europarecht 2014, 69; Obwexer, Die Rechtsstellung Einzelner in der Union nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, ÖJZ 2010, 3;

14 Peyrl, Kein Anspruch auf Sozialhilfeleistung bei fehlendem Aufenthaltsrecht EuGH , C-333/13, DRdA-infas 2015, 96; Peyrl, Zulässiger Ausschluss nicht erwerbstätiger Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten von Sozialhilfeleistungen EuGH , C-67/2014, DRdA-infas 2015, 330; Peyrl, Die Auswirkungen der Urteile des EuGH in den Rs Brey und Dano auf die österreichische Rechtslage, DRdA 2015, 308; Pfeil, Ausgleichszulage und Aufenthaltsrecht, DRdA 2012, 504; Pfeil, Ausgleichszulage und Aufenthaltsrecht für BezieherInnen einer Pension aus einem anderen Mitgliedstaat, DRdA 2014, 299; Pfeil, Ausgleichszulage und Aufenthaltsrecht für BezieherInnen einer Pension aus einem anderen Mitgliedstaat, DRdA 2014, 306; Raschka, Freizügigkeit von Unionsbürgern und Zugang zu sozialen Leistungen, EuR 2013, 116; Raschka, Anspruch von Unionsbürgern auf Zugang zu Sozialleistungen nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH, ZAR 2015, 331; Rebhahn, Der Einfluss der Unionsbürgerschaft auf den Zugang zu Sozialleistungen insbesondere zur Ausgleichzulage, wbl 2013, 605; Rebhahn/Stella, Auswirkungen des Unionsrechts auf das nationale Sozialrecht in Griller/Kahl/Kneihs/Obwexer (Hrsg), 20 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs (2015) 859; Ruhs, Zugang zu Bildung und Gleichbehandlung der EuGH als Motor der Europäischen Bildungspolitik, ÖJZ 2002, 281; Schreiber, Europäische Sozialrechtskoordinierung und Arbeitslosengeld II-Anspruch, NZS 2012, 647; Schreiber, Anm zu EuGH , C-140/12, ZESAR 2014, 36; Schreiber/Devetzi, Diskriminierungsfreier Zugang zu Sozialleistungen nur noch nach Maßgabe der Unionsbürger-Richtlinie?, ZESAR 2016, 15; Sokolowski, Das Arbeitslosengeld II für Unionsbürger, ZESAR 2011, 3737; Sonntag, Unionsrechtliche Koordinierung und Höhe des Rehabilitationsgeldes, ASoK 2014, 346; Soria, Die Unionsbürgerschaft und der Zugang zu sozialen Vergünstigungen, JZ 2002, 643; Spiegel, Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit von nicht aktiven Personen wer fürchtet sich vor Sozialtourismus? Neue EuGH-Fälle: C-140/12, Brey, und C-333/13, Dano, ERA Forum 15/2014, 337; Thym, Sozialleistungen für und Aufenthalt von nichterwerbstätigen Unionsbürgern, NZS 2014, 81; Thym, Die Rückkehr des Marktbürgers - Zum Ausschluss nicht erwerbstätiger EU-Bürger von Hartz IV-Leistungen, NJW 2015, 130; Thym, Freizügigkeit in Europa als Modell? EU-Migrationspolitik zwischen Offenheit und Abschottung, EuR 2011, 487; Thym, Unionsbürgerfreiheit und Aufenthaltsrecht, ZAR 2014, 220; Urlesberger, Wozu brauchen wir die Verordnung 1408/71?, SozSi 1999, 815; Weber, Ausschluss nicht erwerbstätiger Unionsbürgerinnen und bürger vom Bezug von Hartz IV unionsrechtskonform Anmerkung zu EuGH , Rs C-333/13, Dano, FABL II, 1;

15 Windisch-Graetz, Unionsbürgerschaft und Deckung der Grundbedürfnisse, in Tomandl/Schrammel (Hrsg), Sicherung von Grundbedürfnissen (2007) 63; Windisch-Graetz, Ausgleichszulage/Sozialleistung, ZESAR 2012, 184; Windisch-Graetz, Ausgleichszulage für Unionsbürger, ZAS 2014/53; Windisch-Graetz, Zulässige Differenzierungen bei der Gewährleistung von Sozialleistungen, ZAS 2014/33; Windisch-Graetz, Neuerungen im Europäischen koordinierten Sozialrecht, DRdA 2011, 219; Windisch-Graetz, Ausgleichszulage für Unionsbürger? Überlegungen zu EuGH C-140/12 Brey und ihren Folgen in Kietaibl/Schörghofer/Schrammel (Hrsg), Rechtswissenschaft und Rechtskunde 185; Windisch-Graetz, Zugang zu Sozialleistungen unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus, DRdA 2015, 444; Wollenschläger, Keine Sozialleistungen für nichterwerbstätige Unionsbürger? NVwZ 2014, 1628; Wollenschläger, Grundfreiheit ohne Markt: Die Herausbildung der Unionsbürgerschaft im unionsrechtlichen Freizügigkeitsregime, Online Publikationen: Farahat, Anuscheh: Auf Kollisionskurs: Die Unionsbürgerfreizügigkeit und der Kampf gegen den vermeintlichen Sozialtourismus in der Rs. Dano, VerfBlog 2014/11/11, Farahat, Anuscheh: Der Umbau der europäischen Sozialbürgerschaft: Anmerkungen zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Alimanovic, VerfBlog 2015/09/16, Kramer, Dion: Had they only worked one month longer! An Analysis of the Alimanovic Case [2015] C-67/14, European Law Blog 2015/09/29, Kramer, Dion: Short-term Residence, Social Benefits and the Family; an Analysis of Case- 299/14 (García-Nieto and others), European Law Blog 2016/03/09, Thym, Daniel: EU-Freizügigkeit als rechtliche Konstruktion nicht als soziale Imagination, VerfBlog 2014/11/12, Englischsprachige Literatur Golynker, Jobseekers rights in the European Union: challenges of changing the paradigm of social solidarity, European Law Review 2005, Vol. 30 (1) 111; Goudappel, The effects of EU citizenship: economic, social and political rights in a time of constitutional change (T.M.C. Asser Press, The Hague 2010); Olsen, The political constitution of the EU citizen rights regime, Journal of European Public Policy 2011, Vol. 18 (1) 35;

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