Dietrichinger Dorffest

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1 Verbandsgemeinde rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach Käshofen Kleinbundenbach Kleinsteinhausen Mauschbach Riedelberg Rosenkopf Walshausen Wiesbach 41. Jahrgang (184) Donnerstag, 16. Juni 2016 Nr. 24/2016 z w e i b r ü C k e n l a n d Dietrichinger Dorffest...rund um den Dorfbrunnen Samstag, 25. Juni 2016, ab 18 Uhr Rindersteaks (17,00 )/ Würste (7,00 ) mit Salatbuffet All you can eat (Anmeldung bis zum bei Andrea Henner, Tel oder Sandra Freyer, Tel. 7133) mit Livemusik Volker Siener und Bar Sonntag, 26. Juni Uhr Ökumenischer Gottesdienst Uhr Dietrichinger Spezialitäten ab Uhr Kaffee und Kuchen Uhr EM-Spiel Liveübertragung Für jedes Tor erhält jeder Gast im Zelt einen Schnaps gratis! Des Weiteren wird ein Gedeck Bier und Wurst zum Sonderpreis von 4 geboten. Diese Bratwurst wird nach einer besonderen Rezeptur hergestellt. Gute Unterhaltung wünschen die Gemeinde und alle Vereine!

2 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Die SERIE: Tipps und Informationen für Gewässeranlieger, Teil 4 Was können Sie als Gewässeranlieger für Ihr Gewässer tun? ABFALLENTSORGUNG Abfall gehört nicht ans Gewässer, sondern muss an den dafür vorgesehenen Stellen (z. B. Wertstoffhöfe und Grünschnittabgabestellen) entsorgt werden. Kurzzeitige Lagerung von anfallendem Abfall nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer (Hochwassergefahr und Eintrag von Schadstoffen ins Gewässer). Grünschnitt gehört in den Kompost (Grasabfälle) oder in Grünschnittsammelstellen (Holzschnittgut). Keine Entsorgung von Bauschutt, Holz, Grünschnitt, Abwässern, Hausmüll und anderen Abfällen (z. B. Sondermüll, Reifen, Farbreste, Spritzmittelrückständen, etc.) in oder am Gewässer. Vorsicht BUßGELD!!! Wird gegen eine der hier genannten Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder. Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer und Gewässerunterhaltung finden Sie bei den Umweltministerien der Länder Hessen ( Rheinland-Pfalz ( und Saarlandes ( sowie der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbh ( die sich im Auftrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland u. a. um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unterhaltungspflichtigen Städten, Gemeinden, Kreisen, Verbänden sowie von Bachpaten und ehrenamtlichen Naturschutzverbänden zum Thema naturnahe Pflege und Entwicklung von Gewässern kümmert. Quelle Foto und Text: Verändert nach: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbh: Faltblatt Tipps und Informationen für Gewässeranlieger (2013) Zeichnung: Loew design (2014)

3 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016

4 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/ Rad-Wander-Tag unserer Verbandsgemeinde in Contwig Großes Glück mit dem Wetter hatten am Sonntag, den rund 40 Wanderer und 380 Radfahrer beim Rad-Wander-Tag unter dem Motto Radeln und Wandern in unserer Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Nach der offiziellen Begrüßung durch Bürgermeister Jürgen Gundacker begaben sich die Teilnehmer auf die Strecke. Für die Radfahrer standen zwei Radrouten mit verschiedenen Distanzen und Anforderungen zur Auswahl. Die Tour Familiengenuss (19 km) ohne größere Steigungen und die Tour Des packe mer (51 km), die etwas mehr Kondition erforderte. Hier galt es, 541 Höhenmeter zu überwinden. Die Kontrollpunkte mit Verpflegung waren in Rieschweiler und in Hornbach eingerichtet. Für die Wanderer wurden zwei Wanderstrecken angeboten. Die Panoramatouren über 10 oder 13 Kilometern (auf Teilstrecken des Steinhauerweges) wurden von Carola und Günter Becker, Ingrid und Werner Meyer sowie Karl Lang geführt. Auch hier wurden unterwegs den Teilnehmern zwei Verpflegungsstellen eingerichtet. Als Gruppe mit den meisten Teilnehmern wurde der SV 64 vom Contwiger Ortsbürgermeister Karl-Heinz Bärmann mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet. Für das leibliche Wohl am Rathaus in Contwig sorgte der Motorsportclub Contwig mit seinen Luftpumpen. Polizeihauptkommissar Andreas Fremgen und Kollegin Polizeioberkommissarin Tanja Huber codierten auf Wunsch die Fahrräder der Teilnehmer. Physiotherapeutin Gabriele Sheerin versorgte am Ziel die beanspruchten Muskeln der Teilnehmer. Herr Uwe Zenker vom Radsportgeschäft Compression-X war mit seinem Radshop vor Ort und führte bei Bedarf kleine Radreparaturen durch. Kurz vor der Tombola um 17 Uhr setzte ein heftiger Regenschauer ein. Deshalb wurde die Verlosung im Rathaus durchgeführt. Jona Gundacker zog als Glückspilz die Gewinner. Den Hauptpreis, ein Gutschein über 200 Euro vom Radsportgeschäft Compression-X aus Contwig, gestiftet vom Förderverein Kultur in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, gewann Herr Bernd Schaumburger. Jedes teilnehmende Kind bekam einen Sonderpreis. Für den reibungslosen Ablauf und die Unterstützung danken wir allen Helferinnen und Helfern des Motorsportclubs Contwig, der Freiwilligen Feuerwehr, den DRK Ortsvereinen Contwig und Hornbach, der Polizei, Compression-X, der Physiotherapie Gabriele Sheerin, der Gemeinde Rieschweiler, der Gemeinde Contwig sowie allen Helferinnen und Helfern der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land. Der Rad-Wander-Tag wurde gesponsert von: Pfälzischer Merkur, Standortinitiative Südwestpfalz, Sparkasse Südwestpfalz, Compression-X, Hotel Kloster Hornbach, Schwalbe, Protina, Gärtnerei Hohn Hornbach, Holiday Land - Reisebüro Frank & Mettendorf, Globus Handelshof, Möbel Martin, BEK, Classico Contwig, Gasthaus Bärmann Contwig, Metzgerei Burkart Contwig, Physiotherapie Gabriele Sheerin. Wir danken allen für ihre Unterstützung!

5 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016

6 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 SPRECHSTUNDEN Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Landauer Str , Zweibrücken Montag bis Donnerstag von 8.30 bis Uhr und von bis Uhr Freitag von 8.30 bis Uhr Dienstleistungsabend Donnerstag von bis Uhr Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelungen: Ab dem 1. September 2014 gelten für den technischen Bereich der Bauabteilung und der Verbandsgemeindekasse neue Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Uhr bis Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr. Telefon 06332/8062-0, Fax 06332/ info@vgzwland.de -Adresse Amtsblatt: amtsblatt@vgzwland.de Bürgersprechstunde des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bürgermeister Gundacker hält jeweils am 2. Donnerstag im Monat eine Bürgersprechstunde ab. Termine können mit Frau Hellbrück, Tel / vereinbart werden. Bürgersprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde, Frau Andrea Steuer-Anstätt, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, eine Bürgersprechstunde ab. Termine können über das Vorzimmer des Bürgermeisters (Frau Hellbrück) vereinbart werden, Tel.: 06332/ der Gleichstellungsbeauftragten: Gleichstellung@vgzwland.de Schwerbehindertenrecht Sprechtage des Amtes für soziale Angelegenheiten Das Amt für soziale Angelegenheiten, Landau, hält an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.30 Uhr bis Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer 106, einen Sprechtag ab. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel / Ehrenamtlicher Besuchsdienst der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Ansprechpartner: Herr Bernd Ibisch, Hauptstr. 15, Battweiler, Telefon: / , b.ibisch@pflegestuetzpunkte.rlp.de Auskünfte erteilt auch die Leitstelle Älter werden der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Karina Frisch, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Telefon: / , k.frisch@lksuedwestpfalz.de Kontaktperson des Pflegekinderdienstes Frau Krotschenko, Tel: 06331/ , Frau Kahlmeyer Tel / und Herr Monz, Tel / bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz zuständig für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Kindertagespflege Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Weber, Tel: / Sprechstunden der Kreisjugendpflegerin Die Jugendpflegerin, Frau Jessica Stadler, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von bis Uhr (außer in den Ferien) in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer Nr. 107 Sprechstunden ab. Termine können auch nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr / festgesetzt werden. Sprechstunde der Schiedsperson Die Schiedsperson der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Frau Angelika Küttner, ist jederzeit unter Telefon 06372/5727 (persönlich oder Anrufbeantworter) zu erreichen. Besprechungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort oder im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land statt. Sprechstunde von Förster Leis Revier Bechhofen Zuständig für die Gemeindewälder Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach telefonische Sprechstunden: montags zwischen Uhr und Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 06387/ Sprechstunde von Förster Betz Revier Hackmesserseite zuständig für die Gemeindewälder Großsteinhausen, Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen. Termin nach Absprache unter Tel.Nr /5118 Sprechstunde von Förster Rolland Revier Zweibrücken zuständig für die Gemeindewälder Althornbach, Dietrichingen, Hornbach und Mauschbach. Termin nach Absprache unter Tel. Nr Sprechstunde des Privatwaldbetreuers Die Sprechstunde des Privatwaldbetreuers, Herrn Uwe Bischoff, findet mittwochs von Uhr bis Uhr im Forstamtsgebäude, Erlenbrunner Str. 177, Pirmasens-Erlenbrunn, Tel.: 06331/14520, statt. Öffnungszeiten der Kommunalen Jobcenter Die Dienststelle des Kommunalen Jobcenter in Zweibrücken, Maxstr. 1 (Gebäude der Sparkasse SWP) ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag Uhr Uhr und von Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und von Uhr Uhr Darüber hinaus sind abweichende Terminabsprachen jederzeit möglich. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Tel. Nr / Bekanntmachung Arbeitsgericht Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal 2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Schlossplatz 7, Zweibrücken, einen Gerichtstag ab. Die Neuregelung gilt ab 01. Januar 2016 Kaiserslautern, den Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar) Finanzamt Pirmasens Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/ ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag + Dienstag 08:00-16:00 Uhr Mittwoch + Freitag 08:00-12:00 Uhr Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Internet: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: Impressum Verbandsgemeinde Rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden Althornbach Battweiler Bechhofen Contwig Dellfeld Dietrichingen Großbundenbach Großsteinhausen Hornbach Käshofen Kleinbundenbach Kleinsteinhausen Mauschbach Riedelberg Rosenkopf Walshausen Wiesbach Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Gundacker, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str , Zweibrücken Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str , Zweibrücken, Telefon: 06332/ , Fax-Nr / , -Adresse: amtsblatt@vgzwland.de. Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantworlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren. Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags. Redaktionsschluss: Freitag, Uhr. Anzeigenannahmeschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Montag 9.00 Uhr beim Verlag. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

7 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 WICHTIGE RUFNUMMERN Wasserversorgung und Kanalisation Rufbereitschaft Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung Störungen im Stromnetz Störungsdienst Gas gebührenfrei Verbandsgemeinde-Verwaltung Zweibrücken-Land Kreisverwaltung Südwestpfalz Wehrleiter und Wehrführer im Bereich der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindewehrleiter Markus Schmidt, Althornbach, Tel.-Nr , Ortsgemeinden Wehrführer Althornbach Andrea Köser, Tel Battweiler Matthias Klos, Tel Bechhofen Martin Amann, Tel Contwig Arthur Lorenz, Handy-Nr Dellfeld Thorsten Preyer, Tel Dietrichingen Theresa Schäfer, Tel Großbundenbach Oliver Bettinger, Tel Großsteinhausen Patrick Maske, Tel Handy-Nr Hornbach Oliver Feix, Tel: Käshofen Andreas Schumacher, Tel Kleinbundenbach Gerlinger Manfred, Tel Handy: Kleinsteinhausen Thomas Leicher, Tel Mauschbach Marc Dahlhauser, Tel Riedelberg Christian Mutzl, Tel Rosenkopf Tim Fuhrmann, Tel Walshausen Peter Zimmer, Tel Wiesbach Florian Buchmann, Tel , Handy-Nr NOTRUFE Polizei- und Feuerwehr-Notrufe (Ohne Vorwahl) Polizei-Notrufe, Polizeiinspektion Zweibrücken Feuerwehr-Notrufe Polizei Polizeiinspektion und Kriminalbezirksdienststelle Zweibrücken /976-0 Polizeiinspektion und Kriminalinspektion Pirmasens /5200 Rettungsdienst - 1. Hilfe Rettungsleitstelle Landau Deutsches Rotes Kreuz Zweibrücken /97130 Deutsches Rotes Kreuz, Homburg /2880 Arbeiter-Samariter-Bund Zweibrücken / Arbeiter-Samariter-Bund Pirmasens /70026 Krankenhäuser Zweibrücken St. Elisabeth Krankenhaus /82-0 Evang. Krankenhaus /42-0 Krankenhaus Pirmasens Städt. Krankenhaus /7140 Krankenhäuser Homburg Universitätskliniken im Landeskrankenhaus Homburg /16-0 Giftnotruf /19240 BEREITSCHAFTSDIENST Dienstbereitschaften der Apotheken Die Dienstbereitschaften der Apotheken im Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sind unter folgenden Telefon-Nr. zu erfahren (aus dem Festnetz 0,14 /Min. / Mobilfunknetz max. 0,42 / Min.) Tel. Nr für Althornbach, Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen, Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen Tel. Nr für Bechhofen, Käshofen, Rosenkopf und Wiesbach Tel. Nr für Contwig Tel. Nr für Dellfeld Tel. Nr für Groß- und Kleinbundenbach Tel. Nr für Hornbach und Mauschbach Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation Thaleischweiler-Fröschen/ Zweibrücken-Land Der Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation, Hauptstraße 15, Battweiler, ist unter der Tel.Nr / zu erfragen. Sprechstunde für Alzheimer- und Demenzberatung. Termine nach Vereinbarung unter Tel: 06337/ Arbeitgeber-Hotline bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz Eine ganztägige Kontaktaufnahme ist unter der Hotline-Nummer 06331/ möglich. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Für die Gemeinden: Althornbach - Battweiler - Contwig - Dellfeld - Dietrichingen - Großbundenbach - Großsteinhausen - Hornbach - Käshofen - Kleinbundenbach - Kleinsteinhausen - Mauschbach - Riedelberg - Walshausen Notfalldienstzentrale im St. Nardini Klinikum (St. Elisabeth Krankenhaus) in Zweibrücken, Tel / Die Dienstzeiten der Notfalldienstzentrale sind: Mittwochs ab 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr Feiertage ab dem Vorabend 20 Uhr bis zum folgenden Werktag 7 Uhr Wochenende ab Freitag 16 Uhr bis Montag 7 Uhr Für die Gemeinde: Althornbach - Dietrichingen - Großsteinhausen - Hornbach- Kleinsteinhausen - Mauschbach- Riedelberg - Walshausen Mittwoch, von Uhr bis Uhr Dr. Guth, Hornbach, Tel: 06338/ ============================================= für die Gemeinden: Bechhofen - Rosenkopf - Wiesbach: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl beim St.- Johannis-Krankenhaus, Telefon 06371/19292 Montag, Dienstag und Donnerstag von Uhr bis Folgetag Uhr Mittwoch von Uhr bis Donnerstag Uhr Freitags von Uhr bis Montags Uhr an Feiertagen vom Vorabend Uhr bis zum Folgetag Uhr ============================================= Bereitschaftsdienstzentralen für Kinder und Jugendliche: Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen samstags 8.00 Uhr bis sonntags 8.00 Uhr Tel / Kinderklinik der Universitätskliniken des Saarlandes, Homburg, sonntags 8.00 Uhr - montags 8.00 Uhr Tel / ============================================= Zahnärztlicher Notdienst: WERTSTOFFHOF Wertstoffhof Contwig Wertstoffhöfe des Landkreises sind Entsorgungseinrichtungen, bei denen sowohl verwertbare Abfälle als auch bestimmte Problemabfälle aus Privathaushalten angenommen werden. Der Wertstoffhof Contwig befindet sich am Ende der Bahnhofstraße hinter dem Sportplatz., Tel / Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do, Fr Uhr Di, Do, Sa Uhr Am Wertstoffhof sind amtliche Restmüllsäcke (40 Inhalt) zum Preis von 2,40 EUR/Stück erhältlich. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung: Abfall-Hotline für Privathaushalte: Herr Lickteig, Tel / Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kindergärten: Herr Müller, Tel / Bauschuttdeponien und Wertstoffhöfe: Herr Patrick Müller, Tel / Illegale Abfallablagerungen: Herr Fidyka, Tel /

8 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 VERSCHIEDENES Rotes Kreuz bietet in Kooperation mit der Grundschule in Contwig attraktive Stellen im Freiwilligendienst Ein dickes Plus im Lebenslauf Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz bietet ab August 2016 eine Stelle im Freiwilligendienst an der Grundschule in Contwig an. Bei uns bekommen engagierte Menschen die Möglichkeit in ein pädagogisches Umfeld reinzuschnuppern und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, informiert die Schulleiterin Claudia Sahner. Das Angebot richtet sich an junge Menschen ab 18 Jahren, die als Freiwillige Lehrer/innen in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen, den Bereich der Ganztagsschule umfassend kennen lernen und erste Erfahrungen in einem pädagogischen Berufsfeld sammeln möchten. Voraussetzungen sind das Interesse daran, Schulkinder zu begleiten und zu fördern, eine positive Einstellung zur Schule sowie Freude an der Zusammenarbeit im Team. Das Team Freiwilligendienste des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.v. hat mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwei Dienste. Beide sind als Bildungs- und Berufsorientierungsjahr für junge Frauen und Männer im Alter von 16 bis 26 bzw. 27 Jahren offen. Die Einsatzgebiete liegen in der Alten-, Kranken- und Familienpflege, der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Rettungsdienst. Während ihres Dienstes sind die Freiwilligen sozialund krankenversichert, sie erhalten Taschen- und Verpflegungsgeld, einen Wohnzuschuss und haben Anspruch auf Urlaub. In Bildungsseminaren tauschen sie sich über ihre Erfahrungen in den Einsatzstellen aus und besprechen für sie wichtige Themen. Interessiert? Bewerbungen nehmen die Freiwilligendienste, DRK- Landesverband Rheinland-Pfalz e.v., Mitternachtsgasse 4, Mainz per Post oder online unter entgegen. Weitere Informationen gibt es über die Servicenummer (08000) Oder bewerben Sie sich direkt: Grundschule Contwig, Ansprechpartner: Frau Sahner Felsackerstr. 9, Contwig, Tel , gs-contwig@vgzwland.de Kurse der KreisvolKshochschule südwestpfalz KVHS-Wochenseminar Französisch: Schnelleinstieg Ob für Beruf, Urlaub oder Freizeit der Französisch-Kompaktkurs der Kreisvolkshochschule Südwestpfalz bietet eine Woche intensiven Unterricht in der Kleingruppe. Unter fachkundiger Anleitung vermittelt der Kurs einen Einstieg in die Sprache und Kultur unserer Nachbarn. Sprachanfänger lernen, eine grundsätzliche Unterhaltung über folgende Themen zu führen: Wegbeschreibungen, sich begrüßen, Tagesabläufe, Essen und Trinken, Freizeit und Urlaub. Der Kurs ist eine vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz genehmigte Bildungsfreistellungsmaßnahme und kann als solche beim Arbeitgeber beantragt werden. Bildungsfreistellungen bieten Beschäftigten eine Möglichkeit, ihre berufliche und persönliche Perspektive zu verbessern. Sie müssen sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden. Der fünftägige Intensivkurs findet vom 25. bis 29. Juli täglich von 8.30 bis 16 Uhr im Dr. Lederer-Haus in Rodalben statt. Die Kursgebühr beträgt 188 Euro. Eine Anmeldung vorab unter Telefon 06331/ oder auf ist notwendig. Hinweis Am ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Die Meldebehörde ist zukünftig nur noch berechtigt Auskunft zu erteilen bei Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jedem 5. weiteren Geburtstag (75, 80 usw.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen können ab dem 50. und jedem weiteren Ehejubiläum veröffentlicht werden. in der Zeit vom bis Bechhofen Herr Bischoff, Hans Lerchenstraße 14 Zum 75. Geburtstag Contwig Frau Hochreither, Leonore Leipziger Straße 2 Zum 80. Geburtstag Frau Lohr, Christa Pirmasenser Straße 89 Zum 75. Geburtstag Contwig OT Stambach Frau Ziehl, Magdalena Flurstraße 1 Zum 80. Geburtstag Kleinsteinhausen Herr Kühne, Peter Brunnenweg Herr Rohr, Helmut Großsteinhauser Straße 10 Riedelberg Frau Doll, Brigitte Hauptstraße Herr Allendorf, Kurt Steinhauser Weg 11 Rosenkopf Zum 75. Geburtstag Zum 70. Geburtstag Zum 75. Geburtstag Zum 75. Geburtstag Großsteinhausen Herr Schörry, Heinz Lindenweg 18 Zum 75. Geburtstag Herr Zott, Friedrich Höhenstraße 17 Zum 70. Geburtstag

9 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 KULTUR Stadt Zweibrücken Kurse der VHS Zweibrücken Tablett Treff für Senioren im Mehrgenerationenhaus am Vor kurzem haben Sie sich einen Tablet-PC, ein Handy oder ein I-Phone/SMART-Phone gekauft oder haben ein solches Gerät geschenkt bekommen. Sie möchten mit dem Gerät im Internet surfen, Fotos machen und versenden, s schreiben, telefonieren mit Skype oder Apps installieren, wissen aber nicht genau wie das geht? Bei dieser Veranstaltung, zu der das DRK, das Seniorenbüro und die VHS einladen, erhalten Sie die Gelegenheit, Grundkenntnisse in der Bedienung Ihres Gerätes zu erwerben und den Umgang damit zu üben. Unterstützung erhalten Sie dabei von Jugendlichen, die sich gut an den Geräten auskennen und Ihnen helfen, die Bedienung zu erlernen. Die bisherigen Treffen hatten großen Zuspruch und die Teilnehmenden waren sehr zufrieden. Die Gebühren von 5.- sind vor Ort in bar zu entrichten. Bitte bringen Sie zum Treff Ihr Gerät (aufgeladen) sowie das Zubehör und die Bedienungsanleitung mit. Beginn ist um 15 Uhr. Kriminalwanderung am an der VHS Zweibrücken Unterwegs mit der Kammerzofe Henrietta auf den Spuren von Betrügern und Mördern vergangener Zeiten: Die Kammerzofe erzählt bei einer Wanderung spannende Geschichten über Giftmörder, Betrüger und Mörder aus Leidenschaft und führt Sie zu den entsprechenden Schauplätzen. Die mutigen Gäste dieser Kriminalwanderung werden ebenso humorvoll wie kaltblütig durch die Tiefen seelischer Abgründe und durch das grüne Umland der Herzogstadt geführt. Start der Wanderung ist am Parkplatz Tschifflick (gegenüber der Burgruine). Danach geht es über den Trompetenhügel zum Wildrosengarten. Hier gibt es einen kleinen Imbiss zur Stärkung. Anschließend geht es durch den Luitpold-Park zur Burgruine und von dort zum Ausgangspunkt. Die Wanderung wird geführt von Monika Link. Die Wegstrecke beträgt ca. 4,5 km, die Gehzeit etwa 2,5 Stunden. Beginn ist jeweils um 14 Uhr. Die Wandergäste werden gebeten, sich entsprechend der Witterung mit passender Kleidung und entsprechendem Schuhwerk auszustatten. Getränke müssen selbst mitgeführt werden. Melden Sie sich bei der VHS Zweibrücken an oder informieren Sie Personen, die diese Veranstaltung interessieren könnte. Infos erhalten Sie im Sekretariat der VHS unter der Telefonnummer Anmeldungen sind direkt bei uns in der VHS oder auch im Internet unter möglich. Theater- und Konzertspielzeit Saison 2016/2017 das aktuelle Programmheft ist ab sofort erhältlich Das Programmheft zur Theater- und Konzertspielzeit 2016/2017 ist ab sofort erhältlich, teilt das Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken mit. Insgesamt 33 Veranstaltungen in der Theaterspielzeit sowie 8 Veranstaltungen im Rahmen des Festivals Euroclassic sind geplant. Die Gäste dürfen sich auf bekannte Namen wie Max Mutzke & die SWR Bigband, Helge Schneider, Mnozil Brass oder Michael Quast genauso freuen wie auf herausragende und außergewöhnliche Theater-, Musik- und Show-Angebote. Das Programmheft gibt es ab sofort beim Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken, Maxstraße 1, Zweibrücken, Telefon: 06332/ und -471, tourist@zweibruecken.de sowie in den nächsten Tagen in den Geschäften der Zweibrücker Innenstadt. Auch steht es im Internet unter zum Download bereit. Ihr Ansprechpartner: Anke Huble Kultur- und Verkehrsamt, Maxstraße 1, Zweibrücken Telefon: 06332/ Fax: 06332/ Mail: kultur@zweibruecken.de Umzug der Jungendkunstschule Zweibrücken Die Jugendkunstschule Zweibrücken absolvierte am Freitag den ihren letzten Unterricht In der Poststr. 40. Ab wird der Unterricht im neuen Domizil weitergeführt. Durch den Umzug ändern sich nicht nur die Anschrift sondern auch die Telefonnummer. Neue Kontaktdaten: Jugendkunstschule Zweibrücken Zweibrücken Hofenfelsstr jukuschu-zw@t-online.de Telefon: oder Fax Zur Zeit laufen folgende Kurse: Freitags Bildende Kunst Uhr Aquarellmalerei für Kinder ab 5 Jahre Mittwochs Uhr Malwerkstatt Vorschulkurs für Kinder ab 5 Jahre Mittwoch 15. Und Uhr Zu allen Kursen sind noch Plätze frei. AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Bekanntmachung einer Fundsache Fundtier: 2 Katzen, Farbe schwarz-braun und tricolour Fundort: Walshausen Fundtag: Eigentumsansprüche können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel.Nr / , geltend gemacht werden. Zweibrücken, Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Fundbüro - Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Dellfeld sucht für die Kindertagesstätte zum sofortigen Eintritt befristet (Krankheitsvertretung) eine/einen Kinderpflegerin / Kinderpfleger oder Erzieherin / Erzieher Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 26 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und etwaiger Mehrarbeit wird vorausgesetzt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss- und Arbeitszeugnissen) senden Sie bitte bis zum 24. Juni 2016 an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Personalabteilung Landauer Str , Zweibrücken Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien (keine Originale) ein. Verwenden Sie keine Mappen, Schnellhefter, Folien oder ähnliches. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens erfolgt aus Kostengründen nicht, es sei denn, es liegt ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Dokumente nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.

10 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Bauabteilung eine/n Staatlich geprüften Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet: abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Techniker/in, Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau mindestens 5-jährige Berufserfahrung sicherer Umgang mit AVA-Programmen und CAD sowie den üblichen Office-Anwendungen Führerschein Klasse B Eigeninitiative, Selbstständigkeit. Flexibilität, Kreativität Kommunikations- und Teamfähigkeit Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit entsprechend aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum an Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Postfach 19 53, Zweibrücken oder per an info@vgzwland.de Weitere Auskünfte zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Ihnen gerne der Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Karl-Heinz Brügel, Telefon: 06332/ Bitte reichen Sie keine Originale als Bewerbungsunterlagen ein und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Folien oder ähnliches, da eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen grundsätzlich nicht erfolgt. Die Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erfolgt nach datenschutzrechtlichen Vorgaben. Brand einer Windkraftanlage in der Gemarkung Martinshöhe Im Zusammenhang mit dem Brand der Windkraftanlage teilt uns die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau mit, dass seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt/Weinstraße Entwarnung wegen vermuteter Schadstoffbelastung gegeben werden könne. Als Ansprechpartner für die Landwirte hinsichtlich der Futtermittelverwertung stehe Herr Jäger von der ADD Trier, Tel.: , zur Verfügung. Die Demontage von Anlagenteilen könne zu einer weiteren Sperrung der L 465 zwischen Rosenkopf und Martinshöhe führen. Zweibrücken, Jürgen Gundacker, Bürgermeister ALTHORNBACH Ortsbürgermeisterin Ute Klein Tel /1430, Sprechstunden: montags ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Ortsbürgermeisterin nicht im Dienst Frau Ortsbürgermeisterin Ute Klein befindet sich bis einschließlich nicht im Dienst. Die Vertretung übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete, Herr Frank Schilb (Telefonnummer ). Battweiler ortsbürgermeister werner veith Tel. mobil 0160/ werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung BechhofeN ortsbürgermeister paul sefrin Sprechstunden: mittwochs von Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Tel / Tel. privat 06372/ contwig ortsbürgermeister Karl-heinz Bärmann Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895 Sprechstunden: dienstags Uhr und freitags Uhr dellfeld ortsbürgermeisterin doris schindler Tel. privat 06336/1395, Tel. Bürgerhaus 06336/6101 Sprechstunde: nach Vereinbarung Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Dellfeld vom Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 Der Jahresabschluss zum wurde am vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Jahresabschluss zum der Ortsgemeinde Dellfeld wird festgestellt. 2. Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 Satz 2 GemO der Ortsbürgermeisterin und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung. 3. Bebauungsplan Landeplatz Pottschütthöhe ; Der Ortsgemeinderat hat am die Aufstellung des Bebauungsplanes Landeplatz Pottschütthöhe beschlossen. Zwischenzeitlich wurde im Aufstellungsverfahren die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Scoping sowie der Nachbarkommunen durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis gegeben. Zur Fortführung des Verfahrens ist nunmehr ein Planentwurf zu beschließen, der für die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und für die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB bestimmt wird. 3.1 Zustimmung zum Planentwurf Der vom beauftragten Büro Wonka, Nünschweiler, vorbereitete Entwurf des Bebauungsplanes Landeplatz Pottschütthöhe liegt in der Sitzung vor. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen wurden gewertet und entsprechend dem Ergebnis der Wertung in der Planung berücksichtigt. Der Ortsgemeinderat stimmt nach eingehenden Erläuterungen durch Herrn Wonka dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes zu und bestimmt diesen für die Auslegung. 3.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung Der Ortsgemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Landeplatz Pottschütthöhe gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Bekanntmachung zu veröffentlichen und die Offenlage durchzuführen. dietrichingen ortsbürgermeisterin andrea henner Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel / GROSSBUNDENBACH Ortsbürgermeister Dieter Glahn Tel /6778, mobil 0172/ dieter-glahn@t-online.de Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großbundenbach vom Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 Der Jahresabschluss zum wurde am vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

11 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Jahresabschluss zum der Ortsgemeinde Großbundenbach wird festgestellt. 2. Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung. 3. Annahme von Spenden gemäß 94 Abs. 3 GemO Gemäß 94 Abs. 3 GemO dürfen alle Angebote für Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Kommunen nur noch durch den Ortsbürgermeister sowie die Ortsbeigeordneten entgegengenommen werden. Sie müssen über einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro unverzüglich der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Über die Annahme der Spenden, Schenkungen oder Zuwendungen entscheidet der Ortsgemeinderat. Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der angebotenen Spenden zu. 4. Verkehrssicherungsmaßnahmen an der K63 Seitens des Landesbetriebs Mobilität wurden in den vergangenen Wochen Verkehrssicherungsmaßnahmen an der K63 zwischen Großbundenbach und Mörsbach durchgeführt und dabei die Bäume am Straßenrand gefällt. Dort bietet sich nun die Möglichkeit Leitplanken zum Schutz der Verkehrsteilnehmer aufzustellen. Der Ortsgemeinderat beschließt die Antragsstellung auf Leitplanken beim Landesbetrieb Mobilität. 5. Vorgehensweise Grünabfallplatz Auf einer Gemeindefläche befindet sich zurzeit ein Grünabfallplatz. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz fordert die Ortsgemeinde auf, diesen Grünabfallplatz zu schließen und die Fläche einzuzäunen. Darüber hinaus muss die Ortsgemeinde die vorhandenen Grünabfälle schreddern. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz beteiligt sich an den Schredderkosten mit 50 %. Die Ortsgemeinde Großbundenbach soll noch in diesem Jahr das Schreddergut entsorgen. Darüber wurden die Bürger bei einer Informationsveranstaltung am informiert. 6. Einwohnerfragestunde Es wird der Tagesordnungspunkt 5 Vorgehensweise Grünabfallplatz nochmals thematisiert. GROSSSTEINHAUSEN Ortsbürgermeister Volker Schmitt Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel /7327, Schmitt.Volker@gmx.de HORNBACH Stadtbürgermeister Reinhold Hohn Tel /92110, Sprechstunden Mo. bis Fr Uhr und Uhr Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Bebauungsplan Zinselstraße, 7. Änderung Der Stadtrat Hornbach hat am den Bebauungsplan Zinselstraße, 7. Änderung gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Reduzierung von Bauflächen und die teilweise Umplanung der verbleibenden Bauflächen am Ende der Zinselstraße. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf die Grundstücke Plan-Nr. 2829/21, 2829/22, 2829/13, 2808/7, 2915/1, 2916, 2917, 2918, 2934/2, 2934/1, 2938, 2942, 2943, 2944, 2945, 2946, 2948, 2949, 2950, 2951, 2952, 2953, 2954, 2955, 2956, 2963, 2964, 2965 und 2966 sowie auf Teile der Grundstücke Plan-Nr. 2808/6, 2808/4 und 2829 der Gemarkung Hornbach (Flurstücksbezeichnungen vor Abschluss Flurbereinigungsverfahren). Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt. Der Bebauungsplan Zinselstraße, 7. Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, Zweibrücken, Bauabteilung, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Er kann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Die Bebauungsplanänderung wurde gemäß 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren abgewickelt. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gemäß 44 BauGB ist auf die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hinzuweisen. Desgleichen ist gem. 214 und 215 BauGB auf die Voraussetzungen zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen aufmerksam zu machen. Nachfolgend wird der Wortlaut dieser Vorschriften abgedruckt: 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren (1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn 1. entgegen 2 Abs. 3 die von der Planung berührten Belange, die der Gemeinde bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und wenn der Mangel offensichtlich und auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss gewesen ist; 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a und 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 22 Abs. 9 Satz 2, 34 Abs. 6 Satz 1 sowie 35 Abs. 6 Satz 5 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne Personen, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt worden sind, die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind, oder einzelne Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gefehlt haben, oder bei Anwendung des 13 Abs. 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde, oder bei Anwendung des 4a Abs. 3 Satz 4 oder des 13 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind;

12 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/ die Vorschriften über die Begründung des Flächennutzungsplans und der Satzungen sowie ihrer Entwürfe nach 2a, 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, 9 Abs. 8 und 22 Abs. 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn die Begründung des Flächennutzungsplans oder der Satzung oder ihr Entwurf unvollständig ist; abweichend von Halbsatz 2 ist eine Verletzung von Vorschriften in Bezug auf den Umweltbericht unbeachtlich, wenn die Begründung hierzu nur in unwesentlichen Punkten unvollständig ist; 4. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Soweit in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 die Begründung in wesentlichen Punkten unvollständig ist, hat die Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. (2) Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch unbeachtlich, wenn 1. die Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplans ( 8 Abs. 2 Satz 2) oder an die in 8 Abs. 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nicht richtig beurteilt worden sind; 2. 8 Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich des Entwickelns des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist, ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist; 3. der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist, dessen Unwirksamkeit sich wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften einschließlich des 6 nach Bekanntmachung des Bebauungsplans herausstellt; 4. im Parallelverfahren gegen 8 Abs. 3 verstoßen worden ist, ohne dass die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist. (3) Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend. Mängel, die Gegenstand der Regelung in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 sind, können nicht als Mängel der Abwägung geltend gemacht werden; im Übrigen sind Mängel im Abwägungsvorgang nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. (4) Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Riedelberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zweibrücken, den Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Klaus Freiler, 1. Beigeordneter Hornbach, den Hohn, Stadtbürgermeister Anlage: Lageskizze KÄshofeN ortsbürgermeister Klaus-Martin weber Tel /6083 Mobil 0173/ Sitzung des Ortsgemeinderates Käshofen Bekanntmachung Am Montag, den , findet um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Käshofen eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben 3. Heckenplatz; Öffnungszeiten 4. Annahme von Spenden 5. Anschaffungen für die Kreuzkapelle Nichtöffentlich 6. Vertragsangelegenheit 7. Restschuldbefreiung; Information Käshofen, Klaus-Martin Weber, Ortsbürgermeister KLEINBUNDENBACH Ortsbürgermeister Karl Bißbort Tel /721 Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Großen Garten, 1. Änderungsplan (Vereinfachte Änderung) vom Der Ortsgemeinderat Kleinbundenbach hat am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Großen Garten, 1. Änderungsplan (Vereinfachte Änderung) gem. 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Ziel und Zweck der Änderung ist die Modifizierung der Festsetzungen zur Kniestockhöhe und zur Geschossigkeit. Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Im Großen Garten, 1. Änderungsplan (Vereinfachte Änderung) vom tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

13 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Der Bebauungsplan mit Begründung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, Zweibrücken, Bauabteilung, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Er kann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Gemäß 44 BauGB ist auf die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hinzuweisen. Desgleichen ist gem. 214 und 215 BauGB auf die Voraussetzungen zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen aufmerksam zu machen. Nachfolgend wird der Wortlaut dieser Vorschriften abgedruckt: 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren (1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn 1. entgegen 2 Abs. 3 die von der Planung berührten Belange, die der Gemeinde bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und wenn der Mangel offensichtlich und auf das Ergebnis des Verfahrens von Einfluss gewesen ist; 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a und 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 22 Abs. 9 Satz 2, 34 Abs. 6 Satz 1 sowie 35 Abs. 6 Satz 5 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne Personen, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt worden sind, die entsprechenden Belange jedoch unerheblich waren oder in der Entscheidung berücksichtigt worden sind, oder einzelne Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gefehlt haben, oder bei Anwendung des 13 Abs. 3 Satz 2 die Angabe darüber, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, unterlassen wurde, oder bei Anwendung des 4a Abs. 3 Satz 4 oder des 13 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind; 3. die Vorschriften über die Begründung des Flächennutzungsplans und der Satzungen sowie ihrer Entwürfe nach 2a, 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, 9 Abs. 8 und 22 Abs. 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn die Begründung des Flächennutzungsplans oder der Satzung oder ihr Entwurf unvollständig ist; abweichend von Halbsatz 2 ist eine Verletzung von Vorschriften in Bezug auf den Umweltbericht unbeachtlich, wenn die Begründung hierzu nur in unwesentlichen Punkten unvollständig ist; 4. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Soweit in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 die Begründung in wesentlichen Punkten unvollständig ist, hat die Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. (2) Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch unbeachtlich, wenn 1. die Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplans ( 8 Abs. 2 Satz 2) oder an die in 8 Abs. 4 bezeichneten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nicht richtig beurteilt worden sind; 2. 8 Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich des Entwickelns des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist, ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist; 3. der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist, dessen Unwirksamkeit sich wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften einschließlich des 6 nach Bekanntmachung des Bebauungsplans herausstellt; 4. im Parallelverfahren gegen 8 Abs. 3 verstoßen worden ist, ohne dass die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden ist. (3) Für die Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder die Satzung maßgebend. Mängel, die Gegenstand der Regelung in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 sind, können nicht als Mängel der Abwägung geltend gemacht werden; im Übrigen sind Mängel im Abwägungsvorgang nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. (4) Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Riedelberg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zweibrücken, den Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Klaus Freiler, 1. Beigeordneter Kleinbundenbach, den Bißbort, Ortsbürgermeister Lageskizze hierzu auf Seite 14

14 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Anlage: Lageskizze Als Ersatzperson wurde Herr Edgar Huber, wohnhaft Jakobshof 1, Riedelberg, einberufen. Herr Huber hat das Mandat angenommen. Dies wird hiermit gemäß 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht. Riedelberg, Peter Lethen, Wahlleiter KleiNsteiNhauseN ortsbürgermeisterin Martina wagner Tel /1373, wo-ma-wagner@t-online.de Bürgersprechstunde im Gemeindehaus, 1. Mittwoch im Monat Uhr im DGH und nach telefonischer Vereinbarung Sitzung des Ortsgemeinderates Kleinsteinhausen Bekanntmachung Am Mittwoch, den 22. Juni 2016, findet um Uhr im Gemeindehaus, Friedhofstr. 5, in Kleinsteinhausen eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben 3. Ausbau des Wirtschaftswegs Dusenbrücker Weg 3.1 Vergabe der Planungsleistungen 3.2 Vorstellung der Planung 4 Friedhof; Vorstellung der Planung 5 Annahme von Spenden Nichtöffentlich 6. Auftragsvergaben - Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Kleinsteinhausen, Wagner, Ortsbürgermeisterin MauschBach ortsbürgermeister Bernhard Krippleben Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel /1607, mobil: 0170/ riedelberg ortsbürgermeister peter lethen Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel /1286, mobil: 0174/ lethen-mail@t-online.de Bürgersprechstunde des gemeinderates: am letzten Donnerstag im Monat, Uhr Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Riedelberg Das Ortsgemeinderatsmitglied Mario Ehrensberger hat sein Mandat für den Ortsgemeinderat Riedelberg niedergelegt. Nach 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg vom Nachtragshaushaltsplan und -satzung für das Jahr 2016 Der im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltsplan mit -satzung für das Haushaltsjahr 2016 sieht vor, den Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, neu festzusetzen. Der Ortsgemeinderat stimmt dem 1. Nachtragshaushaltsplan mit -satzung für das Haushaltsjahr 2016 zu. 2. Gewährung einer Zuweisung an TTC Riedelberg Im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Riedelberg ist eine Zuweisung in Höhe von insgesamt an den TTC Riedelberg für den Neubau einer Sporthalle veranschlagt. Mit Schreiben vom wird seitens der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Kommunalaufsicht, hierzu mitgeteilt, dass die mit drei Raten veranschlagte Zuweisung unter folgenden Maßgaben kommunalaufsichtlich nicht beanstandet wird: 1. Die Übernahme einer dauerhaften Unterhaltungsverpflichtung durch die Gemeinde für das Gebäude (auch für Teilbereiche) wird ausgeschlossen. 2. Weitere Förderungen kommen nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, nach Einzelfallprüfung und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde in Betracht. Dabei haben die Pflichtaufgaben der Ortsgemeinde absoluten Vorrang vor den freiwilligen Leistungen. 3. Im Rahmen der Investitionszuweisung an den TTC Riedelberg hat sich die Ortsgemeinde eigene Nutzungsrechte zu sichern. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass der Verein seine Sportstätte sonstigen Benutzergruppen, insbesondere Schulen, für sportliche Zwecke zur Verfügung stellt. Vor Auszahlung der 1. Zuweisungsrate ist der Aufsichtsbehörde die Erfüllung der vorstehenden Vorgaben nachzuweisen. Der Ortsgemeinderat stimmt den Vorgaben vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde wie vorstehend zu. Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg vom Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes Das bisherige Ratsmitglied Mario Ehrensberger hat sein Mandat im Ortsgemeinderat und seiner Ausschüsse niedergelegt. Für ihn rückt Herr Edgar Huber in den Ortsgemeinderat nach. Herr Edgar Huber wird in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Peter Lethen per Handschlag verpflichtet. 2. Nachwahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss Herr Mario Ehrensberger war Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Nachdem Herr Ehrensberger sein Mandat im Ortsgemeinderat und seiner Ausschüsse niedergelegt hat, ist eine Ergänzungswahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Vorgeschlagen und gewählt wird Edgar Huber. 3. Gewährung einer Zuweisung an den TTC Riedelberg Im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Riedelberg ist derzeit eine Zuweisung in Höhe von insgesamt ,00 an den TTC Riedelberg für den Neubau einer Sporthalle veranschlagt. Mit Schreiben vom wird seitens der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Kommunalaufsicht, hierzu mitgeteilt, dass die mit drei Raten veranschlagte Zuweisung u. a. unter folgenden Maßgaben kommunalaufsichtlich nicht beanstandet wird: Im Rahmen der Investitionszuweisung an den TTC Riedelberg hat sich die Ortsgemeinde eigene Nutzungsrechte zu sichern. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass der Verein seine Sportstätte sonstigen Benutzergruppen, insbesondere Schulen, für sportliche Zwecke zur Verfügung stellt. Hierzu wird der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung vorgeschlagen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses an den TTC Riedelberg für den Neubau einer Sporthalle in Höhe von 10 v. H. der anerkannten Kosten (Zuschuss bis zur Höhe von ,00 ) zu.

15 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg Bekanntmachung Am Montag, den 20. Juni 2016 findet um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Riedelberg eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Alle Bürger sind eingeladen am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Instandsetzung Wirtschaftsweg im Bereich der Gewanne Auf dem Humerick 2. Dorfgemeinschaftshaus; Antrag Freiwillige Feuerwehr 3. Änderung des Bebauungsplanes Bremel ; Änderungsaufstellungsbeschluss Riedelberg, Lethen, Ortsbürgermeister ROSENKOPF Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel / , mobil: 0173/ Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Rosenkopf vom Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 Der Jahresabschluss zum wurde am vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum gemäß 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Jahresabschluss zum der Ortsgemeinde Rosenkopf wird festgestellt. 2. Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Orts-beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2012 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung. WALSHAUSEN Ortsbürgermeister Gunther Veith Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel /7269 Bekanntmachung einer Fundsache Fundtier: 2 Katzen, Farbe schwarz-braun und tricolour Fundort: Walshausen Fundtag: Eigentumsansprüche können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel.Nr / , geltend gemacht werden. Zweibrücken, Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Fundbüro - WIESBACH Ortsbürgermeister Emil Mayer Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel /736, emil-mayer@myquix.de Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wiesbach Bekanntmachung Am Donnerstag, den 30. Juni 2016, findet um Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land (Zimmer 301, großer Sitzungssaal), Landauer Straße 18-20, Zweibrücken eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wiesbach statt. Die Sitzung ist nichtöffentlich. Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Prüfung der Jahresrechnung 2012 Wiesbach, Markus Schmitt, Vorsitzender NICHTAMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Bandcoaching bei der Kreismusikschule Die Kreismusikschule verstärkt seit einigen Jahren ihr Angebot im Bereich Pop-Rock-Jazz. Die Lehrkräfte betätigen sich dabei verstärkt als Band-Coaches und erarbeiten mit den jungen Musikern deren Wunschtitel bis zur Aufführungsreife. Mittlerweile haben sich schon einige Bands zusammengefunden, die bereits mehrfach öffentlich zu hören waren. Die Formation Mustard war beispielsweise bei den Rheinland-Pfalz-Tagen in Ramstein-Miesenbach und Alzey vertreten. Weitere neue Bands sind aktuell in der Gründungsphase. In Thaleischweiler-Fröschen hat Anfang Juni eine Formation mit Sebastian Sommer begonnen und in Dahn wird es mit Lothar Frary zwei neue Bandprojekte nach den Sommerferien geben. Interessenten werden gerne aufgenommen. Schüler der Kreismusikschule können das Angebot kostenlos nutzen, Gäste zahlen 13,50 Euro im Monat. Im Juli werden die Früchte der Bandarbeit in drei Open Air Konzerten präsentiert: am Sonntag, 3. Juli, Uhr beim Open Air Musikschulkonzert im Kurpark Dahn, am Samstag, 9. Juli, Uhr beim Bandmeeting am Kiosk im Freizeitgelände Contwig, am Freitag, 15. Juli, Uhr beim Bandmeeting zum Start in die Sommerferien im Kurpark Dahn. Die aktuellen Bands der Kreismusikschule Avenger ist eine Classic Rock Coverband, die im Januar 2015 als Ensemble der Kreismusikschule gegründet wurde. Sie spielt Titel von AC/DC, Gun s n Roses, Bon Jovie, Deep Purple in der Besetzung Anna Wernicke (Sängerin), Steffen Hirtle, Lucas Seemann, Nicki Bänch (E-Gitarre), Christoph Müller (Schlagzeug), Christoph Rindchen (E-Bass), Daniel Bellaire (E-Gitarre, Band Coach). Just4Fun ist die Senior-Band unter der Leitung von Lothar Frary, gegründet im Frühjahr Auf dem Programm stehen Titel wie Gimme Some Loving - Spencer Davis Group, Tequila Sunrise - Eagles, Proud Mary CCR. Sie spielen in der Besetzung Norbert Zell (Schlagzeug), Bernd Hinzmann (Perkussion), Bruno Steigner, Josef Böshans, Jack Keller, Gerhard Zwick (Gitarre und Gesang), Monika Buschmann (Bass), Maximilian Schmidt (Gitarre, Bass und Gesang) sowie Florian Becker (Keyboards). Mustard ist eine Rock-Pop-Cover Band, deren Musiker sich Anfang 2013 zusammenfanden, um als Musical Band die Umrahmung eines Kindermusicals der musikalischen Früherziehung der Kreismusikschule zu gestalten. Ab Juni 2013 widmete sich die Band dann ihrem aktuellen Rock/Pop Repertoire. Durch kontinuierliche Probearbeit und zahlreiche Auftritte innerhalb und außerhalb der Südwestpfalz, aber vor allem durch eine unbändige Spielfreude ist Mustard in einen Prozess ständig anwachsender, musikalischer Möglichkeiten verwoben, den man hören und sehen kann. Songs, die gespielt werden, sind etwa Troublemaker - Olly Murs, Summer of 69 - Bryan Adams, Set Fire to the Rain Adele, Happy - Pharrell Williams, Get Lucky - Daft Punk. Die derzeitige Besetzung besteht aus Edda und Ronja Wiedenhöft, Johanna Welle (Gesang), David Thäter, Lucas Bänsch (Keyboards), Nici Bänsch (Bass), Valentin Heber (Drums), Felix Heisel (Gitarre), geleitet von Christoph Heber. Bands aus dem Bereich Jazz gibt es schon länger. Aktuell proben zwei Formationen mit Uli Geßner: Die Jazz Kids haben im Repertoire Stücke wie All Blues Miles Davis, Watermelon Man - Herbie Hancock, Chittlins con carne - Wes Montgommery, Bag s Groove - Mild Jackson und C-Jam Blues - Duke Ellington. Sie spielen in der Besetzung Ben Kölsch (Vibraphon), Paul Könnel (Piano), Benedikt Jüttner (Drums), Uli Gessner (Bass). Das Jazz-Ensemble spielt Songs wie Sidewinder - Lee Morgan, Blue Bossa Kenny Dorham, Cantalupe Island Herbie Hancock, Take Five - Paul Desmond, Worksong Nat Adderly. Das Ensemble setzt sich zusammen aus Paul Guhl, Vincent Bleymehl (A-Sax), Felix Kries (Vibration), Lucas Seemann (Gitarre), Lea Hoffmann (Piano), Johannes Dockweiler (Bass), Lars Kobel (Schlagzeug).

16 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 FSJ-Freiwillige gesucht Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht wohin es beruflich gehen soll? Du bist sozial engagiert und möchtest später vielleicht sogar eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen oder pädagogischen Bereich beginnen? Wie wäre es dann mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) beim Internationalen Bund? Das Freiwilligenjahr bietet Dir Gelegenheit etwas Sinnvolles zu tun, interessante Arbeitsfelder kennen zu lernen, Dich zu orientieren und wertvolle Erfahrungen für Dein weiteres Berufsleben zu machen. Du kannst Deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen erfahren, neue Leute treffen und dabei noch jede Menge Spaß haben. Für unsere Einsatzstellen in Zweibrücken-Land suchen wir ab sofort noch Freiwillige zum Aug/Sep 2016! Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnis sende bitte ab sofort an: Internationaler Bund, Freiwilligendienste, Kohlenhofstraße 10, Kaiserslautern. (Telefonisch sind wir unter der Nr erreichbar.) Das FSJ richtet sich an junge Menschen im Altern von Jahren und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Informationen unter Kindertagespflege im Landkreis Südwestpfalz Unter Kindertagespflege versteht man eine flexible und familiennahe Form der Kinderbetreuung (0-14 Jahre), ausgeübt durch geeignete und qualifizierte Personen mit Pflegeerlaubnis. Die Kindertagespflege findet im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten statt. Sie deckt hauptsächlich die berufsbedingte Abwesenheit der Kindeseltern ab, sofern die Betreuung in Kindertagesstätten, Schulen usw. nicht ausreichend ist. Die Kindertagespflege ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Der Landkreis Südwestpfalz sucht geeignete Tagespflegepersonen. Aus diesem Grund bietet das Kreisjugendamt, Kindertagespflege, jedes Jahr eine Qualifizierung zur Tagespflegeperson an. Die Gesamtqualifizierung ist eine Voraussetzung für die Vermittlung von Tagespflegekindern durch das entsprechende Jugendamt. Anlaufpunkt und Vermittlungsstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land ist Herr Reischmann, Zimmer 215 Telefon: , g.reischmann@vgzwland.de. Die Anliegen und Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger werden gerne zu den nachstehenden Öffnungszeiten entgegen genommen. Desweiteren erhalten Sie bei uns die erforderlichen Informationsmaterialien. Montag bis Donnerstag und Freitag Donnerstag 8.30 bis Uhr bis Uhr 8.30 bis Uhr bis Uhr Waldbauverein Zweibrücken Mit dem Förster unterwegs - Frühjahrsexkursion des Waldbauvereins Zweibrücken in Schmitshausen Thema: Pflege von Wäldern verschiedener Altersstufen Anhand interessanter Waldbilder wollen wir die graue Theorie erlebbar machen und Grundlagen zur Diskussion liefern. Wann: Samstag 18. Juni 2016, Uhr (Dauer ca. 3 Std) Wo: Schmitshausen, Treffpunkt Aussichtsturm (ca. 150 m nach Ortsausgang in Richtung Reifenberg) Zielgruppe: Waldbesitzer und alle Waldinteressierte Bitte an wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk denken Veranstalter: Waldbauverein Zweibrücken und Forstamt Westrich Die Veranstaltung ist kostenfrei, auch Nichtmitglieder sind willkommen. Wenn Grenzen nicht akzeptiert werden Wie Sie sich vor Stalking schützen können! Stalking bezeichnet das wiederholte, bedrohliche Belästigen oder Verfolgen einer anderen Person. Dabei stehen oder standen Täter und Opfer häufig in einer persönlichen Beziehung: Mit Anrufen, Briefen, s, SMS, Nachrichten in sozialen Netzwerken, permanenter Anwesenheit oder Kontaktaufnahmen über Dritte werden die Opfer beeinträchtigt. Der in den meisten Fällen männliche Stalker versucht über alle Mittel und Wege, Kontakt zu seinem Opfer aufzunehmen: Dies ist Terror durch permanente Verfolgung und extrem belastend für die Opfer. Der Täter fühlt sich zur Kontaktaufnahme berechtigt und möchte nicht selten eine beendete Beziehung wieder aufleben lassen. Die Realität nimmt der Täter nur noch eingeschränkt wahr, das Nein des Opfers wird überhört. Es liegt im Interesse der Polizei, Bürgerinnen und Bürger umfassend über dieses Phänomen zu informieren, denn nur informierte Personen können sich schützen und die vorhandenen Hilfsangebote annehmen. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Betroffenen ist stark beeinträchtigt, die Opfer fühlen sich häufig in die Enge gedrängt und hilflos. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen die Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören. Der Kontakt mit der Polizei dient in erster Linie dem unmittelbaren Schutz des Opfers und zeigt dem Täter Grenzen auf. Fühlen Betroffene sich unsicher, kann jederzeit eine Vertrauensperson zur Anzeigenerstattung hinzugezogen werden. Opferhilfeeinrichtungen und die Polizei stehen zur Beratung gerne zur Verfügung. Die Polizei rät Betroffenen: - Einmalige, deutliche Ansprache: Es ist kein Kontakt erwünscht! - Auf weitere Kontaktversuche nicht eingehen selbst ein negativer Austausch lässt den Stalker hoffen! - Dokumentation der gesamten Kommunikation wird empfehlen. - Bei nicht bestellten Warenlieferungen oder Paketen die Annahme verweigern. Darüber auch die Nachbarn informieren. - Ort, Datum und Zeitpunkt sowie die Namen und Erreichbarkeiten von Zeugen notieren, die die Vorfälle beobachtet haben. - Bei Telefonterror und speziellen Stalking-Handlungen, z.b. via PC (so genanntes Cyber-Stalking) die technischen Schutzmöglichkeiten ausschöpfen (z.b. geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, -Adresse etc.). - Informieren Sie Ihr Umfeld im Alltag und in einer Bedrohungslage: Öffentlichkeit kann schützen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Kath. Kirchengemeinde Heilige Elisabeth Gottesdienste Samstag, 18. Juni Uhr Nardini-Klinikum hl. Messe Uhr Evang. Krankenhaus Wortgottesfeier Uhr St. Johann, Rimschweiler Vorabendmesse Sonntag, 19. Juni Uhr Nardini-Klinikum hl. Messe Uhr St. Pirmin, Bubenhausen Amt Uhr Heilig Kreuz, Zweibrücken Amt ALTHORNBACH Prot. Kirchengemeinde Althornbach Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt, Im Klosterbezirk 9, Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann, Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/993041, Kto.Nr , Sparkasse Südwestpfalz, BLZ Wir sind im Internet unter zu finden. pfarramt@evk-hornbach.de. (alle anderen Termine bitte unter Hornbach Termine und Veranstaltungen nachlesen) Sonntag, 19. Juni Uhr Gottesdienst, Klosterkirche Hornbach, Lektorin Birgit Schery BATTWEILER Prot. Kirchengemeinde Battweiler Gottesdienst im Grünen Sonntag, 19. Juni Uhr Zentraler Gottesdienst im Grünen am Schulgarten des Obst und Gartenbauvereins Oberauerbach Abfahrt für den Pendelservice ab 10:00 Uhr vom Bonhoeffer-Platz, Bushaltestelle Bürgerhaus. Wer eine Fahrgelegenheit benötigt, bitte an der Bushaltestelle warten. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt Einladung zum Konzert Collegio Barocco mit Claudio Cervone (Traversflöte) und Stefan Schöner (Cembalo) am Samstag, 18. Juni 2016, Beginn um 20:00 Uhr in der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche Oberauerbach. Eintritt frei.

17 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 BECHHOFEN Kaninchenzuchtverein P9 Contwig Hiermit gibt die Vorstandschaft den Termin zur nächsten Monatsversammlung am um Uhr im Vereinsheim des Kaninchenzuchtverein P9-Contwig in der Hohlbachstraße bekannt. Pfarrei Hl. Bruder Konrad Gemeinde St. Michael, Bechhofen Donnerstag, Bechhofen Uhr Rosenkranzgebet Bechhofen Uhr Eucharistische Anbetung Samstag, Wiebach Uhr Vorabendmesse Sonntag, Knopp Uhr hl. Messe Wallhalben Uhr hl. Messe Martinshöhe Uhr hl. Messe Dienstag, Bechhofen Uhr Rosenkranzgebet Bechhofen Uhr hl. Messe Donnerstag, Bechhofen Uhr Rosenkranzgebet Bechhofen Uhr Eucharistische Anbetung Pfarrbüro Martinshöhe, 06372/1486, Fax: 06372/ pfarramt.martinshoehe@bistum-speyer.de Öffnungszeiten: Montag von :30 Uhr; Dienstag bis Donnerstag von Uhr Pfr. Leineweber: Tel PR Dully: Tel , steffen.dully@bistum-speyer.de GR Harstick: Tel , lars.harstick@bistumspeyer.de Prot. Kirchengemeinde Bechhofen Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, Uhr Gitarrenkurs Erw. in Lambsborn Dienstag, Uhr Kinderkreis Kirchenspatzen Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 48, Lambsborn Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter Bürozeiten: Di. 11:00-13:00 / Fr. 13:15-14:30 Uhr pfarramt.lambsborn@kabelmail.de Internet: contwig Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Contwig e.v. Jedermannwanderung Der Pfälzerwald-Verein lädt zu seiner dritten, vom Hauptverein organisierten Jedermannwanderung, in diesem Jahr ein. Unter dem Motto: Auf neuen Wegen in der Pfalz führt die Tour am 18. Juni 2016 auf den Sickinger Höhenweg. Die Abfahrt mit dem Bus in Contwig (Ortsmitte) ist um 09:00 Uhr. Die ca. 17 km lange Wanderung startet um 10:00 Uhr am Bahnhof in Waldfischbach. Sie verläuft über den Habichtsfelsen und Hohlbrunnen zur Mittagsrats mit Rucksackverpflegung an der Straußenfarm. Weiter geht es über Hermersberg, Wasserhaus und Ramerfelsen zur Schlussrast ins Bürgerhaus nach Höheinöd. Ab der Straußenfarm endet die Tour für die Kurzwanderer und es geht mit dem Bus zur Schlussrast. Der Fahrpreis beträgt pauschal acht Euro und wird im Bus erhoben. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Die Rückfahrt ist für Uhr geplant. Wanderung um Lemberg auf dem Graf Heinrich Weg Wir laden unsere Mitglieder und Freunde am Sonntag, dem 19. Juni 2016 zu einer ca. 12 km langen Wanderung auf dem Graf Heinrich Weg bei Lemberg ein. Der Treffpunkt ist in Contwig ist um 09:00 Uhr am Rathaus. Die Tour startet auf den Burgparkplatz in Lemberg. Unsere Wanderung verläuft über die Langmühler Aussicht, dem Basin zum Maiblumenfels. Von dort geht es weiter nach Salzwoog an der Salzach entlang zum Lemberger/Salzwooger Teufelstisch, danach weiter zum Klosterbrunnen von dort auf dem Graf Heinrich Weg und Maurer Pfad über die Langmühler und Lemberger Aussicht zur Schlussrast auf der Burg. Es wird eine Kurztour von ca. 8 km angeboten. Gäste sind herzlich zur Wanderung eingeladen. Es besteht Mitfahrgelegenheit! " # $ # % & ' ( ) ' )! # * ) $ + Tennisclub Contwig Spiele des Vereins Samstag, Uhr Herren 40 TC Contwig - TC Eisenberg Uhr Damen 50 SG 1987 Zweibrücken/Contwig - TC Althornbach Sonntag, Uhr Herren TC Landstuhl 2 - TC Contwig Uhr Herren 30 TC GW Münchweiler a.d. Rodalb - TC Contwig Freitag, Uhr Gemischt U 12 SG Martinshöhe/Bechhofen - SG Contwig/Rieschweiler-Mühlbach Kath. Pfarrei Hl. Pirminius Contwig Kirchengemeinde St. Laurentius Contwig Sonntag, Uhr: Amt als 3. Sterbeamt für Bernhard Weidig und als 3. Sterbeamt für Maria Wilhelm (Pfr. Müller) Dienstag, Uhr: Amt für die Familien Maurer, Weisner und Scharff Uhr: Kirchenchor Singstunde Mittwoch, Uhr: Wortgottesfeier im Haus Sarepta Uhr: Amt für Claus u. Wolfgang Dörner und für Maria u. Jakob Velten und verstorbene Angehörige Freitag, Uhr: Amt für die Familien Höchtberger und Maio und Angehörige Kirchengemeinde Maria Königin der Engel Stambach Samstag, Kein Gottesdienst Donnerstag, Uhr: hl. Messe Freitag, Uhr: Kirchenchor Singstunde Das Pfarrbüro ist am erst ab Uhr geöffnet. Kath. Pfarrbüro der Pfarrei Hl. Pirminius, Kirchgarten 7, Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, pfarramt.contwig@bistum-speyer.de Homepage:

18 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Mobiles Elterncafé Herzlich sind alle Eltern am Dienstag, dem 19. Juni zu einer wohltuenden Tasse Kaffee oder Tee in die Kita Arche Noah in Contwig, Bergstraße 31 eingeladen - als kleine Pause vom Alltag oder für den Austausch untereinander. Zwischen und Uhr ist wieder das mobile Elterncafé zu Gast, und mit ihm auch die Elternbegleiterin Petra Jaehnigen. Gerne hat sie auf Wunsch der Eltern ein offenes Ohr für alltägliche Fragen wie auch Sorgen, hilft auf der Suche nach individuellen Lösungen, gibt notwendige Informationen, z.b. neu Hinzugezogenen oder sucht mit den Familien gemeinsam nach den richtigen Ansprechpartnern oder Angeboten, z.b. für spezielle Förderungen von Kindern. Das mobile Elterncafé und mit ihm eine von zur Zeit elf zur Verfügung stehenden Elternbegleiterinnen werden im Rahmen des Lokalen Bündnisses für Familie von der Kath. Familienbildungsstätte und dem Netzwerk Familienbildung auf die Reise geschickt. Weitere Termine in der Verbandsgemeinde sind schon geplant - bitte achten Sie auf ausliegende Flyer und Veröffentlichungen im Amtsblatt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elisabeth Schmutzler unter oder unter netzwerk-familienbildung@fbs-pirmasens.de. Prot. Pfarramt Contwig Sonntag, Sonntag n. Trinitatis Uhr Stambach Predigtgottesdienst Uhr Contwig Pfarrerin Gundacker Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Prot Pfarramt Contwig: Frau Pfrin. Silke Gundacker Tel /5757, Fax 06332/ Prot. Kindergarten Contwig: Tel /5425 Gemeindehausvermietung: Frau Jutta Döring, Tel. 0171/ Kirchendienerin Contwig: Frau Rosel Wolf, tel /5725 für die Kirchengemeinde Stambach: Frau Gerlinde Barth, Tel / Kath. Kirchengemeinde Hl. Cyriakus Thaleischweiler-Fröschen Gemeinde: Mariä Himmelfahrt in Nünschweiler Gottesdienstzeiten: Sonntag, den Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Dellfeld am Bürgerhaus Informationen: Dellfeld: Gottesdienst im Grünen am 19. Juni 2016 um Uhr am Bürgerhaus in Dellfeld mit den Dellfelder Blasmusikanten, den Flötenkindern und Sologesang von Sina Hirtle. Anschließend Mittagessen und Kaffeetafel mit Kuchenbuffet. Nünschweiler: Einladung zum 20-jährigen Jubiläum des Ökumenischen Gemeindefrühstücks am Montag, den um 9.00 Uhr im Kath. Pfarrheim in Nünschweiler. Kontakte: Pfarrbüro Thaleischweiler-Fröschen: Frau Heidi Engel, Frau Gudrun Zink Dienstag u. Donnerstag Uhr Uhr, Donnerstag Uhr Uhr nicht besetzt am 21. Juni pfarramt.thaleischweiler-froeschen@bistum-speyer.de Tel /1283, Fax: 06334/983526, Handy Pfarrer (für Notfälle): 0171/ manfred.leiner@bistum-speyer.de Pfarrbüro Petersberg: Gemeindereferentin Frau Egle Rudyte-Kimmle Donnerstag von Uhr Uhr egle.rudyte-kimmle@bistum-speyer.de Tel /2111 Katholische öffentliche Bücherei Maßweiler: Donnerstag von Uhr Uhr und Uhr bis Uhr, Sonntag von Uhr bis Uhr DELLFELD DIETRICHINGEN Prot. Kirchengemeinde Dellfeld Sonntag, den Uhr Zentraler Ökumenischer Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hornbach-Brenschelbach (alle anderen Termine bitte unter Hornbach nachlesen!) Sonntag, 26. Juni Uhr ökum. Gottesdienst, Brunnenfest, Pfr. Hoffmann und Pastoralreferent Paul Beyer GROSSBUNDENBACH Prot. Kirchengemeinde Großbundenbach Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in Mörsbach Freitag, :00 Uhr Johannisfest im Pfarrhof Großbundenbach mit Grillfest in Großbundenbach Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in Großbundenbach Das Pfarramt ist telefonisch erreichbar unter 06337/314, pfarramt.wiesbach@evkirchepfalz.de Freitag, den bis Konfi-Camp der beiden Konfirmandengruppen Nünschweiler - Dellfeld beim CVJM in Otterberg Ansprechpartnerin in besonderen Fällen ist Frau Pfarrerin Verena Gaul-Ehrenreich, Prot. Pfarramt Höheischweiler, Tel Pfarrerin A. Rheinheimer ist dennoch über die Telefonnummer zu erreichen. Jugendverein Großbundenbach Mitgliederversammlung am um 18:30 Uhr im Kelterhaus Herzliche Einladung an alle Mitglieder. Programmpunkte: - Begrüßung - Wahl eines Protokollanten/einer Protokollantin der Versammlung - Anschaffung eines Fußballtores - Beschluss über die Auflösung des Vereins - Bestellung von 2 Liquidatoren

19 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 GROSSSTEINHAUSEN Prot. Kirchengemeinde Großsteinhausen-Bottenbach Die Kirchengemeinde lädt ein zu den Gottesdiensten: Sonntag, Lektorin Gable-Grein 09:00 Uhr Bottenbach 10:15 Uhr Großsteinhausen Weitere Termine: jeden Donnerstag, 20:00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindehaus Sie erreichen Pfarrerin Verena Krüger unter der Adresse Hauptstraße 30, Großsteinhausen. Tel: 06339/341, pfarramt.grosssteinhausen@ evkirchepfalz.de, website: HORNBACH Der Förderverein Kindertagesstätte Großsteinhausen e.v. lädt Sie recht herzlich ein zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, dem 30. Juni 2016 treffen wir uns zur Jahresmitgliederversammlung um 20:00 Uhr im Kindergarten in Großsteinhausen, Hauptstraße 25. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Rechenschaftsbericht 1. Vorsitzende 4. Rechenschaftsbericht Kassenverwalter 5. Kassenprüfbericht 6. Entlastung Vorstand 7. Neuwahlen 1. Vorsitzender 8. Verschiedenes 9. Verabschiedung Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Kath. Pfarrei Hl. Pirminius Contwig Kirchengemeinde St. Cyriakus Großsteinhausen Sonntag, Kein Gottesdienst Montag, Uhr: Kirchenchor Singstunde Das Pfarrbüro ist am erst ab Uhr geöffnet. Kath. Pfarrbüro der Pfarrei Hl. Pirminius, Kirchgarten 7, Contwig, Tel.:06332/5716, Fax.:06332/569505, pfarramt.contwig@ bistum-speyer.de Homepage: Hornbacher Klosterteufel feiern Saisonabschluss Der 1. FCK-Fan-Club Hornbacher Klosterteufel lädt alle Mitglieder zur nächsten Sitzung am 17. Juni 2016, Uhr recht herzlich ein. Auf der Tagesordnung im Clublokal Gasthaus Grünewald stehen neben sportlichen Themen rund um die Roten Teufel vor allem das Sommerfest am 2.Juli 2016 auf dem Gelände des Fischervereins am Becherbacher Weiher. Die Einladung zu diesem Fest erfolgt nur auf diesem Wege. Die Vorstandschaft möchte darauf hinweisen, dass die Anmeldung für dieses jährliche Event bereits läuft. Anmeldungen, zwecks Planung zum Einkauf der benötigten Speisen und Getränke, nimmt wie immer Christiane im Gasthaus entgegen. Oder einfach unter der Telefon-Nummer 330. Um das traditionsgeladene Abschlussfest einer jeden Saison erneut zu einem Erfolg werden zu lassen, bittet die Vorstandschaft um zahlreiches Erscheinen. Prot. Kirchengemeinde Hornbach-Brenschelbach Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt, Im Klosterbezirk 9, Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann, Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/ Kto.Nr , Sparkasse Südwestpfalz, BLZ Wir sind im Internet unter zu finden. pfarramt@evk-hornbach.de. Freitag, 17. Juni Uhr Frauenfitness, Jugendheim Hornbach Uhr Freitagsgottesdienst, Klosterkirche Hornbach, Pfr. Hoffmann Sonntag, 19. Juni Uhr Gottesdienst, Klosterkirche Hornbach, Lektorin Birgit Schery Montag, 20. Juni Uhr Hauskreis Dienstag, 21. Juni Uhr Gebetskreis, Goffingsmühle Hornbach Uhr Aero Step Gymnastik, Pirminiushalle Hornbach Uhr Chorprobe Cantus Novus, Jugendheim Hornbach Mittwoch, 22. Juni Uhr Schwung für den Alltag, Jugendheim Hornbach Uhr Mittwochsgespräch, Pfarrhaus Hornbach Donnerstag, 23. Juni Uhr Krabbelgruppe, Jugendheim Hornbach Uhr Sanfte Senioren-Fitness, Pirminiushalle Hornbach Freitag, 24. Juni Uhr Frauenfitness, Jugendheim Hornbach

20 Zweibrücken-Land Ausgabe 24/2016 Kath. Pfarrei Hl. Pirminius Contwig Kirchengemeinde St. Pirminius Hornbach Sonntag, Uhr: Amt für die Gemeinde (Pfr. Dydo) Dienstag, Uhr: Chorprobe Cantus Novus Cantus Novus St. Pirminius Contwig mit neuem Probenort Aufgrund der erfreulich wachsenden Zahl an Sängerinnen und Sängern (aktuell 38), musste der Kirchenchor der Pfarrei leider seinen Probenort in der Hornbacher Unterkirche aufgeben und nach einer Alternative Ausschau halten. Das Presbyterium unserer Protestantischen Schwestergemeinde in Hornbach, mit ihrem Pfarrer Klaus Hoffmann an seiner Spitze, stellt dem Kirchenchor mit großer Freude kostenlos ihr Jugendheim zur Verfügung. So können Tag und Ort der Probe erhalten bleiben. Dies ist ein großzügiges und lebendiges Zeichen der Ökumene, wofür der Kirchenchor sehr dankbar ist. Die Probe findet also wie gewohnt dienstags, 20 Uhr in Hornbach statt. Ort ist nun: ev. Jugendheim (oberhalb der Kreisparkasse). Das Pfarrbüro ist am erst ab Uhr geöffnet. Kath. Pfarrbüro der Pfarrei Hl. Pirminius, Kirchgarten 7, Contwig, Tel.:06332/5716, Fax.:06332/569505, pfarramt.contwig@ bistum-speyer.de Homepage: WALSHAUSEN Kath. Kirchengemeinde Hl. Cyriakus Thaleischweiler-Fröschen Bitte weiteren Text unter nichtamtlich Dellfeld nachlesen. WIESBACH Prot. Kirchengemeinde Wiesbach Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Rosenkopf Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Wiesbach Das Pfarramt ist telefonisch erreichbar unter 06337/314, pfarramt.wiesbach@evkirchepfalz.de KLEINSTEINHAUSEN Treffen des Seniorenkreises Der Seniorenkreis von Kleinsteinhausen trifft sich am Mittwoch, dem 22. Juni 2016 um Uhr am Feuerwehrhaus. Wir fahren gemeinsam nach Contwig ins Haus Sarepta zum Kaffeetrinken. RIEDELBERG TTC Riedelberg 1969 e.v. Informationsveranstaltung zum Neubau Sporthalle Der TTC Riedelberg lädt alle Bürger und Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung am um 17:00 Uhr im DGH in Riedelberg ein. Zusammen mit dem beauftragten Architekt, Herrn Franz Peifer, möchte der Verein u.a. über - Baubeginn - Finanzierungsplan - Kostenberechnung - Eigenleistungen - Bauphasenplanung - etc. informieren. Für alle weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Da der Baubeginn unmittelbar bevorsteht wird dies die vorerst letzte öffentliche Veranstaltung dieser Art sein. Wir freuen uns darauf Sie begrüßen zu dürfen. Kath. Pfarrei Hl. Pirminius Contwig Kirchengemeinde Unbefleckte Empfängnis Mariä Riedelberg Samstag, Uhr: Vorabendmesse - Amt als Jgd. für Julius und Karolina Allendorf (Pfr. Schanne) Montag, Uhr: Kirchenchor Singstunde (DGH) Das Pfarrbüro ist am erst ab Uhr geöffnet. Kath. Pfarrbüro der Pfarrei Hl. Pirminius, Kirchgarten 7, Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, pfarramt.contwig@bistum-speyer.de Homepage: Pfarrei Hl. Bruder Konrad Gemeinde Mariä Himmelfahrt, Wiesbach mit Großbundenbach, Kleinbundenbach und Käshofen Samstag, Wiebach Uhr Vorabendmesse Sonntag, Knopp Uhr hl. Messe Wallhalben Uhr hl. Messe Martinshöhe Uhr hl. Messe Pfarrbüro Martinshöhe, Tel /1486, Fax: 06372/ pfarramt.martinshoehe@bistum-speyer.de Öffnungszeiten: Montag von :30 Uhr; Dienstag bis Donnerstag von Uhr Pfr. Leineweber: Tel PR Dully: Tel , steffen.dully@bistum-speyer.de GR Harstick: Tel , lars.harstick@bistumspeyer.de Ende des redaktionellen Teils Integrationsgesetz richtiger Schritt Der GStB begrüßt das geplante Integrationsgesetz nach dem Grundsatz Fördern und Fordern. Die Kommunen erwarten aber auch, dass die integrationsbedingten Mehrkosten von Bund und Ländern getragen werden. Die geplante Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete ist unverzichtbar, um den Gemeinden und Städte die erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten und eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden. Der GStB erwartet, dass das Land die Wohnsitzauflage unverzüglich in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden umsetzt. Die Menschen müssen dort zugewiesen werden, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist oder geschaffen werden kann und zusätzliche Arbeitsplätze entstehen können. Dazu gehören die notwendigen Finanzmittel zur Stärkung des ländlichen Raums. Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Teilbeilage des NORMA Lebensmittelfilialbetriebs. Wir bitten unsere Leser um beachtung!

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