Reform Altersvorsorge 2020 aus Arbeitgebersicht

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1 Reform Altersvorsorge 2020 aus Arbeitgebersicht 15. April 2015 Martin Kaiser Schweizerischer Arbeitgeberverband,

2 Megatrend demografische Alterung: Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft 2 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

3 Demografischer Wandel als weltweiter Megatrend 3 Treiber (EU 2012) Lebenserwartung Geburtenrate Wanderung Weltbevölkerung: 7.2 Mia. 2013, 8-10 Mia. 2050; Anteil über 60: 800 Mio. 2012, 2 Mia (Quelle: Unstat); CH: + 61% bis : Kein EU-Land mehr unter Top 15 bezüglich Bevölkerung; ausser USA keine heutige Industrienation mehr; mit Abstand am bevölkerungsreichsten: China und Indien Massive Veränderungen der Wirtschaftskraft (bspw. sind die BRIC- Staaten beinahe schon so stark wie die USA) Massive Auswirkungen insbesondere auf Gesundheitswesen, Arbeitsmärkte und Sozialversicherungssysteme 3 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

4 Haupt-Herausforderungen der demografischen Alterung für Wirtschaft und Gesellschaft Arbeitsmarktpolitik Veränderungen von Angebot und Nachfrage: wachsender Arbeitskräftebedarf steht ohne Massnahmen geringerem Angebot gegenüber Veränderung der betrieblichen Personalstrukturen Sozialpolitik Zunehmende Belastung der sozialen Sicherungssysteme Steigender Finanzierungsbedarf Wachstumspolitik Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial: fehlende personelle Ressourcen gefährden den Wohlstand und verringern das Beitragssubstrat zur Finanzierung der Sozialversicherungen («Demografiesteuer»!) 4 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

5 Der demografische Wandel als Herausforderung des Sozialstaates Schweiz 5 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

6 Der demografische Wandel als Herausforderung des Sozialstaates Schweiz 6 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

7 Der demografische Wandel als Herausforderung des Sozialstaates Schweiz 7 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

8 Der demografische Wandel in der Schweiz Lebenserwartung im Alter 65: 1948: 12.4 Jahre Männer, 14 Jahre Frauen 2013: 19,1 Jahre Männer, 22,1 Jahre Frauen 2030: 21,8 Jahre Männer, 24,7 Jahre Frauen Anteil über 65-jährige an Gesamtbevölkerung: 2013: 17,2%, 2030: 24.2%, 2050: 27,7% Zunahme Altersrentner zwischen 1999 und 2009: + 18%; Zunahme Wohnbevölkerung: + 9% Fertilitätsrate 1960: 2,4, 2014: 1,5 Immer weniger Beitragszahler pro Rentner 8 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

9 Die grosse demografische Herausforderung der umlagefinanzierten AHV 1 Rentner/in 6.5 Erwerbstätige 1 Rentner/in 3.7 Erwerbstätige 1 Rentner/in 2.1 Erwerbstätige Quelle: BSV 9 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

10 Umlageergebnis der AHV in Mio. Franken Umlageergebnis: Einnahmen ohne Kapitalerträge minus Ausgaben, in Millionen Franken, geglättete Werte, justiert auf Abrechnung 2011 Quelle: BSV / Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

11 Entwicklung des AHV-Fonds (in % der Ausgaben) Umlageergebnis: Einnahmen ohne Kapitalerträge minus Ausgaben, in Millionen Franken Quelle: Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 (BSV ) Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

12 Die qualifizierte Zuwanderung hilft der AHV Quelle: Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 (BSV 2014) 12 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

13 Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 2,4 bis 11,1 1,2 bis 8,6 0,1 bis 6,1 Mehrwertsteuer-Prozente 0,8 bis 3,4 0,4 bis 2,4 0 bis 1,6 Lohnprozente 0,6 bis 2,7 0,3 bis 1,9 0 bis 1,3 Erhöhung Rentenalter 4,4 Jahre 3,2 Jahre 2 Jahre Quelle: BSV 13 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

14 Berufliche Vorsorge: Ein Unglück kommt selten alleine Trend der Kapitalrenditen seit Jahren rückläufig Demografische Alterung führt bei nicht mehr zeitgemässen Parametern zu immer stärkerer Quersubventionierung Akuter Handlungsbedarf besteht auch in der beruflichen Vorsorge (Mindestumwandlungssatz) 14 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

15 Botschaft des Bundesrats: Guter Rat kann teuer werden! 15 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

16 Grundsätzliche Handlungsoptionen zur Bewältigung der demografischen Herausforderung in der Altersvorsorge Senkung Leistungsniveau Verlängerung Erwerbszeit Zusatzfinanzierung Kombination dieser Massnahmen 16 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

17 Inhalt Botschaft Bundesrat (1) 1 Mantelerlass: Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge mit indirekter Anpassung div. Gesetze 1 Beschluss zur Änderung der Bundesverfassung (MwSt + 1,5%) Rechtliche und faktische Kopplung: Erhöhung der MwSt tritt nur in Kraft, wenn sowohl das Referenzrentenalter vereinheitlicht wird (65/65) als auch die Renten für «kinderlose» Witwen gestrichen werden «Alles oder Nichts»: Volk kann nur ja oder nein zu allem sagen (2 rechtlich gekoppelte Volksabstimmungen) Gesamtpaket mit 15 (!) materiellen Teilpaketen Soll 2020 in Kraft treten 17 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

18 Inhalt Botschaft Bundesrat (2) Paket Flexibilisierung des Rentensystems mit versicherungsmathematischem Rentenbezug 62 bis 70 für AHV und BV mit Möglichkeit des Teilrentenbezugs, Angleichung des Referenzrentenalters auf 65/65 (mit stufenweiser Anpassung innert sechs Jahren), Aufhebung des Beitragsfreiheitsrabatts über 65 / Anrechnung der bis 70 bezahlten Beiträge zur Verbesserung der Rente Paket «Flexibilisierung des Bezugs in der AHV für Personen mit tiefem Einkommen» 18 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

19 Inhalt Botschaft Bundesrat (3) Paket Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% (in vier Schritten) mit Kompensationsmassnahmen: Streichung des Koordinationsabzuges; Anhebung der Altersgutschriften; Regelung für «Übergangsgeneration» ab Alter 40 mit Ausgleichszahlungen aus dem Sicherheitsfonds Paket Verbesserung von Transparenz und Aufsicht: Vorschläge zur Erhöhung der legal quote, für eine transparentere Berichterstattung, nachvollziehbare Risikoprämien u.a.m. 19 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

20 Inhalt Botschaft Bundesrat (4) Paket Aufhebung der Witwenrenten: Ersatzlose Streichung der Witwenrenten für Witwen, die im Zeitpunkt der Verwitwung keine waisenrenten- oder pflegerenten-bedürftige Kinder (mehr!) haben; Senkung der Witwenrenten der AHV von 80% auf 60%; Erhöhung der Waisenrenten von 40% auf 50% Paket Erhöhung AHV-Beiträge: Anhebung der Beiträge Selbständigerwerbender auf das Niveau der Angestellten (8,4%) und Aufhebung der sinkenden Beitragsskala; Aufhebung der AHV- Abzugsmöglichkeit von Einkäufen Selbständigerwerbender in die 2. Säule 20 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

21 Inhalt Botschaft Bundesrat (5) Paket Verbesserung des Versicherungsschutzes in der beruflichen Vorsorge: Herabsetzung der Eintrittsschwelle von CHF auf CHF Jahresgehalt, «Einbezug der Zuverdiener» Paket Erhöhung der Mehrwertsteuer: 1. Schritt + 1% bei Inkrafttreten, 2. Schritt + 0,5% im Zeitpunkt des Bedarfs Paket Interventionsmechanismus AHV: 1. Stufe politische Handlung; 2. Stufe Automatismus: Aussetzen des Mischindexes bis auf Niveau 95% (ausmachend ca. CHF 175 pro Monat und verheiratetes Rentnerpaar) und Erhöhung Arbeitgeberbeiträge + 1% 21 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

22 Inhalt Botschaft Bundesrat (6) Mehrwertsteuerprozent («Demografieprozent») soll voll in die AHV fliessen, dafür Bundesbeitrag auf 18% der Ausgaben senken Paket «Verschärfung der Strukturreform»: Diverse Verschärfungen der BVV 2 bezüglich Transparenz, Anlagesicherheit, Loyalität der Vorsorgeeinrichtungen Paket «ältere Arbeitslose»: Ausdehnung der freiwilligen Versicherung, Bezug von FZ in Rentenform bei Auffangeinrichtung 22 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

23 Inhalt Botschaft Bundesrat (7) Paket «technische Aktualisierung im Beitragswesen der AHV»: Diverse Massnahmen im Bereich der Versicherungsunterstellung Paket «Massnahmen betreffend Durchführung der AHV»: Neue Regelungen zum elektronischen Datenaustausch, Aufhebung Pflicht zur Führung von Gemeindeausgleichsstellen, Einführung IKS-Pflicht etc. Paket «diverse Einzelmassnahmen im BVG» (zu paritätischer Verwaltung u.a.m.) 23 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

24 Zusammenfassung der wichtigsten Reformpunkte AHV Referenzalter 65/65 Flexibilisierung Rentenalter Jahre Senkung der Hinterlassenenleistungen AHV-Beitragserhöhung für Selbständigerwerbende Stabilisierungsregel für AHV (Mischindex und Beitragserhöhung) Hohe Zusatzfinanzierung AHV: +1,5% Mehrwertsteuer AHV-Prozent voll zugunsten der AHV («Demografieprozent) 24 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

25 Zusammenfassung der wichtigsten Reformpunkte 2. Säule Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent mit Kompensationsmassnahmen für «Übergangsgeneration» und generell zur Erhaltung des Leistungsniveaus Streichung Koordinationsabzug (Leistungsausbau) Senkung Eintrittsschwelle (Leistungsausbau) 25 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

26 Auswirkung auf versicherbare AHV-Lohnbandbreite 26 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

27 Auswirkung auf den versicherten BVG-Lohn 27 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

28 Schematische Berechnungsbeispiele 28 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

29 Auswirkungen auf obligatorische Sparbeiträge Modellrechnung 29 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

30 Würdigung des bundesrätlichen Ansatzes Gesamtschau als Chance, tragfähige Kompromisse zu erarbeiten Gesamtpaket (1 Botschaft, mit 1 Vorlage «Alles oder Nichts»!) als Risiko, das «Fuder zu überladen» und letztlich komplett zu scheitern Die Botschaft hat zudem erhebliche «finanzielle Schlagseite» einnahmeseitig (9 zu 1 Verhältnis Zusatzfinanzierung zu Leistungskorrekturen) und wird infolge Betonierung des Rentenalters 65/65 auf 20 Jahre hinaus für Rentner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel zu teuer!) 30 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

31 Gesamtpaket Bundesrat: Massive Kostenfolge Chance vor dem Volk? Kostenfolge Rentnerehepaar mit Franken Rente pro Monat: ca. CHF 200 pro Monat! (= weniger verfügbares Einkommen!) Kostenfolge Familie mit 2 Kindern, beide 45-jährig, Vater Vollzeit mit CHF pro Monat, Mutter mit CHF pro Monat: ca. CHF 200 pro Monat (= weniger verfügbares Einkommen!) Arbeitgeber: Hohe Kostenfolge durch paritätische Tragung sämtlicher lohnbeitragsrelevanter Erhöhungen (massiver Leistungsausbau in beruflicher Vorsorge!) 31 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

32 Reform der Altersvorsorge: Ausweg aus der Sackgasse dank Priorisierung und klarer Fokussierung der Plan B der Wirtschaft! 32 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

33 Altersvorsorge 2020: Sichere Renten dank verdaubaren Portionen und klaren Prioritäten! (1) Paket «Portionen» Inhalt Beratung Parlament (inkl. ggf. Referendumsabstimmung) Inkraftsetzung Kernvorlage 1 Referenzalter 65/65 Flexibilisierung Rentenbezug Erhöhung MwSt zugunsten AHV um max. 0,6% (rechtl. gekoppelt mit mind. 65/65) Mindestumwandlungssatz 6,0% mit Kompensation 2015/16/ Kernvorlage 2 Stabilisierungsregel AHV (schrittweise Anhebung Referenzalter um max. 24 Monate + moderate MwSt-Anpassung, 0,4%) 2015/16/ Vorlage «techn.» Revision AHV Div. Bestimmungen zur Modernisierung der Durchführung der AHV 2015 / Anpassung Verordnungen «Transparenz» 2. Säule (Versicherungen) Gezielte Massnahmen zur Stärkung der Transparenz insbesondere im Modell der Vollversicherung (nach separat durchgeführter Vernehmlassung) Vernehmlassung Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

34 Reformprozess Altersvorsorge 2020: Sichere Renten dank verdaubaren Portionen und klaren Prioritäten! (2) Paket «Portionen» Vorlage AHV «leistungsseitig» Vorlage BVG Inhalt div. Massnahmen leistungsseitig, insbesondere schrittweise weitere Erhöhung Referenzalter insbesondere Entpolitisierung Mindestumwandlungssatz Beratung Parlament (inkl. ggf. Referendumsabstimmung) Inkraftsetzung ab ab Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

35 Wirkung des alternativen Konzepts Kernvorlage 1: Sichert für 10 bis 15 Jahre die Renten auf heutigem Niveau Kernvorlage 2: Stabilisierungsregel tritt gemäss Projektionen Bundesrat nicht vor 2025 in Kraft Beginn schrittweise Erhöhung des Referenzalters >65 gegen Ende 2020er-Jahre Das Konzept der Wirtschaft ist zudem opfersymmetrisch ausgestaltet, indem die beiden Kernvorlagen die Lasten in der Summe in etwa hälftig verteilen: Eine Hälfte Zusatzfinanzierung, eine Hälfte Leistungsanpassung! 35 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

36 Wo steht das Geschäft? SGK-S als vorberatende Kommission des Erstrats führte im Januar und Februar 2015 umfangreiche Hearings durch Am 26. März 2015 beschloss die Kommission Eintreten auf die Vorlage «Antrag Gutzwiller»: Das Konzept der Wirtschaft liegt der Kommission ebenfalls aufgearbeitet vor; Kommission versucht, «Triage» nach Themen vorzunehmen Diverse weitere Zusatzberichte beantragt, mehrere Zusatzsitzungstage eingeplant, nächster Termin 23./24. April 2015 Erfolgsfaktoren??? Erfolgsaussichten??? 36 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

37 Fazit 37 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

38 Sichere Renten trotz alternder Gesellschaft: Rasches aber überlegtes Handeln gefragt! Die demografische Alterung als Megatrend bringt grosse Herausforderungen für den Arbeitsmarkt, die Sozialpolitik und das Gesundheitswesen Eine rasche Reform der Altersvorsorge muss in den nächsten Jahren gelingen; wichtigste innenpolitische Reform der kommenden Jahre! Das bundesrätliche Gesamtpaket ist als Mammutvorlage überladen und hat das Potenzial nicht, innert vernünftiger Frist zu mehrheitsfähigen Resultaten zu führen; das Parlament trägt eine hohe Verantwortung Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben ein Alternativmodell entwickelt, das den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ausgewogen Rechnung trägt: Mit verdaubaren Portionen und klaren Prioritäten Renten sichern und das System der Altersvorsorge langfristig stabilisieren! 38 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

39 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 39 Schweizerischer Arbeitgeberverband, 15. April 2015

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