Anhang. Muster fur Honorarabrechnungen

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1 Anhang Muster fur Honorarabrechnungen

2 339 1 Abrechnung von Leistungen bei Gebauden Bauvorhaben: Ort: Auftragsumfang: Neubau eines Wohnhauses mit Schwimmbad und Solarkollektoren; Fassade in Fachwerkbauweise Uindlicher Bereich Leistungsphasen 1 bis 9 des 15 HOAI ("Vollarchitektur") Honorar: Die Vertragspartner vereinbaren den sog. "Mittelsatz". Nebenkosten sollen laut Nachweis gemab 7 HOAI abgerechnet werden Ermittlung der anrechenbaren Kosten ( 10) Der Architekt ermittelt die anrechenbaren Kosten gemab 10 HOAI unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach DIN 276 (Fassung von April 1981) wie folgt: Fur Leistungsphasen 1 bis 4 aufgrund der Kostenberechnung: Fur Leistungsphasen 5 bis 7 aufgrund des Kostenanschlags: Fur Leistungsphasen 8 und 9 aufgrund der Kostenfeststellung: An Nebenkosten macht der Architekt geltend: ,- Euro ,- Euro ,- Euro 8.240,80 Euro Er kann die Nebenkosten mit Rechnungen, Belegen, etc. im Einzelnen nachweisen. 1.2 Ermittlung der Honorarzone ( 11, 12 HOAI) Die Honorarzone wird anhand der Objektliste fur Gebaude in 12 HOAI ermittelt. "Wohnhauser mit durchschnittlicher Ausstattung" sind in 12 Nr. 3 HOAI bei der Honorarzone III genannt. Entsprechend der Objektliste des 12 HOAI ergibt sich fur ein "durchschnittlich" ausgestattetes Wohnhaus die Einordnung des Bauvorhabens in Honorarzone III. Wegen der Besonderheiten des Bauvorhabens (Fachwerkbauweise, Schwimmbad etc.) konnte das Objekt auch als "Wohnhaus mit uberdurchschnittlicher Ausstattung" in die Honorarzone des 12 Nr. 4 (IV) HOAI fallen. Auf der Grundlage der Bewertungsmerkmale in 11 HOAI ist bei Zweifelsfragen eine Oberprufung der Einordnung vorzunehmen. In das neu zu errichtende Wohnhaus wird ein Schwimmbad integriert. Zudem 5011 es in Fachwerkbauweise entstehen und uber Solarkollektoren versorgt werden. Diese Ausstattungsmerkmale konnten fur eine Einstufung in eine hohere Honorarzone sprechen. 12 HOAI verweist auf 11 HOAI als dort bestimmt ist, dass "Nachstehende Gebaude... nach MaBgabe der in 11 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet" werden. 11 HOAI nennt in Abs. 1 die Honorarzone und die jeweils zu berucksichtigenden Bewertungsmerkmale. So gilt beispielsweise die Honorarzone 11/ gemal5 11 Abs. 1 Nr. 3 HOAI fur" Gebaude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen n.

3 340 1 Abrechnung von Leistungen bei Gebauden Die Bewertungsmerkmale sind jeweils Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung Konstruktive Anforderungen Technische Ausrustungen Ausbau Anzahl der Funktionsbereiche Gestalterische Anforderungen Nach 11 Abs. 2 und 3 HOAI erfolgt eine Zuordnung nach "Bewertungspunkten": Bewertungsmerkmal Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung Konstruktive Anforderungen Hochstpunktzahl 6 6 Bewertung 3 4 Hier wurde die tei/weise Fachwekbauweise berucksichtigf. Technische Ausrustungen 6 4 Hier ist der Einbau eines Schwimmbades sowie von Sonnenkollektoren beriicksichtigf. Ausbau Anzahl der Funktionsbereiche Hier wurde das Schwimmbad berucksichtigf. Gestalterische Anforderungen 9 6 Hier wurde die Fachwerkbauweise beriicksichtigf. Insgesamt 24 Die Honorarzone III gilt gemab 11 Abs. 2 Nr. 3 HOAI fur Objekte mit 19 bis 26 Punkten. Das gegenstandliche Bauvorhaben wurde mit 25 Punkten bewertet. Es fallt somit in Honorarzone III. 1.3 Geschuldeter Leistungsumfang ( 15) Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1 bis 9 des 15 HOAI. Es ergeben sich die folgenden Honoraranteile:

4 1.4 Berechnung des Honorarsatzes ( 16 Abs. 1 HOAI) 341 Leistungsphase: Honoraranteil: 1 3% 2 7% 3 11% 4 6% Zwischensumme: 27% 5 25% 6 10% 7 4% Zwischensumme: 39% 8 31% 9 3% Zwischensumme: 34% Insgesamt: 100% 1.4 Berechnung des Honorarsatzes ( 16 Abs. 1 HOAI) Vereinbart wurde der "Mittelsatz". Der Mittelsatz ergibt sich aus der Halfte der Differenz zwischen Mindest- und Hochstsatz. Er entspricht der "Mitte zwischen dem Mindest- und dem Hochstsatz. U Es ergibt sich die folgende Berechnung an hand der Honorartafel des 16 Abs. 1 HOAI fur Gebaude Gem. der Kostenberechnung Laut Architekt: ,- Euro Die Honorartafeln der HOAI nennen die anrechenbaren Kosten nur in Stufen. Fur ,- Euro ist kein Wert direkt ablesbar. Deshalb sind die Satze an hand der nachstliegenden Honorarstufen oberhalb und unterhalb von ,-Euro zu bestimmen. Die Honorartafel enthalt auch keine Mittelsatze fur die Honorarstufen. Lediglich Mindest- und Hochstsatze der Honorarzonen werden ausgewiesen. Es gilt zunachst den Mittelsatz fur die nachstliegenden Honorarstufen ( ,- Euro und ,- Euro) zu berechnen.

5 342 1 Abrechnung von Leistungen bei Gebauden Anrechenbare Kosten Mindestsatz Hochstsatz Mittelsatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Berechnung des Mittelsatzes fur Anrechenbare Kosten von ,- Euro Der Mittelsatz errechnet sich bei anrechenbaren Kosten von ,- Euro wie folgt: ,- (Hochstsatz) ,- (Mindestsatz) = ,- Die Differenz zwischen Mincfest- und Hochstsatz betragt hier ,- Euro ,- furo x 0,5 = 5.816,50 furo Die Halfte der Differenz ergibt 5.816,50 Euro ,- (Mindestsatz) ,50 (halbe Differenz) = ,- furo (auf volle furo gerundet) Der Mindestsatz zuzuglich der Halfte der Differenz zwischen Mindest- und Hochstsatz ergibt den Mittelsatz Berechnung des Mittelsatzes fur Anrechenbare Kosten von ,-Euro Der Mittelsatz errechnet sich bei anrechenbaren Kosten von ,- Euro wie folgt: ,- (Hochstsatz) ,- (Mindestsatz) = ,- Die Differenz zwischen Mindest- und Hochstsatz betragt hier ,- Euro ,- furo x 0,5 = ,50 furo Die Halfte der Differenz ergibt ,50 Euro ,- (Mindestsatz) ,50,- (halbe Differenz) = ,- furo (auf volle furo gerundet) Der Mindestsatz zuzuglich der Halfte der Differenz zwischen Mindest- und Hochstsatz ergibt den Mittelsatz. Damit sind die Mittelsatze fur anrechenbare Kosten von ,- und ,- Euro ermittelt Lineare Interpolation Nach MaBgabe von 5a HOAI sind "Die zulassigen Mindest- und Hochstsatze fur Zwischensfufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten... durch lineare Interpolation zu ermitteln. ", Mit der gleichen Methode lassen sich auch die Mittelsatze der Zwischenstufen durch Iineare Interpolation ermitteln: Zunachst sind die die untere Honorarstufe (hier ,- Euro) ubersteigenden anrechenbaren Kosten zu ermitteln:, Hervorhebung nicht im Verordnungstext

6 1.4 Berechnung des Honorarsatzes ( 16 Abs. 1 HOAI) 343 Der Architekt hatte in seiner Kostenberechnung ,- Euro ermittelt ,- furo ,- furo = ,- furo Die Differenz zwischen der unteren Honorarstufe und den anrechenbaren Kosten des Objekts gemab Kostenberechnung des Architekten betragt ,- Euro. Danach gilt es die Differenz zwischen dem "oberen" und dem "unteren" Mittelsatz zu berechnen: Der Mittelsatz bei anrechenbaren Kosten von ,- Euro betragt ,- Euro. Der Mittelsatz bei anrechenbaren Kosten von ,-Euro betragt ,- Euro ,- furo ,- furo ,- furo Ais nachstes gilt es den Faktor zwischen der unteren Honorarstufe und den die untere Honorarstufe ubersteigenden anrechenbaren Kosten ( ,- Euro zu ermitteln. Dabei ist der Abstand der Honorarstufen zugrunde zu legen: ,- furo ,- furo ,- furo (" obere Honorarstufe ") C, untere Honorarstufe ") Es ergibt sich die folgende Gleichung (x entspricht dem gesuchten Faktor): x / = / Lost man diese Gleichung so ergibt sich der Faktor 0,5068. Mit diesem Faktor multipliziert man die bereits errechnete Differenz zwischen dem "oberen" und dem "unteren" Mittelsatz ,- furo x 0,5068 = ,77 Euro Nun addiert man den "unteren" Mittelsatz mit dem Ergebnis der Multiplikation der Differenz der Mittelsatze mit dem Faktor ,- furo ,77 = ,77 Euro Der Mittelsatz der Zwischenstufe ( ,- Euro) - durch lineare Interpolation errechnet - betragt ,77 Euro. Der Rechenvorgang lasst sich verkurzt auch wie folgt darstellen: ,- + ( ,-: ,-) x (89.438, ,-) = ,77 furo GemaB des Kostenanschlags Laut Architekt: ,- Euro

7 344 1 Abrechnung von Leistungen bei Gebauden Anrechenbare Kosten Mindestsatz Hochstsatz Mittelsatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Der mabgebende Mittelsatz der Zwischenstufe wird durch lineare Interpolation ermittelt: ,- + ( ,- : ,-) x (89.438, ,-) = ,75 Euro GemaB der Kostenfeststellung Laut Architekt: Euro Anrechenbare Kosten Mindestsatz Hochstsatz Mittelsatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Der mabgebende Mittelsatz der Zwischenstufe wird durch lineare Interpolation ermittelt: ,- + ( ,-: ,-) x (89.438, ,-) = ,53 Euro 1.5 Abrechenbare Vergutung Fur die Leistungsphasen 1 bis 4 sind entsprechend dem Honoraranteil in Hohe von 27 % daher anrechenbar: ,77 furo x 0,27 = ,53 Euro Fur die Leistungsphasen 5 bis 7 sind entsprechend dem Honoraranteil in Hohe von 39 % anrechenbar: ,75 furo x 0,39 = ,50 Euro Fur die Leistungsphasen 8 und 9 sind entsprechend dem Honoraranteil in Hohe von 34 % anrechenbar: ,53 furo x 0,34 = ,76 Euro Leistungsphase 1 bis 4 Leistungsphase 5 bis 7 Leistungsphase 8 und ,53 Euro ,50 Euro Euro ,79 Euro Nebenkosten gem. 7 HOAI It. Nachweis Honorarsumme zzgl. 16 % Umsatzsteuer Summe 8.240,80 Euro ,59 Euro ,05 Euro ,64 Euro

8 345 2 Abrechnung von Leistungen bei Ingenieur-Bauwerken Bauvorhaben: Ort: Auftragsumfang: Honorar: Planung einer zweispurigen Bogenbrucke Stadtnaher Bereich Leistungsphasen 1 bis 8 des 55 HOAI Mittelsatz; Nebenkosten: 5,5 % des Honorars 2.1 Ermittlung der anrechenbaren Kosten ( 52 HOAI) Fur Leistungsphasen 1 bis 4 aufgrund der Kostenberechnung: Fur leistungsphasen 5 bis 8 aufgrund der Kostenfeststeliung: ,- Euro ,- Euro Hinweis: Eine Abminderung nach 52 Abs. 5 HOAI kommt hier nicht zum Tragen, da sich die Norm ausschlieblich auf StraBen und Bahnanlagen bezieht. 2.2 Ermittlung der Honorarzone ( 53, 54 HOAI) Entsprechend der Objektliste des 54 Abs. 1 HOAI ergibt sich die Einordnung des Bauvorhabens in Honorarzone III. Auf der Grundlage der Bewertungsmerkmale in 53 HOAI ist eine Oberprufung der Einordnung vorzunehmen: Bewertungsmerkmal Geologische und Baugrundtechnische Gegebenheiten Technische Ausrustung oder Ausstattung Anforderungen an die Einbindung i. d. Umgebung / d. Objektumfeld Umfang der Funktionsbereiche oder d. konstruktiven oder technischen Anforderungen Fachspezifische Bedingungen Insgesamt Hochstpunktzahl Bewertung Die Honorarzone III gilt fur Objekte mit 18 bis 25 Punkten, weshalb das gegenstandliche Bauvorhaben hier einzuordnen ist.

9 346 2 Abrechnung von Leistungen bei Ingenieur-Bauwerken 2.3 Leistungsumfang ( 55 HOAI) Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1 bis 8 des 55 HOAI, woraus sich folgende Honoraranteile ergeben: Leistungsphase: 2 3 Honoraranteil: 2% 15 % 30 % Summe: Leistungsphase: Honoraranteil: 15 % 10 % 5% Summe: 4 5% 52 % 8 15 % 45 % 2.4 Berechnung des Honorarsatzes ( 56 Abs. 1 HOAI) Vereinbart wurde der Mittelsatz, woraus sich folgende Berechnung ergibt: Gem. der Kostenberechnung Anrechenbare Kosten Mindestsatz Hochstsatz Mittelsatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro (auf furo gerundet) Der mabgebende Mittelsatz der Zwischenstufe wird durch lineare Interpolation ermittelt:' ,- + ( ,-,' ,-) x ( , ,-) = ,11 Euro, Beachte hierzu auch

10 2.5 Abrechenbare Vergutung Gem. der Kostenfeststellung Die Kostenfeststeliung belief sich auf ,- Euro Anrechenbare Kosten Mindestsatz Hochstsatz Mittelsatz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro (auf Euro gerundet) Der mabgebende Honorarsatz wird auch hier durch lineare Interpolation ermittelt: ,- + ( ,- : ,-) x ( , ,-) = ,50 Euro 2.5 Abrechenbare Vergutung Fur die Leistungsphasen 1 bis 4 sind entsprechend dem Honoraranteil in H6he von 52 % daher an rechen bar: ,11 Euro x 0,52 = ,42 Euro Fur die Leistungsphasen 5 bis 8 sind entsprechend dem Honoraranteil in H6he von 45 % anrechen bar: ,50 Euro x 0,45 = ,93 Euro ,41 Euro Euro ,34 Euro + 5,5 % Nebenkosten ( 7 HOAI) ,74 Euro HONORARSUMME ,09 Euro + 16 % Umsatzsteuer ( 9 HOAI) ,65 Euro Summe ,74 Euro

11 348 3 Abrechnung von Leistungen bei Verkehrsanlagen Bauvorhaben: Ort: Auftragsumfang: Honorar: LandstraBe mit zwei Richtungsfahrbahnen mit jeweils zwei Fahrspuren; die Baulange ,5 km betragen. Bewegtes Gelande mit einer Reihe von einfachen h6henungleichen Knotenpunkten sowie Zwangspunkten Leistungsphasen 3 bis 5 des 55 HOAI Mindestsatz; Honorarberechnung aufgrund der Kosten-Berechnung; auch hinsichtlich Leistungsphase die Berechnung endgoltig sein, d. h. es sollen keine weiteren Nachberechnungen erfolgen; Nebenkosten: 6 % des Honorars. 3.1 Ermittlung der Anrechenbare Kosten ( 52 HOAI) Bei der Berechnung ist zunachst zu beachten, dass zwischen den Kosten for Erdarbeiten einschlieblich Felsarbeiten, den Kosten for Ingenieurbauwerke und den Sonstigen Herstellungskosten zu differenzieren ist. Herstellungskosten ohne Ingenieurbauwerk - davon Kosten for Erd- und Felsarbeiten Sonstige anrechenbare Kosten ( = Differenz) ,- Euro ,- Euro ,- Euro Kosten fur Erdarbeiten einschlieblich Felsarbeiten Gem. 52 Abs. 4 Nr.1 HOAI sind die Kosten for Erdarbeiten einschlieblich Felsarbeiten anrechenbar, soweit sie 40 % der sonstigen anrechenbaren Kosten nicht Obersteigen: 8.040,00 x 40 % = ,- Euro Die OberprOfung ergibt, dass die Kosten for Erd- und Felsarbeiten den Betrag von 40 % der sonstigen anrechenbaren Kosten Obersteigt: ,- furo > ,- furo anrechenbar ist daher nur der Betrag von ,- Euro.

12 3.2 Festlegung der Honorarzone ( 53, 54 HOAI) 349 Anrechenbare Kosten daher: for Erd- und Felsarbeiten sonstige anrechenbaren Kosten ,- Euro Euro ,- Euro Kosten der Ingenieurbauwerke Ais Kosten der Ingenieurbauwerke gem. Kostenberechnung werden ermittelt: ,- Euro Zu berocksichtigen ist hier die Vorschrift des 52 Abs. 4 Nr. 2 HOAI. Hiernach darf der Architekt die Herstellungskosten for integrierte Ingenieurbauwerke unter bestimmten Voraussetzungen nur mit 10 % berechnen. Von der Regelung sind Faile erfasst, in denen Ingenieurbauwerke in eine Verkehrsanlage integriert werden, dem Auftragnehmer jedoch nicht gleichzeitig auch Grundleistungen for die zu integrierenden Ingenieurbauwerke Obertragen werden. Der anrechenbare Betrag von 10 % ist als Entgelt for die Einbeziehung des Ingenieurbauwerks in die dem Architekten ausschlieblich Obertragene Planung for die Verkehrsanlage vorgesehen. Entsprechend den voran stehenden Erorterungen gestaltet sich auch der vorliegende Fall, weshalb 10 % der Kosten for das einbezogene Ingenieurbauwerk in Ansatz gebracht werden konnen: ,- furo x 10 % = ,- Euro Hieraus ergibt sich folgende Zwischensumme bei den anrechenbaren Kosten: ,- furo ,- furo = ,- Euro Sondervorschrift fur bestimmte Verkehrsanlagen ( 52 Abs. 5 HOAI) Anrechenbar sind nach 52 Abs. 5 HOAI bei vierspurigen 5traBen mit gemeinsamer Entwurfsachse und gemeinsamer Entwurfsgradiente 70 % der nach 52 Abs. 2-4 ermittelten Kosten. Hintergrund dieser Regelung ist der Gedanke, dass sich Leistungen for die dort erwahnten Verkehrsanlagen in gewissem Umfang wiederholen oder anderweitig erbrachte Leistungen Obernommen werden konnen': ,00 furo x 70 % = ,- Euro 3.2 Festlegung der Honorarzone ( 53, 54 HOAI) Aus Gegenstand und Ort des Bauvorhabens ergibt sich die Einordnung in Honorarzone III der Objektliste in 54 Abs. 2 HOAI. 'Vgl. BR-Drucksache 274/80, S. 134.

13 350 3 Abrechnung von Leistungen bei Verkehrsanlagen NachprOfung der Einordnung aufgrund der Bewertungsmerkmale in 53 HOAI: Bewertungsmerkmal Geologische und Baugrundtechnische Gegebenheiten Technische AusrOstung oder Ausstattung Anforderungen an die Einbindung i. d. Umgebung / d. Objektumfeld Umfang der Funktionsbereiche oder d. konstruktiven oder technischen Anforderungen Fachspezifische Bedingungen Insgesamt Hochstpunktzahl Bewertung Die Honorarzone III gilt for Objekte mit 18 bis 25 Punkten, weshalb das gegenstandliche Bauvorhaben hier einzuordnen ist. 3.3 Leistungsumfang ( 55 HOAI) Zu erbringen sind vorliegen die Leistungsphasen 3 bis 5; Leistungsphasen 1 und 2 Obernimmt der Auftraggeber und stellt deren Ergebnis dem Objektplaner zur VerfOgung. Es ergeben sich hieraus folgende Honoraranteile gem. 55 HOAI: Leistungsphase: 3 Honoraranteil: 30 % Summe: 4 5% 5 15 % 50 % 3.4 Berechnung des Honorarsatzes ( 56 Abs. 2 HOAI) Vorliegend wurde der Mindestsatz vereinbart. Nachstliegende Satze der Honorartafel sind: Anrechenbare Kosten ,- Euro ,- Euro Mindestsatz ,- Euro ,- Euro

14 3.5 Vergutung 351 Der ma6gebende Honorarsatz wird durch lineare Interpolation ermittelt: ,- +( ,- : ,-) x ( , ,-) = , ,58 = ,58 furo Entsprechend den erbrachten Leistungsphasen ergibt sich ein Honoraranteil i. H. v. 50 % (s. 0.): ,58 furo x 0.5 = ,79 Euro 3.5 Vergutung ,79 Euro + 6 % Nebenkosten ( 7 HOAI) 8.900,69 Euro HONORARSUMME ,48 Euro + 16 % Umsatzsteuer ( 9 HOAI) ,28 Euro Summe ,76 Euro 4 Beachte hierzu auch

15 353 Stichwortverzeichnis AGB , Anwendungsbereich /.40-Klausel Auftraggeberseite Auftragnehmerseite A - Aushandeln Abgrenzung - Auslegung zwischen Arbeitsverhaltnis und - der Architekten/lngenieure freier Mitarbeit Inhaltskontrolle Ablaufhemmung Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung Abnahme... 85, 210, 262 und Unwirksamkeit Anspruch auf Regelungsgegenstand Bedeutung AGB-Gesetz... 17, 71, 72 - bei vorzeitiger Vertragsbe- Akquisition endigung Abgrenzung zur des Architekten-/lngenieurwerks Akquisitionsleistung... 52, 54, 55, 56, 57 - gesetzliche Wirkungen Akquisitionsphase Rechtsfolgen Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB)... 70, 73 - Verweigerung Allgemeine Versicherungsbedingungen for Abnahmefahigkeit die Haftpflichtversicherung - AHB von Architekten-/lngenieurleistungen Allgemeine Vertragsregelungen Altvertrage... 71,93 Abnahmefiktion Analogie Abnahmeprotokolle Anderungs- und Zusatzleistungen Abrechnung Anderungsverbot gekondigter Architektenvertrage Anerkannte Regeln der (Bau-)Technik nach DIN 276 (1993) nicht erbrachter Leistungsphasen Abrechnungspraxis Anforderungen Abschlagsrechnung Bindungswirkung PrOfung Abschlagszahlung... 56, 83, 84, 255, beim Hausbau Verordnung bei Bautragervertragen.. 71 Abschlagszahlungsanforderung Abschlusserklarung Abstandsflache Anerkannte Regeln der Technik... 50,164,165 - Einhaltung Angebot Anderungen und Annahme Annahme Anrechenbare Kosten , Ermittlung Anscheinsvollmacht Anspruch - auf Herausgabe der Originalbelege.247 Anzahl der Objekte Arbeitsgemeinschaft (ARGE)... 36

16 354 Stichwortverzeichnis Architekt Architektenliste - Aufgabe Eintragung , auswiirtiger Architektenvertrag baugewerblichetiitigkeit Gestaltung Fachrichtung nichtiger freiberufliche Tiitigkeit Architektenwettbewerb freiberuflicher Anspruch auf Vertragsabschluss neue geistige Leistung Regeln Architekteneigenschaft Aufbewahrungspflichten fehlende Aufgabenstellung Architekt im Praktikum - AiP for Architekten/lngenieure... 3 Architektllngenieur Aufhebungsvertrag als Gutachter Aufkliirungspflicht Leistungspflichten Ausnahmefiille mehrere des Architekten Pflichtverletzung, unerhebliche des Architekten/lngenieurs Recht zur Ersatzvornahme gesteigerte Rechtsfolgen bei Tod Auftrag - VergOtungsanspruch mehrere Gebiiude umfassend Architekten- und Ingenieur(kammer) Auftraggeber gesetz mehrere Architekten- und Ingenieurrecht Auftragsbestiitigung Aufgabe... 4 Auftragserteilung _ Einfluss der Rechtsprechung... 6, 78 - Art im engeren und weiteren Sinn... 5 Auftragserweiterung - Regelungsgegenstand nachtriigliche Architekten-/lngenieurliste Aufwendung Architekten-/lngenieurvertrag - ersparte ,242,286 - Abrechnung vorzeitig beendeter AusfOhrung - Beendigung zeitliche Trennung grenzoberschreitender AusfOhrungsabschnitt - Inhalt Abstand konkludent geschlossener AusfOhrungsfehler Rechtsnatur...47 Ausgangsvertrag Architektengemeinschaft Aushandeln Architektengesetz Auskunftsanspruch der Bundesliinder Ausnahmebewerber Architekten-GmbH... 28, 58 Ausnahmefall Architektenleistung AusrOstung - durch ein Vereinsmitglied technische... 86

17 Stichwortverzeichnis 355 Ausschreibungsunterlagen AuBerordentliche KOndigung durch den AG durch den AN Avalprovision B Bau- und Nutzungskosten - Senkung Bauabschnitt - kritischer wichtiger Bauabzugssteuer , 259 Bauaufsicht - intensive Baubetreuer Baucontrolling Bauentwurf - Anderung Bauerrichtung - klassisches Modell Baufortschrittsanzeige Baugefahrdung Baugenehmigungsplanung - isolierte Baugenehmigungsverfahren - vereinfachtes Baugesetzbuch Baugrundgutachten Baugrundrisiko Bauhandwerkersicherung - nach 648a BGB Bauhandwerkersicherungshypothek. 88, 289 Baukostengarantie - des Architekten Baukostenbereich Baukunst , 317 Bauleitererklarung Bauleitplanung Baumangel - Beseitigung durch Drittunternehmer Baunutzungsverordnung Bauordnungsrecht Bauplan Baurecht - offentliches Baustelle - Prasenz auf der Baustellensicherung Baustellenverordnung... 26, 81, 225 Bausubstanz - BerOcksichtigung vorhandener Bausumme... 87, 246 Bausummengarantie , beschrankte des Architekten unbeschrankte BausummenOberschreitung , 177 Bautagebuch Bautrager... 36, 197 Bautragervertrag Bauunternehmen wirtschaftliche Krise Bauvoranfrage... 55, 56, 57, isolierte Bauvorhaben - inlandisches Bauvorlageberechtigung.. 17, 22, 23, 24, 25 Bauwerk - mangelfreies , 165 Beauftragung - sukzessive von Fachingenieuren Bebauungsplan vorhabenbezogener Bedingter Vertrag... 64, 79 Bedingung Beihilfe zum Betrug

18 356 Stichwortverzeichnis Beratungspflicht Beratu ngsvertrag Berufsangehoriger - auswartiger Berufsbezeichnung "Architekt" geschotzte Schutz der widerrechtliche FOhrung Berufsgerichte Berufsgesellschaft Berufshaftpflichtversicherung... 83, 336 Berufsordnung , 336 Berufspflicht Berufsrecht.... 8, 223 Berufsstand BerufsunwOrdigkeit Berufsverbot Besondere Leistung... 81,225,232,233,234,255 - ersetzende hinzutretende Honorar isolierte ,231, 233, rationalisierungswirksame , 236 Besondere Vertragsgestaltung Besondere Bedingungen for die Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Ingenieuren - BBRI Arch Bestimmtheitsgrundsatz Beteiligte am Bau Beteiligung - mehrerer Architekten Beweislast - for den Zugang einer Erklarung for die Vereinbarung einer Bedingung for Mangel Beweisverfahren - selbststandiges BGB - Vertragstypen BGB-Werkvertragsrecht - Vorgaben Boden- und Baugrundfragen Boden- und Grundwasserverhaltnisse Bodengrundgutachter Bodenverhaltnisse Bote BundesrechtsanwaltsgebOhrenordnung BOrgschaft o - auf erstes Anfordern Darlegungs- und Beweislast... 56, 252 Darlegungslast , 246, 286 Dauerschuldverhaltnis ,103 Deliktische Einstandspflicht - des Architekten Deliktische Haftung Dienstleistungsbegriff Dienstleistungsfreiheit... 12, 229 Dienstvertrag Differenz - zwischen Vertrags-Soll und Vertrags-lst DIN Kostenermittlung Kostengruppen DIN-Norm Diskriminierungsverbot aus GOnden der Staatsangehorigkeit.. 10 dispositives Recht Dokumentationspflicht Duldungsvollmacht E EAV Klauseln EG-Richtlinie... 9, 17

19 Stichwortverzeichnis 357 EG-Verordnung... 9 EG-Vertrag Eigenleistung - des Bauherrn eigenpersonliche geistige Schopfung Eigenschaft - zugesicherte eigenschopferische geistige Leistung Einheitsarchitektenvertrag Einschreiben Einsichtnahme in Unterlagen Einwurfeinschreiben Elektronische Form Elemente - werkvertragliche Verkehr Empfangsbestatigung - elektronische Ensemble Entstellungsschutz Entwurfsplanung nach 20 HOAI Erfolg werkvertraglicher Erfolgshonorar besonderes ErfOliungsgehilfe ErfOliungsort ErfOliungsstadium - Beendigung Erklarungsbote Erlassvertrag Ermachtigungsgrundlage for die HOAI Ersatz - vergeblicher Aufwendungen ErschlieBung - offentliche Ertragswert Erwerb - anderweitiger EuGH - Urteil Euro EinfOhrung Europaische Gemeinschaft - Recht europaische Gesellschaftsformen Europarecht... 9 EUV... 9 Extrapolation F Fachplanerleistung Fahrstuhl-Fall Falligkeit - von Nebenkosten Falligkeitsvereinbarung Fassadenreinigungsgerat Fehler Fertigstellungsbescheinigung Feststellungsklage Feuchtigkeitsschaden - Feststellung Flachennutzungsplan Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) Fordervorschrift - Einhaltung Formfrage Formfreiheit Formvorschrift - kirchenrechtliche Freistellungsbescheinigung Fristsetzung - Ausnahme Funktionseinheit - selbststandige

20 358 Stichwortverzeichnis G GOA Garantie Gebaude GefahrObergang - auf den AG geltungserhaltende Reduktion Gemeinschaftsrecht - primares... 9, 21 GrundstOck GroBprojekte Grundfreiheiten des EGV GrOndgens-Mephisto-Entscheidung Grundleistung... 80, 232, 241 Grundsatz der objekt- und auftraggeberbezogenen Aufklarung und Beratung sekundares Wertsteigerung Genehmigungsfahigkeit GrundstOcks-Erwerbskosten der Planung Grundvollmacht Generalplanervertrag Grundwasserstand Generalplanung GRW Generalplanungsvertrag Gutachten GeneralObernehmer... 34, 36 Gutachter Generalunternehmer... 34, 36 - gerichtlicher... 4 Gerichtsstand GU-Vergabe - allgemeiner Ermittlung der anrechenbaren - besonderer , 308 Kosten besonderer der Widerklage Geschaftsbesorgungsvertrag....48, 50 GeschattsfOhrung Haftpflichtversicherung ohne Auftrag... 90, 255 Haftung Geschattsgrundlage - aus Gefalligkeit Wegfall , des" faktischen" Bauleiters Gesellschaft borgerlichen Rechts gemeinschaftliche Gesellschaftsrecht gesamtschuldnerische , 187, 189 Gesetz gegen den unlauteren - nachvertragliche for unterlassene Wettbewerb (UWG) Beratung Gesetz Ober die Sicherung von - ohne Beauftragung Bauforderungen strafrechtliche Gesetz zur Beschleunigung falliger Zahlungen... 18, 71, 119 Gesetz zur Eindammung iiiegaler Betatigung im Baugewerbe Gesetzliches VerboL Gestaltungsh6he , 321 Gewinn - entgangener Glaubiger H - von Architekt und Sonderfachmann wegen Freistempelung Haftungsausschluss , 195 Haftungsbegrenzung - durch AGB Haftungsbereich Haftungsbeschrankung Haftungsrecht... 7

21 Stichwortverzeichnis 359 Haftungsverteilung Hauptpflicht ,221 Haustargeschaft Widerrufsrecht und Belehrung Hausturwiderrufsgesetz... 18,93 HAV-KOM Bayern Herstellung - des versprochenen Werkes hessische Architekten- und Stadtplanerkammer - Pflichtmitglieder Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) Hinweispflicht auf eigene Fehler HIV-KOM Bayern HOAI - 5. Novelle Novelle , Anwendung auf Vertrage mit Auslandsbezug Gebaude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten Geltung zwischen Architekten und Ingenieuren Geltungsbereich gultige Fassung Hochstpreischarakter , Hochstsatz , Leistungsart , Leistungsbild... 80, Leistungsphase Mindestpreischarakter Mindestsatz , mittelbare Umgehung nicht geregelte Sachverhalte Novellen... 19,227 - personlicher Geltungsbereich raumlicher Geltungsbereich Rechtsgrundlage Reformbedarf '" sachlicher Anwendungsbereich Oberschreitung der Hochstsatze und Europarecht Unterschreitung der Mindestsatze Urfassung Vereinbarung mit europaischem Recht _ Verfassungsma~igkeit Verhaltnis zu den Leistungspflichten des Architekten/lngenieurs Versto~ gegen Preisrecht zeitlicher Geltungsbereich Zukunft der HOAI-Tabellen Hochstfrist , 293 Hochstsatz ,254 - Beachtung Oberschreitung , 280 Hochwasser Honorar - Berechnung bei besonderen Leistungen Falligkeit , zusatzliches Honorarabrechnung - Muster Trennungsgrundsatz Honoraranfrage - wettbewerbswidrige Honorarangebot - wettbewerbswidriges Honoraranspruch - Absicherung Honorarberechnung , alternative nach DIN Honorarerhohung - nach 19 HOAI Honorarkurzung - wegen Nichterbringung von Leistungsteilen

22 360 Stichwortverzeichnis Honorarminderung , nach 22 Abs. 2 HOAI Honorarordnung....48, 51 Honorarsatz Honorarschlussrechnung - Oberreichung Honorartafel , 253, Degression..., Honorartafel nach 16 HOAI - Geltungsbereich Honorarvereinbarung ,87,95,235,236,237,252,271, 272,273,274,280 - freie , 253, 279, nach Vertragsbeendigung nach Vertragsschluss Honorarzone Honorarzuschlag HVA F - StB Ideallosung Ideenwettbewerb Individualvereinbarung IngALG Ingenieur - beratender Fachrichtung Ingenieurleistung Ingenieurvertrag Inhaltskontrolle - uneingeschrankte Inlanderdiskriminierung... 11, 13, 20 K Kaskadenprinzip Kaufmannisches Bestatigungsschreiben - KlarsteliungsbedOrfnis Vertragssch I uss Rechtswirkung Klauselrichtlinie... 71, 72, 195 Klauselverbot - mit und ohne Wertungsmoglichkeit Kommunalrecht - Vorgaben konkludente Rechtswahl Konvertierung von Kostengruppen Kooperationspflicht... 82, 105 Koordinierung Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand Koordinierungsaufwand - zusatzlicher des Generalplaners Koordinierungsleistungen... 3 Kopplungsverbot Korperschaden Kosten - nicht zu berocksichtigende Kostenanschlag Kostenberechnung Kostenerhohung Kostenermittlung - nach DIN ohne vorheriges Herausgabeverlangen unzutreffende Kostenfeststellung nach DIN Kostengruppe - nach DIN Kostenlimit Einhaltung nicht vereinbartes Oberschreitung Kostenreduzierung - durch Eigenleistung Kostenschatzung , 280 Kostenvorschuss KOndigung bei unterlassener Mitwirkung

23 Stichwortverzeichnis 361 KOndigungsgrund Mangelrecht - wichtiger gegenober dem Architekten Kunstbegriff Ilngenieur Mangelschaden L Mangelverjahrung Mangelvorbehaltserklarung Uindergesetz Masterplan BOrokratieabbau Leistung Mehraufwendung aubergewohnliche Mehrleistung erbrachte Minderung , Grad der Individualitat Berechnung landschaftsplanerische Mindestsatz... 52,253,254 - ungewohnlich lange dauernde Beachtung Leistungsbild , Unterschreitung , 277, 278, der Objektplanung Mittelsatz Leistungsgefahr Mitverschulden Leistungspflicht - des Bauherrn des Architekten/lngenieurs Mitwirkungspflicht... 88, 106 Leistungsphase , 245, 255, 256 Modernisierung der HOAI MRVG... 19, 21, 91, Einordnung...48 Musterabrechnung Zasur Leistungsstorungsrecht , 139 Leistungsverweigerungsrecht Losung - unwirtschaftliche N Nachbarrecht Nachbaurecht Nachbesserung M - kostenintensive NacherfOllung Mahnung Frist Entbehrlichkeit Kosten Mangel - Recht zur Mitverursachung Verweigerung optischer Nachschieben vergessener Mangel Honorarpositionen Sonderrregelung nach Abnahme Nachunternehmen des Werkes Naturalrestitution MangelansprOche Nebenkosten... 87, Ausschluss Nebenpflicht , 199 Mangelbegriff Nebenpflichtverletzung Mangelbeseitigungskosten leistungsbezogene Mangelfolgeschaden

24 362 Stichwortverzeichnis Neuvertrag Nicht-Architekt Nicht-Architekten und -Ingenieure Nicht-EG-Mitgliedsstaat Nichtigkeit einer Klausel Niederlassungsfreiheit Nutzungs- und Verwertungsrecht Nutzungsrecht o Objekt - auslandisches inlandisches Objektliste ObjektOberwachung , isolierte Objektoberwachungsfehler , 169 Offnungsklausel , 144 Okonomischer Aspekt - Missachtung Optimierungsurteil Optionsrecht Optionsvertrag Ordentliche KOndigung - durch den AG Ordnungswidrigkeit Organisationsverschulden am Bau Originare Architektenvollmacht , 113 ort p - der Baustelle des Bauvorhabens Paketanbieter Partnerschaftsgesellschaft Pauschalhonorar... 87,253,278,280,282 Pflichten - von Architekt und Sonderfachmann Pflichtverletzung Sachwalter werkvertragliche Planen auf eigenes Risiko Planung - risikobehaftete Planungsfehler , eines anderen Architekten Planungsleistung - for Bauwerke Planungsstadium - Unterbrechung Planungsunterlagen - Anspruch auf Herausgabe Planungsverschulden Post-Nizza-Prozess Praxisbewahrung - eines Baumaterials Preisnachlass - eines Bauhandwerkers Preisrecht. 6, 19,20,68,223,224,228,329 Produktberatungsvertrag Projektentwicklung... 39, 2264 Projektsteuerung... 40, 235, 238 Projektsteuerungsleistung Projektsteuerungsvertrag... 40, 42 Prozessuale Fragen PrOffahigkeit PrOfungsreihenfolge - bei Vertragsklauseln PrOfungsschema Q - Bestimmung der geschuldeten VergOtung... 7 Qualifikation - Anerkennung Quasi-Verjahrung - des ROcktrittsrechts

25 Stichwortverzeichnis 363 R - Arten Rahmenvertrag... 66,274 Rangfolgeklausel RBBau Realisierungswettbewerb Recht der Aligemeinen Geschaftsbedingungen bei Ausschluss der Leistungspflicht statt der Leistung und ROcktritt wegen Leistungshindernis bei Vertragsschluss wegen mangelhafter Leistung Rechtsberatung - wegen nicht erbrachter Leistung baubegleitende wegen Pflichtverletzung Rechtsberatungsgesetz Schadensersatzanspruch... 97, 154, 202 Rechtsgeschaft Schadensnachweis sittenwidriges in der Praxis Rechtsmangel Schiedsgerichtsverfahren Rechtsprechung Schlichtungs- und Schiedsordnung des EuGH... 9, 13 Schlussrechnung Rechtsverordnung... 19,223,329 - Bindungswirkung , 270 Rechtsvorschrift irrtomliche Rift-Briefe der Staatlichen Hochbau- - nicht proffahige verwaltung Baden-WOrttemberg proffahige Risiko - PrOffahigkeit , der Unvollstandigkeit versaumte Oberreichung RLBau Schlusszahlung ROckgewahr- und Abwicklungsverhaltnis147 Schriftform... 52, 79, 96, 235, 274, 303 ROcktritt ,146,153,204 Schriftformerfordernis ROcktrittsrecht Schuldner gesetzliches Schuldnerverzug vereinbartes Schuldrechtsmodernisierungsgesetz... ROckzahlungsanspruch 18,107,152,186,195,198,271,293 - bei Oberzahlung Schuldrechtsreform , 139, Auswirkungen s Sachmangel Sachwalter... 48, 50, 170, 172 Sachwalterstellung... 3 Schaden - nicht-ieistungsbezogener Schadensberechnung - Zeitpunkt Schadensersatz , Anspruch Schutz - vor Oberraschenden Klauseln Schwarzarbeit... 6, 95 Sekundarhaftung - des Architekten , 192 Selbstvornahme - und Aufwendungsersatz Sicherheit... 83,88 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator225 SiGeKo... 26

26 364 Stichwortverzeichnis Signale yom Bau Teilschlusszahlung SitlenverstoB Telefax... 53,54,58,59,272 Sitztheorie Textform SOBau Toleranzgrenze Sonderfachleute TotalObernehmer... 34, 35 Sonderfachmann Recht Totalunternehmer... 34, 35 Sondertatbestand Tragwerksplaner Sonstige Leistungen Transparenzgebot... 72,195 Sowieso-Kosten Treu und Glauben Spezialwissen Typenmischvertrag Stadtplanerin/Stadtplaner Stand - der Technik Obergabeeinschreiben mit ROckschein von Wissenschaft und Technik Obergangsvorschrift Statik u OberprOfung Statusbericht 2000plus... 21,228 - eigenverantwortliche Steinfort-Tabelle Oberwachungsfehler Stichprobe Oberwachungsleistung Streitbeilegung - fur Bauwerke aubergerichtliche Oberwachungspflicht Stufenbeauftragung eingeschrankte Stufenklage gesteigerte SubplanerlSubingenieur Ultimo-Regelung Subplanerverhaltnis... 5 Umbau- und Modernisierungsarbeiten Symptom-Rechtsprechung Umbauten Umfang T - der mitverarbeiteten Bausubstanz Tabellenhochstwert Umplanung Tabellenwert Umsatzsteuer Tatigkeit Umstande -vergotungspflichtige anspruchsbegrundende Tatigkeitsart Unentgeltlichkeit Tatigkeitsgebiet und Unverbindlichkeit Taxe Unentgeltlichkeitsvereinbarung Technische Fehlkonstruktion Beweispflicht Teilabnahme... 84, 212 Unerlaubte Handlung nach der Leistungsphase Unkenntnis Teilleistung... - grob fahrlassige , 146, ,245,255,256 Unmoglichkeit Teilschlussrechnung Unternehmensform... 27

27 Stichwortverzeichnis 365 Unternehmer Hemmung Unternehmereinsatzform Hemmung bei Verhandlungen Unternehmerwahlrecht Hemmung durch Rechtsverfol- Unterschriftsarchitekt gung UnverhiiltnismiiBigkeit Neubeginn Unwirksamkeitsgrund von MiingelansprOchen Unzumutbarkeit Verjiihrungsbeginn , 294 Unzuverliissigkeit ohne profbare Schlussrechnung Urheberbenennungsrecht Verjiihrungsfrist U rheberrechtsgesetz Beginn Schutzzweck bei Miingeln Urheberrechtsschutz , for Bauunternehmer Umfang for Miingelrechte Urkundsprozess nach BGB regelmiibige , 200 v - regelmiibige dreijiihrige Verlangerung Verbraucher... 75,93 Verjahrungswirkung Verbrauchervertrag Verkehrssicherungspflicht Vereinbarte Beschaffenheit Verkehrswert VerfOgung Vermutungsregelung des 632 -einstweilige Abs. 1 BGB Vergabe Verrichtungsgehilfe Mitwirkung Verschaffung Vergabehandbuch Verschulden Vergleich bei Vertragsabschluss VergOtung des Schuldners Hohe Verschweigen - stillschweigende Vereinbarung - arglistiges einer eines Mangels Obliche Versicherungsschutz VergOtungsanspruch... 54, 221 Versicherungsvertrag KOrzung Versicherungsvertragsgesetz Verjiihrung Vertiefung VergOtungsbescheinigung , 121 Vertrag VergOtungsgefahr ErfOliung VergOtungsrecht... 7 Verhaltenspflicht Verjiihrung , 210, 213, konkludent abgeschlossener mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Delikt _ Nichtigkeit wegen Formmangel bei Garten- und Landschaftsbau von Nizza... 10

28 366 Stichwortverzeichnis - vorzeitig beendeter VOF/B Vertragsabschluss VOF/BIVOAI Vertragsaufhebung - Diskussionsentwurf einvernehmliche Vollarchitektur Vertragsauslegung Vollmacht Vertragsbeendigung - Umfang vorzeitige Vollmachtserteilung Vertragsbeziehung Vollmachtsvordruck... '" grenzoberschreitende Vorabentscheidungsverfahren Vertragsfreiheit Vorabvereinbarung Vertragsgestaltung Vorauszahlung Vertragsinhalt Vorbehaltsurteil Auslegung Vorleistungspflicht Vertragsklausel... - des AN Vorplanung Vertragsmuster nach 20 HOAI for Architekten/lngenieure Vorteilsausgleich Vertragsordnung Vorvertrag Vertragsrecht... 5 W-WSV PrOfungsreihenfolge... 6 Vertragsschluss konkludenter mit kirchlichen Institutionen Vertragsstrafe Vertragsziel Vertrauensschutz Vertreter - vollmachtloser Vertretungsmacht des Architekten w Wechselgesang Werbeaussage - keine Haftung Werkerfolg Werklohn Werkvertrag Wert- oder Gebrauchstauglichkeitsminderung Verwendungseignung Wertgutachten gewohnliche Wertungsfragen vertraglich vorausgesetzte Werturteil Verwendungszweck Widerspruch - und Eignung eines Bauwerkes gegen kaufmannisches Verwertungs- und Nutzungsrecht Bestatigungsschreiben Verwirkungseinwand Wiederaufbau Verzichtsvereinbarung von zerstorten Gebauden Verzogerungsschaden Wiederholungshonorar VOB/B... Willenserklarung gegenober Anwesenden... 52

29 Stichwortverzeichnis 367 Winterbau Zugang Wohnflache Zugangsproblem Wucher Zuruckbehaltungsrecht Zusatzauftrag z - kostenerhohender Zeithonorar Zusatzhonorar - Stundensatze fur Bauzeitverlangerung Zeitvorgabe Zusatzliche Leistung Zentrale Leistung Zweckbau

30 Baurecht bei Vieweg Heiermann, Wolfgang / Riedl, Richard / Rusam, Martin Handkommentar zur VOB Teile A und B Rechtsschutz im Vergabeverfahren 10., vollig neu bearb. und erw. Auf! XXIV, 1791 S. Geb. Subskriptionspreis bis ,00 darrach 129,80 ISBN X Peter J. Frohlich VOB Gesamtkommentar zur VOB Ausgabe 2002, mit Bildbeispielen fur Ausschreibung und Abrechnung. 13., akt. Aufl X, 1047 S. Geb. 199,00 ISBN Heiermann, Wolfgang / Linke, Liane VOB-Musterbriefe fur Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 5., akt. Auf! S. Geb. 69,90 ISBN Heiermann, Wolfgang / Linke, Liane VOB-Musterbriefe fur Auftragnehmer Bauunternehmen und Ausbaubetriebe 10., akt. Aufl ca. 280 S. Geb. ca. 72,00 ISBN X Heiermann, Wolfgang / Linke, Liane VOB-Musterbriefe fur Auftragnehmer und Auftaggeber CD-ROM 99,90* ISBN l752-X Ax, Thomas / Amsberg, Patrick von / Schneider, Matthias (Bau)Leistungen VOB-gerecht beschreiben Ausschreibungstexte, Nebenangebote und Nachtrage rechtssicher gestalten XX, 328 S. Br. ca. 39,90 ISBN II vleweg Abraham-Lincoln-StraBe Wiesbaden Fax Stand!anuar A.nderungen vorbehalten. ErhaltJich im Buchhandel oder im Verlag.

31 Weitere Titel aus dem Programm Ax, Thomas / Amsberg, Patrick von / Schneider, Matthias (Bau)Leistungen VOB-gerecht beschreiben Ausschreibungstexte, Nebenangebote und Nachtrage rechtssicher gestalten S. Br. ca. 39,90 ISBN Ax, Thomas / Amsberg, Patrick von / Schneider, Matthias Risiken im Bauvertrag Verteilung und Verlagerung ca. 250 S. Br. ca. 29,90 ISBN Heiermann, Wolfgang / Kullack, Andrea / Bayer, Wolfgang Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung fur das Bauwesen einschlieblich Anlagenbau (SGO Bau) 2., vollst. tiberarb. Aufl X, 184 S. Geb. 39,90 ISBN Diehr, Uwe / Knipper, Michael (Hrsg.) Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag Nachschlagewerk zum Aufstellen und Prtifen von Vertragsbedingungen XIII, 158 S. Geb. 25,90 ISBN Abraham-Lincoln-StraBe Wiesbaden Fax Stand Januar Anderungen vorbehalten. Erhiiltlich im Buchhandel oder im Verlag.

32 Weitere Titel aus dem Programm Werner, Bodo Office-Toolbox zur Honorarberechnung fiir Architekten und Ingenieure HOAI DIN SiGeKo - Projektsteuerung - Fortgeschriebene Honorartabellen CD-ROM. 48,00* ISBN Werner, Bodo (Hrsg.) Honorarpraxis fiir Architekten und Ingenieure HOAI DIN HonorarvorschHige X, 408 S. Mit 80 Tab. Br. 39,90 ISBN Lange, Klaus Worterbuch AuslandsproJekte (deutsch - englisch) Dictionary of Projects Abroad Vertrag, Planung und Ausfiihrung Contracting, Planning, Design and Execution 2., erw. und akt. Auf! XIV, 660 S. Geb. 88,00 ISBN Lange, Klaus Worterbuch Auslandsprojekte (englisch - deutsch) Dictionary of Projects Abroad Vertrag, Planung und Ausfiihrung Contracting, Planning, Design and Execution 2., erw. und akt. Auf! XIV, 777 S. Geb. 88,00 ISBN HOAI-Textausgabe/ HOAI-Text Edition Honorarordnung flir Architekten und Ingenieure vom 21. September 1995/20. November 2001 Official Scale of Fees for Services by Architects and Engineers dated 21st September 1995/lOth November , aktual. Aufl IV, 275 S. Br. 28,90 ISBN Enseleit, Dieter / Osenbruck, Wolf HOAI: Anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner Wer darf was abrechnen? Was ist flir wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten Verband Beratender Ingenieure VEl, Essen, (Hrsg.) 3., uberarb. und erw. Aufl S. Geb. 49,00 ISBN II vleweg Abraham-Lincoln-StraBe Wiesbaden Fax * ~ unverb. Preisempf. Stand Januar Anderungen vorbehalten. Erhaltlich im Buchhandel oder im Verlag.

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