Arbeitszeit 4.0. Status quo und Änderungsbedarf in einer digitalisierten Arbeitswelt

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1 Arbeitszeit 4.0 Status quo und Änderungsbedarf in einer digitalisierten Arbeitswelt ao.univ-prof. Dr. Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht

2 Arbeiten 4.0 Digitalisierung und digitale Transformation Arbeiten 4.0 Industrie 4.0 Globalisierung, demographische Veränderungen, kultureller und gesellschaftlicher Wandel Von der inputgesteuerten Kontrolle zur outputorientierten Ergebniskontrolle Systeme der permanenten Bewährung (Boes et al) Überwachen ohne Überwacher zweite Revolution der Manager (Bauman) Entgrenzung und Arbeitsvertrag

3 An die Stelle des prunkvollen Katalogs der unveräußerlichen Menschenrechte tritt die bescheidene Magna Charta eines gesetzlich beschränkten Arbeitstags, die endlich klarmacht, wann die Zeit, die der Arbeiter verkauft endet, und wann die im selbst gehörige Zeit beginnt. (Karl Marx, Das Kapital, MEW 23, 320)

4 Arbeitszeit 4.0 Lockerung der Arbeitszeitgrenzen Deregulierung Seit den 1990er-Jahren Trend zur Arbeitszeitflexibilisierung (mit einem gewissen Ausgleich) Lockerung der täglichen 10-Stunden-Grenze 12- Stunden-Arbeitstage, zuletzt bei aktiven Reisezeiten Flexibilität wofür und für wen? (Vermeintliche) selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung Untypische Gleitzeit Funktions- oder Besetzungszeiten Fremdbestimmtes Gleiten

5 Arbeit jenseits von Arbeitszeit und Arbeitsort Dauererreichbarkeit Grenze Arbeitszeit/Ruhezeit verschwimmt Rufbereitschaft und Häufigkeitsgrenzen ( 20a AZG) Recht auf Nichterreichbarkeit Kombination mit örtlicher Entgrenzung home office und mobile working ArbeitnehmerInnenschutzrecht Lockerung der Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung Saldoaufzeichnungen nach 26 Abs 3 AZG Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben Bezugspunkt: Woche oder Tag?

6 Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung (Auszug) Maßnahmen, die die Gestaltung von Freizeit und Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen sowie der Unternehmen verbessern Höchstarbeitszeitgrenzen anheben: Arbeitszeiten mit einem Anteil an aktiver Reisezeit bis zu 12 Stunden unter der Berücksichtigung der für Lenker geltenden Vorschriften; bei Gleitzeit bis zu 12 Stunden (Gleit- oder Überstunden) unter Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden zur Erreichung größerer Freizeitblöcke;

7 Evaluierung von existierenden Modellen und Prüfung der Einführung freiwilliger Zeitwertkonten ab 2014; Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte, bei Ausschreibung einer Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß; Im Krankenstand weder Konsum noch Anspruchserwerb von Zeitausgleich. Erleichterung bei Arbeitszeitaufzeichnungen: Ausweitung des Entfalls der Aufzeichnung von Ruhepausen, Ausweitung der Möglichkeit von Saldenaufzeichnung; weitere Erleichterung, z.b. bei fixer Arbeitszeiteinteilung; Erweiterte Kurzarbeit ins Dauerrecht überführen (Finanzierung passive Mittel);

8 Plan A der Bundeskanzlers Chr. Kern Flexibel arbeiten? Für alle, ja! Flexibilität ist keine Einbahnstraße Gleitzeit: 12 Std täglich mit Ausgleich in längeren zusammenhängenden Freizeitblöcken Recht auf Änderung des Arbeitszeitausmaßes Arbeitszeitmonster zähmen Anspruch auf Nichterreichbarkeit Klare Regeln All-In-Verträge nur bei Bruttolohn von mindestens 5.000,- Kein AZG bei leitende Angestellten mit Entgelt über 7.000,-

9 Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2017/2018 (Auszug) 1.9 Arbeitszeitflexibilisierung Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis 30. Juni 2017 sollen die Sozialpartner ein Paket vereinbaren. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.

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