Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
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- Walther Hartmann
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1 Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Maßnahmenbereiche für die Tierhaltung: -C: Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen - G: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
2 Konzept der integrierten Förderung für die Tierhaltung in Baden-Württemberg Landesanstalten und staatliche Experten Regierungspräsidien Tierzucht- Verbände/ Organisationen verarbeitendes Gewerbe Interessen-und Anbauverbände Beratung 2020 Universitäten und Hochschulen Absatzförderung: Regionalmarketing mit dem Qualitätszeichen Baden- Württemberg QZBW Forschung und Wissenstransfer: Europäische Innovationspartnerschaften EIP Forschungsförderung (EU, Bund, Land) Beratungsförderung Gemeinschaftsmarketing Baden- Württemberg Marktstrukturförderung Beratung 2020 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Beratung 2020 Direkte Unterstützung mit Fördermaßnahmen: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) FAKT-Tiermaßnahmen FAKT- Flächenmaßnahmen Landschaftspflegerichtlinie mit kleinem AFP Tiergesundheitsdienste untere Landwirtschaftsbehörden mit Fachschulen Handel Beratungsdienste und - organisationen Verbraucherschutzorganisationen Tierschutzorganisationen Erzeugergemeinschaften
3 FAKT - Maßnahmen für die Tierhaltung (15 Stück) C Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen C 3. Vorderwälder Rind - Milchkuh und Zuchtbulle 100 /Kuh C 3. Vorderwälder Rind - Mutterkuh 70 /Kuh C 3 Hinterwälder/Limpurger/Braunvieh a.z. - Milchkuh 170 /Kuh C 3 Hinterwälder/Limpurger/Braunvieh a.z. - Mutterkuh 120 /Kuh C 3 Hinterwälder/Limpurger/Braunvieh a.z. - Zuchtbulle 250 /Bulle C 3 Altwürttemberger/Schwarzw. Fuchs - Stute 120 /Stute C 3 Altwürttemberger/Schwarzw. Fuchs - Hengst 250 /Hengst C 3 Schwäbisch Hällisches Schwein - Muttersau 160 /Sau C 3 Schwäbisch Hällisches Schwein - Zuchteber 160 /Eber G Besonders tiergerechte Haltungsverfahren G 1.1. Sommerweideprämie 50 /GV G 1.2 Sommerweideprämie in Kombination mit Ökolandbau 40 /GV G 2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegstufe 9 /erzeugtem Tier (max erzeugte Tiere je Betrieb) G 2.2 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe 14 /erzeugtem Tier (max erzeugte Tiere je Betrieb) G 3.1 Tiergerechte Masthühnerhaltung - Einstiegstufe 20 /100 erzeugte Tiere (max erzeugte Tiere je Betrieb) G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung - Premiumstufe (max erzeugte Tiere je Betrieb) 50 /100 erzeugte Tiere
4 FAKT C: Maßnahmen für regionaltyp. gefährdete Tierrassen geförderte Rassen und Ausgleichsleistungen (geplant) Rinder: Vorderwälder: 100 je Milchkuh und Zuchtbulle/ 70 / Mutterkuh Hinterwälder, 170 / Milchkuh Limpurger, 120 / Mutterkuh Braunvieh alter Zuchtrichtung 250 / Bulle neu: Differenzierung nach Milch- und Mutterkühen und Aufnahme Bullen Pferde: Schwarzwälder Fuchs Alt-Württemberger neu: Förderung der Hengste 120 / Stute 250 / Hengst Schweine: Schwäbisch Hällisches Schwein (neu): 160 je Sau / Eber im Zuchtbuch eingetragene Mutter- und Vatertiere (neu)
5 FAKT C: Maßnahmen für regionaltyp. gefährdete Tierrassen Antragsverfahren und Nachweise: Rinder: Nachweis durch Auszug aus Zuchtbuch (Herdbuch), Milchkühe über Milchleistungsprüfung (MLP). Pferde: Zuchtstuten (mit aktiver Zuchtnutzung) und -hengste. Nachweis der Zuchtnutzung über Deckschein bzw. Zuchtbescheinigung (Hengste). Schweine: Nachweis über Zuchtbescheinigung (Zuchtbuch) und Beleg über 1. Wurf (Muttersauen).
6 FAKT: G: Besonders tiergerechte Haltungsverfahren Künftiges Maßnahmenangebot: Tiergerechte Haltungsverfahren (neu) einjährige Maßnahmen - Sommerweideprämie - Mastschweinehaltung Einstiegstufe Tierschutzlabel und Premiumstufe Tierschutzlabel - Masthühnerhaltung Einstiegstufe Tierschutzlabel und Premiumstufe Tierschutzlabel
7 FAKT- G 1.1 und G 1.2 Sommerweideprämie Voraussetzungen und Haltungsanforderungen Milchkühe und/oder weibliche Rinder > 1 Jahr -> keine Ammenkühe, Rinder Fleischrassen -> Nachweiß über Milchgeldabrechnung Entscheidend ist tatsächlicher HIT-Bestand -> Pensionsvieh einer MV-Rasse -> geplante Aufstockung rechtzeitig beantragen 4 Monate Weidegang am Stück -> > mind. 6 h täglich
8 FAKT- G 1.1 und G 1.2 Sommerweideprämie Voraussetzungen und Haltungsanforderungen mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter GV -> in sinnvoller räumlicher Anordnung zum Stall -> Weideflächen sind außerhalb BW möglich -> LPR-Flächen können angerechnet werden, falls Beweidung zulässig -> ACHTUNG: Futterfläche muss ausreichen! Freier Zugang zu einer Tränkeeinrichtung Weidefläche im ordnungsgemäßen Zustand
9 FAKT- G 1.1 und G 1.2 Sommerweideprämie Antragsverfahren, Nachweise und Ausgleichsleistung: Tägl. aktuelles Weidetagebuch führen -> Abmeldung einzelner Tiere für gesamte Weideperiode oder tagesweise möglich -> max. 10 % der beantragten Tiere können abgemeldet werden plus 0,1 ha Weidefläche für andere raufutterfressende GV, die als Weidetiere gemeldet wurden 50 je Großvieheinheit (GV) für konventionelle Betriebe bei G je Großvieheinheit (GV) für Ökobetriebe bei G 1.2
10 FAKT- G 2.1 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Einstiegsstufe Haltungsanforderungen: Höheres Platzangebot je Tier als Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Liegebereich planbefestigt und wandständig positioniert - mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich - mit Minimaleinstreu (Getreidestroh ohne Mais) oder weicher Matte belegt Beschäftigungsangebot: Beschäftigungsautomat (je 12 Tiere) mit Stroh, Strohpellets oder weiteren organische Materialien. Einrichtung zur Unterstützung der Thermoregulation
11 FAKT- G 2.2 Tiergerechte Mastschweinehaltung - Premiumstufe Haltungsanforderungen: Höheres Platzangebot je Tier als Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Auslauf oder direkter Kontakt zu Außenklima (Offenfrontstall) Liegebereich planbefestigt (max. 3% Perforation möglich) - mit leichtem Gefälle oder max. 3% Perforation möglich - Langstroh als Einstreu flächendeckend im Liegebereich, gilt auch als Beschäftigungsmaterial verschiedene Temperaturzonen (Auslauf oder Offenfrontstall mit Ruhekisten)
12 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung Antragsverfahren und Nachweise: Zur Bewertung der Belegdichte sind vorab Stallbaupläne (mit definiertem Stallbereich für die Förderung) vorzulegen. Vorlage eines Bestandsregisters (durchschnittliche Anzahl Tiere) sowie von Einkaufs- und Verkaufsbelegen (absolute Anzahl Tiere) für die Stalleinheit mit Förderung. Entwurf Formular Gemeinsamer Antrag 7) : Anlagen Lageplan (Bereich Maßnahme ersichtlich) ja nein Stalleinheit (Abteil) - pläne mit Belegungszahlen (für Maßnahme) ja nein exemplarischer Möbilierungsplan Bucht ja nein 8) Verpflichtungserklärung Für jeden beantragten Stall wird ein gesondertes Bestandsregister geführt ja nein Abgabe Bestandsregister* des Antragsjahres bis des Folgejahres ja nein durchschnittliche Tierzahl Abgabe Verkauf/Vewertungsbelege* des Antragsjahres bis des Folgejahres ja nein absolute Tierzahl (Grundlage für den Ausgleich) Wichtig: für das Antragsjahr 2015 ab zu führen bzw. zu dokumentieren jedoch vorbehaltlich der EU-Genehmigung kein Anspruch ableitbar!!
13 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung Antragsverfahren und Ausgleichsleistungen (geplant): Einstiegsstufe: 9 /erzeugtes Tier; max. jährlich erzeugte Tiere je Betrieb (max ) Premiumstufe: 14 /erzeugtes Tier; max. jährlich erzeugte Tiere je Betrieb (max ) Maßnahmen kombinierbar in separaten Stalleinheiten dann max (max. Fördersumme FAKT ) Mindestgröße 30 Plätze je Stalleinheit Förderpolitisches Ziel: Ausgleichsleistung in FAKT soll einen Teilbetrag des Mehraufwands für die Bewirtschaftung entschädigen in Kombination mit Initiative Tierwohl und höheren Markterlösen.
14 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung Wichtige Ergebnisse aus FAQ-Anfragen Stalleinheit muss das ganze beantragte Jahr (Verpflichtungszeitraum) die Haltungs- und Managementanforderungen erfüllen. Beispiele Förderobergrenze je Maßnahme: Einstieg: max Tiere / 3 Umtriebe = ca. 500 definierte Mastplatze in der Stalleinheit Premium: Tiere / 3 Umtriebe = ca. 333 definierte Mastplätze in der Stalleinheit sind die Stalleinheiten größer sind trotzdem alle Plätze nach den Vorgaben ganzjährig zu bewirtschaften Förderpolitisches Ziel: konstantes Angebot an Tieren für den Markt
15 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung Wichtige Ergebnisse aus FAQ-Anfragen Definition Stalleinheit: - räumlich abgeschlossen bzw. getrennt (mind. Abteil) Diskussionspunkt: Teilbarkeit Einraum - Außenklimaställe - Diskussionspunkt: keine Gleichbehandlung Nürtinger-System, Kistenställe wie Offenfrontställe in Bezug auf Auslaufklausel ) Kombination der Maßnahmen muss auch sinnvoll sein und den förderpolitischen Zielen entsprechen. keine Förderung von Ökobetrieben, wird dort als Standard vorausgesetzt (Mitnahmeeffekt soll vermieden werden)
16 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung - Elemente Steuerung
17 FAKT- G Tiergerechte Mastschweinehaltung - Elemente
18 FAKT- G 3.1 Tiergerechte Masthühnerhaltung - Einstiegsstufe Haltungsanforderungen: Besatzdichte: max. 25 kg/m² und 15 Tiere/m² bezogen auf die Stallgrundfläche Kaltscharrraum: überdacht und befestigt, mind. 20% der Stallgrundfläche und mind. 3 m Raumtiefe, spätestens ab der 4. Lebenswoche uneingeschränkt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich, Kaltscharrraum kann auf Besatzdichte angerechnet werden, dann Besatzdichte von max. 29 kg/m² und 17 Tiere/m² nutzbare Stallfläche Verwendung von Zuchtlinien: mit max. Ø Tageszunahme von 45 gr. Stalleinrichtung und Beschäftigungsmaterial: - Ständiges Angebot an Strohballen mit Langstroh - manipulierbare und zu bearbeitende Pickgegenstände - mindestens 15 m Sitzstangen/1.000 Tiere, in cm Höhe oder höhenverstellbar
19 FAKT- G 3.1 Tiergerechte Masthühnerhaltung - Premiumstufe Haltungsanforderungen: Besatzdichte: max. 21 kg/m² und 10 Tiere/m² bezogen auf die Stallgrundfläche Kaltscharrraum überdacht und befestigt, mind. 20% der Stallgrundfläche und mind. 3 m Raumtiefe, spätestens ab der 4. Lebenswoche uneingeschränkt von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich, Kaltscharrraum kann auf die Besatzdichte im Stallinnenbereich angerechnet werden, dann Besatzdichte von max. 25 kg/m² und 15 Tiere/m² nutzbare Stallfläche Mastdauer der Tiere: mindestens 56 Tage Grünauslauf mit Unterschlupfmöglichkeiten: von 4 m² pro Tier, der tagsüber für die Tiere uneingeschränkt zugänglich sein, anrechenbar nur bis zu 150 m Radius. Ansonsten Anforderungen wie Einstiegsstufe
20 FAKT- G 3.1 und G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung- Elemente
21 FAKT- G 3.1 und G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung Antragsverfahren und Ausgleichsleistungen (geplant): Einstiegsstufe: 20 / 100 erzeugte Tiere; max. jährlich erzeugte Tiere je Betrieb (max ) Premiumstufe: 50 / 100 erzeugte Tiere; max. jährlich erzeugte Tiere je Betrieb (max ) Maßnahmen kombinierbar in separaten Stalleinheiten dann max (max. Fördersumme FAKT ) Mindestgröße 300 Plätze je Stalleinheit Förderpolitisches Ziel: Ausgleichsleistung in FAKT soll einen Teilbetrag des Mehraufwands für die Bewirtschaftung entschädigen in Kombination mit Tierschutzlabel und höheren Markterlösen.
22 FAKT- G 3.1 und G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung Antragsverfahren und Nachweise: Zur Bewertung der Belegdichte ist vorab ein Lage- und Stallbauplan mit Funktionsbereichen (Innenbereich, Kaltscharraum) ggf. Grünauslauf vorzulegen. Der definierte Bereich für die Förderung muss deutlich nachvollziehbar sein und einen Möbilierungsplan zeigen. Vorlage eines Bestandsregisters (durchschnittliche Anzahl Tiere) sowie von Einkaufs- und Verkaufsbelegen (absolute Anzahl Tiere) für die geförderte Stalleinheit. Entwurf Formular Gemeinsamer Antrag : 7) Anlagen Lageplan (Bereich Maßnahme ersichtlich) ja nein Abteil/Buchten/Auslaufpläne mit Belegungszahlen (für Maßnahme) ja nein exemplarischer Möbilierungsplan Abteil/Bucht ja nein 8) Verpflichtungserklärung Für jeden beantragten Stall wird ein gesondertes Bestandsregister geführt ja nein Abgabe Bestandsregister* des Antragsjahres bis des Folgejahres ja nein * durchschnittlich gehaltene Tiere je Maßnahme im Antragsjahr Abgabe Verkauf/Vewertungsbelege* des Antragsjahres bis des Folgejahres ja nein * absolut gehaltene Tiere je Maßanahme im Antragsjahr Wichtig: für das Antragsjahr 2015 ab zu führen bzw. zu dokumentieren jedoch vorbehaltlich der EU-Genehmigung kein Anspruch ableitbar!!
23 FAKT- G 3.1 und G 3.2 Tiergerechte Masthühnerhaltung Wichtige Ergebnisse aus FAQ-Anfragen Stalleinheit muss das ganze beantragte Jahr (Verpflichtungszeitraum) die Haltungs- und Managementanforderungen erfüllen. Beispiele Förderobergrenze je Maßnahme: Einstieg: max Tiere / 5 Umtriebe = ca definierte Mastplatze in der Stalleinheit Premium: Tiere / 5 Umtriebe = ca definierte Mastplätze in der Stalleinheit sind die Stalleinheiten größer sind trotzdem alle Plätze nach den Vorgaben (auch Management und Zuchtlinien) ganzjährig zu bewirtschaften keine Förderung von Ökobetrieben, wird dort als Standard vorausgesetzt (Mitnahmeeffekt soll vermieden werden) Förderpolitisches Ziel: konstantes Angebot an Tieren für den Markt
24 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!
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