Stadt Vaihingen an der Enz. NATURA 2000-Vorprüfung

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1 Stadt Vaihingen an der Enz Anlage zum Formblatt zur NATURA 2000-Vorprüfung zum Stand: , Görlitzer Straße 11 Tel: / Fax : / Mail: Mueller-LA@t-online.de

2 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass, Aufgabenstellung, Vorhabenbeschreibung, Vorhabenwirkungen 2. Erläuterungen zu Ziffer 5 des Formblattes (Lebensraumtypen / Lebensräume von Arten) 2.1 FFH-Gebiet Stromberg Auswirkungsprognose FFH- 2.4 Auswirkungsprognose Vogelschutz- 3.0 Erläuterungen zu Ziffer 7des Formblattes (Summationswirkung) 3.1 Kreis Ludwigsburg: 3.2 Enzkreis: 3.3 Landkreis Heilbronn: 3.4 Beurteilung der Summationswirkung 4. Anlagen 1. Abgrenzung FFH Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet (LRT: Auenwälder mit Erlen, Eschen und Weiden) 4. Pflege- und Entwicklungsplan wie vor, Bestands- und Zielekarten, Anhang II-Arten, (Lebensstätte: 5. Pflege- und Entwicklungsplan wie vor, Bestands- und Zielekarten, Vögel II, Teilkarte 4, (Lebensstätte: Eisvogel) 6. Pflege- und Entwicklungsplan wie vor, Auszug aus: Bestands- und Zielekarten, Vögel I, Teilkarte 4 (Lebensstätte: Hohltaube) 7. / Bestandsplan zum Umweltbericht 8.

3 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 2 9. Pflege- und Entwicklungsplan wie vor, Auszug aus: Bestands- und Zielekarten, Vögel I, Teilkarte 5 (Lebensstätte: Hohltaube / Hohenhaslach) Stellungnahme Landratsamt Heilbronn 5. Quellenangaben

4 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 3 1. Anlass, Aufgabenstellung, Vorhabenbeschreibung, Vorhabenwirkungen 1.1 Anlass Hubl ihren Produktionsbetrieb. Die Firma Hubl ist ein Edelstahlverarbeiter, und hat bereits im Herbst 2007 einen Expansionsbedarf angemeldet, der nicht mehr im Rahmen des vorhandenen Bebauungsplanes umgesetzt werden kann. Ziel des Bebauungsplanes Kreuzweg bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma Hubl zu schaffen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist eine Erweiterung des Firmengeländes nur in östliche Richtung möglich. 1.2 Aufgabenstellung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zum größten Teil innerhalb des FFH- -341) sowie des Vogelschutzgebietes Gebietsnummer: ); siehe Anlagen Nr. 1 und Nr. 2. Anhand einer NATURA 2000-Vorprüfung soll ermittelt werden, ob erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Gebietes durch das Vorhaben zu erwarten sind. In diesem Fall wäre das Vorhaben unzulässig, es sei denn, es liegen Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß 26c Abs. 3 NatSchG vor. 1.3 Vorhabenbeschreibung Ziel und Zweck des Vorhabens Die Firma Hubl hat auf dem bestehenden Firmengelände keine Erweiterungsmöglichkeiten. Zu der im Vorfeld geprüften Betriebsverlegung oder Errichtung eines Zweigbetriebes in einem anderen Gewerbegebiet hat die Firma Hubl wie folgt Stellung genommen: ie Hubl GmbH fertigt unterschiedlichste Artikel als Prototypen in kleinsten Stückzahlen: Dabei greifen verschiedenste Arbeitsprozesse ineinander, die eine große Vielfalt an Fertigungsmethoden mit sich bringen. Die Fertigungsplätze müssen deshalb ortsnah zueinander verfügbar sein. Die Vielfalt in der Fertigung lässt auch keine Produktgruppengliederung zu, die eine räumlich getrennte Produktion ermöglicht. Aus oben genannten Punkten geht klar hervor, dass eine Produktion mit unserer Fertigungstiefe sich nur an einem Standort betreiben lässt. Deshalb sind wir auf die Möglichkeit zur langfristigen Erweiterung unserer Produktionsflächen am Standort Gündelbach angewiesen. Im Rahmen unserer Planungen haben wir daher auch überprüft, ob ein Ankauf von benachbarten Grundstücken denkbar ist. In Gesprächen mit den unmittelbaren Nachbarn mussten wir feststellen, dass dies leider nicht umsetzbar ist. Hinzu kommt noch, dass wir keine Möglichkeit sehen, die bestehenden Flächen und Gebäude so zu veräußern, dass der kostenmäßige Aufwand für Flächenkauf, Neubauten

5 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 4 und Umzug ausgeglichen werden könnte. Somit wird eine komplette Verlagerung an einen an Stadt Vaihingen a.d. Enz vom ) Standort, Größe und Flächenbedarf Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Gündelbach. Es umfasst die bestehenden Grundstücke der Firma Hubl im als auch die geplanten Erweiterungsflächen im Osten. Der von Norden durch das Plangebiet verlaufende Wassergraben muss verlegt werden. Er soll in einem Bogen um das Erweiterungsgelände herumgeführt werden. Der derzeitige Außenbereich setzt sich im Bestand aus folgenden Teilflächen zusammen: Straße 410 m² Wassergraben 155 m² mit Saumbereichen Feldweg / Grasweg 160 m² Ackerland m² Summe Erweiterungsfläche m2 Die künftige Verteilung der Fläche auf verschiedene Nutzungs- und Biotoptypen zeigt die Tabelle auf der nachfolgenden Seite. Die geplante Erweiterung führt auch zu Eingriffen (Wassergraben inkl. Saumbereich, Diese Randbereichsflächen (1.100 m²) sind in der nachfolgenden Flächenübersicht berücksichtigt. Deshalb liegt der nachfolgenden Berechnung eine Fläche von m² (8.560 m² Außenbereich m² Randgebiet Innenbereich) zugrunde. Blick von Osten, links im Bild die Firma Hubl

6 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 5 Übersicht der Flächen im derzeitigen Außenbereich zuzüglich Fläche Bestand m² Planung m² Differenz m² Straße Gewerbehallen (GEe Süd: m² x 0,50)* Gehweg,öffentlich Außenanlagen, privat, teilversiegelt (GEe Süd: m² x 0,25)** Stellplätze (GEe Nord: m² x 0,75) Feldweg / Grasweg Wassergraben Öffentliche Grünflächen Grünflächen, privat (GEe Nord: m² x 0,25 = 550 m²)*** (GEe Süd: m² x 0,25 = m²) Ackerland Summe m² m² * 0,5 = GRZ **0,25 = max. Überschreitung GRZ ***= 0,25 = Restfläche Stand des Verfahrens Das Bebauungsplanverfahren(Aufstellungsbeschluss und städtebaulicher Entwurf) wurde im November 2008 eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat anschließend stattgefunden.

7 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite Erläuterungen zu Ziffer 5 des Formblattes In den nachfolgenden Kapiteln werden diejenigen Lebensraumtypen und Arten näher betrachtet, die im Untersuchungsraum des Vorhabens in Gündelbach vorkommen. 2.1 FFH-Gebiet Stromberg Prioritäre Lebensraumtypen (LRT) Außerhalb des Plangebietes, jedoch im Untersuchungsraum, befindet sich ein Teil des prioritären Lebensraumtyps,Code Nr. 91E0 des. (Siehe Anlage Nr. 3) In der Karte ist der Gehölzbestand entlang der Metter von der Mitte Bei diesem LRT handelt es sich in seiner typischen Ausprägung Erlen- und Eschenwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Gebirgstälern an Hängen und Hangfüßen und Erlen-Eschen-Wälder im Druckwasserbereich. Eingeschlossen sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flussufern. Häufig nur sehr schmale Bestände entlang von Gewässern oder fragmentarisch im unmittelbaren Quellbereich, häufig mit nitrophiler Krautflora 3] Im Untersuchungsraum handelt es sich um einen einreihigen Gehölzbestand entlang der, Alnus glutinosa, und verschiedenen Salix-Arten Vorkommen signifikant repräsentativer Lebensraumtypen (LRT) Im Untersuchungsraum des Projektes befindet sich kein signifikant repräsentativer Lebensraumtyp Vorkommen prioritärer Tier- und Pflanzenarten Im Untersuchungsraum des Projektes befindet sich keine prioritäre Tier- / Pflanzenart Vorkommen signifikant repräsentativer Tier- und Pflanzenarten Außerhalb des Plangebietes, an dessen südlichem Rand, befindet sich die Metter. Die Groppe (Cottus gobio), eine in der Forellen- / Äschenregion der Metter vorkommende Fischart, ist hier als einzige signifikant repräsentative Tierart verzeichnet. Verbreitung der Groppe siehe Anlage Nr. 4. Habitatstruktur: Die Groppe bewohnt sauerstoffreiche Fließgewässer mit relativ hoher Strömungsvarianz, die kiesiges oder steiniges Substrat in einem strukturreichen Gewässerbett aufweisen. Als Laichplätze werden Höhlen unter größeren Steinen oder Gruben unter Totholz usw. aufgesucht. Insgesamt ist für diese Fischart eine hohe Strukturvielfalt von Bedeutung, da der Fisch im Lauf seiner Entwicklung unterschiedliche Substratgrößen und Höhlungen benötigt. Habitat- / Populationsverbund und dynamik: Fischart mit geringer Schwimmfähigkeit und daher weitgehend stationär lebend. Kann selbst kleinste Schwellen und andere

8 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 7 Wanderungshindernisse nicht überwinden, was zur Zersplitterung der Population führen kann. Verbreitung in Baden-Württemberg: Die Groppe ist in der Forellen- / Äschenregion der Fließgewässer noch relativ häufig anzutreffen, allerdings oft nur in ausgedünnter Populationsstärke oder unausgewogener Bestandsstruktur. [3] Der Erhaltungszustand der Groppe in Baden-. [7] 2.2 Im nachfolgenden Kapitel werden diejenigen Vogelarten näher betrachtet, die im Untersuchungsraum des Vorhabens vorkommen Vorkommen signifikant repräsentativer Vogelarten Eisvogel und Hohltaube haben Teile ihrer Lebensstätten im Untersuchungsraum: Der Eisvogel (Alcedo atthis) Habitatstruktur: Der Eisvogel ist ein residenter Brutvogel, der an stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit ausreichender Sichttiefe und geeigneten Sitzwarten lebt. Von der Sitzwarte aus (z.b. überhängende Zweige in 2-3 m über dem Gewässer) stürzt sich der Vogel kopfüber ins Wasser, wo er kleine Fische erbeutet. Zur Anlage der Niströhre bevorzugt er senkrechte oder überhängende Abbruchkanten, vorzugsweise in sandiglehmigen Böden. Der Brutplatz wird so gewählt, dass er vollkommen ungestört ist. Habitat- / Populationsverbund und dynamik: Hängt ab von der Fließgewässerdynamik, die zu Abbruchkanten führt. Eisvogel-Bestände können in strengen Wintern erhebliche Verluste erleiden, die jedoch in intakten Lebensräumen ausgeglichen werden. Verbreitung in Baden-Württemberg: Verbreiteter Brutvogel bis 800 mnn, der drei Verbreitungsschwerpunkte hat: Oberrhein zwischen Kaiserstuhl und Kehl, mittlerer Neckarraum einschl. Zuflüsse und südliches Oberschwaben. [3, 4] Verbreitung des Eisvogels im Plangebiet: der Eisvogel kommt an der Metter ab dem (östl. Ortsrand) bachabwärts vor, siehe Anlage Nr. 5. Seine Lebensstätte befindet sich damit am Rand, aber außerhalb des Plangebietes. Hohltaube (Columba oenas) Habitatstruktur: Die Hohltaube ist ein Zugvogel, der aber die meiste Zeit des Jahres im Sommerlebensraum verbringt. Die Hohltaube ist ein Höhlenbrüter, der in lichten, altholzreichen Laub- und Mischwäldern nistet. Da sie selbst keine Bruthöhlen zimmern kann, ist sie vor allem auf den Schwarzspecht als Quartierbauer angewiesen. Als Nahrungshabitat müssen sich offene Landschaftsteile in der Nähe befinden, die einen hohen Anteil an Säumen, Wiesen und Brachen aufweisen, in denen die Hohltaube nach

9 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 8 Samen, Beeren und Früchten sucht. Auch Lichtungen und Schonungen im Wald gehören zu den Nahrungshabitaten. Habitat- / Populationsverbund und dynamik: der Bestand ist auf das Vorhandensein von Alt- Tot- und Moderholz in lichten Wäldern und Parkanlagen angewiesen, in denen die Hohltaube Bruthöhlen des Schwarzspechtes nutzt. Die Bestände schwanken z.t. erheblich, was seine Ursache vor allem in starker forstlicher Nutzung und damit verbunden an einem Mangel an Schwarzspechthöhlen hat. Auch der Rückgang krautreicher Wiesenund Saumvegetation, der Einsatz von Bioziden sowie die Wiederaufnahme der Nutzung ehemaliger Brachflächen tragen zu einer Verschlechterung des Nahrungsangebotes bei. Als weitere Ursache für den Bestandsrückgang werden klimatische Veränderungen, hier die Zunahme von Niederschlägen während der Brutzeit, gesehen. Verbreitung in Baden-Württemberg: weit, aber lückig verbreitet, Schwerpunkte am mittleren Neckar (Schönbuch, Stromberg) im Vorland der Schwäbischen Alb, in der Hohenloher Ebene, am Oberrhein, im westlichen Bodenseebecken und im Hegau. Die Hohltaube ist in ihrem Bestand in Baden-Württemberg nicht gefährdet, steht jedoch aufgrund von Bestandsrückgängen auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. [3,4] Lebensstätten der Hohltaube im Plangebiet: die Brutreviere der Hohltaube befinden sich in den Wäldern außerhalb des Plangebietes, das Plangebiet selbst und die östlich angrenzenden Flurbereiche gehören zu den Nahrungshabitaten, siehe Anlage Nr Auswirkungsprognose FFH- Der Lebensraumtyp,Auenwälder mit Erle, Esche, Weide wird durch die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkungen nicht beeinträchtigt. Eine Bebauung findet nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Metter statt. Auf Hochwasserschutzmaßnahmen kann daher verzichtet werden. Es finden keine Veränderungen des Ufers oder des Vorlandes statt. Ferner werden zur Sicherung des vorhandenen Baumbestandes während der Bauphase entsprechende Schutzvorschriften mit der Baugenehmigung erlassen. (Siehe Kapitel im Umweltbericht) Auch die Habitatstrukturen der Metter selbst, Lebensstätte der FFHwerden durch das Vorhaben nicht verändert oder beeinträchtigt. Negative Auswirkungen auf Lebensraumtypen sowie Arten und deren Lebensstätten im FFH- 2.4 Auswirkungsprognose Vogelschutz- Die im bzw. am Rand des Plangebiets vorkommenden signifikanten Vogelarten Eisvogel und Hohltaube, haben ihr Revierzentrum (Brutplatz) außerhalb des Untersuchungsraumes.

10 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 9 Eisvogel Der Vogel nutzt die Metter als Nahrungshabitat, die Brutplätze befinden sich mindestens 1 km bachabwärts vom Plangebiet. Die Metter wird durch das Vorhaben weder verändert, noch finden Beeinträchtigungen statt, die geeignet wären, diese Vogelart bei der Nahrungssuche erheblich zu stören. Hohltaube Die für das Vorhaben beanspruchte Fläche hat für die Hohltaube geringe Bedeutung als Nahrungshabitat. Der größte Teil der Fläche besteht aus intensiv genutztem Ackerland, mit entsprechend geringem Anteil an für die Hohltaube nutzbaren Pflanzen und Samen. Bessere Eignung als Nahrungshabitat haben die Grabensäume und ggf. noch die Graswege im Plangebiet. Wie die Tabelle auf Seite 5 zeigt, werden diese Flächen im Zuge der Baumaßnahme wieder neu angelegt, so dass größere Ersatzflächen als Nahrungshabitat geschaffen werden. Dauerhaft bleibt ein Verlust von m² geringwertigem Nahrungshabitat (Ackerfläche). Die Auswirkung dieser Beeinträchtigung in Summation mit weiteren Maßnahmen wird im folgenden Kapitel untersucht. 3.0 Summationswirkung Einzige vom Vorhaben betroffene Vogelart ist die Hohltaube. Das Plangebiet gehört zu den Nahrungshabitaten der Hohltaube, die sich östlich von Gündelbach befinden. Nach Abzug der neu entstehenden öffentlichen Grünflächen (Feldhecke mit Saumvegetation), Graswege und Grabensäume verbleibt ein Flächenverlust von m² Ackerland, das nur geringe Wertigkeit als Nahrungshabitat für die Hohltaube hat. Das NATURA Enzkreis und Heilbronn. Zur Ermittlung von möglichen Summationswirkungen wurden bei den Landratsämtern Erkundigungen eingeholt, welche Projekte im Bereich des NATURA Die nachfolgend aufgeführten Projekte wurden von den Landratsämtern mitgeteilt. 3.1 Kreis Ludwigsburg: 1. -Gündelbach Die Stadt Vaihingen a.d. Enz beabsichtigt im Nordosten der Gemeinde Gündelbach das, siehe Anlage Nr. 7. Das geplante Baugebiet stellt die Abrundung der vorhandenen Bebauung in diesem Bereich dar und umfasst eine Fläche von knapp 0,90 ha. Es befindet sich außerhalb, aber am Rand des FFH- und Vogelschutzgebietes Die dem Baugebiet nördlich vorgelagerten Flächen werden intensiv ackerbaulich genutzt. Diese Flächen sind im FFH- als Lebensstätte der Hohltaube ausgewiesen. Diese kann vorwiegend die Saumstrukturen als Nahrungshabitat nutzen, die Ackerflächen sind aufgrund der intensiven Nutzung (Biozideinsatz, Saatdichte)

11 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 10 kaum als Nahrungshabitat geeignet. Durch die nach Norden vorrückende Bebauung wird die Hohltaube eventuell Teile der nördlich der Steinbachhofstraße gelegenen Ackerflächen für die Nahrungssuche meiden. Es wird davon ausgegangen, dass die Hohltaube ca. 20 m Abstand zur Bebauung einhält, wodurch eine Fläche von m² ihres Nahrungshabitats verloren geht. Diese Fläche setzt sich aus rund 600 m² Grabensaum / Grasweg und m² intensiv genutztem Ackerland zusammen. 2. Kreisstraße K 1632 zwischen L 1106 und Kreisgrenze (Tripsdrill) Der Fachbereich Straßen / LRA Ludwigsburg plant den Ausbau der Kreisstraße auf einer Länge von 0,96 km Länge. Es handelt sich um die Verbreiterung der Fahrbahn auf eine Breite von 6,50 m. Durch die Maßnahme entsteht ein Verlust von 9764 m² Wald (davon 3599 m² dauerhaft durch Straße, 6165 m² vorübergehend wegen Verkehrssicherheit (RPS-Richtlinie), wird wieder bepflanzt nach Abschluss der Baumaßnahme. Durch den Straßenausbau gehen Waldflächen verloren, die nicht zu den Nahrungshabitaten der Hohltaube gehören. Habitatbäume (Bäume mit Bruthöhlen) müssen für das Vorhaben nicht gefällt werden. Durch dieses Vorhaben entsteht somit keine Summationswirkung. 3. Oberbodenauftrag bei Hohenhaslach Für größere Acker- und Wiesenflächen südöstlich von Hohenhaslach, wurden Anträge auf Bodenauffüllung gestellt; siehe Anlage Nr. 8. Die Anträge betreffen das Flurstück 4029, sowie den östlichen Teilbereich von Flurstück Nur der nordwestliche, ca m² große Teilbereich von Flurstück 4029 gehört zu den Nahrungshabitaten der Hohltaube; siehe Anlage Nr. 9. Nach Auskunft der zuständigen Behörde ruht dieser Antrag, da der Antragsteller nicht bereit ist, die behördlichen Auflagen für die Bodenauffüllung, u.a. den angegebenen Ausführungszeitraum, einzuhalten. Von einer planerischen Verfestigung dieses Vorhabens kann daher momentan nicht gesprochen werden. Auch bei Realisierung des Vorhabens würden keine Beeinträchtigungen entstehen, da nach Oberbodenauftrag eine Zwischenbegrünung erfolgt, die durch ihren Blüten- und Samenreichtum ein besseres Nahrungsangebot bietet als die bisherige Acker- bzw. Grünlandnutzung. Diese Maßnahme hätte demzufolge (bei Realisierung) keine Summationswirkung in Bezug auf den Erhaltungszustand der Hohltaube. 3.2 Enzkreis Ausbau der L 1131 von Schützingen nach Gündelbach Bei der Maßnahme handelt es sich um die geringfügige Verbreiterung der bestehenden Landstraße L 1131, die durch einen Flurbereich zwischen Schützingen und Gündelbach führt, der als Nahrungshabitat der Hohltaube ausgewiesen ist. Es sind zwei Trassenvarianten in der Diskussion, wobei voraussichtlich die Variante 1 zur Ausführung

12 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 11 kommt, da sie sowohl die Belange der Landwirtschaft als auch die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes besser berücksichtigt. Durch das Vorhaben würden m² Ackerfläche verloren gehen, siehe Flächenaufstellung, Anlage Nr Landkreis Heilbronn: Bebauungsplan Tripsdrill / Gemeinde Cleebronn Diese Maßnahme dient der Erweiterung des Freizeitparks Tripsdrill und wurde bereits genehmigt und realisiert. Bei den Rodungen wurden auch Habitatbäume des Mittelspechts gefällt, die von der Hohltaube als Brutplatz genutzt werden. Das Gutachten zur NATURA 2000-Vorprüfung zu diesem Projekt (Büro Waltraud Pustal, Pfullingen) kam zu dem Ergebnis, dass durch die Rodungen keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Siehe Schreiben Landratsamt Heilbronn, siehe Anlage Nr. 11. Ob diese nicht erhebliche Beeinträchtigung des Brutplatzangebotes im Zusammenhang mit den o.g. Verlusten an Nahrungshabitatfläche zu einer erheblichen Beeinträchtigung für den Erhaltungszustand der Hohltaube führen, wird im nächsten Kapitel geprüft. 3.4 Beurteilung der Summationswirkung Die einzelnen Habitate der Hohltaube im NATURA Fläche von insgesamt ha. Der größte Teil der Fläche (3.533 ha) hat die mittlere Habitatqualität B, ha weisen Habitatqualität A (gut), und nur 206 ha die Habitatqualität C auf. Der Erhaltungszustand der Populationen wird insgesamt mit Wertstufe B (mittel) angegeben. In den Jahren 2006 / 2007 wurden im Schutzgebiet ein Bestand von 38 Brutpaaren ermittelt, was gegenüber der früheren Erfassung ( ) mit Paaren einen Rückgang von 20 bis 50 % entspricht. Dies entspricht der Größenordnung des Rückgangs auf Landesebene. Die Siedlungsdichte ist direkt abhängig vom Angebot an Bruthöhlen, insbesondere Schwarzspechthöhlen. [3] ie Revierzentren der Hohltauben, nämlich die Habitatbäume im Wald. Die o.g. Vorhaben führen nicht zu weiteren Verlusten bei Bruthöhlen, sondern zu Flächenverlusten in den Nahrungshabitaten, insgesamt m² Ackerflächen oder Straßennebenflächen mit geringem Wert als Nahrungslieferant. Landkreis Vorhaben Flächenverlust m² Ludwigsburg B Ludwigsburg B Enzkreis Ausbau K Summe m²

13 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 12 Die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen wurde daher entsprechend dem 5-stufigen Fachkonventionsvorschlag der BfN vorgenommen. [8] A. Qualitativ-funktionale Besonderheiten Die in Anspruch genommenen Flächen sind kein für die Hohltaube essentieller Habitatbestandteil. Es handelt sich um einen Teil der Nahrungshabitatfläche, die im Plangebiet aus intensiv genutztem Ackerland besteht. Die verloren gehende Fläche hat somit nur eine untergeordnete Bedeutung als Nahrungshabitat. Bedingung A ist somit erfüllt. B. quantitativ-absoluter Die Gesamthabitatfläche beträgt ha; eine Differenzierung zwischen Waldflächen (Revierzentren) und reinen Nahrungshabitatflächen wurde nicht vorgenommen. [3] Um eine Beurteilung der Erheblichkeit herleiten zu können, wurde der Flächenanteil der Nahrungshabitatfläche an der Gesamtfläche geschätzt. Die weiteren Ausführungen gehen von einem Flächenanteil der Nahrungshabitatflächen von 25 % aus, was einer Fläche von ha entspricht. Der Endbericht der FFH-Fachkonventionen des BfN [8] enthält keine Schwellenwerte zu erheblichen Flächenverlusten in Nahrungshabitaten bei der Hohltaube. Als Maßstab für die Erheblichkeit des Eingriffs kann jedoch ein Wert herangezogen werden, der dem Verlust eines Brutrevieres entspricht. [8] Die im Schutzgebiet als Nahrungshabitate ausgewiesenen Flächen reichen i.m. für 50 Brutpaare aus; hieraus kann abgeleitet werden, dass für ein Brutrevier eine Fläche von ca. 33 ha Nahrungshabitatfläche ausreichend ist. Der Verlust von 0,70 ha beträgt somit 2,2 % der Nahrungshabitatfläche eines Brutpaares, und überschreitet daher nicht den Schwellenwert für die Erheblichkeit. Bedingung B ist somit erfüllt. C. Ergänzender - (1 % Kriterium) Der Flächenverlust von 0,70 ha entspricht einem relativen Verlust von 0,042 % der Nahrungshabitatflächen der Hohltaube im gesamten Schutzgebiet; liegt somit deutlich unter dem Schwellenwert. Bedingung C ist somit erfüllt. D. Es entsteht kumulativ mit den o.g. Vorhaben ein Flächenverlust von 1,25 ha Nahrungshabitatfläche. Der relative Flächenverlust entspricht somit 0,076 % der Gesamtfläche, liegt also weit unter der 1 %-Schwelle. Durch den Verlust von 1,25 ha gehen 3,8 % der benötigten Nahrungshabitatfläche eines Brutpaares verloren; der Schwellenwert der Erheblichkeit wird auch hier weit unterschritten. Bedingung D ist somit erfüllt.

14 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 13 E. i jedoch keine Nahrungshabitatflächen betroffen. Die Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit kam zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Hohltaube in Bezug auf ihre Revierzentren entstehen. Das Vorhaben wurde bereits genehmigt und (teilweise) umgesetzt. Bedingung E ist somit erfüllt. Ergebnis: Die v.g. Vorhaben sind auch in Summation nicht geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele Hohltaube erheblich zu beeinträchtigen. Aufgestellt, Untereisesheim, den Dipl.-Ing. (FH) U. Müller Anlagen

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21 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 20 Bestandsplan zum Umweltbericht unmaßstäbliche Verkleinerung

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23 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 22

24 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite 23 Anlage Nr. 10 Ausbau der K 1131 Schützingen Variantenvergleich Gündelbach

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26 Stadt Vaihingen a.d. Enz / B- -Vorprüfung / Seite Quellenangaben 1. Standarddatenbogen zum FFH- 2. Standarddatenbogen 3. Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet Vogelschutzgebiete und Karten der Lebensstätten, RP Stuttgart, Referat 56, Juni Im Portrait die Vogelarten nach EU-Vogelschutzrichtlinie, LUBW Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten, Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten, Herausgeber: LUBW 2002, im Auftrag des Ministeriums Ländlicher Raum Baden- Württemberg 6. Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete, Herausgeber: MLR Baden- Württemberg in Zusammenarbeit mit der LUBW, November FFH-Arten in Baden-Württemberg, Erhaltungszustand der Arten, LUBW Nov Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007, Lambrecht, H. & Trautner, J.

27 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) FFH-Gebiet 1.3 Vorhabenträger Adresse Stadt Vaihingen a.d. Enz Stadtplanungsamt Friedrich-Kraut-Straße Vaihingen a.d. Enz Telefon / Fax / Frau Schmitt, Tel: / Gemeinde Vaihingen a.d. Enz, OT Gündelbach 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ludwigsburg 1.6 Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ludwigsburg 1.7 Beschreibung des Vorhabens Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung der Fa. Hubl zu schaffen. weitere Ausführungen: siehe Anlage, Kapitel 1 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Freie Landschaftsarchitektin / / Ursula Müller Görlitzer Straße 11 * Mueller-LA@t-online.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift (U. Müller) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG)

28 2 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde Erlen-Eschen-Auwald* Fischart Groppe (Cottus gobio) Befahren der Waldflächen Jede Form von Entwässerung, Veränderungen des Wasserregimes Freizeitaktivitäten Verlust von strukturreichen Gewässersohlen mit kiesigem Substrat und größeren Steinen Errichten von Querbauwerken Beeinträchtigung der Wasserqualität Eintrag von Feinsedimenten, die zum Zusetzen des Kieslückensystems führen Eisvogel (Alcedo atthis.) Gewässerausbau Verlust von Steilufern und Steilwänden (z.b. in Kiesgruben) Wasserverschmutzung intensive Freizeitaktivitäten an Brutplätzen und am Gewässer Hohltaube (Columba oenas) Verlust von strukturreichen Laubmisch-

29 wäldern mit Altholz und Habitatbäumen (Schwarzspechthöhlen) Flächenverlust in Nahrungshabitaten 3 *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage, Kapitel Nr. 2

30 4 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde Flächenverlust (Versiegelung) Hohltaube Verlust von m² Nahrungshabitat keine Erlen-Eschen- Auwald* keine Fischart Groppe (Cottus gobio) keine Eisvogel (Alcedo atthis.) keine Eingriffe in diesen LRT keine Eingriffe in die Lebensstätten der Groppe keine Eingriffe in die Lebensstätten des Eisvogels 6.2 betriebsbedingt stoffliche Emissionen entfällt akustische Beeinträchtigungen entfällt optische Wirkungen entfällt Gewässerausbau entfällt Einleitungen in Gewässer (stofflicher, thermischer, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) entfällt entfällt Lagerplätze werden auf dem Baugelände eingerichtet; keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme Emissionen entfällt Baulärm, Vibrationen Während der Baumaßnahme ist zeitweilig mit Baulärm und Vibrationen zu rechnen. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

31 5 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage Kapitel 3 betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben, siehe Anlage, Kapitel 3 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen: siehe Anlage

32 6 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

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