Kurier. Wolf zu Arbeitszeitgesetz: "Ich teile die Sorge des DEHOGA" Hotel- und Gaststätten-

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1 Hotel- und Gaststätten- Kurier Fachkräftemangel begegnen Infoveranstaltung in Villingen-Schwenningen von DEHOGA, Arbeitsagentur und IHK SEPTEMBER 2016 Heft 7 Hotel- und Gaststättenverband Schwarzwald-Bodensee e.v. im Wolf zu Arbeitszeitgesetz: "Ich teile die Sorge des DEHOGA" Justiz, Europa und Tourismus für Minister Guido Wolf (CDU) ist die Kombination seiner Ressortzuständigkeiten zwar ungewöhnlich, aber keineswegs ein Nachteil für die Tourismusbranche im Land. Im Interview mit dem DEHOGA Magazin erläutert der neue baden-württembergische Tourismusminister seine wichtigsten Ziele und Prioritäten. Herr Minister, die Zuordnung des Wirtschaftsbereichs Tourismus zum Justizministerium ist bundesweit einzigartig und hat bei vielen unserer Verbandsmitglieder Irritationen ausgelöst. Sie befürchten, dass der Tourismus trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutung ins Abseits wirtschaftspolitischer Entscheidungen gerät, weil die eben nicht im Justizministerium vorbereitet werden, sondern im Wirtschaftsministerium. Was können Sie auf solche Befürchtungen entgegnen? Guido Wolf: Die Konstruktion mag auf den ersten Blick ungewöhnlich anmuten. Dennoch bin ich nach den ersten Wochen im Amt mehr denn je davon überzeugt, dass sich die Bereiche Justiz und Europa sowie Europa und Tourismus hervorragend ergänzen. Der Tourismus weist starke Beziehungen zum Bereich Europa auf: 77 Prozent aller ausländischen Übernachtungen im badenwürttembergischen Tourismus sind Fortsetzung auf Seite 2 AUS DEM INHALT: Gastfreundschaft digital 6 Schulungsangebote 9 DEHOGA Versicherungscheck 10 Lossprechungsfeiern 11 Mindestlohn steigt 15 Das Schnupperpraktikum 17 DEHOGA Beratungsangebot 18, 19 DEHOGA kompakt 23

2 Fortsetzung von Seite 1 Übernachtungen von Menschen aus der Europäischen Union. Die Landesvertretung in Brüssel lässt sich wunderbar nutzen, um verstärkt für den Tourismusstandort Baden-Württemberg zu werben. Für mich ist Tourismuspolitik ein zentrales Querschnittsthema das wie bislang im Landwirtschaftsministerium auch in meinem Ressort durch mich und ein engagiertes Team mit allem Nachdruck bearbeitet werden wird. Was sind Ihre wichtigsten tourismuspolitischen Ziele für die kommende Legislaturperiode? In der Koalitionsvereinbarung sind die wichtigsten tourismuspolitischen Handlungsbereiche bereits niedergelegt. Da steht zuvorderst die Fortschreibung des aus dem Jahr 2009 stammenden Tourismuskonzepts Baden-Württemberg als strategische Handlungsleitlinie der Tourismusakteure des Landes im Hinblick auf sich verändernden Rahmenbedingungen an. Im Zuge dieser Fortschreibung wollen wir gemeinsam mit Kommunen, Verbänden und den weiteren Beteiligten auch das Thema Digitalisierung im Tourismus sowie die Herausforderungen des demographischen Wandels vertieft beleuchten. Vor dem Hintergrund des Veränderungsdruckes aus den Gesundheitsreformen der 90er Jahre und Strukturveränderungen im Markt hat das Land gemeinsam mit den betroffenen Akteuren in der vergangenen Legislaturperiode ein Gutachten zur Fortentwicklung des Heilbäder- und Kurortewesens in Baden-Württemberg erstellen lassen. Auf dieser Basis wollen wir auch hier weiter vorankommen. Wir werden dazu zunächst in drei Regionalkonferenzen die Ergebnisse des Gutachtens in die Fläche bringen, um dann gemeinsam mit den Kommunen und Leistungsträgern in die Umsetzung der zahlreichen Handlungsempfehlungen zu gelangen. Eng verwoben mit dem Gesundheitstourismus ist das Thema der Barrierefreiheit. Es bleibt nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine dauerhafte Aufgabe, Barrierefreiheit als unverzichtbaren und integralen Bestandteil des touristischen Angebots zu begreifen. Und selbstverständlich werden wir unser bewährtes Drei-Säulen-Modell der Tourismusförderung mit dem kommunalen Tourismusinfrastrukturprogramm, der Marketingförderung der TMBW und der Regionen sowie der einzelbetrieblichen Förderung über die L-Bank auch in dieser Legislaturperiode weiter fortführen. Der in der letzten Legislaturperiode mit bundesweiter Pionierfunktion entwickelte Nachhaltigkeits-Check für Tourismusdestinationen ist serienreif; ihn wollen wir verstetigen und als Zertifizierungsverfahren für nachhaltigen Tourismus in der Fläche implementieren. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sorgen für erhebliche Probleme im Gastgewerbe. Viele Betriebe haben bereits die Öffnungszeiten reduziert oder sogar zusätzliche Ruhetage eingeführt, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Das geht auf Kosten des touristischen Angebotes. Unterstützen Sie als Tourismusminister die Forderung des DEHOGA nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes? Ich teile die Sorge des DEHOGA, dass durch die Regelungen des Arbeitszeitschutzgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des Mindestlohngesetzes die gastgewerblichen Betriebe unter erheblichen Druck geraten und dies zu einer Ausdünnung des touristischen Angebotes insbesondere im ländlichen Raum führen kann. Ich plädiere dafür, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf unsere Lebenswirklichkeit zu überarbeiten. Eine Flexibilisierung etwa hinsichtlich der Ausgleichszeiträume für Mehrarbeitszeiten Vorschläge des DEHOGA dazu liegen ja auf dem Tisch könnte einen sinnvollen Lösungsvorschlag darstellen. In Baden-Württemberg gibt es nach wie vor Gemeinden und Landstriche, die kein schnelles Internet haben. Das ist für die Tourismusbetriebe dort ein immer gravierenderer Wettbewerbsnachteil. Was tut die Landesregierung, um Abhilfe zu schaffen? Internetzugänge, die größere Datenmengen schnell übertragen, gehören zu einer modernen Infrastruktur und haben sich zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt, gerade auch für den Gewerbe- und Tourismussektor. Die Landesregierung kommt der gestiegenen Bedeutung des schnellen Internets für die Lebensqualität und die Wirtschaftskraft nach und unterstützt Kommunen mit einem beispiellosen Breitbandförderprogramm, dass bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten des Ausbaus übernimmt. GE Tiefenhäusern 2 D Höchenschwand T +49 (0) info@baur-bwf.de 2

3 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Die Verbandsgeschäftsstellen erreichen Sie über: Zentralgeschäftsstelle Freiburg: Günterstalstr. 78, Freiburg i. Br., Telefon , kurier@dehogasb.de, Geschäftsführer: RAss Alexander Hangleiter Stellv. Geschäftsführerin: RAin Doris Hertweck Geschäftsstelle Baden-Baden: Lichtentaler Str. 43, Baden-Baden, Telefon Geschäftsführer: RA Markus Fricke Geschäftsstelle Konstanz: Petershauser Str. 32, Konstanz, Telefon Geschäftsführerin: RAin Ines Kleiner (IK) Sogenannte Sharing-Portale wie Airbnb und Wimdu greifen zunehmend in den Wettbewerb um Übernachtungsgäste ein. Wer dort Zimmer anbietet und viele Vermieter dort tun das mit klar gewerblicher Zielsetzung, muss deutlich weniger Auflagen erfüllen als wie Hotels oder Pensionen. Was ist Ihre Haltung zu dieser Problematik? Es ist davon auszugehen, dass die Bedeutung dieser so genannten Share- Economy auch in Baden-Württemberg zunehmen wird. Dabei muss man sehr genau hinschauen, inwieweit es sich tatsächlich beim einzelnen Angebot um eine Form des Teilens handelt und wo es sich schlichtweg um die Realisierung von renditeorientierten Geschäftsmodellen handelt. Grundsätzlich hat zu gelten, dass Rechts- und Schutzstandards sowie Arbeitnehmerrechte auch in der kommerziellen Share-Economy beachtet und durchgesetzt werden müssen. Soweit solche Tätigkeiten der Share-Economy auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, erfüllen sie den allgemeinen Gewerbebegriff mit der Folge, dass die Gewerbeordnung auf sie anwendbar ist. Von daher sehe ich unter dem Aspekt der wettbewerbsbezogenen Chancengleichheit weniger ein Regelungsdefizit, als derzeit ein Überwachungs- und Vollzugsproblem. Herr Minister, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. Impressum Postvertriebsstück des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Schwarzwald-Bodensee e.v. Herausgeber: dori Verlag und Werbung UG (haftungsbeschränkt) Wasenweilerstraße Bötzingen Telefon Fax info@dori-verlag.de Redaktion: Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Schwarzwald-Bodensee e.v., Günterstalstr. 78, Freiburg i. Br., Klaus Althoff (KA), Alexander Hangleiter: Telefon , Fax Wolfgang Grosholz (ag): Telefon + Fax dori Verlag und Werbung Telefon Fax info@dori-verlag.de Für alle, die wissen, wo man den besten Fang macht. Von Hering bis Red Snapper: METRO liefert Ihnen köstlichen frischen Fisch zu exzellenten Preisen. Noch kein kunde und GewerbetreibeNder? Jetzt anmelden: Druck: Hofmann Druck, Emmendingen Anzeigen: Bender Werbe GmbH, Postfach Freiburg i. Br., Telefon , Fax , bender@werbe-gmbh.de Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 15. Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen Verlag und Redaktion keine Haftung. Erscheinungsweise: monatlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 35 Euro Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Hinweis gemäß 26 I Bundesdatenschutz: Der Versand des HOGA-KURIER erfolgt über eine Adressdatei, die mit der elektronischen Datenverarbeitung geführt wird. METRO C&C Deutschland GmbH Industriestraße Gundelfingen 3

4 Rabatt im Music-Online-Shop Sound Catering: Individuelle Musik für den Betrieb Passende Musikkonzepte gewinnen für Betriebe zunehmend an Bedeutung DE- HOGA Mitglieder profitieren von einem Rahmenvertrag mit dem Partner SOUND CATERING by Ketchup Musik. Sie erhalten 10 Prozent Rabatt im Music-Online- Shop und sparen obendrein auch noch bei der GEMA. Alle aktuellen Informationen über die zahlreichen DEHOGA-Koopera-tionspartner und über geldwerte Vorteile finden Mitglieder unter Verbandsmitglieder können somit Musik-Raum-Konzepte im Internet mit wenigen Mausklicks auswählen und einfach und bequem buchen, ganz gleich ob für den Hotelbetrieb, das Restaurant, das Café, die Bar, den Club oder die Kneipe. Anschaffungskosten entstehen nicht, allerdings wird ein internetfähiger Computer mit Daten-Flatrate benötigt, der an die Musikanlage im Betrieb angeschlossen werden kann. Sound Catering bietet harmonische Musik-Raum-Konzepte. Design, Fusion, International, Italian, Asian, Latin und vieles mehr: Jeder Online-Musiksender beinhaltet rund um die Uhr die richtige und stimmige Musik je nach Konzept, von Profis erstellt. Aus tausenden Titeln hat Sound Catering den jeweils passenden Mix zusammengestellt. Zukünftig müssen Mitglieder Ein internetfähiger Computer mit Daten-Flatrate, der an die Musikanlage im Betrieb angeschlossen werden kann, reicht und schon kann man sich das zum Betrieb passende Musikkonzept auswählen oder zusammenstellen lassen. Foto: fotolia zept für den Betrieb zusammenstellen. Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt und profitieren außerdem von einem GEMA-Vorteil. Wer nämlich ausschließlich die Musik von Sound Catering einsetzt, profitiert davon, dass diese nur als sog. Ladenfunk im günstigen GEMA-Tarif R lizenziert werden muss. Kontakt: Sound Catering Südliche Münchener Str. 42c, Grünwald Telefon: Mail: info@sound-catering.de Internet: Arbeitsschutz-DVD BGN legt ein Update vor Die DVD der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, das Standardwerk für betrieblichen Arbeitsschutz, ist jetzt in aktualisierter Form verfügbar. Unternehmer und Beschäftigte, die konkrete Informationen zum Arbeitsschutz oder Praxishilfen brauchen, werden in den Branchenportalen der Ausgabe 2016/2017 schnell fündig. Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen sowie alle wichtigen Rechtstexte sind nur einige Punkte, die auf der DVD zusammengefasst sind. Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem für die Unnur noch einmal am Tag den Rechner hochfahren und auf Play drücken. Alles andere passiert dann ganz von alleine genau so, als ob ein echter DJ engagiert wäre. Mitglieder können die neuen Musikkonzepte unter Angabe ihrer DEHOGA Mitgliedsnummer auch einen Monat lang unter testen. Einfach unter Angabe der DEHOGA-Mitgliedsnummer die in Frage kommende Laufzeit wählen. Bei Nichtgefallen reicht eine Mail an info@sound-catering.de und die Buchung wird abgeändert. Wer es noch individueller haben möchte, lässt sich von den Profi-DJs ein spezielles Konternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks. Für all diese Bereiche gibt es auf der jetzt aktualisierten DVD abgestimmte Informationen zum Arbeitsschutz. Ergänzt wird das Angebot durch Hinweise zum Prämienverfahren und wichtige Kontaktadressen. Bestellung (für Mitgliedsbetriebe ist die DVD kostenlos): im Internet: (Shortlink = 1272) per medienbestellung@bgn. de per Fax: Aktualisiert: die Arbeitsschutz-DVD der BGN. 4

5 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Die hogarente: modern, erfolgreich, vorteilhaft Das Branchenversorgungswerk für das Hotel- und Gaststättengewerbe Attraktive Konditionen, auch für kleine Betriebe Senkung der Lohnnebenkosten und gleichzeitig zufriedene Mitarbeiter Einfache Handhabung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns: ERGO Beratung und Vertrieb AG, Regionaldirektion Freiburg Markus-Walter Hirt, Konrad-Goldmann-Str. 8, Freiburg/Breisgau Tel , markus.walter.hirt@ergo.de Weitere Infos finden Sie auf 5

6 WIR GASTFREUNDE GastroMobil: Testläufe an Schulen An zwei Schulen in Bahlingen und in Ettenheim haben erstmals Jugendliche das GastroMobil auf den Prüfstand gestellt und sich über die Berufe im Gastgewerbe informiert. Auf großes Interesse stieß das Gastromobil bei seinem ersten Einsatz an Schulen in Bahlingen und Ettenheim. Foto: Lanig Am Montag, den 25. Juli, besuchte der ausgebaute Linienbus die Silberbergschule in Bahlingen am Kaiserstuhl. Zwei Klassen haben die Stationen im Bus ausprobiert. Auch Ralf Gut, Vorsitzender der Bezirksstelle Emmendingen, war vor Ort und testete begeistert einzelne Module. Am Dienstag, den 26. Juli, machte das GastroMobil an der Heimschule St. Landolin in Ettenheim Halt. Dort besuchten eine 9. und eine 12. Klasse das Gastro- Mobil. Andreas Feißt, Vorsitzender der Kreisstelle Lahr, war beeindruckt, wie viel Spaß die Schüler im GastroMobil hatten. Der Bus ist echt cool und macht viel Spaß. Ich habe mich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandergesetzt. Am besten hat mir der GastroExpress gefallen, so Marina Dengler. Dana Hüglin interessiert sich für den Beruf Hotelkaufmann/-frau: Ich habe bei jeder Station etwas dazugelernt echt sehr interessant. Auch das Kampagnendesign kam bei den Jugendlichen gut an: Die Farben und die Gestaltung finde ich super, das macht die Branche interessant und ansprechend, erklärt Melissa Huber. Marius Schaur mochte am liebsten die Stationen in der GastroMobil-Küche : Am besten haben mir die Aufgaben mit den Gewürzen und dem virtuellen Kochtopf gefallen, denn auch privat koche ich gerne. Im GastroMobil können sich die Jugendlichen an der Ausbildungsplatzbörse die Ausbilderprofile der Betriebe in ihrer Region ausdrucken und sich direkt bei ihnen bewerben. Wie Sie ein Ausbilderprofil anlegen und in die Börse kommen? Alle Informationen zur Kampagne finden Interessierte unter Chance für mittelständische Unternehmen Projekt Gastfreundschaft digital gestartet Mit einer Expertenrunde zum Thema Digitalisierung im Gastgewerbe startete am 23. August in Stuttgart das DEHOGA-Projekt Gastfreundschaft digital. Das auf drei Jahre angelegte Projekt hat zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen der Branche bei der Nutzung von Chancen durch digitale Technologien zu unterstützen. Knapp zwei Drittel der Projektfinanzierung im Gesamtvolumen von rund Euro werden durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg finanziert, den übrigen Betrag steuert der DE- HOGA Baden-Württemberg durch eigene Leistungen bei. Teilnehmer der Auftakt-Expertenrunde waren: Dr. Peter Mendler (Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg), Thomas Behrend (Hotel SI-Suites, Stuttgart), Stefan Bezold (Infor GmbH), Fabian Geister (CKV Geister GmbH), Andreas Pfeifer und Katherina Die Expertenrunde zum Thema Digitalisierung im Gastgewerbe, die das DEHOGA-Projekt Gastfreundschaft digital begleitet. Foto: Ohl Grau (Agentur Die Heldenhelfer), David Heidelberg (Touronline AG), Christoph Hoos (Gastrofix GmbH), Bartek Kaznowski (Gastronovi GmbH), Lucie Lauble (resmio GmbH), Jean-Georges Ploner (Ploner Hospitality Consulting GmbH), Bernd Reutemann (Hotel Bischofsschloss, Markdorf), Dirk Schirmer (Customer in Focus GmbH), Dr. Marco Till (Gastro MIS GmbH), Klaus Zeiß (web4business Content Management AG). Von Seiten des DEHOGA Baden-Württemberg waren Landesvorsitzender Fritz Engelhardt, der Vorsitzende der Fachgruppe Gastronomie, Waldemar Fretz, Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr, stv. Hauptgeschäftsführerin Petra Thollembeek, Wilhelm Okesson, Leiter DEHOGA Beratung GmbH, Gastfreundschaft digital -Projektleiter Sebastian Wetzler von der DEHOGA Beratung und Daniel Ohl, Geschäftsführer Kommunikation, bei der Veranstaltung dabei. 6

7 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Am 17. Oktober in Uhingen Powertag der DEHOGA-Unternehmerfrauen Zu Gast beim Powertag (von links): Simone Langendörfer, Torsten von Borstel, Dr. Mark Dorfmüller; Marco Miele, Thomas Gredel und Moderatorin Melanie Baka. Ein attraktives Programm mit viel Information, Unterhaltung und Kommunikation erwartet die Besucherinnen und Besucher des DEHOGA-Unternehmerfrauen-Powertag am 17. Oktober. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr im Gerber Park Hotel, Kanalstraße 47 in Uhingen. Ab 9 Uhr steht dort für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Kaffee- und Teebuffet bereit. Das Programm endet gegen Uhr. Mehr als 600 Unternehmerinnen und Führungskräfte aus Hotellerie und Gastronomie engagieren sich im Netzwerk der DEHOGA-Unternehmerfrauen in Baden-Württemberg. Die mittlerweile 27 regionalen Unternehmerfrauen-Arbeitskreise organisieren über 150 Veranstaltungen im Jahr. Beim Powertag in Uhingen kommen DE- HOGA-Unternehmerfrauen aus ganz Baden-Württemberg zusammen. Auf dem Programm steht unter anderem feierliche Auszeichnung der DEHOGA-Unternehmerin des Jahres 2016, außerdem finden interessante Vorträge statt: benseinstellung mit Dr. Mark Dorfmüller, die Chancen durch E-Learning mit hogafit, dem neuen Lernportal für die Branche sowie die zauberhaft andere Welt des Trainers und Mentalisten Marco Miele, der die Signale der Körpersprache erklärt und entschlüsselt. Ein Gewinnspiel mit der Verlosung vieler attraktiver Preise, mehrere Kommunikationspausen zum Netzwerken sowie ein After-Work-Treff runden das Programm ab. Der Powertag der Unternehmerfrauen steht allen Interessierten (auch Männern) offen. Die Teilnahme inkl. Mittagsbuffet und Tagungsverpflegung kostet 60 Euro (Mitglieder). Nichtmitglieder bezahlen 120 Euro. Anmeldung unter powertag oder telef. unter Gleichstellungsgesetz Behinderte Menschen nicht abweisen Eine Gruppe von Förderschülern hat sich beim Behinderten- beauftragten der Stadt Stuttgart beschwert. Der Vorwurf: Die Schüler seien beim Besuch eines Tanzlokals diskriminierend behandelt worden. Wörtlich heißt es in dem Beschwerdeschreiben: Nachdem sie von einigen Clubs mit der Begründung von,falscher Kleidung abgewiesen wurden, ließ der Türsteher des Clubs XY (Name von Redaktion entfernt) die Jugendlichen ein. Als der Clubbesitzer eintraf, forderte er uns auf, den Club zu verlassen. Er könne keine Behinderten im Club lassen, da er eine,verantwortung seinen anderen Gästen gegenüber habe. Zwar habe der Mann nach einem Gespräch seine Entscheidung zurückgenommen, dies sei jedoch für die Jugendlichen, die tief getroffen gewesen seien, nicht mehr akzeptabel gewesen. Der DEHOGA kann den Vorwurf in der Sache nicht prüfen. Er stellt aber im Bereich der Geschäftsstelle Stuttgart einen Einzelfall dar weitere Vorwürfe dieser Art sind dem DEHOGA nicht bekannt geworden. Dennoch nimmt der Verband die Angelegenheit zum Anlass, an dieser Stelle nochmals über die einschlägigen Bestimmungen zu informieren: In 19 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) heißt es: Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [ ] ist unzulässig. Dies gelte gerade für Massengeschäfte also für Geschäfte, bei denen es typi- Glückforscherin Simone Langendörfer spricht zum Thema Achtsamkeit und Führung. Ihre Botschaft: Achtsamkeit und Wertschätzung sich selbst, aber auch Mitarbeitern gegenüber, sind ein zentrales Gut in der Unternehmensführung. Lebensmittelverschwendung reduzieren, Kosten senken um dieses aktuelle Thema geht es beim Vortrag von Torsten von Borstel Ergonomie-Trainer Thomas Gredel zeigt humorvoll und informativ auf, wie sich Wohlbefinden und Arbeitsleistung mit einfachen Techniken im Alltag steigern lassen. Weitere Programmpunkte sind unter anderem: eine Podiumsdiskussion zum Thema Bewegung, Sport und positive Lescherweise keine Rolle spielt, wer konkret Kunde ist. Zu Massengeschäften gehören unterem anderen Restaurant- und Diskothekenbesuche. Bei Verstößen gegen das AGG drohen Bußgelder, außerdem können Geschädigte Schmerzensgeld-Ansprüche anmelden. Ausführliche Informationen über die Bestimmungen des AGG erhalten DEHOGA- Mitglieder in den Geschäftsstellen des Verbandes Dass viele Hotel- und Gaststättenbetriebe vorbildlichen Service für Gäste mit Behinderung bieten, belegt im Übrigen die breite Beteiligung der Branche an der Gemeinschaftsinitiative unbehindert miteinander. Informationen dazu finden Interessierte im Netz unter 7

8 Umsätze im Ländervergleich Das deutsche Gastgewerbe in Zahlen Das deutsche Gastgewerbe in Zahlen Mit mehr als Unternehmen und bundesweit 74,18 Milliarden Euro Netto-Jahresumsatz gehört das Gastgewerbe zu den großen Dienstleistungsbranchen in Deutschland. Knapp zwei Drittel des Branchenumsatzes (48,1 Milliarden Euro) werden in der Gastronomie erwirtschaftet, auf die Hotellerie entfallen 26 Milliarden Euro pro Jahr. Der jährliche Netto-Durchschnittsumsatz pro Betrieb liegt bundesweit bei Euro (Beherbergung: Euro, Gastronomie: Euro). Wie groß die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern sind, zeigt die Karte auf dieser Seite Anzahl Unternehmen Umsatz (in Euro) Umsatz pro Unternehmen Mehr Zahlen und Fakten zum Gastgewerbe bundesweit unter (Rubrik Zahlen & Fakten Aktuelle Zahlen zum Gastgewerbe in Baden-Württemberg liefert die Broschüre Statistik aktuell. Download unter Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: März

9 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Schulungsveranstaltungen Antworten auf wichtige Fragen 75 Mitglieder informierten sich am 3. August in Rauenberg bei einer Schulungsveranstaltung darüber, welche Anforderungen ihre Kasse spätestens ab dem 1. Januar 2017 erfüllen muss. Foto: Schwerdt Was muss eine Kasse ab Januar 2017 können, was ist beim Tarif- und Arbeitsrecht zu beachten, was sichert die Hygiene im Betrieb und wie können Betriebe Auszubildende gewinnen? Das sind die Fragen, auf die der DEHOGA seinen Mitgliedern bei einer Reihe von Schulungsveranstaltungen Antworten vermittelt. Neue Anforderungen an Kassen gelten ab Januar Welche das sind, darüber informierte der DEHOGA seine Mitglieder landesweit in den letzten Monaten bei Informationsveranstaltungen. Außerdem erfuhren die Teilnehmer, wie Sie sich als Gastronom auf eine Betriebsprüfung vorbereiten können und was es in der täglichen Praxis zu beachten gilt. Nach Veranstaltungen in Neckarsulm, Heidenheim, Rastatt, Konstanz, Sinsheim und Rauenberg findet die nächste und letzte Informationsveranstaltung am Montag, 10. Oktober 2016, von Uhr bis Uhr im Best Western Queens Hotel in Niefern- Öschelbronn statt. Interessenten können sich online anmelden unter Tarif- und Arbeitsrecht Tarif- und Arbeitsrecht sind Themen einer Veranstaltungsreihe, zu der der DE- HOGA seine Mitglieder seit dem Frühjahr einlädt. Die Teilnehmer lernen die Eckpunkte des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages und die praxisrelevanten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen und anzuwenden. Die nächsten zwei Veranstaltungen finden jeweils von Uhr bis Uhr am 12. September im Best Western Hotel Rastatt und am 26. September im Best Western Plus Delta Park in Mannheim statt. Interessenten können sich online anmelden unter Schulungen für Ausbilder Ausbildungsmarketing 2.0: der moderne Ausbildungsbetrieb ist der Titel einer Schulungsreihe, zu der der DEHOGA im Rahmen seiner von EU und Land geförderten Nachwuchskampagne landesweit einlädt. Ausbilder lernen dabei die Werbemittel und Werkzeuge der Nachwuchskampagne im Betrieb einzusetzen. Eine solche Veranstaltung fand bereits am 27. Juni im Dorint Kongresshotel Mannheim statt. Dabei ging es auch allgemein darum, wie sich moderne Arbeitgeber erfolgreich am Markt positionieren. Die nächsten Schulungen finden am 25. Oktober in Neckarsulm und am 8. November in Karlsruhe statt. Interessenten können sich dazu online anmelden unter Hygieneoffensive: Termine der Kreisstellen Ein Dauerbrenner sind die im Rahmen der DEHOGA-Hygieneoffensive seit vier Jahren auf Kreisstellenebene angebotenen Schulungen. Mehr als Mitglieder und Mitarbeiter nahmen bislang daran teil. Dokumentation, Hygieneleitlinien, Infektionsschutzgesetz: Alles, was Gastronomen und Hoteliers wissen müssen und was bei Kontrollen eine Rolle spielen kann, wird in diesen Schulungen behandelt. Die Schulungen dauern etwa 1,5 Stunden. Bis November stehen diese Termine bisher fest: November Hochschwarzwald: 2. November, Uhr bis Uhr im Hotel Schwarzwaldhof in Hinterzarten. Baden-Baden: 7. November, Uhr bis Uhr, im Löwensaal Lichtental in Baden-Baden. Kreisstellen Freiburg-Stadt, Freiburg- Land, Emmendingen, Müllheim: 8. November, 9 bis 11 Uhr oder Uhr bis Uhr, Heuboden-Landhaus Blum in Umkirch. Lahr: 17. November, 15 bis 17 Uhr, im Hotel-Restaurant Grüner Baum in Lahr. Die Kosten betragen 20 Euro pro Person. Mehr Infos und aktuelle Termine unter 9

10 DEHOGA-Versicherungscheck Besser und günstiger versichert Besserer Versicherungsschutz und über Euro Ersparnis pro Jahr: Für Familie Mokni (Mokni s Palais Hotel & Spa) in Bad Wildbad lohnt sich die Zusammenarbeit mit dem DEHOGA-Versicherungspartner RVM. Für die Hotelier-Familie Mokni aus Bad Wildbad hat sich der DEHOGA-Versicherungscheck gelohnt. Im Bild Erika und Mohamed Mokni mit Sohn Selim. Foto: Stocker Wir waren vorher eigentlich auch schon gut versichert, sagt Erika Mokni, die gemeinsam mit Ehemann Mohamed und Sohn Selim die beiden Häuser Badhotel und Rossini mit derzeit 95 vermietbaren Zimmern in Bad Wildbad führt. Allerdings habe die Versicherung bei Schadensfällen mitunter lange gebraucht, um die fälligen Leistungen zu erstatten. Wir mussten Monate lang in Vorleistung gehen. Auf diesen Ärger hatten wir keine Lust mehr. Die Empfehlung für die Firma RVM Versicherungsmakler erhielten Mohamed und Erika Mokni zunächst von einem Ingenieur, der im Haus tätig war, berichtet Mohamed Mokni. Danach haben wir im DEHOGA Magazin gelesen, dass RVM jetzt auch Partner unseres Verbandes ist. Dann haben wir Nägel mit Köpfen gemacht. Versicherungsschutz optimiert und Kosten gesenkt Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die RVM-Experten haben die Versicherungsverträge der Hotels unter die Lupe genommen und beachtliches Optimierungspotenzial festgestellt nicht nur bei den Kosten, sondern auch beim Versicherungsschutz. Unter anderem Florian Rassmann Hotel- & Gastronomielösungen Partner der hoga-data GmbH protel Hotelsoftware Die Lösung für jeden Betrieb! hogapos Mehr als nur eine Kasse! Unser Demo-Mobil: alles an Board wurden die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht und die Höchstentschädigungen bei Sachversicherungen erhöht. Außerdem ist Kühlgut nunmehr prämienfrei mitversichert. Dennoch zahlen Moknis rund Euro weniger im Jahr als vorher. Auch die betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter, die Familie Mokni arbeitgeberfinanziert anbietet, wurde in Zusammenarbeit mit RVM optimiert. Mit Service und Abwicklung sind die Hoteliers aus Bad Wildbad sehr zufrieden: RVM nimmt uns den Stress mit der Sichtung und Kündigung der einzelnen Verträge ab die sind für uns ein Kontrollorgan in Versicherungsfragen, sagt Mohamed Mokni, der diese Entlastung zu schätzen weiß: Wir brauchen unsere Zeit für die Gäste, nicht für Papierkram. Anders als bisher wurden nicht alle Versicherungsverträge beim gleichen Unternehmen abgeschlossen. Als eines der großen Versicherungsmakler-Unternehmen in Deutschland vermittelt RVM die jeweils leistungsfähigsten Anbieter. Dennoch gibt es auch im Schadensfall nur einen Ansprechpartner, nämlich RVM. Die häufigsten Versicherungslücken im Gastgewerbe: Das sind die häufigsten Versicherungslücken, die RVM in gastgewerblichen Betrieben feststellt: Betriebs- und Tätigkeitsbeschreibung stimmen nicht mit der Realität überein. Haftungsrisiken der Unternehmer sind gar nicht oder nur teilweise abgesichert. Die Versicherungsvertragsbedingungen passen nicht zur gastgewerblichen Branche. Benötigte Risiken wie z. B. Betriebsschließung oder Kühlgut sind gar nicht abgesichert. Die Summen in der Sachversicherung (Inhalt und Gebäude) stimmen nicht. Die Summe der Ertragsausfall-Versicherung stimmt mit dem Rohertrag und der benötigten Zeit nicht überein. 10 Prozent sparen oder 100 Euro bekommen Diese und weitere Punkte prüft RVM als Makler unabhängig von den Interessen der Versicherungsunternehmen. Aufgrund der Kenntnis aller Versicherungsgesellschaften in Deutschland kann RVM den günstigsten Preis herausfinden. Wer den DEHOGA-Versicherungscheck macht, spart laut RVM garantiert 10 Prozent im Sach- und Haftpflichtbereich oder bekommt 100 Euro. Übrigens: Nach über 100 durchgeführten Checks musste RVM die 100 Euro noch nie bezahlen. Die Ersparnis lag stets über 10 Prozent und im Durchschnitt deutlich über diesem Wert. (do) SERVICE: Mehr Infos unter oder direkt bei RVM: Telefon: dehogabw@rvm.de 10

11 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Lossprechungen Erfolgreiche Azubis gefeiert Heidelberger Hoteliers zeigten Präsenz vor der Beratung über die Bettensteuer in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt am Mittwoch, 13. Juli, und auch bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 21. Juli, war die war die Branche stark vertreten. Foto: Kiefer In Lossprechungsfeiern, die von den Industrie- und Handelskammern und den DEHOGA-Kreisstellen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs organisiert werden, bekommen die Auzubildenden im Gastgewerbe nach bestandener Abschlussprüfung ihre Zeugnisse überreicht und feiern den Start in ihre berufliche Zukunft. Und diese sieht gerade im Gastgewerbe rosig aus in Zeiten des Fachkräftemangels haben gut ausgebildete Mitarbeiter beste Chancen auf eine Karriere. Ihnen stehen in der ganzen Welt die Türen offen, betonten die Festredner. 60 Absolventen in den Landkreisen Waldshut und Lörrach bekamen im IHK-Bildungszentrum in Schopfheim ihre Zeugnisse überreicht. Prüfungsbeste (mit 95 Punkten) ist Sina Meidinger, Köchin im Hotel Adler in Weil, sie hat von Alexandra Mußler, DEHOGA-Kreisvorsitzende Bad Säckingen, zusätzlich zum Zeugnis einen gläsernen Award bekommen. Einziger Wehmutstropfen: Es waren deutlich weniger Teilnehmer bei der Lossprechungsfeier als angemeldet. Alexandra Mußler: Jedem Azubi sollte es ermöglicht werden, an der Abschlussfeier teilzunehmen, das ist doch eine Ehre für unseren Branchennachwuchs. Foto: IHK Endlich Rechtssicherheit für WLAN Betreiber? Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die zum Ziel hatte, die Störerhaftung abzuschaffen und Rechtssicherheit für WLAN Betreiber zu gewährleisten. Gerade diese Zielsetzung wurde aber leider nicht erreicht. Weiterhin wird es möglich sein, Unterlassungsansprüche gegen WLAN Betreiber durchzusetzen. 40 Absolventen aus dem Landkreis Konstanz nahmen bei der Freisprechungsfeier im Steigenberger Inselhotel in Konstanz ihre Zeugnisse von Alexandra Thoss (IHK) und Manfred Hölzl (stv. Vorsitzender der DEHOGA- Kreisstelle Konstanz) entgegen. Die besten Prüflinge in diesem Jahr sind Christian Trabitz (Hotelfachmann, Parkhotel Halm, Konstanz) und Simone Welte (Hotelfachfrau, Hotel Riva, Konstanz) mit jeweils 91 Punkten, sowie Sofia Auer (Hotelfachfrau, Strandhotel Löchnerhaus, Reichenau) mit 90 Punkten. Foto: Kleiner Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Bereos OHG Kalchenstr Tettnang Tel.: Eml.: info@bereos.eu 11

12 Konstanz Markise neu bedruckt und Ärger im Haus Jörg Kersting, Inhaber des Restaurant-Vinothek Cantina Rabajà am Rande der Konstanzer Altstadt, ist ein viel gelobter Gastgeber und immer freundlicher Mensch mit charmantem Lächeln. Wenn er aber auf seine neue Markise am Eingang schaut, vergeht ihm das Lachen. Denn Anfang Juni, passend zum Saisonstart, bekam er ein Schreiben des städtischen Baurechts- und Denkmalamtes: Je Gewerbebetrieb sei an der Gebäudefassade nur eine Werbeanlage zulässig. Da schon die Fassade beschriftet sei, müsse die Beschriftung auf der Markise weg, so der Tenor. Kersting wehrt sich dagegen, zumal sich offenbar 17 Jahre lang niemand am Schriftzug gestört hat. Nur eine Werbeanlage zulässig Sauber ist konstanzerischer, stand jahrelang um Ordnung werbend auf den städtischen Müllwagen. Der flotte Spruch gilt auch für das Erscheinungsbild, für die Fassaden der Restaurants, Cafés und Weinstuben in der Konstanzer Altstadt und am Bodenseeufer. Die Schirme über den Außenplätzen und die Markisen sind akkurat leinenfarben. Wenige Restaurants, Eisdielen oder Imbisse stellen Werbeschirme von Brauereien oder Mineralwasserherstellern raus. In der im Februar 1985 vom damaligen Oberbürgermeister erlassenen und vom Stadtrat beschlossenen Satzung über Werbeanlagen und Automaten der Stadt Konstanz steht: An einer Gebäudefassade ist je Gewerbetrieb oder sonstiger Arbeitsstätte nur eine Werbeanlage zulässig, ausgenommen schmiedeeiserne Ausleger und Beschriftungen auf Schaufenstern. Die Werbeanlage kann aus mehreren Teilen bestehen, wenn sie insgesamt einheitlich gestaltet ist. Also: Beschriftungen an der Fassade oder auf der Markise. Markise ersetzt: Jetzt droht ein Bußgeld Der Hotelfachmann hat das seit 1999 bestehende Restaurant mit Vinothek im März 2014 übernommen. Im März beschädigte ein Sturm die 17 Jahre alte Markise mit dem genauso alten Schriftzug, der auch noch für Kaffee und Käse aus Italien warb. Der Gastronom ließ den neuen Stoff lediglich mit dem Namen Restaurant Vinothek Cantina Rabajà bedrucken. Nach der Montage kam das Schreiben vom Amt. Die Markise muss weg, sonst gibt s ein Bußgeld. Bei seiner Anfrage bekam Kersting zur Antwort: Nur weil man 17 Jahre nichts gesagt habe, heiße es nicht, dass der Schriftzug auf der Markise Bestand habe. Es habe sich ja niemand beschwert, erzählt Kersting aus den Gesprächen. Blauäugig sei er doch beim Wiederbedrucken davon ausgegangen, dass die Markise dann auch rechtens sei. Er dachte, es sei alles in Ordnung, zumal er sich ja auch noch Stühle, zehn Tische und Schirme in der Fußgängerzone genehmigen ließ und dafür jährlich über Euro Miete an die Stadt zahlt. Zudem sei die werbende Markise für ihn im Randbezirk der Altstadt überlebensnotwendig. Jetzt hat sein Architekt erst einmal den nötigen Bauantrag gestellt. Kersting hofft jedenfalls auf Kulanz oder Wohlwollen seitens der Stadt, sonst wären Euro Kosten für die dritte Markise, Anwalt und Anträge zusammen. Bestandschutz verloren gegangen Die Nachfrage im Rathaus hat ergeben, dass dem einstigen Besitzer im September 1999 die Baugenehmigung für die doppelte Fassadenbeschriftung erteilt worden war. Offenbar sei die damals beschriftete Markise aber ungenehmigt angebracht worden, so der Sprecher der Stadt. Durch die neue Bespannung und Werbeschrift sei in jedem Fall jeglicher Bestandschutz verloren gegangen. Die beschriftete Markise sei eine baurechtlich verfahrenspflichtige Werbeanlage. Ein entsprechender Bauantrag liege bereits vor. Wer durch Konstanz läuft, wundert sich, dass noch Namenszüge auf Markisen und Hauswänden gleichermaßen glänzen. Dazu die Pressestelle: Es gebe tatsächlich viele beschriftete Markisen, bei denen es sich in manchen Fällen um langjährige Altbestände handeln könne. Die genießen in der Regel auch Bestandschutz, solange sie nicht verändert oder ausgetauscht werden. Überwiegend seien diese genehmigt, wenn die Richtlinien eingehalten werden. Grundsätzlich werde aber jede Neugestaltung einer Markise im Rahmen eines bau- und eines denkmalrechtlichen Verfahrens überprüft. Die Stadt hält fest, dass laut Gestaltungsrichtlinien Werbung auf Sonnenschirmen im Altstadtbereich nicht erlaubt sei, wenn diese auf öffentlichen Flächen stehen. Dann dürften ja demnächst ein paar städtische Angestellte mehr auf Kontrollgang gehen. (geh) Nichts mehr zu lachen: Der Konstanzer Gastronom Jörg Kersting kann sich über seine neue Markise nicht mehr freuen. Die muss nämlich laut städtischer Anordnung verschwinden, weil sie eine Werbeträgerin ist und Cantina Rabajà bereits an der Hauswand steht. Kersting hofft jetzt trotzdem den Bestandsschutz zu genießen. Bilder: Gerhard Herr Immer schön ordentlich: Wer in Konstanz den Namen seines Restaurants an der Hauswand stehen hat, darf ihn nicht mehr auf die Markise schreiben. Auch die Schirme, die im öffentlichen Raum stehen, dürfen nicht beschriftet sein. An der Konstanzer Marktstätte hält sich jeder an die Vorschrift. 12

13 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Neuer Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: Dr. Thomas Geppert Dr. Thomas Geppert ist seit 1. August 2016 neuer Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern (BHG). Dessen Präsident Ulrich Brandl freut sich auf die Zusammenarbeit: Mit Dr. Thomas Geppert wechselt ein ausgewiesener Mittelstands- Experte an die hauptamtliche Spitze des Verbandes, der sich insbesondere durch Betriebe in dieser Größenordnung auszeichnet in Marktredwitz geboren, studierte Geppert nach seinem Abitur Politikwissenschaften in Bamberg. Im Rahmen seines Studiums arbeitete er sowohl für das Büro des Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich im Deutschen Bundestag, als auch im Brüsseler Büro des Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling im Europäischen Parlament. Nach Abschluss seines Studiums war er während und nach seiner erfolgreichen Promotion zunächst in der CSU-Landesleitung in München beschäftigt, u. a. als Ge- Alle Prüflinge bestanden GRAFENHAUSEN (KA). Es war das letzte Mal, dass Prüflinge aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe im Schwarzwaldhotel Schlüchtmühle in Grafenhausen ihre praktische Prüfung ablegten. Künftig werden die Prüfungen im Brauerei-Gasthof Waldhaus bei Thomas Zimmermann stattfinden. Insgesamt 60 angehende Köche sowie Hotel- und Restaurantfachkräfte stellten sich der Prüfungskommission. In ihrer Prüfungsaufgabe hatten die 14 angehenden Hotel- und 12 künftigen Restaurantfachkräfte einen dreitägigen Ausflug einer Fahrradgruppe mit 38 Personen zu planen. Passend zum Thema mussten die Tische dekoriert und eingedeckt sowie der Servicebereich mit umfassender Betreu brainstorm-werbeagentur.de Pudel wohl schäftsführer der Verkehrskommission, der Wirtschaftskommission, als Landesgeschäftsführer der Mittelstands-Union sowie als Leiter des Referats Wirtschaft, Finanzen und Verkehr bevor er als Geschäftsführer zum BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Landesverband Bayern e. V. wechselte. Geppert ist verheiratet und hat zwei Kinder. Der neue Landesgeschäftsführer freut sich auf die neue Herausforderung, Geppert wörtlich: Am Gastgewerbe und dem DE- HOGA Bayern reizen mich vor allem die enorme wirtschaftliche Bedeutung, aber auch die Vielfältigkeit. Es erfüllt mich mit Stolz, eine Dienstleistungsbranche mittelständischer Prägung zu vertreten, die in über Betrieben rund Erwerbstätige sowie Auszubildende beschäftigt. Der BHG gliedert sich regional in 75 Landkreise und sieben Bezirke mit Geschäftsstellen sowie der Landesgeschäftsstelle. Darüber hinaus vertreten ung der Gäste ausgeführt werden. Die 29 Koch-Prüflinge wurden ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin über den ihnen zur Verfügung stehenden Warenkorb informiert. Aus den Pflichtkomponenten wie Lachsforelle für die Vorspeise, Rehkeule für den Hauptgang und Halbbitter-Kuvertüre sowie Brombeeren für das Dessert mussten sie ein Drei-Gänge-Menü zusammenstellen und einreichen. Namens der Prüfungskommission und seitens der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee begrüßte Hansjörg Hechler (Hotel Mühle in Binzen) als Prüfungsausschuss-Vorsitzender die anwesenden Gäste. Er bedankte sich bei der Gastgeber-Familie Baschnagel für die Der DEHOGA in Bayern hat einen neuen Landesgeschäftsführer: den Politikwissenschaftler Dr. Thomas Geppert. (Foto: privat) die beiden Fachbereiche Hotellerie und Gastronomie mit ihren Fachabteilungen sowie die Fachausschüsse die speziellen Belange ihrer Mitglieder. langjährige Zusammenarbeit. Die Leiterin des Bereichs Ausbildung bei der IHK Schopfheim, Alexandra Thoß, bedankte sich bei den Gastgebern Erika und Guido Baschnagel mit einem Blumenstrauß und einem Gutschein für die Insel Mainau. Wie Sepp Beha, Küchenchef des Wasserschlosses in Inzlingen, nach dem Prüfungsessen bekanntgeben konnte, hatten die Damen und Herren Köche hervorragend gekocht. Zum Berufsbild der Hotel- und Restaurantfachleute gehöre es, Tische festlich einzudecken und gut zu servieren, sagte Prüferin Alexandra Mussler. Sie gab bekannt, dass alle jungen Männer und Frauen die Prüfung bestanden haben. 999 Möglichkeiten und mehr, damit sich Ihre Gäste pudelwohl fühlen! Rohrmatten Umkirch Tel info@huber-stannek.de 13

14 Ingrid Hartes in Südbaden Mitte August besuchte die Hauptgeschäftsführerin des die DEHOGA Bundesverbandes, Ingrid Hartges Südbaden. Anlässlich ihres Aufenthaltes im Markgräflerland führte die hauptamtliche Chefin des Dachverbandes der DEHOGA Landesverbände auch ein informatives Gespräch mit Vertretern der umliegenden DEHOGA Kreisstellen, namentlich mit Alexandra Mussler (Bad Säckingen), Kurt Lahn (Mülheim), Peter Ehrhardt (Freiburg-Land), Michael Erfurth (Hochschwarzwald) sowie Dorisa Hertweck (Geschäftsführerin Freiburg) und Jutta Hurter (Vertrieb des DEHOGA Baden-Württemberg) im Landhotel Alte Post in Mülheim. Dabei wurden wichtige und typische Probleme in Gastronomie und Hotellerie unter die Lupe genommen. Foto: Jutta Hurter Mehr Auszubildende am südlichen Oberrhein Eine erfreuliche Zahl hat die IHK südlicher Oberrhein Anfang September verkündet. Die Zahl sämtlicher neuer Ausbildungsverträge ist im Kammerbezirk um 7,6 Prozent gewachsen. Und auch die Anzahl der Verträge im Gastgewerbe sei leicht gestiegen. Damit liege Südbaden im landesweiten Trend, denn auch hier verzeichnet die Branche Steigerungen, wie Andreas Richter von der IHK in Stuttgart verlautbarte. Dieses führe er Problematisch für den Arbeitgeber kann es werden, wenn gekündigt wurde, denn wenn kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht, hat der Arbeitgeber auch nicht mehr das Recht, den Urlaub zu kürzen. Aus dem Urlaubsanspruch wird dann ein Urlaubsabgeltungsanspruch, das heißt: der Arbeitgeber muss den Urlaub auszahlen und das kann teuer werden. Damit dieser Fall nicht eintritt, ist es wichtig, bereits während des besteauf die positive Imagekampagne zurück, die im Gewerbe gefahren würde, und nannte ausdrücklich das Ausbildungsversprechen, das vom DEHOGA Baden- Württemberg erfunden wurde. Mehr hierzu finden Mitglieder unter www. dehogbw.de (hier Ausbilderversprechen in das Suchfeld eingeben). Auf negative Berichterstattung über das Hotel- und Gastgewerbe durch den DGB angesprochen, erklärte Thomas Kaiser, bei der örtlichen IHK zuständig für die Ausbildung ist: Betriebe könnten es sicher heute immer weniger leisten, schlecht auszubilden. Denn schlechte Ausbildungsbedingungen sprächen sich herum. Im Übrigen verwies er auf die relativ niedrige Zahl von 40 Schlichtungsverhandlungen vor der Kammer; vor dem Hintergrund von etwa Ausbildungsverträgen im Kammerbezirk ein recht niedriger Anteil. Urlaubsanspruch während der Elternzeit Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub auch wenn er eine Zeit lang nicht arbeitet, etwa weil er in Elternzeit ist. Der Urlaub kann also rückwirkend eingefordert werden, es sei denn, der Arbeitgeber kürzt ausdrücklich den Urlaub des Mitarbeiters für jeden vollen Kalendermonat einer Elternzeit um ein Zwölftel. Das ist allerdings nur möglich, während das Arbeitsverhältnis besteht, dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. henden Beschäftigungsverhältnisses vorsorglich den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu kürzen und dies dem Mitarbeiter ausdrücklich mitzuteilen, am besten schriftlich. Dies kann auch bereits im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden, in den Musterverträgen des DEHOGA ist die Klausel verankert, die Vorlagen stehen für Verbandsmitglieder zum Download bereit unter 14

15 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Integrationsgesetz verabschiedet Erleichterungen für das Gastgewerbe Am 6. August ist das neue Integrationsgesetz in Kraft getreten, das einige Erleichterungen für das Gastgewerbe mit sich bringt und auf die intensive Lobbyarbeit des DEHOGA zurückgeht. Mit den neuen Regelungen soll Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, sie umfassen: Aussetzen der Vorrangprüfung: Für die nächsten drei Jahre muss die Agentur für Arbeit nicht mehr prüfen, ob ein Arbeitsplatz vorrangig von einem Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann. Dies gilt ab sofort für alle 19 Agenturbezirke in Baden-Württemberg. Damit entfällt auch die 15-monatige Wartezeit. Danach können Asylbewerber (Asylantrag noch in der Bearbeitung) bzw. Geduldete (negativer Asylantrag, aber geduldet) einfacher in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ein Beschäftigungsverbot gilt lediglich in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland, wie übrigens in allen Branchen. Wichtig: Bestehen bleibt die Prüfung der Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes, also ob Asylbewerber bzw. Geduldete hinsichtlich Lohn und Arbeitszeit mit Deutschen bzw. EU-Bürgern gleichbehandelt werden. Diese Prüfung entfällt erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland. Abschiebestopp während der Ausbildung: Hat ein Asylbewerber bzw. Geduldeter eine Berufsausbildung begonnen, wird für die Dauer der kompletten Ausbildung eine Duldung erteilt. Im Falle des Abbruchs kann einmalig eine sechsmonatige Duldung zur Suche einer neuen Ausbildung erteilt werden. Wird die Ausbildung erfolgreich beendet, kann eine weitere Duldung von 2 Jahren zur Weiterbeschäftigung (muss nicht zwingend im Ausbildungsbetrieb erfolgen) ausgesprochen werden. Verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung: Gestattete Flüchtlinge, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können künftig schon nach drei Monaten Aufenthalt von Maßnahmen zur Ausbildungsförderung wie zum Beispiel berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitenden Hilfen profitieren. Ausbildungsbeihilfen sind nach 15 Monaten möglich. Mindestlohn steigt ab Januar 2017 auf 8,84 Euro Ende Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission beschlossen: der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto festgesetzt. Im Vorfeld dieser Entscheidung gab es eine breite öffentliche Diskussion, wie hoch der Mindestlohn zukünftig sein sollte. Zwischen 8,77 Euro und 9,00 Euro war Vieles hörbar, nicht Belastbares. Möglicherweise diese Diskussion war es, die dafür verantwortlich ist, dass die beabsichtigte Mindestlohnerhöhung nicht bis zu jedem Arbeitgeber vorgedrungen ist. Dieses zeigen jedenfalls die Beratungserkenntnisse in den Geschäftsstellen. Nun steigt der Mindestlohn um satte 0,34 Euro je Stunde und liegt damit etwas über den 3,2 Prozent, die den Tarifabschlüssen ist seit Anfang 2015 Branchen entsprechen. Für alle diejenigen, die etwa an ihre Minijobber (bis 450 Euro/Monat) lediglich den Mindestlohn bezahlen, verringert sich ab Januar auch die höchstmögliche Zahl an Arbeitsstunden je Kalendermonat (um etwa 2 Stunden). Für Fragen um den Mindestlohn stellt der DEHOGA nach wie vor ein umfassendes Merkblatt zur Verfügung, das nach dem Mitglieder Login auf www. dehogabw.de zum Download zur Verfügung steht (im Suchfeld Mindestlohn Fragen & Antworten eingeben). Endgültig verbindliche wird der Betrag von 8,84 Euro je Stunde durch eine noch vom Bundesarbeitsministerium förmlich zu beschließende Rechtsverordnung. Es ist damit zu rechnen, dass der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Betrag von 8,84 Euro je Stunde auch von der Bundesregierung übernommen wird. Bei uns bekommen Sie nicht nur weiße Westen! Wäschepflege und Mietwäsche für Hotellerie und Gastronomie Gall Wäscheservice GmbH Freiburg Telefon 0761/ Fax 0761/ gall@waescheservice.de 15

16 Wichtig für Arbeitsverträge und AGBs Schriftformklauseln in Arbeitsverträge und sonstige AGB ersetzten Der DEHOGA Bundesverband weist auf eine wichtige rechtliche Neuerung zum 1. Oktober 2016 hin. Dann nämlich tritt eine Änderung des 309 BGB in Kraft, nach der in neuen Verträgen Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam werden. Hoteliers und Gastronomen sollten unbedingt ihre Muster-Arbeitsverträge und sonstige im Unternehmen verwendete AGB daraufhin überprüfen, ob irgendwo vom Vertragspartner für einseitige Erklärungen oder Mitteilungen die Schriftform gefordert wird. Ist dies der Fall, sollte das Erfordernis der Schriftform durch die Textform ersetzt werden. Der juristische Unterschied: Die gesetzliche Schriftform erfordert ein im Original eigenhändig unterschriebenes Dokument. Bei der Textform reichen dagegen auch oder Fax aus. Überprüft und angepasst werden sollten in Arbeitsverträgen alle Klauseln, in denen vom Arbeitnehmer aufgrund individualvertraglicher Vereinbarung eine Erklärung in Schriftform verlangt wird. Hauptanwendungsfall dieser Neuerung dürften die Ausschlussfristen/Verfallklauseln sein, so der Bundesverband. In Baden-Württemberg hingegen stehen solche im allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag (MTV). Und für tarifliche Ausschlussfristen, so der Dachverband des Gastgewerbes weiter, gilt die Einschränkung nicht, denn Tarifverträge sind keine AGB. Wer also in Musterarbeitsverträgen nur tarifliche Ausschlussfristen in Bezug nimmt, hat bei diesen keinen Handlungsbedarf. Das Gleiche gilt, wenn lediglich auf gesetzliche Schriftformerfordernisse (z. B. für Kündigungen) verweisen wird. Ebenfalls keine Anwendung findet die AGB-Inhaltskontrolle auf Erklärungen des Arbeitgebers als Verwender der AGB. In den vom DEHOGA-Baden- Württemberg zur Verfügung gestellten Muster-Arbeitsverträgen wird der Text erforderlichenfalls an die neue Rechtslage angepasst. Altverträge müssen nicht angepasst werden. An dieser Stelle sei nochmals an die Erinnerungsfunktion erinnert, die bei eigenem Download von Merkblättern, Mustern und Formularen aktiviert werden kann, wenn diese Dokumente von der Homepage heruntergeladen wurden. In den von DEHOGA/IHA zur Verfügung gestellten Muster-ABG für den Hotelaufnahmevertrag sind keine Schriftformerfordernisse enthalten. Auch bei eigener AGB im Verkauf, bei Reservierungen oder zu sonstigen Zwecken, sollten auch diese überprüft ggf. angepasst werden. Sicherheitstipp Reinigungsmittel So viel wie nötig, so wenig wie möglich Meist hilft nur Chemie, um gegen Schmutz und Verunreinigungen zu bestehen. Aber mit den Reinigungsmitteln wird oftmals sorglos umgegangen warnt die Berufsgenossenschaft BGN. Denn was Böden, Arbeitsflächen und Geräte sauber macht, kann für Haut und Atemwege gefährlich sein. Also Vorsicht! Sich zu schützen ist geboten. Für Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, gibt es Betriebsanweisungen. Sie enthalten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit den Mitteln. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zur sicheren Verwendung der Reinigungsmittel sind ein absolutes Muss. Zusätzlich sollten die Betriebsanweisungen und ihre Informationen jederzeit verfügbar sein. Gut zu wissen: Für bestimmte Reinigungsmittel gibt es vorgefertigte Betriebsanweisungen bei der BGN. Im Internet unter im Portal Prävention (Rubrik Gefahrstoffe). Reinigungsmittel sparsam einsetzen Grundsätzlich gilt: Reinigungsmittel sparsam einsetzen nur so viel, wie wirklich notwendig ist. Generell zunächst mit milden Reinigungsmitteln arbeiten. Schärfere Präparate oder Spezialmittel werden nur dort verwendet, wo es unbedingt erforderlich ist. Dosierungsvorschriften und Warnhinweise zu lesen und zu beachten ist sinnvoll, ganz gleich welches Mittel angewendet wird. Das Sicherheitsdatenblatt bzw. die Betriebsanweisung geben Informationen ob und welche Schutzausrüstung erforderlich ist, also Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder gegebenenfalls zusätzlich Gesichtsschutzschirm. Der Praxistipp zum Schluss: Handschuhe nur so lange tragen, wie es nötig ist und bei der Arbeit die Stulpe am Ende umklappen. Denn Handschuhe nützen nichts, wenn bei der Arbeit die Flüssigkeiten, vor denen man sich schützen will, am Arm herunter oder gar in den Handschuh laufen. Foto: BGN 16

17 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 EU-Förderprogramm Leitfaden für den Mittelstand Kleine und mittelständische Unternehmen können Fördergelder von der Europäischen Union bekommen allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Welche das sind, darüber informiert eine Leitfaden-Reihe des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zum EU-Beihilferecht. Nun wurde der zweite Teil veröf- fentlich, in dem es schwerpunktmäßig darum geht, wie kleine und mittelständische Unternehmen die europarechtlichen Rahmenvorgaben zur Unternehmensförderung verstehen und sinnvoll einsetzen können. Bestellt werden kann der Leitfaden kostenlos auf der Homepage des Ministeriums: wm.baden-wuerttemberg.de Dort ist der Leitfaden auch als Download abrufbar. Von welchen Förderprogrammen kleine und mittlere Unternehmen profitieren können, erfahren Gastronomen und Hoteliers auch bei den Branchenexperten der DEHOGA Beratung: Telefon: Mail: info@dehoga-beratung.de Das Schnupperpraktikum Bei Schulungen zum Tarifvertrags und Arbeitsrecht durch den DEHOGA haben sich einige Rechtsbereiche als besonders gefragt erwiesen. Noch bis zum Ende des Jahres will der Kurier die meist gefragten Themen aufgreifen. In der vergangenen Ausgabe hatten wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Probearbeit unterrichtet. Dieses Mal geht es um das sog. Schnupperpraktikum, juristisch Einfühlungsverhältnis genannt. Arbeitgeber kennen folgende Situation: Wirtin Petra W. aus F. hat einen Bewerber für den Service vor sich: noch nie im Gastgewerbe tätig und damit ohne Erfahrung im Umgang mit Menschen, Speisen, Stress und Hygiene. Die Chefin fragt sich, ob der Bewerber für die offene Stelle geeignet ist. Ein Arbeitsverhältnis (darunter auch Probearbeit) möchte sie nicht sofort eingehen. Der Bewerber soll erst mal unentgeltlich feststellen können, ob die angebotene Stelle überhaupt seinen Vorstellungen entspricht. Petra W. will sehen, wie er sich in unbekannten Situationen anstellt und wie er sich im Team verhält. Diesen Zweck kann ein Einfühlungsverhältnis teilweise erfüllen. Ein Einfühlungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, womit weder der Mindestlohn zu zahlen noch eine Sofortmeldung abzugeben sind. Auch unfallversichert ist die Person nicht. Aber deshalb schauen Prüfer hier natürlich besonders genau hin. Sie wittern häufig verstecke Probearbeit. Die strengen Kriterien sind: Der Zweck darf tatsächlich nur im Kennenlernen liegen und nicht darin, Tätigkeiten auf Anweisung zu verrichten. der Interessent darf keine Arbeitsanweisungen erhalten(ausschluss des Direktionsrechts). Das Einfühlungsverhältnis darf nicht zu lange dauern. Es darf keine Vergütungsabrede geben. Quasi auf Herz und Nieren prüfen kann der Arbeitgeber den Interessenten im Rahmen dieses Schnupperpraktikums also keines Falls. Für solche Zwecke müsste er ein Probearbeitsverhältnis vereinbaren, dass ein echtes Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten, insbesondere Sofortmeldung und dem Mindestlohn darstellt. Es empfiehlt sich dringend, die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Dieses könnte wie nebenstehend aussehen. Doch Vorsicht, Papier ist geduldig. Sollte die Kontrolle durch Zoll oder Sozialversicherung ergeben, dass im Betrieb tatsächlich weisungspflichtig mitgearbeitet wurde, nützt auch die beste schriftliche Vereinbarung nichts. Dann wäre ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Der Tatbestand der Schwarzarbeit wäre erfüllt. Um also Lohnansprüche oder die Anmeldung bei der Sozialversicherung zu umgehen, taugt das Einfühlungsverhältnis nicht. VEREINBARUNG Zwischen und wird zum Kennenlernen des Betriebs, der Tätigkeitsfelder und des Betriebsablaufs im Betrieb ein Einfühlungsverhältnis vereinbart. Das Einfühlungsverhältnis ist befristet von.. ; : Uhr bis.., : Uhr. Eine Verpflichtung zur Arbeit und ein Lohnanspruch bestehen nicht. Frau/ Herrn ist es freigestellt, ob und welche Tätigkeiten sie/er ausprobieren möchte. Sie/er ist nicht weisungsgebunden und kann den Betrieb jederzeit verlassen. Jedoch untersteht sie/er dem Hausrecht des Betriebsinhabers. Frau/Herr wird darauf hingewiesen, dass sie/er über den Betrieb weder kranken- noch unfallversichert ist. Ort, Datum Unterschrift Betriebsinhaber Unterschrift Interessent/in 17

18 DEHOGA Beratung Erfolgreicher Mix im Moiakäfer SERVICE: Informationen über die Leistungen der DEHOGA Beratung oder persönlich unter Tel Schwäbische Küche und rheinische Spezialitäten: In der Weinstube Moiakäfer in Fellbach kommt dieser ungewöhnliche Mix gut an. Bei der Umsetzung ihres Konzepts nutzt Gastronomin Stephanie Hofmeister mit Erfolg die Unterstützung der DEHOGA Beratung. Maultaschen, Rostbraten und Spätzle, aber auch Dippekooche und Spundekäs finden sich auf der Speisenkarte des Moiakäfer. Ich möchte etwas aus meiner rheinischen Heimat nach Fellbach bringen aber gleichzeitig den Fellbachern ihre schwäbische Weinstube nicht wegnehmen, sagt Stephanie Hofmeister. Mit dieser Idee startete die damals 37-Jährige 2013 ihre Karriere als Gastronomin mit guten persönlichen Voraussetzungen: Hofmeister ist gelernte Hotelfachfrau mit Gastro-Erfahrung aus dem elterlichen Betrieb. Es lag also nahe, den verpachteten Betrieb der Schwiegereltern in Fellbach zu übernehmen, der in direkter Nachbarschaft zur Destillerie und Genussmanufaktur ihres Mannes liegt. GASTHAUS südlich von Freiburg (5 km) in sehr gutem Zustand und voll ausgestattet zu verpachten. Circa 80 Innenplätze und Gartenterrasse mit 40 Außenplätzen. Parkmöglichkeiten & gute Infrastruktur (Bus, Bahn) vorhanden. Verpachtung ausschließlich an Branchen-Fachleute. Erstkontakt: Existenzgründer-Angebote des DEHOGA genutzt Doch Stephanie Hofmeister wusste: Selbständigkeit in der Gastronomie ist kein Selbstläufer. Deshalb nutzte sie von Beginn an die Angebote des DEHOGA für Existenzgründer. An der DEHOGA Akademie in Bad Überkingen frischte sie zunächst in Gründerseminaren ihre Fachkenntnisse auf. Danach kam die individuelle Beratung im Rahmen eines Gründungs-Check-up durch DEHOGA-Berater Götz Gump aus Stuttgart. Herr Gump hat mein Konzept geprüft und mir bei der Vorbereitung der Bank- Unterlagen geholfen, berichtet Stephanie Hofmeister. Ein Ergebnis war, dass die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg das Vorhaben der Rheinländerin unterstützte so konnte Stephanie Hofmeister die Kosten des benötigten Hausbank-Kredits senken. Noch in der Startphase ihres Betriebs holte sich Hofmeister im Rahmen der Existenzgründungsberatung weitere Unterstützung von DEHOGA-Experten. Das Ziel: Verbesserungsmöglichkeiten im Konzept erkennen, Fehler vermeiden und Optimierungschancen im laufenden Betrieb nutzen. Die Berater haben mir Mut gemacht aber sie haben auch Dinge gesagt, die man nicht so gerne hört, berichtet sie. Stephanie Hofmeister hat Erfolg in Fellbach mit schwäbischer Küche und rheinischen Spezialiäten. Eine eigene Zeitung erwies sich als gute Idee: Sie bringt zusätzliche Gäste aus den umliegenden Gemeinden in den Moiakäfer. Foto: Ohl Beratungs-Praxis: Rezepturen kalkulieren und mit Mitarbeitern trainieren Zum Beispiel zum Thema Wareneinsatz, der nach kurzer Zeit durch die Decke ging, wie Stephanie Hofmeister berichtet. DEHOGA Berater Wolfgang Hilgert rechnete mit der Excel-Tabelle streng nach und entwickelte gemeinsam mit ihr exakt kalkulierte Rezepturen. Und es blieb aber nicht bei der Theorie: Hilgert trainierte die Umsetzung mit den Mitarbeitern in der Küche und gab Tipps zur Ertragsoptimierung zum Beispiel durch optimale Warenverwertung. Hofmeister nennt ein Beispiel: Für einen Salat mit Rostbraten- Fetzen kann ich mehr verlangen, als wenn ich nicht verwendete Rostbraten-Stücke zu Fleischküchle weiterverarbeite. Auf Betreiben Hilgerts setzte die Gastronomin bessere Preise bei Lieferanten durch und drehte auch sonst an der Kostenschraube zum Beispiel beim Personaleinsatz. Wenn ein Mitarbeiter eine halbe Stunde Däumchen dreht, geht das auf Kosten des Gewinns, sagt sie, und hat unter anderem die Einsatzzeiten in der Spülküche reduziert. Genau so wichtig wie die Kostensenkung waren aber Vorschläge des Beraters zur Angebotsgestaltung und zum Marketing. Mehr denn je setzt Stephanie Hofmeister heute auf Veranstaltungen wie kulinarische Weinproben und Whiskey-Verkostungen in Verbindung mit der Destillerie ihres Mannes. Veranstaltungen sind planbar ich weiß genau, wie viele Gäste kommen und kann viel sicherer kalkulieren, sagt sie. Das regionale Küchenangebot (regional zieht mehr als Bio) bietet sie mittlerweile unter dem Schmeck den Süden -Siegel an, einfache schwäbische Standard-Rezepte wurden abgewandelt und veredelt. Statt Linsen mit Spätze gibt s jetzt Leisa mit Körschtalforelle. So sind bessere Preise durchsetzbar. Erneute Beratung nach zwei Jahren Die Zusammenarbeit mit der DEHOGA Beratung lief so gut, dass sie den Berater Wolfgang Hilgert nach zweieinhalb Jahren noch einmal um Unterstützung bat vier Tage im Rahmen des vom Land aus ESF-Mitteln bezuschussten Coachingprogramms. Das kann ich jedem empfehlen: Man bekommt mit der Zeit einfach Scheuklappen und sieht manche Dinge nicht, die ein Außenstehender erkennt, sagt Stephanie Hofmeister. Mit den Ergebnissen ist sie wieder sehr zufrieden, zum Beispiel mit der Idee für eine eigene Gästezeitung. Das Moiakäfer-Genussblättle wurde mal vor allem in benachbarten Gemeinden verteilt und hat viele neue Gäste auf den Moiakäfer aufmerksam gemacht. Hofmeister: Schon allein deshalb hat sich die Beratung gelohnt. 18

19 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 DEHOGA UnternehmerBrief Fit für Führungsaufgaben Führungskräfte brauchen mehr als Fachkompetenz. Mit dem Zertifikatslehrgang DEHOGA UnternehmerBrief hat sich Katharina Heiling (22) bestens auf ihre Aufgabe als Restaurantleiterin im elterlichen Betrieb vorbereitet. Katharina Heiling stammt aus einer erfolgreichen Böblinger Gastronomenfamilie, doch eigentlich wollte sie nie in die Fußstapfen ihrer Eltern treten, sondern Grundschullehrerin werden. Heute ist sie froh, dass es anders gekommen ist. Ihr Weg: statt Lehramtsstudium eine Ausbildung zur Restaurantfachfrau und danach Karriere im elterlichen Betrieb: Im Restaurant Paladion hat Katharina Heiling als Restaurantleiterin früh Verantwortung übernommen. Jetzt managt die 22-Jährige den Betrieb mit 30 Mitarbeitern, 100 Sitzplätzen im Innenbereich, großem Außenbereich und regionalem Küchenprogramm das Paladion ist als Schmeck den Süden - Betrieb mit drei Löwen zertifiziert. An ihrem Berufsleben in der Gastronomie hat sie sichtlich Spaß: Hier im Betrieb passiert jeden Tag etwas Neues kein Tag ist wie der andere. Katharina Heiling hat sich mit dem DEHOGA UnternehmerBrief auf ihre Führungsaufgaben im elterlichen Betrieb gut vorbereitet. Führungswissen kompakt in drei mal fünf Seminartagen Fit gemacht für die Führungsaufgaben hat Katharina Heiling sich an der DE- HOGA Akademie in Bad Überkingen mit dem Zertifaktslehrgang DEHOGA UnternehmerBrief. Vieles, was ich als Führungskraft wissen muss, lernt man eben nicht in der Ausbildung, berichtet die 22-Jährige. Genau für solche Anforderungen sind die UnternehmerBrief-Seminare gemacht: konzentriertes Führungswissen, vermittelt in drei Blöcken mit jeweils fünf Tagen, aufgeteilt in die Themen Führung, Finanzen und Marketing mit Abschlussprüfung und Zertifikat. Die Kurse waren wirklich gut. Das hat mir viel gebracht, berichtet Katharina Heiling. Das gilt nicht nur für die Bereiche Finanzen und Marketing, sondern auch für den Umgang mit ihren Mitarbeitern, die fast alle älter sind als sie und mehr Berufserfahrung haben. Besonders positiv fand sie, dass neben den Hauptreferenten erfahrene Unternehmer als Co-Referenten für zusätzlichen Praxisbezug sorgten. Da konnte ich viele gute Ideen mitnehmen, sagt Katharina Heiling. Zum Beispiel, wie man erfolgreich Werbung auf Facebook macht. Sehr positiv fand sie auch den abschließenden Prüfungstag mit Abendprogramm nach der Prüfung ein schöner gemeinsamer Abschluss für die Teilnehmer. Den Lehrgang DEHOGA Unternehmerbrief empfiehlt die 22-Jährige allen, die in Gastronomie oder Hotellerie Führungsaufgaben übernehmen, also nicht nur angehenden Unternehmerinnen und Unternehmern, sondern auch Mitarbeitern, die als Abteilungsleiter Verantwortung übernehmen. Schmidt Leuchten Werkstätte für Gastraumleuchten Neuanfertigungen und Reparaturen von Lampenschirmen Foto: Ohl Weiterbildung auch für die Mitarbeiter Lobende Worte findet die Restaurantleiterin auch für die Lernumgebung in der GastroLernwelt der DEHOGA Akademie in Bad Überkingen: Das Ambiente stimmt, und auch die Mitarbeiter sind sehr freundlich und zuvorkommend. Die Gastronomenfamilie Heiling in Böblingen nutzt das Seminarangebot der Akademie regelmäßig für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Das Seminarprogramm liegt aus wer möchte, kann sich ein Seminar aussuchen, berichtet die 22-jährige. Auch eine Inhouse-Schulung ist in den nächsten Monaten geplant. Mitglieder des DEHOGA erhalten Weiterbildung an der DEHOGA Akademie für sich und ihre Mitarbeiter besonders günstig und wer mehrere Seminare bucht, kann durch Seminargutscheine zusätzlich Geld sparen. Mehr Information unter Wir beraten Sie gern unverbindlich. Gartenstraße 2, Benningen Tel. ( ) , Fax ( ) Verkauf@Schmidt-Leuchten.de 19

20 Im Blickpunkt Guter Service Die Köche sind die Stars am Herd und die Servicekräfte die Tellertaxis? Nein, Gastronomie ist Teamarbeit. Nur wenn das Zusammenspiel zwischen Küche und Service funktioniert, ist der Gast zufrieden. Der direkte Kontakt mit Menschen am Restauranttisch ist die Leidenschaft und Herausforderung der Restaurantfachleute. Vier von ihnen erzählen, was an ihrem Beruf besonders Spaß macht. JEDER TAG STELLT NEUE AUFGABEN Kurz vor ihren Abschlussprüfungen weiß Elena Jakobi, dass sie genau den richtigen Beruf für sich gefunden hat. Ich hatte die Möglichkeit, alle drei Bereiche, also Küche, Rezeption und Service auszuprobieren, erzählt die angehende Restaurantfachfrau im Parkrestaurant Bad Liebenzell. Jeden Tag kämen neue Aufgaben auf sie zu, und die Arbeit mit Menschen mache sie einfach glücklich. Im Service habe ich unglaublich viele Möglichkeiten, meine Kreativität zu entfalten und die Atmosphäre mitzugestalten, damit sich die Gäste wohlfühlen, sagt die 18-Jährige. Beispielsweise mit der täglichen Tischdekoration sowie zu besonderen Anlässen. Im Parkrestaurant Bad Liebenzell werden auch Veranstaltungen im Kur- WEIL PURE ENERGIE ZURÜCKKOMMT Durch mein Auftreten kann ich die Stimmung im Lokal beeinflussen, hat Christopher Geringer für sich erkannt. Für ihn ist das einer der Gründe, warum er die Arbeit im Service im Gasthof Lamm in Schlat so liebt. Der 27-Jährige hat nach dem Abitur Hotelfachmann gelernt und schon während seiner Ausbildung am liebsten im Service gearbeitet. Dennoch hat er sich nach ein paar Jahren Berufspraxis wegen der Arbeitszeiten nach Schlat ins Büro der Manufaktur Geiger beworben. Dort habe ich jedoch sehr schnell gemerkt, dass das nichts für mich ist. Dass ich einfach am Gast arbeiten muss! Zu seinem Glück hatte Christopher Geringer bei Jörg Geiger die Möglichkeit, in den zum Betrieb gehörenden Gasthof Lamm zu wechseln. Viele der Lamm-Gäste kämen von weit her, weil sie von der Philosophie Jörg Geisaal organisiert, wie etwa Hochzeiten. Auch das bietet ein große Vielfalt an Erfahrungen. Vielfältig sind auch die Persönlichkeiten, mit denen sie es als Restaurantfachfrau zu tun hat: Man lernt, ob der Gast den Service genießt und unterhalten werden möchte oder lieber Abstand wünscht. Das mache den Service sehr spannend. Ihr Steckenpferd ist der A-la-carte-Betrieb, bei dem sie viel über saisonale Spezialitäten lernt, gerne auch berät und Weinempfehlungen abgibt. Schließlich hat jeder Gast einen anderen Geschmack und dabei gilt es, dennoch den passenden Wein zu finden, damit das ausgewählte Gericht eine Abrundung erhält, sagt Elena Jakobi. Ihr Ziel: Die Gäste sollen einen harmonischen Gaumengenuss erleben. (sst) Wohlfühlambiente und Gaumengenuss will Elena Jakobi den Gästen im Parkrestaurant in Bad Liebenzell bieten. Foto: Stocker gers der gelebten Regionalität gehört haben, deshalb oft erst die Manufaktur besuchten und den dazugehörigen Gasthof dann gleich mit ausprobieren. Diese Leute seien meistens entspannt und locker. Darauf stellt sich Christopher Geringer ein. Mit ihnen plaudert er, macht auch mal ein Späßchen, hält Kontakt. bei anderen hält er sich diskret zurück. Es sei die Kunst im Service, sich auf die Stimmung des Gastes einzustellen. Es gibt entsprechendes Feedback dadurch kommt pure Energie zurück! Geringer lacht. Das macht dann einfach Spaß! Wichtig seien Höflichkeit und Fröhlichkeit in Kombination, so der gebürtige Remsecker, die Leute müssen merken, dass ich das gerne mache! Zudem biete der Servicebereich interessante Weiterbildungsmöglichkeiten: Demnächst besucht Geringer mehrere Kurse, um sich zum Sommelier-Assistant zu qualifizieren. (cb) Christopher Geringer gab seinen Bürojob in der Manufaktur von Jörg Geiger in Schlat auf, um im Service im Gasthof Lamm arbeiten zu können. Foto: Burst 20

21 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 GUTE LAUNE ZUM FRÜHSTÜCK Wenn es hell wird am Bodensee, beginnt für Ann-Kathrin Geiger der Dienst: Im Hotel Seehof in Immenstaad ist die Hotelfachfrau mit ihrem Team für das Frühstück zuständig. Ihre gute Laune am frühen Morgen steckt an: Für die Gäste soll die Sonne aufgehen, wenn sie ab 7 Uhr in den Frühstücksraum treten. Wenn in Friedrichshafen Messe ist, kommen manche schon um 6 Uhr. Ann-Kathrin Geiger und ihr Team sind da flexibel. Vier Mitarbeiter hat sie unter sich. Wenn es eng wird, helfen noch zwei von der Rezeption mit: Im Seehof geht der Team-Gedanke über jede Schicht hinaus. Wenn um 9 Uhr die Köche auftauchen, bekommen sie vom Frühstücksteam ihren Kaffee. Wenn die Service-Schicht fürs Mittagessen kommt, helfen alle zusammen, bis Re- staurant und Terrasse wieder tiptop sind. Sieben Tage in der Woche; der Seehof kennt keinen Ruhetag, aber auch keine strapaziösen Überstunden. Unser Chef achtet sehr auf unsere 5-Tage-Woche, sagt die Frühstücks- Chefin und lacht: Damit auch Frau Nahles ihre Ruhe hat. Ann-Kathrin Geiger bringt 17 Jahre in der Top-Gastronomie mit, von der Traube Tonbach bis nach Schottland und auf Kreuzfahrtschiffen: Wo immer man auf der Welt hinkommt, ist man nie allein, hat überall ein Team, findet Freunde. Im Seehof habe sie ein Traum-Team, betont Ann-Kathrin Geiger: Dieses selbstverständliche Hand-in-Hand-Arbeiten durch alle Bereiche des Hauses findet sie immens wichtig. Denn das hält alle bei bester Laune, Kollegen wie Gäste und das schon am frühen Morgen. (kap) Ann-Kathrin Geiger schätzt den Teamgeist im Hotel Seehof, direkt am Yachthafen von Immenstaad am Bodensee. Foto: Kapitel FÜR DIE GÄSTE ZU ARBEITEN IST EIN TRAUM Ich habe den schönsten Arbeitsplatz der Welt, gerät Neno Lazic ins Schwärmen, zeigt durchs Fenster des Ausflugschiffs und flitzt dann mit dem Tablett voller Weingläser hinauf aufs Sonnendeck. Der 47-Jährige ist der Leiter der vom Konstanzer Hotel Petershof-PH 360 betriebenen Schiffsgastronomie auf MS Überlingen und das mit vollem Einsatz und immer freundlichem Lächeln. Es ist hektisch für die sechsköpfige Gastro-Crew an diesem Freitag, obwohl es gar nicht so scheint. Während auf dem Sonnendeck die Gäste bedient werden, prüft Neno Lazic auf dem Oberdeck ganz nebenbei die eingedeckten Tische fürs abendliche Bankett. Die Gläser müssen in einer Linie stehen, wie Zinnsoldaten. Das mach ich auch zuhause so, meine Frau sagt immer, ich solle doch mal Feierabend machen, lacht der Perfektionist. Als die nächsten Passagiere ihre Essen wählen, begrüßt er sie herzlich und empfiehlt einen Seewein. Dann gibt s auf Französisch Ausflugstipps und charmante Worte für die aus Genf kommenden Damen. Mit dem Pärchen nebenan unterhält sich der gebürtige Serbe auf Englisch. Für so viele unterschiedliche Menschen zu arbeiten, ist für mich ein Traum. Der zwischenmenschliche Kontakt sei für ihn wichtig, schließlich kommen die Leute aufs Schiff, um sich zu amüsieren und zu erholen, sagt der Vollblutgastronom besuchte der gerade aus Ex-Jugoslawien kommende Lazic die Hotelfachschule Heidelberg. Nach mehreren Stationen in Hotels übernahm er 2011 in Konstanz die Leitung der Casino- Gastronomie. Als Petershof-Chef Dieter Wäschle für die Schiffe einen Gastronomen mit Erfahrung gesucht, habe, sei er am Traum-Arbeitsplatz angekommen, sagt Lazic. Auch weil er zusätzlich fürs Catering und für Gesellschaften auf den zwölf Schiffen der deutschen Bodenseeflotte zuständig sei. Für Neno Lazic steht fest: Man darf in unserem Beruf nicht nur servieren, man muss diese Arbeit und die Gastlichkeit auch leben! (geh) Service- & Vertriebspartner Mein Beruf ist mehr als servieren, sagt Neno Lazic, Gastronomieleiter an Bord des Bodenseeschiffs MS Überlingen. Foto: Herr Planung Beratung Verkauf Kundendienst Walter HOLZER GmbH Großkücheneinrichtungen Wilhelm-Stahl-Straße Titisee-Neustadt Tel info@holzer-grosskuechen.de 21

22 Seminarangebot Neuer Premiumpartner Yield-Management in der mit- Transporter telständischen Hotellerie und Vans im Angebot Die Seminar-Inhalte: Mercedes-Benz Vertriebsdirektion Strukturierte Analyse des Produktes Württemberg mit den Niederlassungen Stuttgart, Neu-Ulm, Reutlingen Grundregeln und Voraussetzungen für ein erfolgreiches Yield-Management im operativen Alltag und Schwäbisch Gmünd ist seit Juli neuer Premium-Partner des DEHOGA Marktsegmente und Preisbereitschaft in Baden-Württemberg. Preis-Typen Wer Das einen Ampel-System perfekten Job machen will, braucht einen starken Partner. Genau als Termin: diese starken 11. Oktober Partner 2016 empfiehlt sich Ort: die Mercedes Freiburg Vertriebsdirektion Württemberg Kurs-Nr.: BW den DEHOGA-Mitgliedern: Gebühren: Sei es der 180,- Stadtlieferwagen Euro zzgl. Mwst. Citan, der Referentin: Vito oder Dörte der Mäder große Transporter Sprinter. Dauer: Alle 1 Tag diese Fahrzeuge können auf Wunsch auch als Kühlfahrzeuge geliefert werden komplett ausgebaut aus Yield-Management einer Hand. Diese Nutzfahrzeuge in der stehen Gastronomie für hohe Zuverlässigkeit, hohe Qualität und hohe Wertbeständigkeit, so Seminar-Inhalte: das Unternehmen. Auch Die wer Grundlagen den perfekten und Werkzeuge Partner des für den F&B hochwertigen Revenue Managements Personentransport Die suche, wichtigsten werde Kennzahlen bei ihm fündig, und so deren Bedeutung der neuen Premiumpartner: Die V- Klasse hat nach eigenen Angaben das Seminaranmeldung Sharing Economy: Moderne Preisgestaltung im F&B Revenue Management im Restaurant (Menu-Engineering) Revenue Management im Bankett / Veranstaltungsbereich Termin: 12. Oktober 2016 Ort: Freiburg Kurs-Nr.: BW Gebühren: 180,- Euro zzgl. Mwst. Referentin: Brita Mossmann Dauer: 1 Tag Gastronomie-Aktionen, die einschlagen Segment Seminar-Inhalte: der Großraumlimousinen revolutioniert Erfolgreiche und Aktionsideen punktet mit erstklassigem Aktionen Komfort richtig bewerben und hoher und Wertanmutung. am Markt platzieren Abgerundet wird das Angebot Die durch Kosten die Reiseim Griff und Freizeitmobile Optimal organisiert: vorher, Marco Polo und Marco Polo ACTIVITY. während und danach Unsere Fahrzeuge überzeugen durch Erfolgskontrolle und Erfolge zukunftsweisende Technologien auch wiederholen auf dem Gebiet der Wirtschaftlichkeit. Unser Anspruch sind innovative, hochwertige Termin: 17. Oktober 2016 Ort: und Freiburg sichere Fahrzeuge mit einem ausgezeichneten Preis- Leistungsverhältnis, so das Unternehmen. Yield-Management in der mittelständischen Hotellerie / Yield-Management in der Gastronomie / Gastronomie-Aktionen, die einschlagen / Pfiffige Speisekartengestaltung mit Erfolgsgarantie / Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen Kurs-Nr.: BW Gebühren: Transporter und 180,- Vans Euro hat zzgl. der neue Mwst. Premiumpartner des DEHOGA Baden-Württemberg im Angebot. Referent: Frank Rüschenbaum Dauer: 1 Tag Pfiffige Speisekartengestaltung mit Erfolgsgarantie Seminar-Inhalte: Die Speisekarte: Analyse und optimaler Aufbau Gerichte erfolgreich platzieren, um den Verkauf zu steigern Aufbau, Gestaltung und Grafik heutiger Karten Mit elektronischen Speisekarten Hinzukommen neue Wege gehenumfangreichen Leistungen Die Speisekarte rund um im den Social-Media- Van: Ein professionelles Zeitalter Team bietet vom Fahrzeugkauf mit attraktiven Finanzdienstleistungen bis zum 18. Oktober Komplettangebot 2016 mit Ser- Termin: Ort: vicevertrag Freiburg und Versicherungen alles Kurs-Nr.: aus einer BW Hand. Für weitere Informationen wenden Gebühren: 180,- Euro sich zzgl. DEHOGA-Mitglieder an: Mwst. Referent: Frank Rüschenbaum Dauer: 1 Tag Simone Wuff, Telefon: , Mail: simone.wuff@daimler.com Die Absender: Europäische Kommission hat Leitlinien für die Mitgliedsstaaten veröffentlicht, nicht gewohnt, heißt es in der Sind Pressemitteilung. Die neuen Leitlinien Mitgliedsbetrieb der handelt, des DEHOGA seien gleiche Baden-Wettbewerbs- Sie Mitglied zum Teil oder milliardenschwere arbeiten Sie in einem Konzerne in denen einheitliche Regeln EU-Kommission belegen mit Württemberg: Betrieb diesem bedingungen unbedingt notwendig, für die so genannte kollaborative Wirtschaft Tonfall nach Meinung des Hotelver- da dürfe nicht mit zweierlei Maß ge- (oder auch: Sharing Economy) bandes die Hilflosigkeit der Behörden Ja Nein messen werden. Diese Position vertritt Vorname Name Geb.-Datum festgeschrieben sind. Der Hotelverband im Umgang mit der digitalen Mitgliedsnummer Platt- auch der DEHOGA. Deutschland (IHA) kritisiert dieformökonomie. Dass es keineswegs nur um das gele- se Strasse Leitlinien scharf. Der Hotelverband wirft der EU in gentliche Anbieten von Unterkünften Ja, bitte senden Sie uns weitere Laut IHA misst die EU mit zweierlei seiner Pressemitteilung zudem vor, handelt, sondern es um ein knallhartes Geschäftsmodell Maß, wenn beispielsweise davon die sie untergrabe Grundprinzipien Informationen der über Trainings geht, im Betrieb PLZ, Ort belegt nach Rede ist, dass die Internet-Plattformen sozialen Marktwirtschaft, wenn sie Ansicht von Hotelverband und des auf Tel. freiwilliger / Fax Basis gegen gesetzeswidrige Online-Inhalte vorgehen oder nen Genehmigungs- und Zulassungs- Seminarprogramm rem der Umstand, 2016 zu dass es immer mehr schreibt, die Plattformen sollten Ja, kei- bitte DEHOGA-Bundesverband senden Sie uns das aktuelle unter ande- mit nationalen Behörden kooperieren anforderungen unterliegen oder von so genannte Multi Owner gibt, die Datum Unterschrift sollen, um Wirtschaftstätigkeiten zu der Haftung für Informationen, die sie gleich mehrere Unterkünfte auf den erfassen und Steuererhebungen zu erleichtern. im Namen von Dienstanbietern spei- einschlägigen Portalen einstellen und Am Besten Ein per Fax: solch bittender Tonfall oder Telefon: chern, - 9 ausgenommen oder per Post werden. an: DEHOGA Da Akademie, es damit Hausener ganz Straße klar 19, kommerzielle Bad Überkingen Interes- seien die Mitgliedsbetriebe der IHA sich bei den Online-Plattformen um sen und Ziele verfolgen. 22

23 ExPERTENTIPP Oliver Zigann, Wirkung durch Körpersprache Ihre Körpersprache ist innerhalb weniger Augenblicke dafür verantwortlich, ob Sie als souverän, vertrauenswürdig oder kompetent wahrgenommen werden. Dabei ist es meist wichtiger wie etwas erzählt wird, als der Inhalt selbst. Nutzen Sie die Macht der Körpersprache und werden Sie zu einer überzeugenden Führungskraft. Mit den folgenden Tipps können Sie Ihre Wirkung bereits jetzt erhöhen. 1. Wenn Sie etwas Wichtiges mitzuteilen haben, dann stellen Sie sicher, dass Sie mit einer klaren Kernbotschaft vor Ihre Mitarbeiter treten. welche effekte soll Ihr Vortrag haben? Sollen die Zuhörer anschließend etwas wissen, etwas können oder anders denken? 2. Finden Sie Ihre Pole Position. Starten Sie Ihren Vortrag von einer von Ihnen definierten Startposition. Nehmen Sie diese Position ein, atmen Sie einmal ruhig ein und aus und fangen dann erst an zu sprechen. 3. Sprechen Sie erst, wenn Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zuhörer haben. halten Sie vor dem Sprechen kurz inne und bauen Sie den blickkontakt zur gruppe auf. Überprüfen Sie, wie der aufmerksamkeitsstatus Ihrer Zuhörer ist. erst wenn Sie merken, dass Sie die aufmerksamkeit haben fangen Sie an zu reden. 4. Intelligent wirken in Sprechpausen. achten Sie in den Momenten, in denen Sie nicht reden darauf, dass Ihr Mund geschlossen ist. ein offener Mund reduziert Ihre Überzeugungskraft. 5. Reden Sie bewusst langsamer, als normal. eine überzeugende Rede unterscheidet sich vor allem dadurch von einer Unterhaltung, dass Sie bewusst langsamer vorgetragen wird. Souveränität entsteht durch Kontrolliertheit. rhetorik und Körpersprache Überzeugend, zielsicher und schlagfertig kommunizieren 28. bis 29. November 2016 bad Überkingen Kursnummer: BW SEPTEMBER 2016 HEFT 7 DEHOGA kompakt Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht In einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas haben die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände darunter auch der DEHOGA- Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf die massiven Schäden hingewiesen, die durch die geplante deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie drohen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf ist aus Sicht der Branche praxisuntauglich und wird zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen. Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf, schreiben die Verbände. Wo nationaler Gestaltungsspielraum besteht, setze der Referentenentwurf ihn gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ein. Der Entwurf ist geeignet Wirtschaftsgeschichte zu schreiben, weil er die Existenz unter anderem von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen gefährdet, heißt es in dem Schreiben. Sollte das Gesetz in der jetzt geplanten Fassung umgesetzt werden, führt es nach Ansicht der Tourismuswirtschaft zu gehäuften Marktaustritten und so zu einer nachhaltigen Schädigung der in Europa einzigartigen und vielfältigen Angebotsstruktur. Die Verbände kritisieren zudem die Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften, die der Referentenentwurf enthält. Selbst in den Passagen, bei denen er sich um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Die Verbände fordern Bundesjustizminister Maas auf, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten, um die negativen Konsequenzen für die Wirtschaft abzumildern. Insbesondere fordern die Verbände folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen: Eine praxistaugliche Definition des Begriffes der Pauschalreise (im Sinne von Art 3 Nr. 5 der Richtlinie, die von verschiedenen Arten von Reiseleistungen spricht), die explizite Herausnahme von Einzelleistungen aus dem Referentenentwurf, eine Definition der verbundenen Reiseleistungen, die sicherstellt, dass der Vermittler verschiedener Reiseleistungen (egal ob stationär oder online) nicht selbst zum Reiseveran stalter wird. > Online Mehr Informationen zu den Seminaren und Direktbuchung unter telefon:

24 Zweckentfremdung: Verwaltungsgericht Berlin zu Zweitwohnung als Ferienwohnung DEHOGA kompakt Auf nach Berlin Im August hat das Berliner Verwaltungsgericht zwei Fälle der Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung entschieden. Im ersten Fall entschied es zugunsten der Eigentümer: Die Bezirksämter müssen diesen Eigentümern Ausnahmegenehmigungen zur zeitweisen Vermietung von Zweitwohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz erteilen. Grundsätzlich ist die beantragte Nutzung auch vom Zweckentfremdungsverbot erfasst. Allerdings sei den nicht in Berlin wohnenden Klägern eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, da ihre schutzwürdigen Interessen dem öffentlichen Interesse vorgingen. Denn an sich falle auch der Leerstand von Wohnungen unter das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz, allerdings nicht, wenn es sich um eine Zweitwohnung handelt. Vermietet der auswärts lebende Eigentümer diese Wohnungen während seiner Abwesenheit als Ferienwohnung, wirkt sich das auf die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen nicht aus. Dem Gericht zufolge bestünden auch keine Anzeichen dafür, dass die Wohnungen missbräuchlich als Zweitwohnung genutzt werden. Der Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Engelbert Lütke Daldrup prüfe weitere rechtliche Schritte, um den Missbrauch durch künstliche zweite Wohnsitze auszuschließen. In einer zweiten Entscheidung entschied die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts paritätisch zu Lasten der Ferienwohnungsvermieter. Denn dort stellte sich die Sache etwas anders dar: Ein Berliner Paar ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen. Eine Wohnung bewohnte es selbst, zwei weitere Wohnungen vermietete es dauerhaft an Mieter. Die vierte Wohnung wurde seit 2009 immer wieder zeitweise an Feriengäste vermietet. Die Eigentümer beantragten nach Inkrafttreten des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes eine Genehmigung zur Vermietung an Feriengäste, da es sich um eine Zweitwohnung handele. Das örtlich zuständige Bezirksamt erteilte diese Genehmigung nicht. Im Gegensatz zu der ersten Entscheidung konnte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts kein schützenswertes Interesse erkennen und wies die Klage auf Erteilung einer Genehmigung ab. Es handele sich nicht um eine Zweitwohnung im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, wenn die Nutzung als Wohnung nur unwesentlich sei oder zum Schein erfolge. Das bloße Übernachten in der Wohnung stelle noch keine Nutzung zu Wohnzwecken dar, so das Verwaltungsgericht. Es handele sich um eine völlig untergeordnete Nutzung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Melden Sie sich jetzt zum DEHOGA- Branchentag am 22. November an! Nach zwei Jahren Wartezeit heißt es am 22. November 2016 wieder: Auf nach Berlin! Wir laden Sie herzlich ein zum DEHOGA-Branchentag, Anmeldungen sind ab sofort möglich! Beim einzigartigen Top-Event der Branche erwarten wir mehr als Vertreter aus Gastronomie und Hotellerie sowie zahlreiche Spitzenpolitiker und prominente Redner. Freuen Sie sich unter anderem auf: Sigmar Gabriel, Vizekanzler und SPD- Parteivorsitzender Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP Prof. Dr. Hans-Werner Sinn Moderator Dr. Hajo Schumacher Seien Sie dabei, wenn die Politik auf die Branche trifft und Antworten auf aktuelle Branchenanliegen gibt. Erleben Sie mitten im Herzen der Hauptstadt spannende Vorträge und Unternehmertalks zu zentralen Themenschwerpunkten wie Fachkräftesicherung. Knüpfen Sie neue Kontakte und genießen Sie einen unterhaltsamen sowie kulinarischen Abend im Maritim Hotel Berlin. Den perfekten Rahmen dafür bietet die DE- HOGA-Branchenparty. Teilnehmen können alle Hoteliers, Gastronomen oder deren Mitarbeiter. Die Teilnehmergebühr beträgt 125 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Person. Die Gebühr umfasst die Teilnahme am Tagesprogramm (10.30 Uhr bis Uhr) sowie die Teilnahme an der DE- HOGA-Branchenparty inklusive Speisen und Getränken (ab Uhr). Anmeldungen können vorgenommen werden unter: Weiterer Details unter: dehoga-bundesverband.de/termine/ branchentag-2016/teilnahmebedingungen/ 24

25 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Nordost-FDP will Mehrwersteuerreform vorantreiben Über Bundesratsinitiativen will die FDP Mecklenburg- Vorpommern die Mehrwertsteuer gezielt anpacken. Viel zu kompliziert und nicht mehr administrierbar seien viele der Vorschriften, Befreiungen und Ausnahmen, erklärte der Landesvorsitzende der FDP MV René Domke in dieser Woche. Der Bund habe im ersten Halbjahr 18,5 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen, es lägen also Mehreinnahmen bereit, die große Reformen ermöglichen. Der Katalog der Steuerermäßigungen müsse dringend auf den Prüfstand, es gebe derart viele Abgrenzungsschwierigkeiten, die aus uralten überholten Gründen herrühren. So sei es heute kaum noch vermittelbar, dass Babynahrung höher besteuert wird als Tierfutter und dass beispielsweise Sägespäne anders behandelt werden als Holzhackschnitzel. Der Katalog der unterschiedlichen Steuersätze lese sich wie ein Absurditätenkabinett. Dabei wollen wir die Besteuerung von Speisen und Getränken komplett ermäßigen, egal ob diese zu Hause oder in der Gastronomie verzehrt werden. Die Einhaltung der derzeitigen Regelung ist so gut wie nicht nachprüfbar und führt immer wieder DEHOGA kompakt zu massiven Abgrenzungsproblemen. Wenn eine Regelung im Steuerrecht nicht händelbar ist, gehört sie abgeschafft oder umfassend neu geregelt, erklärte Domke. Zudem wollen die Freien Demokraten laut Domke vollständig von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellen, das heißt, Unternehmen werden künftig die Umsatzsteuer erst abführen, wenn sie das Geld aus dem Umsatz auch erhalten haben, und es nicht wochen- oder monatelang verauslagen mit dem Risiko des Ausfalls. Das schaffe Liquidität und ist planungssicher. Einen Teil der Gegenfinanzierung wolle man erreichen, indem der Umsatzsteuerbetrug mit Karussellgeschäften und im schwarzen Internethandel deutlich stärker bekämpft wird. Gerade die komplizierten Regelungen des Umsatzsteuergesetzes verleiteten dazu, Schwachstellen auszunutzen für kriminelle Machenschaften, die alle anderen ehrlichen Steuerzahler alljährlich massiv belasten. Schätzungen zufolge entgehen jährlich in zweistelliger Milliardenhöhe Steuern durch Betrug, in der gesamten EU rechnet man mit ca. 50 Milliarden Euro. Mehrwertsteuer Schweiz Sondersatz für die Hotellerie um 4 Jahre verlängert Für die Hotellerie in der Schweiz gilt für weitere vier Jahre der Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent. Das hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) mit 9 zu 1 Stimmen beschlossen. Eine definitive Verankerung dieses Sondersatzes wurde jedoch abgelehnt. Der Branchenverband hotelleriesuisse bedauerte die Entscheidung gegen die dauerhafte Festschreibung des reduzierten Satzes. Die seit 20 Jahren provisorische Regelung verhindert eine langfristige Planungssicherheit in der Beherbergungs- branche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz neu befinden muss. Die definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent hätte für die Schweiz konstante und gleiche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb gegenüber den europäischen Nachbarn geschaffen. 25 von 28 europäischen Ländern wenden bereits ein solches System für die Beherbergungsbranche an. Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 angewendet wird, entstünden auch keine Steuerausfälle. 3,6 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe im Juni Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit gab es in einem Juni erstmals mehr als eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe. Insgesamt wurden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie gezählt. Dies bedeutete ein Plus von 3,6 Prozent bzw Beschäftigten gegenüber Juni In der Gesamtwirtschaft lag der Zuwachs nur bei 2,0 Prozent. Im August 2015 war zum ersten Mal überhaupt die Millionen-Grenze bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe überschritten worden. Sachverständigenbüro und Betriebsberatung Erbprinzenstraße 4, Freiburg, Tel. (0761)

26 Zuckersteuer Willkürliche Maßnahme würde aus Sicht des DEHOGA wenig ändern DEHOGA kompakt Braucht man eine Zuckersteuer? Wenn es nach Foodwatch und anderen Verbraucherorganisationen geht, schnellstmöglich. Aus Sicht des DEHO- GA ist eine weitere Steuer hingegen der falsche Weg, um das Essverhalten eines Teils der Bevölkerung zu ändern und so Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten einzudämmen. Ein höherer Preis für süße Getränke ist nicht der richtige Weg, Menschen gesunde Ernährung zu lehren stellte DEHOGA- Pressesprecher Christopher Lück dazu auch in den Medien zur Frage, ob wir eine Limosteuer brauchen, klar. Wer Lust hat auf Getränke mit Zucker, kauft diese auch, wenn es eine Limosteu- er gibt und das Getränk ein paar Cent mehr kostet. Unser Land kann doch nicht alles besteuern, was ungesund ist, wenn man zu viel davon isst oder trinkt. Dann bräuchte man auch eine Kartoffelsalatsteuer. Vielmehr ist Aufklärung, am besten schon im Kindesalter, gefragt. Hier sind die Eltern und Lehrer gefragt, so Lück. Genauso wie man Rad fahren oder lesen lernt, müssen Kinder wissen, wie man sich gesund ernährt. So sieht es auch ein Kommentator in der Süddeutschen Zeitung: Eine Zuckersteuer ist willkürlich und ändert wenig... Denn der hohe Zuckerkonsum ist ja nicht das einzige Problem, es gibt zahlreiche andere: Viele Menschen essen zu viel Fleisch, andere zu wenig Obst und Gemüse, wieder andere haben einen Heißhunger auf Sahne oder Schokolade, hocken jeden Abend mit einer Riesentüte Chips auf dem Sofa oder trinken Alkohol in viel zu großen Mengen. SZ-Kommentator Ulrich Schäfer setzt ebenfalls auf Aufklärung rund um Ernährung und Essverhalten, die bereits in den Schulen und Kindergärten beginnen muss. Die ebenfalls von ihm genauso wie zahlreichen Verbraucherschutzorganisationen geforderte Lebensmittelampel auf den Verpackungen ist hingegen aus Sicht des DEHOGA kein zielführender Weg. Umsatz im Gastgewerbe wächst weiter Die Hotels und Restaurants in Deutschland befinden sich weiter auf Wachstumskurs. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte, erzielten Gastronomie und Hotellerie im ersten Halbjahr 2016 ein Umsatzplus von nominal 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Real schlug ein Plus von 1,2 Prozent zu Buche. Die robuste Konjunktur und die positive Konsumlaune sorgen für gute Stimmung im Gastgewerbe, erklärte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer. Die gute Beschäftigungslage, steigende Einkommen und stabile Preise kurbeln den privaten Konsum an. Davon kann unmittelbar das konjunktursensible Gastgewerbe profitieren. Zudem hält der Boom beim Deutschlandtourismus an. Fast 200 Millionen Übernachtungen in den ersten sechs Monaten sprechen für sich. Trotz einer kleinen Delle im Juni steuert das Reiseland Deutschland auf den siebten Übernachtungsrekord in Folge zu, so Fischer. Von Januar bis Juni 2016 erwirtschafteten die Hotels, Gasthöfe, Pensionen und sonstigen touristischen Anbieter wie Ferienzentren und Campingplätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Umsatzplus von 4,2 Prozent (real 2,8 %). Die Gastronomen inkl. Caterer kommen im ersten Halbjahr auf einen Zuwachs von 2,6 Prozent (real 0,3 %). Im Juni 2016 sank der Umsatz im Beherbergungsgewerbe zuletzt leicht Gewerbe- und Industriekühlung Gewerbe- und Industrieklimatisierung Kühl- und Tiefkühlzellen Thekenbau und Gastronomieeinrichtungen um 0,5 Prozent (real - 2,2 %). Der Umsatz in der Gastronomie stieg um 1,1 Prozent (real - 1,0 %). Das Gastgewerbe insgesamt setzte nominal 0,5 Prozent mehr um (real - 1,5 %) als im Juni Als Gründe für die im Vergleich zu den Vormonaten geringeren Zuwächse bzw. die Umsatzrückgänge nennt der DEHOGA allgemeine saisonale Schwankungen, einen sehr starken Vorjahresmonat sowie witterungsbedingte Einbußen in einigen Teilen Deutschlands. Angesichts der positiven Gesamtentwicklung zeigt sich das Gastgewerbe zuversichtlich, warnt jedoch gleichzeitig vor neuen finanziellen und bürokratischen Belastungen. Größte Herausforderung sei zudem die Gewinnung von fachlich geeignetem und motiviertem Personal. Unsere wichtigste Zukunftsaufgabe ist die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, sagt Fischer und betont: Wir sind aufgerufen, noch mehr jungen Menschen Interesse und Lust auf eine Ausbildung im Gastgewerbe zu vermitteln. Unsere Branche punktet mit vielfältigsten Aufgaben und hervorragenden Perspektiven. Eine Ausbildung in Gastronomie und Hotellerie ist weiterhin die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der DEHOGA bleibt bei seiner Umsatzprognose und geht für das Jahr 2016 von einem nominalen Plus im Gastgewerbe von 2,5 Prozent aus. 26

27 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Förderung für Meister-Kurse wird verbessert DEHOGA kompakt Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen sind wichtig für die Branche: Sie erhöhen die Attraktivität unserer Ausbildung, verbessern das Image des Gastgewerbes und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Positiv also, dass der Gesetzgeber mit der am 1. August in Kraft getretenen Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes die wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen für Fortbildungen verbessert hat. Das bisherige Meister-BAföG wird zu einem Aufstiegs-BAföG modernisiert. Wichtiger als ein neuer Name: Der maximale (einkommensunabhängige) Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von knapp über Euro auf bis zu Euro. Damit können z. B. Meisterkurse oder (Fern-)Lehrgänge zum Fachwirt im Gastgewerbe finanziert werden. Bei Vollzeitmaßnahmen (wie z. B. Hotelfachschulen) sind auch Beiträge zum Lebensunterhalt möglich, dafür wurden Freibeträge erhöht und die Unterstützung für Ehepartner und Kinder verbessert. Die Förderung erfolgt teils über Zuschüsse, teils über Gute Darlehen, wobei der Zuschussanteil und der Darlehenserlass bei Prüfungserfolg durch die Gesetzesnovelle erhöht wurden. Registrierkassen Bundesregierung beschließt Gesetz DEHOGA-Merkblatt zur aktuellen Rechtslage und geplanten Änderungen Die Bundesregierung hat Ende August das neue Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen (DEHOGA Kompakt berichtete) beschlossen. Als nächstes steht im September die erste Lesung zum Gesetz im Bundestag an. In einem Merkblatt hat der DEHOGA zusammengefasst, wie die aktuelle setzgebungsprozess intensiv im Sinne seiner Mitglieder eingesetzt und wird sich weiter einsetzen. Ein wichtiger Erfolg sind aus dessen die gegenüber ursprünglichen Plänen deutlich verlängerten Übergangsfristen, die den Unternehmern mehr Vertrauensschutz und Planungssicherheit bieten flossen mehr als eine Milliarde Euro Kaffeesteuer in die Bundeskasse Den Kaffeetrinkern sei Dank: Im Jahr 2015 sind 1,03 Milliarden Euro Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, sind die jährlichen Kaffeesteuereinnahmen relativ stabil. Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt Rechtslage aussieht, welche Veränderungen geplant sind und was Sie ggf. bei Ihrer Kasse berücksichtigen müssen. Der DEHOGA Bundesverband hält hierfür ein Merkblatt bereit, das in den Geschäftsstellen angefordert werden kann (Stand: 26. August 2016). Der DE- HOGA Bundesverband hat sich im Geaus dem Jahr 1994 mit 1,16 Milliarden Euro. Vergleichsweise wenig hatte der Bund hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Milliarden Euro eingenommen. Gefeiert wird der Kaffee übrigens auch: Am 1. Oktober gibt es in Deutschland bereits zum 11. Mal den vom Deutschen Kaffeeverband initiierten und koordinierten Tag des Kaffees erstmals zusammen mit dem neu geschaffenen International Coffee Day. Mitmachen kann man Information unter: de/mitmachen. Ausgezeichnete Bedienung und Beratung steigert Bereitschaft zum Geld ausgeben Ob als Hotelgast oder Kreditkarteninhaber: Die Deutschen legen auf guten Service sehr viel Wert, dies zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-umfrage zum Thema Serviceerwartungen im Dienstleistungsbereich im Auftrag von American Express: So ist ein Großteil der Befragten (88 %) bereit, mehr Geld auszugeben, wenn er dafür ausgezeichnet bedient und beraten wird insbesondere im Restaurant (97 %), im Hotel (94 %) und bei Finanzdienstleistungen (91 %). Feldberger Hof Feldberg 27

28 U 19 des SC Freiburg zu Gast im Wilden Mann in Eggingen Zusammen mit den Wirtsleuten Hannelore und Manfred Vogelbacher vom Wilden Mann in Eggingen: Fußballtalende der U 19-Mannschaft des SC Freiburg im Trainingslager. Nicht nur in fernen Destinationen lässt es sich gut auf die anstrengende Fußballsaison vorbereiten, wie wir es von den Erstligisten kennen. Die U 19-Mannschaft des SC Freiburg war zwischen dem 2. und 5. August im Landhotel Wilder Mann in Eggingen im Kreis Waldshut im Trainingslager. Bekanntlich handelt es sich dabei um eine Mannschaft, die immer wieder große Talente hervorbringt. Thomas Stramm, Trainer der jungen Kicker stammt aus Schleitheim in der Schweiz, das nur sieben km entfernt liegt. Trainiert wurde auf den Anlagen des SV Eggingen und gespielt wurde gegen den SV Schaffhausen. Ruckzuck hatten die Fußballer den Bach vor dem Haus zum Kneippbecken umfunktioniert. Die vorhandene Infrastruktur des SV Eggingen und die überzeugende Leistung des Teams des Wilden Mannes haben die Bedürfnisse des SC Freiburgs bestens erfüllt. Inhaberfamilie Vogelbacher freute sich, dass die Mannschaft trotz ihres jugendlichen Alters auffallend diszipliniert war. Hotel Hilton in Basel wird abgerissen BASEL (KA). Für die Basler Baloise Park-Baustelle zwischen Bahnhof SBB und Aeschenplatz wird das Hotel Hilton abgerissen. In der neuen Baugrube werden dann drei Neubauten im Baloise Park entstehen. Im Juni 1975 wurde das renommierte Hotel Hilton eröffnet. Eigentümerin war die Schweizerische Rentenanstalt. Der Versicherungskonzern Baloise übernahm es Ende August 2015 wurde es geschlossen. Bis 2020 baut die Baloise auf dem Gelände zwischen Aeschengraben, Parkweg und Nauenstraße drei neue Touch- und Funkkassensysteme für Gastronomie und Handel Kassen-Dietrich Telefon M. Böcherer und J. Buckreus GbR Fax Zähringer Str. 25 info@kassen-dietrich.de Freiburg Gebäude, die das Stadtbild am Bahnhof prägen werden. Der Baloise Park wird die neue Arbeitsstelle für die Mitarbeiter des Konzerns und weiteren Mietern. Es entstehen insgesamt rund Büroarbeitsplätze, wovon die Baloise selbst rund 700 belegt. Weitere 600 Büroarbeitsplätze werden vermietet. Auf dem Gelände, wo das Hilton stand, entsteht ein öffentlicher Platz Anfang 2020 soll hier in einem 89 Meter hohen Hochhaus das neue Fünf-Sterne-Hotel Mövenpick mit 260 Zimmern eröffnen. Die obersten sieben von 24 Etagen des Turms werden als Büroflächen vermietet sollen auch die anderen beiden Gebäude bezogen werden: Ein achtstöckiges Gebäude im Süden wird der neue Sitz der Baloise Group. Im Osten entsteht ein zusätzliches Bürogebäude. Neue Pizzeria am Augustinerplatz in Freiburg FREIBURG (KA). Neben dem Freiburger Augustinerplatz wurde jetzt das vierte Tialini-Restaurant in Deutschland eröffnet. Die vom Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking gegründete Systemgastronomie bietet italienische Küche und übernimmt die Räume nebst Terrasse, in denen früher das Café Atrium ansässig war. Pizza und Pasta, das sind die wichtigsten Speisen auf der Tialini- Karte. Das Lokal, das rund drei Monate lang umgebaut wurde, bietet Platz für 200 Gäste; die Terrasse umfasst weitere 100 Plätze. Rund 40 neue Arbeitsplätze sollen entstehen. Neben Freiburg gibt es weitere Tialini-Restaurants in Ludwigshafen, Stuttgart und Karlsruhe. 28

29 SEPTEMBER 2016 HEFT Köche feiern 31. Laurentiustag in Fulda Drei Tage haben sich Kolleginnen und Kollegen der weißen Zunft in Fulda feiern lassen. Vor der barocken Residenz zu Fulda: die Teilnehmer des 31. Laurentiustages (unter Ihnen auch Südbadener), die mit ihrer öffentlichen Prozession die Fahne des Kochberufs und damit eines Teils des Gewerbes hochhielten. Foto: Verband der Köche e. V. Mehr als 700 Köche fanden sich vom 12. bis 14. August in Fulda ein um den Tag des Schutzheiligen der Köche, des heiligen Laurentius, gebührend zu feiern. So eine Organisation macht einen schon richtig stolz auf den Beruf, lobt Andreas Becker, Präsident des Verbandes der Köche Deutschlands e. V., das Engagement seiner Kollegen. Nach dem Get together am Freitag, zogen am Samstag die unterschiedlichen Landesverbände und Zweigvereine in einem Festzug mit musikalischer Begleitung vom Hotel- und Kongresszentrum Esperanto, über die Bahnhof- und Rabanusstraße, bis hin zum Domplatz durch die Fuldaer Innenstadt. Im Hohen Dom zu Fulda wurde bei einem ökumenischen Gottesdienst die neue Fahne des Verbandes geweiht und den historischen Wurzeln des Laurentiustages gedacht. Weiter ging es dann über den Fuldaer Schlosspark zum Museumshof des Vonderaumuseums, in dem die offizielle Begrüßung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgte. Nachmittags fand im Marmorsaal des Fuldaer Stadtschlosses die Begrüßung seitens des Magistrates der Stadt Fulda statt. Am Abend folgte das Gala-Dinner für die geladenen Gäste. Als besondere Gaumenfreuden gab es am Buffet reichliche Auswahl: Von Sushi, über Kalbsrücken, bis hin zu Flammkuchen, Schinkenspezialitäten und handgefertigten Pralinen, ließ es der Veranstalter an nichts mangeln. Organisator und Veranstalter des 31. Laurentiustags waren der Verein der Köche Fulda 1921 e. V. sowie den Verband der Köche Deutschlands e. V. Den Ausklang des 31. Laurentiustages bildete das Frühschoppen und die offizielle Fahnenübergabe an den Verband am Sonntagmorgen. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab es noch einmal einen ganz besonderen lukullischen Genuss: Ein Barbecuewettbewerb ließ die Herzen der Gourmets noch einmal höher schlagen. Kreuzblume mit neuen Pächtern FREIBURG (KA). Serhat Günelsu (33) und Hannah Dontsch (32) sind die neuen Pächter des Restaurants und Hotel Kreuzblume in der Konviktstraße. Hannah Dontsch ist gelernte Tourismus-Assistentin und Serhat Günelsu Restaurantfachmann. Nach einer kleinen Verjüngungskur erstrahlt das Restaurant jetzt mit hellem Boden und weißen Wänden. Statt Stühle sind nun grau gepolsterte Sesselstühle aufgestellt auf denen sich die Gäste entspannt ausruhen können. Das Restaurant hat 36 Sitzplätze, zuzüglich 16 Außenplätze. Im Hotel können gut ein Dutzend Gäste unterkommen. Unterstützt von ihren jeweiligen Ehepartnern sehen die beiden jungen Pächter positiv in die Zukunft. Hannah Dontsch und Serhat Günelsu wollen künftig klassische Gerichte anbieten. Mit Liebe zum Detail wollen die beiden Freiburger hier ihre Vorstellungen von gehobener, aber geerdeter Gastronomie verwirklichen. HISTORISCHER LANDGASTHOF BESTENS EINGEFÜHRT ZU VERKAUFEN 20 Autominuten von Freiburg und unmittelbarer S-Bahnanbindung, zwei traditionelle Gaststuben mit je 35 Sitzplätzen, ein Saal mit 90 Sitzplätzen, Kastaniengartenwirtschaft und Gewölbekeller, 17 Fremdenzimmer, guter Gesamtzustand, Kaufpreis VHB: Chiffre 1/9/16 29

30 Azubirekord im Europa-Park Die Zahl der Auszubildenden im Gastgewerbe ist in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg und in der Region stetig rückläufig. Im laufenden Jahr zeichnet sich jedoch im IHK-Bezirk Südlicher Oberrhein eine leichte Steigerung ab. Dennoch ist es für die Betriebe immer schwieriger, geeignete Bewerber zu finden. Wie eine Studie der des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Arbeitsagentur belegt, spielt auch die Bekanntheit bzw. die Marke des Ausbildungsbetriebs bei der Wahl für eine Ausbildung eine gewichtige Rolle. In dieser Hinsicht dürfte dem Europa-Park seine Bekanntheit sowie sein überaus positives Images geholfen haben, gute Bewerber zu finden. Möglicherweise ist aufgrund seiner Größe aber auch ein höherer Bedarf abzudecken. In einer aktuellen Mitteilung berichtet der Europa-Park, dass 52 neue Auszubildende und Studierende in das Ausbildungsjahr gestartet sind. Die Parkleitung hat für die Newcomer und deren Eltern eigens eine Willkommensveranstaltung organisiert. Über 52 neue Auszubildende und Studierende darf sich der Europa-Park in Rust zum Ausbildungsstart im September 2016 freuen, für die er eigens eine Willkommensveranstaltung organisiert hat. Foto: Europa-Park Als Ausbildungsbetrieb ist der Park interessant, weil er eine Vielzahl an Ausbildungsberufen bereithält: das Spektrum reicht von der Schneiderin, die Kostüme entwirft, bis zum Metallbauer für die Fahrgeschäfte. Auch und gerade der Gastronomiesektor spielt eine wichtige Rolle, und der Europa-Park erklärt, Spitzenreiter in Sachen Berufswahl sein auch in dieses Jahr wieder die Bereiche Hotellerie und Gastronomie. Insgesamt zählt der Freizeitpark in Rust derzeit 135 Auszubildende und Studierende. Diese haben teilweise internationale Wurzeln und kommen bis aus Madagaskar, Ecuador oder Griechenland. Die Chancen, nach Abschluss der Ausbildung übernommen zu werden, beziffert die Parkleitung mit über 90 Prozent. HTG wirbt mit Erlebnispfaden um aktive Touristen und Besucher In recht spektakulärer Weise machte die Hochschwarzwald Tourismus GmbH zuletzt in einer Pressemitteilung Werbung für das Wandern im Hochschwarzwald. Dabei gelingt es ihr, den Erlebniswert der Tourismusregion Hochschwarzwald auch bei aktiven Interessenten in Szene zu setzen. Mit der sogenannten Bachkletterwanderung beim Schluchting zwischen Notschrei und Todtnau bewirbt sie dabei eine geführte Wanderung durch bis zu hüfthohem Wasser auf ca. 1 km Länge. Die Teilnehmer überwinden dabei immerhin 100 Höhenmeter. Mit diesem Angebot sollen offenkundig auch jüngere Gäste angesprochen werden und solche die in ihrem Urlaub Wert auf ereignisreiche Aktivitäten legen. Diese Vorstellung ist auch Aufhänger für die Bewerbung der sog. Genießerpfade, die alle mehr oder weniger mit dem Wasser zu tun haben und eine Länge zwischen 6 und 15 km aufweisen, so zum Beispiel den Wasserfallsteig zwischen Feldberg und Todtnau, den Genießerpfad in Menzenschwand oder den Jägersteig in Schluchsee. Wer seine Gäste im Hochschwarzwald auf dieses An- gebot aufmerksam machen möchte, geht auf die Homepages: oder Die geführte Bachkletterwanderung beim Schluchting ist der Aufhänger einer Werbemaßnahme der Hochschwarzwald Tourismus GmbH für erlebnisreiches Wandern. Foto: Hochschwarzwald Tourismus GmbH 30

31 SEPTEMBER 2016 HEFT 7 Hotel Luisenhöhe wird abgerissen Gesundheitsressort geplant HORBEN (KA). Das Hotel Engel und die traditionsreiche Luisenhöhe in Horben waren lange Zeit beliebte Ausflugsziele im Raum Freiburg. Der Engel wurde bereits vor über zehn Jahren abgerissen und wich einem Neubaugebiet. Seit 2011 steht das Hotel Luisenhöhe leer. Das Haus hat eine lange Geschichte. Benannt nach der badischen Großherzogin, geborene Prinzessin Luise von Preußen, wurde es 1896 erbaut und am 6. Juni 1897 von J. Gut eröffnet. Die Luisenhöhe wurde dabei als Höhen-Luftkur-Hotel und als Gebirgs-Hotel I. Ranges bezeichnet und die herrliche Lage mit großartiger Aussicht gerühmt. Um die Höhenlage von 650 Metern etwas höher erscheinen zu lassen wurde eine Höhe von Fuß angegeben. Nach einem Brand im Jahre 1906 wurde sie wieder errichtet und prägte durch seine weithin sichtbare Aussichtslage das Ortsbild. Nach mehreren Besitzerwechseln schloss sie 2011 ihre Pforten. Der Freiburger Gastronom Toni Schlegel kaufte im Jahr 2012 die Luisenhöhe. Er wollte das in die Jahre gekommene Haus sanieren und in ein Vier-Sterne-Haus für Urlauber und Tagungsgäste umbauen. Weil einige Stockwerke vom Vorbesitzer bereits entkernt worden waren, entschied das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, dass die Luisenhöhe keinen Bestandsschutz genieße und deshalb die Anforderungen eines Neubaus erfüllt werden müssten. Verschärfte Brandschutzauflagen hätten zu exorbitanten Kostensteigerungen geführt, so Schlegel, ein Umbau sei deshalb wirtschaftlich Die Luisenhöhe im September 2016, außen nahezu unversehrt, innen teilweise entkernt. nicht möglich gewesen..mittlerweile wurde die Luisenhöhe an eine Grundstückgesellschaft verkauft, die dort ein Gesundheitsresort errichten möchte. Ein Architektenwettbewerb soll demnächst begonnen werden. Bis zum Spätherbst 2017 soll die Planung für den Hotelneubau mit 90 Zimmern vorliegen. Geplant ist zudem ein Wellnessbereich. Die Gastronomie soll auch in Zukunft für alle Besucher zugänglich sein. Tourismusförderung spricht Golfer an Greenfee in der Hochschwarzwald Card enthalten Die Tourismusförderer im Hochschwarzwald haben unterschiedlichste Zielgruppen im Visier. Seit kurzem stellen Sie stärker auf Golfspieler ab. Nicht dass zu erwarten wäre, viele Golfspieler sein auf einen wirtschaftlichen Vorteil angewiesen. So kann es dennoch zweckmäßig sein, diese Zielgruppe auf das Angebot an schönen Golfanlagen in der Ferienregion aufmerksam zu machen. Denn die Greenfee, die Nutzungsgebühr für den Golfplatz, für die drei Golfplätze in der Region ist in der Hochschwarzwald-Card enthalten. Dabei handelt es sich um die drei Anlagen des Golfclubs Hochschwarzwald in Hinterzarten/Titisee-Neustadt, des Freiburger Golfclubs in Kirchzarten im Dreisamtal und des Europa-Park Golfclubs Breisgau. Gäste, Bodenseegastroparty die die Hochschwarzwald Card ab zwei Übernachtungen bei einem der teilnehmenden 350 Gastgeber kostenlos erhalten, brauchen sich somit um die Gebühr nicht mehr zu kümmern. Finanziert wird die Hochschwarzwald-Card letztlich unter anderem über Teile des Übernachtungspreises der teilnehmenden Hotels. Denn Beherbergungsbetriebe, die ihren Gästen die Karte anbieten, haben dafür einen festen Betrag abzuführen. Aus Sicht der Tourismusförderung ist es sicher sinnvoll, auch Zielgruppen anzusprechen, die eine höhere Wertschöpfung des touristischen Angebots erwarten lassen. Dadurch, dass die Greenfee dreier Golfplätze in der Hochschwarzwald Card enthalten ist, wird von der Tourismusförderung auch die Zielgruppe der Golfspielenden angesprochen. Foto: Hochschwarzwald Tourismus GmbH 31

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