Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/497 zuzustimmen.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 757 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/497 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/497 zuzustimmen. II. 1. Abschnitt I des Antrags der Abg. Guido Wolf u. a. CDU betr. geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer Drucksache 15/448 für erledigt zu erklären; 2. Abschnitt II des Antrags der Abg. Guido Wolf u. a. CDU betr. geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer Drucksache 15/448 abzulehnen Der Berichterstatter: Tobias Wald Der Vorsitzende: Guido Wolf Bericht Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft behandelt den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Drucksache 15/497 in seiner 5. Sitzung am 20. Oktober Mit zur Beratung aufgerufen ist der Antrag der Abg. Guido Wolf u. a. CDU betr. geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer Drucksache 15/448. Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU trägt vor, das Plenum habe sich in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Erster Beratung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befasst. Die CDU lehne den Gesetzentwurf ab, weil die darin begehrte Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes nach ihrer Ansicht unsozial und derzeit nicht gerechtfertigt sei. Bei den Bürgern herrsche große Verunsicherung hinsichtlich der Frage, wann das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Kraft treten solle. Neben den Bürgern, die Grundstücke erwerben wollten, seien auch Notare, Banken und Finanzämter von einer raschen Umsetzung des Gesetzes sehr betroffen. Er frage die Landesregierung, ob sie beabsichtige, bezüglich des Inkrafttretens noch eine Änderung im Sinne einer Stichtagsregelung vorzunehmen, damit sich die Bürger entsprechend vorbereiten könnten. Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP betont, seine Fraktion lehne den Gesetzentwurf aus den bereits bekannten Gründen ab. Allzu viele neue Argumente seien hinsichtlich dieser Vorlage wohl nicht mehr zu erwarten. In der Tat lasse sich in der Bevölkerung eine gewisse Verunsicherung bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzes feststellen. Vielleicht sei diese Verunsicherung auch beabsichtigt, um zu vermeiden, dass Käufer von Grundstücken die Notare in einer Art Torschlusspanik überliefen. Möglicherweise werde aber genau dies durch die vorhandene Unsicherheit erreicht. Daher frage auch er die Landesregierung, wann sie das Gesetz in Kraft zu setzen gedenke. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE führt aus, auch für ihre Fraktion hätten sich inzwischen keine neuen Argumente und keine neuen Aspekte im Hinblick auf den Beratungsgegenstand ergeben. Nach Überzeugung der Regierungskoalition seien die Argumente, die ihre Vertreter bei der Ersten Beratung im Plenum vorgetragen hätten, weiterhin richtig. Man dürfe die Steuererhöhung nicht als Einzelmaßnahme betrachten und nur darauf abheben, um wie viel Prozent der Steuersatz gegenüber bisher steige. Es handle sich vielmehr um ein Maßnahmenpaket. Die Frage sei, wofür die Mehreinnahmen, die aus der Steuererhöhung erzielt würden, verwendet werden sollten. Das Geld komme den Kommunen zugute. Sie benötigten diese Mittel, um ein qualitativ und quantitativ gutes Angebot an Kleinkindbetreuungsplätzen zu schaffen, auf das die Familien dringend angewiesen seien. Mit diesem Geld werde sehr viel für die Familien getan. Das Land habe einerseits die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Andererseits existierten in finanzieller Hinsicht bestimmte Grenzen. Die Grunderwerbsteuer wiederum bilde die einzige Quelle, bei der das Land seine Einnahmen selbst erhöhen könne. Selbstverständlich werde es auch Familien geben, die keine kleinen Kinder hätten und die bei einem Grundstückserwerb den höheren Steuersatz zahlen müssten. Sie meine jedoch, dass das Vorhaben der Landesregierung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf diene und sich über die Steuererhöhung mehr für die Gesellschaft insgesamt tun lasse als bisher. So seien die beabsichtigten Maßnahmen nachhaltiger Natur. Von ihnen profitierten die Familien langfristig. Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass das Land noch viele wichtige Aufgaben zu bewältigen habe. Beispielsweise seien die Regelungen zur Schuldenbremse einzuhalten. Auch müssten Pensionslasten getragen werden. In der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses hätten CDU und FDP/DVP eine Reihe von Anträgen gestellt, deren Annahme mit Mehrausgaben verbunden gewesen wäre. Die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben müsse gewahrt werden. Mehrausgaben zu tätigen, ohne auf die Einnahmeseite zu achten, sei nicht möglich. Vor diesem Hintergrund halte sie die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes für mehr als sozial. Die daraus erzielten Mehreinnahmen würden sehr sinnvoll angelegt. 2

3 Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD bringt vor, die Kommunen hätten eine Reihe von wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben anzugehen. Er verweise z. B. auf den Ausbau der Kleinkindbetreuung und der Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie auf die Schulsozialarbeit. Städte und Gemeinden verfügten aber über eine unzureichende Finanzausstattung und drängten das Land zu Recht, diese zu verbessern. Dem wolle das Land nicht durch die Aufnahme von Schulden entsprechen. Vielmehr sei die Grunderwerbsteuererhöhung eines der Instrumente, die das Land dazu einsetzen werde. Im Übrigen hätten auch viele andere Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz schon erhöht. Die Anhebung des Steuersatzes sei nicht unsozial, sondern stelle eine richtige und ausgewogene Maßnahme dar, um die vorhandenen Aufgaben zu bewältigen und dennoch die Balance im Haushalt zu wahren. Entstehende Härten aus der Steuererhöhung würden über eine Förderung der betroffenen Familien abgefedert. Abgesehen davon stelle die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes keinen neuen Gedanken dar. Vielmehr habe ihn schon die vorherige Landesregierung in der letzten Legislaturperiode verfolgt. Dieser Gedanke werde nun aufgegriffen. Der Minister für Finanzen und Wirtschaft legt dar, zwar seien derzeit sprudelnde Steuereinnahmen zu verzeichnen, doch garantiere dies noch nicht die dauerhafte Finanzierung solch wichtiger gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben wie Bildung und Betreuung. Auch lohne es sich durchaus, in der Gesellschaft darüber zu diskutieren, wie leistungsfähig der Staat sein müsse, um derartige Aufgaben zu finanzieren. Als Teil dieser Debatte sei auch die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes zu sehen. Das Inkrafttreten des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer sei in 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs geregelt. Danach trete dieses Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Das Staatsministerium werde das Gesetz verkünden und gehe davon aus, dass es nicht vor dem 4. November 2011 in Kraft trete. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU unterstreicht, die beiden Regierungsfraktionen und der Minister hätten geäußert, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem Ausbau der Kleinkindbetreuung zugutekomme. Steuern seien im rechtsstaatlichen Sinn allerdings abstrakte Einnahmen, die zur Deckung des Gesamthaushalts dienten. Ihn interessiere, wie das Land die Mehreinnahmen aus der erhöhten Grunderwerbsteuer in die Finanzierung der Kleinkindbetreuung konkret einbringen wolle. Er frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form dies gesetzlich abgesichert werden solle bzw. ob es sich um einen durchlaufenden Posten handle. Wenn die vorgesehene Verwendung im rechtsstaatlichen Sinn gar nicht möglich sei, handle es sich bei der betreffenden Absicht nur um eine plakative Aussage. Der eingangs der Beratung zu Wort gekommene Abgeordnete der Fraktion der CDU fügt hinzu, nach dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen wolle sich Baden-Württemberg für eine Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerreform einsetzen. Er frage, warum über diese Reform und die Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes nicht gemeinsam beraten werde. Mit der höheren Grunderwerbsteuer subventioniere das Land sozusagen die Stadtflucht. So werde ein Neubau auf der grünen Wiese gegenüber einem Bestandserwerb begünstigt. Ihn interessiere, wie das Land das im Koalitionsvertrag ebenfalls niedergelegte Ziel der Nettonull beim Flächenverbrauch erreichen wolle. Außerdem bitte er um Auskunft, wie die Landesregierung sicherstellen wolle, dass die Mehreinnahmen den Kommunen tatsächlich zugutekämen. Nach jetziger Gesetzeslage stünden die Mehreinnahmen dem Land und nicht den Kommunen zu. Eine Abgeordnete der Fraktion der CDU bemerkt, bei Banken, Notariaten, Gemeinden und Bürgern bestehe gerade eine gewisse Verunsicherung, was den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes angehe. Sie frage, ob dem Minister dies bekannt sei und welche Auskünfte er bei entsprechenden Anfragen an ihn erteile. 3

4 Ferner bitte sie um eine Erklärung, warum die Landesregierung nicht einfach den 1. Dezember 2011 als Stichtag für das Inkrafttreten vorsehe und damit für Rechtssicherheit sorge. So sei es für viele, die nicht ständig das Gesetzblatt läsen, ausgesprochen schwierig, die Frage zu beantworten, wann das Gesetz verkündet worden sei. Der Minister für Finanzen und Wirtschaft teilt mit, er stimme dem zuvor zu Wort gekommenen Abgeordneten der Fraktion der CDU ausdrücklich zu, dass die Steuereinnahmen keiner rechtlichen Zweckbindung unterlägen. Dies sei allgemeines Gedankengut. Dennoch sei es im politischen Raum üblich, Steuererhöhungen mit bestimmten Zwecken zu begründen. Dies könne die Sanierung des Haushalts oder die Erfüllung wichtiger politischer Aufgaben sein. Verbesserung und Ausbau der Kleinkindbetreuung wiederum stellten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar, die von der Politik nun zu finanzieren sei. Damit habe das Land eine klare politische Zweckbindung formuliert. Eine rechtliche werde es aus nachvollziehbaren Gründen nicht geben. Das Land stelle sicher, dass die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuerreform den Kommunen zuflössen. Manche Pressemitteilungen von Abgeordneten der Opposition, wonach das Land auf diesem Geld sitzen bleiben wolle, hätten ihn etwas verwundert. Schon jetzt werde im kommunalen Finanzausgleich ein Teil der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer den Landkreisen zugeordnet. Er unterstreiche, dass über entsprechende Regelungen die Mehreinnahmen, die aus dem höheren Steuersatz erzielt würden, den Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Wie dies genau erfolgen solle, sei Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden zum Thema Kinderbetreuung. Dazu bestünden verschiedene Varianten im kommunalen Finanzsystem. Die Landesregierung werde die betreffende Regelung gemeinsam mit dem Landtag vornehmen, wenn sie sich mit den Kommunen im Grundsatz über die Summen geeinigt habe, die in Zukunft in den Ausbau der Kleinkindbetreuung flössen. Baden-Württemberg habe als einzelnes Land keine Möglichkeit, Einfluss auf die Grundsteuer zu nehmen. Bei der Grunderwerbsteuer hingegen könne das Land zumindest den Hebesatz selbst bestimmen. Insofern ließen sich Grunderwerb- und Grundsteuerreform nicht gemeinsam vornehmen. Die Landesregierung werde sich bei der anstehenden Reform der Grundsteuer dafür einsetzen, dass man an die Verkehrswerte herankomme, damit die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleibe und sie nicht wegen verfassungswidriger Erhebung nicht mehr eingefordert werden dürfe, wie dies in der Vergangenheit bei der Vermögensteuer und beinahe auch bei der Erbschaftsteuer der Fall gewesen sei. Die Landesregierung werde gemäß dem Koalitionsvertrag eine Modernisierung der Grundsteuer anstreben. Dabei spiele auch die Frage des Flächenverbrauchs eine Rolle. Bei der Grundsteuer lasse sich über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten auch eine Flächenverbrauchskomponente einbauen. Dies werde im Zuge einer solchen Reform zu klären sein und wäre auch bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich möglich. Es sei eine völlig übliche Technik, dass Gesetze am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft träten. Dies sei den mit der Rechtsanwendung Vertrauten auch bekannt. Notariaten z. B. gingen der Staatsanzeiger und das Gesetzblatt für Baden-Württemberg zu. Die Landesregierung gebe auf Anfragen genau die Information heraus, die er zuvor schon angeführt habe. Danach trete das Gesetz nicht vor dem 4. November 2011 in Kraft. Dies sei klar genug und bilde einen Anhaltspunkt, nach dem sich die unmittelbar betroffenen Akteure richten könnten. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft könnten dabei behilflich sein, diese klare Regelung weiterzutragen. Der eingangs zu Wort gekommene Abgeordnete der Fraktion der CDU bekräftigt die Frage, warum die Landesregierung auf eine Stichtagsregelung für das Inkrafttreten verzichte. Er merkt an, viele Gesetze, die vom alten Landtag verabschiedet worden seien, hätten eine Stichtagsregelung vorgesehen. Dies sei ein übliches Verfahren. 4

5 Der Minister für Finanzen und Wirtschaft erwidert, genauso üblich sei die Rechtstechnik, ein Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten zu lassen. Dass dies dem Verfahren in einer rechtsstaatlichen Demokratie entspreche, werde wohl niemand infrage stellen. Deshalb bestehe dafür auch keine Begründungspflicht. Der Ausschussvorsitzende schlägt ohne Widerspruch vor, über den aus drei Paragrafen bestehenden Gesetzentwurf im Ganzen abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/497, zuzustimmen. Der Ausschuss verabschiedet ferner die Beschlussempfehlung an das Plenum, Abschnitt I des Antrags Drucksache 15/448 für erledigt zu erklären und Abschnitt II abzulehnen Tobias Wald 5

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