Personalkosten und Nettolohn optimieren. Klaus Stockbauer Fachberater für bav Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.

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1 Personalkosten und Nettolohn optimieren Klaus Stockbauer Fachberater für bav Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.

2 Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind wir 2. Ausgangssituation 3. Ihr Nutzen 4. Vergütungsmodelle 5. Sicherheit 6. Bausteine 7. Ersparnisrechner 8. Projektablauf 9. Zeitplan 10. Einsparungspotenzial 11. Presse

3 01 Wer sind wir pb GmbH die premium Beratung Steuerkanzlei Rechtsanwaltskanzlei Backoffice Berater Innovativlohn Berater Sach- & Dienstleistung 7 Steuerberater 6 Anwälte 38 Mitarbeiter 18 Mitarbeiter 12 Mitarbeiter

4 02 Ausgangssituation Demografischer Wandel -> zunehmender Fachkräftemangel Steigende psychische Anforderungen -> hohe Fehlzeiten durch Burnout Arbeiten bis 67 -> keine Akzeptanz bei den Arbeitnehmern Zu hohe Lohnnebenkosten -> Bezahlung und Gehaltserhöhung oft uneffektiv

5 03 Ihr Nutzen Wettbewerbsposition stärken durch Einsparungen, die weder zu Lasten des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers gehen Weniger Lohnkosten als Ihre Mitbewerber und Ihren Mitarbeitern trotzdem mehr bezahlen als Ihre Mitbewerber Mit einem Innovativlohnkonzept Fachkräfte leichter finden und binden Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern kann mit einem Innovativlohnkonzept pro Jahr zwischen ,-- bis ,-- Einsparungen bzw. Vorteile erwirtschaften

6 04 Vergütungsmodelle Stabilisierungsmodell Ersparnis [MA p.a.] Nettoplus [MA p.a.] 0 Teilungsmodell Ersparnis [MA p.a.] Nettoplus [MA p.a.] 360 Lohnerhöhungsmodell Ersparter Lohnaufwand [MA p.a.] ca. 50% der geplanten Lohnerhöhung

7 05 Sicherheit Warum ist die Nettolohnoptimierung rechtssicher und prüfungssicher? Durch Steuergutachten Durch Rechtsgutachten Durch interdisziplinäre Beratung Basiert auf höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundessozialgerichtes

8 06 Bausteine Baustein Vorschrift Baustein Vorschrift Waren-/ Dienstleistungsbezug (Bagatellfreigrenze für Sachbezüge) Internetpauschale Kinderbetreuungskosten Lebensmittelschecks Personalgutschein Gruppenunfallversicherung Reinigung Berufskleidung 8 Abs. 2 S. 9 EStG, R 8.1 Abs.1 und 3 LStR BFH-Urteile v ; VI R 27/09; VI R 41/10; VI R 21/09 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 5 LStR 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR 8 Abs. 2 EStG; R 8.1 Abs. 7 S 1 LStR 8 Abs. 3 EStG; R 8.2 LStR 40b Abs. 3 EStG; R 40b.2 LStR 3 Nr. 31 EStG; R 3.31 LStR Personalcomputer, Telefonnutzung Fehlgeldentschädigung Garagenmiete für Dienstwagen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Jobticket 3 Nr. 45 EStG, R 3.45 LStR 19 Abs. 1 EStG, R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LStR 3 Nr. 50, EStG; R 3.50 LStR; BFH Urteil v ; VI R 145/99; VI R 24/00 3b EStG, R 3b LStR 8 Abs. 2 S.1+9; 40 Abs. 2 S. 2 EStG R 8.1 Abs. 2 S. 9 LStR Fahrzeugwerbung Dienstwagenregelung mit RentSharing Verpflegungsmehraufwand, steuerfrei Verpflegungsmehraufwand, pauschal versteuert Erholungsbeihilfe Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte 22 Nr. 3 EStG Diverse Vorschriften; 8 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ff.; R 8.1 Abs. 9,10 LStR 3 Nr. 16 EStG, R 3.16 LStR, R 9.11 Abs. 10 LStR 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG, R 40.2 Abs. 4 LStR 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG; R 40.2 Abs. 3 LStR 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 LStR; 9 Abs.1 S. 3 Nr. 4 u. Abs. 2 EStG Betriebliche Gesundheitsförderung; Vorsorgeuntersuchung Unterstützungsleistungen wegen Hilfsbedürftigkeit Auslagenersatz für Dienstfahrten Werkzeuggeld Parkplatzgestellung Auslagenersatz/Telefonkosten (Privatanschluss) 3 Nr. 34 EStG i. V. mit 52 Abs. 4c EStG 20 und 20a SGB V 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 3 Nr. 16,50 EStG, R 3.16,50 LStR R 9.5 LStR, H 9.5 LStH 3 Nr. 30 EStG, R 3.30 LStR, H 3.30 LStH Erlass des FinMin NRW v (AZ S VB 3 ) u (AZ VB 3) 3 Nr 50, R 3.50 LStR

9 Ihr wirtschaftlicher Vorteil

10 07 Ersparnisrechner

11 Der wirtschaftlicher Vorteil beim AN

12

13

14 08 Projektablauf 1. Information der Geschäftsleitung 2. Vertragsunterzeichnung inkl. Geheimhaltungsvereinbarung zwischen der Muster GmbH und der pb GmbH 3. Beauftragung Steuergutachten und Rechtsgutachten durch die Muster GmbH inkl. zur Verfügung Stellung der unterschiedlichen Arbeitsverträge und Übergabe eines kompletten Lohnlaufs an die pb GmbH 4. Umfassende Information und Abstimmung mit Betriebsrat (wenn vorhanden) durch Geschäftsführung und pb GmbH 5. Strategieplanung mit Geschäftsleitung Betriebsrat pb GmbH

15 08 Projektablauf 6. Mitarbeiter-Information durch Geschäftsführung und pb GmbH 7. Betriebsversammlung, Informationsmaterial für die Mitarbeiter 8. Information und Abstimmung mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung durch pb GmbH 9. Fertigung des Exposés mit den vorgesehenen Bausteinen inkl. Ergänzungsvereinbarung zum aktuellen Anstellungsvertrag 10. Mitarbeitergespräch 1 Besprechung individuelles Exposé Information über weitere Bausteine Information über Ergänzungsvereinbarung zum aktuellen Anstellungsvertrag Erstellung und Gegenzeichnung Beratungsprotokoll oder Gegenzeichnung der Vereinbarung

16 08 Projektablauf 11. Erstellung Zweitexposès 12. Mitarbeitergespräch Umsetzung Erstellung Probeabrechnung auf Basis unterschriebener Vereinbarungen Vorhandene Vereinbarungen werden für Probeabrechnungen zu Grunde gelegt Probeabrechnungen gehen an Lohnbuchhaltung, bzw. an Personalabteilung Zuarbeit zur Erstellung der endgültigen Abrechnungen Vormalige Prüfung der Gehaltsabrechnungen vor Herausgabe an Mitarbeiter Anbindung der Lohnbuchhaltung an pb GmbH Hotline-Info für Mitarbeiter

17 09 Zeitplan 1. Information aller Beteiligten 2 Wochen 2. Fertigstellung der Exposés 2 Wochen 3. Mitarbeitergespräche Wochen 4. Mitarbeitergespräche 2 1 Woche 5. Umsetzung 2-3 Wochen 9-11 Wochen 6. Betreuungsdauer nach Umstellung 36 Monate

18 10 Einsparungspotenzial Wirtschaftliche Perspektive in 3 Jahren ca ,-- - (nach Abzug Beratungshonorar) Dienstleistung der pb GmbH ist für 3 Jahre enthalten Steuer- und rechtssicheres Konzept, zusätzlich durch Gutachten abgesichert

19 11 Presse

20 11 Presse

21 Kontaktdaten pb GmbH die premium Beratung Heilbronner Straße Abstatt Tel.: 07062/ Fax: 07062/

22 Impressum FinPlan GmbH & Co. KG Versicherungsmakler Klaus Stockbauer Fachberater für bav Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. Raiffeisenstr. 36, Filderstadt Telefon: Telefax: Mobil: Amtsgericht Stuttgart HRB: Beschwerdestellen: Versicherungsombudsmann e.v., Prof. Wolfgang Römer, Postfach , Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Arno Surminski, Kronenstraße 13, Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, Bonn

23 Partner auf Augenhöhe und immer eine Idee voraus

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