Das RadNETZ Baden-Württemberg
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- Peter Ziegler
- vor 6 Jahren
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1 Das RadNETZ Baden-Württemberg Aufstellung, Qualitätsstandards und Musterlösungen ADFC-Südforum November 2015 Dipl.-Geogr. Günter Bendias
2 Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Aufstellung des RadNETZes BW 3. Qualitätsstandards
3 1. Vorbemerkungen 3
4 Standorte in Deutschland DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Geschäftsleitung: Generalbevollmächtigter: Dipl.-Ing. Jost H. Mazur Dr.-Ing. Manfred F. Brenner Aalen Berlin Bremen Dresden Köln Magdeburg München Rostock Stuttgart Leitung: Dipl.-Geogr. Dirk Kopperschläger Leitung: Dipl.-Ing. Matthias Eirich Leitung: Dipl.-Ing. Nick Krmek Leitung: Dr.-Ing. Uwe Frost Leitung: Dipl.-Ing. Axel Küßner Leitung: Dipl.-Ing. Peter Horn Leitung: Dipl.-Ing. Jost H. Mazur Leitung: Dipl.-Ing. Nick Krmek Leitung: Dr.-Ing. Torsten Heine-Nims Gegründet 1978 ca. 90 Mitarbeiter/innen, davon 35 Mitarbeiter/innen im Stammhaus Ingenieure, Geographen, Stadtplaner, Wirtschaftsingenieure, Techniker Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 seit 2008 ein Unternehmen der BERNARD Gruppe 4
5 Fachstruktur Verkehrsplanung und ÖPNV Verkehrstechnik und Verkehrsmanagement Entwurf und Objektplanung Regionale Verkehrsplanung Verkehrsentwicklungsplanung in Städten und Gemeinden Objektbezogene Verkehrsplanung Mobilitätskonzepte Radverkehrskonzepte Liniennetzplanung-ÖPNV Konzeption von Verknüpfungspunkten Betriebsplanung - ÖPNV Nahverkehrspläne Lichtsignalsteuerungssysteme ÖPNV-Beschleunigungsprogramme Leit- und Informationssysteme des städtischen Verkehrs Strecken- und Netzbeeinflussungssysteme im Außerortsbereich Betriebsleit- und Informationssysteme des ÖPNV Kooperatives Verkehrsmanagement Innerortsstraßen, städtische Plätze Stellplatzanlagen Anlagen des ÖPNV und Verknüpfungspunkte Gleisplanung und Rekonstruktion von Schienenwegen des ÖPNV Außerortsstraßen Städtebauliche Wettbewerbe Fußgänger- und Radverkehrsanlagen Sicherheitsaudit Schallschutz im Städtebau 5
6 Eingangsfragen Welche Erwartungen und Wünsche bestehen an den Workshop? Was ist das RadNETZ Baden-Württemberg? Wozu brauchen wir ein landesweites Radnetz? 6
7 2. Aufstellung des RadNETZes BW 7
8 Radfernwegenetz Deutschland D-Routen EuroVelo-Route Quelle: ADFC 8
9 Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen 9
10 Ein RadNETZ für BW Die Ziele Durchgängiges Netz für das gesamte Land Landesweit einheitliche hohe Standards etablieren Infrastruktur und Investitionsbedarf feststellen Eine spürbare Aufwertung des Radverkehrs in Baden-Württemberg! 10
11 Bestand Touristische Routen Anbindung der Ober- und Mittelzentren Routenwahl Alltagsrouten 11
12 Definition RadNETZ Das RadNETZ Baden-Württemberg verbindet landesweit alle Ober- und Mittelzentren über definierte Hauptrouten für den Alltagsradverkehr und zeichnet sich im Zielzustand durch direkte, sicher und komfortabel zu befahrende sowie mit durchgehend einheitlicher Wegweisung versehene Radverkehrsverbindungen zwischen den Siedlungsschwerpunkten des Landes aus. Es enthält ferner die 19 offiziellen. Die Kreisnetze und lokalen Netze komplettieren das Angebot für die Radfahrer. 12
13 Projektablauf 13
14 Ein RadNETZ für BW Alle ziehen an einem Strang Auftaktveranstaltung auf Landesebene Infoveranstaltungen vor Ort Beteiligung lokaler AkteurInnen Diskussionen und Abstimmungen zur Routenwahl Know-how auf kreis- und kommunaler Ebene Fragebogen Themenbezogene Workshops Vier Netzwerkveranstaltungen Aktive Mitgestaltung am RadNETZ Zahlreiche Vorteile Bedarfsgerechtes Netz Erfassung der Wegequalität Musterlösungen Handbuch zur wegweisenden Beschilderung Vernetzung aller Beteiligten 14
15 Ein RadNETZ für BW Die Kommunikation Internetzpräsenz Pressearbeit Newsletter Anlässe für breitenwirksame Kommunikation nutzen! 15
16 Ein RadNETZ für BW Die Kommunikation Einheitliches Auftreten: Logo, Claim, CD, Cl Ein sichtbares Netz! 16
17 Radfernwegenetz Baden-Württemberg 17
18 Zentrale Orte und Netzkorridore 18
19 Höhe [m] Kriterien der kleinräumigen Routenwahl im Alltagsverkehr Alltäglicher Bedarf Topographie Umwegigkeit B Abwägung im Rahmen der Kriterien A Entfernung [m] Aufwand/Kosten 19
20 Kriterien der kleinräumigen Routenwahl im Alltagsverkehr Alltäglicher Bedarf Siedlungsgröße Radverkehrspotenzial in Abhängigkeit der Zahl der Einwohner der angebundenen Kommunen / Ortsteile Vergleichskriterium: Summe der Zahl der Einwohner Zentrale Erschließung Radverkehrspotenzial durch die Anbindung von Stadt- oder Ortsteilzentren Raumstruktur Führung an zentrale Einrichtungen Einfache Orientierung Leichte Verknüpfung mit weiteren Netzbestandteilen Vergleichskriterium: Anzahl angebundener Stadtkerne bzw. Entfernung zum Stadtzentrum Bedeutende Ziele Radverkehrspotenzial in Abhängigkeit bedeutsamer Einzelziele (z.b. Arbeitsplatzschwerpunkte, Verknüpfungspunkte zum SPNV, weiterführende Bildungseinrichtungen, etc.) Vergleichskriterium: Anzahl und Größe angebundener Einzelziele 20
21 Kriterien der kleinräumigen Routenwahl im Alltagsverkehr Aufwand /Kosten Voraussetzung: Herstellung der Sicherheit und Attraktivität ist möglich Anforderung Befahrbarkeit einer Strecke auch in der Nacht, im Winter und bei Nässe Vergleichskriterium Aufwand zur Herstellung des Start- bzw. Zielzustandes Aufwand zur Herstellung der Anforderungen an eine ganzjährige Befahrbarkeit 21
22 Höhe [m] Kriterien der kleinräumigen Routenwahl im Alltagsverkehr Topographie Anforderung Möglichst steigungsarme Führung des Radverkehrs und Minimierung des Energieaufwandes Vergleichskriterium Entfernung [m] Mittelwert der Summe der Aufstiege (Höhenmeter) in Richtung und Gegenrichtung Summe der Höhenmeter 22
23 Kriterien der kleinräumigen Routenwahl im Alltagsverkehr Umwegigkeit Anforderung B Möglichst direkte Verbindung zwischen einer Quelle und dem Ziel des Radverkehrs Vergleichskriterium A Umwegfaktor 1,2 fach ist nicht mehr akzeptabel Umwegfaktor 23
24 Zentrale Orte und Netzkorridore 24
25 Ostalbkreis 25
26 Strecke Lauchheim - Aufhausen Topographische günstige Route nach Realisierung eines straßenbegleitenden Radweges kritische Gefällstrecke und verlorene Höhenmeter zu bevorzugende Routenführung nach Ausbau des Spurweges Landesradfernweg Radnetz BW Alltag Radnetz BW 26
27 Erfassung des IST-Zustandes Erste Bewertung und Auswahl von Netzalternativen Befahrung des Netzentwurfes einschließlich der zu bewertenden Alternativen durch erfahrene und speziell geschulte Befahrerinnen und Befahrer Umfassende Erfassung der Wegemerkmale sowie der Mängel GIS - Datenbank Analyse: Feststellen von Defiziten und Handlungsbedarf 27
28 Datenerfassung mit Tablet oder Smartphone Über individuell anpassbare Formulare wird die Radverkehrsinfrastruktur erfasst Selektive Abfragen: Die Vielzahl an 176 Antwortmöglichkeiten wird dadurch eingeschränkt, dass nur die Passenden der 23 Antwortmöglichkeiten auf bestimmte Fragen angezeigt werden
29 Datenerfassung Erfassung im Feld Übertragung an Server Übertragung an GIS-Datenbank Server 29
30 Aufbereitung der erhobenen RadNETZ-Daten und Ableitung von Maßnahmen 30
31 Qualitätsstandards für das RadNETZ Bestand Wege sind in Betrieb, daher gilt hier der Bestand als Startnetz Sichere Wege, die auf Abschnitten nicht alltagstauglich sind Startnetz Alltagstaugliche Wege mit Abstrichen gegenüber der ERA Alltagstaugliche Wege gemäß ERA und VwV-StVO Sicherheitsrelevante Standards, z.b. die Sicherung von Querungen gelten für alle Kategorien Qualitätsanforderungen werden differenziert. 31
32 Nicht alltagstauglicher Spurweg 32
33 Standardlösung Wegweisung Standardlösung: Wegweisung gemäß FGSV-Standard ist für alle Netzzustände verbindlich! Die Wegweisung ist bereits im Startnetz ein zentrales Merkmal des RadNETZes Baden-Württemberg. 33
34 Überfrachtung mit Pfeilwegweisern 34
35 Nicht regelkonforme Wegweiser 35
36 36
37 Südwest Presse Mittwoch, 22. Oktober
38 Das RadNETZ Baden-Württemberg Nutzen für Akteure Abstimmung und Festlegung des RadNETZes Aufbereitung der erfassten Daten für das Datenmodell der LUBW Auflistung des Handlungsbedarfs Grobe Kostenübersicht je Baulastträger Entwicklung und Bereitstellung von Musterlösungen Konzeption der Wegweisung nach FGSV-Standard 38
39 3. Qualitätsstandards 39
40 Wo kommen die Qualitätskriterien her? StVO und VWV zur StVO: Führungsformen Beschilderung und Benutzungspflicht Grundformen der Knotenpunktführung Radverkehrsfurten Öffnung von Einbahnstraßen Fahrradstraßen ERA: Einsatzkriterien für Führungsformen Abmessungen der Führungsformen Gestaltung von Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten Hinweise zur baulichen und markierungstechnischen Ausprägung Qualitätskriterien: Geben die Standards für die unterschiedlichen Netzzustände komprimiert weiter. Musterlösungen: Setzen die Standards bildlich um und verweisen auf die rechtliche Grundlage Fazit: Im Radnetz werden Standards umgesetzt und Kriterien angewandt, die schon bestehen. Es werden keine neuen oder schärferen Anforderungen definiert. 40
41 Standards in den Regelwerken R 1 RASt 2006 (Stadtstraßen) RAL 2012 (Landstraßen) RiLSA 2010 (Signalisierung) RIN 2008 (Netzgestaltung) RMS neu 2016 (Markierung) R 2 EFA 2002 (Fußgänger) ERA 2010 (Radverkehr) EAÖ 2013 (ÖPNV) EBVA in Arbeit ( Empfehlungen für barrierefreie Verkehrsanlagen) Merkblatt Fahrradwegweisung 1998 neu 2016 Auswahl an Wissensdokumenten: W 1 und 2 HRaS 2002 (Radverkehr im ländlichen Raum) HSRa 2005 (Signalisierung Radverkehr) Arbeitspapier Radschnellwege 2014 Hinweise zum Fahrradparken
42 Netzzustände Standards werden für vier Netzzustände des RadNETZ BW festgelegt. Es werden zwei Netztypen und zwei Netzzustände unterschieden Für die vier Kategorien werden spezifische Qualitätsanforderungen definiert Hauptzielgruppe Fahrradtourismus Bestand Hauptzielgruppe Alltagsradverkehr Startnetz 42
43 Netzzustände Grundsätzliche Aussagen zu den Standards Sicherheitsrelevante Standards gelten für (Tourismus) und das bereits im Startnetz. Qualitätsanforderungen werden differenziert. Bestand Wege sind in Betrieb, daher gilt hier der Bestand als Startnetz Sichere Wege, die nicht durchgängig alltagstauglich sein müssen Startnetz Alltagstaugliche Wege mit Abstrichen gegenüber der ERA Alltagstaugliche Wege mit Standards gemäß ERA und VwV-StVO Zu beachten: Sind zwei Netzzustände deckungsgleich, wird dies durch einen blauen Rahmen verdeutlicht. 43
44 Kriterien für Führungsformen Prüfung Erfordernis I II Regeleinsatzbereich für Mischen auf der Fahrbahn Regeleinsatzbereich für Schutzstreifen, Gehweg/Radfahrer frei und Radwege ohne Benutzungspflicht III Regeleinsatzbereich für Trennen (Radwege, Radfahrstreifen, Gemeinsame Geh- und Radwege) IV Trennen vom Kfz-Verkehr ist unerlässlich Übergänge sind nicht als harte Grenzen zu definieren Tempo 50, Kfz/24h Einsatzbereich II Quelle: ERA 44
45 Kriterien für Führungsformen Verträglichkeit der Fahrbahnführung ohne Schutzstreifen 1. Richtwerte für den Mischverkehr innerorts Bestand Bei T 50 bis Kfz (500 SV) /Tag Bei T 30 bis Kfz (800 SV) /Tag Bei T 20 bis Kfz (1.000 SV) /Tag 2. Richtwerte für die Fahrbahnführung außerorts Bestand Tempo 100 möglichst ausschließen Bei Tempo 70 bis Kfz / Tag Startnetz Bei Tempo 50 bis Kfz (500 SV) /Tag Bei Tempo 30 bis Kfz (800 SV) /Tag Bei Tempo 20 bis Kfz (1.000 SV) /Tag Bei Tempo 50 bis Kfz (500 SV) /Tag Bei Tempo 30 bis Kfz (800 SV) /Tag Bei Tempo 20 bis Kfz (1.000 SV) /Tag Startnetz Bei Tempo 100 bis Kfz (300 SV) / Tag Bei Tempo 70 bis Kfz / (500 SV) Tag* Tempo 100 möglichst ausschließen Bei Tempo 70 bis Kfz / Tag Zu beachten: Die genannten Verkehrsbelastungen dienen der Zuordnung von Straßenabschnitten zu den Netzzuständen. Die Entscheidung über verkehrsrechtliche Anordnungen erfolgt unabhängig davon nach Einzelfallprüfung entsprechend den Kriterien von StVO und VwV StVO. *Für das Startnetz gilt: Bei geringen Schwerverkehrsmengen (<300 FZ/Tag) und günstigen Fahrbahnquerschnitten kann die Obergrenze von 5000 Kfz/Tag im Einzelfall überschritten werden. 45
46 Qualitätsstandards Qualitätsstandards geben die Maße für Entwurfselemente vor und formulieren Anforderungen zu Oberflächenart und qualität sowie zu weiteren Details Qualitätsstandards zu Breiten von Führungsformen Bauliche Standards zur Gestaltung von Einfahrten und Einmündungen Qualitätsstandards zur Auswahl des Oberflächenmaterials Qualitätsstandards zur Toleranz gegenüber Schäden Qualitätsstandards zum Umgang mit Einbauten und Barrieren Qualitätsstandards zu Furtmarkierungen 46
47 Qualitätsstandards Regelmaße und tolerierte Maße von Markierungslösungen 1. Abmessungen von Schutzstreifen Bestand Es gelten uneingeschränkt die ERA- Maße. 2. Abmessung von Radfahrstreifen Bestand Startnetz Schutzstreifen bei *Längsparken mindestens 1,50m einschl. Sicherheitsabstand Es gelten uneingeschränkt die ERA-Maße. Startnetz Radfahrstreifen von bis zu 1,40 m werden toleriert. Zu beachten: Sicherheitstrennstreifen entsprechend ERA sind grundsätzlich erforderlich wenn angrenzend an die Radverkehrsführung geparkt wird. * Bei Schräg- und Senkrechtparken sind entsprechend höhere Maße zu wählen. Radfahrstreifen müssen das Regelmaß von 1,85 m aufweisen. Radfahrstreifen müssen das Regelmaß von 1,85 m aufweisen. 47
48 Markierung von Schutzstreifen 48
49 Schutzstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen 49
50 Radweg ohne Sicherheitstrennstreifen 50
51 Qualitätsstandards Bewertung von Sicherheitstrennstreifen Außerorts sind fehlende oder zu schmale Sicherheitstrennstreifen nur ein Sanierungsgrund, wenn die Radverkehrsanlage zu schmal ist. Bestand Startnetz Sicherheitstrennstreifen müssen zu parkenden Fahrzeugen vorhanden sein. Zu beachten: Markierte oder bauliche Sicherheitstrennstreifen sind besonders im Zusammenhang mit Parken wichtig. Der Sicherheitstrennstreifen darf nicht überparkt werden Sicherheitstrennstreifen müssen zu parkenden Fahrzeugen vorhanden sein. Sicherheitstrennstreifen müssen zu parkenden Fahrzeugen die entsprechenden Breitenvorgaben einhalten. 51
52 Qualitätsstandards Barrieren wie Poller und Drängelgitter als Qualitätskriterium Bestand Im Bestand sind die genannten Barrieren vorhanden. Poller gut sichtbar und Drängelgitter mit Anhänger befahrbar. Treppen und Schiebestellen sind zu beseitigen. Startnetz Poller gut sichtbar und Drängelgitter mit Anhänger befahrbar. Treppen und Schiebestellen sind zu beseitigen. Wie Startnetz aber möglichst vollständiger Verzicht auf Drängelgitter und Poller. 52
53 Qualitätsstandards Qualitätsstandards für bauliche angelegte Radwege Die bauliche Ausprägung von Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen soll auch an Einfahrten und Einmündungen verbessert werden. Bestand Startnetz Absenkungen im Zuge von Radwegen können im Startnetz noch toleriert werden. Zu beachten: Absenkung des Radweges an Zufahrten sind nur begrenzt tolerierbar. Absenkungen im Zuge von Radwegen können toleriert werden. Durchgehende, fahrbare Flächen als Zielzustand Absenkung des Radweges nur in Ausnahmefällen zulässig. keine Absenkung an Zufahrten 53
54 Qualitätsstandards Qualitätskriterien zur Art der Oberfläche Dies sind Aussagen über die Art der Oberfläche, nicht deren Qualität Bestand Neben Asphalt, Beton und Betonpflaster sind hier wassergebundene Decken, Spurbahnen und andere Bauweisen als dauerhafte Lösung zulässig (Ausnahme: kurvige Gefällestrecken). Startnetz Asphalt, Beton und Betonsteinpflaster (möglichst ohne Fase) als Standard. Wassergebundene Decken guter Qualität als Übergangslösung vertretbar. Kurze Strecken auch gebrochener Naturstein. Asphalt, Beton, Pflaster/ Platten ohne Fase oder geschnittener Naturstein sind zulässig. Ausnahmen, z.b. gebrochener Naturstein auf kurzen Abschnitten möglich. Zu beachten: Im Startnetz des Landesradverkehrsnetzes sind wassergebundene Decken auf begrenzten Abschnitten möglich, wenn ein späterer Umbau mit Asphalt oder Betondecke geplant ist. Strecken, wo dies dauerhaft nicht möglich ist, z.b. aus Gründen des Naturschutzes, sollen nicht in das Landesradverkehrsnetz übernommen werden. 54
55 Musterlösungen zu Führungsformen Gemeinsame Rad- und Gehwege außerorts Musterlösungen führen zu einheitlichen Standards innerhalb des RadNETZes Musterlösung für gemeinsame Radund Gehwege außerorts orientiert sich an ERA und RAL Musterlösungen erleichtern die Maßnahmenplanung. Musterlösungen sind eine Grundlage für die Kostenschätzung. 55
56 Kriterien Überquerungsstellen Ab welcher Verkehrsstärke brauchen wir welche Überquerungshilfen 1. Überquerungsstellen bei Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen Bestand < Kfz/Tag ohne Mittelinsel Kfz/Tag mit Mittelinsel > Kfz/Tag ggf. mit LSA 2. Überquerungsstellen Außerorts Bestand Bis Kfz/Tag ohne Mittelinsel >5.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel Ab Kfz/Tag LSA erwägen, alternativ Über- / Unterführung prüfen Startnetz < Kfz/Tag ohne Mittelinsel >7.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel bzw. LSA < Kfz/Tag ohne Mittelinsel Kfz/Tag mit Mittelinsel > Kfz/Tag ggf. mit LSA Startnetz Bis Kfz/Tag ohne Mittelinsel >7.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel bzw. LSA Bis Kfz/Tag ohne Mittelinsel >5.000 Kfz/Tag mit Mittelinsel Ab Kfz/Tag LSA erwägen, alternativ Über- / Unterführung prüfen Zu beachten: Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen muss laut VwV StVO immer gesichert sein. Bei höheren Kfz-Verkehrsbelastungen ist eine Mittelinsel sinnvoll. An Überquerungsstellen ist außerorts zu prüfen, ob eine Anordnung von Tempo 70 möglich ist. Im Zuge der Befahrung wurde besonders auf Sichtfelder geachtet. Ist eine ausreichende Sicht nicht vorhanden, werden zusätzliche Maßnahmen oder die Verlegung der Querungsstelle vorgesehen. 56
57 Querungshilfe Innerorts 57
58 Querungshilfe Außerorts 58
59 Qualitätsstandards Furtmarkierungen Bestand Furtmarkierungen an allen Kreuzungen und Einmündungen einschließlich Roteinfärbung. Startnetz Furtmarkierungen an allen Kreuzungen und Einmündungen. Furtmarkierungen an allen Kreuzungen und Einmündungen einschließlich Roteinfärbung. Zu beachten: Sicherheitsrelevante Standardlösung: Radverkehrsfurten gemäß VwV StVO 9 sind für alle Seitenraumführungen und Radfahrstreifen verbindlich und gelten daher für alle Netzzustände. Richtungsfurt an signalgeregelter Querung Richtungsfurt an vorfahrtgeregelter Querung 59
60 Radverkehrsfurt Außerorts 60
61 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
62 Qualitätsstandards Regelmaße und tolerierte Maße von Radwegen 1. Abmessungen von Richtungsradwegen Bestand Maße bis zu 1,40 m werden toleriert. Startnetz Maße bis zu 1,40 m werden toleriert. Richtungsradwege sollen 2,00 Meter breit sein. Nur in Ausnahmefällen sind 1,60m zulässig. Zu beachten Sicherheitstrennstreifen entsprechend ERA sind unbedingt erforderlich, wenn angrenzend an die Radverkehrsführung geparkt wird. 2. Abmessung von Zweirichtungsradwegen Bestand Startnetz Maße bis zu 1,80 m werden toleriert. Maße bis zu 1,80 m werden toleriert. Zweirichtungsradwege sollen 2,50m breit sein. Nur in Ausnahmefällen sind 2,00 m zulässig. 62
63 Qualitätsstandards Regelmaße und tolerierte Maße von Geh- und Radwegen 1. Abmessungen von gemeinsamen Rad- und Gehwegen außerorts Bestand Maße bis zu *1,80 m werden toleriert wenn Sicherheitstrennstreifen vorhanden ist. Startnetz Maße bis zu *1,80 m werden toleriert wenn Sicherheitstrennstreifen vorhanden ist. Es gilt das Regelmaß von 2,50 m unabhängig von Sicherheitstrennstreifen. Es sind 3,00 m anzustreben. 2. Abmessung von gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts * Diese schmalen Anlagen sind außerorts nicht so problematisch, wenn ein Sicherheitstrennstreifen (Grünstreifen) zur Fahrbahn hin vorhanden ist. Fehlt der Sicherheitstrennstreifen, reichen die Maße nicht aus. Bestand Seitenbereiche ab 2,50 m sind bei geringem Fußgängerverkehr zulässig. Bei mehr Fußgängerverkehr Zuschlag. Startnetz Seitenbereiche ab 2,50 m werden bei geringem Fußgängerverkehr toleriert. Innerorts die Ausnahme, wenn erforderlich bei geringem Fußgängerverkehr mindestens 3,00 m. 63
64 Randmarkierung Fahrradroute (außerorts) Selbständig geführte Radwege 64
65 Qualitätsstandards Ermittlung der Wegeart: Mischverkehr außerorts 1. Landwirtschaftlicher und wasserwirtschaftlicher Weg Bestand Breiten bis 1,80 m sind tolerierbar wenn befahrbare Bankette oder Ausweichstellen vorhanden sind. 2. Forstwirtschaftlicher Weg Bestand Startnetz Breiten bis 1,80 m sind tolerierbar wenn befahrbare Bankette oder Ausweichstellen vorhanden sind. Nur asphaltiert oder vergleichbar ab 2,50 m Breite zulässig (möglichst 3,50 m) Startnetz Breiten bis 2,00 m sind tolerierbar. Zu beachten: Das Landesradverkehrsnetz soll alltagstauglich sein, daher ist eine wassergebundene Decke im Startnetz nur übergangsweise und auf begrenzten Abschnitten zu tolerieren. 3,50 m werden in von der Landwirtschaft intensiv genutzten Bereichen gefordert. Dies sollte nicht pauschal übernommen werden, da in Gebieten mit minder intensivem Anbau nicht erforderlich. Breiten bis 2,00 m sind tolerierbar. Asphaltiert ab 2,50 m Breite zulässig. Waldwege sind wegen der mangelnden sozialen Kontrolle im Alltagsnetz nur begrenzt einsetzbar. 65
66 Qualitätsstandards Besondere Fahrbahnführungen innerorts Bestand Tempo 30-Zonen Tempo 20 (VB-Geschäftsbereich) Fahrradstraßen Geöffnete Einbahnstraßen Verkehrsberuhigte Bereiche nur in begrenzter Länge Fußgängerzonen (ganztägig geöffnet) Startnetz Tempo 30-Zonen Tempo 20 (VB-Geschäftsbereich) Fahrradstraßen Geöffnete Einbahnstraßen Verkehrsberuhigte Bereiche nur in begrenzter Länge Fußgängerzonen (ganztägig geöffnet) Tempo 30-Zonen Tempo 20 (VB-Geschäftsbereich) Fahrradstraßen Geöffnete Einbahnstraßen Verkehrsberuhigte Bereiche nur auf kurzen Abschnitten Fußgängerzonen (ganztägig geöffnet) nur auf kurzen Abschnitten Zu beachten: Außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes ist die Führung der und des Landesradverkehrsnetzes fast im gesamten Netz möglich Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind nur ausnahmsweise auf kurzen Abschnitten zu nutzen. 66
67 Qualitätsstandards Qualitätsstandards für bauliche angelegte Radwege Radwegauffahrten mit Borden von 2 bis 5 cm Höhe sollen im vermieden werden. Wenn eine Radverkehrsführung einen vorfahrtberechtigten Weg kreuzt, muss die Wartepflicht durch Markierung (Wartelinie) im Sinne einer selbsterklärenden Infrastruktur verdeutlicht werden. Absenkung über 3 cm Bestand Startnetz Bordauffahrten bis zu einer Höhe von 3 cm werden toleriert. Absenkung bis 3 cm Bordauffahrten bis zu einer Höhe von 3 cm werden toleriert. Am Übergang Radweg zur Fahrbahn werden Nullabsenkungen immer mit Wartelinien versehen. Innerorts sind die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen. Nullabsenkung mit Wartelinie Berücksichtigung der Barrierefreiheit 67
das RadNETZ Stand: Februar 2016 DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
für das Baden-Württemberg Vorbemerkungen Die vorgeschlagenen Führungsformen und Maßnahmen an Verkehrsknoten sowie Querungsstellen basieren auf den derzeit gültigen Regelwerken. Als maßgeblich für die vorgeschlagenen
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