BALANCE ZWISCHEN HILFE(- BEDÜRFTIGKEIT) UND SELBSTBESTIMMUNG

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1 BALANCE ZWISCHEN HILFE(- BEDÜRFTIGKEIT) UND SELBSTBESTIMMUNG Fachtagung Selbstbestimmt bei Pflegebedürftigkeit wie kann das gelingen? am in Hannover Ursula Helms

2 Daten und Fakten Ursula Helms 2

3 Zahl der pflegebedürftigen Menschen 2013 Bundesweit Niedersachsen * * Einwohner BS: und GF: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Ländervergleich Pflegebedürftige Wiesbaden 2016 Ursula Helms 3

4 Versorgungsart der pflegebedürftigen Menschen 2013 In Niedersachsen Versorgung stationär Versorgung zu Hause davon ausschl. Pflegegeld * *Einwohner WOB: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Ländervergleich Pflegebedürftige Wiesbaden 2016 Ursula Helms 4

5 Alter der pflegebedürftigen Menschen % der ab 90-Jährigen, 38 % der 85- bis 89-Jährigen 14 % der 75- bis 84-Jährigen 3 % der 65- bis 69-Jährigen Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik im Internet. Pflegebedürftige: Deutschland, Stichtag, Art der Versorgung. Altersgruppen (Anzahl). Ursula Helms 5

6 Wer pflegt? Nach den Ergebnissen der GEDA-Studie 2012 pflegen 6,9 % der Erwachsenen regelmäßig eine pflegebedürftige Person. Davon: fast zwei Drittel Frauen (8,7 %), gut ein Drittel Männer (4,9 %). Robert Koch Institut, Berlin. Gesundheitsmonitoring. Zahl des Monats. September 2015: Pflege. 15/2015_09_Zahl_des_Monats.html Ursula Helms 6

7 Wer pflegt? Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil pflegender Angehöriger insbesondere bei den Frauen schnell an. In der Altersgruppe der 55- bis 69-Jährigen ist der Anteil der privaten Pflegepersonen am höchsten: 11,9 % der Frauen 6,0 % der Männer Wetzstein M, Rommel A, Lange C (2015). Pflegende Angehörige Deutschlands größter Pflegedienst. Hrsg. Robert Koch Institut, Berlin. GBE kompakt 6(3). kompakt (Stand: ), S. 4 Ursula Helms 7

8 Unterstützungs- und Hilfebedarfe Ursula Helms 8

9 Situation pflegender Angehöriger und Freunde Infolge der Pflegebelastung werden ca. 1/3 der pflegenden Angehörigen krank (..). Starke emotionale und körperliche Belastungen können fu r pflegende Ehepartner das Mortalitätsrisiko um bis zu 64% erhöhen (..). Fu r die gesamte Familie Pflegebedu rftiger entstehen durch die Pflegeleistung erhöhte Erkrankungsrisiken (..). Deutsche Gesellschaft fu r Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), Du sseldorf DEGAM-Leitlinie Nr. 6: Pflegende Angehörige, S.6 Ursula Helms 9

10 Situation pflegender Angehöriger und Freunde Nicht nur punktuelle Stressoren, sondern auch länger anhaltende Belastungen zeigen Auswirkungen auf die Verfassung der pflegenden Angehörigen (...). Deutsche Gesellschaft fu r Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), Du sseldorf DEGAM-Leitlinie Nr. 6: Pflegende Angehörige, S.6 Ursula Helms 10

11 Unterstützungsbedarf pflegender Angehöriger und Freunde Der (Hilfe-) Bedarf privater Pflegepersonen ist abhängig von mehreren Faktoren. Dazu zählen: Alter der Pflegeperson Alter der pflegebedürftigen Person Gesundheitszustand der Pflegeperson Anzahl der Pflegepersonen, Umfang familiärer/nachbarschaftlicher Unterstützung Umfang des pflegerischen Bedarfes und/oder Betreuungsbedarfes Ursula Helms 11

12 Unterstützungsbedarf pflegender Angehöriger und Freunde Der (Hilfe-) Bedarf ist abhängig von den Rahmenbedingungen in der Pflegesituation, z.b.: Ist die Pflegeperson noch berufstätig? Wurde eigene Berufstätigkeit aufgegeben: Armut durch Pflegesituation? Ist Pflegeperson Mutter/Vater, Tochter/Sohn, Partner/Partnerin? Gibt es schulpflichtige Kinder im Pflegehaushalt? Gibt es weitere pflege- oder betreuungsbedürftige Personen im Haushalt? Ursula Helms 12

13 Unterstützungsbedarf pflegender Angehöriger und Freunde Individuelle Rahmenbedingungen: Pflegende und/oder pflegebedürftige Person(en) erkennen und akzeptieren, dass Hilfebedarf besteht. Oft wird Überforderung nicht erkannt oder Zeitmangel verhindert eine Auseinandersetzung mit der eigenen Situation. Pflegende schämen sich, die Situation nicht allein meistern zu können. Pflege im häuslichen Umfeld soll familiär bleiben, keine Fremden zulassen. Ursula Helms 13

14 Selbstbestimmung Ursula Helms 14

15 Selbstbestimmung im Sozialgesetzbuch XI 2 SGB XI Selbstbestimmung Absatz 1 Satz 1) Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Ursula Helms 15

16 Selbstbestimmung im Sozialgesetzbuch XI 4 Art und Umfang der Leistungen Absatz 2 Satz 1) Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Ursula Helms 16

17 Definition von Selbstbestimmung Unabhängigkeit des bzw. der Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung (z. B. durch gesellschaftliche Zwänge, staatliche Gewalt). Ursula Helms 17

18 Selbstbestimmung und Selbstverantwortung Selbstbestimmung führt zur Selbstverantwortung, denn der freien Entscheidung über das eigene Tun folgt die persönliche Verantwortung für die Folgen des Tuns oder des Unterlassens. Ursula Helms 18

19 Voraussetzung für Selbstbestimmung Im Kontext pflegerischer Unterstützungsangebote: Verfügbarkeit von Information und Aufklärung Verständlichkeit von Information und Aufklärung Respektierung der individuellen häuslichen Situation Unterstützung statt Kontrolle bei Leistungen gemäß 36 Abs. 3 SGB XI Vermittlung von Schulung und Fortbildung Ursula Helms 19

20 Voraussetzung für Selbstbestimmung Im Kontext sozialer Unterstützungsangebote: Transparenz über Angebote Zugänglichkeit von Angeboten Sicherstellung einer Wahlmöglichkeit Unterstützung bei der Entscheidung für ein Angebot Assistenz bei der Wahrnehmung eines Angebotes Ursula Helms 20

21 Voraussetzung für Selbstbestimmung Im Kontext kommunaler Planungen: Berücksichtigung der Erfahrungs-, Alltags- und Bewältigungskompetenz Pflegender bei der Entwicklung und Umsetzung von Versorgungskonzepten Mitsprache- und Entscheidungsrechte Pflegender bei pflegespezifischen Planungen Ursula Helms 21

22 Voraussetzung für Selbstbestimmung Individuelle Rahmenbedingungen: Ist genug Selbstbewusstsein vorhanden, Selbstbestimmung einfordern zu können? Können Betroffene reden, argumentieren, diskutieren? Haben Pflegende genug verbliebene Kraft, sich informiert und selbstbewusst durchsetzen zu wollen? Ist Balance von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zwischen pflegebedürftiger und pflegender Person gewahrt? Ursula Helms 22

23 Selbsthilfe Ursula Helms 23

24 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Bewältigungskompetenz Alle sind füreinander Vorbild für die Alltagsbewältigung, denn jede/r verfügt über eigene Bewältigungsmuster, die im Alltag verwendet werden oft ohne sie bewusst zu bemerken. Die Selbsthilfegruppe macht solche konstruktiven Fähigkeiten bewusst und fördert ihre Entfaltung. Ursula Helms 24

25 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Bewältigungskompetenz Da die Selbsthilfekräfte bei allen anders sind, verfügt die Gruppe über unterschiedliche Modelle, mit Schwierigkeiten und Problemen fertig zu werden. Das Geschehen in einer Selbsthilfegruppe ist ein Prozess zunehmender Selbstentwicklung und Selbstbestimmung. Ursula Helms 25

26 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Themen in der Selbsthilfearbeit sind: Gegebenheiten der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, Auswirkungen auf Arbeit und Freizeit, Schule und Ausbildung, Einschränkung der sozialen Kontakte und der Mobilität. Ursula Helms 26

27 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Themen in der Selbsthilfearbeit sind: Situation in der Familie, Auswirkungen auf die eigene Gesundheit, Ängste, Wut, Ohnmachtsgefühle. Ursula Helms 27

28 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Effekte der Selbsthilfearbeit sind: Ich bin nicht allein, Ich lerne, über Gefühle zu sprechen, Ich werde sicherer im Umgang mit Informationen, Ich werde selbstbewußter. Ursula Helms 28

29 Förderung von Selbstorganisation und gemeinschaftlicher Selbsthilfe Sorgende Netze Die Gruppe hebt die Isolation der einzelnen auf und stärkt dadurch das Selbstvertrauen. Durch die Regelmäßigkeit der Treffen entsteht ein stützender Zusammenhalt, der Verständnis und Trost gibt, Mut macht für neue Aktivitäten und solidarische Hilfe ermöglicht. Ursula Helms 29

30 Balance zwischen Hilfe (-bedürftigkeit) und Selbstbestimmung Ursula Helms 30

31 Balance zwischen Hilfe(-bedürftigkeit) und Selbstbestimmung Der Hilfebedarf in der häuslichen Pflegesituation wird zunächst selbstbestimmt im sozialen Nahraum gedeckt (Familie, Freunde, Nachbarschaft). Schwierig wird es, wenn der eigene Hilfebedarf der pflegenden Person von ihr nicht erkannt wird und diese schleichend aber stetig in eine Überforderung gleitet. Ursula Helms 31

32 Balance zwischen Hilfe(-bedürftigkeit) und Selbstbestimmung (Hilfe-) Angebote vorhalten und anbieten, aber selbstbestimmt wählen lassen. Auf Vielfalt der Angebote achten, da jede Pflegesituation unterschiedlich ist und sich auch wandelt im Laufe der (Pflege-) Zeit. Ursula Helms 32

33 Balance zwischen Hilfe(-bedürftigkeit) und Selbstbestimmung In der Beratung klären: Wird Angebot für pflegende oder/und pflegebedürftige Person gesucht? Wird Abwesenheitsbetreuung für die pflegebedürftige Person benötigt? Welches Angebot wird gesucht? Welche Unterstützung / Begleitung / Beratung wird benötigt? Ursula Helms 33

34 Finanzielle Rahmenbedingungen Ursula Helms 34

35 Finanzielle Rahmenbedingungen Fördermittel aus der Pflegeversicherung Regelung: Fördermittel gemäß 45c, 45d Abs. 1 SGB XI 25 Mio. EUR bundesweit In Niedersachsen nach Königsteiner Schlüssel 2012 (9,40134 %) 2,35 Mio. EUR Ursula Helms 35

36 Finanzielle Rahmenbedingungen Auszahlungen 2014 durch BVA gemäß 45c und 45d Abs. 1 SGB XI einschließlich Modellvorhaben Bundesweit: Anträge 15,73 Mio. EUR Niedersachsen: 179 Anträge 1,829 Mio. EUR Ursula Helms 36

37 Finanzielle Rahmenbedingungen Fördermittel aus der Pflegeversicherung Regelung: Für Angebote der Selbsthilfe gem. 45d Abs. 2 SGB XI Mio EUR bundesweit In Niedersachsen nach Königsteiner Schlüssel 2012 (9,40134 %) EUR Ursula Helms 37

38 Finanzielle Rahmenbedingungen Auszahlungen 2014 durch BVA: gemäß 45d Abs. 2 SGB XI einschließlich Modellvorhaben Bundesweit: 146 Anträge EUR Niedersachsen: 29 Anträge EUR Ursula Helms 38

39 Finanzielle Rahmenbedingungen Pflichtaufgabe gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege Nettoausgaben in Niedersachen 2014: In Einrichtungen Außerhalb Einr. 227,4 Mio. EUR 49,8 Mio. EUR Insgesamt 277,1 Mio. EUR Ursula Helms 39

40 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Ursula Helms Balance zwischen (Hilfe-)bedürftigkeit und Selbstbestimmung Otto-Suhr-Allee Berlin-Charlottenburg Tel: 030 / Fax: 030 / selbsthilfe@nakos.de Internet:

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