Amtsblatt der Gemeinde Heidesee

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1 Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Nr. 03/ Jahrgang Heidesee, 23. Mai 2012 Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung vom Seite 1 Bekanntmachung Haushaltssatzung Seite 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Heidesee für das Haushaltsjahr Seite 1 Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Heidesee für das Kalenderjahr Seite 2 Berufung einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee. Seite 2 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für die Änderung 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Seite 2 Satzung der Gemeinde Heidesee über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf. Seite 4 Satzung der Jagdgenossenschaft Bindow. Seite 5 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Dahme-Notte über die Schleusenöffnungszeiten. Seite 6 Bekanntmachungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr Schifffahrtsbehörde Land Brandenburg Bauarbeiten Kanäle. Seite 7 Amtliches - BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung vom /12 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Heidesee für das Haushaltsjahr /12 Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum B-Plan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf 014/12 Berufung sachkundige Einwohner Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport Berufen wurde Sascha Reimann. 015/12 Vergabe von Bauleistungen für den Bau eines Feuerwehrgebäudes im OT Friedersdorf Bauhauptleistungen / Erweiterter Rohbau 016/12 Verkauf Arrondierungsflächen, Gemarkung Prieros 017/12 Dienstbarkeit Abstandsflächen Gemarkung Dolgenbrodt 018/12 Dienstbarkeit Brandschutzabstand Gemarkung Dolgenbrodt 019/12 Dienstbarkeit Abstandsflächen Gemarkung Wolzig 020/12 Dienstbarkeit Brandschutzabstand Gemarkung Wolzig Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Heidesee für das Haushaltsjahr 2012 öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2012 und seine Anlagen können in der Finanzverwaltung der Gemeinde Heidesee, Verwaltungsgebäude OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b in Heidesee, Zimmer 214 während der Sprechstunden der Verwaltung dienstags donnerstags freitags eingesehen werden. Heidesee, Nimtz Bürgermeister 09:00 12:00 Uhr und 13:00 19:00 Uhr 13:00 16:30 Uhr 09:00 11:30 Uhr Haushaltssatzung der Gemeinde Heidesee für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf ,00 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 232 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 349 v. H. 2. Gewerbesteuer 323 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 1.000,00 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf ,00 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ,00 1

2 2 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf ,00 und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 entfällt. 6 7 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf ,00 Heidesee, den Siegbert Nimtz, Bürgermeister Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Heidesee für das Kalenderjahr 2012 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 gem. 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Betrag Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 232 v. H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 349 v. H. der Steuermessbeträge. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2012 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14b, Heidesee schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Nimtz, Bürgermeister Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Für die Einzahlung von Steuern gilt folgende Kontoverbindung Gemeinde Heidesee Konto Nr BLZ Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam Geben Sie bitte bei Zahlung stets das Kassenzeichen mit an. Berufung einer Ersatzperson in die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee Herr Dr. Karl Pfannenschwarz hat aus Altersgründen seinen Rücktritt als Gemeindevertreter der Gemeinde Heidesee mit Wirkung zum 01. Januar 2012 erklärt. Der neu zu besetzende Sitz in der Gemeindevertretung geht gemäß 60 Absatz 3 Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz auf Frau Dr. med. Werngard Pfannenschwarz als die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages DIE LINKE. ab 01. Januar 2012 über. Frau Dr. med. Werngard Pfannenschwarz wurde in die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee berufen und nahm die Wahl an. Martina Dümke, Wahlleiterin Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Die Vertreter der Volksinitiative Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind, - seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie - nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde (Nummer 1) bis Montag, den 3. Dezember 2012, unterstützt werden: Lfd. Nummer Eintragungsstellen Eintragungszeiten 1 Gemeinde Heidesee Dienstag Uhr Verwaltungsgebäude, Uhr Räume 107 und 214 Lindenstraße 14b, Heidesee Donnerstag Uhr Freitag Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, oder gewöhnlicher Aufenthalt sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die

3 eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember 2012, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern: Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden. Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin / Brandenburg gültigen 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm). Satz 3 und Satz 4 des 19 Abs. 11 LePro entfallen. Begründung: Die bisher geltende Fassung des 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von 19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor. Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung. Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden sollen. Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt. NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT: Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010: Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen Arzneimittelstudie des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom Az.4 C 9.95): Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.v.] erst recht, wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten entschuldigen. Dies ist bereits dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch Gesundheitsgefährdungen werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen verpflichtet zu Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat muss ihnen etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen. Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro), die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt. Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung, die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs ausgegangen wird. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Prof. Wolf Carius Markus Peichl Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße Eichwalde Potsdam Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg Blankenfelde Mahlow Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße Rangsdorf Teltow Matthias Schubert Martina Pohske Unterberg 31 Keplerstraße Kleinmachnow Mahlow Martin Henkel Christian Selch Seestraße 68 Potsdamer Straße Zeuthen Zeuthen Heidesee, Nimtz Bürgermeister Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen. 3

4 4 SATZUNG DER GEMEINDE HEIDESEE ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET KOHLGÄRTEN IM OT FRIEDERSDORF Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee hat in Ihrer Sitzung vom mit Beschluss 013/12 die Satzung der Gemeinde Heidesee über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf beschlossen. Der Geltungsbereich ist in dem Übersichtsplan Geltungsbereich der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf dargestellt. Satzung der Gemeinde Heidesee über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 202) und der 14 und 16 des Baugesetzbuchs vom (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2585) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee in ihrer Sitzung am 08.Mai.2012 die folgende Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen: 1 Zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung hatte bereits in ihrer Sitzung vom 27. April 2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kohlgärten beschlossen (Beschluss-Nr. 016/10). In ihrer Sitzung vom 21. Juni 2011 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss geändert, den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans erweitert und die Planungsziele konkretisiert. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kohlgärten wurde mit Beschluss 009/12 vom gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee am 21. Juni 2011 für das in 2 näher bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen, deren Geltungsdauer mit der vorliegenden Satzung um ein Jahr verlängert wird. 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre entspricht dem in der Sitzung vom 21. Juni 2011 beschlossenen künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Kohlgärten OT Friedersdorf. Er umfasst die Flurstücke 91, 92, 93/1, 201, 202, 205, 206 und 207 sowie Teilbereiche der Flurstücke 90, 98, 99 und 144/1 der Flur 7 in der Gemarkung Friedersdorf. Der Geltungsbereich und die genauen Abgrenzungen sind im beigefügten Plan zeichnerisch dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Diese Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Heidesee in Kraft. Sie tritt ein Jahr nach der Bekanntmachung außer Kraft. Hinweise: Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und auf das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung gemäß 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen. Heidesee, Nimtz, Bürgermeister Geltungsbereich der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf ANORDNUNG DER ERSATZBEKANNTMACHUNG Die vorstehende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf enthält einen Plan zur genauen Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre. Dieser Teil der Satzung wird im Wege der ortsrechtlichen Ersatzbekanntmachung gemäß 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Heidesee bekannt gemacht. Im Rahmen der Ersatzbekanntmachung liegt der Plan zum Geltungsbereich der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum künftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Kohlgärten im OT Friedersdorf für jedermann bei der Gemeinde Heidesee, Verwaltungsgebäude, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14 b, Bauamt, Zimmer 207 zu den Sprechzeiten dienstags donnerstags freitags in der Zeit vom bis zur Einsicht aus. Die Ersatzbekanntmachung wird hiermit angeordnet. Heidesee, Nimtz Bürgermeister IMPRESSUM von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-19:00 Uhr von 13:00-16:30 Uhr von 09:00-11:30 Uhr Das Amtsblatt für die Gemeinde Heidesee erscheint nach Bedarf oder in Sonderausgaben. Herausgegeben von der: Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, Heidesee, Telefon /795-0, Telefax /79510 Verantwortlich: Frau Tannert Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Eichenallee 8, Königs Wusterhausen, Tel.: 03375/ Gestaltung: ELRO-Verlag Druck: Druckhaus Schöneweide Vertrieb: VA Schilling Waldpromenade Zeuthen Bezugsmöglichkeit: Bei der Gemeinde Heidesee für die Bürger der Gemeinde kostenlos, ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung der Anzeigen bedarf der Genehmigung des Verlages. Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung des Herausgebers.

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7 INFORMATIONEN 8. Heideseesportfest der Gemeinde Heidesee im Ortsteil Kolberg Im Juni ist es wieder soweit! Vom Juni findet im Ortsteil Kolberg das 8. Heideseesportfest statt. Hier können sich die Ortsteile auf sportlichem Gebiet messen, die Sportvereine über ihre Angebote informieren und auch das Vergnügen für alle Altersklassen kommt nicht zu kurz. Bereits vor 3 Jahren war Kolberg Ausrichter dieser Veranstaltung. Am Freitag, dem um 18:00 Uhr findet in der Gaststätte Rehder Alter Dorfkrug das Skat- und Romméturnier statt. Informationen dazu hängen in Kürze in allen Schaukästen der Ortsteile aus, Meldelisten liegen bei den Ortsvorstehern aus (Meldeschluss bei diesen bis zum ) oder in der Gemeindeverwaltung, Frau Ruß / bzw. am Turniertag bis spätestens 17:30 Uhr vor Ort. Die Startgebühren betragen 7,00 für Rommé- und 10,00 für Skatspieler. Das Startgeld wird als Preisgeld wieder ausgezahlt, zusätzliche Preise und Pokale winken den Siegern. Wir hoffen wie in den Vorjahren auf eine rege Beteiligung. Neue Spieler sind uns genauso herzlich willkommen wie die Alten Hasen. Bringen Sie ruhig Ihre ganze Spielgemeinschaft mit! Am wird es dann so richtig sportlich. Bereits in den frühen Morgenstunden findet ein Wettkampfangeln am Kanal an der Blossiner Brücke zwischen Wolziger und Langem See (Zugang von Blossin aus am Ende der Strandpromenade). Dazu sind alle Angelvereine aus Heidesee eingeladen. Ab 10:00 Uhr spielen die Beach-Volleyballmannschaften am Strand um die begehrten Pokale. Je Mannschaft starten 4-5 Spieler/gemischt. Anmeldungen bitte bei SV Prieros Herrn Hüselitz SVPrieros@aol.com oder über die Gemeindeverwaltung, Frau Ruß R.Russ@gemeinde-heidesee.de. Bekanntmachungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr Schifffahrtsbehörde Land Brandenburg Stand: Gewässer Bereich / Zeitraum Grund Bemerkung Ort der Sperrung Nottekanal Auslauf Mellensee Tauchtiefenkm 21,7 bis bis auf einschränkung ehemalige Widerruf auf 0,50 Meter Wittlichbrücke km 17,55 Nottekanal Zwischen der Baggerarbeiten ab Mai 2012 kann Wegbrücke - nach Kontakt mit km 19,6 bis zur Herrn Zulkowski Fußgängerbrücke Tel: in Zossen ein Termin zur Passage der Baustelle vereinbart werden Nottekanal Zwischen der Bau der Einengung der Gerichtsbrücke - Fußgängerbrücke Wasserstraße auf Puschkinstraße zur Mühleninsel eine Durchfahrtsund der Schleuse Königs Wusterhs. breite von 6,00 Meter. Die Schifffahrt hat die Baustelle mit äußerster Vorsicht zu passieren. Über aktuelle Bekanntmachungen können Sie sich auf der Internatseile des Landesamt für Bauen und Verkehr: informieren. Ab 13:00 Uhr folgt dann ein buntes Programm für alle Heideseer und seine Gäste. Es stellen sich neben den Volleyballern die Sportarten Bogenschießen, Tischtennis und Angeln vor. Die Feuerwehr Heidesee präsentiert sich mit einem Teil ihrer Feuerwehrtechnik, die Jugendfeuerwehr und die Löschzwerge bieten Infos und spielerische Aktivitäten für große und kleine Kinder. Weiterhin finden die Gäste Infostände der DLRG, es gibt eine Kletterwand, Torwandschießen, Schussgeschwindigkeitsmessen, Sackhüpfen, Hopsburg, Mal- und Bastelstraße und Schminken für Kinder. Elektroautos, Motorräder und eine Kindereisenbahn werden die Kleinsten begeistern. Wettspiele für große und kleine Kinder ergänzen das Programm, ebenso wie ein Fußballturnier der Fußball-Minis von HSV Fortuna. Mit dem Bühnenprogramm am Nachmittag, gestaltet vom Friedersdorfer Schulchor, Tanzgruppen mit Kindern aus Wolzig, Bindow und Prieros, den Akkordeonspielern der Musikschule Fröhlich und Vorführungen der Voltegiergruppe des Friedersdorfer Reitvereins, ist Abwechslung und Unterhaltung garantiert. Ein besonderer Gaudi ist immer das Tauziehen der Ortsteile Beginn 14:30 Uhr. Dazu sind natürlich wieder alle Ortsteile aufgerufen, Mannschaften á 10 Personen (6 Männer/4 Frauen) zu bilden. Anmeldungen bitte bei Frau Ruß. Nicht mehr wegzudenken ist das nun schon zum 4. Mal stattfindende Heideseeschwimmen, organisiert von der DLRG. Kurz nach der Eröffnung um 13:00 Uhr starten die Kinder über 400 m und ab 15:00 Uhr die Jugendlichen/Erwachsenen über m. In jedem Jahr können wir für diesen Wettbewerb steigende Teilnehmerzahlen verbuchen. Die Teilnehmer können sich unter dlrg.de informieren und unter info@dahme-spree.dlrg.de anmelden Gullaschkanone, Grillstand, Fisch, Süßwaren, Kaffee, Kuchen, Eis und kühle Getränke sichern das leibliche Wohl aller Sportler und Besucher ab. Der Eintritt zu den Tagesveranstaltungen ist frei. Am Abend steigt dann die große Beachparty mit DJ Guido Eintritt: 5,00 Ein herzliches Dankeschön vorab an alle, die unser Vorhaben unterstützen, so 7

8 z.b. die EWE, die EON.edis AG, die Raiffeisen e.g. Friedersdorf, den Buchholz Fachinformationsdienst, die Handelsagentur Bachmann, die Fa. Reifen- Tauchmann aus Zeuthen und die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam als Sponsoren und alle freiwilligen Helfer an beiden Tagen. Info und Anmeldungen: Gemeindeverwaltung Heidesee Frau Ruß / oder Änderungen vorbehalten Der HSV Fortuna Friedersdorf/Gussow, Abteilung FuSSball teilt mit: E-Jugend-Turnier mit 20 Mannschaften Am wird auf dem Sportplatz in Gussow das große E-Jugend-Turnier von 10:00-18:00 Uhr ausgetragen. Teilnehmende Mannschaften sind u. a. der VFL Wolfsburg, BFC-Dynamo, FC Hansa Rostock, SC Riesa, Carl-Zeiss-Jena, 1. FC Magdeburg, Hertha Zehlendorf, FC Neubrandenburg. Hilfe, nicht nur für Senioren Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab sofort bieten wir Ihnen Hilfe bei der Bearbeitung von Formularen an, die in den sozialen Bereich fallen, wie z. B. das Ausfüllen von Anträgen vor Eintritt in eine Rehabilitationsmaßnahme (Heilverfahren). Interessierte können jeden 1. Dienstag im Monat im Sekretariat des Bürgermeisters unter der Telefonnummer in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ihr Anliegen vortragen und einen Termin für den 2. Dienstag im Monat, ebenfalls in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, vereinbaren. Die Beratung findet mit Frau Dr. Werngard Pfannenschwarz in der Verwaltung der Gemeinde Heidesee, Raum 115 statt. SPRECHZEITEN DER SCHIEDSPERSON Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee, Frau Schramm, führt ihre Sprechstunden jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr-18:30 Uhr in der Verwaltung der Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, Zimmer 305 (Dachgeschoss) durch. Anfragen nimmt Frau Schramm unter der Telefonnummer oder unter entgegen. Nachrichten aus Kita, Hort und Schule Die Zirkuskinder aus Prieros Das kann nicht jedes Kind erzählen, wenn es aus der Schule kommt: Mama, ich habe heute mit einer Taube geübt. So konnte jedes Kind in der letzten Woche etwas anderes erzählen von der Projektwoche mit dem 1. Ostdeutschen Projektzirkus, der in diesem Jahr schon zum 2. Mal in Prieros auf dem Schulhof Station machte. Noch am Montag werden die Talente gesichert. Es gibt für jedes Kind etwas zu tun, einen Clownsnummer, Bewegungsspiele mit Leuchttüchern für die ganz Kleinen oder Seiltanz für die jungen Damen, noch mit Hilfestellung versteht sich. Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag wird geübt und schon um 17:00 Uhr gibt es die 1. Vorstellung. Zwei weitere folgen am Freitag und am Samstag. Dann packt der Zirkus wieder ein und zieht weiter zur nächsten Schule. Die Atmosphäre ist atemberaubend und sicher sind bei Mama, Papa, Oma oder Opa auch mal ein paar Tränen geflossen vor Rührung und Stolz. Für die Kinder wird es ein unvergessliches Erlebnis bleiben. Neuigkeiten aus dem Hort: Am Mittwoch, dem , konnten die Hortkinder des Hortes 4 Jahreszeiten Friedersdorf ihr neues Klettergerüst einweihen. Ehe es zum Klettern und Spielen von der Hortleiterin Frau Peter freigegeben werden konnte, wurden die vom Kinderrat des Hortes festgelegten Regeln allen Kindern mitgeteilt. Wichtigste Regel bleibt, dass die Kinder gegenseitig Rücksicht nehmen, damit für niemanden eine Gefahr besteht. Ein Dankeschön gilt Herrn Macuda, Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Heidesee, für sein Engagement bei der Beschaffung der Kletterburg sowie den Mitarbeitern des Bauhofes, die in kurzer Zeit das alte Spielgerät ab- und das neue aufgebaut haben. 8 Das Ganze geht so: Der Zirkus baut am Samstag das Zelt auf. Am Montag gibt es eine Vorstellung für alle Kinder der Schule, in Prieros auch für die Kindergartenkinder. Damit die Kinder sehen, dass wir auch etwas von unserem Fach verstehen, stellt der Zirkusdirektor den Zuschauern das Projekt vor.

9 Ein Wermutstropfen bleibt allerdings, denn die Kinder sind sehr traurig, dass sie nun keine Rutsche mehr haben. Vielleicht findet sich noch eine Möglichkeit mit Hilfe der alten Rutsche den Kindern noch ihren Wunsch zu erfüllen... Am Freitag, dem fand im Hort unser 7. Trödelmarkt statt. Frau Prüfer, Vorsitzende des Kita-Rates, konnte ihn zum Glück bei schönem Wetter eröffnen. An 30 Ständen wurde vor allem Spielzeug vertrödelt. Die Teilnehmer waren mit ihren Geschäften recht zufrieden. Auch ehemalige Hortkinder der 5./6. Klassen kamen wieder gern in ihren alten Hort. DER BÜRGERMEISTER GRATULIERT allen Jubilaren im April 2012 und wünscht alles Gute, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit. * In Bindow am 19. April Herrn Hans-Peter Vorreiter zum 75. Geburtstag am 20. April Herrn Eberhard Müller zum 70. Geburtstag am 28. April Frau Brigitte Mey zum 83. Geburtstag am 02. April Frau Anna Bischof zum 70. Geburtstag am 08. April Herrn Lutz Mittenzwei zum 70. Geburtstag In Blossin am 21. April Herrn Harry Ulrich zum 81. Geburtstag In Dannenreich am 18. April Frau Elisabeth Else zum 80. Geburtstag am 07. April Herrn Bruno Jux zum 70. Geburtstag Dank gilt wieder den Muttis/Omas, welche Kuchen gebacken bzw. Kaffee spendiert hatten. Im Mai/Juni warten noch einige Ereignisse auf die Hortkinder und ihre Erzieherinnen. So freuen sich alle auf die neue Vorstellung der Theatergruppe beim Hortfest, das anlässlich des 5.Namenstages des Hortes am 8.Juni noch ein Höhepunkt kurz vor den Sommerferien werden soll. Team der Erzieherinnen des Hortes 4 Jahreszeiten Friedersdorf Tag der Offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Heidesee Am präsentierte sich die Freiwillige Feuerwehr Heidesee in Prieros beim Tag der offenen Tür, ein gut organisiertes Fest, nicht nur für die Kameraden. Die Gäste überzeugten sich bei den verschiedenen Vorführungen, dass sie in unserer Gemeinde sicher sein können. So sahen es auch zwei ältere Damen, Dauercamperinnen am Huschtesee, die aber ebenso die selbst gekochte Erbsensuppe von Michael Palm lobten. Für die Kleinsten war mit Hüpfburg und Feuerwehrspielhäusern für Abwechslung gesorgt. Sie werden vielleicht mal zu den Löschwürmern gehören, wie bei uns in Heidesse der Nachwuchs heißt. Der Bürgermeister dankt allen Kameraden für die Vorbereitung und Durchführung dieses Tages. Dank für einen Einsatz der besonderen Art Der Bürgermeister dankt dem Kameraden André Käfert aus Prieros, der in seiner Freizeit das Feuerwehrauto der FFW Gräbendorf kostenlos reparierte. In Dolgenbrodt am 14. April Herrn Günter Harnack zum 85. Geburtstag am 25. April Herrn Karl Pfannenschwarz zum 85. Geburtstag am 13. April Frau Christel Gräbenitz zum 82. Geburtstag am 04. April Herrn Karl-Heinz Bodmann zum 70. Geburtstag am 15. April Frau Elli Domröse zum 84. Geburtstag am 25. April Herrn Helmut Notzke zum 85. Geburtstag am 07. April Frau Margarete Bergmann zum 75. Geburtstag am 30. April Herrn Hans Groß zum 85. Geburtstag In Friedersdorf am 26. April Frau Ingeburg Schulz zum 75. Geburtstag am 26. April Frau Ingeborg Eckert zum 83. Geburtstag am 19. April Frau Erna Siggelkow zum 86. Geburtstag am 30. April Herrn Joachim Hellhoff zum 75. Geburtstag am 06. April Frau Gerda Barthel zum 87. Geburtstag am 26. April Frau Barbara Longère zum 70. Geburtstag In Gräbendorf am 12. April Frau Gerda Schulze zum 84. Geburtstag am 05. April Frau Irmgard Rücker zum 85. Geburtstag In Gussow am 11. April Frau Anna-Marie Lippold zum 75. Geburtstag am 19. April Herrn Siegfried Draber zum 75. Geburtstag am 24. April Frau Ursula Drescher zum 81. Geburtstag In Kolberg am 06. April Frau Lucie Suleja zum 88. Geburtstag am 01. April Frau Renate Mahr zum 70. Geburtstag In Prieros am 23. April Frau Christine Rottmann zum 70. Geburtstag am 25. April Herrn Peter Hoß zum 75. Geburtstag am 12. April Frau Auguste Füllinger zum 88. Geburtstag am 17. April Herrn Peter Fröhlich zum 70. Geburtstag am 15. April Frau Elisabeth Petschelt zum 85. Geburtstag am 21. April Frau Rita Henning zum 83. Geburtstag In Streganz am 21. April Frau Maria Schütz zum 91. Geburtstag am 15. April Frau Margarete Bielecke zum 87. Geburtstag In Wolzig am 11. April Herrn Jürgen Sieder zum 70. Geburtstag am 27. April Herrn Willy Balting zum 88. Geburtstag am 17. April Herrn Richard Briesenick zum 87. Geburtstag Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach 33, Abs. 4 Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) zulässig. Nach 33 BbgMeldeG, Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, der Weitergabe bzw. Veröffentlichung seiner Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung. 9

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