Schalltechnische Prognose

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnische Prognose"

Transkript

1 Schalltechnische Prognose für die Gemeinde Burg Holzmarkt Burg Projektnummer: Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 3 Abbildungsverzeichnis 3 Anlagenverzeichnis 3 1. Veranlassung und Projektauftrag 4 2. Örtliche Situation + Planung Planrecht 5 3. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen Allgemeines DIN Schallschutz im Städtebau Gesundheitliche Folgen erhöhter Lärmbelastung Passiver Schallschutz nach DIN BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Novellierung der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Betriebsbeschreibung, Quellen und Emission: Paintballanlage Baubetriebshof Strecke der DB AG Zusammenfassung der Schallquellen Immissionen Ergebnisse Paintballanlage Ergebnisse Baubetriebshof Immissionen der Bahnstrecke in das Gebiet Konflikt mit Betriebswohnungen im Bebauungsplan Fazit Quellenverzeichnis 22 Seite 2

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte DIN Tabelle 2: Grenzwerte 16. BImSchV 8 Tabelle 3: Lärmpegelbereiche nach DIN , Tabelle 7 10 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach Nummer 6, TA Lärm 11 Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm 11 Tabelle 6: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV, 2, Absatz 2 13 Tabelle 7: Beurteilungszeiten nach 18. BImSchV 2, Absatz 5 13 Tabelle 8: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV, 2, Absatz 2 - neu 15 Tabelle 9: Verkehrsmengen Bahn 17 Tabelle 10: Ergebnisse Paintball 19 Tabelle 11: Beurteilungspegel Baubetriebshof 19 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bebauungsplan Entwurf 5 Abbildung 2: Lageplan Gebietseinstufung 6 Abbildung 3: Lage und Bezeichnung der Quellen 18 Abbildung 4: Lärmkarte Bahnlärm Tag/Nacht 20 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Teilbeurteilungspegel Seite 3

4 1. Veranlassung und Projektauftrag In der Gemeinde Burg soll der Bebauungsplan 20 aufgestellt werden. Ziel ist es eine neue Freifläche der Paintball Dithmarschen Anlage sowie einen geplanten Baubetriebshof der Gemeinde planungsrechtlich zu sichern. Als maßgebende Immissionsorte sind ein Wohnhaus an der Straße Norderende und die Wohnhäuser im Bebauungsplan 16 zu untersuchen. Als Schallquellen sind der geplante Baubetriebshof und die Paintballanlage, die Gewerbebetriebe in Bebauungsplan 11 und ein Gewerbebetrieb westlich des Bebauungsplanes 16 zu untersuchen. Es werden die vorhandenen Gewerbebetriebe nicht einzeln sondern als zusammengefasste Flächenschallquelle berücksichtigt, um den Untersuchungsaufwand gering zu halten. Der geplante Baubetriebshof wird mit abgeschätzten Lkw-, Radlader- und Gabelstaplerbewegungen angesetzt. Die Paintballanlage muss gemessen werden, da uns keine Grundlagenwerte zur Verfügung stehen. Neben den Emissionen des Gebietes in der Nachbarschaft sind auch die Immissionen in das Gebiet zu betrachten. Die Schallimmissionen aus dem Schienenverkehr müssen daher betrachtet werden, um dann Lärmpegelbereiche zum Schallschutz festlegen zu können. 2. Örtliche Situation + Planung Nachfolgend ist ein Lageplan des Bauvorhabens dargestellt. Es sind zwei GE Gebiete geplant. Das Nördliche soll eine zusätzliche Spielfläche der Paintballanlage aufnehmen. Hier sind nur Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Im Südlichen Teil sind Einzelhandelseinrichtungen > 300 m² und Betriebe mit hohem Schwerverkehrsaufkommen nicht zulässig. Betriebsleiterwohnungen sind in beiden Teilen generell nicht zulässig. Seite 4

5 Abbildung 1: Bebauungsplan Entwurf 2.1 Planrecht Im Untersuchungsgebiet wurden von der Gemeinde Burg folgende Bebauungspläne rechtsgültig aufgestellt: Der Bebauungsplan 11 mit 2. Änderung weist für die Fläche westlich der Straße Norderende, in Höhe der Paintballanlage ein Gewerbegebiet (GE) aus. In diesem Gebiet sind auch Betriebsleiterwohnungen vorhanden. Der Bebauungsplan 16 weist für die Flächen südlich des geplanten Bebauungsplans ein allgemeines Wohngebiet aus. Der Bebauungsplan 18 grenzt westlich an den geplanten Bebauungsplan an und weist ein Gewerbegebiet aus. Für das Gebäude Norderende 100 gibt es kein Bebauungsplan. Die Schutzwürdigkeit wird als Mischgebiet eingestuft. Seite 5

6 Die Lage der Immissionsorte und die entsprechende Schutzbedürftigkeit ist folgendem Lageplan zu entnehmen. Erwin-Behn-Straße 49 Gewerbegebiet Erwin-Behn-Straße 67 Mischgebiet Norderende 100 Würdenkoppel Allgemeines Wohngebiet Zeichenerklärung Hauptgebäude Immissionsort Emissionslinie m Abbildung 2: Lageplan Gebietseinstufung 3. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines Grundlage für die Beurteilung im Rahmen des B-Planverfahrens bildet die DIN 18005, Teil 1 [4] in Verbindung mit dem dazugehörenden Beiblatt 1 [7]. 3.2 DIN Schallschutz im Städtebau Nach 1 Absatz 6, Ziffer 1 BauGB [2], sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Des Weiteren sind, gemäß 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB, bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Dabei ist die Flächen- Seite 6

7 nutzung nach 50 BlmSchG so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen u. a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die o. g. Planungsgrundsätze können in der Abwägung zugunsten anderer Belange überwunden werden, soweit sie gerechtfertigt sind, denn nach 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Für die städtebauliche Planung sind in Beiblatt 1 zur DIN die schalltechnischen Orientierungswerte, je Gebietsausweisung getrennt für den Tages- bzw. den Nachtzeitraum, angegeben. Die Beurteilungszeiträume umfassen die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. In nachfolgender Tabelle 1 sind die Orientierungswerte aufgeführt Schalltechnischer Orientierungswert Gebietsnutzung in db(a) nach DIN / Beiblatt 1 tags nachts *) reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete (WR) allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete (WA) Dorfgebiete, Mischgebiete (MD, MI) Kerngebiete, Gewerbegebiete (MK, GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart (SO) 45 bis bis bis 65 *) Bei zw ei angegebenen Nachtw erten soll der niedrigere für Industrie-, Gew erbe-, und Freizeitlärm sow ie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte DIN Zur Handhabung der Orientierungswerte heißt es in Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Die Orientierungswerte stellen aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (beim Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Seite 7

8 Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass für städtebauliche Planungen (Bebauungspläne) grundsätzlich keine rechtsverbindlichen absoluten Grenzen für Lärmimmissionen bestehen. Die Rechtmäßigkeit der konkreten planerischen Lösung beurteilt sich ausschließlich nach den Maßstäben des Abwägungsgebotes ( 1 (6) und (7) BauGB) sowie nach den zur Verfügung stehenden Festsetzungsmöglichkeiten ( 9 BauGB). Die Bauleitplanung hat demnach die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher Bodennutzungen im Wege der Abwägung zu einem gerechten Ausgleich zu führen. Grenzen bestehen lediglich bei der Überschreitung anderer rechtlicher Regelungen (z. B. wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist.) Ansonsten sind vom Grundsatz her alle Belange - auch der des Immissionsschutzes - als gleich wichtig zu betrachten. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Hilfsweise kann man für Verkehrslärm als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV [8] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Verordnung insoweit nicht strittig ist. Die Grenzwerte sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben: Immissionsgrenzwert b) Gebietsnutzung a) in db(a) tags nachts Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WR, WA) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) Gewerbegebiete (GE) a) 2 Absatz 2 der 16. BImSchV: Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete b) 2 Absatz 3 der 16. BImSchV: Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Tabelle 2: Grenzwerte 16. BImSchV Für den Schallschutz von Schlafräumen gibt die DIN folgende Hinweise: Bei dem Schlafen dienende Räume (Schlaf- und Kinderzimmer) sind dort, wo der nächtliche Beurteilungspegel von 45 db(a) überschritten wird, Festsetzungen zum Schutz der Nachtruhe unter Beachtung des notwendigen hygienischen Luftwechsels zu treffen. Dies kann durch Anordnung der Baukörper, über Grundrissgestaltung der Räume, durch spezielle Fenster mit absorbierenden Laibungen und geringer Schlitzbreite sowie ggf. durch schallgedämmte Lüftungen realisiert werden. Seite 8

9 3.3 Gesundheitliche Folgen erhöhter Lärmbelastung Lärm löst abhängig von der Tageszeit (Tag/Nacht) unterschiedliche Reaktionen aus. Im Allgemeinen sind bei Mittelungspegeln innerhalb von Wohnungen, die nachts unter 25 db(a) und tags unter 35 db(a) liegen, keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bedingungen werden bei gekippten Fenstern gerade noch erreicht, wenn die Außenpegel nachts unter 40 db(a) und tags unter 50 db(a) liegen. Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 db(a) außerhalb des Hauses zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Um die Gesundheit zu schützen (Zunahme des Herzinfarktrisikos), sollte ein Mittelungspegel von 65 db(a) am Tage und 55 db(a) in der Nacht nicht überschritten werden. Auf den Außenwohnbereichen (Terrassen und Balkone) der geplanten Wohnhäuser sollten daher 55 db(a) am Tag (für eine wesentlich ungestörte Kommunikation) nicht überschritten werden. Auf jeden Fall ist ein Pegel > 65 db(a) am Tag zu vermeiden. Der gesundheitsgefährdende Bereich liegt nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes bei Pegeln von größer 60 db(a) in der Nacht und 70 db(a) am Tag 1. In diesen Fällen ist die Planungsfreiheit der Stadt für die Ausweisung von Wohnnutzungen stark eingeschränkt. Die Festsetzung von Wohnnutzungen in diesen Bereichen ist nur dann sinnvoll, wenn es aus städtebaulichen und umweltplanerischen Gesichtspunkten erforderlich bzw. vorteilhaft und bei der Anwendung sorgfältiger Instrumente vertretbar ist. 3.4 Passiver Schallschutz nach DIN 4109 In den Bereichen, in denen die Immissionspegel die gebietsabhängigen schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN überschreiten, sind Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen. Entsprechend DIN werden dafür sogenannte Lärmpegelbereiche für den passiven Schallschutz der Fassaden bestimmt. Die Lärmpegelbereiche werden anhand der maßgeblichen Außenlärmpegel, mit einem Zuschlag von 3 db(a) zum errechneten Beurteilungspegel, ermittelt. Beträgt die Differenz aus Beurteilungspegel am Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) minus Nacht weniger als 10 db(a) 2, dann ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Zuschlag von 3 db(a) und den um 10 db(a) 2 erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht. Die Zuordnung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN gegenüber den maßgeblichen Außenlärmpegeln wird nachfolgend in der Tabelle 2 beschrieben. 1 Siehe hierzu z. B.: BVerwG, Urteil vom A 5.04; BVerwG, Urt. vom A 3.98 BVerwGE 107, Bei Gewerbelärm 15 db(a). Seite 9

10 1 2 Lärmpegelbereich (LPB) DIN 4109 "maßgeblicher Außenlärmpegel" in db(a) I bis 55 II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 V 71 bis 75 VI 76 bis 80 VII > 80 Tabelle 3: Lärmpegelbereiche nach DIN , Tabelle 7 Anmerkung: Die Anforderungen an die Fassaden bis einschließlich Lärmpegelbereich III werden heute bereits, mit den Anforderungen, die aus Wärmeschutzgründen (Isolierglasfenster), bei ansonsten üblicher Massivbauweise und entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster, notwendig sind, erfüllt. Die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels kann im Rahmen der Baugenehmigung erfolgen, da dann erst die Stellung des Baukörpers festliegt, und Abschirmungen sowie Reflexionen berücksichtigt werden können. Die Lärmpegelbereiche können aber auch im Bebauungsplan festgesetzt werden. Über eine Festsetzung ist dann festzulegen, wo Schallschutz durch bauliche Vorkehrungen zu treffen ist. Die DIN 4109 (Ausgabe 1989) ist in Schleswig-Holstein in die Liste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen worden. Demnach bedarf es eines Nachweises im Bauantrag, wenn der B-Plan dies festsetzt oder der maßgebliche Außenlärmpegel 3 61 db(a) übersteigt (bei Wohnnutzung). Mit der Festsetzung der Lärmpegelbereiche wird im Falle eines Bauantrages also sichergestellt, dass ein Schallschutznachweis erbracht wird. Der Schallschutznachweis stellt sicher, dass der hinreichende bauliche Schallschutz ausgeführt wird. Die Zielsetzung nach 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, ist damit erfüllt. 3.5 Gewerbelärm Für Gewerbelärm (Anlagen nach dem BImSchG [1]) gilt als Beurteilungsgrundlage die TA Lärm in der Fassung vom 26. August Diese setzt folgende Immissionsrichtwerte fest: 3 Gem. DIN 4109 Seite 10

11 bauliche Nutzung Bebauungsplan 20, Burg Immissionsrichtwerte üblicher Betrieb seltene Ereignisse a) Beurteilungspegel Geräuschspitzen Beurteilungspegel Geräuschspitzen tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (MK) (MI) (WA) reine Wohngebiete (WR) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten a) Im Sinne von Nummer 7.2 TA Lärm an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden,. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach Nummer 6, TA Lärm Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenpegel, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes einzuhalten sind. Dabei gelten die in folgender Tabelle aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) wird für Immissionssorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern sowie Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht a) Tag Nacht a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) a) Nummer 6.4 TA-Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm Seite 11

12 Für die besondere Lästigkeit impulshaltiger und/ oder einzelton- bzw. informationshaltiger Geräusche sieht Nummer A 2.5 des Anhangs zur TA Lärm Zuschläge von jeweils 3 oder 6 db (je nach Auffälligkeit) vor. Anmerkung: Sofern erforderlich werden in dieser Untersuchung die obengenannten Zuschläge bereits bei den Emissionsansätzen der einzelnen Schallquellen berücksichtigt BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Die 18. BImSchV enthält normative Festlegungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Sportlärm. Das Bundesverwaltungsgericht billigt den Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV, im Sinne der einheitlichen Beurteilung von Sportlärm, den Charakter von Grenzwerten zu, die nicht überschritten werden dürfen (Beschluss vom 8. November 1994, Az.: 7 B 73.94). Nach dieser Verordnung ist grundsätzlich eine Gesamtlärmbetrachtung der vorhandenen Sportanlagen vorzunehmen. Tabelle 1 fasst die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV zusammen. Die Richtwerte beschreiben gemäß Anhang 1.2 der 18. BImSchV Außenwerte, die... a) bei bebauten Flächen in 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung, b) bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen, einzuhalten sind. Seite 12

13 Nutzungsart Lastfall Beurteilungspegel Bebauungsplan 20, Burg db(a) außerhalb innerhalb außerhalb innerhalb üblich Gewerbegebiete (GE) selten a) Kerngebiete, Dorfgebiete und (MD) üblich Mischgebiete (MI) selten a) allgemeine Wohngebiete und üblich (WA) Kleinsiedlungsgebiete selten a) üblich reine Wohngebiete (WR) selten a) Kurgebiete, Krankenhäuser und üblich Pflegeanstalten selten a) a) Nach Nummer 1.5 des Anhangs zur 18. BImSchV gelten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungs- zeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Tabelle 6: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV, 2, Absatz 2 tags der Ruhezeiten Immissionsrichtwerte nachts kurzzeitige Geräuschspitzen tags der Ruhezeiten nachts Die IRW beziehen sich auf die in nachfolgend aufgeführten Beurteilungszeiten Beurteilungszeitraum Tag werktags sonn- und feiertags a) Nacht außerhalb innerhalb außerhalb innerhalb Nacht der Ruhezeit der Ruhezeit der Ruhezeit der Ruhezeit 6 bis 8 Uhr 22 bis 6 Uhr 7 bis 9 Uhr 0 bis 7 Uhr, 9 bis 13 Uhr, 8 bis 20 Uhr (lauteste 13 bis 15 Uhr 22 bis 24 Uhr 15 bis 20 Uhr 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr (lauteste Std.) a) Wenn an Sonn- und Feiertagen die gesamte Nutzungszeit der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4h beträgt und mehr als 30 min in die mittägliche Ruhezeit fallen, gilt nach Nummer des Anhangs zur 18. BImSchV als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. Tabelle 7: Beurteilungszeiten nach 18. BImSchV 2, Absatz 5 Tag Der Beurteilungszeitraum einer Sportanlage verkürzt sich, wenn die Sportanlage auch dem Schulsport bzw. Hochschulsport dient. In 5 Abs. 3 der 18. BImSchV heißt es dazu:... Dient die Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, sind bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen zuzurechnenden Teilzeiten nach Nummer des Anhangs der 18. BImSchV außer Betracht zu lassen; die Beurteilungszeit wird um die dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten verringert.... Seite 13

14 Die Beurteilungspegel werden nach dem Anhang zur 18. BImSchV Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren unter Berücksichtigung der folgenden Gesichtspunkte bestimmt: Enthält das zu beurteilende Geräusch während einer Teilzeit T i der Beurteilungszeit nach Nr Impulse und / oder auffällige Pegeländerungen, wie z.b. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen, Trillerpfeifen oder Signalgebern, ist für diese Teilzeit ein Zuschlag K I,i zum Mitteilungspegel L Am,i zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag K I,i anzuwenden. Sofern Impulse und / oder auffällige Pegeländerungen in der Teilzeit T i mehr als einmal pro Minute auftreten, ist der Wirkpegel L AFTm,i nach dem Taktmaximalverfahren mit einer Taktzeit von 5 Sekunden zu bestimmen. Dieser beinhaltet bereits den Zuschlag K I,i für Impulshaltigkeit und / oder auffälligen Pegeländerungen (L Am,i + K I,i = L AFTm,i ). Bei Anlagen, die Geräuschimmissionen mit Impulsen und / oder auffälligen Pegeländerungen in der Teilzeit T i mehr als einmal pro Minute hervorrufen und vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war errichtet waren, ist für die betreffende Teilzeit ein Abschlag von 3 db(a) zu berücksichtigen. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten T i ein Informationszuschlag K Inf,i von 3 db oder 6 db zum Mittelungspegel L Am,i zu addieren. K Inf,i ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. Ein Zuschlag von 6 db ist zu wählen, wenn Lautsprecherdurchsagen gut verständlich oder Musikwiedergaben deutlich hörbar sind. Heben sich aus dem Geräusch von Sportanlagen Einzeltöne heraus, ist ein Tonzuschlag K Ton,i von 3 db oder 6 db zum Mittelungspegel L Am,i für die Teilzeiten hinzuzurechnen, in denen die Töne auftreten. Der Zuschlag von 6 db gilt nur bei besonderer Auffälligkeit der Töne. In der Regel kommen tonhaltige Geräusche bei Sportanlagen nicht vor. Die hier genannten Zuschläge sind so zusammenzufassen, dass der Gesamtzuschlag auf maximal 6 db begrenzt bleibt: K K K 6dB( ) T, i Inf, i Ton, i A Der durch Prognose ermittelte Beurteilungspegel ist direkt mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. (vgl. 18. BImSchV, Anhang, Ziffer 1.6). Nach Nummer 1.1 des Anhangs zur 18. BImSchV sind den Sportanlagen folgende bei bestimmungsgemäßer Nutzung auftretende Geräusche zuzurechnen: a) Geräusche durch technische Einrichtungen und Geräte, b) Geräusche durch die Sporttreibenden, Seite 14

15 c) Geräusche durch die Zuschauer und sonstigen Nutzer, d) Geräusche, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen. 3.7 Novellierung der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Die Bundesregierung bereitet zurzeit eine Novellierung der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vor. Die Immissionsrichtwerte sollen während der Ruhezeiten am Abend zwischen 20 und 22 Uhr und zusätzlich an Sonn- und Feiertagen mittags zwischen 13 und 15 Uhr um 5 db(a) angehoben werden. Die Immissionsrichtwerte während dieser Ruhezeiten werden hierdurch den auch sonst tagsüber geltenden Werten angeglichen. Die Novellierung der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) ist bereits im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die voraussichtliche Rechtskraft soll im Herbst 2017 erfolgen. Die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung enthält vermutlich dann folgende Immissionsrichtwerte. Gewerbegebiete urbane Gebiete Nutzungsart Immissionsrichtwerte (GE) Lastfall Beurteilungspegel kurzzeitige Geräuschspitzen außerhalb innerhalb außerhalb innerhalb üblich 65 60/65 b) /95 b) 70 selten a) /95 b) 70 üblich 63 58/63 b) /93 b) 65 selten a) /93 b) 65 Kerngebiete, Dorfgebiete und (MD) üblich 60 55/60 b) /90 b) 65 Mischgebiete (MI) selten a) /90 b) 65 allgemeine Wohngebiete und üblich 55 50/55 b) /85 b) 60 (WA) Kleinsiedlungsgebiete selten a) 65 60/65 b) /85 b) 60 üblich 50 45/50 b) /80 b) 55 reine Wohngebiete (WR) selten a) 60 55/60 b) /80 b) 55 Kurgebiete, Krankenhäuser und üblich Pflegeanstalten selten a) tags der Ruhezeiten nachts db(a) tags der Ruhezeiten nachts a) Nach Nummer 1.5 des Anhangs zur 18. BImSchV gelten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. b) Der niedrigere Wert gilt für die morgendliche, der höhere Wert für die abendliche/mittägliche Ruhezeit. Tabelle 8: Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV, 2, Absatz 2 - neu Seite 15

16 4. Betriebsbeschreibung, Quellen und Emission: 4.1 Paintballanlage Die Paintballanlage verfügt im Außenbereich über einen Parkplatz für die Spieler, einem Liegaspielfeld (SupAir-Bundesliga-Feld) und zwei Fun-Felder. Im Inneren sind der Empfang, Technikräume, Umkleideräume, ein Ligaspielfeld und ein Fun-Spielfeld untergebracht. Viermal im Jahr finden Liegaspiele von 10:00 bis 16:00 Uhr auf dem Liga-Feld statt. Die anderen Felder werden an diesen Tagen nicht bespielt. Die Ligaspiele gelten als seltenes Ereignis im Sinne der 18. BImSchV. Daher gelten um 10 db(a) höhere Immissionsrichtwerte. Liegaspiele sind vom Emissionsverhalten ähnlich den Fun-Spielen, jedoch um nur 5 db(a) lauter. Aus diesem Grund können Liegaspiele vernachlässigt werden. Die Spielzeiten von Fun-Spielern sind von Montag bis Freitag von 16:00 bis 21:30 Uhr und Samstags und Sonntags von 10:00 bis 21:30 Uhr. Spielablauf: Nach Turnierstandard (und so ähnlich ist auch der Ablauf bei Fun-Spielen) begegnen sich 2 Teams mit je 3, 5 oder 7 Mann. Gespielt wird bei Ligaspielen auf einem Feld von ca. 38 x 46 Metern und 6 bis 10 Schiedsrichtern (1 Schiri pro Spieler). Das Spielfeld besteht aus ca. 35 SupAir-Deckungen, die aus aufgeblasenen Gummi- Formen (ähnlich wie Hüpfburgen) bestehen. Diese Deckungen sind symmetrisch auf dem Feld angeordnet. Bei Fun-Spielfeldern bestehen die Deckungen auf Autos, Bretterbuden, etc. Wenn beide Teams startbereit sind, begeben sie sich zu ihrer Base. Wenn alles abgesprochen wurde oder der Headmarshall das Signal "Teams get ready for the 10 seconds warning!" gibt, stellen sich die Spieler in ihrer Position an der Base auf. Sobald alle bereit sind gibt der Headmarshall (Ober- Schiedsrichter) das Signal "10 Seconds warning!!!". Ab dann laufen 10 Sekunden runter... Sobald die 10 Sekunden abgelaufen sind, ertönt ein Signal und das Spiel beginnt. Die ersten Spielsekunden sind sehr entscheidend, sie zeigen, welches Team seine Spieler vom Breakout aus in die Deckungen bekommt. Je mehr Spieler vom Team in die Deckungen kommen, desto größer sind die strategischen Möglichkeiten. Die Spieler ordnen sich so an, dass sie entweder im Schatten bestimmter Deckungen stehen und gezielt ihre Lines (Strahl von Paintballs) schießen können oder möglichst geschützt in ihre Deckung nach vorne oder außen laufen. Die markierten (getroffenen) Spieler müssen das Spielfeld verlassen. Das Spiel läuft im Regelfall bis der Marshall es mit "Game Over" beendet. Dies geschieht sobald ein Team in der gegn. Endzone buzzert, bzw. angeschlagen hat, die letzten beiden Spieler sich gleichzeitig markiert haben, die Spielzeit (abhängig von Spielerzahl; 3, 5, 7 min.) abgelaufen ist oder das Spiel unterbrochen werden musste. Für ein gewonnenes Spiel erhält ein Team 3 Punkte, für ein Unentschieden nur einen und für ein verlorenes Spiel gar keine Punkte. Wenn vor Ablauf der Spielzeit in der Endzone gebuzzert wurde, erfolgt nach 2 min. Pause ein erneuter Durchgang. Seite 16

17 Für unsere Betrachtungen stellt die mittägliche Ruhezeit (13:00 bis 15:00 Uhr) am Sonntag den Empfindlichsten Zeitraum dar. Wir setzen an, dass auf allen Spielfeldern in der Ruhezeit gespielt wird. Der Schallleistungspegel mehrerer Spiele mit Pausen wurde anhand von eigenen Messungen vor Ort bestimmt. Es werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Ligaspielfeld: L wa = 106 db(a); Impulszuschlag 7 db Funspielfeld: L wa = 101 db(a); Impulszuschlag 7 db Diese Pegel werden durchgehend in der Ruhezeit angesetzt. Wenn im Ergebnis die Immissionsrichtwerte in der Ruhezeit eingehalten werden, werden sie auch in den anderen Zeiten des Tages eingehalten. 4.2 Baubetriebshof Der Baubetriebshof ist für die Unterhaltung und Pflege der städtischen Flächen, insbesondere der Außenanlagen, zuständig. Die Betriebsvorgänge auf dem Betriebshof sind vielfältig und je nach Jahreszeit verschieden. Es wird daher ein pauschaler Ansatz für die Emissionen verwendet. Gemäß DIN Abschnitt kann für ein Gewerbegebiet tags und nachts ein Pegel von 60 db(a)/m² und für Industriegebiete ein Pegel von 65 db(a)/m² angesetzt werden. Wir verwenden zur Sicherheit den höheren Pegel von 65 db(a)/m² im gesamten Tageszeitraum. Im Nachtzeitraum setzen wir ein Pegel von 60 db(a)/m² an, um Tätigkeiten im Rahmen des Winterdienstes zu berücksichtigen. 4.3 Strecke der DB AG Die nachfolgend dargestellten Daten sind von der DB AG übergeben worden. Die Emissionspegel der Schienenstrecken wurden nach der 16. BImSchV (Anlage 2) berechnet. Die Brücke im Bereich Lerchenfeld wurde mit einem Zuschlag von 3 db berücksichtigt. Tabelle 9: Verkehrsmengen Bahn Seite 17

18 4.4 Zusammenfassung der Schallquellen In der folgenden Abbildung, sind die in der Untersuchung berücksichtigten Emissionsquellen dargestellt. Funfeld geplant Profifeld Gewerbegebiet Amateurfeld Amateurfeld Baubetriebshof Mischgebiet Allgemeines Wohngebiet Abbildung 3: Lage und Bezeichnung der Quellen Zeichenerklärung Hauptgebäude Immissionsort Emissionslinie Linie m Fläche Flächenquelle 5. Immissionen Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Sound- Plan auf Grundlage des in der TA Lärm beschriebenen Verfahrens. Dem Rechenmodell wurden folgende Quellen-Höhen zugrunde gelegt: Immissionsorte: 2,4 m über Gelände für das EG 2,8 m für jedes weitere Geschoss Betriebshof: 1,0 m über Gelände Spielfeld: 1,5 m über Gelände Seite 18

19 5.1 Ergebnisse Paintballanlage Mit den zuvor beschriebenen Ansätzen ergeben sich keine Überschreitungen an den Immissionsorten während der mittäglichen Ruhezeit und damit auch keine Überschreitungen zu anderen Zeiten. Die Immissionsrichtwerte werden sicher eingehalten. Tabelle 10: Ergebnisse Paintball 5.2 Ergebnisse Baubetriebshof Die Emissionen des Baubetriebshofs wurden als pauschale Flächenquelle angesetzt. Die Immissionen unterschreiten den Immissionsrichtwert um am Tag um 16 db(a). In der Nacht werden die Immissionsrichtwerte um 7 db(a) unterschritten. Da die Immissionsrichtwerte weit unterschritten werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb des Baubetriebshofs zu keinen schalltechnischen Konflikten führen wird. Tabelle 11: Beurteilungspegel Baubetriebshof Seite 19

20 5.3 Immissionen der Bahnstrecke in das Gebiet Pegelbereich LrT in db(a) Pegelbereich LrN in db(a) 60,0 60,0 55,0 55,0 55,0 < >= 80 55,0 55,0 50,0 50,0 < >= 80 50,0 Zeichenerklärung Hauptgebäude Zeichenerklärung Hauptgebäude Emissionslinie Emissionslinie Geltungsbereich Geltungsbereich m m Abbildung 4: Lärmkarte Bahnlärm Tag/Nacht Der schalltechnische Orientierungswert der DIN liegt bei tags 65 db(a) und nachts 55 db(a). Die Beurteilungspegel liegen, in den Bereichen in denen Bürogebäude errichtet werden dürfen, unter den Orientierungswerten. Maßnahmen zum Schallschutz sind daher nicht notwendig. 5.4 Konflikt mit Betriebswohnungen im Bebauungsplan 18 Im Benachbarten Bebauungsplan 18 sind Betriebswohnungen im Rahmen des 8 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Derzeit befindet sich jedoch keine Wohnnutzung im Geltungsbereich. Sollten in Zukunft Betriebswohnungen im Bebauungsplan 18 errichtet werden, so müssen diese - bezogen auf den Gebietscharakter des Gewerbegebiets - Gebietsverträglich seien. Das heißt, es darf dann nicht zu einer erhöhten Rücksichtnahmepflicht der benachbarten Betriebe kommen, die dann mit Betriebsbeschränkungen von nicht unerheblichem Gewicht rechnen müssten. Bewohner von Wohnungen in Gewerbegebieten müssen Störungen hinnehmen, die in Gewerbegebieten üblich sind und wenn notwendig, selbst Maßnahmen für ein zumutbares Wohnen treffen. Dagegen müssen Gewerbebetriebe, die sich im Rahmen des zu- Seite 20

21 lässigen Störgerades befinden, keine Einschränkungen befürchten, wenn störempfindliche Nutzungen heranrücken. 5.5 Fazit Aufgrund der Abstände und der Schutzbedürftigkeit der Nachbarschaft, sind keine schalltechnischen Konflikte zu erwarten. Maßnahmen zum Schallschutz sind daher nicht notwendig. Oststeinbek, Dipl.-Ing. (FH) Guido Wahlers Telefon: 040 / g.wahlers@moingenieure.de Internet: Seite 21

22 6. Quellenverzeichnis [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist; [2] Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist; [3] Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548); [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm), 26. August 1998 (GMBl 1998, Nr. 26, S. 503); [5] Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) geändert worden ist; [6] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [7] Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987; [8] Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269); [9] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; [10] Anlage 2 zur Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), (Fundstelle: BGBl. I 2014 S ); Seite 22

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10

SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 SCHALLGUTACHTEN NR. 06 1460 10 vom: 25. Okt. 2010 Verkehrslärmuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 2.35 in Warendorf Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Stadt Warendorf Freckenhorster Straße

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ

DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Gemeinde Gottenheim Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher Bebauungsplan Au Neuentwicklung Lustnauer Straße 11 72074

Mehr

SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE

SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ BEI SPORTANLAGEN ALS INGENIEURAUFGABE von Dipl.-Ing. Georg Eßer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Raumakustik, Bauakustik und Schallimmissionsschutz ITA - Ingenieurgesellschaft für

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 117 Huntlosen westlich Westerburger Weg der Gemeinde Großenkneten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium

Mehr

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen.

Die Wohnbaufläche wird von Osten über den Römerhofweg mit einer verkehrsberuhigten Fläche erschlossen. STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Stadt Garching bei München Bauverwaltung Rathausplatz 3 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

VDI Fachkonferenz Schall- und Schallemissionen von Windenergieanlagen 30.11. - 01.12.2011

VDI Fachkonferenz Schall- und Schallemissionen von Windenergieanlagen 30.11. - 01.12.2011 1 VDI Fachkonferenz Schall- und Schallemissionen von Windenergieanlagen 30.11. - 01.12.2011 RA Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Würzburg): Rechtsgrundlagen des Schallschutzes bei immissionsschutzrechtlichen

Mehr

AKTENNOTIZ vom 28.04.2015

AKTENNOTIZ vom 28.04.2015 Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Schalltechnische Abschätzung

Schalltechnische Abschätzung Schalltechnische Abschätzung der durch den KFZ-Verkehr auf der Haupt-Erschließungsstraße eines möglichen Industrie-/Gewerbegebietes südlich der A 33 / östlich der Versmolder Straße der Stadt Dissen entstehenden

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B

G U T A C H T E N. Nr. L 7144-B Beteiligungsgesellschaft von: G U T A C H T E N Nr. L 7144-B zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52.1 Wohngebiet In der Güldenen Aue, Gotha West, hinsichtlich der Geräuschbelastung durch Straßenverkehr

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

- Bericht - für: von: GRI Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbh Geisbergstraße 38 10777 Berlin

- Bericht - für: von: GRI Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbh Geisbergstraße 38 10777 Berlin des erkehrslärms zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-25 E am Dahlemer Weg (Robert-W.-Kempner-Str. 3/5) in Berlin Steglitz-Zehlendorf - Bericht - für: HKP Dahlemer Weg Objekt 2 ETW PE GmbH & Co. KG (ertreten

Mehr

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer

Mehr

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom Bundeskabinett am 11.08.1998 beschlossene Fassung Seite: 1 Inhalt Nach

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/A 14 Interkommunales Gewerbegebiet OWL, Teilabschnitt Bielefeld Hellfeld ; hier: Auswirkungen der Planungen auf die Verkehrslärmsituation

Mehr

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen Herbsttagung

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 3. Dokumentation-QSI-Formblätter-DIN_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ: Dokumentation Dokument-Untertyp:

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1418

Immissionsgutachten Nr. 1418 Winfried Steinert, Ing. grad. Büro für Schallschutz Beethovenstraße 16, 35606 Solms Tel.: 06442 / 927622 E-Mail: steinert-schallschutz@t-online.de Solms, den 13.11.2014 Beratung Gutachten Messung Planung

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Untersuchungen durchgeführt im Auftrag: LiVe - Lärmschutz im Verkehr c/o Herrn Prof. Dr. Gernot

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße

Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße Umweltschutz Rostock, 31.07.2008 TNU-HRO/Mei Schalltechnische Untersuchung zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße Auftraggeber: CKS Bau und Projektentwicklung

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Rechtsanwalt und Mediator Bernhard Ludwig 1 Übersicht Regeln

Mehr

26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996

26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder Vom 16. Dezember 1996 Auf Grund des 23 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S.

Mehr

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1

G U T A C H T E N. Nr. 12-09-1 G U T A C H T E N Nr. 12-09-1 Verkehrslärmuntersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 Burgfeld der Stadt Ratzeburg Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: alpha projektentwicklung gmbh Pariner

Mehr

AiR INGENIEURBÜRO GMBH

AiR INGENIEURBÜRO GMBH Anlage 4 zur Begründung des Bebauungsplans Nr. 171 "Hotel am Ganzjahresbad" AiR INGENIEURBÜRO GMBH AKUSTIK, MESS- UND BESCHALLUNGSTECHNIK, QUALITÄTSSICHERUNG AM BAU Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN 20. Änderung des Bebauungsplans "Kirchfeld mit Gartensiedlung" der Stadt Freilassing Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch öffentlichen Verkehrslärm Lage:

Mehr

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58 Müller-BBM GmbH Niederlassung Hamburg Bramfelder Str. 110 B / 3. Stock 22305 Hamburg Telefon +49(40)692145 0 Telefax +49(40)692145 11 Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter Telefon +49(40)692145 15 Kai.Haertel-Richter@mbbm.com

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Bonk - Maire - Hoppmann GbR Geräusche - Erschütterungen - Bauakustik Beratende Ingenieure Mess-Stelle gemäß 29b BImSchG Dipl.-Ing. Thomas Hoppe ö.b.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Ingenieurkammer

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Das Windrad vor meiner Haustür? Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Windkraftanlagen in Deutschland Windenergie: Wichtiger Beitrag zur Energiewende Bürgerwindanlagen

Mehr

Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz nach DIN 18005)

Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz nach DIN 18005) Kalkumer Straße 173 40468 Düsseldorf seldorf Düsseldorf, 18.03.2013/ BK Bei Schriftverkehr unbedingt angeben Unser Zeichen: L 911029 Ansprechpartner: Frau Dipl.-Ing. Kurt Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz

Mehr

Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013

Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013 Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M. Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl Gliederung I. Rechtlicher Rahmen II. III. Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen

Mehr

Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, Anhang 2 der Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der LAI (2012)

Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, Anhang 2 der Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der LAI (2012) Rubrik Blendwirkung von Photovoltaikanlagen, Anhang 2 der Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der LAI (2012) Seminar 6/2014 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 3. Dokumentation-QSI-Formblätter-DIN_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ: Dokumentation Dokument-Untertyp:

Mehr

NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö

NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö dìí~åüíéå mêçàéâí OMMSQVS fåü~äí NK=ûåÇÉêìåÖ=_Jmä~å=kêK=SR=_~ÜåÜçÑ=h~äíÉåâáêÅÜÉå påüáéåéåîéêâéüêëéêëåüωííéêìåöéå=j=k~åüíê~ö k~åüíê~ö=òì=çéå=råíéêëìåüìåöéå=~ìë=çéã=g~üêé=omms=òìê= báåïáêâìåö=îçå=bêëåüωííéêìåöéå=ìåç=ëéâìåç

Mehr

Immissionsschutz-Gutachten

Immissionsschutz-Gutachten Immissionsschutz-Gutachten Verkehrslärmuntersuchung im Rahmen des Projekts "Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach" in Siegen Auftraggeber Kreis Siegen-Wittgenstein

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 175/15 3 L 1421/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache 1. der Frau 2. des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Immissionsprognose - BAUVORHABEN: Britischer Weg Kinderspielplatz Stadt

Mehr

Sportlärm bei Planung und Vorhabenzulassung II. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind ausgenommen ( 4 I BImSchG) Sportlärm

Sportlärm bei Planung und Vorhabenzulassung II. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind ausgenommen ( 4 I BImSchG) Sportlärm Sportlärm bei Planung und Vorhabenzulassung Von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer, Münster/Osnabrück und Jens Middelbeck, Münster Sport hat einen Stellenwert, der nicht nur in Zeiten der

Mehr

Schallimmissionen von Windenergieanlagen

Schallimmissionen von Windenergieanlagen HINTERGRUNDPAPIER Schallimmissionen von Windenergieanlagen Stand: 08/2011 Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Schallimmissionsschutzrechtliche Bestimmungen 3. Immissionsprognose und Immissionsschutz-Nachweismessung

Mehr

Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des Bebauungsplan "Gebrazhofen-West" 1. Änderung

Stadt Leutkirch im Allgäu Schalltechnische Untersuchung zum des Bebauungsplan Gebrazhofen-West 1. Änderung Büro Sieber Mess-Stelle nach 26/ 28 BImSchG Am Schönbühl 1 888131 Lindau (B) tel: 08382/27405-0 fax: 08382/27405-99 mail: info@buerosieber.de www.buerosieber.de Auftraggeber: Fritz Paulmichl GmbH Kißlegger

Mehr

Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt a.d. Aisch. Dokument: 11149_001bg_im Zeichen: Rh/F. 16 Textseiten und 10 Anlagenseiten

Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt a.d. Aisch. Dokument: 11149_001bg_im Zeichen: Rh/F. 16 Textseiten und 10 Anlagenseiten 11149 Auftraggeber Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 Elektronik- und Küchenfachmärkte am Steinsweg und an der Riedfelder Ortsstraße, Neustadt / Aisch Gerhard Hartmann An der Steige 21 91413 Neustadt

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Rechtsanwalt Dr. Bernd Thyssen Hafen in der Stadt - Hafenentwicklung und Lärmschutz Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Problemstellung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

Revision der Ortsplanung Lärmnachweis

Revision der Ortsplanung Lärmnachweis Gemeinde Kerzers Revision der Ortsplanung Lärmnachweis 31. Mai 2012 Lärmnachweis 2 Auftraggeber Gemeinde Kerzers Gemeindeverwaltung,Herresrain 1, Postfach 91, 3210 Kerzers Stefan Scheidegger, Bauverwalter

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen. Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke

Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen. Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke Aktuelle Rechtsprechung zu Tierhaltungsanlagen Ltd. LWD Volkmar Nies Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke Gliederung I. Genehmigungsrecht II. Umweltverträglichkeitsprüfung III. FFH-Richtlinie und Genehmigungsrecht

Mehr

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173)

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Folgende Änderungen wurden berücksichtigt: Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan "Spreewelten"

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Spreewelten zum Bebauungsplan "Spreewelten" Vorhaben : Bebauungsplan Nr. 01/1/15 "Spreewelten" Lübbenau Auftraggeber : MKS Architekten - Ingenieure GmbH Muskauer Straße 96f 03130 Spremberg Auftragsdatum : August 2015

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR.

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 Bundesrat Drucksache 168/10 26.03.10 Verordnung der Bundesregierung U - In Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 A. Problem und Ziel Die

Mehr

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth

Windkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen

Mehr

GESUNDHEITSAUSWIRKUNGEN DURCH WINDKRAFTANLAGEN. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Windkraftanlagen

GESUNDHEITSAUSWIRKUNGEN DURCH WINDKRAFTANLAGEN. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Windkraftanlagen GESUNDHEITSAUSWIRKUNGEN DURCH WINDKRAFTANLAGEN Infoabend, 4. November 2014, Gerolzhofen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch Windkraftanlagen Keywan Pour-Sartip C.A.R.M.E.N. e.v. Expertenteam

Mehr

ALB Fachtagung Genehmigungsrechtliche Fragen beim Stallbau. Dr. Katharina Mohr 17. März 2011. Rechtliche Ausgangssituation

ALB Fachtagung Genehmigungsrechtliche Fragen beim Stallbau. Dr. Katharina Mohr 17. März 2011. Rechtliche Ausgangssituation Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Geruch und Tierhaltung, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main ALB Fachtagung, Universität Hohenheim, 17.03.2011 1 PROBLEMAUFRISS Rechtliche Ausgangssituation Typische Ausgangsszenarien

Mehr

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008)

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008) Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008) Die Praxis zeigt, dass bei der Bestellung oder Anfrage schalltechnischer Kraftwerkskomponenten in vielen Fällen nicht

Mehr

Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Fallbeispiele zum Nachbarschaftslärm aus der Praxis bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Christian Eulitz Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik Paul-Heyse-Straße 27 80336

Mehr

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung

Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung TEIL I KURZEINFÜHRUNG PLANUNGSRECHT - GEMENGELAGEN IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) 26. BImSchV Ausfertigungsdatum: 16.12.1996 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Genehmigung von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des BImSchG und des UVPG Halime Serbes Impulsvortrag Seminar IDUR und NABU 28.09.2012 in Freiburg Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de

Mehr

Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung

Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West. nach 29b BImSchG

Schalltechnisches Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West. nach 29b BImSchG Schalltechnisches Gutachten für das Hafenerweiterungsgebiet Altenwerder West Projekt Nr.: 14.067-5 Messstelle, bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4 20457

Mehr

Wahrnehmung von Sprengungen, Senkungen an der Tagesoberfläche

Wahrnehmung von Sprengungen, Senkungen an der Tagesoberfläche K+S KALI GmbH Abbauvorhaben von K+S im Bereich des Ortsteils Lautenhausen Wahrnehmung von Sprengungen, Senkungen an der Tagesoberfläche 2.11.2015, Lautenhausen Dr. Tonn, K+S KALI GmbH K+S Gruppe DIN 4150

Mehr

EU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main

EU-Umgebungslärmrichtlinie. Aktionspläne. Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main EU-Umgebungslärmrichtlinie Matthias Möller-Meinecke Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frankfurt am Main Die EU-Umgebungslärmrichtlinie Auf Vorschlag der Kommission verabschiedete das Europäische Parlament

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Beispiele für Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung

Beispiele für Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung Anreize Beispiele für Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung Finanzielle Anreize - Vergünstigungen: * Subventionen/Steuererleichterungen * Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Technologien

Mehr

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister

LBO Novelle 2010. Hubert Baur Kreisbaumeister LBO Novelle 2010 Hubert Baur Kreisbaumeister 1 Übersicht Die neue LBO ist gültig ab 1. März 2010 Wesentliche Änderungen sind: neues vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Abstandsflächenrecht Ersetzung

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012

AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Nr. 27 Sonderdruck. Jahrgang 38 15. September 2012 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 27 Sonderdruck Jahrgang 38 15. September 2012 Der Oberbürgermeister gibt bekannt: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Die Stadt Mönchengladbach

Mehr

Kleinwindanlagen für Haus und Hof

Kleinwindanlagen für Haus und Hof Kleinwindanlagen für Haus und Hof Unternehmen 19 Jahre Erfahrung in Forschung, Entwicklung und Fertigung von Kleinwindanlagen Vertriebspartner in 20 Ländern Über 600 Kleinwindanlagen weltweit in Betrieb

Mehr

Windpark Rieseby. Einwohnerversammlung - 18. Dezember 2013

Windpark Rieseby. Einwohnerversammlung - 18. Dezember 2013 Windpark Rieseby Einwohnerversammlung - 18. Dezember 2013 Windpark Rieseby Die Akteure Eignungsgebiet Windpark Rieseby Bauleitplanung (IPP) Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen Planung - Anlagentyp

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel. Bericht Nr.: 12301-VSS-2 Datum: 05.08.

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan Sprudelgärten der Stadt Bad Vilbel. Bericht Nr.: 12301-VSS-2 Datum: 05.08. SCHALLMMSSONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMK& BAUPHYSK TECHNSCHE AKUSTK Messstelle zur Ermittlung der Emission und mmission von Geräuschen und Erschütterungen gemäß 26 BmSchG Schallschutzprüfstelle

Mehr

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung

Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung 1 Lärmminderungsplanung: Stand der nationalen Gesetzgebung 17.10.2005, Berlin Fachtagung Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Ass. jur. Manuela Rottmann 2 Überblick I. Bisherige Rechtslage II. Umgebungslärmrichtlinie

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009

Mehr

Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm

Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm SGA-Tagung in Freiburg, 18. April 2013 Lärmschutz und Städtebau Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm Thomas Gastberger, Leiter Lärmbekämpfung und Vorsorge Fachstelle Lärmschutz des Kanton Zürich Inhalt

Mehr

Gewerbelärm in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren. Dr. Alexander Beutling Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Gewerbelärm in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren. Dr. Alexander Beutling Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gewerbelärm in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren Dr. Alexander Beutling Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht I. Einführung II. Gewerbelärm im Baugenehmigungsverfahren III. Gewerbelärm

Mehr

Einführung in das Technische Zeichnen

Einführung in das Technische Zeichnen Einführung in das Technische Zeichnen 1 Inhalt 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 23 24 24 25 26 27 28 29 30 Flächennutzungsplan 1 : 5000 Bebauungsplan 1 : 500 Planzeichen für

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr