Medienkonferenz EDI/BSV, 5. Oktober 2001
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- Lorenz Flater
- vor 8 Jahren
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1 Medienkonferenz EDI/BSV, 5. Oktober 1 Kommentierte Grafiken zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung Seite Kostenentwicklung im Gesundheitswesen: Vergleich mit den umliegenden Ländern... 1 Indikatoren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG... 2 Durchschnittskosten und Durchschnittsprämien in den Kantonen Prämienunterschiede zwischen ausgewählten Kantonen Gleichen sich die Prämien der Versicherer an?... 5 Prognose der Kostenentwicklung... 9 Die Wahl der Versicherungsform Zusammenhang zwischen Prämien und Leistungen: Längerfristige Tendenz Wählen die Versicherten eine günstige Prämie aus? Prämien und Krankenpflegekosten... 15
2 Kostenentwicklung im Gesundheitswesen: Vergleich mit den umliegenden Ländern Abbildung 1: Entwicklung der Gesundheitsausgaben pro Einwohner Österreich 160 Italien Index 1990 = Schweiz Deutschland Frankreich Quellen: OECD: Gesundheitsdaten 1 und BFS: Kosten des Gesundheitswesens 1 In der Schweiz und in allen umliegenden Ländern sind die Gesundheitsausgaben pro Einwohner 1 seit 1990 deutlich angestiegen. Die Entwicklung verlief in der Schweiz ähnlich wie in den Nachbarländern. In Italien und Österreich sind die Gesundheitskosten im beobachteten Zeitraum 1990 bis 1999 jedoch etwas stärker und in Frankreich leicht schwächer gestiegen als in der Schweiz. Für Deutschland liegen die Werte für 1999 noch nicht vor. In der Schweiz haben die Gesundheitskosten pro Einwohner zwischen 1990 und 1999 um insgesamt 48% zugenommen. Zwischen 1998 und 1999 (aktuellste verfügbare Werte) haben die Kosten pro Einwohner in den umliegenden Ländern um 2,8% (Frankreich), 5,3% (Österreich) und 5,5% (Italien) zugenommen. In der Schweiz fiel der Anstieg im gleichen Zeitraum mit 2.7% relativ moderat aus. 1 Die Gesundheitsausgaben gemäss der Definition der OECD umfassen weit mehr als die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG. Viele Leistungen ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zählen auch dazu, beispielsweise die Leistungen von privaten Kranken-Zusatzversicherungen, die von den Versicherten selber getragenen Gesundheitskosten (z.b. Zahnarztkosten oder selbst gekaufte Medikamente) oder die durch die Kantone getragenen Spitalkosten. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 1
3 Indikatoren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG Abbildung 2: Entwicklung ausgewählter Indikatoren der Betriebsrechnung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Mrd. Franken ) Schätzung 2) Budget Prämien Bruttoleistungen Kostenbeteiligung Nettoleistungen Verwaltungskosten Stand der Reserven ) 2 2) Quellen: Krankenversicherungsdatenbank BSV / KKDB ( ) Prämiengenehmigungsverfahren BSV Erhebung 1 (0 2) Die Abbildung zeigt die Entwicklung einiger wichtiger Indikatoren der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG. Die Werte sind definitive Angaben, die Zahlen 1 beruhen auf Hochrechnungen der Versicherer basierend auf dem ersten Halbjahr 1; die Angaben für 2 sind Prognosewerte der Versicherer. Die Prämieneinnahmen sind die gewichtigste Ertragskomponente, die Nettoleistungen und die Verwaltungskosten sind die beiden gewichtigsten Aufwandkomponenten der Versicherer. Zieht man die Kostenbeteiligungen (Teil der Bruttoleistungen, welchen erkrankte Personen selber bezahlen müssen, wie Franchise, Selbstbehalt und Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts) von den Bruttoleistungen ab, erhält man die Nettoleistungen - den Teil der Leistungen, welcher von den Versicherern bezahlt wird. Ausser den Verwaltungskosten, welche zwischen 1996 und 2 konstant bleiben und den Reserven, welche jährlich im Durchschnitt gut 3% zurückgehen, weisen alle Indikatoren ansteigenden Verlauf auf. So wird für die Prämieneinnahmen zwischen 1996 und 2 ein mittlerer jährlicher Anstieg von 5,3% und für die bezahlten Leistungen der Versicherer (=Nettoleistungen) eine Zunahme von 5,0% erwartet. Die Entwicklung der Kostenbeteiligung wir aufgrund der Erfahrungen des BSV von den Versicherern für die Jahre 1 und 2 eher konservativ prognostiziert. Die unterschiedliche Entwicklung von Bruttoleistungen und Kostenbeteiligung bewirkt grundsätzlich eine Prämiendämpfung. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 2
4 Durchschnittskosten und Durchschnittsprämien in den Kantonen 0 Abbildung 3: Monatliche Durchschnittskosten und prämien nach Kantonen 0 Durchschnittskosten netto Erwachsene Durchschnittsprämie Erwachsene Betrag in Franken 50 0 ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH Quellen: Risikoausgleich / Gemeinsame Einrichtung KVG (Durchschnittskosten) Prämiengenehmigungsverfahren BSV (Durchschnittsprämien) Die Grafik stellt die unterschiedlichen Durchschnittskosten und -prämien 0 im Quervergleich der Kantone dar. Die Durchschnittskosten netto sind die Leistungen der Versicherer für Erwachsene abzüglich der Kostenbeteiligungen der Versicherten. Die Durchschnittsprämien gelten für Erwachsene mit ordentlicher Franchise. Die Kosten sind ein wichtiger Bestandteil jeder Prämie; eine direkte Vergleichbarkeit ist aber nicht gegeben. Zu berücksichtigen sind die Verwaltungskosten, die Reserven/Rückstellungen, die Kostenbeteiligungen sowie weitere versicherungstechnische Komponenten. - Grundsätzlich zeigt sich im Quervergleich der Kantone ein klarer Zusammenhang zwischen Kosten- und Prämienhöhe: in Kantonen mit hohen Durchschnittkosten sind auch die Durchschnittsprämien höher. - Die Kosten (Durchschnittskosten netto Erwachsene) sind kantonal ausserordentlich unterschiedlich und nicht nur mit Bevölkerungsstruktur und Stadt-Land-Problematik erklärbar. Eine wichtige Rolle spielen auch die Unterschiede in der Versorgungsdichte (Ärztedichte, Anzahl Spitäler, etc.). - Abweichend von einer 'normalen' Relation zwischen Durchschnittsprämie und kosten sind Kantone, wo der tatsächliche Prämienertrag (pro Erwachsener) tiefer liegt als in der Durchschnittsprämie zum Ausdruck kommt. In diesen Kantonen (z.b. VD und GE) werden überdurchschnittlich viel Versicherungsformen mit höheren Franchisen gewählt. Diese profitieren von einem Prämienrabatt und bezahlen deshalb weniger als die in der Grafik ausgewiesene Durchschnittsprämie. Demgegenüber basieren die Durchschnittskosten auf der tatsächlichen Struktur der Versicherten, d.h. die durch wählbare Franchisen bedingte höhere Kostenbeteiligung ist bei den Durchschnittskosten bereits berücksichtigt. - Der Spezialfall BS erklärt sich daraus, dass die marktbeherrschende OeKK nach wie vor eine staatliche Subvention erhält. Wird diese Subvention in die Betrachtung einbezogen, zeigt BS eine 'normale' Relation zwischen Kosten und Prämien. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 3
5 Prämienunterschiede zwischen ausgewählten Kantonen Abbildung 4: Kantonale Durchschnittsprämien für Erwachsene Monatsprämie in Franken ZH BE TG VD 50 GE Schweiz TI Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Die Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittsprämie für Erwachsene in ausgewählten Kantonen. Die Entwicklung verläuft in allen Kantonen mehrheitlich parallel, einzig das Niveau der Prämien ist unterschiedlich. Eine Annäherung der kantonalen Durchschnittsprämien ist nicht festzustellen. Dies ist grundsätzlich auch nicht zu erwarten, denn es besteht weder im Gesundheitsmarkt noch im System des KVG eine Systematik, welche eine Annäherung der Prämienniveaus begünstigt. Das Gesundheitswesen der Schweiz ist dezentral organisiert. Die Gesundheitspolitik und insbesondere die Gesundheitsversorgungspolitik fällt in die Kompetenz der Kantone. Das KVG hat keine Lenkungsinstrumente zur Reduktion der interkantonalen Unterschiede in der Versorgung vorgesehen. Die unterschiedlichen Niveaus erklären sich aus der Leistungserbringer-Dichte, aus kulturellen Unterschieden, aus unterschiedlichen Spitalfinanzierungsund Spitaltarifpolitiken. Erst eine erhöhte Leistungs- und Kostentransparenz vermögen eine Angleichung der Preise für die Gesundheitsleistungen bewirken. Instrumente zur Schaffung verbesserter Preis- Leistungs-Transparenz sind der Einzelleistungstarif TarMed, Fallpauschalen im Spital und das verbesserte Informations-Management durch Krankenversicherer, Kantone und Bund. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 4
6 Gleichen sich die Prämien der Versicherer an? Abbildung 5: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton VD Betrag in Franken Supra Philos Helsana Cant. Vaudoise CSS Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Abbildung 6: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton GE Betrag in Franken CSS Helsana Intras Assura Supra Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 5
7 Abbildung 7: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton BE Betrag in Franken Visana Helsana KPT Sanitas CSS Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Abbildung 8: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton ZH Betrag in Franken Helsana Swica Wincare CSS Visana Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 6
8 Abbildung 9: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton TG Betrag in Franken Helsana Swica CSS Wincare Conkordia Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Abbildung 10: Entwicklung monatlicher Durchschnittsprämien im Kanton TI Betrag in Franken Helsana Supra CSS Visana KPT Durchschnitt Kanton Durchschnitt CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 7
9 Durch die Möglichkeit eines freien Kassenwechsels und die Definition eines einheitlichen Leistungspaketes stehen die Versicherer innerhalb eines Kantons in direkter Prämien- /Preiskonkurrenz zueinander. Längerfristig können Anbieter mit vergleichsweise hohen Preisen kaum bestehen: die Versicherten wechseln zu einer günstigeren Kasse. Die durch die Struktur der Versicherten bedingten Mehrkosten werden über den Risikoausgleich teilweise ausgeglichen. Die Grafiken zeigen die Entwicklung der Durchschnittsprämie für Erwachsene mit ordentlicher Franchise der jeweils fünf grössten Versicherer des Kantons im Vergleich mit dem kantonalen und schweizerischen Durchschnitt. Die fünf grössten Versicherer decken jeweils über die Hälfte der Versicherten der Bevölkerung ab. Auch wenn das System des KVG mit seinen Ausgleichsmechanismen und dem funktionierenden Markt unter den Versicherern grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, dass sich mittelfristig die Prämien angleichen, ist diese Tendenz noch nicht erkennbar. Gerade in Kantonen mit hohem Prämienniveau kann festgestellt werden, dass die Prämien zwar auseinanderfallen, die Versicherten aber eine Tendenz zu einem Wechsel des Krankenversicherers zeigen (siehe auch Abbildung 15). BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 8
10 Prognose der Kostenentwicklung Abbildung 11: Zunahme pro versicherte Person in % Obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG Zunahme der Bruttokosten für die verschiedenen Kostengruppen 1 / 2 6,5% Übrige Kosten 5,4% Chiropraktor 5,6% Labor 5,4% Physiotherapeut 4,3% Spitex 4,4% Pflegeheim 5,8% Medikamente Apotheke 6,8% Medikamente Arzt 6,6% Spital ambulant 6,7% Spital stationär 5.2% Arzt ambulant Zunahme in Millionen Franken 0 50 Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Erhebung 1 Die Abbildung 11 zeigt die prognostizierte Zunahme der einzelnen Kostengruppen zwischen 1 und 2 in Millionen Franken; 1 ist eine Hochrechnung aufgrund der Resultate des ersten Halbjahres, 2 sind die von den Kassen budgetierten Werte. Diese Hochrechnung / Kostenprognose ist ein wichtiger Bestandteil bei der Bestimmung der Prämien. Abbildung 11 zeigt, dass die absolute Kostenentwicklung in erster Linie durch die Entwicklung bei den Ärzten ambulant (+142 Mio. Fr. auf 4,2 Mrd. Fr.) und den Spitälern (ambulant und stationär: +287 Mio. Fr. auf 6,0 Mrd. Fr.) bestimmt wird; hinzu kommen die Medikamente (durch Apotheke oder Arzt abgegeben: +156 Mio. Fr. auf 3,6 Mrd. Fr.). Insgesamt wird eine Kostensteigerung von 692 Mio. Franken auf 17,0 Mrd. Franken erwartet, dies entspricht einer Zunahme von 4,2%. Pro versicherte Person ergibt sich hingegen ein Anstieg von 5,9%; letzterer liegt über dem Anstieg des Kostenvolumens, da von den Versicherern in der Summe eine Abnahme des Versichertenbestandes auf das Jahr 2 hin prognostiziert. Eine eher überdurchschnittliche Zunahme wird bei den Kostengruppen Medikamente Arzt sowie Spital ambulant und stationär erwartet. Eher unterdurchschnittliche Zunahmen dürften dagegen die Bereiche Arzt ambulant, Pflegeheim und Spitex aufweisen wurde (vgl. die linke Seite von Abbildung 11). BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 9
11 Abbildung 12a: Obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG Anteile der Kostengruppen am Total der Bruttokosten 1 (Hochrechnung) Labor 2.8% / 456 Mio. Physiotherapeut 2.9% / 473 Mio. Pflegeheim, Spitex 9.2% / 1'502 Mio. Übrige 3.8% / 619 Mio. Arzt 24.9% / 4'050 Mio. Medikamente Apotheke 13.3% / 2'169 Mio. Medikamente Arzt 8.0% / 1'296 Mio. Spital stationär 23.3% / 3'792 Mio. Spital ambulant 11.9% / 1'937 Mio. Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Erhebung 1 Abbildung 12b: Obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG Anteile der Kostengruppen am Total der Bruttokosten 2 (Budget) Labor 2.8% / 474 Mio. Physiotherapeut 2.9% / 491 Mio. Pflegeheim, Spitex 9.1% / 1'543 Mio. Übrige 3.8% / 648 Mio. Arzt 24.7% / 4'193 Mio. Medikamente Apotheke 13.3% / 2'259 Mio. Medikamente Arzt 8.0% / 1'362 Mio. Spital stationär 23.4% / 3'983 Mio. Spital ambulant 12.0% / 2'033 Mio. Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Erhebung 1 BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 10
12 Die Wahl der Versicherungsform Abbildung 13a: Anteil der Versicherungsformen, erwachsene Versicherte 0 Andere Versicherungsformen 8.2% Ordentliche Franchise 46.5% Wählbare Franchisen 45.3% Abbildung 13b: Anteil der Versicherungsformen, erwachsene Versicherte 1999 Andere Versicherungsformen 7.8% Franchise 400 Franken 28.7% Ordentliche Franchise 47.8% Wählbare Franchisen 44.4% Franchise 600 Franken 8.2% Franchise 1 Franken 2.2% Franchise 0 Franken 5.3% Quellen: Aufteilung auf Versicherungsformen: Krankenversicherungsdatenbank BSV / KKDB (1999 und 0). Aufteilung auf Franchisestufen: Erhebung Statistik der wählbaren Franchisen in der Krankenversicherung BSV 1999 BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 11
13 Grafik 13a zeigt die gesamtschweizerische Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Versicherungsformen im Jahr 0. Mit der Wahl der Versicherungsform können die Versicherten die Höhe ihrer Prämie mitbestimmen. So erhalten die Versicherten mit wählbarer Franchise, mit BONUS-Versicherung oder mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (Hausarztmodelle, HMO's) einen Prämienrabatt. Die Mehrheit der erwachsenen Versicherten hat 0 eine andere Versicherungsform als die Versicherung mit ordentlicher Jahresfranchise von Fr gewählt. 45,3% der Versicherten waren mit einer wählbaren Franchise und 8,2% mit einer anderen Versicherungsform (Hausarztmodell, HMO, BONUS) versichert. Diese anderen Versicherungsformen wie beispielsweise die Versicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (HMO s, Hausarztmodelle) haben eine zunehmende Bedeutung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Mittlerweile haben rund 470'000 Erwachsene eine solche Versicherungsform gewählt hatte die Verteilung auf die Versicherungsformen folgendermassen ausgesehen Ordentliche Franchise: 47.8%; wählbare Franchise: 44,4% und besondere Versicherungsformen 7.8%. Zudem wurde 1999 vom BSV eine Spezialerhebung durchgeführt, um die Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Niveaus der wählbaren Franchisen zu erfahren. Demnach hatte der weitaus grösste Teil eine Franchisenstufe Fr gewählt; auf die Franchisenstufe Fr entfielen 8,2% aller Versicherten, während die Stufe Fr. 1'.-- nur 2,2% und die Stufe Fr. 1' immerhin 5,3% gewählt hatten. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 12
14 Zusammenhang zwischen Prämien und Leistungen: Längerfristige Tendenz Abbildung 14: Obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG Prämieneinnahmen und Nettoleistungen: Vorjahresveränderung in % Prämieneinnahmen Einführung KVG 20 Nettoleistungen Vorjahresveränderung in % ) 2 2) 1) Schätzung 2) Budget Quellen: Krankenversicherungsdatenbank BSV / KKDB ( ) Prämiengenehmigungsverfahren BSV Erhebung 1 (0 2) Die Abbildung zeigt den langfristigen Zusammenhang zwischen den Prämieneinnahmen und den Nettoleistungen (= Bruttoleistungen abzüglich Kostenbeteiligungen) der Krankenversicherer. Aufgezeigt werden die Vorjahresveränderungen. Nicht berücksichtigt ist in dieser Darstellung die Entwicklung der direkten Subventionen bis ins Jahr 1995, welche unter dem KVG weggefallen sind. Klar erkennbar ist der Trend noch unter dem alten KUVG bis 1993, wo die Vorjahresveränderungen kontinuierlich anstiegen und sich sowohl Kosten wie Prämien auf über 10 % Wachstum beschleunigten. Die nahe bei Null liegenden Zuwachsraten der Prämieneinnahmen in den Jahren 1994 und 1995 sind eine direkte Folge des dringlichen Bundesbeschlusses über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung vom 9. Oktober Dieser dbb verordnete einen Prämien- und Tarifstopp, die entsprechenden Zuwachsraten bei den Nettoleistungen beruhen also auf reinen Mengensteigerungen. Nach 1996, der Einführung des KVG und der Umstellung des Subventions- und Leistungssystems, zeigen die Kosten in ihren Vorjahresveränderungen eine leicht sinkende Tendenz. Zwischen 1999 und 1 stiegen die Prämien weniger stark an als die Kosten, was bei einzelnen Versicherern zum Einsatz von Reserven führte. 2 steigen die Prämien jedoch wieder stärker an als die prognostizierten Kosten. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 13
15 Wählen die Versicherten eine günstige Prämie aus? Abbildung 15: Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG Unterschiede zwischen den Versicherern Monatliche Prämie in Franken 50 0 ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH Quelle: Prämiengenehmigungsverfahren BSV Die Grafik zeigt die Verteilung der Versicherten auf die einzelnen Prämien im Jahr 1 (die Verteilung 2 ist noch unbekannt, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht weiss, wie viele Personen auf 2 hin die Kasse wechseln werden). In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bieten alle Versicherer innerhalb eines Kantons bezüglich medizinischer Versorgung ein identisches Produkt an - allerdings zu unterschiedlichen Preisen. Der Versicherte kann mit der Wahl der Versicherungsgesellschaft die Höhe seiner Prämie massgeblich mitbestimmen. Der Punkt innerhalb des Rechteckes zeigt die Medianprämie, d.h. 50% der Versicherten bezahlen mehr und 50% weniger als diese Prämie. Die Höhe des Rechteckes zeigt die Verteilung der Versicherten um diese Medianprämie (25% der Versicherten bezahlen mehr, 25% bezahlen weniger). Die Linien ausserhalb des Rechteckes zeigen die Prämien der übrigen Bevölkerung (die Darstellung beschränkt sich auf 90% der Versicherten, je 5% am oberen und am unteren Ende werden nicht dargestellt, um Verzerrungen durch Extremwerte zu vermeiden). Je kleiner das Rechteck ist, desto näher liegen die Prämien zusammen, welche die Versicherten in einem Kanton effektiv bezahlen. Je weiter unten das Rechteck auf der vertikalen Linie liegt, desto häufiger haben die Versicherten einen günstigen Versicherer ausgewählt. Je näher der oberste und der unterste Punkt der vertikalen Linie zusammenliegen, desto kleiner sind die Unterschiede zwischen den angebotenen Prämien. Die Daten zeigen, dass nach wie vor viele Versicherte Krankenversicherer mit vergleichsweise hohen Prämien auswählen. Das Potenzial, mit der Wahl des Versicherers und des Versicherungsproduktes Prämien zu sparen, ist noch nicht ausgeschöpft. Insbesondere in Kantonen mit grosser Streubreite lohnt sich ein kritischer Vergleich. BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 14
16 Prämien und Krankenpflegekosten Abbildung 16: Einnahmen Zinsen und Sonstiges Rückversicherung Risikoausgleich* Obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG Finanzierungsflüsse 0 Ausgaben Reserven, Rückstellungen Rückversicherung Risikoausgleich* Verwaltungskosten 0,9 Mrd. Prämien 13,4 Mrd. Fr. Bezahlte Leistungen der Krankenversicherer 13,2 Mrd. Fr. Krankenpflegekosten Grundversicherung 15,5 Mrd. Fr. Kostenbeteiligung 2,3 Mrd. Fr. * Risikoausgleich: Die Summe aller Versicherer ergibt Null, für den einzelnen Versicherer sind es jedoch Einnahmen resp. Ausgaben. Spitalfinanzierung öffentliche 4,9 Mrd. Fr. Hand Spitalkosten ausserhalb der Leistungen der Versicherer 4,9 Mrd. Fr. Quelle: Krankenversicherungsdatenbank BSV / KKDB und BFS: Kosten des Gesundheitswesens BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNG Seite 15
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