Rechtsgrundlagen für die Produktentwicklung
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- Hedwig Keller
- vor 6 Jahren
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1 Rechtsgrundlagen für die Produktentwicklung Jens-Uwe Heuer Hannover, 29. Oktober 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
2 Agenda Einleitung Aktuelle Rechtsentwicklungen CE-Kennzeichnung nach ROHS Problemfälle Praxishinweise 2
3 Einleitung 3
4 Rahmen für die Produktgestaltung Herausforderung: Sicherstellung der Produktsicherheit Gesetzgeber wählt zwei unterschiedliche Ansätze: Abschreckungsansatz: Zivilrechtliche Produkthaftung Präventiver Kontrollansatz: Ordnungsrechtliche Kontrolle Grundtendenz geht zur ordnungsrechtlichen Kontrolle Ordnungsrecht beruht auf europäischen Vorgaben Nebeneinander von Umweltrecht und Produktsicherheitsrecht Herausforderung: internationales Umfeld Herausforderung: Anforderungen des Kunden Herausforderung für die Unternehmensorganisation 4
5 Aktuelle Rechtsentwicklungen 5
6 Rechtsrahmen besteht aus Kundenvertrag Produkthaftungsrecht, d.h. Vertragsrecht, 823 BGB, ProdHaftG Produktsicherheitsrecht, d.h. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz Einzelgesetzen (EMVG, MPG) Europäischen Produktsicherheitsrichtlinien z.b. LVD Umweltrechtlichen Vorgaben Stoffverbote Ökodesign 6
7 Produkthaftung unterschiedliche Rechtsgrundlagen Haftung nach 823 BGB ProduktHaftungsG Schadensersatzhaftung Schadensersatzhaftung Produktfehler Produktfehler führt zu Schaden führt zu Schaden Sachschaden bei Consumer Sachschaden bei Consumer Sachschaden bei B2B - Körperschäden Körperschäden Verschulden - Erstmaliges Inverkehrbringen Erstmaliges Inverkehrbringen Produktbeobachtung - Persönliche Haftung - 7
8 Entwicklungen Produkthaftungsrecht Bisher keine Veränderung der Haftungsgrundlagen Diskussion der Produkthaftungsrichtlinie (noch ausreichend?) Absehbar: Ersetzung der Produktsicherheitsrichtlinie durch VO Zunehmend: Querverbindung zum Produktsicherheitsrecht Zuhilfenahme der Marktüberwachungsbehörden Grundansatz: 823 BGB + Produktsicherheitsrecht Mehrzahl der Fälle behandelt Konstruktions-/Instruktionsfehler Produktbeobachtung: Stand von Wissenschaft und Technik Produktrückruf sind eher nicht haftungsrechtlich relevant Beachtung der persönlichen Verantwortung von GL/Ltd. Mitarbeitern 8
9 Produktsicherheitsrecht Produktsicherheitsgesetz Spezialgesetze wie z.b. MPG, BauPG, ChemG, LMBG 1. ProdSV NiederspannungsRiLi 9. ProdSV MRL 2006/ ProdSV ATEX RiLi 9
10 Entwicklungen Produktsicherheitsrecht stürmische Entwicklung der Rechtsgrundlagen Entwicklung wird von Europa getrieben: New Legislative Framework Ablösung des GPSG durch das ProdSG zum Tatsächlich: wesentlich verstärkte Marktüberwachung Produktfehler werden häufiger aufgegriffen Nebeneinander von formellen und materiellen Anforderungen Zunehmend in Deutschland: Verfolgung formeller Verstöße Zu beachten: andere Überwachungspraxis in den Mitgliedsstaaten formalistischer französischer Ansatz Schaffung einer einheitlichen Marktüberwachung in Europa? 10
11 CE-Kennzeichnung nach ROHS 11
12 Einführung der CE-Kennzeichnung Rechtsgrundlage: Richtlinie 2011/65/EU vom Umsetzungsfrist bis zum Umsetzung in Deutschland durch die Elektrostoffverordnung Grundsätzliche Entscheidung für die CE-Kennzeichung (Ziff. 22) Übernahme des Verfahrens wie im Beschluss Nr. 768/2008 Grundbausteine der CE-Kennzeichnung sind Konformitätsbewertung durch den Hersteller (Art. 7; 4) Anbringung der CE-Kennzeichnung (Art. 7; 4) Verpflichtungen des Hersteller (Art. 7; 4) Verpflichtungen des Importeurs (Art. 9; 7) Verpflichtungen des Händlers (Art. 10; 8) 12
13 Verpflichtungen des Herstellers Interne Fertigungsprüfung nach Modul A (Beschluss 765/2008) Erstellung der technischen Unterlagen Ausstellung der EU-Konformitätserklärung Anbringung des CE-Kennzeichens Verwahrung der technischen Unterlagen Herstellung der Konformität über die Serie Maßnahmen zur unverzüglichen Marktkorrektur einschließlich Rückruf Information der Behörden über Vorkommnisse Kennzeichnungs- und Informationspflichten Führung eines Beschwerdebuches und Information der Vertreiber 13
14 Verpflichtungen des Importeurs Prüfung der Erfüllung der Pflichten durch den Hersteller Maßnahmen zur unverzüglichen Marktkorrektur einschließlich Rückruf Führung eines Beschwerdebuches Information der Behörden über Vorkommnisse Aufbewahrung der Konformitätserklärung Kennzeichnung des Gerätes mit den eigenen Adressdaten Herausgabe von Informationen an die Marktüberwacher Kooperation mit den Marktüberwachungsbehörden 14
15 Verpflichtungen des Vertreibers Prüfung der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Hersteller Keine Inverkehrgabe bei Zweifelsfällen Bei Zweifelsfällen: Sicherstellen von Maßnahme für Konformität Falls keine Konformität möglich: Rücknahme bzw. Rückruf Information der zuständigen Behörden und ausführliche Information Herausgabe von Informationen an die Marktüberwacher Kooperation mit den Marktüberwachungsbehörden 15
16 Rechtsfolgen bei Verstößen Verletzung einer Marktregel: Unlauterer Wettbewerb im Sinne des UWG Ableitung von Produkthaftungsansprüchen über 823 Abs. 2 BGB Maßnahmen nach 26 ProdSG wg. Verstoß gegen 7 ProdSG Ordnungswidriges Handeln nach 39 Abs. 1, Nr. 7a) ProdSG Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen/GL ( 130 OWIG) Bußgeldandrohung von bis zu Euro bei Inverkehrgabe entgegen den Stoffverboten Unterlassen der CE-Kennzeichnung Keine Herstellerangabe Keine Information der Marktüberwachungsbehörden 16
17 Ökodesign und CE-Kennzeichnung Grundlage: Richtlinie 2009/125/EG Umsetzung: ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTE-PRODUKTE-GESETZ EVPG Betroffene Produkte - derzeit: Leerlauf- und Schein-Aus-verluste (standby), Einfache Fernsehdecoder, Beleuchtung im tertiären Sektor (Büro- und Straßenbeleuchtung), Externe Netzteile (EPS), nicht gerichtete Haushaltsbeleuchtung, Fernsehgeräte, Haushaltskühl und gefriergeräte, Elektromotoren, Heizungspumpen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Ventilatoren 17
18 Ökodesign und CE-Kennzeichnung Betroffene Produkte - zukürnftig: Warmwasserbereiter.Heizkessel, Kleinfeuerungsanlagen, Wasserpumpen, Gerichtete Haushaltsbeleuchtung, Pcs und Computermonitore, Bildgebende Geräte (Kopier-, Faxgeräte Mit Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte), Komplexe Fernsehdecoder, Staubsauger, Wäschetrockner, Klima- und Lüftungsgeräte im Haushalt, Gewerbliche Kühlgeräte 18
19 Ökodesign und CE-Kennzeichnung Zielrichtung: umweltgerechtes Design von Produkten Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung Keine konsequente Umsetzung des Beschlusses 765/2008 Hersteller soll die Einhaltung des Ökodesigns nachweisen Verbraucher sollen über Umweltfreundlichkeit informiert werden Kennzeichnung? Anbringung des CE-Kennzeichens Information des Verbrauchers nach Anhang I, Teil 2 19
20 Problemfälle 20
21 Altfälle in der CE-Kennzeichnung Kennzeichung von Elektroprodukten nach LVD/EMV Fortschritt der Normen; Konformitätsbewertung nicht mehr up to date ROHS-CE-Kennzeichung = kein Übergreifen auf LVD/EMV CE-Kennzeichnung erfolgt strikt nach der jeweils anwendbaren RL Technischer Fortschritt lässt sich CE-Kennzeichnung entfallen Grund: entscheidend ist das erstmalige Inverkehrbringen Aber: Änderung durch die Richtlinien nach NLF Bewertung der Normenänderung im Einzelfall Unverbindlichkeit technischer Normen Einhaltung des Standes von Wissenschaft und Technik nach ProdHaft 21
22 Fehlerhafte CE-Kennzeichnung Fehlerhafte CE-Kennzeichnung ist kein Kavaliersdelikt! Maßnahmen von Marktbegleitern nach UWG drohen Kritische Überprüfung von CE-Kennzeichnungen durch Marktaufsicht Wichtig: Vorhalten der Technischen Unterlagen Lückenloser Nachweis der Konformität erforderlich Fehlerhafte CE-Kennzeichnung bildet für sich keinen Rückrufgrund 22
23 Praxishinweise 23
24 To Do im Unternehmen Herausarbeiten des legal framework Anpassung der Unternehmensorganisation: Nachweis der Einhaltung von CE über die Serie Erstellung der technischen Unterlagen Management von Verdachtsfällen Kommunikation mit der Marktüberwachungsbehörde Organisation im Beschaffungsprozeß Auswirkung von Normenänderungen evtl. Prüfen Neue CE-Kennzeichnung als Anlass zur Überprüfung des Prozesses 24
25 Ihr Ansprechpartner Jens-Uwe Heuer Rechtsanwalt Partner Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Berliner Allee 26, Hannover Tel / Fax / jens.heuer@luther-lawfirm.com Luther,
26 Vielen Dank
27
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