7. LV. Arbeits- und Gesundheitsschutz

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1 7. LV Arbeits- und Gesundheitsschutz Schultz-Zehden Folie 1

2 Krankenhausinfektionen Schultz-Zehden Folie 2

3 Krankenhausinfektion bbw Hochschule Einer nosokomiale Infektion oder Krankenhausinfektion ist eine Infektion, die im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung geschehen ist. Eine nosokomiale Infektion bedingt, dass der Patient ohne die Infektion ins Krankenhaus gekommen ist. 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen (1) Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen nach Satz 1 sind zehn Jahre aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. (2) Beim Robert Koch-Institut wird eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet Schultz-Zehden Folie 3

4 Krankenhausinfektionen Die mit Abstand häufigsten Krankenhausinfektionen sind 1. Harnwegsinfektionen 2. Venenkathetersepsis 3. Beatmungspneumonie und 4. postoperative Wundinfektionen Etwa 3,5 % aller Patienten in Deutschland bekommen auf Allgemeinstationen eine Krankenhausinfektion, auf Intensivstationen ca. 15 % Schultz-Zehden Folie 4

5 Krankenhausinfektionen bbw Hochschule In den letzten zwei Jahrzehnten hat der hohe Antibiotikaverbrauch in der Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten zu einer deutlichen Zunahme von multirestistenten Problemerregern geführt. Der vermehrte Einsatz von Breitspektrum-Antibiotika steht mit der Zunahme von multiresistenten Erregern in direkter Wechselbeziehung. Zunehmend verkompliziert sich demzufolge auch die antibiotische Therapie von Hospitalinfektionen, wobei häufig mehr als ein Arzneimittel appliziert werden muss Schultz-Zehden Folie 5

6 Beeinflussende Faktoren auf die Rate von Krankenhausinfektionen bbw Hochschule der Altersstruktur der Krankenhauspatienten der Häufigkeit und Schwere von Komorbiditäten; insbesondere solchen mit Schwächung der körpereigenen Infektionsabwehr dem Einsatz operativer Techniken bzw. apparativer, invasiver Maßnahmen bei vorher nicht oder schlecht behandelbaren Erkrankungen der Durchführung therapeutischer Maßnahmen, die die Abwehrkraft herabsetzen dem Wissenstand des Fachpersonals in den Krankenhäusern zum Thema Hygiene und Infektionsvermeidung; u.a. gilt die Beschäftigung von Fachärzten für Hygiene in den Krankenhäusern als Mittel zur Senkung der Krankenhausinfektionsrate Der Krankenhausorganisation Schultz-Zehden Folie 6

7 Arbeits- und Gesundheitsschutz Schultz-Zehden Folie 7

8 Gesundheitsschutz Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorge). Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Gesundheitsmanagements aufeinander abgestimmt werden Schultz-Zehden Folie 8

9 Rechtliche Rahmenbedingungen Folgende Gesetze betreffen den Schutz und die Förderung von Gesundheit in der Arbeitswelt: 1. Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 2. Arbeitsschutzgesetz - Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. 3. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt u.a. die Zuständigkeiten von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern: primäre Prävention wird explizit genannt. 4. Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze 5. Steuergesetzgebung (seit 2009 bis zu 500 einkommenssteuerfrei pro Beschäftigten bei gesundheitsförderlichen Maßnahmen) Schultz-Zehden Folie 9

10 Rechtliche Rahmenbedingungen Duales System des Arbeits- und Gesundheitsschutz: Es gliedert sich in das staatliche Arbeitsschutzrecht der Bundesrepublik und der Bundesländer und das autonome Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger (UVT). - Das Arbeitsschutzrecht schreibt zwingend die Pflicht zur Beseitigung oder Reduzierung von Gefahren vor. - Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung formulieren im Rahmen des autonomen Arbeitsschutzrechtes Unfallverhütungsvorschriften bzw. berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Krankenkassen: Auch die Krankenkassen erbringen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Krankenkassen und UVT sind aufgefordert, zusammenzuarbeiten Schultz-Zehden Folie 10

11 Staatlicher Arbeitsschutz bbw Hochschule Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung des staatlichen Arbeitsschutzrechts und beraten die Arbeitgeber. Zu den staatlichen Regelungen gehören z.b. - das Arbeitsschutzgesetz, - das Arbeitszeitgesetz, - das Jugendarbeitsschutzgesetz - aber auch Verordnungen wie z.b. die Gefahrstoffverordnung Schultz-Zehden Folie 11

12 Autonome Arbeitsschutzrecht Gesetzliche Unfallversicherungsträger bbw Hochschule Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger gliedern sich in die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und für den öffentlichen Bereich die Unfallkassen Sie haben mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben sie mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen sowie gegebenenfalls Entschädigungen zu zahlen. Insbesondere beraten sie den Unternehmer und die Versicherten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und erlassen Unfallverhütungsvorschriften, deren Einhaltung sie überwachen Schultz-Zehden Folie 12

13 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sicherstellung einer Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Bereich der Umsetzung des Arbeitsschutz- und des Arbeitssicherheitsgesetzes (z.b. durch Schulungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz). Schulungen beinhalten bspw. folgende Tätigkeitsbereiche: Arbeitsschutzmanagement, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz, Strahlenschutz, Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV) etc Schultz-Zehden Folie 13

14 Die Gefährdungsbeurteilung bbw Hochschule Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche der fu r die Bescha ftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefa hrdung auftreten können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert: Arbeitsstättenverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Gefahrstoffverordnung Arbeitsschutzverordnung zu ku nstlicher optischer Strahlung Jugendarbeitsschutzgesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Schultz-Zehden Folie 14

15 Betriebliche Bedingungen Gesundheitsbezogene Maßnahmen sind von zahlreichen Voraussetzungen und Bedingungsfaktoren abhängig: z,b. von der Größe des Unternehmens und dessen Branchenzugehörigkeit den innerbetrieblichen Strukturen des Arbeitsschutzes den technologischen Entwicklungsstandards des jeweiligen Betriebes der Zielgruppe der Struktur der Arbeitstätigkeiten und den gesundheitlichen Risiken und Ressourcen Schultz-Zehden Folie 15

16 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sicherstellung einer Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Bereich der Umsetzung des Arbeitsschutz- und des Arbeitssicherheitsgesetzes (z.b. durch Schulungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz). Schulungen beinhalten bspw. folgende Tätigkeitsbereiche: Arbeitsschutzmanagement, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Brandschutz, Strahlenschutz, Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV) etc Schultz-Zehden Folie 16

17 YouTube Video BGW: Nils erklärt, warum Arbeitsschutz so wichtig ist (5 Min.) 3 wichtige Rollen - Sicherheitsbeauftragte + Helfer - Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betriebsärzte / Arbeitsmediziner Schultz-Zehden Folie 17

18 Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten hat eine beratende Funktion auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren für Kollegen aufmerksam machen, sich vom Vorhandensein und der technischen Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen zu überzeugen, auf die ordnungsgemäße Nutzung der Schutzeinrichtung und des technischen Gerätes durch die Kollegen zu achten, die Verfügbarkeit von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zu kontrollieren, auf die Nutzung der PSA durch Kollegen in vorgesehener Art und Weise zu achten, an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen im Zuständigkeitsbereich teilzunehmen, Schultz-Zehden Folie 18

19 Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten an Betriebsbegehungen und Unfallermittlungen im Zuständigkeitsbereich teilzunehmen, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA- Sitzung) teilzunehmen, mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten, bei Unfallermittlungen mitzuhelfen, Mängel zu melden, Kollegen bei Bedarf den Umgang mit Maschinen zu vermitteln und sie praktisch zu unterstützen besonders auf Neue, Jugendliche und fremdsprachige Kollegen zuzugehen Schultz-Zehden Folie 19

20 Die bbw Hochschule Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion als Stabsstelle direkt dem Betriebsleiter unterstellt. Sie hat keine Weisungsbefugnis, sondern berät den Unternehmer zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der humanen Gestaltung der Arbeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Unternehmer unter anderem bei der: Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), Beurteilung von Arbeitsbedingungen Schultz-Zehden Folie 20

21 Die bbw Hochschule Fachkraft für Arbeitssicherheit Weitere Aufgaben: - regelmäßige Begehungen - Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und den Unternehmer auf Mängel hinweisen - Maßnahmen zur Beseitigung von Mängel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken. - Information der Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren - Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten Schultz-Zehden Folie 21

22 Weitere Helfer, Beauftragte Beauftragte werden vom Unternehmer verpflichtet, um ihn bei besonderen Tätigkeiten und Aufgaben zu unterstützen. Beispiele für Beauftragte sind der Gefahrgutbeauftragte, der Hygienebeauftragte, der Umweltbeauftragte oder die Fachkraft für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Schultz-Zehden Folie 22

23 YouTube Videos - UVV Unternehmerpflichten - An alles gedacht, Arbeitsschutz ist Chefsache Schultz-Zehden Folie 23

24 Aufgaben von Betriebsärzten bbw Hochschule Die Aufgaben der Betriebsärzte sind im 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes verankert. Aufgaben von Betriebsärzten sind: Einstellungsuntersuchungen Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Individuelle Beratung bei allen arbeitsplatzbezogenen gesundheitlichen Problemen Durchführung von Schutzimpfungen Beratung bei allen Arbeitsunfällen, insbesondere Stichverletzungen mit Infektionsrisiko Schultz-Zehden Folie 24

25 Aufgaben von Betriebsärzten bbw Hochschule Weitere Aufgaben von Betriebsärzten sind: Beratung von Schwangeren und deren Vorgesetzten bezüglich der Einhaltung des Mutterschutzgesetzes Beratung bei Bildschirmtätigkeit Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Beratung zum Hautschutz und zur Erstellung von Hautschutzplänen Durchführung von Umgebungsuntersuchungen nach Tuberkuloseexposition Beratung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (BEM) Schultz-Zehden Folie 25

26 Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) Ein Unternehmer hat nach 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes bei mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Ausschuss tagt mindestens viermal jährlich und dient dazu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von allgemeiner und übergeordneter Bedeutung zu besprechen. Ständige Mitglieder des ASA sind: der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person zwei Vertreter des Personal- oder Betriebsrates die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Betriebsarzt der Sicherheitsbeauftragte Schultz-Zehden Folie 26

27 Anerkennung einer Berufserkrankung Die Entscheidung über die Anerkennung einer Berufserkrankung ist Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Ausführungsbehörden des Bundes und der Länder u.a.). Anerkannte Berufskrankheiten sind Versicherungsfälle im Sinne des Unfallversicherungsrechts ( 7 Abs. 1 SGB VII). Sie werden also grundsätzlich ebenso wie Arbeitsunfälle entschädigt. Rechtsgrundlagen sind das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober Schultz-Zehden Folie 27

28 Was ist ein Arbeitsmediziner? bbw Hochschule YouTubeVideo Berufsbild Arbeitsmedizin Schultz-Zehden Folie 28

29 Gruppenarbeit zum Thema: Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge? bbw Hochschule Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Arbeitsmedizinische Liste lesen - Textgrundlage Kurzbericht: 1. G 1.1., G 1.2, G 1.4, G4, G37, H8 2. G7, G10, G11, G16, G40, G42 3. G20, G21, G24, G25, G41, H2 4. G 1.3, G 2, G9, G23, G26, G35, H Schultz-Zehden Folie 29

30 bbw Die Hochschule klassischen anerkannten Berufskrankheiten Schultz-Zehden Folie 30

31 bbw Todesfälle Hochschule durch Berufskrankheiten Schultz-Zehden Folie 31

32 bbw Belastungen Hochschule von Pflegekräften Schultz-Zehden Folie 32

33 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Pflegebereich Sammeln am Whiteboard Arbeits- und Gesundheitsbelastungen von Pflegepersonal! Schultz-Zehden Folie 33

34 Gesundheitsgefährdungen: Einflussfaktoren I Arbeitsinhaltliche Bedingungen physische Belastungen (z.b. Heben und Tragen), Aufgabenvielfalt (z.b. Pflegedokumentation, administrative Aufgaben), geringer Handlungsspielraum (z.b. in der ambulanten Pflege). Organisatorische Bedingungen Arbeitszeit, Zeitdruck (bes. bei Personalengpässen, in der ambulanten Pflege), Schnittstellen (z.b. bei Verlegungen), Unterbrechungen (z.b. durch Notfälle, akute Patientenbedürfnisse, Telefonate), Pflegekonzepte (Funktions-, Bereichs- bzw. Bezugspflege) Soziale / emotionale Bedingungen Patienten und Angehörige (Umgang mit Tod und Sterben, Ansprüche und aggressives Verhalten), Teamklima, Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten Schultz-Zehden Folie 34

35 Gesundheitsgefährdungen: Einflussfaktoren II Umgebungsbedingungen Lärm, ungünstige Beleuchtung, Umgang mit chemischen Gefahrstoffen wie Desinfektionsmitteln, Zytostatika, hohes Infektionsrisiko, unzureichende Arbeitsmittel Informatorische Bedingungen Hohe Anforderungen an die fachliche Kompetenz, lebenslange Fort- und Weiterbildung Rahmenbedingungen Berufsimage, Gehalt (im Vergleich zu hoher Verantwortung), Einrichtungsart Schultz-Zehden Folie 35

36 Implikationen für Gesundheit / Krankheit Berufskrankheiten von Pflegekräften Schultz-Zehden Folie 36

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