Grußwort. ihrer Gäste gerüstet. Gonzerath, den Assmann, Ortsvorsteher. der Gemeinde Morbach. Mitteilungsblatt. Freitag, 21.

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1 Jg. 27 KW 03/00 Mitteilungsblatt Freitag, der Gemeinde Morbach mit den Ortsbezirken Bischofsdhron Elzerath Gonzerath Gutenthal Haag Heinzerath Hinzerath Hoxel Hundheim Hunolstein Merscheid Morbach Morscheid-Riedenburg Odert Rapperath Wederath Weiperath Wenigerath Wolzburg Grußwort Am 17. Januar hat unser Kirchenpatron, der heilige Antonius, Namenstag. Dies ist in erster Linie ein ganz wichtiger Feiertag der Kirchengemeinde, dem sich aber die Zivilgemeinde und die gesamte Dorfbevölkerung sehr gerne anschließt. Alle Ortsbeiratsmitglieder, meine beiden Stellvertreter, die Vereinsvorstände und ich freuen uns über jeden Kirmesbesucher in unserem Ort und entbieten die herzlichsten Willkommensgrüße. Mit den Grüßen verbinden wir den aufrichtigen Wunsch, dass es allen Besuchern bei uns gefällt und dass sie gerne wiederkommen bei anderen Anlässen. Die Gastronomie und die Dorfgemeinschaft ist sicherlich zur Aufnahme ihrer Gäste gerüstet. Gonzerath, den Assmann, Ortsvorsteher

2 Morbach Ausgabe 3/2000

3 Morbach Ausgabe 3/2000 Dienststellen/Notrufe/Bereitschaftsdienste Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhofstr. 19 und 23, Morbach /71-0 Telefax: 06533/71166 Sprechzeiten: montags Uhr bis Uhr...und Uhr bis Uhr dienstags Uhr bis Uhr mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr freitags Uhr bis Uhr Sozialamt: montags - freitags Uhr bis Uhr (nachmittags nach Terminvereinbarung) Gemeindewerke Morbach Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Rufnummer für Störmeldungen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung innerhalb der Dienststunden /71405 außerhalb der Dienststunden / Polizei Notruf Polizeiinspektion Morbach / Feuer und technische Hilfe Notruf Wehrleiter Marco Knöppel /1360 Stützpunktwehr Morbach Wehrführer J. Zimmer /2884 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst/Krankentransport Rettungsleitstelle Wittlich und Rettungshubschrauber Christoph /19222 Forstdienststellen Forstamt Morbach /3228 Forstrevier Bischofsdhron (Staat) /3212 Forstrevier Hinzerath (Staat) /3315 Forstrevier Hochscheid (Staat) /325 Forstrevier Hoxel (Staat) /3592 Forstrevier Hundheim (Gemeinde) /1539 Forstrevier Merscheid (Gemeinde u. Staat) / Forstrevier Morbach (Gemeinde) /3430 Stromversorgung Service-Rufnummer der RWE-Energie AG / Abfallentsorgung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Abfall- und Wertstoffberatung: Herr Lex / Eigenkompostierung, Müllgemeinschaften, An- u. Abmeldung von Mülltonnen, Müllgebühren: Frau Heinz...Tel / Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen und Entsorgung von Kühlgeräten: Deponie Sehlem /335 Öffnungszeiten: montags bis freitags bis Uhr samstags bis Uhr

4 Morbach Ausgabe 3/2000 Entsorgung von Erdaushub und Straßenaufbruch: Erdaushublager Morbach /4385 Gelbe Säcke gibt es bei dem Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherin, der Gemeindeverwaltung oder dem Abholdienst. Gleichstellungsstelle der Gemeinde Morbach, Frau Beate Ninnemann, Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr Morbach / Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Frau Ute Braun, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Wittlich / Sprechzeiten: dienstags bis Uhr donnerstags bis Uhr Sozialstation AHZ Hunsrück-Mosel, Thalfang /99015 Caritas-Sozialstation AHZ Bernkastel /6061 Pflegedienst Humanitas / Beratungs- und Koordinierungsstelle für Morbach, Thalfang am Erbeskopf und Neumagen-Dhron /99016 AHZ Bernkastel / oder 06531/6061 Mobile Soziale Hilfsdienste Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Hochwald-Morbach / Brigitte Heintel, Hermann-Löns-Weg 3, Morbach Mobiler Sozialer Krankenpflegedienst der Arbeiterwohlfahrt / oder 0170/ Caritasverband für die Region Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. Caritas-Beratungsstelle / Beratung älterer Menschen, hauswirtschaftliche Altenhilfe / Essen auf Rädern / oder auch /4446 Beratungen in besonderen Lebenslagen und Notsituationen in der Caritas-Nebenstelle Morbach, Jugendherbergstr. 25, Morbach. Vorherige Terminvereinbarung unter / erforderlich. Wäscheservice WAPSI in der Caritas-Nebenstelle Morbach / Tagespflege im Alten- und Pflegeheim St. Anna Morbach Das Altenheim bietet für ältere Menschen, die tagsüber aus persönlichen oder familiären Gründen nicht mehr allein sein können, Betreuung, Hilfe und Verpflegung an. Weitere Inforamtionen erhalten Sie unter der Tel.-Nr /72-0 Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und 0800/ Deutscher Kinderschutzbund e.v. Das Kinder- und Jugendtelefon Die Nummer gegen Kummer...Tel. 0800/ Ihr erreicht uns gebührenfrei Montag bis Freitag von Uhr Das Kinder- und Jugendtelefon für alle Fragen, Sorgen und Probleme. Wir hören zu, solange ihr wollt, und alles bleibt unter uns. Frauenhaus Frauenhaus Trier /74444 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen /19740 Beratungszeiten: Montag bis Freitag bis Uhr Montag und Donnerstag bis Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Den ärztlichen Bereitschaftsdienst versieht am Samstag, dem (ab Uhr) und Sonntag, dem Drs. Ertz/Neis, Ärzte für Allgemeinmedizin Morbach...Tel /2011 Die gleichen Ärzte haben am darauffolgenden Mittwoch (Nachmittag) Bereitschaftsdienst, falls der Hausarzt nicht erreichbar ist. Eine telefonische Voranmeldung ist in jedem Falle erforderlich. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag, Sonntag, 22./ Kröv...Tel /6705 Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristig notwendig werdende Änderungen sind dem Trierischen Volksfreund zu entnehmen. Bereitschaftsdienst der Apotheken Die Apotheken in Morbach und Thalfang sind zu einem Notdienstbereich zusammengefasst, von denen jeweils eine der drei Apotheken für Notfälle dienstbereit ist. Die Dienstbereitschaft gilt für die jeweils aufgeführte Apotheke an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr und von bis Uhr. Dienstbereit während der geschlossenen Zeit ist für Notfälle jeweils eine Apotheke im Dienstbereich Bernkastel, Hermeskeil und Idar- Oberstein. Notdienstplan für die Woche vom Sa Morbach - Apotheke am Oberen Markt So Morbach - Apotheke am Oberen Markt Mo Morbach - Baldenau-Apotheke Di Thalfang - Hirsch-Apotheke Mi Thalfang - Hirsch-Apotheke Do Morbach - Baldenau-Apotheke Fr Morbach - Baldenau-Apotheke Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Personalausweise und Reisepässe können bei der Auskunft (Zentrale) abgeholt werden Reisepässe eingetroffen! Die bis einschließlich in der Woche 50/1999 bei der Gemeindeverwaltung Morbach beantragten Reisepässe sind eingetroffen. Diese können bei der Auskunft (Zentrale), während der allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden. Personalausweise eingetroffen! Die bis einschließlich in der Woche 50/1999 bei der Gemeindeverwaltung Morbach beantragten Personalausweise sind eingetroffen. Diese können bei der Auskunft (Zentrale), während der allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden. Die neuen Ausweise bzw. Pässe werden nur gegen Vorlage des alten Ausweises oder Passes ausgehändigt. Ist dieser in Verlust geraten, muss eine entsprechende Niederschrift gefertigt werden. Wir weisen alle Passinhaber darauf hin, dass sie nach den passrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, ihren neuen Ausweis/Pass selbst abzuholen und den Empfang zu bestätigen. Sollte dies aus beruflichen oder sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein, können auch bevollmächtigte Familienangehörige den Ausweis abholen. Morbach, 17. Januar 2000 Gemeindeverwaltung Morbach - Bürgerbüro- Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1982 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

5 Morbach Ausgabe 3/2000 Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1982, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehende persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhostr Morbach Sprechstunden: montags bis freitags, von Uhr montags und donnerstags Uhr Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, welche die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Morbach, 03. Nov Gemeideverwaltung Morbach Fischereiverpachtung Bekanntmachung Die Fischereinutzung des Schalesbaches von der Gemarkungsgrenze Hunolstein / Morscheid-Riedenburg bis zur Einmündung in den Dhronbach einschließlich des Batgerbaches, Bachstrecke insgesamt ca Ifdm, wird ab 01.April 2000 auf die Dauer von 12 Jahren neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe durch Einholung schriftlicher Gebote. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen zugelassen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind. Zum Nachweis der Pachtfähigkeit ist dem schriftlichen Gebot eine Fotokopie des Fischereischeines beizufügen. Die schriftlichen Gebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift: Gebot für die Fischereiverpachtung Schalesbach bis Freitag, dem 25. Februar 2000, Uhr, an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, Zimmer 308, Morbach, einzureichen. Die Öffnung der schriftlichen Gebote erfolgt am 25. Februar 2000 um Uhr in Morbach, Gemeindeverwaltung, Zimmer 308. Der Termin ist öffentlich. Die endgültige Zuschlag erfolgt durch den Ortsbeirat Hunolstein. Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 24. Januar 2000 bis einschließlich 21. Februar 2000 bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Zimmer 308, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis mittwochs, freitags von Uhr, montags von Uhr und donnerstags von Uhr) öffentlich aus. Die Pachtbedingungen können auch gegen Voreinsendung von 10,00 DM bei der Gemeindeverwaltung Morbach angefordert werden. Morbach, den 12. Januar 2000 Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Dienstbesprechung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Gemeinde Morbach Besprechungstermin: Montag, 24. Januar 2000, Uhr Besprechungsort: Gemeindehaus Rapperath (kleiner Saal), Morbach,Tel /94633 Tagesordnung: - Nichtöffentliche Besprechung - 1. Entgeltregelung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinde Morbach; Änderung der Entgeltregelung 2. Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Morbach 3. Räum- und Streuplan der Gemeinde Morbach 4. Budgetierung; Aufstellung von Weihnachtsbäumen und Durchführung des Martinsfeuers 5. Verschiedenes Morbach, den Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach Sitzungstermin: Donnerstag, 27. Januar 2000, Uhr Sitzungsort: Besprechungsraum des Rathauses (Zimmer 204), Tel.: Tagesordnung: - Öffentliche Sitzung - 1 Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung 2. Prüfung der Jahresrechnung 1998 nach 110 GemO; Stellungnahme zur Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom Logo für die Gemeinde Morbach 4.Anfragen und Mitteilungen - Nichtöffentliche Sitzung - 5. Außerplanmäßige Ausgabe; Bau eines Forschungs- und Besucherzentrums im Bereich der archäologischen Grabungsstätte Vicus Belginum Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Vicus Belginum ; Änderungsbeschluss 7. Beantragung von Fördermitteln für den 2. Bauabschnitt zum Bau eines Forschungs- und Besucherzentrums der archäologischen Grabungsstätte Vicus Belginum 8. Anfragen und Mitteilungen Morbach, den Gregor Eibes, Bürgermeister Bekanntmachung Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat bei der Gemeindekasse Morbach eine überörtliche Prüfung durchgeführt. Gemäß 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) liegt die Niederschrift über die überörtliche Prüfung der Gemeindeverwaltung Morbach in der Zeit vom bis bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Zimmer 101, Bahnhofstr. 19, Morbach, während der üblichen Bürozeiten öffentlich aus. Morbach, den Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Kulturamt Bernkastel-Kues Zusammenlegungsverfahren Morbach Az.: BZ6169M-HA10.3 Öffentliche Bekanntmachung Im Zusammenlegungsverfahren Morbach ist nach dem Zusammenlegungsplan in der Gemarkung Weiperath Flur 2 in den Lagen Jünkerath und Im Lachfluß ein unbegstigter Waldweg durch die Flurstücke Nrn. 17/1 und anzulegen. Zur Vorbereitung der Maßnahme ist er erforderlich, dass der Aufwuchs auf diesem Weg vorher beseitigt wird. Da der Holzeinschlag vegetationsbedingt bis Ende Februar abgeschlossen sein muss, bitten wir die Besitzer oder Nutzungsberechtigten der für die Trasse beanspruchten Flächen hiermit, den Aufwuchs bis spätestens abzuholen und bis spätestens abzufahren. Flächen, die bis zum nicht abgeholzt sind, werden von der Teilnehmergemeinschaft freigestellt. Mit der Abholzung durch die Teilnehmergemeinschaft geht das Eigentum an dem eingeschlagenen Holz auf die Teilnehmergemeinschaft über. Der Erlös aus der Holzverwertung dient zur Deckung der durch den Einschlag entstandenen Kosten. Die Trasse des geplanten Weges ist durch das Kulturamt in der Örtlichkeit gekennzeichnet worden. Es sind alle Bäume innerhalb der vorgenommenen Markierung zu beseitigen. Für Rückfragen stehen Herr Thömmes, Telefon (06531/956173) und der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Herr Willi Feilen, Telefon (06533/4561) zur Verfügung. Kulturamt Bernkastel-Kues, den Im Auftrag Johannes Pick

6 Morbach Ausgabe 3/2000 Bekanntgaben + Informationen Die Gemeinde Morbach stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: 1 Reinigungskraft für die Reinigung der Turnhalle der Grundschule Haag-Merscheid in Haag Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 30 Stunden im Monat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BM-G II). Das Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf und Lichtbild wird bis spätestens zum 04. Februar 2000 erbeten an die Gemeindeverwaltung Morbach - Personalabteilung - Bahnhofstraße Morbach Vorstellung nur nach Aufforderung! Nachruf In Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Pfarrer Dr. Hartmut Hilgenfeld, der am 14. Januar 2000 nach schwerer Krankheit in die Ewigkeit abberufen wurde. Der Verstorbene war seit 1977 Pfarrer in mehreren Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und Ortsbezirken der Gemeinde Morbach. Herr Pfarrer Dr. Hilgenfeld war nicht nur ein Mann des Wortes, sondern er stand stets mitten im Leben der Gemeinde und im Dienst ihrer Bürgerinnen und Bürger. So hat er bei unzähligen Anlässen das Christentum nicht nur gepredigt, sondern vorgelebt. Er war immer hilfsbereit, wenn sich ein Mensch in Not an ihn wandte. Dies tat er mit einer Bescheidenheit, die ihn neben vielen anderen Vorzügen in besonderem Maße auszeichnete. Der Raum Thalfang / Morbach verliert mit dem Verstorbenen eine Persönlichkeit, die jederzeit uneigennützig und selbstlos für die Gemeinschaft gewirkt hat. Dies trug ihm weit über die Grenzen seiner Kirchengemeinden hinaus, Vertrauen und Hochachtung weiter Kreise der Bevölkerung im gesamten Verbandsgemeindebezirk Thalfang am Erbeskopf und im Gemeindebezirk Morbach ein. Wir werden dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Hans-Dieter Dellwo, Bürgermeister Gemeinde Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Ortsgemeinde Thalfang Franz-Josef Gasper, Ortsbürgermeister Ortsbezirk Morbach Hans Jung, Ortsvorsteher Öffentliche Ausschreibung Bauvorhaben: Erschließung des Baugebietes Auf der Huhf, lll. BA, 2. Teilbereich in der Gemeinde Morbach, Ortsbezirk Morbach Bauherr: Gemeinde und Gemeindewerke Morbach Planung und Bauleitung: Ing.-Büro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, Telefon: 06533/9379-0, Telefax: 06533/ Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung nach 3 VOB, Teil A Leistungen: Kanalisation ca cbm Grabenaushub, ca m Kanalleitung DN einschl. Schächte, ca. 72 Stck. Kanalhausanschlüsse Wasserleitung ca m GGG-Rohr DN 100 einschl. Rohrgräben, ca. 72 Stck. WL-Hausanschlüsse Herstellung einer Erschließungsstraße im Vorstufenausbau ca cbm Oberbodenabtrag, ca cbm Erdarbeiten, ca cbm Frostschutzmaterial, ca qm bit. Tragschicht, ca m Schotterbankette herstellen Versickerungsanlagen herstellen ca. 700 cbm Bodenaushub, ca m Mulden herstellen, Drainageleitungen: ca. 600 m Verbindungsleitung DN Zusätzliche Leistungen der Telekom + RWE sind erforderlich. Angebote: können ab Donnerstag, 27. Januar 2000 im Büro der Bauleitung gegen eine Schutzgebühr von 100,00 DM abgeholt werden. Postversand erfolgt nur gegen Vorauskasse zuzüglich 7,00 DM. Zusätzlich ist eine Diskette mit dem Ausschreibungstext, System GAEB, gegen eine Gebühr von 10,00 DM erhältlich. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Kommunalaufsicht Eröffnungstermin: Dienstag, 15. Februar 2000, Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Verwaltungsgebäude I, Zimmer 206, Bahnhofstraße 19, Morbach Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Gemeindewerke Morbach Jürgen Schabbach, Werkleiter

7 Morbach Ausgabe 3/2000 Fahrpläne und weitere Informationen erhalten Sie bei der Tourist-Information Morbach, Unterer Markt 1, Morbach, Tel /71117 Bauvorhaben: Öffentliche Ausschreibung Um- und Anbau von 3 Gebäuden in das Hunsrücker Holzmuseum in Morbach-Weiperath Bauherr: Gemeinde Morbach, Bahnhofstraße 19-23, Morbach Planung und Bauleitung: Gewerk Peter Schmitt, Architekt, Dipl.-Ing. (FH), Bahnhofstraße 51, Morbach Tel.: 06533/4423, Fax: 06533/4402 Gebühren Uhrzeit je Werk 1. Natursteinarbeiten nach DIN qm Fließestrich 70 qm Schieferfußboden 25,00 DM Putz- und Stuckarbeiten nach DIN qm Wärmedämmputz 130 qm Scheibenputz 200 qm Kalkputz 50 qm Putzausbesserungen 30,00 DM Anforderung und Ausgabe der Ausschreibungs- Ab sofort beim Architekturbüro Peter Schmitt, Bahnhofstraße 51, Morbach gegen Zahlung der oben genannten Schutzgebühr unterlagen Submissionsort: Subbmissionstermin: Vergabeprüfstelle: Baumaßnahme: Bauherr: Planung und Bauleitung: Leistungen: je Doppelausfertigung, wobei Postversand nur gegen Voreinsendung zuzüglich 7,00 DM Versandkosten erfolgt. Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19-23, Verwaltungsgebäude I, Zimmer 206, Morbach zu den angegebenen Zeiten Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kommunalaufsicht Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Sanierung des Nebenraumbereiches der Baldenau-Halle Gemeinde Morbach Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, Telefon: 06533/93790, Telefax 06533/ Innenanstricharbeiten 2. Verkleidung der Außenfassade mit beschichteten Alu-Profil-Blechen

8 Morbach Ausgabe 3/2000 Angebotsunterlagen: können ab Montag, dem 24. Januar 2000, beim planenden Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs Thomas, Zur Lay 4 + 6, Morbach, unter Beifügung eines Verrechnungsschecks über je 25,00 DM zu 1. und 2. (für die Doppelausfertigung einschl. Porto) - keine Rückerstattung - schriftlich angefordert werden. Eröffnungstermin: Donnerstag, den 03. Februar 2000, Uhr zu 1. und Uhr zu 2., bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Verwaltungsgebäude I, Zimmer-Nr. 206, Bahnhofstraße 19, Morbach Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Bürgermeister Gemeinde Morbach erneut Kreismeister Bereits zum sechsten Mal konnte die Betriebsmannschaft der Gemeinde Morbach die Fußballhallenmeisterschaft der Kommunalbehörden des Landkreises Bernkastel-Wittlich gewinnen. Das Turnier fand in diesem Jahr in der Sporthalle in Traben-Trarbach statt. Ausrichter war die VGV Kröv-Bausendorf. Insgesamt waren 7 Mannschaften am Start. In den Gruppenspielen musste sich die Gemeinde Morbach mit der VGV Kröv-Bausendorf, VGV Wittlich-Land und der VGV Neumagen-Dhron auseinandersetzen. Bereits im ersten Spiel wurde deutlich, dass in diesem Jahr wieder mit der Gemeinde Morbach zu rechnen sei. Die VGV Neumagen-Dhron wurde glatt mit 5:2 geschlagen. Im zweiten Spiel konnte die VGV Wittlich-Land deutlich mit 6:0 geschlagen werden. Etwas langsamer ließ man es im letzten Gruppenspiel angehen. Dennoch sprang ein verdienter 3:1 Sieg gegen die VGV Kröv-Bausendorf heraus. Damit war m an als Tabellenerster souverän für das Halbfinale qualifiziert (9 Punkte, 14:3 Tore). Dort wartete der Erzrivale, die VGV Bernkastel-Kues. Aber auch die Bernkasteler konnten die Kicker aus Morbach nicht aufhalten. Schnell führte man mit 3:0, ehe Bernkastel-Kues auf 3:2 heran kam. Morbach ließ sich aber nicht nervös machen und gewann schließlich mit 7:3. Im Finale hieß der Gegner Stadtverwaltung Wittlich. Hier hatten die Fußballer aus Morbach mehr Mühe als erwartet. Lange hieß es 1:1 Unentschieden. 3 Minuten vor Schluss gelang aber dann doch der 2:1 Siegtreffer. Zuschauer und Aktive waren sich einig, dass die Gemeinde Morbach das Turnier verdient gewonnen hat. In der dritten Halbzeit wurde auch eine gute Verfassung gezeigt. Neue Kontakte zu den Kollegen der benachbarten Gemeinden wurden ausgeschlossen und man freut sich schon jetzt auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr, dann in Neumagen-Dhron. Stehend (v.l.n.r.): Andreas Maurer, Johannes Buschbaum, Franz-Josef Lorscheter, Gregor Eibes, 1. Beigeordneter der VGV Kröv-Bausendorf, Bernward Helms-Derfert Knieend (v.l.n.r.): Klaus Peter Gören, Werner Schneider, Karl-Heinz Erz, Thomas Gauer Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 13. Dez Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung Es werden keine Fragen gestellt. Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - seit der letzten Gemeinderatssitzung folgende Ausschusssitzungen stattgefunden haben: - Schulträgerausschuss am Der Ausschuss hat grundsätzlich die Notwendigkeit zur Ausstattung der Grundschulen mit ergonomischem Mobilar zur Förderung einer gesunden Körperhaltung der Schülerinnen und Schüler anerkannt. Kurzfristig wird eine Besichtigung aller Grundschulen angestrebt, bei der die Prioritätenfolge für die Beschaffung der ergonomischen Möbel festgelegt wird. Entsprechend der Haushaltssituation soll die Ausstattung aller Abschlussklassen der Grundschulen (derzeitige 4. Schuljahr) im Jahre 2000 erfolgen. Für die Anschaffung entsprechenden Mobiliars sollen im Haushaltsplan für das Jahr 2000 mindestens DM eingesetzt werden. In geeigneter Weise sollen die Eltern durch die Schulen um Mitwirkung bei der Verhinderung von Fehlhaltungen ihrer Kinder gebeten werden, in dem den Erziehungsberechtigten empfohlen wird, für die Nutzung zu Hause ebenfalls ergonomisches Mobiliar zu erwerben. - Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss am zur Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs - Fremdenverkehrsausschuss am Mit dem Aktionsjahr Rheinland-Pfalz buchen fördert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in den Jahren 1999 und 2000 den Aufbau von touristischen Kommunikationsnetzwerken bzw. Informations- und Reservierungssystemen. Ziel ist die flächendeckende Buchbarkeit in den Regionen unter der Dachkonzeption Rheinland-Pfalz. Mit dem Aufbau eines IRS soll den durch die neuen Technologien erfolgten Marktveränderungen Rechnung getragen werden. Für das Verkehrsamt Morbach ist die Einrichtung von zwei PC s und eine Informationssäule vorgesehen.

9 Morbach Ausgabe 3/2000 Für die Hard- und Software, Schulung usw. ist von einem Gesamtbetrag von DM auszugehen. Die Landesförderung beträgt 40 %. Der Restbetrag soll über die vereinnahmten Provisionen finanziert werden. - Forst- und Landwirtschaftsausschuss am zur Vorberatung des Entwurfs des Forstwirtschaftsplanes Bau- und Liegenschaftsausschuss am * Der Auftrag für die Ausführung der Holzbauarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Reichert, Kommen, zum Angebotspreis von ,67 DM erteilt. * Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Luxemburger, Mülheim, zum Angebotspreis von ,88 DM erteilt. * Der Auftrag für die Ausführung der Metallbau- und Schlosserarbeiten im Rahmen der Maßnahme Umbau der Gebäude Weiperath in ein Hunsrücker Holzmuseum wurde an die Fa. Zimmer, Graach, zum Angebotspreis von ,60 DM erteilt. * Die Aufträge für die Ingenieurleistungen für den Ausbau und die erstmalige Herstellung der Straßen wurden wie folgt vergeben: Hoxel Baugebiet Bahnhofsweg (ehem. Gewerbebrache Thees) an die Ing. Gemeinschaft IPB, Gonzerath, Am Klettbach 26, Morbach. Wenigerath Stichstraße von K 123 bis Marx und Wenigerath Gonzerather Pfad an das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4-6, Morbach * Die Planungsleistungen für die Umgestaltung der Eingangs- und Treppenhausanlage und die Herstellung der Außenanlage am Telefonmuseum in Morbach wurde an das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Zur Lay 4-6, Morbach, vergeben. - Haupt- und Finanzausschuss am Die gemeindlichen Gebäude werden ab über die Fa. Büchner & Barella, Trier, bei der Züricher Versicherungs-AG zum Angebotspreis von ,54 DM (brutto einschließlich Versicherungssteuer) auf die Dauer eines Jahres auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung versichert. * Der Auftrag zur Erstellung eines einheitlichen Designkonzeptes für die Internetpräsentation der Gemeinde Morbach wurde an die Fa. MAIN Training GmbH, Birkenfeld zum Gesamtpreis von ,00 DM erteilt. Mit der Erstellung eines Logos für die Gemeinde Morbach wurde das Werbebüro wibo-werbung, Bernkastel-Kues, zum Angebotspreis von 2.320,00 DM beauftragt. * Der Auftrag für die Lieferung und Installation des Regiebetriebsprogramms Regie 68 für den gemeindlichen Baubetriebshofes wurde an die Fa. MEZ, Lippetal, zum Bruttoangebotspreis von ,00 DM erteilt. * Der Anschaffung eines flächendeckenden automatisierten Kartenwerkes (ALK) in Form von Rasterdaten über die Katasterverwaltung Birkenfeld mit voraussichtlichen Einstiegskosten im Haushaltsjahr 2000 von 8.764,00 DM und jährlichen Folgekosten von schätzungweise 1.700,00 DM bei jährlicher Fortschreibung wurde zugestimmt. An den einmaligen und laufenden Kosten werden sich die Gemeindewerke angemessen mit einem Drittel beteiligen. * Dem Kegelsportverein Haardtkopf e.v. wurde für die Erweiterung der Kegelsportanlage im Untergeschoss der Baldenauhalle für den 1. Bauabschnitt ein Zuschuss von DM bewilligt. Die Bewilligung beträgt 20 % der veranschlagten Gesamtkosten von DM. - Werksausschuss am * Die Ingenieurleistungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen in den Baugebieten Bischofsdhron, Auf der Rau, Gonzerath, In der Geisch, Gutenthal, Brüchelhöh und Morbach, Auf der Huhf wurden an das Ingenieurbüro Jakobs-Thomas, Morbach vergeben. * Die Ingenieurleistungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen in den Baugebieten Haag, Auf der Acht und Rapperath Am Leisberg wurden an die Ingenieurgemeinschaft IPB Morbach- Gonzerath vergeben. * Der Auftrag zur Lieferung einer Kanalinspektionskamera incl. Zubehör wird an die Fa. K.E.M., Meißner, vergeben. Zu den Kosten von ,40 DM (brutto) erhalten die Gemeindewerke Morbach von den Verbandsgemeindewerken Thalfang einen Baukostenzuschuss von 50 %, also einem Betrag von ,70 DM (brutto). * Als Rohrmaterial für Schmutzwasserkanäle wird zukünftig, grundsätzlich, wenn nicht andere technische Gründe entgegenstehen, Ultra-Rib II verwendet. Bau- und Liegenschaftsausschuss am * Auftragserweiterung an die Fa. Heberger, Bauhmholder, in Höhe von ,69 DM im Zuge der Erd-, Kanal-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Erweiterung der Baldenauhalle * Lieferung und Einbau einer Einbauküche an die Fa. Möbel Schuh, in Höhe von ,96 DM im Zuge des Umbaues und der Sanierung des Gemeindehauses in Elzerath. * Werksausschuss am zur Vorberatung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes Betriebszweig Abwasserbeseitigung - - die Bezirksregierung Trier mit Bescheid vom für die Beschaffung von 80 Feuerwehrüberjacken eine Landeszuwendung in Höhe von DM bewilligt hat. Die Zuwendung wird mit DM (54 Feuerwehrüberjacken) in 1999 und mit DM (26 Feuerwehrjacken) im Jahre 2000 ausgezahlt. - das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Trier mit Bescheid vom den Abnahmeschein für die Baumaßnahme Erweiterung/Sanierung der Kläranlage Gonzerath erteilt hat. Die Abnahme erfolgte beanstandungsfrei. - die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 1999 genehmigt hat. Rechtliche Bedenken wurden keine erhoben. - am die verbandsfreie Gemeinde Morbach 25 Jahr besteht. In der letzten Ausgabe der Morbacher Rundschau (zwischen Weihnachten und Neujahr) wird zu diesem Jubiläum ein Verwaltungsbericht über diesen Zeitraum als Beilage erscheinen. Zu diesem Jubiläum soll im 1. Quartal des Jahres 2000 noch eine Festveranstaltung durchgeführt werden. Der Termin wird mit dem Ältestenrat festgelegt. Zu Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2000 Sachverhalt: Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2000 wurde auf Grundlage der Vorgabe des Forst- und Landwirtschaftsausschusses erarbeitet und wird zur Beschlussfassung empfohlen. Die im Hiebsatzvergleich vorgesehene Endnutzung von fm (davon fm Fichte) überschreitet den ausgeglichenen Hiebsatz zwar, ist aber unter Berücksichtigung eines um 30 % höheren Zuwachses als im Forsteinrichtungswerk vorgesehen, unbedingt vertretbar. Die Gesamtnutzung von fm liegt fm über dem Soll im ablaufenden Forstwirtschaftsjahr und 902 fm über der Nutzung 1998, die jedoch mit rund fm geplant war. Der Gesamtansatz des Kulturplanes übersteigt den Ansatz des laufenden Jahres 1999 um rund DM. Insbesondere bei den Holzerntekosten, den Bestandsbegründungen sowie den Wege- und Wasserbauten ergeben sich voraussichtlich höhere Aufwendungen, da auch die Einnahmeseite über den Vorjahresansätzen liegt ( DM). Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für 2000 schließt mit einem Fehlbedarf von DM ab, wobei hier bereits die außerforstliche Beschäftigung der Forstwirte eingeplant ist. Beschluss: Der Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2000 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 4, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 4: Jahresabschlüsse 1998 der Gemeindewerke Morbach 4.1 Betriebszweig Wasserversorgung Es wird beschlossen: a) der Jahresabschluß des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 1998 wird gemäß 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von ,52 DM festgestellt. b) der Jahresverlust von 5.675,20 DM wird gemäß 12 Abs. 7 EigVO aus Mitteln der zweckgebundenen Rücklage abgedeckt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 4: Jahresabschlüsse 1998 der Gemeindewerke Morbach 4.2 Betriebszweig Abwasserbeseitigung Es wird beschlossen: a) der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 1998 wird gemäß 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von ,45 DM festgestellt. b) der Jahresverlust von ,38 DM wird gemäß 12 Abs. 7 Eig- VO aus Mitteln der zweckgebundenen Rücklage abgedeckt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Neufassung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Morbach Sachverhalt: Die Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) vom ist am außer Kraft getreten und wurde gleichzeitig durch die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom ersetzt.

10 Morbach Ausgabe 3/2000 Aufgrund der neuen EigAnVO wurde vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ein Satzungsmuster entworfen, gegen das aus der Sicht der Kommunalaufsicht laut Mitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport an den Gemeinde- und Städtebund, keine Bedenken bestehen. Aufgrund dieses Satzungsmusters wurde der Entwurf zur Neufassung der Betriebssatzung für die Gemeindewerke Morbach gefertigt. Die Änderungen/Neuerungen gegenüber der bisherigen Betriebssatzung sind in Fettschrift im Entwurf gekennzeichnet. Änderungen/Neuerungen im Einzelnen: In 3 wurde das Stammkapital auch in angegeben. Die centgenaue Umrechnung würde ein Stammkapital gesamt mit ,04 und pro Betriebszweig ,52 ergeben. Um diese krummen Beträge zu vermeiden wurde mit dem Wirtschaftsprüfer Einigung dahingehend erzielt, das Stammkapital mit Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmungen auf insgesamt und damit pro Betriebszweig auf zu reduzieren. Die Differenzbeträge werden entsprechend den zweckgebundenen Rücklagen zugeführt. In 4 Abs. 2 wurden folgende Beträge erhöht: Ziffer 1 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 3 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 4 von bisher ,00 DM auf ,00 DM (vergleiche 6 Abs. 2 Nr. 7). 4 Abs. 2 Ziffer 9 wurde zur Klarstellung neu aufgenommen. In 6 Abs. 1 wurde mit der Bestimmung, dass 2 Werkleiter und ihre Stellvertreter bestellt werden, die Möglichkeit geschaffen, für die Unterhaltung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen einen Werkleiter zu bestellen, da diese Aufgaben zukünftig durch den neu zu bildenden gemeindlichen Baubetriebshof erfüllt werden sollen. 6 Abs. 2 Ziffer. 1 wurde um die Abwicklung des Leistungsaustauschs zwischen den einzelnen Betriebszweigen bzw. der Gemeinde ergänzt. In Ziffer 6 wurde die Aufstellung des Beteiligungsberichtes, auf der Grundlage der geänderten Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden, aufgenommen. 6 Abs. 2 Nr. 5 wurde neu aufgenommen (Erstellung des Zwischenberichtes). In 6 Abs. 2 wurden folgende Beträge erhöht: Ziffer 7 von bisher ,00 DM auf ,00 DM (vergleiche 4 Abs. 2 Nr. 4) Ziffer 8 von bisher ,00 DM auf ,00 DM Ziffer 9 hinsichtlich der Niederschlagung von Forderungen von bisher 2.000,00 DM auf 3.000,00 DM. 7 Abs. 2 wurde ebenfalls auf der Grundlage der geänderten Vorschriften zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden aufgenommen. Beschluss: Der Neufassung der Betriebssatzung der Gemeindewerke entsprechend dem Entwurf wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 6: Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Morbach; Übernahme der ausgebauten Wege in die Unterhaltungspflicht der Gemeinde Morbach Sachverhalt: In einem Ortstermin am fand die Abnahme der in der vorliegenden Liste aufgeführten Wege statt. Es sind folgende Mängel zu beseitigen: Am Weg Nr. 92 sind talseitig Abschläge zur Unterbrechung der Wasserführung herzustellen. Am Weg Nr. 43 ist der Parkplatz neben dem Friedhof anzugleichen und überschüssiger Boden zu entfernen. Am Weg Nr. 33 sind 2 Seitenanschlüsse und eine Kehrenaufweitung zu befestigen. Am Weg Nr. 41 (Beton-Spurbahn) ist der talseitige Rand teilweise abzusenken. Die Hohlräume in den Beton-Spurbahnplatten sind mit Splitt 8/16 mm zu verfüllen. Weiterhin sind die Betonplatten am unteren Ausbauende auf Standsicherheit zu beobachten und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. An den Wegen Nr. 92 und 38 sind Truppenschäden festgestellt worden. Die Reparatur ist zwischen der Teilnehmergemeinschaft und dem Amt für Verteidigungslasten, Koblenz, zu regeln. Der Vollzug der noch durchzuführenden Maßnahmen wurde der Gemeinde Morbach mit Schreiben vom durch das Kulturamt Bernkastel-Kues gemeldet. Am fand ein Ortstermin in der Gemarkung Morbach statt, zur Abnahme der im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Morbach ausgebauten Wege Auf Gradel und Heiligenweg. Folgender Mangel wurde festgestellt: Auf ungefährer Höhe des Weges Nr. 265 wurde der Heiligenweg im Auftrag der Fa. Papier Mettler auf einer Breite von ca. 1 m aufgefräst, um Niederschlagswasser aus deren Betriebsgelände abzuleiten. Die Teerdecke ist an dieser Stelle wieder zu schließen. Die Fa. Papier Mettler wird als Verursacher die Wiederherstellung der Teerdecke veranlassen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der im Rahmen des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Morbach ausgebauten Wege zu. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 7: Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Gonzerath; Übernahme von Wegen in die Unterhaltungspflicht der Gemeinde Morbach Sachverhalt: In einem Ortstermin am wurden die in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Wegebaumaßnahmen besichtigt. Am Weg Nr. 102 sind die Seitenanschlüsse zu den Wegen Nr. 139 und 142 noch in Asphalt auszuführen. Gegenüber der Anbindung des Weges Nr. 115 ist am Weg Nr. 105 auf einer Länge von etwa 30 m talseits Boden anzuschütten und zu verdichten. Am neu gebauten Weg Nr. 193 wurde die Sperrung für den öffentlichen Verkehr veranlasst. Die Beschilderung wird noch durch die Teilnehmergemeinschaft vorgenommen. Die restlichen Maßnahmen wurden plan- und sachgemäß ausgeführt. Die Ausführung der wasserführenden Mulde im Weg 101 bei der Anbindung an die B 269 wurde als zu tief empfunden. Die Brauchbarkeit soll bis zu einem Jahr beobachtet werden. Insoweit wird die Übernahme des Weges vorbehalten. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der im Rahmen des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Gonzerath ausgebauten Wege zu. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.1 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung Sachverhalt: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh wurde von der Verwaltung ausgewertet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht eingeholt. Da die Träger öffentlicher Belange bereits im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme frühzeitig in die Planungsabsichten der Gemeinde eingebunden waren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden parallel zur förmlichen Offenlage des Planentwurfes zu beteiligen. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh, der unter Berücksichtigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wird, muss nach Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien für die Dauer eines Monates förmlich offengelegt werden. Während dieser Offenlage besteht für die Bürger erneut Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Sofern sich aus der Offenlage keine neuen Aspekte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann die Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss der Offenlage abschließend beschlossen werden. Die Bürger wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am frühzeitig über die Planungsziele der Gemeinde zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gutenthal -Auf Brüchelhöh informiert und hatten in dieser Veranstaltung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Eine weitere Bürgerbeteiligung fand in einer Bürgerversammlung am statt. Im Anschluss an diese Versammlung bestand für jeden zusätzlich die Möglichkeit, sich vom bis zum bei der Gemeindeverwaltung Morbach eingehend über die Planungen zu informieren mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Anregungen der Bürger werden im folgenden inhaltlich wiedergegeben, kommentiert und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Unterschriftsliste von 67 Bürgern des OrtsbezIrkes Gutenthal: 67 Bürger des Ortsbezirkes Gutenthal bestätigten mit ihrer Unterschrift in einer Unterschriftsliste, dass sie mit dem Beschluss des Ortsbeirates vom , ca., 65 Baugrundstücke in Gutenthal zu erschließen, nicht einverstanden sind, da sie dies für eine übertriebene Ausdehnung ihres Heimatdorfes halten. Es wurde darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken und das Erschließungsvorhaben auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Kommentierung: Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde kein Beschluss gefasst, 65 neue Baugrundstücke in Gutenthal zu erschließen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwar für ein Teilgebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, dessen Größenordnung bleibt jedoch mit ca. 27 zusätzlichen Baugrundstücken weit unter den 65 behaupteten zurück.

11 Morbach Ausgabe 3/2000 Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll am westlichen Ortsrand im Bereich Auf Brüchelhöh Wohnbauflächen in einer Größenordnung von ca. 3 ha ausgewiesen werden. Gutenthal soll insbesondere aufgrund seiner verkehrlichen Lage und der räumlichen Nähe zum Gewerbepark Hunsrück-Mosel sowie zum Ortsbezirk Morbach eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Funktion bei der Bereitstellung attraktiver Wohnbauflächen in der Gemeinde übernehmen, wobei die dörfliche Struktur des Ortsbezirkes zu berücksichtigen ist. (Neben den beiden eindeutigen Siedlungsschwerpunkten Morbach und Gonzerath sollen die Ortsbezirke Bischofsdhron, Rapperath und Gutenthal über ihre Eigenentwicklung hinaus zur Befriedigung des Wohnbaulandbedarfs in der Gemeinde beitragen.) Anlass für die Flächennutzungsplanänderung, die eine langfristige Zielplanung der Gemeinde darstellt, ist die geänderte Zielsetzung zur weiteren baulichen Entwicklung des Ortsbezirkes wonach die weitere Siedlungsentwickung am östlichen Ortsrand zum Gewerbepark hin begrenzt und stattdessen auf den westlichen Ortsrand gelenkt werden soll. Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Bereich Auf Brüchelhöh sollen die im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächenreserven am östlichen Ortsrand im Bereich In der Strut reduziert werden (ca. 1,2 ha). Neben der Nähe zum Gewerbepark Hunsrück-Mosel sind auch landespflegerische Gesichtspunkte (Oberlauf des Brühlbaches mit Feuchtwiesen, größere Flächen mit Extensivgrünland) ausschlaggebend, die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand zu überdenken. Die bauliche Entwicklung in diesem Bereich soll sich deshalb künftig auf eine Abrundung der vorhandenen Ortslage im Rahmen der Grundstücke beschränken, bei denen bereits Vorleistungen zur Erschließung erbracht wurden. Die Wohnbauflächenausweisung Auf Brüchelhöh dient als Ersatz für die entfallenden Wohnbauflächenreserven, um Gutenthal seine Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Flächenneuausweisung übersteigt die entfallenden Baulandreserven rechnerisch um ca. 1,8 ha, wobei sich die gewählte Abgrenzung aus dem Ziel ergibt, eine sinnvolle Gestaltung des westlichen Ortsrandes vorzubereiten und langfristig eine geschlossene und abgerundete Ortslage zu schaffen. Im Hinblick auf den mittel- bis langfristigen Gesamtbedarf der Gemeinde Morbach an Wohnbauflächen ist die Flächenausweisung im vorliegenden Umfang begründbar. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Anregungen des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Gutenthal Flur 3 Nr. 8/8 mit Schreiben vom : Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Flächenausweisung bei weitem den Eigenbedarf des Ortsbezirkes übersteigt, was bei einer Bebauung gravierende Veränderungen für die Bürger von Gutenthal zur Folge hätte. Es sei daher sehr bedauerlich, dass man weder die Bürger, noch die betroffenen Anlieger über die beabsichtigten, tiefgreifenden Veränderungen in Gutenthal informiert habe. Für seine Familie sowie eine Vielzahl von Gutenthalern sei die Schaffung von Bauland, die über den Eigenbedarf des Ortes hinausgeht, eine nicht erwünschte Entwicklung. Es stünde außer Frage, dass in Gutenthal Bauland erschlossen werden solle, und es sei auch sinnvoll, dies an verschiedenen Stellen innerhalb des Ortes durchzuführen, aber die zu erschließenden Flächen sollten dem voraussichtlichen Eigenbedarf angepasst werden, vor allem sollte eine den Entscheidungen der Räte vorausgehende Absprache mit den Eigentümern erfolgen. Zusätzlich könnten auch die vorhandenen Baulücken sowie die voll erschlossenen Grundstücke in privater Hand Bauinteressen zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise bliebe eine natürliche Entwicklung von Gutenthal auf lange Sicht gewährleistet. Kommentierung: Das in der Kommentierung zur Unterschriftsliste von 67 Bürgern geschriebene gilt hier gleichermaßen. In Anbetracht dessen, dass im Bereich In der Strut Wohnbauflächen reduziert werden, kann nicht von einer überzogenen Ausweisung von Bauland gesprochen werden. Es wurde beim Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Bedarf an Bauland unter Berücksichtigung der Baulücken konkret begründet. Da Gutenthal über seine Eigenentwicklung Bauflächen bereitstellen soll, ist die Auffassung der gemeindlichen Gremien und wird vor allem durch die verkehrliche Lage, die räumliche Nähe zum (landesweit bedeutsamen) Gewerbepark Hunsrück-Mosel sowie zum Ortsbezirk Morbach und damit zu zentralörtlichen Einrichtungen begründet, wobei die dörfliche Struktur des Ortsbezirkes zu berücksichtigen ist. Der Vorwurf, dass die Bürger nicht über die Planung der Gemeinde informiert wurden, ist unzutreffend. In der Bauleitplanung wird eine zweigestufte Bürgerbeteiligung (frühzeitige Bürgerbeteiligung, förmliche Offenlegung) durchgeführt, wobei die erste Stufe der Bürgerbeteiligung in der Regel erst nach dem Beschluss des Gemeinderates, ein Änderungsverfahren durchzuführen, erfolgt. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Im Rahmen der Einwohnerversammlung vom wurden noch folgende Anregungen vorgebracht: Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Teil des zur Ausweisung vorgesehenen Gebietes als sogenannte grüne Lunge eine besondere landespflegerische Bedeutung hat. Zudem wird befürchtet, dass es bei der Erschließung des Baugebietes zu Belastungen durch den Schwerlastverkehr kommt, die durch die schmal dimensionierten vorhandenen Straßen noch verstärkt würden. Kommentierung: Für das Plangebiet wurde eine Beurteilung durch den Landschaftsplaner vorgenommen, der eine Ausweisung von Bauland an diesem Standort für vertretbar erachtet hat. Die landespflegerischen Zielvorstellungen wurden in das Verfahren mit eingebracht. Mit der Erschließung eines Baugebietes sind unzweifelhaft Belästigungen für die Anwohner verbunden, die durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen gemindert werden können. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an das bestehende Straßennetz werden jedoch aufgrund der Größenordnung der ausgewiesenen Wohnbauflächen und dadurch, dass eine Anbindung an mehrere Anknüpfungspunkte möglich ist, als ausreichend erachtet. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Beschluss: Die Anregungen der Bürger werden entsprechend den vorstehenden Beschlussvorschlägen berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.2 Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird parallel zur Offenlage des Entwurfes durchgetührt. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Gutenthal - Auf Brüchelhöh ; 8.3 Entwurfsbeschluss Dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Offenlage zu veranlassen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 9: Aufstellung Bebauungsplan Gutenthal II - Brüchelhöh ; 9.1 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung Gemäß 22 GemO nimmt Bürgermeister Gregor Eibes an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Hans Jung. Sachverhalt: Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gutenthal II - Brüchelhöh wurde von der Verwaltung ausgewertet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden noch nicht eingeholt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Träger öffentlicher Belange parallel zur förmlichen Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf, der unter Berücksichtigung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet wird, muss nach Zustimmung durch die gemeindlichen Gremien für die Dauer eines Monates förmlich offengelegt werden. Während dieser Offenlage besteht für die Bürger erneut Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzubringen. Sofern sich aus der Offenlage keine neuen Aspekte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann der Bebauungsplanentwurf nach Abschluss der Offenlage als Satzung beschlossen werden. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft werden im landespflegerischen Planungsbeitrag Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes in der Gemarkung Morbach vorgeschlagen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in einer Bürgerversammlung am statt. Im Anschluss an diese Versammlung bestand für jeden zusätzlich die Möglichkeit, sich vom bis zum bei der Gemeindeverwaltung Morbach eingehend über die Planungen zu informieren mit der Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

12 Morbach Ausgabe 3/2000 Die Anregungen der Bürger werden im folgenden inhaltlich wiedergegeben, kommentiert und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Unterschriftsliste von 67 Bürger des OrtsbezIrkes Gutenthal: 67 Bürger des Ortsbezirkes Gutenthal bestätigten mit ihrer Unterschrift in einer Unterschriftsliste, dass sie mit dem Beschluss des Ortsbeirates vom , ca. 65 Baugrundstücke in Gutenthal zu erschließen, nicht einverstanden sind, da sie dies für eine übertriebene Ausdehnung ihres Heimatdorfes halten. Es wurde darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken und das Erschließungsvorhaben auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Kommentierung: Die Anregung wurde bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Gutenthal - Auf Brüchelhöh behandelt und wird hier der Vollständigkeit halber nochmals aufgeführt. Die Größenordnung des Bebauungsplanes Gutenthal II - Brüchelhöh bleibt mit ca. 27 zusätzlichen Baugrundstücken weit unter den 65 behaupteten zurück. Der Bedarf an Bauland wurde im Vorfeld der Planung detailliert untersucht und nachgewiesen. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Anregungen des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Gutenthal Flur 3 Nr. 8/8 mit Schreiben vom : Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Flächenausweisung bei weitem den Eigenbedarf des Ortsbezirkes übersteigt, was bei einer Bebauung gravierende Veränderungen für die Gutenthal Bürger zur Folge hätte. Es sei daher sehr bedauerlich, dass man weder die Bürger, noch die betroffenen Anlieger über die beabsichtigten, tiefgreifenden Veränderungen in Gutenthal informiert habe. Für seine Familie sowie eine Vielzahl von Gutenthalern sei die Schaffung von Bauland, die über den Eigenbedarf des Ortes hinausgeht, eine nicht erwünschte Entwicklung. Es stünde außer Frage, dass in Gutenthal Bauland erschlossen werden solle, und es sei auch sinnvoll, dies an verschiedenen Stellen innerhalb des Ortes durchzuführen, aber die zu erschließenden Flächen sollten dem voraussichtlichen Eigenbedarf angepasst werden, vor allem sollte eine den Entscheidungen der Räte vorausgehende Absprache mit den Eigentümern erfolgen. Zusätzlich könnten auch die vorhandenen Baulücken sowie die voll erschlossenen Grundstücke in privater Hand Bauinteressen zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise bliebe eine natürliche Entwicklung von Gutenthal auf lange Sicht gewährleistet. Kommentierung: Das in der Kommentierung zur Unterschriftsliste von 67 Bürgern geschriebene gilt hier gleichermaßen. Ein überdimensionierte Ausweisung von Bauland wird nicht gesehen. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden entsprechend der Kommentierung zurückgewiesen. Anregungen des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Gutenthal Flur 3 Nr. 8/8 mit Schreiben vom : Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück Gemarkung Gutenthal Flur 3 Nr. 10 lediglich 17 m breit und zudem nicht rechtwinklig zugeschnitten ist, insofern eine zweckmäßige Wohnbebauung nicht möglich sei. Eine Bebauung des Grundstückes, das den Eltern gehört, ist nicht vorgesehen. Das Grundstück soll als Bauerngarten weiter genutzt werden. Da für dieses Grundstück bereits die Erschließung abgeschlossen ist, wird um Klärung gebeten, ob das Grundstück aus dem Bebauungsplan ausgeklammert werden kann. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auf diesem Grundstück ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude außerhalb des Plangebietes steht, so dass es zu Beeinträchtigungen für die heranrückende Wohnbebauung durch ihren landwirtschaftlichen Betrieb kommen könne. Kommentierung: Das oben genannte Grundstück ist von seiner Größe und seinem Zuschnitt her grundsätzlich bebaubar, wenn auch in Form und Breite nicht optimal für eine Bebauung zugeschnitten. Das gilt jedoch gleichermaßen für den überwiegenden Teil der Grundstücke im Plangebiet, denn der Bebauungsplan ist insgesamt nur umsetzbar, wenn aufbauend auf den Bebauungsplan für einen großen Teil des Plangebietes auch eine Neuordnung der Grundstücke erfolgt, um für die beabsichtigte Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu erhalten. Eine Ausklammerung des noch unbebauten Baugrundstückes am Ortsrand aus dem Bebauungsplan ist nicht sinnvoll, da dieses Grundstück nach Umsetzung des Bebauungsplanes als Ortsinnenbereich anzusehen ist und für die Bebauung dieses Grundstückes die gleichen planerischen Vorgaben gelten sollten wie im übrigen Plangebiet. Bei dem angesprochenen Nebenerwerbsbetrieb handelt es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Baugesetzbuches (Haltung von 16 Mutterschafen, Bewirtschaftung von 2,3 ha Land), sondern der Betrieb ist eher der Freizeitbeschäftigung und Selbstversorgung zuzuordnen. Aufgrund der Größenordnung des Gebäudes, das ca. 40 m von der südlichen Plangebietsgrenze entfernt außerhalb des Plangebietes liegt, wird verwaltungsseitig kein Konflikt zum Bebauungsplangebiet gesehen. Beschlussvorschlag: Die Abgrenzung des Plangebietes wird nicht geändert. Ein Konflikt durch das landwirtschaftlich genutzte Gebäude für das Wohngebiet wird nicht gesehen. Im Rahmen der Bürgerversammlung vom wurden folgende Anregungen vorgebracht: Es wurde angeregt, dass die Zuschnitte der Grundstücke Flur 3, Nr. 8/6 und 7/3 im bisherigen Zustand belassen werden sollen. Ferner soll am östlichen Rand des Plangebietes die Grundstücksgrenzen der Grundstücke Nr. 22, 23/2, 24/2 und 25/2 nicht verändert werden. Kommentierung: Im Bebauungsplan werden die Grundstücksgrenzen nicht verbindlich geregelt, sondern nur vorgeschlagen. Die Anregungen wurden im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Beschluss: Die Anregungen der Bürger werden entsprechend den vorstehenden Beschlussvorschlägen berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Sonderinteresse: 1 (Bürgermeister Gregor Eibes) Zu Punkt 9: Aufstellung Bebauungsplan Gutenthal II Brüchelhöh ; 9.2 Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Gemäß 22 GemO nimmt Bürgermeister Gregor Eibes an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Hans Jung. Beschluss: Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zur Offenlage des Entwurfes durchgeführt. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Sonderinteresse: 1 (Bürgermeister Gregor Eibes) Zu Punkt 9: Aufstellung Bebauungsplan Gutenthal II Brüchelhöh ; 9.3 Entwurfsbeschluss Gemäß 22 GemO nimmt Bürgermeister Gregor Eibes an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Hans Jung. Beschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Offenlage zu veranlassen. Den im landespflegerischen Planungsbeitrag vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Sonderinteresse: 1 (Bürgermeister Gregor Eibes) Zu Punkt 10: Neuorganisation des Baubetriebshofes Sachverhalt: Im Rahmen der Untersuchungen zur Verwaltungsvereinfachung der Gemeinde Morbach wurde beschlossen, den betrieblichen Teil der Gemeindewerke und den betrieblichen Teil der Bauverwaltung zu einem neuen Aufgabenbereich zusammenzuschließen. Anhand von vorliegendem Datenmaterial und während der Untersuchung gewonnenen Informationen wurde eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung, mit der Zielsetzung, die Sicherstellung einer den Aufgaben angepassten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtorganisation in den zu betreuenden Aufgabenbereichen zu erreichen, durchgeführt. Die Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung liegt den Entscheidungsträgern vor. Beschluss: Der Neuorganisation des Betriebshofes, gemäß der vorliegenden Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung, wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 11: Verbesserung der Raumsituation für die Gemeindeverwaltung Morbach Sachverhalt: Im Jahre 1987 hat die Gemeinde Morbach die Firma Real Plan GmbH mit der Erarbeitung einer organisatorisch-funktionellen Bauvorplanung für eine Erweiterung des Rathauses beauftragt. Aus der Untersuchung der Firma Real Plan GmbH ergaben sich folgende wesentliche Feststellungen:

13 Morbach Ausgabe 3/ Das vorhandene Raum- und Flächenangebot reicht nicht aus, um reibungslose und wirtschaftliche Verwaltungsabläufe zu gewährleisten. Darüber hinaus sind viele Räume zu klein und überwiegend überbelegt. 2. Insbesondere bei Erdgeschossräumen, bürobezogenen Sonderräumen und Nebenräumen bestehen erhebliche Defizite. 3. Infolge Raumknappheit können auch in und zwischen den Fachämtern nicht immer erforderliche Zuordnungen der Arbeitsplätze erfolgen, was zwangsläufig zu Wege- und damit zu Verlustzeiten führt. 4. Bedien-, Warte- und besondere Publikumseinrichtungen können nicht mehr im ausreichendem Maße angeboten werden. Ausbildungs- und Saisonarbeitsplätze können nicht mehr in normaler Form vorgehalten werden. 5. Zur Wiedererlangung einer geordneten Büroorganisation, zur Verbesserung der internen Dienstleistungen (Hauptamt als Querschnittsaufgabe für alle Ämter) und zur weiteren Einführung der EDV mit Bildschirmarbeitsplätzen zwecks rationeller Bearbeitungsweisen ist ein auf Zukunft ausgerichtetes Raum- und Flächenprogramm zu schaffen. Bereits beim Neubau des Rathauses in den Jahren 1969/1970 war ein zweiter Bauabschnitt für die Erweiterung des Rathauses vorgesehen. Nachdem aus energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten der damalige Vorschlag nicht weiterverfolgt wurde und die Platzverhältnisse innerhalb des Rathauses jedoch beengter wurden, was nicht zuletzt durch die Aufnahme der Schutzpolizeiinpektion Morbach in die Räumlichkeiten des Rathauses bedingt war, entschloss man sich, im Jahre 1980 zum Erwerb und zur Nutzung des Gebäudes Bahnhofstr. 23 (frühere Zahnarztpraxis Dr. Faber). Anschließend haben sich die Platzverhältnisse innerhalb des Verwaltungsgebäudes I weiter verschlechtert, was auf zusätzliche Aufgabenverlagerungen von der staatlichen auf die kommunale Ebene und damit verbundenen Neueinstellungen von Personal zurückzuführen ist. Durch die Bildung der Gemeindewerke und die Einrichtung eines Verkehrsamtes wurden die Platzverhältnisse weiter eingeschränkt. Die Aufgabe des ehemaligen Sitzungsraumes im Obergeschoss des Rathauses brachte nur vorübergehend eine gewisse Entlastung im Raumbedarf. Durch die Aussiedlung des Verkehrsamtes in das Gebäude Unterer Markt 1 wurde für die Bauverwaltung eine Verbesserung des Raumangebotes erreicht; der Verwaltungsablauf wurde jedoch weiter erschwert. Zur Verbesserung der Raumsituation der Sozialabteilung, insbesondere zur Schaffung von Einzelbüros für die Beratung der Hilfesuchenden, wurden ab die Geschäftsräume des ehemaligen Modehauses Humpert in der Bahnhofstraße 34 angemietet. Außerdem wurden im September 1993 vier Bürocontainer neben dem Verwaltungsgebäude II (Bauverwaltung) für die Unterbringung der Gemeindewerke aufgestellt. Die Wertung des gesamten Sachverhaltes führte bereits im Jahre 1991 zu der zweifelsfreien Feststellung, dass für die Gemeindeverwaltung kein rationeller Verwaltungsablauf gegeben ist und dies zu erheblichen Nachteilen für das Verwaltungshandeln führt. Die Schaffung neuer Büroflächen für die Gemeindeverwaltung sei dringend geboten. Die sich daraus ergebende politische Diskussion um den Neubau eines Rathauses Birkenfelder Str. 24 bis 32 bzw. die Erweiterung am vorhandenen Standort ist hinlänglich bekannt. Durch das Freiwerden der von der Polizeiinspektion Morbach genutzten Räume zum konnte nach der Durchführung von geringfügigen Umbaumaßnahmen und einer internen Neustrukturierung der Gemeindeverwaltung die Gemeindewerke und die Sozialverwaltung wieder in das Verwaltungsgebäude I zurückgeholt und der Mietvertrag für das ehemalige Geschäftshaus Humpert gekündigt werden. Die Bauverwaltung befindet sich jedoch auch weiterhin im ehemaligen Gebäude Dr. Faber. Die vorhandenen Bürocontainer werden ebenfalls teilweise durch die Bauverwaltung genutzt, wodurch die Verwaltungsabläufe auch weiterhin erschwert sind. Außerdem sind die Defizite in den bürobezogenen Sonderräumen und Nebenräumen noch vorhanden (z.b. Archivräume, Besprechungsräume, Lagerräume, Sitzungsraum). Nach den Verwaltungsvorschriften über die Zuwendungen für Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltungen nach pauschalierten Kosten vom ergibt sich ein ermittelter Raumbedarf an Hauptnutzfläche (HNF) für die Gemeindeverwaltung Morbach von 1.103,00 qm, dessen Grundlage (insbesondere Anzahl der Bediensteten) im Jahre 1992 bereits mit der Bezirksregierung Trier abgestimmt war. Daraus ergibt sich folgende Berechnung der insgesamt benötigten Nutzfläche: Hauptnutzfläche (HNF) = qm plus 7 % als Nebennutzfläche (NNF) = 78 qm plus 6 % als Funktionsfläche (FF) = 66 qm Nutzfläche insgesamt = qm Derzeit steht der Gemeindeverwaltung folgende Netto-Fläche (ohne Verkehrsfläche, Sanitärflächen und Konstruktionsflächen) im Verwaltungsgebäude I zur Verfügung = 707 qm Es fehlen somit derzeit an Nutzflächen mindestens = 540 qm Unter Berücksichtigung der seinerzeit mit der Firma Real Plan GmbH erarbeiten notwendigen Räume mit einem gewissen Rastermaß zur künftigen besseren Änderung von Räumlichkeiten besteht sogar ein Raumbedarf von qm und damit ein Fehlbedarf von rund 726 qm. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am einer Hauptnutzfläche von qm und damit einer Gesamtnutzfläche (einschl. NNF und FF) von insgesamt qm zugestimmt. Durch die vorhandenen Büroräume, die überwiegend rund 16 qm groß und von ihrem Zuschnitt nicht besonders ideal sind, sowie durch Wegfall von Räumlichkeiten für die Anbindung des Erweiterungsbaues und aufgrund planerischer Notwendigkeiten könnte sich die qm- Fläche noch etwas erhöhen. Damit mittelfristig der zwingend notwendige Raumbedarf für die Gemeindeverwaltung geschaffen werden kann, wird vorgeschlagen die Erweiterung des vorhandenen Rathauses vom Grundsatz her zu beschließen und den oben dargestellten Raumbedarf anzuerkennen. Beschluss: Zur Verbesserung der Raumsituation für die Gemeindeverwaltung wird als Grundlage ein Raumbedarf von insgesamt rund qm (einschließlich des vorhandenen Gebäudes) an Nutzfläche anerkannt. Bevor eine endgültige Planung in Auftrag gegeben wird, sollen Lösungsvarianten über die Durchführung eines Studentenwettbewerbes erarbeitet werden. Beschlussergebnis: Jastimmen: 24, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung 2000 Zum Haushaltsplanentwurf 2000 führt Bürgermeister Gregor Eibes Folgendes aus: Allgemeine Betrachtungen und Eckwerte In der Gemeinderatssitzung am 9. November 1999 habe ich den 1. Etat der Gemeinde Morbach für das 2. Jahrtausend eingebracht, die Entwürfe des Haushaltsplanes, der Haushaltssatzung und Wirtschaftspläne für das kommende Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr Nach den Beratungen in den Ortsbeiräten und Fachausschüssen liegt Ihnen eine Empfehlung zur Ergänzung des Entwurfes vom vor. Meine folgenden Aussagen beziehen sich jedoch überwiegend auf den Ihnen vorliegenden Entwurf ohne Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen. Der Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Sport hat in seinem Rundschreiben zur Haushaltswirtschaft 2000 der kommunalen Gebietskörperschaften unter anderem ausgeführt, dass sich die Deutsche Wirtschaft nach Feststellung des Finanzplanungsrates insgesamt bei stabilen Preisen wieder auf Wachstumskurs befinde. Nach einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um real 2,3 % in 1998 und einem deutlich geringeren Anstieg in 1999 mit gut 1,5 %, könnte das Wachstum im Jahre 2000 rund 2,5 % betragen. Das Defizit des öffentlichen Gesamthaushaltes würde nach Meinung des Finanzplanungsrates auch 1999 mit rund 73,5 Milliarden DM über dem Wert des Vorjahres 1998 liegen. Die hohe Arbeitslosigkeit belaste die Situation der öffentlichen Haushalte unverändert stark. Auf Grund der Konsolidierungsanstrengungen der kommunalen Haushalte seien zwar Erfolgstendenzen erkennbar, jedoch sei es weiterhin unumgänglich, die Einsparungsbemühungen auf der Ausgabenseite fortzuführen und dadurch künftige Handlungsspielräume zu sichern. Bund, Länder und Gemeinden seien sich einig, das jährliche Ausgabenwachstum der öffentlichen Hand mittelfristig auf maximal 2 % zu begrenzen. Bei diesen Ausführungen aus dem Kommunalministerium darf aber nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung derzeit einige Rechtsänderungen insbesondere beim Steuerrecht plant, die in ihren finanziellen Auswirkungen zur Zeit noch nicht abschätzbar sind. Dem Vernehmen nach würden Länder und Kommunen durch das sogenannte Sparpaket erheblich belastet. Insbesondere die Bereiche Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und originäre Arbeitslosenhilfe würden betroffen. Durch die anstehende Neuregelung des Familienleistungsausgleichs sind erhebliche Steuermindereinnahmen für die Länder und Kommunen zu befürchten. Die geplante Fortführung der Unternehmenssteuerreform beinhaltet ebenfalls finanzielle Risiken für die Gemeinden. Nach Berechnungen des Finanzministeriums sollen sich für die Kommunen zwar Mehreinnahmen ergeben, jedoch steht als Gegenfinanzierungsmaßnahme eine massive Erhöhung der an das Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage ins Haus. Werden die zur Zeit gültigen Vorhersagen umgesetzt, verbleiben der Gemeinde Morbach im Jahre 2003 unterm Strich noch knapp 38 % der Gewerbesteuereinnahmen.

14 Morbach Ausgabe 3/2000 Man muss zwar bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen über der zu erwartenden Gewerbesteuer ansiedeln; gleichwohl ist natürlich die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde und damit ein zusätzlicher Anreiz, mit oftmals hohem finanziellen Aufwand Gewerbeflächen zu erschließen. Dieser Anreiz wird durch die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage immer weiter minimiert. Dieser Vorgang erscheint einem umso paradoxer, wenn der Gesetzgeber - um eben diesen Anreiz wiederum zu erhöhen - bei der Ermittlung der Finanzkraft der Gemeinde den Nivellierungssatz bei der Gewerbesteuer von 356% auf 352 % absenkt. Hier kann ich - gelinde gesagt - leider keine klare Richtung erkennen. Darüber hinaus werden weitere bisher vom Land finanzierte Ausgaben wie z.b. die Schulbaufinanzierung aus dem Finanzausgleichstopf entnommen, immerhin im Jahr Mio. DM und im Jahr 2001 bereits 101 Mio. DM. Das alles führt letztlich zu einer Reduzierung der Finanzausgleichsmasse, die sich nach Berechnungen des Finanzministeriums von 1999 nach 2000 um rund 15 Millionen DM verringern wird. Hinzu kommt, dass seitens des Landes eine weitere Verschiebung zu den Zweckzuweisungen vorgenommen wird. Der Anteil der allgemeinen Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen) am kommunalen Finanzausgleich sinkt von 61,82 % in 1999 auf 59,81 %. Dies bedeutet eine weitere Verlagerung von rund 62 Millionen DM zu Gunsten der Zweckzuweisungen - entgegen aller Beteuerungen aus der Vergangenheit, die eine genau umgekehrte Entwicklung in Aussicht stellten. Erkennbar wird die Unsicherheit beim Finanzausgleich auch daran, dass dem vorgenannten Rundschreiben vom 8. Oktober 1999 bereits am 28. Oktober 1999 ein weiteres Schreiben folgte, in dem die Berechnungsgrundlagen für die Schlüsselzuweisungen nach unten korrigiert wurden, was für den Haushalt der Gemeinde immerhin eine Verschlechterung von knapp DM bedeutet. Trotz dieser für uns eher negativen Prognosen ist es uns gelungen, den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2000 auszugleichen und darüber hinaus eine ansehnliche Freie Finanzspitze von DM auszuweisen (unter Einbezug der vorgeschlagenen Änderungen DM). Gegenüber der Nachtragsplanung für 1999 wird diese Freie Finanzspitze jedoch von DM um rund DM ( DM) zurückgehen, da den Mehrausgaben von rund DM lediglich Mehreinnahmen in Höhe von DM entgegenstehen. Entsprechend niedriger fällt somit auch die mit DM ( DM) veranschlagte Zuführung zum Vermögenshaushalt aus, welche allerdings nach der Finanzplanung für 2000 nur mit DM prognostiziert war. Diese Verminderung und die geringere Freie Finanzspitze lassen sich alleine erklären durch Mehrausgaben bei der Kreisumlage, die mit der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde um ca DM zunimmt, die aus dem gleichen Grunde erstmals zu zahlende Finanzausgleichsumlage in Höhe von DM sowie einer um DM verminderten Veranschlagung bei der Gewerbesteuer. Letztlich also Gründe, die von uns nicht zu beeinflussen sind. Insbesondere bei Personal- und Sachausgaben wurden die Vorgaben des Kommunalministeriums eingehalten bzw. sogar unterschritten. Allerdings wird nach mehrjährigem Rückgang im kommenden Jahr die Sozialhilfe unter dem Strich wieder mit einer erheblichen Steigerungsrate von ca DM zu Buche schlagen. Dies ist in erster Linie auf eine Änderung des 107 des Bundessozialhilfegesetzes zurückzuführen, wonach die Gemeinden zukünftig an den Leistungen beteiligt werden, die dem Sozialhilfeträger infolge eines Umzugs von Hilfeempfängern in das Gebiet eines anderen Trägers entstehen. Das nunmehr zuständige Sozialamt hat in diesem Fall einen Anspruch auf Kostenerstattung durch die bisherige Wohnsitzgemeinde über einen Zeitraum von zwei Jahren. Eine Anpassung der Realsteuerhebesätze wird für 2000 nicht vorgeschlagen. Ich möchte jedoch bereits heute darauf hinweisen, dass wir im kommenden Jahr lt. einer Ankündigung des Innenministeriums voraussichtlich über dieses Thema werden beraten müssen, da nach der voraussichtlich am 1. Januar 2000 in Kraft tretenden Finanzausgleichsgesetzänderung die Landesdurchschnittsätze angehoben werden und Nachteile bei der Zuschussgewährung entstehen könnten, wenn wir bei der bisherigen Regelung verbleiben. Bei den noch näher zu erläuternden Investitionen, die zu einem Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von rd. 14,5 Mio. DM führen, ist eine Nettoneuverschuldung von etwa 1,7 Millionen DM unumgänglich, was jedoch exakt der Annahme im Finanzplan für 2000 entspricht. Bereits an dieser Stelle möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass bei der für das Haushaltsjahr 2000 geplanten Schaffung von Bauland die Wertschöpfung erheblich über dem ausgewiesenen Kreditbedarf liegen wird, da die Rohbaulandbeschaffung bereits in den vorangegangenen Jahren finanziert wurde und weitere erschlossene Grundstücke erst in den Folgejahren verkauft werden. Ich will Ihnen diese Aussage etwas näher erläutern: Im kommenden Jahr wird die Gemeinde als Grundstückseigentümer insgesamt rd. 3,7 Mio. DM an Erschließungs-, Wasserbau- und Entwässerungsbeiträgen leisten, um die Erschließung der Neubaugebiete nicht zu Lasten der Allgemeinheit, sondern zu Lasten der Verursacher durchzuführen. Da in den darauf folgenden Jahren hieraus Grundstücksveräußerungserlöse resultieren werden ohne dass entsprechende Aufwendungen erforderlich sind, kann man die Schlussfolgerung ziehen, dass die anstehende Nettoneuverschuldung lediglich eine Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen darstellt, die sich in den kommenden Jahren über den Verkauf der Baugrundstücke inklusive Verzinsung amortisieren wird. Ich sage dies nicht, um den Haushalt schön zu reden - das hat er im Übrigen auch nicht nötig - sondern um die nicht unerhebliche Nettoneuverschuldung zu relativieren. Zusammenfassend kann man vielmehr sagen: Der Entwurf des Haushaltes 2000 für die Gemeinde Morbach lässt trotz der immer wieder zitierten schlechten öffentlichen Finanzsituation einen ansehnlichen Investitionsspielraum zu. Wenn wir trotz den geplanten enormen Investitionen eine vernünftige Ausgabenpolitik betreiben und die vorhandenen Einnahmengrößen für die kommenden Jahre fortgeschrieben werden können, ist auch im neuen Jahrhundert eine solide Haushaltspolitik in der Gemeinde Morbach möglich, die eine erfolgreiche Fortsetzung unserer Bemühungen um die Verbesserung der Standortqualität unserer Gemeinde zulässt. Als eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür muss die Gewerbesteuer genannt werden. Die Gewerbesteuer wurde mit 9 Millionen DM veranschlagt und stellt damit die Haupteinnahmequelle der Gemeinde dar. Trotz der in den kommenden Jahren zu erwartenden erheblichen Steigerung der Gewerbesteuerumlage bietet sie nach wie vor die Gewähr, dass die Gemeinde wichtige Investitionen tätigen kann. Zum Finanzplan ist zu sagen, dass die geplanten Investitionsvorhaben im Zeitraum von 2001 bis 2003 ein Finanzvolumen von rund 20 Millionen DM benötigen. Unter Beibehaltung der bisher üblichen Rahmenbedingungen werden diese Maßnahmen eine weitere Nettoneuverschuldung verursachen. Der Gemeinderat wird letztlich darüber zu entscheiden haben, ob wir das ins Auge gefasste Pensum innerhalb dieser Zeit werden absolvieren können. Bevor ich die allgemeinen Betrachtungen zum Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2000 abschließe, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Auch mit dem vorliegenden Entwurf konnten viele Wünsche aus den Ortsbezirken übernommen werden, wenn auch leider aufgrund des geschilderten außergewöhnlich hohen Finanzbedarfs im Jahr 2000 keine weiteren Maßnahmen als Ausfluss der Haushaltsvorberatungen in den Ortsbeiräten in den Haushaltsentwurf übernommen werden konnten. Ich denke auch, dass mit der Einführung des sogenannten Budgets mit Entscheidungs- und Finanzverantwortung in den Ortsbeiräten ein wichtiger Schritt getan wurde, die abschließenden Beratungen zumindest über kleinere Maßnahmen und deren Priorität wieder in den einzelnen Ortsbezirken anzusiedeln und damit viele in der Vergangenheit aufgetretene Spannungsfelder zu beseitigen. Wenn wir auch in Zukunft vielleicht vieles Wünschenswerte nicht erreichen können, muss es jedoch Aufgabe der Verwaltung sein, in Zusammenarbeit mit Ihnen, sehr geehrte Ratsmitglieder, den Ortsvorstehern und Ortsbeiräten, das unbedingt Notwendige in der Daseinsvorsorge unserer Gemeinde zu sichern. Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr 1999 Der am 09. November 1999 beschlossene Nachtragshaushaltsplan für 1999 hatte sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt Volumenerhöhungen zu verzeichnen. Insbesondere Gewerbesteuermehreinnahmen ermöglichten eine Ausweitung der Investitionen bei gleichzeitiger Rückführung des Kreditbedarfes. Soweit bisher voraussehbar, kann voraussichtlich eine ausgeglichene Jahresrechnung 1999 vorgelegt werden. Allerdings rechne ich damit, für verschiedene Maßnahmen Haushaltsausgabereste bilden zu müssen. Die Kreditermächtigung für das laufende Jahr wurde bisher noch nicht beansprucht. Diese wird voraussichtlich als Haushaltseinnahmerest den Haushaltsausgaberesten gegenüber zu stellen sein. Haushalt der Einheitsgemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2000 Folgende Stichpunkte lassen sich aus meinen vorhergehenden Ausführungen ableiten: Haushaltsausgleich trotz Ausgabensteigerungen erreicht, es verbleibt ein Überschuss für Investitionen; Zuführung zum Vermögensplan übersteigt die Pflichtzuführung (Tilgungsausgaben) um DM; damit ausreichende Freie Finanzspitze vorhanden; keine Erhöhung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze, diese bleiben bei der Grundsteuer A und B bei 290 v.h. (seit 1993) und bei der Gewerbesteuer bei 320 v.h. (seit 1985); im Vermögensplan sind erhebliche Investitionsmehrausgaben veranschlagt.

15 Morbach Ausgabe 3/2000 Ausblick auf das Haushaltsjahr 2000 Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt erhöhen sich gegenüber dem Haushaltsjahr 1999 um DM auf DM =+0,79 v.h. Diese geringfügige Steigerung im Haushaltsvolumen folgt aus Mehrbedarf bei verschiedenen Ausgabe-Haushaltsstellen, insbesondere bei der Sozialhilfe, Umlagen u.s.w. auf der einen Seite und Mehreinnahmen, insbesondere aus Verkaufserlösen, Erstattungen und Einkommensteueranteilen auf der anderen Seite. Die wesentlichsten Abweichungen zum laufenden Haushaltsjahr sind in dem Ihnen vorliegenden Vorbericht erläutert. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei den Personalausgaben (Sammelnachweis 1 und weitere Ansätze im Verwaltungshaushalt) eine Steigerung von rund 4,6 % eingetreten. Zu der linearen Steigerung der Löhne und Gehälter die mit 2,0 v.h. eingeplant wurde, ist die Mehrung im Wesentlichen auf personelle Veränderungen in den Kindergärten (u.a. Umstellung auf Eigenreinigung), AB-Maßnahmen und Umbesetzungen von den Gemeindewerken zum gemeindlichen Bereich zurückzuführen. Zu den Einnahmen Die geplanten Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt setzen sich wie folgt zusammen: [in ( ) = Zahlen 1999] 1. Steuern und steuerähnliche Einnahmen ,20 TDM = 61,40 v.h. (16.738,00 TDM = 61,56 v.h.) 2. Allgemeine Zuweisungen 1.103,00 TDM = 4,02 v.h. (1.205,00 TDM = 4,43 v.h.) 3. Gebühren und ähnliche Entgelte 1.090,70 TDM = 3,98 v.h. (1.172,70 TDM = 4,31 v.h.) 4. Einnahmen aus Verkauf (einschl. Holzverkauf, Mieten und Pachten und sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen 5. Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (einschl. innere Verrechnungen) und Zuweisungen für laufende Zwecke 2.577,30 TDM = 9,40 v.h. (2.405,05 TDM = 8,85 v.h.) 4.307,40 TDM = 15,72 v.h. (4.107,75 TDM = 15,10 v.h.) 6. Sonstige Finanzeinnahmen 1.500,40 TDM = 5,48 v.h. (Konzessionsabg. des RWE = 600 TDM) (1.562,50 TDM = 5,75 v.h.) Zinseinnahmen = 30 TDM, Schuldendiensthilfen = 7,4 TDM, Sozialhilfe-Erstattungen = 465 TDM, Bußgelder, Säumniszuschläge, Stundungszinsen etc., 70 TDM, kalkulatorische Einnahmen = 328 TDM) ,00 TDM = 100,00 v.h. ( ,00 TDM = 100,00 v.h.) Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Von den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes entfallen auf: [in ( ) = Zahlen 1999] Personalkosten - Verwaltung, Kindergärten, Gemeindearbeiter, -ohne Gemeindewerke (davon rund 433,6 TDM für Waldarbeiter) 2. Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben 9.029,70 TDM = 32,95 v.h. (8.634,60 TDM = 31,76 v.h.) 5.421,55 TDM = 19,78 v.h. (5.473,85 TDM = 20,13 v.h.) 3. Kalkulatorische Kosten 328,00 TDM = 1,20 v.h. (328,00 TDM = 1,21 v.h.) 4. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 464,15 TDM = 1,69 v.h. (403,15 TDM = 1,48 v.h.) 5. Leistungen der Sozialhilfe 2.029,00 TDM = 7,40 v.h. (1.792,00 TDM = 6,59 v.h.) 6. Zinsausgaben (einschl. Kassenkredite etc.) 590,80 TDM = 2,16 v.h. (612,10 TDM = 2,25 v.h.) 7. Gewerbesteuerumlage 2.334,40 TDM = 8,52 v.h. ( 2.412,20 TDM = 8,87 v.h.) 8. Umlagen an das Land und den Landkreis etc. 9. Zuführung zum Vermögenshaushalt Insgesamt 5.421,40 TDM = 19,78 v.h.f 1.786,00 TDM = 6,52 v.h. ( 2.741,00 TDM = 10,08 v.h.) ,00 TDM = 100,00 v.h. ( ,00 TDM = 100,00 v.h.) Haushaltsausgleich Die Einnahmen und Ausgaben des Gesamtplanes sind auszugleichen. Allerdings ist der Deckungsgrad in den einzelnen Aufgabengebieten sehr unterschiedlich. Nachfolgend nenne ich die Unterabschnitte mit einem Zuschussbedarf (beginnend mit der größten Unterdeckung: Die Einrichtungen für die gesamte Verwaltung und die Gemeindeorgane Orts- und Regionalplanung, Bauleitplanung, Unterhaltung, Reinigung und Winterdienst für die Gemeindestraßen einschließlich der Beleuchtung sowiegewässerunterhaltung Verwaltung der Sozialangelegenheiten, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege sowie Einrichtungen der Jugendhilfe wie Kindergärten u.s.w. Grundschulen und Hauptschule einschließlich Schulsporthallen und -anlagen sonstige öffentliche Einrichtungen, Fremdenverkehr und Wirtschaftsförderung Unterhaltung der Sportanlagen, Freibad, Park- und Gartenanlagen sowie Schutz- und Freizeithütten Öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich Unterhaltung der Feuerwehren und Feuerwehrgerätehäuser Kultur- und Heimatpflege 2,80 Mio. DM; (2,82 Mio. DM); 1,60 Mio. DM; (1,39 Mio. DM); 1,26 Mio. DM; (1,24 Mio. DM); 1,02 Mio. DM; (1,04 Mio. DM); 839 TDM; (667 TDM); 738 TDM; (671 TDM); 551 TDM; (431 TDM); 159 TDM; (193 TDM) Entwicklung der Sozialhilfeausgaben Die Sozialhilfeausgaben -ohne Leistungen an Asylbewerber die ja zu hundert Prozent erstattet werden - sind von 1,99 Mio. DM in 1996, über 1,85 Mio. DM in 1997 und 1,81 Mio. DM im vergangenen Haushaltsjahr 1998, auf voraussichtlich 1,72 Mio. DM im laufenden Jahr 1999 abgesunken. Die Nettobelastung der Gemeinde verringerte sich im gleichen Zeitraum von 243 TDM auf voraussichtlich 223 TDM (1999). An diesen Zahlen ist erkennbar, dass sich die Nettobelastung nicht im gleichen Verhältnis wie die Bruttoausgaben verringert hat. Während sich die Bruttoausgaben um rund 14 % verringerten, betrug die Minderung der Nettobelastung durch geringere Erstattungen nur rund 8,2 %. Wie eingangs erwähnt, werden die Sozialhilfeleistungen im Jahre 2000 brutto voraussichtlich wieder auf 1,95 Mio. DM ansteigen, bei einer Nettobelastung der Gemeinde von 293 TDM. Auch wenn damit der Abwärtstrend der vergangenen Jahre durch die vorhin genannten Gründe leider gestoppt wird, zeigt die intensive Anwendung des 18 BSHG Wirkung, weil die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zur Leistung von gemeinnützigen Tätigkeiten nach wie vor in großem Umfange erfolgt und Kürzungen konsequent durchgeführt werden. Weiterhin werden verstärkt Arbeitsverträge nach 19 BSHG mit dem Ziel abgeschlossen, Hilfeempfänger wieder in die Arbeitswelt einzugliedern und von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Die Verlagerung der rechtlich schwierigen und zeitlich sehr aufwendigen Durchsetzung der Kostenerstattungs- und Kostenersatzansprüche auf die Kreisverwaltung ist leider noch nicht erfolgt. Zum einen könnten hierdurch höhere Einnahmen durch die Verwirklichung der vorgenannten Ansprüche verzeichnet werden, zum anderen würde bei unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Freiräume geschaffen, eine eingehendere Beratung der Sozialhilfeempfänger und eine konsequentere Verfolgung des Sozialhilfemissbrauchs durchzufahren. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass diese Aufgabenverlagerung möglichst umgehend erfolgt. Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2000 Unter Punkt 3 der heutigen Sitzung haben Sie, meine Damen und Herren, den vom Forst- und Landwirtschaftsausschuss empfohlenen Wirtschaftsplan für den Forstbetrieb der Gemeinde beschlossen. Ich wiederhole mein Bedauern, dass trotz einer sehr sparsamen Mittelveranschlagung und unter Aufschiebung notwendiger Kulturarbeiten der Plan nicht ausgeglichen werden konnte und einen Fehlbedarf von DM ausweist, der aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren ist. Zinsen unter dem Vorjahresniveau Durch die im laufenden Jahr immer noch anhaltende Niedrigzinsphase und die Schuldenrückführungen in den vergangenen Haushaltsjahren reduzieren sich die Zinsen für langfristige Darlehen (ohne Kassenkredite) von DM in 1999, trotz Neuschulden auf voraussichtlich DM im nächsten Jahr. Hier zeigen sich auch die positiven Auswirkungen einer auf lange Sicht angelegten Zinsbindungspolitik der Gemeinde. Ich empfehle Ihrer Aufmerksamkeit die Zinssätze und Bindungsfristen der auf den Seiten 156 und 157 Ihres Haushaltsplanentwurfes aufgelisteten Kredite.

16 Morbach Ausgabe 3/2000 Erhebliche Ausweitung des Vermögensplanvolumens - Bauausgaben und Grundstückserwerb fast verdoppelt. Während die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt 1999 (einschließlich Nachtrag) noch bei 9,27 Mio. DM lagen, sieht der Entwurf für das Haushaltsjahr 2000 ein um 5,13 Mio. DM auf 14,40 Mio. DM erhöhtes Volumen vor. Allein die Bauausgaben schlagen mit 9,24 Mio. DM (+3,78 Mio. DM) zu Buche, und machen damit 64,17 % des Gesamtvolumens der Ausgaben im Vermögensplan aus. Auch die Grunderwerbskosten sind gegenüber dem laufenden Jahr um 1,37 Mio. DM höher veranschlagt und halten mit 26,44 % die zweitstärkste Position. Diese Mehrinvestitionen sind vorwiegend im Bereich der Erschließung von Baulandflächen, der Erweiterung der Baldenauhalle und bei dem Erwerb von Grundstücken (hier überwiegend Beiträge für gemeindeeigene Grundstücke) vorgesehen. Die Finanzierung dieser Mehrinvestitionen kann jedoch ohne zusätzliche Kreditauffiahme durch die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie die Veräußerung von Baugrundstücken erfolgen. Der Kreditbedarf liegt im Rahmen der für das Jahr 2000 im Vorjahr beschlossenen Finanzplanung. Als Chef der Verwaltung ist mir bewusst, dass wir uns mit dem geplanten Bauvolumen für das kommende Jahr sehr viel vorgenommen haben. Wir müssen jedoch alles daran setzen, die hohe Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen um so die Bauwilligen in unserer Gemeinde zu halten. Ich denke, dass in diesem Bereich eine Streckung von Maßnahmen nicht möglich ist. Im Einzelnen sind folgende Planungs- und Baumaßnahmen für 2000 vorgesehen: 061 Planungskosten Rathaus DM 130 Neubau Feuerwehrgerätehaus Gutenthal DM 210 Generalsanierung Hauptschule Kurfürst Balduin, Erweiterung der Baldenauhalle und Beleuchtungsanlagen Grundschulen etc DM 320 Errichtung Spezialmuseum Holz und Telefonmuseum DM 361 Sanierung der Ölmühle in Morbach und Planung Vicus Belginum DM 464 Beleuchtungsanlagen in den Kindergärten, Renovierung Morbach DM 570 Freibad, Sanierung der Wärmepumpenanlage DM 592 Bau einer Grillhütte in Merscheid DM 615 Sanierung Morbach - Umgestaltung Gehwege etc DM 630 Straßen, Wege und Plätze DM 670 Straßenbeleuchtung (die nicht im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen stehen) DM 690 Wasserläufe - Hochwasserschutz DM 769 Öffentliche Einrichtungen; insbes. pauschales Ortsbezirksbudget DM 769 Umbau Gemeindehaus Elzerath DM 769 Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus Hinzerath DM 770 Hochbaumaßnahmen am Fuhrparkgebäude DM 791 Vorbereitungsmaßnahmen; insbesondere Planungskosten im ehemaligen Munitionslager Morbach-Rapperath/Wenigerath DM 880 Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden der Gemeinde DM 881 Erschließung Baugebiet Hoxel, Bahnhofsweg DM DM ========== In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Maßnahmenübersicht, die Ihnen mit der Ergänzungslieferung zum Haushaltsplanentwurf zugestellt wurde. Weitere Ausgaben des Vermögenshaushalts: Weitere Ausgaben des Vermögenshaushalts: Anschaffung von beweglichem Vermögen Erwerb von Grundstücken (einschl. f. Straßenbaumaßnahmen u. Beiträge für Gemeindegrundst.) Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Tilgung von Krediten und Kreditbeschaffungskosten Zwischensumme Gesamtausgabe Vermögenshaushalt DM = 2,17 v.h. ( DM = 4,66 v.h.) DM = 26,44 v.h. ( DM = 26,31 v.h.) DM = 1,91 v.h. ( DM = 2,21 v.h.) DM = 5,31 v.h. ( DM = 7,91 v.h.) DM = 35,83 v.h. ( DM = 41,09 v.h.) DM = 100,00 v.h. ( DM = 100,00 v.h.) Die Investitionsquote (das ist das Verhältnis der Investitionen zu den Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge des Gesamthaushaltes) beträgt 35,17 %. Die durchschnittliche Investitionsquote aller Gemeinden und Gemeindeverbände im Land lag 1997 bei 15,63 %. Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt sind folgende Einnahmen veranschlagt: in ( ) = Zahlen Zuführung vom Verwaltungshaushalt DM =12,40 v.h. ( DM = 29,55 v.h.) 2. Zuwendungen DM = 11,30 v.h. ( D M = 26,52 v.h.) davon: Zuweisungen des Landes Investitionsschlüsselzuweisung Zuweisungen Kreis und Gemeindeverbände Zuwendungen von übrigen Bereichen 3. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Sachen , davon DM DM DM DM = 35,55 v.h. ( DM = 10,76 v.h.) 4. Rücklagenentnahmen DM = 1,44 v.h. ( DM = 1,35 v.h.) 5. Beiträge und ähnliche Entgelte DM = 22,65 v.h. ( DM = 16,18 v.h.) 6. Aufnahme von Krediten DM = 16,66 v.h. ( DM = v.h.) Insgesamt DM = 100,00 v.h. ( DM = 100,00 v.h.) Verpflichtungsermächtigungen An Verpflichtungsermächtigungen sind DM veranschlagt. Diese werden voraussichtlich Nettobelastungen im Haushaltsjahr 2001 von DM und im Jahre 2002 von DM verursachen. Ausweislich der Finanzplanung ist eine teilweise Kreditfinanzierung vorgesehen. Wesentliche Beiträge in 2000 für die Auftrags- und Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft Die vorgesehenen Investitionen sind auch konjunktur- und beschäftigungspolitisch gesehen vorteilhaft, gilt es doch, die am Anfang meiner Ausführungen zitierten Aufschwungprognosen zu unterstützen. Auch die Gemeinde Morbach wird mit diesem Haushaltsplanentwurf dazu beisteuern, die Arbeitslosenquote, die für unseren Bezirk derzeit bei 7,0 % liegt, nach Möglichkeit abzusenken. Ich bitte Sie daher meine Damen und Herren Ratskolleginnen und - kollegen sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher tatkräftig an den im Jahre 2000 anstehenden Entscheidungen, Beratungen und Beschlussfassungen mitzuwirken. Packen wir s an, auch wenn es nicht einfach wird! Blick in die mittelfrisffge Zukunft Die bereits erwähnte Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2001 bis 2003 enthält insbesondere folgende Maßnahmen mit dem entsprechenden Finanzbedarf: in TDM Baubeginn Erweiterung Verwaltungsgebäude u. bewegliches Vermögen Brandschutz und technische Hilfe, einschließlich Gerätehäuser 425 Renovierungen und Ausstattung der Schulen 500 Erweiterung der Baldenauhalle (Ausfinanzierung) Fortsetzung Generalsanierung der Hauptschule Kurfürst Balduin 350 Museen, Denkmalpflege, Heimatpflege etc 518 Kulturstätte Vicus Belginum Maßnahmen im Alten- und Altenpflegeheim St. Anna, Morbach 150 Ausstattung und Renovierungen in den Kindergärten 135 Ausstattung der Kinderspielplätze 75 Sportstättenbau und Sportstättenförderung einschließlich Freibad 405 Erholungseinrichtungen und Grünanlagen 255 Dorferneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen 877 Förderung zur Verbesserung der Wohnfunktion und alternativer Energien 300 Neu- und Ausbau von Gemeindestraßen und -plätzen, Wasserläufe, Wasserbauten 150 Bestattungswesen 150 Neu- und Umbau von Bürgerhäusern und öffentl. Einrichtungen; Budget. 945 Fuhrpark und Bauhof 410 Wirtschaftswege, Flurbereinigung 400

17 Morbach Ausgabe 3/2000 Förderung von Wirtschaft und Verkehr (mit ehemaligem Munitionslager) 150 Wohn- und Geschäftsgrundstücke sowie allgemeines Grundvermögen Insgesamt Wenn es uns gelingt, die zur Realisierung dieser Maßnahmen erforderlichen öffentlichen Finanzhilfen zu erreichen, werden wir gemeinsam in den Haushaltsplänen des genannten Zeitraumes die Einzelentscheidungen zur Ausführung treffen können. Einige Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, wie schnell manchmal Haushalts- oder Finanzplanungen durch unerwartete Entwicklungen eingeholt werden. Sei es das Telefonmuseum in Morbach, die Waldlehrhütte, die weitere Entwicklung des ehemaligen Munitionslagers in Wenigerath oder auch die touristische Erschließung der Grabungsstätte Vicus Belginum. Wir sollten bei alledem an den Ausspruch von Friedrich Dürrenmatt denken:,je planmäßiger der Mensch vorgeht, um so wirkungsvoller trifft ihn der Zufall. Zur Schuldenentwicklung Die Schulden (Soll) der Gemeinde Morbach belaufen sich am Ende des Haushaltsjahres 1999 voraussichtlich auf DM. Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst für das Jahr 2000 in Höhe von DM (nach Abzug der Fremdschuldanteile = DM). Es entfallen auf: (1999) a) Zinsen DM (587 TDM) b) ordentliche Tilgung DM (731 TDM) Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten in DM Voraussichtlicher Schuldenstand am DM Voraussichtlicher Schuldenstand am nach Abzug der Fremdschuldanteile für das Alten- und Altenpflegeheim St. Anna DM. Damit wird sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Morbach von DM am auf voraussichtlich DM am erhöhen. Dieser Erhöhung um 151 DM/Einwohner stehen Investitionen von DM/Einwohner gegenüber. Zusammenfassung Mit dem von mir vorgelegten Entwurf des Haushaltes 2000 wollen wir die erfolgreichen Bemühungen zur Sicherung und zum Ausbau der Infrastruktur unseres Raumes fortsetzen. Allerdings sollten wir auf Grund der eingangs genannten übergemeindlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Erwartung der angekündigten Steuerreform nicht in Euphorie verfallen und davon ausgehen, dass wir in den kommenden Jahren auch mit finanziellen Rückschlägen rechnen müssen, die unseren derzeit noch vorhandenen haushaltsmäßigen Spielraum sehr schnell einengen können. Ich denke daher, dass beispielsweise das hohe Volumen des Vermögensplanentwurfes 2000 eher einmalig sein wird. In vielen Bereichen werden wir neue Wege gehen müssen, um der Herausforderung des neuen Jahrtausends und der Währungsumstellung in einem enger zusammengerückten Europa gerecht zu werden. Mit der Neustrukturierung der Gemeindeverwaltung und der umzusetzenden neuen Organisation des gemeindlichen Baubetriebshofes haben wir einen vielversprechenden Anfang geschafft. Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes 2000, der Wirtschaftspläne 2000 für die Gemeindewerke, der Stellenpläne, der Haushaltssatzung und der Finanzplanung für die Jahre bis einschließlich 2003, empfehle ich Ihnen hiermit zur Annahme, wobei Sie die Empfehlungen der Fachausschüsse zur Ergänzung und Änderung der Entwürfe entsprechend der Vorlagen bitte berücksichtigen wollen. Zu den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke führt Werkleiter Jürgen Schabbach folgendes aus: Zunächst möchte ich einige Zahlen zu den Wirtschaftsplänen der beiden Betriebszweige zusammen betrachten. Die Erfolgspläne für den Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, zu vergleichen in etwa mit dem Verwaltungshaushalt der Gemeinde, haben auf der Aufwandsseite ein Volumen von zusammen DM und auf der Ertragseite von DM. Es fehlen somit DM zum Ausgleich der Erfolgspläne. Die Vermögenspläne, über die insbesondere die Investitionen der Gemeindewerke abgewickelt werden, haben einen Umfang von DM. In diesem Betrag sind die veranschlagten Investitionen, die in 2000 insbesondere zur Erschließung von Neubaugebieten vorgesehen sind, mit TDM enthalten. Zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2000 für den Betriebszweig Wasserversorgung Aufwendungen wurden im Erfolgsplan 2000 mit DM und Erträge mit DM veranschlagt. Daraus ergibt sich ein zu erwartender Jahresverlust von voraussichtlich DM. Das Wirtschaftsjahr 1998 wurde nach der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresverlust von 5.675,20 DM abgeschlossen. Im Wirtschaftsjahr 1999 wird nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan ein Jahresverlust von DM erwartet. Die in 1999 und 2000 gegenüber 1998 erheblich höher zu erwartenden Jahresverluste sind insbesondere auf die ab dem Wirtschaftsjahr 1999 von 1,65 DM/cbm um 0,15 DM/cbm auf 1,50 DM/cbm gesenkten Wassergebühren zurückzuführen. Bei einer jährlichen gebührenpflichtigen Wasserabgabe von cbm ergeben sich jeweils Mindererträge von rund DM. Die Liquiditätsüberschüsse, d.h., die Beiträge, die von den Abschreibungen nach Abzug der Auflösung der Ertragszuschüsse (Ertragszuschüsse sind die von den Grundstückseigentümern gezahlten Einmalbeiträge für die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen) und den planmäßigen Tilgungen für Kredite noch übrig bleiben und zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen, betragen in ,37 DM 1999 voraussichtlich ,00 DM 2000 voraussichtlich ,00 DM. Die in 1999 und 2000 zu erwartenden geringeren Liquiditätsüberschüsse sind ebenfalls insbesondere auf die bereits oben erwähnte Senkung der Wassergebühren ab dem Wirtschaftsjahr 1999 zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Aufwendungen insgesamt nur um ,00 DM. Bei den einzelnen Aufwandsarten kommt es insbesondere zu Veränderungen beim Fremdbezug von Wasser, da für die Mitversorgung des Ortsbezirks Gonzerath, über die 1999 verlegte Verbindungsleitung vom Hochbehälter Haardtkopf des Wasserwerkes der Verbandsgemeinde Bernkastel Kues, zum Tiefbrunnen Gonzerath I, größere Wassermengen fremdbezogen werden ( + 11 TDM).Wasseruntersuchungen sind 2000 in einem geringeren Umfang auszuführen, sodass dieser Aufwandsposten um 3 TDM reduziert werden konnte. Beim Materialeinsatz bei den Verteilungsanlagen (Ortsnetze) wurde dem ständig steigenden Unterhaltungsaufwand, bedingt durch Rohrbrüche, Rechnung getragen und der Ansatz um 10 TDM auf 40 TDM erhöht. Der Ansatz bei den Fremdleistungen Verteilungsanlagen wurde um 20 TDM auf 70 TDM erhöht, da durch die Reduzierung des Betriebspersonals um einen Mitarbeiter, vermehrt Leistungen des Bauhofes der Gemeinde Morbach in Anspruch genommen werden müssen. Der Unterhaltungsaufwand für die Fahrzeuge wurde um 5 TDM verringert und somit auf dem normalen Niveau der Vorjahre veranschlagt. Gebühren für die Erteilung von Wasserrechten für die Entnahme von Grundwasser für Zwecke der Wasserversorgung werden im nächsten Jahr in Höhe von 20 TDM anfallen. Bei den Personalkosten wurde berücksichtigt, dass wie bereits oben erwähnt, eine Arbeiterstelle im Betriebsbereich wegfällt. Der technische Angestellte im Betriebsbereich geht im März 2000 in Altersteilzeit. Diese Stelle wurde aus dem Betriebsbereich Abwasserbeseitigung nachbesetzt und im vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf zu 1/2 bei den Personalkosten berücksichtigt. Der technische Angestellte im Verwaltungsbereich der Gemeindewerke Morbach übernimmt zum die Leitung des Bauhofes der Gemeinde. Dementsprechend wurden die Personalkostenanteile des Betriebszweiges Wasserversorgung von bisher 50 % auf 25 % herabgesetzt. Bei der Beamtenbesoldung wurde eine Halbtagskraft, die aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrt ist, mit je 25 % beim Betriebszweig Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die Anpassung der Werkleiterbesoldung berücksichtigt. Allgemein wurde im Bereich der Personalkosten eine tarifliche Steigerung von 2,0 % eingeplant. Diese Veränderungen führen insgesamt zu einer Verringerung der Personalkosten um 9 TDM. Bei den Abschreibungen ergeben sich innerhalb den verschiedenen Anlageteilen Verschiebungen. Insgesamt vermindern sich die Abschreibungen um DM. Bei den Prüfungs- und Beratungskosten wurde die Erstellung einer Kalkulation für die Erhebung einmaliger Beiträge berücksichtigt und der Ansatz für die Datenverarbeitung um 6 TDM erhöht, da neue Datenverarbeitungsprogramme beschafft wurden bzw. erworben werden sollen. Die sonstigen Geschäftsaufwendungen (außerperiodische Aufwendungen) wurden an das Ergebnis 1998 angepasst. Der Zinsaufwand verringert sich durch eine rückläufige Verschuldung um 5 TDM. Unter Beibehaltung der seit 1999 geltenden Verbrauchsgebühr von 1,50 DM/cbm und dem wiederkehrenden Beitrag mit 52,80 DM pro Wasserzähler (2,5 cbm Durchfluss pro Stunde) und 0,023 DM pro qm gewichtete Grundstücksfläche reichen die Erträge aus, um die kassenwirksamen Ausgaben zu decken. Darüber hinaus ist von einem Liquiditätsüberschuss von DM auszugehen, der wie oben ausgeführt, zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht.in Zahlen bedeutet dies, dass von den noch näher zu erläuternden geplanten Investitionen in Höhe von TDM rund 13,4 % aus Abschreibungen finanziert werden. Auf der Ertragsseite ergeben sich Veränderungen bei den Umsatzerlösen aus der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (Einmalbeiträge der Grundstückseigentümer), da im Zusammenhang mit der Erschließung der Neubaugebiete in mehreren Ortsbezirken einmalige Beiträge in Höhe von TDM erhoben werden sollen ( + 39,5 TDM).

18 Morbach Ausgabe 3/2000 Bei den Reparaturkostenerstattungen wird mit Mehrerlösen von 4 TDM und bei den aktivierten Eigenleistungen (Löhne, Gemein- und Regiekosten) wird insbesondere bedingt durch die größeren Investitionen mit einem Mehrbetrag von 23 TDM gerechnet. Sonstige Erträge (außerperiodisch) sind derzeit nicht ersichtlich und wurden daher mit einem geringeren Betrag (- 16 TDM) in den Plan eingestellt. Die Zinserträge für das Guthaben auf dem Verrechnungskonto des Betriebszweiges bei der Gemeindekasse Morbach wurden entsprechend einem geringeren Kassenbestand zurückgeführt (- 3 TDM). Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ,00 DM veranschlagt. Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen: - Investitionen ,00 DM - Auflösung der Ertragszuschüsse ,00 DM - Tilgung von Kapitalmarktdarlehen ,00 DM - Tilgung von zinslosen Landesdarlehen ,00 DM - Übernahme Jahresverlust ,00 DM ,00 DM Zur Finanzierung stehen im Vermögensplan folgende Mittel zur Verfügung: - Abschreibungen ,00 DM - Ertragszuschüsse ,00 DM ,00 DM Im Investitionsplan sind, wie bereits ausgeführt wurde, Investitionen von TDM veranschlagt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erschließung von Neubaugebieten. Dies sind wie folgt: - Verbindungsleitung vom Hochbehälter Hundheim zum Hochbehälter Hinzerath DM - Bischofsdhron; Baugebiet Auf der Rau, 2. Teilgebiet DM - Gonzerath; Baugebiet In der Geisch DM - Gutenthal; Baugebiet Auf Brüchelhöh DM - Haag; Baugebiet Acht DM - Hoxel; Baugebiet Bahnhofsweg DM - Merscheid, Erweiterung im Bereich Dörrwieser Weg DM - Morbach; Baugebiet Auf der Huhf, 2. Teilgebiet DM - Morbach; Gewerbepark HuMos, Rest Schleife Süd DM - Rapperath; Baugebiet Leisberg DM - Herstellung/Erneuerung von Versorgungsleitungen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen DM -Herstellung/Erneuerung von Hausanschlüssen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen DM - Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kauf von Wasserzählern (Ersteinbau) DM DM Summe DM Diese Maßnahmen können mit dem erwarteten Liquiditätsüberschuss und den Ertragszuschüssen finanziert werden. Kapitalmarktdarlehen sind nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen Für die Verbindungsleitung vom Hochbehälter Hundheim zum Hochbehälter Hinzerath wurde eine Verpflichtungsermächtigung von DM in den Wirtschaftsplan eingestellt Stellenübersicht In der Stellenübersicht wurde die Stelle des technischen Angestellten im Verwaltungsbereich auf 0,5 Stelle reduziert, da dieser Mitarbeiter zum zusätzlich die Leitung des Bauhofes der Gemeinde übernimmt (0,5 Stelle bei der Gemeinde Morbach). Ein Mitarbeiter (Angestellter), der bisher im Betriebsbereich Abwasserbeseitigung tätig war, wird ab dem mit je 0,5 im Betriebsbereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung geführt, da der bisherige Stelleninhaber im März 2000 in Altersteilzeit geht. Im Bereich der beamteten Stellen wird zusätzlich eine 0,5-Stelle geschaffen. Weiterhin wurde die Stelle des Werkleiters von bisher A 11 auf A 12 angehoben. Die Schuldenentwicklung stellt sich wie folgt dar: davon Schuldenstand Gesamtbetrag Zinslose Kapitalmarkt- Darlehen darlehen DM DM DM DM DM DM DM DM DM Damit werden die Schulden im Wirtschaftsjahr 2000 um DM zurückgeführt. Der Werksausschuss hat dem Gemeinderat die Annahme des Wirtschaftsplanentwurfes in dieser Fassung empfohlen. Zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2000 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung Erfolgsplan Bei dem Zahlenwerk das ich jetzt vortrage, sind die vom Werksausschuss in seiner Sitzung am vorgeschlagenen Änderungen, und zwar die Erhöhung des Schmutzwassergebührensatzes von 3,10 DM/cbm auf 3,50 DM/cbm und die Verschiebung der bisher vorgesehenen Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung/Sanierung der Kläranlage Morbach berücksichtigt. Demnach sind Aufwendungen mit ,00 DM und Erträge mit ,00 DM veranschlagt. Es wird mit einem Jahresverlust von ,00 DM gerechnet. Der Jahresverlust 1998 beträgt nach der Gewinn- und Verlustrechnung ,38 DM. Nach dem Wirtschaftsplan 1999 wird sich in 1999 voraussichtlich ein Jahresverlust von DM ergeben. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 1999 erhöhen sich die Aufwendungen um ,00 DM. Die Veränderungen bei den Aufwendungen gegenüber 1999 ergeben sich insbesondere bei den Strombezugskosten, die aufgrund des Abschlusses neuer Stromlieferverträge für die Kläranlagen Gonzerath und Morbach mit 15 TDM geringer veranschlagt werden konnten. Bei den Fremdleistungen für den Bereich Kläranlagen, Ortsnetze und Hausanschlüsse wurde der Ansatz um 27 TDM erhöht, da beim Betriebspersonal Abwasserbeseitigung eine Angestelltenstelle wegfällt und hierdurch verstärkt Leistungen Dritter, insbesondere des Bauhofes der Gemeinde Morbach in Anspruch zu nehmen sein werden. Die Fremdleistungen im Bereich Biologie und Klärschlammbeseitigung wurden um 12 TDM aufgrund gestiegenen Material-/Laborbedarfs und höherem Klärschlammanfall erhöht. Bei den Personalkosten ergeben sich bei den Arbeiterlöhnen mit den entsprechenden Nebenkosten Mehrausgaben von 38 TDM, da 1999 durch einen längeren unfallbedingten Ausfall eines Mitarbeiters geringere Ausgaben zu verzeichnen sind. Im Angestelltenbereich wurde berücksichtigt, dass der technische Angestellte im Verwaltungsbereich zum auch die Leitung des Bauhofes der Gemeinde übernimmt. Diese Stelle wird daher bei den Gemeindewerken nur noch zugeführt. Außerdem wurden die Personalkosten eines Angestellten, der bisher komplett im Betriebsbereich Abwasser geführt wurde mit einer halben Stelle dem Betriebsbereich Wasserversorgung zugeordnet (Nachfolge für den im März 2000 aufgrund Altersteilzeit ausscheidenden technischen Angestellten im Betriebsbereich). Hierdurch ergeben sich Wenigeraufwendungen von 74 TDM. Bei der Beamtenbesoldung wurde eine zusätzliche 1/2 Stelle mit je zur Hälfte beim Betriebszweig Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (nach Beendigung eines Erziehungsurlaubes) und die Anpassung der Werkleiterbesoldung berücksichtigt. Auch hier wurde allgemein eine tarifliche Steigerung von 2,0 % eingerechnet. Die Abschreibungen erhöhen sich insbesondere bei den Abwasserreinigungsanlagen durch die Fertigstellung/Inbetriebnahme der Kläranlage Gonzerath (9,5 TDM) und bei den Abwassersammlungsanlagen um 31,5 TDM durch die Erschließung von Baugebieten. Da für die Erhebung einmaliger Entgelte eine neue Kalkulation zu erstellen ist, wurden die Prüfungs- und Beratungskosten um 7 TDM erhöht und bei den Kreditzinsen ergeben sich durch die Neuaufnahme in 1999 Mehrausgaben von 36 TDM. Zur Ertrags-/Einnahmeseite des Erfolgsplanes Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist Bedacht zu nehmen. Für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Erträge grundsätzlich so hoch festzusetzen sind, dass mindestens alle Aufwendungen gedeckt werden können. Im betriebswirtschaftlichen Sinne gehören hierzu nicht nur die Ausgaben, also das, was tatsächlich die Kasse verlässt, sondern auch der Wertverzehr, der sich aus dem bloßen Vorhandensein und/oder der Benutzung des Anlagevermögens ergibt. Nach der Bilanz zum betragen die zweckgebundenen Rücklagen rund TDM. Zunächst möchte ich den Begriff Zweckgebundene Rücklage erläutern. Bei dieser Rücklage handelt es sich nicht um Gelder die angesammelt werden zur Finanzierung zukünftiger Investitionen, d.h. es ist kein Sparstrumpf. Durch den Begriff Zweckgebundene Rücklage wird entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung dokumentiert, dass es sich bei den unter dieser Position nachgewiesenen Beträge (Passivseite) um zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse handelt, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren vom Land Rheinland-Pfalz zur Finanzierung von Abwasserbeseitigungsanlagen erhalten hat und somit das Anlagevermögen (Aktivseite) in dieser Höhe durch Zuweisungen und Zuschüsse finanziert wurde.

19 Morbach Ausgabe 3/2000 Im Wirtschaftsjahr 1998 ist ein Jahresverlust von 128 TDM entstanden, der mangels zu erwartender Gewinne in Folgejahren, von der zweckgebundenen Rücklage abzubuchen ist. Nach dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1999 ist für dieses Jahr von einem Verlust von 330 TDM auszugehen und im Wirtschaftsjahr 2000 würde ohne Verbesserungen auf der Ertragsseite ein Jahresverlust von voraussichtlich 304 TDM entstehen. Die zweckgebundene Rücklage würde in diesem Fall zum auf TDM reduziert werden. Dieser Teil des Eigenkapitals würde daher in verhältnismäßig kurzer Zeit aufgebraucht und der Erhalt des Sondervermögens in Frage gestellt werden. In Zukunft ist auch nicht mit wesentlichen Zuführungen zur zweckgebundenen Rücklage zu rechnen, da Zuwendungen, welche die zweckgebundene Rücklage aufgebaut haben und darstellen, für Investitionen im Abwasserbereich schon seit vielen Jahren nicht mehr gewährt werden. Eine Zuführung zu der zweckgebundenen Rücklage erfolgt nur noch im Zusammenhang mit der Verrechnung der Abwasserabgabe aufgrund von Investitionen im Abwasserbereich, wenn durch diese Investitionen Ablaufwerte von Einleitungen aus Kläranlagen/Regenüberlaufbauwerken in Gewässer wesentlich verbessert oder vermindert werden. Wie bereits erwähnt, ist nach dem Ihnen vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf (Stand ) mit einem Jahresverlust von DM zu rechnen, dass heißt, in dieser Höhe werden die Abschreibungen nicht erwirtschaftet und damit die Erhaltung des Sondervermögens beeinträchtigt, da dieser Verlust auch wieder von der zweckgebundenen Rücklage abzubuchen ist und damit das Eigenkapital vermindert. Aus diesem Grunde und auf Vorschlag des Werksausschusses vom 10. Dezember 1999, wurde im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2000 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung bei den Schmutzwassergebühren eine Erhöhung um 0,40 DM/cbm auf 3,50 DM/cbm berücksichtigt. Durch diese vorgeschlagene Gebührenerhöhung können zusätzliche Erträge von DM veranschlagt werden, die den Jahresverlust reduzieren und damit den Liquiditätsüberschuss, d.h. den Anteil der Abschreibungen, die zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen, erhöht. Die Liquiditätsüberschüsse, deren Bedeutung in anderem Zusammenhang bereits dargestellt wurde, stellen sich wie folgt dar: ,42 DM 1999 voraussichtlich ,00 DM 2000 voraussichtlich ,00 DM Der für 2000 errechnete Liquiditätsüberschuss von rund 548 TDM berücksichtigt bereits die vorgeschlagene Schmutzwassergebührenerhöhung, die sich auch hier mit 172 TDM auswirkt und somit in dieser Größenordnung Investitionen aus erwirtschafteten Erträgen ermöglicht. Soweit meine Bemerkungen zum Erfolgsplan Der Vermögensplan 2000 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit DM ab. Die Einnahmeseite stellt sich wie folgt dar: - Abschreibungen DM - Ertragszuschüsse DM DM Die ursprünglich vorgesehene Kreditaufnahme ist in diesem Wirtschaftsplanentwurf nicht mehr veranschlagt, da die im Zusammenhang mit der Erweiterung/Sanierung der Kläranlage Morbach veranschlagte Investition von 500 TDM für die Erneuerung des Sandfangs, des Räumers für das Vorklärbecken und einen Klärschlammlagerplatz um ein Jahr in das Wirtschaftsjahr 2001 verschoben wurde. Die im Vermögensplan veranschlagten Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen: Investitionen DM Auflösung der Ertragszuschüsse DM Tilgung von Kapitalmarktdarlehen DM Tilgung von zinslosen Landesdarlehen DM Bestand Verrechnungskonto Deckung Jahresverlust DM DM DM Die Investitionen von TDM setzen sich wie folgt zusammen: - Betriebs- und Geschäftsausstattung DM - Erneuerung und Verlegung von Leitungen in Verbindung mit Straßenbaumaßnahmen DM - Gutenthal, Druckleitung von der Kläranlage in Richtung Gewerbepark HuMos DM - Odert, Flächenkanalisation DM - Bischofsdhron, Baugebiet Auf der Rau, 2. Teilgebiet DM - Gonzerath, Baugebiet In der Geisch DM - Gutenthal, Baugebiet Brüchelhöh DM - Haag, Baugebiet Acht DM - Hoxel, Baugebiet Bahnhofsweg DM - Morbach, Baugebiet Auf der Huhf, 2. Teilgebiet DM - Rapperath, Baugebiet Leisberg DM - Kläranlage Mittlere Dhron, Rechen und Rechengutwäscher DM - Abwassergruppe Morbach, Überplanung der Regenüberläufe DM Summe DM Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen. Zur Stellenübersicht verweise ich auf meine Ausführungen zum Wirtschaftsplan für den Betriebszweig Wasserversorgung. Die Schuldenentwicklung stellt sich wie folgt dar: davon Schuldenstand Gesamtbetrag zinslose Kapitalmarkt- Darlehen darlehen DM DM DM DM DM DM DM DM DM Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, den Entwürfen der Wirtschaftspläne und der vorgeschlagenen Erhöhung der Schmutzwassergebühren, die der Werksausschuss dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen hat, zuzustimmen. Für die CDU-Gemeinderatsfraktion macht Gemeinderatsmitglied Heribert Knob folgende Ausführungen: Ich beziehe mich lediglich auf den Haushalt, den Sie beleuchtet haben, Herr Bürgermeister. Zu den Wirtschaftplänen der Gemeindewerke wird das Gemeinderatsmitglied Franz Hemm später etwas sagen. Wenn man sich das Zahlenwerk anschaut, dann muss man in der Geschichte der Einheitsgemeinde Morbach ein paar Jahre zurückschlagen, um einen solch voluminösen Haushalt zu entdecken, und das wäre das Jahr 1994 mit 46,5 Mio. DM, das damals dann als Zahlenwerk verabschiedet worden ist, im Gegensatz zu heute mit 42 Mio. DM. Nur der 94er Haushalt war im Gesamtvolumen größer gewesen als der heute zur Rede stehende. Man könnte also als Bürgerin oder Bürger, welcher dann die Gemeindepolitik verfolgt, zu der Aussage verleitet sein, dass wir nicht haushalten, dass wir das Geld zum Fenster hinaus werfen. Nein, das ist nicht der Fall. Wenn man sich den Verwaltungshaushalt anschaut, dann sieht man ganz deutlich, dass mit nur 0,79 % Steigerung im Verhältnis zum vergangenen Verwaltungshaushalt eine sehr moderate Steigerung gelungen ist. Das heißt, es ist also sehr gut gewirtschaftet worden, und darüber hinaus ist es auch gelungen, eine freie Finanzspitze von DM, zu erwirtschaften, wenn man die Änderungen und Ergänzungen, wie sie in der Vorlage vom vorgeschlagen sind? berücksichtigt. Also insgesamt konnten durch den Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 1,75 Mio. DM zugeführt werden, die für Investitionen zur Verfügung stehen. Dieser Haushalt ist kein konsumorientierter Haushalt, sondern im Gegenteil, er ist ein klassischer Investitionshaushalt. Wir haben es eben gehört: eine interessante Zahl, dass 1997 auf rheinland-pfälzischer Ebene die Investitionsquote 15 % im Landesdurchschnitt und in diesem Haushalt 35 % beträgt, also ein deutliches Zeichen, dass es sich hier um einen Investitionshaushalt handelt. Durch diese kräftigen Investitionen werden natürlich Effekte in der heimischen Wirtschaft ausgelöst, und zwar ist das ein ganz bedeutendes Programm für die heimische Wirtschaft, wenn man sich mal folgende Zahlen vergegenwärtigt: Es werden insgesamt in den Vermögenshaushalten der Verwaltung und der Werke knapp 20 Mio. DM veranschlagt. Davon sind, wenn ich Werke und Verwaltung nehme, 12,7 Mio. DM Bauausgaben. Das ist eine wahrlich ungeheure Zahl, die für mich auch sehr überraschend gewesen war. Diese Investitionstätigkeit der Gemeinde ist natürlich auch Ausdruck einer außerordentlich starken Finanzkraft. Wenn man sich mal die Zahlen von vor 10 Jahren im Verhältnis zu den heutigen Zahlen vergegenwärtigt, dann stellt man fest, dass die Gemeinde eine sehr starke Entwicklung genommen hat. So hatten wir 1991 Einnahmen in der Grundsteuer B von DM und in diesem Jahr von 1,7 Mio. DM, also quasi eine Verdoppelung. Das gleiche gilt für die Gewerbesteuer. Wir hatten 1991 abgerechnet 4,606 Mio. DM Gewerbesteuereinnahmen und für 2000 veranschlagt 9 Mio. DM. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, das bedeutet also, wir haben nicht nur Gewerbesteuer, wir haben auch andere Steuern, nämlich Anteil an der Lohnsteuer und Einkommensteuer. Sie hat sich entwickelt von 3,98 Mio. DM auf 4,67 Mio. DM, also DM mehr. Eine beachtliche Zahl. Also hier wird Einkommen erwirtschaftet. Im Gegensatz dazu sind die Schlüsselzuweisungen proportional gesunken. Es gibt in diesem Haushalt, für uns betrachtet, auch zwei Wermutstropfen. Sie haben sie bereits angesprochen, Herr Bürgermeister. Als erstes zu nennen: die Abführungen. Die Abführungen, die einmal da lauten: DM Finanzausgleichsumlage, die wir erstmals zahlen, weil die Steuerkraft unserer Gemeinde so stark ist, dass der überschießende Teil vom Land abgeschöpft wird, wir also einzahlen in einen Ausgleichstopf, in einen Solidaritätstopf des Landes, weil wir halt so stark sind. Das ist sicherlich auch, das kann man jetzt bewerten wie man will, ein Erfolg einer Einheitsgemeinde mit den Investitionen, die in den vergangenen Jahrzehnten geleistet worden sind und insbesondere mit den Zuschüssen des Landes, es waren insgesamt 16 Mio. DM gewesen, die wir für die Zusammenführung der Gemeinde bekommen

20 Morbach Ausgabe 3/2000 haben. Sonst wäre dies nicht möglich gewesen. In Verbandsgemeinden, bin ich der festen Uberzeugung, ist es nicht möglich, das zu tun, was hier geschehen ist. Darüber hinaus eine Gewerbesteuerumlage von 2,3 Mio. DM, das ist natürlich etwas, was weh tut. Und wenn wir jetzt hören, dass wir von der Gewerbesteuer voraussichtlich im Jahr 2003 nur noch etwa 38 % behalten, dann bedeutet das natürlich auch wiederum einen Einbruch in der Gewerbesteuer. Und da muss man sich die grundsätzliche Frage stellen, ob das die Politik ist, die man will, dass dann die Gemeinden quasi bestraft werden, weil sie Gewerbe- und Industriegebiete ausweisen, Belastungen in Kauf nehmen und dann dermaßen abgeschöpft wird. Ich denke, hier ist ein Umsteuern notwendig. Und so ist es auch mit der Kreisumlage. Auch die Kreisumlage ist mit 5,2 Mio. DM ist erheblich. Das sind die Wermutstropfen. Ein weiterer Wermutstropfen ist natürlich die Finanzierung dieser Investitionen. Bürgermeister Eibes hat nicht hinterm Berg gehalten, dass wir dazu in die Neuverschuldung gehen müssen. Das bedeutet letztendlich, dass wir von veranschlagten 11,8 Mio. DM zum Ende dieses Jahres zum Ende nächsten Jahres 13,4 Mio. DM neu verschuldet, höher verschuldet sein werden, also etwa 1,7 Mio. DM höher. Und ein weiteres Risiko in der Finanzierung will ich ansprechen, das ist der Anteil mit 35 % veranschlagt insgesamt an Grundstücksverkäufen. Das sind also 4,8 Mio. DM. Hier sehe ich schon ein Risiko für den Haushalt. Insbesondere an die Ortsvorsteherkollegen möchte ich die Bitte richten, wenn es denn zu den Erschließungen kommt, fleißig zu sein, um die Liegenschaften dann auch zu verkaufen, um diese Erlöse zu realisieren, die durchaus realisierbar sind, weil es ja sicherlich auch in den verschiedenen Ortsbezirken die Nachfrage nach dem Bauland gibt. Die Neuverschuldung, die zwar schmerzt, aber auch im letzten Jahr sicherlich schon ablesbar war, ist eine Investition in die Zukunft, und wir haben ja mit Rückflüssen zu rechnen. Rückflüsse dergestalt, dass wir einmal Beitragseinnahmen erzielen. Aber mit diesen Investitionen erzielen wir weitere Effekte, und diese Effekte, die keine Nebeneffekte sind, sondern eigentlich das Maß der Politik, einer vorausschauenden Politik sein sollten, sind einmal die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass wir hier 12,7 Mio. DM Bauausgaben auslösen, dann hat das Wirkungen erheblicher Art auf diese Region, auf diesen Raum. Das bedeutet u.a. Erhalt, Schaffung von Arbeitsplätzen, das bedeutet auch mit diesen Investitionen, dass wir kostengünstiges Bauland bereitstellen können, aber es wird nicht mehr zu diesen günstigen Preisen sein, wie es bis lang war, auch das gehört zur Wahrheit, denn die Landespflege und die Landesgesetzgebung befrachtet die Ausweisung von Baugebieten erheblich und die Gemeinde muss diese Kosten natürlich umlegen. So günstig, wie es bislang war, wird es also mit dem Bauland nicht mehr werden, aber immer noch außerordentlich günstig im Verhältnis zu anderen Ortsgemeinden, wenn man insbesondere im Moseltal Vergleiche zieht. Morbach ist auch immerhin noch ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort. Damit binden wir natürlich auch die Menschen für unseren Raum. Sie erzielen hier ihr Einkommen, die Wertschöpfung steigt und dieses alles in der Summe bedeutet dann natürlich auch, dass die Einnahmen einer Gemeinde weiterhin gesichert sind. Einnahmen wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer B, wenn Baugebiete erschlossen werden. Das sind die Effekte, die natürlich wünschenswert und uns allen willkommen sind. Wesentliche Investitionen, die angesprochen worden sind, sind der Bau der Baldenauhalle und mit 3,5 Mio. DM auch der Straßenbau in den Orten Bischofsdhron, Gonzerath, Gutenthal, Haag, Heinzerath, Rapperath, Morbach und Wenigerath. Gleichzeitig gehen einher damit Investitionen von rund 3,5 Mio. DM der Werke in den meisten dieser Orte zur Erschließung der Baugebiete. Einen Posten möchte ich besonders hervorheben: den Bau der Baldenauhalle. Wir waren uns im vergangenen Jahr einig, dass wir damit in die Neuverschuldung gehen müssen, dass Morbach aber diese Baldenauhalle braucht. Sie dient nicht nur dem Ort Morbach, sie dient quasi der gesamten Einheitsgemeinde, und es ist gewollt, dass dieser größte Ort unserer Einheitsgemeinde, und da gab es keinen Dissens innerhalb der Fraktionen, das muss man auch mal lobend hervorheben, dass dieser Ort, nachdem, wenn Elzerath mit dem Umbau fertig ist, jeder Ort quasi einen Raum hat für bürgerschaftliche Aktivitäten. Nur die Morbacher hatten noch keinen ansprechenden Ort, wo sie was tun konnten; sie hatten immer das Problem mit der sportlichen Aktivität. Aber dann hat letztendlich jeder Ort einen solchen Raum zur Verfügung. Dieser hier ist etwas attraktiver, er ist größer, der Ort ist auch größer, und er steht darüber hinaus allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Das war gewollt, und das soll auch so sein. Man muss ja auch mal sagen, verschiedene Ortsbezirke sind schon dabei, die zweite und dritte Erweiterung, Umbau und dergleichen zu planen und anzudenken. Also war das hier ohne Zweifel notwendig. Was noch zu erwähnen ist, ist die Sanierung der Hauptschule, die sich natürlich, im Finanzplan ist es ablesbar, über mehrere Jahre hinstreckt, bis zum Jahr 2003 ist es erkennbar. Diese Generalsanierung ist ohne Zweifel auch notwendig. Man kann auch etwas nachdenklich werden, wenn man sich diesen Haushalt betrachtet, denn dieses Investitionsvolumen von 14,5 Mio. DM im Haushalt und 5 Mio. DM bei den Gemeindewerken umzusetzen, bedeutet eine enorme Leistung der Verwaltung. Wir haben das Rechnungsergebnis von 1998 in der vorvergangenen Sitzung festgestellt mit 4 Mio. DM Haushaltsausgabereste. Ich weiß jetzt nicht, wie viel Haushaltsausgabereste 1999 entstehen werden, weil auch die 98er Reste in 1999 aufgearbeitet werden mussten. Was entsteht 1999? Da kriegt man so langsam Herzklopfen, ob das denn alles umsetzbar ist, was wir in diesem Riesenhaushalt geplant haben. Denn es könnte sein, dass wir einen Investitionsbauch vor uns herschieben, und das sollte eigentlich nicht sein. Insoweit muss ich sagen, die CDU-Fraktion legt also Wert, und das drückt sich auch im Finanzplan der kommenden Jahre aus, dass sich die Investitionen wieder verstetigen. Das heißt, in den Jahren bis 2003 sind 20 Mio. DM geplant, das sind so etwa um die 7 Mio. DM pro Haushaltsjahr, wenn man es teilt. Das ist in etwa das, was bislang so der allgemeine Schnitt war, der geleistet werden konnte, und das ist dann auch durchaus machbar und erträglich. Also eine solche Verstetigung sollte schon erzielt werden. Wir sollten auch in der Zukunft auf eines Bedacht nehmen. Wir haben sehr viele Dorfgemeinschaftshäuser, sehr viele gemeinschaftliche Einrichtungen und eine sehr gute Infrastruktur. Wir müssen auf den Erhalt dieser Einrichtungen, auf den Substanzerhalt auch unser Augenmerk werfen. Denn fröhlich investieren ist zwar schön, aber das holt uns auch irgendwann ein, auch da gibt es Aufgaben. Resümierend will ich sagen, dass dieser Haushalt natürlich sehr viele gute Botschaften in die Ortsbezirke bringt und das sicherlich die Struktur der Gemeinde gestärkt wird, dass ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde ergeht, dass der Gemeinderat sich der Problemstellung bewusst ist und dass er versucht, den Interessenten der Bürgerschaft gerecht zu werden. Das weist dieser Haushalt aus. Ich kann für die CDU-Fraktion sagen, dass wir auch den Empfehlungen zur Ergänzung und zur Änderung des Haushaltsplanentwurfs vom , wie sie in der vorliegenden Übersicht dargestellt sind, zustimmen, wobei dort der größte Posten ist, der im Schulträgerausschuss diskutiert wurde, DM zur Anschaffung ergonomischer Möbel in den Grundschulen. Wir begrüßen insbesondere den Vorschlag, den der Schulträgerausschuss erarbeitet hat, den Eltern zu sagen, dass sie sich einer Bestellung solcher Möbel anschließen möchten und können und sollen. Es ist ein Wunsch, denn die Kinder sitzen ja auch zu Hause an ihren Schreibtischen, die auch sicherlich nicht immer ergonomisch sind. Sie verbringen dort einen Teil ihrer Zeit, weil sie ja sich auf die Schulzeit vorzubereiten haben. Also eine gute Ausarbeitung des Schulträgerausschusses. Wie gesagt, wir stimmen diesen Ergänzungen ausdrücklich zu. Für die SPD-Gemeinderatsfraktion macht Gemeinderatsmitglied Karlheinz Schneider folgende Ausführungen: Wir werden bewusst auf das nochmalige Vortragen bereits genannter Zahlen verzichten, denn der Bürgermeister und der Werkleiter haben den Haushalt in seinem Zahlenwerk und der Schematik sehr deutlich erklärt. Zunächst möchte ich zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung der Gemeindewerke Stellung nehmen. Im zurückliegenden Wirtschaftsplan Bereich Wasserversorgung hat der Gemeinderat entgegen der Empfehlung der Werkleitung eine Beitragssenkung des Kubikmeterpreises um 15 Pfennig beschlossen. Hier muss man sehr deutlich sagen, dass jetzt nach einem Jahr, die Einschätztung von Erwin Schrenk, die zu diesen 15 Pfennig Senkung des Wasserpreis geführt haben, richtig war. Es ist sogar nach diesem einen Jahr möglich, den Wasserpreis auf dem gesenkten Niveau zu halten. Besser würde man den WEg einschlagen, dass man in Industrie- und Baugebieten die Vorfinanzierung der Baumaßnahmen im Wasserbereich aus den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke heraus nehmen würde, um sie zunächst dem Gemeindehaushalt zuzuordnen bis der letzte Bauplatz verkauft ist und die Rückfinanzierung damit abgeschlossen wäre. Damit wäre eine Vorbelastung der Bürger durch Investitionen, die zur Verteuerung des Kubikmeterpreises führen, ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wäre auch noch die im letzten Jahr angekündigte effizientere Führung des Betriebshofes der Gemeindewerke hier im Bereich Wasser zu nennen, die damit verbunden für weitere Beitragssenkungen im Betriebszweig Wasser der Gemeindewerke sorgen könnten. Da die Lebenshaltungskosten ständig steigen, könnten wir hier einen wesentlichen Beitrag für unsere Bürgerinnen und Bürger leisten, in dem wir nicht weiter an der Preisschraube der Lebenshaltungskosten mitdrehen.

21 Morbach Ausgabe 3/2000 Die SPD-Fraktion stellt zum Wirtschaftsplan Abwasser der Gemeindewerke zunächst eine positive Entwicklung fest. Die von der SPD im Morbacher Gemeinderat geforderte Abkopplung von Investitionen im Bereich von Industrie- und Neubaugebieten ist auf dem Gebiet der Oberflächenentwässerung nun endlich erfolgt. Dies werten wir als großen Teilerfolg unserer bisherigen Politik. Wir werden aber weiterhin an unserem Gesamtkonzept, dass wir auch im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen zum abgelaufenen Haushalt vorgestellt haben, festhalten. Obwohl in unserer Haushaltsrede zum Jahr 1999 bereits unser komplettes Konzept im Bereich Abwasser enthalten ist, kommen wir nicht umhin, vor dem Hintergrund einer von der Werkleitung geforderten Schmutzwassererhöhung von 40 Pfennig, die Diskussion weiterhin zu führen. Die SPD-Fraktion hat dem Haushalt 1999, mit dem enthaltenen Wirtschaftsplänen nur deshalb zugestimmt, weil wir uns von der Verwaltungsreform, speziell im Abwasserbereich sehr viel versprochen haben. Wir können diesen Wirtschaftsplänen für das Jahr 2000 nicht zustimmen. Die Verantwortung beim jetzigen System 40 Pfennig Schmutzwassergebühr zu erhöhen, übernehmen wir nicht. Bei einem Gespräch mit dem Werkleiter über die Situation des Oberflächenwassers in Neubaugebieten, kamen wir zu dem Punkt, dass die Käufer von Bauplätzen dort die Versickerung des Oberflächenwassers selbst finanzieren müssten. Folge dessen, wie auch unser Konzept vorsah, kann dann nach der Bebauung dieses Bauplatzes der Eigentümer nicht mehr zu Gebühren für die Oberflächenentwässerung herangezogen werden. Daraufhin vertrat ich die Auffassung, dass die Bauplätze in Baulücken und Flächennutzungsplänen der Ortslagen, die sich als Wiesen darstellen, gleichbehandelt werden müssen und keine Beiträge mehr für die Oberflächenentwässerung zu zahlen hätten. Seit der letzten Eiszeit nämlich erfüllt eine Wiese nach meiner Auffassung den klassischen Tatbestand einer Regenversickerung und wäre somit nicht beitragspflichtig. Werkleiter Schabbach vertrat die Auffassung, dass man bei dem Bau der Ortskanäle und Kläranlagen seinerzeit größenordnungsmäßig diese Flächen vom Volumen her zu berücksichtigen hatte. Nach dem Verursacherprinzip und der Vorhaltung der Anlagen wären Investitionen entstanden und somit müssten auch diese Wiesen, die bebaut werden können, Oberflächenwassergebühren bezahlen. Hier muss ich dem Werkleiter teilweise recht geben. Diese Vorgehensweise will ich aber dann auch nach dem Verursacherprinzip und der Vorhaltung in die Wirtschaftspläne des Schmutzwassers übertragen haben. Die vorangegangene Auffassung des Werkleiters bekräftigt die im letzten Jahr von der SPD-Fraktion vorgetragene Vorgehensweise in der Systematik der Finanzabwicklung im Schmutzwasserbereich. Die SPD-Fraktion hält deshalb nachfolgende Punkte zur Schmutzwasserentgeldkalkulation noch einmal fest: 1. Es gilt das Verursacherprinzip und die Vorhaltung von Schmutzwasseranlagen 2. Die Gemeinde als Entscheidungsträger bestimmt, wieviel Baugebiete im Gemeindegebiet entstehen. Die Gemeinde ist zu über 90 % Eigentümer dieser Flächen. Also hat auch die Gemeinde nach dem Verursacherprinzip und der Vorhaltung die Kosten hierfür zu übernehmen und nicht die Bürger über ihre Schmutzwassergebühren. 3. Das heißt, die Investitionen in neuen Industrie- und Baugebieten für die Herstellung der Schmutzwasserkanäle und dafür vorgehaltene Anlagen im Klärbereich in Form von Überkapazitäten müssen von der Finanzierung her über den Gemeindehaushalt abgewickelt werden, bis zum Verkauf des letzten Bauplatzes durch die Gemeinde. Ganz nach dem Motto: Verursacherprinzip 4. Die Abschreibungszeiträume müssen von 40 Jahren auf 60 Jahre bei den baulichen Anlagen, Kanäle und Kläranlagen erhöht werden. Der Abschreibungszeitraum von 40 Jahren ist eindeutig zu tief angesetzt, dies wirkt sich beitragserhöhend aus. Verfährt man nach diesen vier Punkten und arbeitet diese in die Ermittlung der Schmutzwassergebühren mit ein, dann ist keine Beitragserhöhung um 40 Pfennig nötig, sondern man kann die Schmutzwassergebühren sogar um ca. 50 Pfennig absenken. Der Vergleich mit Schmutzwassergebühren der Gemeindewerke umliegender Verbandsgemeinden kann nicht angestellt werden und darf auch keine Messlatte sein, denn die Bürger der Gemeinde Morbach haben sehr tief in die Tasche greifen müssen und haben bei der Abwasserbeseitigung über 10 Millionen DM als Einmalbeitrag zahlen müssen. Wir haben nun wiederholt unser Konzept zur Absenkung der Schmutzwassergebühren vorgestellt und stellen folgenden Antrag: Beibehaltung der jetzt gültigen Schmutzwassergebühren und keine Erhöhung in den vorliegenden Wirtschaftsplänen. Im kommenden Jahr fordert die SPD-Fraktion, dass der Werksausschuss zusammen mit dem Wirtschaftsprüfer, Herrn Hans, die ganze Konzeption des Gebührenaufkommens der Gemeindewerke Morbach auf den Prüfstand nimmt. Wer werden dann unsere zuvor genannte Konzeption einbringen und wir sind sicher, dass wir bei den Beratungen zum Haushalt 2001 den Bürgern eine Beitragssenkung verkünden können. Wir werden es auf keinen Fall mehr dulden, dass Familien mit dementsprechend viel Schmutzwasser im Abwasserbereich unsozial viel für Überkapazitäten der Kläranlagen und Kanäle zahlen müssen. Diese Überkapazitäten werden benötigt, weil die Gemeinde mit ihren Gremien Baugebiete beschließt und diese als Eigentümerin vorhält. Nach dem Verursacherprinzip können diese Investitionen wohl kaum über die Beitragszahler, sprich Familien in vermehrtem Maße abgewickelt werden. Die Investitionen, die die Gemeinde hierfür tätigt, muss sie als Verursacher und Eigentümer selbst tragen und die Refinanzierung über den Bauplatzverkauf tätigen. Zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt der Gemeinde hat der Bürgermeister umfangreiche Ausführungen gemacht. Die SPD-Fraktion will sich hier auf das Wesentliche beschränken und nicht bereits mehrfach dargelegte Zahlen wiederholen. Für uns ist wichtig, dass die Gemeinde eine freie Finanzspitze nach den Änderungen von ca DM zur Verfügung hat. Weiterhin sind in diesem Haushaltsplanwerk 2000 die Schaffung von sieben Baugebieten hervorzuheben, die sich auch in erster Linie auf die Arbeitsplatzbeschaffung auswirken und es wird der stetig ansteigenden Bevölkerungszahl Rechnung getragen. Der Schuldenstand und die Nettoneuverschuldung halten sich in Grenzen und sind von der SPDFraktion durchaus vertretbar. Die SPD-Fraktion hält es für sehr wichtig, dass weiterhin an der Entwicklung der Industriegebiete sowie HuMos wie bisher gearbeitet wird. Im touristischen und kulturellen Bereich muss die Entwicklung unserer Museen wie das Telefonmuseum, die Ölmühle, das Holzmuseum weiter gefördert werden. Der römischen Ausgrabungsstätte Vicos Belginum gebührt nach unserer Ansicht höchste Aufmerksamkeit. Wir sollten mit Hochdruck an diesem Projekt weiter arbeiten. Auch das ehemalige Munitionslager Wenigerath benötigt ein machbares Konzept, dass hier in absehbarer Zeit wieder Arbeitsplätze entstehen und die Anlage wieder einer Nutzung zugeführt wird. Die Budgetierung der Finanzmittel für die Ortsbezirke hat sich bisher bewährt und es können viele Maßnahmen und Wünsche aus den Ortsteilen verwirklicht werden. Die Baumaßnahmen zur Fertigstellung der Baldenauhalle sowie der Bürgerhäuser in Hinzerath und Elzerath sind im Gange und müssen bis zur Fertigstellung fortgeführt werden. Auch die Generalsanierung der Grundschule Morbach muss nach Ansicht der SPD-Fraktion eingeleitet werden. Wir begrüßen auch die Anschaffung von teilweise neuen Schulmöbeln in den gemeindlichen Schulen, die sich nicht zuletzt auch auf die Gesundheit unserer Kinder auswirken. Das Investitionsprogramm dieses Haushaltsplanwerkes tragen wir vollends mit und hoffen, dass es auch in den Folgejahren entsprechend umgesetzt werden kann. Die gute Entwicklung unseres Gewerbesteueraufkommens hält hoffentlich auch die nächsten Jahre noch weiter an, damit die Verwirklichung wie geplant voranschreiten kann. Die vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen im Stellenplan dieses Haushaltsplanes legt die SPD-Fraktion ganz in die Verantwortung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister muss innerhalb seiner Behörde die Eingruppierung seiner Mannschaft nach Leistung und Bewertung zugestanden werden. Nach Aussagen des Bürgermeisters wird aber zunächst vor der Umsetzung der Höhergruppierungen eine interne Bewertung vorgenommen und diese den Gemeindegremien vorgelegt. Die SPD-Fraktion wird diesem Haushaltsplanwerk zustimmen, aber einer Erhöhung der Schmutzwassergebühren nicht. Gemeinderatsmitglied Achim Zender führt für die Gemeinderatsfraktion der Freien Wählergruppe Morbach folgendes aus: Der Haushalt 2000 der Gemeinde Morbach sieht im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Haushaltsjahr 1999 eine leichte Erhöhung von rund DM vor. Positiv ist zu bewerten, dass im Jahr 2000 im Vermögenshaushalt eine Gesamtsumme in Höhe von 14,5 Millionen DM investiert werden können. Dies bedeutet eine enorme Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Freie Finanzspitze, welche die dauernde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde wiedergibt, hat zwar gegenüber dem Haushaltsplan 1999 eine Verschlechterung erfahren. Sie liegt mit 1,1 Millionen DM jedoch immer noch im sehr positiven Bereich. Alles in allem kann unsererseits von einer gesunden Haushaltslage 2000 der Gemeinde Morbach gesprochen werden. Wir alle können seit geraumer Zeit miterleben, wie sich der Ortskern Morbach in der Birkenfelder Straße mit einem modernen Wohn- und Geschäftshaus neu gestaltet. Die Arbeiten gehen sowohl hier, als auch beim Bau der Baldenauhalle zügig voran. Die geschätzten Baukosten von rund 6,32 Millionen DM für das Bürgerhaus an der Baldenauhalle mit einem Gemeindeanteil von rund 4 Millionen DM wirken sich natürlich nicht unerheblich auf den Haushalt 2000 aus. Dies war jedoch allen Fraktionen bereits bei der Beschlussfassung zur Errichtung dieses notwendigen Projektes bewusst. Wir freuen uns, dass dieses von der FWM bereits seit langem geforderte Projekt nun zügig vorangeht.

22 Morbach Ausgabe 3/2000 Eine positive Entwicklung kann auch im Bereich des Zweckverbandes Gewerbepark HunsrückMosel - HuMos - verzeichnet werden. Das dort angesiedelte Gewerbe hat neue Arbeitsplätze für unsere Region geschaffen; die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist und bleibt eines der wichtigsten Ziele unserer Kommunalpolitik. Wir hoffen sehr, dass sich die bereits angesiedelten Betriebe erweitern und neue hinzukommen. Neben den erwähnten Arbeitsplätzen wird so die Infrastruktur in unserer Gemeinde verbessert. Ebenfalls ist es aus unserer Sicht sehr erfreulich, dass unsere langjährigen Forderungen zum Umbau des Gemeindehauses in Elzerath und die Erweiterung des Gemeindehauses in Hinzerath nun Realität wurden. Auch die Entsiegelung der Gewerbebrache Thees im Ortsbezirk Hoxel konnte 1999 umgesetzt werden. Es bedurfte großer Anstrengungen und Mühe, insbesondere von Ihnen, Herr Bürgermeister Eibes, bis diese Maßnahme durchgeführt werden konnte. Die Fördermittel für dieses Projekt sind bewilligt, so dass die Baureifmachung im Jahr 2000 erfolgen kann. Es entstehen neue Bauplätze mitten im Ort; dies wirkt einem Ausbluten des Ortskerns entgegen. Hieran anknüpfend möchte die FWM nochmals darauf hinweisen, dass die Gemeinde dem Ausbluten der Ortskerne unserer Ortsbezirke durch das aufgelegte Programm der Gemeinde, welches jährlich DM Zuschüsse für banliche Maßnahmen und den Einbau regenerativer Energien für Privatleute gewährt, entgegenwirkt. Weiterhin sieht der Haushalt 2000 die Erschließung von insgesamt sieben Baugebieten in unserer Gemeinde vor. Hierdurch wird der Haushalt nicht unerheblich belastet. Diese Ausgaben sind jedoch Investitionen in die Zukunft. Die Ausweisung von kostengünstigem Bauland ist ein Standbein für die weitere Entwicklung unserer Gemeinde. Die FWM möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Ausweisung von neuem Bauland im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg dringend geboten ist. Bereits 1998 hat die Freie Wählergruppe Morbach Untersuchungen im Hinblick auf gesundheitsgerechtes Sitzen an unseren Schulen durchgeführt. Nach Abschluss dieser Untersuchungen machten wir auf die Notwendigkeit der Beschaffung gesundheitsgerechter Schulmöbel an allen unserer Schulen aufmerksam. Es freut uns besonders, dass zur Anschaffung ergonomischer Schulmöbel nunmehr finanzielle Mittel in Höhe von DM im Haushalt 2000 eingestellt worden sind. Die Beschaffung gesundheitsgerechter Schulmöbel ist u.e. in jedem Fall eine lohnende Investition in die Zukunft. Es muss unsere Aufgabe bleiben, dieses Programm zügig fortzuführen, um an allen unseren Schulen gesundheitsgerechte Schulmöbel vorhalten zu können; d.h. die jährliche Bereitstellung finanzieller Mittel zur Beschaffung der notwendigen ergonomischen Schulmöbel für unsere Kinder, ja für unsere Zukunft. Neben diesen Maßnahmen halten wir die im Haushaltsplan vorgesehenen Investitionen für richtig. Dies sind unter anderem: die Fortführung der Generalsanierung der Hauptschule Morbach die Einrichtung eines Telefonmuseums in Morbach die Ausfinanzierung und Fertigstellung des Spezialmuseums in Weiperath Kulturstätte Vicus Belginum Renaturierung unserer Bachläufe weiterer Ausbau von Innerortsstraßen in den verschiedenen Ortsbezirken Bezuschussung an die Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigungs- bzw. beschleunigten Zusammenlegungsverfahren die Einrichtung eines Informations- und Reservierungssystems zur Wettbewerbserhaltung und Förderung im Bereich des Tourismus die Bereitstellung von Fördermitteln für Vereine und unsere Jugend Fortführung der Bemühungen, um eine vernünftige und gute Nutzung des ehemaligen Munitionslagers Wenigerath zu erreichen Sanierung der Ölmühle in Morbach Weiterhin sollte überprüft werden, wie das Problem des zu geringen Stauraumes des Bürgerhauses in Hundheim kostengünstig und effizient gelöst werden kann. Dringend notwendig ist im kommenden Jahr ein Planungsansatz zur Neugestaltung des Friedhofes in Morscheid rund um die geschichtsträchtige Kapelle St. Cuno. Wir wollen dies am heutigen Abend nicht als Antrag behandelt haben, weisen jedoch auf die dringende Notwendigkeit im Hinblick auf einen Planungsansatz im Nachtragshaushalt 2000 hin, damit die Ausführung im Jahr 2001 erfolgen kann. Die Gemeinde Morbach verfügt über ein sehr schönes Freibad, welches überregional von Kunden angenommen wird. Um jedoch die Attraktivität des Morbacher Freibades zu erhalten und womöglich zu verbessern, werden wir über eine Modernisierung des Freibades in absehbarer Zeit diskutieren müssen. Das Tourismus und Industrie einhergehen können, beweisen die ständig steigenden Übernachtungs- und Gästezahlen des Industrie- und Gewerbestandortes Morbach. Die seit Jahren steigenden Zahlen der Übernachtungen und Gäste in Morbach konnten 1998 die Schallmauer von (Übernachtungen) bzw (Gäste) durchbrechen. Die bisher vorliegenden Zahlen 1999 weisen eine weitere Steigerung auf. Der Kauf einer touristischen Leistung muss bequem, sicher, schnell, umfassend und kurzfristig sein. Um diesen Kundenwünschen auch zukünftig nachzukommen ist ein EDV-gestütztes Informations- und Reservierungssystem, wie im Haushaltsplan vorgesehen, notwendig. Die Einführung der Budgetierung war ein richtiger und auch wichtiger Schritt. Durch diese Budgetierung kam eine gewisse Selbständigkeit in die Ortsbezirke zurück. Wir begrüßen es, dass diese Budgetmittel auf Folgejahre übertragbar sind. Erst hierdurch macht die Budgetierung Sinn. Wir begrüßen weiterhin die Fortführung der Verwaltungsmodernisierung innerhalb der Gemeinde Morbach. Nach der Einführung eines Betriebshofes im Jahr 2000 kann u.e. eine Kostenersparnis eintreten. Der neu geschaffene Betriebshof wird natürlich in seinen Anfangszeiten noch einige, sogenannte Kinderkrankheiten aufzeigen. Die Fraktion der Freien Wählergruppe steht jedoch hinter diesem zukunftsorientierten Projekt, das als Ziel eine optimale Aufbaustruktur in Form einer unternehmerisch orientierten Betriebseinheit hat. Wir wünschen dem neuen Betriebshofleiter, Herrn Johannes Buschbaum, eine glückliche Hand bei der Umsetzung der neuen Struktur des Betriebshofes und eine erfolgreiche Betriebsführung. In den vergangenen Monaten waren in der Morbacher Rundschau wiederholt Anzeigen zu lesen, die darauf abzielten, die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung des Sozialamtes Morbach in Frage zu stellen. In der Ausgabe 42/99 der Morbacher Rundschau haben Sie, Herr Bürgermeister, im Hinblick auf diese Anzeigen Stellung bezogen und auf die Problematik im Bereich der Sozialhilfe hingewiesen. Die Freie Wählergruppe Morbach hält es für richtig, dass den Hilfsbedürftigen auch Hilfe gewährt wird. Wir verurteilen jedoch den sozialen Missbrauch, aber auch deren Versuch aufs Schärfste. Er ist ein Schlag ins Gesicht unserer Bürgerinnen und Bürger von deren Steuermitteln die Sozialhilfe gezahlt wird. Herr Bürgermeister Eibes, setzen Sie ihre bei der Kandidatur zum Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach eingebrachte klare Zielvorstellung zur Bekämpfung des sozialen Missbrauchs zum Wohle unserer Gesellschaft weiterhin fort. Die Freie Wählergruppe Morbach steht hierbei hinter Ihnen und hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes Morbach, die mit der Wahrnehmung dieser äußerst schwierigen Aufgabe betraut sind. Ich möchte nun zu den Wirtschaftsplänen der Gemeinde überleiten. Der Wirtschaftsplan 2000 für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde Morbach sieht in seinem Ansatz einen Fehlbetrag von DM vor. Dies sind rund DM weniger als im Ansatz An dieser Stelle muss man sich natürlich fragen, warum eine Gemeinde Morbach als drittgrößter Eigenwaldbesitzer in Rheinland- Pfalz rote Zahlen schreibt. Denkt man jedoch einige Jahre zurück, findet man die Antwort. Durch die Windwürfe in den Jahren 1990 und 1991 wurden dem Gemeindehaushalt ein Betrag in Millionenhöhe aus der Waldbewirtschaftung zugeführt. Ein beachtlicher Betrag, welcher dem forstwirtschaftlichen Unternehmen auf Jahre hinweg ein positives Ergebnis eingebracht hätte. Zu den Wirtschaftsplänen Wasser/Abwasser möchte ich nur kurz eingehen, weil die Pläne vom Werkleiter bereits ausführlich erläutert wurden. Zum Wirtschaftsplan Wasserversorgung: Es war der richtige Schritt, dass wir im vergangenen Jahr die Gebühren für die Wasserversorgung von 1,65 DM auf 1,50 DM gesenkt haben. Dies weist der Wirtschaftsplan 2000 aus. Der finanzielle Einbruch, den einige Rats- und Werksausschussmitglieder befürchtet haben, blieb aus. Trotz der Gebührensenkung kann laut dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2000 der Jahresverlust weiter vermindert werden. Zum Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung: Dem ersten uns vorgelegten Entwurf der Verwaltung konnten wir nicht zustimmen. Wir sahen keinen Sinn darin, einer Gebührenerhöhung von 0,50 DM pro Kubikmeter zuzustimmen, weil trotz dieser Erhöhung die Jahresverluste jährlich überproportional angestiegen wären. Eine weitere Erhöhung in absehbarer Zeit wäre aufgrund dem uns vorgelegten Finanzplan unumgänglich gewesen. Nach mehreren Beratungen, auch mit dem Wirtschaftsprüfer Herrn Hans, können wir der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung von 0,40 DM pro Kubikmeter unter den in den Besprechungen erarbeiteten Maßgaben a) Festlegung der Eckwerte vor Erstellung der Wirtschaftspläne gemeinsam mit der Verwaltung, dem Werksausschuss und den Fraktionen unter Beteiligung unseres Wirtschaftsprüfers; dies soll kalenderjährlich sehr frühzeitig geschehen, b) Verschiebung der im Investitionsplan vorgeschlagenen Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage Morbach mit einer geschätzten Investitionssumme von DM auf die kommenden Jahre, welche eine Reduzierung des Jahresverlustes bewirkt, zustimmen.

23 Morbach Ausgabe 3/2000 Die Freie Wählergruppe Morbach wird der Haushaltssatzung 2000 mit seinen Wirtschaftsplänen der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, dem Wirtschaftsplan des forstwirtschaftlichen Unternehmens, dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sowie dem Stellenplan und dem Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm zustimmen. Gemeinderatsmitglied Christoph Steinmetz (UWM) gibt zum Haushaltsplanentwurf 2000 folgende Stellungnahme ab: Für mich ist es das erste Mal, dass ich an der Beratung und Beschlussfassung eines Haushaltsplanes im Gemeinderat mitwirke. Ich muss gestehen, der Komplex hat für mich noch viele Fragezeichen. Der Bürgermeister hat soeben das Planwerk detailliert vorgestellt und erläutert. Ich möchte daher auf die Wiederholung des Zahlenwerkes verzichten. Für mich ist erfreulich festzustellen, dass der Entwurf in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist und die nach der Gemeindeordnung vorgeschriebene Deckungsfunktion erreicht ist. Der Verwaltungshaushalt hat sich geringfügig erhöht, die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt wurde überschritten und die Freie Finanzspitze positiv berechnet. Im Vermögenshaushalt ist eine enorme Steigerung festzustellen, die mit den bevorstehenden Investitionen begründet wird. Die Verpflichtungsermächtigungen orientieren sich an bereits gefassten Beschlüssen und begonnenen Investitionen. Die Ansätze sind ausgewogen kalkuliert. Der Stellenplan ist ausgewogen. Zum Forstwirtschaftsplan ist zu sagen, dass dieser nicht ausgeglichen ist und mit einem voraussichtlichen Minus von DM abschließt. Die Windwurfkatastrophe, die Holzpreise auf dem Weltmarkt und die hohen Holzerntekosten hinterlassen ihre Spuren und werden uns noch in den kommenden Jahren begleiten. Zu den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird von der CDU-Fraktion eine gemeinsame Erklärung für die CDU- Fraktion und die UWM abgegeben. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2000 wurde bereits in den Fachausschüssen beraten. Es wurden empfehlende Beschlüsse an den Gemeinderat gefasst. Diesen Beschlüssen zur Annahme des Entwurfs des Haushaltsplanes schließe ich mich an und stimme dem Planwerk zu, bitte aber, in den kommenden Jahren die Schuldenrückführung nicht zu vernachlässigen, kostensparende Reformen zu erarbeiten, um die Finanzkraft der Gemeinde zu stärken und die positive Fortentwicklung der Gemeinde zu sichern. Zu den Wirtschaftsplänen der Gemeindewerke - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - gibt Gemeinderatsmitglied Franz Hemm für die CDU-Fraktion und des Gemeinderatsmitglied Christoph Steinmetz folgende Erklärung ab: Der Werksausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 01. sowie eingehend mit den Wirtschafsplänen 2000 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung befasst. Wie in den Vorjahren schließen beide Erfolgspläne voraussichtlich mit Verlust ab. Es verbleiben aber für die Finanzierung von Investitionsvorhaben jeweils Liquiditätsüberschüsse. Die geplanten Investitionen in beiden Plänen, welche überwiegend durch die Erschließung von mehreren Baugebieten ins Gewicht fallen, werden von der CDU- Fraktion und der UWM für notwendig befunden und auch befürwortet. Die Entgelte für die Wasserversorgung, welche für die Haushaltssatzung 1999 um 15 Pfennig pro Kubikmeter gesenkt wurden, bleiben im Jahr 2000 unverändert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass nach einem geringen Jahresverlust von 5.675,20 DM im Haushaltsjahr 1998 (vor der Senkung der Wassergebühren) im Jahr 2000 mit einem voraussichtlichen Jahresverlust von DM zu rechnen ist. Für den Bereich Abwasserbeseitigung wurde seitens der Verwaltung eine Erhöhung von 50 Pfennig je Kubikmeter vorgeschlagen. Nach langer und ausführlicher Diskussion konnte man sich im Werksausschusses einstimmig darauf verständigen, einer Erhöhung um 40 Pfennig je Kubikmeter sowie der Verschiebung einer Sanierungsmaßnahme der Kläranlage Morbach mit einer Investitionssumme von DM ins Wirtschaftsjahr 2001 zuzustimmen. Somit kann der veranschlagte Jahresverlust von DM auf DM verringert werden. Es fällt sicherlich jedem von uns nicht leicht, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Doch sind wir der Meinung, dass dies eine erträgliche Belastung für unsere Bürger darstellt und auf lange Sicht gesehen der richtige und auch kostengünstigste Weg ist. Die Fraktion der CDU und die UWM werden den Wirtschaftsplänen 2000 der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zustimmen. Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Wirtschaftsplan Gemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung - Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung - für das Wirtschaftsjahr 2000 wird beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, NeinStimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Wirtschaftsplan Gemeindewerke - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Beschlussergebnis über den Änderungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion die Schmutzwassergebühren nicht zu erhöhen: Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 18, Stimmenthaltungen: 1 Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2000 wird beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 5, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Verwaltungshaushalt Dem Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2000 wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Stellenplan Der Stellenplan 2000 wird beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Vermögenshaushalt Dem Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2000 wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Finanzplan mit Investitionsprogramm Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2001 bis 2003 wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen:0, Stimmenthaltungen:0 Zu Punkt 12: Haushaltssatzung Satzungsbeschluss Der beigefügten Haushaltssatzung wird zugestimmt. Beschlussergebnis (Ausnahme 5 Ziffer 3): Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Beschlussergebnis zu 5 Ziffer 3: Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 5, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 13: Raumordnungsverfahren für die beabsichtigte Ansiedlung eines hela Zentrums im geplanten Gewerbe- und Sondergebiet Abtei der Stadt Hermeskeil, Kreis Trier-Saarburg Sachverhalt: Die Commercia Grundstücksverwaltung Objekt Hermeskeil GmbH, Industriestraße 22, SaarleuIs beabsichtigt die Verlagerung des bestehenden hela SB Warenhauses und des hela Baupark bei gleichzeitiger Angebotserweiterung an einen gemeinsamen Standort. Zu diesem Zweck hat die Antragstellerin die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens bei der Bezirksregierung Trier beantragt. Die Ansiedlung soll im Bereich des geplanten Gewerbe- und Sondergebietes in Hermeskeil - Abtei erfolgen. Mit der Auslagerung der zwei hela -Märkte, die bislang an getrennten Standorten in der Stadt ausgesiedelt sind, will man die Verkaufsflächen sowie das Warensortiment an einem neuen Standort gemeinsam organisieren und präsentieren. Das Angebot soll zudem um einen Autoteilepark, einen Wohnexpress und den Gartenmeister erweitert werden. Das raumordnerische Verfahren dient neben der Feststellung der Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung auch der Abstimmung mit anderen Fachplanungen und greift den nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnissen oder Bewilligungen nicht vor. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, bis zum zum geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen. In Anbetracht dessen, dass Hermeskeil die Funktion eines Mittelzentrums erfüllen soll, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die geplante Ansiedlung großflächigen Einzelhandels. Die Frage der städtebaulich nicht integrierten Lage des geplanten Standortes (weit außerhalb der Innenstadt) ist zwar aus planersicher Sicht durchaus als problematisch anzusehen, betrifft jedoch in erster Linie die Stadtentwicklung der Stadt Hermeskeil selbst.

24 Morbach Ausgabe 3/2000 Beschluss: Gegen die geplante Ansiedlung eines hela-zentrums im geplanten Gewerbe- und Sondergebiet Abtei der Stadt Hermeskeil, Kreis Trier-Saarburg, bestehen aus Sicht der Gemeinde Morbach keine Bedenken. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Seniorennachmittag des Ortsbezirks Merscheid Zum Seniorennachmittag im Jahr 2000 laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr mit Partner recht herzlich ein. Der Seniorennachmittag findet am Sonntag, dem ab Uhr im Jugendheim in Merscheid statt. Werner Martini, Ortsvorsteher Ortsbezirk Hunolstein Vertretung des Ortsvorstehers Ortsvorsteher Heribert Knob, Hunolstein 9, Morbach, wird in der Zeit vom bis einschließlich vom stellvertretenden Ortsvorsteher Johannes Alt, Hunolstein 90, Morbach, Tel.: 06533/5944, vertreten. Ausführen von Hunden In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die Verunreinigung von Wegen und Plätzen und Privatgrundstücken durch Hundekot. Ich bitte nochmals alle, die einen Hund besitzen, sich so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dieses leidige Thema wäre gewiss rasch in Vergessenheit geraten, wenn einige wenige sich sozialverträglich verhielten und die Mindestansprüche an anständiges Verhalten erfüllten, um somit ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen. Verunreinigung der Kreisstraße und Feldwege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge Auch die Beschwerden über die Verunreinigung besonders der Kreisstraße 99 nehmen stark zu, was mit der häufigeren, fast täglichen Verschmutzung sicherlich in Verbindung steht. Ich bitte die betroffenen Betriebe eindringlich, aufgetretene Verschmutzungen zu beseitigen und ein Verhalten einzustellen, das den Schmutzauftrag auf die Kreisstraße zu einem Dauerzustand werden lässt. Dies sollte schon allein aus Eigeninteresse einleuchten, denn sicherlich will niemand die Ursache dafür sein, dass andere durch einen so hervorgerufenen Unfall zu Schaden kommen. Ein ähnliches Verhalten wurde jüngst bei der Feldarbeit an den Tag gelegt. Nachdem durch die Teilnehmergemeinschaft nunmehr gut ausgebaute Feldwege zur Verfügung stehen, werden diese durch starken Erdauftrag in einen miserablen Zustand versetzt. Dies geschieht dadurch, dass ein Bewirtschafter von einer Gewann über einen dazwischenliegenden Feldweg zur anderen Gewann den Acker umpflügt und die herabfallende Erde beim Anheben des Pflugs auf dem Feldweg liegen lässt und nicht beseitigt. Ich fordere die Verursacher auf, die Feldwege in Ordnung zu bringen. Die Gemeinde wird sicherlich nicht Willens sein, in diesem Jahr Wege in ihre Unterhaltungslast zu übernehmen, die nicht oder nicht mehr in Ordnung sind. Ich denke, dass spätestens dann sich die Haftungsfrage an den Verursacher stellt - von dem kritikwürdigen Verhalten einmal abgesehen. Nicht hinnehmbar ist auch die rigorose Bewirtschaftungsart, indem vermehrt Grenzsteine ausgepflügt und zwischenzeitlich auch häufiger Feldwege in ihrer Breite eingeengt werden. Ich habe nunmehr häufig genug die Verursacher ermahnt und werde künftig unnachsichtig die Ordnungsverwaltung einschalten. Es wird nicht so sehr das zu erwartende Bußgeld seine Wirkung zeigen als vielmehr das kostenintensive mögliche Grenzfeststellungsverfahren! Heribert Knob, Ortsvorsteher Ortsbezirk Merscheid Vertretung des Ortsvorstehers Ortsvorsteher Werner Martini, Merscheid, Am Bungertspfad 1, Morbach, wird in der Zeit vom bis einschließlich vom stellvertretenden Ortsvorsteher Wolfgang Martini, Merscheid, Im Brühl 9, Morbach, Tel.: 06533/5877, vertreten. Feuerwehren Freiwillige Feuerwehr Rapperath Am Samstag, dem , findet um Uhr, unsere nächste Feuerwehrübung statt. Im Anschluss eine Mitgliederversammlung. Bitte unbedingt pünktlich und vollzählig erscheinen. Kindergärten + Schulen Grundschule Blandine Merten, Morscheid Am 20. Dezember 1999 führte die Grundschule Blandine Merten Morbach-Morscheid das diesjährige Schwimmfest durch. Sie hatten zum letztenmal die Möglichkeit vom 3m Turn zu springen, da dies in Zukunft in dem neuen Gesundheitsbad in Thalfang nicht mehr möglich sein wird. Die 38 Schwimmer der Grundschule traten im Wettschwimmen, Streckentauchen und Sprung klassenweise gegeneinander an. Außerdem wurden unter den 18 Nichtschwimmern beim Wasserlauf der Gewinner ermittelt: Der schnellste Junge war Roman Lipp aus dem 2. Schuljahr, das schnellste Mädchen Annika Traut aus dem 1. Schuljahr. Die Sieger bei den Schwimmern: 1. Schuljahr: Julia Klein, Marina Leis 2. Schuljahr: Sabrina Kimmling, Oliver Schommer 3. Schuljahr: Anke Jakobs, Martin Marx 4. Schuljahr: Lisa Zender, Alexander Peters Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf Zweckverband Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf Veranstaltungsankündigung Diareise in den fernen Weltraum Am Freitag, dem 28. Januar 2000, Uhr, lädt das Hunsrückhaus am Erbeskopf zu einer Diashow in den fernen Weltraum ein. Gernot Meiser von der Sternwarte Petersberg nimmt Sie mit auf seine virtuelle Raumfahrt zu Sternen und Sternhaufen, Galaxien und Nebeln. Anschließend werden bei guter Sicht mit Fernrohren die Himmelskörper beobachtet. Nähere Informationen erhalten Sie beim Hunsrückhaus unter Tel /

25 Morbach Ausgabe 3/2000 Exkursion rund um den Erbeskopf Am Sonntag, dem 23. Januar 2000, startet um Uhr am Hunsrückhaus unterhalb der Skipiste am Erbeskopf eine dreistündige geführte Wanderung rund um den höchsten Hunsrückbuckel. Die Teilnehmer erfahren dabei viel Interessantes über die Landschafts- und Forstgeschichte, die gute Luft, das saubere Wasser sowie die Pflanzen und Tiere am Erbeskopf. Informationen erhalten Sie unter Tel / Hunsrückhaus Erbeskopf Jahresübersicht der Veranstaltungen für das Jahr 2000 Januar Sonntag, : Der höchste Hunsrückbuckel (geführte naturkundlicher Wanderung) Freitag, : Reise durch den fernen Weltraum (Vortrag) Februar Freitag, : Dienstag, : Dienstag, : März Dienstag, : Freitag, : Samstag, : Mittwoch, : Freitag, : Dienstag, : Freitag, : April Sonntag, : Dienstag, : Dienstag, : Mittwoch, Sonntag, : Mai Montag, : Samstag, : Juni Donnerstag, : Sonntag, : Wanderung) Montag, : Mittwoch, : Samstag, : Sonntag, : Mittwoch, : Mittwoch, : Eifeler Krimiwelt (Lesung) Das Rhone-Tal und seine keltische Vergangenheit (Vortrag) Vom Urmeer zum höchsten Punkt in RLP (Vortrag) Das keltische Burgund (Vortrag) Zukunftsfähiges Bauen und Wohnen (Vortrag) Zukunftsfähiges Bauen und Wohnen (Vortrag) Tag der Umweltbildung (Tagung) Hunsrücker Einblicke (Vortrag) Der Hunsrück in den Tropen (Vortrag) Wildkatzen-Symposium (Tagung) Wildkatzen-Symposium (Tagung) Sibirische Verhältnisse in Hunsrück (Vortrag) Moselmäander und Täler der Großen und Kleinen Dhron (Vortrag) Ausstellungsrallye (Kinder- und Familienveranstaltung) Es klappern die Mühlen und wählen die Hölzer Mit Ausonius auf der Römerstraße Geheimnisvolle Brücher Wilde Gesellen, heilendes Wasser Birds & Breakfast (geführte naturkundliche Der höchste Hunsrückbuckel Ausstellungsrallye (Kinder- und Familienveranstaltung) Wildes im Kochtopf Bunte Blumen, gaukelnde Falter Bachflohkrebs & Strudelwurm (Kinder- und Familienveranstaltung) Tierspuren im Wald (Kinder- und Familienveranstaltung) Mittwoch, : Mittwoch, : Freitag, : August Mittwoch, : Samstag, : Sonntag, : Mittwoch, : Mittwoch, : Freitag, : Sonntag, : Mittwoch, : Sonntag, : Mittwoch, : September Sonntag, : Sonntag, : Mittwoch, : Oktober Sonntag, : Mittwoch, : Samstag, : Samstag, : November Freitag, : Samstag, : Der höchste Hunsrückbuckel Tierspuren im Wald (Kinder- und Familienveranstaltung) Stockfinster ist s, die Sterne stehen Walderlebnis pur (Kinder- und Familienveranstaltung) Sport-Erlebnis-Tag (Großveranstaltung) Der höchste Hunsrückbuckel Ausstellungsrallye (Kinder- und Familienveranstaltung) Bachflohkrebs & Strudelwurm (Kinder- und Familienveranstaltung) Stockfinster ist s, die Sterne stehen Wälder am Erbeskopf Tierspuren im Wald (Kinder- und Familienveranstaltung) Wilde Gesellen, heilendes Wasser Walderlebnis pur (Kinder- und Familienveranstaltung) Mit Ausonius auf der Römerstraße Es klappern die Mühlen und wählen die Hölzer Wälder am Erbeskopf Der höchste Hunsrückbuckel Ausstellungsrallye (Kinder- und Familienveranstaltung) Pilzexkursion Pilzexkursion Seminar Wetter und Klima (Seminar) Seminar Wetter und Klima (Seminar) Nähere Auskünfte, das ausführliche Jahresprogramm und Informationen über weitere, nicht aufgeführte Veranstaltungen beim Hunsrückhaus Erbeskopf, Deuselbach, Tel /778, Fax: 06504/ Ab Juni finden jeweils mittwochs und samstags, Uhr, Führungen durch die Ausstellung des Hunsrückhauses statt. Gruppen und Schulklassen können Ausstellungsführungen und -rallyes sowie viele andere Veranstaltungen auf Anfrage individuell buchen. Das Hunsrückhaus arbeitet mit der Luftmessstelle des Umweltbundesamtes in Deuselbach, dem Regionalverein Eifel-Mosel-Hunsrück e.v. und dem Arbeitskreis GästeführerInnen Südwest-Hunsrück zusammen. Andere Behörden + Stellen Juli Mittwoch, : Mittwoch, : Mittwoch, : Mittwoch, : Mittwoch, : Donnerstag, : Sonntag, : Der höchste Hunsrückbuckel Walderlebnis pur (Kinder- und Familienveranstaltung) Bunte Blumen, gaukelnde Falter Ausstellungsrallye (Kinder- und Familienveranstaltung) Bachflohkrebs & Strudelwurm (Kinder- und Familienveranstaltung) Geheimnisvolle Brücher Sommerfest am Hunsrückhaus (Großveranstaltung) AOK Wittlich Ungewollt kinderlos Zwei Millionen Paare in Deutschland bleiben ohne Nachwuchs. Die Gründe dafür sind vielfältig. An der AOK-ZDF-Hotline ( ) beantworten Experten Fragen rund ums Thema Unfruchtbarkeit im Anschluss an das ZDF Gesundheitsmagazin PRAXIS. In der Sendung am 26. Januar 2000 um 21 Uhr geht es in einem Beitrag um Paare, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein Kind. Früher als reine Frauensache abgetan, weiß man heute: Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt, liegt das zu gleichen Teilen bei Frau und Mann. Kinderlosigkeit muss aber keineswegs ein Schicksal sein. Moderne medizinische Therapien können in vielen Fällen helfen.

26 Morbach Ausgabe 3/2000 Das Spektrum reicht von Hormonspritzen bis zur Zeugung im Reagenzglas. Allerdings bergen sie auch ein Risiko, und oft ist die Behandlung ein Teufelskreis aus Erwartung, Enttäuschung und immer wieder aufkeimender Hoffnung. Bei etwa zehn bis 20 Prozent der Betroffenen werden keine organischen Ursachen gefunden. Hier kommt die Psyche ins Spiel, denn auch die Seele kann den Hormonhaushalt kräftig durcheinander bringen. Die Broschüre Kinderlose Paare - Wege zum Wunschkind informiert über die Ursachen von Fruchtbarkeitsstörungen und zeigt Wege der Behandlung auf. Sie ist kostenlos in allen AOK-Geschäftsstellen erhältlich. Arbeitsgericht Trier Der Gerichtstag des Arbeitsgerichts Trier findet am im Gebäude des Amtsgerichts Bernkastel, Brüningstr. 30, Bernkastel-Kues statt. Barmer Ersatzkasse Die BARMER Ersatzkasse Bernkastel-Kues hält jeden Montag in der Zeit von bis Uhr Sprechstunden in Morbach ab. Die Sprechstunden finden im Schulungsraum des DRK, Bahnhofstr. 53 (Eingang Raiffeisenstr.) statt. Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsamt Trier BIZ-mobil 2000 in Bitburg Informationen zu mehr als 800 Berufen Das mobile Berufsinformationszentrum (BlZ-mobil) der Berufsberatung des Arbeitsamtes Trier ist in der Zeit vom bis im Haus Beda in Bitburg. Ein umfangreiches Informationsangebot steht in Form von Lesemappen, Videofilmen, BIZ-Computern, KURS-Aus- und Weiterbildungsdatenbank und ASIS-AusbildungsStellenlnformationsService zur Verfügung. Umfassend kann man so die Zugangsvoraussetzungen, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die Tätigkeiten in den einzelnen Berufen erkunden. Dieses Angebot steht allen Jugendlichen und Erwachsenen vor der Berufswahl zur Verfügung. Die benutzerfreundlich aufbereiteten Medien sind bestens zur Selbstinformation geeignet. Für weitergehende Auskünfte und Informationen steht ein Berufsberater zur Verfügung. Viele Schulklassen aus dem Bezirk haben sich bereits angemeldet. Für Gruppenbesuche im BIZ-mobil ist eine Terminvereinbarung mit der Berufsberatung erforderlich. Einzelbesucher sind ohne Anmeldung willkommen. Öffnungszeiten BlZ-mobil im Haus Beda in Bitburg: montags bis freitags, und Uhr Evang. Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstelle Maiweg 140, Traben-Trarbach/Wolf, Tel /6030 Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Kontakte auch vor Ort in den Außenstellen mittwochs: Diakonisches Werk Trier, Theobaldstr. 10 donnerstags: Sozialstation Simmern, Evang. Gemeindehaus Kastellaun IHK-Bildungszentrum Koblenz e.v. Bildungsstätte Idar-Oberstein Englischkurse beim IHK Bildungszentrum Idar-Oberstein Die Einführungs- und Aufbaukurse bieten Ihnen einen zügigen systematisch aufgebauten und kommunikationsorientierten Spracherwerb, der es Ihnen ermöglicht, schon in kurzer Zeit Alltagssituationen oder Geschäftssituationen in der englischen Sprache zu bewältigen. Ein Kurs Englisch für Anfänger vormittags beginnt am 25. Januar Der Unterricht findet dienstags in der Zeit von bis Uhr statt. Ein Kurs Englisch für Anfänger abends beginnt am 25. Januar Der Unterricht findet dienstags in der Zeit von Uhr statt. Interessenten bitten wir, sich mit dem IHK-Bildungszentrum unter der RufNummer: in Verbindung zu setzen. Spanisch für Anfänger Wer die spanische Sprache erlernen möchte, dem bietet das IHK-Bildungszentrum die Möglichkeit ab dem 18. Januar 2000 an einem Anfängerkurs teilzunehmen. Der Unterricht findet dienstags in der Zeit von bis Uhr statt. Der Lehrgang geht über 40 Unterrichtsstunden. Das in dem Lehrbuch Kontakte vom Huebener Verlag angebotene Sprachmaterial ist so aufgebaut, dass die für die sprachliche Bewältigung von Alltagssituationen erforderlichen Redemittel schrittweise erarbeitet und in neuen Zusammenhängen laufend wiederholt werden. Interessenten bitten wir, sich mit dem IHK-Bildungszentrum unter der Ruf-Nummer: in Verbindung zu setzen. Brasilianisch-Portugiesisch Anfängerkurs Wer Sprachkenntnisse in Brasilianisch-Portugiesisch erwerben möchte, dem bietet das IHK-Bildungszentrum die Möglichkeit ab dem 18. Januar 2000 an einem Anfängerkurs teilzunehmen. Der Unterricht findet dienstags in der Zeit von bis Uhr statt. Der Lehrgang geht über 40 Unterrichtsstunden. Das in dem Lehrbuch Avenida Brasil angebotene Sprachmaterial ist so aufgebaut, dass die für die sprachliche Bewältigung von Alltagssituationen erforderlichen Redemittel schrittweise erarbeitet und in neuen Zusammenhängen laufend wiederholt werden. Interessenten bitten wir, sich mit dem IHK-Bildungszentrum unter der Ruf-Nummer: in Verbindung zu setzen. Handelsenglisch beim IHK-Bildungszentrum in Idar- Oberstein Am 09. Februar 2000 beginnt der Kurs Handelsenglisch. Der Unterricht läuft über 13 Abende und findet mittwochs in der Zeit von bis Uhr statt. Am Ende des Unterrichts findet eine interne Prüfung statt. Über die erworbenen Kenntnisse erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis und zusätzlich ein Zertifikat über die Teilnahme am Unterricht. Interessenten bitten wir, sich mit dem IHK-Bildungszentrum unter der Ruf-Nummer: in Verbindung zu setzen. Kulturamt Bernkastel-Kues - Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung - Aus Anlass einer Personalversammlung ist das Dienstgebäude des Kulturamtes Bernkastel-Kues am Freitag, geschlossen. Bei dringenden terminlichen Angelegenheiten bitten wir um vorherige telefonische Abstimmung mit dem zuständigen Bearbeiter. Hermann Monzel Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Der Gerichtstag des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz findet am im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier, Dietrichstr. 13, Trier, statt. Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz LVA 31. März 2000 Letzter Termin für die Zahlung freiwilliger Beiträge für 1999 Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 1999 können nur noch bis zum 31. März 2000 wirksam gezahlt werden. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland- Pfalz, Speyer, hin. Wichtig ist dies vor allem für Versicherte, die sich durch die regelmäßige Zahlung von freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten. Der Versicherte kann jeden Betrag zwischen dem monatlichen Mindest- und Höchstbeitrag zahlen. Er muss jedoch die unterschiedlichen Beitragshöhen der beiden Zeiträume beachten. Für den Zeitraum 1. Januar 1999 bis 31. März 1999 beträgt der monatliche Mindestbeitrag 127,89 DM, der monatliche Höchstbeitrag 1.725,50 DM. Für den Zeitraum 1. April 1999 bis 31. Dezember 1999 beträgt der monatliche Mindestbeitrag 122,85 DM, der monatliche Höchstbeitrag 1.657,50 DM. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Familienname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben.

27 Morbach Ausgabe 3/2000 Thema: Parasitenprophylaxe und Impfprogramme in Mutterkuhherden Referent: Dr. Resch, Firma MERIAL Termin: Donnerstag, 27. Januar 2000, Uhr Ort: Hotel Leinenhof, Schweich Parasiten, die sowohl von außen als auch im Inneren der Tiere Schäden anrichten, sind immer wieder Thema in der Mutterkuhhaltung. Entfernt liegende Weiden mit natürlichen Wasserquellen stellen ein hohes Infektionsrisiko dar. Geringe Tageszunahmen und schlechtes Aussehen der Tiere wirken sich negativ auf die Vermarktung und Mastleistung der Tiere aus. Seuchenartiger Durchfall und Atemwegserkrankungen bei Kälbern und Muttertieren treten in Mutterkuhherden immer wieder auf. Wie kann man diesen Problemen entgegen treten und welche Vorbeugemaßnahmen kann man treffen, sind Inhalt des Vortrages von Dr. Resch. Zu dieser Veranstaltung laden wir alle Mutterkuhhalter recht herzlich ein. Polizeiinspektion Morbach - Bürger und Polizei im Gespräch - Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung Morbach: Der Bezirksbeamte, Polizeikommissar Friedhelm Schabbach, ist für die Bürgerschaft mittwochs zwischen Uhr in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19 zu erreichen. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger von der angebotenen Sprechstunde Gebrauch machen würden. Herr Schabbach ist dienstlich unter der Tel.-Nr zu erreichen. Ihre Polizeiinspektion Morbach Zwischen Samstag, dem , Uhr und Montag, , Uhr, wurden aus dem verschlossenen Abstellraum eines Rohbaues in Morbach-Wenigerath Elektrowerkzeuge und Unterhaltungsgeräte im Wert von ca. 3500,- DM von bisher unbekannten Tätern entwendet. Der Hauseigentümer hatte am Vormittag des Besuch von zwei ihm unbekannten Männern, die ihn um Unterstützung bei einem geplanten Autokauf baten. Sie benutzten diese Bitte offenbar als Vorwand, um das Gebäudeinnere bezüglich brauchbaren Gegenständen auszuspionieren. Die ca. 25 Jahre alten Männer stammen ihren Angaben zufolge aus der Ukraine und sollen sich angeblich im Raum Kaiserslautern aufhalten. Mit welchem Fahrzeug sie zum Anwesen des Geschädigten kamen ist bisher nicht bekannt. Sachdienliche Hinweise sind am die PI Morbach, Tel /93740 zu richten. Lautsprecheranlage entwendet In den vergangenen beiden Wochen wurde aus einem unfallbeschädigten Pkw Marke VW-Golf, welcher auf dem Betriebsgelände einer VW-Vertretung in Morbach, Hunsrückhöhenstraße, abgestellt war, eine Lautsprecheranlage entwendet. Bei dem Diebesgut handelt es sich um hochwertige Lautsprecher der Marke Weconic. Besonderheit: von einem Lautsprecher wurde die feinlöchrige Abdeckung zurückgelassen Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Morbach, Tel / Am Mittwoch, den , wurde in der Zeit zwischen Uhr und Uhr auf dem Parkplatz Hebegasse ein dort abgestellter grauer Nissan Sunny an der linken hinteren Türe durch ein ein- oder ausparkendes Fahrzeug beschädigt. Der Verursacher beging Unfallflucht. Die Polizei Morbach bittet unter der Telefonnummer 06533/93740 um sachdienliche Hinweise. An der Kreisstraße zwischen Hinzerath und Hundheim wurden vermutlich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine größere Anzahl von Leitpfosten aus ihren Halterungen gerissen und weggeworfen, teilweise auch irreparabel zerstört. Diese Art des Vandalismus tritt leider in verstärktem Masse auf und kann außer erheblichem finanziellen Schaden auch eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs bewirken. Wer in dieser Nacht verdächtige Fußgänger in dem in Frage kommenden Bereich festgestellt hat, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Morbach in Verbindung zu setzen, Tel / Ihr Bez. Schornsteinfegermeister Robert Knöppel informiert: Die gesetzliche Immissionsschutzmessung für Öl- u. Gasheizungen wird ab dem in Hundheim durchgeführt. Die Betreiber werden gebeten, die Heizungen vorher warten zu lassen, um Beanstandungen und damit kostenpflichtige Nachmessungen zu vermeiden. Staatl. Lehr- und Versuchsanstalt Trier-Bernkastel-Kues und Verein landw. Fachschulabsolventen Trier e. V. Veranstaltung für Mutterkuhhalter Die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt Trier-Bernkastel-Kues (Fachbereich Landwirtschaft) führt in Zusammenarbeit mit dem Verein landw. Fachschulabsolventen Trier e.v. eine Vortragsveranstaltung durch. Landwirtschaftliches Kasino - Ländliche Erwachsenenbildung - Das Landwirtschaftliche Kasino Trier führt in Zusammenarbeit mit der Staatl. Lehr- und Versuchsanstalt Trier-Bernkastel-Kues (Fachbereich Landwirtschaft) nachfolgende Veranstaltung durch. Termin: Dienstag, 01. Februar 2000, Uhr Ort: Hotel Weis, Mertesdorf Thema: Referent: Hofübergaben aus steuerlicher Sicht Herr Sody, Agrardienst und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz Im vergangenen Jahr haben wir das Thema Erben und Vererben behandelt. Eng damit verbunden sind steuerliche Fragen - ganz besonders in landwirtschaftlichen Betrieben. Damit Verpflichtungen, die mit der Übergabe des Betriebes verbunden sind, vom Übernehmer auch steuerlich verwertet werden können, kommt es auf Feinheiten im Übergabevertrag an. Steuerliche Aspekte der Hofübergabe sollen daher im Vortrag von Herrn Sody behandelt werden. Bundesseminar für Mutterkuhhaltung vom (Fr. ) (Sa.) 2000 Programm Freitag, bis Uhr Anreise, Bezug der Unterkünfte Uhr Eröffnung der Seminars Uhr Einfluss der Fütterungsintensität auf die Schlachtkörperqualität von Fleischrindern Dr. Friedrich Weißmann, Bundesforschungsanstalt für Fleischforschung, Kulmbach Diskussionsleitung: U. Crane Uhr Kaffeepause Uhr Abfahrt mit Reisebus nach Prüm Uhr Tierkörperbeurteilung in einem Schlachthof Demonstration: Dr. Weißmann Diskussionsleitung: U. Crane Uhr Abendessen im Hotel Eifelstein, Bitburg Samstag, Uhr Produktionstechnik-Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit Dr. Gölze, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft, Dresden Diskussionsleitung: U. Crane, Uhr Kaffeepause Uhr Erfahrungsberichte - ganzjährige Freilandhaltung Gerhard Pfeifer, praktischer Landwirt, Elkenroth; Norbert Otten, praktischer Landwirt, Strohn Moderation: U. Crane, Dr. Gölze Uhr Mittagessen im Hotel Eifelstern ab Uhr Gemeinsame Fachexkursion mit Reisebus gegen Uhr Besichtigung des Betriebs Norbert Otten, Strohn gegen Uhr Weiterfahrt nach Elkenroth gegen Uhr Besichtigung des Betriebs Pfeifer, Elkenroth Uhr Abschlussdiskussion der Veranstaltung im Betrieb Pfeifer Diskussionsleitung: U. Crane Uhr Abendessen unterwegs bei Altenkirchen Uhr Rückfahrt nach Bitburg zum Hotel Eifelstern Offizielles Ende der Veranstaltung Leitung und Organisation des Seminars OLR Ursula Crane, SLVA Bitburg/Prüm

28 Morbach Ausgabe 3/2000 Anmeldeschluss am 07. Februar 2000 Die Seminargebühren sind ebenfalls bis zum auf folgende Bankverbindung zu überweisen: Kreissparkasse Bitburg-Prüm, J.Mücken vlf-lehrgänge, BLZ , Kto , Kennwort: Mutterk. Der Kostenbeitrag pro Teilnehmer beträgt 190, DM ohne Übernachtung und 280, DM mit 1 Übernachtung. Umweltbundesamt Außenstelle Deuselbach Luftqualität vom bis Alle Werte sind in Mikrogramm je Kubikmeter Luft angegeben. (Uhrzeit MEZ) Dieser Betrag enthält die allgemeinen Seminargebühren wie Busfahrten, Honorare, Verpflegung, Raummiete, Präsente etc. Anfragen und Anmeldungen sind ab sofort zu richten an: SLVA Bitburg/Prüm, Fachstelle für Tierhaltung und Futterbau Kolpingstr. 3-5, D Prüm Tel.: 06551/14860, Fax: 06551/ Wochenmittel Tagesmittel Halbstundenmittel Max. Tag Min. Tag Max. Tag Std. Schwefeldioxid Stickstoffdioxid Schwebstaub* Ozon ** Vergleichsmaßstab sind die in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegten Immissionswerte. Diese betragen im Jahresmittel für Schwefeldioxid 140, für Stickstoffdioxid 80 und für Schwebstaub 150 Mikrogramm je Kubikmeter. * Für Schwebstaub feiner als 10 µm hat die EU-Kommission einen Grenzwert ab 2005 von 50 µg/m3 (Tagesmittel) vorgeschlagen. ** Für Ozon gilt ein Schwellenwert für die Information der Bevölkerung zur gesundheitlichen Vorsorge von 180 µg/m3 (1-Stundenwert) Luftqualität vom bis Der Gehalt der Luft an Stickstoffdioxid (Tagesmittelwerte) lag zwischen 12 Prozent (am 16. Jan.) und 30 Prozent (am 15. Jan.) des Grenzwertes (MIK-Wert, Maximale Immissions-Konzentration nach VDI 2310:100 µg/m3). Bei Schwefeldioxid wurden zwischen 1 Prozent (am 11. Jan.) und 7 Prozent (am 14. Jan.) des Grenzwertes (300 µg/m3 nach VDI 2310) und bei Schwebstaub wurden zwischen 3 Prozent (am 16. Jan.) und 7 Prozent (am 15. Jan.) des Grenzwertes (250 µg/m3 nach VDI 2310) gemessen. Die maximale Ozonkonzentration (Halbstundenwert) von µg/m3 wurde gemessen. Umwelttipp der Woche: Energiesparlampen verbrauchen oft nur einen Bruchteil der Energie normaler Glühbirnen (bis zu 75 % weniger) und haben eine bis zu 20fach höhere Lebensdauer. Bevorzugen Sie deshalb Energiesparlampen. Kompakt-Leuchtstofflampen passen in normale Glühlampenfassung (E 27). Ihre Lichtausbeute ist im Mittel fünfmal so groß wie die normaler Glühlampen, ihr Stromverbrauch ist bis zu zwei Drittel geringer bei gleichzeitig deutlich höherer Lebensdauer als Glühlampen. Wetterdaten: Maximaltemperatur: 4,0 C (14.01., Uhr MEZ) Minimaltemperatur: -3,4 C (16.01., Uhr MEZ) Niederschlagsmenge: 0,1 Liter/ Quadratmeter ( ) Max. Windgeschwindigkeit: 32 km/h (13.01., Uhr MEZ) Höchster Luftdruck: 976 hpa (11.01., Uhr MEZ) Niedrigster Luftdruck: 956 hpa (13.01., Uhr MEZ) Max. Feuchte: 96 % (16.01., Uhr MEZ) Min. Feuchte: 60 % (14.01., Uhr MEZ) Vorherrschende Windrichtung: Umweltbundesamt/Außenstelle Deuselbach Deuselbach / Auf dem Römerkirch 4 Tel.: 06504/9139-0; Fax: 06504/ Nordost-Süd Wir gratulieren Goldene Hochzeit in Morbach - Hundheim Vertreter der Gemeinde Morbach und des Ortsbezirks Morbach werden die Glückwünsche und Präsente der Gemeinde Morbach und des Landkreises Bernkastel-Wittlich sowie des Ortsbezirks Morbach überbringen. Zum Festtag der Eheleute Rech-Butzen gratulieren 2 Kinder und 2 Enkelkinder Dem Jubelpaar Rech-Butzen mögen noch viele gemeinsame Jahre beschieden sein. Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren und wünschen alles Gute Herrn Bernhard Schumacher, geb , Morbach, Bahnhofstr. 55, zur Vollendung des 87. Lebensjahres; Frau Agnes Bija, geb , Hinzerath, Striegelsbungert 6, zur Vollendung des 83. Lebensjahres; Am feiern die Eheleute Hermann Rech und Lydia Rech geb. Butzen, wohnhaft in Hundheim, Balduinstr. 87, das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Am haben sie vor dem Standesbeamten in Morbach die Ehe geschlossen. Frau Minna Kirst, geb , Morbach, Bahnhofstr. 55, zur Vollendung des 85. Lebensjahres; Frau Ilse Kühnberger, geb , Bischofsdhron, Brunnenstr. 12, zur Vollendung des 84. Lebensjahres.

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