Kindergeld. I n h a l t s v e r z e i c h n i s
|
|
- Nadine Breiner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kindergeld I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Wer erhält Kindergeld? 1 II. Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt? 2 III. Welche Voraussetzungen müssen Kinder über 18 Jahren zusätzlich erfüllen? 2 1. Schul-/Berufsausbildung oder Studium 2 2. Kinder ohne Arbeitsplatz 3 3. Kinder ohne Ausbildungsplatz 3 4. Freiwilliges soziales Jahr u.a Behinderte Kinder 3 6. Einkünfte und Bezüge bei über 18jährigen Kindern 3 7. Verheiratete Kinder und Kinder in eingetragenen Lebensgemeinschaften 5 IV. Höhe des Kindergeldes 5 V. Zählkind 5 VI. Andere Leistungen, die eine Zahlung von Kindergeld ausschließen 5 VII. Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld 6 VIII. Was muss man tun, um Kindergeld zu bekommen? 6 IX. Veränderungen in den Verhältnissen 6 I. Wer erhält Kindergeld? Deutsche erhalten gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. Darüber hinaus erhalten auch in Deutschland wohnende Ausländer Kindergeld, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist und für Staatsangehörige der Schweiz. Gleiches gilt für Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenzeitlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Auch unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Kindergeld erhalten. Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Saisonarbeitnehmer, Werkvertragsarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind, auch wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen. Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können Kindergeld (nach dem Bundeskindergeldgesetz) erhalten, wenn sie 1
2 in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sind oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften beziehen, Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sind und in einem der Mitgliedsstaaten leben. II. Für welche Kinder wird Kindergeld gezahlt? Kindergeld wird für Kinder unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Entsprechendes gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums leben. Folgende Kinder werden berücksichtigt: im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder (auch adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat, Pflegekinder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Antragsteller mit ihnen durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist und er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat. Entscheidend ist ferner, dass die Pflegekinder wie eigene Kinder zur Familie gehören, d.h. ein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen. Von einer sog. Haushaltsaufnahme ist nur auszugehen, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers lebt, dort versorgt und betreut wird. Eine bloße Anmeldung bei der Meldebehörde reicht nicht, ebenso eine nur tageweise Betreuung während der Woche. Die Haushaltszugehörigkeit wird hingegen nicht durch eine zeitweilige auswärtige Unterbringung wegen Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium unterbrochen. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (mehr dazu unter Punkt III). Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können, wenn keiner dritten Person ein Anspruch zusteht, Kindergeld für sich selbst nach dem Bundeskindergeldgesetz wie für ein erstes Kind beantragen. III. Welche Voraussetzungen müssen Kinder über 18 Jahren zusätzlich erfüllen? 1. Schul-/Berufsausbildung oder Studium Für ein Kind im Alter von 18 Jahren oder älter kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gewährt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter Berufsausbildung wird die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf verstanden. Die Ausbildungsmaßnahmen müssen auf ein bestimmtes Berufsziel gerichtet sein und notwendige, nützliche oder förderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausübung des angestrebten Berufs vermitteln. Hierzu gehören der Besuch allgemeinbildender Schulen sowie eine weiterführende Ausbildung oder die Ausbildung für einen weiteren Beruf. Die Zahlung von Kindergeld endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind nach der Abschlussprüfung an der (Fach-) Hochschule noch immatrikuliert bleibt. 2
3 Muss die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vorübergehend unterbrochen werden, so wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt. Dies gilt nicht für Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen. Ebenso wird Kindergeld für eine Übergangszeit (Zwangspause) bis zu vier Kalendermonaten gezahlt, und zwar zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, einem entsprechenden Ersatzdienst oder einem Freiwilligendienst, wenn sich tatsächlich eine weitere Berufsausbildung anschließt. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-/Berufsausbildung oder Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben, eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer Ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes. Für die Zeit der Ableistung der genannten Dienste steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu. 2. Kinder ohne Arbeitsplatz Vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird ebenfalls Kindergeld gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Arbeitssuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten (nicht mehr als 400 monatlich) schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. In Fällen, in denen das arbeitsuchende Kind vor Vollendung des 21. Lebensjahres den gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst abgeleistet hat, wird für diese Verzögerungszeit Kindergeld über das 21. Lebensjahr hinaus weitergezahlt. 3. Kinder ohne Ausbildungsplatz Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres steht einem über 18 Jahre alten Kind Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung für die Berücksichtigung als ausbildungsplatzsuchendes Kind setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Die Eigenbemühungen des Kindes müssen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.b. Absagen oder Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Ein Ausbildungsplatzmangel ist hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. 4. Freiwilliges soziales Jahr u.a. Auch bis zum 25. Lebensjahr kann ein Kind berücksichtigt werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableistet. Dieses kann auch im Ausland abgeleistet werden, sofern der Träger seinen Hauptsitz in Deutschland hat. 5. Behinderte Kinder Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein. Sofern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von im Kalenderjahr nicht übersteigen, geht die Familienkasse davon aus, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann. Das Vermögen des behinderten Kindes hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld. 3
4 Das Kindergeld wird in diesen Fällen über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung gezahlt. 6. Einkünfte und Bezüge bei über 18jährigen Kindern Kein Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind wird mehr gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als im Kalenderjahr hat. Unter Einkünfte fallen alle in 2 Abs. 1 EStG aufgeführten Einkünfte (steuerpflichtige Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben). Zu den Einkünften zählen insbesondere: Ausbildungsvergütungen einschließlich vermögenswirksamer Leistungen, Einnahmen aus einer neben der Ausbildung, während einer Übergangszeit oder in den Schul- bzw. Semesterferien ausgeübten Erwerbstätigkeit sowie einmalige Zuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld; bei Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 abzuziehen, soweit nicht höhere Werbungskosten geltend gemacht werden, Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten und des Sparer-Freibetrages, vom Träger gewährte Sachbezüge und Taschengeld während eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920, Hinterbliebenenbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften abzüglich des Versorgungsfreibetrages und Zuschlages zum Versorgungsfreibetrag sowie des Pauschbetrages von 102, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihrem steuerrechtlichen Ertragsanteil abzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrages. Zu den Bezügen gehören alle einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind, sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn. Dies sind insbesondere: Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Sozialgeld, BAföG, soweit als Zuschuss gezahlt, Leistungen an Auszubildende für die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gefördert werden, Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenbetrag aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (ausgenommen Leistungen zur Bestreitung eines durch Körperschaden bedingten Mehrbedarfs), Geld- und Sachbezüge (Unterkunft und Verpflegung) von Wehrdienst- und Zivildienstleistenden einschließlich Weihnachts- und Entlassungsgeld, die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz, die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Geld- und Sachbezüge im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland, nicht besteuerte Zuflüsse bis zur Höhe des Sparer-Freibetrages und des Versorgungs- Freibetrages. Von der Gesamtsumme der Bezüge ist eine Kostenpauschale von 180 pro Kalenderjahr abzuziehen. Höhere Aufwendungen sind absetzbar, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Bezügen stehen. Keine Bezüge sind: Unterhaltsleistungen der Eltern, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld nach der Entbindung, wenn es auf das Erziehungsgeld angerechnet wurde, 4
5 Leistungen der Pflegeversicherung. Mehrere Einkünfte bzw. Bezüge werden zusammengerechnet. Sachleistungen, die das Kind erhält, werden gemäß Sachbezugsverordnung mit den dort genannten Geldwerten berücksichtigt. Negative Einkünfte mindern positive Bezüge. Die Summe der Einkünfte und Bezüge ist um den Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die besonderen Ausbildungskosten (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) zu kürzen. Achtung: Sofern die Einkünfte und Bezüge des Kindes abzüglich des Arbeitnehmer-Pflichtbeitrages zur gesetzlichen Sozialversicherung und der besonderen Ausbildungskosten den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag von überschreiten, entfällt der Kindergeldanspruch für dieses Kind für das gesamte Kalenderjahr. Dies ist auch dann der Fall, wenn Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder eine andere Erhöhung der Ausbildungsvergütung zum Überschreiten des Jahresgrenzbetrages geführt haben. Bereits erhaltenes Kindergeld muss zurückgezahlt werden. Ein Verzicht auf Teile der dem Kind zustehenden Einkünfte und Bezüge wird kindergeldrechtlich nicht anerkannt, d.h. es wird von den Beträgen ohne Verzicht ausgegangen. 7. Verheiratete Kinder und Kinder in eingetragenen Lebensgemeinschaften Ist ein volljähriges Kind verheiratet, wird es grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt, weil mit der Heirat nicht mehr die Eltern zum Unterhalt des Kindes verpflichtet sind, sondern der Ehegatte. Etwas anderes gilt, wenn die Eltern weiterhin für ihr Kind aufkommen, weil Einkünfte und Bezüge des Kindes sowie das verfügbare Einkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners so gering sind, dass der Unterhalt des Kindes nicht sichergestellt ist. Entsprechendes gilt auch für die von ihrem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner getrennt lebenden oder geschiedenen Kinder sowie Kinder mit Unterhaltsanspruch nach 1615 Buchst. I BGB. IV. Höhe des Kindergeldes Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt: für die ersten drei Kinder jeweils 154 für jedes weitere Kind 179 Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. V. Zählkind Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt. Sind bei einem älteren Zählkind mindestens drei jüngere Kinder vorhanden, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zählkind die drei jüngeren Kinder in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen 2., 3. und 4. Kind, so dass für das jüngste Kind statt 154 das höhere Kindergeld für ein 4. Kind von 179 gezahlt wird. VI. Andere Leistungen, die eine Zahlung von Kindergeld ausschließen Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn ein Kind Anspruch hat auf: Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind, Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die dem 5
6 Kindergeld vergleichbar sind. Demnach ist ein Anspruch auf Kindergeld dann ausgeschlossen, wenn dem Berechtigten oder einer anderen Person für das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Aber auch hier kann das Kind, für welches kein Kindergeld gezahlt wird, als sog. Zählkind berücksichtigt werden. Sind Kinderzuschuss oder Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt. VII. Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld Der Anspruch des Berechtigten besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem Ende der Entstehung. Die Kindergeldzahlung findet ihr Ende zunächst mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Hat das Kind am 1. des Monats Geburtstag, so endet der Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat. Eine Weitergewährung kommt nur in Betracht, wenn es sich z.b. in Schuloder Berufsausbildung oder im Studium befindet und dies der Familienkasse nachgewiesen wird. Mehr hierzu unter Punkt III. VIII. Was muss man tun, um Kindergeld zu bekommen? Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.b. Steuerberater) gestellt werden. Der Antrag ist an die zuständige Familienkasse zu richten, also dort wo der Berechtigte wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Unter oder können entsprechende Vordrucke heruntergeladen werden. Das Kind kann einen solchen Antrag erst stellen, wenn es 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig ist. Wird Kindergeld aufgrund der Geburt eines Kindes beantragt, so ist die Geburtsurkunde im Original erforderlich und ausreichend, wenn keine Zweifel bestehen, dass das Kind in den Haushalt der Eltern aufgenommen ist. Bei Kindern über 18 Jahren sind folgende Unterlagen notwendig: für ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium eine Bescheinigung der Schule, Hochschule oder des Ausbildungsbetriebes, aus welcher Art und Dauer der Ausbildung hervorgehen. Ggf. ist anzugeben und nachzuweisen, in welcher Höhe das Kind Einkünfte erzielt oder Bezüge erhält. Bei einem über 25Jährigen sind Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes durch eine Dienstzeitbescheinigung zu belegen. Die Fortdauer des Studiums ist jedes Jahr, spätestens im Oktober, durch eine Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. für Kinder ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich (siehe unter Punkt III 1, 2, 3). für Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr muss der Dienst durch eine Bescheinigung des Trägers nachgewiesen werden. für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung berücksichtigt werden Sollen, ist eine amtliche Bescheinigung über die Behinderung vorzulegen, hierzu zählen z.b. Behindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder Rentenbescheid. Auch ein ärztliches Gutachten/Bescheinigung reicht aus, wenn aus ihr der Umfang, Beginn und Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit des Kindes hervorgehen. alle Einkünfte und Bezüge des Kindes sind nachzuweisen. IX. Veränderungen in den Verhältnissen Gemäß 68 Abs. 1 EStG ist der Empfänger von Kindergeld verpflichtet, der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in den Verhältnissen und denen ihrer Kinder mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn entscheidungserhebliche Daten bisher nicht vom Empfänger, sondern von dessen Kind der Familienkasse übermittelt worden sind oder über den Antrag noch nicht entschieden worden ist. Hierzu zählen selbstverständlich auch Veränderungen, die erst nach dem Ende des Kindergeldbezugs bekannt werden, 6
7 wenn sie sich rückwirkend auf den Kindergeldanspruch auswirken können. Eine entsprechende Veränderungsmitteilung ist unter oder zu finden. Wer Veränderungen verspätet oder gar nicht der Familienkasse mitteilt, muss das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem muss derjenige mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. 7
Anspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
MehrLohnsteuer. Lohnsteuerkarte
Lohnsteuer Lohnsteuerkarten Steuerklassen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten Wenn sich etwas ändert (z.b. Heirat oder Geburt eines
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrErklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Familienkasse Name Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zu den Verhältnissen eines
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrErklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes
Name und Vorname des/der Kindergeldberechtigten Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID des/der Kindergeldberechtigten Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.: Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrMerkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten
Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrAntrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller
Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen
MehrKG 51R F K. 1 Antragsteller(in): 2 Ehegatte des Antragstellers / der Antragstellerin: unter der angegebenen Anschrift wohnhaft seit
Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID Antrag auf Kindergeld für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen (Art. 67, 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) KG 51R Telefonische
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrChristof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich
MehrSatzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrVom 21. Dezember 2006
Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)
MehrErläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
Mehrjogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten... 1 1. Allgemein... 2 2. Förderungsdauer und -höhe... 2 3. Nachweis der Betreuungskosten... 2 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften...
MehrKG 51R F K. 1 Antragsteller(in): 2 Ehegatte des Antragstellers / der Antragstellerin: unter der angegebenen Anschrift wohnhaft seit
Kindergeld-Nr. F K Steuer-ID des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland Antrag auf Kindergeld für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen (Art. 67,
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrEine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung
kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an
MehrWurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet? Nein Ja, am Die Angaben werden erbeten zum
Erkrankung/Unfall drop-down: ~ Erkrankung / ~ Unfall Ermittlung Hinterbliebenenrente Angaben für Name, Vorname, Geburtsname, geb. PLZ, Anschrift Sehr geehrte Damen und Herren, geehrte Frau / ~ Sehr geehrter
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrFragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld
Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt
MehrKindergeld-Merkblatt 2010
Kindergeld-Merkblatt 2010 Zu diesem Merkblatt Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst auch den
MehrMerkblatt. Kindergeld. Familienkasse
Merkblatt Kindergeld Familienkasse Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wer erhält Kindergeld? 6 2. Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? 7 3. Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich
MehrKind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland
Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland Inhalt Mutterschaftsgeld 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Elternzeit 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland 4 Deutsches Kindergeld
MehrWohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf
Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen
MehrÜbersicht Anspruchsberechtigung Zuschlag nach 22 Abs. 7 SGB II
Arbeitshilfe zu Kosten der Unterkunft für Schüler, Studierende und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten Übersicht Anspruchsberechtigung Schüler
MehrKind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden
Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland
MehrWege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -
Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrHaben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?
Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrMerkblatt. Kindergeld. Familienkasse
Merkblatt Kindergeld Familienkasse Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wer erhält Kindergeld? 6 2. Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? 7 3. Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich
MehrFamilienbesteuerung: Konkubinat
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden Familienbesteuerung: der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39 III; 10 V u. VI, 36 l, 38 I d, f, h; 63 DBG 214 II; 9, 212 I, 213 1. spaar
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrMindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015
Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
MehrKontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto
Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes
MehrRund ums Kind. Wir möchten Ihnen die steuerliche Entlastung rund ums Kind kurz darstellen: Inhaltsverzeichnis
Rund ums Kind Wir möchten Ihnen die steuerliche Entlastung rund ums Kind kurz darstellen: Inhaltsverzeichnis 1. Kindergeld/Kinderfreibetrag 2. Betreuungsfreibetrag 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrEStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05
BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrUlrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
MehrLösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrP-Konto-Information für Betroffene
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrKindergeld-Merkblatt 2011
Kindergeld-Merkblatt 2011 Stand: Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Wer erhält Kindergeld? 2. Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten? 3. Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Mehr51379 Leverkusen 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
Stadt Leverkusen Unsere Öffnungszeiten in der Antragsannahme: Fachbereich Soziales montags, mittwochs und freitags Miselohestr. 4 von 8.30 Uhr 12.30 Uhr Erdgeschoß, Zimmer 21 donnerstags (nur für Berufstätige)
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrAKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrArbeitsmarktzulassung
Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für kroatische Staatsangehörige 1 Die nachfolgenden Informationen beschreiben die wesentlichen Voraussetzungen zur
MehrVorname. Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer: E-mail:
Vorname: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer: E-mail: An Kreisstadt Olpe Der Bürgermeister Amt Bildung, Soziales und Sport Franziskanerstraße 6 57462 Olpe Antrag: - auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
Mehr(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.
Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrFinanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrMuss ich mich an den Kosten beteiligen?
Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrR i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995
R i c h t l i n i e n zur Förderung der Jugendarbeit und Tagespflege gültig ab 01. Jan. 1995 4.2 A. Jugendarbeit Im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem Landkreis Cloppenburg, übernimmt
MehrHier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim
FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung
Mehr1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.
Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit
Mehr5 Versicherungspflicht
5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrLeitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.
Leitsätze: 1. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG ist auf andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als die Schweiz (hier: Liechtenstein) nicht entsprechend anwendbar. 2. Besondere
MehrAufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!
2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
Mehr