bav 2015 Im Spannungsfeld zwischen Regulierung, Kapitalmärkten und Demographie

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1 Pascal Bazzazi/Guido Birkner (Hrsg.) bav 2015 Im Spannungsfeld zwischen Regulierung, Kapitalmärkten und Demographie Auszug aus dem Buch: Niedrigzins frisst Rente die unumgängliche Konsequenz? Von Dr. Rafael Krönung LEITER-bAV.de

2 bav 2015 Niedrigzins frisst Rente die unumgängliche Konsequenz? Auswirkungen des Niedrigzinses auf die betriebliche Altersversorgung und Lösungsansätze für eine zukunftsfeste und attraktive Betriebsrente Von Dr. Rafael Krönung Welche Auswirkungen hat der Niedrigzins auf die bav? Lohnt sich bav noch? Niedrigzinsen fressen Altersvorsorge auf Wie kann ich meine Rente retten?, Niedrigzinsen gefährden Betriebsrenten oder auch Altersvorsorge das leere Versprechen : Überschriften wie diese in den Medien führen zur Verunsicherung darüber, ob sich betriebliche Altersversorgung (bav) vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase noch lohnt. 1 Um sich dieser Frage zu nähern, bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Ob und inwieweit das Niedrigzinsumfeld aus Sicht der Arbeitnehmer Einfluss auf die Versorgung hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Versorgungszusagen ohne Partizipation der Arbeitnehmer am Kapitalanlageerfolg Lautet die Höhe der Versorgungszusage auf einen fixen Betrag oder einen gewissen Prozentsatz des Einkommens, den der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene im Versorgungsfall oftmals in Abhängigkeit von der erbrachten Dienstzeit als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente erhalten, so ist die Leistung unabhängig von den Kapitalmärkten definiert. Das Niedrigzinsumfeld hat aus Sicht des Arbeitnehmers keine direkte Auswirkung auf die Höhe der Versorgung. Leidtragende des Niedrigzinsumfelds sind bei diesen Zusagen regelmäßig die Arbeitgeber. Bei Durchführung der Altersversorgung als Direktzusage sind Rückstellungen zu bilden. Der Rechnungszins, 1 Bild.de: Niedrigzinsen fressen Altersvorsorge auf Wie kann ich meine Rente retten? vom ; Handelsblatt.com: Niedrigzinsen gefährden Betriebsrenten vom ; Zeit.de: Altersvorsorge das leere Versprechen vom

3 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit der nach Handelsgesetzbuch (HGB) zur Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zu verwenden ist, ist seit Dezember 2011 von 5,14 Prozent p. a. auf 4,66 Prozent p. a. gesunken. 2 Der nach internationaler Rechnungslegung zu verwendende Zins hat sich im gleichen Zeitraum sogar um circa 2,0 Prozentpunkte auf ein Niveau von unter 2,5 Prozent vermindert. Dies führt in den Bilanzen der Arbeitgeber zu enormen zusätzlichen Belastungen aufgrund steigender Pensionsrückstellungen. Im Bereich der Pensionskassen 3 sind ebenfalls Tarife vorzufinden, bei denen die Arbeitnehmer beziehungsweise Versicherten nicht überschussberechtigt sind, da ihnen feste, eventuell gehalts- und dienstzeitabhängige Leistungshöhen zugesagt wurden. Überschussberechtigt sind in diesem Fall die Arbeitgeber. Die von ihnen zu zahlenden Beiträge verringern sich, wenn das Kapitalanlageergebnis besonders positiv ausfällt. Gleichermaßen steigen die Beiträge des Arbeitgebers, wenn überrechnungsmäßige Erträge der Pensionskasse ausbleiben. Letzteres ist im derzeitigen Marktumfeld zunehmend zu beobachten. Zusätzlich sind teilweise weitere Zuwendungen der Arbeitgeber notwendig geworden, damit auf diesem Weg die Pensionskassen in die Lage versetzt werden konnten, die zugesagten Leistungen auch weiterhin dauerhaft zu erbringen. Vereinzelt ist es bereits zu Leistungskürzungen gegenüber den Versicherten gekommen, für die dann aufgrund der Subsidiärhaftung der Arbeitgeber einstehen musste. Obwohl die Arbeitnehmer bei den Zusagen ohne Partizipation am Kapitalanlageergebnis nicht unmittelbar betroffen sind, führen die im Zuge der Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen und finanziellen Risiken der Arbeitgeber dazu, dass viele ihre bestehenden Versorgungswerke auf den Prüfstand stellen und zum Beispiel den Versuch unternehmen, das Leistungsniveau zu senken oder für Neueintritte keine bav in der bisherigen Form mehr anzubieten. Mittelbare Betroffenheit der Arbeitnehmer 2 Stand des Abzinsungssatzes gemäß 253 Abs. 2 HGB zum Ende September 2014 für Restlaufzeiten von 15 Jahren gemäß Deutscher Bundesbank. 3 Die Pensionskassen werden exemplarisch für die mittelbaren Durchführungswege betrachtet. 243

4 bav 2015 Versorgungswerke mit Partizipation der Arbeitnehmer am Kapitalanlageerfolg Direkte Auswirkungen auf die Betriebsrente durch die Niedrigzinsphase sind für Arbeitnehmer in den Fällen zu erwarten, in denen die Rentenhöhe von den an den Kapitalmärkten erzielten Erträgen abhängt. Dies ist im Rahmen der Direktzusage zum Beispiel bei sogenannten wertpapiergebundenen Zusagen der Fall, bei denen der für die bav zur Verfügung gestellte Aufwand am Kapitalmarkt angelegt wird und die aus dem zur Verfügung gestellten Aufwand resultierende Rente des Arbeitnehmers bis zu gewissen Grenzen von der künftigen Entwicklung der Kapitalanlagen abhängig ist. Negative Auswirkungen der Niedrigzinsphase sind aber nur dann zu erwarten, wenn die Kapitalanlage tatsächlich schwerpunktmäßig in den Anlageklassen erfolgt, die von der Niedrigzinsphase betroffen sind. Eine enge Verknüpfung mit der Niedrigzinsphase besteht bei den über Pensionskassen gewährten Versorgungen mit Überschussbeteiligungen zugunsten der Versicherten. Hier ergeben sich die Garantieleistungen üblicherweise aus den Beiträgen und den Umrechnungsfaktoren, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Pensionskasse festgelegt sind. Die Garantieleistungen sind aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen sehr vorsichtig festzulegen, damit sichergestellt ist, dass die Pensionskasse die zugesagte Versorgungsleistung mit großer Sicherheit auf Basis der eingenommenen Beiträge und der erzielten Kapitalerträge dauerhaft erbringen kann. Erzielt die Pensionskasse über den eingerechneten Garantiezins hinausgehende Kapitalerträge, so werden Überschüsse gewährt, welche die Garantieleistungen weiter erhöhen. Pensionskassen sind traditionell und aufgrund aufsichtsrechtlicher Erfordernisse sehr umfangreich in festverzinslichen Wertpapieren investiert. Dies stellt die Pensionskassen vor immer größere Herausforderungen, die zugesicherten Garantieverzinsungen zu erwirtschaften, und verringert ihre Fähigkeit, Überschüsse zu generieren. Zudem ist zu beobachten, dass die bei unveränderten Beiträgen gewährten Garantieleistungen bei neu eingeführten Tarifen aufgrund abgesenkter Rechnungszinsen gegenüber Alttarifen massiv absinken. 244

5 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit Das Dilemma der Zinsgarantie Anforderungen von Arbeitgebern an eine zeitgemäße bav Typische Anforderungen, die von Arbeitgebern an eine moderne bav gestellt werden, lauten regelmäßig wie folgt: Der Aufwand des Arbeitgebers für die bav ist kalkulierbar und flexibel gestaltbar. Arbeitnehmerbeiträge oder Entgeltumwandlungen können in das Versorgungssystem integriert werden. Es besteht die Möglichkeit zur bilanziellen Neutralität bei Bilanzierung nach HGB und internationalen Grundsätzen. Risiken für den Arbeitgeber sollen möglichst vermieden werden. Das Ziel der bilanziellen Neutralität lässt sich bei Zusagen mit der zuvor bereits thematisierten Partizipation der Arbeitnehmer oder Versicherten an den Kapitalerträgen erreichen. Zum Beispiel kann ein externer Versorgungsträger eingebunden werden, an den Beiträge abgeführt werden und daher keine Rückstellungen beim Arbeitgeber zu bilden sind. 4 Bei Finanzierung im Wege der Direktzusage ist sie dann möglich, wenn die Höhe der Versorgung wie bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen an den Wert von Kapitalanlagen gebunden wird. Solange gewisse Mindestgarantien erfüllt werden, entspricht die Verpflichtung dem Wert der Kapitalanlagen. Durch eine geeignete Ausgestaltung, durch die die Kapitalanlagen als Deckungsvermögen im Sinne des HGB beziehungsweise als Plan- Assets im Sinne des IAS 19 qualifiziert werden, ist dann eine vollständige Saldierung der Verpflichtungen und Kapitalanlagen möglich, so dass sich die Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite verkürzt. Der Fokus auf den jährlich abgrenzbaren und variabel gestaltbaren Versorgungsaufwand hat zur Verbreitung der beitragsorientierten Versorgungszusagen geführt. Diese funktionieren nach dem Prinzip, dass zunächst der maßgebliche Beitragsaufwand festgelegt wird. Dieser Beitragsaufwand wird entweder unmittelbar in eine Rentenanwartschaft transformiert beitragsorientierte Leistungszusage nach dem Verrentungsprinzip oder zunächst verzinslich Zunehmende Verbreitung beitragsorientierter Versorgungszusagen 4 Im Fall der Bilanzierung nach internationaler Rechnungslegung gilt dies lediglich dann, wenn die Zusage gemäß den Regelungen für Defined Contribution Plans im Sinne von 8 des IAS 19, Stand Juni 2011, erfasst werden kann. 245

6 bav 2015 angesammelt und im Versorgungsfall in eine Rente umgerechnet beitragsorientierte Leistungszusage nach dem Sparprinzip oder auch Beitragszusage mit Mindestleistung. Im letzteren Fall können biometrische Risiken dadurch reduziert werden, dass das im Versorgungsfall vorhandene Kapital in eine wertgleiche Rente transformiert wird. Der Eintritt des Todes oder der Invalidität während der Anwartschaftsphase stellt somit kein Risiko aus Sicht des Arbeitgebers oder der Pensionskasse dar. In den nachfolgenden Abschnitten wird aufgezeigt, dass gerade bei den beitragsorientierten Leistungszusagen (bolz) und den Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) und somit bei den Zusagen, deren Verbreitung stark zugenommen hat, die Herausforderungen aufgrund sich ändernder Zinsphasen besonders groß sind. Was ist die geeignete Zinsgarantie? Rechnungszins bei bolz und BZML Zur Transformation der Beiträge beziehungsweise des angesammelten Kapitals in lebenslange Leistungen kommen bei bolz und BZML Verrentungsfaktoren zur Anwendung, deren Höhe im Wesentlichen von den Annahmen zu den biometrischen Rechnungsgrundlagen Durchschnittliche Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand* und Höchstrechnungszins gemäß Deckungsrückstellungsverordnung, in % Höchstrechnungszins 3,5 4,0 3,25 2,75 2,25 1,75 1,25 0 1/69 1/72 1/75 1/78 1/81 1/84 1/87 1/90 1/93 1/96 1/99 1/02 1/05 1/08 1/11 1/14 *Umlaufrendite börsenorientierter Bundeswertpapiere (Stand 7/2014). Quelle: Deutsche Bundesbank. 246

7 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit und zum Rechnungszins abhängig ist. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen umfassen unter anderem Wahrscheinlichkeiten zur Sterblichkeit und somit zur Lebenserwartung, während der Rechnungszins der dauerhaft zugesagten (Mindest-)Verzinsungsgarantie der Beiträge oder des angesammelten Kapitals entspricht. Bei Zusagen mit Partizipation an Kapitalerträgen wird der Rechnungszins regelmäßig vorsichtig angesetzt. Über den Rechnungszins hinausgehende zukünftige Ertragsrealisierungen führen zu Erhöhungen der garantierten Leistungen in Form von Überschussbeteiligungen. Ohne Partizipation an den Kapitalanlageerträgen sollte der Rechnungszins eine dauerhaft ausreichend attraktive und möglichst angemessene Verzinsung der eingesetzten Beiträge bewirken. Die Entwicklung der Umlaufrenditen der öffentlichen Hand und des zulässigen Höchstrechnungszinses für die Lebensversicherungsunternehmen während der letzten 45 Jahre in der Abbildung auf Seite 246 verdeutlicht die Schwierigkeiten hinsichtlich der Einschätzung zum sicheren Zins. Die dargestellten Höchstrechnungszinsen galten ausgehend von der Zinshistorie, auf die man zurückblickte zur jeweiligen Zeit immer als ausreichend vorsichtig. Ein unmöglich zu lösendes Problem stellt sich bei der Festlegung eines dauerhaft angemessenen und hinreichend attraktiven Zinses, wie er für bolz ohne Überschussbeteiligungen benötigt wird. Noch in den neunziger Jahren wurden regelmäßig unmittelbare bolz auf Basis eines Rechnungszinses von 7 Prozent oder mehr erteilt. Dies war aus Gesichtspunkten der Attraktivität der bav erforderlich, da bei alternativer Verwendung der für die bav eingesetzten Beiträge ohne weiteres entsprechende Verzinsungen erzielt werden konnten. Aus heutiger Sicht kann bereits eine garantierte Verzinsung in Höhe von 2,5 Prozent als attraktiv angesehen werden, da sich entsprechende risikolose Erträge kaum noch erzielen lassen. Es zeigt sich, dass es nicht möglich ist, eine Verzinsung festzulegen, die über die für die bav maßgeblichen Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten immer als angemessen oder attraktiv beziehungsweise risikolos gelten kann. Gerade die Zinsfestlegung nimmt aber bei bolz oder BZML eine ganz zentrale Rolle ein, wie die Tabelle auf Seite 248 verdeutlicht. Hierbei handelt es sich um altersabhängige Langfristige Zinsfestsetzung nahezu unmöglich 247

8 bav 2015 Altersabhängige Verrentungsfaktoren bei unterschiedlichem Rechnungszins in % Alter Rechnungszins 0,00 % 1,25 % 2,75 % 4,00 % 6,00 % 20 3,5 7,1 16,1 30,9 81,9 35 3,5 5,9 10,9 17,6 36,0 50 3,5 5,0 7,5 10,3 16,5 65 3,6 4,3 5,2 6,1 7,5 Verrentungsfaktoren basierend auf: Biometrie der Richttafeln 2005 G, Geburtsjahrgang 1985, Mischung Männer zu Frauen 1:1, Anwartschaft auf Invaliden- und Altersrente (ab Alter 65) sowie 60 Prozent Hinterbliebenenrente. Quelle: Aon Hewitt. Verrentungsfaktoren für eine bolz, die auf unterschiedlichen Rechnungszinssätzen beruhen. Demnach erhält ein 35-Jähriger für einen Beitrag von Euro bei einem Rechnungszins von 6,0 Prozent eine Versorgungsanwartschaft auf lebenslange Invaliden- und Altersrente zuzüglich 60 Prozent Hinterbliebenenanwartschaft in Höhe von 360 Euro jährlich, während sich bei einem Rechnungszins von 0 Prozent lediglich 35 Euro jährlich ergeben, was einer Verminderung um mehr als 90 Prozent entspricht. Der Beitrag eines 50-Jährigen für einen vor 15 Jahren bei einer Pensionskasse eingeführten Tarif Rechnungszins 4,0 Prozent führt zu einer Garantieleistung, die mehr als doppelt so hoch ist wie diejenige, die sich aus demselben Beitrag in einem nunmehr eingeführten Tarif Rechnungszins 1,25 Prozent ergeben würde. Geringe Zinsgarantie und Überschussbeteiligung als optimale Lösung? Kompensation geringer Garantiezinsen durch Überschüsse? Besteht die Antwort auf die Problematik des geeigneten beziehungsweise sicheren Zinses für Arbeitgeber oder auch Pensionskassen darin, einen sehr geringen Rechnungszins anzusetzen, um im Gegenzug auf höhere Überschüsse zu vertrauen, welche das anfänglich geringe Garantieniveau wieder ausgleichen? Tatsächlich lässt sich in der Praxis beobachten, dass die bestehenden bolz und BZML vom Prinzip her oft unverändert bleiben und lediglich das Niveau der Garantieleistungen abgesenkt wird, indem der für die Verrentungsfaktoren verwendete Rechnungszins vermindert wird. Dies 248

9 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit Garantien vs. Überschüsse Bausteinsumme/Rentenhöhe Bausteinsumme/Rentenhöhe Tarif 4 % Bausteinsumme/Rentenhöhe Tarif 1,75 % (inkl 2,25 % Überschussbeteiligung p.a.) Summe der Rentenzahlungen ab Alter 65 Tarif 4 % Summe der Rentenzahlungen ab Alter 65 Tarif 1,75 % (inkl 2,25 % Überschussbeteiligung p.a.) Summe Rentenzahlungen ab Quelle: Aon Hewitt Alter in Jahren 0 geschieht oft unter der Annahme, dass die künftigen, entsprechend höher ausfallenden Überschüsse dazu führen, dass der niedrigere Rechnungszins ausgeglichen wird. Ist es aber wirklich zutreffend, dass sich bei einer Zusage, die einen Garantiezins von 1,75 Prozent vorsieht, im Ergebnis dieselben Leistungen wie bei einer Zusage mit einem Garantiezins von 4,0 Prozent ergeben, wenn sich die tatsächlich erzielte Rendite in beiden Tarifen auf 4,0 Prozent oder mehr beläuft? Wird die Differenz im Rechnungszins durch entsprechend höhere Überschüsse gleichwertig substituiert? In der Abbildung oben sind die Anwartschaften bis zum Alter von 65 Jahren beziehungsweise die Renten ab dem Alter von 65 Jahren zweier bolz gegenübergestellt. Im Tarif 4,0 Prozent ergeben sich die Anwartschaften durch die Verrentung der jährlichen Beiträge und Aufsummierung der so ermittelten Rentenbausteine. Im Tarif 1,75 Prozent fallen die Rentenbausteine für Beitragszahlungen gleicher Höhe deutlich geringer aus. Zusätzlich erhöhen sich im Tarif 1,75 Prozent die Anwartschaften und Renten durch eine Überschusszuteilung in Höhe von 2,25 Prozent jährlich. In beiden Fällen erzielt der Versorgungsträger also eine tatsächliche Rendite von 4,0 Prozent. Es zeigt sich, dass die Rente für den Tarif mit 1,75 Prozent Garantien versus Überschüsse 249

10 bav 2015 Garantiezins im Rentenbeginn trotz der bis dahin gewährten Überschüsse signifikant niedriger ausfällt. Erst im Alter von circa 78 Jahren erreicht die Rentenhöhe das Niveau, das im Tarif mit 4,0 Prozent Garantiezins bereits ab Rentenbeginn gewährt wird. Summiert man den Nominalwert der ab Pensionierung gezahlten Renten auf, führt dies dazu, dass der Versicherte im Tarif mit Garantiezins 1,75 Prozent nahezu 90 Jahre alt werden muss, um in Summe mehr nominale Rentenzahlungen bezogen zu haben, als er im Tarif 4,0 Prozent erhalten hätte. Die anfänglich geringeren Garantieleistungen werden durch Überschüsse offenbar nur dann kompensiert, wenn der Rentner überdurchschnittlich lange lebt. Der Grund hierfür besteht darin, dass sich die Verzinsungsannahme in Höhe von 1,75 Prozent auf die gesamte erwartete Laufzeit der Verpflichtung also auch auf die Rentenbezugszeit bezieht. Die Verrentungsfaktoren auf Basis von 4,0 Prozent nehmen also die höheren zukünftigen Verzinsungen für die erwartete Lebensdauer vorweg und geben diese in Form höherer garantierter Leistungen an die Versicherten beziehungsweise Mitarbeiter weiter. Zwischenfazit Gerade moderne bav von Niedrigzinsumfeld belastet Die Anforderungen an eine zeitgemäße bav haben dazu geführt, dass bolz und BZML mittlerweile die gängigsten Modelle für neuerteilte bav-versorgungsversprechen darstellen. Gerade hier ist der Rechnungs- oder Garantiezins eine entscheidende Größe zur Bestimmung der letztlich resultierenden Leistungen aus Sicht der Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer ist ein möglichst hoher Rechnungszins wünschenswert. Die zugesagten Zinsgarantien verlagern das Risiko, dass sich die Beiträge und Versorgungsaufwendungen aufgrund geringer Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit der Zusage mit weniger als dem Garantiezins fortentwickeln, auf die Pensionskasse beziehungsweise den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber sind in den zurückliegenden Jahren aufgrund des Niedrigzinsumfelds mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die bav belastet worden. Im Ergebnis scheuen Arbeitgeber zunehmend und aus nachvollziehbaren Gründen davor zurück, Risiken aus höheren Garantieverzinsungen langfristig selbst oder wegen der bestehen- 250

11 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit den Subsidiärhaftung bei Durchführung der bav über eine Pensionskasse mittelbar tragen zu wollen. Die Risiken und Chancen der Kapitalmärkte werden daher immer häufiger in Form geringer Garantien bei gleichzeitiger Partizipation an den Kapitalerträgen auf die Mitarbeiter übertragen. Die oftmals vorherrschende Einschätzung, dass die geringeren Garantieleistungen durch Überschüsse vollständig ausgeglichen werden, ist in den üblichen Zusagekonzepten nicht zutreffend. Vielmehr sinkt die Rentenhöhe durch die verringerten Zinsgarantien nachhaltig. Dies ist weder im Interesse der Arbeitnehmer noch im Interesse der Arbeitgeber, die ihrerseits eine entsprechende Wertschätzung der angebotenen bav nur dann erwarten können, wenn nicht nur der Beitrag, sondern auch die resultierende Leistung ausreichend attraktiv ist. Konzept für eine attraktive Betriebsrente trotz Niedrigzinsphase Umdenken bei den Garantien: schwankende Rentenhöhen Aufgrund der bislang üblichen Garantie einer gleichbleibenden oder durch Überschüsse wachsenden Rente muss die anfänglich gewährte Rentenhöhe sehr vorsichtig bestimmt werden. Gäbe es diese Garantie nicht, müssten die Annahmen, die zur Festlegung der Rente herangezogen werden, keine großen Sicherheiten enthalten. Anstelle von sehr vorsichtigen Rechnungsannahmen könnte man optimistischere und realistischere Rechnungsannahmen verwenden. Die Startrente im Versorgungsfall würde dann zum Beispiel nicht auf der Annahme beruhen, dass dauerhaft 1,25 Prozent in der Kapitalanlage erreicht werden können, sondern auf der Erwartung, dass es langfristig immer noch möglich ist, 3,0 bis 4,0 Prozent an Verzinsung zu erzielen. Preis der Zinsgarantie aus Sicht der Rentenbezieher Eine so kalkulierte Rente fällt wesentlich höher aus als die Rente, die sich im Status quo ermittelt. Im Status quo hätte ein Rentner also beispielsweise die lebenslange Rentengarantie von über Euro. Dieser Betrag wird sich aufgrund von Überschussbeteiligungen noch erhöhen. In einem Konzept mit schwankender Rentenhöhe ergäbe 251

12 bav 2015 sich hingegen eine Anfangsrente von eventuell Euro. Realisieren sich die hier zugrunde gelegten Erwartungen, kann diese anfänglich gewährte Startrente lebenslänglich im Wesentlichen unverändert gewährt werden. Werden die Erwartungen verfehlt, resultiert hieraus ein moderates Absinken der Rente, während bei übertroffenen Erwartungen Rentenerhöhungen die Konsequenz wären. Die Sicherheiten und Garantien, die der Status quo gegenüber einer Zusage mit schwankender Rentenhöhe bietet, werden vom Versorgungsberechtigten durch deutlich geringere anfängliche Rentenhöhen erkauft. Je geringer der Rechnungszins ausfällt, desto höher ist der Preis für die Garantie lebenslänglich gleichbleibender oder steigender Renten. Ob Versorgungsberechtigte den Wert der Garantien tatsächlich so hoch wertschätzen, dass sie auf einen ansonsten deutlich höheren Rentenzahlbetrag verzichten würden, ist fraglich. Funktionsweise der BZML mit schwankender Rentenhöhe Konzept der Mindestgarantierente und der Zahlrente. Das nachfolgend vorgestellte Konzept basiert auf der Idee der BZML, die auf den Rentenbezugszeitraum erweitert wird. Trotz der Bezeichnung BZML sollte das Prinzip in analoger Weise auch als bolz auf dem Weg der Direktzusage gestaltbar sein. In der Ansparphase fließen die Beiträge auf ein für jeden Arbeitnehmer beziehungsweise Versicherten individuell geführtes Versorgungskonto. Positive Kapitalanlagerenditen erhöhen die individuellen Versorgungskonten, während negative Jahre auch zu Reduzierungen führen können. Im Zeitpunkt des Versorgungsfalls Alter muss die gesetzlich definierte Mindestleistung zur Verfügung stehen, die sich auf die Summe der eingezahlten Beiträge beläuft. 5 Im Versorgungsfall findet die Umrechnung des individuellen Versorgungskontos in eine laufende Rente statt. In einem ersten Schritt wird auf Basis der Beitragssumme und unter Verwendung von sehr sicher gewählten Rechnungsannahmen eine Garantierente ermittelt, die bis zum Lebensende nicht unterschritten werden kann. Auf 5 Bei einem über den Wert des Versorgungskontos hinausgehenden Risikoschutz in Form von Zurechnungszeiten für den Fall der Invalidität oder des Todes würde sich die Mindestleistung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) aus der Summe der Beiträge abzüglich der Risikoprämien zusammensetzen. 252

13 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit Beitragszusage mit Mindestleistung mit variabler Rentenhöhe Anwartschaftsphase (Entwicklung Kapitalkonto) Rentenbezugsphase (Entwicklung Zahlbetrag) Verrentung in Zahlbetrag = Garantie- und Zusatzrente (realistische Prämissen) Verrentung in Garantierente (vorsichtige Prämissen) Jahre Garantie = Beitragssumme/Garantierente Wert der Kapitalentwickling/Zusatzrente Quelle: Aon Hewitt. Rentenbeginn diese Weise wird der Idee der BZML Rechnung getragen. Insbesondere wird vermieden, dass eine vom deutschen Betriebsrentenrecht nicht erfasste reine Beitragszusage vorliegt. Im zweiten Schritt wird auf Basis des vorhandenen Kapitals eine Zahlrente festgestellt. Diese für die Auszahlung der Rente an den Versorgungsberechtigten maßgebliche Rente ist ihrer Höhe nach nicht dauerhaft garantiert, sondern kann sich erhöhen oder auch vermindern. Eine Unterschreitung der Garantierente ist dabei allerdings lebenslänglich ausgeschlossen. Die Zahlrente wird jährlich der Höhe nach angepasst. Die Anpassung hängt davon ab, wie sich das insgesamt für das Rentnerkollektiv vorhandene Kapital im Verhältnis zu dem Betrag entwickelt, der zur dauerhaften Gewährung der zuletzt gezahlten Renten benötigt wird. Es findet also ein Vergleich der realisierten Verzinsung und Sterblichkeit mit den zur Festlegung der Zahlrente maßgeblichen realistischen Rechnungsannahmen statt. Basiert die Ermittlung der Zahlrente zum Beispiel auf einem Rechnungszins von 3,5 Prozent und konnte in einem Geschäftsjahr tatsächlich eine Jährliche Anpassung der Zahlrente 253

14 bav 2015 Rendite in Höhe von 4,0 Prozent erreicht werden, so würde die Zahlrente im Folgejahr um circa 0,5 Prozent angehoben. Wird die Annahme verfehlt und werden tatsächlich nur 2,5 Prozent erzielt, so muss die Zahlrente um circa 1,0 Prozent abgesenkt werden. In Analogie dazu führt eine beobachtete Übersterblichkeit der Rentner aufgrund der dadurch frei werdenden Deckungsmittel zur Erhöhung der laufenden Renten, während Untersterblichkeiten im Zuge steigender Lebenserwartungen zu nach und nach sinkenden Renten führen. Neufestsetzung der realistischen Rechnungsannahmen Neben jährlichen Adjustierungen aufgrund der Unterschiede zwischen den Rechnungsannahmen und den tatsächlichen Realisierungen ist eine Neufestsetzung der zur Ermittlung der Zahlrente maßgeblichen realistischen Rechnungsannahmen vorgesehen, falls sich herausstellt, dass die Annahmen, die der Ermittlung der Zahlrenten zugrunde liegen, aufgrund neuer Erkenntnisse oder geänderter Rahmenbedingungen als dauerhaft unzutreffend einzustufen sind. In dem Fall werden die Zahlrente für alle laufenden Rentenzahlungen sowie die Umrechnungsfaktoren für künftige Renteneintritte mit geänderten Rechnungsannahmen neu festgelegt. Als Untergrenze für die Absenkung der Zahlbeträge gilt immer die Garantierente. Beispielsberechnungen für die BZML mit schwankender Rentenhöhe Bis zum Pensionierungsalter 65 wurden Euro Beiträge als Beitragssumme gezahlt. Inklusive der Verzinsung ist auf dem individuellen Versorgungskonto ein Betrag in Höhe von Euro aufgelaufen. Festlegung der Garantie- und Zahlrente im Versorgungsfall Die Garantierente Altersrente zuzüglich 60 Prozent Hinterbliebenenrentenanwartschaft wird auf Basis der Beitragssumme und eines Rechnungszinses von 0 Prozent ermittelt und beläuft sich auf Euro jährlich. Die tatsächlich zur Auszahlung kommende Zahlrente bestimmt sich auf Grundlage des Versorgungskontenstands bei Pensionierung und wird mit Hilfe einer als realistisch erachteten Verzinsung von 4,0 Prozent mit Euro festgestellt. Der Zahlbetrag ist der Höhe nach lediglich für ein Jahr garantiert. Die Garan- 254

15 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit tierente von Euro kann allerdings dauerhaft nicht unterschritten werden. 6 Im Vergleich zu einer bislang üblichen Zusage, bei der die Umrechnung des Versorgungskontos in eine lebenslang garantierte Rente zum Beispiel auf Basis eines Rechnungszinses in Höhe von 1,25 Prozent erfolgen würde, ergibt sich gegenüber einer hieraus resultierenden Garantierente von Euro eine um 42 Prozent höhere Startrente. Würden neben dem Zins auch die Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung zwischen sehr vorsichtigen und den im Konzept mit schwankenden Renten maßgeblichen realistischen Rechnungsannahmen variiert, würden sich die Unterschiede noch weiter erhöhen. Jährliche Adjustierung der Zahlrente Wird zum Beispiel das auf die Gesamtheit der Rentner entfallende Vermögen zum Bilanzstichtag mit 10,2 Millionen Euro festgestellt, während sich in Summe über alle zum Bilanzstichtag bestehenden Rentenbezieher auf Basis der zuletzt geltenden Zahlrenten und der realistischen Rechnungsannahmen ein Rentenbarwert in Höhe von 10,0 Millionen Euro ergibt, so führt dies dazu, dass die Zahlrenten für alle Rentenbezieher um 2 Prozent erhöht werden. Besteht zum Bilanzstichtag allerdings lediglich ein Vermögen in Höhe von 9,5 Millionen Euro, so müssten die laufenden Zahlrenten um 5 Prozent gekürzt werden, damit die Rentenbarwerte der so verminderten Zahlbeträge dem vorhandenen Vermögen der Rentner entsprechen. Ohne Gewinne oder Verluste aus Lebenserwartung und Sterblichkeit entwickeln sich die Zahlrenten so, wie sich die tatsächliche Verzinsung des auf die Rentner entfallenden Vermögens im Vergleich zum Rechnungszins verhält, welcher der Zahlrentenfestlegung zugrunde liegt. Eine tatsächliche Rendite in Höhe von 6 Prozent anstelle angenommener 4 Prozent führt demnach zu einer Erhöhung der laufenden Renten um 2 Prozent. Die beispielhafte Kürzung in Höhe von 5 Prozent würde bedeuten, dass die erwartete Verzinsung in Höhe von 4 Prozent um 5 Prozentpunkte verfehlt wurde. 6 Die Umrechnung der Kapitalwerte in lebenslange Rentenleistungen basiert neben dem ausgewiesenen Zins auf der Biometrie der Richttafeln 2005 G, Geburtsjahrgang 1985, Mischung Männer zu Frauen 1:1. 255

16 bav 2015 Neufestlegung der Rechnungsannahmen Bei langfristigen Annahmen wird es in der Realität immer wieder dazu kommen, dass die ursprünglichen Erwartungen im Zeitablauf als überholt gelten. Solange die realisierten Verzinsungen und Sterblichkeiten um die erwarteten Werte schwanken, werden diese Abweichungen im vorgestellten Konzept über die jährlichen Adjustierungen berücksichtigt. Wird allerdings anhand klar definierter Kriterien festgestellt, dass sich die den Zahlrenten zugrundeliegenden Erwartungen nicht beibehalten lassen, so führt dies zur Neufestlegung der Rechnungsgrundlagen mit der Konsequenz, dass auch die laufenden Zahlrenten an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Erhält ein 75-jähriger Rentner eine Rente in Höhe von Euro pro Jahr, so entspricht diese Rentenhöhe auf Basis der bislang maßgeblichen Rechnungsgrundlagen hier: Rechnungszins 4,0 Prozent einem Kapitalwert in Höhe von Euro. Dieser auf den Rentner entfallende Betrag wird nun mit den geänderten Rechnungsgrundlagen in eine neue Zahlrente umgewandelt. Bei einer zu Illustrationszwecken gewählten und unter realistischen Bedingungen wohl kaum in dieser Höhe auftretenden Absenkung des realistischen Rechnungszinses von 4,0 Prozent auf 2,5 Prozent vermindert sich die Zahlrente aufgrund dieser Neufestlegung von auf Euro. Fazit zum Konzept einer Rente mit schwankender Leistungshöhe Umdenken erforderlich Ein Wechsel vom Status quo hin zu schwankenden Rentenzahlungen erfordert ein massives Umdenken. Rentenhöhen, die sich sowohl nach oben als auch nach unten verändern können, sind bislang nicht üblich. Bedenken von Arbeitgebern und Versorgungsträgern, dass es zu großem Unverständnis der Rentner kommen könnte, sobald Leistungen im Rentenbezug erstmals vermindert werden, sind durchaus berechtigt. Die Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Konzepts besteht daher darin, den Grundsatz der schwankenden Rentenhöhe von Beginn an hervorzuheben. Die im Konzept vorgesehenen jährlichen Anpassungen der laufenden Renten nach oben und nach unten sind wichtig, um beim Rentner erst 256

17 Kapitel III: Das trendige Umfeld DB zu DC, Niedrigzins, Langlebigkeit gar nicht die Erwartung einer gleichbleibenden oder steigenden Leistung aufkommen zu lassen. In der Umsetzung werden zudem hohe Anforderungen an die Transparenz notwendig sein, damit für die Rentenbezieher nachvollziehbar ist, warum und auf welcher Basis sich die Rentenzahlbeträge verändern. Die Umsetzung des aufgezeigten Konzepts bietet einer Pensionskasse die Möglichkeit, Langlebigkeitsrisiken und Kapitalanlagerisiken weitestmöglich auf das Versichertenkollektiv zu transferieren. Ein weiterer Vorteil kann womöglich darin bestehen, dass die Mittel, die bei der Pensionskasse nicht zur Bedeckung der Garantierenten benötigt werden und aufgrund der vorgesehenen Rentenadjustierungsmechanismen als Risikopuffer mit Eigenmittelcharakter zur Verfügung stehen, aufsichtsrechtlich für die Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen anerkannt werden könnten. Bei einer praktischen Umsetzung dieses Versorgungskonzepts als Direktzusage muss die Thematik der gesetzlich erforderlichen Rentenanpassungsprüfung näher beleuchtet werden. Zwar sind BZML von der Anpassungsprüfung gemäß 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG ausgenommen. Da die BZML nach 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG für die Direktzusage nicht vorgesehen ist, ist die vorgenannte Regelung wohl nicht anwendbar. Es stellt sich daher die Frage, wie bei einer schwankenden Rentenhöhe eine Rentenanpassung aussehen könnte oder ob es eventuell ausreichend ist, dass nicht die Zahlrente, sondern die Garantierente regelmäßig angepasst wird. Positiv aus Sicht der Arbeitgeber ist, dass die zu Beginn des Artikels genannten Anforderungen an eine zeitgemäße bav im vorliegenden Konzept allesamt umgesetzt werden können. Bedauerlich ist hingegen, dass es aktuell an einer steuerlichen Flankierung fehlt, da eine Pensionsrückstellung wohl lediglich basierend auf der geringen Garantierente gebildet werden dürfte. Aus Sicht der Arbeitnehmer beziehungsweise Versicherten einer Pensionskasse bieten schwankende Rentenhöhen weniger Planungssicherheit als eine gleichbleibende oder steigende Rente. Zudem werden die Risiken der Kapitalanlage und der Langlebigkeit vermehrt auf die Rentner verlagert, indem je nach erzielter Verzinsung und beobachteter Sterblichkeit innerhalb des Rentnerkollektivs Anpassungen der Rentenhöhen vorgenommen werden. Dieser Risikotransfer in Verbindung mit den minimalen Garantien könnte jedoch 257

18 bav 2015 Widerständen der Arbeitgeber entgegenwirken, bav-leistungen überhaupt noch zu gewähren. Zudem besteht im Vergleich zu Zusagen mit Kapital- oder Ratenzahlungen ein Schutz vor Langlebigkeit, indem die Renten zwar unter Beachtung der Mindestgarantierente schwanken können, aber bis zum Lebensende gezahlt werden. Über den Ausgleich im Rentnerkollektiv wird somit eine zentrale Aufgabe einer Altersversorgung, die Langlebigkeitsabsicherung, erfüllt. Attraktive Leistungshöhe Der wichtigste Grund für ein Umdenken zugunsten einer BZML und schwankender Rentenhöhe besteht letztlich in der von Beginn an attraktiveren Leistungshöhe. Statt zunächst eine geringe Garantierente zu akzeptieren und auf zukünftige Überschüsse zu warten, kann von Beginn an eine höhere Rentenleistung gezahlt werden. Das vorliegende Konzept leistet somit einen Beitrag dazu, durch ein innovatives Garantiekonzept dafür Sorge zu tragen, dass sich Vorsorge auch zukünftig noch lohnt. I 258

19 bav 2015 ein Lesebuch für Entscheider Eine lukrative betriebliche Altersversorgung zählt zu den zugkräftigsten Benefits, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten anbieten kann. Doch die bav ist hierzulande noch weit davon entfernt, eine relevante Säule der Altersvorsorge zu werden. Komplexität und Regulierung schrecken manchen Arbeitgeber ab. Dabei bieten sich für Unternehmen auch in den Jahren niedriger Zinsen Modelle und Wege an, um die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter betrieblich zu fördern, ohne unüberschaubare finanzielle Risiken einzugehen. Die Dynamik in der bav greifen die Herausgeber dieses Buchs auf. In den vergangenen Jahren ist in Deutschland wohl kein Buch erschienen, das das vielschichtige Themenfeld der bav umfassend operativ und strategisch beleuchtet und fachjournalistisch aufbereitet. Die derzeit verfügbaren Titel sind Lehrbücher, Handbücher oder Gesetzessammlungen. Diese Marktlücke will das vorliegende Buch schließen. In 26 Beiträgen identifizieren, beschreiben und bewerten renommierte Fachautoren und Experten relevante Rahmenbedingungen, maßgebliche Trends und die mittelfristige Entwicklung in der betrieblichen Altersversorgung. Weitere Informationen: FRANKFURT BUSINESS MEDIA. Der F.A.Z.-Fachverlag Dr. Guido Birkner, Verantwortlicher Redakteur Human Resources Telefon: guido.birkner@frankfurt-bm.com ISBN:

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