Bericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 HeimG Stand: 12/2007 Berichtszeitraum 2006/2007
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- Günter Bergmann
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1 Bericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 HeimG Stand: 12/27 Berichtszeitraum 26/27 des Landkreises Landkreises Dingolfing - Landau der Stadt Grundlage der Berichterstattung sind die Daten, die durch die Heimaufsichtsbehörden im Zuge ihrer Aufgabenwahrnehmung gewonnen werden. Diese Daten werden in der Regel fortlaufend aktualisiert und haben damit keinen einheitlichen Stichtag. Datenteil Für die Grunddaten der Heime (Abschnitt I) und für die Personalausstattung der Heimaufsicht (Abschnitt II 1) liegt für den Berichtszeitraum 26/27, als einheitlicher Stichtag der Heimaufsichtsbehörde der 31. Dezember 27 zugrunde. I. Grunddaten der Heime II. Tätigkeit der Heimaufsicht III. Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel IV. Bescheide V. Sonstiger Schwerpunkt der Tätigkeit der Heimaufsicht VI. Darstellung interessanter Entwicklungen im Heimbereich d. Alten-/Behindertenhilfe (z. B. neue Wohn- und Betreuungsformen und deren heimrechtliche Begleitung) I. Grunddaten der Heime Eingestreute Plätze für Tagespflege sowie Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege sind nicht gesondert auszuweisen 1. Heime und Heimplätze 1.1 Mischeinrichtungen der Altenhilfe reine Wohnplätze für Pflegebedürftige 1.2 Altenheime u. Altenwohnheime mit Wohnplätzen Heime für Pflegebedürftige Anzahl der Einrichtungen zugelassene Plätze vollstationäre Pflegeheime (ohne Hospiz) Kurzzeitpflegeheime Tagespflegeeinrichtungen 1 1 Nachtpflegeeinrichtungen Hospize Heime mit ambulanter pflegerischer Versorgung 1.4 Heime/Heimplätze für Pflegebedürftige gesamt: Wohnformen für Menschen mit Behinderung stationäre Plätze nach SGB XII stationäre Plätze nach SGB XI Plätze in Betreuten Wohngruppen Kurzzeitplätze 1.6 Gesamtzahl der Einrichtungen/Plätze 18 83
2 Anzahl d. zugelassene Einrichtungen Plätze 2. Heimschließungen und Betriebsuntersagungen Umzüge und Trägerwechsel sollen hierbei nicht erfasst werden 2.1 Anzahl der im Berichtszeitraum geschlossenen Heime Schließung durch Träger Betriebsuntersagungen durch die Heimaufsicht Personal für betreuende Tätigkeiten (alle Heime) Einhaltung der Fachkraftquote Anzahl der Heime, bei denen die Heimaufsicht einen Fachkräfteanteil von mind. 5 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat 18 Anzahl der Heime mit Befreiung nach 5 II HeimPersV Anzahl der Heime ohne Befreiung nach 5 II HeimPersV, bei denen die Heimaufsicht einen Fachkräfteanteil von 4 %, aber bis unter 5 % für betreuende Tätigkeit festgestellt hat Anzahl der Heime ohne Befreiung nach 5 II HeimPersV, bei denen die Heimaufsicht einen Fachkräfteanteil von unter 4 % für betreuende Tätigkeit festgestellt hat 4. Heimmitwirkung Anzahl der Heime, für die die Wahl eines Heimbeirates rechtliche vorgesehen ist Anzahl der Heime, in denen ein Heimbeirat gewählt wurde Anzahl der Heime mit Ersatzgremium an Stelle des Heimbeirates Anzahl der Heime mit Heimfürsprecher in teilstationären Einrichtungen Ergänzende Bemerkungen zur Gesamtsituation in der Heimmitwirkung: Vor allem im Bereich der Alten - und Pflegeheime gestaltet es sich zunehmend schwierig, bei anstehenden Neuwahlen Kandidaten für die Wahrnehmung der Aufgaben im Heimbeirat zu finden. Auch die Wählbarkeit von externen Kandidaten hat diesbezüglich zu keiner wesentlichen Verbesserung geführt. Zu bemerken ist auch, dass hauptsächlich in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die Aufgaben im Heimbeirat ganz bewusst und intensiv wahrgenommen werden und damit ganz wesentlich zum Selbstverständnis dieser Bewohnerinnen und Bewohner beitragen. II. Tätigkeit der Heimaufsicht 1. Personalausstattung der Heimaufsichten Hier ist insbesondere aufzuführen, ob externe Pflegefachkräfte oder andere Behörden/Spezialisten zu den Überwachungen hinzugezogen werden. Als "externe" Fachkraft gelten auch solche, die aus anderen Bereichen derselben Verwaltung hinzugezogen werden. Stellen Anzahl des Personals Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter,4 1, eigene Fachkräfte (Pflegefachk., Sozialpädag., Heilerziehungspf.) externe Fachkräfte/Sachverständige,2 + PFkr/Honor 3,
3 2. Beratungen Im Folgenden sind keine Beratungstätigkeiten zu erfassen, die üblicherweise Bestandteil anderer bereits erfasster Tätigkeiten der Heimaufsicht sind, z. B. Beratung in mündlicher oder schriftlicher Form im Zusammenhang mit einer Prüfung von heimsen nach 16 HeimG (siehe II. 4.). Als eine Beratung wird erfasst, dass sich auf einen Gegenstand/ein Ereignis (z. B. Heimvertrag, Entgelterhöhung) bezieht und/oder an einen Empfängerkreis (z. B. einen Heimbewohner und seinen bevollmächtigten Angehörigen, einen Träger und seinen Beschäftigten) richtet. Es sind jeweils die wichtigsten Schwerpunkte der Beratungen zu nennen. Anzahl 2.1 Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 1 HeimG ca. 2 jährlich Heimaufnahme, Heimplatzsuche, Heimmitwirkungsverordnung 2.2 Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 2 HeimG Heimaufnahme, Heimplatzsuche ca. 25 jährl. 2.3 Anzahl der Beratungen nach 4 Nr. 3 HeimG ca. 2 jährl. Beratungen zu den 1,8,1,11,12,13,14 und 15 HeimG, HeimMindBauV, HeimmwV, HeimPers'V, SGB XI, AGPflegeVG und weiteren Gesetzen, soweit der Betrieb eines Heimes diese tangiert 3. Überwachungen im Berichtszeitraum 3.1 Anzahl der Anzeigenprüfungen neuer Heime Anzahl Anzahl der Einrichtungen der Altenhilfe, die nicht überprüft wurden Anzahl der Einrichtungen der Behindertenhilfe, die nicht überprüft wurden Anzahl der Hospize, die nicht überprüft wurden 3.3 Überwachungen nach 15 HeimG Erfasst werden nur Überprüfungen der Heime vor Ort. Anschließende Beratungen ggf. auch vor Ort, Auswertungen von Unterlagen etc. mit zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang zur ersten Prüfung vor Ort sind nicht gesondert zu zählen. Überwachungen vor Ort an mehreren Tagen mit zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang zählen nur als eine Überwachung. Anlassbezogene Überwachungen sind Überwachungen, die nur einen Teil der heimrechtlichen Anforderungen zum Gegenstand hatten. Vollständige Überwachungen, deren Termin durch einen Anlass vorgezogen wurden, zählen dagegen zu den Regelüberwachungen.
4 3.3.1 Regelüberwachungen in Einrichtungen der Altenhilfe gesamt angemeldet unangemeldet gemeinsam mit dem MDK 8 8 in der Nacht Anzahl der anlassbezogenen Überwachungen in Einrichtungen der Altenhilfe gemeinsam mit dem MDK zur Nachtzeit Regelüberwachungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe in der Nacht Anzahl der anlassbezogenen Überwachungen in Einricht. d. Behindertenhilfe zur Nachtzeit Regelüberwachungen in Hospizen in der Nacht Anzahl der anlassbezogenen Überwachin Hospizen 3.4 Verzicht auf Prüfungen nach 15 Abs. Satz 2 HeimG Anzahl Anzahl gesamt nach Prüfung des MDK nach Prüfung anderer Sachverständiger 4. Mängelberatungen nach 16 HeimG Anzahl der Mängelberatungen (mündlich und/oder schriftlich) mit förmlicher Beteiligung von Kostenträgern Beschwerden Beschwerden richten sich auf die Beseitigung eines konkret benannten (vermeintlichen) Missstandes. Anfragen fallen nicht hierunter. Anzahl der bei der Heimaufsicht eingegangen Beschwerden (insges.) 4 Anzahl der von der AG nach 2 HeimG an die Heimaufsicht geleiteten Beschwerden Anzahl der Beschwerden im Einzelnen (Mehrfachnennungen möglich) Pflege-/Betreuungsqualität 4 Durchführung der Pflege 4 Durchführung der sozialen Betreuung (z. B. Tagesstrukturierung, Betreuungsintensität) Ärztliche und gesundheitliche Betreuung (z. B. Sicherung der ärztlichen Betreuung, Versorgung mit Medikamenten) Hauswirtschaft Qualität der Speise- und Getränkeversorgung Selbstbestimmung und Lebensqualität (z. B. Persönlichkeitsrechte, Kontaktmöglichkeit, Gestaltungsfreiheit) Hygiene Heimmitwirkung Mitwirkungsrechte Unterstützung durch die Heimleitung Schulung der Heimbeiräte/Heimfürsprecher Entgelterhöhungen Bauliche Anforderungen Sonstiges 4
5 III. Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel Zu den jeweiligen Punkten sind Art und Umfang der Mängel verbal zu beschreiben und ggf. Entwicklungstendenzen aufzuzeigen. Bei Schwerpunkten (besonders häufig auftretende oder besonders schwerwiegende Mängel) sollte die Reaktion der Heimaufsicht darauf näher erläutert werden. Falls zu einem Punkt im Berichtszeitraum keine Mängel festgestellt wurden, ist eine Fehlanzeige erforderlich. Angaben sind jeweils für den Bereich der Altenpflege und der Behindertenhilfe zu machen. 1. Mängel in der Pflegequalität (z. B. zu wenig Prophylaxen, zu wenig Mobilisation, zu wenig Kontinenztraining, zu wenig Hilfestellung bei Nahrungs-/Flüssigkeitsaufnahme) In allen Alten - und Pflegeheimen gibt es Standards zu Prophylaxen ; es gibt jedoch noch eine größere Anzahl an Heimen, die die neuesten Expertenstandards (Schmerz, Kontinenz) noch nicht implementiert hat. Aufgrund der sich ändernden Altersstruktur in einem Teil der Behinderteneinrichtungen wird in diesem Bereich auch hier entsprechender Bedarf entstehen. Diesbezügliche Beratungen wurden durch die Heimaufsichtsbehörde bereits durchgeführt. 2. Mängel in der Betreuungsqualität (z. B. zu wenig tagesstrukturierende Maßnahmen, zu wenig Angebote für Menschen mit Demenz, zu wenig Angebote für bettlägerige Pflegebedürftige) Bei den durchgeführten Heimnachschauen konnte festgestellt werden, dass in allen Einrichtungen der Altenhilfe tagesstrukturierende Angebote vorhanden sind, im Hinblick auf deren Abstimmung auf die Bedürfnisse der Bewohner aber immer Defizite bestehen (Angebote zu wechselnden Tageszeiten, spezielle Angebote für demente oder schwerstpflegebefürftige Bewohner). In Einzelfällen ist auch zu beobachten, dass das dafür eingesetzte Personal nicht über ausreichende fachlichen Voraussetzungen mitbringt. Positiv dürfte sich der Einsatz von gerontopsychiatrischen Fachkräften auswirken. Im Bereich der Behindertenhilfe sind diesbezüglich nur geringe Mängel festzustellen; in vielen dieser Einrichtungen gibt es dazu ein umfangreiches Angebot; diese werden auch nahezu allen Bewohnern gut und gerne angenommen. 3. Mängel in der Pflege-/Betreuungsplanung Im Bereich der Altenhilfe werden Pflegeplanungen manchmal nur lückenhaft und/oder standardisiert durchgeführt. Sie spiegeln oft den Bewohner nicht wider. Außerdem kann festgestellt werden, dass der Zeitraum der Überarbeitung der Pflegeplanung in manchen Häusern zu groß ist bzw. die Pflegeplanung bei Veränderung des Pflegezustandes nicht zeitnah angepasst wird. Es kann dazu auch festgestellt werden, dass auch das Instrument der Pflegevisite diese Probleme nicht immer lösen kann. Für den Bereich der Behindertenhilfe erstatten wir Fehlanzeige. 4. Mängel in der Pflege-/Betreuungsdokumentation Mängel in der Pflegedokumentation im Bereich der Altenhilfe sind immer noch häufig vorhanden. Es ist immer noch festzustellen, dass der Umgang mit den Dokumentationsunterlagen nicht ausreichend verstanden wurde. Insbesondere die Notwendigkeit einer guten Biographiearbeit wird oft nicht erkannt, um dem Bewohner eine seinen Bedürfnissen entsprechende Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Sehr oft ist auch festzustellen, dass Einträge im Berichteblatt nur vorgenommen werden, um im Fall einer Prüfung etwas vorweisen zu können. Außerdem lässt sich sehr oft im Bedarfsfall kein situationsgerechtes Handeln entnehmen. Noch immer werden Umstellungen in den Pflegedokumentationen vorgenommen, um auf diese Weise Verbesserungen zu erzielen, ohne dass das Verständnis gefördert wird. Im Bereich der Behindertenhilfe ist festzustellen, dass die dort geführten Dokumentationen oft Lücken im Bereich der Biographie und der beim einzelnen Bewohner noch vorhandenen Ressourcen aufweisen. 5. Mängel bei der Durchführung des Pflegeprozesses Es ist festzustellen, dass in Häusern, die in mehreren Bereichen Defizite aufweisen, auch eine Anzahl von Mängeln bei der Durchführung des Pflegeprozesses vorzufinden sind. Dies reicht von einer nicht ausreichenden Anamnese, Biographie und Stammblatt mit wichtigen Informationen, die Abbildung
6 wesentlicher Probleme und Ressourcen in der Pflegeplanung, die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, die regelmäßige Aktualisierung von konkreten Zielen und Maßnahmen, die Berücksichtigung von Prophylaxen, die Aufzeichnung von Veränderungen im Pflegebericht und die Widerspiegelung von situationsgerechtem Handeln, das Fehlen von regelmäßigen Pflegevisiten. Im Bereich der Behindertenhilfe melden wir Fehlanzeige 6. Mängel in der Personalausstattung (z. B. zu wenig Personal, nicht ausreichend qualifiziert (einschl. zu wenig Fortbildung), Mängel in der Funktion Heimleiter/in/Pflegedienstleiter/in, pädagogische Leitung) Bei den Heimnachschauen und anhand der Quartalsmeldungen kann seit geraumer Zeit festgestellt werden, dass es immer wieder Heime im Bereich der Altenhilfe gibt, die bewusst mit Personalunterdeckung betrieben werden, um Kosten zu sparen. Trotz entsprechender Meldung an die Kostenträger werden dagegen, sehr zum Bedauern der Heimaufsichtsbehörde, keine oder nur geringe Maßnahmen ergriffen. Es bleibt außerdem eine Aufgabenanhäufung wie z.b. Hygienebeauftragte( r ), Qualitätsbeauftragte( r) usw. bei einigen wenigen Mitarbeitern festzustellen. Soziale Betreuung wird oft nur durch Hilfskräfte ohne entsprechende Fortbildung durchgeführt und noch immer werden stark demente Bewohner von nicht entsprechend qualifiziertem Personal betreut. Bei manchen Häusern ist außerdem festzustellen, dass die Anzahl der angebotenen Fortbildungsveranstaltungen, vor allem außer Haus, zu gering ist. Außerdem bestehen zunehmend Bestrebungen auch in größeren Häusern bei Neubesetzungen von Heim und Pflegedienstleitung beide Aufgaben in Personalunion bzw. die Heimleitung für mehrere Häuser durch eine Person ausüben zu lassen. 7. Mängel in der Arbeitsorganisation (z. B. bei den Prozessabläufen, der Konzeption, den Dienstplänen sowie bei der Beschreibung und Umsetzung von Pflege- und Betreuungsstandards) Bei manchen Heimnachschauen sowohl in Heimen der Altenhilfe als auch im Behindertenbereich konnte auch festgestellt werden, dass die vorhandenen Dienstpläne den Anforderungen des öfteren nicht genügen (z.b. nicht leserlich, Änderungen werden einfach überschrieben, Format teilweise so klein, dass eine Nachverfolgung des Dienstplanes kaum möglich ist, verwendete Abkürzungen erscheinen nicht in der Legende). Im Bereich der Pflege und Betreuungsstandards in Altenhilfeeinrichtungen kann des öfteren festgestellt werden, dass sie nicht auf das einzelne Haus abgestimmt sind, sondern einfach übernommen wurden, um bei Kontrollen etwas vorweisen zu können. 8. Bauliche Mängel (z. B. unzureichende Orientierungshilfen, Sanitärausstattung, Zimmergrößen, Bewegungsflächen, Abstellflächen für sperrige Güter, Funktionsräume, Gemeinschaftsräume, ungeeignete oder fehlende Aufzüge) Die beispielhaft aufgezählten Mängel lassen sich noch immer in einer erheblichen Anzahl von Alten und Pflegeheimen, weniger im Bereich der Behindertenhilfe feststellen. Meistens sind sie darauf zurückzuführen, dass eine Umnutzung von Gebäuden stattgefunden hat (z.b. Krankenhaus zu Altenheim) bzw. die Heime zu einem Zeitpunkt errichtet wurden, als der Anteil pflegebedürftiger Bewohner erheblich geringer war. Zu beobachten ist ferner, dass auf Grund des sich wandelnden Bewohnerklientels in Zukunft auch bauliche Umgestaltungen vorgenommen werden müssen. Es kann ferner festgestellt werden, dass in manchen Häusern bereits wieder ein größerer Investitionsbedarf baulicher Art entstanden ist. 9. Hygienemängel Noch immer werden bei vielen Heimbegehungen sowohl in der Alten als auch in der Behindertenhilfe Mängel im Bereich der Hygiene festgestellt (z.b. Schmuck in der Pflege, fehlende Hygienepläne, Desinfektionsmittelspender und Hygieneartikel, Mängel beim Transport von reiner und unreiner Wäsche, Mängel beim Transport von Nahrungsmittel, Waschen und Instandsetzen von Dienstkleidung in der Privatwohnung). 1. Mängel bei der Medikamentenaufbewahrung
7 Sowohl in Alten als auch in Behindertenheimen sind noch immer Mängel bei der Medikamentenaufbewahrung festzustellen, Tendenz jedoch abnehmend. In Einzelfällen fehlt es an der bewohnerbezogenen Aufbewahrung bzw. wurden die Ablaufdaten übersehen. Des öfteren können jedoch fehlende Kenntnisse des Personals zum Umgang mit Betäubungsmitteln oder ein fehlende sachgerechte Aufbewahrung (keine Temperaturkontrolle im Kühlschrank) festgestellt werden. In manchen Fällen sind auch fehlende Schulungen der Mitarbeiter in sachgerechtem Umgang mit Medikamenten zu bemängeln. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Einrichtungen hat jedoch begonnen, die bewohnerbezogene Aufbewahrung der Medikamente durch entsprechende Aufkleber, die teilweise von den Lieferapotheken nach 12a ApothG gestellt werden, sicherzustellen. In einer steigenden Anzahl an Einrichtungen kann die Medikamentenaufbewahrung auch als vorbildlich eingestuft werden. 11. Unzulässige, die Freiheit entziehende Maßnahmen Bei den Heimnachschauen im Bereich der Altenhilfe ist nur in seltenen Fällen das Fehlen oder die rechtzeitige Verlängerung von entsprechenden vormundschaftsrichterlichen Genehmigungen bzw. eine unzureichende Dokumentation i.s.d. 13 Abs. 1 Nr. 9 HeimG zu beanstanden. Für den Bereich der Behindertenhilfe wird Fehlanzeige erstattet. 12. Mängel in Heimverträgen Fehlanzeige 13. Mängel bei der Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung (z. B. zu wenig Schulung des (Keine Vorschläge), keine Unerstützung des Heimbeirates) In einigen wenigen Einrichtungen konnte beobachtet werden, dass Neuwahlen des Heimbeirates erst nach Aufforderung durch die Heimaufsichtsbehörde und nach längerem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Heimbeirates durchgeführt wurden. Außerdem konnte in Einzelfällen beobachtet werden, dass die Bestellung eines Heimfürsprechers für den Heimträger genehmer erscheint als die Wahl eines Heimbeirates. 14. Mängel bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Tatsächliche Mängel bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sind eher selten festzustellen. Häufiger ist jedoch zu beobachten, dass die Dokumentationsunterlagen zum Thema Ernährungs- und Flüssigkeitsbedarf und die tatsächlich zugeführten Mengen unzureichend sind. Es erfolgt häufig keine ausreichende und auch schriftlich hinterlegte Bedarfsberechnung und/oder keine oder nur unzureichende Angaben, warum nur kleinere Mengen zugeführt werden, ob Absprachen diesbezüglich mit dem behandelnden Arzt getroffen wurden, welche oder ob ausreichende Maßnahmen ergriffen wurden, die Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr zu erhöhen. In einigen wenigen Häusern stellen engmaschige Gewichtskontrollen noch ein Problem dar. BMI - Berechnungen werden nahezu in allen Häusern durchgeführt. Für den Behindertenbereich wird Fehlanzeige erstattet. IV. Bescheide Bei Nr. 1 bis 4 sind die nach Anzahl oder Schwere wesentlichen Anordnungsgründe zu benennen.
8 Anzahl 1. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen n. 17 HeimG 2. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen n. 18 HeimG 3. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Untersagungen n. 19 HeimG 4. Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Bescheide n. 21 HeimG 5. Anzahl der Befreiungen nach 25 a HeimG im Berichtszeitraum Hier sollen die verschiedenen Konzepte und Arten der Heime sowie die erteilten Befreiungen stichwortartig dargestellt werden: 6. Anzahl der Befreiungen nach 31 HeimMindBauV im Berichtszeitraum 2 Hier sind die wichtigsten Gründe für die Bescheiderteilung zu benennen: Unterschreitung der Mindestgröße der Ausweichzimmer.
9 7. Anzahl der Befreiungen nach 11 HeimPersV im Berichtszeitraum Hier sind die wichtigsten Gründe für die Bescheiderteilung zu benennen: 8. Anzahl der Zustimmungen n. 5 Abs. 2 HeimPersV im Berichtszeitraum Hier sind die wichtigsten Gründe für die Bescheiderteilung zu benennen: V. keine Sonstige Schwerpunkte der Tätigkeit der Heimaufsicht: VI. Darstellung interessanter Entwicklungen im Heimbereich d. Alten-/Behindertenhilfe (z. B. neue Wohn- und Betreuungsformen und deren heimrechtliche Begleitung) Im Bereich der Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Dingolfing - Landau sollen im Verlauf des Jahres 28 zwei Einrichtungen mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Senioren und für Menschen mit Behinderung eine Betreute Wohngruppe mit 4 Plätzen entstehen.
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