Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich

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1 Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich Stand: Mai 2014

2 2 Der Managementplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten (siehe Punkt 6.7) durch die Projektgruppe Natura 2000 im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) im Auftrag des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erarbeitet und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Aufgestellt durch das MELUR (i. S. 27 Abs. 1 Satz 3 LNatSchG): 22. Mai 2014 Titelbild: östlicher Mönchsteich (Foto: Liedloff, Oktober 2012)

3 3 Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkung Grundlagen Rechtliche und fachliche Grundlagen Verbindlichkeit Gebietscharakteristik Gebietsbeschreibung, Nutzungen Eigentumsverhältnisse Regionales Umfeld Schutzstatus und bestehende Planungen Erhaltungsgegenstand FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie Weitere Arten und Biotope Erhaltungsziele Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Sonstige Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen Rechtsgründen Analyse und Bewertung Maßnahmenkatalog Bisher durchgeführte Maßnahmen Notwendige Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien Verantwortlichkeiten Kosten und Finanzierung Öffentlichkeitsbeteiligung Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Anhang... 41

4 4 0. Vorbemerkung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Auswahl und Meldung von Natura 2000-Gebieten hinaus gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie und Art. 2 und 3 Vogelschutz-Richtlinie verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Dieser Verpflichtung kommt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten mit diesem Managementplan nach. Der Plan erfüllt auch den Zweck, Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Natura 2000-Gebieten zu schaffen. Er ist daher nicht statisch, sondern kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes bzw. der jeweiligen Schutzobjekte fortgeschrieben werden. 1. Grundlagen 1.1. Rechtliche und fachliche Grundlagen Das Gebiet Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich (Code-Nr: DE ) wurde der Europäischen Kommission im Jahr 2006 zur Benennung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen. Das Anerkennungsverfahren gem. Art. 4 und 21 FFH-Richtlinie wurde mit Beschluss der Kommission vom 13. November 2007 abgeschlossen. Das Gebiet ist in der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale Region im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. L 12 vom , S. 383). Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des 33 Abs. 1 BNatSchG. Die nationalen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus 32 Abs. 5 BNatSchG in Verbindung mit 27 Abs. 1 LNatSchG in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Planes jeweils gültigen Fassung. Folgende fachliche Grundlagen liegen der Erstellung des Managementplanes zu Grunde: Standarddatenbogen in der Fassung vom Gebietsabgrenzung in den Maßstäben 1: und 1:5.000 gem. Anlage Gebietsspezifische Erhaltungsziele (Amtsbl. Schl.-H. 2006, S. 883) gem. Anlage Kurzgutachten Biotop- und Lebensraumtypenkartierung mit Textbeitrag NLU (Stand: 2012, Abnahmeversion) gem. Anlage FFH-Arten-Monitoring Höhere Pflanzen (BiA Stuhr, Jödicke 2007 und 2009) Monitoring der Qualitätskomponente Makrophyten für die WRRL- und FFH- Richtlinie in SH-Seen 2009 und 2012, (BiA Stuhr, Lana-Plan sowie Biota) Vegetationskundliche Untersuchung der Ufer- und Unterwasservegetation von Seen und Teichen in FFH-Gebieten 2006 (FFH- Monitoring)

5 5 Landschaftspläne, der Gemeinden Großensee, Trittau, Lütjensee und Grönwohld ( ) Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 1998 Biotopverbundsystem SH verschiedene Arbeiten zu Ufervegetation, zu den Makrophyten, zum Phyto- und Zooplankton in den Seen und Teichen (siehe Kap. 8) Seenmonitoring, Seenkurzbericht (siehe Kap. 8) 1.2. Verbindlichkeit Dieser Plan ist nach intensiver, möglichst einvernehmlicher Abstimmung mit den Flächeneigentümern/innen und/oder den örtlichen Akteuren aufgestellt worden. Neben notwendigen Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen werden hierbei ggf. auch weitergehende Maßnahmen zu einer wünschenswerten Entwicklung des Gebietes dargestellt. Die Ausführungen des Managementplanes dienen u. a. dazu, die Grenzen der Gebietsnutzung (Ge- und Verbote), die durch das Verschlechterungsverbot ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit 24 Abs. 1 LNatSchG) in Verbindung mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen rechtverbindlich definiert sind, praxisorientiert und allgemein verständlich zu konkretisieren (siehe Ziffer 6.2). In diesem Sinne ist der Managementplan in erster Linie eine verbindliche Handlungsleitlinie für Behörden und eine fachliche Information für die Planung von besonderen Vorhaben, der für die einzelnen Grundeigentümer/- innen keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entfaltet. Da der Plan in enger Kooperation und weitgehendem Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort erstellt wurde, kann der Plan oder können einzelne Maßnahmen durch schriftliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen oder einer vertraglichen Vereinbarung mit diesen als verbindlich erklärt werden. Darüber hinaus bieten sich Freiwillige Vereinbarungen an, um die im Plan ggf. für einen größeren Suchraum dargestellten Maßnahmen flächenscharf mit den Beteiligten zu konkretisieren. Die Darstellung von Maßnahmen im Managementplan ersetzt nicht ggf. rechtlich erforderliche Genehmigungen, z.b. nach Naturschutz-, Wasserrecht oder Landeswaldgesetz. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollen verschiedene Instrumente wie Vertragsnaturschutz, Flächenkauf, langfristige Pacht und die Durchführung von konkreten Biotopmaßnahmen zur Anwendung kommen.

6 6 Sollte in Ausnahmefällen kein Einvernehmen bei notwendigen Erhaltungsoder Wiederherstellungsmaßnahmen (siehe Ziffer 6.2) erzielt werden können, ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen. Hierbei können die Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet werden, die Maßnahmendurchführung durch die Naturschutzbehörde zu dulden ( 65 BNatSchG i. V. mit 48 LNatSchG).

7 7 2. Gebietscharakteristik 2.1. Gebietsbeschreibung, Nutzungen Das gemeldete FFH-Gebiet (Gesamtgröße ca. 177 ha) liegt im Amtsbezirk Trittau des Kreises Stormarn. 4 Gemeinden haben Anteil am Gebiet: - Gemeinde Großensee: Teilgebiet 1 / Großensee (ausgenommen: nördlicher und nordöstl. Uferbereich) und Teilgebiet 4 / Kranbergbekniederung, zusammen ca. 100 ha. - Gemeinde Trittau: Teilgebiet 2 / Mönchsteich, Teilgebiet 3 / Stenzerteich (ausgenommen Bereiche am Nordufer) sowie nordöstl. Randbereich des Großensees, zusammen ca. 72 ha. - Gemeinde Lütjensee: Norduferbereiche von Großensee und Mönchsteich, zusammen ca. 3 ha. - Gemeinde Grönwohld: Norduferbereiche am Stenzerteich, zusammen ca. 2 ha. Das FFH-Gebiet liegt im Zentrum der sogenannten Stormarnschen Schweiz, einem beliebten Naherholungsgebiet, nur ca. 10 km östlich der östlichen Hamburger Stadtteile. (Hinweis auf Kap. 2.3). Die eingetiefte Geländerinne, in der die Stillgewässer sowie die Kranbergbek und weiter südlich die Corbek liegen, ist als Geotop erfasst (Subglaziales Tal: Großenseerinne / Tal der Corbek). Entsprechend ist auch das Biotopverbundsystem SH ausgerichtet (das FFH-Gebiet ist als Schwerpunktbereich bzw. Hauptverbundachse gewidmet). Anbindungen im Biotopverbund erfolgen nach Süden (Tal der Kranbergbek und Corbek zum Billetal) sowie im Osten (Tal der Stenzenbek zum Trittauer Mühlenbach und zum Billetal sowie zur Hahnheide: diese 3 Gebiete sind auch als FFH-Gebiete gemeldet, die Hahnheide darüber hinaus auch als Europäisches Vogelschutzgebiet). Siehe Karte 1. Das FFH-Gebiet liegt naturräumlich im Stormarner Endmoränengebiet (Haupteinheit 702 b / Ostholsteinisches Hügel- und Seenland / Südost) und gehört damit zur kontinentalen biogeografischen Region Erdgeschichtlich ist der Bereich ein in der Weichsel-Kaltzeit entstandenes Jungmoränengebiet. Zur besseren Übersichtlichkeit werden 4 Teilgebiete gebildet: Teilgebiet 1: Großensee (89 ha) Der Großensee und die umliegenden Flächen. Teilgebiet 2: Mönchsteich (48 ha) Mönchsteich und angrenzende Bereiche. Zufluss des Mönchsteiches ab dem Großensee und Abfluss zum Stenzerteich bis zur B 404.

8 8 Teilgebiet 3: Stenzerteich (25 ha) Der Stenzerteich sowie die angrenzenden Bereiche östlich der B 404 mit Abfluss zum Trittauer Mühlenbach (Stenzenbek). Teilgebiet 4: Kranbergbekniederung (15 ha) Grünland- und Waldbereiche in der Niederung des Kranbergbek zwischen der L 93 im Norden und der Kläranlage Großensee im Süden. Diese Niederung geht im Süden in die Corbekniederung über. Teilgebiet 1: Großensee Der Großensee ist ein überwiegend von Grundwasser gespeister mesotropher See (LRT 3130) mit einer kleinen Insel im südlichen Teil. Der See erreicht eine maximale Tiefe von 16,4 m und hat zwei Abflüsse. Im Nordosten entwässert er über Mönchsteich, Stenzerteich, Trittauer Mühlenbach und Bille in die Elbe und schließlich in die Nordsee. Bei hohem Wasserstand erfolgt zudem ein Abfluss über den Kranbergbek im Süden in den Corbek und wiederum über Bille und Elbe in die Nordsee. Die Unterwasservegetation des Großensees gilt als außerordentlich artenreich. Es kommen zahlreiche gefährdete Arten vor, darunter Unterwasserrasen des landesweit vom Aussterben bedrohten Strandlings (Littorella uniflora), das einzige natürliche Vorkommen des Schwimmenden Froschkrauts (Luronium natans) in Schleswig-Holstein und verschiedene Arten teilweise stark gefährdeter Laichkräuter (Potamogeton spec.). Außerdem sind für die Strandlingsgesellschaft noch die seltenen Arten Elatine hydropiper und Eleocharis acicularis zu nennen. Insgesamt sind von den 22 nachgewiesenen Submersarten jeweils 9 landes- bzw. 8 bundesweit gefährdet (BiA Stuhr, Monitoring 2012). Ein Röhrichtgürtel ist nur rudimentär ausgeprägt und in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die verbleibenden Schilfbestände weisen teils deutliche Fraßspuren durch Gänse auf. Schwimmblatt-Vegetation findet sich fast nur in geschützten Buchten. In verlandeten Buchten im Norden und Osten gibt es zumindest schwach von Seewasser durchströmte Erlenbrüche mit großen Beständen der Drachenwurz (Calla palustris). Das Gelände fällt zum See hin ab. Im Uferbereich überwiegen Hausgärten und naturferne Nadelholzforste, vereinzelt auch Buchenwälder (kleine Flächen: LRT 9110).Landwirtschaftliche Nutzflächen grenzen nur im Südwesten an den See an. Am Südufer gibt es eine offizielle Freibadeanstalt mit sanitären Anlagen. Am Nordufer befindet sich eine inoffizielle Badestelle ohne Infrastruktur bzw. Badeaufsicht. Die Frequentierung dieser beiden Freibadebereiche erfolgt in den Monaten Juni, Juli, August. Im nördlichen Bereich verläuft ein Wanderweg am Seeufer.

9 9 Es findet eine Tauchsportnutzung im Rahmen einer kleinen Tauchergruppe statt, die sich auch um die Freistellung von seltenen, submersen Pflanzen kümmert. Ein Befahren mit Booten erfolgt durch einige Seeanlieger sowie durch max. 10 Boote des Angelvereins (nach Angabe des Angelvereins kaum mehr als 3 Boote gleichzeitig auf dem See). Kommerzieller Bootsverleih oder das Wassern mitgeführter Boote ist untersagt und findet nicht statt. Das Fischereirecht ist an die Sportangler-Vereinigung Hamburg e.v. verpachtet. Ein aktueller Hegeplan liegt vor, Es erfolgt auch Fischbesatz (v.a. mit Karpfen und Schleien). Es wird vom Boot aus geangelt. Teilgebiet 2: Mönchsteich Der Mönchsteich (LRT 3130) erhält seinen Zufluss durch Grundwasser und den westlich gelegenen Großensee. Er entwässert über ein regulierbares Ablaufbauwerk im Osten (Kreisstraßenbrücke), einen sogenannten Mönch, zum Stenzerteich. Der Mönchsteich ist viel flacher als der Großensee, seine maximale Tiefe liegt bei etwa 2-3 m, durchschnittlich eher bei 1,5 m. Es handelt sich um einen historischen Fischteich, der Name geht auf die Mönche des ehemaligen Reinfelder Klosters zurück, die diesen Stauteich einst anlegten. Ein kleiner Teil im Westen des Mönchsteich war ursprünglich durch einen Damm, dessen Reste noch erkennbar sind, von der übrigen Wasserfläche abgetrennt und ist in Folge stärker verlandet als der übrige Mönchsteich. Hier gibt es ausgedehnte Schilfröhrichte und Bruchwälder wie sie ansonsten nur in der verlandeten Bucht des Gewässers im Südosten zu finden sind und am übrigen Mönchsteich nur einen schmalen Saum bilden. Nur stellenweise sind dem Schilf Bestände von Teichbinse (Schoenoplectus lacustris), Rohrkolben (Typha spec.) und Weißer Seerose (Nymphaea alba) vorgelagert. Zusammenhängende Schwimmblattvegetation fehlt. Dagegen ist die Submersvegetation artenreich ausgebildet (4 Schwimmblattund 15 Submersarten). Während Elodea nutallii häufig anzutreffen ist, findet man Potamogeton pusillus und Zanichellia palustris nur zerstreut. Das Quellmoos Fontinalis antipyretica und die Armleuchteralge Nitella flexilis sind als gefährdete Arten herauszuheben (beide Rote Liste SH: 3). Als Besonderheit sind auch punktuelle Funde von Arten der Teichuferfluren im Ostteil des Teiches zu nennen: Wasserpfeffer-Tännel (Elatine hydropiper) und Nadel-Sumpfbinse (Eleocharis acicularis). Beide Rote Liste SH: 2. Im Vergleich zu älteren Untersuchungen kann das Monitoring 2012 keine gravierenden Veränderungen in der Gewässervegetation feststellen. Die an den Mönchsteich südlich angrenzenden Teile des Staatsforst Karnap (SHLF) liegen innerhalb der Gebietsgrenzen. Außer Buchenwäldern (einige LRT 9110) stocken auf den Hängen auch Nadelholzforste, naturferne Laubholzforste und Mischbestände. Der Teich ist von einem Gehölzsaum umgeben. Das Fischereirecht ist an eine Privatperson verpachtet. Die Nutzung erfolgt als Abwachsteich für Karpfen ohne Zufütterung. Es wurden schon lange keine Karpfen mehr nachbesetzt, so dass heute überwiegend Hechte und Schleien geerntet werden. Der Teich wird im mehrjährigen Turnus abgelas-

10 10 sen. Es verbleibt immer Wasser in einem Tiefenbereich. Nach dem Ablassen und Ernten wird wieder angestaut. Infolge dieses Verfahrens werden nennenswerte Schlammtransporte ins unterliegende Fließgewässer vermieden. Eine längere Trockenphase, in der der Schlamm mineralisiert und die die Voraussetzung für die Entwicklung von Teichbodenfluren darstellt, entsteht bei der aktuellen Bewirtschaftung somit nicht. Im östlichen Bereich existiert eine inoffizielle Badestelle, am Nordufer ein Wanderweg. Teilgebiet 3: Stenzerteich Der Stenzerteich ist ein relativ flaches, durchschnittlich 1,2 m und bis zu max. 2,6 m tiefes, Gewässer, das vom Überlauf aus dem Mönchsteich sowie von einem Seitengraben am Karnaphof gespeist wird. Der Stenzer Teich entwässert über einen Mönch in den Stenzenbek, der nach wenigen hundert Metern Lauflänge in den Trittauer Mühlenbach einmündet. Es handelt sich auch beim Stenzer Teich um einen schon lange existierenden Stauteich mit Fischhaltung. Der Uferbereich wird gesäumt von Schilf (Phragmites australis) und Weidengebüschen. Beim Zufluss eines Grabens von Südwesten und am Abfluss im Osten finden sich Bruchwälder mit Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior) sowie Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Berle (Berula erecta), Bitterem Schaumkraut (Cardamine amara). Die Gewässervegetation ist mit 3 Schwimmblatt- und 9 Submersarten nur mäßig artenreich entwickelt, zusammenhängende Schwimmblattbestände fehlen. Allgemein häufig sind Elodea nuttallii sowie Potamogeton pectinatussowie P. pusillus anzutreffen. Der östliche Teichbereich ist etwas weniger eutroph, so dass hier die Armleuchteralge Nitella flexilis und der Herbst- Wasserstern Callitriche hermaphroditica (beide Rote Liste SH: 3). anzutreffen sind. Im Vergleich zu älteren Untersuchungen kann das Monitoring 2012 keine gravierenden Veränderungen in der Gewässervegetation feststellen, allerdings ist eine deutliche Zunahme von Elodea nutallii sowie im Ostteil auch von Potamogeton pectinatus zu verzeichnen. Im Nordwesten des Teiches grenzen 2 artenreiche Kleingewässer sowie ein kleiner Bestand Birken-Eichenwald (LRT 9190, Größe ca. 0,45 ha) an. Im Norden und Südosten grenzen Äcker und Grünland an den Teich an. Das Fischereirecht ist an eine Privatperson verpachtet. Es handelt sich um einen Abwachsteich für Karpfen ohne Zufütterung. Die jährliche Besatzmenge und Entnahmemenge sind in etwa gleich (um die kg). Der Stauteich wird jährlich behutsam abgelassen und nach der Fischernte wieder angestaut. Dadurch kommt es auch hier nicht zu nennenswerten Schlammverlagerungen in das unterliegende Gewässer. Allerdings entfällt auch hier eine längere Trockenphase, in der der Schlamm mineralisieren könnte. Dies wäre eine wichtige Voraussetzung zur Ausbildung artenreicher Teichbodenfluren.

11 11 Teilgebiet 4: Kranbergbekniederung Ursprünglich entwässerte der Großensee nur über eine Senke im Süden zum Corbek. Der die Senke durchfließende Bach wird Kranbergbek genannt. Durch Schaffung des künstlichen Abflusses zum Mönchsteich wird die Senke nur noch bei hohen Wasserständen des Großensees durchströmt. Größere Teile der Senke werden mäßig entwässert und zeigen sich als Grünland in extensiver Nutzung. In der Mitte der Senke konnte sich ein kleines Niedermoor mit vielen gefährdeten Arten in geringen Populationsdichten halten (LRT 7140 und umgebend LRT 6410). Dieser Bereich ist als Ausgleichsfläche für eine extensive Nutzung festgelegt, eine stärkere Entwässerung ist untersagt. Im Osten schließen sich Schilfröhrichte und Großseggen-Riede an. Vor allem im Süden aber auch an anderen Stellen der Senke gibt es kleinere Birken- und Erlenbrüche. Je nach Witterungsverlauf werden die feuchten Grünlandflächen in einem Jahr bewirtschaftet, im anderen nicht (wechselnd). An der Westgrenze sind Teile von Hausgärten ins Gebiet einbezogen Eigentumsverhältnisse Teilgebiet 1: Großensee, 89 ha Der See mit den nördlichen und nordwestlichen Randflächen liegt fast vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg / Liegenschaftsverwaltung (ca. 80 ha). Im Bereich des Wasserwerksgeländes am nordwestlichen Seeufer liegt Eigentum der Hamburger Wasserwerke vor (ca. 1 ha), am nordöstlichen Seeufer gehören ca. 2 ha zur Landesforstanstalt SH (SHLF). Im mittleren und südlichen Bereich liegen Ufergrundstücke im Eigentum von ca. 20 Privateigentümern (zusammen ca. 6 ha). Teilgebiet 2: Mönchsteich (mit Zufluss vom Großensee und Abfluss zum Stenzer Teich), 48 ha Der Stauteich mit den nördlichen Randbereichen sowie der Abflussbereich zum Stenzer Teich liegt im Eigentum der Hamburger Wasserwerke (ca. 37 ha). Die südlichen Uferbereiche mit angrenzenden Waldbereichen sowie der Zuflussbereich vom Großensee liegen im Eigentum der Landesforstanstalt SH (SHLF), ca. 10 ha. Der Betonkastendurchlass unter der B 404 liegt im Eigentum des Bundes, ist aber vom FFH-Gebiet ausgenommen. Das Stau- und Abflussbauwerk des Mönchsteiches befindet sich in der Kreisstraßenbrücke der K 30 (Eigentum Kreis Stormarn). Außerdem haben noch 5 Privateigentümer Flächenanteile von zusammen ca. 1 ha am Gebiet.

12 12 Teilgebiet 3: Stenzerteich mit Abfluss zum Trittauer Mühlenbach (Stenzenbek), ca. 25 ha Der Stauteich mit Randbereichen liegt überwiegend im Eigentum der Hamburger Wasserwerke (ca. 23 ha). Randlich sind noch Flächen von 3 Privateigentümern, einer Kirchengemeinde sowie einer politischen Gemeinde berührt, zusammen ca. 2 ha. Teilgebiet 4: Niederung der Kranbergbek, ca. 15 ha Ca. 3 ha des Gebietes liegen im Eigentum der Landesforstanstalt SH (SHLF). Die übrigen 12 ha liegen im Eigentum von 8 Privateigentümern Regionales Umfeld Das FFH-Gebiet liegt nur etwa 10 km östlich von Hamburg (östliche Stadtteile) und ist daher stark von dieser Metropole beeinflusst (Stichwort: Hamburger Randgebiet). Die Gemeinden im Umfeld des FFH-Gebietes bieten attraktive Wohnlagen (z. T. Ufergrundstücke am Großensee und am Mönchsteich). In der Gemeinde Trittau sind auch starke Gewerbeansiedlungen vertreten. Das FFH-Gebiet wird an 2 Stellen durch stark frequentierte Straßenverbindungen durchschnitten: zwischen Mönchsteich und Stenzer Teich durch die B 404 und K 30 sowie zwischen Großensee und Kranbergbekniederung durch die L 93. Es existierten gute Verbindungen mit dem Busnetz der Hamburger Verkehrsbetriebe. Von herausragender Bedeutung in den Teilgebieten 1 und 2 sind die Naherholungsfunktionen. Immerhin befindet man sich in der Stormarnschen Schweiz (neben Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich zählen noch der Lütjensee, der Hoisdorfer Teich, die Hahnheide sowie die Täler von Bille und Trittauer Mühlenbach dazu). Teilgebiet 1 / Großensee - Badeanstalt mit gastronomischen Angeboten im Südbereich mit angrenzendem Campingplatz (Ortslage Großensee), - inoffizieller Badebereich am Nordufer, - Rundwanderweg, zu etwa 50 % am Seeufer entlang (Nordabschnitt). Teilgebiet 2 / Mönchsteich: - inoffizielle Badestelle am Ostufer mit nahe gelegenem gastronomischem Angebot, - Wanderweg am Nordufer, - Reitbetrieb mit Gastronomie am Westufer (Reitwege im südlich angrenzenden Wald, außerhalb des FFH-Gebietes).

13 13 Schnittmengen zwischen den FFH-Gebietsflächen und Wegen gibt es in den Bereichen: Nordufer Großensee, Verbindungsgewässer zwischen Großensee und Mönchsteich, Badestelle Mönchsquelle, Verbindungsgewässer zwischen Stenzer Teich und Trittauer Mühlenbach. Zwischen dem Stenzer Teich und dem Tal des Trittauer Mühlenbaches (ebenfalls FFH-Gebiet) verlaufen auf 2 ehemaligen Eisenbahntrassen die regionalen Radwanderwege: - Trittau Grönwohld Bad Oldesloe sowie - Trittau Lütjensee Glinde. Die Hamburger Wasserwerke nutzen die Umgebung von Großensee und Mönchsteich zur Entnahme von Grundwasser aus tiefen Stockwerken, die nicht mit den See- und Teichwasserständen kommunizieren. Die Oberflächenwasserentnahme aus dem Großensee selbst wird nicht mehr betrieben (etwa seit Ende der 1980er Jahre eingestellt). Die einbezogenen Waldflächen haben neben der Bedeutung für Naturschutz und Naherholung auch wirtschaftliche Bedeutung. Ausschließlich naturschutzfachliche Bedeutung haben die Naturwaldbestände, die nicht forstlich genutzt werden Schutzstatus und bestehende Planungen Die gesetzlich geschützten Biotopflächen nach 30 BNatschG in Verbindung mit 21 LNatschG ergeben sich aus der Karte 2 a Bestand Biotoptypen. Es handelt sich im Wesentlichen um die großen Stillgewässersysteme mit ihren Randzonen sowie um die Sumpf-, Bruchwald-, Übergangsmoor- und Naßwiesenbereiche der Kranbergbekniederung. Ein Rechtsetzungsverfahren zur Unterschutzstellung als NSG ist derzeit nicht vorgesehen. Im Fall einer späteren Ausweisung können jedoch über die in diesem Managementplan genannten Maßnahmen hinausgehende bzw. hiervon abweichende Regelungen erforderlich werden. Das gesamte FFH-Gebiet und die weitere Umgebung mit Ausnahme der Ortschaften sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das gesamte FFH-Gebiet ist durch Landschaftspläne der 4 Gemeinden Großensee, Trittau, Lütjensee und Grönwohld abgedeckt. Die als LRT 7140 und 6410 kartierten Moor- und Naßwiesenbereiche in der Kranbergbekniederung sind durch Ausgleichsverpflichtungen in ihrer Nutzung geregelt (ca. 3,5 ha Privatflächen, Gemeinde Großensee). Dies gilt auch für Teile der Moor- und Naßwiesenbereiche bei Bollmoor (Gemeinde Lütjensee), welche nördlich an den Großensee angrenzen und gerade außerhalb des FFH-Gebietes liegen.

14 14 Planfestgestellt ist bereits der 3-streifige Ausbau der B 404. Ausgleichsmaßnahmen werden Trassen begleitend stattfinden. Der heute enge, dunkle Betonkastendurchlass zwischen Stenzer Teich und Mönchsteich (Stenzenbek) wird dabei größer und durchgängig für den Fischotter hergerichtet. Im Bereich der Ortslage Großensee ist über den Bestand hinaus noch ein weiteres Regenrückhaltebecken mit Tauchwänden an einem Zufluß zum Großensee geplant. Die kurzen Fließgewässerabschnitte im FFH-Gebiet werden vom reduzierten Gewässernetz der WRRL nicht erfasst und nicht bewertet. In der WRRL- Maßnahmenplanung sind dort wie auch bzgl. der Seen und Teiche z. Zt. keine Maßnahmenvorschläge enthalten. Für die Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) sind die Maßnahmen bereits abgestimmt und durch das MELUR genehmigt. Diese Planungen wurden in diesen Managementplan integriert.

15 15 3. Erhaltungsgegenstand Die Angaben zu den Ziffern 3.1. bis 3.3. entstammen dem Standarddatenbogen (SDB). In Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes können sich diese Angaben ändern. Die SDB werden regelmäßig an den aktuellen Zustand angepasst und der Europäischen Kommission zur Information übermittelt FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie Code Name Fläche Erhal- ha % tungszu- stand 1) 3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische 75 42,4 B Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende 45 25,4 B Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem 2 1,1 C Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) 9130 Waldmeister Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 5 2,8 C 1) A: hervorragend; B: gut; C: ungünstig Das LRT-Monitoring von 2012 kommt gegenüber den Einträgen im Standarddatenbogen (SDB) zu abweichenden Ergebnissen. Siehe Karte 2 b. Der LRT 3110 (Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen), welcher im SDB dem Großensee im Erhaltungszustand B zugeschrieben war, wird nun nicht mehr nachgewiesen. Der Großensee wird nun dem eher mesotrophen LRT 3130 zugeordnet (Erhaltungszustand C, ca. 72 ha). Das entspricht auch der Einschätzung aus dem Seenmonitoring (Wasserrahmenrichtlinie / WRRL). Bzgl. einzelner Arten siehe unter 2.1. Im BiA-Monitoring 2012 heißt es zusammenfassend: Die immer noch große Vielfalt der Vegetation darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Großteil der Arten im Gewässer seit längerer Zeit anhaltende Rückgangtendenzen aufweist. Einhergehend mit einem seit Jahren beobachteten, schleichenden Rückgang der unteren Makrophytengrenze ist die Submersvegetation durch die vielerorts existierende Dominanz von Elodea nuttallii deutlich beeinträchtigt. Trotz allem gehört der Großensee hinsichtlich der aktuellen Ausbildung seiner Submersvegetation immer noch zu einem der wertvollsten Gewässer des Landes (landes- bis bundesweite Bedeutung). Mönchsteich und Stenzer Teich (zusammen ca. 52 ha) sind eutropher als der Großensee und werden nun als LRT 3130, Erhaltungszustand C eingestuft (im SDB: LRT 3130, Erhaltungszustand B). Auch das entspricht der Einstufung aus dem Seenmonitoring (Wasserrahmenrichtlinie / WRRL). Wesentli-

16 16 cher Schutzgegenstand sind in diesen beiden Gewässern die lebensraumtypischen Teichbodenfluren. Bzgl. einzelner Arten siehe unter 2.1.Im Biota- Monitoring 2012 heißt es zusammenfassend: Der Mönchsteich stellt ein künstliches Anstaugewässer mit einer vergleichsweise artenreichen Gewässervegetation dar, die sich in den letzten Jahren nur wenig verändert hat. Allerdings wird nur eine eher rudimentäre Ausprägung ohne große strukturelle Differenzierung festgestellt. Anschließende Röhrichtgürtel sind partiell, Ufergehölze fast rundum ausgeprägt. Insgesamt ist daher eine landesweite Bedeutung zu attestieren. Für den Stenzer Teich (ebenfalls ein künstliches Anstaugewässer) fällt die Beurteilung ähnlich, aber etwas schlechter aus. Die Gewässervegetation ist beim Stenzer Teich schon seit längerem weniger artenreich, die Änderungen sind auch beim Stenzer Teich gering. In den letzten Jahren haben die Bestände von Elodea nuttallii und von Potamogeton pectinatus deutlich zugenommen. Gegenüber dem landesweit bedeutsamen Mönchsteich ist dem Stenzer Teich eher eine mittlere Bedeutung zu geben. Im SDB wurden 2 ha des LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) im Erhaltungszustand C in der Kranbergbekniederung gemeldet. Das Folgemonitoring weist dort nun 2,4ha des LRT 6410 im Erhaltungszustand B sowie zusätzlich 1 ha des LRT 7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore) im Erhaltungszustand B auf. Hier wurde also aktuell eine größere wertvolle Fläche in besserer Qualität festgestellt. Der vorhandene Buchenwald wurde als LRT 9110 (Hainsimsen Buchenwald, ca. 7 ha) im Erhaltungszustand C kartiert und nicht wie im Standarddatenbogen als LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald). Die Standorte sind überwiegend am Südufer des Mönchsteiches zu finden, vereinzelt am Nordufer des Mönchsteiches und vereinzelt im Nordbereich des Großensees. Gegenüber dem SDB sind außerdem 0,45 ha des LRT 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand) im Erhaltungszustand C am Nordwestufer des Stenzer Teiches hinzugekommen. Dieses Vorkommen gilt wegen der Größe von weniger als 0,5 ha, der isolierten Lage gegenüber anderen Waldlebensraumtypenflächen sowie des angrenzenden, anthropogen veränderten Standortes des Bundesstraßendammes als nicht signifikant im Sinne der Systematik und findet deshalb keine Aufnahme in den Standarddatenbogen. Wegen seiner Charakteristik als naturnaher, bodensaurer, von Eiche geprägter Laubwald mit Übergängen zu reicheren Standorten mit Hainbuche am Rande der Stenzerteichuferzone soll es aber Erwähnung finden FFH-Arten nach Anhang II und IV FFH-Richtlinie Name PFLA Luronium natans (Schwimmendes Froschkraut) 1) A: hervorragend; B: gut; C: ungünstig 5 ( Expl.) B Taxon Populationsgröße Erhaltungszustand 1)

17 17 Das Schwimmende Froschkraut (Luronium natans, Anhang II FFH-Richtlinie) ist eine konkurrenzschwache Art nährstoffarmer Gewässer (oligo- bis mesotroph).sie wächst auf lückigen Standorten (Pioniercharakter), auch auf trockenfallenden Uferbereichen. Sie verträgt kein Überwachsen mit anderen Wasserpflanzen. Das einzige natürliche Vorkommen von Luronium natans (Schwimmendes Froschkraut) in Schleswig-Holstein hält sich in der Nordbucht des Großensees seit Jahren ziemlich konstant auf einer Grundfläche von etwa 1,4 m x 1,4 m in ca. 1, 2 m Wassertiefe auf sandiger Mudde. Es zeigt dort keine deutlichen Zu- bzw. Abnahmetendenzen und scheint relativ stabil zu sein (aus: FFH-Arten-Monitoring Höhere Pflanzen BiA 2009). Es hat sich jedoch auch die neophytische Elodea nuttallii im Großensee etabliert, welche Luronium natans bedrängt. Einige weitere 1998 noch festgestellte Luronium natans Vorkommen im Großensee sind inzwischen erloschen. Das letzte FFH-Arten-Monitoring 2009 (BiA) hat noch einen Erhaltungszustand B bestätigt. Es werden aber negative Tendenzen der Zunahme von Nährstoffen, ph-wert, Algen und der neophytischen Elodea nuttallii im Wasser des Großensees festgestellt, welche das Seesystem und das Schwimmende Froschkraut mittel- bis langfristig gefährden können (Tendenz zum Erhaltungszustand C). Je 1 Totfund des Fischotters wurde 2000 und 2004 auf der B 404 am Kreuzungsbauwerk Stenzenbek zwischen Mönchsteich und Stenzer Teich verzeichnet Der Fischotter ist auch im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Das benachbarte Billesystem ist stetiges Nachweisgebiet des Fischotters. Vermutlich gelangt er auch regelmäßig in den Stenzer Teich, scheitert jedoch bisher an der Überquerung der B 404. Wegen des bisher fehlenden, stetigen Nachweises erfolgt für das FFH-Gebiet deshalb noch keine Aufnahme in den Standarddatenbogen. Die Art wird aber inhaltlich berücksichtigt Weitere Arten und Biotope Die Biotoptypen mit einer Darstellung des rechtlichen Schutzstatus sind der Karte Bestand / 2a zu entnehmen. Für die folgenden Artnennungen wurden nur Angaben ab dem Jahr 2000 und jünger berücksichtigt. Rote Liste SH Hinweise erfolgen nur bei entsprechenden Einstufungen. (V=Vorwarnliste, 3=gefährdet, 2=stark gefährdet, 1=vom Aussterben bedroht) Besondere Funde der Flora (Zusammenstellung aus den verschiedenen Monitoring-Berichten): Teilgebiet 1: Großensee - Froschkraut (Luronium natans) RL 1 in SH; FFH Anhang II! - Grasartiges Laichkraut (Potamogeton gramineus) RL 1 in SH - Langblättriges Laichkraut (Potamogeton praelongus) RL 1 in SH - Schimmerndes Laichkraut (Potamogeton x nitens) RL 1 in SH - Wechselblütiges Tausendblatt (Myriophyllum alterniflorum) RL 1 in SH - Europäischer Strandling (Littorella uniflora) RL 1 in SH - Wasserpfeffer-Tännel (Elatine hydropiper) RL 2 in SH

18 18 - Nadel-Sumpfbinse (Eleocharis acicularis) RL 2 in SH - Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton obtusifolius) RL 3 in SH - Glänzendes Laichkraut (Potamogeton lucens) RL 3 in SH - Ähriges Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) RL 3 in SH - Glanzleuchteralge (Nitella flexilis) RL 3 in SH - Gewöhnliches Quellmoos (Fontinalis antipyretica) RL 3 in SH - Herbst-Wasserstern (Callitriche hermaphroditica) RL 3 in SH - Drachenwurz (Calla palustris) RL 3 in SH - Haarblättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) RL V in SH - Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara) RL V in SH - Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) RL V in SH Teilgebiet 2: Mönchsteich - Eiförmige Sumpfbinse (Eleocharis ovata) RL 1 in SH - Zwerg-Igelkolben (Sparganium natans) RL 1 in SH - Wasserpfeffer-Tännel (Elatine hydropiper) RL 2 in SH - Nadel-Sumpfbinse (Eleocharis acicularis) RL 2 in SH - Gegensätzliche Armleuchteralge (Clara contraria) RL 3 in SH - Biegsame Glanzleuchteralge (Nitella flexilis) RL 3 in SH - Gewöhnliches Quellmoos (Fontinalis antipyretica) RL 3 in SH - Sumpf-Veilchen (Viola palustris) RL 3 in SH - Stumpfblättriges Laichkraut (Potamogeton obtusifolius) RL 3 in SH - Flutendes Teichlebermoos (Riccia fluitans) RL V in SH - Stachelspitziges Laichkraut (Potamogeton friesii) RL V in SH - Ähriges Tausendblatt (Myriophyllum spicatum) RL V in SH - Quirliges Tausendlblatt (Myriophyllum verticillatum) RL V in SH - Rasenbinse (Juncus bulbosus) RL V in SH - Schlank-Segge (Carex acuta) RL V in SH - Europäischer Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) RL V in SH - Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides) RL V in SH - Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula) RL V in SH Teilgebiet 3: Stenzerteich - Wasserpfeffer-Tännel (Elatine hydropiper) RL 2 in SH - Biegsame Glanzleuchteralge (Nitella flexilis) RL 3 in SH - Herbst-Wasserstern (Callitriche hermaphroditica) RL 3 in SH - Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus) RL 3 in SH - Geflügeltes Johanniskraut (Hypericum tetrapterum) RL 3 in SH - Flutendes Teichlebermoos (Riccia fluitans) RL V in SH - Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris) RL V in SH - Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) RL V in SH - Grau-Segge (Carex canescens) RL V in SH - Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara) RL V in SH - Europäische Wasserfeder (Hottonia palustris) RL V in SH - Europäischer Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae) RL V in SH - Haarblättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) RL V in SH

19 19 Teilgebiet 4: Kranbergbekniederung - Igel-Segge (Carex echinata) RL 2 in SH - Hunds-Straußgras (Agrostis canina) RL 3 in SH - Moor-Labkraut (Galium uliginosum) RL 3 in SH - Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus) RL 3 in SH - Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris) RL 3 in SH - Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi) RL 3 in SH - Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris) RL 3 in SH - Sumpffarn (Thelypteris palustris) RL 3 in SH - Gewöhnliche Moosbeere (Vaccinium oxycoccos) RL 3 in SH - Sumpf-Veilchen (Viola palustris) RL 3 in SH - Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris) RL V in SH - Zweizeilige Segge (Carex disticha) RL V in SH - Wiesen-Segge (Carex nigra) RL V in SH - Glocken-Heide (Erica tetralix) RL V in SH - Sumpfdotterblume (Caltha palustris) RL V in SH - Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) RL V in SH - Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus) RL V in SH - Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre) RL V in SH - Blutwurz (Potentilla erecta) RL V in SH - Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula) RL V in SH Vögel (Datenquelle: LANIS SH): Systematische Bestanderfassungen liegen für das Gebiet nicht vor. Es handelt sich bei den vorliegenden Daten um Zufallsbeobachtungen bzw. gezielten Nachsuchen nach einzelnen Arten. Teilgebiet 1 / Großensee: Am Großensee schwerpunktmäßig auf der bewaldeten Insel im Süden brüten jährlich Grauganspaare sowie einige Kanadagänse. Die Familien halten sich bis zum Flüggewerden der Jungvögel auf dem Gewässer auf und suchen auf den Rasenflächen der Hausgrundstücke und der Badestelle sowie in den Schilfbeständen Nahrung. Die örtlichen Brutpaare und deren Nachwuchs halten sich auch zur Mauserzeit am Großensee auf. Ein Zuzug weiterer Gänse zur Mauserzeit erfolgt nicht in nennenswertem Umfang. Die Staatliche Vogelschutzwarte SH stellte als Stichprobe am 23. Mai 2013 auf dem See nördlich der Ortslage Großensee rund 130 Graugänse (offenbar Nichtbrüter) sowie 8 Graugansfamilien mit Gösseln fest. Außerdem wurde noch je eine Familie Kanadagänse und Graugänse auf den Liegewiesen der Badeanstalt Großensee beobachtet. Eine Auswertung von Graugansdaten seit 1994 der Staatlichen Vogelwarte HH zeigt seit dem Jahr 2000 an einzelnen Tagen hohe Bestände von mehreren hundert Graugänsen am Großensee, an den meisten Tagen des Jahres sind es aber deutlich weniger als 100 Graugänse. Die Kanadagans erreicht nur maximale Werte von 11 Tieren täglich.

20 20 Teilgebiet 2 / Mönchsteich/Brutvögel: - Rohrweihe / 2001, 2 Paare - Eisvogel / 2000, 1 Paar - Mittelspecht / 2009, 1 Paar Teilgebiet 3 / Stenzer Teich/Brutvögel: - Rohrweihe / 2001, 1 Paar - Eisvogel / 2001, 1 Paar - Graureiher / 2003, 2009, 2010, 2011, 2-11 Paare Libellen (Datenquelle: LANIS SH): Hier liegen aktuelle Beobachtungen aus den Teilgebieten 2 und 3 (Mönchsteich, Stenzer Teich, Stenzenbek) vor. - Aeshna grandis, Aeshna isoceles, 2010, RL 3 in SH - Anax imperator, Anax parthenope, Calopteryx splendens, Calopteryx virgo, 2010, RL 3 in SH - Coenagrion puella, Crocothemis erythraea, Enallagma cyathigerum, 2009 / Erythroma najas, 2008 / Erythroma viridulum, Ischnura elegans, Lestes sponsa, Lestes viridis, Libellula quadrimaculata, 2008 / Orthetrum cancellatum, 2009 / Platycnemis pennipes, 2010, RL V in SH - Pyrrhosoma nymphula, 2008 / 2009 / Somatochlora metallica, Sympecma fusca, Sympetrum sanguineum, 2010 Das Monitoring 2012 (EFTAS, PMB, NLU) stellte im Bereich der Pfeifengraswiese (LRT 6410) im Teilgebiet 4 / Kranbergbekniederung auffällig viele Sumpfschrecken (Stethophyma grossum) fest. Zur Fischfauna gibt es Hinweise des Sportangler-Verbandes-Hamburg e.v. zum Großensee. Danach kommen dort vor: Aal, Barsch, Brasse (und andere Weißfischarten), Hecht, Maräne, Schleie, Spiegel-, Schuppen- und Wildkarpfen.

21 21 4. Erhaltungsziele 4.1. Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele für das Gebiet DE Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich ergeben sich aus der Anlage und sind Bestandteil dieses Planes. Aus den Erhaltungszielen für das Gesamtgebiet gelten für die Teilgebiete, die Ziele für folgende Lebensraumtypen und Arten. Code Bezeichnung Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse 3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Litorelletalia uniflorae) Teilgebiet 1/Großensee 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletalia uniflorae und/oder der Isoeto- Nanojuncetea Teilgebiete Mönchsteich (2) / Stenzerteich (3) 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden 9130 Teilgebiet Kranbergbekniederung (4) Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Teilgebiete Mönchsteich (2) und Großensee (1) Arten von gemeinschaftlichem Interesse 1831 Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) Teilgebiet 1 / Großensee Zur aktuellen Einschätzung der Erhaltungsgegenstände aufgrund der Monitoringergebnisse siehe Kap Den geänderten Erkenntnissen zum Vorkommen von LRT wird der kommenden Anpassung der Erhaltungsziele Rechnung getragen werden. Im Einzelnen betrifft dies die folgenden LRT: Übergangs- und Schwingrasenmoore 7140 Erhaltung der natürlichen hydrologischen, hydrochemischen und hydrophysikalischen Bedingungen Erhaltung der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. der nährstoffarmen Bedingungen Erhaltung der weitgehend unbeeinträchtigten Bereiche Erhaltung der Bedingungen und Voraussetzungen, die für das Wachstum torfbildender Moose erforderlich sind Erhaltung standorttypischer Kontaktlebensräume (z.b. Gewässer und ihre Ufer) und charakteristischer Wechselbeziehungen

22 22 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9110 Erhaltung naturnaher Buchenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standortypischen Variationsbreite im Gebiet Erhaltung natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung Erhaltung eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz Erhaltung der bekannten Höhlenbäume Erhaltung der Sonderstandorte und Randstrukturen z.b. Bachschluchten, nasse Senken, Steilhänge, sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und -funktionen Erhaltung weitgehend ungestörter Kontaktlebensräume wie z. B. Brüche, Kleingewässer Erhaltung der weitgehend natürlichen Bodenstruktur 4.2. Sonstige Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen Rechtsgründen Die Stillgewässerflächen, die Röhricht-, Sumpf-, Bruchwald-, Übergangsmoor- und Nasswiesenflächen unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach 30 BNatSchG in Verbindung mit 21 LNatSchG (ca. 150 ha von 177 ha Gebietsgröße, ca. 85 % an der Gebietsfläche). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser geschützten Biotope führen können, sind verboten. Das gesamte FFH-Gebiet und die weitere Umgebung mit Ausnahme der Ortschaften sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

23 23 5. Analyse und Bewertung Teilgebiet 1 / Großensee: Das FFH-Monitoring stuft den Großensee als LRT 3130 (Oligo- bis mesotrophes stehendes Gewässer mit einer Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea) im Erhaltungszustand C ein. Das WRRL-Monitoring spricht vom Seetyp 88 (natürlicher, ursprünglich kalk- und nährstoffarmer See in noch gutem ökologischem Zustand). Aktuell ist ein mäßiger ökologischer Zustand gegegeben. Die Seefläche beträgt 73 ha, die Seetiefe bis zu 16,4 m, eine Sommersprungschicht ist bei 6 m ausgebildet. Entscheidende Faktoren für den Schutz des Sees sind die Minimierung von Nährstoffeinträgen und das Vermeiden von Trübung des Gewässers (als limitierender Faktor für das Wachstum von für den LRT charakteristischen Unterwasserpflanzen). Der Zustand des Sees, den nur noch wenige andere Seen in Schleswig-Holstein erreichen, ist im Wesentlichen durch das relativ kleine Einzugsgebiet mit nur relativ wenigen landwirtschaftlich genutzten Flächen bedingt. Insbesondere der puffernde Waldsaum, der große Teile des Sees umgibt, stellt einen guten Schutz des Sees dar. Der ehemals oligotrophe Zustand (Meldung als LRT 3110) ist allerdings seit längerem nicht mehr gegeben. Ein Großteil der typischen Arten im Gewässer weist seit Jahren anhaltende Rückgangtendenzen auf. Einhergehend mit einem seit Jahren beobachteten schleichenden Rückgang der Untern Makrophytengrenze ist die Submersvegetation durch die vielerorts existierende Dominanz von Elodea nuttallii deutlich beeinträchtigt. Trotzdem gehört der Großensee bzgl. der aktuellen Ausbildung seiner Submersvegetation noch zu den wertvollsten Stillgewässern des Landes (landes- bis bundesweite Bedeutung, WRRL-Monitoring 2012). Genauere Angaben zu den Arten: Kap. 2 und 3. Nährstoffeinträge: Von zentraler Bedeutung für den Schutz des Großensees ist es, den Eintrag von Nährstoffen insbesondere Phosphat in den Großensee zu minimieren. Leichte Veränderungen des Nährstoffgehalts des Großensees sind seit Mitte der Neunziger Jahre in Richtung erhöhter Werte von Stickstoffverbindungen und Calcium (ph-wert) zu verzeichnen. Es gibt dafür keine Hauptquellen, sondern es handelt sich um verschiedene diffuse Quellen. Die Konzentrationen von Phosphor und Chlorophyll im Seewasser liegen noch unterhalb der Grenzen der Orientierungswerte für diesen Seetyp. Beim Eintrag von Stickstoffverbindungen ist allein schon das hohe Eintragspotenzial über den Luftpfad zu erwähnen. Dieses erhöhte Niveau ist im gesamten norddeutschen Raum feststellbar und betrifft damit auch das gesamte FFH- Gebiet (Hauptquellen sind: Landwirtschaft, Verkehr, Verbrennungsprozesse in Haushalten, Industrie und Gewerbe). Die wertgebenden Habitate des vorliegenden FFH-Gebietes (mesotrophe Stillgewässer, Wälder, Übergangsmoore, mesotrophe Grasländer) haben einen critical load von kgn/ha x Jahr als Grenze einer zuträglichen Depositionsmenge nach der Berner Liste. Hier ist der Summeneintrag trockener und nasser Depositionen von Stickoxiden und Ammoniak berücksichtigt. Höhere Mengen würden durch Verschieben von Konkurrenzsituationen bei den typischen Pflanzengesellschaften der o. a. Habitate die typische, natürliche Ausprägung verändern. Nach der Datenbank des Umweltbundesamtes liegen die Hintergrundbelastungswerte im Gebiet zur Zeit bei 20 kgn/ha

24 24 x Jahr im Offenland und bei bis zu 40 kgn/ha x Jahr an exponierten Waldrändern (sinken im Inneren der Bestände wieder ab).folglich ist die Grenze eines noch zuträglichen Stickstoffeintrags über den Luftpfad bereits erreicht, bzw. überschritten. Hier kann kein lokaler Lösungsansatz gefunden werden, Maßnahmen müssen an den jeweiligen Quellen ansetzen. Nach Auskunft der Wasserbehörde des Kreises Stormarn wird anfallendes Abwasser im Einzugsbereich des Sees zentral oder über einzelne Anlagen ordnungsgemäß entsorgt, so dass diese Nährstoffquelle bereits als minimiert angesehen werden kann. Zuflüsse zum Großensee erfolgen überwiegend aus Waldbereichen und tlw. aus landwirtschaftlichen Flächen (Schwerpunkt Grünlandnutzung) und passieren vor der Seeeinmündung Teichanlagen (keine Fischwirtschaftsteiche). Sie sind daher weitgehend unproblematisch für den See. Zuflüsse aus dem Bereich der Ortslage Großensee werden durch Rückhaltebecken mit Tauchwänden geleitet. Für einen weiteren Zufluss aus der Ortslage ist noch ein Rückhaltebecken geplant (Auskunft: Wasserbehörde des Kreises Stormarn). Die WRRL fordert für den Großensee auch solche Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung unfallbedingter Schadstoffeinträge. Insgesamt ist die Situation zufließender Gewässer für den See als unkritisch zu beurteilen. Gänse: In den letzten Jahren ist es zu einem Anstieg der Gänsepopulation (s. Kap. 3.3) gekommen, was möglicherweise mit den ungestörten Brutverhältnissen auf der Insel zusammenhängt. Der Nährstoffeintrag der Gänse in den See ist als gering einzuschätzen, da diese überwiegend an Land abkoten (Schätzung des Gänseanteils bei maximal 1-2% des Gesamtphosphoreintrages in den See, LLUR Seenschutz mündl.). Der Schilffraß vom Wasser aus führt nicht zu einem zusätzlichen Phosphat-Eintrag, da es aus dem Gewässersystem stammt. Allerdings wird es stärker mobilisiert und somit z.b. Algenwuchs verfügbar. Die Gänsepopulation hat zudem eine Fraßdruckwirkung auf die Röhrichtbestände und ist vermutlich mitverantwortlich für den Rückgang der Schilfröhrichte am Großensee. Neben diesen Effekten entstehen durch die Gänse an der von ihnen intensiv genutzten Badestelle hygienische Probleme durch Kot auf der Liegewiese und im Flachwasser. Dies ist jedoch kein naturschutzfachliches Problem. Den größten Effekt bezüglich der hygienischen Probleme und des Schifffraßes hat die Brutpopulation, da die Gänse mit ihren Gösseln bis diese flügge werden an das Gewässer und dessen Ufer gebunden sind. Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Nahrungsflächen am Seeufer werden diese intensiv aufgesucht (z.b. die Badestelle) bzw. die Schilfröhrichte befressen. Weitere Nahrungsflüge auf die Wiesen und Äcker der Umgebung, wie dies Nichtbrüter (außerhalb der Mauserzeit) unternehmen, sind für die Brutvögel nicht möglich. Wesentliche Zielsetzung des FFH-Gebietes ist die Erhaltung des nährstoffarmen Gewässers mit seiner charakteristischen Lebensgemeinschaft. Um die negativen Auswirkungen der Gänsepopulation auf das Gewässersystem zu reduzieren und auch als Beitrag zur Lösung weiterer Probleme (z.b. Verkotung der Badestelle) erscheint es vertretbar, die vorhandenen Brutplätze auf der Insel für die Gänse gezielt unattraktiver zu machen.

25 25 Gewässernutzungen: Die gelegentliche Nutzung durch eine Tauchgruppe bedeutet keine Beeinträchtigung, ebenso ist das Befahren des Sees mit wenigen Booten (Angelverein, einige Anlieger) unproblematisch. Der Badebetrieb kann in den Monaten Juli und August beachtliche Anzahlen von Badegästen erreichen. Er konzentriert sich auf die Freibadeanstalt im Süden mit aller erforderlichen Infrastruktur und einer nicht offiziellen Badestelle im Norden ohne Infrastruktur (keine Aufsicht, kein WC, keine Gastronomie). Erhebliche Auswirkungen auf das Froschkraut dürften vom Badebetrieb nicht ausgehen. Im südlichen Bereich liegen keine Vorkommen des Froschkrautes, im nördlichen Bereich liegt das Froschkrautvorkommen randlich zur Badestelle. Eine extensive, randliche Störung der Unterwasservegetation (randliche Lage zur Badestelle) ist für das Froschkraut als Pionierart eher förderlich (Zurückdrängen pflanzlicher Konkurrenz). Der Badebetrieb ist jedoch immer auch mit Nährstoffeinträgen verbunden. An der südlichen Badeanstalt ist dies durch das Vorhandensein sanitärer Anlagen minimiert. An der inoffiziellen Badestelle am Norden des Großensees sind diese jedoch nicht vorhanden, so dass hier sowohl direkte Einträge ins Gewässer als auch Nährstoffeinträge von den Uferbereichen anzunehmen sind. Verstärkt wird diese Problematik dadurch, dass die Badestelle auch von Reitern genutzt wird, deren Pferde z.t. im Gewässer abkoten. Neben dieser Nährstoffproblematik kommt es durch den ungeregelten Badebetrieb im Norden zu Beeinträchtigungen des Schilfgürtels am Rand der Badestelle und zu Müllablagerungen am Strand außerhalb des Wassers Die Situation an der nördlichen, nicht offiziellen Badestelle ist weder naturschutzfachlich noch ordnungsrechtlich haltbar, so dass hier die örtliche Ordnungsbehörde zusammen mit der Flächeneigentümerin (Stadt Hamburg) tätig werden muss. Denkbar wären entweder die Einrichtung einer offiziellen Badestelle mit Einrichtung der erforderlichen Infrastruktur (Toiletten, Müllbeseitigung, Badeaufsicht) oder Unterbindung einer Badenutzung durch Dorngebüschbepflanzung des Badestellenbereiches (Sanddorn, Hundsrose, ). In letzterem Fall wird es ggf. zu Ausweichbewegungen des Badebetriebes in die nordöstlichen Uferbereiche des Großensees kommen, die dann ebenfalls zu unterbinden wären. Unbedingt abzuraten ist von Einzäunungslösungen: das Landschaftsbild wird beeinträchtigt, es werden Gefahren für Wasservögel und für uneinsichtige Badegäste geschaffen, es fallen jährlich erhebliche Instandsetzungskosten an. Der Großensee ist an die Sportanglervereinigung Hamburg e.v. verpachtet. Es besteht nach 21 LFischG für den Fischereiausübungsberechtigten die Pflicht einen Hegeplan aufzustellen, der von der Fischereiaufsicht des Landes genehmigt werden muss. Der Hegeplan für den Großensee ist vor kurzem durch die obere Fischereibehörde genehmigt worden. In diesem Plan ist auch ein Karpfenbesatz vorgesehen, die Mengen sind gemessen an früheren Jahren deutlich reduziert. Aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht des Seenschutzes ist der Besatz mit Karpfen in einem mesotrophen See grundsätzlich als sehr kritisch anzusehen. Der Karpfen ist keine Fischart, die natürlicherweise dem Seentyp des Großensees entspricht. Karpfen wühlen im Gewässerboden und wirbeln dabei Schlamm auf. Dies kann u.a. zu einer Trübung des Wassers führen, was eine geringere Sichttiefe zur Folge haben kann. Hierdurch kann die Besiedlungsmöglichkeit des Gewässerbodens

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